Amtsblatt kw21 - Gemeinde Unterstadion

48. Jahrgang
21. Mai 2015
KW 21
Öffnungszeiten des Rathauses
Abfallsammlungen
Montag
Pfingstmontag
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr /
Mittwoch
9.00 – 12.00 Uhr /
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr / 15.00 – 17.00 Uhr
Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des
Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters
entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der normalen Sprechzeiten, können jederzeit telefonisch vereinbart werden.
Tel. dienstl. 1648
privat 07357/2672
Abholung Gelber Sack: Mittwoch, 27.05.
Hausmüll: Donnerstag, 28.05.
Ärztlicher Notfalldienst
Zentrale Notfalltelefonnr.: 0180/1 92 92 36
Der Notfalldienst beginnt freitags um 18.00 Uhr und
endet montags um 8.00 Uhr. Die Praxis ist von 10.00
Uhr - 11.00 Uhr und von 17.00 Uhr – 18.00 Uhr besetzt.
Die ärztliche Notrufnummer ist auch an den Werktagen
erreichbar, zu folgenden Zeiten
Montag, Dienstag u. Donnerstag jeweils ab 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag jeweils ab 12.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Zu erfragen unter Tel. 0 1 8 0 5 9 1 1 6 0 1
Zahnmedizinische Patientenberatung
Tel. 0 8 0 0 / 4 7 4 7 8 0 0 mittwochs 15.00-18.00 Uhr
Termine auf einen Blick
SV Unterstadion – Abt. Jugendfußball
Freitag 22.05., Samstag 23.05., Sonntag 24.05.
Jugendspiele
Siehe auch unter Vereinsnachrichten
SV Unterstadion - Abt. AH-Fußball
Freitag, 22.5.15
18.30 Uhr
SVU – SC Lauterach
Siehe auch unter Vereinsnachrichten
SV Unterstadion – Abt. Tennis
Sonntag, 24.05.
Mixed-Turnier
Siehe auch unter Vereinsnachrichten
SV Unterstadion – Abt. Frauenfußball
Samstag, 23.05.2015
SVU - SG Öpfingen
14:00 Uhr
Siehe auch unter Vereinsnachrichten
Kath. Gemeindebücherei Unterstadion
Am Sonntag, 24.05. geöffnet nach dem Gottesdienst.
Kinderärzte-Notdienst
Zu erfragen unter Tel.: 0 1 8 0 / 1 9 2 9 3 4 3
Wochenenddienst d. Sozialstation
Zu erfragen unter Tel.: 3 8 8 2
Apothekenbereitschaftsdienst
Fr., 22.05. Alpha-Apotheke, Ehingen
Sa., 23.05. Apotheke Dr. Mack, Munderkingen
So., 24.05. Schloss-Apotheke, Obermarchtal
Mo., 25.05. Linden-Apotheke, Ehingen
Di., 26.05. St. Martins-Apotheke, Allmendingen
Apotheke Dr. Mack, Rottenacker
Mi., 27.05. Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen
Do., 28.05. Rats-Apotheke, Ehingen
Redaktionsschluss Amtsblatt
Mittwoch 18.00 Uhr
2
Wichtige Rufnummern
Polizeinotruf (Unfall, Überfall)
Polizeiposten Munderkingen
Polizeirevier Ehingen
Notruf (Feuerwehr/Rettungsdienst)
Kommandant U. Hipper
ausschließl. Krankentransporte
Kreiskrankenhaus Ehingen
EnBW – Störungsdienst
Bezirksschornsteinfeger
Landratsamt Ulm
Landratsamt Ehingen
Deponie-Litzholz
GH-Schule Oberstadion
Mehrzweckhalle
Pfarramt Oberstadion
Rathaus Unterstadion
Gemeindesaal
Feuerwehr
Kindergarten
110
91560
07391/5880
112
01746825586
0731/19222
07391/5860
0800/3629477
07356/9384181
0731/185-0
07391/779-0
07391/5528
07357/623
07357/921192
07357/555
1648
91224
6928
6722
Nahversorgung in der Gemeinde
Geflügelhof Rehm, Am Stehenbach 13
Montag
9.00 – 11.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
10.00 – 11.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
10.00 – 11.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Bäckerei Engler
Freitag ca. 9.30 Uhr Bettighofen Gasthaus Rose
Freitag ca. 9.45 Uhr Parkplatz Schlegel-Werbung
Bäckerei Traub
Mittwoch ca. 7.45 – 8.05 Uhr Gemeindezentrum
Samstag ca. 6.30 – 7.00 Uhr Gemeindezentrum
Metzgerei Hofherr
Dienstagvormittag
Samstagvormittag
Mobi Discount
Montag und Donnerstag
13.45 – 14.15 Uhr Parkplatz Gemeindezentrum
14.15 – 14.30 Uhr geg.Gasthaus Rose Bettighofen
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Amtliche Mitteilungen der Gemeinde
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Gemeinderat Unterstadion
Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.05.2015
TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Die Gemeinderatsmitglieder trafen sich vor Ort auf dem Friedhof zur Besichtigung der aktuellen
Grabfelder. Das im Jahr 2006 neu begonnene Grabfeld der Tiefengräber (Doppelgrab) war mit 11
Bestattungen jetzt voll belegt. Der Gemeinderat entschied sich jetzt auf der gegenüberliegenden
Friedhofseite auf der unbelegten Fläche, nahe dem Soldatengrab, mit der Belegung von Tiefenoder Doppelgräber fortzufahren. Diese Fläche liegt im Bereich der ehemaligen 6-Personen Familiengräber. Aufgrund mangelnder Nachfrage hat der Gemeinderat bereits vor einigen Jahren beschlossen, diese großen Gräber nicht mehr auszuweisen.
A. Die Sitzung wurde im Sitzungssaal fortgesetzt. Der Vorsitzende berichtete, dass Lukas Schweikert in die Freiw. Feuerwehr der Gemeinde eintreten möchte. Der Gemeinderat stimmte diesem
Antrag einstimmig zu. Desweiteren haben die FW-Kameraden Tobias Gerner, Julian Rapp und
Roland Butz den Maschinistenlehrgang erfolgreich abgeschlossen. Es ist sehr erfreulich, dass
sich unsere Feuerwehrkameraden stetig fortbilden und damit die Einsatzbereitschaft der örtlichen Feuerwehr ständig verbessern und optimieren. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen
zur Kenntnis.
B. Bürgermeister Handgrätinger schloss entsprechend der Haushaltssatzung 2015 bei den örtlichen Banken (Donau-Iller und Sparkasse) jeweils einen Kassenkreditvertrag von 230.000 € ab.
Dieser Kredit wird nur bei Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen.
C. Der Vorsitzende berichtete, dass aufgrund des neuen Mindestlohngesetz ab 01.01.2015 alle
Fronmitarbeiter und geringfügig Beschäftigten der Gemeinde bei Ihren Zeitnachweisen auch die
genaue Uhrzeit aufschreiben müssen. Dies dient dazu, dass die Prüfungsstellen nachvollziehen
können, ob der Mindestlohn bezahlt wird. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
TOP 2 Neufassung einer Hauptsatzung
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2013 durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurde der Gemeinde Unterstadion empfohlen eine Hauptsatzung zu erlassen.
In dieser Hauptsatzung wird dem Bürgermeister ein Bewirtschaftungsrahmen zur Erledigung von
bestimmten Verwaltungsaufgaben eingeräumt. Grundsätzlich wurden auch bisher bereits alle wichtigen Entscheidungen dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Diese Satzung wird heute dem
Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Grundlage für den Satzungsentwurf ist das Satzungsmuster
des Gemeindetags. Die vorgeschlagenen Sätze sind Richtsätze des Gemeindetags und anderer
3
Gemeinden im Bereich der VG Munderkingen.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat folgende Hauptsatzung vom 18.05.2015 einstimmig beschlossen. Auf die Veröffentlichung im Anschluss an diesen Bericht wird verwiesen.
Diese Satzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
TOP 3 Neufassung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an Feldwegen
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2013 durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurde der Gemeinde empfohlen, die Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an Feldwegen neu zu fassen, da die bisherige Satzung auf einer veralteten Rechtsgrundlage basiert. Die bereits bisher bestehende Satzung vom 15. Oktober 1986 wird dann aufgehoben.
Der Erlass dieser Satzung wird deshalb notwendig, weil auf dem Gemarkungsgebiet Unterstadion
eine Schlackendeponie der Fa. Sappi, Ehingen, betrieben wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Satzung für die Sondernutzung von Feldwegen
vom 18.05.2015. Auf die Veröffentlichung im Anschluss an diesen Bericht wird verwiesen. Diese
Satzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
TOP 4 Sanierung des Flachdachaufbaus beim Rathaus sowie die Sanierung und Reinigung
der Dachgauben auf der Gebäuderückseite des Gemeindezentrums
Sanierung Flachdachaufbau:
Bereits im vergangen Jahr war der Gemeinderat der Meinung, den begrünten Flachdachaufbau
beim Rathausgebäude zu sanieren. Die ursprünglich angelegte Begrünung des Flachdaches mit
Gräser, Büschen und kleineren Nadelgehölzen hat sich als nicht zweckmäßig und unterhaltungsaufwendig dargestellt. Ohne einer grundlegenden Sanierung bzw. Abräumen der Begrünung, kann
nicht vorhergesagt werden ob die Dichtigkeit dieses Flachdachvorbaus weiterhin gewährleistet
werden kann. Um den künftigen Unterhaltungsaufwand zu reduzieren, soll der vorhandene Humus- und der Bepflanzungsaufbau abgetragen werden. Auf das Flachdach soll eine neue Kiesrollierung aufgebracht werden. Hierzu wurden von 2 Firmen Angebote eingeholt. Der günstige Bieter
war die Firma Dachbau Mühlen mit einem Angebotspreis von 4.973 €. Die Kosten für diese Sanierung sind im Haushaltsplan 2015 eingeplant. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag
an die Firma Dachbau-Mühlen zu vergeben.
Sanierung und Reinigung Dachgauben:
Aufgrund eines Wasserschadens am Boden im Gemeindesaal ist die Verwaltung auf Undichtigkeiten von einer oder mehreren Gauben im Kehlbereich aufmerksam geworden. Durch die extremen
Niederschläge Anfang Mai ist erneut Wasser im Bereich des ursprünglichen Schadenbereiches im
Gemeindesaal eingedrungen. Aufgrund dieser Sachlage konnte das eindringende Wasser nur über
das Dach in den Saal eindringen. Als Ursache wurden die verschmutzen, vermoorten und verstopften Kehlbereiche der Dachgauben auf der Nordseite des Gemeindezentrums festgestellt. Aufgrund
der schattigen und feuchteren Nordlage des Daches waren auch einzelne Dachlatten schadhaft.
Die Verwaltung hat zur Sanierung und Reinigung dieser Kehlenbereiche ein Angebot von der Firma Dachbau-Mühlen eingeholt. Die Kosten für die Sanierung betragen ca. 2.656 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Sanierungsauftrag an die Fa. Dachbau-Mühlen zu
vergeben. Diese unvorhergesehene Maßnahme ist nicht im Haushaltsplan 2015 eingeplant und
muss außerplanmäßig finanziert werden.
TOP 5 Kauf von Ersatz-Lungenautomaten für die Atemschutzgeräte der Freiw. Feuerwehr
Feuerwehrkommandant Uli Hipper hat um den Kauf von 4 Ersatz Lungenautomaten (1.208 € insgesamt) für die vorhandenen Atemgeräte gebeten. Nach jedem Einsatz müssen diese Lungenautomaten überprüft werden. Um immer einsatzbereit zu sein, ist der Erwerb dieser Ersatzlungenautomaten erforderlich. FW-kdt. Hipper hat ein Angebot von der Fa. Denzel, Burgrieden eingeholt.
Weiterhin sollen 2 Fangleinen, 2 Fangleinenbeutel, 2 Trageleinen und 2 Diensthosen beschafft
werden. Das gesamte Angebot der Fa. Denzel umfasst 1.374 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die genannten Ausrüstungsgeräte für die Feuerwehr zu beschaffen.
TOP 6 Kauf eines Rasenmähers –Ersatzbeschaffung- Bekanntgabe Eilentscheidung
Gemeindefronarbeiter Tobias Walter teilte dem Vorsitzenden mit, dass beim vorhandenen Rasenmäher der Radantrieb nicht mehr funktioniert und weitere Reparaturen in Kürze anstehen. Nachdem dieser Rasenmäher bereits ca. 12 Jahre in Betrieb ist und weitere Reparaturen anstehen, hat
der Vorsitzende kurzfristig entschieden, eine Ersatzbeschaffung, d.h. einen neuen gleichwertigen
Rasenmäher zu kaufen. Hierzu wurde ein Angebot von der Firma Sauter, Hundersingen eingeholt.
Es wurde ein Sabo - Rasenmäher Pro Vario zum Angebotspreis von 1.562 € beschafft.
4
Am vergangen Montag ließ sich der Gemeinderat von der Fa. Sauter einen Echo Rasentraktor mit
Mulchmähwerk beim Friedhofsgelände vorführen. Dieser Rasentraktor machte bei dieser Vorführung einen guten Gesamteindruck. Der Gesamtpreis für den Rasentraktor einschließlich Mulchmähwerk und Rasenkehrmaschine beträgt 7.556,09 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig,
diesen Rasentraktor von der Fa. Sauter, Hundersingen zu beschaffen.
TOP 7 Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.03.1955
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen durch das Landratsamt Alb-DonauKreis wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, die noch gültige Vergnügungssteuersatzung vom
17.03.1955 aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die genannte Vergnügungssteuersatzung aufzuheben. Auf die folgende Bekanntmachung
wird hingewiesen.
Gez. Handgrätinger, Bürgermeister
Gemeinde Unterstadion
Alb-Donau-Kreis
Hauptsatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat
am 18.05.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen:
I. Form der Gemeindeverfassung
§ 1 Gemeinderatsverfassung
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.
II. Gemeinderat
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der
Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat
oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner
Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung
durch den Bürgermeister.
§ 3 Zusammensetzung
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern
(Gemeinderäte).
III. Bürgermeister
§ 4 Rechtsstellung
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.
§ 5 Zuständigkeiten
(1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße
Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die
innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund
einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist.
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht
bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
2.1
die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 5.000 € im Einzelfall;
2.2
die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 2.000 € im Einzelfall;
2.3
die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von
nicht ständigen Arbeitern, Aushilfsangestellten und Praktikanten;
2.4
die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von
Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien;
2.5
die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu
1.000 € im Einzelfall;
2.6
die Stundung von Forderungen im Einzelfall,
2.6.1 bis zu 2 Monaten in unbeschränkter Höhe,
2.6.2 bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 5.000 €,
2.7
den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde/Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die
Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Nieder-
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schlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde/Stadt im Einzelfall
nicht mehr als 1.500 € beträgt;
2.8
die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 5.000 €
im Einzelfall;
2.9
Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen
Miet- oder Pachtwert von 2.000 € im Einzelfall;
2.10
die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 5.000 € im Einzelfall;
2.11
die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein
wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt;
2.12
die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat;
2.13
die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz.
IV. Schlussbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt, Unterstadion, 18.05.2015
Gez. Uwe Handgrätinger, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf
Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Unterstadion geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Unterstadion
Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an Feldwegen vom 18.05.2015
Auf Grund von
- § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
- § 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG)
hat der Gemeinderat von Unterstadion am 18.05.2015 folgende
Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an Feldwegen beschlossen:
§1
Sondernutzungsgebühren
(1) Für Sondernutzungen an Feldwegen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Gebühren werden auch erhoben, wenn eine Erlaubnis nach dem Straßengesetz nicht erforderlich ist. Dies gilt nicht,
wenn sich die Einräumung von Rechten zu einer Benutzung von Straßen gemäß § 21 Abs. 1 StrG nach
Bürgerlichem Recht richtet.
(2) Die Verpflichtung des Erlaubnisinhabers aus § 16 Abs. 3 bis Abs. 5 und § 20 StrG und aus den mit einer Erlaubnis verbundenen Auflagen wird durch die Sondernutzungsgebühr nicht berührt.
§2
Bemessungsgrundsatz und Höhe der Gebühr
(1) Für das Befahren von Feldwegen zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken wird eine jährliche Gebühr von
240,00 € bis 12.000,00 € erhoben.
(2) Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe im Einzelfall sind
1. Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch
2. das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners sowie
3. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen.
(3) Beginnt oder endet eine Sondernutzung im Laufe eines Rechnungsjahres, wird für jeden angefangenen
Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr erhoben.
§3
Gebührenschuldner
(1)
Gebührenschuldner sind
1. der Erlaubnisnehmer oder sein Rechtsnachfolger,
2. wer die Sondernutzung ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt.
(2)
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1)
Die Gebühren entstehen mit der Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung, bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. Für die Erteilung der Erlaubnis folgenden Jahre entsteht die
Gebühr jeweils mit Beginn des Haushaltsjahres.
(2)
Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Bei
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wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden die nachfolgenden Jahresgebühren zum 2. Januar eines jeden Jahres fällig.
(3)
In Fällen der unerlaubten Sondernutzung sind die nachzuentrichtenden Gebühren ab dem Zeitpunkt
der erstmaligen Ausübung der Sondernutzung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
§5
Geltung sonstiger Vorschriften
Soweit in dieser Satzung nichts Abweichendes bestimmt wird, gelten die Bestimmungen über Benutzungsgebühren des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entsprechend.
§6
Übergangsbestimmungen
Auf Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis oder Genehmigung vor In-Kraft-Treten dieser Satzung erteilt
worden ist, findet diese Satzung ab ihrer Rechtskraft Anwendung. Enthält die Erlaubnis oder Genehmigung
einen entsprechenden Vorbehalt, so findet die Gebührenerhebung rückwirkend Anwendung.
§7
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt Unterstadion, 18.05.2015
Gez. Uwe Handgrätinger, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf
Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Unterstadion geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Unterstadion
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.03.1955
Auf Grund von
- § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
- § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)
hat der Gemeinderat von Unterstadion am 18.05.2015 folgende
Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
vom 17.03.1955 beschlossen:
§1
Die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.03.1955 wird
aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt, Unterstadion, 18.05.2015
Gez. Uwe Handgrätinger, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf
Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Unterstadion geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
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Vereinsnachrichten
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SV Unterstadion – Abt. Jugendfußball
Die letzten Jugendspiele:
Freitag 15.05.2015
C-Junioren SV Uttenweiler – SGM Unterstadion/Emerk. II
2:3
Samstag 16.05.2015
E-Junioren SV Unterstadion – SGM Oberdischingen/Ersingen/Risst. 7:5
A-Junioren SV Unterstadion – SGM Scheer/Sigmaringendorf
1:3
7
Die nächsten Jugendspiele:
Freitag 22.05.2015
D-Juniorinnen 17:30 Uhr SV Unterstadion – SV Uttenweiler
E-Junioren
17:30 Uhr FV Schelklingen-Hausen II – SV Unterstadion II
C-Junioren
18:00 Uhr SGM Unterstadion/Emerk. II – SGM Schelklingen II(Spielort Emerkingen)
Samstag 23.05.2015
E-Junioren
12:30 Uhr FV Schelklingen-Hausen – SV Unterstadion
D-Junioren
13:15 Uhr SGM Oggelshausen/Seekirch – SV Unterstadion
C-Junioren
14:45 Uhr SGM Unterstadion/Emerk. – SGM Schelklingen
A-Junioren
16:00 Uhr SGM Braunenweiler/Renhardsweiler – SV Unterstadion
Jugendturniere
Samstag 23.05.2015 - F2-Junioren Turnier in Altheim (bei Ehingen
12:50 Uhr SV Unterstadion (TSV Neu-Ulm, TSV Blaubeuren, TSG Ehingen, SF Kirchen)
Sonntag 24.05.2015 Bambini Turnier in Altheim (bei Ehingen)
10:30 Uhr SV Unterstadion (TSV Allmendingen, SV Ringingen, SSV Emerkingen I, SF Bronnen)
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SV Unterstadion – Abt. Fußball
SVU setzt Serie fort
Mit einem 3:1 Erfolg über Neufra II bleibt die erste Mannschaft in der Rückrunde weiter ungeschlagen. Die Reserve hatte im kleinen Derby gegen Oggelsbeuren leider das Nachsehen.
Mit 2:3 verlor die Reserve ihr Spiel gegen Oggelsbeuren. Zunächst musste ein schneller Rückstand in Kauf genommen werden, diesen konnte die Mannschaft aber in eine 2:1 Führung durch
Julian Maurer und Erik Neubrand umwandeln. Leider schlich sich in der Endphase wie so oft der
Leichtsinn ein und so verließ man am Ende den Platz als Verlierer.
Die erste Mannschaft wollte sich für das 0:2 aus der Hinrunde revanchieren und ging entsprechend
konzentriert von Beginn an zu Werke. Es dauerte jedoch bis kurz vor Halbzeit ehe Georg Steinle
das 1:0 erzielen konnte.
Nach dem Seitenwechsel nahm die Partie nur schleppend an Fahrt auf. Jedoch konnte in dieser
Phase Stefan Schosser auf 2:0 erhöhen. Nach diesem Treffer verpasste es jedoch der SVU das
Spiel vorzeitig zu entscheiden und so kam Neufra zum Anschlusstreffer. Erst kurz vor dem Ende
konnte Markus Schupp, mit einem verwandelten 11 Meter, die Entscheidung herbeiführen.
Das nächste Spiel des SVU ist, aufgrund der Pfingstfeiertage, erst wieder Sonntag 31. Mai. Um
15 Uhr findet zu Hause das Spiel gegen die TSG Zwiefalten statt. In der Hinrunde kam man hier
nicht über ein 1:1 hinaus. Dies sollte dieses Mal aber nicht der Anspruch sein! Die Reserve spielt
dann bereits um 13.15 Uhr.
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SV Unterstadion – Abt. Frauenfußball
Die Damen spielen dieses Wochenende zu veränderter Uhrzeit und zwar am Samstag,
23.05.2015 um 14:00 Uhr in Unterstadion gegen den zweitplatzierten SG Öpfingen.
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SV Unterstadion - Abt. AH-Fußball
Nachdem das erste AH-Spiel dieses Jahres verschoben wurde, startet die AH am kommenden
Wochenende mit dem Spielbetrieb.
Spiel: Freitag, 22.5.15 18.30 Uhr SVU – SC Lauterach
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SV Unterstadion – Abt. Tennis
Bezirksmeisterschaften 2015
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Zuschauern und Fans bedanken die während der 3 Tage auf unserer Tennisanlage vorbeigeschaut haben. Wir hatten nicht zu viel versprochen, es gab
sensationelle und hochklassige Matches zu sehen.
Die einzelnen Ergebnisse sind auf der Seite des WTB eingestellt. www.wtb-tennis.de Turniere.
BZM Senioren und Aktive, Bezirk F.
8
Ein Dank der Tischtennis-Abteilung sowie der Fußball-Abteilung des SVU für Ihre Unterstützung.
Und natürlich einen großen Dank an unsere Mitglieder die bei der Vorbereitung, während des Turniers und auch beim Abbau unermüdlich im Einsatz waren.
Mixed-Turnier
Über das am 24.05.2015 angesetzte Turnier informieren wir Euch per email.
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Krabbelgruppe Unterstadion
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Schützenverein Hundersingen
Jugend-Sommerrunde
Beim 2. Wettkampf konnten fast alle Jungschützen ihr Ergebnis aus dem ersten Wettkampf verbessern und verpassten mit 1024 Ringen den Sieg gegen Allmendingen nur knapp.
Hundersingen 1024 Ringe : Allmendingen 1029 Ringe : Berg 836 Ringe
Die Ergebnisse im Einzelnen:
9
Julius Singer
Fabian Laub
Philip Pilger
355 Ringe
342 Ringe
327 Ringe
KK-Sommerrunde
Auch nach dem 2. Wettkampf steht die KK-Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz. Allerdings wurde
der Abstand auf den 2. Platzierten aus Allmendingen etwas geringer. Der Wettkampf gegen Berg 2
wurde allerdings klar gewonnen.
Berg 2 691 Ringe : Hundersingen 792 Ringe
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Patrick Braig
282 Ringe
Bernadette Reich
257 Ringe
Klaus Schrode
253 Ringe
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VdK Ortsverband Oggelsbeuren
Frauen bei Lohn weiterhin benachteiligt
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – davon seien viele Frauen in Deutschland noch immer weit entfernt, betont der Sozialverband VdK und verweist auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach liegen die Durchschnittseinkommen von Frauen im Schnitt rund 22 Prozent unter
denen von Männern. Die Lohnlücke betreffe vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder
der Pflege eines Angehörigen den Job unterbrechen, kommentiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher
die Situation von Frauen in Deutschland. Zudem verlaufe ein Frauenerwerbsleben meist anders
als das des fiktiven „Eckrentners“ mit 45-jähriger Vollzeittätigkeit bei Durchschnittseinkommen. Der
VdK fordert daher die Mütterrente nicht auf die Grundsicherung anzurechnen und einen Freibetrag
von 100 Euro einzuführen. Zudem müsse man Kinderbetreuungseinrichtungen in Kommunen ausbauen. Problematisch seien, so der VdK, auch Leih- und Zeitarbeit sowie Teilzeit- und Minijobs, da
sie der Armut gerade bei Frauen Vorschub leisteten.
Gute Gesundheitstipps im Internet
Vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen über 100 Themen hat kürzlich die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) online gestellt – von Alzheimer und Bluthochdruck bis
Kreuzschmerzen und Zuckerkrankheit. Zur Verfügung gestellt hat die Inhalte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das wie die UPD im Auftrag des Gesetzgebers arbeitet. Die auch für medizinische Laien gut verständlichen Informationen finden sich unter
www.patientenberatung.de im Internet. Sie werden ergänzt durch Themen wie Krankengeld oder
die sogenannten Igel-Leistungen. Bei weiteren Fragen können sich Patienten kostenlos an die
Unabhängige Patientenberatung zum Beispiel unter (0800) 0 11 77 22 oder vor Ort in 21 Städten
wie Stuttgart und Karlsruhe wenden. Die UPD kann den Arztbesuch nicht ersetzen, aber helfen,
zum Beispiel Diagnosen oder Behandlungsmethoden besser zu verstehen. Informationen aus dem
weiten Feld des Gesundheitswesens gibt es bei der UPD auch in türkischer Sprache (0800 0 11 77
23: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis 17 Uhr) und in Russisch (0800 0 11 77 24: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis
17 Uhr) zudem Arzneimittelberatung unter (0800) 0 11 77 25: Mo / Di / Do 9 bis 16, Mi / Fr 9 bis 13
Uhr).
Pflegefall – was nun?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden schnell Beratung und Hilfe benötigt.
Die Praxis zeigt jedoch, dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie erst kürzlich
wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie vorgehen sollte. In BadenWürttemberg gibt es zurzeit 48 Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig
über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren
Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter www.zqp.de oder
www.bgm.bund.de und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK (www.vdk-bawue.de
oder www.vdk.de). Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder beim Landesverband
den aktualisierten VdK-Ratgeber „Pflege geht jeden an“ telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder
per Mail [email protected] anfordern.
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Die Musikschule Raum Munderkingen –
Ansprechpartnerin für kompetente und erfolgreiche Musikausbildung
Marktstr. 1. 1, 89597 Munderkingen, Tel. 07393 598-122, Mobil (außerhalb der Sprechzeit): 0172 7311640, Fax 598-130
E-Mail: [email protected], Web: www.musikschule-raummunderkingen.de
Sprechzeit: Mi - Fr 10:00 – 11:45
Anmeldung für das neue Schuljahr
Die Anmeldephase für das neue Schuljahr 2015/2016 (Beginn 01. Oktober) hat begonnen!
In vielen Fächern ist zwar eine Anmeldung auch während des laufenden Schuljahres möglich,
frühzeitige Anmeldung ist dennoch empfehlenswert.
Anmeldung/Information: 07393 598-122, www.musikschule-raummunderkingen.de.
Fächer
• Holz- und Blechblasinstrumente, Klavier, Streichinstrumente, Akkordeon, Gitarre, Keyboard,
Schlaginstrumente.
• Musiktheorie und Gehörbildung für die D- und C-Prüfungen, Aufnahmeprüfung angehender
Musikstudenten und als Ergänzung des Intrumentalunterrichtes.
Senioren
• Ab 60 Jahren entfällt der Erwachsenenzuschlag von 50%.
• Wer als Jugendlicher gerne ein Musikinstrument erlernt hätte, es aber nicht tun konnte,
• wer früher ein Instrument erlernt hat und nun seine Fertigkeiten auffrischen und erweitern
möchte,
• wer auch in vorgerücktem Alter noch etwas Neues im musischen Bereich beginnen möchte, ist
in der Musikschule Raum Munderkingen bestens aufgehoben!
Kurs: Gesang (solo und Chor)
Kurs "Klassischer Gesang“ (Sopran, Alt). 8 Unterrichtseinheiten à 90 Min. / Mindestteilnehmerzahl:
5 / Kursgebühr: € 65,- / Dozentin: Dorothée Ruoff.
Der Kurs ist auch für Sängerinnen geeignet, die im Chor singen bzw. im Rahmen von Chorwerken
Solopartien singen möchten. Weitergehende Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Anmeldeformular: www.musikschule-raummunderkingen.de
Kurs: Gitarre 50+/Fortgeschrittene
8 Unterrichtseinheiten à 45 Min. / Mindestteilnehmerzahl 5 / Kursgebühr: € 49,- / Dozent: Tilo Werner. Voraussetzung: Beherrschung der fünf Grundkadenzen (Akkordverbindungen) und Kenntnis
der wichtigsten Taktarten.
Anmeldeformular: www.musikschule-raummunderkingen.de
Anmeldung / Information
Auch außerhalb der regulären Sprechzeit können Sie anrufen (0172 7311640) und sich informieren. Formulare und Informationen im Büro der Musikschule, per Post oder zum Download:
www.musikschule-raummunderkingen.de
Beraten – Schnuppern
Sie oder Ihr Kind interessieren sich für Musikunterricht und möchten Instrumente ausprobieren?
Dann melden Sie sich doch einfach für eine Beratung oder zum Schnuppern bei der betreffenden
Lehrkraft an – die Musikschulleitung vermittelt den Kontakt zur Terminvereinbarung!
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Was sonst noch interessiert
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Gemeindebücherei Oberstadion
Wir wünschen allen schöne und erholsame Pfingstferien!
Pfingstferien: Die Bücherei ist von Dienstag, 26. Mai 2015 bis Freitag, 5. Juni 2015 geschlossen.
Ab Dienstag, 9. Juni 2015, wieder geöffnet.
Tel:
Bücherei
07357/ 9214 – 14
E-Mail Bücherei:
[email protected]
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Sportverein Oggelsbeuren
Abteilung Fußball
Ergebnisse der letzten Spiele
Sonntag 17.05.2015
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Erste Mannschaft
SV Oggelshausen – SV Oggelsbeuren
3:0
Reserve
SV Unterstadion – SV Oggelsbeuren
2:3
Vorschau
Sonntag 31.05.2015
Erste Mannschaft: SV Betzenweiler - SV Oggelsbeuren, Sportplatz Betzenweiler Beginn 15.00 Uhr
Reserve: SV Betzenweiler- SV Oggelsbeuren, Sportplatz Betzenweiler Beginn 13.15 Uhr
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Förderverein für Kirchenmusik und Klosterkultur Obermarchtal e. V.
Barockkonzert mit Orgel und Trompete am Pfingstmontag in Obermarchtal
Am Pfingstmontag, den 25. Mai geben um 17:00 Uhr Josef Fleschhut, Orgel und Hermann Ulmschneider, Trompete ein Barockkonzert im Münster in Obermarchtal.
Der Eintrittspreis für dieses Konzert beträgt 10 €, Schüler und Studenten haben freien Eintritt.
Die Konzertkasse öffnet eine Stunde vor Konzertbeginn.
Karten können auch im Vorverkauf erworben werden über:
Frau Martha Wild, Tel. 075464-1329 oder -3438
„Lobgesang“ – großes oratorisches Konzert in Obermarchtal
am Samstag, 13. Juni um 18:00 Uhr im Münster in Obermarchtal gibt der Konzertchor Oberschwaben zusammen mit dem professionellen Orchester "Capella Novanta" und den renommierten Solisten Leila Trenkmann und Vincenzo Di Rosa unter der Leitung von Gregor Simon ein
großes oratorisches Konzert. Zur Aufführung kommen neben Werken von Mozart und Buxtehude
als Hauptwerk Mendessohns fulminante Chorsymphonie „Lobgesang“.
Karten für 20 €, 15 €, 10 € (Schüler und Studenten ermäßigt) sind erhältlich an der Abendkasse
(Öffnung: 17:00 Uhr) sowie hier im Vorverkauf:
Klosterladen Obermarchtal, Öffnungszeiten: Mo - So, 10:00 - 18:00 Uhr und
Frau Michaela Simon, E-Mail: [email protected], Tel.: 07392 912019.
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Bund der Steuerzahler
Steuererklärung – mit Hilfe des BdSt bis zum 1. Juni fertig
In wenigen Tagen muss die Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt sein. Stichtag ist diesmal der 1. Juni 2015. Wer noch nicht begonnen, noch viele offener Fragen und vor allem Zweifel hat, dass er es fristgerecht schafft, der sollte sich noch schnell die Broschüre „Steuererklärung 2014“ vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg besorgen. Schritt für Schritt erklärt sie, was in den Mantelbogen eingetragen und welche Anlagen der Steuerzahler ebenfalls
ausfüllen muss.
Dringend zu empfehlen ist auch die Broschüre „Hilfen und Handwerker in Haus und Garten“.
Sie zeigt auf, welche Dienstleistungen in Haus und Garten in der Steuererklärung geltend gemacht
werden können und was dabei zu beachten ist.
Beide Broschüren können kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der
gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Und wer noch keine Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung hat: Diese können ebenfalls kostenfrei unter dieser Rufnummer bestellt werden.
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SFC Ehingen
Traditioneller Flugplatzhock beim SFC-Ehingen am Pfingstmontag
Wie in den vergangenen Jahren laden die Flieger auch an diesem Pfingstmontag wieder zu ein
paar gemütlichen Stunden auf dem Fluggelände ein. Ab der Mittagszeit werden Sie von den Sportfliegern mit Kaffee und Kuchen sowie gekühlten Getränken bewirtet. Natürlich wird auch wieder
der Grill angeworfen. Auf dem Flugfeld erwarten wir die Anflüge befreundeter Flieger von den
Nachbarflugplätzen. Da über Pfingsten die befreundete Esslinger Modellfluggruppe ihr Jugendlager auf dem Flugplatz veranstaltet, wird es neben dem Flugbetrieb mit den "großen" Fliegern sicher auch interessante Modellflugzeuge zu bestaunen geben.
Genießen Sie also einen schönen Nachmittag am Schlechtenfelder Hang und schauen Sie entspannt dem Flugbetrieb zu. Für besonders flugbegeisterte Besucher besteht die Möglichkeit, bei
einem Rundflug im Segelflugzeug oder Motorsegler die Umgebung aus der Luft zu genießen.
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Der Flugplatzhock beginnt ab 12 Uhr und schließt sich damit nahtlos an die Pfingstmesse am
"Käppele" sowie dem anschließenden Frühschoppen mit der Musikkapelle Ehingen an. Es bietet
sich für Besucher somit an, vom "Käppele" anschließend direkt zum Flugplatzhock weiter zu wandern und dort den Nachmittag zu verbringen. Die Ehinger Sportflieger freuen sich auf viele Besucher, wobei das Gelände vor allem auch für einen Ausflug mit Kindern optimal ist.
Flugplatzhock auf dem Fluggelände Ehingen Schlechtenfeld
Pfingstmontag, 25. Mai, ab 12 Uhr
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System Sonne GmbH Rottenacker
Liebe Freunde der Solarenergie,
am Donnerstag, 28. Mai 2015 ist wieder Sprechstunde!
Wenn Sie Fragen, Belange, konkrete Anfragen haben oder sich unverbindliche Informationen rund
um die Haustechnik einholen möchten, sind Sie hier genau richtig.
Wir stehen Ihnen von 16:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen bitten
wir jedoch um Anmeldung, möglichst mit grober Angabe Ihres Eintreffens.
P.S.: Sie haben Freunde und Bekannte, die sich für zeitgemäßes Heizen, barrierefreie Sanitärmodernisierungen, Lüftungsanlagen, Solarstromerzeugung mit Eigenverbrauch, Elektroinstallationen
oder der Rauchwarnmelderpflicht interessieren? Dann freuen wir uns, wenn Sie unsere Kontaktdaten weiterreichen! Jetzt NEU! www.solarwaerme-fuer-alle.com
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Ausbildungsgänge und neue Kurse beim Kolping-Bildungszentrum Riedlingen
English for Business-Lehrgang First level I mit zertifiziertem Abschluss
der London Chamber of Commerce and Industry (LCCIEB)
Ab dem 9. Juni 2015 (15 x von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr)
startet ein Vorbereitungskurs auf die LCCIEB-Prüfung. Die mündliche Geschäftskommunikation
wird dabei gefördert. Weitere Inhalte, die in der modernen Geschäftswelt unentbehrlich sind werden
vermittelt. Auch Wünsche der Teilnehmer- und Teilnehmerinnen bezüglich weiterer Themen können
in den Unterricht eingebaut werden. gegenseitige Unterstützung im Unterricht ist eine Selbstverständlichkeit ,
dies ermöglicht auch Teilnehmern- und Teilnehmerinnen die längere Zeit die englische Sprache nicht
mehr genutzt haben, einen hilfreichen Einstieg. Die Londoner Handelskammer (LCCI)
ist eine weltweit anerkannte Einrichtung für fremdsprachliche Weiterbildung. Sie bietet vor allem
Fremdsprachenprüfungen in Englisch mit Zertifikatsabschluss an. Aufgrund des praxistauglichen
Aufbaus der Inhalte sind die Abschlüsse sehr geschätzt und auch international anerkannt. Sie werden
auch bei der Bewerbung an internationale Wirtschaftsunternehmen sowie an Hochschulen,
Bildungseinrichtungen berücksichtigt. Bei den LCCI Prüfungen werden Aufgaben aus dem realen
Geschäftsleben gestellt. Die Prüfung kann direkt beim Kolping Bildungszentrum Riedlingen, das ein anerkanntes
Prüfungszentrum ist, abgelegt werden.
Info/Zeitplan/Anmeldung: [email protected], Tel. 07371-935011.
Konflikte bewältigen – Wertschätzung als Grundlage im Zwischenmenschlichen,
am Sa. 20.06. 2015 von 9:00 bis 16:00 Uhr
Die Teilnehmer/innen lernen wie sie Konflikten vorbeugen können oder bei einem entstandenen Konflikt so
umgehen, dass es ihnen und dem Konflikt-Partner gut geht.
Themeninhalte: Persönlichkeitspotentiale erkennen und richtig einsetzten, Wertschätzende, korrekte und
freundliche Kommunikation, Sensibilität für die Bedürfnisse der Mitmenschen, Ursachen und Entstehen
von Konflikten, Persönliche Einstellung von Konflikten, Selbstbehauptung Angriff, unnötige Verletzungen
minimieren, weniger einstecken aber auch weniger austeilen, die wohlverstandene Kunst der Diplomatie,
die Bedeutung von Widerstand, wodurch wird er erzwungen/verschärft, wie wird er vermieden/reduziert,
Abwehrmechanismen, Umgang mit Emotionen und Eskalation, Umgang mit Killerphrasen, konstruktive
Konfliktlösungsstrategien Seminarleiterin: Elisabeth Ott, Personaltrainerin, [email protected]
Fremdsprachenschule - Kolpingakademie Fremdsprachenschule (KA) 2-jähr. Berufskolleg Fremdsprachen mit FH-Reife und Workshop Internationale/r Wirtschaftskorrespondent/in (KA) mit den Schwerpunkten
Englisch, Spanisch, BWL und Bürokommunikation erwerben die Schüler gleichzeitig mit der FH-Reife einen
Ausbildungs-abschluss als Wirtschaftsassistent/in. Zusatzqualifikationen bietet der Workshop mit den Modulen angewandte Sprache, Interkulturelle Kommunikation und intern. Handel. . Info: 07371 935013 oder email: [email protected]
Berufskolleg Pflege I/II Das Berufskolleg I des Profilbereichs Gesundheit/Pflege (BKP) bereitet Sie gut
auf eine Ausbildung oder Tätigkeit in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Wellness und Fitness vor. Bei entsprechend guten Leistungen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathe, Bio (Mindestschnitt von 3,4)
können Sie mit dem anschließenden einjährigen Besuch des BKP II auch die Fachhochschulreife und mit
der praktischen und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zur/zum Assistentin/Assistenten im
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Gesundheits- und Sozialwesen erwerben.
Info: 07371 935013 oder e-mail: [email protected]
Sozialwissenschaftliches Gymnasium
Drei Jahre Vollzeitunterricht am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium führen zum Abitur.
Die Bildungsschwerpunkte sind Pädagogik und Psychologie, soziale und kommunikative Kompetenzen,
sowie sozialwissenschaftliches und selbständiges Arbeiten. Der Unterricht findet in kleinen Klassen mit
individueller Betreuung und Förderung statt. Praxisbezug, eigene Projekte, interaktives Lernen mit Laptop
und W-LAN sind selbstverständlich.
Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
1-jähriges Berufskolleg Vollzeit oder 2-jahriges Berufskolleg Teilzeit führen zum Abschluss der allgemeinen
Fachhochschulreife. Die Schwerpunktfächer richten sich nach dem Ausbildungsberuf. Diese sind gewerblich
kaufmännisch, sozialpädagogisch/haus-/landwirtschaftlich und gestalterisch. Im gestalterischen Bereich
wird kreativ gearbeitet. Bildnerisches und räumliches Denken ergänzen den Unterricht. Abschluss: Allgemeine
Fachhochschulreife nach schriftlicher Prüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Schwerpunktfach
und mündlicher Prüfung in mindestens einem Fach. Und danach? Studium an jeder (Fach)- Hochschule in
Deutschland, unabhängig vom Schwerpunktfach.
Die Termine für weitere Kurse finden Sie unter:
www.kolping-bildungswerk.de/bildungszentren/riedlingen unter Weiterbildung.
Anschrift: Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen
e-mail: [email protected], 07371/935011
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Die Praxis Dr. med. R. Frankenhauser, Mühlhauser Str. 22, 89613 Oberstadion
ist vom 3. bis 19. Juni 2015 geschlossen
Vertretung:
Dr. med. Krumpa, Munderkingen und die Ärzte i. MVZ, Munderkingen und die Ärzte der Umgebung
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Evangelische Kirchengemeinde
Rottenacker
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Gottesdienste
Sonntag 24.05.
Pfingstsonntag
Wochenspruch für dir Woche nach Pfingsten: “Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch
meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“ Sach. 4,6
9.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Reusch)
- Kinderkirche
-Das Opfer wird für aktuelle Notstände erbeten
Montag 25.05.
Pfingstmontag
9.30 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Reusch)
Mittwoch 27.05.
9.00 Uhr
Seniorengymnastik
Donnerstag 28.05.
9.30 Uhr
DFMGB - Frauenmissionsgebetstreff
Urlaub
Pfarrer Reusch hat vom 26. Mai – 07. Juni 2015 Urlaub. Kasualvertretung vom 26.05.-02.06. hat
Pfarrerin Richter aus Ehingen Tel.: 07391 5 34 62 und vom 03.06. – 07.06. Pfarrer Ströbele aus
Schelklingen unter Tel.: 07393 720.
Die Gruppen und Kreise treffen sich in den Ferien nach Vereinbarung.
„Musik für Viola und Orgel“
ist zu hören bei einem Konzert, das am Sonntag, 07. Juni um 19 Uhr in der evang. Kirche Rottenacker stattfindet. In der selten zu hörenden Besetzung musizieren Florian Stierle auf der Viola
und Claus Fabienke an der Orgel u.a. Werke von J.S. Bach, G.Ph. Telemann und P. Hindemith.
Die beiden Musiker haben sich während Ihres Musikstudiums an der Musikhochschule Trossingen
kennen gelernt. Florian Stierle ist als Musiker in der Region tätig und unterrichtet u.a. an der Mu-
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sikschule Ehingen. Der Organist Claus Fabienke, von Hause aus Pianist, studierte die Fächer
Liedbegleitung und Kammermusik. Er lebt inzwischen in Wuppertal, wo er als Musiklehrer und in
der Kirchenmusik tätig ist.
Kleidersammlung 2015
Unsere diesjährige Kleidersammlung für Bethel findet vom 08. Juni bis 13. Juni 2015 statt. Die
Garage im Haldengässle ist in der Zeit von 9.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass nur noch tragbare Kleidungsstücke in die Altkleidersammlung kommen. Weiter gerne
auch Schuhe (paarweise bündeln), Handtaschen, Plüschtiere, Pelze und Federbetten. Nicht in den
Altkleidersack gehören beschädigte oder schmutzige Kleidung und Wäsche, Textilreste, Gummistiefel, Skischuhe sowie Klein- und Elektrogeräte. Leere Kleidersäcke liegen in der Kirche aus.
Herzlichen Dank auch in Namen der Bodelschwinghschen Stiftung Bethel
Seniorenausflug am 09.06.2015
Mit dem Omnibus fahren wir nach Blaubeuren. Dort erwartet uns das Blautopfbähnle und fährt uns
durch Blaubeuren nach Gerhausen, vorbei am ehemaligen Steinbruch zur Waldgaststätte Schillerstein.
Wer möchte, kann noch zur Aussichtskanzel gehen und den Blick über das Blautal genießen.
Nach der Kaffeepause fährt uns das Bähnle durch das Höllental und Riedental ins Aachtal. Vorbei
an den bedeutenden Grabungsstätten Sirgensteinhöhle und Geißenklösterle fahren wir zurück
zum Bus. Abfahrt am 09.06.2015 um 13.30 Uhr an der Bushaltestelle „Rößle“. Rückkehr ca. 20.00
Uhr. Bitte meldet euch bei Frau Natalia Wiebe an. Tel. 6862
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Kirchliche
Mitteilungen
Vom 23. bis 31. Mai 2015
Katholische
Kirche
Grundsheim, Hundersingen, Oberstadion, Unterstadion
Pfarrbüro geöffnet am Di., Mi., Fr.: 09.00 – 11.00 Uhr, Do. 15.00 – 18.00 Uhr.
Tel. 07357/555 Fax. 921080 e-Mail: : [email protected]
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Pfarrer Walter Ruoß
Pfarrer Dr. Thomas Pitour
Kath. Pfarramt Munderkingen
Gemeindereferentin Sr. Maria Regina
Pastoralreferentin Sonja Neumann
Diakon Bruno Schmid
Tel. 07357-555
Tel. 07393-2282
Tel. 07393-2282
Tel. 07393-959902
Tel. 07393-959901od.919731
Tel. 07393-1310
Homepage: Kirchengemeinde Munderkingen: www.pfarrgemeinde-munderkingen.de
Seelsorgeeinheit Donau-Winkel:
www.se-donau-winkel.de
Dekanat Ehingen-Ulm
www.Katholische-Kirche-ulm.de
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ALLGEMEINE MITTEILUNGEN
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Freundeskreis der Seligen Sr. Ulrika Unterstadion e.V.
Der Freundeskreis bedankt sich bei all seinen Gästen der diesjährigen Sternwallfahrt der Seelsorgeeinheit Donau-Winkel für ihr Kommen recht herzlich. Ein
herzliches Vergelt´s Gott gilt allen Helferinnen und Helfern, die sich wieder tatkräftig engagiert haben.
Ganz besonders bedanken wir uns bei den Spanferkelspendern und dem Brotspender.
Kath. Gemeindebücherei Unterstadion
Liebe Bücherei-Besucher,
am Sonntag, dem 24.05.15 öffnen wir nach der Kirche die Bücherei.
Wir haben viele neue Bücher und freuen uns auf Euer Kommen.
Euer Bücherei-Team
Kindergarten St. Josef aus Unterstadion berichtet:
Erste Hilfe Kurs der Maxi – Kinder und der Sonnenblumenkinder
Am Donnerstag, 7. Mai 2015 und am Mittwoch, den 13.
Mai 2015 durften die Maxikinder vom Kindergarten Oberstadion, die Sonnenblumenkinder im Kindergarten St.
Josef in Unterstadion besuchen. An diesen beiden Tagen
war auch Fr. Forster vom DRK im Kindergarten in Unterstadion.
Gemeinsam hatten die Kinder die Möglichkeit, Frau Forster mit vielen Fragen „zu löchern“ und interessante Dinge
über die Erste Hilfe zu erfahren.
Anhand eines Rollenspiels durften die Kinder die Notrufnummer 112 wählen und die W-Fragen (Wo, Was und
Wie viele, und weitere....) von Fr. Forster beantworten.
Frau Forster zeigte den Kindern auch, wie man Pflaster
und Verbände richtig anlegt. Dies konnten die Kinder anschließend gleich selbst bei sich und ihren Freunden ausprobieren.
Wir, der Kindergarten St. Josef aus Unterstadion möchten
uns herzlich beim Kindergarten Oberstadion bedanken,
dass wir gemeinsam dieses Angebot für unsere Kinder
anbieten konnten. Und natürlich möchten wir uns auch recht herzlich bei Frau Forster für die
Durchführung bedanken.
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GOTTESDIENSTE
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Zuspruch an Pfingsten: Leisten wir dem Heiligen Geist keinen Widerstand, sondern nehmen
wir bereitwillig sein Wirken an, das uns, die Kirche und die Welt erneuert. (Papst Franziskus)
Er schenkt und seinen Frieden,
er trägt unsere Wunden,
er spendet uns den Heiligen Geist,
damit wir Frieden spenden,
Wunden heilen, seine Kirche sind.
Bussen-Wallfahrt der Männer mit ihren Familien
Traditionsgemäß geht auch in diesem Jahr wieder eine Fußwallfahrergruppe auf den Bussen.
Herzlich eingeladen sind alle Männer mit ihren Familien aus dem ganzen Winkel zur Wallfahrt am:
Pfingstmontag, 25. Mai 2015
06.45 Uhr Treffpunkt und Abmarsch der Fußpilger im Pfarrhof in Oberstadion
mit Pilgersegen von Pfarrer Walter Ruoß
10.30 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit Hauptzelebrant Bischof Dr. Gebhard Fürst
Rottenburg unter dem Motto „Kirche am Ort, Kirche an vielen Orten“
In der Mittagspause spielen die Original Oberländer Alphornbläser aus Unterstadion
13.00 Uhr Rosenkranz
13.30 Uhr Glaubenskundgebung, es spricht die Botschafterin der Bundesrepublik
Deutschland beim Heiligen Stuhl Frau Annette Schavan
14.00 Uhr Marienfeier mit Bussenpfarrer Albert Menrad
Einen Kindergottesdienst
feiern wir an Pfingsten, 25. Mai um 10.30 Uhr in Grundsheim im Pfarrhaus.
Thema: Pfingsten
Herzliche Einladung an alle Kleinkinder!
Euer Kigodi-Team
Wie ein Weg – die Trauer
Besinnungs-und Informationstag für Trauernde
Die katholische Klinikseelsorge Ulm und das Dekanat Ehingen – Ulm laden am Samstag, 04. Juli
2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr Trauernde zu einem Besinnungs-und Informationstag ins Dreifaltigkeitskloster in Laupheim ein. Die Teilnehmer/-innen erfahren, wie sie mit der Trauer leben können,
wie sie sich selbst helfen können und wann sie sich Hilfe von außen holen sollten. Ebenso wird
erschlossen, wie Symbole und Rituale weiterhelfen können und welche Kraft die Botschaft des
christlichen Glaubens geben kann. Die Leitung haben in der Trauerbegleitung erfahrene Referenten, Pastoralreferent Albert Rau, Gemeindereferentin Annette Handte und Dipl. Pädagogin Rachel
Rau. Anmeldungen sind bei der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm, Tel.: 0731-9206010 bis
Dienstag, 30. Juni möglich. Dort kann auch ein genaues Programm angefordert werden.
Renovabis Pfingstaktion
Liebe Schwestern und Brüder!
Ein Vierteljahrhundert nach der Wende hat sich in den ehemals kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas vieles zum Besseren verändert. Aber längst nicht alle Menschen profitieren von dieser Entwicklung. Aus unterschiedlichen Gründen ist es für viele schwierig, am Bildungssystem, an der Arbeitswelt, an medizinischer Versorgung und sonstigen sozialen Leistungen
teilzuhaben.
Mit der diesjährigen Pfingstaktion will Renovabis die Menschen am Rande der Gesellschaften in
Mittel- und Osteuropa in den Blick nehmen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Angehörige
von Minderheiten, Flüchtlinge und Asylbewerber, Opfer des Menschenhandels, Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke oder HIV-Infizierte.
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Papst Franziskus hat die Kirche aufgefordert, aus sich selbst heraus und an die Ränder der Gesellschaft zu gehen. Das Renovabis-Leitwort „An die Ränder gehen! Solidarisch mit ausgegrenzten
Menschen im Osten Europas“ nimmt diesen Appell auf. Zusammen mit der Kirche vor Ort will Renovabis Menschen am Rande zur Seite stehen, ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
ermöglichen und eine Stimme geben.
Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie herzlich: Unterstützen Sie die Arbeit von Renovabis
durch Ihr Gebet und eine großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag!
Stellenanzeige Mesnervertretung Katholische Kirchengemeinde
St. Dionysius Munderkingen
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Mesner m/w als Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Der monatliche Beschäftigungsumfang liegt bei ca. 16 Stunden, allerdings verteilt er sich ungleichmäßig auf die einzelnen Monate, da es in der Urlaubszeit ein höheres Stundenaufkommen gibt.
Die Arbeitstage verteilen sich auf:
•
1x monatlich Samstag und Sonntag
•
Jeden Montag – Kirchen (Pfarrkirche und Friedhofkapelle auf- und zuschließen)
•
6 Wochen Urlaubsvertretung
•
Krankheitsvertretung
Zu den Hauptaufgaben gehören dann:
•
Mesnervertretung in den Gottesdiensten am Samstag und Sonntag
•
Pfarrkirche und Friedhofkapelle auf- und zuschließen
•
in Ausnahmefällen Kontaktaufnahme mit Handwerkern bei dringend erforderlichen Reparaturen in Kirche oder Gemeindehaus
•
im Vertretungsfall Betreuung der Heizung im Gemeindehaus
•
Beerdigungen, gelegentlich Taufen oder Hochzeiten
•
Schneeräumdienst
Gerne können sich diese Aufgaben auch zwei Personen teilen.
Wenn Sie mit der Liturgie vertraut sind, etwas handwerkliches Geschick haben und
im Krankheitsfall flexibel einspringen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Selbstverständlich werden die Wochenenddienste und der Urlaubsplan mit Ihnen abgesprochen. Sie zögern?
Gerne steht unser Mesner, Matthias Fiseli, Tel. 01738855122 für Fragen zur Verfügung oder auch das Kath. Pfarramt, Tel. 2282. Auch besteht die Möglichkeit an einem
Wochenende unseren Mesner zu begleiten.
Gottesdienste i.d. Seelsorgeeinheit „Donau-Winkel“
Samstag, 23. Mai
Pfingsten, 24. Mai
Pfingstmontag, 25. Mai
Dienstag, 26. Mai
Mittwoch, 27. Mai
18.00 Uhr Beichtgelegenheit Munderkingen
19.00 Uhr Feierl. Hochamt Munderkingen
19.00 Uhr Feierl. Hochamt Oberstadion
09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Rottenacker
09.00 Uhr Feierl. Hochamt Emerkingen
09.00 Uhr Feierl. Hochamt Unterstadion
10.30 Uhr Feierl. Hochamt Grundsheim
10.30 Uhr Feierl. Hochamt Munderkingen
14.00 Uhr Maiandacht Frauenberg Munderkingen
18.30 Uhr Maiandacht Emerkingen
19.00 Uhr Feierl. Maiandacht Oberstadion
09.00 Uhr Feierl. Hochamt Hundersingen
09.00 Uhr feierl Hochamt Rottenacker
09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Emerkingen
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Munderkingen
10.30 Uhr Feierl. Hochamt Unterwachingen
09.30 Uhr Eucharistiefeier St. Anna Munderkingen
19.00 Uhr Eucharistiefeier Hundersingen
19.00 Uhr Eucharistiefeier Moosbeuren
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Donnerstag, 28. Mai
Freitag, 29. Mai
19.00 Uhr Eucharistiefeier Unterstadion
19.00 Uhr Eucharistiefeier Oberstadion
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GOTTESDIENSTE
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Pfarrgemeinde St. Martinus, Oberstadion
Samstag, 23. Mai - Renovabis-Kollekte - Vorabend – Pfingsten
19.00 Uhr feierl. Hochamt
mitgestaltet vom Kirchenchor
Sonntag, 24. Mai - Pfingsten
19.00 Uhr feierl. Maiandacht mitgestaltet vom Kirchenchor
Freitag, 29. Mai
18.30 Uhr Eucharistische Anbetung
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Ged. f. verst. Angeh. Fam. Mönch, Ged. f. Josef u. Rosina Epp u. verst. Angeh.
Ged. f. Paul u. Magdalena Hofherr, Ged. f. verst. Angeh. Fam. Braun u. Hofherr
Sonntag, 31. Mai
09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier
Moosbeuren St. Wendelin
Mittwoch, 27. Mai
19.00 Uhr Eucharistiefeier
gestift. Jahrtag f. Max Gaupp
Pfarrgemeinde St. Martinus, Grundsheim
Pfingsten - Sonntag, 24. Mai - Renovabis-Kollekte
10.30 Uhr feierl. Hochamt
10.30 Uhr Kindergottesdienst im Pfarrhaus
Dienstag, 26. Mai
18.30 Uhr Rosenkranz
Sonntag, 31. Mai
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist, Hundersingen
Pfingstmontag - Montag, 25. Mai - Renovabis-Kollekte
09.00 Uhr feierl. Hochamt
Dienstag, 26. Mai Hl. Philipp Neri
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 31. Mai
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Pfarrgemeinde St. Maria und Selige Ulrika, Unterstadion
Samstag, 23. Mai
12.15 Uhr Kirchl. Trauung von Michael Miller und Isabell Schiener, Untersulmetingen
Sonntag, 24. Mai Renovabis-Kollekte - Pfingsten
09.00 Uhr feierl. Hochamt
mitgestaltet vom Kirchenchor
Minis: alle
Donnerstag, 28. Mai
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, 30. Mai
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Minis: A: Frieder S., Selina R., L: Benedikt R., Lisa-Marie M.,
G: Simon S., Jonas R., K: Lara M., Aron F., Vanessa S.