Neu im Internet - IHK Halle-Dessau

Umweltnachrichten
Neues rund um Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe
Ausgabe Juli/August 2015
23.07.2015
Inhalt
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Nachrichten aus aller Welt
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Normrevision der ISO 14001 steht kurz vor Abschluss
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Nachrichten aus Europa
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Energieministerrat einigt sich auf Schlussfolgerungen zur Energieunion
EU-Kommission startet Konsultation zur Gebäuderichtlinie
EU startet Konsultation zu LNG- und Speicherstrategie
Klima- und Umweltziele der luxemburgischen Ratspräsidentschaft
Vertragsverletzungsverfahren gegen deutsche Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
EU-Parlament stimmt für Einführung einer Marktstabilitätsreserve
Fortschrittsbericht für die erneuerbaren Energien
Konsultative Mitteilung zum europäischen Strommarktdesign
EU-Kommission deutet Revision der Natura 2000-Richtlinien an
Konfliktrohstoffe: EU-Parlament stimmt über Verordnungsvorschlag ab
NEC-Richtlinie: EU-Staaten überschreiben weiterhin Obergrenzen für Schadstoffemissionen
Zwei Neuaufnahmen in die REACH-Kandidatenliste
Neue Verwendungsverbote in RoHS aufgenommen
Aktuelle Förderprogramme
Neue Veröffentlichungen | Neu im Internet
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Nachrichten aus Deutschland
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Umsetzung der Energiewende: Eckpunkte beschlossen
Bundesregierung legt ersten Bericht zur Anpassung an den Klimawandel vor
Bundesnetzagentur: Zweite PV-Freiflächenausschreibung endet am 01.08.2015
Wechsel in registrierende Leistungsmessung auch unter 100.000 kWh möglich
BGH-Urteil: Stromzähler müssen nicht in Zählschrank
Einheitlicher Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag startet 2016
Bundestag verabschiedet ElektroG-Novelle
Duale Systeme: Entgeltliche Mitbenutzung kommunaler Entsorgungseinrichtungen unwirksam
Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Deutschland
Aktuelle Förderprogramme
Neue Veröffentlichungen | Neu im Internet
Nachrichten aus der Region
7. Rohstofftag Sachsen-Anhalt am 31.08.2015 in Braunsbedra
4. Ostdeutsches Energieforum am 16./17.09.2015 in Leipzig
weitere Links
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Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Nachrichten aus aller Welt
Normrevision der ISO 14001 steht kurz vor Abschluss
Die Normrevision der ISO 14001 steht kurz vor dem Abschluss. Der finale Entwurf (FDIS) ist veröffentlicht,
die Abstimmung durch die Nationalen Normungsgremien eingeleitet. Das Ergebnis der Abstimmung wird am
4. September 2015 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung der ISO 14001: 2015 wird am 16. September
2015 erwartet.
Mit der Veröffentlichung beginnt die dreijährige Übergangsfrist zur Umstellung Ihres Umweltmanagementsystems auf die ISO 14001:2015. Die Umstellung muss nach derzeitigem Stand also bis zum 16. September
2018 erfolgen. In der Zwischenzeit haben Sie die Wahl, Audits nach der neuen oder der bisher gültigen Fassung 14001:2004 durchzuführen. Auch Rezertifizierungen nach der alten Fassung 14001:2004 sind erlaubt.
Allerdings darf dann das neu ausgestellte Zertifikat nicht länger gültig sein als bis zum Ablauf der Übergangsfrist. (Quelle: GutCert, gekürzt)
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Nachrichten aus Europa
Energieministerrat einigt sich auf Schlussfolgerungen zur Energieunion
Am 8. Juni 2015 haben die für Energie zuständigen Minister der 28 Mitgliedstaaten Schlussfolgerungen zur
Umsetzung der Rahmenstrategie für die Energieunion angenommen. Darin sprechen sie sich vorrangig für
einen stark verbraucherorientierten Ansatz sowie für verbesserte Investitionsbedingungen im Energiesektor
aus.
Aus Sicht der Energieminister sind u. a. folgende Punkte bei der Umsetzung der Energieunion wichtig:
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Die Bedeutung des Energiebinnenmarktes für stabile, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energiepreise
sei hoch. Auf die Bedürfnisse der im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie
wird gesondert hingewiesen.
Die Verbraucher sollen durch Maßnahmen zur aktiven Teilnahme am Energiemarkt gestärkt werden, um
flexibler auf Preissignale reagieren und ihren Verbrauch besser kontrollieren zu können.
Die Minister sprechen sich für ein verbessertes, vorhersehbares und marktbasiertes Investitionsklima
innerhalb der EU aus und bekräftigen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines funktionierenden Emissionshandels, um Anreize für langfristige Investitionen im Klimabereich zu schaffen.
Mit Blick auf die gewollte Steigerung der Energieeffizienz fordert der Rat finanzielle und politische Unterstützung, um private Investitionen insbesondere im Wärme- und Kältemarkt sowie im Gebäude-,
Verkehr- und Produktbereich anzureizen.
An mehreren Stellen des Textes bringen die Minister ihre Unterstützung zum weiteren Ausbau der
grenzüberschreitenden Energieinfrastrukturen zum Ausdruck.
Die Rats-Schlussfolgerungen können auf Englisch unter folgendem Link abgerufen werden. (Quelle: DIHKECO-Post 07-2015, gekürzt)
EU-Kommission startet Konsultation zur Gebäuderichtlinie
Die EU-Kommission hat Ende Juni 2015 die Konsultation zur Gebäuderichtlinie (EPBD) gestartet. Sie ist Teil
der Bewertung der Gebäuderichtlinie, die bis zum 1. Januar 2017 vorliegen muss. Auf dieser Basis wird die
Kommission ggf. Vorschläge zur Weiterentwicklung der EPBD unterbreiten.
Im Rahmen der Energieunion bildet Energieeffizienz einen Schwerpunkt, insbesondere die bessere Energieeffizienz von Gebäuden. Neben der klimapolitischen Bedeutung wird auch auf die strategische Bedeutung
einer Senkung der Energieeinfuhren durch mehr Gebäudeenergieeffizienz hingewiesen.
Die Gebäuderichtlinie ist die zentrale europäische Gesetzgebung in diesem Bereich. Sie regelt u. a. die energetischen Vorschriften für den Neubau, hat das System der Energieausweise für Gebäude etabliert, fordert
nationale Strategien zur energetischen Sanierung und regelt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
Bisher ist der Regulierungsumfang erfreulicherweise noch nicht auf die Bestandsgebäude, insbesondere der
Nichtwohngebäude im Bestand ausgedehnt worden.
Die Konsultation ist offen bis 31. Oktober 2015. (Quelle: DIHK)
EU startet Konsultation zu LNG- und Speicherstrategie
Zur Vorbereitung einer europäischen LNG- und Gasspeicherstrategie hat die EU-Kommission eine Konsultation gestartet. Diese Strategien sind Teil der Energieunion und zielen auf die Erhöhung der Gasversorgungssicherheit in Europa ab. Zu folgenden Themen möchte die EU-Kommission die Positionen der Stakeholder einholen:
LNG (Liquified Natural Gas)
- Analyse der langfristigen Rolle von LNG für eine diversifizierte, sichere und preiswerte Gasversorgung
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Analyse der notwendigen Schritte für den Zugang aller EU-Mitgliedsstaaten zum globalen LNG-Markt,
insbesondere bezüglich Infrastruktur und Regulierung
Gasspeicher
- Chancen und Risiken für die Nutzung von Erdgasspeichern durch andere Flexibilitätsquellen wie LNG
oder zusätzliches Pipelinegas
- alternative Marktinstrumente zu strategischen Reserven
- Bestimmung des optimalen Umfangs von Speicherkapazitäten, der Netznutzungsentgelte für Speicher
und der Risiken von Fehlinvestitionen
Stellungnahmen können bis 30. September 2015 eingereicht werden. (Quelle: DIHK)
Klima- und Umweltziele der luxemburgischen Ratspräsidentschaft
Am 24. Juni 2015 hat Luxemburg unter der Überschrift „Eine Union für die Bürger“ seine Prioritäten für den
Vorsitz des Rates der Europäischen Union von Juli bis Dezember 2015 vorgestellt. Eines der zentralen Ziele
des Programms ist ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum „mit dem größtmöglichen Anspruch der Umweltverträglichkeit“. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Einzelziele:
Umwelt
- eine innovative und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft fördern (Stichwort: neues Kreislaufwirtschaftspaket)
- bessere Luftqualität, insbesondere im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie)
- Einigung über die Richtlinie zu mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-Richtlinie)
- eingehende Prüfung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung der EU-Biodiversitätsstrategie
- Überarbeitung der Strategie „Europa 2020“ zur stärkeren Ausrichtung des „Europäischen Semesters“ auf
Umweltbelange
- Nachhaltigkeit als Grundprinzip der europäischen Landwirtschaft und der Fischereipolitik verankern
- Stärkung des Schutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung der europäischen Wälder
- neue Regelungen im Bereich des Pflanzenschutzes
Klima
- Reform des Emissionshandelssystems (EHS)
- internationale Termine in den Mittelpunkt der Arbeit des Ratsvorsitzes stellen
- im Rahmen der Pariser Klimakonferenz die Annahme eines neuen, ehrgeizigen und zur globalen Beteiligung verpflichtenden Abkommens ermöglichen
Das vollständige Programm finden Sie hier. (Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
Vertragsverletzungsverfahren gegen deutsche Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Bereits im Juli 2014 hatte die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung beziehungsweise unzureichender Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie eröffnet. In den letzten Monaten leitete
die Kommission die nächste Verfahrensstufe ein. Auch Deutschland ist betroffen.
Ersten Einschätzungen zufolge handelt es sich im Fall Deutschland wohl eher um ein aufgrund von unzureichender Informationsübermittlung entstandenes Kommunikationsdefizit. Erörterungsbedarf sieht die
Kommission bei der Umsetzung von Artikel 7, welcher in seiner ursprünglichen Absicht die Einführung von
Energieverpflichtungssystemen für Energieversorgungsunternehmen vorsieht. Ferner hat die Kommission
hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 6 („Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen“) sowie Artikel 8
(„Energieaudits und Energiemanagementsysteme“) noch offene Fragen.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, die Zweifel der Kommission auszuräumen, ansonsten kann
diese Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes
beantragen. (Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
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EU-Parlament stimmt für Einführung einer Marktstabilitätsreserve
Am 8. Juli 2015 hat das Plenum des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) ab 2019 gestimmt.
Die Zustimmung des EU-Parlaments beruht auf der bereits am 5. Mai 2015 im Rahmen der gemeinsamen
Trilogverhandlungen zwischen Unterhändlern des Parlaments und des Rates gefundenen Einigung. Im
nächsten Schritt muss nun noch der Rat seine finale Zustimmung geben.
Die MSR ist nur der erste Schritt hin zu einer umfassenden Reform des Emissionshandels. Die Kommission
hat am 15. Juli 2015 einen Reformvorschlag vorgelegt, der in den nächsten Jahren im Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Parlament verhandelt wird. Sie schlägt u. a. vor, die Gesamtmenge an Zertifikaten
ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent zu verringern, weiterhin kostenlose Zertifikate an carbon leakagegefährdete Sektoren zu verteilen sowie Innovations- und Modernisierungsfonds einzurichten. Die Kommission hat außerdem eine Folgenabschätzung zu den Revisionsvorschlägen vorgelegt. (Quelle: DIHK)
Fortschrittsbericht für die erneuerbaren Energien
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Brutto-Endenergieverbrauch bis
2020 auf 20 Prozent zu steigern. Mit einem geschätzten Erneuerbaren-Anteil von 15,3 Prozent im Jahr
2014 kommen die EU und eine Mehrheit ihrer Mitgliedstaaten gut voran, so der Mitte Juni 2015 veröffentlichte EE-Fortschrittsbericht der EU-Kommission.
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist festgelegt, zu welchen Teilen die einzelnen Mitgliedstaaten zum
20-Prozent-Ziel beitragen müssen. Entsprechend gelten für jedes Land individuelle nationale Zielmarken.
Deutschland muss bis 2020 seinen EE-Anteil auf 18 Prozent steigern. In 2014 erreichte Deutschland bereits
einen Anteil von 12,4 Prozent und liegt somit über seinem ebenfalls in der Richtlinie vorgegebenen Zwischenziel von 9,5 Prozent bis 2013/2014.
Als Teil der europäischen Erneuerbaren-Politik gilt auch das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor - insbesondere durch den Einsatz von Biokraftstoffen - auf zehn Prozent zu erhöhen. Im Jahr
2014 lag dieser jedoch erst bei 5,7 Prozent. (Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
Konsultative Mitteilung zum europäischen Strommarktdesign
Nachdem in Deutschland die Debatte um die Zukunft des deutschen Strommarktes bereits im vollen Gange
ist, konsultiert nun auch die EU-Kommission über Möglichkeiten zur Schaffung eines europäisch koordinierten Strommarktdesigns. Die Frist zur Teilnahme an der öffentlichen Konsultation endet am 8. Oktober 2015.
Die Notwendigkeit für ein europäisches Strommarktdesign ist dem Wandel des Strommarkts geschuldet. Die
Kommission geht davon aus, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030 EU-weit auf bis
zu 50 Prozent ansteigen könnte. Schon heute führt dieser Zuwachs zu Veränderungen: An Stelle einer vorwiegend auf fossilen Brennstoffen beruhenden zentralen Versorgungsstruktur treten vermehrt dezentrale
Erzeugungsarten, die neuen Marktteilnehmern den Zugang zum Strommarkt ermöglichen.
Regulierung und Infrastruktur müssen folglich angepasst werden. Um das bestehende Versorgungssystem
fit für die Zukunft zu machen, skizziert die Kommission in ihrer Mitteilung eine Reihe von Leitzielen:
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Grenzüberschreitende Strommärkte
Marktintegration erneuerbarer Energien
Stärkung des Endkundenmarktes
Mehr regionale Kooperation im Strommarkt
Versorgungssicherheit europäisch denken
Zeitgleich hat die Kommission eine Konsultation zu der bereits im Rahmen der Energieunion angekündigten
Revision der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung freige-
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schaltet, an der sich interessierte Stakeholder ebenfalls bis zum 8. Oktober 2015 beteiligen können. (Quelle:
DIHK)
EU-Kommission deutet Revision der Natura 2000-Richtlinien an
Im Rahmen der Brüsseler „Green Week 2015“ hat der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans Anfang Juni 2015 angedeutet, die europäischen Naturschutz-Richtlinien überarbeiten zu wollen.
Die hohen Schutzstandards für Arten und Lebensräume sollen dabei erhalten bleiben.
Offiziell möchte die EU-Kommission erst Anfang 2016 entscheiden, ob sie eine Revision der Regelwerke
vorschlagen wird. Während der „Green Week“ deutete Timmermans aber bereits jetzt Änderungen an der
Vogelschutz- sowie der FFH-Richtlinie an. Diese sollten jedoch keinesfalls zu einer Absenkung der Schutzstandards führen. Gleichzeitig sprach er sich für „modernere Wege“ und „neue Maßnahmen“ aus, um diese
Standards zu erreichen. Ähnlich äußerte sich auch Karl Falkenberg, Direktor der Generaldirektion Umwelt
der EU-Kommission. Die teilweise unbefriedigenden praktischen Ergebnisse der Richtlinien könnten ihm
zufolge auf Ursachen zurückzuführen sein, die über Umsetzungsdefizite in den EU-Mitgliedstaaten hinausgingen.
Insbesondere die Naturschutzverbände, wie auch die EUA und Vertreter des BMUB haben sich im Rahmen
der „Green Week“ erneut gegen eine Revision der Natura 2000-Richtlinien ausgesprochen. Anstelle neuer
gesetzlicher Vorgaben fordern sie eine bessere Umsetzung der bestehenden Regelungen in den EUMitgliedstaaten. (Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
Konfliktrohstoffe: EU-Parlament stimmt über Verordnungsvorschlag ab
Das EU-Parlament hat am 20. Mai 2015 über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zum Handel
mit Konfliktrohstoffen abgestimmt. Die Europäische Kommission hatte im März 2014 vorgeschlagen, ein
freiwilliges System der Selbstzertifizierung für alle Importeure von Wolfram, Tantal, Zinn und Gold aus Konfliktgebieten zu etablieren. Idee dahinter ist, ein verantwortungsbewusstes Handeln bei der Einfuhr von mineralischen Rohstoffen in die EU zu stärken, um die Finanzierung bewaffneter Konflikte durch Rohstoffabbau
und -handel zu unterbinden.
Eine recht knappe Mehrheit im EU-Parlament hat sich nunmehr jedoch dafür ausgesprochen, dass eine
Zertifizierung nicht mehr nur auf freiwilliger Basis, sondern verpflichtend für Importeure gelten soll. Nach
dem Votum des Parlaments sollen verbindliche Prüfpflichten auch für Unternehmen der nachgelagerten
Lieferketten gelten, d. h. für solche, die die vier Rohstoffe für die Herstellung von Produkten verwenden.
Das Parlament hat die erste Lesung zum Gesetzgebungsverfahren nicht formal abgeschlossen und verhandelt nun gemeinsam mit dem Rat und der Kommission über einen Kompromiss.
Sollte es auf EU-Ebene zu einer Verpflichtung auch für nachgelagerte Lieferketten kommen, wird dies voraussichtlich ähnliche Folgen haben, wie der US-amerikanische Dodd-Frank Act: Anfragen zur Nachverfolgung der Lieferketten führen zu einem hohen bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand für Unternehmen in ganz Europa. Ob die Regelung eine tatsächliche Verbesserung der Situation beim Rohstoffabbau in den Konfliktgebieten bewirkt, ist nach den Erfahrungen des Dodd-Frank-Acts fraglich. (Quelle: DIHKECO-Post 06-2015)
NEC-Richtlinie: EU-Staaten überschreiben weiterhin Obergrenzen für Schadstoffemissionen
Am 11. Juni 2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren jährlichen Status-Report zur EURichtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) vorgelegt.
Mit der Richtlinie wurden 2001 individuelle nationale Emissionsbegrenzungen für die Luftschadstoffe
Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC)
festgelegt, die bis zum Jahr 2010 erreicht werden sollten. Der Bericht der EUA für 2013 zeigt nun, dass zehn
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Mitgliedstaaten bei mindestens einem der vier Luftschadstoffe die Emissionshöchstmengen überschritten
haben. Allein jeweils sechs Staaten konnten dabei die Grenzwerte für Stickstoffoxide und Ammoniak nicht
einhalten. 2012 hatten noch elf Staaten mindestens einen der vier Grenzwerte überschritten. Der einzige
Wert, der von allen Ländern konstant eingehalten wird, ist derjenige für Schwefeldioxid. Insgesamt wurden
den für 2013 vorgelegten Daten zu Folge aber erstmals die für die gesamte EU angestrebten Emissionshöchstmengen für alle vier Schadstoffe unterschritten.
Deutschland ist laut EUA das einzige Mitgliedsland, das 2013 drei der vier Grenzwerte überschritten hat. Bei
Stickstoffoxiden lag die Bundesrepublik 20,7 Prozent über der Höchstgrenze, bei Ammoniak 22 Prozent und
bei NMVOC um 14,4 Prozent. Bei Stickstoff und NMVOC sind jedoch seit 2010 tendenziell deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Die Überschreitungen der Stickstoffwerte liegen zum großen Teil im Straßenverkehr
begründet. Die Ammoniakemissionen stammen zu 95 Prozent aus dem Landwirtschaftssektor. Das Umweltbundesamt veröffentlicht regelmäßig die Messergebnisse der Luftschadstoff-Emissionen. (Quelle: DIHKECO-Post 07-2015, gekürzt)
Zwei Neuaufnahmen in die REACH-Kandidatenliste
Wie in den vergangenen Jahren wurden auch im Juni 2015 auf der Homepage der ECHA Neuaufnahmen in
die REACH-Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren veröffentlicht. Zuvor fand im März/April 2015 eine
öffentliche Konsultation dazu statt. Die Kandidatenliste enthält somit derzeit 163 Stoffe. Neu aufgenommen
wurden:
1. 1,2-benzenedicarboxylic acid, di-C6-10-alkyl esters; 1,2-benzenedicarboxylic acid, mixed decyl and hexyl and octyl diesters with ≥ 0.3% of dihexyl phthalate (EC No. 201-559-5)
Grund der Aufnahme: Reproduktionstoxizität
2. 5-sec-butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [1], 5-sec-butyl-2-(4,6dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [2] [covering any of the indi-vidual stereoisomers
of [1] and [2] or any combination thereof]
Grund der Aufnahme: vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Für diese Stoffe wie für die anderen 161 Stoffe der Kandidatenliste bestehen somit ab sofort Informationspflichten gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung für Lieferanten von Erzeugnissen, falls die Erzeugnisse diese
Stoffe in einer Konzentration von jeweils mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Zusätzlich können weitere
Informationspflichten von Produzenten bzw. Importeuren von Erzeugnissen gegenüber der ECHA gemäß
Art. 7 Abs. 2 der REACH-Verordnung bestehen. (Quelle: IHK Südlicher Oberrhein)
Neue Verwendungsverbote in RoHS aufgenommen
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich mittelfristig auf zusätzliche
Stoffverwendungsverbote einstellen. Diese werden EU-weit in der RoHS-Richtlinie festgelegt und in Deutschland jeweils in die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung übernommen. Bisher sind folgende sechs
Stoffe reglementiert: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und
polybromierte Diphenylether (PBDE).
Im EU-Amtsblatt vom 4. Juni 2015 wurde nun eine Änderung der RoHS-Richtlinie [(EU) 2015/863] veröffentlicht. Damit wird Anhang II der RoHS-Richtlinie neu formuliert, indem die Liste der oben genannten
sechs Stoffe um folgende vier Stoffe erweitert wird:
-
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Butylbenzylphthalat (BBP)
Dibutylphthalat (DBP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Für die vier genannten Stoffe wird auch eine Bagatellgrenze von jeweils 0,1 Gewichtsprozent festgelegt, wie
sie in gleicher Höhe für die bisher schon reglementierten Stoffe gilt (Ausnahme wie bisher für Cadmium:
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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hier 0,01 Prozent statt 0,1 Prozent). Mit diesen Bagatellgrenzen wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.
Die vier neuen Stoffverwendungsverbote gelten ab 22. Juli 2019, d. h. den Betroffenen wird eine vierjährige
Übergangsfrist eingeräumt, um ihre Produktionsverfahren umzustellen. Speziell für medizinische Geräte und
für Überwachungs- und Kontrollinstrumente wird dieser Zeitraum um zwei zusätzliche Jahre verlängert,
d. h. für diese Geräte gelten die neuen Stoffverwendungsverbote ab 22. Juli 2021. Ausnahmen gibt es wie in
der RoHS-Richtlinie üblich für Ersatzteile für Geräte, die vor den genannten Stichtagen in Verkehr gebracht
wurden.
Alle genannten Stoffverwendungsverbote beziehen sich nicht auf Elektro- oder Elektronikgeräte als Ganzes,
sondern auf jeden einzelnen homogenen Werkstoff des Geräts (z. B. auf ein Kunststoffgehäuse). Hersteller
solcher Geräte müssen sicherstellen, dass ihre Bauteile-Zulieferer ihrerseits die Stoffverwendungsverbote
kennen und einhalten. Wer entsprechende Geräte in die EU importiert, sollte rechtzeitig mit seinen Lieferanten entsprechende Vereinbarungen treffen. (Quelle: IHK Südlicher Oberrhein)
Aktuelle Förderprogramme
Umweltförderprogramme LIFE: Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Finanzierungsprogramms für Umweltvorhaben LIFE die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen in der Förderperiode 2014 bis 2020 veröffentlicht. Die
Einreichungsfristen liegen im September und Oktober 2015.
Die Kommission empfiehlt interessierten Unternehmen und Organisationen möglichst frühzeitig Vorbereitungen zu treffen, indem sie Projektideen entwickeln, Partnerschaften mit relevanten Interessenträgern
eingehen und ergänzende Fördermöglichkeiten ermitteln. Für LIFE stehen zwischen 2014 und 2020 insgesamt 3,4 Milliarden Euro bereit. Beteiligen können sich öffentliche und private Institutionen mit Rechtstatus aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, u. a. Verwaltungsbehörden sowie Profit- und Non-Profit-Organisationen
einschließlich NGOs.
Weitere Informationen: LIFE-Webseite der Europäischen Kommission (in englischer Sprache),
Arbeitsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017
Neue Veröffentlichungen | Neu im Internet
Neue F-Gase-Verordnung: UBA-Broschüre zu Betreiberpflichten ab 2015
Download: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hauptsache_kalt.pdf
Chemikalienverordnung REACH: BAuA-Leitfaden zur Registrierung 2018 – Teil B
Internetseite: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Fachbeitraege.html
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Nachrichten aus Deutschland
Umsetzung der Energiewende: Eckpunkte beschlossen
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben am 1. Juli 2015 Eckpunkte zur Umsetzung der
Energiewende beschlossen. Die politische Vereinbarung fasst Beschlüsse zu folgenden 6 Kernpunkten:
1. Entscheidung für einen Strommarkt 2.0: Der derzeitige Strommarkt soll weiterentwickelt werden. Man
vertraut dabei im Wesentlichen auf Innovation und Wettbewerb. Sollten jedoch Knappheiten absehbar
sein, werde Flexibilität in Erzeugung und Nachfrage belohnt.
2. Einführung einer Kapazitätsreserve: Die Kapazitätsanpassungen im Strommarkt 2.0 sollen durch eine
Kapazitätsreserve abgesichert werden. Durch eine Novelle der Reservekraftwerksverordnung soll eine
verlässliche Grundlage für die Vergütung von Kraftwerken in der Netzreserve geschaffen werden.
3. Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung: Die Förderung der KWK soll mit anderen Energiewendezielen
kompatibel gemacht und ausgebaut werden. Hoch effiziente mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der
öffentlichen Versorgung sollen gefördert werden, um ihren Bestand zu sichern. Der Kostendeckel der
KWK-Förderung wird auf 1,5 Mrd. Euro verdoppelt. Die Kosten sollen nicht allein von Haushalten und
Mittelstand getragen werden.
4. Verzicht auf „Klimabeitrag“: Statt die Kapazitäten auf dem deutschen Strommarkt durch einen
„Klimabeitrag“ zu kappen, verfolgen die Parteivorsitzenden ein Alternativmodell. Insgesamt 2,7 GW
Kapazität von Braunkohlekraftwerksblöcken sollen in die Kapazitätsreserve überführt werden. Zusätzlich
sollen 5,5 Mio. t CO2 durch öffentlich geförderte Effizienzmaßnahmen an Gebäuden, in Kommunen, in
der Industrie und im Schienenverkehr eingespart werden. Dafür wird der Effizienz- und Klimafonds um
1,16 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt.
5. Netzausbau: Erdkabel sollen bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung Vorrang erhalten.
Die Mehrkosten werden als gerechtfertigt bezeichnet.
6. Sicherer Ausstieg aus der Kernenergie: Die Parteivorsitzenden gehen von dem Grundsatz aus, dass die
Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden.
Die vorhandenen Rücklagen werden einem finanziellen Stresstest unterzogen.
(Quelle: DIHK)
Bundesregierung legt ersten Bericht zur Anpassung an den Klimawandel vor
Die Bundesregierung hat ihren „Monitoringbericht 2015 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ vorgelegt. Hintergrund ist die in 2008 von der Bundesregierung beschlossene Anpassungsstrategie
an den Klimawandel, die nun insbesondere mit dem vorliegenden ersten Monitoringbericht fortgeschrieben
wird. Ausgearbeitet wurde der über 250 Seiten lange Bericht von der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie an den Klimawandel.
Im Bericht werden die Veränderungen und aktuelle Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels anhand von Indikatoren aufgezeigt. Bei vielen Indikatoren lässt sich aber der spezifische Beitrag des
Klimawandels zu beobachtbaren Veränderungen in der Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft nicht oder nur
schwer bestimmen, da Veränderungsprozesse vielfältig beeinflusst werden. Die in dem Dokument niedergelegten Ziele sind bislang nicht quantifiziert.
Im Rahmen der gesellschaftlichen Bewertung sieht eine deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung die
möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels nicht als Bedrohung und Beeinträchtigung des eigenen
Lebens an. Die Kommunen werden als zentrale Akteure gesehen, denn die Auswirkungen der Anpassung an
den Klimawandel sind besonders auf regionaler Ebene erkennbar, insbesondere bei der städtischen Infrastruktur.
Da die Anpassung nur global gelingen kann, hat sich der Mitteleinsatz der Bundesregierung im Ausland von
335 Mio. Euro in 2010 auf 614 Mio. Euro im Jahr 2012 fast verdoppelt. Er belief sich im Jahr 2012 auf 37
Prozent. Über die Wirkungen der mit diesen Mitteln finanzierten Projekte lassen die Zahlen aber keine
Aussagen zu. (Quelle: DIHK-ECO-Post 06-2015, gekürzt)
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Bundesnetzagentur: Zweite PV-Freiflächenausschreibung endet am 01.08.2015
Die Bundesnetzagentur hat Anfang Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf den Weg gebracht. Bieter können ihre Gebote für die zweite Ausschreibungsrunde
bis zum 1. August 2015 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW,
das Höchstgebot beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können mit Projekten, die in der ersten
Runde keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an dieser Ausschreibung teilnehmen.
Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im sogenannten „pay-as-bid“-Verfahren ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren („uniform pricing“). Hierbei wird der Gebotswert des letzten
bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus, der
auch an der Strombörse zur Anwendung kommt, wird in dieser und der nächsten Ausschreibungsrunde
erprobt. Die Ergebnisse können zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns anderer Technologien verwendet werden.
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden 37 Gebote ausgeschlossen, weil geforderte Unterlagen nicht
beigefügt wurden oder weil Bieter Formvorgaben nicht eingehalten haben. Es ist Anliegen der
Bundesnetzagentur, so wenige Gebote wie möglich auszuschließen. Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch
strikt, so dass bei den Ausschlüssen grundsätzlich kein Ermessen besteht. Die Bundesnetzagentur hat die
Ausschlussgründe der ersten Ausschreibungsrunde untersucht und die Ergebnisse als „Hinweise zur
Gebotsabgabe“ veröffentlicht. (Quelle: BNetzA)
Wechsel in registrierende Leistungsmessung auch unter 100.000 kWh möglich
Auch Kunden mit geringeren Verbräuchen als 100.000 kWh/a haben die Möglichkeit, in die registrierende
Leistungsmessung (RLM) zu wechseln. Einige Netzbetreiber sehen in ihrem Lieferantenrahmenvertrag bzw. in
ihren ergänzenden Netznutzungsbedingungen bereits vor, dass Kunden auch bei Nichterreichen der 100.000
kWh/a-Schwelle einen Wechsel zum RLM-Messverfahren verlangen und damit auch bestimmte finanzielle
Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
So hat der Netznutzer gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 StromNZV das Recht, mit dem Netzbetreiber eine niedrigere
Grenze für RLM zu vereinbaren. Dieses Recht findet sich auch in § 10 Abs. 3 Messzugangsverordnung
(MessZV) wieder, wonach dem Letztverbraucher das Recht zusteht, im Einvernehmen mit dem Lieferanten
von dem Messstellenbetreiber eine registrierende Leistungsmessung zu verlangen. Sofern der Kunde die
Umstellung des Zählverfahrens verlangt, muss der Netzbetreiber dem also nachkommen. Diese Sichtweise
wird auch von der Bundesnetzagentur geteilt, die in den verordnungsrechtlichen Regelungen einen Anspruch des Netznutzers auf Umstellung des Zählverfahrens sieht.
Ohne eine RLM-Messung ist es dem Kunden nicht möglich, exakte Daten und Messwerte über seinen
Verbrauch, insbesondere über seinen Lastgang zu erhalten. Solche Daten sind aber für eine bedarfsgerechte
Beschaffung und auch für die Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen notwendig. So können
Stromkunden dann, wenn sie mehr als 30.000 kWh/a verbrauchen und mindestens zweimal im Jahr eine
Leistung von 30 kW überschreiten, z. B. in den Genuss der vergünstigten Konzessionsabgabe nach der
Konzessionsabgabenverordnung kommen. (Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
BGH-Urteil: Stromzähler müssen nicht in Zählschrank
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Zweirichtungszähler von KWK-Anlagen können sich auch
innerhalb des Gehäuses der Anlage befinden. Sie müssen nicht in einem separaten Zählerschrank installiert
sein (Beschluss des BGH vom 14. April 2015, EnVR 45/13). Der BGH hat damit eine Anweisung der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt.
EWE Netz hatte Beschwerde gegen die Bundesnetzagentur vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Der Anlagenbetreiber hat laut Bundesgerichtshof einen Anspruch darauf, sich den Ort für die MesseinrichUmweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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tung selbst auszusuchen, „wenn die einwandfreie Messung nicht beeinträchtigt werde und der Anschlussnehmer die Kosten der Verlegung übernehme". Dieser Rechtsanspruch lasse sich aus Paragraf 22 der Netzanschlussverordnung (NAV) ableiten.
Da in der Entscheidung auf die Anweisung der BNetzA verwiesen wird, gilt sie für alle Eigenerzeugungsanlagen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass solche Anlagen über einen geeichten Zähler verfügen müssen.
(Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015, gekürzt)
Einheitlicher Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag startet 2016
Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge dem einheitlichen
Standard genügen, den die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt hat. Bestehende Verträge müssen bis
dahin ebenfalls umgestellt sein. Diese Pflicht gilt für alle Netzbetreiber und damit auch für die Betreiber von
Objektnetzen.
Bislang wurde auf Musterverträge zurückgegriffen, die zudem individuell angepasst werden konnten. Die
BNetzA sah dies als Gefahr für den diskriminierungsfreien Netzzugang. Durch die fehlenden Standards
mussten Unternehmen, die in mehreren Netzgebieten tätig sind, jeden vom Netzbetreiber vorgelegten
Vertrag individuell prüfen. Einvernehmliche Abweichungen sind weiterhin möglich. Allerdings nur dann,
wenn der Netzbetreiber sie jedem anderen Netznutzer auch anbietet und online stellt. Sonderklauseln
dürfen keine Bedingung für einen Vertragsabschluss sein. Werden sich die Parteien nicht einig, gilt der
Mustervertrag der BNetzA. (Quelle: DIHK)
Bundestag verabschiedet ElektroG-Novelle
Nach der Befassung des Bundesrates hat nun auch der Bundestag der Gesetzesnovelle zum „Entwurf eines
Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ zugestimmt. Das Artikelgesetz tritt am Tage nach der (baldigen) Veröffentlichung in Kraft.
Ziel der neuen Regelung ist die Steigerung der Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die
Rückgewinnung wertvoller Metalle aus den Altgeräten sowie eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe. Nach dem neuen Elektrogesetz sind große Vertreiber (mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen große Vertreiber die Altgeräte
sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Zudem soll die illegale Verbringung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden. Aus den vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen ist insbesondere festzuhalten:
1. In Artikel 1 Buchstaben a) bbb) wird den Ländern (klarstellend) ermöglicht, Andienungs- und Überlassungspflichten für Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien zu bestimmen, die einer Beseitigung zugeführt werden müssen.
2. In Buchstabe b) soll grundsätzlich der Endbenutzer Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Gerät umschlossen sind, trennen. Dies gilt nicht, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
für diese Sammelgruppe bzw. Geräte optiert hat und eine Trennung von Altgeräten zum Zwecke der
Vorbereitung der Wiederverwendung in dieser Sammelgruppe vornimmt.
3. In Buchstaben b) aa) wird klargestellt, dass Vertreiber im Rahmen der 1:1-Rücknahmepflicht auch zur
unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet sind, wenn der Abgabeort nicht das Einzelhandelsgeschäft
selbst, sondern wegen der Auslieferung des Neugerätes der private Haushalt ist. Demgegenüber dürfen
Vertreiber, die Altgeräte freiwillig zurücknehmen, für die Abholung des Altgerätes ein Entgelt verlangen.
4. In Buchstaben c) aaa) sollen die örEs sowie die Hersteller und Vertreiber verpflichtet werden, die privaten Haushalte über Möglichkeiten zur Abgabe noch gebrauchsfähiger Geräte zur Wiederverwendung zu
informieren.
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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5. In Buchstaben i) aa) brauchen die ÖrEs ihre an Erstbehandlungsanlagen abgegebenen Altgeräte nur
monatlich an die Gemeinsame Stelle mitteilen; im Gegensatz zu den Herstellern, die das unverzüglich
tun müssen.
6. In Buchstabe j) soll im Sinne einer höheren Marktransparenz die Gemeinsame Stelle eine Übersicht
darüber erstellen, welche Verpflichteten welche Sammelstellen eingerichtet haben.
(Quelle: DIHK)
Duale Systeme: Entgeltliche Mitbenutzung kommunaler Entsorgungseinrichtungen unwirksam
Die Rechtsgrundlage der Verpackungsverordnung zur entgeltlichen Mitbenutzung von kommunalen Entsorgungseinrichtungen durch duale Systeme ist wegen des unbestimmten Begriffs des „angemessenen Entgelts“
unwirksam. Einvernehmliche Regelungen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und dualen
Systemen haben weiterhin Bestand. Das Bundesumweltministerium wird eine rechtskonforme Neuregelung
vorlegen.
Nach § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Übernahme
oder Mitbenutzung ihrer Einrichtungen für die Sammlung der Verpackungsmaterialien durch die dualen
Systemen von diesen ein angemessenes Entgelt verlangen. Über die Frage, was ein „angemessenes Entgelt“
konkret bedeutet und auf welcher Basis sowie in welchem Verfahren dies berechnet wird, gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem baden-württembergischen Landkreis und einem dualen System, in dem nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat. Aus der Urteilsbegründung ist
festzuhalten:
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Nach Ziffer 28 entfaltet § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV ähnliche Rechtswirkungen wie eine Abgabe und
muss sich daher an den Bestimmtheitsanforderungen messen lassen, die für abgabebegründende Tatbestände - etwa im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts - gelten.
Nach Ziffer 30 genügt der Begriff des angemessenen Entgelts in § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV nicht. Die
verpflichteten Betreiber von Rücknahmesystemen werden nicht in die Lage versetzt, die sie im Falle eines Mitbenutzungsverlangens des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers treffende Belastung in
gewissem Umfang vorauszuberechnen, da es an der normativen Festlegung von Bemessungsfaktoren
zur Bestimmung des angemessenen Entgelts fehlt. Für die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs des angemessenen Entgelts, das einseitig von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verlangt und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann, gibt die Rechtsordnung keine hinreichenden Maßstäbe vor.
Nach Ziffer 34 führt die Unbestimmtheit des Begriffs des angemessenen Entgelts zur Unwirksamkeit
des § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV insgesamt!
Das Bundesumweltministerium beabsichtigt nun, eine verfassungskonforme Neuregelung, voraussichtlich
im Rahmen des geplanten Wertstoffgesetzes vorzunehmen. (Quelle: DIHK)
Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Deutschland
Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU). Die
EU-Richtlinie enthält Vorgaben zur Verhütung schwerer Unfälle, die bei bestimmten Industrietätigkeiten
verursacht werden könnten, sowie zur Begrenzung von deren Folgen. Wesentlicher Anlass für die Revision der
ursprünglichen Seveso-II-Richtlinie war die notwendige Anpassung des Anwendungsbereiches an die EUVerordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLPVerordnung).
Die Seveso-III-Richtlinie enthält jedoch auch weitere neue Vorgaben, u. a. zur Information und Beteiligung
der Öffentlichkeit. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 31. Mai 2015 abgelaufen. Von den Neuerungen ist in
erster Linie die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) betroffen. Änderungen soll es jedoch auch im UmweltRechtsbehelfsgesetz, im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie in der Verordnung über das
Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) geben. Geplant ist darüber hinaus, im Umsetzungspaket auch die
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Rechtsprechung aus dem Verfahren Mücksch/Merck (EuGH, Rs. C-53/10 sowie BVerwG 4 C 11.11) zu den
Abständen in Gebieten mit Störfallanlagen umzusetzen.
Vor dem Hintergrund der ohnehin schon komplexen Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie spricht sich die IHKOrganisation dafür aus, die Umsetzung auf ein Mindestmaß der Richtlinie zu beschränken, den
bürokratischen Aufwand für betroffene Anlagenbetreiber möglichst gering zu halten und Rechtssicherheit
durch klare Begrifflichkeiten zu schaffen. Letzteres ist insbesondere in Gemengelagen wichtig, in denen
Abstände - historisch bedingt - zwischen Störfallanlagen und Schutzobjekten eher knapp bemessen sind.
(Quelle: DIHK-ECO-Post 07-2015)
Aktuelle Förderprogramme
BMWi-Innovationsgutschein „go-effizient“
Mit dem BMWi-Innovationsgutschein „go-effizient“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 50
Prozent ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen im Bereich Rohstoff- und Materialeffizienz durch
autorisierte Beratungsunternehmen decken. Die Beratung besteht aus zwei Leistungsstufen: der Potenzialanalyse und der Vertiefungsberatung. In der Potenzialanalyse werden mit geeigneten Methoden wie der
Stoffstromanalyse Materialverluste ermittelt, eine materialeffizientere Produktgestaltung vorgeschlagen
oder andere Maßnahmen empfohlen. Bei der Vertiefungsberatung geht es um die fachliche Umsetzung der
ermittelten Maßnahmen, eine vertiefte Analyse von Einsparpotenzialen sowie eine Beratung zu weiteren
Fördermöglichkeiten. Der Wert des Gutscheins beträgt für eine Potenzialanalyse bis zu 17.000 Euro, für eine
Vertiefungsberatung bis zu 80.000 Euro abzüglich des Gutscheinwertes der Potenzialanalyse.
Weitere Informationen: www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/goeffizient/go-effizient.html
Neue Veröffentlichungen | Neu im Internet
Neuauflage: Fördermittelbroschüre der IHK Halle-Dessau für die Bereiche Energie und Umwelt
Download:
www.halle.ihk.de/blob/halihk24/innovation/Foerderung_Finanzierung/Energiefoerderung_Umweltfoerderun
g/630514/f17ac0f83ea74f902a9fddd4d6d49eb2/IHK_Publikation_Foerderprogramme_im_Bereich_Energie_
und_Umwelt-data.pdf
DIHK/VEA: Faktenpapier zur atypischen Netznutzung
Internetseite: www.dihk.de/presse/meldungen/2015-05-13-faktenpapier-atypische-netznutzung
DIHK/BSW Solar: Faktenpapier Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung
Internetseite: www.dihk.de/themenfelder/innovation-und-umwelt/news?m=2015-07-07-faktenpapierstrom
Clearingstelle EEG veröffentlicht Auslegungsempfehlungen zur Eigenerzeugung
Internetseite: www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31
SAENA-Handlungsleitfaden: Anleitung zur Einführung eines Energiemanagementsystems in KMU
Internetseite: www.saena.de/projekte/iso-50001-in-kmu.html
BMWi: Studie zur Gasversorgungssicherheit
Internetseite: www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=716502.html
Neuauflage: Leitfaden zur Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze
Internetseite: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitfaden/Leitfaden%20%20Vergabe%20von%20Strom-%20und%20Gaskonzessionen.html?nn=3591568
Praxis-Leitfaden zur Initiative Energieeffizienz-Netzwerke veröffentlicht
Download: www.effizienznetzwerke.org
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Nachrichten aus der Region
7. Rohstofftag Sachsen-Anhalt am 31.08.2015 in Braunsbedra
Am 31. August 2015 findet in der Zentralwerkstatt Pfännerhall in Braunsbedra der inzwischen 7. Rohstofftag Sachsen-Anhalt statt. Die aller zwei Jahre gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern HalleDessau und Magdeburg, dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie dem Unternehmerverband
Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V. organisierte Veranstaltung widmet sich auch in diesem Jahr wieder den
Themen der Rohstoffwirtschaft.
Nach einem Grußwort des Ministers für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Hartmut
Möllring, wird der Präsident des LAGB die Arbeit des Amtes vorstellen. Im Anschluss wird in einem ersten
Themenblock die Bedeutung der Rohstoffsicherung für die Daseinsvorsorge beleuchtet. Danach folgt anhand verschiedener Beispiele ein Blick auf die Potenziale heimischer Rohstoffe. Der dritte Themenblock
greift die Verwertung und Entsorgung mineralischer Abfälle auf. Aktuelle Untersuchungen sagen einen Bedarf nach neuen Deponieflächen im Land voraus. Zum Abschluss der Tagung ist eine Exkursion zum naheliegenden Tontagebau Roßbach der Kaolin und Tonwerke Salzmünde GmbH möglich. Im Rahmen der Veranstaltung besteht ausreichend Raum für Diskussionen.
Weitere Informationen inkl. der Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.halle.ihk.de | DokumentNr. 15777469 oder telefonisch bei Herrn Andreas Scholtyssek unter der Telefonnummer 0345 2126-203.
(IHK H-D/Scho)
4. Ostdeutsches Energieforum am 16./17.09.2015 in Leipzig
Die IHK zu Leipzig und die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin
veranstalten am 16./17. September 2015 in Leipzig das 4. Ostdeutsche Energieforum.
Am 16. September 2015 lädt die IHK zu Leipzig zu einer Abendveranstaltung ein. Am nächsten Tag findet
das Forum mit Einzel- und Impulsvorträgen sowie einer Podiumsdiskussion zur Energiewende statt. Weitere
Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind auf der Internetseite
www.ostdeutsches-energieforum.de zu finden. (IHK H-D/Th)
Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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Redaktion:
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Franziska Böckelmann | Andreas Scholtyssek | Silvana Theis
Telefon: 0345 2126-263
E-Mail: [email protected]
Stand:
Juli 2015
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Umweltnachrichten/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/Juli 2015
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