Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 29. April 2015

NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal
am Mittwoch, 29. April 2015 im Rathaus in Geiersthal, Rathausstraße 5, Raum 21
Beginn:
Ende:
18:30 Uhr
23:40 Uhr
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Anton Seidl
Schriftführer: Josef Geiger
Anwesend sind folgende Mitglieder des Gemeinderats:
Seidl Anton, Erster Bürgermeister
Augustin Silvia
Gruber Richard
Hartmannsgruber Josef
Iglhaut Günter
Obermeier Anton
Steer Maria
Weindl Ludwig
Gierl Thomas
Handlos Michael
Hof Daniel
Iglhaut Mario
Stadler Thomas
Vieltorf Reinhard
Wittenzellner Josef jun.
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Archit. Franz Seitz, Schulleiterin Kerstin Letzel, FW-Kdt. Anton Zitzelsberger, FW-Kdt. Helmut
Peter, Frau Marion Wittenzellner -Presse-, 7 weitere Zuhörer
Während der gesamten Sitzung anwesend:
Kämmerer Heinrich Heigl, GL Josef Kasparbauer
Entschuldigt abwesend sind (Grund):
Der Vorsitzende informiert, dass GRM Anton Obermeier etwas später kommt
Unentschuldigt abwesend sind:
./.
a) Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung wurden gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekannt
gemacht (Aushang an der Anschlagtafel am Rathaus in Geiersthal).
b) Der Vorsitzende eröffnet die ordnungsgemäß anberaumte Sitzung und stellt die zutreffende Ladung
sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
c) Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates
anwesend und stimmberechtigt ist; das Gremium ist daher beschlussfähig i. S. des Art. 47 Abs.2 GO.
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
Seite 2
EINTRITT IN DIE TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Beschluss:
Die Niederschrift über die 14. Gemeinderatssitzung am 10.03.2015 (öffentlicher
Teil) wird genehmigt.
12 : 0
Stimmen
GRM Richard
Gruber u. GRM
Thomas Gierl
stimmen nicht ab,
da sie in der
letzten Sitzung
nicht anwesend
waren.
GRM Anton Obermeier kommt (18:40 Uhr)
2. Anbau einer Außentreppe am Schulgebäude in Geiersthal
Erneute Beratung über Standort und Ausführung der Flucht- und Rettungstreppe.
In der 15. Sitzung vom 31.03.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeindeverwaltung beim Bauamt des Landratsamtes Regen informiert bzw. prüfen lässt, ob die geplante Treppenanlage mehr in Richtung Mehrzweckhalle verlagert werden kann.
Architekt Franz Seitz berichtet, dass Gespräche mit dem zuständigem Fachamt am Landratsamt Regen geführt wurden. Wenn die Treppenanlage in unmittelbarer Nähe zur Mehrzweckhalle gebaut wird (Variante 3), müssten aus brandschutztechnischen Gründen zwei
Brandschutztüren T90 für den Außenbereich eingebaut werden, so der Architekt. Die Kosten
pro Tür würden sich auf ca. 12.200,00 € belaufen. Brandschutztüren T90 für den Außenbereich werden bei Bedarf eigens gebaut und geprüft und bekommen dann eine Einzelfallzulassung, so Architekt Seitz weiter.
Anschließend stellt der Architekt Variante 4 vor (Varianten 1, 2 und 3 wurden in der 15. GRSitzung vorgestellt). Variante 4 ist baugleich der Varianten 1 und 3, die Varianten 1, 3 u. 4 unterscheiden sich lediglich vom Standort her. Außerdem werden bei Variante 4 keine speziellen
Brandschutztüren gefordert.
GRM Ludwig Weindl merkt an, dass der Platzbedarf von FW- Einsatzfahrzeugen beachtet werden muss.
Auf Wunsch von GRM Maria Sterr erläutert Architekt Franz Seitz nochmals alle 4 Planungsvarianten.
GRM Thomas Gierl spricht sich für Variante 3 (Längstreppe links außen im Pausenhof direkt
entlang der Mehrzweckhalle) aus. Auch wenn diese Variante kostenaufwendiger ist, sollte man
sich nichts verbauen bzw. den „unauffälligsten“ und platzsparendsten Standort auswählen, so
GRM Gierl. Die Gemeinde muss wohl in den „sauren Apfel“ beißen und die Mehrkosten aufgrund der geforderten Brandschutztüren in Kauf nehmen, so GRM Thomas Gierl weiter.
GRM Josef Hartmannsgruber plädiert dafür, dass zuerst geklärt werden soll ob Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren noch in den Pausenhof hineinfahren können.
Bürgermeister Anton Seidl bringt vor, dass auch bei einer Nichtrealisierung der Baumaßnahme
keine neuen Gefahren geschaffen werden (Bestandsschutz). „Wir können auch gar nichts machen und uns somit viel Geld sparen“, so der Vorsitzende. „Die Schule existiert seit den 50er
Jahren und es ist noch nie was passiert“, “Aber jetzt soll zur absoluten Sicherheit der Kinder
und der Lehrer die Fluchttreppe realisiert werden“ so der Vorsitzende weiter.
GRM Mario Iglhaut sagt, dass sich eine Brandwahrscheinlichkeit nicht festsetzen lässt, wie
auch die kürzliche Brandserie in Viechtach gezeigt hat.
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
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GRM Günter Iglhaut erinnert daran, dass sich das Gremium für eine Feuertreppe entschieden
hat, obwohl er zunächst ein Gutachten für eine Feuermeldeanlage vorgeschlagen habe.
Bürgermeister Anton Seidl schlägt vor für die Variante 4 abzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, am Schulgebäude der Grundschule Geiersthal
eine Flucht- und Rettungstreppe lt. der vorgestellten Variante 4 anzubauen zum
Bruttopreis von 59.500,00 €. Die zwei Außentüren zur Fluchttreppe werden in
die Mitte der Klassenzimmer gesetzt (Außenansicht: 3. Fenster v.l.).
15 : 0
Stimmen
3. Baumaßnahmen beim Feuerwehrgerätehaus in Altnußberg (Anbau einer Außentreppe und behindertengerechter Umbau)
In der Sitzung am 10.03.2015 war die Frage, ob das Feuerwehrgerätehaus Altnußberg im Zuge des Anbaues einer Außentreppe auch behindertengerecht umgebaut werden solle, zurückgestellt wurde. Inzwischen fand eine Ortsbesichtigung zusammen mit der Ingenieurin E.
Schanderl statt, an der auch Vertreter der Feuerwehr und des Gemeinderats teilnahmen. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse (unversetzbare Türe am
unmittelbaren oberen Abschluss der Treppe) ein Treppenlift nicht möglich ist. Als Alternative
kommt deshalb nur der Anbau eines Aufzuges in Betracht.
Für den Anbau einer Außentreppe sowie für Abbruch- und Umbauarbeiten liegt eine Kostenschätzung des Ingenieurbüro Schanderl vor, die sich auf 40.103,00 € brutto beläuft.
Für den barrierefreien Umbau des Gebäudes verweist Fr. Schanderl auf die Angaben vom
10.03.2015 mit anrechenbaren Kosten für das „Bauwerk“ in Höhe von ca. 40.000,00 € netto
(47.600,00 € brutto). Das Honorarangebot dafür beläuft sich für das Gebäude auf 4.615,00 €
netto, die Tragwerksplanung auf 1.350 € netto und das Brandschutzkonzept auf 2.900,00 €
netto, insgesamt also auf ein Gesamthonorar von 10.549,35 € (brutto).
Nach den vorliegenden Informationen errechnen sich also die Kosten für die Gesamtmaßnahme (Außentreppe + behindertengerechter Umbau) auf ca. 98.000,00 €. Der Anbau eines Aufzugs statt eines Treppenlifts ist dabei noch nicht berücksichtigt.
GRM Josef Hartmannsgruber fragt nach, ob man sich bei den Baukosten im förderfähigen Bereich befindet. Bgm. Anton Seidl bejaht dies und berichtet, dass Zuschüsse im Rahmen einer
Dorferneuerung möglich sind.
GRM Anton Obermeier und GRM Josef Wittenzellner sind der Meinung, dass die Kosten für
einen behindertengerechten Umbau zu hoch sind.
GRM Mario Iglhaut ist derselben Meinung und schlägt vor, kleinere/einzelne Maßnahmen wie
z.B. den behindertengerechten Umbau des Sanitärbereichs zu machen.
GRM Günter Iglhaut fragt nach, ob entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufgenommen
werden, Bgm. Anton Seidl bejaht dies.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, beim Feuerwehrgerätehaus Altnußberg eine Außentreppe anzubauen. Dazu sollen entsprechende Zuschussanträge gestellt
werden. Der behindertengerechte Umbau des Gebäudes wird bis auf weiteres
zurückgestellt.
15 : 0
Stimmen
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4. Antrag auf Baugenehmigung von Cornelia Brem und Andreas Schlögl zum
Neubau eines Einfamilienhauses in Geiersthal, Stadlacker 5, Fl.Nr. 19/10
Beschluss:
Zum Bauantrag von Cornelia Brem und Andreas Schlögl auf Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 19/10 in
Geiersthal, Stadlacker 5, wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Stadlacker
erteilt. Dies sind
a) eine Nichteinhaltung des Mindestdachüberstandes von 80 cm bei der Garage
b) die Nichteinhaltung der vorgegebenen Hauptfirstrichtung,
c) die Überschreitung der maximalen Wandhöhe der Garage auf der Straßenseite und
d) die Zulassung der Gebäudeform E+1 (statt U+E oder E+D) bzw. die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe .
15 : 0
Stimmen
Bürgermeister Anton Seidl berichtet, dass Herr Schlögl nachgefragt hat ob er die Bäume an
der zu seinem Grundstück angrenzenden Böschung, welche sich auf Gemeindegrund befinden, entfernen darf. Die Böschungsbäume entlang der Hauptstraße verursachen eine erhebliche Schattenbildung auf seinem Grundstück.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass Herrn Schlögl gestattet wird einen Teil der
Bäume zu entfernen. Die Bäume werden von Herrn Schlögl in Eigenregie fachgerecht entfernt, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Dass anfallende Holz (Brennholz) kann Herr Schlögl behalten. Herr Schlögl übernimmt
auch die Haftung bei diesen Arbeiten.
15 : 0
Stimmen
5. Übernahme eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugs für die FW Linden
Bei der Feuerwehr Linden ist u. a. ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 (Erstzulassung 1990) stationiert, das im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes im Eigentum der Bundesrepublik steht. Außer der Bereitstellung des Fahrzeugs trägt der Bund auch die Kosten für Ausbildung der Einsatzkräfte in Doppelbesetzung sowie für Betrieb und Unterhaltung der Fahrzeuge.
In einer Überlassungsvereinbarung mit dem Landkreis Regen aus dem Jahre 1997 hat sich die
Gemeinde u. a. dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Helfern auszubilden und bei
Einsätzen, Katastrophen und anderen Sicherheitsstörungen nach den gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen. Die Gemeinde ist auch für die Verwaltung, Wartung und Pflege des
Fahrzeugs verantwortlich. Dafür erhält die Gemeinde eine jährliche Unterhaltspauschale in
Höhe von ca. 700,00 €.
Lt. Mitteilung von Kommandant Anton Zitzelsberger werden Fahrzeuge aus Bundesbeständen
„mit gewisser Alterung“ ausgesondert. Im Falle der Aussonderung komme man in eine sog.
Warteschleife für ein Neufahrzeug. Die Wartezeit betrage aktuell ca. 5 Jahre. Vor diesem Hintergrund möchte Zitzelsberger voraussichtlich im 2. Halbjahr 2015 die Aussonderung des in
Linden stationierten LF16 anregen. Die Ausstattung des Fahrzeugs mit den neuen Digitalfunkgeräten solle jedoch noch abgewartet werden.
Bei einer Aussonderung bestehe lt. Zitzelsberger für die Standort-Kommune die Möglichkeit,
das ausgesonderte Fahrzeug kostenlos in ihr Eigentum zu übernehmen. Unterhaltskosten
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
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würden dann vom Bund jedoch nicht mehr übernommen. Kommandant Zitzelsberger schlägt
vor, dass die Gemeinde Geiersthal das Bund-LF16 in Linden im Falle einer Aussonderung
übernimmt.
GRM Günter Iglhaut merkt an, dass es sich der Bund einfach macht. Der Katastrophenschutz
soll von den Kommunen gewährleistet werden aber entsprechende Fahrzeuge werden nicht
zur Verfügung gestellt, so GRM Günter Iglhaut weiter.
Beschluss:
Im Falle einer Aussonderung des bei der FW Linden stationierten Bundfahrzeuges (LF 16) im Jahre 2015 oder 2016 übernimmt die Gemeinde Geiersthal
dieses Fahrzeug ohne Gegenleistung in ihr Eigentum.
15 : 0
Stimmen
6. Vorberatung des Haushaltsplans 2015;
hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die FW Linden
Bei der Feuerwehr Linden ist u. a. ein sog. Mehrzweckfahrzeug vorhanden. Es handelt sich
dabei um einen VW Bus mit Baujahr 2000, der im Jahr 2002 vom Feuerwehrverein aus Polizeibeständen gekauft wurde. Kommandant Anton Zitzelsberger teilt nun mit, dass sich Mängel
und Reparaturen mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs immer mehr häufen. Aktuell sei ein
Kühlerschaden aufgetreten. Es schlägt deshalb nach Vorgesprächen mit dem Bürgermeister,
dem Kreisbrandrat und der Vorstandschaft des Feuerwehrvereins vor, im Jahr 2015 den bisherigen VW-Bus zu verkaufen und als Ersatz einen neuen Kleinbus als „Mannschaftstransportwagen“ anzuschaffen. Zitzelsberger rechnet mit Kosten für ein neues Fahrzeug in Höhe von
bis zu 40.000,00 €. Der Feuerwehrverein Linden sei bereit, sich mit 12.500,00 € an den Kosten
zu beteiligen. Mit der Stellung des Zuschussantrags bei der Regierung solle noch abgewartet
werden, bis die Digitalfunk-Beschaffung für das bisherige Mehrzweckfahrzeug erfolgt ist.
Mannschaftstransportwagen werden nach der neuen Feuerwehr-Förderrichtlinie (in Regionen
mit „besonderem Handlungsbedarf“) mit einem erhöhten Festbetrag von 13.100,00 € bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 1.250,00 € (auf 14.350,00 €), wenn mehrere
Kommunen notwendige baugleiche Fahrzeuge gemeinsam beschaffen. Kdt. Zitzelsberger informiert, dass diesbezüglich u.a. schon Gespräche mit der FW- Viechtach geführt wurden.
Beschluss:
In den Haushaltsplanentwurf für 2015 werden folgende Ansätze aufgenommen:
Ausgabeansatz Beschaffung Kleinbus
Einnahmeansatz Zuschuss Regierung
Einnahmeansatz Feuerwehrverein
40.000,00 €
13.100,00 €/ 14.350,00 €
12.500,00 €.
15 : 0
Stimmen
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7. Vorberatung des Investitionsprogramms 2014 – 2018;
hier: Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs LF10 Allrad für die FW Altnußberg
Ein ähnliches Alter wie das LF16-Bundfahrzeug in Linden hat auch das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF8 bei der Feuerwehr Altnußberg. Es wurde im Jahr 1992 als Neufahrzeug
angeschafft und wird dieses Jahr 23 Jahre alt. Kommandant Peter hat auf die erforderliche
Ersatzbeschaffung in den nächsten Jahren hingewiesen. In einem Vorgespräch mit dem Kreisbrandrat und Bürgermeister Seidl hält man die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs
LF10 (Nachfolgetyp für LF8) für geeignet.
GRM Silvia Augustin fragt Kdt. Helmut Peter ob ein Ausgabeansatz (lt. Beschlussvorlage) in
Höhe von 250.000,00 € ausreichen wird. Der Kommandant antwortet, dass er von Anschaffungskosten zwischen 270.000,00 € und 280.000,00 € ausgeht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass in den Haushalt 2015 ein Ausgabeansatz in
Höhe von 15.000,00 € für die Anschaffung einer Tragkraftspritze aufgenommen
wird, damit der entsprechende Zuschussantrag gestellt werden kann. Im Anschluss soll ein Zuschussantrag für die Beschaffung eines LF10 gestellt werden.
15 : 0
Stimmen
8. Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen
Der bisherige Stromliefervertrag mit der In(n) Energie GmbH, 84359 Simbach am Inn, der auf
einer Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag beruht, endet zum
31.12.2016. Für die darauf folgenden 3 Jahre (2017 – 2019) bietet der Bayerische Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem Büro KUBUS (aufgrund günstiger Preise bereits jetzt) an, wieder Bündelausschreibungen durchzuführen. Die Kosten für die Beteiligung an der Ausschreibung betragen für die Gemeinde Geiersthal ca. 1.190,00 €.
Im letzten Abrechnungszeitraum hatte die Gemeinde einen Stromverbrauch von 246.129 kWh,
davon entfallen 132.796 kWh auf die Straßenbeleuchtung, der Rest auf weitere 18 Abnahmestellen. Die Stromkosten betrugen insgesamt 50.882 € (Straßenbeleuchtung 26.288,00€). Bei
einer Vergabe der Stromlieferungen über 3 Jahre geht es somit um eine Auftragssumme von
ca. 153.000,00 €.
Bürgermeister Anton Seidl schlägt vor, sich im Rahmen der Bündelausschreibung für 100 %
Ökostrom zu entscheiden. Die jährlichen Mehrkosten hierfür werden ca. 100 Euro betragen, so
der Bürgermeister.
GRM Mario Iglhaut ist der Meinung, dass das ganze Thema Ökostrom vorsichtig zu betrachten
ist.
GRM Günter Iglhaut spricht sich klar für Ökostrom aus. Da die Stromkosten bzw. der Stromverbrauch bei der Straßenbeleuchtung ziemlich hoch erscheinen, regt GRM Günter Iglhaut an,
Möglichkeiten in Erfahrung zubringen um hier Stromkosten einzusparen.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und
Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von
elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.
2. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen
umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „100 % Ökostrom“ beschafft
werden.
15 : 0
Stimmen
15 : 0
Stimmen
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9. Zuschüsse an die Kath. Erwachsenenbildung Regen (KEB)
Die Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Regen e.V. erhält aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 23.06.1997 jährlich einen Zuschuss in Höhe von 200,00 DM bzw.
110,00 €. Mit Schreiben vom 26.03.2015 beantragt die KEB wieder einen Zuschuss in Höhe
von 110,00 €. Bürgermeister Seidl setzte diesen Antrag auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung, um den Beschluss zu überprüfen bzw. die künftige Zuschussgewährung zu beraten.
GRM Silvia Augustin merkt an, dass das KEB im Landkreis viele Veranstaltungen organisiert
und schlägt vor, am jährlichen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 110,00 € festzuhalten.
Beschluss:
Die Gemeinde Geiersthal fördert weiterhin die Arbeit der Kath. Erwachsenenbildung durch eine jährliche Zuwendung. Die Höhe des Zuschusses ab dem
Jahr 2015 wird auf 110,00 € festgelegt.
11 : 4
Stimmen
10. Zahlungen an den Tierschutzverein Zwiesel-Regen-Viechtach e.V.
Die Gemeinde Geiersthal unterstützt den Kreistierschutzverein durch eine jährliche Zahlung.
Eine vertragliche Vereinbarung besteht nicht. Am 16.04.2009 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Zahlung auf 0,25 € pro Einwohner zu erhöhen. Das waren 2009 bei 2300 Einwohner 575,00 € und sind nun bei 2160 Einwohner 540,00 €.
Mit Schreiben vom 01.04.2015 rät der Bayerische Gemeindetag (auch weiterhin) hinsichtlich
der Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren mit den Tierheimen zusammenzuarbeiten. Die dazu erforderlichen Kosten seien den Tierheimen zu erstatten. Frei lebende Tiere
wie z.B. verwilderte Katzen oder ausgesetzte Katzen seien jedoch keine Fundtiere und deshalb sei die Gemeinde dafür nicht verantwortlich. Der Gemeindetag empfiehlt grundsätzlich
den Abschluss eines Pauschalvertrages zur Fundtierunterbringung mit Zahlung eines einwohnerbezogenen Entschädigungssatzes. Bürgermeister Seidl legt dieses Schreiben dem Gemeinderat vor, um darüber zu beraten, ob die bisherige Praxis (Beschluss vom 16.04.2009)
beibehalten werden soll.
Beschluss:
Der Tierschutzverein Zwiesel-Regen-Viechtach e.V. erhält ab 2015 eine jährliche Zahlung in Höhe von 0,25 Euro/Einw. zur Abgeltung der Aufwendungen für
Fundtiere.
15 : 0
Stimmen
11. Zuschüsse an den Seniorenclub Teisnach
Unter der Leitung von Frau Christa Fuchs aus Kammersdorf und ihrer Helferinnen treffen sich
einmal im Monat die Senioren der Pfarrei Geiersthal-Teisnach bei Kaffee und Kuchen zur kurzweiligen Unterhaltung (Vorträge, Dias, Spiele, Fasching...) im Pfarrheim Teisnach. Im Sommer werden zusätzlich monatliche Busfahrten angeboten, wobei im Durchschnitt ca. 45 Senioren je Fahrt teilnehmen. Lt. telefonischer Auskunft von Frau Fuchs nehmen an den Veranstaltungen des Seniorenclubs regelmäßig ca. 15 Senioren aus dem Geiersthaler Gemeindegebiet
teil.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juni 1997 wurde der Pfarrkirchenstiftung GeiersthalTeisnach (für den Seniorenclub Teisnach) ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 200,00 DM
zugesprochen. Mit Einführung des Euro wurde der jährliche Zuschuss ab 2002 auf 100,00 Euro angepasst. Bürgermeister Seidl erläutert den Gemeinderatsmitgliedern den Sachverhalt, um
darüber zu beraten, ob am Beschluss vom 23.06.1997 festgehalten werden soll. GRM Thomas
Gierl schlägt vor, die jährliche Unterstützung des Seniorenclub Teisnach zu erhöhen.
Beschluss:
Zur Unterstützung und Förderung der Betreuung von Senioren, erhält die Pfarrkirchenstiftung Geiersthal-Teisnach (für den Seniorenclub) ab dem Jahr 2015
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro.
15 : 0
Stimmen
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
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12. Zuschüsse an den Männergesangverein Geiersthal
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.1989 wurde dem Männergesangsverein Geiersthal
eine laufende Zuwendung in Höhe von jährlich 200,00 DM gewährt. Auf Antrag des Männergesangsvereins wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 08.11.1993 der jährliche Zuschuss
auf 400,00 DM erhöht. Mit Einführung des Euro wurde der jährliche Zuschuss ab 2002 auf
200,00 € angepasst. Für das Jahr 2014 wurde der Zuschuss auf Anordnung von Bürgermeister Seidl auf 100,00 € gekürzt, Grund: dem Gesangsverein wurde unentgeltlich der Raum im
Obergeschoss des Jugendheims Geiersthal, als „Vereinsheim“ bzw. Proberaum zur Verfügung
gestellt.
Bürgermeister Seidl erläutert den Gemeinderatsmitgliedern den Sachverhalt, um darüber zu
beraten, ob am Beschluss v. 08.11.1993 festgehalten werden soll.
Beschluss:
Zur Förderung der Musikpflege und Unterstützung der kulturellen Tätigkeit des
Männergesangsverein Geiersthal, welcher auch seit vielen Jahren bei zahlreichen Anlässen (gdl. Feierlichkeiten, Gottesdienstgestaltungen) mitwirkt, wird ab
2015 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 200,00 € gewährt.
15 : 0
Stimmen
13. Breitbandausbau;
hier: Vergabe und Finanzierungsplan
Die Gemeinde Geiersthal hat zur Findung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ein Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe des
Auswahlverfahrens (öffentlicher Teilnahmewettbewerb) gingen von den Netzbetreibern amplus
AG und Telekom Deutschland GmbH Bewerbungsunterlagen ein. Diese beiden Netzbetreiber
wurden zur Abgabe eines Angebotes bis spätesten 31.03.2015 aufgefordert.
Laut Niederschrift über die Öffnung der Angebote ist nur vom Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH ein Angebot eingegangen. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH wurde
von der Gemeinde Geiersthal der Corwese GmbH zur Bewertung vorgelegt. Die Firma Telekom Deutschland GmbH bietet eine kabelgebundene Lösung an. Das vorgelegte technische
Konzept ist nach Auffassung der Fa. Corwese ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Alle
im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlüsse würden nachweislich erschlossen und die
geforderten Bandbreiten bereitgestellt. Die Investitionssumme (rund 451 T€) und die angegebene Deckungslücke von 130 T€ ließe sich anhand der Planungsunterlagen nachvollziehen.
Die genaue Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 130.576,-€. Bei 90% Förderung beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Geiersthal 13.057,60 €. Der Finanzierungsplan (Anlage 3 zur Angebotsbewertung) wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Rechtliche Bewertung der Kämmerei: Der Abschluss eines Kooperationsvertrages kann trotz
der noch nicht vorhandenen (genehmigten) Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen
werden, da der verbleibende Finanzierungsanteil der Gemeinde (nach Abzug der Förderung)
die Haushaltssituation der Gemeinde nicht gefährdet.
GRM Josef Wittenzellner möchte, dass Netz- und Versorgungsmöglichkeiten für den Ortsteil
Hartmannsgrub geprüft werden sollen. Breitbandbeauftragter Heinrich Heigl gibt an, dass er
sich entsprechende Auskünfte einholen werde.
GRM Maria Steer regt an, dass auch für den Ortsteil Altnußberg eine Versorgungsverbesserung geprüft werden sollte. Der Breitbandbeauftragte wird hier Rücksprache mit der Telekom
halten.
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
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Da es mit der Firma Amplus ständig Probleme gibt bezüglich einer gleichmäßigen und stabilen
Versorgung und die Firma eine geregelte Netzversorgung nicht in den Griff bekommt, wäre es
GRM Reinhard Vieltorf ein Anliegen, dass auch die Ortsteile Linden und Hartmannsgrub von
der Telekom versorgt werden würden.
Beschluss:
a) Auf Grundlage der gutachterlichen Bewertung durch die Corwese GmbH
vom 21.04.2015 beschließt der Gemeinderat Geiersthal das Angebot der Telekom Deutschland GmbH auszuwählen und vorbehaltlich der Zustimmung der
Bundesnetzagentur und der Bezirksregierung mit der Telekom Deutschland
GmbH einen Kooperationsvertrag zu schließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
b) Der vorliegende Finanzierungsplan (Anlage 3 zur Angebotsbewertung) wird
zur Kenntnis genommen und gebilligt.
15 : 0
Stimmen
14. Bericht von der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung
Bürgermeister Anton Seidl informiert die Gemeinderatsmitglieder über die letzte Bauausschusssitzung vom 14.04.2015. Das Sitzungsprotokoll wird vom Bürgermeister vorgelesen.
15. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Anton Seidl informiert die Gemeinderatsmitglieder über gemeindliche Mitgliedschaften um darüber zu beraten ob daran festgehalten werden soll.
Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler, jährlicher Mitgliedsbetrag 96,00 €
Beschluss:
Die Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft im Förderverein FH- Deggendorf, jährlicher Mitgliedsbetrag 100,00 €
Beschluss:
Die Mitgliedschaft beim Förderverein Fachhochschule Deggendorf wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft beim Historischen Verein für Niederbayern, jährlicher Mitgliedsbetrag
20,00 €
Beschluss:
Die Mitgliedschaft beim Historischen Verein für Niederbayern wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
15 : 0
Stimmen
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
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Mitgliedschaft beim Verein der Freunde und Förderer des Techn. Campus Teisnach,
jährlicher Mitgliedsbetrag 70,00 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft beim „Verein der Freunde und Förderer“ des Techn.
Campus Teisnach wird festgehalten, die jährliche Unterstützung wird von
70,00 € auf 100,00 € erhöht.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft beim Bayerischen Roten Kreuz –Kreisverband Landkreis Regen, jährlicher Mitgliedsbetrag 100,00 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft beim Bayerischen Roten Kreuz -Kreisverband Landkreis
Regen-, sowie an der jährlichen Unterstützung in Höhe von 100,00 €, wird festgehalten.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft Böhmwind Initiative e.V., jährlicher Mitgliedsbetrag 75,00 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft „Böhmwind Initiative e.V.“ , sowie an der jährlichen Unterstützung in Höhe von 75,00 € wird festgehalten.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft beim Kinderschutzbund Regen-Viechtach (KSB), jährlicher Mitgliedsbetrag 50,00 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft beim Kinderschutzbund Regen-Viechtach, sowie an der
jährlichen Unterstützung in Höhe von 50,00 €, wird festgehalten.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft beim Schullandheim e.V., jährlicher Mitgliedsbetrag 25,56 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft beim Schullandheim e.V, sowie an der jährlichen Unterstützung in Höhe von 25,56 €, wird festgehalten.
15 : 0
Stimmen
Mitgliedschaft beim Förderverein der Eissporthalle Regen, jährlicher Mitgliedsbetrag
100,00 €
Beschluss:
An der Mitgliedschaft beim Förderverein der Eissporthalle Regen, sowie an der
jährlichen Unterstützung in Höhe von 100,00 €, wird festgehalten.
15 : 0
Stimmen
Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am 29.04.2015
Seite 11
Bürgermeister Anton Seidl informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass an die Caritas Kranken- und Altenpflegestation Teisnach eine jährliche Zuwendung in Höhe von 2000,00 € gezahlt
wird (lt. GR-Beschluss v. 23.04.13).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung Auskünfte/Infos einholt für
was die gemeindlichen Zuschüsse verwendet werden.
15 : 0
Stimmen
Bürgermeister Anton Seidl informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass an den Tourismusverband Ostbayern e.V. ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1100,00 € entrichtet wird. Eine
Mitgliedschaft ist notwendig, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende berichtet, dass in Bezug des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb“ Kosten in
Höhe von 1439,23 € angefallen sind, diese wurden vom Landratsamt Regen vollständig erstattet. Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass das 2. Wahllokal in Linden keine zusätzl. Kosten verursacht hat.
Bürgermeister Anton Seidl richtet einen Dank an alle Helfer die sich bei der Aktion „RamaDama 2015“ beteiligt haben.
Der Bürgermeister informiert, dass eine Wasseruntersuchung im Wasserschutzgebiet Geiersthal Nord stattgefunden hat. Die Wasseruntersuchung hat eine sehr gute Wasserqualität
bescheinigt.
Der Vorsitzende lädt alle Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme zum Wald- und Sportfest am
Tag der Betriebe und Behörden am 22.05.2015 ein. Auch bittet der Vorsitzende um rege Mithilfe am Seniorennachmittag.
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
GRM Mario Iglhaut bittet die Gemeinderatsmitglieder und die Verwaltung sich am 125-jährigen
Gründungsfest der FFW- Altnußberg zu beteiligen. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass noch eine
gesonderte Einladung an die Gemeinderatsmitglieder erfolgt.
GRM Wittenzellner Josef fragt nach ob das Ortsschild –Frankenried-, welches in Linden beim
Anwesen Wittenzellner in Richtung Frankenried steht, nicht versetzt werden könnte. GL Kasparbauer erklärt, dass ein Ortsschild dort aufgestellt werden muss wo die Bebauung tatsächlich beginnt.
GRM Hartmannsgruber schlägt vor, einen Arbeitsplan (Arbeitseinteilung) für Gemeinderäte
bezüglich des Seniorennachmittags a Pfingsten (Pfingstsamstag) aufzustellen. Dieser Vorschlag findet im Gremium keine Befürwortung.
ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG