PERSONENZENTRIERUNG UND SOZIALRAUMORIENTIERUNG – WIE VERHÄLT SICH DAS ? Petra Gromann Vortrag Bundeskongress für Führungskräfte 13.4.2015 Berlin Gliederung des Vortrags • Personenzentrierung – Entstehung eines fachlichen • • • • • „Schlagwortes“ Ankerpunkt Teilhabeplanung – oder die Ebenen eines personenzentrierten Konzeptes Personenzentrierte Organisationsentwicklung und ihre Bezüge zu Sozialräumen Teilhabe und Partizipation – welche Brücken schlagen die die rechtlichen Vorgaben Weitere wissenschaftliche Diskurse zur „Personenzentrierung“ Schlussbemerkung Teilhabeorientierte regionale Steuerung – die Verantwortung für „beide Seiten einer Medaille“ Historische Wurzeln der Entwicklung : • Personen, bei denen „Behandlungsbedürftigkeit“ anhielt( psychische Erkrankungen) oder bei denen Behinderungen „angeboren“ waren wurden in der Anstalt ( Anstaltspflege) versorgt. • Diese Tradition wurde nach der Auslöschungspolitik des Nationalsozialismus fortgeführt und als heilpädagogisches Konzept in sogenannten Langzeitwohn – oder Pflegeheimen fortgeführt . • In den 80er Jahren entwickelte sich ein fachlichen Diskurs um erlernte Hilflosigkeit/ Hospitalismus als sekundäre Krankheit und um die „menschenunwürdigen“ Verhältnisse in den Anstalten im Kontext der Sozialpsychiatrie. Personenzentrierte Organisation der Hilfen als Alternative zur „Anstalt“ , zur „Reha-Kette“ oder „Wohnheim für……“ • Nach der diagnostisch begründeten „Anstalts-und Pflegeheimphase“ entstanden sozialtherapeutische Förderkonzepte als Rehabilitationsleiter oder -kette : vom Wohnheim in das „Reha“ die „Wohnschule“ und dann in das betreute Wohnen • Fachlich-methodische Logik : je geringer die Funktionseinschränkungen, um so weniger Betreuung, fachlicher Erfolg ist gleich Verringerung von Symptomen und gelingender Anpassung, diese ist voraussetzung von Integration • die Verbesserung der persönlichen Lebenssituation ist an Verbesserung der Symptome/Auffälligkeit und Verringerung der Betreuung geknüpft . Wichtige theoretische Bezüge der Kritik : • Hospitalismus als „zweite Krankheit“ ( Deprivationssyndrom) • Die totale Institution : Stigma und Exklusion (Goffmann) • Erlernte Hilflosigkeit (Seligman) • Diagnose und Behinderung als Urteil : „Labeling“ /Depersonalisierung • Organisationsregeln und Gleichbehandlungsprinzip (Fengler) Rehabilitations- und Fördersystem zeigen Erfolge • „Normalisierung“ der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen • Vielfältige fachlich- methodische Weiterentwicklungen zur angemessenen Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen in „therapeutischen“, professionell bestimmten Umwelten • Pädagogisierung des Alltags in besonderen Einrichtungen und Diensten • Bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Auflösung der weiblichen Sorgetätigkeiten in privaten Verhältnissen – hoher und ständig steigender Druck auf öffentliche träger zur Versorgung Erkenntnis : nicht alle Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen dauerhafte Hilfen, wenn das Umfeld stimmt • oder anders ausgedrückt : die Voraussagefaktoren „guter Verläufe“ im Teilhabe- wie Gesundheitsbereich sind wesentlich mit lebensgeschichtlich geringen psychosozialen Belastungsfaktoren und noch vorhandenen oder professionell gestützten sozialen Netzwerken verknüpft. • Eingliederung zu leisten bedeutet zu berücksichtigen, dass Armut, mangelnde Bildung, Mobilitäts- und Kommunikationsbarrieren, Arbeitslosigkeit, Isolation und Traumatisierungen sowohl psychische Erkrankungen wie auch sogenannte geistige und mehrfache Behinderungen „verfestigen“ • Auf diesem Hintergrund sind „personenzentrierte “ Angebote = flexible und auf die Person abgestimmte Leistungen, die soziale Netze stützen und entwickeln besonders wichtig und somit die „andere Seite der Medaille“ : erste sozialräumliche Konzepte . • Soziale und individuelle Entwicklung durch Zusammenarbeit (SIVUS)/ Gemeindepsychiatrie Im Zuge methodischer (Person in der Lebenswelt) und organisationaler Veränderung (Dezentralisierung) kommen die Rahmenbedingungen in den Blick : • Bisheriges Finanzierungssystem (EGH) ist durch folgende Effekte grob zu beschreiben : • Ein Angebot bekommt, wer in ein Angebot passt, wenn es ihm/ihr besser oder schlechter geht, muss er/sie wechseln - hohe Exklusionsrisiken • Finanzierung als entscheidendes Merkmal der Zuordnung und der Flexibilität : Viel Hilfe im Heim, wenig Hilfe im Betreuten Wohnen, Viel Hilfe in der WfbM, wenig Hilfe am eigenen Arbeitsplatz • Damit zielen wesentliche ökonomische Anreize auf stationäre Hilfen. Dies gilt für Anbieter – aber auch für Klienten : bequeme „Rundumversorgung“ in einer professionellen Sonderwelt wird mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit „bezahlt“ • Gegenentwurf : Option personenzentrierter und sozialräumlicher Hilfen • Unterstützung persönlicher Lebensentwürfe durch • • • • • • passende „Umwelten“ Nutzen von sozialen Nahräumen Finanzielle Unterstützung von Teilgabe – Beitrag zu bürgergerechten „Kiezen“ Voraussetzung : leistungsträgerübergreifende Teilhabeplanung, Aufhebung von ambulant und stationär, Einbeziehen aller Menschen mit Beeinträchtigungen Förderung persönlicher Budgets „Dienstleister“konzept professioneller Hilfen Kernstück : Individuelle Bedarfe im Kontext einschätzen – der Beginn prozessorientierter Hilfeplanungsverfahren • Hilfeplanung als Ergebnis von Wechselwirkungen verstehen : dominanter Einfluss der Angebotsform auf den Bedarf – die selbsterfüllende Prophezeiung des professionellen Standards von „Normalität“ • Hilfeplanung als dialogischen und bürgerrechtlichen Prozess verstehen : Beteiligung an der Aushandlung der Hilfen, Anerkennung als Subjekt • Hilfeplanung als Unterstützung eigener Lebensgestaltung verstehen : die Kraft der Motivation und Selbstwirksamkeit umsetzen • Hilfeplanung als Option den Vorrang sozialräumlicher Hilfen und persönlicher Netzwerke praktisch umzusetzen Integrierte Teilhabeplanung soll 6 Ebenen möglich machen : • I. „Teilhabediagnostik“ Lebensziele entwickeln, Einschätzen der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderung für diese Ziele als Dialog • II. Prozess der Teilhabe/ Hilfeplanung umsetzen : von der gemeinsamen Einschätzung der Wechselwirkungen von Zielen, Problemlage und • der Vereinbarung konkreter Arbeitsziele auf dem Hintergrund von Ressourcen, Beeinträchtigungen und Umfeldbedingungen die Unterstützungsleistungen /Hilfen planen • III. Erarbeiten von Dienstleistungen/Arbeitsanteilen von Einrichtungen /Diensten ,privaten wie ehrenamtlichen Anbietern auf der Basis von Zielen und Wünschen der Klienten …. Ebenen von Teilhabeplanung • IV. trägerübergreifende Koordinierung und Abstimmung damit Hilfen im Lebensraum gelingen zwischen sozialräumlichen Hilfen und Dienstleistungen von Teams / Einrichtungen in verschiedenen Lebensbereichen • V. inhaltlich angemessene, zeitbezogene, zielgruppenübergreifende und kostenträgerübergreifende Finanzierungsgrundlage ( Auflösung der unterschiedlichen Finanzierung stationär- ambulant, regelhafte Einbeziehung persönlicher Budgets ) als personenzentrierte Komplexleistung • VI. regionale Abstimmung der Bedarfe – regionale teilhabeorientierte Planung der Strukturen sozialer Räume wie der Angebote Prinzipien von Personenzentrierung zur Umsetzung von Teilhabe sind folglich : • Lebensziele – nicht Trainingsziele • Dialogisches Planen und Bewerten von Hilfen • Berücksichtigung der Wechselwirkungen • Vorrang sozialräumlicher Hilfen • Hilfen erhalten können unabhängig von den professionellen Sonderwelten • Kurz : all das was die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert und was so schwer im Alltag umzusetzen Anforderungen der ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz) 2012 als personenzentrierte „Agenda“ • Neuausrichtung der Eingliederungshilfe auf eine • • • • • personenzentriertes Teilhabemanagement Entwicklung von notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten auf regionaler Ebene ( Sozialraumorientierung) Gesamtverantwortung durch die Träger der Sozialhilfe, integrierte Bedarfsfeststellung, Ausrichtung auf Wirkungskontrolle Begleitende Beratung und Transparenz für Betroffene, Partizipation, Zielvereinbarungen für eine Zeitspanne , aktive Förderung von persönlichen Budgets Förderung individueller Wohnformen, Konversion stationärer Einrichtungen Leistungsmodule für die Teilhabe an Arbeit unabhängig von Ort und Träger der Leistungserbringung Sowohl Personen wie Sozialraumorientierung verlangen einen tiefgreifenden Organisationswandel von Wohlfahrtsorganisationen • Der Grundhaltung – Beziehungsgestaltung von Professionellen • Des Arbeitsalltags : flexible Gestaltung der Orte von Leistungserbringung und ihrer Regeln, Ausrichtung an individuellen Zielen und deren Unterstützung , Veränderung der Dienstplanung, der fachlichen Kompetenzen und ihrer (An-)Leitung • Des Netzwerkes der Organisation : Kooperation und Austausch im Netzwerk allgemeiner, nicht mehr spezifischer Umwelten Sozialraumorientierung benötigt genau wie personenzentrierte Hilfen die Umsetzung auf unterschiedlichen Ebenen • Umsetzung in der konkreten Teilhabeplanung von Menschen – Orientierung auf selbstbestimmte soziale Netzwerke und soziale Räume • Umsetzung und Akzeptanz sozialräumlichen Vorrangs durch die koordinierte Durchführung von vor Ort vorgehaltenen Hilfen von professionellen und nicht-professionellen Unterstützern • Vorrang der Teilhabe an Arbeit als Teilgabe im Sozialraum, aktive Unterstützung von Personen/Gruppen ohne Beeinträchtigung • Entwicklung und Stützen allgemeiner Rahmenbedingungen : soziale Netzwerkarbeit auf der Ebene von Organisationen • Anwaltschaft für flexible und passgenaue Finanzierungssysteme über die Versäulung des Sozialrechts und der kommunalen allgemeinen „Daseinsfürsorge“ hinweg Was bedeutet das für die Anbieter Sozialer Arbeit ? • Veränderung der Angebotsstrukturen im gemeindepsychiatrischen Kontext und in der Behindertenhilfe : Fortgesetzte De-Institutionalisierung bei hoher Professionalisierung : fachkundige koordinierende Prozessbegleitung, gezielter Aufbau und materielle Förderung von Netzwerken , Geh-Strukturen setzen hohe Organisations- und Personalkompetenz voraus • Spannungsfeld : Vorhalten von Unterstützungsstrukturen versus Spezialisierung : Beispiel : ambulante Krisenhilfen für den Stadtteil versus Spezialangebote ( z.B. bei Doppeldiagnosen, Autismus) • Kooperation und Koordination verlangen neue Formen der verlässlichen Zusammenarbeit zwischen Angebotsbereichen und unterschiedlichen Leistungserbringern ( professionell/bürgerschaftlich) und unterschiedlichen Leistungsträgern Sozial- und grundrechtliche Brücken : Teilhabe und „Personenzentrierung“ • Das Sozialgesetzbuch IX sichert eigentlich allen Menschen mit Beeitnrächtigungen eine selbstbestimmte Teilhabe zu • Dies bleibt jedoch im Rahmen der Rechtlichen und finanzpolitischen Normen ein „abstraktes“ Zugeständnis. • Faktisch sind viele Menschen mit Beeinträchtigungen ausgeschlossen, ein „ganz normales Leben“ zu führen. • Wichtig : das Maß der Teilhabe ist von subjektiven und objektiven Bedingungen beeinflusst Selbstbestimmtes Teilhaben • Selbstbestimmung setzt Wahlmöglichkeiten voraus • Selbstbestimmung setzt Fertigkeiten voraus – insbesondere die, die eigenen Rechte zu kennen, für sie einzutreten. Mann und Frau muss mit Verwaltung umgehen können und „Regie“ führen können • Wo das nicht vorhanden ist, da muss es zum Teilhaben Assistenz geben. • Das Ausmaß der Assistenz ist folglich eine strukturelle Bedingung von Teilhabe • Prüfstand : Welche Hilfen braucht selbstbestimmtes Teilhaben ? Diskurse der „Personenzentrierung“ • In Deutschland als Kritik an der Hospitalisierung , der Angebotszentrierung entstanden – Organisationsentwicklungs- und sozialpolitischer Bezug / Finanzierungs-und Erbringungsstrukturen • humanistische Psychologie- Selbstaktualisierung, Bedürfnisorientierung- C.Rogers – Methodischer Bezug • Tom Kitwood : personenzentrierte Pflege : Grundhaltung : Konfrontation der Pflegeroutinen als entwürdigend • M. Nussbaum – Ethischer Bezug (Care-Ethik) Personenzentrierte Therapieansätze : Klienten sind Experten ihrer selbst • Methoden haben „nondirektiven Charakter“, der Klient wird als Experte seiner selbst betrachtet. Der Therapeut fokussiert im Gespräch auf das Hier und Jetzt und verzichtet auf die Deutung unbewusster Anteile und Konflikte. Das Ziel des empathischen, wertschätzenden sowie authentischen Beziehungsangebotes besteht darin, dass der Klient Selbsterforschung entwickelt, sich seiner selbst in der therapeutischen Beziehung gewahr wird, sich selbst zunehmend in seinem Sein annehmen kann und hierdurch Veränderung sowie Autonomie ermöglicht wird. • In diesem Sinn steht in der klientenzentrierten Therapie die Entfaltung der Persönlichkeit als Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Als wesentliche Techniken hierzu dienen bspw. das aktive Zuhören, das Paraphrasieren (in eigenen Worten wiedergeben) und das Verbalisieren emotionaler Erlebnisinhalte. Wirksamkeit sozialtherapeutischer Interventionen • Die ansatzübergreifenden oder auch unspezifischen Wirkfaktoren bilden jene Variablen und Umstände, die in allen Therapieverfahren gleichermaßen wirken können. Als wesentlich kann hier eine konstruktive Beziehungsgestaltung zur Schaffung einer tragfähigen therapeutischen Allianz sowie Compliance erwähnt werden. Darüber hinaus erscheinen die Vermittlung von Kompetenz, Vertrauen, Sinn und Orientierung, die Entwicklung von Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen, die Aktivierung von Ressourcen, die Ausrichtung am unmittelbaren Erleben des Klienten sowie Prozesse der Problembewältigung und der Selbstklärung als wichtige unspezifische Faktoren. „Personenzentrierte“ therapeutische Methoden und ihre Wirkung • Miller et al. (2010) beschreiben weitere vier Faktoren, welche unabhängig vom methodischen /psychotherapeutischen Konzept Veränderung bewirken. Danach gehen vierzig Prozent der Veränderungen auf außertherapeutische Wirkfaktoren zurück, welche vom Klienten selbst oder seinem Umfeld, also nicht durch die Therapie initiiert wurden. Dreißig Prozent lassen sich auf eine wertschätzende, respektvolle Beziehungsgestaltung zurückführen und jeweils fünfzehn Prozent begründen sich in der theoretischen und methodischen Orientierung des Therapeuten bzw. in Placebofaktoren, wie bspw. dem Glauben an die Wirksamkeit der Intervention. • Zusätzlich erachten Miller et al. die Achtsamkeit gegenüber positiven Veränderungen, das Interesse an Ressourcen und an der Person des Gegenübers, die Anerkennung der Selbstbestimmung des Klienten sowie die Konzentration auf Möglichkeiten für ansatzübergreifende Wirkfaktoren. Philosophie der Teilhabe / Amyrta Sen • Teilhabe soll nicht nur aus materieller Gleichstellung • • • • bestehen Das sind wichtige Grundlagen – aber Teilhabe soll die Freiheitsgrade erhöhen, sich zu beteiligen Teilhabe ist eine handlungsorientierte Perspektive Wir sollten Menschen mit Beeinträchtigen als engagierte Gestalter ihres Lebens sehen und Ihnen zutrauen, im Gemeinwesen ( gerade auch mit der Art, wie ihre Hilfen organisiert sind ) einen wichtigen Beitrag zu leisten Teilhabe = Teilgabe Care Ethik M. Nussbaum • Fähigkeiten-Ansatz (Capabilities Approach): Unter zehn Stichpunkten – wie Leben, körperliche Integrität, Gefühle, Zugehörigkeit oder Spiel – werden die zentralen Bedingungen aufgeführt, die zum Führen eines guten Lebens befähigen. Anhand dieses Kataloges kann bewertet werden, inwieweit eine Gesellschaft allen Menschen die Entwicklung folgender Fähigkeiten ermöglicht: • menschliches Miteinander, die Kontrolle über den eigenen Körper, die Verantwortung für die Umwelt und für Schwächere, sowie die Entwicklung emotionaler und kreativer Potenziale. Beispiele aus dem Katalog der Lebensbedingungen Verbundenheit mit anderen Menschen (affiliation) Menschen leben immer auf andere bezogen, benötigen Anerkennung und haben das Gefühl der Anteilnahme und des Mitleids Sozialität (Concern for other Humans) Fähigkeit zur sozialen Interaktion, sich mit anderen zu identifizieren und das Gefühl, die Achtung anderer zu haben (Schutz vor Diskriminierung, Gerechtigkeitssinn, Freundschaft) Tom Kitwood : personenzentrierte Pflege • Die Einzigartigkeit der dementen Person gilt es zu beachten und zu würdigen. Im Zentrum steht die Beziehung von interagierenden Menschen. Kitwoods Blickrichtung ist nicht so sehr Heilung der Demenzerkrankung im Sinne des Standardparadigmas, sondern Wohlbefinden und gelingende Beziehung, deren Ergebnisse in beide Richtungen (Dementer und Pflegender) wirkt. In der Begegnung mit dem demenzkranken Menschen können nämlich auch die Pflegenden etwas gewinnen. Nicht der Erfolg therapeutischer Bemühungen, sondern schon allein die aufmerksame Begegnung ist wertvoll. Grundhaltung ….. • Im Gegensatz zur personenzentrierten Psychotherapie in der Folge von Carl Rogers sieht Kitwood die Person nicht nur als Experte für ihr Erleben (Überforderung von Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen) , sondern sieht vor allem in der Begegnung von Ich und Du den entscheidenden Ansatzpunkt zum Verständnis des Personseins. An dieser Stelle beruft sich Kitwood explizit auf die Arbeiten Martin Bubers und er betont, dass zum Verständnis der Demenz wichtig ist, „Person-sein im Sinne von Beziehung zu sehen.“ • Wichtig : die Identifikation von schädigender Unterstützung /„maligner“ Hilfe. Kern davon ist eine Haltung, die Personen „objektiviert“ ( Bsp : „Demente“ sind so/ ich weiß, was gut für Dich ist…. ) Schlussbemerkung • Personenzentrierung wurde in Deutschland wesentlich in der soziologischen Tradition ( Hospitalisierung-Stigmatisierungorganisationaler Dienstleistungsansatz- Lebenswelt- komplexe Ambulantisierung) diskutiert • Teilhabe und Partizipation – die neuen rechtlichen Vorgaben (SGB IX und UN-Konvention) führen zu einer sozialpolitisch-partizipativen und menschenrechtlich vertieften Debatte der Personenzentrierung • Sozialraumorientierung ist die „zweite Seite“ der Medaille Personenzentrierung. • Sie ist nicht als Gegensatz zu verstehen – aber vielleicht einfacher zu akzeptieren, weil sie scheinbar den Blick nach außen lenkt und möglicherweise suggeriert , es könne alles so bleiben. Lediglich die Finanzierung und die Gesellschaft muss sich ändern. Sozialraumorientierung ist jedoch nicht ohne Veränderung der professionellen Sonderwelten zu haben. Teilhabeorientierte regionale Steuerung – die Verantwortung für beide Seiten • Das Ziel Qualität von Teilhabe, Wirtschaftlichkeit und Versorgungsgerechtigkeit herzustellen, verlangt nach einer Steuerung mit allen beteiligten Interessenpositionen (Leistungsträger, Leistungserbringer, Selbsthilfe/Sorgeposition und Kommunen/Gebietskörperschaften) . • Das Zielprinzip Teilhabe erfordert Kooperation und Bewertung der komplexen und regional durchaus unterschiedlichen Bedingungen und Anerkennung der legitimen Interessen unterschiedlicher Akteure. • Gemeinsame Planung und Bewertung der Situation vor Ort ist über Kennzahlen aus personenzentrierten Teilhabeplanungen und Zielvereinbarungen möglich und kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung und Lebensbedingungen aller führen.
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