AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS § 7 HGO Jahrgang 27 Donnerstag, den 2. April 2015 Nummer 14 INHALTSÜBERSICHT Seite Amtliche Bekanntmachungen 119 120 121 122 123 124 Berichtigung: Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Elm ................... Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Innenstadt ..................................................... Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Elm ................................................................ Bürgerversammlung der Stadt Schlüchtern ............................................................. Außerordentliche Versammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kressenbach ........................................................................................................... Niederschrift über die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Breitenbach ........................................................ 2 2 2 3 3 4 Aus dem Rathaus wird berichtet 125 126 127 128 129 Öffnungszeiten des Bergwinkelbades an den Osterfeiertagen ................................ Öffnungszeiten des Bergwinkel-Museums an den Osterfeiertagen ......................... Sitzung des Kreistages ........................................................................................... Fachberatung des Mieterbundes Fulda und Umgebung e.V. .................................. Die Unfallkasse Hessen informiert .......................................................................... 5 5 6 6 6 130 Unsere Jubilare ..................................................................................................... 7 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -2- 14/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 119 BERICHTIGUNG: SCHAFT ELM JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSEN- Das im Amtsblatt der Stadt Schlüchtern vom 27.03.2015, Nr. 13, auf Seite 2, veröffentlichte Sitzungsdatum der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Elm wurde irrtümlich falsch angegeben. Die o. g. Amtliche Bekanntmachung wird in berichtigter Fassung nachfolgend erneut veröffentlicht: Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Elm lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 11. April 2015, um 20.00 Uhr, in das Gemeinschaftshaus, Huttener Straße 12 in Elm ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung 2. Verlesung der letzten Niederschrift 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Bericht des Jagdpächters 7. Verwendung des Jagdpachterlöses vom Pachtjahr 2014/2015 8. Verschiedenes Schlüchtern-Elm, 17.03.2015 gez. Günter Blum, Jagdvorsteher 120 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES INNENSTADT Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom 30.04.1996 berufe ich den Ortsbeirat Schlüchtern-Innenstadt auf Mittwoch, den 8. April 2015, um 19:30 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung ein. Sitzungsort: Kleiner Saal in der Stadthalle Tagesordnung: 1. Bericht des Ortsvorstehers 2. Teilnahme des Ortsbeirates an Veranstaltungen im Rahmen "Ab in die Mitte" 3. Anfragen, Anregungen Schlüchtern, 18.03.2015 gez. Rothmaler, Ortsvorsteher 121 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES ELM Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom 30.04.1996 berufe ich den Ortsbeirat Schlüchtern-Elm auf Freitag, den 17. April 2015, um 20:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung ein. Sitzungsort: Ehemaliges Bürgermeisteramt Elm Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -3- 14/2015 Tagesordnung: 1. Mitteilungen der Ortsvorsteherin 2. Dorfentwicklungsprogramm "IKEK" 3. Anfragen und Anregungen 4. Verschiedenes Schlüchtern, 26.03.2015 gez. Vey, Ortsvorsteherin 122 BÜRGERVERSAMMLUNG DER STADT SCHLÜCHTERN Am Mittwoch, dem 22. April 2015, um 19:00 Uhr, findet für die Innenstadt und sämtliche Stadtteile der Stadt Schlüchtern in der Stadthalle Schlüchtern, Schloßstraße, 36381 Schlüchtern, eine Bürgerversammlung gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung zu dem Thema „Aktive Kernbereiche in Hessen“ statt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, zu diesem Thema Fragen zu stellen. Schlüchtern, 30.03.2015 gez. Meister, Stadtv.-Vorsteherin 123 AUSSERORDENTLICHE VERSAMMLUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR KRESSENBACH EINSATZABTEILUNG DER Die Freiwillige Feuerwehr Kressenbach lädt zur außerordentlichen Versammlung der Einsatzabteilung auf Samstag, den 18. April 2015, um 19:00 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Kressenbach ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahlen a) Wahl eines(r) Wehrführers(in) b) Wahl eines(r) stellvertretenden Wehrführers(in) 3. Ernennung eines(r) Jugendfeuerwehrwartes(in) 4. Ernennung eines(r) stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes(in) 5. Sonstiges Ich bitte um pünktliches Erscheinen, damit ein reibungsloser Ablauf der Versammlung gewährleistet werden kann. Einwendungen gegen die Tagesordnung und/oder Anträge zum Punkt 5 der Tagesordnung sind bis zum 10.04.2015 beim Wehrführer Heiko Kullmann einzureichen. Es wird gebeten in Uniform zu erscheinen. Schlüchtern-Kressenbach, 29.03.2015 gez. Heiko Kullmann, Wehrführer Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -4- 14/2015 124 NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT DES GEMEINSCHAFTLICHEN JAGDBEZIRKES BREITENBACH am Freitag, dem 27. März 2015, im Landhotel Weining Beginn: 20:15 Uhr Ende: 21:15 Uhr 1. Eröffnung und Begrüßung Der Jagdvorsteher Herr G. Kaufmann eröffnet um 20:15 Uhr die Sitzung der Jagdgenossenschaft Breitenbach. Er stellt zu Beginn der Versammlung fest, dass die Einladung fristgerecht erfolgte – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 13.03.2015 der Stadt Schlüchtern – und dass Beschlussfähigkeit vorliege (18 anwesende Jagdgenossen vertreten eine Fläche von 373,69 ha). Im Anschluss begrüßt er den Vertreter der Stadt Schlüchtern, Herrn Staaf, sowie den Jagdpächter Herrn Wagner und Herrn Gottschalk herzlich. 2. Bericht des Jagdvorstehers Der Jagdvorsteher berichtet, dass a) in Zusammenarbeit mit Hessen Forst eine Wegebaumaßnahme durchgeführt wurde. Die Jagdgenossenschaft Breitenbach beteiligte sich mit 3.012,70 €. Die noch anstehenden Wegebaumaßnahmen sollen in gegenseitiger Absprache zwischen Jagdausschuss, Herrn Bernd Leipold und Herrn Rockenthien, gegebenenfalls ergänzt werden. Nach Diskussion beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung auf Vorschlag von Herrn Kaufmann einstimmig bei einer Enthaltung, hierfür maximal 25.000.00 € bereitzustellen. b) er bzgl. der Windkraftanlagen im Bereich Breitenbach/Schlüchtern keine weiteren Informationen erhalten habe. 3. Kassenbericht Der Jagdvorsteher gibt einen detaillierten Bericht über Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jagdjahres. 4. Bericht über die Kassenprüfung Herr Dirk Bensing berichtet über die durchgeführte Kassenprüfung und stellt eine ordnungsgemäße Kassenführung fest. 5. Entlastung von Vorstand und Kassierer Auf Antrag von Herrn Dirk Bensing wurde dem Jagdvorstand, dem Kassenführer und dem Jagdausschuss von der Versammlung einstimmig Entlastung erteilt. 6. Beratung und Beschlussfassung über den Jagdpachterlös des Jagdjahres 2014/2015 Ohne Gegenstimme bei jeweils einer Enthaltung beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung: a) Kontakt mit einem Gutachter bzgl. einer Jagdwertminderung durch die Windkraftanlagenerrichtung aufzunehmen. Als Gutachter wird Herr Dr. Wolfram vorgeschlagen, da er das Breitenbacher Revier bestens kennt und schon als Gutachter für den GJB agierte. Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -5- 14/2015 b) die Übernahme der Kosten für Reparatur und Instandhaltung der im Besitz der Jagdgenossenschaft befindlichen Maschinen. 7. Verschiedenes a) Der Ortsvorsteher Herr Epperlein mahnt an, auf eine saubere Flur zu achten, insbesondere aber stark „verdreckte“ Wege zu reinigen. b) Der Ortsvorsteher Herr Epperlein weist auf die 850-Jahr-Feier hin. Die Jagdgenossen werden sich mit einem eigenen Beitrag beteiligen. c) Jagdvorstand und Jagdausschuss werden sich im kommenden Jagdjahr weiterhin um eine einvernehmliche Wildschadenregulierung bemühen. d) Herr Kaufmann dankt dem Jagdpächter Herrn Wagner für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Breitenbach wird vom Jagdvorsteher Herrn G. Kaufmann um 21:15 Uhr geschlossen. gez. G. Kaufmann, Jagdvorsteher AUS DEM RATHAUS WIRD BERICHTET 125 ÖFFNUNGSZEITEN DES BERGWINKELBADES AN DEN OSTERFEIERTAGEN Nachstehend werden die regulären Öffnungszeiten des Bergwinkelbades bekannt gegeben: dienstags bis freitags: samstags: sonn- und feiertags: 8:00 bis 13:00 Uhr und 15:30 bis 20:30 Uhr 8:00 bis 10:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Letzter Einlass ist jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Für die Osterfeiertage sind folgende Regelungen vorgesehen: Karfreitag, 3. April 2015 geschlossen Ostersamstag, 4. April 2015 geöffnet 8:00 bis 11:00 Uhr (Einlass bis 10:00 Uhr) Ostersonntag, 5. April 2015 geschlossen Ostermontag, 6. April 2016 geöffnet 14:00 bis 18.00 Uhr (Einlass bis 17:00 Uhr) 126 ÖFFNUNGSZEITEN DES BERGWINKEL-MUSEUMS AN DEN OSTERFEIERTAGEN Die Öffnungszeiten des Bergwinkel-Museums an Ostern sind wie folgt: Karfreitag, 3. April 2015: geschlossen Ostersamstag, 4. April 2015: geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ostersonntag, 5. April 2015: geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ostermontag, 6. April 2015: geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Die neue Sonderausstellung „Mit Strich, Charme und Pinsel“ zeigt farbenfrohe Acrylbilder von jungen Malerinnen. Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -6- 14/2015 Reguläre Öffnungszeiten: Montag: geschlossen Dienstag bis Sonntag: jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr. Schul- und Gruppenführungen je nach Vereinbarung (Tel.: 06661 85359) 127 SITZUNG DES KREISTAGES Der Vorsitzende des Kreistages lädt zur 26. öffentlichen Sitzung des Kreistages auf Freitag, den 17. April 2015, um 9:00 Uhr, in den Kreistagssaal (Barbarossasaal) des Main-Kinzig-Forums in 63571 Gelnhausen, Barbarossastr. 16 – 24, ein. 128 FACHBERATUNG DES MIETERBUNDES FULDA UND UMGEBUNG E.V. Neues Service-Angebot für Mieter Der Mieterbund Fulda u. Umgebung e.V. wird ab April 2015 sein Beratungsangebot ausweiten. Jeden Freitag von 14:00 bis 17.00 Uhr wird in Schlüchtern neben dem Rathaus, im „Haus des Handwerks“, Krämerstr. 5, die Rechtsanwältin Frau Martina Köhler aus Eichenzell beratend tätig sein. Erster Beratungstag ist der 10. April 2015. Von den ca. 2.900 Mitgliedern des Vereins, der sich als Solidargemeinschaft der Mieterinnen und Mieter versteht, leben etliche im Main-Kinzig-Kreis. „Es ist uns eine große Freude, mitteilen zu können“, so die 1. Vorsitzende des Mieterbundes Fulda, Frau Caroline Helsinger, „dass unsere Mitglieder künftig noch kürzere Wege haben werden, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesem Service-Angebot vor Ort, auch noch einen weiteren Mitgliederzuwachs in den Regionen rund um Schlüchtern bis in den Vogelsbergkreis und Gelnhausen hinein, verzeichnen werden. Außerdem wird mit der Einrichtung der neuen Außenstelle ein Lückenschluss im Beratungsangebot des Deutschen Mieterbundes, Landesverband Hessen (DMB) in Osthessen erreicht“. Der Mieterbund Fulda hilft bei Problemen mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung, berät bei Mietmängeln, wie z. B. Schimmelpilzbefall, undichten Fenstern und Türen, Ruhestörungen im Haus und steht bei Kündigungen (mieter- oder vermieterseits) und Mieterhöhungen zur Seite. Die Organisation und Verwaltung der neuen Beratungsstelle wird von der in der Bahnhofstr. 23 in Fulda gelegenen Geschäftsstelle gesteuert. Beratungstermine für Mitglieder werden dort telefonisch vergeben und Neuanmeldungen sind persönlich, telefonisch und auch online unter www-mieterbund-fulda.de möglich. 129 DIE UNFALLKASSE HESSEN INFORMIERT Frühjahrsputz – Jede Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert. Der Arbeitgeber muss sie anmelden. In vielen Haushalten steht jetzt der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die nötige Zeit, Kraft oder Lust – Senioren oder Doppelverdiener-Paare zum Beispiel. Sie engagieren deshalb häufig eine Haushaltshilfe. Dass die Hilfe schon für den absehbar kurzen Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden muss, wissen viele Menschen nicht. Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern -7- 14/2015 Sabine Longerich, Pressesprecherin der Unfallkasse Hessen (UKH), erläutert dazu: "Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder für die Kinderbetreuung einstellt, ist ab diesem Moment ein Arbeitgeber. Er muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden." Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld. Private Arbeitgeber in Hessen wenden sich an die UKH (www.ukh.de, Suchbegriff: Haushaltshilfe). "Wir sind, wenn man so will, die Berufsgenossenschaft für Hilfen in Haus und Garten", sagt Sabine Longerich. Verdient die Hilfe insgesamt weniger als 450,00 € pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) angemeldet werden. Im Falle eines versicherten Unfalls der Hilfe braucht der Arbeitgeber sich keine Gedanken über Arzt-Kosten oder Reha-Maßnahmen zu machen: Diese Rechnungen bezahlt die UKH, egal, ob die Hilfe hier direkt angemeldet ist oder bei der Minijobzentrale. Tipps zur Vorbereitung: Bevor die neue Hilfe ins Haus kommt, kann der Arbeitgeber schon einiges vorbereiten, damit die Arbeit gleich losgehen kann. Die UKH rät: - Ein genauer Plan beschreibt, welche Arbeiten in welchen Räumen anstehen. Der Plan wird am besten schon ein paar Tage vorher mit der Hilfe abgesprochen. - Alle benötigten Putzmittel sind schon eingekauft, vorzugsweise umweltfreundliche Haushaltschemikalien. - Eine stabile Leiter, ein stabiler Tritt, Eimer, Putzlappen, Haushaltshandschuhe, Besen und Spinnenweben-Besen stehen in Reichweite. - Sämtliche Fensterbänke sind frei von Blumentöpfen und Ähnlichem. - Bücher, Zeitschriften, CDs oder andere Dinge, die schon mal neben Bett, Sofa oder Sessel liegen, sind weggeräumt. - Nach getaner Arbeit tut eine fetthaltige Creme empfindlichen Händen gut. 130 UNSERE JUBILARE Der Magistrat der Stadt Schlüchtern gratuliert: am 03.04.: am 04.04.: am 05.04.: Gunhilde Strüder, Kurfürstenstr. 19, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Horst Flemmig, Seidelbastring 17, 36381 Schlüchtern-Herolz Anna-Luise Höhn, Kurfürstenstr. 19, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Margarete Weiß, Hinterburgstr. 3, 36381 Schlüchtern-Hutten Adam Schmidt, Im Hochstrauch 6, 36381 Schlüchtern-Breitenbach Erich Teubner, Am Hopfenacker 54, 36381 Schlüchtern-Herolz Johanna Heilmann, Huttener Str. 9, 36381 Schlüchtern-Elm Erna Stoll, Grundstr. 27, 36381 Schlüchtern-Wallroth zum 92. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 89. Geburtstag Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern am 05.04.: am 06.04.: am 07.04.: am 08.04.: am 09.04.: am 10.04.: -8- Katharina Baus, Weißbachstr. 33, 36381 Schlüchtern-Gundhelm Elisabeth Schydlo, Am Ring 20, 36381 Schlüchtern-Niederzell Gerda Zeller, An den Lindengärten 7, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Albert Dietz, Grundstr. 47, 36381 Schlüchtern-Wallroth Christel Vogel, Untere Heeg 5, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Richard Kraushaar, Mühlengrund 14 a, 36381 Schlüchtern-Kressenbach Irmgard Peppel, Alte Hohenzeller Str. 20, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Remzi Coral, Höbäckerweg 18, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Joachim Reuß, Ringstr. 25, 36381 Schlüchtern-Vollmerz Martha Kohlhepp, Haubergstr. 10, 36381 Schlüchtern-Gundhelm Christian Köhler, Aussiedlerhof 1, 36381 Schlüchtern-Hohenzell Gerhard Dorn, Schwarzbachstr. 12, 36381 Schlüchtern-Gundhelm Karin Gerres, Oststr. 4, 36381 Schlüchtern-Vollmerz Anneliese Doehring, Rebenweg 8, 36381 Schlüchtern-Herolz Georg Schmidt, Reithweg 4, 36381 Schlüchtern-Elm Heinrich Alt, Am Birkes 2, 36381 Schlüchtern-Elm Kurt Braun, Breitenbacher Str. 31 d, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Karl Bartholomä, Zur Dornenhecke 14, 36381 Schlüchtern-Niederzell Elisabeth Leipold, Grundstr. 59, 36381 Schlüchtern-Wallroth Regina-Maria Sander, Bornwiesenweg 8, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Helga Groß, Breitenbacher Str. 24, 36381 Schlüchtern-Innenstadt Wilhelm Rüffer, Am Reitacker 36, 36381 Schlüchtern-Hohenzell Kurt Weisheit, Weißdornweg 10, 36381 Schlüchtern-Elm 14/2015 zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Hinweis: Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner kann – ohne Angaben von Gründen – der Übermittlung der Daten aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger oder Presse und Rundfunk beim Einwohnermeldeamt widersprechen.
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