12 55. Jahrgang Donnerstag, den 19.3.2015 Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Wolfgang Vöhringer In der letzten Sitzung wurde Herr Wolfgang Vöhringer aus dem Gemeinderat verabschiedet. Er wird aus Grafenberg wegziehen und verliert somit sein Bürgerrecht. Damit kann er auch sein Mandat als Gemeinderat nicht mehr ausüben. Nach der Gemeindeordnung kann nur jemand im Gemeinderat tätig, der Bürger der Gemeinde ist. Das Bürgerrecht geht durch Wegzug verloren. Frau Bürgermeisterin Bauer würdigte die Arbeit von Herrn Gemeinderat Vöhringer, der seit 1997 für die SPD im Gemeinderat tätig war und sich stark für das Wohl von Grafenberg eingesetzt hat. Er war Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss. Außerdem arbeitete er im Partnerschaftskomitee mit und im Wasserversorgungsverband Jusigruppe. Mit großer Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein hat Wolfgang Vöhringer stets dazu beigetragen, dass sich Grafenberg in vielen Bereichen weiterentwickelt. Seine Sachlichkeit und sein fairer Umgang unter- und miteinander zeichneten ihn aus. Frau Bürgermeisterin Bauer bedankte sich für seinen Einsatz zum Wohle der Gemeinde und „wenn es mehr Menschen seines Schlages gäbe, wäre es um den inneren Zustand der Gesellschaft besser bestellt“. Sie wünschte ihm für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit. Druck und Verlag: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Küferstr. 8, 72555 Metzingen, Tel. 07123-368830, Fax 07123-368839 Seite 2 Mitteilungsblatt Grafenberg Die Gemeinde Grafenberg lädt ein: Bürgerkrieg – Flucht – und dann ? Reisebericht mit Rudolf Rampf Mittwoch, 25.03.2015 19.30 Uhr Kelter Grafenberg Ein etwas anderes Erlebnis: Rudolf Rampf befasst sich seit langer Zeit mit dieser Frage „BürgerkriegFlucht und dann ?“ und hat sich auf einer Reise durch Angola selbst ein Bild gemacht. Angola, ein durch 30 Jahre Bürgerkrieg zerstörtes Land mit seinen schlimmen Folgen. Rudolf Rampf engagiert sich intensiv als Mitglied des Rotary Club Nürtingen-Kirchheim um die Schaffung von Wasserbrunnen als Lebensgrundlage der Selbsthilfe. Helping Africa help itself – Hilfe für Afrika zur Selbsthilfe. -Der Eintritt ist frei. Es wird jedoch um eine Spende gebeten- Nummer 12 Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Die Gemeindeverwaltung informiert Seite 3 www.grafenberg.de Notariat Metzingen Rathaus Bürgermeisterin Annette Bauer über [email protected] Tel. 93 39-0 Terminvereinbarung unter 20 40 80 Notruftafel Stefanie Maisch Standesamt, Mitteilungsblatt, VHS, Belegung öffentlicher Einrichtungen E-Mail: [email protected] 93 39-11 Notruf Polizei Notruf Rettungsdienst Notruf Feuerwehr Polizei Metzingen Susanne Maisch Bau- und Grundbuchamt E-Mail: [email protected] 93 39-13 Dr. Blum, Allgemeinarzt Dr. Andre, Zahnärztin Grafenberg-Apotheke Verena Früh Sozialamt, Kindergarten Rentenangelegenheiten E-Mail: [email protected] 93 39-14 Arzt Christine Maier 93 39-15 Einwohnermeldeamt, Ausländeramt. Passamt Kasse E-Mail: [email protected] Hilde Kittelberger Fundamt, Passamt, Gewerbeamt, Friedhof, Wasser/Abwasser E-Mail: [email protected] 93 39-16 Martin Benz Finanzverwaltung E-Mail: [email protected] 93 39-17 3 34 34 3 34 40 3 38 00 Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist wie folgt erreichbar: Werktags: Rufnummer 0180/19 292 13 Wochenende/Feiertag: Rufnummer 0180/19 292 17 Notfallpraxis Reutlingen: Klinkum am Steinenberg, Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen, Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag: 8.00 - 22.00 Uhr Notfallpraxis Bad Urach: Ermstalklinik Bad Urach, Stuttgarter Str. 100, 72574 Bad Urach, Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 - 20.00 Uhr Notfallpraxis Münsingen: Albklinik Münsingen, Lautertalstraße 42, 72525 Münsingen, Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 - 22.00 Uhr Zahnarzt Der zahnärztliche Notdienst für das Wochenende ist unter Rufnummer 01805/911640 zu erfragen. Sophia Schelkle Haupt- und Ordnungsamt E-Mail: [email protected] 93 39-18 Janina Trnka Abgaben, Steuern, Pachten E-Mail: [email protected] 93 39-20 Die Zentrale hat die Rufnummer Telefax E-mail [email protected] Internet www.grafenberg.de 93 39-0 93 39-33 Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag Vormittag geschlossen 14.00 - 18.00 Uhr ... und wie gewohnt nach telefonischer Vereinbarung! Ortsbücherei Dienstag 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Bauhof Rienzbühlhalle Kindergarten Brunnäcker Kindergarten Jörgle Kindergarten Rienzbühl Grundschule Grafenberg Rektorin Anke Krohnke Förster Thomas Vorwerk i.d.R. Mo.-Fr. 7.00 - 7.30 Uhr Forstamt Reutlingen 1 10 1 12 1 12 92 40 3 61 25 3 53 49 3 41 85 36 75 20 3 45 25 3 53 51 3 44 62 07123/3 17 65 07121/4803221 Diakonie-Sozialstation Metzingen e.V. Pflegebezirk Nord Grafenberg, M-Neugreuth, Riederich, Kohlbergerstraße 1/3 Tel. 3 15 03, Fax 36 71 20 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 11.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung Außerhalb dieser Zeiten können sie Ihre Nachricht auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Familienpflege/ 0 71 23/20 61 43 hauswirtschaftliche Hilfe oder 01 70/7 92 77 83 Störungen Wasser und Gas - FairEnergie GmbH 07121/5 82 32 22 EnBW-Störungsnummer Strom 0800 3629-477 EnBW-Kundenhotline Strom 0800 3629-000 Seite 4 Mitteilungsblatt Grafenberg 33. Frühjahrskonzert Samstag, 21. März 2015 Rienzbühlhalle Beginn: 19:30 Uhr Einlass: 18:30 Uhr Eintritt: 7 € Mitwirkende: „Grafenberger Musikanten“ Leitung: Walter Klaus Jugendkapelle Grafenberg/Riederich Leitung: Michael Pfänder Moderation: Ursula Kytzia Kartenvorverkauf: VR Bank & „Um’s Eck“ Grafenberg Nummer 12 Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Seite 5 Kirche in einem anderen Licht sehen provozierend: Annahme verweigert! Sonntag, 22 .03.2015 in der ev. Kir che Beginn 18:0 0 Uhr www.kirchengemeinde-grafenberg.de Seite 6 Mitteilungsblatt Grafenberg Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2015 Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rienzbühlhalle Im Rahmen der Vorbereitungen der Sanierungsmaßnahmen in der Rienzbühlhalle, wurde deutlich, dass eine Überarbeitung und Aktualisierung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Rienzbühlhalle dringend erforderlich ist. Die letzte Gebührenerhöhung wurde zum 01.01.2004 umgesetzt. Daraufhin wurde die Benutzungsordnung grundsätzlich überarbeitet und Gebührenvergleiche mit anderen Gemeinden gemacht und die Gebühren für unsere Rienzbühlhalle leicht angepasst. Die überarbeitete Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen. Nummer 12 6. Ferienbetreuung in der Grundschule 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auchtert II – Änderung und Neufassung“, Auchtertstraße, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Entwurfsanerkennung - Auslegungsbeschluss 8. Verschiedenes 9. Anträge und Anregungen des Gemeinderats 10. Vereidigung und Verpflichtung von Frau Gabriele Ascher 11. Nachbesetzung von Ausschüssen des Gemeinderats und anderen Gremien Der "Grafenberger" - eine gute Geschenkidee zu Ostern Sie können diese kreative Geschenkidee in vielen Geschäften kaufen und einlösen. Ein Erwerb ist auch im Rathaus möglich. Neue Richtlinien der Vereins- und Jugendförderung Die besondere Leistung der Vereine und insbesondere die gute Jugendarbeit will die Gemeinde auch künftig unterstützen. Die Vereine, örtlichen Organisationen und die Kirchen fördern durch ihre gesellschaftlichen Aktivitäten das Gemeinschaftsleben in unserer Gemeinde in einem ganz besonderen Maße. Es wird hier eine bedeutende gesellschaftspolitische Arbeit geleistet und aus diesem Grund hat der Gemeinderat die neuen Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung mit einer Erhöhung der Jugendförderung ab 01.01.2016 beschlossen. Entscheidung über Hinderungsgründe Herr Gemeinderat Wolfgang Vöhringer scheidet zum 31.03.2015 aus dem Gemeinderat Grafenberg aus. Durch seinen Wegzug ist der freiwerdende Sitz wieder durch die SPD zu besetzen. Als Ersatzperson wird Frau Gabriele Ascher in den Gemeinderat nachrücken. Der Gemeinderat hatte hier offiziell zu entscheiden, dass dem Eintritt kein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung entgegensteht. Frau Gabriele Ascher wird in der nächsten Sitzung am 24.03.2015 verpflichtet und kann ab 01.04.2015 am Ratstisch Platz nehmen. Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderatssitzung am 24.03.2015 Zur kommenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, 24.03.2015, laden wir die Bevölkerung herzlich in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Sitzungsbeginn ist um 19.30 Uhr mit folgender Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Mitteilungen der Verwaltung Bürgerfragestunde Neukalkulation der Wassergebühren ab 2016 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbWs) vom 01.01.2014 Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.20155. 5. Sanierung Obere Friedhofstraße Die Gemeinde Grafenberg (ca. 2 620 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Leiter/in der Finanzverwaltung (Kämmerei) Zu Ihren Hauptaufgaben gehört die Leitung der Kämmerei, des Steueramtes und der Gemeindekasse. Sie sind zuständig für das komplette Finanz- und Haushaltswesen der Gemeinde mit den Bereichen Haushalts- und Finanzplanung, Haushaltsvollzug, Jahresrechnung, Vermögensverwaltung, Kredit-, Zuschuss-, und Versicherungswesen. Sie führen die Haushaltsüberwachung und Kassenaufsicht sowie die Beitrags- und Gebührenkalkulation und die Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Darüber hinaus runden Sie mit der Unterstützung der Verwaltungsspitze dieses vielfältige Aufgabengebiet ab. Für diese Stelle suchen wir eine Persönlichkeit mit Führungsqualitäten, Ideenreichtum, hoher Flexibilität und überdurchschnittlichem Engagement. Wenn Sie die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst besitzen und Sie diese verantwortungsvolle und vielseitige Aufgabenstellung mit Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13 / Entgeltgruppe 12 TVöD interessiert, senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 5. April 2015 an die Gemeindeverwaltung Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, gerne auch per E-Mail an: [email protected]. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Annette Bauer (Telefon 07123 9339-0) gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage: www.grafenberg.de www.stelleninserate.de Bürgerversammlung 2015 Der Termin für die Bürgerversammlung wurde formal vom Gemeinderat auf Mittwoch, 29.04.2015 festgelegt. Die Versammlung findet in der Rienzbühlhalle statt, und es sollen u.a. die Planungen für das Ortszentrum und der aktuelle Stand zur B 313 vorgestellt werden. Gartenstraße – Vollsperrung Aufgrund einer Baustelle muss die Gartenstraße vom 23.03.2015 bis voraussichtlich 28.03.2015 voll gesperrt werden. Die Vollsperrung befindet sich auf Höhe Gartenstraße 10. Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Die angrenzenden Grundstücke können trotzdem angefahren werden. Eine Durchfahrt ist jedoch nicht möglich! Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. Ihr Ordnungsamt Verschmutzte Feldwege reinigen Sehr geehrte Landwirte, sehr geehrte Damen und Herren, jedermann hat dafür Verständnis, wenn bei den derzeitigen Witterungsbedingungen Feldwege verschmutzt werden. Trotz alledem möchten wir darüber informieren, dass Bitumenbeläge unter dem Schmutz ersticken und auch die angelegten Kieswege schneller kaputt gehen, wenn sie verdreckt sind. Außerdem sind die verschmutzten Wege eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Fußgänger und Radfahrer. Daher bitten wir alle Landwirte und private Nutzer der Grafenberger Feldwege, die verursachten Verunreinigungen nach getaner Arbeit sofort zu beseitigen. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlichst. Ihr Ordnungsamt Seite 7 Achtung Terminänderung! Schnittunterweisung in Grafenberg Die für den 21.03.2015 geplante Schnittunterweisung der Gemeinde Grafenberg in Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverband Metzingen muss leider verschoben werden. Der neue Termin für die Schnittunterweisung ist am Samstag, 28. März 2015 um 13.30 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Gezeigt wird dabei an Hoch- und Halbstämmen das Auslichten und Verjüngen; auch erhalten die Teilnehmer Informationen zur Düngung und über weitere Pflegemaßnahmen. Werkzeuge (Baumsägen und -scheren) können die Teilnehmer gegebenenfalls mitbringen. Beginn ist um 14.00 Uhr. Treffpunkt ist am Parkplatz des Waldspielplatzes, Ortsende Grafenberg Richtung Kohlberg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei schlechtem Wetter findet die Schnittunterweisung nicht statt. Ihr Förderkreis Streuobstwiesen Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Hecken, Büsche, Äste und Zweige, die über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehwege und Straßen ragen, stellen eine vermeidbare Behinderung dar. Gerade Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Radfahrer und Fußgänger sind durch den Überhang gefährdet, aber auch Rettungs-, Straßenreinigungs- Entsorgungs- und Versorgungsfahrzeuge sind oftmals eingeschränkt. Ein regelmäßiger Rückschnitt kann dies verhindern und ist somit für alle Grundstücksbesitzer Pflicht. Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten ist ein regelmäßiger Rückschnitt nötig und durch Gesetz vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen hierfür sind der § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der § 28 des Straßengesetzes Baden-Württemberg. Es ist ein sogenanntes Lichtraumprofil freizuhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr beizubehalten, aber auch Fußwege, Einmündungen (Sichtdreieck), Verkehrsschilder, Straßenlampen und ähnliches sollten freigehalten werden. Darum bitten wir Sie, eventuell vorhandenen Überhang zeitnahe und regelmäßig zu entfernen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Ihr Ordnungsamt Sommerferienprogramm 2015 Wer hat Lust mitzuarbeiten? Das beliebte Sommerferienprogramm der Gemeinde für Kinder findet auch in diesem Jahr wieder statt. Damit wir ein spannendes und abwechslungsreiches Programm anbieten können, laufen die Vorbereitungen bereits an. Sämtliche bisherige Veranstalter werden selbstverständlich von der Gemeindeverwaltung persönlich wegen einer möglichen Teilnahme in diesem Jahr angeschrieben. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn sich auch neue Vereine, Betriebe, Gruppierungen, Einrichtungen oder Hobby-Künstler mit Programmpunkten beim Sommerferienprogramm beteiligen würden. Vielleicht haben wir ja Ihr Interesse geweckt? Auskünfte und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Grafenberg. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Trnka, Telefon: 07123/933920 oder E-Mail: j.trnka@ grafenberg.de. Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Grafenberg am 10.03.2015 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rienzbühlhalle in Grafenberg Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig? § 1 Zweckbestimmung 1) Die Rienzbühlhalle ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde nach § 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung und ist Eigentum der Gemeinde Grafenberg. Sie dient dem Seite 8 Mitteilungsblatt Grafenberg sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde. Zu diesem Zweck steht die Rienzbühlhalle der Grundschule, den Kindergärten, den örtlichen Vereinen und Organisationen und den Kirchengemeinden zur Verfügung. Dasselbe gilt für Vereine und Organisationen, die in der Gemeinde tätig sind (insbesondere DRK, Volkshochschule und Musikschule). Die Rienzbühlhalle kann auch sonstigen einheimischen und auswärtigen Organisationen, Gruppen und Privatpersonen überlassen werden. 2) Die Benutzung der Rienzbühlhalle wird durch die nachfolgenden Bestimmungen ausgestaltet. 3) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Rienzbühlhalle besteht nicht. 4) Die Rienzbühlhalle besteht aus: - Große Mehrzweckhalle - Vereinsraum - Hermann-Bader-Raum - Sport- und Gymnastikhalle mit sämtlichen Nebenräumen. 5) Die Verwaltung und Oberaufsicht über die Rienzbühlhalle obliegt der Gemeindeverwaltung. Der Hausmeister und die Benutzer der Halle haben den diesbezüglichen Anordnungen der Gemeindeverwaltung Folge zu leisten. § 2 Übungsbetrieb Die Rienzbühlhalle wird für den Übungsbetrieb in nachstehender Weise zur Verfügung gestellt. a. der Schule und den Kindergärten für den Sportunterricht im Rahmen des Stundenplanes b. den örtlichen Vereinen, Organisationen und Kirchengemeinden nach Maßgabe des von der Gemeindeverwaltung im Einvernehmen mit den oben genannten Vereinigungen aufgestellten Belegungsplanes. c. der Belegungsplan wird von der Gemeindeverwaltung nach Anhörung (jährlich) neu aufgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmt Benutzungszeit besteht nicht. Der Belegungsplan kann deshalb von der Gemeindeverwaltung auch einseitig geändert werden, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. d. Ist ein Hallenteil durch eine Veranstaltung belegt, entscheidet das Bürgermeisteramt im Einzelfall, ob der freie Hallenteil benutzt werden kann. Nummer 12 men bzw. den Forderungen der Fachverbände: Basketball, Volleyball, Handball, usw. Sportlehrer, Trainer und Übungsleiter haben den nicht normgemäßen Bedingungen bei der Durchführung dieser Sportarten Rechnung zu tragen. 5) Die Sport- und Gymnastikhalle ist nicht ballwurfsicher. Es dürfen deshalb keine aktiven Ballspiele durchgeführt werden. 6) Es ist nicht gestattet während des Übungsbetriebes Getränke und Speisen mit in die Halle zu nehmen (Ausnahme Wasser in Plastikflaschen). § 4 Sonstige Veranstaltungen 1) Außerhalb des gemäß § 2 festgelegten Benutzungsplanes kann die Rienzbühlhalle für kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt zu stellen. Der Antrag muss Angaben über die Art und Zeitdauer der Veranstaltung enthalten. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister; bei Widerspruch gegen diese Entscheidung der Gemeinderat. 2) Der Antrag ortsansässiger Vereine, Organisationen, Kirchen und Privatpersonen geht dem eines auswärtigen Veranstalters vor. Mit der Antragstellung unterwerfen sich die Benutzer den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. 3) Die Gemeindeverwaltung kann die Überlassung der Rienzbühlhalle widerrufen, wenn wichtige Gründe dies erfordern, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. 4) Die Sport- und Gymnastikhalle und der Hermann-BaderRaum sind für sonstige Veranstaltungen nicht zugelassen (Ausnahme: Seniorennachmittag). 5) Grundsätzlich werden Veranstaltungen der Gemeinde vorrangig behandelt. 6) Mit dem Hausmeister ist vor und nach der Veranstaltung ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen in welchem Schäden, tatsächlich benutzte Leistungen usw. festgehalten werden. Dieses dient als Grundlage für die Abrechnung der Halle. § 3 Nutzungsbedingungen 1) Die Halle und ihre Nebenräume dürfen nur in Anwesenheit des verantwortlichen Sportlehrers, Trainers oder Übungsleiters betreten oder genutzt werden. Dieser ist für die Einhaltung der Hallenordnung und für den ordnungsgemäßen Ablauf des Sportbetriebs verantwortlich. 2) Die Einbaugeräte sind bei Ballspielen und Sportarten, bei denen die Gefahr des Anpralls besteht, mittels Matten abzudecken. Geräte, die in den zusätzlichen, hindernisfreien Abständen abgestellt wurden, sind bei Ballspielen und Sportarten, bei denen die Gefahr des Anpralls besteht, zu entfernen. 3) Der (bewegliche) Prallschutz an der Bühne muss beim Übungsbetrieb immer angebracht sein. Ebenso ist der Prallschutz an den Sprossenwänden anzubringen. 4) Für folgende Sportarten entsprechen die Hallenbedingungen nicht den Anforderungen der einschlägigen Nor- § 5 Zustand und Benutzung der Halle 1) Die Gemeinde Grafenberg wendet erhebliche Mittel auf, um dem Bedürfnis der Bevölkerung, insbesondere der Schulen und Vereine, nach sportlicher und kultureller Betätigung gerecht zu werden. Die Gemeinde Grafenberg erwartet daher von allen Benutzern und Besuchern, dass sie die Rienzbühlhalle mit allen Einrichtungen schonend und pfleglich behandeln. 2) Die Rienzbühlhalle wird in dem bestehenden, dem Antragsteller bzw. Benutzer bekannten Zustand überlassen. Sie gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn Mängel nicht unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung oder dem Hausmeister geltend gemacht werden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. 3) Während der Benutzung eingetretene Beschädigungen Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg in oder an der Rienzbühlhalle sind dem Hausmeister unverzüglich zu melden. Sie werden von der Gemeinde in vollem Umfang auf Kosten des Veranstalters beseitigt. Während der Benutzung auftretende, vom Veranstalter nicht zu vertretende Mängel, sind ebenfalls sofort dem Hausmeister zu melden. Bei Abwesenheit sind die Mängel in das ausliegende Nutzerbuch einzutragen. 4) Benutzungen, bei denen Beschädigungen über das normale Maß der Abnutzung hinaus zu befürchten sind, sind zu unterlassen. Die Gemeinde kann hierzu nähere Bestimmungen und Auflagen für Einzelfälle treffen. 5) Soweit die Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände benutzt werden, haben die Benutzer diese vor Beginn der Benutzung selbst aufzustellen und unmittelbar nach Beendigung der Benutzung wieder abzubauen. Sämtliche Geräte sind an ihren ursprünglichen Standort zurück zu bringen. Dem Hausmeister ist der Verlust von Geräten und Einrichtungsgegenständen sowie die Beschädigung derselben oder von Gebäudeteilen unverzüglich zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist neben dem Verursacher, der Veranstalter bzw. bei der Benutzung durch eine Person oder Gruppe deren verantwortlicher Leiter. 6) Zur Schonung der Geräte sind sämtliche rollbaren Geräte zu rollen und alle anderen zu tragen. Das Schleifen von Turngeräten ist untersagt. Für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Befestigung sämtlicher Geräte vor der Benutzung sind die verantwortlichen Leiter zuständig. 7) Nach Veranstaltungen vor Werktagen muss die Rienzbühlhalle tags darauf bis spätestens 7.00 Uhr geräumt und besenrein gereinigt sein. Ausnahmen können vom Bürgermeister zugelassen werden. 8) Der Sportlehrer, Trainer oder Übungsleiter hat vor der Nutzung Einrichtungsgegenstände bzw. Sportgeräte auf äußerlich erkennbare Mängel und auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. 9) Klettertaue dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen und nicht verknotet werden. Schaukelringe sind bei Nichtbenutzung hoch zu ziehen, Gitterleitern an der Wand zu befestigen. 10) Matten sind zu tragen oder mit Mattenwagen zu transportieren. Sie dürfen keinesfalls geknickt werden. 11) Verstellbare Geräte sind im Geräteraum auf die niedrigste Höhe einzustellen. 12) Das Aufstellen und Lagern von vereinseigenen oder privaten Gegenständen (Sportgeräten, Elektrogeräte, Beschallungseinrichtungen u.Ä.) sind nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung zulässig. 13) Auf der Bühne sind Ballspiele untersagt. 14) Die Beleuchtungs- und Beschallungsvorrichtungen dürfen nur vom Übungsleiter, Hausmeister oder vom Hausmeister eingewiesene Personen bedient werden. § 6 Besondere Pflichten des Veranstalters 1) Der Veranstalter ist verpflichtet, soweit erforderlich seine Veranstaltungen steuerlich anzumelden, sich die gegebenenfalls notwendigen behördlichen und sonstigen Seite 9 Genehmigungen rechtzeitig vorher zu verschaffen, sowie etwaige anlässlich der Veranstaltung anfallende Abgaben pünktlich zu entrichten. 2) Der Veranstalter hat bei Veranstaltungen nach § 4 einen Ordnungsdienst auf seine Kosten zu entrichten. Außerdem kann die Gemeindeverwaltung die Bereitstellung eines Sicherheits- und Sanitätswache verlangen. Diese ist vom Veranstalter auf seine Kosten zu beantragen. 3) Die geltenden gesundheits-, ordnungs-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind vom Veranstalter genauestens einzuhalten. 4) Für jede Veranstaltung wird eine Benutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Grafenberg abgeschlossen. § 7 Hausordnung 1) Der Hausmeister übt das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Insbesondere ist er angewiesen und berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung Einzelpersonen und Abteilungen aus der Rienzbühlhalle zu verweisen und derartige Verstöße unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Gemeindeverwaltung berechtigt ein zeitliches Benutzungsverbot der Rienzbühlhalle zu verhängen. Widersetzungen gegen die Verweisung aus der Rienzbühlhalle werden strafrechtlich als Hausfriedensbruch verfolgt. 2) Feuerwerkskörper (z.B. Wunderkerzen), sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse, dürfen in der Rienzbühlhalle nicht abgebrannt werden. 3) Die Bestimmungen der jeweils gültigen Versammlungsstättenverordnung sind einzuhalten. Außerdem ist für Dekorationen, soweit es sich nicht nur um Blumenschmuck handelt, zuvor die Erlaubnis der Gemeindeverwaltung einzuholen. 4) Das Rauchen in der Halle und den Nebenräumen ist nicht gestattet. 5) Die Halle kann vom jeweiligen Veranstalter bewirtschaftet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens ein alkoholfreies Getränk (nicht nur Mineralwasser) bei gleicher Menge günstiger im Preis als Bier anzubieten. 6) Werbung und Warenverkauf bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. 7) Tiere dürfen in die Halle nicht mitgebracht werden. 8) Bei Veranstaltungen, die unter das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) fallen, ist der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. 9) Der Veranstalter oder verantwortliche Leiter einer Benutzungsgruppe hat dafür zu sorgen, dass der Nachbarschaft keine unzumutbaren Belästigungen durch zu große Lautstärke entstehen. 10) Der Veranstalter hat besonders darauf zu achten, dass die Gänge zwischen Stuhl- und Tischreihen nicht zugestellt werden. Die Bestuhlungspläne sind einzuhalten. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind stets frei zu halten. Notausgänge dürfen niemals verstellt und nicht verschlossen werden, solange sich Personen im Objekt aufhalten. Seite 10 Mitteilungsblatt Grafenberg 11) Nach Veranstaltungen i.S. von § 3 ist die Halle besenrein zu übergeben. Die Küche, Dusche und WC sind in tadellos gereinigtem Zustand zu verlassen. Auf § 9 wird hingewiesen. 12) Der Müll ist zu trennen und in die dafür bereitstehenden Behälter zu werfen. Der angefallene Abfall bei einer Veranstaltung ist durch den Benutzer zu entsorgen. 13) Veranstaltungen sind grundsätzlich bis um 02.00 Uhr zu beenden. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen erteilen. 14) Nach der Nutzung ist die Halle einschließlich der Nebenräume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. 15) Die Verschmutzung des Fußbodens ist zu vermeiden. Die Benutzung von Haft- und Rutschmitteln ist unzulässig. Haftmittel z.B. Baumharz, Wachs oder Ähnliches sind unzulässig. 16) Bei Veranstaltungen (insbesondere Tanzveranstaltungen) mit Barbetrieb ist darauf zu achten, dass keine Glasflaschen und auch keine Gläser in die Halle mitgenommen werden. Ansonsten ist ein Schutzboden anzubringen. 17) Bei Ausstellungen und Basaren ist darauf zu achten, dass keine Druckstellen im Fußboden der Rienzbühlhalle entstehen (z.B. Fahrradständer), ein Schutzbelag ist anzubringen. 18) Bei Veranstaltungen darf Musik bis 01.30 Uhr gespielt werden. Grundsätzlich ist um 02.00 Uhr die Veranstaltung zu beenden. Sollte die Halle länger benutzt werden, fallen zusätzliche Gebühren – entsprechend der Gebührenordnung – an. 19) Wird der Außenbereich um die Rienzbühlhalle bei Veranstaltungen genutzt, gelten hier besondere Bestimmungen für die Ausweisung von Raucherzonen, Aufstellung von Hütten, Pavillons usw. Der Hausmeister besitzt den jeweils gültigen Plan, an diese Regelungen hat sich der Veranstalter zu halten. § 8 Besondere Bestimmungen für den Übungsbetrieb 1) Die jeweiligen Übungsleiter haben für die Beachtung dieser Benutzungsordnung und für Ruhe und Ordnung in der Halle zu sorgen. Sportliche Übungen dürfen nur unter Aufsicht eines dazu bestellten Übungsleiters stattfinden. Die Anfangs- und Schlusszeiten der Übungsstunden sind pünktlich einzuhalten. Das Hallengebäude muss dabei spätestens 30 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen sein. Dies ist von den Übungsleitern zu kontrollieren. 2) Die Halle darf erst betreten werden, wenn der verantwortliche Übungsleiter oder sein Stellvertreter anwesend ist. Er hat sich über die Betriebssicherheit sämtlicher Geräte vor der Benutzung zu überzeugen. Nach Schluss der Übungsstunde hat er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Räume und Sportgegenstände zu überzeugen und dies dem Hausmeister auf Verlangen nachzuweisen. 3) In den Umkleide- und Waschräumen ist größte Ordnung und Sauberkeit zu bewahren und beim Verlassen darauf zu achten, dass die elektrische Beleuchtung und die Wasserhähne abgestellt sind. Nummer 12 4) Für turnerische und sportliche Zwecke darf die Halle nur über den Sporteingang und die Umkleideräume betreten werden. Zum An- und Auskleiden sind die Umkleideräume zu benutzen. Für die Garderobe übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Die Halle darf zum Sportbetrieb nur in sauberen, nicht abfärbenden Turnschuhen betreten werden. Schuhe mit Stollen, Noppen und Spikes sind nicht zugelassen. 5) Die beweglichen Turn- und Sportgeräte sind unter größter Schonung von Boden, Seitenwänden und Geräten aufzustellen und nach Gebrauch wieder an den zur Aufbewahrung bestimmten Ort zurück zu bringen. Das Schleifen von Turngeräten auf dem Boden ist verboten. Die Benutzung der Turngeräte ist nur unter Aufsicht des Übungsleiters oder einer sonstigen Aufsichtsperson gestattet. 6) Bei Ballspielen dürfen nur Bälle verwendet werden, die nicht gefettet sind, noch nicht im Freien verwendet wurden und sich für den Hallenbetrieb eignen (z.B. Softbälle). Das Harzen von Händen und Bällen ist verboten. 7) Die Halle und ihre Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die jeweiligen Benutzer haften für die verursachten Schäden. Jeder Schaden ist von dem verantwortlichen Übungsleiter sofort dem Hausmeister zu melden. 8) Verboten sind vor allem Stemmübungen mit großen Gewichten und Rollschuhlaufen. 9) Gewichtheben, Kugel- und Steinstoßen, Diskus-, Speerund Hammerwerfen, Radfahren sowie wettkampfmäßiges Fußballspielen ist in den Gebäuden nicht gestattet. 10) Einzelpersonen und Vereine, die sich Verstöße gegen die Hausordnung zuschulden kommen lassen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Halle ausgeschlossen werden. § 9 Besondere Vorschriften bei der Bewirtschaftung 1) Für die Abwicklung der Bewirtschaftung der Halle (Benutzung der Küche und Ausschank) ist vom Veranstalter eine verantwortliche Person zu benennen. Das gesamte Inventar des Küchen- und Bewirtschaftungsbereichs wird vor der Veranstaltung dem verantwortlichen Küchenbenutzer vom Hausmeister übergeben. Die Rückgabe erfolgt in derselben Weise nach der Benutzung. 2) Beschädigtes Geschirr wird nicht mehr zurückgenommen und die Kosten für den Ersatz sind vom Veranstalter zu tragen. 3) Bei Tanzveranstaltungen ist bei der Gemeinde Grafenberg eine Kaution zu hinterlegen. 4) Nicht verbrauchte Lebensmittel sind spätestens am nächsten Vormittag nach Abschluss der Veranstaltung abzuholen. 5) Bei Benutzung der Küche ist diese in einem tadellos aufgeräumten Zustand zu verlassen. Der Boden ist nass aufzuwischen, das Mobiliar abzureiben. Das benutzte Inventar und Geschirr ist sauber und hygienisch zu reinigen. § 10 Ferienregelung Die gesamte Rienzbühlhalle bleibt während den Sommerferien (erste 4 Wochen) und den Weihnachtsferien geschlossen. Es gelten die vom Land Baden-Württemberg festgelegten Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Ferienzeiten. Die Gemeinde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen. § 11 Dekoration 1) Die Art der Ausschmückung ist vor der Anbringung dem Hausmeister mitzuteilen, welcher über die Zulässigkeit entscheidet. Durch die Dekoration dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. 2) Zur Ausschmückung dürfen nur schwer entflammbare oder durch Imprägnierung schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet werden. § 12 Garderobe Soweit notwendig, können die Garderobenelemente im Foyer verwendet werden. Eine Haftung der Gemeinde wird ausgeschlossen. Seite 11 sind zu vermerken. 4) Die Regulierung der Heizungs-, Be- und Entlüftungsanlage erfolgt durch den Hausmeister, ausnahmsweise mit dessen Zustimmung durch die für die Veranstaltung verantwortliche Person. § 15 Haftung 1) Die Benutzung der überlassenen Räume, der Einrichtungen und des Außenbereichs erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters. Dieser übernimmt über die Dauer der Mietzeit ohne Verschuldungsnachweis die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, die Gemeinde von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die dieser als Gebäudeeigentümerin von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Die Gemeinde kann den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Sicherheitsleistung in Geld verlangen. § 13 Gebührenordnung 1) Die Gemeinde Grafenberg erhebt für die Benutzung der Rienzbühlhalle Gebühren. Diese richten sich nach dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. 2) Schuldner der Gebühren ist der Veranstalter und der Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 3) Die Rienzbühlhalle samt Duschanlagen steht der Schule entsprechend dem jeweils gültigen Belegungsplan unentgeltlich zur Verfügung. 4) Dasselbe gilt für die Benutzung durch die sporttreibenden Vereine und Organisationen zum Übungsbetrieb entsprechend dem erlassenen Belegungsplan. Die Benutzung der Duschen ist jedoch auch bei Vereinen gebührenpflichtig. Die sachlichen Aufwendungen der Gemeinde müssen pauschal ersetzt werden. (Anlage Gebührenverzeichnis). Der Vereinsraum steht den Vereinen – entsprechend dem Belegungsplan – ebenfalls für den Übungs- und Probebetrieb unentgeltlich zur Verfügung. 5) Die Gebühr entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung durch den Bürgermeister. Der Veranstalter hat die Pflicht, vorab beim Bürgermeisteramt die voraussichtlich in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Leistungen anzumelden. Abgerechnet werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. 6) Die Gebühr ist sofort nach ihrer Bekanntgabe fällig und an die Gemeindekasse Grafenberg zu bezahlen. § 14 Sonstige gemeinsame Bestimmungen 1) Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich in der Rienzbühlhalle aufhalten. 2) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen zusätzliche Auflagen zu erteilen und Beschränkungen aufzuerlegen. 3) Der Übungsbetrieb nach § 2 und die Veranstaltungen nach § 3 sind von der verantwortlichen Person in das im Regieraum ausliegende Benutzungsbuch einzutragen. Beanstandungen, Mängel und sonstige Besonderheiten 2) Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Probe, der Vorbereitung und Aufräumungsarbeiten durch ihn, durch Beauftragte und Besucher entstehen. Für sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine Verantwortung, sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters. 3) Für alle Beschädigungen an den Gebäuden samt Nebenanlagen und Einrichtungsgegenständen übernimmt der jeweilige Veranstalter sowohl für sich als auch für Beauftragte, Benutzer und Besucher in vollem Umfang die Haftung. 4) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt. 5) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertsachen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 16 Inkrafttreten Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt zum 01.04.2015 in Kraft. Grafenberg, den 11.03.2015 Ausgefertigt! Grafenberg, den 12.03.2015 gez. Bauer Bürgermeisterin gez. Bauer Bürgermeisterin Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Seite 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Anlage Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rienzbühlhalle 1. Gebühren für Vereine, Kirchengemeinden und örtliche Organisationen (Veranstaltungen): Für die Überlassung der Rienzbühlhalle inkl. dem Vereinsraum für kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen der örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und Organisationen werden folgende Gebühren erhoben: 1.1. Grundgebühr: a) für eintägige Veranstaltungen 120 € b) für zweitägige Veranstaltungen 170 € Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren und Nebenkosten erhoben. 1.2. Küchenbenutzung: a) Küchenbenutzung eintägige Veranstaltung 50 € b) Küchenbenutzung zweitägige Veranstaltung 70 € Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren und Nebenkosten erhoben. 1.3. Vereinsraum Für die Überlassung des Vereinsraum Ohne Küchenbenutzung Mit Küchenbenutzung Reinigung 1 Tag: 30 € 70 € 30 € 2 Tage: 50 € 80 € 30 € 2. Gebühren für private Veranstaltungen Für die Überlassung der Rienzbühlhalle für private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Feiern,), sowie für Veranstaltungen juristischer Personen und kommerzielle Veranstaltungen nicht örtlicher Vereine und Organisationen werden folgende Gebühren erhoben. 2.1. Für die Rienzbühlhalle mit Küchenbenutzung: a) bei eintägigen Veranstaltungen 320 € b) bei zweitägigen Veranstaltungen 450 € Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren und Nebenkosten erhoben. 2.2. Für den Vereinsraum: 1 Tag: a) Überlassung ohne Küchenbenutzung 100 € b) Überlassung mit Küchenbenutzung 120 € c) Reinigung des Vereinsraumes 30 € d) Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser, 50 € Gläser- und Geschirrpauschale) 2 Tage: 120 € 150 € 30 € 75 € 2.3. Für die kleine Halle/Hermann-Bader-Raum Grundgebühr eintägige Vermietung 50 € Grundgebühr zweitätige Vermietung 100 € 2.4. Reine Küchennutzung Grundgebühr eintägig Grundgebühr zweitägig 65 € 150 € 3. Zusätzliche Gebühren/Nebenkosten für die Hallenbenutzung Für die tatsächliche Inanspruchnahme, nachstehend aufgeführter Leistungen werden folgende Gebühren und Kostenersätze berechnet. a) für private Veranstaltungen eine Pauschale für: Strom, Wasser, Abwasser und Gas eintägig zweitägig Zuschlag für Tanzveranstaltungen Nummer 12 50 € 70 € 60 € b) für Veranstaltungen der Vereine, Kirchengemeinden und örtlichen Organisationen eine Pauschale für: Strom, Wasser, Abwasser und Gas eintägig 40 € zweitägig 60 € Zuschlag für Tanzveranstaltungen 60 € c) Sonstige Gebühren für Veranstaltungen nach Ziffer 3 a und 3 b Auf- und Abstuhlen durch die Gemeinde 100 € Auf- und Abstuhlen sowie das Betischen durch die Gemeinde 200 € Reinigung der Halle (pauschal) 150 € Inanspruchnahme der Halle bei eintägigen Veranstaltungen länger als 36 Stunden 60 € Nutzung der Beschallungsanlage 20 € Gläser- und Geschirrpauschale 30 € Reinigen der Zapfanlage 30 € d) Die Benutzungsgebühr für die sonstigen Veranstaltungen (mit Bewirtschaftung) gelten je Veranstaltungstag bis 2.00 Uhr. Beim Überschreiten des genehmigten Veranstaltungsende für jede weitere angefangene Stunde wird ein Zuschlag von 70 € erhoben. e) Gebühren für Ausleihe (außerhalb Veranstaltungen) Überlassung von Stehtischen (mengenunabhängig) pauschal 10 € Überlassung von Geschirr (mengenunabhängig) pauschal 15 € Überlassung Tisch inkl. Stühle, pro Garnitur 10 € 4. Küche/Reinigung der Küche: 1. Die Neben- und Küchenkosten werden nur bei Inanspruchnahme erhoben. Die Gläser- und Geschirrpauschale wird pro Veranstaltung berechnet. 2. Die Küche und die Kücheneinrichtungen sind vom Veranstalter auf seine Kosten zu reinigen. Wird Fassbier ausgeschenkt, ist die Reinigung der Bierschankanlage durch von der Gemeinde bestimmtem Fachpersonal durchzuführen. 5. Übungsbetrieb/Duschgebühren Der reine Übungsbetrieb der örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und Organisationen ist gebührenfrei. Für die Duschenbenützung wird für die nutzenden Vereine eine jährliche Pauschale von der Gemeinde erhoben. 6. Gebührenfreie Veranstaltungen Hier gelten die Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung der Gemeinde Grafenberg Örtliche Vereine und Organisationen und Kirchengemeinden erhalten eine eintägige freie Veranstaltung pro Jahr, für ihre Mitwirkung am Dorffest. Die Veranstaltung kann wahlweise in der Halle oder Kelter durchgeführt werden. 7. Auswärtigenzuschlag Die Benutzungsgebühren gelten für örtliche Vereine, Kirchen und Organisationen. Bei Gewerbetreibenden und auswärtigen Nutzern wird ein Zuschlag von 100 % der Grundgebühr erhoben. Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Richtlinien der Vereins- und Jugendförderung Wie aus dem Bericht des Gemeinderats ersichtlich, hat dieser neue Richtlinien für die Vereins- und Jugendförderung beschlossen. Diese beinhalten, dass ab dem Jahr 2016 die Jugendförderung um jeweils 2 Euro pro Jugendlichem erhöht wird. Nachstehend veröffentlichen wir die überarbeiteten Richtlinien zur Information. A) Präambel Die in den Vereinen geleistete Arbeit hat eine große, soziale, kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Bedeutung für das Gemeindeleben. Aus diesem Grund sieht es die Gemeinde als öffentliche Aufgabe an, die Arbeit in den Vereinen und Organisationen, insbesondere die Jugendarbeit zu fördern. Im Gemeindeentwicklungsplan ist ein Leitbild für eine „familienfreundliche Gemeinde“ formuliert; das Vereinsleben, das bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil. Es ist unbestritten, dass es für die Vereine eine Existenzfrage wird, wie Jugendliche für das Mitmachen und Mitarbeiten gewonnen werden können. Ein weiterer positiver Faktor ist, dass über die Vereinsarbeit Jugendliche Demokratie erleben. Mit dem nachstehenden Konzept zur Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen sowie der offenen Jugendarbeit soll dieses Ziel umgesetzt werden. Förderungsfähig sind alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen, Ortsgruppen von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden mit Sitz in Grafenberg, wenn sie dem kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wohl der Bevölkerung bzw. der Heimatpflege dienen. Die Vereine müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister eingetragen sein. Keine Zuschüsse erhalten politische Parteien (und Wählervereinigungen im Sinne von Artikel 21 GG und wirtschaftliche Vereine im Sinne von § 22 BGB). B) Arten der Förderung/Förderbereich 1. Bereitstellen von öffentlichen Einrichtungen und gemeindeeigenen Räumlichkeiten für den laufenden Sport- und Übungsbetrieb sowie Jugendveranstaltungen 2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Grundförderung) 3. Grundförderung für Jugendarbeit 4. Förderung der Jugendleiter- und Betreuerausbildung 5. Kirchengemeinden 6. Musikschule Metzingen e.V. 7. Sommerferienprogramm 8. Jubiläumsgaben/Ehrungen 9. Partnerschaften 10. Zuschüsse für Investitionen und Anschaffungen der Vereine 11. Bestandteil der sozialen Arbeit der Gemeindeverwaltung - Arbeitskreis Kelter 12. Reduzierte Gebühren bei Veranstaltungen Rienzbühlhalle/ Kelter 13. Sonstiges 1. Bereitstellen von öffentlichen Einrichtungen und gemeindeeigenen Räumlichkeiten für den laufenden Sportund Übungsbetrieb sowie Jugendveranstaltungen Die Gemeinde stellt - die Rienzbühlhalle mit o Mehrzweckhalle Seite 13 o kleiner Sporthalle o Hermann-Bader-Raum o Vereinsraum - das Sportgelände Buckenwiese - den Jugendtreff Rienzbühl (offene Jugendarbeit) - den Jugendraum im Feuerwehrhaus - den Bolzplatz den ortsansässigen Vereinen, Organisationen zur Erfüllung ihres Vereinszweckes und für die Jugendarbeit für den laufenden Übungs- und Sportbetrieb grundsätzlich gebührenfrei zur Verfügung. (Ausnahme: Kostenersatz Duschen, TSV bezahlt Stromkosten für Flutlichtanlage im Sportgelände selbst, kostenlose Überlassung Grund und Boden des Sportplatz an den TSV.) Die jeweiligen Haus- und Benutzungsordnungen bleiben unberührt. Des Weiteren erhält jeder Verein und Organisation, die beim jährlichen Dorffest mitwirken, eine eintägige freie Veranstaltung in der Rienzbühlhalle. Jubiläumsveranstaltungen sind ebenfalls gebührenfrei (eintägig). Für Jugendveranstaltungen (Wettkämpfe, Wettbewerbe, Aufführungen, Kinderfasching, Jugendnachmittage usw.) wird die Rienzbühlhalle den Vereinen, Organisationen, Kirchen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei diesen privilegierten Veranstaltungen steht aus der Sicht der Gemeinde die Förderung der Jugend im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielungsabsichten des Vereins. Bei der Durchführung der öffentlichen Weihnachtsfeier werden ebenfalls keine Gebühren erhoben. 2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Grundförderung) Jeder Verein erhält einen jährlichen Zuschuss zur (teilweisen) Deckung seiner Kosten (Dirigent, Trainer, Chorleiter, Noten, Reparaturen, Verbandsbeiträge, Ausstattung, Fahrtkosten usw.) in Form eines Grundbetrages. Er bemisst sich nach den Mitgliederzahlen. Es sind dies im Einzelnen: Schwäbischer Albverein 490 Euro Musikverein Grafenberg 330 Euro Harmonika-Orchester 275 Euro Tennisclub 245 Euro Gesangverein Liederkranz 200 Euro Naturschutzbund 100 Euro Turn- und Sportverein 1 175 Euro Jugendtreff 50 Euro Als Bemessungsgrundlage dient eine alljährliche Aufstellung der Mitglieder zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Die Meldung muss unaufgefordert bis zum 31.05. eines jeden Jahres bei der Gemeinde eingegangen sein. Erfolgt keine Meldung, wird auch kein Zuschuss gewährt. Die Grundförderung wird jährlich - entsprechend den Mitgliederzahlen der Vereine – angepasst. Nachrichtlich: Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und fällt deshalb nicht unter die Vereinsförderung. 3. Grundförderung für Jugendarbeit Für die gezielte Jugendarbeit bezuschusst die Gemeinde aktive Jugendliche bis 18 Jahren. Maßgebend sind die Meldungen an den jeweiligen Dachverband. Es wird differenziert nach: musiktreibende Vereine 15 Euro/Jugendlicher (Musikverein Grafenberg, Harmonika-Orchester, Posaunenchor) Seite 14 Mitteilungsblatt Grafenberg Sporttreibende Vereine/Heimatpflege/ Freizeit 12 Euro/Jugendlicher (Schwäbischer Albverein, Gesangverein, Jugendfeuerwehr, Jugendrotzkreuz, TSV Grafenberg, Tennisclub, Jugendtreff, Naturschutzbund) Die Meldung der Jugendlichen muss unaufgefordert bis zum 31.05. eines jeden Jahres bei der Gemeinde eingegangen sein. Als Bemessungsgrundlage dient eine Aufstellung der Jugendlichen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Erfolgt keine Meldung, wird auch kein Zuschuss gewährt. 4. Förderung der Jugendleiter- und Betreuerausbildung Die Vereine erhalten zur Förderung der Ausbildung von Jugendleitern und Betreuern, Trainern einen zweckgebundenen Zuschuss. Auf Antrag kann ein Zuschuss bis zu 50 % der Ausbildungskosten, die anderweitig nicht gedeckt und vom Verein zu tragen wären, gewährt werden. Die Ausbildungskosten sind nachzuweisen. Die Obergrenze pro erworbener Lizenz bzw. Teilnahmebescheinigung beträgt 150 Euro. 5. Kirchengemeinden Die evangelische Kirchengemeinde leistet in Grafenberg Jugendarbeit. Im Regelfall werden Religionsgemeinschaften nicht bezuschusst; angesichts der engen und guten Zusammenarbeit zwischen bürgerlicher Gemeinde und Kirchengemeinde und als Anerkennung erhält die Kirchengemeinde einen Pauschalbeitrag von 400 Euro für die Jugendarbeit. Der Posaunenchor erhält einen Grundbetrag von 75 Euro für die Jugendförderung. Sollten die katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius und die Neuapostolische Kirche in Grafenberg Jugendgruppen einrichten, werde diese in die Förderung einbezogen. 6. Musikschule Metzingen e.V. Die Musikschule hat den Auftrag musikalische Fähigkeiten verschiedener Altersgruppen zu erschließen, zu fördern und ggf. eine vorberufliche Ausbildung durchzuführen. Sie ist Kooperationspartner der musiktreibenden Vereine. Die Gemeinde Grafenberg übernimmt – entsprechend ihrer Schülerzahlen – 2/3 des Abmangels. Die Bewirtschaftungskosten für die Gebäude der Musikschule werden nicht übernommen. Der Musikverein und der Posaunenchor lässt die Jungmusiker in der Musikschule ausbilden und die Gemeinde bezahlt hier ihren Anteil, der derzeit auf 22.500 Euro gedeckelt ist. Nachrichtlich: Zur Einhaltung dieser Deckelung zahlen Schüler aus Grafenberg derzeit einen um 3 Euro erhöhten Ausbildungsbeitrag an die Musikschule gegenüber anderen Mitgliedsgemeinden. Beim Harmonika-Orchester werden die Ausgaben für die Dirigentenkosten für den Schülerunterricht durch den Verein selbst und durch Lernbeiträge der Eltern finanziert. Die Schülerausbildung innerhalb des HOG wird einer Ausbildung in der Musikschule finanziell gleichgestellt. Maßgebend ist die Zahl der Jugendlichen in Ausbildung. Die Gemeinde fördert den Unterricht mit 45 % der monatlichen Kosten (abzüglich der 3 Euro Ausbildungsbeitrag Elternbeitrag Musikschule). 7. Sommerferienprogramm Jährlich veranstaltet die Gemeinde – zusammen mit den Vereinen und Organisationen ein Sommerferienprogramm für Kinder und Jugendliche. Die Gemeinde bezuschusst jede Veranstaltung mit 2 Euro pro Kind und Begleitperson. (Nachrichtlich: Regelung 2 Euro nur, wenn der Kostendeckungsgrad bei den Veranstaltungen durch Einnahmen nicht ausreicht) Nummer 12 8. Jubiläumsgaben/Ehrungen Für 10-,25-,50-,75-,100-,125-, usw.-jährige Bestehen von örtlichen Vereinen und Organisationen (nicht von Abteilungen) wird eine Jubiläumsgabe von 5 Euro der Jubiläumszahl gewährt. 9. Partnerschaften Für die Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Puiseux-en-France werden jährlich auf Antrag Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Es gelten die festgelegten Fördergrundsätze. 10. Zuschüsse für Investitionen und Anschaffungen der Vereine Die Gemeinde stellt, je nach Haushaltslage, im Haushalt einen Betrag für die Investitionsförderung der Vereine zur Verfügung. Hier werden u.a. außergewöhnliche Anschaffungen, teure Reparaturen eines Vereins einmal im Jahr gefördert. Antragsende ist immer der 30.09. des laufenden Jahres. Über die Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden. 11. Bestandteil der sozialen Arbeit der Gemeindeverwaltung Arbeitskreis Kelter Der Arbeitskreis Kelter ist an die Gemeindeverwaltung angelehnt. Er besteht seit über 20 Jahren und wurde seinerzeit ins Leben gerufen um die historische Kelter zu erhalten. Es ist nach wie vor Aufgabe und Ziel des Arbeitskreises, Gelder für Anschaffungen und den Erhalt der Kelter (u.a. Bühne, Lichtanlage) zu erwirtschaften.Der Arbeitskreis erhält deshalb die Kelter für seine Veranstaltungen gebührenfrei. 12. Reduzierte Gebühren bei Veranstaltungen Halle / Kelter Die Vereine, Kirchen und andere Organisationen erhalten grundsätzlich für die Benutzung der Rienzbühlhalle und der Kelter bei Veranstaltungen eine reduzierte Gebühr, in den jeweiligen Satzungen sind für diese Veranstaltungen geringere Gebühren ausgewiesen. 13. Sonstiges Veranstaltungskalender Die Gemeinde stellt jährlich einen Veranstaltungskalender mit Veranstaltungen der Gemeinde, Vereine, Kirchen und anderen Organisationen zusammen. Dieser wird kostenlos erstellt und an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt. Veröffentlichung Mitteilungsblatt Wenn keine gemeindeeigenen Belange entgegenstehen, ermöglicht die Gemeindeverwaltung den Vereinen, Kirchen und Organisationen die farbige Titelseite im Mitteilungsblatt um auf wichtige Veranstaltungen hinzuweisen. Nachrichtlich: Stiftungen Unsere Vereinen, Kirchen und Organisationen können für ihre Arbeit zudem bei der Rudolf-Rampf-Stiftung und der Bürgerstiftung Grafenberg Anträge zur Förderung stellen. Grafenberg, 11.03.2015 gez. Annette Bauer Bürgermeisterin Parken Sie nicht auf Gehwegen Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Seite 15 kreises unter www.kreis-reutlingen.de, Rubrik „Aktuelles“ zum Download bereit. Abholung am Dienstag, 24.03.2015, ab 06.00 Uhr Mitteilungen anderer Behörden Kreisbesuch des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann am 22. April 2015: Zu Regio-Messe und Bürgerempfang mit dem Shuttlebus Ministerpräsident Winfried Kretschmann besucht auf Einladung von Landrat Thomas Reumann am Mittwoch, 22. April 2015 den Landkreis Reutlingen. Der Landkreis Reutlingen ist Modellregion in nachhaltiger Regionalentwicklung, weshalb der Schwerpunkt des Kreisbesuchs auf dem Thema Nachhaltigkeit liegt. Beginnen wird der öffentliche Teil des Kreisbesuchs mit einer vom Landkreis Reutlingen veranstalteten Regio-Messe in Münsingen. Diese findet von 15:30 bis 18 Uhr im ehemaligen Offizierscasino im Alten Lager statt. Der Besuch der Regio-Messe ist für die Besucherinnen und Besucher ohne Anmeldung und kostenfrei möglich. Die Messe präsentiert das Thema Nachhaltigkeit im Landkreis Reutlingen aus verschiedenen Blickwinkeln. Ministerpräsident und Öffentlichkeit haben vor Ort Gelegenheit, die Vielfalt an nachhaltigen Angeboten und innovativen Dienstleistungen aus dem sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich kennenzulernen. Ausstellungspartner der Landkreisverwaltung sind neben der Kreissparkasse Reutlingen zum Beispiel die Firmen Paravan, SchwörerHaus, ElringKlinger und zahlreiche weitere Unternehmen, Vereine und Behörden aus dem ganzen Landkreisgebiet. An verschiedenen Ständen gibt es Mitmachangebote für Kinder damit sich auch die kleinen Messe-Gäste wohlfühlen. Der Gasthof Herrmann aus Münsingen sorgt für die Verköstigung der Messe-Besucher. Für die Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt es sich bis zum Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen zu fahren und von dort direkt (ausgeschildert) durch das Eingangstor in das Alte Lager hineinzufahren. Die Parkmöglichkeiten im Alten Lager und der Fußweg zum Offizierscasino sind ebenfalls ausgeschildert. Messebesucher können aber auch den barrierefreien Biosphärenbus nutzen, der unter anderem vom Busbahnhof Bad Urach über Münsingen - Bahnhof als kostenfreier Shuttlebus zur Haltestelle „Auingen Biosphärenzentrum“ fährt, die etwa zwei bis drei Gehminuten vom Biosphärenzentrum entfernt liegt. Alle Abfahrtszeiten und Einstiegsmöglichkeiten sind im Messefaltblatt aufgeführt. Der Bus fährt abends auch zum Bürgerempfang. An der Bushaltestelle „Auingen Biosphärenzentrum“ steht außerdem ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung, das Menschen mit Handicap kostenfrei zum Offizierscasino und wieder zurück zur Haltestelle bringt. Die Messefaltblätter mit allen teilnehmenden Ausstellern, Messeprogramm, Anfahrtskizze und Infos zum kostenfreien Busshuttle liegen unter anderem bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis aus, oder stehen auf der Startseite des Land- Der feierliche Abschluss des Kreisbesuchs findet am Abend in der Festhalle Bad Urach, Neuffener Straße 6, statt: Ein Bürgerempfang mit einer öffentlichen Frage- und Antwortrunde zwischen Bürgerschaft und Ministerpräsident. Der Bürgerempfang beginnt um 19 Uhr. Nach der Rede des Ministerpräsidenten sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen bei einem Stehempfang mit kulinarischen Köstlichkeiten aus dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb persönlich mit ihm ins Gespräch zu kommen. Für die musikalische Umrahmung sorgen der mehrfache Musikpreisträger und Boogie-Woogie Pianist Sascha Kommer sowie der Swingchor Bad Urach. Alle Beiträge des Abends werden simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Kostenfreie Einlasskarten für den Bürgerempfang können die Bürgerinnen und Bürger ab 23. März 2015 unter der Rufnummer 07121/ 480-1974 im Landratsamt reservieren, solange der Vorrat reicht. Diese werden dann per Post versendet. Die Karten des im Oktober 2014 krankheitsbedingt abgesagten Kreisbesuchs haben keine Gültigkeit mehr. Der kostenfreie Shuttlebus fährt von Münsingen nach Bad Urach und nach dem Empfang wieder zum Bahnhof Münsingen zurück. Wer nicht per Shuttlebus von der Regio-Messe anreist, findet Parkmöglichkeiten direkt bei der Festhalle oder vor der GeorgGoldstein-Schule (Elsachstraße). Alle Informationen rund um den Kreisbesuch gibt es stets aktuell auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-reutlingen.de, Rubrik „Aktuelles“. Einladung zur Gründungsversammlung des Vereins LEADER Mittlere Alb Am 25. März treffen sich die Akteure der LEADER - Aktionsgruppe Mittlere Alb zur Gründung des Vereins in der Zehntscheuer in Münsingen Die Region „Mittlere Alb“ wurde als eine von 18 Regionen in das europäische Förderprogramm LEADER für die Jahre 2015 bis 2020 aufgenommen. Für diesen Zeitraum stehen rund vier Millionen Euro Zuschüsse für gute Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund acht Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Einstieg in das Förderprogramm ist die Gründung des Vereins LEADER Mittlere Alb und die Einrichtung der LEADER - Geschäftsstelle in Münsingen. Ein schlagkräftiges Team soll sich dort künftig zusammen mit der LEADER-Aktionsgruppe um die Umsetzung des Förderprogramms kümmern. Die Gründungsversammlung findet am 25. März 2015 um 14:30 Uhr in der Zehntscheuer in Münsingen, Zehntscheuerweg 11 statt. In einem ersten öffentlichen Teil stimmen die künftigen Mitglieder über die Satzung und die Gründung des Vereins ab, bevor sie im zweiten nichtöffentlichen Teil die Gremien des Vereins wählen. An diesem Teil der Versammlung können nur noch diejenigen teilnehmen, die durch ihre Unterschrift unter die Satzung dem Verein als Gründungsmitglied beigetreten sind. Eingeladen sind neben den rund siebzig Akteuren der LEADER - Aktionsgruppe auch weitere Akteure und Bürger aus dem LEADER Gebiet Mittlere Alb, die sich mit pfiffigen Ideen an der Umsetzung des Regionalentwicklungskonzeptes beteiligen und Mitglied im Verein LEADER Mittlere Alb werden wollen. Es ist vorgesehen, dass Privatpersonen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von fünfzig Euro, Vereine und Verbände einen Beitrag von hundert Euro bezahlen. Falls noch nicht eingeladene Akteure Interesse an einer Mitgliedschaft im Verein und an einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung haben, Seite 16 Mitteilungsblatt Grafenberg ist es wichtig, dass sie sich bitte per Mail unter [email protected] oder telefonisch bei Karin Blum (07121/4803321) oder Katja Fischer (07121/4803324) bis spätestens Montag, den 23. März anmelden. Nähere Informationen zur Förderkulisse, Kontaktadressen und möglichen Projektideen erhalten Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/leader. Hintergrund: - LEADER („Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“) steht für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Für den Förderzeitraum 2015 - 2020 wurden die LEADER-Gebiete in Baden-Württemberg durch ein Wettbewerbs-Verfahren neu festgelegt. Die LEADER-Region Mittlere Alb umfasst sechzehn Gemeinden im Landkreis Reutlingen und vier Gemeinden aus benachbarten Landkreisen, alle liegen im ländlichen Raum: Bad Urach - Ortsteile Hengen/Seeburg/Sirchingen/Wittlingen, Engstingen, Erkenbrechtsweiler, Gammertingen, Gomadingen, Grabenstetten, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein - Ortsteile Holzelfingen/Honau, Mehrstetten, Münsingen, Neufra, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Westerheim und Zwiefalten. Innovationen gesucht ! „Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wollen wir die klugen Köpfe und die führende technologische Position unserer Wirtschaft sichtbar machen. Es sollen damit nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen gewürdigt werden. Es geht auch darum, Neugierde, Phantasie und den Mut zur Veränderung zu fördern. Wir wollen kluge Köpfe anstiften, sich den Fragen unserer Zeit zu stellen und neue Antworten zu finden“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2015 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis. Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500 Beschäftigte einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro erzielen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im Herbst 2015 verliehen werden. Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nummer 12 Kostenlose Informationsreihe Das Regionalzentrum Reutlingen lädt zu folgenden Informationsveranstaltungen ein Rente und Steuern – was muss ich wissen? am Montag den 20.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes ¾ Besteuerung der Renten ¾ Verfahren der Rentenbesteuerung Arbeiten und Rente im Ausland am Dienstag den 21.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Arbeiten im Ausland ¾ Rentenversicherungspflicht nach deutschem Recht ¾ Entsendungen ¾ Erziehungszeiten im Ausland ¾ Freiwillige Versicherung Todesfall – versorgt über den Partner? am Mittwoch 22.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Anspruch auf Hinterbliebenenrente ¾ Anrechnung des eigenen Einkommens ¾ Abfindung bei Wiederheirat Altersrente vor 67 – Voraussetzungen und Varianten am Donnerstag den 23.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Was sich seit Juli 2014 geändert hat ¾ Hinzuverdienst zur Rente ¾ Anhebung der Altersgrenzen Rehabilitation und Erwerbsminderung am Montag den 27.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Durch Rehabilitation wieder fit für den Job ¾ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ¾ Berufsunfähigkeitsschutz ¾ Rentenhöhe und Hinzuverdienstmöglichkeiten Altersrente vor 67 – Voraussetzungen und Varianten am Dienstag den 28.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Was sich seit Juli 2014 geändert hat ¾ Hinzuverdienst zur Rente ¾ Anhebung der Altersgrenzen Frauen und ihre Rente: Was ist wichtig? am Mittwoch den 29.04.2015, Beginn 19:00 Uhr ¾ Anrechnung von Kindererziehung bei der Rente ¾ Auswirkungen der Elternzeit und Teilzeitarbeit auf die Rente ¾ Altersrente und Witwenrente Alle Vorträge sind kostenlos und finden im Regionalzentrum Reutlingen, Ringelbachstraße 15 in 72762 Reutlingen statt, Beginn 19:00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden Um besser planen zu können, bitten wir um vorherige Anmeldung, unter Tel. 07121 2037-171 Volkshochschule Metzingen-Ermstal Außenstelle Grafenberg Anmeldungen für alle Kurse bei Stefanie Maisch, Tel. 9339-11. Nähkurs für Erwachsene In diesem Nähkurs wird ein Kleidungsstück (Hose, Bluse, Rock) an 3 Vormittagen genäht. Wäre dies nicht auch was für Sie? Mit ein wenig Erfahrung und Spaß am Nähen kann es losgehen. (Anfänger sind auf Anfrage gerne willkommen). Mitzubringen sind: Nähmaschine, Schere, Stecknadeln, Schnitte und Stoffe. Die Kursleiterin steht für evtl. Rückfragen wegen Schnitten und Stoffen gerne zur Verfügung. Leitung: Bärbel Bauder Termin: ab Montag, 13.04.2015, 3 Vormittage jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Ort: Kelter, Nebenraum Untergeschoss Gebühr: 60 € Nähkurs für Jugendliche Einen Nähkurs speziell für Jugendlich ab 12 Jahren bieten wir an 4 Nachmittagen. Dort kann der Umgang mit der Nähmaschine erlernt werden, ebenso wie der Zuschnitt eines Musters und vieles mehr. Wäre das nicht was für Dich? Mit ein wenig Spaß am Nähen und guten Ideen kann es losgehen. Mitzubringen sind: Nähmaschine, Schere, Stecknadeln, Schnitte und Stoffe. Die Kursleiterin steht für evtl. Rückfragen wegen Schnitten und Stoffen gerne zur Verfügung. Nummer 12 Leitung: Termin: Ort: Gebühr: Mitteilungsblatt Grafenberg Bärbel Bauder ab 16.04.2015, 4 Nachmittage jeweils von 16.00 - 18.00 Uhr Kelter, Nebenraum Untergeschoss 40 € Grundkurs: Häkeln Häkeln ist einfach zu lernen und macht viel Spaß. Mit relativ wenig Aufwand können schwierige Muster und Modelle gehäkelt werden. Es werden die Grundtechniken gezeigt, mit denen alle Maschen gehäkelt werden können wie die Luftmasche, die feste Masche, das halbe Stäbchen, das Doppelstäbchen und wie man Maschen zu- und abnimmt, wie man Kreise häkelt und noch einiges mehr. Am Schluss können Sie ein einfaches Stück häkeln! Mitzubringen sind für die erste Stunde eine Häkelnadel Nr. 3 und passende Wolle dazu. Leitung: Dagmar Lach-Früh Termin: Mittwoch, 15.04.2015, 4 Nachmittage 14.00 – 15.30 Uhr Ort: Ortsbücherei Gebühr: 30 € PC-Kurs für Senioren Mit Enkeln E-Mails schreiben, ausprobieren, was das Internet bietet, wie ein PC funktioniert, Schriftliches für Vereine oder Interessengruppen erledigen können, wissen, wie man vielleicht auch eigene Lebenserfahrungen der Nachwelt überliefert, kann jeder in diesem Kurs lernen ohne irgendwelche Vorkenntnisse zu haben. Leitung: Mara Sander Termin: Montag, 13.04., Dienstag, 14.04., Montag, 20.04., Dienstag, 21.04.2015, 4 Nachmittage 14.00-17.00 Uhr Ort: Grundschule PC-Raum Gebühr: 75 Euro Ortsbücherei Grafenberg (Mit freundlicher Genehmigung des Metzinger-Uracher Volksblattes) Seite 17 ist für beide das Ostereiermuseum, in dem sich ein Knochen unbekannter Herkunft befindet. Welche Geschichten sie sich jeweils dazu ausgedacht haben, lasen sie in der Grafenberger Kelter vor, verrieten aber natürlich nicht, wer den „Höhlenmord“ begangen hat. Die Band lieferte eigens für die Lesung von Jimmy Maas komponierte „mörderische“ Songs dazu. „Auf die Idee hat uns Uwe Morgenstern gebracht“, verrieten die beiden im Pausengespräch, dass der Sonnenbühler Bürgermeister, der auch Bandmitglied ist, auch eine Rolle spielt, allerdings in der Entstehungsgeschichte und nicht im Krimi selbst. Sonnenbühl, insbesondere das Ostereiermuseum und die Bärenhöhle, Reutlingen, Pfullingen oder Stuttgart als Handlungsorte geben dem Krimi den regionalen Bezug, der manchen neugierig machen könnte, diese Orte zu besuchen. Wer sich auf Spurensuche im Fall „Höhlenmord“ machen möchte, braucht dabei allerdings keine unheimlichen Erlebnisse zu befürchten. Ob jemand vorher lesen möchte, was die beiden sich so ausgedacht haben oder zuerst vor Ort recherchiert, um dann gemütlich daheim den Mörder zu finden, bleibt jedem selbst überlassen. Für alle, die Lesung und Musik in der Kelter verpasst haben, gibt es das Buch und natürlich auch eine CD von den „Lad’s“ zu kaufen. Jubilare Wir gratulieren herzlich: Am 25.03. Ursula Köstlin, Brunnenstraße 4, zum 71. Geburtstag Am 26.03. Albert Buchmann, Kirchstraße 1, zum 75. Geburtstag Apotheke Freitag, 20.03.2015 Uhland-Apotheke Nürtingen Uhlandstr. 3 72622 Nürtingen Tel.: 07022 - 86 33 Fax: 07022 - 3 39 36 Auf Mördersuche Musik und Kriminalgeschichten: Die Lesung der "Höhlenmord" in der Grafenberger Kelternist gut angekommen. Samstag, 21.03.2015 Schiller-Apotheke Nürtingen Kirchstr. 53 72622 Nürtingen Tel.: 07022 - 3 12 45 Fax: 07022 - 93 96 36 Sonntag, 22.03.2015 Apotheke Blickle Neckartailfingen Alleenstr. 16 72666 Neckartailfingen Tel.: 07127 - 3 58 35 Fax: 07127 - 2 17 07 Montag, 23.03.2015 Baum-Apotheke NürtingenOberensinger Str. 14 72622 Nürtingen Tel.: 07022 - 6 77 22 Fax: 07022 - 6 77 33 Anna Barkefeld, Leiterin des Ostereiermuseums in Erpfingen und Julian Letsche, Zimmermann, der auf der Walz war und Bandmitglied von „Lads Go Buskin“ ist, haben ein Experiment gewagt und zusammen einen Krimi geschrieben. Der besteht allerdings aus zwei getrennten Geschichten. Ausgangspunkt Dienstag, 24.03.2015 Apotheke am Rathaus Pliezhausen Schulberg 5 72124 Pliezhausen Tel.: 07127 - 8 02 12, Fax: 07127 - 97 29 48 Seite 18 Mitteilungsblatt Grafenberg Mittwoch, 25.03.2015 Weinberg-Apotheke Metzingen Ulmer Str. 70 72555 Metzingen Tel.: 07123 - 9 60 30 Fax: 07123 - 96 03 30 Donnerstag, 26.03.2015 Hofbühl-Apotheke Metzingen Metzinger Str. 16 72555 Metzingen Tel.: 07123 - 43 82 Fax: 07123 - 6 10 78 Was sonst noch interessiert Kinoprogramm Luna Filmtheater, Metzingen: Donnerstag, 19.03. 17:30 Uhr: Boyhood 20:45 Uhr: Selma Freitag, 20.03. 18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit 20:45 Uhr: Selma Samstag, 21.03. 15:15 Uhr: Fünf Freunde 4 18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit 20:45 Uhr: Selma Sonntag, 22.03. 15:15 Uhr: Fünf Freunde 4 17:30 Uhr: Boyhood 20:45 Uhr: Selma Montag, 23.03. 17:30 Uhr: Boyhood 20:45 Uhr: Selma Dienstag, 24.03. 18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit 20:45 Uhr: Selma Mittwoch, 25.03. 17:30 Uhr: Boyhood 20:30 Uhr: Reihe „Filme in Originalsprache“: Selma www.luna-metzingen.de Tagesmütter e.V. Reutlingen Erste Hilfe am Kind – Auffrischungskurs in Metzingen Am Samstag 18.04.2015 findet zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr ein Auffrischungskurs zum Thema „Erste Hilfe am Kind“ des DRK Metzingen statt. Veranstaltungsort ist DRK Metzingen, Alte Turnhalle, Konrad-Adenauer Platz 3, in Metzingen Hierzu sind alle die einen Auffrischungskurs benötigen herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 27.03.2015 bei Frau Steinhilber des Tagesmütter e.V. Reutlingen an. Informationen und Anmeldung: Alice Steinhilber, Fachberatung für Metzingen und Grafenberg, Telefon: 07123/910702, E-Mail: [email protected] Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de Internationaler Schüleraustausch Gastfamilien gesucht! Ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt in Deutschland! Die kurzzeitige Erweiterung Ihrer Familie Nummer 12 wird Ihnen Freude machen. Die Jugendlichen verfügen über Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium besuchen und bringen für persönliche Wünsche ausreichend Taschengeld mit. Sprachaufenthalt Familienaufenthalt: 20.06. bis 15.07.2015 Je 10 Schülerinnen aus Kroatien, Rumänien, Serbien und Ungarn Die Gastfamilie erhält 10,- €/Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für Spanischinteressierte Alexander-von-Humboldt-Schule: 3.8. – 8.9.2015 Aufenthalt in Lima/ Peru in einer Gastfamilie; optional Reise nach Machu Picchu. Gegenbesuch im Januar 2016. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31, [email protected] www.schwaben-international.de Nürtinger Str. 6 Zehntscheuer Telefon (07022) 4 77 48 e- Mail- Adresse: [email protected] Mittwoch 10 – 11 Uhr Treffpunkt: jeden 2. Dienstag im Monat in der Zehntscheuer von 16.30 – 17.30 Uhr Angebote: - Schüler in KS1 bietet E-Gitarrenunterricht für Anfänger an. (Chiffre 1386). - 14-jährige Gymnasiastin (Altdorf) bietet Nachhilfe für Grundschüler/Innen in Lesen, Mathe und Englisch. (Chiffre 1382) - Qualifizierte und flexible Kinderbetreuung bietet Tagesmutter in Raidwangen. (Chiffre 1398) - Schülerin bietet Hilfe beim Babysitten, Hunde Gassi führen, Einkaufen o.ä. In Bempflingen, Großbettlingen, Neckartenzlingen und nähere Umgebung. (Chiffre 1379) Wünsche: - Nachhilfe gesucht in Mathe und Physik von 16 jähr. Schülerin, TG, Kl. 11. (Chiffre 1399) - Wer besucht behinderten Rentner nachmittags zur Unterhaltung? (Chiffre 1397) - Ehepaar 56/59 Jahre alt, sucht Anschluss an Kegelclub (nicht am Wochenende). (Chiffre 1395). - Suche Eltern autistischer Kinder zum Erfahrungsaustausch. (Chiffre 1394). - Suche Gemeinschaft in der Freizeit zum Nähen. (Chiffre 1393) - Suche nette Leute, die nach Feierabend oder am Wochenende gerne Gesellschaftsspiele, Brettspiele oder Karten spielen. (Chiffre 1384) Auch Sie können sich an der Hobby-Kontakt-Börse beteiligen: Schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Seite 19 Bei schriftlichen Anfragen benötigen wir die Chiffre- sowie Ihre Telefon Nr. Zuschriften werden nur telefonisch weiter vermittelt. Alle Wünsche/Angebote werden bis zu ihrem Widerruf regelmäßig veröffentlicht. 3. April laden wir von 12.30 bis 17.00 Uhr zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen in der Kelter ein. An Karfreitag nur Rührkuchen, Hefezopf und Kleingebäck. Wer dazu einen Kuchen beisteuern kann, möchte sich bitte bei Gabriele Vorwerk, Tel. 95 81 84 melden. Bitte keine Briefe an den Verlag !!!! Zweitgottesdienst – Kirche in einem anderen Licht sehen Auch im Jahr 2015 wollen wir immer wieder einen "anderen" Gottesdienst anbieten und hiermit ganz herzlich zu unserem ersten einladen - das Motto wird dieses Jahr das Thema "Provokation" sein. Lasst Euch, lassen Sie sich provozieren von spannenden Gedanken und Geschichten voller Alltagsnähe und mit praktischem Bezug. Am 22. März wird der nächste Gottesdienst um 18.00 Uhr in der Kirche sein, wir freuen uns wenn wir viele Besucher begrüßen dürfen. An diesem Abend wollen wir so einiges mal annehmen und andererseits uns aber auch vielem, insbesondere auch neuem oder provokantem, nicht verweigern... daher auch die Überschrift für diesen Abend: Annahme verweigert! Besonders freuen wir uns, dass uns die Band "Wir und die anderen 2" mit dem Alt-Grafenberger Clemens Schur musikalisch unterstützen wird. Schon allein dies ist sicherlich ein guter Grund, bei uns vorbeizuschauen. Wie immer werden wir die Gelegenheit bieten, uns im Anschluss bei Getränken und Pizza noch auszutauschen oder einfach die Woche sacken zu lassen um dann gut in die neue Woche zu starten. Also, einfach vorbeikommen und gerne auch Gäste, Freunde, Bekannte oder einfach nur "Hungrige" mitbringen. Klaus Kullen und Team Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Grafenberg Pfarrer Hahn, Kirchstraße 10, Tel. 3 12 45 Pfarrbürozeiten: Dienstag und Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr, Tel. 31245 E-Mail: [email protected] Internet: www.kirchengemeinde-grafenberg.de Mesner Tobias Roth, Kelterstraße 35, Tel. 31225; mobil: 0175/7286599 Donnerstag, 19. März 2015 18.00 Jungschartreff für Mädchen 18.00 Bubenjungschar 20.00 Jugendkreis „Netzwerk“ 20.00 Kirchenchor Freitag, 20. März 2015 16.00 Mini-Jungschar Sonntag, 22. März 2015 10.00 Gottesdienst (Prädikant E. Schlotterbeck); Das Opfer ist für unsere Gottesdienste bestimmt 10.00 Kindergottesdienst im Gemeindehaus 18.00 Zweitgottesdienst zum Thema: Annahme verweigert! mit Klaus Kullen und Team (Michaelskirche) 19.00 Aidlinger Kreis, Zeit mit Gott Kirche in einem anderen Licht sehen provozierend: Annahme verweigert! Sonntag, 22 .03.2015 Montag, 23. März 2015 9.30 Mutter-Kind-Gruppe „Zwergenstübchen“; Kontakt: Petra Speck, Tel. 959055 19.30 Jugendkreis in der ev. Kirc he Beginn 18:0 0 Uhr Dienstag, 24. März 2015 9.00 Gebetskreis 20.00 Posaunenchor Mittwoch, 25. März 2015 20.00 Kirchenchor Donnerstag, 26. März 2015 18.00 Jungschartreff für Mädchen 18.00 Bubenjungschar 19.15 Passionsandacht in der Kirche 20.00 Jugendkreis „Netzwerk“ 20.00 Öffentliche Kirchengemeinderats-Sitzung Passionsweg 2015 Der Passionsweg lädt auch in diesem Jahr wieder von Montag, 23. März bis Ostermontag, 06. April zu einem besonderen Spaziergang ein. Der Passionsweg ist täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr aufgebaut und beginnt an der Kelter. Er greift in Gestaltung und Texten die zentralen Inhalte der Passion und der Osterbotschaft auf. An Palmsonntag, 29. März und Karfreitag, www.kirchengemeinde-grafenberg.de Osternachtfeier- Wer macht mit? Wie in den vergangenen Jahren, wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine festliche Osternachtfeier durchführen. Mit biblischen Schriftlesungen und Texten, mit einer Taufgedächtnisfeier, dem Abendmahl und mit Liedern wollen wir den Os- Seite 20 Mitteilungsblatt Grafenberg Nummer 12 termorgen und damit die Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus feiern. Wer gerne als Leserin oder Leser die Osternachtfeier mitgestalten möchte, sollte sich bitte bis Palmsonntag, 29.03. im Pfarramt unter Tel. 3 12 45 oder per E-Mail unter [email protected] melden. Neuer Gesprächskreis - Nachdenken über Fragen des Lebens Vermehrt ist in unserer Gemeinde der Wunsch nach einem Gesprächskreis geäußert worden. Dieses Anliegen möchten wir aufgreifen und beispielsweise allgemeine Lebens- und Glaubensfragen anhand verschiedener Bücher besprechen oder uns auch intensiv mit einzelnen Bibelabschnitten beschäftigen - wir werden und hierbei nach den Interessen der Teilnehmer richten. Termine und Häufigkeit der Treffen werden bei einem ersten Zusammenkommen mit der Gruppe besprochen. Ganz herzliche Einladung an alle Grafenbergerinnen und Grafenberger. Wer Interesse hat, möge sich bitte bei M. Butteweg, Tel. 07022/977941 oder bei A. Hahn, Tel. 07123/31245 melden. Ausflug der Bubenjungschar ins h3 Als Abwechslung zu dem Programm im Gemeindehaus unternahm die Bubenjungschar am vergangenen Donnerstag einen Ausflug in die Kletterhalle h3 in Metzingen. Die gesamte Ausrüstung wurde uns vom h3 zur Verfügung gestellt uns so konnten wir gemeinsam ein sportliches Highlight erleben. Verschiedene Kletterrouten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden stellten die Jungs oft vor Herausforderungen. Beim Bouldern (Klettern ohne Sicherung in geringer Höhe) konnten alle die Grenzen ihrer Kraft austesten und hatten dabei großen Spaß. Die Bubenjungschar trifft sich, außer in den Schulferien, jeden Donnerstag von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Jeder Junge, ab der vierten Klasse, ist herzlich eingeladen. Der Passionsweg beginnt an der Kelter und ist täglich von 9.00 - 19.00 Uhr aufgebaut Grafenberger Passionsweg 23. März - 6. April 2015 An Palmsonntag und an Karfreitag werden jeweils um 14.00 Uhr spezielle Kinderführungen angeboten An folgenden Tagen werden Führungen angeboten: Palmsonntag, 29. März 2015 Karfreitag, 3. April 2015 jeweils zwischen 13.00 und 16.00 Uhr An Palmsonntag und an Karfreitag ist die Kelter von 12.30 - 17.00 Uhr geöffnet. Gruppen werden gebeten sich unter Tel 07123-9765906 anzumelden. Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Grafenberg in Zusammenarbeit mit der Kath. Kirchengemeinde Kath. Pfarramt St. Bonifatius Metzingen, Daimlerstr. 7, Tel. 9229-0, Pfr. H. Weiß, Pastoralreferentin B. Schmitt-Feuchter, Gemeindereferent M. Ziegler e-mail: [email protected] www.KatholischeKircheMetzingen.de Freitag, 20.03. 8.00 Eucharistiefeier 19.00 Bibel-Teilen in St. Lioba (Weiß) Samstag, 21.03. 10.00 „Weg-Gottesdienst“ in St. Bonifatius für Erstkommunionfamilien Gr. A zum Thema „Kommunion“ 14.30 „Weg-Gottesdienst“ in St. Bonifatius für Erstkommunionfamilien Gr. B zum Thema „Kommunion“ 18.30 Sonntagvorabendmesse 19.30 „Boni-Show“ der Jugend: „Diese Jugend zeigt Talent“, im Bonifatiussaal Sonntag, 22.03. - 5. Fastensonntag Misereor-Fastenkollekte 8.45 Eucharistiefeier in St. Johannes Riederich 10.00 Eucharistiefeier mit dem Boni-Chörle, parallel Kinderkirche und Kinderkirche für Kleine 11.15 Italienische Eucharistiefeier Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg 12.15 Kroatische Eucharistiefeier 18.00 "Spätschicht" in der Fastenzeit in St. Johannes Riederich 18.30 Bußfeier in St. Bonifatius Seite 21 SPÄTSCHICHTEN IN DER FASTENZEIT Montag, 23.03. 17.00 Gymnastik für Seniorinnen im Saal 18.30 Eucharistiefeier 19.30 Anbetung mit dem Gebetskreis im Gemeindehaus Peter und Paul Grafenberg Dienstag, 24.03. 8.30 Bibel-Teilen in St. Lioba (Frauen) 8.30 Bibel-Teilen in St. Lioba (Schneider) 18.30 Eucharistiefeier in St. Johannes Riederich 19.00 Kroatisches Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier 20.00 Kirchenchor Probe im kleinen Saal Mittwoch, 25.03. Verkündigung des Herrn 8.15 Zeit zum Verweilen in der Kapelle 14.00 Krankensalbungsgottesdienst in St. Bonifatius 15.30 Italienisches Rosenkranzgebet 17.00 Kreuzwegandacht 19.00 Eucharistiefeier in Peter und Paul Grafenberg 19.45 Boni-Chörle Probe in St. Lioba 20.00 Meditativer Tanz und Meditation im Saal Donnerstag, 26.03. 18.30 Eucharistiefeier mit Anbetung 20.00 Kolpingsfamilie: Gesprächsabend mit Präses Hermann Weiß im Saal Freitag, 27.03. 8.00 Eucharistiefeier 19.00 Bibel-Teilen in St. Lioba (Weiß) Boni-Show Diese Jugend zeigt Talent Samstag, 21. März 19.30 Uhr Bonifatiussaal Der Passionsweg beginnt Tolle Programmpunkte: Feuerspucken Gesang und Musik Sketche Tanz Zaubertricks Snack und Getränke an der Kelter und ist täglich von 9.00 - 19.00 Uhr aufgebaut 23. März - 6. April 2015 An Palmsonntag und an Karfreitag Erlös für Arbeitskreis Asyl und Gonzalinho-Projekt. werden jeweils um Kommen Sie, staunen Sie, genießen Sie einen schönen Abend und spenden Sie. Kinderführungen Die Akteure des Abends: Boni-Teens, Flötengruppe, Kolpingjugend, Ministranten, Tanzgruppe noName und der Zauberer Zacharias Auber Grafenberger Passionsweg 14.00 Uhr spezielle angeboten An folgenden Tagen werden Führungen angeboten: Palmsonntag, 29. März 2015 Karfreitag, 3. April 2015 jeweils zwischen 13.00 und 16.00 Uhr An Palmsonntag und an Karfreitag ist die Kelter von 12.30 - 17.00 Uhr geöffnet. Gruppen werden gebeten sich unter Tel 07123-9765906 anzumelden. Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Grafenberg in Zusammenarbeit mit der Kath. Kirchengemeinde Seite 22 Mitteilungsblatt Grafenberg Nummer 12 Krankensalbungsgottesdienst am Mittwoch, 25. März, um 14.00 Uhr in der Bonifatiuskirche. Donnerstag, 19. März 2015 20.00 Gottesdienst Freitag, 20. März 2015 20.00 Jugendabend Ü 30 in Metzingen, Christian-VölterStr. 25 Die Handauflegung und Salbung auf Stirn und Hände ist für alle gedacht, die an einer schweren Krankheit leiden oder gebrechlich geworden sind. Auch wer psychisch niedergedrückt ist oder wer vor einer schweren Operation Angst hat, soll durch die zeichenhafte Handlung und das Gebet um die Kraft des Geistes Jesu gestärkt und innerlich frei werden. Bei der Feier im Gemeindegottesdienst findet das vertrauensvolle Gebet aller einen guten Ausdruck.Man darf erleben, dass sich Jesus Christus mit uns verbindet, um seine heilende Kraft wirksam werden zu lassen. Bei diesem Gottesdienst sollen alle, die das Sakrament empfangen möchten, in den vordersten Bänken teilnehmen. Für Rollstuhlfahrende empfiehlt sich der rollstuhlgerechte Seiteneingang. Anschließend wird zu Kaffee und Kuchen in den Saal unter der Kirche, der auch für Rollstuhlfahrende erreichbar ist, eingeladen. Wer einen Fahrdienst zur Kirche benötigt, melde sich bitte im Pfarramt, Tel. 9229-0. Samstag, 21. März 2015 17.00 Jugendzusammenkunft des Kirchenbezirkes im Forum 22 in Bad Urach 9.30 Reli-Tag im Forum Fasanenhof in Stuttgart Sonntag, 22. März 2015 9.30 Gottesdienst Dienstag, 24. März 2015 20.00 Bezirkschorprobe in Nürtingen Donnerstag, 26. März 2015 20.00 Gottesdienst Weitere Informationen erhalten Sie unter : www.nak.org www.nak-sued.de Aus dem Vereinsleben PALMSONNTAG Palmbuschbasteln und Familiengottesdienste Kinder mit Begleitung (!) und Erwachsene sind eingeladen, für die Prozessionen am Palmsonntag Palmbuschen zu basteln am Samstag, 28. März, schon um 14.00 Uhrim Bonifatiussaal. Bitte mitbringen: Grüne Zweige (Buchsbaum, Wachholder, Immergrün...), mindestens zwölf ausgeblasene, verzierte Eier (es gehen auch künstliche Eier, unbedingt mit Löchern oben und unten in Streichholzdicke!), verschieden breite Geschenkbänder aus Stoff, ein spitzes Küchenmesser, eine Schere, (grünen) Blumendraht, Gartenschere, Palmbuschen/ Stöcke (sofern vorhanden, sonst bei uns erhältlich). Parallel Leseprobe für die Familiengottesdienste. An Palmsonntag, 29. März, werden um 8.45 Uhr in St. Johannes Riederich und um 10.00 Uhr in St. Bonifatius die Familiengottesdienste mit Palmprozession gefeiert. TSV Holzmaden - TSV Grafenberg 2:2 (1:1) In einem schwachen Spiel trennten sich der TSV Holzmaden und der TSV Grafenberg mit einem Unentschieden. Dabei hatte der TSV Grafenberg am Anfang Pech, als ein Stürmer der Heimmannschaft nach einem langen Einwurf Unstimmigkeiten im Strafraum nutze und zur Führung traf (15.). Postwendend konnte Grafenberg nach einem schönen Spielzug in Form von Carmelo Sessa (16.) ausgleichen. Nach dem Wiederanpfiff verbuchte der TSV Holzmaden mehrere Chancen, nutzte diese allerdings nicht. Die Gäste aus Grafenberg machten es besser und verwandelten ihre erste Chance durch Sven Frick (51). Der Führungstreffer sorgte für Mut bei den Gästen, mehrere Einschussmöglichkeiten blieben dabei aber ungenutzt. Das Tor zum 2:2 erzielte der Holzmadener Burak Engin durch einen schönen Freistoßtreffer (76.). TSV: Maisch, Thurner, Gerz, Früh, Ahmad, Euchner (64. Pracht), Frick, Schwarz, Richter, Berenyi, Sessa (74. Rinaldi) SGM TSV Kohlberg II/ Tischardt II - TSV Grafenberg II 0:1 (0:1) TSV II: Kröning, N. Kaya, Rezgui, Labinot, F. Euchner, Hihn, Patrick Richter, Carozzo, S. Jureczko, Rampf, Gebauer Vorschau: Kommenden Sonntag empfängt der TSV Grafenberg den FV 09 Nürtingen II. Anpfiff ist um 15 Uhr, die Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg zweite Mannschaft empfängt um 13 Uhr die Spvgg Germania Schlaitdorf. Abteilung Jugendfußball A-Jugend: Souveräner Auftaktsieg Die A-Jugend bestritt am vergangenen Samstag ihr erstes Punktspiel in der Leistungsstaffel. Nachdem die Vorbereitungsphase incl. Vorbereitungsspiele nicht ganz nach Wunsch verlief, war man doch sehr gespannt, wie der Start in die Punkterunde gelingt. Als ersten Gegner erwartete man den TSV Deizisau, Tabellenzweiter in der Qualistaffel 1, also gleich zu Beginn ein vermeintlich schwieriger Gegner. Oberste Priorität war es, die in der Vorbereitung sehr wacklige Defensive zu stabilisieren. Dies gelang mehr als ordentlich. Alle 11 arbeiteten von Beginn an sehr ordentlich nach hinten. Der Gegner operierte überraschenderweise nur mit langen Bällen, die wir sehr sicher klärten. Offensiv begannen wir sehr verhalten. Doch als zu spüren war, dass der Gegner überwiegend auf Torsicherung aus war, starteten wir sehr vielsprechende Angriffe. Ab der 10. Minute wurden dann auch Torchancen herausgespielt, die aber leichtsinnig vergeben wurden. So dauerte es bis zur 28. Minute – eine Standardsituation musste herhalten. Frieder zirkelte einen Freistoß in den gegnerischen Strafraum, Pepe stand an langen Pfosten und drückte das Leder über die Linie. Nun war der Bann gebrochen und wir diktierten eindeutig das Spiel. Das 2:0 in der 34. Minute war eine logische Folge. Frieder schlug einen Eckball scharf in die Mitte und Jannik war aus 10 m mit einer Direktabnahme erfolgreich. Und der Gegner? Der kam in der gesamten ersten Halbzeit nur einmal gefährlich vors Tor, als Kai einen abgefälschten Schuss reflexartig zur Ecke lenkte. Zur 2. Halbzeit erwarteten wir einen stürmischen Gegner. Dieser stellte auch auf drei Stürmer um, wir hatten aber dadurch im Mittelfeld numerische Überzahl, die wir klug ausnutzten. So bestimmten wir nun eindeutig das Spiel und erzielten in der 53. Minute das vorentscheidende 3:0. Ein Ballgewinn im Mittelfeld, dann schalteten wir blitzschnell um. Jannik schickte Philipp, der quer zu Frieder passte und dieser vollendete souverän. Wir hatten nun weitere Torchancen, doch fehlte die letzte Konsequenz im Abschluss. Zudem wurde ein einwandfreies Tor von Emmanuel nicht anerkannt. Als alle auf den Schusspfiff warteten, kam Deizisau noch zu zwei Torchancen, eine davon endete am Torgebälk. Somit erzielten wir einen hochverdienten Sieg. Allerdings folgen nun acht weitere Endspiele, das Nächste am kommenden Samstag beim TB Ruit. Es spielten: Kai Kröning, Andre Hihn, Fabian Kittelberger (78. Minute Florian Wendt), Pepe Klemm, Kevin Schill, Marius Ahlgrimm, Jannik Sulz, Fabian Knöll (68. Luca Ströbel), Philipp Dennenmoser, Emmanuel Ankomah (81. Lars Sander), Frieder Geiger. Kreisklasse: TSV/RSK Esslingen 2 – TSV Grafenberg 1 2,5 : 5,5 Grafenberg wahrt Chance auf Relegationsspiel In der Vorschlussrunde der Kreisklasse kam der TSV Grafenberg zu einem deutlichen Erfolg gegen die abstiegsbedrohte Esslinger Mannschaft. Nach einem Auftaktremis von Dieter Greiner an Brett 6 gewannen Dr. Heiner Schneider und Eberhard Hallmann an den Brettern 5 und 4 fast zeitgleich ihre Spiele. An Brett 8 erreichte Seite 23 Simon Krickl durch eine seltene Pattstellung ein Remis. Auch am Spitzenbrett teilte sich Steffen Thurner mit seinem Gegner den Punkt. Den Mannschaftserfolg sicherte Volker Lang an Brett 3 durch Zeitüberschreitung seines Kontrahenten. Ludwig Hammel an Brett 7 baute nach Turmgewinn die Führung aus. Im Schlussspiel geriet Matthias Gugel an Brett 2 nach der Zeitkontrolle in ein materiell nachteiliges Springerendspiel und gab seine Partie auf. In der Schlussrunde kämpfen die Mannschaften von Wernau, Grafenberg und Deizisau um den Tabellenplatz 2, der zur Teilnahme am Relegationsspiel zum Aufstieg in die Bezirksliga berechtigt. Wernau – Platz 2 – trifft dabei auf Meister SV Nürtingen 3 und Grafenberg – Platz 3 – im direkten Duell auf Verfolger Deizisau – Platz 4. Die weiteren Ergebnisse der 8. Runde SF Deizisau 3 - SF Nabern 2 5,5 : 2,5 SV DT Esslingen 3 - SV Nürtingen 4 4,5 : 3,5 SV Wendlingen 2 - SK Wernau 1 3,0 : 5,0 SV Nürtingen 3 - SC Ostfildern 3 7,0 . 1,0 Die aktuelle Tabelle 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. SV Nürtingen 3 SK Wernau 1 TSV Grafenberg 1 SF Deizisau 3 SV Wendlingen 2 SV DT Esslingen 3 SV Nürtingen 4 SC Ostfildern 3 TSV/RSK Esslingen 2 SF Nabern 2 Punkte 16 13 13 12 7 7 5 4 3 0 Brettp. 46,5 46,0 37,0 38,5 33,0 31,0 28,0 21,0 20,5 18,5 Das Schlussspiel findet am12. April im Sportheim (Schachraum) statt. Handels- und Gewerbeverein Grafenberg e.V. Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Freunde des HGV Grafenberg, das HGV-Arbeitsjahr 2014 ist abgeschlossen, die Kasse überprüft und die Berichte geschrieben. Somit können wir Rechenschaft ablegen und laden Sie recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung ein am Donnerstag, 26. März 2015 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Krone“ in Grafenberg Tagesordnung 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassenführerin 4. Entlastung 5. Neuwahlen 6. Informationen zum Linsenfest 2015 7. Sonstiges, Aussprache Anträge können bis 26. März 2015 14.00 Uhr beim Vorsitzenden eingereicht werden. Nach dem offiziellen Teil berichtet Rudolf Rampf von einer faszinierenden Reise nach Brasilien. Auf einem Flußschiff hat er den Amazonas hautnah erlebt und interessante Eindrücke von Rio de Janeiro in farbigen Bildern festgehalten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Rampf, 1. Vorsitzender Seite 24 Mitteilungsblatt Grafenberg Einladung zur Jahreshauptversammlung des TC Grafenberg e.V. Am Freitag, 27. März 2015 – 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Krone in Grafenberg die Hauptversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des ersten Vorsitzenden 3. Berichte a) Sportwart b) Jugendwart c) Kassier 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung 6. Wahlen 7. Anträge 8. Ehrungen 9. Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden. Erste Arbeitseinsätze auf der Tennisanlage Nummer 12 den meistens gut besuchten Probenbetrieb. Es laufe aus seiner Sicht sehr gut und es gehe stetig mit einer gesanglich guten Entwicklung voran. Zum Schluß seines Berichtes verriet der Chorleiter noch, dass für 2016 ein Konzert in einem etwas anderen Rahmen, nämlich in der Grafenberger Kelter geplant sei. Mit dem Bericht der Vorstandschaft, vorgetragen von Sven Bader, wurden die Jahresberichte abgeschlossen. Mit stolz könne mann auf nun schon 4 Jahre gemischter Chor zurückblicken, mit dem ein zusätzliches Standbein geschaffen worden sei. Knapp 25 Sängerinnen und Sänger sind neben dem Männerchor bestens in den Verein integriert. Ein Dank ging an die Vorstandskollegen, den Aussschuß und den Chorleiter für die immer gute Zusammenarbeit. Nicht zu vergessen die Gemeinde Grafenberg mit Bürgermeisterin Bauer an der Spitze für die Überlassung des Proberaumes. Der Liederkranz Grafenberg sei mit zwei Chören gut gerüstet, es gelte aber auch diesen Stand zu pflegen und immer nach neuen Sängerinnen und Sängern Ausschau zu halten so Sven Bader zum Abschluss seines Berichtes. Bevor Bürgermeisterin Annette Bauer nun die einstimmigen Entlastungen vornahm richtete sie einige Grußworte an die Mitglieder. Sie fand es zunächst schade, dass 2015 kein Konzert geplant sei. Ihr habe das letzte Konzert in der Rienzbühlhalle sehr gut gefallen. Man sei ein aktiver Verein und bringe sich viel in der Gemeinde ein wofür sie sich im Namen der Gemeinde bedanken wolle. Mit einigen Worten ging Frau Bauer anschließend auf die Gemeindepolitik in Grafenberg ein und berichtete über aktuell geplante Maßnahmen und Vorhaben im Ort. Am Freitag, 20.03. ab 16.30 Uhr und am Samstag, 21.03. ab 8.00 Uhr finden die ersten zwei Arbeitseinsätze statt. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung unserer Mitglieder. 138. ordentliche Generalversammlung des Gesangverein "Liederkranz 1877" Grafenberg e. V. Ehrungen für 60, 30 und 25 Jahre aktives Singen, sowie zahlreiche Wahlen waren die wichtigsten Tagesordnungspunkte der 138. ordentlichen Generalversammlung des Gesangverein "Liederkranz 1877" Grafenberg e. V., zu der alle Sängerinnen, Sänger, Ehrenmitglieder und Mitglieder am vergangenen Donnerstag, dem 12. März in den Hermann-Bader-Raum der Rienzbühlhalle eingeladen waren. In seine Begrüßung konnte Vorstandssprecher Ralf Wurster insgesamt 39 Mitglieder und Gäste recht herzlich willkommen heißen. Ein besonderer Gruß galt dem Präsidenten des Chorverbandes Karl-Pfaff Udo Goldmann, der an diesem Abend nach Grafenberg gekommen war, der Grafenberger Bürgermeisterin Annette Bauer sowie dem Chorleiter des Vereines Thomas Schäfer. Nach der musikalischen Eröffnung durch den Männerchor galt es fünf verstorbenen Mitgliedern und ehemaligen Sängern zu gedenken. Ihnen zu Ehren trug der Chor ein weiteres Lied vor. Die Reihe der folgenden Jahresberichte eröffnete Rudi Wurster mit einem Kassenbericht der am Ende ein ganz leichtes Plus verzeichnen konnte. Für die Kassenprüfer Manfred Wurster und Siegfried Früh bestätigte letzterer eine ordentliche Kassenführung ohne jegliche Beanstandungen. Schriftführer Ralf Wurster entführte alle gedanklich nochmals in das abgelaufene Jahr 2014. Chorleiter Thomas Schäfer berichtete, dass er sich nun im „verflixten 7. Jahr“ befinde. Er komme jede Woche gerne nach Grafenberg, die Arbeit hier mache ihm sehr viel Spaß. Über das letzte Jahr verteilt habe man einige erfolgreiche Auftritte gehabt. Die eindeutige Stärke des Chores sei der unverstärkte Chorgesang ohne jegliche Technik. Weiter freute sich der Chorleiter über Unser Bild zeigt von links nach rechts: Den Präsidenten des Chorverbandes Karl-Pfaff Udo Goldmann, den für 60 Jahre aktives Singen geehrten Paul Wurster, sowie die für 30 Jahre aktives Singen geehrten Peter Kächele und Rainer Stiefel. Der Höhepunkt des Abends folgte mit dem Punkt „Ehrungen“ zu dem extra der Präsident des Chorverbandes Karl-Pfaff Herr Udo Goldmann angereist war. Der Präsident freute sich ganz besonders drei verdiente Sänger auszeichnen zu dürfen. Für 60 Jahre aktives Singen wurde Paul Wurster mit der Ehrennadel und Ehrenurkunde des Deutschen Chorverbandes ausgezeichnet. Peter Kächele und Rainer Stiefel erhielten für 30 Jahre aktives Singen die Ehrennadel und Ehrenurkunde des Chorverbandes Karl-Pfaff überreicht. Auf 25 Jahre aktive Sängerzeit kann Kurt Engbarth zurückblicken. Da er leider krankheitsbedingt nicht an der Versammlung teilnehmen konnte wird ihm die Urkunde und die damit verbundene Ernennung zum Ehrensänger in einer der folgenden Singstunden nachgereicht. 50 Jahre Mitglied im Verein ist der frühere Chorleiter und heutige Ehrenchorleiter Walter Maier. Auch er konnte krankheitsbedingt leider nicht anwesend sein. Nach Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Seite 25 den Ehrungen und einigen Grußworten des Präsidenten Udo Goldmann würdigte auch Vorstandssprecher Ralf Wurster die Verdienste der geehrten für den Verein und gratulierte recht herzlich. Der Männerchor verlieh den Ehrungen durch zwei Chorvorträge einen würdigen Rahmen. Der folgende Punkt „Wahlen“ konnte erfreulicherweise schnelle erledigt werden, da sich alle bisherigen Amtsinhaber der Wiederwahl stellten. Für weitere zwei Jahre wurden einstimmig wiedergewählt: Der Vorstandssprecher und Schriftführer Ralf Wurster, Vorstandsmitglied Sven Bader sowie die Ausschussmitglieder Kurt Engbarth, Gerhard Melchinger und Helmut Wurster. Beim letzten Punkt „Verschiedenes“ wurden noch die fleißigsten Sänger des letzten Probenjahres genannt. Alle Sängerinnen und Sänger die jede Woche von Auswärts zu den Proben kommen erhielten ebenso wie der Chorleiter ein kleines Präsent, bevor der gemischte Chor die Versammlung musikalisch mit zwei Liedern, begleitet von Chorleiter Thomas Schäfer am Flügel schloss. rw NACHRUF Wir trauern um unser Mitglied Proben diese Woche Freitag, den 20. März 2015 - Hauptprobe für unser Frühjahrskonzert: 18:45 Uhr Treffpunkt Jugendkapelle im Hermann-BaderRaum, danach Rienzbühlhalle, Bühne 20:00 Uhr Stammkapelle Rienzbühlhalle, Bühne Einladung zum 33. Frühjahrskonzert am Samstag, den 21. März 2015 Liebe Grafenbergerinnen und Grafenberger, der Musikverein Grafenberg lädt am kommenden Samstag, den 21. März 2015 herzlich zum 33. Frühjahrskonzert in die Rienzbühlhalle ein. Die „Grafenberger Musikanten“ haben sich beim Probewochenende vom 14. bis 16. März im Freizeitheim St. Georgenhof in Pfronstetten intensiv auf dieses Konzert vorbereitet (siehe Foto). Neben der Stammkapelle unter der Leitung von Walter Klaus wirkt auch unsere gemeinsame Jugendkapelle aus Grafenberg und Riederich, geleitet von Michael Pfänder, mit. Durch das Programm führt in bewährter Weise Ursula Kytzia. Während des Konzerts wird nicht bewirtet, davor und in der Pause gibt es im Nebenraum für den „kleinen Hunger“ belegte Brötchen oder Butterbrezeln und Getränke. Wir laden Sie nach dem Konzert noch zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Karten sind für 7 Euro bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck, bei „Um’s Eck - Mein Kauftreff“ sowie an der Abendkasse erhältlich. Das Konzert beginnt um 19:30 Uhr, Saalöffnung ist um 18:30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Vereinsleitung "Uli" Ulrich Wörle aus Metzingen, der am 15. März 2015 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Uli Wörle war seit 1984 Mitglied im Musikverein und hat Blasmusik, vor allem die Polka "Gablonzer Perlen", geliebt. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Frau Herta und seiner Tochter Sabine mit Bernd, der Familie Simbeck sowie allen Angehörigen. Wir werden unserem Uli ein ehrendes Andenken bewahren. Die Vereinsleitung Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Grafenberg Einladung zur Hauptversammlung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Grafenberg am 20.03.2015 um 19.30 Uhr in der Historischen Festkelter Grafenberg Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Bericht des Vorstands 3. Beschlussfassung Ortsgruppenzuschlag ab 2016 4. Berichte der Fachwarte 4.1. Schriftführerin 4.2. Wanderwart 4.3. Weg- und Naturschutzwart 4.4. Sportwart 4.5. Radsportwart, Seniorenradgruppe 4.6. Familienwartin und Volkstanzen 4.7. Seniorenwart 4.8. Kassier 4.9. Rechnungsprüfer 5. Volkstanzdarbietung 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Ehrungen und Vereinsgaben 8. Anträge und Verschiedenes 9. Bilderrückblick 2014 Seite 26 Mitteilungsblatt Grafenberg Alle Mitglieder und Freunde des Vereins sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen, vor allem auch die Volkstänzer mit ihren Eltern. Der Kelterverein wird uns an diesem Abend mit Vesper und Getränken bewirten. Nummer 12 den Pfullinger Sagenweg erkunden und uns von dieser Sagenwelt überraschen lassen, was die menschliche Phantasie aus früheren Zeiten uns übermittelt. Danach winkt noch eine fröhliche Einkehr. Gäste sind bei unseren Treffs wie immer willkommen. Günter Walter Anträge an die Mitgliederversammlung können bis spätestens Donnerstag, den 19. März 2015 an den 1. Vorstand Joachim Defrancesco, Riedericher Str.3, 72661 Grafenberg in schriftlicher Form eingereicht werden. Die Vereinsleitung Saisonstart der Radgruppen 2015 Am Dienstag, 24. März und Donnerstag 26. März 2015 beginnt die Radsaison 2015. Treffpunkt ist wie gewohnt um 18.00 Uhr am Sportheim in Grafenberg. Wie in den vergangenen Jahren gibt es dienstags wieder drei unterschiedliche Mountainbiketouren, mittlerweile auch bekannt unter den Gruppennamen ICE, REGIO und TÄELSBAHN, die den Charakter der einzelnen Gruppen (von leicht über mittelschwer bis schwer) beschreiben. Mit diesen drei Leistungsgruppen bietet die Radsportabteilung für jeden Radfahrer die richtige Tour. Außerdem folgen wir auch in diesem Jahr wieder dem Trend und bieten zwei Rennradgruppen (leicht und schwer) an. Die Termine für die Rennradler finden 14-tägig, immer dienstags in den „geraden“Kalenderwochen statt. Allerdings finden in diesen Wochen (Rennradtermine) keine ICE-Ausfahrten statt. In den „ungeraden“ Wochen bieten unsere erfahrenen Rennradguides jeweils am Samstag eine Rennradtour an. Treffpunkt ebenfalls am Sportheim ab 14.00 Uhr. Donnerstags bietet der SAV eine MTB-Tour an. Der Schwierigkeitsgrad und die Art der Ausfahrt richtet sich in diesem Fall immer individuell nach der Gruppe. Das erste Motto der Saison lautet: Reicheneck. Bitte Beleuchtung nicht vergessen, da wir dieses Jahr vor der Zeitumstellung starten ! Auf eine tolle Radsaison und eine rege Teilnahme an den Angeboten freut sich Radwart Jürgen Köstlin mit Team Einladung zur Halbtageswanderung am Sonntag, 22. März 2015 Unsere Wanderung beginnt am Ortseingang von Beuren. Hier besichtigen wir zuerst die sehenswerte Nikolauskirche. Nach einem kleinen Rundgang durchs Dorf geht es durch Streuobstwiesen zum Philosophenweg (ca. 150 Höhenmeter), weiter über den Feuersee, die Beurener Weinberge zum Freilichtmuseum, wo wir eine Kaffeepause einlegen. Der Rückweg führt uns über den Engelberg, mit einem herrlichen Rundblick auf die Schwäbische Alb zum Ausgangspunkt. Treffpunkt bei der Metzgerei Gneiting um 13.30 Uhr Wegstrecke: ca. 8km Gehzeit: ca. 2 1/2 Std. Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gäste sind herzlich willkommen Führung: Regina Imhof Herzliche Einladung zum Seniorenwandernachmittag am Mittwoch 25. März 2015 Start wie gewohnt an der Rienzbühlhalle um 14.00 Uhr. Ein kleines Stück mit dem PKW nach Pfullingen. Von dort aus beginnt unsere etwa 1,5 stündige Wanderung auf bequemen Wegen mit geringen Steigungen. Wir werden Knuspriges Holzofenbrot aus dem Backhaus – Samstag 21. März Es ist mal wieder soweit: Die Backhausgruppe des AK-Kelter veranstaltet einen Brotverkauf direkt am Backhaus. Wir können ca. 60 – 70 Brote backen. Der Preis je Kilolaib beträgt 3,50 €. Am liebsten ist es uns, Sie bestellen Ihre Brote bis 20. März, damit wir besser planen können. Es bestehen aber auch sehr gute Chancen am Samstagabend noch ein Brot zu bekommen, denn wir backen genug. Abholung Samstag 21.03. 17:00 Uhr – 18:00 Uhr. Bestellungen per eMail kelter-grafenberg @gmx.de oder telefonisch bei Andreas Glöckner, Tel. 34886 (tagsüber 07121.630848) oder Eberhard Rabaa Tel. 31418. Wir freuen uns auf Ihre Bestellungen! Backen für Kinder Sonntag 22. März Auch am letzten Ausstellungssonntag findet parallel zur Ausstellung ein Backen für Kinder statt. Sie können dabei ihre eigene Pizza und Hefegebäck backen. Die Backöfen in unserer Backstube hinter der Gaststätte und Galerie Lamm in der Gartenstraße werden von 14:00 bis 17:00 Uhr angeheizt. So können die Erwachsenen noch in der Ausstellung verweilen, während die Kinder schon beim Teig kneten ihren Spaß haben. Nummer 12 Mitteilungsblatt Grafenberg Ausstellung: „Vom Korn zum Brot“ Am kommenden Wochenende haben Sie zum letzten Mal Gelegenheit unsere Ausstellung zu besuchen. Ergänzend zum Thema der Ausstellung, die den Weg vom Korn zum Brot anschaulich dokumentiert, erfahren Sie viel Amüsantes und Wissenswertes über die Geschichte der schwäbischen Backhauskultur und der Grafenberger Backhäuser. Die Ausstellung ist noch am Samstag 21.03. und Sonntag 22.03. jeweils von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Eintritt frei. Altkleidersammlung Die nächste Altkleidersammlung der DRK Bereitschaft Großbettlingen findet statt am: Samstag, 21. März 2015 in Grafenberg Es werden gesammelt: Bekleidung und Textilwaren aller Art, Plüschtiere, Schuhe paarweise gebündelt und Federbetten. Bitte keine Lumpen, Textilreste, Schneiderabfälle und Papier in den Sammelsack geben. Die leeren Kleidersäcke sind ausgelegt bei: Karl-Heinz Knöll Raumausstattung (ganzjährig), Metzgerei Gneiting und Ums Eck Mein Kauftreff Wegen der Gefahr des Diebstahls durch „Trittbrettfahrer“ wird gebeten, die Sammelsäcke möglichst erst am Samstag kurz vor 8 Uhr an den Straßenrand zu stellen. Sollten wir versehentlich einen Sack stehen gelassen haben, genügt ein kurzer Anruf (Tel. 07022/47625 oder 01578/7054594) und wir holen ihn selbstverständlich noch bei Ihnen ab. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus. Ihre DRK-Bereitschaft Großbettlingen Seite 27 Krankenpflegeverein Grafenberg e.V. Jahresversammlung des Krankenpflegevereins Grafenberg Am 27. Februar 2015 hielt der Krankenpflegeverein Grafenberg seine diesjährige Hauptversammlung im Gemeindehaus ab. Herr Pfarrer Hahn begrüßte als 1. Vorsitzender des Vereins alle Anwesenden, insbesondere Herrn Thomas Vorwerk als Vertreter der Gemeinde. Frau Bürgermeisterin Bauer, 2. Vorsitzende des Vereins konnte wegen Krankheit leider nicht dabei sein. Frau Wurst von der Diakonie-Sozialstation entschuldigte sich wegen einer Terminüberschneidung. Die Jahreslosung „Nehmt einander an wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob“, stellte Herr Hahn an den Anfang der Versammlung. Wie Jesus Christus ein Herz hatte für Außenseiter, für Vergessene, Benachteiligte, Abgeschriebene, Kranke und Sünder, sollen auch wir Augen haben für Andere, die Hilfe brauchen. So leben es auch die Mitarbeiter der Diakonie-Sozialstation und die Menschen sind dankbar, dass jemand zu ihnen kommt, sich kümmert und hilft. Es folgte der Jahresrückblick. In der Sitzung im Mai stellte Oliver Maier sein Projekt „Gesundheitsdorf“ vor. Neben der bisherigen Station bzw. der Ortsbücherei soll ein neues Gebäude entstehen, in welchem im Erdgeschoss die DiakonieStation die dringend notwendigen Räumlichkeiten mit ca. 180 qm hätte. Darüber kämen altersgerechte Wohnungen. Für die Planung wollte er versuchen, Mittel aus der Paul-LechlerStiftung zu bekommen. Kurz darauf fand die Mitgliederversammlung der Diakonieund Sozialstation in Metzingen statt. Dort sind hauptsächlich die Bürgermeister und Pfarrer aus Metzingen, Neuhausen, Riederich und Grafenberg vertreten. In diesem Gremium wurde das angedachte Projekt in Grafenberg sehr kontrovers diskutiert. Der Bürgermeister der Gemeinde Riederich hat sich dafür ausgesprochen, dass eine solche Station auch in Riederich gebaut werden könnte. Auch im Neugreuth stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, die umgebaut werden könnten. Die Versammlung hat jedoch beschlossen, die Mittel aus der Paul-Lechler-Stiftung zu beantragen, also ein Votum für Standort den Grafenberg! Im Juli erhielten wir die traurige Nachricht, dass Herr Oliver Maier ganz überraschend verstorben ist. Er hinterlässt eine Frau und drei Kinder, die sich alle noch in der Ausbildung befinden. Ihnen gilt unser tiefes Mitgefühl; er wird auch dem Verein sehr fehlen. Somit ist der Motivator des „Gesundheitsdorfes“ verloren gegangen, jedoch die Idee wird weiterverfolgt. Nachdem Herr Dembek kommissarisch die Geschäftsleitung der Sozialstation übernommen hat und die Fördermittel der PaulLechler-Stiftung zugesagt wurden, wurde das Architekturbüro Klarmann in Metzingen mit einer ersten Planung beauftragt. Inzwischen liegt ein ansprechender Entwurf vor und kann im Rathaus eingesehen werden. Nach intensiven Überlegungen und Diskussionen im November hat sich die Diakonie-Sozialstation entschlossen, die von Ihnen zu beziehenden Räumlichkeiten selbst zu finanzieren. Der Krankenpflegeverein würde dabei unterstützen in Form eine größeren Zuwendung oder in Form eines Darlehens. Herr Pfarrer Hahn bedankte sich bei allen Ausschussmitgliedern für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, sowie bei allen Mitgliedern und Spendern, die den Verein unterstützen. In seinem Grußwort als Stellvertreter unserer Bürgermeisterin ging Herr Thomas Vorwerk ebenfalls auf das geplante Gebäude in der Ortsmitte ein. Mit der Realisierung des Projekts soll auch eine Signalwirkung für die Ortsmitte erreicht werden, um Seite 28 Mitteilungsblatt Grafenberg weitere Projekte anzustoßen. Außerdem hofft die Gemeinde, durch ein solches Projekt, das heraussticht, in das Landessanierungsprogramm aufgenommen zu werden. Der Gemeinderat steht hinter diesem Vorhaben und hat dafür Mittel in den Haushalt eingestellt. Frau Ingeborg Bader erläuterte die Jahresrechnung des vergangenen Jahres. Der Verein hat nach wie vor eine gute finanzielle Basis. An den Mietverhältnissen hat sich nichts verändert. Die Mitgliederentwicklung ist leider weiterhin rückläufig. Es wäre wünschenswert, dass sich Mitbürger finden, die unseren Verein als Förderverein der Diakonie-Sozialstation mit einem Jahresbeitrag von 15,00 € unterstützen. Nachdem Herr Siegfried Schneider als Kassenprüfer eine korrekte Kassenführung bestätigte, bat Herr Hahn um die Entlastung der Rechnerin, welche einstimmig erfolgte. Nach einer kurzen Pause folgte dann der Vortrag von Frau Dr. Beate Weingardt zum Thema "Wenn Eltern älter werden Nummer 12 ... - wie gehen wir dann mit Ihnen um. Ein für viele Menschen akutelles Thema, das zeigte sich daran, dass sich der Saal des Gemeindehauses ordentlich füllte. Jahrgangsmitteilungen Jahrgang 1934/35 Wie besprochen feiern wir am 22.03.2015 unseren 80´sten in der Krone. Treffpunkt ist um 09.45 Uhr vor der Kirche. Gemeinsam nehmen wir am Gottesdienst teil. Anschließend begeben wiruns auf den Friedhof zu einem kurzen Gedenken der verstorbenen Jahrgangsangehörigen. Danach gemeinsames Mittagessen und gemütliches Kaffeetrinken in der Krone.
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