öffentliche bekanntmachung - Titisee

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald, Bekanntmachung der Offenlage
des Entwurfs zur „Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie“ nach § 3
Abs. 2 BauGB
Der Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald, bestehend aus den Verwaltungsgemeinschaften Hinterzarten-Breitnau, Löffingen-Friedenweiler, Schluchsee-Feldberg und
Titisee-Neustadt - Eisenbach (Hochschwarzwald), sowie der Gemeinde Lenzkirch
beabsichtigt, die Nutzung der Windenergie im Verbandsgebiet durch die Aufstellung eines
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zu steuern, indem der Windenergienutzung in
substanzieller Weise Raum verschafft wird und Windenergieanlagen an anderer Stelle
gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ausgeschlossen werden.
Der Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald hat in seiner öffentlichen Verbandsversammlung am 29. April 2015 den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes gebilligt und
den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die geplanten Konzentrationszonen für Windenergie sind aus dem abgedruckten Lageplan
vom 29.04.2015 erkennbar und umfassen die Flächen „Fehren“ nördlich von TitiseeNeustadt, Stadtteil Neustadt, „Glasberg“ südlich von Titisee-Neustadt am Westrand des
Hochfirstes und „Wintersberg“ zwischen dem Langenordnachtal und dem Jostal. Maßgebend
für die Abgrenzungen ist der Entwurf zur Offenlage.
Mit der Rechtswirksamkeit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen die im Gebiet des
Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald in den Flächennutzungsplänen bisher
dargestellten Flächen für Windenergie wie folgt entfallen:
Gemeinde Lenzkirch: Fläche „Olpenhütte“ am Südrand der Gemarkung Lenzkirch, ca. 2,4
km nordöstlich von Schluchsee (Ortsrand), zwischen Schluchsee und Grünwald, ca. 700 m
nördlich der K 4988: Umwidmung der Fläche „Olpenhütte, Eignungsfläche für die Errichtung
von zwei Windrädern“ in „Fläche für die Forstwirtschaft“.
Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler, Stadt Löffingen: Umwidmung von „SO
Windenergie“ in ausschließlich landwirtschaftliche Fläche bei folgenden Flächen:
- „Aschbühl“, Größe ca. 7,5 ha, an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Löffingen und
Unadingen, ca. 1100 m östlich des Siedlungsrandes von Löffingen (Sportplatz),
- „Berchental“, Größe ca. 2,5 ha, ca. 700 m östlich des Bebauungsrandes an der Oberen
Hauptstraße in Löffingen und ca. 140 m südlich der B 31,
- „Hard“, Größe ca. 2,0 ha, ca. 950 m östlich des Bebauungsrandes an der Oberen
Hauptstraße in Löffingen und ca. 150 m südlich der B 31,
- „Bärenbrünnle“, Größe ca. 3,5 ha, Gewann Bärenbrünnle, ca. 630 m nordöstlich des
Ortsrandes von Rötenbach und ca. 2,2 km nordwestlich des Ortsrandes von Löffingen,
südlich der Bahnlinie und der B 31,
Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt – Eisenbach: Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung
Schwärzenbach, Ortsteil Wiesbach: „Kolmen“, Größe ca. 5 ha, ca. 1,5 km nordöstlich von
Eisenbach (Rathaus) und 1,8 km südlich von Mittelschollach, zwischen dem „Großen Hof“
und dem „Wiesbacherhof“: Umwidmung der Vorrangfläche für Windenergie „Kolmen“ in
ausschließlich Waldfläche.
Der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 8. Juni bis einschließlich Dienstag, 31. Juli 2015 (Auslegungsfrist) in den
Rathäusern der Städte und Gemeinden des Planungsverbandes während der üblichen
Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können dort - schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig. Die Planunterlagen der Offenlagefassung können bei den Verwaltungen der
folgenden Städte und Gemeinden eingesehen werden:
79874 Breitnau, Dorfstraße 11, im Hauptamt des Rathauses
79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, Rathaus, Zimmer-Nr. 7
79868 Feldberg, Kirchgasse 1, Rathaus, Zimmer 1.2
79877 Friedenweiler, Ortsteil Rötenbach, Hauptstraße 24, Rathaus, Zimmer-Nr. 23
79854 Hinterzarten, Rathausstraße 12, Rathaus, Zimmer-Nr. 9
79853 Lenzkirch, Kirchplatz 1, Bürgerservice im Kurhaus
79843 Löffingen, Rathausplatz 1, Rathaus, Foyer im Erdgeschoss beim Stadtbauamt
79859 Schluchsee, Fischbacher Str. 7, Rathaus, Foyer.
79822 Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4, Rathaus Nebengebäude, 1. OG im Flur
Die Unterlagen können zusätzlich von der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt eingesehen
und heruntergeladen werden (Homepage Gemeinde und Touristinformation Titisee-Neustadt
Stadt Titisee-Neustadt, Wirtschaft
Stadtentwicklung
Windenergie Flächennutzungspläne).
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und deren Inhalt der Planungsverband
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es werden folgende bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
mit ausgelegt:
1. Begründung Teil 1
Begründung mit Herleitung des Planungsprozesses durch 7 Planungsschritte, davon insbesondere umweltbezogen: Schritt 2 (geschützte Flächen gemäß Windenergieerlass, z. B.
Naturschutzgebiete), Schritte 3-4 (Lärmschutzabstände), Schritt 5: (Artenschutz Vögel),
Schritte 6-7 (Landschaftsbild). Die zur Offenlage beschlossenen Prüfflächen „Fehren“,
„Glasberg“ und „Wintersberg“ sind in den Karten im Anhang zur Begründung Teil 1 (Ziff. 20 –
25) dargestellt.
2. Begründung Teil 2, Umweltbericht
Umweltbericht mit Ausführungen zum Artenschutzrecht in der Flächennutzungsplanung, zu
Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung im Hinblick auf die Schutzgüter: Boden,
Wasser (u.a. Wasserschutzgebiete), Klima und Luft, Tiere und Pflanzen (mit einer
Zusammenfassung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages Avifauna, einer Zusammenfassung der Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsuntersuchung für die Prüffläche “DieRauh/Wintersberg“, einer Zusammenfassung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
Fledermäuse und einer artenschutzrechtlichen Gesamtbeurteilung der geplanten Konzentrationszonen für Windenergie), Landschaft und Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und
Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, weiterhin mit einer
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung,
einer Beschreibung der Möglichkeiten zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation
von Eingriffen mit Ausführungen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung, weiterhin
mit Ausführungen zu nach Maßnahmenumsetzung verbleibenden Umweltauswirkungen,
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und einer
Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge, weiterhin eine
Landschaftsbildbewertung mit Sichtfeld- und Risikoanalysen zum Landschaftsbild und
landschaftsbezogener Erholung, mit Darstellung von Wirkzonen (quantitative Ermittlung von
Sichtbereichen in einer Entfernung von bis zu 6 km von einer Prüffläche).
Im Umweltbericht werden im Endergebnis die Prüfflächen Glasberg, Fehren und Wintersberg
als vertretbar eingestuft, da erhebliche Konflikte bei den meisten Schutzgütern vermeidbar
sind. Nicht vermeidbar und nicht gleichartig ausgleichbar sind dagegen die Auswirkungen auf
das Landschaftsbild. Die Umweltauswirkungen sind bei der genauen Anlagenplanung
nochmals detaillierter zu untersuchen.
3. Gutachten Fledermäuse
„Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse“, Autor: FrInaT GmbH, Freiburg, mit näherer
Untersuchung von 17 Fledermausarten mit dem Ergebnis, dass aufgrund des Fledermausschutzes keine Prüffläche entfallen muss, jedoch durch Vorkehrungen sicherzustellen ist,
dass durch den Betrieb von Windenergieanlagen keine Fledermäuse einem erhöhten
Tötungsrisiko ausgesetzt werden.
4. Gutachten Vögel
„Artenschutzrechtliche Prüfung windkraftsensibler Vogelarten“, Autor: Büro für Landschaftsökologie (BfL) Laufer, Offenburg, mit dem Ergebnis, dass 5 Prüfflächen wegen Gefährdung
einiger Vogelarten nicht weiter verfolgt werden sollten. Die Flächen Fehren, Wintersberg und
Glasberg sind jedoch hinsichtlich des Vogelschutzes vertretbar.
5. Verträglichkeitsprüfung zum Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“
Verträglichkeitsprüfung zum Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“, da die Prüffläche
Wintersberg/Die Rauh, Titisee-Neustadt, im Vogelschutzgebiet liegt, mit dem Ergebnis, dass
die südliche Teilfläche „Die Rauh“ aus artenschutzrechtlichen Gründen ausscheidet,
während die nördliche Teilfläche „Wintersberg“ beibehalten werden kann.
6. Steckbriefe
Steckbriefe zu jeder Prüffläche mit einer Zusammenfassung der umweltrelevanten Informationen und dem Ergebnis, dass die drei Flächen Fehren, Glasberg und Wintersberg als
geeignet eingestuft werden sollten.
7. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.05. –
22.07.2013 beteiligt wurde, sind in tabellarischer Zusammenstellung (aus Datenschutzgründen meistens ohne Namensnennung) mit den Abwägungsentscheidungen des
Planungsverbandes den Offenlageunterlagen beigefügt. Seitens der Öffentlichkeit wurden
folgende wesentliche Aspekte gegen die Nutzung der Windkraft in bestimmten Prüfflächen
vorgebracht: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung der Tourismuswirtschaft, Wertminderung von Grundstücken in der Nähe von Windenergieanlagen,
Infragestellung der Windenergienutzung im Hinblick auf mangelnde Speichertechnologien
und mangelnde Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen, auch hinsichtlich der Wasserkraft, gesundheitliche Gefahren durch Windenergieanlagen (hörbarer Schall und Infraschall),
sowie naturschutzrechtliche Bedenken aufgrund von Vogelbeobachtungen.
8. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind mit Abwägungsentscheidungen des Planungsverbandes den Offenlageunterlagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor zu den
Themen: Konzentrationszonen für Windenergie in Landschaftsschutzgebieten (Regierungspräsidium FR, Landratsamt Brsg.-Hochschw.), Artenschutz hinsichtlich Vögel und
Fledermäuse, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, (Regierungspräsidium FR., Landratsamt
Brsg.-Hochschw.), Verträglichkeit von Windenergie mit dem Auerwildschutz (Forstliche
Versuchs- u. Forschungsanstalt B.-W.), Landschaftsbild (Regierungspräsidium FR.,
Landratsamt Brsg.-Hochschw., Gemeinden Lenzkirch, St. Märgen, Stadt Vöhrenbach,
Schwarzwaldverein, Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Schwarzwald Tourismus GmbH),
forstrechtlich relevante Belange (Regierungspräsidium FR), Hinweise zum Grundwasser,
Rohstoffgeologie, Baugrund, Wasserschutzgebiete, Gewässerschutz (Regierungspräsidium
FR, Landratsamt Brsg.-Hochschw.).
9. Visualisierungen
Visualisierungen (Fotomontagen) sind zu den Flächen des Offenlageentwurfes unverbindlich
als Anschauungsmaterial beigefügt, einzelne ausgeschiedene Flächen können nur auf der
Homepage der Stadt Titisee-Neustadt (s.o.) eingesehen werden.
Informationsveranstaltung:
Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung findet eine öffentliche Informationsveranstaltung
zur Vorstellung des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des
Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald statt
am 22. Juni 2015 um 19.00 Uhr im Kurhaus Titisee, großer Saal, statt.
Dort können Fragen zur Planung gestellt und Stellungnahmen abgegeben werden. Alle
interessierten Bürger und Bürgerinnen sind dazu herzlich eingeladen.
Löffingen, 15. Mai 2015
Tobias Link (Vorsitzender des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald)
Bitte beigefügten Lageplan am Text einfügen!