ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald, Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs zur „Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie“ nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald, bestehend aus den Verwaltungsgemeinschaften Hinterzarten-Breitnau, Löffingen-Friedenweiler, Schluchsee-Feldberg und Titisee-Neustadt - Eisenbach (Hochschwarzwald), sowie der Gemeinde Lenzkirch beabsichtigt, die Nutzung der Windenergie im Verbandsgebiet durch die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zu steuern, indem der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschafft wird und Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ausgeschlossen werden. Der Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald hat in seiner öffentlichen Verbandsversammlung am 29. April 2015 den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Die geplanten Konzentrationszonen für Windenergie sind aus dem abgedruckten Lageplan vom 29.04.2015 erkennbar und umfassen die Flächen „Fehren“ nördlich von TitiseeNeustadt, Stadtteil Neustadt, „Glasberg“ südlich von Titisee-Neustadt am Westrand des Hochfirstes und „Wintersberg“ zwischen dem Langenordnachtal und dem Jostal. Maßgebend für die Abgrenzungen ist der Entwurf zur Offenlage. Mit der Rechtswirksamkeit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen die im Gebiet des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald in den Flächennutzungsplänen bisher dargestellten Flächen für Windenergie wie folgt entfallen: Gemeinde Lenzkirch: Fläche „Olpenhütte“ am Südrand der Gemarkung Lenzkirch, ca. 2,4 km nordöstlich von Schluchsee (Ortsrand), zwischen Schluchsee und Grünwald, ca. 700 m nördlich der K 4988: Umwidmung der Fläche „Olpenhütte, Eignungsfläche für die Errichtung von zwei Windrädern“ in „Fläche für die Forstwirtschaft“. Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler, Stadt Löffingen: Umwidmung von „SO Windenergie“ in ausschließlich landwirtschaftliche Fläche bei folgenden Flächen: - „Aschbühl“, Größe ca. 7,5 ha, an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Löffingen und Unadingen, ca. 1100 m östlich des Siedlungsrandes von Löffingen (Sportplatz), - „Berchental“, Größe ca. 2,5 ha, ca. 700 m östlich des Bebauungsrandes an der Oberen Hauptstraße in Löffingen und ca. 140 m südlich der B 31, - „Hard“, Größe ca. 2,0 ha, ca. 950 m östlich des Bebauungsrandes an der Oberen Hauptstraße in Löffingen und ca. 150 m südlich der B 31, - „Bärenbrünnle“, Größe ca. 3,5 ha, Gewann Bärenbrünnle, ca. 630 m nordöstlich des Ortsrandes von Rötenbach und ca. 2,2 km nordwestlich des Ortsrandes von Löffingen, südlich der Bahnlinie und der B 31, Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt – Eisenbach: Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Schwärzenbach, Ortsteil Wiesbach: „Kolmen“, Größe ca. 5 ha, ca. 1,5 km nordöstlich von Eisenbach (Rathaus) und 1,8 km südlich von Mittelschollach, zwischen dem „Großen Hof“ und dem „Wiesbacherhof“: Umwidmung der Vorrangfläche für Windenergie „Kolmen“ in ausschließlich Waldfläche. Der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni bis einschließlich Dienstag, 31. Juli 2015 (Auslegungsfrist) in den Rathäusern der Städte und Gemeinden des Planungsverbandes während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können dort - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Planunterlagen der Offenlagefassung können bei den Verwaltungen der folgenden Städte und Gemeinden eingesehen werden: 79874 Breitnau, Dorfstraße 11, im Hauptamt des Rathauses 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, Rathaus, Zimmer-Nr. 7 79868 Feldberg, Kirchgasse 1, Rathaus, Zimmer 1.2 79877 Friedenweiler, Ortsteil Rötenbach, Hauptstraße 24, Rathaus, Zimmer-Nr. 23 79854 Hinterzarten, Rathausstraße 12, Rathaus, Zimmer-Nr. 9 79853 Lenzkirch, Kirchplatz 1, Bürgerservice im Kurhaus 79843 Löffingen, Rathausplatz 1, Rathaus, Foyer im Erdgeschoss beim Stadtbauamt 79859 Schluchsee, Fischbacher Str. 7, Rathaus, Foyer. 79822 Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4, Rathaus Nebengebäude, 1. OG im Flur Die Unterlagen können zusätzlich von der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt eingesehen und heruntergeladen werden (Homepage Gemeinde und Touristinformation Titisee-Neustadt Stadt Titisee-Neustadt, Wirtschaft Stadtentwicklung Windenergie Flächennutzungspläne). Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und deren Inhalt der Planungsverband nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es werden folgende bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt: 1. Begründung Teil 1 Begründung mit Herleitung des Planungsprozesses durch 7 Planungsschritte, davon insbesondere umweltbezogen: Schritt 2 (geschützte Flächen gemäß Windenergieerlass, z. B. Naturschutzgebiete), Schritte 3-4 (Lärmschutzabstände), Schritt 5: (Artenschutz Vögel), Schritte 6-7 (Landschaftsbild). Die zur Offenlage beschlossenen Prüfflächen „Fehren“, „Glasberg“ und „Wintersberg“ sind in den Karten im Anhang zur Begründung Teil 1 (Ziff. 20 – 25) dargestellt. 2. Begründung Teil 2, Umweltbericht Umweltbericht mit Ausführungen zum Artenschutzrecht in der Flächennutzungsplanung, zu Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung im Hinblick auf die Schutzgüter: Boden, Wasser (u.a. Wasserschutzgebiete), Klima und Luft, Tiere und Pflanzen (mit einer Zusammenfassung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages Avifauna, einer Zusammenfassung der Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsuntersuchung für die Prüffläche “DieRauh/Wintersberg“, einer Zusammenfassung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages Fledermäuse und einer artenschutzrechtlichen Gesamtbeurteilung der geplanten Konzentrationszonen für Windenergie), Landschaft und Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, weiterhin mit einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, einer Beschreibung der Möglichkeiten zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation von Eingriffen mit Ausführungen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung, weiterhin mit Ausführungen zu nach Maßnahmenumsetzung verbleibenden Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und einer Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge, weiterhin eine Landschaftsbildbewertung mit Sichtfeld- und Risikoanalysen zum Landschaftsbild und landschaftsbezogener Erholung, mit Darstellung von Wirkzonen (quantitative Ermittlung von Sichtbereichen in einer Entfernung von bis zu 6 km von einer Prüffläche). Im Umweltbericht werden im Endergebnis die Prüfflächen Glasberg, Fehren und Wintersberg als vertretbar eingestuft, da erhebliche Konflikte bei den meisten Schutzgütern vermeidbar sind. Nicht vermeidbar und nicht gleichartig ausgleichbar sind dagegen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Umweltauswirkungen sind bei der genauen Anlagenplanung nochmals detaillierter zu untersuchen. 3. Gutachten Fledermäuse „Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse“, Autor: FrInaT GmbH, Freiburg, mit näherer Untersuchung von 17 Fledermausarten mit dem Ergebnis, dass aufgrund des Fledermausschutzes keine Prüffläche entfallen muss, jedoch durch Vorkehrungen sicherzustellen ist, dass durch den Betrieb von Windenergieanlagen keine Fledermäuse einem erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt werden. 4. Gutachten Vögel „Artenschutzrechtliche Prüfung windkraftsensibler Vogelarten“, Autor: Büro für Landschaftsökologie (BfL) Laufer, Offenburg, mit dem Ergebnis, dass 5 Prüfflächen wegen Gefährdung einiger Vogelarten nicht weiter verfolgt werden sollten. Die Flächen Fehren, Wintersberg und Glasberg sind jedoch hinsichtlich des Vogelschutzes vertretbar. 5. Verträglichkeitsprüfung zum Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“ Verträglichkeitsprüfung zum Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“, da die Prüffläche Wintersberg/Die Rauh, Titisee-Neustadt, im Vogelschutzgebiet liegt, mit dem Ergebnis, dass die südliche Teilfläche „Die Rauh“ aus artenschutzrechtlichen Gründen ausscheidet, während die nördliche Teilfläche „Wintersberg“ beibehalten werden kann. 6. Steckbriefe Steckbriefe zu jeder Prüffläche mit einer Zusammenfassung der umweltrelevanten Informationen und dem Ergebnis, dass die drei Flächen Fehren, Glasberg und Wintersberg als geeignet eingestuft werden sollten. 7. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.05. – 22.07.2013 beteiligt wurde, sind in tabellarischer Zusammenstellung (aus Datenschutzgründen meistens ohne Namensnennung) mit den Abwägungsentscheidungen des Planungsverbandes den Offenlageunterlagen beigefügt. Seitens der Öffentlichkeit wurden folgende wesentliche Aspekte gegen die Nutzung der Windkraft in bestimmten Prüfflächen vorgebracht: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung der Tourismuswirtschaft, Wertminderung von Grundstücken in der Nähe von Windenergieanlagen, Infragestellung der Windenergienutzung im Hinblick auf mangelnde Speichertechnologien und mangelnde Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen, auch hinsichtlich der Wasserkraft, gesundheitliche Gefahren durch Windenergieanlagen (hörbarer Schall und Infraschall), sowie naturschutzrechtliche Bedenken aufgrund von Vogelbeobachtungen. 8. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind mit Abwägungsentscheidungen des Planungsverbandes den Offenlageunterlagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor zu den Themen: Konzentrationszonen für Windenergie in Landschaftsschutzgebieten (Regierungspräsidium FR, Landratsamt Brsg.-Hochschw.), Artenschutz hinsichtlich Vögel und Fledermäuse, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, (Regierungspräsidium FR., Landratsamt Brsg.-Hochschw.), Verträglichkeit von Windenergie mit dem Auerwildschutz (Forstliche Versuchs- u. Forschungsanstalt B.-W.), Landschaftsbild (Regierungspräsidium FR., Landratsamt Brsg.-Hochschw., Gemeinden Lenzkirch, St. Märgen, Stadt Vöhrenbach, Schwarzwaldverein, Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Schwarzwald Tourismus GmbH), forstrechtlich relevante Belange (Regierungspräsidium FR), Hinweise zum Grundwasser, Rohstoffgeologie, Baugrund, Wasserschutzgebiete, Gewässerschutz (Regierungspräsidium FR, Landratsamt Brsg.-Hochschw.). 9. Visualisierungen Visualisierungen (Fotomontagen) sind zu den Flächen des Offenlageentwurfes unverbindlich als Anschauungsmaterial beigefügt, einzelne ausgeschiedene Flächen können nur auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt (s.o.) eingesehen werden. Informationsveranstaltung: Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald statt am 22. Juni 2015 um 19.00 Uhr im Kurhaus Titisee, großer Saal, statt. Dort können Fragen zur Planung gestellt und Stellungnahmen abgegeben werden. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind dazu herzlich eingeladen. Löffingen, 15. Mai 2015 Tobias Link (Vorsitzender des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald) Bitte beigefügten Lageplan am Text einfügen!
© Copyright 2025 ExpyDoc