Keramik-Grossplatten für hinterlüftete

1..13.07
Keramik-Grossplatten für hinterlüftete Fassadenverkleidungen
Bedingungen und Anforderungen
Material
Die Lisenenbekleidungen und das horizontale Band EG besteht aus einem Keramik- VerbundMaterial. Dieses Material (Verbundwerkstoff bestehend aus einer Keramik und einem Polymerbeton )
mit einer Gesamtstärke von 13mm und einem Gesamtgewicht von ca. 25kg/m2 ist entsprechend den
Architektenplänen als Lisene mit geschlossenen Ecken oder als planebenes Element einzusetzen.
Technische Parameter - Fassadenbekleidung
Format (Maximalmaß)
3600 mm x 1200 mm bzw. 3000 mm x 1000/1500 mm
Farbe
Keramikgrossplatten, matt,
engobisiert
Gewicht
~25 kg/m²
char. Biegefestkeit
215 N/mm²
char. Zugtragfähigkeit
2400 N
char. Querzugtragfähigkeit
1400 N
Brandschutzklasse
A2
Temperaturwechselbeständig erfüllt
Kratzfest
MOHS Härte 5,5-8
UV-beständig
nicht organische Oberfläche
Frostbeständig
insb. nach UNI EN ISO 10545-12
Hitzebeständig
insb. nach UNI EN ISO 10545-9
Bruchfest
insb. nach UNI EN ISO
10545-4
Chemikalienbeständig
Beständig gegen Chemikalien / Oberflächen zeigen
keine sichtbaren Spuren
infolge chemischer Einwirkung (MIN UB)
Befestigung
hoch präzise gesetzter integrierte V4A
Anker mit Sicherung
eingegossen in die
Tragschicht;
Graffiti- Schutz
erhöhter natürlicher Graffiti - Schutz durch
zusätzlich Engoben im
Produktionsprozess ohne nachträgliche Imprägnierung
Oberfläche
Die Oberflächen der Keramik-Grossplatten / Lisenen sind matt (Aussenfassaden) und glänzend
(Innenhof) zu liefern. Zum Einsatz kommen Keramik-Grossplatten in einem weissem Farbton in
Abstimmung mit Architekt und Lieferant.
Die Oberfläche ist als selbst reinigende Oberfläche (Lotusblüteneffekt) mit Graffitischutz anzubieten.
Eine nachträgliche Kantenimprägnierung durch das Schneiden bauseits ist ebenfalls nicht nötig. Ein
verwittern der Kante ist nicht möglich
Bedingt durch Differenzen in der Farbe und Oberflächenbeschaffenheit der Keramik-Grossplatten sind
Grenzwertmuster vorab zu liefern. Es sind mehrere Verpackungseinheiten vor dem Verlegen so zu
mischen, damit nicht zu grosse Farbdifferenzen entstehen.
Sicherheit
Alle Keramik-Grossplatten sind auf ihrer Rückseite mit einer aufgeklebten Sicherheitsarmierung,
bestehend aus einem glasfaserverstärkten Nylonnetz oder gleichwertigem, zu versehen.
Montage- und Plattenerkennung durch RFID Chip eingegossen während des Produktionsprozesses in
die tragende Schicht
Verarbeitung
Die Keramik-Grossplatten mit rückseitigen integrierten Befestigungspunkten gemäss statischer
Erfordernis auszuführen. Die Schnittkanten müssen unten und einseitig seitlich angeordnet sein.
Alle sichtbaren Schnittkanten (vom Rauminneren aus den Fenstern gesehen und im Bereich der
Brüstungs- und Wandverkleidungen im Erdgeschoss) müssen nass geschnitten (Diamant-Fräse)
werden und dürfen nicht gebrochen (Brechgerät) sein.
Die Stösse der Lisenen-und Elementverkleidungen zu den Fassadenelementen sind mit 8.0mm Fugen
auszuführen. Die Fugen dienen der Hinterlüftung und sind, abhängig von der Breite des Luftspaltes
der Hinterlüftung. Die Stösse der U-Schalen selbst sind mit Haarfugen auszuführen.
Die Eckausbildungen der Keramik-Grossplatten sind zum Teil mit auf Gehrung geschnittenen
Stossfugen zu verlegen. Dabei dürfen die Schnittkanten, wo immer möglich, nicht in Ebene der
Fassade liegen.
Notwendige Teile für Abschlüsse sind nach genauer Planung der Fassadendetails vorzufabrizieren
oder am Bau nachträglich zu messen und dann anzufertigen.
Alle Lisenen- und Elementverkleidungen müssen einzeln auswechselbar konstruiert und montiert
werden.
Die Lagerung der montierten Platten in der Unterkonstruktion muss zwangsfrei und soweit elastisch
erfolgen, dass durch thermische Bewegungen, usw., keine Kanten-Verletzungen und/oder Brüche
auftreten.
Die statische Berechnung der zulässigen Plattengrössen und der zulässigen Spannweiten zwischen
den einzelnen Halterungen der Keramik-Grossplatten hat, unter Berücksichtigung der spezifizierten
Wind Druck- und Soglasten, durch den Lieferanten der Platten im Auftrag und auf Kosten des ANs zu
erfolgen. Dem AG oder seinem beauftragten Fassadeningenieur sind diese Berechnungen
vorzulegen.
Die Halterungen der Keramik-Grossplatten dürfen nicht sichtbar sein.
Ökologie der Fassadenbekleidung
Sowie die Keramik als auch der Polymerbeton sind zu 100% ökologisch und recyclebar. Der
Polymerbeton entspricht auf Basis der durchgeführten Prüfungen den Anforderungen der „Berliner
Runde“ und der „GS-Zeichen-Zuerkennung“.
Qualitätssicherung
Die fachlich einwandfreie Verarbeitung der Keramik-Grossplatten nach den spezifizierten
Anforderungen wird durch den AG oder dessen Beauftragten sorgfältig kontrolliert. Bei
Qualitätsmängeln muss der AN mit der Beseitigung und Neuerstellung der Keramik-Grossplatten
rechnen, keinesfalls mit Kompromisslösungen.
Geforderte Nachweise:
Genaue Produkt-Bezeichnungen der Materialien auf den Werkplänen und Nachweisen des ANs. Die
Material-Spezifikationen und die Eignung für den Verwendungszweck sind mit (Produkt-Datenblättern)
der Hersteller/Lieferanten zu belegen.
Über die wichtigsten Qualitätsdaten der Keramik-Grossplatten ist während der Ausführung eine
schriftliche Kontrolle zu führen. Der AG hat das Recht, Einblick in die Qualitätssicherungs-Unterlagen
zu verlangen.
Bei Streitigkeiten zwischen dem AG und dem AN über im Werkvertrag nicht definierte und/oder nicht
messbare Einzelheiten wird durch den AG ein unabhängiger, nicht in der Ausführung tätiger KeramikFachmann als Experte konsultiert.