Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Wolfgang Vöhringer

12 55. Jahrgang
Donnerstag, den 19.3.2015
Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Wolfgang Vöhringer
In der letzten Sitzung wurde Herr Wolfgang Vöhringer aus dem Gemeinderat verabschiedet. Er wird aus Grafenberg wegziehen
und verliert somit sein Bürgerrecht. Damit kann er auch sein Mandat als Gemeinderat nicht mehr ausüben. Nach der Gemeindeordnung kann nur jemand im Gemeinderat tätig, der Bürger der Gemeinde ist. Das Bürgerrecht geht durch Wegzug verloren.
Frau Bürgermeisterin Bauer würdigte die Arbeit von Herrn Gemeinderat Vöhringer, der seit 1997 für die SPD im Gemeinderat tätig
war und sich stark für das Wohl von Grafenberg eingesetzt hat. Er war Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt sowie im
Verwaltungsausschuss. Außerdem arbeitete er im Partnerschaftskomitee mit und im Wasserversorgungsverband Jusigruppe.
Mit großer Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein hat Wolfgang Vöhringer stets dazu beigetragen, dass sich
Grafenberg in vielen Bereichen weiterentwickelt. Seine Sachlichkeit und sein fairer Umgang unter- und miteinander zeichneten
ihn aus. Frau Bürgermeisterin Bauer bedankte sich für seinen Einsatz zum Wohle der Gemeinde und „wenn es mehr Menschen
seines Schlages gäbe, wäre es um den inneren Zustand der Gesellschaft besser bestellt“. Sie wünschte ihm für die Zukunft
alles Gute und viel Gesundheit.
Druck und Verlag: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Küferstr. 8, 72555 Metzingen, Tel. 07123-368830, Fax 07123-368839
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Die Gemeinde Grafenberg lädt ein:
Bürgerkrieg – Flucht – und dann ?
Reisebericht mit Rudolf Rampf
Mittwoch, 25.03.2015
19.30 Uhr
Kelter Grafenberg
Ein etwas anderes Erlebnis:
Rudolf Rampf befasst sich seit langer Zeit mit dieser Frage „BürgerkriegFlucht und dann ?“ und hat sich auf einer Reise durch Angola selbst ein
Bild gemacht. Angola, ein durch 30 Jahre Bürgerkrieg zerstörtes Land mit
seinen schlimmen Folgen. Rudolf Rampf engagiert sich intensiv als Mitglied des Rotary Club Nürtingen-Kirchheim um die Schaffung von Wasserbrunnen als Lebensgrundlage der Selbsthilfe. Helping Africa help itself
– Hilfe für Afrika zur Selbsthilfe.
-Der Eintritt ist frei. Es wird jedoch um eine Spende gebeten-
Nummer 12
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Die Gemeindeverwaltung informiert
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www.grafenberg.de
Notariat Metzingen
Rathaus
Bürgermeisterin Annette Bauer
über [email protected]
Tel. 93 39-0
Terminvereinbarung unter
20 40 80
Notruftafel
Stefanie Maisch
Standesamt, Mitteilungsblatt, VHS,
Belegung öffentlicher Einrichtungen
E-Mail: [email protected]
93 39-11
Notruf Polizei
Notruf Rettungsdienst
Notruf Feuerwehr
Polizei Metzingen
Susanne Maisch
Bau- und Grundbuchamt
E-Mail: [email protected]
93 39-13
Dr. Blum, Allgemeinarzt
Dr. Andre, Zahnärztin
Grafenberg-Apotheke
Verena Früh
Sozialamt, Kindergarten
Rentenangelegenheiten
E-Mail: [email protected]
93 39-14
Arzt
Christine Maier
93 39-15
Einwohnermeldeamt, Ausländeramt. Passamt
Kasse
E-Mail: [email protected]
Hilde Kittelberger
Fundamt, Passamt, Gewerbeamt, Friedhof,
Wasser/Abwasser
E-Mail: [email protected]
93 39-16
Martin Benz
Finanzverwaltung
E-Mail: [email protected]
93 39-17
3 34 34
3 34 40
3 38 00
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist wie folgt erreichbar:
Werktags: Rufnummer 0180/19 292 13
Wochenende/Feiertag: Rufnummer 0180/19 292 17
Notfallpraxis Reutlingen: Klinkum am Steinenberg, Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen, Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag: 8.00 - 22.00 Uhr
Notfallpraxis Bad Urach: Ermstalklinik Bad Urach, Stuttgarter Str. 100, 72574 Bad Urach, Öffnungszeiten: Samstag,
Sonntag, Feiertag 9.00 - 20.00 Uhr
Notfallpraxis Münsingen: Albklinik Münsingen, Lautertalstraße 42, 72525 Münsingen, Öffnungszeiten: Samstag,
Sonntag, Feiertag 9.00 - 22.00 Uhr
Zahnarzt
Der zahnärztliche Notdienst für das Wochenende ist unter
Rufnummer 01805/911640 zu erfragen.
Sophia Schelkle
Haupt- und Ordnungsamt
E-Mail: [email protected]
93 39-18
Janina Trnka
Abgaben, Steuern, Pachten
E-Mail: [email protected]
93 39-20
Die Zentrale hat die Rufnummer
Telefax
E-mail [email protected]
Internet www.grafenberg.de
93 39-0
93 39-33
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
Vormittag geschlossen
14.00 - 18.00 Uhr
... und wie gewohnt nach telefonischer Vereinbarung!
Ortsbücherei
Dienstag 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Bauhof
Rienzbühlhalle
Kindergarten Brunnäcker
Kindergarten Jörgle
Kindergarten Rienzbühl
Grundschule Grafenberg
Rektorin Anke Krohnke
Förster Thomas Vorwerk
i.d.R. Mo.-Fr. 7.00 - 7.30 Uhr
Forstamt Reutlingen
1 10
1 12
1 12
92 40
3 61 25
3 53 49
3 41 85
36 75 20
3 45 25
3 53 51
3 44 62
07123/3 17 65
07121/4803221
Diakonie-Sozialstation Metzingen e.V.
Pflegebezirk Nord
Grafenberg, M-Neugreuth, Riederich,
Kohlbergerstraße 1/3
Tel. 3 15 03, Fax 36 71 20
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 11.00 - 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten können sie Ihre Nachricht auf
unseren Anrufbeantworter sprechen.
Familienpflege/
0 71 23/20 61 43
hauswirtschaftliche Hilfe
oder 01 70/7 92 77 83
Störungen
Wasser und Gas - FairEnergie GmbH 07121/5 82 32 22
EnBW-Störungsnummer Strom
0800 3629-477
EnBW-Kundenhotline Strom
0800 3629-000
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Mitteilungsblatt Grafenberg
33. Frühjahrskonzert
Samstag, 21. März 2015
Rienzbühlhalle
Beginn: 19:30 Uhr
Einlass: 18:30 Uhr
Eintritt: 7 €
Mitwirkende:
„Grafenberger Musikanten“
Leitung: Walter Klaus
Jugendkapelle
Grafenberg/Riederich
Leitung: Michael Pfänder
Moderation: Ursula Kytzia
Kartenvorverkauf:
VR Bank & „Um’s Eck“ Grafenberg
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Kirche in einem anderen
Licht sehen
provozierend: Annahme verweigert!
Sonntag, 22
.03.2015
in der ev. Kir
che
Beginn 18:0
0 Uhr
www.kirchengemeinde-grafenberg.de
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom
10.03.2015
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die
Rienzbühlhalle
Im Rahmen der Vorbereitungen der Sanierungsmaßnahmen in
der Rienzbühlhalle, wurde deutlich, dass eine Überarbeitung
und Aktualisierung der Benutzungs- und Gebührenordnung
der Rienzbühlhalle dringend erforderlich ist. Die letzte Gebührenerhöhung wurde zum 01.01.2004 umgesetzt. Daraufhin wurde die Benutzungsordnung grundsätzlich überarbeitet
und Gebührenvergleiche mit anderen Gemeinden gemacht
und die Gebühren für unsere Rienzbühlhalle leicht angepasst. Die überarbeitete Satzung wurde vom Gemeinderat
beschlossen.
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6. Ferienbetreuung in der Grundschule
7. Änderung des Bebauungsplanes „Auchtert II – Änderung
und Neufassung“, Auchtertstraße, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Entwurfsanerkennung
- Auslegungsbeschluss
8. Verschiedenes
9. Anträge und Anregungen des Gemeinderats
10. Vereidigung und Verpflichtung von Frau Gabriele
Ascher
11. Nachbesetzung von Ausschüssen des Gemeinderats und
anderen Gremien
Der "Grafenberger" - eine gute Geschenkidee
zu Ostern
Sie können diese kreative Geschenkidee in vielen Geschäften
kaufen und einlösen. Ein Erwerb ist auch im Rathaus möglich.
Neue Richtlinien der Vereins- und Jugendförderung
Die besondere Leistung der Vereine und insbesondere die gute
Jugendarbeit will die Gemeinde auch künftig unterstützen. Die
Vereine, örtlichen Organisationen und die Kirchen fördern
durch ihre gesellschaftlichen Aktivitäten das Gemeinschaftsleben in unserer Gemeinde in einem ganz besonderen Maße.
Es wird hier eine bedeutende gesellschaftspolitische Arbeit
geleistet und aus diesem Grund hat der Gemeinderat die
neuen Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung mit einer
Erhöhung der Jugendförderung ab 01.01.2016 beschlossen.
Entscheidung über Hinderungsgründe
Herr Gemeinderat Wolfgang Vöhringer scheidet zum
31.03.2015 aus dem Gemeinderat Grafenberg aus. Durch seinen Wegzug ist der freiwerdende Sitz wieder durch die SPD zu
besetzen. Als Ersatzperson wird Frau Gabriele Ascher in den
Gemeinderat nachrücken. Der Gemeinderat hatte hier offiziell
zu entscheiden, dass dem Eintritt kein Hinderungsgrund nach
der Gemeindeordnung entgegensteht. Frau Gabriele Ascher
wird in der nächsten Sitzung am 24.03.2015 verpflichtet und
kann ab 01.04.2015 am Ratstisch Platz nehmen.
Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinderatssitzung am 24.03.2015
Zur kommenden Gemeinderatssitzung am Dienstag,
24.03.2015, laden wir die Bevölkerung herzlich in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Sitzungsbeginn ist um 19.30
Uhr mit folgender Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgerfragestunde
Neukalkulation der Wassergebühren ab 2016
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbWs) vom
01.01.2014
Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.20155.
5. Sanierung Obere Friedhofstraße
Die Gemeinde Grafenberg
(ca. 2 620 Einwohner) sucht
zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine/n
Leiter/in der Finanzverwaltung
(Kämmerei)
Zu Ihren Hauptaufgaben gehört die Leitung der Kämmerei, des Steueramtes und der Gemeindekasse. Sie sind zuständig für das komplette Finanz- und Haushaltswesen der Gemeinde mit den Bereichen
Haushalts- und Finanzplanung, Haushaltsvollzug, Jahresrechnung,
Vermögensverwaltung, Kredit-, Zuschuss-, und Versicherungswesen.
Sie führen die Haushaltsüberwachung und Kassenaufsicht sowie die
Beitrags- und Gebührenkalkulation und die Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Darüber hinaus runden Sie mit der Unterstützung der Verwaltungsspitze dieses vielfältige Aufgabengebiet ab.
Für diese Stelle suchen wir eine Persönlichkeit mit Führungsqualitäten,
Ideenreichtum, hoher Flexibilität und überdurchschnittlichem Engagement. Wenn Sie die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst besitzen und Sie diese verantwortungsvolle und
vielseitige Aufgabenstellung mit Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13 / Entgeltgruppe 12 TVöD interessiert, senden Sie
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 5. April 2015
an die Gemeindeverwaltung Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, gerne auch per E-Mail an: [email protected].
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Annette Bauer
(Telefon 07123 9339-0) gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage: www.grafenberg.de
www.stelleninserate.de
Bürgerversammlung 2015
Der Termin für die Bürgerversammlung wurde formal vom
Gemeinderat auf Mittwoch, 29.04.2015 festgelegt. Die Versammlung findet in der Rienzbühlhalle statt, und es sollen u.a.
die Planungen für das Ortszentrum und der aktuelle Stand zur
B 313 vorgestellt werden.
Gartenstraße – Vollsperrung
Aufgrund einer Baustelle muss die Gartenstraße vom
23.03.2015 bis voraussichtlich 28.03.2015 voll gesperrt werden. Die Vollsperrung befindet sich auf Höhe Gartenstraße 10.
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Die angrenzenden Grundstücke können trotzdem angefahren
werden. Eine Durchfahrt ist jedoch nicht möglich!
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt
Verschmutzte Feldwege reinigen
Sehr geehrte Landwirte,
sehr geehrte Damen und Herren,
jedermann hat dafür Verständnis, wenn bei den derzeitigen
Witterungsbedingungen Feldwege verschmutzt werden.
Trotz alledem möchten wir darüber informieren, dass Bitumenbeläge unter dem Schmutz ersticken und auch die
angelegten Kieswege schneller kaputt gehen, wenn sie
verdreckt sind. Außerdem sind die verschmutzten Wege
eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Fußgänger
und Radfahrer. Daher bitten wir alle Landwirte und private
Nutzer der Grafenberger Feldwege, die verursachten Verunreinigungen nach getaner Arbeit sofort zu beseitigen.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlichst.
Ihr Ordnungsamt
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Achtung Terminänderung!
Schnittunterweisung in Grafenberg
Die für den 21.03.2015 geplante Schnittunterweisung der Gemeinde Grafenberg
in Zusammenarbeit mit dem Obst- und
Gartenbauverband Metzingen muss leider verschoben werden.
Der neue Termin für die Schnittunterweisung ist am
Samstag, 28. März 2015 um 13.30 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
Gezeigt wird dabei an Hoch- und Halbstämmen das
Auslichten und Verjüngen; auch erhalten die Teilnehmer
Informationen zur Düngung und über weitere Pflegemaßnahmen. Werkzeuge (Baumsägen und -scheren) können
die Teilnehmer gegebenenfalls mitbringen. Beginn ist um
14.00 Uhr. Treffpunkt ist am Parkplatz des Waldspielplatzes, Ortsende Grafenberg Richtung Kohlberg. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei schlechtem Wetter
findet die Schnittunterweisung nicht statt.
Ihr Förderkreis Streuobstwiesen
Zurückschneiden von Sträuchern und
Bäumen an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen
Hecken, Büsche, Äste und Zweige, die über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehwege und Straßen ragen, stellen
eine vermeidbare Behinderung dar. Gerade Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Radfahrer und Fußgänger sind durch
den Überhang gefährdet, aber auch Rettungs-, Straßenreinigungs- Entsorgungs- und Versorgungsfahrzeuge sind oftmals eingeschränkt. Ein regelmäßiger Rückschnitt kann dies
verhindern und ist somit für alle Grundstücksbesitzer Pflicht.
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten
ist ein regelmäßiger Rückschnitt nötig und durch Gesetz vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen hierfür sind der § 910 Abs. 1
Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der § 28
des Straßengesetzes Baden-Württemberg.
Es ist ein sogenanntes Lichtraumprofil freizuhalten, um die
Sicherheit im Straßenverkehr beizubehalten, aber auch Fußwege, Einmündungen (Sichtdreieck), Verkehrsschilder, Straßenlampen und ähnliches sollten freigehalten werden. Darum
bitten wir Sie, eventuell vorhandenen Überhang zeitnahe und
regelmäßig zu entfernen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihr Ordnungsamt
Sommerferienprogramm
2015
Wer hat Lust mitzuarbeiten?
Das beliebte Sommerferienprogramm der Gemeinde für Kinder
findet auch in diesem Jahr wieder
statt.
Damit wir ein spannendes und abwechslungsreiches Programm anbieten können, laufen
die Vorbereitungen bereits an.
Sämtliche bisherige Veranstalter werden selbstverständlich von der Gemeindeverwaltung persönlich wegen einer
möglichen Teilnahme in diesem Jahr angeschrieben.
Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn sich auch neue
Vereine, Betriebe, Gruppierungen, Einrichtungen oder
Hobby-Künstler mit Programmpunkten beim Sommerferienprogramm beteiligen würden.
Vielleicht haben wir ja Ihr Interesse geweckt?
Auskünfte und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Grafenberg. Ihre Ansprechpartnerin ist
Frau Trnka, Telefon: 07123/933920 oder E-Mail: j.trnka@
grafenberg.de.
Gemeinde Grafenberg
Landkreis Reutlingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde
Grafenberg am 10.03.2015 folgende
Benutzungs- und Gebührenordnung für die
Rienzbühlhalle in Grafenberg
Ist Ihr Personalausweis oder
Reisepass noch gültig?
§ 1 Zweckbestimmung
1) Die Rienzbühlhalle ist eine öffentliche Einrichtung der
Gemeinde nach § 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung und
ist Eigentum der Gemeinde Grafenberg. Sie dient dem
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Mitteilungsblatt Grafenberg
sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in
der Gemeinde. Zu diesem Zweck steht die Rienzbühlhalle
der Grundschule, den Kindergärten, den örtlichen Vereinen und Organisationen und den Kirchengemeinden zur
Verfügung.
Dasselbe gilt für Vereine und Organisationen, die in der
Gemeinde tätig sind (insbesondere DRK, Volkshochschule und Musikschule). Die Rienzbühlhalle kann auch sonstigen einheimischen und auswärtigen Organisationen,
Gruppen und Privatpersonen überlassen werden.
2) Die Benutzung der Rienzbühlhalle wird durch die nachfolgenden Bestimmungen ausgestaltet.
3) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Rienzbühlhalle
besteht nicht.
4) Die Rienzbühlhalle besteht aus:
- Große Mehrzweckhalle
- Vereinsraum
- Hermann-Bader-Raum
- Sport- und Gymnastikhalle
mit sämtlichen Nebenräumen.
5) Die Verwaltung und Oberaufsicht über die Rienzbühlhalle
obliegt der Gemeindeverwaltung. Der Hausmeister und
die Benutzer der Halle haben den diesbezüglichen Anordnungen der Gemeindeverwaltung Folge zu leisten.
§ 2 Übungsbetrieb
Die Rienzbühlhalle wird für den Übungsbetrieb in nachstehender Weise zur Verfügung gestellt.
a. der Schule und den Kindergärten für den Sportunterricht
im Rahmen des Stundenplanes
b. den örtlichen Vereinen, Organisationen und Kirchengemeinden nach Maßgabe des von der Gemeindeverwaltung im Einvernehmen mit den oben genannten Vereinigungen aufgestellten Belegungsplanes.
c. der Belegungsplan wird von der Gemeindeverwaltung
nach Anhörung (jährlich) neu aufgestellt. Ein Anspruch
auf eine bestimmt Benutzungszeit besteht nicht. Der Belegungsplan kann deshalb von der Gemeindeverwaltung
auch einseitig geändert werden, wenn hierfür besondere
Gründe vorliegen.
d. Ist ein Hallenteil durch eine Veranstaltung belegt, entscheidet das Bürgermeisteramt im Einzelfall, ob der freie
Hallenteil benutzt werden kann.
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men bzw. den Forderungen der Fachverbände: Basketball, Volleyball, Handball, usw.
Sportlehrer, Trainer und Übungsleiter haben den nicht
normgemäßen Bedingungen bei der Durchführung dieser
Sportarten Rechnung zu tragen.
5) Die Sport- und Gymnastikhalle ist nicht ballwurfsicher.
Es dürfen deshalb keine aktiven Ballspiele durchgeführt
werden.
6) Es ist nicht gestattet während des Übungsbetriebes Getränke und Speisen mit in die Halle zu nehmen (Ausnahme
Wasser in Plastikflaschen).
§ 4 Sonstige Veranstaltungen
1) Außerhalb des gemäß § 2 festgelegten Benutzungsplanes
kann die Rienzbühlhalle für kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen auf Antrag zur Verfügung gestellt
werden. Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt zu
stellen.
Der Antrag muss Angaben über die Art und Zeitdauer der
Veranstaltung enthalten. Über den Antrag entscheidet der
Bürgermeister; bei Widerspruch gegen diese Entscheidung der Gemeinderat.
2) Der Antrag ortsansässiger Vereine, Organisationen, Kirchen und Privatpersonen geht dem eines auswärtigen
Veranstalters vor.
Mit der Antragstellung unterwerfen sich die Benutzer den
Bestimmungen dieser Benutzungsordnung.
3) Die Gemeindeverwaltung kann die Überlassung der Rienzbühlhalle widerrufen, wenn wichtige Gründe dies erfordern, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
4) Die Sport- und Gymnastikhalle und der Hermann-BaderRaum sind für sonstige Veranstaltungen nicht zugelassen
(Ausnahme: Seniorennachmittag).
5) Grundsätzlich werden Veranstaltungen der Gemeinde
vorrangig behandelt.
6) Mit dem Hausmeister ist vor und nach der Veranstaltung ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen in welchem
Schäden, tatsächlich benutzte Leistungen usw. festgehalten werden. Dieses dient als Grundlage für die Abrechnung der Halle.
§ 3 Nutzungsbedingungen
1) Die Halle und ihre Nebenräume dürfen nur in Anwesenheit
des verantwortlichen Sportlehrers, Trainers oder Übungsleiters betreten oder genutzt werden. Dieser ist für die Einhaltung der Hallenordnung und für den ordnungsgemäßen
Ablauf des Sportbetriebs verantwortlich.
2) Die Einbaugeräte sind bei Ballspielen und Sportarten, bei
denen die Gefahr des Anpralls besteht, mittels Matten abzudecken. Geräte, die in den zusätzlichen, hindernisfreien
Abständen abgestellt wurden, sind bei Ballspielen und
Sportarten, bei denen die Gefahr des Anpralls besteht,
zu entfernen.
3) Der (bewegliche) Prallschutz an der Bühne muss beim
Übungsbetrieb immer angebracht sein. Ebenso ist der
Prallschutz an den Sprossenwänden anzubringen.
4) Für folgende Sportarten entsprechen die Hallenbedingungen nicht den Anforderungen der einschlägigen Nor-
§ 5 Zustand und Benutzung der Halle
1) Die Gemeinde Grafenberg wendet erhebliche Mittel auf,
um dem Bedürfnis der Bevölkerung, insbesondere der
Schulen und Vereine, nach sportlicher und kultureller
Betätigung gerecht zu werden. Die Gemeinde Grafenberg
erwartet daher von allen Benutzern und Besuchern, dass
sie die Rienzbühlhalle mit allen Einrichtungen schonend
und pfleglich behandeln.
2) Die Rienzbühlhalle wird in dem bestehenden, dem Antragsteller bzw. Benutzer bekannten Zustand überlassen.
Sie gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn Mängel
nicht unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung oder dem
Hausmeister geltend gemacht werden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
3) Während der Benutzung eingetretene Beschädigungen
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Mitteilungsblatt Grafenberg
in oder an der Rienzbühlhalle sind dem Hausmeister
unverzüglich zu melden. Sie werden von der Gemeinde
in vollem Umfang auf Kosten des Veranstalters beseitigt.
Während der Benutzung auftretende, vom Veranstalter
nicht zu vertretende Mängel, sind ebenfalls sofort dem
Hausmeister zu melden. Bei Abwesenheit sind die Mängel
in das ausliegende Nutzerbuch einzutragen.
4) Benutzungen, bei denen Beschädigungen über das normale Maß der Abnutzung hinaus zu befürchten sind, sind
zu unterlassen. Die Gemeinde kann hierzu nähere Bestimmungen und Auflagen für Einzelfälle treffen.
5) Soweit die Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände
benutzt werden, haben die Benutzer diese vor Beginn
der Benutzung selbst aufzustellen und unmittelbar nach
Beendigung der Benutzung wieder abzubauen. Sämtliche
Geräte sind an ihren ursprünglichen Standort zurück zu
bringen. Dem Hausmeister ist der Verlust von Geräten und
Einrichtungsgegenständen sowie die Beschädigung derselben oder von Gebäudeteilen unverzüglich zu melden.
Verpflichtet zur Meldung ist neben dem Verursacher, der
Veranstalter bzw. bei der Benutzung durch eine Person
oder Gruppe deren verantwortlicher Leiter.
6) Zur Schonung der Geräte sind sämtliche rollbaren Geräte
zu rollen und alle anderen zu tragen. Das Schleifen von
Turngeräten ist untersagt. Für die Betriebssicherheit und
die ordnungsgemäße Befestigung sämtlicher Geräte vor
der Benutzung sind die verantwortlichen Leiter zuständig.
7) Nach Veranstaltungen vor Werktagen muss die Rienzbühlhalle tags darauf bis spätestens 7.00 Uhr geräumt
und besenrein gereinigt sein. Ausnahmen können vom
Bürgermeister zugelassen werden.
8) Der Sportlehrer, Trainer oder Übungsleiter hat vor der
Nutzung Einrichtungsgegenstände bzw. Sportgeräte auf
äußerlich erkennbare Mängel und auf Funktionsfähigkeit
zu prüfen. Sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass
schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.
9) Klettertaue dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen
und nicht verknotet werden. Schaukelringe sind bei Nichtbenutzung hoch zu ziehen, Gitterleitern an der Wand zu
befestigen.
10) Matten sind zu tragen oder mit Mattenwagen zu transportieren. Sie dürfen keinesfalls geknickt werden.
11) Verstellbare Geräte sind im Geräteraum auf die niedrigste
Höhe einzustellen.
12) Das Aufstellen und Lagern von vereinseigenen oder privaten Gegenständen (Sportgeräten, Elektrogeräte, Beschallungseinrichtungen u.Ä.) sind nur mit Zustimmung
der Gemeindeverwaltung zulässig.
13) Auf der Bühne sind Ballspiele untersagt.
14) Die Beleuchtungs- und Beschallungsvorrichtungen dürfen nur vom Übungsleiter, Hausmeister oder vom Hausmeister eingewiesene Personen bedient werden.
§ 6 Besondere Pflichten des Veranstalters
1) Der Veranstalter ist verpflichtet, soweit erforderlich seine Veranstaltungen steuerlich anzumelden, sich die gegebenenfalls notwendigen behördlichen und sonstigen
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Genehmigungen rechtzeitig vorher zu verschaffen, sowie
etwaige anlässlich der Veranstaltung anfallende Abgaben
pünktlich zu entrichten.
2) Der Veranstalter hat bei Veranstaltungen nach § 4 einen
Ordnungsdienst auf seine Kosten zu entrichten. Außerdem kann die Gemeindeverwaltung die Bereitstellung
eines Sicherheits- und Sanitätswache verlangen. Diese
ist vom Veranstalter auf seine Kosten zu beantragen.
3) Die geltenden gesundheits-, ordnungs-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind vom Veranstalter
genauestens einzuhalten.
4) Für jede Veranstaltung wird eine Benutzungsvereinbarung
mit der Gemeinde Grafenberg abgeschlossen.
§ 7 Hausordnung
1) Der Hausmeister übt das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Insbesondere ist er angewiesen und berechtigt, bei groben Verstößen gegen
diese Hausordnung Einzelpersonen und Abteilungen aus
der Rienzbühlhalle zu verweisen und derartige Verstöße
unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden. Bei
groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Gemeindeverwaltung berechtigt ein zeitliches Benutzungsverbot
der Rienzbühlhalle zu verhängen. Widersetzungen gegen
die Verweisung aus der Rienzbühlhalle werden strafrechtlich als Hausfriedensbruch verfolgt.
2) Feuerwerkskörper (z.B. Wunderkerzen), sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse, dürfen in der Rienzbühlhalle
nicht abgebrannt werden.
3) Die Bestimmungen der jeweils gültigen Versammlungsstättenverordnung sind einzuhalten. Außerdem ist für Dekorationen, soweit es sich nicht nur um Blumenschmuck
handelt, zuvor die Erlaubnis der Gemeindeverwaltung
einzuholen.
4) Das Rauchen in der Halle und den Nebenräumen ist nicht
gestattet.
5) Die Halle kann vom jeweiligen Veranstalter bewirtschaftet
werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens ein
alkoholfreies Getränk (nicht nur Mineralwasser) bei gleicher Menge günstiger im Preis als Bier anzubieten.
6) Werbung und Warenverkauf bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung.
7) Tiere dürfen in die Halle nicht mitgebracht werden.
8) Bei Veranstaltungen, die unter das Gesetz zum Schutz der
Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) fallen,
ist der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich.
9) Der Veranstalter oder verantwortliche Leiter einer Benutzungsgruppe hat dafür zu sorgen, dass der Nachbarschaft
keine unzumutbaren Belästigungen durch zu große Lautstärke entstehen.
10) Der Veranstalter hat besonders darauf zu achten, dass
die Gänge zwischen Stuhl- und Tischreihen nicht zugestellt werden. Die Bestuhlungspläne sind einzuhalten.
Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind stets
frei zu halten. Notausgänge dürfen niemals verstellt und
nicht verschlossen werden, solange sich Personen im
Objekt aufhalten.
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Mitteilungsblatt Grafenberg
11) Nach Veranstaltungen i.S. von § 3 ist die Halle besenrein
zu übergeben. Die Küche, Dusche und WC sind in tadellos
gereinigtem Zustand zu verlassen. Auf § 9 wird hingewiesen.
12) Der Müll ist zu trennen und in die dafür bereitstehenden
Behälter zu werfen. Der angefallene Abfall bei einer Veranstaltung ist durch den Benutzer zu entsorgen.
13) Veranstaltungen sind grundsätzlich bis um 02.00 Uhr zu
beenden. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen erteilen.
14) Nach der Nutzung ist die Halle einschließlich der Nebenräume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
15) Die Verschmutzung des Fußbodens ist zu vermeiden. Die
Benutzung von Haft- und Rutschmitteln ist unzulässig.
Haftmittel z.B. Baumharz, Wachs oder Ähnliches sind
unzulässig.
16) Bei Veranstaltungen (insbesondere Tanzveranstaltungen)
mit Barbetrieb ist darauf zu achten, dass keine Glasflaschen und auch keine Gläser in die Halle mitgenommen
werden. Ansonsten ist ein Schutzboden anzubringen.
17) Bei Ausstellungen und Basaren ist darauf zu achten,
dass keine Druckstellen im Fußboden der Rienzbühlhalle
entstehen (z.B. Fahrradständer), ein Schutzbelag ist anzubringen.
18) Bei Veranstaltungen darf Musik bis 01.30 Uhr gespielt
werden. Grundsätzlich ist um 02.00 Uhr die Veranstaltung
zu beenden. Sollte die Halle länger benutzt werden, fallen
zusätzliche Gebühren – entsprechend der Gebührenordnung – an.
19) Wird der Außenbereich um die Rienzbühlhalle bei Veranstaltungen genutzt, gelten hier besondere Bestimmungen
für die Ausweisung von Raucherzonen, Aufstellung von
Hütten, Pavillons usw. Der Hausmeister besitzt den jeweils
gültigen Plan, an diese Regelungen hat sich der Veranstalter zu halten.
§ 8 Besondere Bestimmungen für den Übungsbetrieb
1) Die jeweiligen Übungsleiter haben für die Beachtung dieser Benutzungsordnung und für Ruhe und Ordnung in
der Halle zu sorgen. Sportliche Übungen dürfen nur unter
Aufsicht eines dazu bestellten Übungsleiters stattfinden.
Die Anfangs- und Schlusszeiten der Übungsstunden sind
pünktlich einzuhalten. Das Hallengebäude muss dabei
spätestens 30 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen sein. Dies ist von den Übungsleitern zu
kontrollieren.
2) Die Halle darf erst betreten werden, wenn der verantwortliche Übungsleiter oder sein Stellvertreter anwesend ist.
Er hat sich über die Betriebssicherheit sämtlicher Geräte
vor der Benutzung zu überzeugen. Nach Schluss der
Übungsstunde hat er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Räume und Sportgegenstände
zu überzeugen und dies dem Hausmeister auf Verlangen
nachzuweisen.
3) In den Umkleide- und Waschräumen ist größte Ordnung
und Sauberkeit zu bewahren und beim Verlassen darauf
zu achten, dass die elektrische Beleuchtung und die Wasserhähne abgestellt sind.
Nummer 12
4) Für turnerische und sportliche Zwecke darf die Halle nur
über den Sporteingang und die Umkleideräume betreten
werden. Zum An- und Auskleiden sind die Umkleideräume
zu benutzen. Für die Garderobe übernimmt die Gemeinde
keine Haftung.
Die Halle darf zum Sportbetrieb nur in sauberen, nicht
abfärbenden Turnschuhen betreten werden. Schuhe mit
Stollen, Noppen und Spikes sind nicht zugelassen.
5) Die beweglichen Turn- und Sportgeräte sind unter größter
Schonung von Boden, Seitenwänden und Geräten aufzustellen und nach Gebrauch wieder an den zur Aufbewahrung bestimmten Ort zurück zu bringen. Das Schleifen von
Turngeräten auf dem Boden ist verboten. Die Benutzung
der Turngeräte ist nur unter Aufsicht des Übungsleiters
oder einer sonstigen Aufsichtsperson gestattet.
6) Bei Ballspielen dürfen nur Bälle verwendet werden, die
nicht gefettet sind, noch nicht im Freien verwendet wurden
und sich für den Hallenbetrieb eignen (z.B. Softbälle). Das
Harzen von Händen und Bällen ist verboten.
7) Die Halle und ihre Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die jeweiligen Benutzer haften für die verursachten
Schäden. Jeder Schaden ist von dem verantwortlichen
Übungsleiter sofort dem Hausmeister zu melden.
8) Verboten sind vor allem Stemmübungen mit großen Gewichten und Rollschuhlaufen.
9) Gewichtheben, Kugel- und Steinstoßen, Diskus-, Speerund Hammerwerfen, Radfahren sowie wettkampfmäßiges
Fußballspielen ist in den Gebäuden nicht gestattet.
10) Einzelpersonen und Vereine, die sich Verstöße gegen
die Hausordnung zuschulden kommen lassen, können
zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Halle
ausgeschlossen werden.
§ 9 Besondere Vorschriften bei der Bewirtschaftung
1) Für die Abwicklung der Bewirtschaftung der Halle (Benutzung der Küche und Ausschank) ist vom Veranstalter
eine verantwortliche Person zu benennen. Das gesamte
Inventar des Küchen- und Bewirtschaftungsbereichs wird
vor der Veranstaltung dem verantwortlichen Küchenbenutzer vom Hausmeister übergeben. Die Rückgabe erfolgt
in derselben Weise nach der Benutzung.
2) Beschädigtes Geschirr wird nicht mehr zurückgenommen
und die Kosten für den Ersatz sind vom Veranstalter zu
tragen.
3) Bei Tanzveranstaltungen ist bei der Gemeinde Grafenberg
eine Kaution zu hinterlegen.
4) Nicht verbrauchte Lebensmittel sind spätestens am nächsten Vormittag nach Abschluss der Veranstaltung abzuholen.
5) Bei Benutzung der Küche ist diese in einem tadellos
aufgeräumten Zustand zu verlassen. Der Boden ist nass
aufzuwischen, das Mobiliar abzureiben. Das benutzte Inventar und Geschirr ist sauber und hygienisch zu reinigen.
§ 10 Ferienregelung
Die gesamte Rienzbühlhalle bleibt während den Sommerferien (erste 4 Wochen) und den Weihnachtsferien geschlossen.
Es gelten die vom Land Baden-Württemberg festgelegten
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Ferienzeiten. Die Gemeinde kann auf Antrag Ausnahmen
zulassen.
§ 11 Dekoration
1) Die Art der Ausschmückung ist vor der Anbringung dem
Hausmeister mitzuteilen, welcher über die Zulässigkeit
entscheidet. Durch die Dekoration dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen.
2) Zur Ausschmückung dürfen nur schwer entflammbare
oder durch Imprägnierung schwer entflammbar gemachte
Gegenstände verwendet werden.
§ 12 Garderobe
Soweit notwendig, können die Garderobenelemente im Foyer
verwendet werden. Eine Haftung der Gemeinde wird ausgeschlossen.
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sind zu vermerken.
4) Die Regulierung der Heizungs-, Be- und Entlüftungsanlage erfolgt durch den Hausmeister, ausnahmsweise
mit dessen Zustimmung durch die für die Veranstaltung
verantwortliche Person.
§ 15 Haftung
1) Die Benutzung der überlassenen Räume, der Einrichtungen und des Außenbereichs erfolgt ausschließlich
auf Gefahr des Veranstalters. Dieser übernimmt über die
Dauer der Mietzeit ohne Verschuldungsnachweis die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und
Sachschäden und verpflichtet sich, die Gemeinde von
Schadensersatzansprüchen freizustellen, die dieser als
Gebäudeeigentümerin von Dritten im Zusammenhang mit
der Veranstaltung entstehen können. Die Gemeinde kann
den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Sicherheitsleistung in Geld
verlangen.
§ 13 Gebührenordnung
1) Die Gemeinde Grafenberg erhebt für die Benutzung der
Rienzbühlhalle Gebühren. Diese richten sich nach dem in
der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis.
2) Schuldner der Gebühren ist der Veranstalter und der
Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
3) Die Rienzbühlhalle samt Duschanlagen steht der Schule
entsprechend dem jeweils gültigen Belegungsplan unentgeltlich zur Verfügung.
4) Dasselbe gilt für die Benutzung durch die sporttreibenden
Vereine und Organisationen zum Übungsbetrieb entsprechend dem erlassenen Belegungsplan. Die Benutzung der
Duschen ist jedoch auch bei Vereinen gebührenpflichtig.
Die sachlichen Aufwendungen der Gemeinde müssen
pauschal ersetzt werden. (Anlage Gebührenverzeichnis).
Der Vereinsraum steht den Vereinen – entsprechend dem
Belegungsplan – ebenfalls für den Übungs- und Probebetrieb unentgeltlich zur Verfügung.
5) Die Gebühr entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung durch den Bürgermeister. Der Veranstalter hat
die Pflicht, vorab beim Bürgermeisteramt die voraussichtlich in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen
Leistungen anzumelden. Abgerechnet werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
6) Die Gebühr ist sofort nach ihrer Bekanntgabe fällig und
an die Gemeindekasse Grafenberg zu bezahlen.
§ 14 Sonstige gemeinsame Bestimmungen
1) Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich,
die sich in der Rienzbühlhalle aufhalten.
2) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen zusätzliche Auflagen zu erteilen und Beschränkungen aufzuerlegen.
3) Der Übungsbetrieb nach § 2 und die Veranstaltungen
nach § 3 sind von der verantwortlichen Person in das
im Regieraum ausliegende Benutzungsbuch einzutragen.
Beanstandungen, Mängel und sonstige Besonderheiten
2) Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich auch auf
Schäden, die während der Probe, der Vorbereitung und
Aufräumungsarbeiten durch ihn, durch Beauftragte und
Besucher entstehen. Für sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine
Verantwortung, sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters.
3) Für alle Beschädigungen an den Gebäuden samt Nebenanlagen und Einrichtungsgegenständen übernimmt
der jeweilige Veranstalter sowohl für sich als auch für
Beauftragte, Benutzer und Besucher in vollem Umfang
die Haftung.
4) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde
als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.
5) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertsachen oder sonstigen persönlichen
Gegenständen übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
§ 16 Inkrafttreten
Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt
zum 01.04.2015 in Kraft.
Grafenberg, den 11.03.2015
Ausgefertigt!
Grafenberg, den 12.03.2015
gez. Bauer
Bürgermeisterin
gez. Bauer
Bürgermeisterin
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Anlage Gebührenverzeichnis
zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rienzbühlhalle
1. Gebühren für Vereine, Kirchengemeinden und örtliche
Organisationen
(Veranstaltungen):
Für die Überlassung der Rienzbühlhalle inkl. dem Vereinsraum für kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen
der örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und Organisationen
werden folgende Gebühren erhoben:
1.1. Grundgebühr:
a) für eintägige Veranstaltungen
120 €
b) für zweitägige Veranstaltungen
170 €
Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren
und Nebenkosten erhoben.
1.2. Küchenbenutzung:
a) Küchenbenutzung eintägige Veranstaltung
50 €
b) Küchenbenutzung zweitägige Veranstaltung
70 €
Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren
und Nebenkosten erhoben.
1.3. Vereinsraum
Für die Überlassung des
Vereinsraum
Ohne Küchenbenutzung
Mit Küchenbenutzung
Reinigung
1 Tag:
30 €
70 €
30 €
2 Tage:
50 €
80 €
30 €
2. Gebühren für private Veranstaltungen
Für die Überlassung der Rienzbühlhalle für private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Feiern,), sowie
für Veranstaltungen juristischer Personen und kommerzielle
Veranstaltungen nicht örtlicher Vereine und Organisationen
werden folgende Gebühren erhoben.
2.1. Für die Rienzbühlhalle mit Küchenbenutzung:
a) bei eintägigen Veranstaltungen 320 €
b) bei zweitägigen Veranstaltungen 450 €
Zusätzlich werden die unter Ziff. 3 aufgeführten Gebühren
und Nebenkosten erhoben.
2.2. Für den Vereinsraum:
1 Tag:
a) Überlassung ohne Küchenbenutzung 100 €
b) Überlassung mit Küchenbenutzung 120 €
c) Reinigung des Vereinsraumes
30 €
d) Nebenkosten (Strom, Wasser,
Abwasser,
50 €
Gläser- und Geschirrpauschale)
2 Tage:
120 €
150 €
30 €
75 €
2.3. Für die kleine Halle/Hermann-Bader-Raum
Grundgebühr eintägige Vermietung
50 €
Grundgebühr zweitätige Vermietung
100 €
2.4. Reine Küchennutzung
Grundgebühr eintägig
Grundgebühr zweitägig
65 €
150 €
3. Zusätzliche Gebühren/Nebenkosten für die Hallenbenutzung
Für die tatsächliche Inanspruchnahme, nachstehend aufgeführter Leistungen werden folgende Gebühren und Kostenersätze berechnet.
a) für private Veranstaltungen eine Pauschale für:
Strom, Wasser, Abwasser und Gas
eintägig
zweitägig
Zuschlag für Tanzveranstaltungen
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50 €
70 €
60 €
b) für Veranstaltungen der Vereine, Kirchengemeinden
und örtlichen Organisationen eine Pauschale für:
Strom, Wasser, Abwasser und Gas
eintägig
40 €
zweitägig
60 €
Zuschlag für Tanzveranstaltungen
60 €
c) Sonstige Gebühren für Veranstaltungen nach Ziffer 3 a
und 3 b
  Auf- und Abstuhlen durch die Gemeinde
100 €
  Auf- und Abstuhlen sowie das Betischen durch
die Gemeinde
200 €
 Reinigung der Halle (pauschal)
150 €
 Inanspruchnahme der Halle bei eintägigen
Veranstaltungen länger als 36 Stunden
60 €
 Nutzung der Beschallungsanlage
20 €
 Gläser- und Geschirrpauschale
30 €
 Reinigen der Zapfanlage
30 €
d) Die Benutzungsgebühr für die sonstigen Veranstaltungen
(mit Bewirtschaftung) gelten je Veranstaltungstag bis
2.00 Uhr.
Beim Überschreiten des genehmigten Veranstaltungsende für jede weitere angefangene Stunde wird ein
Zuschlag von 70 € erhoben.
e) Gebühren für Ausleihe (außerhalb Veranstaltungen)
Überlassung von Stehtischen (mengenunabhängig)
pauschal
10 €
 Überlassung von Geschirr (mengenunabhängig)
pauschal
15 €
 Überlassung Tisch inkl. Stühle, pro Garnitur 10 €
4. Küche/Reinigung der Küche:
1. Die Neben- und Küchenkosten werden nur bei Inanspruchnahme erhoben. Die Gläser- und Geschirrpauschale wird pro Veranstaltung berechnet.
2. Die Küche und die Kücheneinrichtungen sind vom Veranstalter auf seine Kosten zu reinigen. Wird Fassbier ausgeschenkt, ist die Reinigung der Bierschankanlage durch
von der Gemeinde bestimmtem Fachpersonal durchzuführen.
5. Übungsbetrieb/Duschgebühren
Der reine Übungsbetrieb der örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und Organisationen ist gebührenfrei. Für die Duschenbenützung wird für die nutzenden Vereine eine jährliche
Pauschale von der Gemeinde erhoben.
6. Gebührenfreie Veranstaltungen
Hier gelten die Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung
der Gemeinde Grafenberg
Örtliche Vereine und Organisationen und Kirchengemeinden
erhalten eine eintägige freie Veranstaltung pro Jahr, für ihre
Mitwirkung am Dorffest. Die Veranstaltung kann wahlweise in
der Halle oder Kelter durchgeführt werden.
7. Auswärtigenzuschlag
Die Benutzungsgebühren gelten für örtliche Vereine, Kirchen
und Organisationen. Bei Gewerbetreibenden und auswärtigen Nutzern wird ein Zuschlag von 100 % der Grundgebühr
erhoben.
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Richtlinien der Vereins- und Jugendförderung
Wie aus dem Bericht des Gemeinderats ersichtlich, hat dieser neue Richtlinien für die Vereins- und Jugendförderung
beschlossen. Diese beinhalten, dass ab dem Jahr 2016 die
Jugendförderung um jeweils 2 Euro pro Jugendlichem erhöht wird. Nachstehend veröffentlichen wir die überarbeiteten
Richtlinien zur Information.
A) Präambel
Die in den Vereinen geleistete Arbeit hat eine große, soziale,
kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Bedeutung für das
Gemeindeleben. Aus diesem Grund sieht es die Gemeinde
als öffentliche Aufgabe an, die Arbeit in den Vereinen und
Organisationen, insbesondere die Jugendarbeit zu fördern.
Im Gemeindeentwicklungsplan ist ein Leitbild für eine „familienfreundliche Gemeinde“ formuliert; das Vereinsleben, das
bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil.
Es ist unbestritten, dass es für die Vereine eine Existenzfrage
wird, wie Jugendliche für das Mitmachen und Mitarbeiten
gewonnen werden können. Ein weiterer positiver Faktor ist,
dass über die Vereinsarbeit Jugendliche Demokratie erleben.
Mit dem nachstehenden Konzept zur Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen sowie der offenen Jugendarbeit soll dieses Ziel
umgesetzt werden.
Förderungsfähig sind alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen, Ortsgruppen von gemeinnützigen Vereinen und
Verbänden mit Sitz in Grafenberg, wenn sie dem kulturellen,
sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wohl der Bevölkerung bzw. der Heimatpflege dienen. Die Vereine müssen
vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister eingetragen sein.
Keine Zuschüsse erhalten politische Parteien (und Wählervereinigungen im Sinne von Artikel 21 GG und wirtschaftliche
Vereine im Sinne von § 22 BGB).
B) Arten der Förderung/Förderbereich
1. Bereitstellen von öffentlichen Einrichtungen und gemeindeeigenen Räumlichkeiten für den laufenden Sport- und
Übungsbetrieb sowie Jugendveranstaltungen
2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Grundförderung)
3. Grundförderung für Jugendarbeit
4. Förderung der Jugendleiter- und Betreuerausbildung
5. Kirchengemeinden
6. Musikschule Metzingen e.V.
7. Sommerferienprogramm
8. Jubiläumsgaben/Ehrungen
9. Partnerschaften
10. Zuschüsse für Investitionen und Anschaffungen der Vereine
11. Bestandteil der sozialen Arbeit der Gemeindeverwaltung
- Arbeitskreis Kelter
12. Reduzierte Gebühren bei Veranstaltungen Rienzbühlhalle/
Kelter
13. Sonstiges
1. Bereitstellen von öffentlichen Einrichtungen und gemeindeeigenen Räumlichkeiten für den laufenden Sportund Übungsbetrieb sowie Jugendveranstaltungen
Die Gemeinde stellt
- die Rienzbühlhalle mit
o Mehrzweckhalle
Seite 13
o kleiner Sporthalle
o Hermann-Bader-Raum
o Vereinsraum
- das Sportgelände Buckenwiese
- den Jugendtreff Rienzbühl (offene Jugendarbeit)
- den Jugendraum im Feuerwehrhaus
- den Bolzplatz
den ortsansässigen Vereinen, Organisationen zur Erfüllung
ihres Vereinszweckes und für die Jugendarbeit für den laufenden Übungs- und Sportbetrieb grundsätzlich gebührenfrei zur Verfügung.
(Ausnahme: Kostenersatz Duschen, TSV bezahlt Stromkosten für Flutlichtanlage im Sportgelände selbst, kostenlose
Überlassung Grund und Boden des Sportplatz an den TSV.)
Die jeweiligen Haus- und Benutzungsordnungen bleiben unberührt. Des Weiteren erhält jeder Verein und Organisation,
die beim jährlichen Dorffest mitwirken, eine eintägige freie
Veranstaltung in der Rienzbühlhalle.
Jubiläumsveranstaltungen sind ebenfalls gebührenfrei (eintägig). Für Jugendveranstaltungen (Wettkämpfe, Wettbewerbe,
Aufführungen, Kinderfasching, Jugendnachmittage usw.) wird
die Rienzbühlhalle den Vereinen, Organisationen, Kirchen
grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei diesen
privilegierten Veranstaltungen steht aus der Sicht der Gemeinde die Förderung der Jugend im Vordergrund und nicht die
Gewinnerzielungsabsichten des Vereins. Bei der Durchführung der öffentlichen Weihnachtsfeier werden ebenfalls keine
Gebühren erhoben.
2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Grundförderung)
Jeder Verein erhält einen jährlichen Zuschuss zur (teilweisen)
Deckung seiner Kosten (Dirigent, Trainer, Chorleiter, Noten,
Reparaturen, Verbandsbeiträge, Ausstattung, Fahrtkosten
usw.) in Form eines Grundbetrages. Er bemisst sich nach
den Mitgliederzahlen.
Es sind dies im Einzelnen:
Schwäbischer Albverein
490 Euro
Musikverein Grafenberg
330 Euro
Harmonika-Orchester
275 Euro
Tennisclub
245 Euro
Gesangverein Liederkranz
200 Euro
Naturschutzbund
100 Euro
Turn- und Sportverein
1 175 Euro
Jugendtreff
50 Euro
Als Bemessungsgrundlage dient eine alljährliche Aufstellung
der Mitglieder zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Die Meldung
muss unaufgefordert bis zum 31.05. eines jeden Jahres bei
der Gemeinde eingegangen sein. Erfolgt keine Meldung, wird
auch kein Zuschuss gewährt.
Die Grundförderung wird jährlich - entsprechend den Mitgliederzahlen der Vereine – angepasst.
Nachrichtlich: Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung
der Gemeinde und fällt deshalb nicht unter die Vereinsförderung.
3. Grundförderung für Jugendarbeit
Für die gezielte Jugendarbeit bezuschusst die Gemeinde
aktive Jugendliche bis 18 Jahren. Maßgebend sind die Meldungen an den jeweiligen Dachverband.
Es wird differenziert nach:
musiktreibende Vereine
15 Euro/Jugendlicher
(Musikverein Grafenberg, Harmonika-Orchester, Posaunenchor)
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Sporttreibende Vereine/Heimatpflege/
Freizeit
12 Euro/Jugendlicher
(Schwäbischer Albverein, Gesangverein,
Jugendfeuerwehr, Jugendrotzkreuz,
TSV Grafenberg, Tennisclub, Jugendtreff,
Naturschutzbund)
Die Meldung der Jugendlichen muss unaufgefordert bis zum
31.05. eines jeden Jahres bei der Gemeinde eingegangen
sein. Als Bemessungsgrundlage dient eine Aufstellung der
Jugendlichen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Erfolgt keine
Meldung, wird auch kein Zuschuss gewährt.
4. Förderung der Jugendleiter- und Betreuerausbildung
Die Vereine erhalten zur Förderung der Ausbildung von Jugendleitern und Betreuern, Trainern einen zweckgebundenen
Zuschuss. Auf Antrag kann ein Zuschuss bis zu 50 % der
Ausbildungskosten, die anderweitig nicht gedeckt und vom
Verein zu tragen wären, gewährt werden. Die Ausbildungskosten sind nachzuweisen.
Die Obergrenze pro erworbener Lizenz bzw. Teilnahmebescheinigung beträgt 150 Euro.
5. Kirchengemeinden
Die evangelische Kirchengemeinde leistet in Grafenberg Jugendarbeit. Im Regelfall werden Religionsgemeinschaften
nicht bezuschusst; angesichts der engen und guten Zusammenarbeit zwischen bürgerlicher Gemeinde und Kirchengemeinde und als Anerkennung erhält die Kirchengemeinde
einen Pauschalbeitrag von 400 Euro für die Jugendarbeit. Der
Posaunenchor erhält einen Grundbetrag von 75 Euro für die
Jugendförderung. Sollten die katholische Kirchengemeinde
St. Bonifatius und die Neuapostolische Kirche in Grafenberg
Jugendgruppen einrichten, werde diese in die Förderung
einbezogen.
6. Musikschule Metzingen e.V.
Die Musikschule hat den Auftrag musikalische Fähigkeiten
verschiedener Altersgruppen zu erschließen, zu fördern und
ggf. eine vorberufliche Ausbildung durchzuführen. Sie ist Kooperationspartner der musiktreibenden Vereine. Die Gemeinde
Grafenberg übernimmt – entsprechend ihrer Schülerzahlen
– 2/3 des Abmangels. Die Bewirtschaftungskosten für die
Gebäude der Musikschule werden nicht übernommen. Der
Musikverein und der Posaunenchor lässt die Jungmusiker
in der Musikschule ausbilden und die Gemeinde bezahlt hier
ihren Anteil, der derzeit auf 22.500 Euro gedeckelt ist.
Nachrichtlich: Zur Einhaltung dieser Deckelung zahlen Schüler aus Grafenberg derzeit einen um 3 Euro erhöhten Ausbildungsbeitrag an die Musikschule gegenüber anderen Mitgliedsgemeinden. Beim Harmonika-Orchester werden die
Ausgaben für die Dirigentenkosten für den Schülerunterricht
durch den Verein selbst und durch Lernbeiträge der Eltern
finanziert. Die Schülerausbildung innerhalb des HOG wird
einer Ausbildung in der Musikschule finanziell gleichgestellt.
Maßgebend ist die Zahl der Jugendlichen in Ausbildung. Die
Gemeinde fördert den Unterricht mit 45 % der monatlichen
Kosten (abzüglich der 3 Euro Ausbildungsbeitrag Elternbeitrag Musikschule).
7. Sommerferienprogramm
Jährlich veranstaltet die Gemeinde – zusammen mit den
Vereinen und Organisationen ein Sommerferienprogramm für
Kinder und Jugendliche. Die Gemeinde bezuschusst jede
Veranstaltung mit 2 Euro pro Kind und Begleitperson.
(Nachrichtlich: Regelung 2 Euro nur, wenn der Kostendeckungsgrad bei den Veranstaltungen durch Einnahmen nicht
ausreicht)
Nummer 12
8. Jubiläumsgaben/Ehrungen
Für 10-,25-,50-,75-,100-,125-, usw.-jährige Bestehen von örtlichen Vereinen und Organisationen (nicht von Abteilungen)
wird eine Jubiläumsgabe von 5 Euro der Jubiläumszahl gewährt.
9. Partnerschaften
Für die Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Puiseux-en-France werden jährlich auf Antrag Haushaltsmittel
zur Verfügung gestellt. Es gelten die festgelegten Fördergrundsätze.
10. Zuschüsse für Investitionen und Anschaffungen der
Vereine
Die Gemeinde stellt, je nach Haushaltslage, im Haushalt einen
Betrag für die Investitionsförderung der Vereine zur Verfügung.
Hier werden u.a. außergewöhnliche Anschaffungen, teure Reparaturen eines Vereins einmal im Jahr gefördert. Antragsende
ist immer der 30.09. des laufenden Jahres. Über die Höhe der
Förderung wird im Einzelfall entschieden.
11. Bestandteil der sozialen Arbeit der Gemeindeverwaltung
Arbeitskreis Kelter
Der Arbeitskreis Kelter ist an die Gemeindeverwaltung angelehnt. Er besteht seit über 20 Jahren und wurde seinerzeit ins
Leben gerufen um die historische Kelter zu erhalten. Es ist
nach wie vor Aufgabe und Ziel des Arbeitskreises, Gelder für
Anschaffungen und den Erhalt der Kelter (u.a. Bühne, Lichtanlage) zu erwirtschaften.Der Arbeitskreis erhält deshalb die
Kelter für seine Veranstaltungen gebührenfrei.
12. Reduzierte Gebühren bei Veranstaltungen Halle / Kelter
Die Vereine, Kirchen und andere Organisationen erhalten
grundsätzlich für die Benutzung der Rienzbühlhalle und der
Kelter bei Veranstaltungen eine reduzierte Gebühr, in den jeweiligen Satzungen sind für diese Veranstaltungen geringere
Gebühren ausgewiesen.
13. Sonstiges
Veranstaltungskalender
Die Gemeinde stellt jährlich einen Veranstaltungskalender mit
Veranstaltungen der Gemeinde, Vereine, Kirchen und anderen
Organisationen zusammen. Dieser wird kostenlos erstellt und
an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt.
Veröffentlichung Mitteilungsblatt
Wenn keine gemeindeeigenen Belange entgegenstehen, ermöglicht die Gemeindeverwaltung den Vereinen, Kirchen und
Organisationen die farbige Titelseite im Mitteilungsblatt um
auf wichtige Veranstaltungen hinzuweisen.
Nachrichtlich: Stiftungen
Unsere Vereinen, Kirchen und Organisationen können für ihre
Arbeit zudem bei der Rudolf-Rampf-Stiftung und der Bürgerstiftung Grafenberg Anträge zur Förderung stellen.
Grafenberg, 11.03.2015
gez. Annette Bauer
Bürgermeisterin
Parken Sie nicht
auf Gehwegen
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Seite 15
kreises unter www.kreis-reutlingen.de, Rubrik „Aktuelles“ zum
Download bereit.
Abholung am Dienstag,
24.03.2015, ab 06.00 Uhr
Mitteilungen anderer Behörden
Kreisbesuch des Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann am 22. April 2015:
Zu Regio-Messe und Bürgerempfang mit dem Shuttlebus
Ministerpräsident Winfried Kretschmann besucht auf Einladung von Landrat Thomas Reumann am Mittwoch, 22. April
2015 den Landkreis Reutlingen. Der Landkreis Reutlingen ist
Modellregion in nachhaltiger Regionalentwicklung, weshalb
der Schwerpunkt des Kreisbesuchs auf dem Thema Nachhaltigkeit liegt.
Beginnen wird der öffentliche Teil des Kreisbesuchs mit einer vom Landkreis Reutlingen veranstalteten Regio-Messe
in Münsingen. Diese findet von 15:30 bis 18 Uhr im ehemaligen Offizierscasino im Alten Lager statt. Der Besuch der
Regio-Messe ist für die Besucherinnen und Besucher ohne
Anmeldung und kostenfrei möglich. Die Messe präsentiert
das Thema Nachhaltigkeit im Landkreis Reutlingen aus verschiedenen Blickwinkeln. Ministerpräsident und Öffentlichkeit
haben vor Ort Gelegenheit, die Vielfalt an nachhaltigen Angeboten und innovativen Dienstleistungen aus dem sozialen,
wirtschaftlichen und ökologischen Bereich kennenzulernen.
Ausstellungspartner der Landkreisverwaltung sind neben der
Kreissparkasse Reutlingen zum Beispiel die Firmen Paravan,
SchwörerHaus, ElringKlinger und zahlreiche weitere Unternehmen, Vereine und Behörden aus dem ganzen Landkreisgebiet. An verschiedenen Ständen gibt es Mitmachangebote für
Kinder damit sich auch die kleinen Messe-Gäste wohlfühlen.
Der Gasthof Herrmann aus Münsingen sorgt für die Verköstigung der Messe-Besucher. Für die Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt es sich bis zum Biosphärenzentrum Schwäbische Alb
in Münsingen zu fahren und von dort direkt (ausgeschildert)
durch das Eingangstor in das Alte Lager hineinzufahren. Die
Parkmöglichkeiten im Alten Lager und der Fußweg zum Offizierscasino sind ebenfalls ausgeschildert.
Messebesucher können aber auch den barrierefreien Biosphärenbus nutzen, der unter anderem vom Busbahnhof Bad
Urach über Münsingen - Bahnhof als kostenfreier Shuttlebus
zur Haltestelle „Auingen Biosphärenzentrum“ fährt, die etwa
zwei bis drei Gehminuten vom Biosphärenzentrum entfernt
liegt. Alle Abfahrtszeiten und Einstiegsmöglichkeiten sind im
Messefaltblatt aufgeführt. Der Bus fährt abends auch zum
Bürgerempfang.
An der Bushaltestelle „Auingen Biosphärenzentrum“ steht außerdem ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung, das Menschen mit Handicap kostenfrei zum Offizierscasino und wieder zurück zur Haltestelle bringt. Die Messefaltblätter mit allen teilnehmenden Ausstellern, Messeprogramm,
Anfahrtskizze und Infos zum kostenfreien Busshuttle liegen
unter anderem bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
im Landkreis aus, oder stehen auf der Startseite des Land-
Der feierliche Abschluss des Kreisbesuchs findet am Abend
in der Festhalle Bad Urach, Neuffener Straße 6, statt: Ein
Bürgerempfang mit einer öffentlichen Frage- und Antwortrunde zwischen Bürgerschaft und Ministerpräsident. Der
Bürgerempfang beginnt um 19 Uhr. Nach der Rede des Ministerpräsidenten sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen
bei einem Stehempfang mit kulinarischen Köstlichkeiten aus
dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb persönlich mit ihm
ins Gespräch zu kommen. Für die musikalische Umrahmung
sorgen der mehrfache Musikpreisträger und Boogie-Woogie
Pianist Sascha Kommer sowie der Swingchor Bad Urach. Alle
Beiträge des Abends werden simultan in die Gebärdensprache übersetzt.
Kostenfreie Einlasskarten für den Bürgerempfang können die
Bürgerinnen und Bürger ab 23. März 2015 unter der Rufnummer 07121/ 480-1974 im Landratsamt reservieren, solange
der Vorrat reicht. Diese werden dann per Post versendet. Die
Karten des im Oktober 2014 krankheitsbedingt abgesagten
Kreisbesuchs haben keine Gültigkeit mehr. Der kostenfreie
Shuttlebus fährt von Münsingen nach Bad Urach und nach
dem Empfang wieder zum Bahnhof Münsingen zurück. Wer
nicht per Shuttlebus von der Regio-Messe anreist, findet
Parkmöglichkeiten direkt bei der Festhalle oder vor der GeorgGoldstein-Schule (Elsachstraße). Alle Informationen rund um
den Kreisbesuch gibt es stets aktuell auf der Internetseite
des Landkreises unter www.kreis-reutlingen.de, Rubrik „Aktuelles“.
Einladung zur Gründungsversammlung des
Vereins LEADER Mittlere Alb
Am 25. März treffen sich die Akteure der LEADER - Aktionsgruppe Mittlere Alb zur Gründung des Vereins in der
Zehntscheuer in Münsingen
Die Region „Mittlere Alb“ wurde als eine von 18 Regionen in
das europäische Förderprogramm LEADER für die Jahre 2015
bis 2020 aufgenommen. Für diesen Zeitraum stehen rund vier
Millionen Euro Zuschüsse für gute Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund acht Millionen Euro zur Verfügung.
Voraussetzung für den Einstieg in das Förderprogramm ist
die Gründung des Vereins LEADER Mittlere Alb und die Einrichtung der LEADER - Geschäftsstelle in Münsingen. Ein
schlagkräftiges Team soll sich dort künftig zusammen mit der
LEADER-Aktionsgruppe um die Umsetzung des Förderprogramms kümmern.
Die Gründungsversammlung findet am 25. März 2015 um
14:30 Uhr in der Zehntscheuer in Münsingen, Zehntscheuerweg 11 statt. In einem ersten öffentlichen Teil stimmen die
künftigen Mitglieder über die Satzung und die Gründung des
Vereins ab, bevor sie im zweiten nichtöffentlichen Teil die
Gremien des Vereins wählen. An diesem Teil der Versammlung
können nur noch diejenigen teilnehmen, die durch ihre Unterschrift unter die Satzung dem Verein als Gründungsmitglied
beigetreten sind.
Eingeladen sind neben den rund siebzig Akteuren der LEADER
- Aktionsgruppe auch weitere Akteure und Bürger aus dem
LEADER Gebiet Mittlere Alb, die sich mit pfiffigen Ideen an der
Umsetzung des Regionalentwicklungskonzeptes beteiligen
und Mitglied im Verein LEADER Mittlere Alb werden wollen.
Es ist vorgesehen, dass Privatpersonen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von fünfzig Euro, Vereine und Verbände
einen Beitrag von hundert Euro bezahlen. Falls noch nicht eingeladene Akteure Interesse an einer Mitgliedschaft im Verein
und an einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung haben,
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Mitteilungsblatt Grafenberg
ist es wichtig, dass sie sich bitte per Mail unter [email protected] oder telefonisch bei Karin Blum (07121/4803321)
oder Katja Fischer (07121/4803324) bis spätestens Montag,
den 23. März anmelden. Nähere Informationen zur Förderkulisse, Kontaktadressen und möglichen Projektideen erhalten
Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/leader.
Hintergrund:
- LEADER („Liaison entre actions de développement de
l´économie rurale“) steht für die „Verbindung von Aktionen
zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Für den Förderzeitraum
2015 - 2020 wurden die LEADER-Gebiete in Baden-Württemberg durch ein Wettbewerbs-Verfahren neu festgelegt.
Die LEADER-Region Mittlere Alb umfasst sechzehn Gemeinden im Landkreis Reutlingen und vier Gemeinden aus benachbarten Landkreisen, alle liegen im ländlichen Raum: Bad
Urach - Ortsteile Hengen/Seeburg/Sirchingen/Wittlingen,
Engstingen, Erkenbrechtsweiler, Gammertingen, Gomadingen, Grabenstetten, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein - Ortsteile Holzelfingen/Honau, Mehrstetten, Münsingen,
Neufra, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann,
Trochtelfingen, Westerheim und Zwiefalten.
Innovationen gesucht !
„Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
wollen wir die klugen Köpfe und die führende technologische
Position unserer Wirtschaft sichtbar machen. Es sollen damit
nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen
gewürdigt werden. Es geht auch darum, Neugierde, Phantasie
und den Mut zur Veränderung zu fördern. Wir wollen kluge
Köpfe anstiften, sich den Fragen unserer Zeit zu stellen und
neue Antworten zu finden“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes
Baden-Württemberg 2015 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis.
Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der
Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei
der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht
werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als
500 Beschäftigte einen maximalen Jahresumsatz von bis zu
100 Millionen Euro erzielen. Die eingereichten Bewerbungen
werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft
nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer
Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.
Die Preise sollen im Herbst 2015 verliehen werden. Ergänzend
dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an
ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des
Regierungspräsidiums Stuttgart.
Nummer 12
Kostenlose Informationsreihe
Das Regionalzentrum Reutlingen lädt
zu folgenden Informationsveranstaltungen ein
Rente und Steuern – was muss ich wissen?
am Montag den 20.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes
¾ Besteuerung der Renten
¾ Verfahren der Rentenbesteuerung
Arbeiten und Rente im Ausland
am Dienstag den 21.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Arbeiten im Ausland
¾ Rentenversicherungspflicht nach deutschem Recht
¾ Entsendungen
¾ Erziehungszeiten im Ausland
¾ Freiwillige Versicherung
Todesfall – versorgt über den Partner?
am Mittwoch 22.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Anspruch auf Hinterbliebenenrente
¾ Anrechnung des eigenen Einkommens
¾ Abfindung bei Wiederheirat
Altersrente vor 67 – Voraussetzungen und Varianten
am Donnerstag den 23.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Was sich seit Juli 2014 geändert hat
¾ Hinzuverdienst zur Rente
¾ Anhebung der Altersgrenzen
Rehabilitation und Erwerbsminderung
am Montag den 27.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Durch Rehabilitation wieder fit für den Job
¾ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
¾ Berufsunfähigkeitsschutz
¾ Rentenhöhe und Hinzuverdienstmöglichkeiten
Altersrente vor 67 – Voraussetzungen und Varianten
am Dienstag den 28.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Was sich seit Juli 2014 geändert hat
¾ Hinzuverdienst zur Rente
¾ Anhebung der Altersgrenzen
Frauen und ihre Rente: Was ist wichtig?
am Mittwoch den 29.04.2015, Beginn 19:00 Uhr
¾ Anrechnung von Kindererziehung bei der Rente
¾ Auswirkungen der Elternzeit und Teilzeitarbeit auf die Rente
¾ Altersrente und Witwenrente
Alle Vorträge sind kostenlos und finden im Regionalzentrum Reutlingen,
Ringelbachstraße 15 in 72762 Reutlingen statt, Beginn 19:00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden
Um besser planen zu können, bitten wir um vorherige Anmeldung, unter Tel. 07121 2037-171
Volkshochschule
Metzingen-Ermstal
Außenstelle Grafenberg
Anmeldungen für alle Kurse bei Stefanie Maisch, Tel.
9339-11.
Nähkurs für Erwachsene
In diesem Nähkurs wird ein Kleidungsstück (Hose, Bluse,
Rock) an 3 Vormittagen genäht. Wäre dies nicht auch was für
Sie? Mit ein wenig Erfahrung und Spaß am Nähen kann es
losgehen. (Anfänger sind auf Anfrage gerne willkommen). Mitzubringen sind: Nähmaschine, Schere, Stecknadeln, Schnitte
und Stoffe. Die Kursleiterin steht für evtl. Rückfragen wegen
Schnitten und Stoffen gerne zur Verfügung.
Leitung:
Bärbel Bauder
Termin:
ab Montag, 13.04.2015, 3 Vormittage
jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr
Ort:
Kelter, Nebenraum Untergeschoss
Gebühr:
60 €
Nähkurs für Jugendliche
Einen Nähkurs speziell für Jugendlich ab 12 Jahren bieten wir
an 4 Nachmittagen. Dort kann der Umgang mit der Nähmaschine erlernt werden, ebenso wie der Zuschnitt eines Musters
und vieles mehr. Wäre das nicht was für Dich? Mit ein wenig
Spaß am Nähen und guten Ideen kann es losgehen.
Mitzubringen sind: Nähmaschine, Schere, Stecknadeln,
Schnitte und Stoffe. Die Kursleiterin steht für evtl. Rückfragen
wegen Schnitten und Stoffen gerne zur Verfügung.
Nummer 12
Leitung:
Termin:
Ort:
Gebühr:
Mitteilungsblatt Grafenberg
Bärbel Bauder
ab 16.04.2015, 4 Nachmittage
jeweils von 16.00 - 18.00 Uhr
Kelter, Nebenraum Untergeschoss
40 €
Grundkurs: Häkeln
Häkeln ist einfach zu lernen und macht viel Spaß. Mit relativ
wenig Aufwand können schwierige Muster und Modelle gehäkelt werden. Es werden die Grundtechniken gezeigt, mit denen
alle Maschen gehäkelt werden können wie die Luftmasche, die
feste Masche, das halbe Stäbchen, das Doppelstäbchen und
wie man Maschen zu- und abnimmt, wie man Kreise häkelt
und noch einiges mehr. Am Schluss können Sie ein einfaches
Stück häkeln!
Mitzubringen sind für die erste Stunde eine Häkelnadel Nr. 3
und passende Wolle dazu.
Leitung:
Dagmar Lach-Früh
Termin:
Mittwoch, 15.04.2015, 4 Nachmittage
14.00 – 15.30 Uhr
Ort:
Ortsbücherei
Gebühr:
30 €
PC-Kurs für Senioren
Mit Enkeln E-Mails schreiben, ausprobieren, was das Internet bietet, wie ein PC funktioniert, Schriftliches für Vereine
oder Interessengruppen erledigen können, wissen, wie man
vielleicht auch eigene Lebenserfahrungen der Nachwelt überliefert, kann jeder in diesem Kurs lernen ohne irgendwelche
Vorkenntnisse zu haben.
Leitung: Mara Sander
Termin: Montag, 13.04., Dienstag, 14.04., Montag, 20.04.,
Dienstag, 21.04.2015, 4 Nachmittage
14.00-17.00 Uhr
Ort: Grundschule PC-Raum
Gebühr: 75 Euro
Ortsbücherei Grafenberg
(Mit freundlicher Genehmigung des Metzinger-Uracher Volksblattes)
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ist für beide das Ostereiermuseum, in dem sich ein Knochen
unbekannter Herkunft befindet. Welche Geschichten sie sich
jeweils dazu ausgedacht haben, lasen sie in der Grafenberger
Kelter vor, verrieten aber natürlich nicht, wer den „Höhlenmord“ begangen hat. Die Band lieferte eigens für die Lesung
von Jimmy Maas komponierte „mörderische“ Songs dazu.
„Auf die Idee hat uns Uwe Morgenstern gebracht“, verrieten
die beiden im Pausengespräch, dass der Sonnenbühler Bürgermeister, der auch Bandmitglied ist, auch eine Rolle spielt,
allerdings in der Entstehungsgeschichte und nicht im Krimi selbst. Sonnenbühl, insbesondere das Ostereiermuseum
und die Bärenhöhle, Reutlingen, Pfullingen oder Stuttgart als
Handlungsorte geben dem Krimi den regionalen Bezug, der
manchen neugierig machen könnte, diese Orte zu besuchen.
Wer sich auf Spurensuche im Fall „Höhlenmord“ machen
möchte, braucht dabei allerdings keine unheimlichen Erlebnisse zu befürchten. Ob jemand vorher lesen möchte, was
die beiden sich so ausgedacht haben oder zuerst vor Ort recherchiert, um dann gemütlich daheim den Mörder zu finden,
bleibt jedem selbst überlassen. Für alle, die Lesung und Musik
in der Kelter verpasst haben, gibt es das Buch und natürlich
auch eine CD von den „Lad’s“ zu kaufen.
Jubilare
Wir gratulieren herzlich:
Am 25.03.
Ursula Köstlin, Brunnenstraße 4, zum 71. Geburtstag
Am 26.03.
Albert Buchmann, Kirchstraße 1, zum 75. Geburtstag
Apotheke
Freitag, 20.03.2015
Uhland-Apotheke Nürtingen
Uhlandstr. 3
72622 Nürtingen
Tel.:
07022 - 86 33
Fax:
07022 - 3 39 36
Auf Mördersuche
Musik und Kriminalgeschichten: Die Lesung der "Höhlenmord" in der Grafenberger Kelternist gut angekommen.
Samstag, 21.03.2015
Schiller-Apotheke Nürtingen
Kirchstr. 53
72622 Nürtingen
Tel.:
07022 - 3 12 45
Fax:
07022 - 93 96 36
Sonntag, 22.03.2015
Apotheke Blickle Neckartailfingen
Alleenstr. 16
72666 Neckartailfingen
Tel.:
07127 - 3 58 35
Fax:
07127 - 2 17 07
Montag, 23.03.2015
Baum-Apotheke NürtingenOberensinger Str. 14
72622 Nürtingen
Tel.:
07022 - 6 77 22
Fax:
07022 - 6 77 33
Anna Barkefeld, Leiterin des Ostereiermuseums in Erpfingen
und Julian Letsche, Zimmermann, der auf der Walz war und
Bandmitglied von „Lads Go Buskin“ ist, haben ein Experiment
gewagt und zusammen einen Krimi geschrieben. Der besteht
allerdings aus zwei getrennten Geschichten. Ausgangspunkt
Dienstag, 24.03.2015
Apotheke am Rathaus Pliezhausen
Schulberg 5
72124 Pliezhausen
Tel.:
07127 - 8 02 12, Fax:
07127 - 97 29 48
Seite 18
Mitteilungsblatt Grafenberg
Mittwoch, 25.03.2015
Weinberg-Apotheke Metzingen
Ulmer Str. 70
72555 Metzingen
Tel.:
07123 - 9 60 30
Fax:
07123 - 96 03 30
Donnerstag, 26.03.2015
Hofbühl-Apotheke Metzingen
Metzinger Str. 16
72555 Metzingen
Tel.:
07123 - 43 82
Fax:
07123 - 6 10 78
Was sonst noch interessiert
Kinoprogramm Luna Filmtheater, Metzingen:
Donnerstag, 19.03.
17:30 Uhr: Boyhood
20:45 Uhr: Selma
Freitag, 20.03.
18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit
20:45 Uhr: Selma
Samstag, 21.03.
15:15 Uhr: Fünf Freunde 4
18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit
20:45 Uhr: Selma
Sonntag, 22.03.
15:15 Uhr: Fünf Freunde 4
17:30 Uhr: Boyhood
20:45 Uhr: Selma
Montag, 23.03.
17:30 Uhr: Boyhood
20:45 Uhr: Selma
Dienstag, 24.03.
18:00 Uhr: Die Entdeckung der Unendlichkeit
20:45 Uhr: Selma
Mittwoch, 25.03.
17:30 Uhr: Boyhood
20:30 Uhr: Reihe „Filme in Originalsprache“: Selma
www.luna-metzingen.de
Tagesmütter e.V. Reutlingen
Erste Hilfe am Kind – Auffrischungskurs in Metzingen
Am Samstag 18.04.2015 findet zwischen 09:00 Uhr und 16:00
Uhr ein Auffrischungskurs zum Thema „Erste Hilfe am Kind“
des DRK Metzingen statt. Veranstaltungsort ist DRK Metzingen, Alte Turnhalle, Konrad-Adenauer Platz 3, in Metzingen
Hierzu sind alle die einen Auffrischungskurs benötigen herzlich
eingeladen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 27.03.2015
bei Frau Steinhilber des Tagesmütter e.V. Reutlingen an.
Informationen und Anmeldung: Alice Steinhilber, Fachberatung für Metzingen und Grafenberg, Telefon: 07123/910702, E-Mail: [email protected]
Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de
Internationaler Schüleraustausch
Gastfamilien gesucht!
Ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt
in Deutschland! Die kurzzeitige Erweiterung Ihrer Familie
Nummer 12
wird Ihnen Freude machen. Die Jugendlichen verfügen über
Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium besuchen und
bringen für persönliche Wünsche ausreichend Taschengeld
mit.
Sprachaufenthalt
Familienaufenthalt: 20.06. bis 15.07.2015
Je 10 Schülerinnen aus Kroatien, Rumänien, Serbien und
Ungarn
Die Gastfamilie erhält 10,- €/Tag für Unterkunft und Verpflegung.
Für Spanischinteressierte
Alexander-von-Humboldt-Schule: 3.8. – 8.9.2015
Aufenthalt in Lima/ Peru in einer Gastfamilie; optional Reise
nach Machu Picchu.
Gegenbesuch im Januar 2016.
Interessiert? Weitere Informationen bei:
Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart
Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31,
[email protected]
www.schwaben-international.de
Nürtinger Str. 6 Zehntscheuer
Telefon (07022) 4 77 48
e- Mail- Adresse: [email protected]
Mittwoch 10 – 11 Uhr
Treffpunkt:
jeden 2. Dienstag im Monat
in der Zehntscheuer
von 16.30 – 17.30 Uhr
Angebote:
- Schüler in KS1 bietet E-Gitarrenunterricht für Anfänger an.
(Chiffre 1386).
- 14-jährige Gymnasiastin (Altdorf) bietet Nachhilfe für
Grundschüler/Innen in Lesen, Mathe und Englisch. (Chiffre 1382)
- Qualifizierte und flexible Kinderbetreuung bietet Tagesmutter in Raidwangen. (Chiffre 1398)
- Schülerin bietet Hilfe beim Babysitten, Hunde Gassi
führen, Einkaufen o.ä. In Bempflingen, Großbettlingen,
Neckartenzlingen und nähere Umgebung. (Chiffre 1379)
Wünsche:
- Nachhilfe gesucht in Mathe und Physik von 16 jähr. Schülerin, TG, Kl. 11. (Chiffre 1399)
- Wer besucht behinderten Rentner nachmittags zur Unterhaltung? (Chiffre 1397)
- Ehepaar 56/59 Jahre alt, sucht Anschluss an Kegelclub
(nicht am Wochenende). (Chiffre 1395).
- Suche Eltern autistischer Kinder zum Erfahrungsaustausch. (Chiffre 1394).
- Suche Gemeinschaft in der Freizeit zum Nähen. (Chiffre
1393)
- Suche nette Leute, die nach Feierabend oder am Wochenende gerne Gesellschaftsspiele, Brettspiele oder Karten
spielen. (Chiffre 1384)
Auch Sie können sich an der Hobby-Kontakt-Börse beteiligen:
Schriftlich, telefonisch oder per E-Mail
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Seite 19
Bei schriftlichen Anfragen benötigen wir die Chiffre- sowie
Ihre Telefon Nr.
Zuschriften werden nur telefonisch weiter vermittelt. Alle Wünsche/Angebote werden bis zu ihrem Widerruf regelmäßig
veröffentlicht.
3. April laden wir von 12.30 bis 17.00 Uhr zum gemütlichen
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen in der Kelter ein. An
Karfreitag nur Rührkuchen, Hefezopf und Kleingebäck. Wer
dazu einen Kuchen beisteuern kann, möchte sich bitte bei
Gabriele Vorwerk, Tel. 95 81 84 melden.
Bitte keine Briefe an den Verlag !!!!
Zweitgottesdienst – Kirche in einem anderen Licht sehen
Auch im Jahr 2015 wollen wir immer wieder einen "anderen"
Gottesdienst anbieten und hiermit ganz herzlich zu unserem
ersten einladen - das Motto wird dieses Jahr das Thema "Provokation" sein. Lasst Euch, lassen Sie sich provozieren von
spannenden Gedanken und Geschichten voller Alltagsnähe
und mit praktischem Bezug. Am 22. März wird der nächste
Gottesdienst um 18.00 Uhr in der Kirche sein, wir freuen uns
wenn wir viele Besucher begrüßen dürfen. An diesem Abend
wollen wir so einiges mal annehmen und andererseits uns aber
auch vielem, insbesondere auch neuem oder provokantem,
nicht verweigern... daher auch die Überschrift für diesen
Abend: Annahme verweigert!
Besonders freuen wir uns, dass uns die Band "Wir und die
anderen 2" mit dem Alt-Grafenberger Clemens Schur musikalisch unterstützen wird. Schon allein dies ist sicherlich ein
guter Grund, bei uns vorbeizuschauen. Wie immer werden wir
die Gelegenheit bieten, uns im Anschluss bei Getränken und
Pizza noch auszutauschen oder einfach die Woche sacken zu
lassen um dann gut in die neue Woche zu starten. Also, einfach
vorbeikommen und gerne auch Gäste, Freunde, Bekannte
oder einfach nur "Hungrige" mitbringen.
Klaus Kullen und Team
Kirchliche Nachrichten
Evangelische
Kirchengemeinde Grafenberg
Pfarrer Hahn, Kirchstraße 10, Tel. 3 12 45
Pfarrbürozeiten: Dienstag und Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr,
Tel. 31245
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirchengemeinde-grafenberg.de
Mesner Tobias Roth, Kelterstraße 35, Tel. 31225; mobil:
0175/7286599
Donnerstag, 19. März 2015
18.00 Jungschartreff für Mädchen
18.00 Bubenjungschar
20.00 Jugendkreis „Netzwerk“
20.00 Kirchenchor
Freitag, 20. März 2015
16.00 Mini-Jungschar
Sonntag, 22. März 2015
10.00 Gottesdienst (Prädikant E. Schlotterbeck); Das Opfer ist für unsere Gottesdienste bestimmt
10.00 Kindergottesdienst im Gemeindehaus
18.00 Zweitgottesdienst zum Thema: Annahme verweigert! mit Klaus Kullen und Team (Michaelskirche)
19.00 Aidlinger Kreis, Zeit mit Gott
Kirche in einem anderen
Licht sehen
provozierend: Annahme verweigert!
Sonntag, 22
.03.2015
Montag, 23. März 2015
9.30 Mutter-Kind-Gruppe „Zwergenstübchen“; Kontakt:
Petra Speck, Tel. 959055
19.30 Jugendkreis
in der ev. Kirc
he
Beginn 18:0
0 Uhr
Dienstag, 24. März 2015
9.00 Gebetskreis
20.00 Posaunenchor
Mittwoch, 25. März 2015
20.00 Kirchenchor
Donnerstag, 26. März 2015
18.00 Jungschartreff für Mädchen
18.00 Bubenjungschar
19.15 Passionsandacht in der Kirche
20.00 Jugendkreis „Netzwerk“
20.00 Öffentliche Kirchengemeinderats-Sitzung
Passionsweg 2015
Der Passionsweg lädt auch in diesem Jahr wieder von Montag,
23. März bis Ostermontag, 06. April zu einem besonderen
Spaziergang ein. Der Passionsweg ist täglich von 9.00 bis
19.00 Uhr aufgebaut und beginnt an der Kelter. Er greift in Gestaltung und Texten die zentralen Inhalte der Passion und der
Osterbotschaft auf. An Palmsonntag, 29. März und Karfreitag,
www.kirchengemeinde-grafenberg.de
Osternachtfeier- Wer macht mit?
Wie in den vergangenen Jahren, wollen wir auch in diesem
Jahr wieder eine festliche Osternachtfeier durchführen. Mit
biblischen Schriftlesungen und Texten, mit einer Taufgedächtnisfeier, dem Abendmahl und mit Liedern wollen wir den Os-
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Nummer 12
termorgen und damit die Auferstehung unseres Herrn Jesus
Christus feiern. Wer gerne als Leserin oder Leser die Osternachtfeier mitgestalten möchte, sollte sich bitte bis Palmsonntag, 29.03. im Pfarramt unter Tel. 3 12 45 oder per E-Mail unter
[email protected] melden.
Neuer Gesprächskreis - Nachdenken über Fragen des
Lebens
Vermehrt ist in unserer Gemeinde der Wunsch nach einem Gesprächskreis geäußert worden. Dieses Anliegen möchten wir
aufgreifen und beispielsweise allgemeine Lebens- und Glaubensfragen anhand verschiedener Bücher besprechen oder
uns auch intensiv mit einzelnen Bibelabschnitten beschäftigen
- wir werden und hierbei nach den Interessen der Teilnehmer
richten. Termine und Häufigkeit der Treffen werden bei einem
ersten Zusammenkommen mit der Gruppe besprochen. Ganz
herzliche Einladung an alle Grafenbergerinnen und Grafenberger. Wer Interesse hat, möge sich bitte bei M. Butteweg, Tel.
07022/977941 oder bei A. Hahn, Tel. 07123/31245 melden.
Ausflug der Bubenjungschar ins h3
Als Abwechslung zu dem Programm im Gemeindehaus unternahm die Bubenjungschar am vergangenen Donnerstag
einen Ausflug in die Kletterhalle h3 in Metzingen. Die gesamte
Ausrüstung wurde uns vom h3 zur Verfügung gestellt uns so
konnten wir gemeinsam ein sportliches Highlight erleben.
Verschiedene Kletterrouten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden stellten die Jungs oft vor Herausforderungen.
Beim Bouldern (Klettern ohne Sicherung in geringer Höhe)
konnten alle die Grenzen ihrer Kraft austesten und hatten
dabei großen Spaß.
Die Bubenjungschar trifft sich, außer in den Schulferien, jeden
Donnerstag von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Gemeindehaus.
Jeder Junge, ab der vierten Klasse, ist herzlich eingeladen.
Der
Passionsweg
beginnt
an der Kelter
und ist täglich von
9.00 - 19.00 Uhr
aufgebaut
Grafenberger
Passionsweg
23. März - 6. April 2015
An Palmsonntag
und an Karfreitag
werden jeweils um
14.00 Uhr
spezielle
Kinderführungen
angeboten
An folgenden Tagen werden
Führungen angeboten:
Palmsonntag, 29. März 2015
Karfreitag, 3. April 2015
jeweils zwischen 13.00 und 16.00 Uhr
An Palmsonntag und an Karfreitag ist
die Kelter von 12.30 - 17.00 Uhr geöffnet.
Gruppen werden gebeten sich unter Tel 07123-9765906 anzumelden.
Veranstalter:
Evang. Kirchengemeinde Grafenberg in
Zusammenarbeit mit der
Kath. Kirchengemeinde
Kath. Pfarramt St. Bonifatius Metzingen, Daimlerstr. 7,
Tel. 9229-0, Pfr. H. Weiß, Pastoralreferentin B. Schmitt-Feuchter,
Gemeindereferent M. Ziegler
e-mail: [email protected]
www.KatholischeKircheMetzingen.de
Freitag, 20.03.
8.00 Eucharistiefeier
19.00 Bibel-Teilen in St. Lioba (Weiß)
Samstag, 21.03.
10.00 „Weg-Gottesdienst“ in St. Bonifatius für Erstkommunionfamilien Gr. A zum Thema „Kommunion“
14.30 „Weg-Gottesdienst“ in St. Bonifatius für Erstkommunionfamilien Gr. B zum Thema „Kommunion“
18.30 Sonntagvorabendmesse
19.30 „Boni-Show“ der Jugend: „Diese Jugend zeigt
Talent“, im Bonifatiussaal
Sonntag, 22.03. - 5. Fastensonntag
Misereor-Fastenkollekte
8.45 Eucharistiefeier in St. Johannes Riederich
10.00 Eucharistiefeier mit dem Boni-Chörle, parallel Kinderkirche und Kinderkirche für Kleine
11.15 Italienische Eucharistiefeier
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
12.15 Kroatische Eucharistiefeier
18.00 "Spätschicht" in der Fastenzeit in St. Johannes
Riederich
18.30 Bußfeier in St. Bonifatius
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SPÄTSCHICHTEN IN DER FASTENZEIT
Montag, 23.03.
17.00 Gymnastik für Seniorinnen im Saal
18.30 Eucharistiefeier
19.30 Anbetung mit dem Gebetskreis im Gemeindehaus
Peter und Paul Grafenberg
Dienstag, 24.03.
8.30 Bibel-Teilen in St. Lioba (Frauen)
8.30 Bibel-Teilen in St. Lioba (Schneider)
18.30 Eucharistiefeier in St. Johannes Riederich
19.00 Kroatisches Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier
20.00 Kirchenchor Probe im kleinen Saal
Mittwoch, 25.03. Verkündigung des Herrn
8.15 Zeit zum Verweilen in der Kapelle
14.00 Krankensalbungsgottesdienst in St. Bonifatius
15.30 Italienisches Rosenkranzgebet
17.00 Kreuzwegandacht
19.00 Eucharistiefeier in Peter und Paul Grafenberg
19.45 Boni-Chörle Probe in St. Lioba
20.00 Meditativer Tanz und Meditation im Saal
Donnerstag, 26.03.
18.30 Eucharistiefeier mit Anbetung
20.00 Kolpingsfamilie: Gesprächsabend mit Präses Hermann Weiß im Saal
Freitag, 27.03.
8.00 Eucharistiefeier
19.00 Bibel-Teilen in St. Lioba (Weiß)
Boni-Show
Diese Jugend
zeigt Talent
Samstag, 21. März
19.30 Uhr
Bonifatiussaal
Der
Passionsweg
beginnt
Tolle Programmpunkte:
Feuerspucken
Gesang und Musik
Sketche
Tanz
Zaubertricks
Snack und Getränke
an der Kelter
und ist täglich von
9.00 - 19.00 Uhr
aufgebaut
23. März - 6. April 2015
An Palmsonntag
und an Karfreitag
Erlös für Arbeitskreis Asyl und
Gonzalinho-Projekt.
werden jeweils um
Kommen Sie, staunen Sie,
genießen Sie einen schönen Abend
und spenden Sie.
Kinderführungen
Die Akteure des Abends:
Boni-Teens, Flötengruppe,
Kolpingjugend, Ministranten,
Tanzgruppe noName und
der Zauberer Zacharias Auber
Grafenberger
Passionsweg
14.00 Uhr
spezielle
angeboten
An folgenden Tagen werden
Führungen angeboten:
Palmsonntag, 29. März 2015
Karfreitag, 3. April 2015
jeweils zwischen 13.00 und 16.00 Uhr
An Palmsonntag und an Karfreitag ist
die Kelter von 12.30 - 17.00 Uhr geöffnet.
Gruppen werden gebeten sich unter Tel 07123-9765906 anzumelden.
Veranstalter:
Evang. Kirchengemeinde Grafenberg in
Zusammenarbeit mit der
Kath. Kirchengemeinde
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Nummer 12
Krankensalbungsgottesdienst
am Mittwoch, 25. März, um 14.00 Uhr
in der Bonifatiuskirche.
Donnerstag, 19. März 2015
20.00 Gottesdienst
Freitag, 20. März 2015
20.00 Jugendabend Ü 30 in Metzingen, Christian-VölterStr. 25
Die Handauflegung und Salbung auf Stirn und Hände ist für
alle gedacht, die an einer schweren Krankheit leiden oder gebrechlich geworden sind. Auch wer psychisch niedergedrückt
ist oder wer vor einer schweren Operation Angst hat, soll durch
die zeichenhafte Handlung und das Gebet um die Kraft des
Geistes Jesu gestärkt und innerlich frei werden. Bei der Feier
im Gemeindegottesdienst findet das vertrauensvolle Gebet
aller einen guten Ausdruck.Man darf erleben, dass sich Jesus
Christus mit uns verbindet, um seine heilende Kraft wirksam
werden zu lassen.
Bei diesem Gottesdienst sollen alle, die das Sakrament empfangen möchten, in den vordersten Bänken teilnehmen. Für
Rollstuhlfahrende empfiehlt sich der rollstuhlgerechte Seiteneingang.
Anschließend wird zu Kaffee und Kuchen in den Saal unter der Kirche, der auch für Rollstuhlfahrende erreichbar ist,
eingeladen.
Wer einen Fahrdienst zur Kirche benötigt, melde sich bitte im
Pfarramt, Tel. 9229-0.
Samstag, 21. März 2015
17.00 Jugendzusammenkunft des Kirchenbezirkes im
Forum 22 in Bad Urach
9.30 Reli-Tag im Forum Fasanenhof in Stuttgart
Sonntag, 22. März 2015
9.30 Gottesdienst
Dienstag, 24. März 2015
20.00 Bezirkschorprobe in Nürtingen
Donnerstag, 26. März 2015
20.00 Gottesdienst
Weitere Informationen erhalten Sie unter :
www.nak.org
www.nak-sued.de
Aus dem Vereinsleben
PALMSONNTAG
Palmbuschbasteln
und
Familiengottesdienste
Kinder mit Begleitung (!) und Erwachsene sind eingeladen,
für die Prozessionen am Palmsonntag Palmbuschen zu basteln am Samstag, 28. März, schon um 14.00 Uhrim Bonifatiussaal. Bitte mitbringen: Grüne Zweige (Buchsbaum,
Wachholder, Immergrün...), mindestens zwölf ausgeblasene,
verzierte Eier (es gehen auch künstliche Eier, unbedingt mit Löchern oben und unten in Streichholzdicke!), verschieden breite
Geschenkbänder aus Stoff, ein spitzes Küchenmesser, eine
Schere, (grünen) Blumendraht, Gartenschere, Palmbuschen/
Stöcke (sofern vorhanden, sonst bei uns erhältlich).
Parallel Leseprobe für die Familiengottesdienste.
An Palmsonntag, 29. März, werden um 8.45 Uhr in St. Johannes Riederich und um 10.00 Uhr in St. Bonifatius die
Familiengottesdienste mit Palmprozession gefeiert.
TSV Holzmaden - TSV Grafenberg 2:2 (1:1)
In einem schwachen Spiel trennten sich der TSV Holzmaden
und der TSV Grafenberg mit einem Unentschieden.
Dabei hatte der TSV Grafenberg am Anfang Pech, als ein
Stürmer der Heimmannschaft nach einem langen Einwurf
Unstimmigkeiten im Strafraum nutze und zur Führung traf
(15.). Postwendend konnte Grafenberg nach einem schönen
Spielzug in Form von Carmelo Sessa (16.) ausgleichen. Nach
dem Wiederanpfiff verbuchte der TSV Holzmaden mehrere
Chancen, nutzte diese allerdings nicht. Die Gäste aus Grafenberg machten es besser und verwandelten ihre erste Chance durch Sven Frick (51). Der Führungstreffer sorgte für Mut bei
den Gästen, mehrere Einschussmöglichkeiten blieben dabei
aber ungenutzt. Das Tor zum 2:2 erzielte der Holzmadener
Burak Engin durch einen schönen Freistoßtreffer (76.).
TSV: Maisch, Thurner, Gerz, Früh, Ahmad, Euchner (64.
Pracht), Frick, Schwarz, Richter, Berenyi, Sessa (74. Rinaldi)
SGM TSV Kohlberg II/ Tischardt II - TSV Grafenberg II 0:1
(0:1)
TSV II: Kröning, N. Kaya, Rezgui, Labinot, F. Euchner, Hihn,
Patrick Richter, Carozzo, S. Jureczko, Rampf, Gebauer
Vorschau: Kommenden Sonntag empfängt der TSV Grafenberg den FV 09 Nürtingen II. Anpfiff ist um 15 Uhr, die
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
zweite Mannschaft empfängt um 13 Uhr die Spvgg Germania
Schlaitdorf.
Abteilung Jugendfußball
A-Jugend: Souveräner Auftaktsieg
Die A-Jugend bestritt am vergangenen Samstag ihr erstes
Punktspiel in der Leistungsstaffel. Nachdem die Vorbereitungsphase incl. Vorbereitungsspiele nicht ganz nach Wunsch
verlief, war man doch sehr gespannt, wie der Start in die
Punkterunde gelingt.
Als ersten Gegner erwartete man den TSV Deizisau, Tabellenzweiter in der Qualistaffel 1, also gleich zu Beginn ein
vermeintlich schwieriger Gegner.
Oberste Priorität war es, die in der Vorbereitung sehr wacklige
Defensive zu stabilisieren. Dies gelang mehr als ordentlich. Alle
11 arbeiteten von Beginn an sehr ordentlich nach hinten. Der
Gegner operierte überraschenderweise nur mit langen Bällen,
die wir sehr sicher klärten. Offensiv begannen wir sehr verhalten. Doch als zu spüren war, dass der Gegner überwiegend
auf Torsicherung aus war, starteten wir sehr vielsprechende
Angriffe. Ab der 10. Minute wurden dann auch Torchancen
herausgespielt, die aber leichtsinnig vergeben wurden.
So dauerte es bis zur 28. Minute – eine Standardsituation
musste herhalten. Frieder zirkelte einen Freistoß in den gegnerischen Strafraum, Pepe stand an langen Pfosten und drückte
das Leder über die Linie. Nun war der Bann gebrochen und
wir diktierten eindeutig das Spiel. Das 2:0 in der 34. Minute
war eine logische Folge. Frieder schlug einen Eckball scharf
in die Mitte und Jannik war aus 10 m mit einer Direktabnahme
erfolgreich.
Und der Gegner? Der kam in der gesamten ersten Halbzeit nur
einmal gefährlich vors Tor, als Kai einen abgefälschten Schuss
reflexartig zur Ecke lenkte.
Zur 2. Halbzeit erwarteten wir einen stürmischen Gegner. Dieser stellte auch auf drei Stürmer um, wir hatten aber dadurch
im Mittelfeld numerische Überzahl, die wir klug ausnutzten.
So bestimmten wir nun eindeutig das Spiel und erzielten in
der 53. Minute das vorentscheidende 3:0. Ein Ballgewinn im
Mittelfeld, dann schalteten wir blitzschnell um. Jannik schickte
Philipp, der quer zu Frieder passte und dieser vollendete
souverän.
Wir hatten nun weitere Torchancen, doch fehlte die letzte
Konsequenz im Abschluss. Zudem wurde ein einwandfreies
Tor von Emmanuel nicht anerkannt. Als alle auf den Schusspfiff
warteten, kam Deizisau noch zu zwei Torchancen, eine davon
endete am Torgebälk.
Somit erzielten wir einen hochverdienten Sieg. Allerdings folgen nun acht weitere Endspiele, das Nächste am kommenden
Samstag beim TB Ruit.
Es spielten: Kai Kröning, Andre Hihn, Fabian Kittelberger (78.
Minute Florian Wendt), Pepe Klemm, Kevin Schill, Marius
Ahlgrimm, Jannik Sulz, Fabian Knöll (68. Luca Ströbel), Philipp Dennenmoser, Emmanuel Ankomah (81. Lars Sander),
Frieder Geiger.
Kreisklasse: TSV/RSK Esslingen 2 – TSV Grafenberg 1
2,5 : 5,5
Grafenberg wahrt Chance auf Relegationsspiel
In der Vorschlussrunde der Kreisklasse kam der TSV Grafenberg zu einem deutlichen Erfolg gegen die abstiegsbedrohte
Esslinger Mannschaft.
Nach einem Auftaktremis von Dieter Greiner an Brett 6 gewannen Dr. Heiner Schneider und Eberhard Hallmann an den
Brettern 5 und 4 fast zeitgleich ihre Spiele. An Brett 8 erreichte
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Simon Krickl durch eine seltene Pattstellung ein Remis. Auch
am Spitzenbrett teilte sich Steffen Thurner mit seinem Gegner
den Punkt. Den Mannschaftserfolg sicherte Volker Lang an
Brett 3 durch Zeitüberschreitung seines Kontrahenten. Ludwig Hammel an Brett 7 baute nach Turmgewinn die Führung
aus. Im Schlussspiel geriet Matthias Gugel an Brett 2 nach der
Zeitkontrolle in ein materiell nachteiliges Springerendspiel und
gab seine Partie auf.
In der Schlussrunde kämpfen die Mannschaften von Wernau,
Grafenberg und Deizisau um den Tabellenplatz 2, der zur
Teilnahme am Relegationsspiel zum Aufstieg in die Bezirksliga berechtigt. Wernau – Platz 2 – trifft dabei auf Meister SV
Nürtingen 3 und Grafenberg – Platz 3 – im direkten Duell auf
Verfolger Deizisau – Platz 4.
Die weiteren Ergebnisse der 8. Runde
SF Deizisau 3 - SF Nabern 2
5,5 : 2,5
SV DT Esslingen 3 - SV Nürtingen 4
4,5 : 3,5
SV Wendlingen 2 - SK Wernau 1
3,0 : 5,0
SV Nürtingen 3 - SC Ostfildern 3
7,0 . 1,0
Die aktuelle Tabelle
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
SV Nürtingen 3
SK Wernau 1
TSV Grafenberg 1
SF Deizisau 3
SV Wendlingen 2
SV DT Esslingen 3
SV Nürtingen 4
SC Ostfildern 3
TSV/RSK Esslingen 2
SF Nabern 2
Punkte
16
13
13
12
7
7
5
4
3
0
Brettp.
46,5
46,0
37,0
38,5
33,0
31,0
28,0
21,0
20,5
18,5
Das Schlussspiel findet am12. April im Sportheim (Schachraum) statt.
Handels- und Gewerbeverein
Grafenberg e.V.
Jahreshauptversammlung
Liebe Mitglieder und Freunde des HGV Grafenberg,
das HGV-Arbeitsjahr 2014 ist abgeschlossen, die Kasse überprüft und die Berichte geschrieben. Somit können wir Rechenschaft ablegen und laden Sie recht herzlich zu unserer
Jahreshauptversammlung ein
am Donnerstag, 26. März 2015 um 19.30 Uhr
in der Gaststätte „Krone“ in Grafenberg
Tagesordnung
1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht der Kassenführerin
4. Entlastung
5. Neuwahlen
6. Informationen zum Linsenfest 2015
7. Sonstiges, Aussprache
Anträge können bis 26. März 2015 14.00 Uhr beim Vorsitzenden eingereicht werden.
Nach dem offiziellen Teil berichtet Rudolf Rampf von einer
faszinierenden Reise nach Brasilien. Auf einem Flußschiff hat
er den Amazonas hautnah erlebt und interessante Eindrücke
von Rio de Janeiro in farbigen Bildern festgehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Rampf, 1. Vorsitzender
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Einladung zur Jahreshauptversammlung des TC Grafenberg e.V.
Am Freitag, 27. März 2015 – 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte
Krone in Grafenberg die Hauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des ersten Vorsitzenden
3. Berichte
a) Sportwart
b) Jugendwart
c) Kassier
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung
6. Wahlen
7. Anträge
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis spätestens
eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden.
Erste Arbeitseinsätze auf der Tennisanlage
Nummer 12
den meistens gut besuchten Probenbetrieb. Es laufe aus
seiner Sicht sehr gut und es gehe stetig mit einer gesanglich
guten Entwicklung voran. Zum Schluß seines Berichtes verriet der Chorleiter noch, dass für 2016 ein Konzert in einem
etwas anderen Rahmen, nämlich in der Grafenberger Kelter
geplant sei. Mit dem Bericht der Vorstandschaft, vorgetragen
von Sven Bader, wurden die Jahresberichte abgeschlossen.
Mit stolz könne mann auf nun schon 4 Jahre gemischter Chor
zurückblicken, mit dem ein zusätzliches Standbein geschaffen
worden sei. Knapp 25 Sängerinnen und Sänger sind neben
dem Männerchor bestens in den Verein integriert. Ein Dank
ging an die Vorstandskollegen, den Aussschuß und den Chorleiter für die immer gute Zusammenarbeit. Nicht zu vergessen
die Gemeinde Grafenberg mit Bürgermeisterin Bauer an der
Spitze für die Überlassung des Proberaumes. Der Liederkranz
Grafenberg sei mit zwei Chören gut gerüstet, es gelte aber
auch diesen Stand zu pflegen und immer nach neuen Sängerinnen und Sängern Ausschau zu halten so Sven Bader zum
Abschluss seines Berichtes. Bevor Bürgermeisterin Annette
Bauer nun die einstimmigen Entlastungen vornahm richtete
sie einige Grußworte an die Mitglieder. Sie fand es zunächst
schade, dass 2015 kein Konzert geplant sei. Ihr habe das letzte
Konzert in der Rienzbühlhalle sehr gut gefallen. Man sei ein
aktiver Verein und bringe sich viel in der Gemeinde ein wofür
sie sich im Namen der Gemeinde bedanken wolle. Mit einigen
Worten ging Frau Bauer anschließend auf die Gemeindepolitik
in Grafenberg ein und berichtete über aktuell geplante Maßnahmen und Vorhaben im Ort.
Am Freitag, 20.03. ab 16.30 Uhr und am Samstag, 21.03.
ab 8.00 Uhr finden die ersten zwei Arbeitseinsätze statt. Wir
hoffen auf eine rege Beteiligung unserer Mitglieder.
138. ordentliche Generalversammlung des Gesangverein
"Liederkranz 1877" Grafenberg e. V.
Ehrungen für 60, 30 und 25 Jahre aktives Singen, sowie zahlreiche Wahlen waren die wichtigsten Tagesordnungspunkte
der 138. ordentlichen Generalversammlung des Gesangverein
"Liederkranz 1877" Grafenberg e. V., zu der alle Sängerinnen,
Sänger, Ehrenmitglieder und Mitglieder am vergangenen Donnerstag, dem 12. März in den Hermann-Bader-Raum der
Rienzbühlhalle eingeladen waren.
In seine Begrüßung konnte Vorstandssprecher Ralf Wurster
insgesamt 39 Mitglieder und Gäste recht herzlich willkommen heißen. Ein besonderer Gruß galt dem Präsidenten des
Chorverbandes Karl-Pfaff Udo Goldmann, der an diesem
Abend nach Grafenberg gekommen war, der Grafenberger
Bürgermeisterin Annette Bauer sowie dem Chorleiter des
Vereines Thomas Schäfer. Nach der musikalischen Eröffnung
durch den Männerchor galt es fünf verstorbenen Mitgliedern
und ehemaligen Sängern zu gedenken. Ihnen zu Ehren trug
der Chor ein weiteres Lied vor. Die Reihe der folgenden Jahresberichte eröffnete Rudi Wurster mit einem Kassenbericht
der am Ende ein ganz leichtes Plus verzeichnen konnte. Für
die Kassenprüfer Manfred Wurster und Siegfried Früh bestätigte letzterer eine ordentliche Kassenführung ohne jegliche
Beanstandungen. Schriftführer Ralf Wurster entführte alle
gedanklich nochmals in das abgelaufene Jahr 2014. Chorleiter
Thomas Schäfer berichtete, dass er sich nun im „verflixten 7.
Jahr“ befinde. Er komme jede Woche gerne nach Grafenberg,
die Arbeit hier mache ihm sehr viel Spaß. Über das letzte Jahr
verteilt habe man einige erfolgreiche Auftritte gehabt. Die eindeutige Stärke des Chores sei der unverstärkte Chorgesang
ohne jegliche Technik. Weiter freute sich der Chorleiter über
Unser Bild zeigt von links nach rechts: Den Präsidenten des
Chorverbandes Karl-Pfaff Udo Goldmann, den für 60 Jahre
aktives Singen geehrten Paul Wurster, sowie die für 30 Jahre
aktives Singen geehrten Peter Kächele und Rainer Stiefel.
Der Höhepunkt des Abends folgte mit dem Punkt „Ehrungen“
zu dem extra der Präsident des Chorverbandes Karl-Pfaff
Herr Udo Goldmann angereist war. Der Präsident freute sich
ganz besonders drei verdiente Sänger auszeichnen zu dürfen.
Für 60 Jahre aktives Singen wurde Paul Wurster mit der Ehrennadel und Ehrenurkunde des Deutschen Chorverbandes
ausgezeichnet. Peter Kächele und Rainer Stiefel erhielten
für 30 Jahre aktives Singen die Ehrennadel und Ehrenurkunde des Chorverbandes Karl-Pfaff überreicht. Auf 25 Jahre
aktive Sängerzeit kann Kurt Engbarth zurückblicken. Da er
leider krankheitsbedingt nicht an der Versammlung teilnehmen konnte wird ihm die Urkunde und die damit verbundene
Ernennung zum Ehrensänger in einer der folgenden Singstunden nachgereicht. 50 Jahre Mitglied im Verein ist der frühere
Chorleiter und heutige Ehrenchorleiter Walter Maier. Auch er
konnte krankheitsbedingt leider nicht anwesend sein. Nach
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Seite 25
den Ehrungen und einigen Grußworten des Präsidenten Udo
Goldmann würdigte auch Vorstandssprecher Ralf Wurster die
Verdienste der geehrten für den Verein und gratulierte recht
herzlich. Der Männerchor verlieh den Ehrungen durch zwei
Chorvorträge einen würdigen Rahmen. Der folgende Punkt
„Wahlen“ konnte erfreulicherweise schnelle erledigt werden,
da sich alle bisherigen Amtsinhaber der Wiederwahl stellten.
Für weitere zwei Jahre wurden einstimmig wiedergewählt:
Der Vorstandssprecher und Schriftführer Ralf Wurster, Vorstandsmitglied Sven Bader sowie die Ausschussmitglieder
Kurt Engbarth, Gerhard Melchinger und Helmut Wurster.
Beim letzten Punkt „Verschiedenes“ wurden noch die fleißigsten Sänger des letzten Probenjahres genannt. Alle Sängerinnen und Sänger die jede Woche von Auswärts zu den
Proben kommen erhielten ebenso wie der Chorleiter ein
kleines Präsent, bevor der gemischte Chor die Versammlung
musikalisch mit zwei Liedern, begleitet von Chorleiter Thomas
Schäfer am Flügel schloss.
rw
NACHRUF
Wir trauern um unser Mitglied
Proben diese Woche
Freitag, den 20. März 2015 - Hauptprobe für unser Frühjahrskonzert:
18:45 Uhr Treffpunkt Jugendkapelle im Hermann-BaderRaum, danach Rienzbühlhalle, Bühne
20:00 Uhr Stammkapelle Rienzbühlhalle, Bühne
Einladung zum 33. Frühjahrskonzert am Samstag, den
21. März 2015
Liebe Grafenbergerinnen und Grafenberger,
der Musikverein Grafenberg lädt am kommenden Samstag,
den 21. März 2015 herzlich zum 33. Frühjahrskonzert in die
Rienzbühlhalle ein. Die „Grafenberger Musikanten“ haben sich
beim Probewochenende vom 14. bis 16. März im Freizeitheim
St. Georgenhof in Pfronstetten intensiv auf dieses Konzert
vorbereitet (siehe Foto).
Neben der Stammkapelle unter der Leitung von Walter Klaus
wirkt auch unsere gemeinsame Jugendkapelle aus Grafenberg und Riederich, geleitet von Michael Pfänder, mit. Durch
das Programm führt in bewährter Weise Ursula Kytzia.
Während des Konzerts wird nicht bewirtet, davor und in der
Pause gibt es im Nebenraum für den „kleinen Hunger“ belegte
Brötchen oder Butterbrezeln und Getränke. Wir laden Sie nach
dem Konzert noch zu einem gemütlichen Beisammensein ein.
Karten sind für 7 Euro bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck,
bei „Um’s Eck - Mein Kauftreff“ sowie an der Abendkasse
erhältlich. Das Konzert beginnt um 19:30 Uhr, Saalöffnung ist
um 18:30 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Vereinsleitung
"Uli" Ulrich Wörle
aus Metzingen, der am 15. März 2015 im Alter von 81
Jahren verstorben ist.
Uli Wörle war seit 1984 Mitglied im Musikverein und
hat Blasmusik, vor allem die Polka "Gablonzer Perlen",
geliebt.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Frau Herta
und seiner Tochter Sabine mit Bernd, der Familie Simbeck
sowie allen Angehörigen.
Wir werden unserem Uli ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Vereinsleitung
Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe Grafenberg
Einladung zur Hauptversammlung des Schwäbischen
Albvereins, Ortsgruppe Grafenberg
am 20.03.2015 um 19.30 Uhr in der Historischen Festkelter
Grafenberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Bericht des Vorstands
3. Beschlussfassung Ortsgruppenzuschlag ab 2016
4. Berichte der Fachwarte
4.1. Schriftführerin
4.2. Wanderwart
4.3. Weg- und Naturschutzwart
4.4. Sportwart
4.5. Radsportwart, Seniorenradgruppe
4.6. Familienwartin und Volkstanzen
4.7. Seniorenwart
4.8. Kassier
4.9. Rechnungsprüfer
5. Volkstanzdarbietung
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Ehrungen und Vereinsgaben
8. Anträge und Verschiedenes
9. Bilderrückblick 2014
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Mitteilungsblatt Grafenberg
Alle Mitglieder und Freunde des Vereins sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen, vor allem auch die Volkstänzer
mit ihren Eltern.
Der Kelterverein wird uns an diesem Abend mit Vesper und
Getränken bewirten.
Nummer 12
den Pfullinger Sagenweg erkunden und uns von dieser Sagenwelt überraschen lassen, was die menschliche Phantasie
aus früheren Zeiten uns übermittelt. Danach winkt noch eine
fröhliche Einkehr. Gäste sind bei unseren Treffs wie immer
willkommen.
Günter Walter
Anträge an die Mitgliederversammlung können bis spätestens
Donnerstag, den 19. März 2015 an den 1. Vorstand Joachim
Defrancesco, Riedericher Str.3, 72661 Grafenberg
in schriftlicher Form eingereicht werden.
Die Vereinsleitung
Saisonstart der Radgruppen 2015
Am Dienstag, 24. März und Donnerstag 26. März 2015
beginnt die Radsaison 2015.
Treffpunkt ist wie gewohnt um 18.00 Uhr am Sportheim in
Grafenberg.
Wie in den vergangenen Jahren gibt es dienstags wieder
drei unterschiedliche Mountainbiketouren, mittlerweile auch
bekannt unter den Gruppennamen ICE, REGIO und TÄELSBAHN, die den Charakter der einzelnen Gruppen (von leicht
über mittelschwer bis schwer) beschreiben. Mit diesen drei
Leistungsgruppen bietet die Radsportabteilung für jeden Radfahrer die richtige Tour.
Außerdem folgen wir auch in diesem Jahr wieder dem Trend
und bieten zwei Rennradgruppen (leicht und schwer) an. Die
Termine für die Rennradler finden 14-tägig, immer dienstags
in den „geraden“Kalenderwochen statt. Allerdings finden in
diesen Wochen (Rennradtermine) keine ICE-Ausfahrten statt.
In den „ungeraden“ Wochen bieten unsere erfahrenen Rennradguides jeweils am Samstag eine Rennradtour an. Treffpunkt ebenfalls am Sportheim ab 14.00 Uhr.
Donnerstags bietet der SAV eine MTB-Tour an. Der Schwierigkeitsgrad und die Art der Ausfahrt richtet sich in diesem Fall
immer individuell nach der Gruppe.
Das erste Motto der Saison lautet: Reicheneck.
Bitte Beleuchtung nicht vergessen, da wir dieses Jahr vor
der Zeitumstellung starten !
Auf eine tolle Radsaison und eine rege Teilnahme an den
Angeboten freut sich
Radwart Jürgen Köstlin
mit Team
Einladung zur Halbtageswanderung am Sonntag, 22. März
2015
Unsere Wanderung beginnt am Ortseingang von Beuren.
Hier besichtigen wir zuerst die sehenswerte Nikolauskirche.
Nach einem kleinen Rundgang durchs Dorf geht es durch
Streuobstwiesen zum Philosophenweg (ca. 150 Höhenmeter),
weiter über den Feuersee, die Beurener Weinberge zum Freilichtmuseum, wo wir eine Kaffeepause einlegen. Der Rückweg
führt uns über den Engelberg, mit einem herrlichen Rundblick
auf die Schwäbische Alb zum Ausgangspunkt.
Treffpunkt bei der Metzgerei Gneiting um 13.30 Uhr
Wegstrecke: ca. 8km
Gehzeit: ca. 2 1/2 Std.
Rückkehr ca. 18.30 Uhr
Gäste sind herzlich willkommen
Führung: Regina Imhof
Herzliche Einladung zum Seniorenwandernachmittag
am Mittwoch 25. März 2015
Start wie gewohnt an der Rienzbühlhalle um 14.00 Uhr.
Ein kleines Stück mit dem PKW nach Pfullingen.
Von dort aus beginnt unsere etwa 1,5 stündige Wanderung
auf bequemen Wegen mit geringen Steigungen. Wir werden
Knuspriges Holzofenbrot aus dem Backhaus – Samstag
21. März
Es ist mal wieder soweit: Die Backhausgruppe des AK-Kelter
veranstaltet einen Brotverkauf direkt am Backhaus. Wir können ca. 60 – 70 Brote backen. Der Preis je Kilolaib beträgt
3,50 €.
Am liebsten ist es uns, Sie bestellen Ihre Brote bis 20. März,
damit wir besser planen können. Es bestehen aber auch sehr
gute Chancen am Samstagabend noch ein Brot zu bekommen, denn wir backen genug.
Abholung Samstag 21.03. 17:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Bestellungen per eMail kelter-grafenberg @gmx.de oder
telefonisch bei Andreas Glöckner, Tel. 34886 (tagsüber
07121.630848) oder Eberhard Rabaa Tel. 31418.
Wir freuen uns auf Ihre Bestellungen!
Backen für Kinder Sonntag 22. März
Auch am letzten Ausstellungssonntag findet parallel zur Ausstellung ein Backen für Kinder statt. Sie können dabei ihre eigene Pizza und Hefegebäck backen. Die Backöfen in unserer
Backstube hinter der Gaststätte und Galerie Lamm in der
Gartenstraße werden von 14:00 bis 17:00 Uhr angeheizt. So
können die Erwachsenen noch in der Ausstellung verweilen,
während die Kinder schon beim Teig kneten ihren Spaß haben.
Nummer 12
Mitteilungsblatt Grafenberg
Ausstellung: „Vom Korn zum Brot“
Am kommenden Wochenende haben Sie zum letzten Mal
Gelegenheit unsere Ausstellung zu besuchen. Ergänzend zum
Thema der Ausstellung, die den Weg vom Korn zum Brot
anschaulich dokumentiert, erfahren Sie viel Amüsantes und
Wissenswertes über die Geschichte der schwäbischen Backhauskultur und der Grafenberger Backhäuser.
Die Ausstellung ist noch am Samstag 21.03. und Sonntag
22.03. jeweils von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Eintritt frei.
Altkleidersammlung
Die nächste Altkleidersammlung der DRK Bereitschaft Großbettlingen findet statt am:
Samstag, 21. März 2015 in Grafenberg
Es werden gesammelt: Bekleidung und Textilwaren aller Art,
Plüschtiere, Schuhe paarweise gebündelt und Federbetten.
Bitte keine Lumpen, Textilreste, Schneiderabfälle und Papier
in den Sammelsack geben.
Die leeren Kleidersäcke sind ausgelegt bei:
Karl-Heinz Knöll Raumausstattung (ganzjährig), Metzgerei
Gneiting und Ums Eck Mein Kauftreff
Wegen der Gefahr des Diebstahls durch „Trittbrettfahrer“ wird
gebeten, die Sammelsäcke möglichst erst am Samstag kurz
vor 8 Uhr an den Straßenrand zu stellen.
Sollten wir versehentlich einen Sack stehen gelassen haben,
genügt ein kurzer Anruf (Tel. 07022/47625 oder 01578/7054594)
und wir holen ihn selbstverständlich noch bei Ihnen ab.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus.
Ihre DRK-Bereitschaft Großbettlingen
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Krankenpflegeverein Grafenberg e.V.
Jahresversammlung des Krankenpflegevereins Grafenberg
Am 27. Februar 2015 hielt der Krankenpflegeverein Grafenberg seine diesjährige Hauptversammlung im Gemeindehaus
ab.
Herr Pfarrer Hahn begrüßte als 1. Vorsitzender des Vereins alle
Anwesenden, insbesondere Herrn Thomas Vorwerk als Vertreter der Gemeinde. Frau Bürgermeisterin Bauer, 2. Vorsitzende
des Vereins konnte wegen Krankheit leider nicht dabei sein.
Frau Wurst von der Diakonie-Sozialstation entschuldigte sich
wegen einer Terminüberschneidung.
Die Jahreslosung „Nehmt einander an wie Christus euch
angenommen hat zu Gottes Lob“, stellte Herr Hahn an den
Anfang der Versammlung. Wie Jesus Christus ein Herz hatte
für Außenseiter, für Vergessene, Benachteiligte, Abgeschriebene, Kranke und Sünder, sollen auch wir Augen haben für
Andere, die Hilfe brauchen. So leben es auch die Mitarbeiter
der Diakonie-Sozialstation und die Menschen sind dankbar,
dass jemand zu ihnen kommt, sich kümmert und hilft.
Es folgte der Jahresrückblick. In der Sitzung im Mai stellte
Oliver Maier sein Projekt „Gesundheitsdorf“ vor. Neben der
bisherigen Station bzw. der Ortsbücherei soll ein neues Gebäude entstehen, in welchem im Erdgeschoss die DiakonieStation die dringend notwendigen Räumlichkeiten mit ca. 180
qm hätte. Darüber kämen altersgerechte Wohnungen. Für
die Planung wollte er versuchen, Mittel aus der Paul-LechlerStiftung zu bekommen.
Kurz darauf fand die Mitgliederversammlung der Diakonieund Sozialstation in Metzingen statt. Dort sind hauptsächlich
die Bürgermeister und Pfarrer aus Metzingen, Neuhausen,
Riederich und Grafenberg vertreten. In diesem Gremium wurde das angedachte Projekt in Grafenberg sehr kontrovers
diskutiert. Der Bürgermeister der Gemeinde Riederich hat
sich dafür ausgesprochen, dass eine solche Station auch in
Riederich gebaut werden könnte. Auch im Neugreuth stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, die umgebaut werden
könnten. Die Versammlung hat jedoch beschlossen, die Mittel
aus der Paul-Lechler-Stiftung zu beantragen, also ein Votum
für Standort den Grafenberg!
Im Juli erhielten wir die traurige Nachricht, dass Herr Oliver
Maier ganz überraschend verstorben ist. Er hinterlässt eine
Frau und drei Kinder, die sich alle noch in der Ausbildung
befinden. Ihnen gilt unser tiefes Mitgefühl; er wird auch dem
Verein sehr fehlen.
Somit ist der Motivator des „Gesundheitsdorfes“ verloren
gegangen, jedoch die Idee wird weiterverfolgt. Nachdem
Herr Dembek kommissarisch die Geschäftsleitung der Sozialstation übernommen hat und die Fördermittel der PaulLechler-Stiftung zugesagt wurden, wurde das Architekturbüro
Klarmann in Metzingen mit einer ersten Planung beauftragt.
Inzwischen liegt ein ansprechender Entwurf vor und kann im
Rathaus eingesehen werden.
Nach intensiven Überlegungen und Diskussionen im November hat sich die Diakonie-Sozialstation entschlossen, die von
Ihnen zu beziehenden Räumlichkeiten selbst zu finanzieren.
Der Krankenpflegeverein würde dabei unterstützen in Form
eine größeren Zuwendung oder in Form eines Darlehens.
Herr Pfarrer Hahn bedankte sich bei allen Ausschussmitgliedern für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, sowie bei
allen Mitgliedern und Spendern, die den Verein unterstützen.
In seinem Grußwort als Stellvertreter unserer Bürgermeisterin
ging Herr Thomas Vorwerk ebenfalls auf das geplante Gebäude in der Ortsmitte ein. Mit der Realisierung des Projekts soll
auch eine Signalwirkung für die Ortsmitte erreicht werden, um
Seite 28
Mitteilungsblatt Grafenberg
weitere Projekte anzustoßen. Außerdem hofft die Gemeinde,
durch ein solches Projekt, das heraussticht, in das Landessanierungsprogramm aufgenommen zu werden. Der Gemeinderat steht hinter diesem Vorhaben und hat dafür Mittel in den
Haushalt eingestellt.
Frau Ingeborg Bader erläuterte die Jahresrechnung des vergangenen Jahres. Der Verein hat nach wie vor eine gute
finanzielle Basis. An den Mietverhältnissen hat sich nichts
verändert. Die Mitgliederentwicklung ist leider weiterhin rückläufig. Es wäre wünschenswert, dass sich Mitbürger finden,
die unseren Verein als Förderverein der Diakonie-Sozialstation
mit einem Jahresbeitrag von 15,00 € unterstützen.
Nachdem Herr Siegfried Schneider als Kassenprüfer eine
korrekte Kassenführung bestätigte, bat Herr Hahn um die
Entlastung der Rechnerin, welche einstimmig erfolgte.
Nach einer kurzen Pause folgte dann der Vortrag von Frau
Dr. Beate Weingardt zum Thema "Wenn Eltern älter werden
Nummer 12
... - wie gehen wir dann mit Ihnen um. Ein für viele Menschen
akutelles Thema, das zeigte sich daran, dass sich der Saal
des Gemeindehauses ordentlich füllte.
Jahrgangsmitteilungen
Jahrgang 1934/35
Wie besprochen feiern wir am 22.03.2015 unseren 80´sten
in der Krone. Treffpunkt ist um 09.45 Uhr vor der Kirche. Gemeinsam nehmen wir am Gottesdienst teil. Anschließend begeben wiruns auf den Friedhof zu einem kurzen Gedenken der
verstorbenen Jahrgangsangehörigen. Danach gemeinsames
Mittagessen und gemütliches Kaffeetrinken in der Krone.