- Landespräventionsrat Brandenburg

Der Beauftragte des Landes Brandenburg für
Prävention
Aufgaben des Beauftragten für Prävention
Der Beauftragte des Landes Brandenburg für Prävention ist ressortübergreifend mit der Prävention
der verschiedenen Erscheinungsformen der Kriminalität im Land Brandenburg befasst. Die Einrichtung
erfolgte im April 2015 und geht auf die politische Forderung des Landesparlaments zurück, den
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Landespräventionsrat aufzuwerten . Mit der Aufgabe des Landespräventionsbeauftragten wurde Herr
Daniel Behrendt, Geschäftsführer des Landespräventionsrates des Landes Brandenburg im
Ministerium des Innern und für Kommunales, betraut. Um der Bedeutung eines Landesbeauftragten
gerecht zu werden, ist dieser außerhalb der vorhandenen Behördenstruktur auf Abteilungsleiterebene
direkt am Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Ordnungsrecht, Brand- und
Katastrophenschutz angebunden.
Konzeption der Brandenburger Kriminalpräventionspolitik und deren Repräsentanz
Die Hauptaufgabe des Präventionsbeauftragten liegt darin, die Grundsatzfragen der gesamtgesellschaftlichen Kriminalpräventionspolitik der Landesregierung Brandenburgs zu gestalten und diese mit
anderen Verwaltungen im Land Brandenburg abzustimmen. Die Gestaltung dieser Politik erfolgt in
thematischer Abgrenzung zur Koordinierungsstelle des Toleranten Brandenburg sowie den
Tätigkeitsfeldern der anderen Landesbeauftragten im Sinne der Stärkung der dort vorhandenen
Fachlichkeiten. Um dies sicherzustellen erfolgt ein partnerschaftlicher Austausch mit diesen
benachbarten Stellen auf Augenhöhe.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Analyse und Konzeption von Maßnahmen und Strategien zur
Prävention von Kriminalität. Zu den Schwerpunkten gehört die Verstärkung kriminalpräventiver
Aktivitäten in den Kommunen Brandenburgs. Hierzu zählt insbesondere die fachliche Unterstützung
und Beratung bei der Gründung, dem Aufbau und/oder der Intensivierung der Arbeit kommunaler
Präventionsgremien vor Ort. Des Weiteren kann der Präventionsbeauftragte Empfehlungen zur
finanziellen Förderung kommunal ausgerichteter Präventionsprojekte, die durch die Geschäftsstelle
des Landespräventionsrat Brandenburg vorgenommen werden, aussprechen.
Zusätzlicher Schwerpunkt ist im Sinne einer notwendigen Effektivitäts- und Effizienzsteigerung eine
Erneuerung der kriminalpräventiv wirksamen Projektlandschaft im Land Brandenburg. Zu einem
Großteil bereits mit Beginn des Haushaltsjahres 2016, sukzessive jedoch spätestens mit Beginn des
Haushaltsjahres 2017 sollen durch den Landespräventionsrat des Landes Brandenburg möglichst nur
Projekte gefördert werden, die sich auch an einem tatsächlichen Bedarf ausrichten und
wissenschaftlich evaluiert als wirksam betrachtet werden.
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In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Präventionsbeauftragte eng mit landesweiten und
kommunalen Präventionsbeauftragten und -gremien, Verbänden, Organisationen sowie Initiativen
zusammen.
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Beschluss des LT Brandenburg, Drs. 5/9240-B
Unter Nutzung der im LPR Niedersachsen vorgehaltene „Grüne Liste“ der wissenschaftlich als effektiv
prädizierten Präventionsprojekte (http://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information)
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Nicht zuletzt dient der Präventionsbeauftragte als Berater der Landesregierung und des Parlaments in
allen kriminalpräventiven Fragen.
Der Landespräventionsbeauftragte repräsentiert die Brandenburger Präventionspolitik nach außen,
sowohl in Gremien der kommunalen und Landesebene, in den einschlägigen Bundesgremien wie dem
Deutschen Forum für Kriminalprävention, als auch auf europäischer Ebene. Er analysiert Bedarfe mit
bundesweitem Bezug und initiiert in Abstimmung mit der Brandenburger Landesvertretung in Berlin
entsprechende Bundesratsinitiativen für das Land Brandenburg. Der Präventionsbeauftragte betreibt
eine intensive und proaktive Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in den Bereichen des Internet und der
sozialen Medien in enger Abstimmung mit der Pressestelle des Innenministeriums und der
Landesregierung, er vertritt die fachbezogenen Interessen der Landesregierung auf Podien und
sonstigen öffentlichen und fachöffentlichen Veranstaltungen.
Das Büro des Präventionsbeauftragten ist gleichzeitig Geschäftsstelle des im Jahre 2000
gegründeten Landespräventionsrates des Landes Brandenburg, der Präventionsbeauftragte ist ihr
Geschäftsführer.