KAMMER - OÖRAK E

KAMMER
INFO
MÄRZ 2015
Das Informationsmagazin der OÖ Rechtsanwaltskammer
DIE SCHLEICHENDE VERWÄSSERUNG DER BEZEICHNUNG ALS ANWALT –
JETZT AUCH NOCH „BAUMEISTER / BAUANWALT
SEHR GEEHRTE
KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN!
„
„
Wenngleich die Medien frei nach dem Grundsatz – only
bad news are good news – in erster Linie darüber berichten, wenn Rechtsanwälte Fehler gemacht haben (wobei
dort kaum darüber berichtet wird, dass ohnehin die in der
Anwaltschaft installierten Solidarhaftungssysteme üblicherweise den daraus resultierenden Schaden abdecken) und
man daher aus der Sicht der betroffenen Anwaltschaft darum fürchten müsste, dass der Anwaltsbegriff zunehmend in
der sogenannten „Reputationswahrnehmung“ unter Druck
gerät, ist dennoch in der faktischen Realität genau das Gegenteil sichtbar: Der Gesetzgeber verwendet den Begriff
des Anwalts in einer Reihe von gesetzlich angeordneten
Vertrauenspositionen: Volksanwaltschaft (Art. 148a B-VG)
Gleichbehandlungsanwaltschaft (§ 3 GBK/GAW-G) Patientenanwalt (§ 1 VSPBG) Behindertenanwalt (§ 13b BBG),
Kinder- und Jugendanwaltschaft (§ 35 B-KJHG) sowie letztlich auch den Bundeskartellanwalt (§ 75 KartG). Wenngleich
nicht gesetzlich gedeckt, verwendet sogar der Oberösterreichische Landesrechnungshof auf der Homepage für sich
werbend die Bezeichnung „Anwalt der Steuerzahler“.
Nunmehr ist auch die Bundesinnung der Baumeister auf die
„findige“ Idee gekommen, im Wege der Anmeldung der
Verbandsmarke „Baumeister / Bauanwalt“ sich an dieses
positive Image der Anwaltschaft anzuhängen: ein Baumeister, der einen Grundkurs im Umfang von 32 Lerneinheiten
absolviert, ist berechtigt, 5 Jahre lang die Verbandsmarke
„Baumeister / Bauanwalt“ zu führen. Nach Absolvierung eines „Aktualisierungskurses Bauanwalt“ im Ausmaß von zumindest 8 Stunden darf diese Berechtigung für weitere 5
Jahre verwendet werden.
Ich habe in Gesprächen mit allen Vertretern der Wirtschafts-
Seite 2
EDITORIAL
kammer sowie der zuständigen Innung darauf hingewiesen,
dass sich die Anwaltschaft unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel dagegen wehren wird.
Dass eine Berufsgruppe es aus „Marketinggründen“ für erforderlich hält, sich hier anzuhängen und noch dazu glaubt,
mit 32 Lerneinheiten im „Starterpaket“ und dann mit einem
Auffrischungskurs mit weiteren 8 Stunden für 5 Jahre das
Auslangen für die Bewältigung all jener Herausforderungen zu finden, die die Ausübung der Anwaltschaft mit sich
bringt, dann ist dies ein klares Zeichen dafür, hier massiv gegen derartige Schritte vorzugehen.
Ich habe daher allen Beteiligten erklärt, dass wir alle Schritte in noch anhängigen Markenregistrierungsverfahren ausschöpfen werden und selbst für jenen Fall, dass unseren Ablehnungsanträgen nicht gefolgt werden sollte, wir dann auf
das UWG zurückgreifen müssen, um dieses offenkundige
Ausbeuten eines fremden Rufes zu vermeiden.
Dr. Franz Mittendorfer
Präsident der
OÖ. Rechtsanwaltskammer
Umso wichtiger ist es, auch innerhalb der Anwaltschaft ein
klares Zeichen zu setzen, dass wir nicht nur hinsichtlich der
Ausbildung ein sehr hohes Anforderungsniveau an alle Kolleginnen und Kollegen stellen, die den Beruf der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts ausüben wollen, sondern uns klar
zu einer verpflichtenden Fortbildung bekennen, weil nur
eine verpflichtende Fortbildung die hohe Fachreputation
gewährleistet, mit der wir uns abgrenzen können von anderen Anbietern in der juristischen Beratung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Franz Mittendorfer
Seite 3
EDITORIAL
02-03
INHALTSVERZEICHNIS
04 - 05
SACHWALTERSCHAFTEN
06
SONDERPAUSCHALVERGÜTUNG
06
HANDBUCH „IT-SICHERHEIT IN RECHTSANWALTSKANZLEIEN“
06
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – TELEFAX ZULÄSSIG
06
VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHR FÜR EINGABEN BEIM BVWG UND DEN LV-
07
WGS – BULVWG – EINGABENGEBÜHRVERORDNUNG – BGBL II 387/2014
WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GERICHTLICHE
07
ENTSCHEIDUNGEN INNERHALB DER EU DURCH DIE NEUFASSUNG DER
„BRÜSSEL-I-VERORDNUNG“
Seite 4
FIND-A-LAWYER I ECHTBETRIEB
08
GRUNDBUCHEINTRAGUNGSGEBÜHR / FINANZONLINE
08
INHALT
INTERESSANTE ENTSCHEIDUNG ZU § 458 UGB BEI HONORARKLAGE
08
GEGEN UNTERNEHMER
PROJEKT „VORSORGESERVICE“ -
09
INFOVERANSTALTUNGEN RUND UM DAS THEMA VORSORGEVOLLMACHT
ÖSTERREICHISCHE SCHIMEISTERSCHAFTEN DER RECHTSANWÄLTE IN GOSAU
10 - 11
LISTE DER RECHTSANWÄLTE
12
JOB BÖRSE
13
INFORMATION DER OBERÖSTERREICHISCHEN FINANZÄMTER
14
EINLADUNG - ANMELDUNG - PROGRAMM ZUM
15 - 33
19. ÖSTERREICHISCHEN JURISTENTAG 2015 IN WIEN
EINGELANGTE GESETZESENTWÜRFE
34 - 36
INFOS AUS BRÜSSEL
37
Seite 5
SACHWALTERSCHAFTEN
Immer wieder erreichen die OÖ. Rechtsanwaltskammer Beschwerden von oö. Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten zum Thema Sachwalterschaften. Bereits im Vorjahr wurde ein diesbezügliches Positionspapier an den Bundesminister für Justiz überreicht.
Folgende Forderungen werden von der österreichischen Rechtsanwaltschaft gestellt:
• Aufhebung der Zwangsverpflichtung, mindestens
5 Sachwalterschaften zu übernehmen (§ 274 Abs.
2 ABGB)
• Vorsehen einer angemessenen Vergütung auch
für vermögenslose Sachwalterschaften! Jedenfalls: Barauslagen aus Amtsgeldern (§ 276 Abs. 4
ABGB -> Entwurf einer Neuregelung)
• Streichung der widerlegbaren Vermutung nach
§ 279 Abs. 5 ABGB, dass ein Rechtsanwalt nicht
mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen kann
• Optimierung der Clearing-Stellen – transparentere Berichte
• Äußerungsrecht von Angehörigen bei der Bestellung von Sachwaltern (insbesondere für Ehegatten, allenfalls auch für Lebensgefährten)
• Unterstützung der Rechtsanwälte, die als Sachwalter bestellt sind, bei der Personenfürsorge,
mögliches Splitting rechtliche Vertretung – Personenfürsorge (zB über die Vereine) Ausnahme: Der
Rechtsanwalt kann und will auch die Personenfürsorge übernehmen
• Drastische Reduzierung der Pauschalgebühr
nach TP 7 lit c Z 2 sowie Lösung der Ust-Problematik im Zusammenhang mit der Entschädigung des Sachwalters nach § 276 Abs. 1
ABGB (RA als Sachwalter darf nicht schlechter gestellt werden als natürliche Person als
Sachwalter)
• Verpflichtung des Sachwalters beim Antrag
auf Verfahrenshilfe das Vermögensbekenntnis auszufüllen muss entfallen, das Vermö-
Seite 6
gensbekenntnis ergibt sich bereits aus dem
Antrittsbericht (also aus dem SW-Akt)
• Änderung des § 282 ABGB bezüglich der
persönlichen Kontaktpflicht
SONDERPAUSCHALVERGÜTUNG
Werden Sie in einem Verfahren als Verfahrenshelfer innerhalb eines Jahres an mehr als 10
Verhandlungstagen oder insgesamt mehr als
50 Verhandlungsstunden tätig, haben Sie für
die darüber hinausgehenden Leistungen einen
Anspruch auf angemessene Vergütung. Für die
ersten 10 Verhandlungstage oder 50 Verhandlungsstunden erfolgt die Vergütung im Rahmen
der ordentlichen Pauschalvergütung.
Anträge auf Sonderpauschalvergütung für Leistungen, die im Jahr 2014 erbracht wurden, sind
– bei sonstigem Ausschluss – spätestens bis zum
31. März 2015 bei der OÖ. Rechtsanwaltskammer einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auch dann zu
stellen sind, wenn das jeweilige Verfahren noch
nicht abgeschlossen ist!
HANDBUCH „IT-SICHERHEIT IN
RECHTSANWALTSKANZLEIEN“
Auf der Homepage der Archivium Dokumentenarchiv GmbH finden Sie unter Downloads
ein - von einem unabhängigen IT-Experten
erstelltes - allgemeines Handbuch zur IT-Sicherheit in Rechtsanwaltskanzleien. Sie können
dieses Handbuch mit dem Link herunterladen
http://archivium.at/index.php/12downloas/92-handbuch-it-sicherheit
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT –
TELEFAX ZULÄSSIG
Mit BGBl II 11/2015 wird die BVwG-elektronischer-Verkehr-Verordnung - BVwG-EVV (BGBl II
515/2013) geändert: Bislang waren E-Mail und
Fax keine zulässigen Formen der elektronischen
Einbringung von Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht. Nunmehr können Schriftsätze
und Beilagen zu Schriftsätzen „nach Maßgabe
der technischen Möglichkeiten“ auch per Telefax
beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht
werden.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GERICHTLICHE
ENTSCHEIDUNGEN INNERHALB DER
EU DURCH DIE NEUFASSUNG DER
„BRÜSSEL-I-VERORDNUNG“
Entfallen ist die Möglichkeit, dass Erledigungen
des Bundesverwaltungsgerichtes auf Antrag im
Einzelfall auch in Papierform übermittelt werden
können.
Mit Wirkung zum 10. Jänner 2015 hat die neue
„Brüssel-Ia-Verordnung“ Nr. 1215/2012 die frühere „Brüssel-I-Verordnung“ Nr. 44/2001 über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Zivil-und Handelssachen abgelöst. Die Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit
der Gerichte gegenüber beklagten Personen,
welche ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, sowie die Anerkennung und die
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen innerhalb der EU.
Die Novelle tritt mit 01.02.2015 in Kraft.
VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHR FÜR
EINGABEN BEIM BVWG UND DEN LVWGS – BULVWG – EINGABENGEBÜHRVERORDNUNG – BGBL II 387/2014
Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen
wird die bisher schon für Eingaben (samt Beilagen) an
das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr auch für derartige Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt (BGBl II 387/2014).
Überdies werden einige Neuregelungen getroffen
wie zB die Pauschalgebühr für Vorlageanträge. Die
Verordnung tritt mit 01.02.2015 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die BVwG-Eingabengebührverordnung, BGBl. II Nr. 490/2013, außer Kraft.
Wie bereits in der Stellungnahme zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 ausgeführt, hält der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag in diesem Zusammenhang auch weiterhin die Forderung aufrecht, die
Einhebung der Pauschalgebühr zu vereinfachen und
deren Bezahlung durch Einzug von Konten der Parteienvertreter in allen Verfahren zu ermöglichen. Aktuell
ist dies nur möglich, wenn die Eingabe im Wege des
elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird. Dies
ist derzeit jedoch nur beim Bundesverwaltungsgericht
möglich.
Weiterführende Informationen, insbesondere ein Informationsschreiben des BMF finden Sie hier: http://
www.rechtsanwaelte.at/kammer/aktuelles-archiv
Eine zentrale Neuerung der „Brüssel-Ia-Verordnung“ stellt die Abschaffung des sogenannten
Exequaturverfahrens dar, welches bislang notwendig war um eine mitgliedstaatliche Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat der Union
vollstreckbar zu machen. Mit 10. Jänner 2015
werden nunmehr die Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen Mitgliedstaaten
der EU anerkannt und sind zudem vollstreckbar, ohne dass es hierfür einer gesonderten
Vollstreckbarerklärung bedarf (siehe Artikel 39
„Brüssel-Ia-Verordnung“). Dadurch soll es europäischen Verbrauchern und Unternehmern
erleichtert werden, Rechtsstreitigkeiten mit
grenzüberschreitendem Bezug beizulegen. In
der Rechtspraxis bedeutet dies eine erhebliche
Zeit- und Kostenersparnis. Durch die eingeführte unionsweite Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen
sollen jährlich etwa 48 Millionen Euro innerhalb
der EU eingespart werden und es wird das Exequaturverfahren, welches derzeit rund 10.000
Mal pro Jahr angewandt wird, nicht mehr benötigt. Zudem schafft die Verordnung eine erhöhte
Rechtssicherheit bei Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmen. Die neue Verordnung sieht nunmehr vor, dass ein zunächst ange-
Seite 7
rufenes, aber unzuständiges Gericht verpflichtet
ist, den Rechtsstreit auszusetzen, sobald das vereinbarte und tatsächlich zuständige Gericht wegen desselben Anspruchs zwischen denselben
Parteien angerufen wird. Dadurch sollen missbräuchliche Taktiken zur Prozessverzögerung
verhindert werden. Darüber hinaus wird durch
die „Brüssel-Ia-Verordnung“ auch Verbrauchern
und Arbeitnehmern bei Rechtsstreitigkeiten im
Verhältnis zu Händlern und Arbeitgebern aus
Drittländern unter bestimmten Voraussetzungen
der Zugang zu mitgliedstaatlichen Gerichten gewährt.
FIND-A-LAWYER I ECHTBETRIEB
Auf dem Europäischen Justizportal unter
https://e-justice.europa.eu/home.do ist das
Find-a-Lawyer I Projekt nun in Echtbetrieb genommen worden.
Find-a-Lawyer I ist eine Suchmaschine, mit der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus folgenden europäischen Staaten gefunden werden
können: Deutschland (Bundesrechtsanwaltskammer), Dänemark, Finnland, Frankreich (bislang
noch nicht alle lokalen Rechtsanwaltskammern
angeschlossen), Griechenland (Athen, Thessaloniki, Patras, Veria und Xanthi), Italien, Litauen,
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen (National Council of Legal Advisors
und Polish Supreme Bar Council), Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, UK-Schottland
(The Faculty of Advocates), Ungarn (Budapest)
und Zypern. Weitere Mitgliedstaaten werden folgen.
Die mehrsprachige Suche erlaubt das Finden
von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in
der EU-Muttersprache des Bürgers und anhand
harmonisierter Suchkriterien, die sind: Stadt,
gesprochene Sprache, Fachgebiet des Rechtsanwalts, Berufsbezeichnung, Name der Rechtsanwältin / des Rechtsanwaltes, Postleitzahl und
zusätzliche Berufsbezeichnung.
Durch die Find-a-Lawyer I Suchmaschine wird
Seite 8
der Zugang der Bürger zu einer Rechtsanwältin /
einem Rechtsanwalt und gleichermaßen der Zugang zum Recht in den bislang teilnehmenden
EU-Mitgliedstaaten wesentlich erleichtert.
Die Suchmaschine ist unter dem Menüpunkt „Wie finde ich …?“ / „Wie finde ich einen Rechtsanwalt?“ oder über den Direktlink:
https://e-justice.europa.eu/content_find_a_lawyer-334-de.do
abrufbar. Hier finden Sie auch nähere Information zu dem Suchportal.
GRUNDBUCHEINTRAGUNGSGEBÜHR /
FINANZONLINE
Bei der Abwicklung der Berechnung und Vorschreibung der Grundbucheintragungsgebühr
bei Selbstbemessung der GrESt ergibt sich derzeit folgendes: das GGG wurde derart adaptiert,
dass eine Selbstberechnung der Eintragungsgebühr wieder möglich wäre, gem. § 26 Abs. 4a
GGG ist die Entrichtung der Gerichtgebühren im
Fall der Selbstberechnung (§ 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987) beim zuständigen Finanzamt (§4 Abs. 7) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der
Grunderwerbsteuer (§2 Z 4 zweiter Halbsatz)
vorgesehen.
Derzeit scheitert die Umsetzung der Norm allerdings an den technischen Voraussetzungen
bei FinanzOnline. Laut Gebührenhotline ist nicht
absehbar, ab wann die benötigte Eingabemaske
für die Eintragungsgebühr verwirklicht ist- somit
wird bis auf weiteres die Eintragungsgebühr von
den zuständigen Gerichten vorgeschrieben.
INTERESSANTE ENTSCHEIDUNG ZU §
458 UGB BEI HONORARKLAGE GEGEN
UNTERNEHMER
Ein oö. Rechtsanwalt klagte bei einem Unternehmer sein Honorar sowie ausgedehnt einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 nach § 458 UGB
ein, weil das ursprünglich klagsgegenständliche
Anwaltshonorar erst im Laufe des Verfahrens be-
zahlt wurde, obwohl es bereits vor Klagseinbringung fällig gestellt worden war.
Nachdem das Klagebegehren hinsichtlich des
Pauschalbetrags vom Erstgericht abgewiesen
wurde, gab das LG Linz als Berufungsgericht der
dagegen vom Rechtsanwalt erhobenen Berufung Folge und führte dazu im wesentliches folgendes aus: Rechtsanwälte gelten als freiberuflich Tätige im Sinn des UGB, damit ist auch das
Vierte Buch des UGB, zu welchem auch der „Achte Abschnitt“ zählt, in dem der Zahlungsverzug
geregelt ist, anzuwenden. Seit Inkrafttreten des
§ 458 UGB kann der Gläubiger bei Zahlungsverzug als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 40,00 verlangen. Dieser Anspruch ist nicht nur vom Vorliegen
eines Schadens, sondern auch vom Vorliegen
eines Verschuldens unabhängig. Die Rechtsfolge knüpft damit bereits an das Vorliegen eines
objektiven Zahlungsverzugs an. Die Geltendmachung des Betreibungskostenpauschales
erfordert keinen Nachweis eines bestimmten
Aufwandes zur Hereinbringung der Forderung,
weil der Ersatzanspruch lediglich an den objektiven Zahlungsverzug als solchen anknüpft. Dieser
Pauschalbetrag des § 458 UGB steht daher auch
einem Rechtsanwalt als Gläubiger zu, sobald
sich der unternehmerische Schuldner bei Geldforderungen in Verzug befindet, unabhängig
davon, ob und welcher Aufwand im Zuge von
Betreibungsmaßnahmen entstanden ist.
Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen gerne die gesamte Entscheidung des LG Linz.
PROJEKT „VORSORGESERVICE“ INFOVERANSTALTUNGEN RUND UM DAS THEMA VORSORGEVOLLMACHT
Im Rahmen der parlamentarischen Enquete
„Würde am Ende des Lebens“ wurde das Projekt
„Vorsorgeservice“ initiiert. In Kooperation mit
Rechtsanwälten, Notaren und Seniorenverbänden werden österreichweit Informationsveranstaltungen abgehalten werden.
Diese Vorträge werden von den einzelnen Seniorenverbänden organisiert, die Anwaltschaft soll
Referenten für die einzelnen Veranstaltungen
stellen.
werden kann. Weiters wird ein Leitfaden mit den
wichtigsten Inhalten für die Vorträge konzipiert
und zur Verfügung gestellt. Eine Honorarempfehlung für das Errichten einer Vorsorgevollmacht
wird es nicht geben.
Wenn Sie Interesse daran haben, als Vortragender im Rahmen des Projekts „Vorsorgeservice“
mitzuwirken, melden Sie sich bitte bis Ende März
2015 in der OÖ. Rechtsanwaltskammer.
Der ÖRAK wird einen Folder konzipieren, der im
Rahmen der Info-Veranstaltungen ausgegeben
Seite 9
ÖSTERREICHISCHE SCHIMEISTERSCHAFTEN DER RECHTSANWÄLTE IN GOSAU
Bei sprichwörtlichem Kaiserwetter wurden im Rahmen der Schitage der Oberösterreichischen
Rechtsanwälte am 7.3.2015 die ersten österreichischen Schimeisterschaften der Rechtsanwälte ausgetragen. Kolleginnen und Kollegen aus Wien, Steiermark, Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich haben auf dem vom ASKÖ Raika Gosau ausgeflaggten Kurs bemerkenswerte sportliche Leistungen erbracht. Gesamtsiegerin und österreichische Meisterin bei den Damen wurde Friederike
Hager aus Oberösterreich. Bei den Herren holte sich den Titel Dr. Othmar Knödl aus Tirol. Die Siegerpreise wurden von Kammerpräsident Dr. Franz Mittendorfer und Ausschussmitglied Dr. Michael
Schneditz-Bolfras überreicht.
Im Jahr 2016 werden die Titelkämpfe neuerlich in Gosau im Rahmen des 43. Kongresses Skilex
International ausgetragen. Skilex International ist eine internationale Vereinigung von Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten und Notaren, welche sich mit Themen des Sport- und Schirechtes auseinandersetzen. Diese Veranstaltung findet vom 28.2. bis 6.3.2016 in Gosau statt.
Die schnellsten Herren: Dr. Othmar Knödl (Tirol), Dr. Kurt Hirn (Kärnten), Dr. Fritz Vierthaler (Oberösterreich)
Seite 10
Die schnellsten Damen: Mag. Friederike Hager (Oberösterreich), Dr. Katharina Stranszka (Tschechien)
Mag. Jaqueline Kronsteiner (Oberösterreich)
Pistenspaß bei Kaiserwetter
Seite 11
LISTE DER RECHTSANWÄLTE
NEUEINTRAGUNGEN:
•
•
•
•
•
Mag. Christof Silmbroth per 01.01.2015 in Vöcklabruck
Mag. Dieter Wächter per 01.01.2015 in Linz
Mag. Seyfullah Cakir, per 05.02.2015 in Traun
Mag. Manuel Krenn, per 09.02.2015 in Rohrbach
MMag. Elisabeth Pohn, per 10.02.2015 in Linz
WIEDEREINTRAGUNG:
• Priv.Doz.Mag.Dr. Henriette C. Duursma-Kepplinger per 18.12.2014 in Linz
• Dr. Bernhard Humer per 01.01.2015 in Linz
ÜBERSIEDLUNG:
• Dr. Günter Schmid, per 23.12.2014 von 4020 Linz, Mozartstraße 4 nach 4020 Linz, Hafferlstraße 7/2. Stock
VERZICHTE:
•
•
•
•
•
•
•
•
Mag. Matthias Hammerle, Linz, per 15.12.2014
Mag.Dr. Philip DeGoederen, Bad Ischl, per 30.12.2014
Dr. Peter Baumann, Linz, per 31.12.2014
Mag.Dr. Georg Buder, Linz, per 31.12.2014
Dr. Ingrid Posch, Wels, per 31.12.2014
Mag.Ing. Christian Bernhart, Steyr, per 31.01.2015
Dr. Horst Koch, Linz, per 31.01.2015
Dr. Klaus Fürlinger, Linz, per 31.01.2015
LISTE DER RECHTSANWALTS - GESELLSCHAFTEN
NEUEINTRAGUNG:
• Englmair Duursma-Kepplinger Rechtsanwälte GmbH per 24.12.2014 in Linz
Seite 12
JOB BÖRSE
STELLENANGEBOTE RECHTSANWÄLTE/RECHTSANWALTSANWÄRTER:
Dr. Andreas Konradsheim, Aglassingerstr. 2, 5023 Salzburg, beabsichtigt demnächst in den Ruhestand zu treten und bietet interessierter Kollegin oder interessiertem Kollegen die Übernahme seiner in Salzburg gelegenen Kanzlei an. Günstige Geschäftsraummiete, Lift und Parkplatz sind vorhanden. Die Kanzlei ist voll eingerichtet (Möbel, Kopierer, Fax, Scanner, Advokat etc). Er bietet die Übernahme als lebendes Unternehmen zu
günstigen Konditionen an.
STELLENSUCHE RECHTSANWALTSANWÄRTER - SEKRETARIAT - BUCHHALTUNG:
Helena Nikolaidis, Gierkeweg 7, 4040 Linz, E-Mail: [email protected], Tel. 0660/4969345, sucht
Stelle als Sekretärin im Raum Linz. Sie hat bereits drei Semester Jus an der JKU Linz absolviert und
möchte nebenbei für ca. acht Stunden in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten.
STELLENSUCHE FERIALPRAKTIKUM:
Silvia Krassnig, Meschedeweg 3/34, 4030 Linz, E-Mail: [email protected], Tel. 0676/5457865
sucht Stelle als Ferialpraktikantin. Sie hat 2014 das Soziologiestudium mit dem akad. Grad BSc.
abgeschlossen und ist derzeit für das Masterstudium Soziologie und das Diplomstudium Rechtswissenschaften inskribiert. Ein Dienstantritt ist ihr im Juli und/oder August und/oder September
(6 – 8 Wochen) möglich.
Seite 13
INFORMATION DER OBERÖSTERREICHISCHEN FINANZÄMTER
Die neuen Öffnungszeiten der oö. Finanzämter sind seit November 2014:
Standort Linz
Alle anderen Standorte in OÖ
Montag
07:30 – 15:30
07:30 – 13:00
Dienstag
07:30 – 15:30
07:30 – 13:00
Mittwoch
07:30 – 13:00
07:30 – 13:00
Donnerstag
07:30 – 18:00
07:30 – 15:30
Freitag
07:30 – 12:00
07:30 – 12:00
Die Telefonservicezeiten sind unverändert wie bisher:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr.
Seite 14
ÖSTERREICHISCHER JURISTENTAG
www.juristentag.at
ZVR-Zahl: 530934282
________________________________________________________________________________________________
Einladung
zum Rechtspolitischen Forum aus Anlass des
19. Österreichischen Juristentages
Vortrag von
Prof. Dr. Koen Lenaerts
Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union
zum Thema
In Vielfalt geeint – Grundrechte als Basis
des europäischen Integrationsprozesses
Zeit: Samstag, 9. Mai 2015, 10.45 Uhr
Ort: WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Learning Center (LC), Festsaal 1, EG
Der Eintritt zu diesem Vortrag ist kostenlos.
19. Österreichischer Juristentag
7. – 9. Mai 2015, WU Wien
TAGUNGSANMELDUNG
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular bis spätestens 29. April 2015 an:
Österreichischer Juristentag, Hansenstraße 4, A-1010 Wien
Tel.: +43-1-52152 DW 2142, Fax: +43-1-5247864, E-Mail: [email protected]
Anmeldungen nach dem 29. April 2015 sind nur mehr am Tagungsschalter möglich!
Teilnehmerdaten:
□ Herr
□ Frau
Titel: ...........
Name: .............................................................Vorname:.....................................................
Funktion: .............................................................................................................................
Anschrift...............................................................................................................................
PLZ, Ort....................................................... Land:............................................................
Telefon:.......................................................... E-Mail od. Fax:.............................................
An den Fachveranstaltungen nehme ich verbindlich wie folgt teil:
□ Einführungsveranstaltung für Studierende
□ Festlichen Eröffnungssitzung
□ Abteilung Öffentliches Recht
□ Abteilung Zivilrecht
□ Rechtspanorama
□ Gemeinsamen Schlusssitzung
□ Abteilung Strafrecht
□ Abteilung Steuerrecht
Begleitperson:
□ Herr
□
Frau
Titel: .......
Name: .............................................................Vorname:....................................................
Die angemeldete Begleitperson nimmt verbindlich teil:
□ Rechtspanorama
□ Festlichen Eröffnungssitzung
□ Gemeinsamen Schlusssitzung
1
An den Empfängen (im Tagungsbeitrag enthalten) nehme ich mit / ohne Begleitperson wie folgt
teil:
Begrüßungsempfang BMJ
Festempfang Land Wien
Empfang Verlag MANZ
□
□
□
mit
mit
mit
□ ohne
□ ohne
□ ohne
Donnerstag, 7. 5. 2015, nach der Eröffnung
Donnerstag, 7. 5. 2015, 20.00 Uhr
Freitag,
8. 5. 2015, 12.30 Uhr
Höhe des Tagungsbeitrages (inklusive Empfänge):
Euro 150,00
Euro 100,00 (ermäßigt für Mitglieder des ÖJT)
Euro 50,00 (ermäßigt für JuristInnen in Ausbildung)
Euro 50,00 (zusätzlich für die Begleitperson)
Euro 30,00 (ermäßigt für StudentInnen)
□ Den Tagungsbeitrag werde ich vorweg auf Konto des ÖJT überweisen
Bankverbindung:
Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG, Konto: 40512070000, Bankleitzahl: 20111
BIC: GIBAATWW IBAN: AT62 2011 1405 1207 0000
□ Den Tagungsbeitrag werde ich am Tagungsschalter bar bezahlen
Datum:
Unterschrift:___________________________________
2
www.juristentag.at
19.
Österreichischer Juristentag
© Fotostudio Huger
7. – 9. Mai 2015, Wirtschaftsuniversität Wien
PROGRAMM
Seite 18
Online-Anmeldung unter www.juristentag.at 1
19. ÖJT in Wien 2015
Verhandlungen
des Neunzehnten
ÖSTERREICHISCHEN
JURISTENTAGES
Verhandlungen
des Neunzehnten
ÖSTERREICHISCHEN
JURISTENTAGES
Verhandlungen
des Neunzehnten
ÖSTERREICHISCHEN
JURISTENTAGES
Verhandlungen
des Neunzehnten
ÖSTERREICHISCHEN
JURISTENTAGES
OJIT
OJIT
OJIT
OJIT
II/1
III/1
Wien 2015
:
:
I/1
Wien 2015
:
Wien 2015
:
Wien 2015
IV/1
Öffentliches Recht
Zivilrecht
Strafrecht
Steuerrecht
Migration und Mobilität
Zwischen Anleger- und Bankenschutz
Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung
Gutachten von
Magdalena Pöschl
Gutachten von
Paul Oberhammer / Susanne Kalss
Martin Schauer
Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen
und die von den Gerichten verhängten Strafen
den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?
Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Gutachten von
Kurt Schmoller / Christian Grafl
Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Gutachten von
Georg Kofler
Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Gutachten des
19. Österreichischen Juristentages
Band I/1, Öffentliches Recht:
Magdalena Pöschl
Migration und Mobilität
Band II/1, Zivilrecht:
Paul Oberhammer/Susanne Kalss/Martin Schauer
Zwischen Anleger- und Bankenschutz
Band III/1, Strafrecht:
Kurt Schmoller/Christian Grafl
Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und
die von den Gerichten verhängten Strafen den
aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?
Band IV/1, Steuerrecht:
Georg Kofler
Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung
Die Gutachten werden den Mitgliedern des ÖJT kostenlos zugesandt und können überdies in der MANZ’schen
Verlags- und Universitätsbuchhandlung käuflich erworben werden.
MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien
tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at
Seite 19
Willkommen zum 19. Österreichischen Juristentag
in Wien!
Rechtspolitik, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis werden heute
durch immer schneller voranschreitende politische, wirtschaftliche
und gesellschaftliche Veränderungen sowie durch die immer häufigere und weitreichendere Beeinflussung durch europäische und
internationale Rechtsentwicklungen besonders gefordert.
Der Österreichische Juristentag als Forum von Juristinnen und
Juristen aller Professionen befasst sich daher nicht nur bei seinen
jährlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sondern insbesondere bei den alle drei Jahre stattfindenden Juristentagen auf einer
wissenschaftlich erarbeiteten Grundlage interdisziplinär mit aktuellen Fragen des öffentlichen Rechts, Zivilrechts, Strafrechts und des
Steuerrechts, um zu den jeweiligen Themen aus den verschiedensten
Blickwinkeln möglichst viele relevante Überlegungen zu diskutieren.
Die nicht auf kurzfristige Effekte sondern auf langfristige Wirkung angelegten Ergebnisse sollen sowohl der wissenschaftlichen Diskussion
und der praktischen Rechtsanwendung, als auch der Politikberatung
durch Fachöffentlichkeit dienen und ein Beitrag zur Rechtsentwicklung durch eine ihre Verantwortung für das Recht und unsere Gesellschaft wahrnehmende aktive Zivilgesellschaft sein.
Der 19. Österreichische Juristentag in Wien widmet sich diesmal
in seinen vier Abteilungen der Migration und Mobilität, dem Spannungsverhältnis zwischen Anleger- und Bankenschutz, der immer
wieder erörterten Aktualität gesetzlicher Strafdrohungen vor dem
Hintergrund der von den Gerichten tatsächlich verhängten Strafen
und der Einkommensbesteuerung.
Ich darf Sie einladen, vom 7. bis 9. Mai 2015 am 19. Österreichischen Juristentag in den neuen Räumen der Wirtschaftsuniversität
Wien teilzunehmen!
Ergreifen Sie diese Möglichkeit der Mitgestaltung der Rechtsentwicklung, hören Sie die Referate zu den schriftlichen Gutachten zu
den Tagungsthemen und beteiligen Sie sich an den anschließenden
Debatten hierüber.
Nützen Sie aber auch die Gelegenheit zu Gesprächen im Kreis von
Kolleginnen und Kollegen sowie zur Knüpfung oder Vertiefung gesellschaftlicher Kontakte.
Ich würde mich freuen, Sie beim 19. Österreichischen Juristentag in
Wien persönlich begrüßen zu dürfen!
Dr. Nikolaus Michalek
Präsident des Österreichischen Juristentages
3
Der Vorstand des österreichischen Juristentages
Geschäftsführender Ausschuss
Präsident
Dr. Nikolaus MICHALEK
Bundesminister für Justiz a.D.
Vizepräsidenten
Prof. Dr. Ernst MARKEL
Senatspräsident des OGH i.R., Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung der Richter
Dr. Ivo GREITER, Rechtsanwalt,
Österreich-Präsident der World Jurists Association, Vizepräsident
des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins
Univ.-Prof. DDr. Christoph GRABENWARTER
Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, WU Wien, Institut für
Europarecht und Internationales Recht
Kassier
Komm.Rat Dr. Erich REBHOLZ
Generalbevollmächtigter des Österreichischen Sparkassenverbandes i.R.
Schriftführer
Mag. Gerhard JAROSCH
Erster Staatsanwalt, Präsident der Vereinigung Österreichischer
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Weitere Mitglieder
em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI
Universität Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; Parlamentsrätin a.D.
Dr. Rupert WOLFF
Rechtsanwalt, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Generalsekretär
Dr. Günther WINSAUER
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz
Weitere Mitglieder des Vorstandes
Dr. Michael AUER
Rechtsanwalt, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer
Univ.-Prof. DDr. Walter BARFUSS
Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde i.R.
Dr. Gerhard BENN-IBLER
Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Univ.-Doz. DDr. Ludwig BITTNER
öffentlicher Notar, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
Mag. Dr. Alfred BROGYANYI
Wirtschaftsprüfer, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER
Rechtsschutzbeauftragter im Bundesministerium für Inneres
Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY
Generalprokurator i.R.
4
o. Univ.-Prof. Dr. Helmut FUCHS
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie
Univ.-Prof. Dr. Anna GAMPER
Universität Innsbruck, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und
Verwaltungslehre
o. Univ.-Prof. Dr. Monika HINTEREGGER
Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Michael HOLOUBEK
WU Wien, Department für österreichisches und europäisches
öffentliches Recht
Sektionschef a.D. Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER
Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Hon.-Prof. Dr. Gerhard HOPF
Sektionschef i.R., Bundesministerium für Justiz,
Präsident des Vereins VertretungsNetz
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes a.D.,
Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und
Kulturrecht
Dr. Peter JANN
Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften i.R., MinRat i.R.
Hon.-Prof. Dr. Udo JESIONEK
Präsident des Vereins „Weißer Ring“,
Präsident des Jugendgerichtshofes Wien i.R.
Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS LL.M. (Florenz)
WU Wien, Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und
Sozialrecht
Hon.-Prof. Dr. Georg KATHREIN
Sektionschef, Bundesministerium für Justiz
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LANG
WU Wien, Department für österreichisches und Internationales
Steuerrecht
Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, WU Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Univ.-Prof. Dr. Meinhard LUKAS
Johannes Kepler Universität Linz, Dekan der Juridischen Fakultät
Prof. Dr. Roland MIKLAU
Sektionschef i.R., Bundesministerium für Justiz,
Präsident der Österreichischen Juristenkommission
Prof. Dr. Otto F MÜLLER
Generalprokurator i.R.,
Präsident der österreichischen Landesgruppe der AIDP
Mag. Christian PILNACEK
Sektionschef, Bundesministerium für Justiz
Dr. Peter POLLAK, MBA
Stadtrechnungshofdirektor, Stadtrechnungshof Wien
Dr. Walter PRESSLAUER
Generalprokurator i.R.
Dr. Marcella PRUNBAUER-GLASER M.C.J. (NYU)
Rechtsanwältin, Präsident-Stellvertreterin des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages
Hon.-Prof. Dr. Eckart RATZ
Präsident des Obersten Gerichtshofes
em. o. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Walter RECHBERGER
Universität Wien, Institut für Zivilverfahrensrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER
Universität Wien, Institut für Zivilrecht
em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter J. SCHICK
Universität Graz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Kriminologie
Dr. Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER
Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes
Dr. Claus SPRUZINA
öffentlicher Notar, Präsident der Notariatskammer für Salzburg
Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes
Univ.-Doz. Dr. Manfred UMLAUFT
öffentlicher Notar, Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol
und Vorarlberg
Mag. Dr. Mathias VOGL
Sektionschef, Bundesministerium für Inneres
em. o. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Rudolf WELSER
Universität Wien, Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform am Institut für Zivilrecht
Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST
Universität Wien, Institut für Zivilrecht
Mag. Dr. Werner ZINKL
Vorsteher des BG Leibnitz, Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
Ehrenmitglieder
Pressestelle
Dr. Rainer NIMMERVOLL
Richter des Landesgerichtes Linz
bis 30. April 2015
Landesgericht Linz,
Fadingerstraße 2, 4020 Linz
Tel.: +43 5 760121 12732
Mobil: +43 676 8989 4 2732
Fax: +43 5 760121 12002
E-Mail:
[email protected]
während der Tagung
WU Wien
Welthandelsplatz 1,
1020 Wien
Seminarraum D3.0.222, EG
Tel: +43-1-31336 3901
Mobil: +43 676 8989 42732
E-Mail: [email protected]
Schriftleitung
Prof. Dr. Sabine WINSAUER-KLIKA
während der Tagung WU Wien
Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Seminarraum D3.0.218, EG
Mobil: +43 660 4719085
Buchausstellung
Dr. Gerhard BENN-IBLER
Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
em. Univ.-Prof. DDr. Franz MATSCHER
MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Wien
WU (Wirtschaftsuniversität Wien)
Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Forum Learning Center (LC)
Zeit und Ort der Tagung
Die Tagung findet von Donnerstag, 7. Mai 2015, bis Samstag,
9. Mai 2015, in den Räumlichkeiten der WU (Wirtschaftsuniversität) Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien statt.
Die WU Wien ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen. Anreise (siehe Lageplan Seite 13-15)
Veranstalter/Organisation
Österreichischer Juristentag
Hansenstraße 4, 1010 Wien, Österreich
Präsident:
Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK
Organisationsleitung
Dr. Günther WINSAUER
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz
Generalsekretär des Österreichischen Juristentages
Tagungssekretariat
Martina BRÜCKLER, Sonja KRIEGER
bis 30. April 2015
Hansenstraße 4, 1010 Wien
Telefon: +43 1 52152
DW 2142
Fax: +43 1 5247864
E-Mail:
[email protected]
während der Tagung
WU Wien,
Welthandelsplatz 1,
1020 Wien
Tagungsschalter im Forum
Learning Center (LC)
Tel: +43 -1- 31336 3900
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten des Tagungsschalters
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
6. Mai 2015
7. Mai 2015
8. Mai 2015
9. Mai 2015
16:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
09:00 – 18:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr
Hotelbuchung
Die Hotelbuchung ist ausschließlich über den Link „Hotelbuchung“ auf der Homepage www.juristentag.at bis spätestens
6. März 2015 möglich. Reservierungen nach diesem Datum können nur nach Verfügbarkeit des Hotels vorgenommen werden.
AUSTROPA INTERCONVENTION
Verkehrsbüro Kongress Management GmbH
Lassallestraße 3, 1020 Wien
E-Mail: [email protected]
Tagungsanmeldung
Bitte senden Sie das beiliegende Anmeldeformular
vollständig ausgefüllt bis spätestens 29. April 2015
an: Österreichischer Juristentag, Hansenstraße 4, 1010 Wien
Tel: +43-52152 DW 2142
Fax: +43-1-5247864
E-Mail: [email protected]
oder Online-Anmeldung unter www.juristentag.at
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen danach nur noch am
Tagungsschalter möglich sind.
Tagungsbeitrag
Teilnehmerinnen/Teilnehmer
€ 150,00
Mitglieder des ÖJT
€ 100,00
Juristinnen/Juristen in Ausbildung*
€ 50,00
Begleitperson
€ 50,00
Studentinnen/Studenten*
€ 30,00
*Ermäßigte Beiträge:
Der Anmeldung zu einem ermäßigten Beitrag muss ein Nachweis beigelegt und an das Tagungssekretariat geschickt werden.
5
Ohne Nachweis ist der reguläre Tagungsbeitrag zu bezahlen.
Der Tagungsbeitrag unterliegt keiner Mehrwertsteuer.
Im Tagungsbeitrag enthalten
Zutritt zur Eröffnungs- und Schlusssitzung, Begrüßungsempfang des Bundesministers für Justiz, Festempfang des Landeshauptmannes und Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien,
Empfang des Verlages MANZ, sowie (ausgenommen Begleitpersonen) Zutritt zu den Abteilungen und die Tagungsunterlagen.
Sitzung des Geschäftsführenden
Ausschusses des ÖJT
Zeit:
Ort:
Mittwoch, 6. Mai 2015, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Gebäude D 3
Sitzung des Vorstands des ÖJT
Zeit:
Ort:
Mittwoch, 6. Mai 2015, 17:15 Uhr bis 18:30 Uhr
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Gebäude D 3
Eröffnungssitzung
Begrüßung
Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK
Präsident des Österreichischen Juristentages
Grußworte
o. Univ.-Prof. Dr. Christoph BADELT
Rektor der WU Wien
Dr. Michael HÄUPL
Landeshauptmann und Bürgermeister der Bundeshauptstadt
Wien
Ansprache
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER
Bundesminister für Justiz
Festvortrag
o. Univ.-Prof. Dr. Heinz FISCHER
Bundespräsident der Republik Österreich
Zeit:
Ort:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 10:30 Uhr
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Festsaal 1, EG
Mitgliederversammlung
Leitung
Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK
Präsident des Österreichischen Juristentages
6
Tagesordnung
1. Geschäftsbericht des Vorstands
2. Bericht der Rechnungsprüfer
3. Entlastung des Vorstands
4. Entlastung der Rechnungsprüfer
5. Wahl des Vorstands
6. Wahl der Rechnungsprüfer
7. Allfälliges
Zeit:
Samstag, 9. Mai 2015, 8:30 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Clubraum, LC.2.400
Gemeinsame Schlusssitzung
Leitung
Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus MICHALEK
Präsident des Österreichischen Juristentages
Schlussberichte der Vorsitzenden
Zeit:
Ort:
Samstag, 9. Mai 2015, 9:45 Uhr
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Festsaal 1, EG
Rechtspolitisches Forum
Vortrag: Prof. Dr. Koen LENAERTS, Vizepräsident des Gerichtshofes der Europäischen Union
Thema: In Vielfalt geeint – Grundrechte als Basis des europäischen Integrationsprozesses
Zeit:
Samstag, 9. Mai 2015, 10:45 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Festsaal 1, EG
Übergabe der Präsidentschaft
von Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus Michalek an
Univ-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Zeit:
Samstag, 9. Mai 2015, 11:30 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Festsaal 1, EG
Weitere Veranstaltungen
Einführungsveranstaltung für Studierende
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER und
Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER (Öffentliches Recht),
em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI, Univ.-Prof. Dr. Christiane
WENDEHORST und Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS (Zivilrecht),
Prof. Dr. Roland MIKLAU, em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER und Univ.-Prof. Dr. Robert KERT (Strafrecht), Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LANG und
Univ.-Prof. DDr. Georg KOFLER (Steuerrecht) werden interessierten Studierenden die Themen der Abteilungen inhaltlich
vorstellen.
Zeit:
Mittwoch, 6. Mai 2015, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Clubraum
„Rechtspanorama“
Gemeinsame Veranstaltung der WU Wien mit der Tageszeitung
„Die Presse“ mit anschließendem Buffet.
Moderation: Mag. Benedikt KOMMENDA
Tageszeitung „Die Presse“
Zeit:
Mittwoch, 6. Mai 2015, 19:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Festsaal 2, Forum
Themen des 19. Österreichischen Juristentages
Öffentliches Recht
Migration und Mobilität
„Migration“, das meint nicht nur, aber primär Zuwanderung; „Mobilität“ ist nicht bloßer Grenzübertritt, sondern soll
als Möglichkeit verstanden werden, unterschiedliche sozio-ökonomische Positionen zu wechseln. Daher ist die Frage
zu stellen, ob Österreich für diese Phänomene rechtliche Konzepte hat und worin diese überhaupt bestehen können.
Insgesamt handelt es sich um ein emotional besetztes Feld, dessen rechtliche Bearbeitung solide Empirie voraussetzt,
die Abteilung schließt diese ein, ebenso die Rechtsvergleichung. Einzelne Schwerpunkte liegen zunächst in der Bearbeitung der demokratiepolitischen und -rechtlichen Seite des Themas und im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich.
Das Fremden-und Asylrecht ist zentral, doch so kasuistisch, dass es allein eine Bearbeitung struktureller Fragen zulässt.
Dabei dürfen aber die unionsrechtliche Entwicklung sowie die praktische Anwendung all dieser Rechtsbereiche nicht
aus dem Blick geraten.
Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes a.D.
Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht
Stv. Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes,
WU Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Gutachterin:
Univ.-Prof. Dr. Magdalena PÖSCHL
Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Referenten:
Dr. Katerina KRATZMANN
International Organization for Migration – Austria
ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard MUZAK
Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Univ.-Prof. Dr. Robert REBHAHN
Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Mag. Wolfgang TAUCHER
Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Wien
Univ.-Prof. Dr. Ewald WIEDERIN
Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Zeit:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag
7
Zivilrecht
Zwischen Anleger- und Bankenschutz
Die Finanzkrise der letzten Jahre hat Anlegerkapital in ungeahntem Ausmaß vernichtet und zugleich eine Reihe von
Finanzinstituten ins Wanken gebracht. Die Rechtsordnung ist gefordert, adäquate Steuerungselemente zur Bewältigung
und Vermeidung derartiger Krisen bereit zu stellen. Das Ziel eines besseren Anleger- und Verbraucherschutzes und das
Ziel einer Stabilisierung des Bankensektors werden dabei vielfach als Gegensätze formuliert, zunehmend aber auch als
einander wechselseitig ergänzende und unterstützende Vorgaben begriffen. Die Abteilung Zivilrecht wird sich eingehend damit befassen, ob und inwieweit derzeit ein rechtlicher Reformbedarf besteht, und zwar einerseits aus der Sicht
der Anleger bzw Verbraucher als auch andererseits aus der Sicht der Banken und sonstigen Finanzdienstleister. Dabei
werden sowohl das materielle Recht als auch Mechanismen der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung im
Fokus der Diskussion stehen.
Vorsitzender:
em.o.Univ.-Prof. Dr. Heinz KREJCI
Universität Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Stv. Vorsitzende:
Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST
Universität Wien, Insitut für Zivilrecht
GutachterInnen:
Univ.-Prof. Dr. Paul OBERHAMMER
Universität Wien, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Institut für Zivilverfahrensrecht
Univ.-Prof. Dr. Susanne KALSS
WU Wien, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER
Universität Wien, Institut für Zivilrecht
Referenten:
Univ.-Prof. Dr. Michael BYDLINSKI
Hofrat des Obersten Gerichtshofes,
Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Zivilrecht
Dr. Peter KOLBA
Leiter des Bereiches Recht, Verein für Konsumenteninformation, Wien
Univ.-Prof. Dr. Alexander SCHOPPER
Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht
Zeit:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag
8
Strafrecht
Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten
verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?
In der öffentlichen Diskussion werden die wegen Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikten verhängten Strafen
– vor allem im Vergleich zu Vermögensdelikten – immer wieder als zu milde bezeichnet. Gerade bei Wirtschaftsdelikten mit hohen Schadenssummen wird aber ebenso der Ruf nach strengeren Strafen laut. Viele Strafdrohungen wurden
seit dem Inkrafttreten des StGB 1974 ohnehin erheblich erhöht und haben unter anderem im Sexualstrafrecht einen
Höchststand erreicht. In deutlich mehr Strafvorschriften als bei Inkrafttreten des StGB ist heute lebenslange Freiheitsstrafe angedroht.
In der Abteilung Strafrecht soll zunächst empirisch dargelegt werden, welche Sanktionen für welche Straftaten heute
tatsächlich verhängt werden und wie sich die Strafenpraxis in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Anschließend
wird untersucht, ob die gesetzlichen Strafdrohungen einer Korrektur bzw Harmonisierung bedürfen und in welche
Richtung diese gehen sollte. Die Ergebnisse der im Justizministerium eingerichteten Expertengruppe zur Strafrechtsreform „StGB 2015“ werden dabei mitberücksichtigt.
Vorsitzender:
Prof. Dr. Roland MIKLAU
Sektionschef des Bundesministeriums für Justiz i. R., Wien,
Präsident der Österreichischen Juristenkommission
Stv. Vorsitzender:
em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred BURGSTALLER
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie
Rechtschutzbeauftragter im Bundesministeium für Inneres
Gutachter:
o. Univ.-Prof. Dr. Kurt SCHMOLLER
Universität Salzburg, Fachbereich für Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Univ.-Prof. Dr. Christian GRAFL
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie
ReferentenInnen:
Mag. Christa HETLINGER
Hofrätin des Obersten Gerichtshofes, Wien
Mag. Gerhard JAROSCH
Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien
Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Dr. Wolfgang MORINGER, LL.M.
Rechtsanwalt, Linz
Zeit:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag
9
Steuerrecht
Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung
Das Einkommen ist als Indikator der Leistungsfähigkeit Grundlage der Besteuerung. Es setzt sich aber aus verschiedenen Quellen zusammen, die nach unterschiedlichen Regelungen ermittelt werden. Diese Rechengrößen werden in
einen Topf geworfen und gemeinsam besteuert. Davon gibt es viele Ausnahmen: Objektives und subjektives Nettoprinzip sind mehrfach durchbrochen. Verlustausgleichs- und -vortragsverbote und Sondersteuersätze werden immer
häufiger. Neben punktuellen Durchbrechungen des bisherigen Systems, die schon wiederholt zur Frage geführt haben,
ob die Ausnahmen noch die Regel erkennen lassen, hat der Gesetzgeber bei manchen Einkünften das Konzept in den
letzten Jahren auch bewusst neu gestaltet. All diese Änderungen sind noch nicht grundlegend aufgearbeitet und führen
in der Praxis zur Verunsicherung. Widersprüchliche oder zumindest kasuistische Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sind die Folge. Die Diskussionen der steuerrechtlichen Abteilung sollen Wege aufzeigen, die bestehenden Auslegungsprobleme sachgerecht zu lösen, aber auch grundlegende Fragen nach der verfassungsrechtlichen Fundierung
der derzeitigen Regelungen und möglichen rechtspolitischen Alternativen behandeln.
Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Michael LANG
WU Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
Stv. Vorsitzender:
Univ.-Prof. DDr. Gunter MAYR
Universität Wien, Institut für Finanzrecht
Gutachter:
Univ.-Prof. DDr. Georg KOFLER, LL.M. (NYU)
Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik
Referenten:
Prof. Dr. Klaus-Dieter DRÜEN
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Unternehmensrecht, Bilanzrecht und Öffentliches Recht
Univ.-Prof. Dr. Claus STARINGER
WU Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZORN
Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes, Wien,
Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht
Zeit:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 8. Mai 2015, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort:
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Learning Center (LC) oder Gebäude D 3, Saal laut Anschlag
10
Rahmenprogramm
Empfänge
Begrüßungsempfang, gegeben vom Bundesminister für Justiz
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER
Zeit:
Ort:
Donnerstag, 7. Mai 2015, nach der Eröffnungssitzung
(Dauer bis 13:45 Uhr)
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Forum
Festempfang, gegeben vom Landeshauptmann und Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien Dr. Michael HÄUPL
Donnerstag, 7. Mai 2015, 20:00 Uhr
Wiener Rathaus, Großer Festsaal
Mittagsempfang, gegeben von der MANZ´schen Verlags- und
Universitätsbuchhandlung
Zeit:
Ort:
Freitag, 8. Mai 2015, 12:30 Uhr
WU Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien,
Learning Center (LC), Forum
©Bertl123 – shutterstock
Zeit:
Ort:
Rathaus Wien
Sehenswürdigkeiten/Theater
Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
Tagung eine möglichst flexible Gestaltung ihres
Aufenthaltes in Wien zu ermöglichen, kann das
Begleitprogramm über nachstehende Links individuell
gebucht werden:
Stadtrundfahrten mit Vienna
Sightseeing Tours
www.viennasightseeing.at
©MANZ-Archiv
Bundestheater Wien (Oper, Theater)
www.bundestheater.at
Vereinigte Bühnen Wien (Musicals)
www.musicalvienna.at
©boanet
MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung mit Adolf Loos Portal
am Kohlmarkt
WU Wien, Learning Center (LC), Forum
11
Allgemeine Informationen
Mobiltelefone
Zahlung
Wir bitten alle Tagungsteilnehmer, während der Tagungssitzungen ihre Mobiltelefone auszuschalten oder in einen lautlosen
Modus zu setzen.
Zahlungen für den Tagungsbeitrag sind ausschließlich
an den Österreichischen Juristentag zu richten und können
wie folgt vorgenommen werden:
Namensschilder
Banküberweisung – spesenfrei für den Empfänger
Namensschilder erhalten Sie bei der Registrierung am Tagungsschalter. Sie sind für den Zugang zu allen Sitzungen, den Ausstellungsbereich und für die Empfänge erforderlich und sollten
ständig getragen werden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Wien verfügt über ein modernes, gut funktionierendes Verkehrssystem. Fahrkarten sind in den Verkaufsstellen der Wiener
Linien, In Tabakläden und bei Automaten an den Haltestellen
erhältlich. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der
Wiener Linien unter www.wienerlinien.at
Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen werden auf Anfrage am Tagungsschalter
ausgestellt.
Transportmöglichkeit zwischen Flughafen und
Stadtzentrum
Mit der Bahn:
S-Bahn (Schnellbahn) vom Wiener Flughafen zum Wiener Stadtzentrum (Station Wien-Mitte)
ÖBB-Züge vom Wiener Flughafen zum Hauptbahnhof
CAT (City Airport Train) Non-stop vom Wiener Flughafen zum
City Air Terminal (Bahnhof Wien-Mitte)
Mit dem Bus:
Vienna Airport Lines vom Wiener Flughafen bringt Sie zu verschiedenen Standorten in Wien.
Mit dem Taxi:
TRANSFER TO CITY (TTC) Sparen Sie Zeit und Stress indem Sie
sich direkt in Ihr Hotel bringen lassen.
Versicherung, Haftung
Der Veranstalter kann nicht für Verlust oder Schaden an
irgendeiner Person oder Sache oder zusätzlichen Ausgaben
aufgrund von Änderungen, welcher Ursache auch immer,
verantwortlich gemacht werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten,
sich über Kranken- und Reiseversicherungen selbst zu
informieren.
Website
Aktualisierte Informationen zur Tagung finden Sie auf der
Website www.juristentag.at.
Hotelbuchung
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 19. Österreichischen Juristentages stehen ausgewählte Hotels in verschiedenen
Preisklassen zur Verfügung (siehe Seite 15).
Nähere Angaben zu den Hotels sowie den Online Buchungslink
finden Sie auf der Webseite www.juristentag.at.
12
Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG,
Konto: 40512070000, BLZ: 20111
BIC: GIBAATWW
IBAN: AT622011140512070000
Kontoinhaber: Österreichischer Juristentag
Bei Banküberweisung bitte immer den Namen des Teilnehmers/
der Teilnehmerin angeben, damit die Zahlung zugeordnet
werden kann.
© Wiener Linien, Mai 2014
Anfahrt
SCHNELLVERBINDUNGEN IN WIEN
www.wienerlinien.at
Die Stadt gehört Dir.
13
Veranstaltungsräume: Learning Center (LC)
Gebäude D.3
14
Hotels
3
4
WU Wien
1
©ViennaGIS
2
Austropa Interconvention, Verkehrsbüro Kongress Management
GmbH wurde vom Österreichischen Juristentag beauftragt in
den Hotels Zimmerkontingente für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, sicherzustellen. Die Teilnehmer können die verfügbaren Zimmer ohne Aufpreis buchen.
Nähere Details und Buchungen stehen online zur Verfügung
unter:
http://www.austropa-interconvention.at/congress/OEJT2015/
index.asp
1 Courtyard by Marriott Wien Messe****
Trabrennstrasse 4
1020 Wien
ca. 200m zur U-Bahn Station: U2 „Krieau“
ca. 10 min. zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz
1, Learning Center (LC).
2 Mercure Josefshof****
Josefsgasse 4-6
1080 Wien
U-Bahnstation: U2 „Rathaus“
ca. 5 min mit der U-Bahn U2 zur Station „Messe-Prater“, von
dort ca. 8 min zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz 1, Learning Center (LC).
3 Motel One Wien Prater(ohne Klassifizierung)
Ausstellungsstraße 40
1020 Wien
ca. 300m zur U-Bahn Station: U2 „Messe-Prater“
ca. 10 min zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz
1, Learning Center (LC).
4 Austria Trend Hotel Messe Wien***
Messestrasse 1
1020 Wien
ca. 200m zur U-Bahn Station: U2 „Messe-Prater“
ca. 5 min. zu Fuß zur Wirtschaftsuniversität, Welthandelsplatz
1, Learning Center (LC).
Kongress- und Reisebüro:
Austropa Interconvention,
Verkehrsbüro Kongress Management GmbH
Lassallestr. 3, 1020 Wien
15
2009. XXVI, 418 Seiten.
Ln. 98,–
ISBN 978-3-214-10968-4
Festschrift 50 Jahre
Österreichischer Juristentag
1959–2009
Dogmatik – Politik – Geschichte
MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected]
Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at
Die Tagung wird durchgeführt mit freundlicher Unterstützung von
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Für den Inhalt verantwortlich:
Österreichischer Juristentag,
ZVR-Zahl 530934282, Postfach 3, 1016 Wien
Redaktion: Dr. Günther Winsauer
Redaktionsschluss: 31. Dezember 2014
Fotos: Fotostudio Huger, shutterstock, boanet, ViennaGIs, MANZ-Archiv
Produktion: Mag. Sybille Ott, MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
EINGELANGTE GESETZESENTWÜRFE
E 174/14
25.11.
VO mit der die DVO 2008 geändert wird
E 174a/14
03.12.
VO der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfe-Verordnung 2012 geändert wird
E 175/14
11.12.
VO mit der die Trinkwasserverordnung geändert wird
E 176/14
11.12.
VO mit der die VO über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geändert wird (CELEX 32014L0027);
VO mit der die Kennzeichnungsverordnung geändert wird; BG, mit
dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird (CELEX:
32014L0027)
E 177/14
11.12.
BG, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
E 178/14
15.12.
Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert
wird (Oö. ROG-Novelle 2015)
E 179/14
17.12.
VO mit der die Batterieverordnung geändert wird (BatterienVO Novelle 2015)
E 180/14
17.12.
BG, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
E 181/14
17.12.
VO zur Implementierung und Weiterentwicklung von ELGA (ELGA-Verordnung 2015 – ELGA-VO 2015)
E 182/14
19.12.
VO zur Festlegung der Hochschul-Qualitätssicherungsagenturen
(Hochschul-QualitätssicherungsagenturenV 2014)
E 183/14
19.12.
BG, mit dem das Schifffahrtgesetz geändert wird
E 184/14
19.12.
VO mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung)
E 185/14
29.12.
Landesgesetz über die Wasserverordnung im Land Oberösterreich
(Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 – Oö. WVG 2015)
E 186/14
29.12.
Konsultationsmechanismus: Novelle Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2013, Novelle Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung, Novelle
Oö. Energiespar-Verordnung 2008
E 187/14
29.12.
VO mit der die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung geändert wird
E 188/14
29.12.
VO: Änderung der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung
29.12.
BG, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das
Waffengesetz 1996 geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015)
E 189/14
Seite 34
E 190/14
29.12.
VO mit der die VO über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft geändert wird
E 1/15
07.01.
EStR-Wartungserlass 2015 sowie der Anhang VI der EStR 2000 betreffend eines Bewertungsrahmens für Entschädigungen für die Einräumung von Leistungsrechten
E 2/15
08.01.
BG, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird
E 3/15
12.01.
VO mit der die VO zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird
E 4/15
13.01.
BKA Verfassungsdienst – Durchführungsverordnung der Kommission
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Erklärung
E 5/15
15.01.
BG, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur erlassen und das Gaswirtschaftsgesetz
2011 geändert wird
E 6/15
15.01.
Durchführungsverordnung der Kommission zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der
Durchführungsverordnung (EU) 482/2011
E 7/15
19.01.
VO mit der die VO über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
in gewerblichen Betriebsanlagen 2004 (Pyrotechnik-Lagerverordnung
2004 – Pyro-LV 2004) geändert wird
E 8/15
20.01.
Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2015)
E 9/15
26.01.
RL-Entwurf über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem
einzigen Gesellschafter (SUP)
E 10/15
27.01.
VO mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2.
Novelle zur KonGeV)
E 11/15
27.01.
VO mit der die Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geändert
werden
E 12/15
02.02.
VO über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015
E 13/15
05.02.
Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015
E 14/15
05.02.
VO betreffend die Abgabe von Obst und Gemüse im Rahmen eines
Schulobstprogramms (Schulobstverordnung 2014)
Seite 35
E 15/15
09.02.
VO über die Aktualisierung der Anlage zum Lebensmittelsicherheitsund Verbraucherschutzgesetz – LMSVG (LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2015)
E 16/15
09.02.
VO mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird
E 17/15
09.02.
VO über die Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie im Jahr
2014 (Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2014)
09.02.
BG, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und
Behindertenfondsgesetz aufgehoben und mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird
E 18/15
Seite 36
INFOS AUS BRÜSSEL
16.12.2014
BRAK 20/2014: Zivilrecht: Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGÜ) –
Annahme im Plenum; Gewerblicher Rechtschutz: Schlussanträge zur Nichtigkeit der Verordnung des „einheitlichen-Patent-Pakets“; Institutionen: Junckers
Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015, mehr Transparenz bei EU-Gesetzgebungsverfahren, EP ernennt neuen EU-Datenschutzbeauftragten; Sonstiges: Konferenz zur Juristenausbildung im Bereich der
EU-Grundrechtecharta
16.12.2014
BRAK 21/2014: Zivilrecht: Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren, Europäische Insolvenzverordnung
– Politische Einigung im Rat und JURI; Strafrecht: Europäische Staatsanwaltschaft – Sachstand und Orientierungsaussprache im Rat, Richtlinienvorschlag
zur Unschuldsvermutung – Allgemeine Ausrichtung im Rat, engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit; Bürgerrechte: Datenschutzreform – Partielle allgemeine Ausrichtung im Rat; Institutionen: Bericht über die europäische Juristenaus- und Fortbildung, Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis
„Find-a-Lawyer“ (FAL) ist online, European Lawyers Day 2014
16.12.2014
EU-Kurzinfo: Ergebnisse des Rates der EU-Justiz- und Innenminister von 04.05.12.2014
23.12.2014
EU-Kurzinfo: Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015
15.01.2015
BRAK 01/2015: Bürgerrechte: EuGH – Gutachten zum Beitritt der EU zur
EMRK, EuGH – Rechtmäßigkeit privater Videoüberwachung des öffentlichen
Raums; Wirtschaftsrecht: Veröffentlichung der TTIP-Verhandlungstexte; Wettbewerb: Verfahren der Europäischen Kommission bei Kartellrechtsverstößen –
öffentliche Konsultation; Arbeitsrecht: Arbeitszeitrichtlinie – öffentliche Konsultation; Institutionen: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für
das Jahr 2015, Arbeitsprogramm des Ratspräsidentschaft unter erstmaliger
Leitung Lettlands; Rat beschließt Dialog zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in
der EU; Personalia: Edmund Stoiber Sonderbeauftragter für bessere Rechtsetzung; Europäische Bürgerbeauftragte wiedergewählt
03.02.2015
EU-Kurzinfo: Wichtige Änderungen für grenzüberschreitende gerichtliche
Entscheidungen innerhalb der EU durch die Neufassung der „Brüssel-I-Verordnung“
Seite 37
OBERÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER
GRUBERSTRASSE 21
4020 LINZ
TEL.: +43 (0) 732 / 77 17 30
FAX: +43 (0) 732 / 77 17 30 - 85
E-MAIL: [email protected]
© OBERÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER