Einführung in das Finanzmarktrecht FS 2015 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Montag, 16. März 2015 Pascal Zysset, MLaw, Rechtsanwalt [email protected] Institut für Wirtschaftsrecht Universität Bern Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (1/7) Begriff der Regulierung Uneinheitlich verwendeter Begriff (insb. wegen Herkunft) Definitionsversuch: „Es wird etwas mit Wirkung für ein Rechtssubjekt geregelt.“ Grundsätzlich wird von folgender Unterteilung ausgegangen: Regulierung i.w.S. Regulierung i.e.S. (staatlicher Ursprung) Selbstregulierung (nichtstaatlicher Ursprung) 2 1 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (2/7) Staatlicher vs. nichtstaatlicher Ursprung 3 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (3/7) Begriff der Selbstregulierung (1/5) Uneinheitlich; erstaunt nicht, da bereits Begriff der Regulierung uneinheitlich ist Normen: - Art. 7 Abs. 3 FINMAG - Art. 4 BEHG (Art. 26 E-FinfraG) - Art. 37h BankG Definitionen? - FINMAG: Kaum - BEHG: Hinweise „eigene“ und Genehmigungspflicht - BankG: Hinweise „die Banken sorgen“ und Genehmigungspflicht 4 2 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (4/7) Begriff der Selbstregulierung (2/5) Rechtsprechung: - BGer: 2C_887/2010 vom 28. April 2011 E. 6 Erkenntnisse: 1. Verweisung auf Lehre 2. Private handeln im öffentlichen Interesse 3. Erlass von Normen 5 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (5/7) Begriff der Selbstregulierung (3/5) Rechtsprechung: - BVGer (Textbaustein): Erkenntnisse: 1. Hervorhebung des Wirtschaftsrechts 2. Private können offenbar in gewissen Fällen zur Selbstregulierung gezwungen werden 6 3 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (6/7) Begriff der Selbstregulierung (4/5) Lehre (Auswahl): - LANGHART: „Private schaffen freiwillig oder kraft staatlicher Delegation in einem sie betreffenden Bereich, in dem ein Regelungsbedarf besteht, durch Vertrag, Satzung oder mit rechtlich nicht bindenden Mitteln eine das öffentliche Interesse wahrende Ordnung von relativer Allgemeinheit.“ - WINZELER: „Selbstregulierung ist die Schaffung von Regeln durch einen begrenzten Kreis von Menschen oder Unternehmen für sich selber.“ 7 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Einführung (7/7) Begriff der Selbstregulierung (5/5) Fazit: Selbstregulierung enthält folgende TB-Elemente 1. Private 2. regeln (verbindlich oder unverbindlich) 3. im öffentlichen Interesse (umstr.) 4. mit gewisser Allgemeinwirkung („generell“; umstr.) 5. mit gewisser Standardisierung („abstrakt“; umstr.) 8 4 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Vor- und Nachteile der Selbstregulierung Vorteile Sachnähe und Professionalität Geschwindigkeit/Flexibilität Bessere Akzeptanz Schonung der staatlichen Ressourcen Nachteile Sanktionen Regulatory Arbitrage Grenzen der Selbstregulierung (vgl. Folie 15 ff.) 9 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Arten der Selbstregulierung (1/5) Echte Selbstregulierung Ausgangspunkt: Vertrag; darauf aufbauend möglicherweise Verein mit Statuten und weiteren Regeln Staat stellt nur die (privatrechtlichen) Rahmenbedingungen bereit 10 5 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Arten der Selbstregulierung (2/5) Unechte Selbstregulierung Zu echter Selbstregulierung tritt staatliches Element hinzu Zwischen Privatautonomie (echte Selbstregulierung) und staatlicher Normsetzung (Regulierung i.e.S.) Kategorien: - Obligatorische Selbstregulierung („muss“) - Delegation staatl. Rechtsetzungsbefugnisse an Private („kann“) - Subsidiäre staatliche Regelung - Mindeststandard-Selbstregulierung (z.T. als Kategorie sui generis aufgefasst) 11 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Arten der Selbstregulierung (3/5) Mindeststandard- Selbstregulierung Art. 7 Abs. 3 FINMAG Zuständigkeit: FINMA Wirkung: Erga omnes (umstr.) 12 6 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Arten der Selbstregulierung (4/5) Selbstregulierung Zuordnungsaufgabe Echte Unechte Obligatorische Delegation Subs. staatl. Regelung Mindeststandard 13 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Arten der Selbstregulierung (5/5) Graubereiche durch faktischen Zwang Heute im Finanzmarktrecht häufig Drohung der FINMA mit Regulierung; geht so weit, dass Selbstregulatoren ihre „Selbstregulierungen“ vorgängig von der FINMA prüfen lassen müssen resp. gar vorformuliert bekommen Vorgehen vom Gesetzgeber beabsichtigt (Art. 7 Abs. 3 FINMAG)? Diskrepanz bei Arten der Selbstregulierung von rechtlicher zu faktischer Hinsicht 14 7 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Grenzen der Selbstregulierung (1/3) Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV) Unproblematisch bei echter Selbstregulierung, solange „innerhalb der Schranken des Gesetzes“ (Art. 19 f. OR) Problematisch insb. bei Mindeststandard-Selbstregulierung: a) Normstufe: Wichtige Bestimmungen Gesetz (Art. 164 BV); dabei… b) Normdichte: …nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG keine Kompetenz zum Erlass einer FINMA-VO (zu wenig bestimmt) 15 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Grenzen der Selbstregulierung (2/3) Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) Unproblematisch bei echter Selbstregulierung, da keine staatlicher Aspekt und Private nicht zur direkten Umsetzung zuständig Problematisch bei unechter Selbstregulierung in Auswahl der Selbstregulatoren (falls mehrere vorhanden; braucht sachliche Kriterien) 16 8 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Grenzen der Selbstregulierung (3/3) Verfahrensgarantien (insb. „angemessene Beteiligung“, Art. 7 Abs. 4 FINMAG) Unproblematisch bei echter Selbstregulierung, da hier Vertrags- und Gesellschaftsrecht (insb. auch mit dem Minderheitenschutz) genügend Mitwirkungsrechte bieten; Dritte (Kunden) haben durch Vertragsänderung/-verletzung Kündigungsmöglichkeit Problematisch insb. bei Mindeststandard-Selbstregulierung, da hier gerade ursprüngliche Nichtverbandsmitglieder keinen Einbezug in „Erlassverfahren“ erhalten 17 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Blick in die Kristallkugel (1/2) Neue Finanzmarktarchitektur FINMAG FinfraG (Aufsicht) (Infrastruktur) bisher BEHG BankG neu FINIG FIDLEG (Institute) (Dienstleistungen) 18 9 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Blick in die Kristallkugel (2/2) Bedeutung der neuen Finanzmarktarchitektur für Selbstregulierung Noch unklar im FINIG, 2 Varianten: gleichzeitig werden DUFI abgeschafft; je nach Ausgestaltung Stärkung/Schwächung der Selbstregulierung Tendenz im FIDLEG: weniger echte Selbstregulierung, mehr unechte Selbstregulierung (Bsp. Ombudsstellen) 19 Selbstregulierung im Finanzmarktrecht Schluss Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ¿..? 20 10
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