KAMMER INFO MÄRZ 2015 Das Informationsmagazin der OÖ Rechtsanwaltskammer DIE SCHLEICHENDE VERWÄSSERUNG DER BEZEICHNUNG ALS ANWALT – JETZT AUCH NOCH „BAUMEISTER / BAUANWALT SEHR GEEHRTE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! „ „ Wenngleich die Medien frei nach dem Grundsatz – only bad news are good news – in erster Linie darüber berichten, wenn Rechtsanwälte Fehler gemacht haben (wobei dort kaum darüber berichtet wird, dass ohnehin die in der Anwaltschaft installierten Solidarhaftungssysteme üblicherweise den daraus resultierenden Schaden abdecken) und man daher aus der Sicht der betroffenen Anwaltschaft darum fürchten müsste, dass der Anwaltsbegriff zunehmend in der sogenannten „Reputationswahrnehmung“ unter Druck gerät, ist dennoch in der faktischen Realität genau das Gegenteil sichtbar: Der Gesetzgeber verwendet den Begriff des Anwalts in einer Reihe von gesetzlich angeordneten Vertrauenspositionen: Volksanwaltschaft (Art. 148a B-VG) Gleichbehandlungsanwaltschaft (§ 3 GBK/GAW-G) Patientenanwalt (§ 1 VSPBG) Behindertenanwalt (§ 13b BBG), Kinder- und Jugendanwaltschaft (§ 35 B-KJHG) sowie letztlich auch den Bundeskartellanwalt (§ 75 KartG). Wenngleich nicht gesetzlich gedeckt, verwendet sogar der Oberösterreichische Landesrechnungshof auf der Homepage für sich werbend die Bezeichnung „Anwalt der Steuerzahler“. Nunmehr ist auch die Bundesinnung der Baumeister auf die „findige“ Idee gekommen, im Wege der Anmeldung der Verbandsmarke „Baumeister / Bauanwalt“ sich an dieses positive Image der Anwaltschaft anzuhängen: ein Baumeister, der einen Grundkurs im Umfang von 32 Lerneinheiten absolviert, ist berechtigt, 5 Jahre lang die Verbandsmarke „Baumeister / Bauanwalt“ zu führen. Nach Absolvierung eines „Aktualisierungskurses Bauanwalt“ im Ausmaß von zumindest 8 Stunden darf diese Berechtigung für weitere 5 Jahre verwendet werden. Ich habe in Gesprächen mit allen Vertretern der Wirtschafts- Seite 2 EDITORIAL kammer sowie der zuständigen Innung darauf hingewiesen, dass sich die Anwaltschaft unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel dagegen wehren wird. Dass eine Berufsgruppe es aus „Marketinggründen“ für erforderlich hält, sich hier anzuhängen und noch dazu glaubt, mit 32 Lerneinheiten im „Starterpaket“ und dann mit einem Auffrischungskurs mit weiteren 8 Stunden für 5 Jahre das Auslangen für die Bewältigung all jener Herausforderungen zu finden, die die Ausübung der Anwaltschaft mit sich bringt, dann ist dies ein klares Zeichen dafür, hier massiv gegen derartige Schritte vorzugehen. Ich habe daher allen Beteiligten erklärt, dass wir alle Schritte in noch anhängigen Markenregistrierungsverfahren ausschöpfen werden und selbst für jenen Fall, dass unseren Ablehnungsanträgen nicht gefolgt werden sollte, wir dann auf das UWG zurückgreifen müssen, um dieses offenkundige Ausbeuten eines fremden Rufes zu vermeiden. Dr. Franz Mittendorfer Präsident der OÖ. Rechtsanwaltskammer Umso wichtiger ist es, auch innerhalb der Anwaltschaft ein klares Zeichen zu setzen, dass wir nicht nur hinsichtlich der Ausbildung ein sehr hohes Anforderungsniveau an alle Kolleginnen und Kollegen stellen, die den Beruf der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts ausüben wollen, sondern uns klar zu einer verpflichtenden Fortbildung bekennen, weil nur eine verpflichtende Fortbildung die hohe Fachreputation gewährleistet, mit der wir uns abgrenzen können von anderen Anbietern in der juristischen Beratung. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Franz Mittendorfer Seite 3 EDITORIAL 02-03 INHALTSVERZEICHNIS 04 - 05 SACHWALTERSCHAFTEN 06 SONDERPAUSCHALVERGÜTUNG 06 HANDBUCH „IT-SICHERHEIT IN RECHTSANWALTSKANZLEIEN“ 06 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – TELEFAX ZULÄSSIG 06 VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHR FÜR EINGABEN BEIM BVWG UND DEN LV- 07 WGS – BULVWG – EINGABENGEBÜHRVERORDNUNG – BGBL II 387/2014 WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GERICHTLICHE 07 ENTSCHEIDUNGEN INNERHALB DER EU DURCH DIE NEUFASSUNG DER „BRÜSSEL-I-VERORDNUNG“ Seite 4 FIND-A-LAWYER I ECHTBETRIEB 08 GRUNDBUCHEINTRAGUNGSGEBÜHR / FINANZONLINE 08 INHALT INTERESSANTE ENTSCHEIDUNG ZU § 458 UGB BEI HONORARKLAGE 08 GEGEN UNTERNEHMER PROJEKT „VORSORGESERVICE“ - 09 INFOVERANSTALTUNGEN RUND UM DAS THEMA VORSORGEVOLLMACHT ÖSTERREICHISCHE SCHIMEISTERSCHAFTEN DER RECHTSANWÄLTE IN GOSAU 10 - 11 LISTE DER RECHTSANWÄLTE 12 JOB BÖRSE 13 INFORMATION DER OBERÖSTERREICHISCHEN FINANZÄMTER 14 EINLADUNG - ANMELDUNG - PROGRAMM ZUM 15 - 33 19. ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAG 2015 IN WIEN EINGELANGTE GESETZESENTWÜRFE 34 - 36 INFOS AUS BRÜSSEL 37 Seite 5 SACHWALTERSCHAFTEN Immer wieder erreichen die OÖ. Rechtsanwaltskammer Beschwerden von oö. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum Thema Sachwalterschaften. Bereits im Vorjahr wurde ein diesbezügliches Positionspapier an den Bundesminister für Justiz überreicht. Folgende Forderungen werden von der österreichischen Rechtsanwaltschaft gestellt: • Aufhebung der Zwangsverpflichtung, mindestens 5 Sachwalterschaften zu übernehmen (§ 274 Abs. 2 ABGB) • Vorsehen einer angemessenen Vergütung auch für vermögenslose Sachwalterschaften! Jedenfalls: Barauslagen aus Amtsgeldern (§ 276 Abs. 4 ABGB -> Entwurf einer Neuregelung) • Streichung der widerlegbaren Vermutung nach § 279 Abs. 5 ABGB, dass ein Rechtsanwalt nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen kann • Optimierung der Clearing-Stellen – transparentere Berichte • Äußerungsrecht von Angehörigen bei der Bestellung von Sachwaltern (insbesondere für Ehegatten, allenfalls auch für Lebensgefährten) • Unterstützung der Rechtsanwälte, die als Sachwalter bestellt sind, bei der Personenfürsorge, mögliches Splitting rechtliche Vertretung – Personenfürsorge (zB über die Vereine) Ausnahme: Der Rechtsanwalt kann und will auch die Personenfürsorge übernehmen • Drastische Reduzierung der Pauschalgebühr nach TP 7 lit c Z 2 sowie Lösung der Ust-Problematik im Zusammenhang mit der Entschädigung des Sachwalters nach § 276 Abs. 1 ABGB (RA als Sachwalter darf nicht schlechter gestellt werden als natürliche Person als Sachwalter) • Verpflichtung des Sachwalters beim Antrag auf Verfahrenshilfe das Vermögensbekenntnis auszufüllen muss entfallen, das Vermö- Seite 6 gensbekenntnis ergibt sich bereits aus dem Antrittsbericht (also aus dem SW-Akt) • Änderung des § 282 ABGB bezüglich der persönlichen Kontaktpflicht SONDERPAUSCHALVERGÜTUNG Werden Sie in einem Verfahren als Verfahrenshelfer innerhalb eines Jahres an mehr als 10 Verhandlungstagen oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden tätig, haben Sie für die darüber hinausgehenden Leistungen einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Für die ersten 10 Verhandlungstage oder 50 Verhandlungsstunden erfolgt die Vergütung im Rahmen der ordentlichen Pauschalvergütung. Anträge auf Sonderpauschalvergütung für Leistungen, die im Jahr 2014 erbracht wurden, sind – bei sonstigem Ausschluss – spätestens bis zum 31. März 2015 bei der OÖ. Rechtsanwaltskammer einzubringen. Bitte beachten Sie, dass Anträge auch dann zu stellen sind, wenn das jeweilige Verfahren noch nicht abgeschlossen ist! HANDBUCH „IT-SICHERHEIT IN RECHTSANWALTSKANZLEIEN“ Auf der Homepage der Archivium Dokumentenarchiv GmbH finden Sie unter Downloads ein - von einem unabhängigen IT-Experten erstelltes - allgemeines Handbuch zur IT-Sicherheit in Rechtsanwaltskanzleien. Sie können dieses Handbuch mit dem Link herunterladen http://archivium.at/index.php/12downloas/92-handbuch-it-sicherheit BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – TELEFAX ZULÄSSIG Mit BGBl II 11/2015 wird die BVwG-elektronischer-Verkehr-Verordnung - BVwG-EVV (BGBl II 515/2013) geändert: Bislang waren E-Mail und Fax keine zulässigen Formen der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht. Nunmehr können Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen „nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten“ auch per Telefax beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden. WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN INNERHALB DER EU DURCH DIE NEUFASSUNG DER „BRÜSSEL-I-VERORDNUNG“ Entfallen ist die Möglichkeit, dass Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichtes auf Antrag im Einzelfall auch in Papierform übermittelt werden können. Mit Wirkung zum 10. Jänner 2015 hat die neue „Brüssel-Ia-Verordnung“ Nr. 1215/2012 die frühere „Brüssel-I-Verordnung“ Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen abgelöst. Die Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber beklagten Personen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, sowie die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU. Die Novelle tritt mit 01.02.2015 in Kraft. VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHR FÜR EINGABEN BEIM BVWG UND DEN LVWGS – BULVWG – EINGABENGEBÜHRVERORDNUNG – BGBL II 387/2014 Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird die bisher schon für Eingaben (samt Beilagen) an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr auch für derartige Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt (BGBl II 387/2014). Überdies werden einige Neuregelungen getroffen wie zB die Pauschalgebühr für Vorlageanträge. Die Verordnung tritt mit 01.02.2015 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die BVwG-Eingabengebührverordnung, BGBl. II Nr. 490/2013, außer Kraft. Wie bereits in der Stellungnahme zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 ausgeführt, hält der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag in diesem Zusammenhang auch weiterhin die Forderung aufrecht, die Einhebung der Pauschalgebühr zu vereinfachen und deren Bezahlung durch Einzug von Konten der Parteienvertreter in allen Verfahren zu ermöglichen. Aktuell ist dies nur möglich, wenn die Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird. Dies ist derzeit jedoch nur beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Weiterführende Informationen, insbesondere ein Informationsschreiben des BMF finden Sie hier: http:// www.rechtsanwaelte.at/kammer/aktuelles-archiv Eine zentrale Neuerung der „Brüssel-Ia-Verordnung“ stellt die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens dar, welches bislang notwendig war um eine mitgliedstaatliche Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat der Union vollstreckbar zu machen. Mit 10. Jänner 2015 werden nunmehr die Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen Mitgliedstaaten der EU anerkannt und sind zudem vollstreckbar, ohne dass es hierfür einer gesonderten Vollstreckbarerklärung bedarf (siehe Artikel 39 „Brüssel-Ia-Verordnung“). Dadurch soll es europäischen Verbrauchern und Unternehmern erleichtert werden, Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug beizulegen. In der Rechtspraxis bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Durch die eingeführte unionsweite Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen sollen jährlich etwa 48 Millionen Euro innerhalb der EU eingespart werden und es wird das Exequaturverfahren, welches derzeit rund 10.000 Mal pro Jahr angewandt wird, nicht mehr benötigt. Zudem schafft die Verordnung eine erhöhte Rechtssicherheit bei Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmen. Die neue Verordnung sieht nunmehr vor, dass ein zunächst ange- Seite 7 rufenes, aber unzuständiges Gericht verpflichtet ist, den Rechtsstreit auszusetzen, sobald das vereinbarte und tatsächlich zuständige Gericht wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien angerufen wird. Dadurch sollen missbräuchliche Taktiken zur Prozessverzögerung verhindert werden. Darüber hinaus wird durch die „Brüssel-Ia-Verordnung“ auch Verbrauchern und Arbeitnehmern bei Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zu Händlern und Arbeitgebern aus Drittländern unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zu mitgliedstaatlichen Gerichten gewährt. FIND-A-LAWYER I ECHTBETRIEB Auf dem Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/home.do ist das Find-a-Lawyer I Projekt nun in Echtbetrieb genommen worden. Find-a-Lawyer I ist eine Suchmaschine, mit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus folgenden europäischen Staaten gefunden werden können: Deutschland (Bundesrechtsanwaltskammer), Dänemark, Finnland, Frankreich (bislang noch nicht alle lokalen Rechtsanwaltskammern angeschlossen), Griechenland (Athen, Thessaloniki, Patras, Veria und Xanthi), Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen (National Council of Legal Advisors und Polish Supreme Bar Council), Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, UK-Schottland (The Faculty of Advocates), Ungarn (Budapest) und Zypern. Weitere Mitgliedstaaten werden folgen. Die mehrsprachige Suche erlaubt das Finden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der EU-Muttersprache des Bürgers und anhand harmonisierter Suchkriterien, die sind: Stadt, gesprochene Sprache, Fachgebiet des Rechtsanwalts, Berufsbezeichnung, Name der Rechtsanwältin / des Rechtsanwaltes, Postleitzahl und zusätzliche Berufsbezeichnung. Durch die Find-a-Lawyer I Suchmaschine wird Seite 8 der Zugang der Bürger zu einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt und gleichermaßen der Zugang zum Recht in den bislang teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wesentlich erleichtert. Die Suchmaschine ist unter dem Menüpunkt „Wie finde ich …?“ / „Wie finde ich einen Rechtsanwalt?“ oder über den Direktlink: https://e-justice.europa.eu/content_find_a_lawyer-334-de.do abrufbar. Hier finden Sie auch nähere Information zu dem Suchportal. GRUNDBUCHEINTRAGUNGSGEBÜHR / FINANZONLINE Bei der Abwicklung der Berechnung und Vorschreibung der Grundbucheintragungsgebühr bei Selbstbemessung der GrESt ergibt sich derzeit folgendes: das GGG wurde derart adaptiert, dass eine Selbstberechnung der Eintragungsgebühr wieder möglich wäre, gem. § 26 Abs. 4a GGG ist die Entrichtung der Gerichtgebühren im Fall der Selbstberechnung (§ 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987) beim zuständigen Finanzamt (§4 Abs. 7) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer (§2 Z 4 zweiter Halbsatz) vorgesehen. Derzeit scheitert die Umsetzung der Norm allerdings an den technischen Voraussetzungen bei FinanzOnline. Laut Gebührenhotline ist nicht absehbar, ab wann die benötigte Eingabemaske für die Eintragungsgebühr verwirklicht ist- somit wird bis auf weiteres die Eintragungsgebühr von den zuständigen Gerichten vorgeschrieben. INTERESSANTE ENTSCHEIDUNG ZU § 458 UGB BEI HONORARKLAGE GEGEN UNTERNEHMER Ein oö. Rechtsanwalt klagte bei einem Unternehmer sein Honorar sowie ausgedehnt einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 nach § 458 UGB ein, weil das ursprünglich klagsgegenständliche Anwaltshonorar erst im Laufe des Verfahrens be- zahlt wurde, obwohl es bereits vor Klagseinbringung fällig gestellt worden war. Nachdem das Klagebegehren hinsichtlich des Pauschalbetrags vom Erstgericht abgewiesen wurde, gab das LG Linz als Berufungsgericht der dagegen vom Rechtsanwalt erhobenen Berufung Folge und führte dazu im wesentliches folgendes aus: Rechtsanwälte gelten als freiberuflich Tätige im Sinn des UGB, damit ist auch das Vierte Buch des UGB, zu welchem auch der „Achte Abschnitt“ zählt, in dem der Zahlungsverzug geregelt ist, anzuwenden. Seit Inkrafttreten des § 458 UGB kann der Gläubiger bei Zahlungsverzug als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 40,00 verlangen. Dieser Anspruch ist nicht nur vom Vorliegen eines Schadens, sondern auch vom Vorliegen eines Verschuldens unabhängig. Die Rechtsfolge knüpft damit bereits an das Vorliegen eines objektiven Zahlungsverzugs an. Die Geltendmachung des Betreibungskostenpauschales erfordert keinen Nachweis eines bestimmten Aufwandes zur Hereinbringung der Forderung, weil der Ersatzanspruch lediglich an den objektiven Zahlungsverzug als solchen anknüpft. Dieser Pauschalbetrag des § 458 UGB steht daher auch einem Rechtsanwalt als Gläubiger zu, sobald sich der unternehmerische Schuldner bei Geldforderungen in Verzug befindet, unabhängig davon, ob und welcher Aufwand im Zuge von Betreibungsmaßnahmen entstanden ist. Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen gerne die gesamte Entscheidung des LG Linz. PROJEKT „VORSORGESERVICE“ INFOVERANSTALTUNGEN RUND UM DAS THEMA VORSORGEVOLLMACHT Im Rahmen der parlamentarischen Enquete „Würde am Ende des Lebens“ wurde das Projekt „Vorsorgeservice“ initiiert. In Kooperation mit Rechtsanwälten, Notaren und Seniorenverbänden werden österreichweit Informationsveranstaltungen abgehalten werden. Diese Vorträge werden von den einzelnen Seniorenverbänden organisiert, die Anwaltschaft soll Referenten für die einzelnen Veranstaltungen stellen. werden kann. Weiters wird ein Leitfaden mit den wichtigsten Inhalten für die Vorträge konzipiert und zur Verfügung gestellt. Eine Honorarempfehlung für das Errichten einer Vorsorgevollmacht wird es nicht geben. Wenn Sie Interesse daran haben, als Vortragender im Rahmen des Projekts „Vorsorgeservice“ mitzuwirken, melden Sie sich bitte bis Ende März 2015 in der OÖ. Rechtsanwaltskammer. Der ÖRAK wird einen Folder konzipieren, der im Rahmen der Info-Veranstaltungen ausgegeben Seite 9 ÖSTERREICHISCHE SCHIMEISTERSCHAFTEN DER RECHTSANWÄLTE IN GOSAU Bei sprichwörtlichem Kaiserwetter wurden im Rahmen der Schitage der Oberösterreichischen Rechtsanwälte am 7.3.2015 die ersten österreichischen Schimeisterschaften der Rechtsanwälte ausgetragen. Kolleginnen und Kollegen aus Wien, Steiermark, Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich haben auf dem vom ASKÖ Raika Gosau ausgeflaggten Kurs bemerkenswerte sportliche Leistungen erbracht. Gesamtsiegerin und österreichische Meisterin bei den Damen wurde Friederike Hager aus Oberösterreich. Bei den Herren holte sich den Titel Dr. Othmar Knödl aus Tirol. Die Siegerpreise wurden von Kammerpräsident Dr. Franz Mittendorfer und Ausschussmitglied Dr. Michael Schneditz-Bolfras überreicht. Im Jahr 2016 werden die Titelkämpfe neuerlich in Gosau im Rahmen des 43. Kongresses Skilex International ausgetragen. Skilex International ist eine internationale Vereinigung von Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten und Notaren, welche sich mit Themen des Sport- und Schirechtes auseinandersetzen. Diese Veranstaltung findet vom 28.2. bis 6.3.2016 in Gosau statt. Die schnellsten Herren: Dr. Othmar Knödl (Tirol), Dr. Kurt Hirn (Kärnten), Dr. Fritz Vierthaler (Oberösterreich) Seite 10 Die schnellsten Damen: Mag. Friederike Hager (Oberösterreich), Dr. Katharina Stranszka (Tschechien) Mag. Jaqueline Kronsteiner (Oberösterreich) Pistenspaß bei Kaiserwetter Seite 11 LISTE DER RECHTSANWÄLTE NEUEINTRAGUNGEN: • • • • • Mag. Christof Silmbroth per 01.01.2015 in Vöcklabruck Mag. Dieter Wächter per 01.01.2015 in Linz Mag. Seyfullah Cakir, per 05.02.2015 in Traun Mag. Manuel Krenn, per 09.02.2015 in Rohrbach MMag. Elisabeth Pohn, per 10.02.2015 in Linz WIEDEREINTRAGUNG: • Priv.Doz.Mag.Dr. Henriette C. Duursma-Kepplinger per 18.12.2014 in Linz • Dr. Bernhard Humer per 01.01.2015 in Linz ÜBERSIEDLUNG: • Dr. Günter Schmid, per 23.12.2014 von 4020 Linz, Mozartstraße 4 nach 4020 Linz, Hafferlstraße 7/2. Stock VERZICHTE: • • • • • • • • Mag. Matthias Hammerle, Linz, per 15.12.2014 Mag.Dr. Philip DeGoederen, Bad Ischl, per 30.12.2014 Dr. Peter Baumann, Linz, per 31.12.2014 Mag.Dr. Georg Buder, Linz, per 31.12.2014 Dr. Ingrid Posch, Wels, per 31.12.2014 Mag.Ing. Christian Bernhart, Steyr, per 31.01.2015 Dr. Horst Koch, Linz, per 31.01.2015 Dr. Klaus Fürlinger, Linz, per 31.01.2015 LISTE DER RECHTSANWALTS - GESELLSCHAFTEN NEUEINTRAGUNG: • Englmair Duursma-Kepplinger Rechtsanwälte GmbH per 24.12.2014 in Linz Seite 12 JOB BÖRSE STELLENANGEBOTE RECHTSANWÄLTE/RECHTSANWALTSANWÄRTER: Dr. Andreas Konradsheim, Aglassingerstr. 2, 5023 Salzburg, beabsichtigt demnächst in den Ruhestand zu treten und bietet interessierter Kollegin oder interessiertem Kollegen die Übernahme seiner in Salzburg gelegenen Kanzlei an. Günstige Geschäftsraummiete, Lift und Parkplatz sind vorhanden. Die Kanzlei ist voll eingerichtet (Möbel, Kopierer, Fax, Scanner, Advokat etc). Er bietet die Übernahme als lebendes Unternehmen zu günstigen Konditionen an. STELLENSUCHE RECHTSANWALTSANWÄRTER - SEKRETARIAT - BUCHHALTUNG: Helena Nikolaidis, Gierkeweg 7, 4040 Linz, E-Mail: [email protected], Tel. 0660/4969345, sucht Stelle als Sekretärin im Raum Linz. Sie hat bereits drei Semester Jus an der JKU Linz absolviert und möchte nebenbei für ca. acht Stunden in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten. STELLENSUCHE FERIALPRAKTIKUM: Silvia Krassnig, Meschedeweg 3/34, 4030 Linz, E-Mail: [email protected], Tel. 0676/5457865 sucht Stelle als Ferialpraktikantin. Sie hat 2014 das Soziologiestudium mit dem akad. Grad BSc. abgeschlossen und ist derzeit für das Masterstudium Soziologie und das Diplomstudium Rechtswissenschaften inskribiert. Ein Dienstantritt ist ihr im Juli und/oder August und/oder September (6 – 8 Wochen) möglich. Seite 13 INFORMATION DER OBERÖSTERREICHISCHEN FINANZÄMTER Die neuen Öffnungszeiten der oö. Finanzämter sind seit November 2014: Standort Linz Alle anderen Standorte in OÖ Montag 07:30 – 15:30 07:30 – 13:00 Dienstag 07:30 – 15:30 07:30 – 13:00 Mittwoch 07:30 – 13:00 07:30 – 13:00 Donnerstag 07:30 – 18:00 07:30 – 15:30 Freitag 07:30 – 12:00 07:30 – 12:00 Die Telefonservicezeiten sind unverändert wie bisher: Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr. Seite 14 ÖSTERREICHISCHER JURISTENTAG www.juristentag.at ZVR-Zahl: 530934282 ________________________________________________________________________________________________ Einladung zum Rechtspolitischen Forum aus Anlass des 19. Österreichischen Juristentages Vortrag von Prof. Dr. Koen Lenaerts Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Thema In Vielfalt geeint – Grundrechte als Basis des europäischen Integrationsprozesses Zeit: Samstag, 9. Mai 2015, 10.45 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Learning Center (LC), Festsaal 1, EG Der Eintritt zu diesem Vortrag ist kostenlos. 19. Österreichischer Juristentag 7. – 9. Mai 2015, WU Wien TAGUNGSANMELDUNG Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular bis spätestens 29. April 2015 an: Österreichischer Juristentag, Hansenstraße 4, A-1010 Wien Tel.: +43-1-52152 DW 2142, Fax: +43-1-5247864, E-Mail: [email protected] Anmeldungen nach dem 29. April 2015 sind nur mehr am Tagungsschalter möglich! Teilnehmerdaten: □ Herr □ Frau Titel: ........... Name: .............................................................Vorname:..................................................... Funktion: ............................................................................................................................. Anschrift............................................................................................................................... PLZ, Ort....................................................... Land:............................................................ Telefon:.......................................................... E-Mail od. Fax:............................................. An den Fachveranstaltungen nehme ich verbindlich wie folgt teil: □ Einführungsveranstaltung für Studierende □ Festlichen Eröffnungssitzung □ Abteilung Öffentliches Recht □ Abteilung Zivilrecht □ Rechtspanorama □ Gemeinsamen Schlusssitzung □ Abteilung Strafrecht □ Abteilung Steuerrecht Begleitperson: □ Herr □ Frau Titel: ....... Name: .............................................................Vorname:.................................................... Die angemeldete Begleitperson nimmt verbindlich teil: □ Rechtspanorama □ Festlichen Eröffnungssitzung □ Gemeinsamen Schlusssitzung 1 An den Empfängen (im Tagungsbeitrag enthalten) nehme ich mit / ohne Begleitperson wie folgt teil: Begrüßungsempfang BMJ Festempfang Land Wien Empfang Verlag MANZ □ □ □ mit mit mit □ ohne □ ohne □ ohne Donnerstag, 7. 5. 2015, nach der Eröffnung Donnerstag, 7. 5. 2015, 20.00 Uhr Freitag, 8. 5. 2015, 12.30 Uhr Höhe des Tagungsbeitrages (inklusive Empfänge): Euro 150,00 Euro 100,00 (ermäßigt für Mitglieder des ÖJT) Euro 50,00 (ermäßigt für JuristInnen in Ausbildung) Euro 50,00 (zusätzlich für die Begleitperson) Euro 30,00 (ermäßigt für StudentInnen) □ Den Tagungsbeitrag werde ich vorweg auf Konto des ÖJT überweisen Bankverbindung: Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG, Konto: 40512070000, Bankleitzahl: 20111 BIC: GIBAATWW IBAN: AT62 2011 1405 1207 0000 □ Den Tagungsbeitrag werde ich am Tagungsschalter bar bezahlen Datum: Unterschrift:___________________________________ 2 www.juristentag.at 19. Österreichischer Juristentag © Fotostudio Huger 7. – 9. Mai 2015, Wirtschaftsuniversität Wien PROGRAMM Seite 18 Online-Anmeldung unter www.juristentag.at 1 19. ÖJT in Wien 2015 Verhandlungen des Neunzehnten ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAGES Verhandlungen des Neunzehnten ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAGES Verhandlungen des Neunzehnten ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAGES Verhandlungen des Neunzehnten ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAGES OJIT OJIT OJIT OJIT II/1 III/1 Wien 2015 : : I/1 Wien 2015 : Wien 2015 : Wien 2015 IV/1 Öffentliches Recht Zivilrecht Strafrecht Steuerrecht Migration und Mobilität Zwischen Anleger- und Bankenschutz Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung Gutachten von Magdalena Pöschl Gutachten von Paul Oberhammer / Susanne Kalss Martin Schauer Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen? Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Gutachten von Kurt Schmoller / Christian Grafl Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Gutachten von Georg Kofler Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Gutachten des 19. Österreichischen Juristentages Band I/1, Öffentliches Recht: Magdalena Pöschl Migration und Mobilität Band II/1, Zivilrecht: Paul Oberhammer/Susanne Kalss/Martin Schauer Zwischen Anleger- und Bankenschutz Band III/1, Strafrecht: Kurt Schmoller/Christian Grafl Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen? Band IV/1, Steuerrecht: Georg Kofler Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung Die Gutachten werden den Mitgliedern des ÖJT kostenlos zugesandt und können überdies in der MANZ’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung käuflich erworben werden. MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at Seite 19 Willkommen zum 19. Österreichischen Juristentag in Wien! Rechtspolitik, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis werden heute durch immer schneller voranschreitende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie durch die immer häufigere und weitreichendere Beeinflussung durch europäische und internationale Rechtsentwicklungen besonders gefordert. Der Österreichische Juristentag als Forum von Juristinnen und Juristen aller Professionen befasst sich daher nicht nur bei seinen jährlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sondern insbesondere bei den alle drei Jahre stattfindenden Juristentagen auf einer wissenschaftlich erarbeiteten Grundlage interdisziplinär mit aktuellen Fragen des öffentlichen Rechts, Zivilrechts, Strafrechts und des Steuerrechts, um zu den jeweiligen Themen aus den verschiedensten Blickwinkeln möglichst viele relevante Überlegungen zu diskutieren. Die nicht auf kurzfristige Effekte sondern auf langfristige Wirkung angelegten Ergebnisse sollen sowohl der wissenschaftlichen Diskussion und der praktischen Rechtsanwendung, als auch der Politikberatung durch Fachöffentlichkeit dienen und ein Beitrag zur Rechtsentwicklung durch eine ihre Verantwortung für das Recht und unsere Gesellschaft wahrnehmende aktive Zivilgesellschaft sein. Der 19. Österreichische Juristentag in Wien widmet sich diesmal in seinen vier Abteilungen der Migration und Mobilität, dem Spannungsverhältnis zwischen Anleger- und Bankenschutz, der immer wieder erörterten Aktualität gesetzlicher Strafdrohungen vor dem Hintergrund der von den Gerichten tatsächlich verhängten Strafen und der Einkommensbesteuerung. Ich darf Sie einladen, vom 7. bis 9. Mai 2015 am 19. Österreichischen Juristentag in den neuen Räumen der Wirtschaftsuniversität Wien teilzunehmen! Ergreifen Sie diese Möglichkeit der Mitgestaltung der Rechtsentwicklung, hören Sie die Referate zu den schriftlichen Gutachten zu den Tagungsthemen und beteiligen Sie sich an den anschließenden Debatten hierüber. Nützen Sie aber auch die Gelegenheit zu Gesprächen im Kreis von Kolleginnen und Kollegen sowie zur Knüpfung oder Vertiefung gesellschaftlicher Kontakte. Ich würde mich freuen, Sie beim 19. Österreichischen Juristentag in Wien persönlich begrüßen zu dürfen! Dr. Nikolaus Michalek Präsident des Österreichischen Juristentages 3 Der Vorstand des österreichischen Juristentages Geschäftsführender Ausschuss Präsident Dr. Nikolaus MICHALEK Bundesminister für Justiz a.D. Vizepräsidenten Prof. Dr. Ernst MARKEL Senatspräsident des OGH i.R., Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung der Richter Dr. Ivo GREITER, Rechtsanwalt, Österreich-Präsident der World Jurists Association, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins Univ.-Prof. DDr. Christoph GRABENWARTER Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, WU Wien, Institut für Europarecht und Internationales Recht Kassier Komm.Rat Dr. Erich REBHOLZ Generalbevollmächtigter des Österreichischen Sparkassenverbandes i.R. Schriftführer Mag. Gerhard JAROSCH Erster Staatsanwalt, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Weitere Mitglieder em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI Universität Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; Parlamentsrätin a.D. Dr. Rupert WOLFF Rechtsanwalt, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Generalsekretär Dr. Günther WINSAUER Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz Weitere Mitglieder des Vorstandes Dr. Michael AUER Rechtsanwalt, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer Univ.-Prof. DDr. Walter BARFUSS Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde i.R. Dr. Gerhard BENN-IBLER Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Univ.-Doz. DDr. Ludwig BITTNER öffentlicher Notar, Präsident der Österreichischen Notariatskammer Mag. Dr. Alfred BROGYANYI Wirtschaftsprüfer, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER Rechtsschutzbeauftragter im Bundesministerium für Inneres Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY Generalprokurator i.R. 4 o. Univ.-Prof. Dr. Helmut FUCHS Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie Univ.-Prof. Dr. Anna GAMPER Universität Innsbruck, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre o. Univ.-Prof. Dr. Monika HINTEREGGER Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Univ.-Prof. Dr. Michael HOLOUBEK WU Wien, Department für österreichisches und europäisches öffentliches Recht Sektionschef a.D. Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER Präsident des Verfassungsgerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gerhard HOPF Sektionschef i.R., Bundesministerium für Justiz, Präsident des Vereins VertretungsNetz Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER Präsident des Verwaltungsgerichtshofes a.D., Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht Dr. Peter JANN Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften i.R., MinRat i.R. Hon.-Prof. Dr. Udo JESIONEK Präsident des Vereins „Weißer Ring“, Präsident des Jugendgerichtshofes Wien i.R. Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS LL.M. (Florenz) WU Wien, Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht Hon.-Prof. Dr. Georg KATHREIN Sektionschef, Bundesministerium für Justiz Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LANG WU Wien, Department für österreichisches und Internationales Steuerrecht Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, WU Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Meinhard LUKAS Johannes Kepler Universität Linz, Dekan der Juridischen Fakultät Prof. Dr. Roland MIKLAU Sektionschef i.R., Bundesministerium für Justiz, Präsident der Österreichischen Juristenkommission Prof. Dr. Otto F MÜLLER Generalprokurator i.R., Präsident der österreichischen Landesgruppe der AIDP Mag. Christian PILNACEK Sektionschef, Bundesministerium für Justiz Dr. Peter POLLAK, MBA Stadtrechnungshofdirektor, Stadtrechnungshof Wien Dr. Walter PRESSLAUER Generalprokurator i.R. Dr. Marcella PRUNBAUER-GLASER M.C.J. (NYU) Rechtsanwältin, Präsident-Stellvertreterin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Hon.-Prof. Dr. Eckart RATZ Präsident des Obersten Gerichtshofes em. o. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Walter RECHBERGER Universität Wien, Institut für Zivilverfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER Universität Wien, Institut für Zivilrecht em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter J. SCHICK Universität Graz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie Dr. Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Claus SPRUZINA öffentlicher Notar, Präsident der Notariatskammer für Salzburg Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Doz. Dr. Manfred UMLAUFT öffentlicher Notar, Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg Mag. Dr. Mathias VOGL Sektionschef, Bundesministerium für Inneres em. o. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Rudolf WELSER Universität Wien, Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform am Institut für Zivilrecht Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST Universität Wien, Institut für Zivilrecht Mag. Dr. Werner ZINKL Vorsteher des BG Leibnitz, Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Ehrenmitglieder Pressestelle Dr. Rainer NIMMERVOLL Richter des Landesgerichtes Linz bis 30. April 2015 Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020 Linz Tel.: +43 5 760121 12732 Mobil: +43 676 8989 4 2732 Fax: +43 5 760121 12002 E-Mail: [email protected] während der Tagung WU Wien Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Seminarraum D3.0.222, EG Tel: +43-1-31336 3901 Mobil: +43 676 8989 42732 E-Mail: [email protected] Schriftleitung Prof. Dr. Sabine WINSAUER-KLIKA während der Tagung WU Wien Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Seminarraum D3.0.218, EG Mobil: +43 660 4719085 Buchausstellung Dr. Gerhard BENN-IBLER Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages em. Univ.-Prof. DDr. Franz MATSCHER MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Wien WU (Wirtschaftsuniversität Wien) Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Forum Learning Center (LC) Zeit und Ort der Tagung Die Tagung findet von Donnerstag, 7. Mai 2015, bis Samstag, 9. Mai 2015, in den Räumlichkeiten der WU (Wirtschaftsuniversität) Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien statt. Die WU Wien ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Anreise (siehe Lageplan Seite 13-15) Veranstalter/Organisation Österreichischer Juristentag Hansenstraße 4, 1010 Wien, Österreich Präsident: Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK Organisationsleitung Dr. Günther WINSAUER Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz Generalsekretär des Österreichischen Juristentages Tagungssekretariat Martina BRÜCKLER, Sonja KRIEGER bis 30. April 2015 Hansenstraße 4, 1010 Wien Telefon: +43 1 52152 DW 2142 Fax: +43 1 5247864 E-Mail: [email protected] während der Tagung WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Tagungsschalter im Forum Learning Center (LC) Tel: +43 -1- 31336 3900 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Tagungsschalters Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 6. Mai 2015 7. Mai 2015 8. Mai 2015 9. Mai 2015 16:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr Hotelbuchung Die Hotelbuchung ist ausschließlich über den Link „Hotelbuchung“ auf der Homepage www.juristentag.at bis spätestens 6. März 2015 möglich. Reservierungen nach diesem Datum können nur nach Verfügbarkeit des Hotels vorgenommen werden. AUSTROPA INTERCONVENTION Verkehrsbüro Kongress Management GmbH Lassallestraße 3, 1020 Wien E-Mail: [email protected] Tagungsanmeldung Bitte senden Sie das beiliegende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt bis spätestens 29. April 2015 an: Österreichischer Juristentag, Hansenstraße 4, 1010 Wien Tel: +43-52152 DW 2142 Fax: +43-1-5247864 E-Mail: [email protected] oder Online-Anmeldung unter www.juristentag.at Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen danach nur noch am Tagungsschalter möglich sind. Tagungsbeitrag Teilnehmerinnen/Teilnehmer € 150,00 Mitglieder des ÖJT € 100,00 Juristinnen/Juristen in Ausbildung* € 50,00 Begleitperson € 50,00 Studentinnen/Studenten* € 30,00 *Ermäßigte Beiträge: Der Anmeldung zu einem ermäßigten Beitrag muss ein Nachweis beigelegt und an das Tagungssekretariat geschickt werden. 5 Ohne Nachweis ist der reguläre Tagungsbeitrag zu bezahlen. Der Tagungsbeitrag unterliegt keiner Mehrwertsteuer. Im Tagungsbeitrag enthalten Zutritt zur Eröffnungs- und Schlusssitzung, Begrüßungsempfang des Bundesministers für Justiz, Festempfang des Landeshauptmannes und Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien, Empfang des Verlages MANZ, sowie (ausgenommen Begleitpersonen) Zutritt zu den Abteilungen und die Tagungsunterlagen. Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses des ÖJT Zeit: Ort: Mittwoch, 6. Mai 2015, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Gebäude D 3 Sitzung des Vorstands des ÖJT Zeit: Ort: Mittwoch, 6. Mai 2015, 17:15 Uhr bis 18:30 Uhr WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Gebäude D 3 Eröffnungssitzung Begrüßung Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK Präsident des Österreichischen Juristentages Grußworte o. Univ.-Prof. Dr. Christoph BADELT Rektor der WU Wien Dr. Michael HÄUPL Landeshauptmann und Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien Ansprache Univ.-Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER Bundesminister für Justiz Festvortrag o. Univ.-Prof. Dr. Heinz FISCHER Bundespräsident der Republik Österreich Zeit: Ort: Donnerstag, 7. Mai 2015, 10:30 Uhr WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Festsaal 1, EG Mitgliederversammlung Leitung Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK Präsident des Österreichischen Juristentages 6 Tagesordnung 1. Geschäftsbericht des Vorstands 2. Bericht der Rechnungsprüfer 3. Entlastung des Vorstands 4. Entlastung der Rechnungsprüfer 5. Wahl des Vorstands 6. Wahl der Rechnungsprüfer 7. Allfälliges Zeit: Samstag, 9. Mai 2015, 8:30 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Clubraum, LC.2.400 Gemeinsame Schlusssitzung Leitung Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK Präsident des Österreichischen Juristentages Schlussberichte der Vorsitzenden Zeit: Ort: Samstag, 9. Mai 2015, 9:45 Uhr WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Festsaal 1, EG Rechtspolitisches Forum Vortrag: Prof. Dr. Koen LENAERTS, Vizepräsident des Gerichtshofes der Europäischen Union Thema: In Vielfalt geeint – Grundrechte als Basis des europäischen Integrationsprozesses Zeit: Samstag, 9. Mai 2015, 10:45 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Festsaal 1, EG Übergabe der Präsidentschaft von Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus Michalek an Univ-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter Zeit: Samstag, 9. Mai 2015, 11:30 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Festsaal 1, EG Weitere Veranstaltungen Einführungsveranstaltung für Studierende Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER und Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER (Öffentliches Recht), em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI, Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST und Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS (Zivilrecht), Prof. Dr. Roland MIKLAU, em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER und Univ.-Prof. Dr. Robert KERT (Strafrecht), Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LANG und Univ.-Prof. DDr. Georg KOFLER (Steuerrecht) werden interessierten Studierenden die Themen der Abteilungen inhaltlich vorstellen. Zeit: Mittwoch, 6. Mai 2015, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Clubraum „Rechtspanorama“ Gemeinsame Veranstaltung der WU Wien mit der Tageszeitung „Die Presse“ mit anschließendem Buffet. Moderation: Mag. Benedikt KOMMENDA Tageszeitung „Die Presse“ Zeit: Mittwoch, 6. Mai 2015, 19:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Festsaal 2, Forum Themen des 19. Österreichischen Juristentages Öffentliches Recht Migration und Mobilität „Migration“, das meint nicht nur, aber primär Zuwanderung; „Mobilität“ ist nicht bloßer Grenzübertritt, sondern soll als Möglichkeit verstanden werden, unterschiedliche sozio-ökonomische Positionen zu wechseln. Daher ist die Frage zu stellen, ob Österreich für diese Phänomene rechtliche Konzepte hat und worin diese überhaupt bestehen können. Insgesamt handelt es sich um ein emotional besetztes Feld, dessen rechtliche Bearbeitung solide Empirie voraussetzt, die Abteilung schließt diese ein, ebenso die Rechtsvergleichung. Einzelne Schwerpunkte liegen zunächst in der Bearbeitung der demokratiepolitischen und -rechtlichen Seite des Themas und im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich. Das Fremden-und Asylrecht ist zentral, doch so kasuistisch, dass es allein eine Bearbeitung struktureller Fragen zulässt. Dabei dürfen aber die unionsrechtliche Entwicklung sowie die praktische Anwendung all dieser Rechtsbereiche nicht aus dem Blick geraten. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER Präsident des Verwaltungsgerichtshofes a.D. Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, WU Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht Gutachterin: Univ.-Prof. Dr. Magdalena PÖSCHL Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Referenten: Dr. Katerina KRATZMANN International Organization for Migration – Austria ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard MUZAK Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Univ.-Prof. Dr. Robert REBHAHN Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht Mag. Wolfgang TAUCHER Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Wien Univ.-Prof. Dr. Ewald WIEDERIN Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag 7 Zivilrecht Zwischen Anleger- und Bankenschutz Die Finanzkrise der letzten Jahre hat Anlegerkapital in ungeahntem Ausmaß vernichtet und zugleich eine Reihe von Finanzinstituten ins Wanken gebracht. Die Rechtsordnung ist gefordert, adäquate Steuerungselemente zur Bewältigung und Vermeidung derartiger Krisen bereit zu stellen. Das Ziel eines besseren Anleger- und Verbraucherschutzes und das Ziel einer Stabilisierung des Bankensektors werden dabei vielfach als Gegensätze formuliert, zunehmend aber auch als einander wechselseitig ergänzende und unterstützende Vorgaben begriffen. Die Abteilung Zivilrecht wird sich eingehend damit befassen, ob und inwieweit derzeit ein rechtlicher Reformbedarf besteht, und zwar einerseits aus der Sicht der Anleger bzw Verbraucher als auch andererseits aus der Sicht der Banken und sonstigen Finanzdienstleister. Dabei werden sowohl das materielle Recht als auch Mechanismen der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung im Fokus der Diskussion stehen. Vorsitzender: em.o.Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI Universität Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Stv. Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST Universität Wien, Insitut für Zivilrecht GutachterInnen: Univ.-Prof. Dr. Paul OBERHAMMER Universität Wien, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Institut für Zivilverfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS WU Wien, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER Universität Wien, Institut für Zivilrecht Referenten: Univ.-Prof. Dr. Michael BYDLINSKI Hofrat des Obersten Gerichtshofes, Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Zivilrecht Dr. Peter KOLBA Leiter des Bereiches Recht, Verein für Konsumenteninformation, Wien Univ.-Prof. Dr. Alexander SCHOPPER Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag 8 Strafrecht Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen? In der öffentlichen Diskussion werden die wegen Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikten verhängten Strafen – vor allem im Vergleich zu Vermögensdelikten – immer wieder als zu milde bezeichnet. Gerade bei Wirtschaftsdelikten mit hohen Schadenssummen wird aber ebenso der Ruf nach strengeren Strafen laut. Viele Strafdrohungen wurden seit dem Inkrafttreten des StGB 1974 ohnehin erheblich erhöht und haben unter anderem im Sexualstrafrecht einen Höchststand erreicht. In deutlich mehr Strafvorschriften als bei Inkrafttreten des StGB ist heute lebenslange Freiheitsstrafe angedroht. In der Abteilung Strafrecht soll zunächst empirisch dargelegt werden, welche Sanktionen für welche Straftaten heute tatsächlich verhängt werden und wie sich die Strafenpraxis in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Anschließend wird untersucht, ob die gesetzlichen Strafdrohungen einer Korrektur bzw Harmonisierung bedürfen und in welche Richtung diese gehen sollte. Die Ergebnisse der im Justizministerium eingerichteten Expertengruppe zur Strafrechtsreform „StGB 2015“ werden dabei mitberücksichtigt. Vorsitzender: Prof. Dr. Roland MIKLAU Sektionschef des Bundesministeriums für Justiz i. R., Wien, Präsident der Österreichischen Juristenkommission Stv. Vorsitzender: em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie Rechtschutzbeauftragter im Bundesministeium für Inneres Gutachter: o. Univ.-Prof. Dr. Kurt SCHMOLLER Universität Salzburg, Fachbereich für Strafrecht und Strafverfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. Christian GRAFL Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie ReferentenInnen: Mag. Christa HETLINGER Hofrätin des Obersten Gerichtshofes, Wien Mag. Gerhard JAROSCH Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Dr. Wolfgang MORINGER, LL.M. Rechtsanwalt, Linz Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag 9 Steuerrecht Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung Das Einkommen ist als Indikator der Leistungsfähigkeit Grundlage der Besteuerung. Es setzt sich aber aus verschiedenen Quellen zusammen, die nach unterschiedlichen Regelungen ermittelt werden. Diese Rechengrößen werden in einen Topf geworfen und gemeinsam besteuert. Davon gibt es viele Ausnahmen: Objektives und subjektives Nettoprinzip sind mehrfach durchbrochen. Verlustausgleichs- und -vortragsverbote und Sondersteuersätze werden immer häufiger. Neben punktuellen Durchbrechungen des bisherigen Systems, die schon wiederholt zur Frage geführt haben, ob die Ausnahmen noch die Regel erkennen lassen, hat der Gesetzgeber bei manchen Einkünften das Konzept in den letzten Jahren auch bewusst neu gestaltet. All diese Änderungen sind noch nicht grundlegend aufgearbeitet und führen in der Praxis zur Verunsicherung. Widersprüchliche oder zumindest kasuistische Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sind die Folge. Die Diskussionen der steuerrechtlichen Abteilung sollen Wege aufzeigen, die bestehenden Auslegungsprobleme sachgerecht zu lösen, aber auch grundlegende Fragen nach der verfassungsrechtlichen Fundierung der derzeitigen Regelungen und möglichen rechtspolitischen Alternativen behandeln. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Michael LANG WU Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. DDr. Gunter MAYR Universität Wien, Institut für Finanzrecht Gutachter: Univ.-Prof. DDr. Georg KOFLER, LL.M. (NYU) Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik Referenten: Prof. Dr. Klaus-Dieter DRÜEN Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Unternehmensrecht, Bilanzrecht und Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Claus STARINGER WU Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZORN Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes, Wien, Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag 10 Rahmenprogramm Empfänge Begrüßungsempfang, gegeben vom Bundesminister für Justiz Univ.-Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER Zeit: Ort: Donnerstag, 7. Mai 2015, nach der Eröffnungssitzung (Dauer bis 13:45 Uhr) WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Forum Festempfang, gegeben vom Landeshauptmann und Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien Dr. Michael HÄUPL Donnerstag, 7. Mai 2015, 20:00 Uhr Wiener Rathaus, Großer Festsaal Mittagsempfang, gegeben von der MANZ´schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung Zeit: Ort: Freitag, 8. Mai 2015, 12:30 Uhr WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Learning Center (LC), Forum ©Bertl123 – shutterstock Zeit: Ort: Rathaus Wien Sehenswürdigkeiten/Theater Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung eine möglichst flexible Gestaltung ihres Aufenthaltes in Wien zu ermöglichen, kann das Begleitprogramm über nachstehende Links individuell gebucht werden: Stadtrundfahrten mit Vienna Sightseeing Tours www.viennasightseeing.at ©MANZ-Archiv Bundestheater Wien (Oper, Theater) www.bundestheater.at Vereinigte Bühnen Wien (Musicals) www.musicalvienna.at ©boanet MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung mit Adolf Loos Portal am Kohlmarkt WU Wien, Learning Center (LC), Forum 11 Allgemeine Informationen Mobiltelefone Zahlung Wir bitten alle Tagungsteilnehmer, während der Tagungssitzungen ihre Mobiltelefone auszuschalten oder in einen lautlosen Modus zu setzen. Zahlungen für den Tagungsbeitrag sind ausschließlich an den Österreichischen Juristentag zu richten und können wie folgt vorgenommen werden: Namensschilder Banküberweisung – spesenfrei für den Empfänger Namensschilder erhalten Sie bei der Registrierung am Tagungsschalter. Sie sind für den Zugang zu allen Sitzungen, den Ausstellungsbereich und für die Empfänge erforderlich und sollten ständig getragen werden. Öffentliche Verkehrsmittel Wien verfügt über ein modernes, gut funktionierendes Verkehrssystem. Fahrkarten sind in den Verkaufsstellen der Wiener Linien, In Tabakläden und bei Automaten an den Haltestellen erhältlich. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Wiener Linien unter www.wienerlinien.at Teilnahmebestätigung Teilnahmebestätigungen werden auf Anfrage am Tagungsschalter ausgestellt. Transportmöglichkeit zwischen Flughafen und Stadtzentrum Mit der Bahn: S-Bahn (Schnellbahn) vom Wiener Flughafen zum Wiener Stadtzentrum (Station Wien-Mitte) ÖBB-Züge vom Wiener Flughafen zum Hauptbahnhof CAT (City Airport Train) Non-stop vom Wiener Flughafen zum City Air Terminal (Bahnhof Wien-Mitte) Mit dem Bus: Vienna Airport Lines vom Wiener Flughafen bringt Sie zu verschiedenen Standorten in Wien. Mit dem Taxi: TRANSFER TO CITY (TTC) Sparen Sie Zeit und Stress indem Sie sich direkt in Ihr Hotel bringen lassen. Versicherung, Haftung Der Veranstalter kann nicht für Verlust oder Schaden an irgendeiner Person oder Sache oder zusätzlichen Ausgaben aufgrund von Änderungen, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, sich über Kranken- und Reiseversicherungen selbst zu informieren. Website Aktualisierte Informationen zur Tagung finden Sie auf der Website www.juristentag.at. Hotelbuchung Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 19. Österreichischen Juristentages stehen ausgewählte Hotels in verschiedenen Preisklassen zur Verfügung (siehe Seite 15). Nähere Angaben zu den Hotels sowie den Online Buchungslink finden Sie auf der Webseite www.juristentag.at. 12 Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG, Konto: 40512070000, BLZ: 20111 BIC: GIBAATWW IBAN: AT622011140512070000 Kontoinhaber: Österreichischer Juristentag Bei Banküberweisung bitte immer den Namen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin angeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. © Wiener Linien, Mai 2014 Anfahrt SCHNELLVERBINDUNGEN IN WIEN www.wienerlinien.at Die Stadt gehört Dir. 13 Veranstaltungsräume: Learning Center (LC) Gebäude D.3 14 Hotels 3 4 WU Wien 1 ©ViennaGIS 2 Austropa Interconvention, Verkehrsbüro Kongress Management GmbH wurde vom Österreichischen Juristentag beauftragt in den Hotels Zimmerkontingente für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sicherzustellen. Die Teilnehmer können die verfügbaren Zimmer ohne Aufpreis buchen. Nähere Details und Buchungen stehen online zur Verfügung unter: http://www.austropa-interconvention.at/congress/OEJT2015/ index.asp 1 Courtyard by Marriott Wien Messe**** Trabrennstrasse 4 1020 Wien ca. 200m zur U-Bahn Station: U2 „Krieau“ ca. 10 min. zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz 1, Learning Center (LC). 2 Mercure Josefshof**** Josefsgasse 4-6 1080 Wien U-Bahnstation: U2 „Rathaus“ ca. 5 min mit der U-Bahn U2 zur Station „Messe-Prater“, von dort ca. 8 min zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz 1, Learning Center (LC). 3 Motel One Wien Prater(ohne Klassifizierung) Ausstellungsstraße 40 1020 Wien ca. 300m zur U-Bahn Station: U2 „Messe-Prater“ ca. 10 min zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz 1, Learning Center (LC). 4 Austria Trend Hotel Messe Wien*** Messestrasse 1 1020 Wien ca. 200m zur U-Bahn Station: U2 „Messe-Prater“ ca. 5 min. zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz 1, Learning Center (LC). Kongress- und Reisebüro: Austropa Interconvention, Verkehrsbüro Kongress Management GmbH Lassallestr. 3, 1020 Wien 15 2009. XXVI, 418 Seiten. Ln. 98,– ISBN 978-3-214-10968-4 Festschrift 50 Jahre Österreichischer Juristentag 1959–2009 Dogmatik – Politik – Geschichte MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at Die Tagung wird durchgeführt mit freundlicher Unterstützung von REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Für den Inhalt verantwortlich: Österreichischer Juristentag, ZVR-Zahl 530934282, Postfach 3, 1016 Wien Redaktion: Dr. Günther Winsauer Redaktionsschluss: 31. Dezember 2014 Fotos: Fotostudio Huger, shutterstock, boanet, ViennaGIs, MANZ-Archiv Produktion: Mag. Sybille Ott, MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung EINGELANGTE GESETZESENTWÜRFE E 174/14 25.11. VO mit der die DVO 2008 geändert wird E 174a/14 03.12. VO der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfe-Verordnung 2012 geändert wird E 175/14 11.12. VO mit der die Trinkwasserverordnung geändert wird E 176/14 11.12. VO mit der die VO über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geändert wird (CELEX 32014L0027); VO mit der die Kennzeichnungsverordnung geändert wird; BG, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird (CELEX: 32014L0027) E 177/14 11.12. BG, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird E 178/14 15.12. Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. ROG-Novelle 2015) E 179/14 17.12. VO mit der die Batterieverordnung geändert wird (BatterienVO Novelle 2015) E 180/14 17.12. BG, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird E 181/14 17.12. VO zur Implementierung und Weiterentwicklung von ELGA (ELGA-Verordnung 2015 – ELGA-VO 2015) E 182/14 19.12. VO zur Festlegung der Hochschul-Qualitätssicherungsagenturen (Hochschul-QualitätssicherungsagenturenV 2014) E 183/14 19.12. BG, mit dem das Schifffahrtgesetz geändert wird E 184/14 19.12. VO mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) E 185/14 29.12. Landesgesetz über die Wasserverordnung im Land Oberösterreich (Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 – Oö. WVG 2015) E 186/14 29.12. Konsultationsmechanismus: Novelle Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2013, Novelle Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung, Novelle Oö. Energiespar-Verordnung 2008 E 187/14 29.12. VO mit der die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung geändert wird E 188/14 29.12. VO: Änderung der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung 29.12. BG, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015) E 189/14 Seite 34 E 190/14 29.12. VO mit der die VO über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft geändert wird E 1/15 07.01. EStR-Wartungserlass 2015 sowie der Anhang VI der EStR 2000 betreffend eines Bewertungsrahmens für Entschädigungen für die Einräumung von Leistungsrechten E 2/15 08.01. BG, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird E 3/15 12.01. VO mit der die VO zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird E 4/15 13.01. BKA Verfassungsdienst – Durchführungsverordnung der Kommission zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Erklärung E 5/15 15.01. BG, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur erlassen und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird E 6/15 15.01. Durchführungsverordnung der Kommission zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 482/2011 E 7/15 19.01. VO mit der die VO über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen 2004 (Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 – Pyro-LV 2004) geändert wird E 8/15 20.01. Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2015) E 9/15 26.01. RL-Entwurf über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP) E 10/15 27.01. VO mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV) E 11/15 27.01. VO mit der die Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geändert werden E 12/15 02.02. VO über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 E 13/15 05.02. Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 E 14/15 05.02. VO betreffend die Abgabe von Obst und Gemüse im Rahmen eines Schulobstprogramms (Schulobstverordnung 2014) Seite 35 E 15/15 09.02. VO über die Aktualisierung der Anlage zum Lebensmittelsicherheitsund Verbraucherschutzgesetz – LMSVG (LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2015) E 16/15 09.02. VO mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird E 17/15 09.02. VO über die Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie im Jahr 2014 (Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2014) 09.02. BG, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird E 18/15 Seite 36 INFOS AUS BRÜSSEL 16.12.2014 BRAK 20/2014: Zivilrecht: Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGÜ) – Annahme im Plenum; Gewerblicher Rechtschutz: Schlussanträge zur Nichtigkeit der Verordnung des „einheitlichen-Patent-Pakets“; Institutionen: Junckers Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015, mehr Transparenz bei EU-Gesetzgebungsverfahren, EP ernennt neuen EU-Datenschutzbeauftragten; Sonstiges: Konferenz zur Juristenausbildung im Bereich der EU-Grundrechtecharta 16.12.2014 BRAK 21/2014: Zivilrecht: Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren, Europäische Insolvenzverordnung – Politische Einigung im Rat und JURI; Strafrecht: Europäische Staatsanwaltschaft – Sachstand und Orientierungsaussprache im Rat, Richtlinienvorschlag zur Unschuldsvermutung – Allgemeine Ausrichtung im Rat, engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit; Bürgerrechte: Datenschutzreform – Partielle allgemeine Ausrichtung im Rat; Institutionen: Bericht über die europäische Juristenaus- und Fortbildung, Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) ist online, European Lawyers Day 2014 16.12.2014 EU-Kurzinfo: Ergebnisse des Rates der EU-Justiz- und Innenminister von 04.05.12.2014 23.12.2014 EU-Kurzinfo: Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 15.01.2015 BRAK 01/2015: Bürgerrechte: EuGH – Gutachten zum Beitritt der EU zur EMRK, EuGH – Rechtmäßigkeit privater Videoüberwachung des öffentlichen Raums; Wirtschaftsrecht: Veröffentlichung der TTIP-Verhandlungstexte; Wettbewerb: Verfahren der Europäischen Kommission bei Kartellrechtsverstößen – öffentliche Konsultation; Arbeitsrecht: Arbeitszeitrichtlinie – öffentliche Konsultation; Institutionen: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2015, Arbeitsprogramm des Ratspräsidentschaft unter erstmaliger Leitung Lettlands; Rat beschließt Dialog zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU; Personalia: Edmund Stoiber Sonderbeauftragter für bessere Rechtsetzung; Europäische Bürgerbeauftragte wiedergewählt 03.02.2015 EU-Kurzinfo: Wichtige Änderungen für grenzüberschreitende gerichtliche Entscheidungen innerhalb der EU durch die Neufassung der „Brüssel-I-Verordnung“ Seite 37 OBERÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER GRUBERSTRASSE 21 4020 LINZ TEL.: +43 (0) 732 / 77 17 30 FAX: +43 (0) 732 / 77 17 30 - 85 E-MAIL: [email protected] © OBERÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER
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