Der Beauftragte des Landes Brandenburg für Prävention Aufgaben des Beauftragten für Prävention Der Beauftragte des Landes Brandenburg für Prävention ist ressortübergreifend mit der Prävention der verschiedenen Erscheinungsformen der Kriminalität im Land Brandenburg befasst. Die Einrichtung erfolgte im April 2015 und geht auf die politische Forderung des Landesparlaments zurück, den 1 Landespräventionsrat aufzuwerten . Mit der Aufgabe des Landespräventionsbeauftragten wurde Herr Daniel Behrendt, Geschäftsführer des Landespräventionsrates des Landes Brandenburg im Ministerium des Innern und für Kommunales, betraut. Um der Bedeutung eines Landesbeauftragten gerecht zu werden, ist dieser außerhalb der vorhandenen Behördenstruktur auf Abteilungsleiterebene direkt am Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz angebunden. Konzeption der Brandenburger Kriminalpräventionspolitik und deren Repräsentanz Die Hauptaufgabe des Präventionsbeauftragten liegt darin, die Grundsatzfragen der gesamtgesellschaftlichen Kriminalpräventionspolitik der Landesregierung Brandenburgs zu gestalten und diese mit anderen Verwaltungen im Land Brandenburg abzustimmen. Die Gestaltung dieser Politik erfolgt in thematischer Abgrenzung zur Koordinierungsstelle des Toleranten Brandenburg sowie den Tätigkeitsfeldern der anderen Landesbeauftragten im Sinne der Stärkung der dort vorhandenen Fachlichkeiten. Um dies sicherzustellen erfolgt ein partnerschaftlicher Austausch mit diesen benachbarten Stellen auf Augenhöhe. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Analyse und Konzeption von Maßnahmen und Strategien zur Prävention von Kriminalität. Zu den Schwerpunkten gehört die Verstärkung kriminalpräventiver Aktivitäten in den Kommunen Brandenburgs. Hierzu zählt insbesondere die fachliche Unterstützung und Beratung bei der Gründung, dem Aufbau und/oder der Intensivierung der Arbeit kommunaler Präventionsgremien vor Ort. Des Weiteren kann der Präventionsbeauftragte Empfehlungen zur finanziellen Förderung kommunal ausgerichteter Präventionsprojekte, die durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrat Brandenburg vorgenommen werden, aussprechen. Zusätzlicher Schwerpunkt ist im Sinne einer notwendigen Effektivitäts- und Effizienzsteigerung eine Erneuerung der kriminalpräventiv wirksamen Projektlandschaft im Land Brandenburg. Zu einem Großteil bereits mit Beginn des Haushaltsjahres 2016, sukzessive jedoch spätestens mit Beginn des Haushaltsjahres 2017 sollen durch den Landespräventionsrat des Landes Brandenburg möglichst nur Projekte gefördert werden, die sich auch an einem tatsächlichen Bedarf ausrichten und wissenschaftlich evaluiert als wirksam betrachtet werden. 2 In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Präventionsbeauftragte eng mit landesweiten und kommunalen Präventionsbeauftragten und -gremien, Verbänden, Organisationen sowie Initiativen zusammen. 1 Beschluss des LT Brandenburg, Drs. 5/9240-B Unter Nutzung der im LPR Niedersachsen vorgehaltene „Grüne Liste“ der wissenschaftlich als effektiv prädizierten Präventionsprojekte (http://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information) 2 Nicht zuletzt dient der Präventionsbeauftragte als Berater der Landesregierung und des Parlaments in allen kriminalpräventiven Fragen. Der Landespräventionsbeauftragte repräsentiert die Brandenburger Präventionspolitik nach außen, sowohl in Gremien der kommunalen und Landesebene, in den einschlägigen Bundesgremien wie dem Deutschen Forum für Kriminalprävention, als auch auf europäischer Ebene. Er analysiert Bedarfe mit bundesweitem Bezug und initiiert in Abstimmung mit der Brandenburger Landesvertretung in Berlin entsprechende Bundesratsinitiativen für das Land Brandenburg. Der Präventionsbeauftragte betreibt eine intensive und proaktive Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in den Bereichen des Internet und der sozialen Medien in enger Abstimmung mit der Pressestelle des Innenministeriums und der Landesregierung, er vertritt die fachbezogenen Interessen der Landesregierung auf Podien und sonstigen öffentlichen und fachöffentlichen Veranstaltungen. Das Büro des Präventionsbeauftragten ist gleichzeitig Geschäftsstelle des im Jahre 2000 gegründeten Landespräventionsrates des Landes Brandenburg, der Präventionsbeauftragte ist ihr Geschäftsführer.
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