Verträglichkeitsuntersuchung und Ausnahmeprüfung zum FFH-Gebiet „Nausdorf Moor“ (DE 2835 – 302) Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz in 2015 29.04.2015 Bearbeitung durch: GUP GUP Dr. Glöss Umweltplanung Ehrlichstraße 10 10318 Berlin Im Auftrag des Landkreis Prignitz Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) GUP Inhalt 1 Übersicht über das Schutzgebiet .....................................................................................4 1.1 Allgemeine Angaben ................................................................................................4 1.2 Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile .......................4 2 Beschreibung des Vorhabens..........................................................................................5 3 Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die EHZ oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen ..................................................................6 3.1 EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können .....................................................................................................................6 3.2 EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können .....................................................................................................................7 4 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung .........................................8 5 Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte ..........................................................................9 6 Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung .....................................................9 7 Alternativenprüfung .......................................................................................................10 7.1 Standortalternativen ...............................................................................................10 7.2 Ausführungsalternativen .........................................................................................10 8 7.2.1 Mechanische Alternativen (Absaugung) ..........................................................10 7.2.2 Mittelwahl ........................................................................................................11 7.2.3 Weitere Alternativen ........................................................................................11 Maßnahmen zur Kohärenzsicherung .............................................................................12 8.1 Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele .......................................................................................................12 8.2 Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen zur Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“ ................................14 9 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ....................................15 9.1 Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses ...........................15 9.2 Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der Beeinträchtigungen überwiegen .............................................................................16 10 Literatur .....................................................................................................................17 Anlagen ................................................................................................................................20 2 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) Abkürzungsverzeichnis BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Ehz Erhaltungsziel EPS Eichenprozessionsspinner FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie NSG Naturschutzgebiet LRT Lebensraumtyp LSG Landschaftsschutzgebiet LUA Landesumweltamt LUGV Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz NSG Naturschutzgebiet SDB Standarddatenbogen Tab. Tabelle UNB Untere Naturschutzbehörde VU Verträglichkeitsuntersuchung VS-RL Vogelschutzrichtlinie 3 GUP Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 1 GUP Übersicht über das Schutzgebiet 1.1 Allgemeine Angaben Lage Das FFH-Gebiet „Nausdorfer Moor" erstreckt sich nordöstlich von Lenzen in der naturräumlichen Haupteinheit „Elbtalniederung“ (D09, SSYMANK et al. 1998). Das FFH-Gebiet umschließt die Ortschaft Nausdorf. Das FFH-Gebiet „Nausdorf Moor“ liegt im Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe - Brandenburg" bzw. im EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“ sowie im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet „Brandenburgische Elbtalaue“. Größe 1.2 161,41 ha Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile EU-Code Bezeichnung Gesamtbewertung EHZ1 Quelle2 C 1 LRT des Anhangs I der FFH-RL 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis 3160 Dystrophe Seen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), C 1 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) C 1 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf C 1, 2 C 1, 2 B 1, 2 2 C 1 Sandebenen 91D0 Moorwälder Auenwalder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (AlnoPadion, Alnion incanae, Salicion albae) Arten des Anhangs II der FFH-RL *91E0 1014 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) C 1 1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) B 1 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) C 1 1355 Fischotter (Lutra lutra) C 1 1 Bewertung nach Standard Datenbogen Nr. DE 2835-302 (Stand 10/2006) Gesamt = Gesamtbewertung (A = sehr hoher Wert, B = hoher Wert, C = mittlerer Wert des Gebietes für die Erhaltung der Art, "-" = keine Angabe) 2 Quelle 1: Standarddatenbogen, Gebietsnummer: DE 2835-302 (Stand 10/2006) 2: Daten zu den LRT (Kartierung von Biotopen, gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg (Stand der Dokumentation 03.02.2015) 4 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 2 GUP Beschreibung des Vorhabens Allgemeine Angaben Der Landkreis Prignitz plant im Frühjahr 2015 die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Bekämpfung erfolgt mit dem Insektizid DIPEL ES. Die Ausbringung von Dipel ES erfolgt aus der Luft mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern mit abdriftmindernder Technik. Die Ausbringmenge beträgt 3 l DIPEL ES in 50 l Wasser/ha. Lieferung von DIPEL ES, Herstellung der Spritzbrühe, Betankung und Entsorgung obliegt der auszuführenden Firma, die die entsprechenden geltenden Sicherheitsbestimmung einhalten muss. Das Anfliegen der Behandlungsflächen erfolgt GPS-gesteuert auf der Grundlage einer durch den Vorhabenträger erstellten Karte, in der die vorausgewählten Flächen verzeichnet sind. Die Flugbahn und die Applikation werden elektronisch aufgezeichnet und protokolliert. Es wird davon ausgegangen, die Maßnahme bei optimalem Witterungsverlauf innerhalb von 1 Tag abgeschlossen werden kann Größe der zu behandelnden Fläche Im Natura-2000-Gebiet “Nausdorfer Moor“ hat die geplante Behandlungsfläche eine Ausdehnung von 2,51 ha. Die Behandlung erfolgt aus der Luft. Kurzbeschreibung der Behandlungsflächen Bei den Behandlungsflächen handelt es sich im Wesentlichen um lineare Baumbestände entlang von Straßen an den Grenzen des FFH-Gebietes. Folgende Anwendungsbestimmungen (AWB) sind Projektbestandteil: Anwendungsbestimmungen AWB 1 Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – entfernt verlaufen. AWB 2 Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels und anderer Insektizide innerhalb einer zusammenhängenden Waldfläche darf innerhalb eines Kalenderjahres nur auf höchstens der Hälfte dieser Fläche erfolgen. In die zusammenhängende Waldfläche können auch Teilflächen einbezogen werden, wenn diese weniger als 100 m entfernt liegen. AWB 3 Mit diesem Pflanzenschutzmittel dürfen bei Anwendung mit Luftfahrzeugen auf derselben Fläche maximal 5 Behandlungen in 10 Jahren stattfinden. 5 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 3 GUP Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die EHZ oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen 3.1 EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können EHZ Begründung für den Ausschluss von Beeinträchtigungen LRT des Anhangs I der FFH-RL 3160 3260 6430 6510 9110 9190 Aufgrund der Anwendungsbestimmungen (Mindestabstand zu Gewässern) und der Wirkspezifik von Dipel ES sind keine Auswirkungen auf Lebensraumtypen gemäß Anh. I der FFH-RL zu erwarten. Der Befall der Eichen durch den EPS führt zu einer Vitalitätsminderung der Bäume. Langfristig sind die guten Erhaltungsziele der Lebensräume mit Eichen als wertgebende Bestandsbildner nicht gesichert. Die Bekämpfung des EPS stellt einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Waldökosystems und zum langfristigen Erhalt der LRT dar. 91D0 *91E0 Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter Dipel ES ist ein Insektizid, dass im Verdauungstrakt von Lepidopteren-Larven wirkt (KAISER-ALEXNAT, R. 2012). Giftwirkungen auf Säugetiere werden ausgeschlossen. Fischotter sind carnivor (am Boden) lebende Generalisten (PETERSEN ET 2004). Sie ernähren sich nicht von an Eichen lebenden Schmetterlingsraupen. Weichtiere AL Dipel ES ist ein Insektizid, dass im Verdauungstrakt von Lepidopteren-Larven wirkt (KAISER-ALEXNAT, R. 2012). Giftwirkungen auf Weichtiere werden ausgeschlossen. Beide im FFH-Gebieten vorkommenden Arten leben in feuchten Wiesengebieten (www.ffh-gebiete.de/arten-steckbriefe/wirbellose/). Die Anwendung von Dipel ES erfolgt ausschließlich in Eichenbeständen und in einer Entfernung von <400 m zu den Wiesen-LRT 6430 und 6510. Eine Beeinträchtigung von Weichtieren durch die Bekämpfung des EPS wird ausgeschlossen. 6 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 3.2 GUP EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können Kammmolch Wirkprozess Direkte und indirekte Beeinträchtigung durch toxische Wirkungen von Dipel ES in Gewässern Potentielle Beeinträchtigung Die Einsatzflächen weisen einen Abstand von 37,5 m zu Gewässern auf (s. AWB). Unabhängig davon ist nicht völlig auszuschließen, dass sich im Applikationsbereich einschließlich der Abdriftzone kleine, temporäre Reproduktionsgewässer befinden, die bei der Festlegung der Behandlungsflächen nicht bekannt waren. Kammmolche nutzen zur Reproduktion oft kleinere Temporärgewässer. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass DIPEL ES in derartige Gewässer gelangt und dort zu Schädigungen von Entwicklungsstadien des Kammmolchs (Laich, Larven) führt. In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels toxische oder indirekte negative Auswirkungen auf Laich, Larven oder andere Entwicklungsstadien von Kammmolchen haben, ist nicht untersucht. Direkte Beeinträchtigung durch Hautkontakt mit DIPEL ES Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Kammmolche zum Zeitpunkt der Applikation im Behandlungsareal befinden und Hautkontakt mit DIPEL ES erfahren. Auf der Haut könnten bereits sehr geringe Konzentrationen an Lösungsmitteln, Wirkstoffen, Suspensionen u. s. w. lebenswichtige Funktionen (u. a. Hautatmung, Immunabwehr…) stören oder sogar außer Kraft setzen. Der Hautkontakt mit der Suspension kann die Atmungsaktivität einschränken und darüber hinaus Krankheitssymptome hervorrufen. Wesentliche Ursachen für das weltweite Amphibiensterben sind z. B. Pilzerkrankungen, die durch Körperkontakte mit Schadstoffen und Keimen induziert und durch Umweltstress begünstigt werden. Indirekte Auswirkungen durch Veränderung der Nahrungskette Es nicht auszuschließen, dass infolge des DIPEL ES-Einsatzes Nichtzielarten getötet werden, die zum Nahrungsspektrum der Kammmolche gehören und infolge dessen als Nahrungskomponente ausfallen. Damit besteht die Gefahr, dass Nahrungsmangel entsteht, der die Fitness beeinträchtigt und die Überlebenswahrscheinlichkeit verringert. 7 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 4 GUP Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Minimierung der Behandlungsflächen beim Einsatz von DIPEL ES als Biozid Der Einsatz als Biozid erfolgt zur Bekämpfung des EPS, und dessen schädliche Wirkungen auf die Gesundheit (Wirkungen der Brennhaare) zu mindern. Die Behandlungsflächen innerhalb des FFH-Gebietes werden auf Bereiche reduziert, in denen sich Menschen aufhalten (müssen). Damit wird dem vorrangigen Ziel, dem Schutz der menschlichen Gesundheit Rechnung getragen. Die Festlegung der Behandlungsflächen erfolgt durch den Vorhabensträger (LK Prignitz) nach folgenden Arbeitsschritten: 1. Erfassung der Befallssituation des Vorjahres: Sachkundige Mitarbeiter der Kommunen und der Verwaltung kartieren befallene Bäume und melden dies an die zentrale Erfassungsstelle des LK, wo die Meldungen GIS gestützt erfasst werden. 2. GIS-gestützte Darstellung der Befallsflächen und Konzipierung der Behandlungsflächen: x Die Größe der gemeldeten und erfassten Befallsfläche innerhalb des FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ beträgt 7,81 ha. Sie umfasst im Wesentlichen Baumreihen entlang von Wegen und Straßen an der Südgrenze des FFHGebietes sowie flächige Gehölzbestände im nordwestlichen Bereich des FFH-Gebietes. x Ausschluss der Befallsgebiete in Gewässernähe: Befallsflächen, die näher als 37,5 m zu Gewässern liegen, werden als Behandlungsflächen ausgeschlossen. Dies betrifft Bereiche die kleinen Seen rund um Nausdorf. x Ausschluss der Gebiete, die nicht zwingend von Menschen frequentiert werden und sich außerhalb der Reichweite der Wirkung der Brennhaare (300 m gemäß SOBCZYK, 2014) befinden (Baumreihe und Waldfläche im Nordwesten des FFH-Gebiet „Nausdorfer Moor“) x Es verbleiben Behandlungsflächen im Umfeld von Wegen und Straßen, insbesondere die Gehölze, die die Straße an der Südostgrenze des FFH-Gebietes begleiten. x Isolierte Waldflächen und Baumreihen innerhalb des FFHGebietes werden zur Schadensbegrenzung von der Behandlung ausgespart. Gemeldete Befallsfläche im Gebiet Behandlungsfläche nach Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Gebiet 7,81 ha 2,51 8 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 5 GUP Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Gemäß Auskunft des LUGV sowie des LK Prignitz (Untere Naturschutzbehörde) sind im betrachteten FFH-Gebiet keine weiteren Pläne bzw. Projekte mit gleichartigen Wirkprozessen sowie solche mit andersartigen, jedoch sich gegenseitig verstärkenden Wirkprozessen, bekannt. 6 Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung Die geplante Maßnahme „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Prignitz 2015“ führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von folgenden Erhaltungszielen des FFH-Gebietes "Nausdorfer Moor“: x LRTs gemäß Anhang I der FFH-RL x Weichtiere (Schmale und Bauchige Windelschnecke) x Fischotter Andere Pläne und Projekte im Bereich des FFH-Gebiets sind nicht bekannt. Bei der Analyse und Bewertung der Konflikte, die durch das Vorhaben ausgelöst werden können, konnten erhebliche Beeinträchtigungen für mehrere Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden: x Kammmolch Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch das betrachtete Vorhaben „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im Landkreis Prignitz in 2015“ Erhaltungsziele, die für das FFH-Gebiet „Nausdorfer“ formuliert wurden, trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erheblich beeinträchtigt werden können. Es wird eine Prüfung der Ausnahmetatbestände erforderlich. 9 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 7 GUP Alternativenprüfung Die FFH-VU hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen von einem Erhaltungsziel (Kammmolch) auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen. Aufgrund der prognostizierten nicht auszuschließenden Beeinträchtigungen des FFHGebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen, ist das Vorhaben der EPS-Bekämpfung im Gebiet gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG zunächst nicht zulässig. Das Vorhaben kann in diesem Fall nur dann zugelassen werden, wenn die Tatbestände und Anforderungen gemäß § 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG, die eine abweichende Zulassung des Projektes ermöglichen („Ausnahmeprüfung“), erfüllt werden. Ein Ausnahmetatbestand liegt vor, wenn 1. das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (§ 34 Abs. 3 Nr. 1, BNatSchG), 2. zumutbare Alternativen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und 3. die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 34 Abs. 5 BNatSchG). 7.1 Standortalternativen Standortalternativen scheiden grundsätzlich aus, da die Bekämpfung des EPS am Befallsort erfolgen muss. Anders ist das Maßnahmeziel nicht zu erreichen. Die Reduzierung der Behandlungsfläche wurde durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ausgeschöpft (s. Kap. 4). 7.2 Ausführungsalternativen 7.2.1 Mechanische Alternativen (Absaugung) Mittels der mechanischen Bekämpfung (Absaugen) werden zielgerichtet die Nester und Gespinste des Eichenprozessionsspinners entfernt. Das Absaugen erfolgt von Hand mit Hilfe von Industriestaubsaugern. Für das Erreichen hoch gelegener Nester werden Hubsteiger eingesetzt. Obwohl dabei Nichtzielorganismen mitgefangen werden, wenn sie sich gerade an den Nestern befinden (SENSTADTUM 2014) wird eingeschätzt, dass bezogen auf das Erhaltungsziele Rotbauchunke geringere Auswirkungen entstehen. Durch das Absaugen ist insbesondere mit Störwirkungen (Lärm) zu rechnen, der für Amphibien nicht relevant ist. Das Absaugen ist jedoch aufgrund der Anzahl zu behandelnder Bäume und der Flächenleistung der Methode nicht geeignet, eine Bekämpfung erfolgreich zu gewährleisten, zu dem ist der zur Verfügung stehende Bekämpfungszeitraum beschränkt. Die Methode kommt bei gut erreichbaren kleinen Beständen in Betracht, scheidet jedoch als Alternative für die großflächige EPS-Bekämpfung im LK Prignitz aus. Zudem steht dem Ziel des Gesundheitsschutzes entgegen, dass sich die Gespinste und Nester erst nach Durchlaufen sämtlicher Häutungsphasen und der anschließenden Prozession im Zuge der Verpuppung bilden. Damit werden die Brennhaare über den gesamten 10 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) GUP Entwicklungszyklus des EPS emittiert, die Entwicklung des EPS erfolgt vollständig und wird in keiner Weise eingeschränkt (Gespinste und Nester sind leer) und die entwickelten Falter können ihre Eier wieder ablegen. Weiterhin können mit dem Absaugen die fest an den Zweigen anhaftenden Eigelege nicht entfernt werden. 7.2.2 Mittelwahl Im Vergleich mit anderen zur Verfügung stehenden Insektiziden (NEEMPOTECT, DIMILIN 80 WG, KARATE FORST) ist DIPEL ES das am stärksten selektiv wirkende Mittel, welches die geringsten Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele hat (NABU 2013, SENSTADTUM 2014). Weitere zugelassene Insektizide stehen nicht zur Verfügung. 7.2.3 Weitere Alternativen Weitere Bekämpfungsmethoden (Einsatz von Duftstoffen, Einsatz von Nematoden) befinden sich im Versuchsstadium und stehen für einen großflächigen Praxiseinsatz nicht zur Verfügung. Ebenso sind die Umweltauswirkungen nicht untersucht. 11 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 8 8.1 GUP Maßnahmen zur Kohärenzsicherung Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen des Kammmolchs auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen. Nachfolgen werden Angaben zu Art und Umfang der Beeinträchtigungen gemacht. Dabei werden die relevanten Wirkprozesse des Mitteleinsatzes näher untersucht. Wirkprozess: Direkte Beeinträchtigung des Kammmolchs durch Hautkontakt mit DIPEL ES Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass Kammmolche direkten Hautkontakt mit DIPEL ES erlangen. Praxisversuche zu dieser Fragestellung liegen nicht vor bzw. sind nicht bekannt, so dass die Auswirkungsprognose auf der Grundlage der Biologie des KM, der Behandlungsorte und –zeiten und der Applikationstechnik erfolgt. Auswirkungen von DIPEL ES auf die Haut des Kammmolch sind im Rahmen der Mittelzulassung nicht untersucht worden. Es wird deshalb vorsorglich davon ausgegangen, dass der Hautkontakt die Atmungsaktivität einschränken und darüber hinaus Krankheitssymptome hervorrufen kann. Parameter Art und zum Umfang der Beeinträchtigungen Flächenumfang und anteil Wahrscheinlichkeit des Aufenthalts des Kammmolches im Applikationsraum Aktivität des Kammmolches zum Behandlungszeitpunkt Erläuterung Mit DIPEL ES behandelte Fläche im FFH-Gebiet: 2,51 ha Größe des FFH-Gebietes: 161,41 ha Gemäß der digitalen Daten des LUGV (LK Prignitz, 2015) ist das gesamte FFH-Gebiet als Lebensraum des Kammmolches ausgewiesen. Anteilig von der DIPEL ES-Behandlung betroffener pot. Lebensraum des Kammmolches: 1,55 % Auf 2,47 % der potentiellen Lebensraumfläche des Kammmolches im Gebiet wird DIPEL ES appliziert. Die Applikation erfolgt mit Hubschraubern. Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von Austrieb der Eichen Anfang Mai. Zu dieser Zeit halten sich Teile der Population im Gewässer auf (Adulti). Die Paarungsgewässer werden im Februar/ März aufgesucht, wo die Kammmolche bis zu 5 Monte verweilen (PETERSEN ET AL. 2004, http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffharten/de/arten/gruppe/ amph_rept/ kurzbeschreibung/102343). Der Kammmolch besiedelt alle Typen stehender Gewässer, meidet jedoch Fließgewässer (selbst langsam fließende Entwässerungsgräben) weitgehend (Der Kammmolch (Triturus cristatus) Verbreitung, Biologie, Ökologie, Schutz, Internationale Fachtagung am 11. und 12. November 2000 in Rostock; http://www.amphibienschutz.de/tagungen/kammolch.htm#AdressTei). Teile der Population (juvenile und subadulte Individuen und auch ein Teil der Weibchen) halten sich zum Applikationszeitpunkt an Land und dabei überwiegend in Gewässernähe auf, wo bevorzugt Gehölzbestände (Wälder, Gebüsche) aufgesucht werden. Die Stillgewässer im FFHGebiet sind von Waldflächen umgeben, die nicht von einem Befall des EPS betroffen sind. Die Applikation von Dipel ES erfolgt ausschließlich in Eichenbeständen in den Randbereich des FFH-Gebietes. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Rotbauchunken zum Zeitpunkt der Behandlung innerhalb der Applikationsflächen aufhalten, ist gegeben, aber sehr gering. Aufgrund der gut ausgeprägten Nahrungsflächen im direkten Gewässerumfeld besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass Rotbauchunken systematisch in die zu behandelnden Flächen einwandern, um dort nach Nahrung zu suchen. Die Applikation erfolgt Tags bei trockener Witterung, auch die Eichenblätter müssen trocken sein. Der Kammmolch ist nachtaktiv (PETERSEN ET AL. 2004). Dies gilt besonders für trockene Witterungsperioden, wie sie für die Mittelausbringung erforderlich sind. Er hält sich tagsüber in Verstecken auf (sehr oft Nagerbauten) und ist zum Zeitpunkt der Ausbringung nicht direkt dem Mittel ausgesetzt. 12 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) Ausbringmenge Zusammenfassende Bewertung Wirkprozess: GUP Die Applikation erfolgt einmalig mit einer Ausbringmenge von 50 l/ ha Spritzlösung, in der 3 l DIPEL ES gelöst sind. Bezogen auf einen m² ergibt sich eine Ausbringmenge an Spritzlösung von 5 ml/m² bzw. 0,3 ml/m² DIPEL ES. Die Ausbringung erfolgt gezielt als Sprühnebel in den Kronenbereich der Eichen. Aufgrund der Größe und Lage der Applikationsflächen, dem Zeitpunkt und der Zeitdauer der Ausbringung und der Biologie des Kammmolches wird davon ausgegangen, dass nur für einen sehr geringen Teil der Population (< 1%) des Gebietes die Möglichkeit gegeben ist, Hautkontakt mit DIPEL ES zu erfahren. Direkte und indirekte Beeinträchtigung des Kammmolches und seiner Entwicklungsstadien durch toxische Wirkungen von Dipel ES in Gewässern Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass Kammmolche bzw. ihre Entwicklungsstadien durch Wasserverunreinigungen mit DIPEL ES beeinträchtigt werden. In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels Auswirkungen auf Laich, Larven oder andere Entwicklungsstadien von KM auslösen haben, ist im Rahmen der Mittelzulassung nicht untersucht worden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass eine Gewässerverunreinigung toxische Wirkungen oder indirekte negative Symptome hervorruft. Parameter Abstand zu Gewässern im Applikationsgebiet Vorkommen potentieller Laichgewässer im Applikationsgebiet Zusammenfassende Bewertung Erläuterung Bei der Festlegung der Behandlungsflächen wird ein Abstand zu Gewässern von 37,5 m vorgesehen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Vorkommen von Kammmolchen im oder am Gewässer nachgewiesen wurden. Dauerhafte und regelmäßig wasserführende Gewässer sind aufgrund der Anwendungsbestimmungen von der Applikation ausgenommen. Darüber hinaus können kleine, temporäre Gewässer durch Kammmolche zur Reproduktion genutzt werden, die bei der Festlegung der Behandlungsflächen nicht bekannt waren. Die Offenlandbereiche im FFH-Gebiet bilden Geländesenken. Die Geländehöhen dieser Flächen betragen ca. 20 m NHN, während die Höhen in den zu behandelnden Waldgebieten bis zu 33 m NHN betragen (vgl. TK10). Das anfallende Oberflächenwasser kann sich aufgrund des Reliefs und des anstehenden Moorbodens in diesen Geländesenken sammeln. Angesichts der topografischen Verhältnisse (die vom EPS befallenden Waldflächen befinden sich in höher gelegenen Geländeabschnitten) und der geringen Niederschläge im Frühjahr 2015 bleiben diese, für Kammmolche geeigneten, temporären Gewässerlebensräume innerhalb der Applikationsgebiete aus. Es ist derzeit nicht von einem maßgeblichen Vorkommen temporärer Kleingewässer im FFHGebiet „Nausdorfer Moor“ auszugehen. Aufgrund generellen Abstandsvorgabe zu Gewässern und des Fehlens temporärer Kleingewässer im Applikationsgebiet, ist das Risiko der Gewässerverunreinigung mit DIPEL ES sehr gering. 13 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) Wirkprozess: GUP Indirekte Auswirkungen durch Veränderung der Nahrungskette Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass der Kammmolch durch eine vorhabensbedingte Veränderung der Nahrungskette beeinträchtigt wird. Parameter Aufgrund der Wirkung von DIPEL ES betroffene Insekten Nahrungsspektrum landlebender Kammmolche Zusammenfassende Bewertung 8.2 Erläuterung DIPEL ES wirkt selektiv auf blattfressende Schmetterlingslarven (außer Eulen). Kammmolche sind carnivore Generalisten, deren Beute maßgeblich von deren Verfügbarkeit und Beherrschbarkeit abhängt (PETERSEN ET AL. 2004). Im Landlebensraum sind die Molche ausschließlich auf landlebende kleinere Wirbellose als 1 Nahrung angewiesen. Sie bevorzugen dabei Würmer, Schnecken und Gliederfüßer . Aufgrund der hohen Selektivität des Wirkstoffs auf blattfressende Schmetterlingslarven (außer Eulen) ist nur ein sehr geringer Teil des potentiellen Nahrungspektrums betroffen. Die sich ergebenden Veränderungen der Nahrungskette haben nur sehr geringe Auswirkungen auf die Population des Kammmolches. Eine nachhaltige Veränderung des Erhaltungszustandes der Population ist nicht zu erwarten. Aufgrund der einmaligen Anwendung sind keine langfristigen Auswirkungen zu erwarten. Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen zur Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“ Art und Umfang der Maßnahmen bemessen sich am Sinn und Zweck der Kohärenzsicherung. Sie haben die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des betroffenen Schutzgebietes und daraus resultierenden Folgen für die Kohärenz des „Natura 2000“-Netzes aufzuwiegen und die damit verbundenen Lebensräume und Habitate wieder herzustellen und neu zu entwickeln (DE W ITT UND BARTHOLOMÈ 2014). Durch die nur kurzfristigen Projektwirkungen der einmaligen Biozidanwendung wird nur ein sehr geringer Anteil der Kammmolchpopulation betroffen. Lebensräume und Habitate erfahren keine Veränderung, ihre Funktion im kohärenten Netz der biographischen Region bleibt erhalten. Nach JARASS (2007) und SPIETH U. APPEL (2009) zit. in FLAMME U. REICHENBACH 2012 ist nicht jede erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder einer Art auch eine Beeinträchtigung der globalen Kohärenz. Demzufolge können Kohärenzsicherungsmaßnahmen entfallen, wenn mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Population einer Art oder das Vorkommen eines Lebensraumtyps innerhalb der biogeographischen Region vorliegt. Da dies, bezogen auf die Population des Kammmolchs der Fall ist, bleibt die Kohärenz des Schutzgebietssystems Natura 2000 ohne Durchführung gesonderter Maßnahmen zur Kohärenzsicherung gewahrt. 1 http://www.naturspektrum.de/db/spezies.php?art=triturus_cristatus 14 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 9 GUP Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 9.1 Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses Beschluss des Landtages Brandenburg Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 den Beschluss gefasst, Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners einzuleiten2. Als Begründung werden angeführt: x x x die in den letzten Jahren und starke und anhaltende Ausbreitung des EPS, insbesondere im Nordwesten Fraßschäden im Wald Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern und Besuchern Des Weiteren enthält der Beschluss die konkrete Aufforderung an die Landesregierung, die Zulassung des Biozides DIPEL ES von Amtswegen in die Wege zu leiten. Gesundheitliche Wirkungen Im Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz an die Kreisverwaltung 3 weist diese auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen und die zunehmende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger hin. Der Haut- oder Atemwegskontakt durch Berührung oder Einatmen der Brennhaare der Raupe des EPS ist für die Anwohner in Befallsgebieten nicht vermeidbar. Zudem ist aufgrund der langen Persistenz und leichten Verbreitung durch die Luft auch mit Betroffenen in angrenzenden Bereichen zu rechnen. In der Folge sind durch das Nesselgift verursachte Erkrankungen wie z. B. starke Hautekzeme oder stärkere allergische Reaktionen (Nesselsucht), behandlungspflichtige Bindehautentzündungen der Augen, Atemprobleme und bei entsprechender Vorbelastung auch Asthmaanfälle oder sogar allergische Schockzustände zu befürchten. Im Landkreis Prignitz ergab sich 2014 folgendes Bild: x x x x 28 % aller im Land Brandenburg gemeldeten Patienten mit EPS-assoziierten Erkrankungen leben im Landkreis Prignitz, 270 Menschen mussten sich wegen schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung ärztlich behandeln lassen. Der größte Teil hiervon (173 Patienten) stammt aus Bereichen, in den keine Bekämpfung stattfand. 82 Patienten waren wegen der EPS-assoziierten Gesundheitsstörungen arbeits- oder schulunfähig, wobei Rentner nicht miterfasst sind. Aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung ist es aus Sicht der Amtsärztin unbedingt erforderlich, dass „im Jahr 2015 eine lückenlose Bekämpfung aller betroffenen Flächen aus der Luft mit „Dipel ES“ ohne Auslassung von Flächen in Naturschutzgebieten, in Gewässernähe und im forstlichen Bereich durchgeführt wird“. 2 Landtag Brandenburg Drucksache 5/5852(ND)-B 3 Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz vom 22.12.2014 15 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) 9.2 GUP Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der Beeinträchtigungen überwiegen Hauptziel der FFH-RL ist die Förderung der biologischen Vielfalt. Die EU reagiert damit auf die Erkenntnisse, dass sich der Zustand der natürlichen Lebensräume unaufhörlich verschlechtert und bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Arten dadurch bedroht sind. Damit leistet die Richtlinie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. In diesem Kontext steht auch die Prüfung von Plänen und Projekten, wenn sie sich auf die Erhaltungsziele eines Gebietes wesentlich auswirken können (RL 92/43/EWG „FFH-RL“, Präambel). Mit der Durchführung der Biozid-Behandlung des Eichenprozessionsspinners sind erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ verbunden. Die Erheblichkeit resultiert aus der Beeinträchtigung des Kammmolches. Die ermittelten Beeinträchtigungen betreffen jeweils nur einen sehr geringen Teil der Population und wirken in einem kurzen Zeitraum. Die Möglichkeit zur Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes im kohärenten ökologischen Netz Natura 2000 ist ohne Durchführung von Kohärenzmaßnahmen gegeben. Dem ermittelten Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 stehen die in Kap. 9.1 beschriebenen zwingenden Gründe des Gemeinwohlinteresses - der menschlichen Gesundheit – gegenüber. Aufgrund der anhaltenden invasiven und großflächigen Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners steht keine andere vergleichbar geeignete Lösung zur Verfügung. Aus den geschilderten Gründen überwiegt das öffentliche Interesse an dem Vorhaben „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer intakten Kohärenz des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Somit ist der Biozideinsatz trotz erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ zulässig. 16 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) GUP 10 Literatur Literatur ARGE KIEL / TGP (ARBEITSGEMEINSCHAFT KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE / TRÜPER GONDESEN PARTNER) (2003): Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34,35 BNatSchG. Vorläufige Fassung, Stand 21.Mai 2003. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. In: Schriftenreihe Landschaftspflege und Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg, 55: 434 S. BRAVO, A.; SARJEET S. G. AND SOBERÓN, M. 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In: Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg, 8 (3): 84 – 92 18 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) GUP Gesetze und Verordnungen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154)) geändert worden ist. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG) Vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]) Richtlinie des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen vom 31. Mai 1994 Richtlinie 92/43/EWG vom 21. 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Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05]) Elbtalaue“ S.592) Internet www.cheminova.de/de/__products/dipel-es_111111111111111111111111111128.htm Herstellerinformationen zu Dipel ES Zuletzt besucht am 15.04.2015 http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/amph_rept/ kurzbeschreibung/102343 Kammmolch – Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Zuletzt besucht am 15.04.2015 JKI (WWW .JKI.BUND.DE/FILEADMIN/DAM_UPLOADS/GF/FG_EPS/10_AKTIVITAETEN%20IM%20FORST20UND %20AMTSHILFEV.PDF, FOLIE: 23.) Zuletzt besucht am 15.04.2015 LEPIDAT http://www.floraweb.de/pflanzenarten/schmetterlinge.xsql?suchnr=4685&sipnr=46859, BfN - Datenbank PET 09/94 PET (Pesticide Information Profile) Bacillus Thuringiensis. – 05/94. - Extension Toxicology Network. http://pmep.cce.cornell.edu/profiles/extonet/24d-captan/bt-ext.html 19 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015 FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302) Anlagen Anlage 1 Standarddatenbogen Anlage 2 Karte Lebensraumtypen und Arten/ Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Anlage 3 Übersicht der Behandlungsflächen 20 GUP
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