Verträglichkeitsuntersuchung und

Verträglichkeitsuntersuchung und
Ausnahmeprüfung zum
FFH-Gebiet „Elbvorland“
(DE 3036 – 304)
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
nach Biozidrecht
im Landkreis Prignitz 2015
28.04.2015
Bearbeitung durch:
GUP
GUP Dr. Glöss Umweltplanung
Ehrlichstraße 10
10318 Berlin
Im Auftrag des Landkreis Prignitz
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
GUP
Inhalt
1
Übersicht über das Schutzgebiet .................................................................................4
1.1
Allgemeine Angaben ................................................................................................4
1.2
Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile .......................4
2
Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................5
3 Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die
EHZ oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen .............................................6
3.1 EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können
.................................................................................................................................6
3.2 EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden
können ........................................................................................................................7
4
Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ....................................8
5
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch andere
zusammenwirkende Pläne und Projekte......................................................................9
6
Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung ............................................10
7
Alternativenprüfung ....................................................................................................11
7.1
Standortalternativen ...............................................................................................11
7.2
Ausführungsalternativen .........................................................................................11
8
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung .........................................................................13
8.1 Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen des
Erhaltungsziels Rotbauchunke ..................................................................................13
8.2 Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen zur
Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“...................................16
9
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses .............................17
9.1
Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses ...........................17
9.2 Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der
Beeinträchtigungen überwiegen ................................................................................18
10
Literatur ....................................................................................................................19
Anlagen ...............................................................................................................................21
2
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
Abkürzungsverzeichnis
BArtSchV
Bundesartenschutzverordnung
BbgNatSchAG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzgesetz
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
Ehz
Erhaltungsziel
EPS
Eichenprozessionsspinner
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
NSG
Naturschutzgebiet
LRT
Lebensraumtyp
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LUA
Landesumweltamt
LUGV
Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz
NSG
Naturschutzgebiet
SDB
Standarddatenbogen
Tab.
Tabelle
UNB
Untere Naturschutzbehörde
VU
Verträglichkeitsuntersuchung
VS-RL
Vogelschutzrichtlinie
3
GUP
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
GUP
1 Übersicht über das Schutzgebiet
1.1
Allgemeine Angaben
Lage
Größe
1.2
Das FFH-Gebiet „Elbdeichvorland" liegt zwischen Cumlosen im Nordwesten und
Quitzöbel im Südosten. Es besteht aus mehreren Teilflächen, die landseitig vom
Deich und wasserseitig zum FFH-Gebiet „Elbe“ über.
Das FFH-Gebiet befindet sich in der naturräumlichen Haupteinheit „Elbtalniederung" (D09, SSYMANK et al. 1998).
1.271,33 ha
Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile
EUBezeichnung
Code
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL
Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und
2330
Agrostis (Dünen im Binnenland
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Mag3150
nopotamions oder Hydrocharitions
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation
des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
3270
Schlammige Flussufer mit Vegetation der Verbände
Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.)
6120*
Trockene, kalkreiche Sandrasen
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen
bis alpinen Stufe
6440
Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,
6510
Sanguisorba officinalis)
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quer9190
cus robur
91E0*
Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an
Fließgewässern (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion
albae)
Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ul91F0
mus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
(Ulmenion minoris)
Arten nach Anhang II der FFH-RL
Rotbauchunke (Bombina bombina)
1188
Biber (Castor fiber)
1337
Fischotter (Lutra lutra)
1355
Rapfen (Aspius aspius)
1130
Steinbeißer (Cobitis taenia)
1149
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
1099
Gesamtbewer1
tung des EHZ
Quelle
C
1, 2
-
2
-
2
B
1, 2
B
A
1, 2
1, 2
B
B
1, 2
1, 2
-
2
B
1, 2
C
1, 2
C
B
B
B
C
C
1
1
1
1
1
1
2
Erläuterungen:
EU-Code: * kennzeichnet prioritäre LRT
1
Bewertung nach Standard Datenbogen Nr. DE 3036-304
Gesamt = Gesamtbewertung (A = sehr hoher Wert, B = hoher Wert, C = mittlerer Wert des Gebietes für die Erhaltung der Art, "-" = keine Angabe)
2
Quelle: 1: Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet Nr. 3036-304
2: Daten zu den LRT (Kartierung von Biotopen, gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG in
Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg (Stand der Do
kumentation 03.02.2015)
4
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
GUP
2 Beschreibung des Vorhabens
Allgemeine Angaben
Größe der zu
behandelnden Fläche
Kurzbeschreibung der
Behandlungsflächen
Anwendungsbestimmungen
Der Landkreis Prignitz plant im Frühjahr 2015 die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Bekämpfung erfolgt mit dem Insektizid
DIPEL ES, das per Hubschrauber appliziert wird. Die Ausbringung von
Dipel ES erfolgt aus der Luft mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern
mit abdriftmindernder Technik.
Die Ausbringmenge beträgt 3 l DIPEL ES in 50 l Wasser/ha.
Lieferung von DIPEL ES, Herstellung der Spritzbrühe, Betankung und
Entsorgung obliegt der auszuführenden Firma, die die entsprechenden
geltenden Sicherheitsbestimmung einhalten muss.
Das Anfliegen der Behandlungsflächen erfolgt GPS-gesteuert auf der
Grundlage einer durch den Vorhabenträger erstellten Karte, in der die
vorausgewählten Flächen verzeichnet sind (s. Kap. 3.3).
Die Flugbahn und die Applikation werden elektronisch aufgezeichnet und
protokolliert.
16,8 ha
Bekämpfungsschwerunkte sind die flächigen Eichenbestände zwischen
den Ortsteilen Sandkrug – Scharleuk – Hinzdorf und unmittelbar vor der
Ortslage Müggendorf. Bei den Waldflächen handelt es sich meist um
Hartholzauenwälder, die aufgrund des kontinuierlichen EPS-Befalls erhebliche Vitalitätseinbußen aufweisen.
Des Weiteren handelt es sich bei dem Behandlungsflächen um Einzelbäume und Baumreihen, die sich unmittelbar parallel zum Elbedeich erstrecken.
Die zu behandelnden Flächen liegen in der Nähe zu Siedlungen, am Elberadweg. Eine Behandlung der Flächen ist zudem zur Aufrechterhaltung
der Deichsicherheit im Zuge von Unterhaltungsarbeiten sowie Personaleinsatz im Verteidigungsfall ist dringend geboten.
Folgende Anwendungsbestimmungen (AWB) sind Projektbestandteil:
AWB 1
Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner
halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer – ausgenommen
nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – entfernt verlaufen.
AWB 2
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels und anderer Insektizide innerhalb einer zusammenhängenden Waldfläche darf innerhalb eines Kalenderjahres nur auf höchstens der Hälfte dieser Fläche erfolgen. In die zusammenhängende Waldfläche können auch Teilflächen einbezogen werden, wenn diese weniger als 100 m entfernt liegen.
AWB 3
Mit diesem Pflanzenschutzmittel dürfen bei Anwendung mit Luftfahrzeugen auf derselben Fläche maximal 5 Behandlungen in 10 Jahren stattfinden.
5
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
GUP
3 Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes
in seinen für die EHZ oder den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteilen
3.1
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden
können
EHZ
Begründung für den Ausschluss von Beeinträchtigungen
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL
2330
3150
3260
Aufgrund der Anwendungsbestimmungen (Mindestabstand zu Gewässern)
und der Wirkspezifik von Dipel ES sind keine Auswirkungen auf Lebensraum3270
typen gemäß Anh. I der FFH-RL zu erwarten.
6120*
Der Befall der Eichen durch den EPS führt zu einer Vitalitätsminderung der
6430
Bäume. Langfristig ist die Bewahrung des Erhaltungszustandes der Lebensräume
mit Eichen als wertgebende Bestandsbildner nicht gesichert. Die Be6440
kämpfung des EPS stellt einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des
6510
Waldökosystems und zum langfristigen Erhalt der LRT dar.
9190
91E0*
91F0
Arten nach Anhang II der FFH-RL
Biber
Dipel ES ist ein Insektizid, dass im Verdauungstrakt von Lepidopteren-Larven
(außer Eulen-Falter) wirkt (KAISER-ALEXNAT, R. 2012). Giftwirkungen auf Säugetiere werden ausgeschlossen.
Fischotter
Keine der beiden Arten ernährt sich von Schmetterlingsraupen. Der Biber lebt
vegetarisch. Fischotter sind carnivor (am Boden) lebende Generalisten (PETERSEN ET AL 2004). Wirkungen auf die Nahrungskette treten nicht ein.
Rapfen
Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Dipel ES wird zu
Gewässern ein Abstand von 37,5 m eingehalten. Aufgrund der aquatischen
Lebensweise ernähren sich die genannten Fische und Rundmäuler nicht von
Steinbeißer
Schmetterlingen.
Flussneunauge
Eine Beeinträchtigung von Fischen und Rundmäulern durch die Bekämpfung
des EPS wird ausgeschlossen.
6
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
3.2
GUP
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen
werden können
Rotbauchunke
Wirkprozess
Direkte und indirekte Beeinträchtigung durch toxische
Wirkungen von Dipel ES in
Gewässern
Direkte Beeinträchtigung durch
Hautkontakt mit DIPEL ES
Indirekte Auswirkungen durch
Veränderung der Nahrungskette
Potentielle Beeinträchtigung
Die Einsatzflächen weisen einen Abstand von 37,5 m zu Gewässern auf (s. AWB). Unabhängig davon ist nicht völlig auszuschließen, dass sich im Applikationsbereich einschließlich der Abdriftzone kleine, temporäre Reproduktionsgewässer befinden, die bei
der Festlegung der Behandlungsflächen nicht bekannt waren.
Rotbauchunken nutzen zur Reproduktion oft kleinere Temporärgewässer.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass DIPEL ES in derartige
Gewässer gelangt und dort zu Schädigungen von Entwicklungsstadien der Rotbauchunke (Laich, Larven) führt.
In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels
toxische oder indirekte negative Auswirkungen auf Laich, Larven
oder andere Entwicklungsstadien von Rotbauchunken haben, ist
nicht untersucht.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Rotbauchunken
zum Zeitpunkt der Applikation im Behandlungsareal befinden und
Hautkontakt mit DIPEL ES erfahren. Auf der Haut könnten bereits
sehr geringe Konzentrationen an Lösungsmitteln, Wirkstoffen,
Suspensionen u. s. w. lebenswichtige Funktionen (u. a. Hautatmung, Immunabwehr…) stören oder sogar außer Kraft setzen.
Der Hautkontakt mit der Suspension kann die Atmungsaktivität
einschränken und darüber hinaus Krankheitssymptome hervorrufen. Wesentliche Ursachen für das weltweite Amphibiensterben
sind z. B. Pilzerkrankungen, die durch Körperkontakte mit Schadstoffen und Keimen induziert und durch Umweltstress begünstigt
werden.
Es nicht auszuschließen, dass infolge des DIPEL ES-Einsatzes
Nichtzielarten getötet werden, die zum Nahrungsspektrum der
Rotbauchunke gehören und infolge dessen als Nahrungskomponente ausfallen. Damit besteht die Gefahr, dass Nahrungsmangel
entsteht, der die Fitness beeinträchtigt und die Überlebenswahrscheinlichkeit verringert.
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4 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Minimierung der
Behandlungsflächen
beim Einsatz von
DIPEL ES als Biozid
Der Einsatz als Biozid erfolgt zur Bekämpfung des EPS, um dessen schädliche Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen (Wirkungen der Brennhaare) zu mindern.
Die Behandlungsflächen innerhalb des FFH-Gebietes werden auf Bereiche
reduziert, in denen sich Menschen aufhalten (müssen). Damit wird dem vorrangigen Ziel, dem Schutz der menschlichen Gesundheit, Rechnung getragen.
Die Festlegung der Behandlungsflächen erfolgt durch den Vorhabensträger
(LK Prignitz) nach folgenden Arbeitsschritten:
1. Erfassung der Befallssituation des Vorjahres:
Sachkundige Mitarbeiter der Kommunen und der Verwaltung kartieren
befallene Bäume und melden dies an die zentrale Erfassungsstelle des
LK, wo die Meldungen GIS-gestützt erfasst werden.
2. GIS-gestützte Darstellung der Befallsflächen und Konzipierung der Behandlungsflächen:
x Die Größe der gemeldeten und erfassten Befallsfläche innerhalb des
FFH-Gebietes beträgt 36,04 ha.
x Ausschluss der Befallsgebiete in Gewässernähe: Befallsflächen, die
näher als 37,5 m zu Gewässern liegen, werden als Behandlungsflächen ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Gehölzbestände, die sich am Ufer der Elbe und im Umfeld von Qualmgewässern
befinden.
x Ausschluss der Gebiete, die nicht zwingend von Menschen frequentiert werden und sich außerhalb der Reichweite der Wirkung der
Brennhaare (300 m gemäß SOBCZYK, 2014) befinden. Die verbleibenden Behandlungsflächen konzentrieren sich in der nördlichen
Teilfläche.
Gemeldete Befallsfläche im
Gebiet
36,4 ha
8
Behandlungsfläche nach Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Gebiet
16,8 ha
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5 Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets
durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte
Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie
einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das
Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.
Deshalb werden auf der Grundlage vorliegender Informationen die Projekte ermittelt, die das
FFH-Gebiet ebenfalls beeinträchtigen könnten. Dabei kann lediglich eine Abschätzung der
Kumulationseffekte erfolgen. Für Erhaltungsziele, die durch das geplante Projekt nicht beeinträchtigt werden, kann es auch keine Kumulationseffekte geben.
Kumulationseffekte sind somit nur für die Rotbauchunke zu betrachten, da für alle übrigen
EHZ vorhabensbedingte Beeinträchtigungen bereits ausgeschlossen werden konnten.
Folgende Projekte wurden geprüft:
x Neubau der A 14 im Land Brandenburg, VKE 1153
Der hier zu betrachtende Planungsabschnitt der A 14 beginnt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt (Strommitte der Elbe) und erstreckt sich bis zum Bauanfang der anschließenden
VKE über 2 km.
Für die Rotbauchunke wurde im Untersuchungsraum des genannten Projektes nicht nachgewiesen. Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung wurden keine Beeinträchtigung durch das
Vorhaben „Neubau der A 14 im Land Brandenburg, VKE 1153“festgestellt (FÖA, 2009).
Kumulative Effekte mit dem hier betrachteten Vorhaben der Bekämpfung des EPS sind somit
ausgeschlossen.
Gemäß Auskunft des LUGV sowie des LK Prignitz (Untere Naturschutzbehörde) sind darüber hinaus im betrachteten FFH-Gebiet keine weiteren Pläne bzw. Projekte mit gleichartigen Wirkprozessen sowie solche mit andersartigen, jedoch sich gegenseitig verstärkenden
Wirkprozessen, bekannt.
Daher können kumulative Wirkungen und weitere Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
ausgeschlossen werden.
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6 Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung
Das geplante Vorhaben „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im Landkreis
Prignitz in 2015“ führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der folgenden EHZ des FFHGebietes „Elbdeichvorland“:
x
x
x
LRT
Fische
Säugetiere
Bei der Analyse und Bewertung der Konflikte, die durch das Vorhaben ausgelöst werden
können, konnten erhebliche Beeinträchtigungen für mehrere Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden:
x
Rotbauchunke
Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch das betrachtete Vorhaben „Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners (EPS) im Landkreis Prignitz in 2015“ Erhaltungsziele, die für das
FFH-Gebiet „Elbdeichvorland“ formuliert wurden, trotz der Durchführung von Maßnahmen
zur Schadensbegrenzung erheblich beeinträchtigt werden können.
Es wird eine Prüfung der Ausnahmetatbestände erforderlich.
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7 Alternativenprüfung
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen von
einem Erhaltungsziel (Rotbauchunke) auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen.
Aufgrund der prognostizierten nicht auszuschließenden Beeinträchtigungen des FFHGebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen, ist das Vorhaben der EPS-Bekämpfung im Gebiet gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG zunächst nicht zulässig.
Das Vorhaben kann in diesem Fall nur dann zugelassen werden, wenn die Tatbestände und
Anforderungen gemäß § 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG, die eine abweichende Zulassung des
Projektes ermöglichen („Ausnahmeprüfung“), erfüllt werden.
Ein Ausnahmetatbestand liegt vor, wenn
1. das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (§ 34 Abs. 3 Nr.
1, BNatSchG),
2. zumutbare Alternativen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind (§ 34
Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und
3. die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 34 Abs. 5 BNatSchG).
7.1
Standortalternativen
Standortalternativen scheiden grundsätzlich aus, da die Bekämpfung des EPS am Befallsort
erfolgen muss. Anders ist das Maßnahmeziel nicht zu erreichen.
Die Reduzierung der Behandlungsfläche wurde durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ausgeschöpft (s. Kap. 4).
7.2
Ausführungsalternativen
Mechanische Alternativen (Absaugung)
Der mechanischen Bekämpfung (Absaugen) werden zielgerichtet die Nester und Gespinste
des Eichenprozessionsspinners entfernt.
Das Absaugen erfolgt von Hand mit Hilfe von Industriestaubsaugern. Für das Erreichen
hochgelegener Nester werden Hubsteiger eingesetzt.
Obwohl dabei Nichtzielorganismen mitgefangen werden, wenn sie sich gerade an den Nestern befinden (SENSTADTUM 2014) wird eingeschätzt, dass bezogen auf das Erhaltungsziel
Rotbauchunke geringere Auswirkungen entstehen. Durch das Absaugen ist insbesondere
mit Störwirkungen (Lärm) zu rechnen, der für Amphibien nicht relevant ist.
Das Absaugen ist jedoch aufgrund der Anzahl zu behandelnder Bäume und der Flächenleistung der Methode nicht geeignet, eine Bekämpfung erfolgreich zu gewährleisten, zu dem ist
der zur Verfügung stehende Bekämpfungszeitraum beschränkt. Die Methode kommt bei gut
erreichbaren kleinen Beständen in Betracht, scheidet jedoch als Alternative für die großflächige EPS-Bekämpfung im LK Prignitz aus.
Zudem steht dem Ziel des Gesundheitsschutzes entgegen, dass sich die Gespinste und
Nester erst nach Durchlaufen sämtlicher Häutungsphasen und der anschließenden Prozession im Zuge der Verpuppung bilden. Damit werden die Brennhaare über den gesamten
Entwicklungszyklus des EPS emittiert, die Entwicklung des EPS erfolgt vollständig und wird
in keiner Weise eingeschränkt (Gespinste und Nester sind leer) und die entwickelten Falter
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
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können ihre Eier wieder ablegen. Weiterhin können mit dem Absaugen die fest an den Zweigen anhaftenden Eigelege nicht entfernt werden.
Mittelwahl
Im Vergleich mit anderen zur Verfügung stehenden Insektiziden (NEEMPOTECT, DIMILIN
80 WG, KARATE FORST) ist DIPEL ES das am stärksten selektiv wirkende Mittel, welches
die geringsten Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele hat (NABU 2013, SenStadtUm 2014). Weitere zugelassene Insektizide stehen nicht zur Verfügung.
Weitere Alternativen
Weitere Bekämpfungsmethoden (Einsatz von Duftstoffen, Einsatz von Nematoden) befinden
sich im Versuchsstadium und stehen für einen großflächigen Praxiseinsatz nicht zur Verfügung. Ebenso sind die Umweltauswirkungen nicht untersucht.
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8 Maßnahmen zur Kohärenzsicherung
8.1
Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen des
Erhaltungsziels Rotbauchunke
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen der
Rotbauchunke auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen.
Nachfolgend werden Angaben zu Art und Umfang der Beeinträchtigungen gemacht. Dabei
werden die relevanten Wirkprozesse des Mitteleinsatzes näher untersucht.
Wirkprozess:
Direkte und indirekte Beeinträchtigung der Rotbauchunke und ihrer Entwicklungsstadien
infolge toxischer Wirkungen von Dipel ES in Gewässern
Nachfolgend wird untersucht, in wieweit die Möglichkeit besteht, dass RBU bzw. ihrer Entwicklungsstadien durch Wasserverunreinigungen mit DIPEL ES beeinträchtigt werden.
In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels Auswirkungen auf Laich,
Larven oder andere Entwicklungsstadien von RBU auslösen haben, ist im Rahmen der Mittelzulassung nicht untersucht worden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass eine Gewässerverunreinigung toxische Wirkungen oder indirekte negative Symptome hervorruft.
Parameter
Abstand zu Gewässern
im Applikationsgebiet
Erläuterung
Bei der Festlegung der Behandlungsflächen wird ein Abstand zu Gewässern von 37,5 m vorgesehen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Vorkommen von RBU im oder am Gewässer nachgewiesen wurden.
Vorkommen potentieller
Laichgewässer im
Applikationsgebiet
Dauerhafte und periodisch wasserführende Gewässer kommen im Applikationsgebiet nicht vor
(s.o.).
Viele für RBU geeignete temporäre Gewässerlebensräume (Sekundärgewässer, zeitweilig wasserführende Elemente etc.) sind vom Grundwasserstand und damit vom Wasserstand der Elbe
abhängig. Die Wasserstände der Elbe lagen im gesamten Winterhalbjahr 2014/15 zwischen
2,00 m bis 2,50 m und so unter dem Mittelwasserstand (2,77 m am Pegel Wittenberge). Nach
einem kurzen Anstieg auf 3,94 m (04.04.-09.04.2015) fällt der Wasserstand der Elbe seitdem
kontinuierlich (2,76 m am 24.04.2015). Der Grundwasserstand im FFH-Gebiet „Werder Besandten“ war im gesamten Winterhalbjahr äußerst gering. Zudem ist die Witterung im Frühjahr 2015
äußerst trocken, so dass gesamten FFH-Gebiet fast keine wasserführenden Sekundärgewässer
vorhanden sind und die dauerhaft wasserführenden Gewässer einen eher niedrigen Wasserstand aufweisen. Hohlformen und Geländerelief sind in der Elbtalaue nicht ausgeprägt (E-Mail
der UNB LK Prignitz vom 24.04.2015).
Es ist derzeit nicht von einem maßgeblichen Vorkommen temporärer Kleingewässer im FFHGebiet „Elbdeichvorrland“ auszugehen.
Aufgrund generellen Abstandsvorgabe zu Gewässern und des Fehlens temporärer Kleingewässer im Applikationsgebiet, ist das Risiko der Gewässerverunreinigung mit DIPEL
ES sehr gering.
Zusammenfassende
Bewertung
Wirkprozess:
Direkte Beeinträchtigung der Rotbauchunke durch Hautkontakt mit DIPEL ES
Nachfolgend wird untersucht, in wieweit die Möglichkeit besteht, dass RBU direkten Hautkontakt mit DIPEL ES erlangt. Praxisversuche zu dieser Fragestellung liegen nicht vor bzw.
sind nicht bekannt, so dass die Auswirkungsprognose auf der Grundlage der Biologie der
RBU, der Behandlungsorte und –zeiten und der Applikationstechnik erfolgt.
Auswirkungen von DIPEL ES auf die Haut der RBU sind im Rahmen der Mittelzulassung
nicht untersucht worden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Hautkontakt die
Atmungsaktivität einschränkt und darüber hinaus Krankheitssymptome hervorrufen kann.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
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Parameter
Erläuterung
Art und zum Umfang
der Beeinträchtigungen
Mit DIPEL ES behandelte Fläche im FFH-Gebiet:
Größe des FFH-Gebietes:
GUP
16,8 ha
1.271,33 ha
Gemäß der digitalen Daten des LUGV (LK Prignitz, 2015) ist das gesamte FFH-Gebiet als Lebensraum der Rotbauchunke ausgewiesen.
Anteilig von der DIPEL ES-Behandlung betroffener pot. Lebensraum der RBU:
1,32 %
Flächenumfang und anteil
Auf 1,32 % der potentiellen Lebensraumfläche der RBU im Gebiet wird DIPEL ES appliziert. Die
Applikation erfolgt mit Hubschraubern und durch Spritzung vom Bodenfahrzeugen aus.
Wahrscheinlichkeit des
Aufenthalts der RBU im
Applikationsraum
Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von Austrieb der Eichen Ende April/Anfang Mai.
Zu dieser Zeit halten sich Teile der Population im Gewässer auf, weitere Tiere wandern aus
ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern, außerdem finden Wanderungen zwischen Gewässern statt, wobei hierbei insbesondere juvenile und subadulte Tiere anzutreffen sind. Juvenile und subadulte Tiere der Vorjahre bilden innerhalb der Population zahlenmäßig den größten
Anteil. Die Jugendstadien halten sich kaum an den Gewässern, sondern in den Landlebensräumen auf.
Die Verteilung terrestrischer Fundpunkte der Rotbauchunken auf verschiedene Biotoptypen gibt
nachfolgende Übersicht wieder.
Abb. 1:
Verteilung terrestrischer Fundpunkte der Rotbauchunken auf verschiedene Biotoptypen (aus MLUV 2009)
Bei den Behandlungsflächen konzentrieren sich im nördlichen Teilgebiet. Es werden bei Waldflächen bei Culmosen und Müggendorf behandelt. Weitere Behandlungsflächen stellen Gehölzstrukturen bei Klein Lüben und Hinzdorf dar.
Die genannten Flächen bilden zwar einen Teillebensraum, gehören jedoch zu den eher weniger
genutzten Biotoptypen der RBU, welche feuchte Gebiete bevorzugt (Abb. 1).
Das Elbdeichvorland ist ein FFH-Gebiet, das durch ausgedehntes Auengrünland, zwischen Elbe
und Elbdeich, gekennzeichnet ist. Diese Flächen werden nicht behandelt, stellen jedoch mit den
eingestreuten Gewässern für die Rotbauchunke einen optimaleren Lebensraum dar, als ein
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
Parameter
GUP
Erläuterung
Wald oder gar straßenbegleitende Gehölze in Deichnähe.
Zudem bilden diese Strukturen auch für zahlreichen Arthropoden einen attraktiven Lebensraum
und bieten der RBU ein reiches Nahrungsangebot, das weite Wanderungen zur Nahrungssuche
nicht erforderlich macht.
Aktivität der RBU zum
Behandlungszeitpunkt
Die Applizierung erfolgt zur Tagzeit bei trockener Witterung, auch die Eichenblätter müssen
trocken sein.
RBU bevorzugen bei Trockenheit den Aufenthalt in Gewässernähe oder zumindest in feuchten
Verstecken, außerdem sind sie bei Trockenheit nachtaktiv (MLUV 2009). Tagaktive Phasen und
ausgedehnte Wanderbewegungen werden durch Regenperioden begünstigt.
Ausbringmenge
Die Applikation erfolgt einmalig mit einer Ausbringmenge von 50 l/ ha Spritzlösung, in welcher 3 l
DIPEL ES gelöst sind.
Bezogen auf einen m² ergibt sich eine Ausbringmenge an Spritzlösung von 5 ml/m² bzw. 0,3
ml/m² DIPEL ES. Die Ausbringung erfolgt gezielt als Sprühnebel in den Kronenbereich der Eichen.
Zusammenfassende
Bewertung
Aufgrund der Lage der Applikationsflächen, dem Zeitpunkt und der Zeitdauer der Ausbringung und der Biologie der RBU wird davon ausgegangen, dass nur für einen sehr
geringen Teil der Population (< 1%) des Gebietes die Möglichkeit gegeben ist, Hautkontakt
mit DIPEL ES zu erfahren.
Wirkprozess:
Indirekte Auswirkungen durch Veränderung der Nahrungskette
Nachfolgend wird untersucht, in wieweit die Möglichkeit besteht, dass RBU durch eine Veränderung der Nahrungskette beeinträchtigt werden.
Parameter
Erläuterung
Aufgrund der Wirkung
von DIPEL ES betroffene Insekten
DIPEL ES wirkt selektiv auf blattfressende Schmetterlingslarven (außer Eulen).
Nahrungsspektrum
landlebender RBU
Während der Laichzeit machen aquatische lebende Insekten (vorwiegend Mückenlarven) einen
Großteil der Beute aus.
An Land erbeuten RBU Käfer, Wanzen, Ameisen, Regenwürmer und Spinnen (MLUV 2009,
PETERSEN ET AL. 2004). In der Fachliteratur (ebd.) sind keine Angaben dazu enthalten, dass
Falter zum Nahrungsspektrum der Rotbauchunke gehören.
Da sich an Land lebende RBU maßgeblich von am Boden lebenden Wirbellosen ernähren, wird
davon ausgegangen, dass Schmetterlinge nicht zu den typischen Beutetieren gehören.
Zudem stellen die Frischwiesen und Gewässer, die sich über weite Teile des FFH-Gebietes
erstrecken, für RBU ein reiches Nahrungsangebot zur Verfügung, so dass sie nicht auf eine
Nahrungssuche innerhalb der zu behandelnden Gehölze angewiesen sind.
Zusammenfassende
Bewertung
Da Schmetterlinge nicht zum typischen Beutespektrum der RBU gehören und auch außerhalb der Applikationsflächen ein reiches Nahrungsangebot zur Verfügung steht, ist die
Gefahr, dass sich durch eine Veränderung der Nahrungskette die Fitness und die Überlebenswahrscheinlichkeit der RBU verringern, äußerst gering.
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FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
8.2
GUP
Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen
zur Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“
Art und Umfang der Maßnahmen bemessen sich am Sinn und Zweck der Kohärenzsicherung. Sie haben die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
des betroffenen Schutzgebietes und daraus resultierenden Folgen für die Kohärenz des „Natura 2000“-Netzes aufzuwiegen und die damit verbundenen Lebensräume und Habitate wieder herzustellen und neu zu entwickeln (DE W ITT UND BARTHOLOMÈ 2014).
Durch die nur kurzfristigen Projektwirkungen der einmaligen Biozidanwendung wird nur ein
sehr geringer Anteil der Population der Rotbauchunke betroffen. Lebensräume und Habitate
erfahren keine Veränderung, ihre Funktion im kohärenten Netz der biographischen Region
bleibt erhalten.
Nach JARASS (2007) und SPIETH U. APPEL (2009) zit. in FLAMME U. REICHENBACH 2012 ist
nicht jede erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder einer Art auch eine Beeinträchtigung der globalen Kohärenz. Demzufolge können Kohärenzsicherungsmaßnahmen
entfallen, wenn mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Population einer Art oder das Vorkommen eines Lebensraumtyps innerhalb
der biogeographischen Region vorliegt.
Da dies, bezogen auf die Population der Rotbauchunke der Fall ist, bleibt die Kohärenz des
Schutzgebietssystems Natura 2000 ohne Durchführung gesonderter Maßnahmen zur Kohärenzsicherung gewahrt.
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GUP
9 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
9.1
Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses
Beschluss des Landtages Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 den Beschluss gefasst, Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners einzuleiten
(Landtag Brandenburg Drucksache 5/5852(ND)-B). Als Begründung werden angeführt:
x
die in den letzten Jahren und starke und anhaltende Ausbreitung des EPS, insbesondere im Nordwesten
x
Fraßschäden im Wald
x
Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern und Besuchern
Des Weiteren enthält der Beschluss die konkrete Aufforderung an die Landesregierung, die
Zulassung des Biozides DIPEL ES von Amtswegen in die Wege zu leiten.
Gesundheitliche Wirkungen
Im Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz an die Kreisverwaltung 1 weist diese
auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen und die zunehmende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger hin.
Der Haut- oder Atemwegskontakt durch Berührung oder Einatmen der Brennhaare der Raupe des EPS ist für die Anwohner in Befallsgebieten nicht vermeidbar. Zudem ist aufgrund der
langen Persistenz und leichten Verbreitung durch die Luft auch mit Betroffenen in angrenzenden Bereichen zu rechnen.
In der Folge sind durch das Nesselgift verursachte Erkrankungen wie z. B. starke Hautekzeme oder stärkere allergische Reaktionen (Nesselsucht), behandlungspflichtige Bindehautentzündungen der Augen, Atemprobleme und bei entsprechender Vorbelastung auch Asthmaanfälle oder sogar allergische Schockzustände zu befürchten.
Im Landkreis Prignitz ergab sich 2014 folgendes Bild:
x
28 % aller im Land Brandenburg gemeldeten Patienten mit EPS-assoziierten Erkrankungen leben im Landkreis Prignitz,
x
270 Menschen mussten sich wegen schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung ärztlich behandeln lassen.
x
Der größte Teil hiervon (173 Patienten) stammt aus Bereichen, in den keine Bekämpfung stattfand.
x
82 Patienten waren wegen der EPS-assoziierten Gesundheitsstörungen arbeits- oder
schulunfähig, wobei Rentner nicht miterfasst sind.
Aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung ist es aus Sicht der
Amtsärztin unbedingt erforderlich, dass „im Jahr 2015 eine lückenlose Bekämpfung aller betroffenen Flächen aus der Luft mit „Dipel ES“ ohne Auslassung von Flächen in Naturschutzgebieten, in Gewässernähe und im forstlichen Bereich durchgeführt wird“.
1
Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz vom 22.12.2014
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9.2
GUP
Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der
Beeinträchtigungen überwiegen
Hauptziel der FFH-RL ist die Förderung der biologischen Vielfalt. Die EU reagiert damit auf
die Erkenntnisse, dass sich der Zustand der natürlichen Lebensräume unaufhörlich verschlechtert und bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Arten dadurch bedroht sind.
Damit leistet die Richtlinie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. In diesem Kontext
steht auch die Prüfung von Plänen und Projekten, wenn sie sich auf die Erhaltungsziele eines Gebietes wesentlich auswirken können (RL 92/43/EWG „FFH-RL“, Präambel).
Mit der Durchführung der Biozid-Behandlung des Eichenprozessionsspinners erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Elbdeichvorland“ verbunden.
Die Erheblichkeit resultiert aus der Beeinträchtigung der Rotbauchunke.
Die ermittelten Beeinträchtigungen betreffen nur einen sehr geringen Teil der Population und
wirken in einem kurzen Zeitraum.
Die Möglichkeit zur Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes im kohärenten ökologischen Netz Natura 2000 ist ohne Durchführung von Kohärenzmaßnahmen gegeben.
Dem ermittelten Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 stehen die in Kap. 9.1 beschriebenen zwingenden Gründe des Gemeinwohlinteresses - der menschlichen Gesundheit – gegenüber.
Aufgrund der anhaltenden invasiven und großflächigen Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners steht keine andere vergleichbar geeignete Lösung zur Verfügung.
Aus den geschilderten Gründen überwiegt das öffentliche Interesse an dem Vorhaben „Flächendeckende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners“ zum Schutz der menschlichen
Gesundheit gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer intakten Kohärenz des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000.
Somit ist der Biozideinsatz trotz erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des
FFH-Gebietes „Elbdeichvorland“ zulässig.
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GUP
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des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154)) geändert worden ist.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Elbdeichvorland"(DE 3036-304)
GUP
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Nr. 21)])
Richtlinie des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen vom 31. Mai 1994
Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("FFH-Richtlinie"). - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr.
L 206/7.
Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 8.11.1997.
Verordnung
über
das
Landschaftsschutzgebiet
„Brandenburgische
vom
25.
September
1998
(GVBl.II/98,
[Nr.
26],
geändert durch Artikel 21 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05])
Elbtalaue“
S.592)
Internet
www.cheminova.de/de/__products/dipel-es_111111111111111111111111111128.htm
Herstellerinformationen zu Dipel ES
Zuletzt besucht am 15.04.2015
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/amph_rept/ kurzbeschreibung/102343
Kammmolch – Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Zuletzt besucht am 15.04.2015
JKI
(WWW .JKI.BUND.DE/FILEADMIN/DAM_UPLOADS/GF/FG_EPS/10_AKTIVITAETEN%20IM%20FORST20UND
%20AMTSHILFEV.PDF, FOLIE: 23.)
Zuletzt besucht am 15.04.2015
LEPIDAT
http://www.floraweb.de/pflanzenarten/schmetterlinge.xsql?suchnr=4685&sipnr=46859,
BfN - Datenbank
PET 09/94
PET (Pesticide Information Profile) Bacillus Thuringiensis. – 05/94. - Extension Toxicology Network.
http://pmep.cce.cornell.edu/profiles/extonet/24d-captan/bt-ext.html
Anlagen
Anlage 1
Standarddatenbogen
Anlage 2
Anlage 3
Karte:Lebensraumtypen und Arten/ Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
Übersicht der zu behandelnden Flächen
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