ENGAGEMENT VEREINBARUNG Der Veranstalter (Name, Anschrift) engagiert die Band Artett zu folgenden Bedingungen: 1.Veranstaltungsdatum: von bisUhr , inkl. / exkl. % MWSt. 2.Veranstaltungsort: 3.Höhe der Gage: EUR 4.Die Kosten für jede weitere angefangene Stunde betragen EUR inkl. / exkl. % MWSt. 5.Die Gage wird spätestens am Ende der Veranstaltung in bar an den unterzeichnenden Vertreter der Band ausbezahlt. 6.Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Veranstalter das in Pkt. 3 vereinbarte Honorar. 7.Der Veranstalter verpflichtet sich, über die Höhe des vereinbarten Honorars gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. 8.Ein warmes Essen und Getränke werden vom Veranstalter in freier Auswahl für die gesamte Band und Techniker kostenlos zur Verfügung gestellt. 9.Stromanschluss im Bühnenbereich: 2 getrennt abgesicherte und geerdete Anschlüsse à 220 Volt oder 1 Anschluss 380 Volt entsprechend den Vorschriften und Richtlinien der ÖVE. 10.Der Veranstalter stellt ein Podium von mindestens 20 m² zur Verfügung. 11.Bei Openair Auftritten stellt der Veranstalter eine überdachte Bühne zur Verfügung. 12.Das Veranstaltungslokal (Bühne) steht der Band ab Uhr für den Aufbau der Technik, der Instrumente, event. Proben und dem Soundcheck zur Verfügung. 13.Für das Auf- und Abbauen der Instrumente bzw. Ton- & Lichtanlage sind vom Veranstalter zwei Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. 14.Der Veranstalter stellt der Band Artett einen abschließbaren, sauberen Garderoberaum mit Waschmöglichkeit zur Verfügung. Seite 1/2 Andreas Pirringer Musikalischer Leiter Wr. Neustädterstraße 19 A-2721 Bad Fischau-Brunn Mobil: +43 676 - 307 22 11 Tel. & Fax: +43 26 39- 200 28 [email protected] www.artett.at ENGAGEMENT VEREINBARUNG 15.Der Veranstalter selbst oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vom vereinbarten Eintreffen der Band Artett bis zum Ende der Veranstaltung anwesend zu sein. 16.Die Abgaben an AKM, Anmeldegebühren sowie andere, mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehende Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters. 17.Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Musiker und Hilfskräfte, sowie für die von den Musikern in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts der Musiker am Veranstaltungsort. Die Band behält sich das Recht vor, den Auftritt im Falle einer Nichtgewährleistung der Sicherheit von Musikern, Hilfskräften und Equipment vorzeitig abzubrechen. Das Honorar erfolgt auf Basis der Vereinbarung laut Pkt. 3. 18.Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Programmgestaltung und die Besetzung der Band. 19.Jeder Vereinbarungspartner haftet mit seiner Unterschrift für die Einhaltung der vorangegangenen Punkte mit der Höhe der Gage. Eine durch höhere Gewalt bedingte Nichteinhaltung bleibt für beide Teile ohne nachteilige Folgen. 20.Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten folgende Instrumente bzw. Geräte zur Verfügung: 21. Sonstige Vereinbarungen: Mit dieser Vereinbarung einverstanden zeichnen verpflichtend: Veranstalter Band Artett – A. Pirringer Seite 2/2 Andreas Pirringer Musikalischer Leiter Wr. Neustädterstraße 19 A-2721 Bad Fischau-Brunn Mobil: +43 676 - 307 22 11 Tel. & Fax: +43 26 39- 200 28 [email protected] www.artett.at
© Copyright 2025 ExpyDoc