Amtsblatt Nr. 14 vom 02. April 2015

AMTSBLATT
FÜR DIE STADT
SCHLÜCHTERN
AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS § 7 HGO
Jahrgang 27
Donnerstag, den 2. April 2015
Nummer 14
INHALTSÜBERSICHT
Seite
Amtliche Bekanntmachungen
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Berichtigung: Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Elm ...................
Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Innenstadt .....................................................
Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Elm ................................................................
Bürgerversammlung der Stadt Schlüchtern .............................................................
Außerordentliche Versammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Kressenbach ...........................................................................................................
Niederschrift über die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft des
gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Breitenbach ........................................................
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Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffnungszeiten des Bergwinkelbades an den Osterfeiertagen ................................
Öffnungszeiten des Bergwinkel-Museums an den Osterfeiertagen .........................
Sitzung des Kreistages ...........................................................................................
Fachberatung des Mieterbundes Fulda und Umgebung e.V. ..................................
Die Unfallkasse Hessen informiert ..........................................................................
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Unsere Jubilare .....................................................................................................
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
119 BERICHTIGUNG:
SCHAFT ELM
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
DER
JAGDGENOSSEN-
Das im Amtsblatt der Stadt Schlüchtern vom 27.03.2015, Nr. 13, auf Seite 2, veröffentlichte Sitzungsdatum der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Elm
wurde irrtümlich falsch angegeben.
Die o. g. Amtliche Bekanntmachung wird in berichtigter Fassung nachfolgend erneut
veröffentlicht:
Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Elm lädt
zu ihrer Jahreshauptversammlung auf
Samstag, den 11. April 2015, um 20.00 Uhr,
in das Gemeinschaftshaus, Huttener Straße 12 in Elm ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Verlesung der letzten Niederschrift
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
6. Bericht des Jagdpächters
7. Verwendung des Jagdpachterlöses vom Pachtjahr 2014/2015
8. Verschiedenes
Schlüchtern-Elm, 17.03.2015
gez. Günter Blum, Jagdvorsteher
120 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES INNENSTADT
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom 30.04.1996
berufe ich den Ortsbeirat Schlüchtern-Innenstadt auf
Mittwoch, den 8. April 2015, um 19:30 Uhr,
zu einer öffentlichen Sitzung ein. Sitzungsort: Kleiner Saal in der Stadthalle
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Teilnahme des Ortsbeirates an Veranstaltungen im Rahmen "Ab in die Mitte"
3. Anfragen, Anregungen
Schlüchtern, 18.03.2015
gez. Rothmaler, Ortsvorsteher
121 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES ELM
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom 30.04.1996
berufe ich den Ortsbeirat Schlüchtern-Elm auf
Freitag, den 17. April 2015, um 20:00 Uhr,
zu einer öffentlichen Sitzung ein. Sitzungsort: Ehemaliges Bürgermeisteramt Elm
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Tagesordnung:
1. Mitteilungen der Ortsvorsteherin
2. Dorfentwicklungsprogramm "IKEK"
3. Anfragen und Anregungen
4. Verschiedenes
Schlüchtern, 26.03.2015
gez. Vey, Ortsvorsteherin
122 BÜRGERVERSAMMLUNG DER STADT SCHLÜCHTERN
Am
Mittwoch, dem 22. April 2015, um 19:00 Uhr,
findet für die Innenstadt und sämtliche Stadtteile der Stadt Schlüchtern in der Stadthalle Schlüchtern, Schloßstraße, 36381 Schlüchtern, eine Bürgerversammlung
gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung zu dem Thema „Aktive Kernbereiche in Hessen“ statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, zu diesem Thema Fragen zu stellen.
Schlüchtern, 30.03.2015
gez. Meister, Stadtv.-Vorsteherin
123 AUSSERORDENTLICHE VERSAMMLUNG DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR KRESSENBACH
EINSATZABTEILUNG
DER
Die Freiwillige Feuerwehr Kressenbach lädt zur außerordentlichen Versammlung der
Einsatzabteilung auf
Samstag, den 18. April 2015, um 19:00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus Kressenbach ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahlen
a) Wahl eines(r) Wehrführers(in)
b) Wahl eines(r) stellvertretenden Wehrführers(in)
3. Ernennung eines(r) Jugendfeuerwehrwartes(in)
4. Ernennung eines(r) stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes(in)
5. Sonstiges
Ich bitte um pünktliches Erscheinen, damit ein reibungsloser Ablauf der Versammlung
gewährleistet werden kann. Einwendungen gegen die Tagesordnung und/oder Anträge
zum Punkt 5 der Tagesordnung sind bis zum 10.04.2015 beim Wehrführer Heiko
Kullmann einzureichen.
Es wird gebeten in Uniform zu erscheinen.
Schlüchtern-Kressenbach, 29.03.2015
gez. Heiko Kullmann, Wehrführer
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124 NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT DES GEMEINSCHAFTLICHEN JAGDBEZIRKES BREITENBACH
am Freitag, dem 27. März 2015, im Landhotel Weining
Beginn: 20:15 Uhr
Ende: 21:15 Uhr
1. Eröffnung und Begrüßung
Der Jagdvorsteher Herr G. Kaufmann eröffnet um 20:15 Uhr die Sitzung der Jagdgenossenschaft Breitenbach. Er stellt zu Beginn der Versammlung fest, dass die
Einladung fristgerecht erfolgte – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 13.03.2015
der Stadt Schlüchtern – und dass Beschlussfähigkeit vorliege (18 anwesende
Jagdgenossen vertreten eine Fläche von 373,69 ha).
Im Anschluss begrüßt er den Vertreter der Stadt Schlüchtern, Herrn Staaf, sowie
den Jagdpächter Herrn Wagner und Herrn Gottschalk herzlich.
2. Bericht des Jagdvorstehers
Der Jagdvorsteher berichtet, dass
a)
in Zusammenarbeit mit Hessen Forst eine Wegebaumaßnahme durchgeführt
wurde. Die Jagdgenossenschaft Breitenbach beteiligte sich mit 3.012,70 €.
Die noch anstehenden Wegebaumaßnahmen sollen in gegenseitiger Absprache zwischen Jagdausschuss, Herrn Bernd Leipold und Herrn
Rockenthien, gegebenenfalls ergänzt werden. Nach Diskussion beschließt die
Jagdgenossenschaftsversammlung auf Vorschlag von Herrn Kaufmann einstimmig bei einer Enthaltung, hierfür maximal 25.000.00 € bereitzustellen.
b)
er bzgl. der Windkraftanlagen im Bereich Breitenbach/Schlüchtern keine
weiteren Informationen erhalten habe.
3. Kassenbericht
Der Jagdvorsteher gibt einen detaillierten Bericht über Einnahmen und Ausgaben
des vergangenen Jagdjahres.
4. Bericht über die Kassenprüfung
Herr Dirk Bensing berichtet über die durchgeführte Kassenprüfung und stellt eine
ordnungsgemäße Kassenführung fest.
5. Entlastung von Vorstand und Kassierer
Auf Antrag von Herrn Dirk Bensing wurde dem Jagdvorstand, dem Kassenführer
und dem Jagdausschuss von der Versammlung einstimmig Entlastung erteilt.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Jagdpachterlös des Jagdjahres
2014/2015
Ohne Gegenstimme bei jeweils einer Enthaltung beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung:
a) Kontakt mit einem Gutachter bzgl. einer Jagdwertminderung durch die Windkraftanlagenerrichtung aufzunehmen. Als Gutachter wird Herr Dr. Wolfram vorgeschlagen, da er das Breitenbacher Revier bestens kennt und schon als Gutachter für den GJB agierte.
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b) die Übernahme der Kosten für Reparatur und Instandhaltung der im Besitz der
Jagdgenossenschaft befindlichen Maschinen.
7. Verschiedenes
a) Der Ortsvorsteher Herr Epperlein mahnt an, auf eine saubere Flur zu achten,
insbesondere aber stark „verdreckte“ Wege zu reinigen.
b) Der Ortsvorsteher Herr Epperlein weist auf die 850-Jahr-Feier hin. Die Jagdgenossen werden sich mit einem eigenen Beitrag beteiligen.
c) Jagdvorstand und Jagdausschuss werden sich im kommenden Jagdjahr weiterhin um eine einvernehmliche Wildschadenregulierung bemühen.
d) Herr Kaufmann dankt dem Jagdpächter Herrn Wagner für die konstruktive und
gute Zusammenarbeit.
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Breitenbach wird vom Jagdvorsteher Herrn G. Kaufmann um 21:15 Uhr geschlossen.
gez. G. Kaufmann, Jagdvorsteher
AUS DEM RATHAUS WIRD BERICHTET
125 ÖFFNUNGSZEITEN DES BERGWINKELBADES AN DEN OSTERFEIERTAGEN
Nachstehend werden die regulären Öffnungszeiten des Bergwinkelbades bekannt
gegeben:
dienstags bis freitags:
samstags:
sonn- und feiertags:
8:00 bis 13:00 Uhr und 15:30 bis 20:30 Uhr
8:00 bis 10:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Letzter Einlass ist jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Für die Osterfeiertage sind folgende Regelungen vorgesehen:
Karfreitag,
3. April 2015
geschlossen
Ostersamstag, 4. April 2015
geöffnet 8:00 bis 11:00 Uhr (Einlass bis 10:00 Uhr)
Ostersonntag, 5. April 2015
geschlossen
Ostermontag, 6. April 2016
geöffnet 14:00 bis 18.00 Uhr (Einlass bis 17:00 Uhr)
126 ÖFFNUNGSZEITEN DES BERGWINKEL-MUSEUMS AN DEN OSTERFEIERTAGEN
Die Öffnungszeiten des Bergwinkel-Museums an Ostern sind wie folgt:
Karfreitag,
3. April 2015:
geschlossen
Ostersamstag, 4. April 2015:
geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ostersonntag, 5. April 2015:
geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ostermontag, 6. April 2015:
geöffnet von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die neue Sonderausstellung „Mit Strich, Charme und Pinsel“ zeigt farbenfrohe Acrylbilder von jungen Malerinnen.
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Reguläre Öffnungszeiten:
Montag:
geschlossen
Dienstag bis Sonntag: jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Schul- und Gruppenführungen je nach Vereinbarung (Tel.: 06661 85359)
127 SITZUNG DES KREISTAGES
Der Vorsitzende des Kreistages lädt zur 26. öffentlichen Sitzung des Kreistages auf
Freitag, den 17. April 2015, um 9:00 Uhr, in den Kreistagssaal (Barbarossasaal) des
Main-Kinzig-Forums in 63571 Gelnhausen, Barbarossastr. 16 – 24, ein.
128 FACHBERATUNG DES MIETERBUNDES FULDA UND UMGEBUNG E.V.
Neues Service-Angebot für Mieter
Der Mieterbund Fulda u. Umgebung e.V. wird ab April 2015 sein Beratungsangebot
ausweiten. Jeden Freitag von 14:00 bis 17.00 Uhr wird in Schlüchtern neben dem Rathaus, im „Haus des Handwerks“, Krämerstr. 5, die Rechtsanwältin Frau Martina
Köhler aus Eichenzell beratend tätig sein. Erster Beratungstag ist der 10. April 2015.
Von den ca. 2.900 Mitgliedern des Vereins, der sich als Solidargemeinschaft der Mieterinnen und Mieter versteht, leben etliche im Main-Kinzig-Kreis. „Es ist uns eine große
Freude, mitteilen zu können“, so die 1. Vorsitzende des Mieterbundes Fulda, Frau
Caroline Helsinger, „dass unsere Mitglieder künftig noch kürzere Wege haben werden,
um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wir sind zuversichtlich, dass wir
mit diesem Service-Angebot vor Ort, auch noch einen weiteren Mitgliederzuwachs in
den Regionen rund um Schlüchtern bis in den Vogelsbergkreis und Gelnhausen hinein,
verzeichnen werden. Außerdem wird mit der Einrichtung der neuen Außenstelle ein
Lückenschluss im Beratungsangebot des Deutschen Mieterbundes, Landesverband
Hessen (DMB) in Osthessen erreicht“.
Der Mieterbund Fulda hilft bei Problemen mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung,
berät bei Mietmängeln, wie z. B. Schimmelpilzbefall, undichten Fenstern und Türen,
Ruhestörungen im Haus und steht bei Kündigungen (mieter- oder vermieterseits) und
Mieterhöhungen zur Seite.
Die Organisation und Verwaltung der neuen Beratungsstelle wird von der in der Bahnhofstr. 23 in Fulda gelegenen Geschäftsstelle gesteuert. Beratungstermine für Mitglieder werden dort telefonisch vergeben und Neuanmeldungen sind persönlich, telefonisch und auch online unter www-mieterbund-fulda.de möglich.
129 DIE UNFALLKASSE HESSEN INFORMIERT
Frühjahrsputz – Jede Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert. Der Arbeitgeber muss sie anmelden.
In vielen Haushalten steht jetzt der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die
nötige Zeit, Kraft oder Lust – Senioren oder Doppelverdiener-Paare zum Beispiel. Sie
engagieren deshalb häufig eine Haushaltshilfe. Dass die Hilfe schon für den absehbar
kurzen Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden muss,
wissen viele Menschen nicht.
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Sabine Longerich, Pressesprecherin der Unfallkasse Hessen (UKH), erläutert dazu:
"Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder für die Kinderbetreuung einstellt, ist ab
diesem Moment ein Arbeitgeber. Er muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter
gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden." Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Private Arbeitgeber in Hessen wenden sich an die UKH (www.ukh.de, Suchbegriff:
Haushaltshilfe). "Wir sind, wenn man so will, die Berufsgenossenschaft für Hilfen in
Haus und Garten", sagt Sabine Longerich. Verdient die Hilfe insgesamt weniger als
450,00 € pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) angemeldet werden.
Im Falle eines versicherten Unfalls der Hilfe braucht der Arbeitgeber sich keine
Gedanken über Arzt-Kosten oder Reha-Maßnahmen zu machen:
Diese Rechnungen bezahlt die UKH, egal, ob die Hilfe hier direkt angemeldet ist oder
bei der Minijobzentrale.
Tipps zur Vorbereitung:
Bevor die neue Hilfe ins Haus kommt, kann der Arbeitgeber schon einiges vorbereiten,
damit die Arbeit gleich losgehen kann. Die UKH rät:
- Ein genauer Plan beschreibt, welche Arbeiten in welchen Räumen anstehen. Der
Plan wird am besten schon ein paar Tage vorher mit der Hilfe abgesprochen.
- Alle benötigten Putzmittel sind schon eingekauft, vorzugsweise umweltfreundliche
Haushaltschemikalien.
- Eine stabile Leiter, ein stabiler Tritt, Eimer, Putzlappen, Haushaltshandschuhe,
Besen und Spinnenweben-Besen stehen in Reichweite.
- Sämtliche Fensterbänke sind frei von Blumentöpfen und Ähnlichem.
- Bücher, Zeitschriften, CDs oder andere Dinge, die schon mal neben Bett, Sofa oder
Sessel liegen, sind weggeräumt.
- Nach getaner Arbeit tut eine fetthaltige Creme empfindlichen Händen gut.
130 UNSERE JUBILARE
Der Magistrat der Stadt Schlüchtern gratuliert:
am 03.04.:
am 04.04.:
am 05.04.:
Gunhilde Strüder, Kurfürstenstr. 19,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Horst Flemmig, Seidelbastring 17,
36381 Schlüchtern-Herolz
Anna-Luise Höhn, Kurfürstenstr. 19,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Margarete Weiß, Hinterburgstr. 3,
36381 Schlüchtern-Hutten
Adam Schmidt, Im Hochstrauch 6,
36381 Schlüchtern-Breitenbach
Erich Teubner, Am Hopfenacker 54,
36381 Schlüchtern-Herolz
Johanna Heilmann, Huttener Str. 9,
36381 Schlüchtern-Elm
Erna Stoll, Grundstr. 27,
36381 Schlüchtern-Wallroth
zum 92. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern
am 05.04.:
am 06.04.:
am 07.04.:
am 08.04.:
am 09.04.:
am 10.04.:
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Katharina Baus, Weißbachstr. 33,
36381 Schlüchtern-Gundhelm
Elisabeth Schydlo, Am Ring 20,
36381 Schlüchtern-Niederzell
Gerda Zeller, An den Lindengärten 7,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Albert Dietz, Grundstr. 47,
36381 Schlüchtern-Wallroth
Christel Vogel, Untere Heeg 5,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Richard Kraushaar, Mühlengrund 14 a,
36381 Schlüchtern-Kressenbach
Irmgard Peppel, Alte Hohenzeller Str. 20,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Remzi Coral, Höbäckerweg 18,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Joachim Reuß, Ringstr. 25,
36381 Schlüchtern-Vollmerz
Martha Kohlhepp, Haubergstr. 10,
36381 Schlüchtern-Gundhelm
Christian Köhler, Aussiedlerhof 1,
36381 Schlüchtern-Hohenzell
Gerhard Dorn, Schwarzbachstr. 12,
36381 Schlüchtern-Gundhelm
Karin Gerres, Oststr. 4,
36381 Schlüchtern-Vollmerz
Anneliese Doehring, Rebenweg 8,
36381 Schlüchtern-Herolz
Georg Schmidt, Reithweg 4,
36381 Schlüchtern-Elm
Heinrich Alt, Am Birkes 2,
36381 Schlüchtern-Elm
Kurt Braun, Breitenbacher Str. 31 d,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Karl Bartholomä, Zur Dornenhecke 14,
36381 Schlüchtern-Niederzell
Elisabeth Leipold, Grundstr. 59,
36381 Schlüchtern-Wallroth
Regina-Maria Sander, Bornwiesenweg 8,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Helga Groß, Breitenbacher Str. 24,
36381 Schlüchtern-Innenstadt
Wilhelm Rüffer, Am Reitacker 36,
36381 Schlüchtern-Hohenzell
Kurt Weisheit, Weißdornweg 10,
36381 Schlüchtern-Elm
14/2015
zum 83. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Hinweis:
Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner kann – ohne Angaben von Gründen – der Übermittlung
der Daten aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger oder Presse und
Rundfunk beim Einwohnermeldeamt widersprechen.