Verträglichkeitsuntersuchung und

Verträglichkeitsuntersuchung und
Ausnahmeprüfung zum
FFH-Gebiet „Nausdorf Moor“
(DE 2835 – 302)
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
nach Biozidrecht
im Landkreis Prignitz in 2015
29.04.2015
Bearbeitung durch:
GUP
GUP Dr. Glöss Umweltplanung
Ehrlichstraße 10
10318 Berlin
Im Auftrag des Landkreis Prignitz
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
GUP
Inhalt
1
Übersicht über das Schutzgebiet .....................................................................................4
1.1
Allgemeine Angaben ................................................................................................4
1.2
Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile .......................4
2
Beschreibung des Vorhabens..........................................................................................5
3 Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die EHZ oder
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen ..................................................................6
3.1
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden
können .....................................................................................................................6
3.2
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden
können .....................................................................................................................7
4
Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung .........................................8
5
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch andere
zusammenwirkende Pläne und Projekte ..........................................................................9
6
Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung .....................................................9
7
Alternativenprüfung .......................................................................................................10
7.1
Standortalternativen ...............................................................................................10
7.2
Ausführungsalternativen .........................................................................................10
8
7.2.1
Mechanische Alternativen (Absaugung) ..........................................................10
7.2.2
Mittelwahl ........................................................................................................11
7.2.3
Weitere Alternativen ........................................................................................11
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung .............................................................................12
8.1
Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen der
Erhaltungsziele .......................................................................................................12
8.2
Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen zur
Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“ ................................14
9
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ....................................15
9.1
Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses ...........................15
9.2
Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der
Beeinträchtigungen überwiegen .............................................................................16
10
Literatur .....................................................................................................................17
Anlagen ................................................................................................................................20
2
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
Abkürzungsverzeichnis
BArtSchV
Bundesartenschutzverordnung
BbgNatSchAG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzgesetz
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
Ehz
Erhaltungsziel
EPS
Eichenprozessionsspinner
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
NSG
Naturschutzgebiet
LRT
Lebensraumtyp
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LUA
Landesumweltamt
LUGV
Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz
NSG
Naturschutzgebiet
SDB
Standarddatenbogen
Tab.
Tabelle
UNB
Untere Naturschutzbehörde
VU
Verträglichkeitsuntersuchung
VS-RL
Vogelschutzrichtlinie
3
GUP
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
1
GUP
Übersicht über das Schutzgebiet
1.1
Allgemeine Angaben
Lage
Das FFH-Gebiet „Nausdorfer Moor" erstreckt sich nordöstlich von Lenzen in der
naturräumlichen Haupteinheit „Elbtalniederung“ (D09, SSYMANK et al. 1998). Das
FFH-Gebiet umschließt die Ortschaft Nausdorf.
Das FFH-Gebiet „Nausdorf Moor“ liegt im Biosphärenreservat „Flusslandschaft
Elbe - Brandenburg" bzw. im EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“ sowie im
Naturpark und Landschaftsschutzgebiet „Brandenburgische Elbtalaue“.
Größe
1.2
161,41 ha
Erhaltungsziele und für den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile
EU-Code
Bezeichnung
Gesamtbewertung
EHZ1
Quelle2
C
1
LRT des Anhangs I der FFH-RL
3260
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation
des Ranunculion fluitantis
3160
Dystrophe Seen
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis
alpinen Stufe
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis),
C
1
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
C
1
9190
Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf
C
1, 2
C
1, 2
B
1, 2
2
C
1
Sandebenen
91D0
Moorwälder
Auenwalder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (AlnoPadion, Alnion incanae, Salicion albae)
Arten des Anhangs II der FFH-RL
*91E0
1014
Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)
C
1
1016
Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)
B
1
1166
Kammmolch (Triturus cristatus)
C
1
1355
Fischotter (Lutra lutra)
C
1
1
Bewertung nach Standard Datenbogen Nr. DE 2835-302 (Stand 10/2006)
Gesamt
= Gesamtbewertung (A = sehr hoher Wert, B = hoher Wert, C = mittlerer Wert des Gebietes
für die Erhaltung der Art, "-" = keine Angabe)
2
Quelle
1: Standarddatenbogen, Gebietsnummer: DE 2835-302 (Stand 10/2006)
2: Daten zu den LRT (Kartierung von Biotopen, gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg (Stand der Dokumentation
03.02.2015)
4
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
2
GUP
Beschreibung des Vorhabens
Allgemeine Angaben
Der Landkreis Prignitz plant im Frühjahr 2015 die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners. Die Bekämpfung erfolgt mit dem Insektizid DIPEL ES.
Die Ausbringung von Dipel ES erfolgt aus der Luft mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern mit abdriftmindernder Technik. Die Ausbringmenge beträgt 3 l DIPEL ES in 50 l Wasser/ha.
Lieferung von DIPEL ES, Herstellung der Spritzbrühe, Betankung und
Entsorgung obliegt der auszuführenden Firma, die die entsprechenden geltenden Sicherheitsbestimmung einhalten muss.
Das Anfliegen der Behandlungsflächen erfolgt GPS-gesteuert auf der
Grundlage einer durch den Vorhabenträger erstellten Karte, in der die
vorausgewählten Flächen verzeichnet sind.
Die Flugbahn und die Applikation werden elektronisch aufgezeichnet
und protokolliert. Es wird davon ausgegangen, die Maßnahme bei
optimalem Witterungsverlauf innerhalb von 1 Tag abgeschlossen
werden kann
Größe der zu behandelnden Fläche
Im Natura-2000-Gebiet “Nausdorfer Moor“ hat die geplante Behandlungsfläche eine Ausdehnung von 2,51 ha. Die Behandlung erfolgt
aus der Luft.
Kurzbeschreibung der Behandlungsflächen
Bei den Behandlungsflächen handelt es sich im Wesentlichen um
lineare Baumbestände entlang von Straßen an den Grenzen des
FFH-Gebietes.
Folgende Anwendungsbestimmungen (AWB) sind Projektbestandteil:
Anwendungsbestimmungen
AWB 1 Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m
zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – entfernt verlaufen.
AWB 2
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels und anderer Insektizide
innerhalb einer zusammenhängenden Waldfläche darf innerhalb eines Kalenderjahres nur auf höchstens der Hälfte dieser Fläche erfolgen. In die zusammenhängende Waldfläche können auch Teilflächen
einbezogen werden, wenn diese weniger als 100 m entfernt liegen.
AWB 3
Mit diesem Pflanzenschutzmittel dürfen bei Anwendung mit Luftfahrzeugen auf derselben Fläche maximal 5 Behandlungen in 10 Jahren
stattfinden.
5
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
3
GUP
Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen
für die EHZ oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen
3.1
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden
können
EHZ
Begründung für den Ausschluss von Beeinträchtigungen
LRT des Anhangs I der FFH-RL
3160
3260
6430
6510
9110
9190
Aufgrund der Anwendungsbestimmungen (Mindestabstand zu Gewässern) und
der Wirkspezifik von Dipel ES sind keine Auswirkungen auf Lebensraumtypen
gemäß Anh. I der FFH-RL zu erwarten.
Der Befall der Eichen durch den EPS führt zu einer Vitalitätsminderung der
Bäume. Langfristig sind die guten Erhaltungsziele der Lebensräume mit Eichen
als wertgebende Bestandsbildner nicht gesichert. Die Bekämpfung des EPS
stellt einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Waldökosystems und zum
langfristigen Erhalt der LRT dar.
91D0
*91E0
Arten des Anhangs II der FFH-RL
Fischotter
Dipel ES ist ein Insektizid, dass im Verdauungstrakt von Lepidopteren-Larven
wirkt (KAISER-ALEXNAT, R. 2012). Giftwirkungen auf Säugetiere werden ausgeschlossen.
Fischotter sind carnivor (am Boden) lebende Generalisten (PETERSEN ET
2004). Sie ernähren sich nicht von an Eichen lebenden Schmetterlingsraupen.
Weichtiere
AL
Dipel ES ist ein Insektizid, dass im Verdauungstrakt von Lepidopteren-Larven
wirkt (KAISER-ALEXNAT, R. 2012). Giftwirkungen auf Weichtiere werden ausgeschlossen. Beide im FFH-Gebieten vorkommenden Arten leben in feuchten Wiesengebieten (www.ffh-gebiete.de/arten-steckbriefe/wirbellose/). Die Anwendung
von Dipel ES erfolgt ausschließlich in Eichenbeständen und in einer Entfernung
von <400 m zu den Wiesen-LRT 6430 und 6510.
Eine Beeinträchtigung von Weichtieren durch die Bekämpfung des EPS wird
ausgeschlossen.
6
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FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
3.2
GUP
EHZ für die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können
Kammmolch
Wirkprozess
Direkte und indirekte Beeinträchtigung durch toxische
Wirkungen von Dipel ES in
Gewässern
Potentielle Beeinträchtigung
Die Einsatzflächen weisen einen Abstand von 37,5 m zu Gewässern auf (s. AWB). Unabhängig davon ist nicht völlig auszuschließen, dass sich im Applikationsbereich einschließlich der Abdriftzone kleine, temporäre Reproduktionsgewässer befinden, die bei
der Festlegung der Behandlungsflächen nicht bekannt waren.
Kammmolche nutzen zur Reproduktion oft kleinere Temporärgewässer.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass DIPEL ES in derartige
Gewässer gelangt und dort zu Schädigungen von Entwicklungsstadien des Kammmolchs (Laich, Larven) führt.
In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels
toxische oder indirekte negative Auswirkungen auf Laich, Larven
oder andere Entwicklungsstadien von Kammmolchen haben, ist
nicht untersucht.
Direkte Beeinträchtigung durch
Hautkontakt mit DIPEL ES
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Kammmolche
zum Zeitpunkt der Applikation im Behandlungsareal befinden und
Hautkontakt mit DIPEL ES erfahren. Auf der Haut könnten bereits
sehr geringe Konzentrationen an Lösungsmitteln, Wirkstoffen,
Suspensionen u. s. w. lebenswichtige Funktionen (u. a. Hautatmung, Immunabwehr…) stören oder sogar außer Kraft setzen.
Der Hautkontakt mit der Suspension kann die Atmungsaktivität
einschränken und darüber hinaus Krankheitssymptome hervorrufen. Wesentliche Ursachen für das weltweite Amphibiensterben
sind z. B. Pilzerkrankungen, die durch Körperkontakte mit Schadstoffen und Keimen induziert und durch Umweltstress begünstigt
werden.
Indirekte Auswirkungen durch
Veränderung der Nahrungskette
Es nicht auszuschließen, dass infolge des DIPEL ES-Einsatzes
Nichtzielarten getötet werden, die zum Nahrungsspektrum der
Kammmolche gehören und infolge dessen als Nahrungskomponente ausfallen. Damit besteht die Gefahr, dass Nahrungsmangel
entsteht, der die Fitness beeinträchtigt und die Überlebenswahrscheinlichkeit verringert.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
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GUP
Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Minimierung der Behandlungsflächen beim Einsatz von
DIPEL ES als Biozid
Der Einsatz als Biozid erfolgt zur Bekämpfung des EPS, und dessen schädliche Wirkungen auf die Gesundheit (Wirkungen der
Brennhaare) zu mindern.
Die Behandlungsflächen innerhalb des FFH-Gebietes werden auf
Bereiche reduziert, in denen sich Menschen aufhalten (müssen).
Damit wird dem vorrangigen Ziel, dem Schutz der menschlichen
Gesundheit Rechnung getragen.
Die Festlegung der Behandlungsflächen erfolgt durch den Vorhabensträger (LK Prignitz) nach folgenden Arbeitsschritten:
1. Erfassung der Befallssituation des Vorjahres:
Sachkundige Mitarbeiter der Kommunen und der Verwaltung
kartieren befallene Bäume und melden dies an die zentrale Erfassungsstelle des LK, wo die Meldungen GIS gestützt erfasst
werden.
2. GIS-gestützte Darstellung der Befallsflächen und Konzipierung
der Behandlungsflächen:
x
Die Größe der gemeldeten und erfassten Befallsfläche innerhalb des FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ beträgt
7,81 ha. Sie umfasst im Wesentlichen Baumreihen entlang
von Wegen und Straßen an der Südgrenze des FFHGebietes sowie flächige Gehölzbestände im nordwestlichen Bereich des FFH-Gebietes.
x
Ausschluss der Befallsgebiete in Gewässernähe: Befallsflächen, die näher als 37,5 m zu Gewässern liegen, werden als Behandlungsflächen ausgeschlossen. Dies betrifft
Bereiche die kleinen Seen rund um Nausdorf.
x
Ausschluss der Gebiete, die nicht zwingend von Menschen frequentiert werden und sich außerhalb der Reichweite der Wirkung der Brennhaare (300 m gemäß
SOBCZYK, 2014) befinden (Baumreihe und Waldfläche im
Nordwesten des FFH-Gebiet „Nausdorfer Moor“)
x
Es verbleiben Behandlungsflächen im Umfeld von Wegen
und Straßen, insbesondere die Gehölze, die die Straße an
der Südostgrenze des FFH-Gebietes begleiten.
x
Isolierte Waldflächen und Baumreihen innerhalb des FFHGebietes werden zur Schadensbegrenzung von der Behandlung ausgespart.
Gemeldete Befallsfläche
im Gebiet
Behandlungsfläche nach
Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Gebiet
7,81 ha
2,51
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
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5
GUP
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch andere
zusammenwirkende Pläne und Projekte
Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie
einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das
Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.
Gemäß Auskunft des LUGV sowie des LK Prignitz (Untere Naturschutzbehörde) sind im betrachteten FFH-Gebiet keine weiteren Pläne bzw. Projekte mit gleichartigen Wirkprozessen
sowie solche mit andersartigen, jedoch sich gegenseitig verstärkenden Wirkprozessen, bekannt.
6
Zusammenfassung der Verträglichkeitsuntersuchung
Die geplante Maßnahme „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Prignitz
2015“ führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von folgenden Erhaltungszielen des
FFH-Gebietes "Nausdorfer Moor“:
x LRTs gemäß Anhang I der FFH-RL
x Weichtiere (Schmale und Bauchige Windelschnecke)
x Fischotter
Andere Pläne und Projekte im Bereich des FFH-Gebiets sind nicht bekannt.
Bei der Analyse und Bewertung der Konflikte, die durch das Vorhaben ausgelöst werden
können, konnten erhebliche Beeinträchtigungen für mehrere Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden:
x
Kammmolch
Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch das betrachtete Vorhaben „Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners (EPS) im Landkreis Prignitz in 2015“ Erhaltungsziele, die für das
FFH-Gebiet „Nausdorfer“ formuliert wurden, trotz der Durchführung von Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung erheblich beeinträchtigt werden können.
Es wird eine Prüfung der Ausnahmetatbestände erforderlich.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
7
GUP
Alternativenprüfung
Die FFH-VU hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen von einem Erhaltungsziel
(Kammmolch) auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen.
Aufgrund der prognostizierten nicht auszuschließenden Beeinträchtigungen des FFHGebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen, ist das Vorhaben der EPS-Bekämpfung im Gebiet gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG zunächst nicht zulässig.
Das Vorhaben kann in diesem Fall nur dann zugelassen werden, wenn die Tatbestände und
Anforderungen gemäß § 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG, die eine abweichende Zulassung des
Projektes ermöglichen („Ausnahmeprüfung“), erfüllt werden.
Ein Ausnahmetatbestand liegt vor, wenn
1. das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (§ 34 Abs. 3 Nr.
1, BNatSchG),
2. zumutbare Alternativen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind (§ 34
Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und
3. die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 34 Abs. 5 BNatSchG).
7.1
Standortalternativen
Standortalternativen scheiden grundsätzlich aus, da die Bekämpfung des EPS am Befallsort
erfolgen muss. Anders ist das Maßnahmeziel nicht zu erreichen.
Die Reduzierung der Behandlungsfläche wurde durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ausgeschöpft (s. Kap. 4).
7.2
Ausführungsalternativen
7.2.1 Mechanische Alternativen (Absaugung)
Mittels der mechanischen Bekämpfung (Absaugen) werden zielgerichtet die Nester und Gespinste des Eichenprozessionsspinners entfernt.
Das Absaugen erfolgt von Hand mit Hilfe von Industriestaubsaugern. Für das Erreichen hoch
gelegener Nester werden Hubsteiger eingesetzt.
Obwohl dabei Nichtzielorganismen mitgefangen werden, wenn sie sich gerade an den Nestern befinden (SENSTADTUM 2014) wird eingeschätzt, dass bezogen auf das Erhaltungsziele
Rotbauchunke geringere Auswirkungen entstehen. Durch das Absaugen ist insbesondere
mit Störwirkungen (Lärm) zu rechnen, der für Amphibien nicht relevant ist.
Das Absaugen ist jedoch aufgrund der Anzahl zu behandelnder Bäume und der Flächenleistung der Methode nicht geeignet, eine Bekämpfung erfolgreich zu gewährleisten, zu dem ist
der zur Verfügung stehende Bekämpfungszeitraum beschränkt. Die Methode kommt bei gut
erreichbaren kleinen Beständen in Betracht, scheidet jedoch als Alternative für die großflächige EPS-Bekämpfung im LK Prignitz aus.
Zudem steht dem Ziel des Gesundheitsschutzes entgegen, dass sich die Gespinste und
Nester erst nach Durchlaufen sämtlicher Häutungsphasen und der anschließenden Prozession im Zuge der Verpuppung bilden. Damit werden die Brennhaare über den gesamten
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
GUP
Entwicklungszyklus des EPS emittiert, die Entwicklung des EPS erfolgt vollständig und wird
in keiner Weise eingeschränkt (Gespinste und Nester sind leer) und die entwickelten Falter
können ihre Eier wieder ablegen. Weiterhin können mit dem Absaugen die fest an den Zweigen anhaftenden Eigelege nicht entfernt werden.
7.2.2 Mittelwahl
Im Vergleich mit anderen zur Verfügung stehenden Insektiziden (NEEMPOTECT, DIMILIN
80 WG, KARATE FORST) ist DIPEL ES das am stärksten selektiv wirkende Mittel, welches
die geringsten Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele hat (NABU 2013, SENSTADTUM 2014). Weitere zugelassene Insektizide stehen nicht zur Verfügung.
7.2.3 Weitere Alternativen
Weitere Bekämpfungsmethoden (Einsatz von Duftstoffen, Einsatz von Nematoden) befinden
sich im Versuchsstadium und stehen für einen großflächigen Praxiseinsatz nicht zur Verfügung. Ebenso sind die Umweltauswirkungen nicht untersucht.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
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8.1
GUP
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung
Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen des
Kammmolchs auch unter Berücksichtigung von projektspezifischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht vollständig ausschließen lassen.
Nachfolgen werden Angaben zu Art und Umfang der Beeinträchtigungen gemacht. Dabei
werden die relevanten Wirkprozesse des Mitteleinsatzes näher untersucht.
Wirkprozess:
Direkte Beeinträchtigung des Kammmolchs durch Hautkontakt mit DIPEL ES
Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass Kammmolche direkten
Hautkontakt mit DIPEL ES erlangen. Praxisversuche zu dieser Fragestellung liegen nicht vor
bzw. sind nicht bekannt, so dass die Auswirkungsprognose auf der Grundlage der Biologie
des KM, der Behandlungsorte und –zeiten und der Applikationstechnik erfolgt.
Auswirkungen von DIPEL ES auf die Haut des Kammmolch sind im Rahmen der Mittelzulassung nicht untersucht worden. Es wird deshalb vorsorglich davon ausgegangen, dass der
Hautkontakt die Atmungsaktivität einschränken und darüber hinaus Krankheitssymptome
hervorrufen kann.
Parameter
Art und zum Umfang
der Beeinträchtigungen
Flächenumfang und anteil
Wahrscheinlichkeit des
Aufenthalts des Kammmolches im Applikationsraum
Aktivität des Kammmolches zum Behandlungszeitpunkt
Erläuterung
Mit DIPEL ES behandelte Fläche im FFH-Gebiet:
2,51 ha
Größe des FFH-Gebietes:
161,41 ha
Gemäß der digitalen Daten des LUGV (LK Prignitz, 2015) ist das gesamte FFH-Gebiet als Lebensraum des Kammmolches ausgewiesen.
Anteilig von der DIPEL ES-Behandlung betroffener
pot. Lebensraum des Kammmolches:
1,55 %
Auf 2,47 % der potentiellen Lebensraumfläche des Kammmolches im Gebiet wird DIPEL ES
appliziert. Die Applikation erfolgt mit Hubschraubern.
Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von Austrieb der Eichen Anfang Mai.
Zu dieser Zeit halten sich Teile der Population im Gewässer auf (Adulti). Die Paarungsgewässer
werden im Februar/ März aufgesucht, wo die Kammmolche bis zu 5 Monte verweilen (PETERSEN ET AL. 2004, http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffharten/de/arten/gruppe/ amph_rept/ kurzbeschreibung/102343).
Der Kammmolch besiedelt alle Typen stehender Gewässer, meidet jedoch Fließgewässer (selbst
langsam fließende Entwässerungsgräben) weitgehend (Der Kammmolch (Triturus cristatus)
Verbreitung, Biologie, Ökologie, Schutz, Internationale Fachtagung am 11. und 12. November
2000 in Rostock; http://www.amphibienschutz.de/tagungen/kammolch.htm#AdressTei).
Teile der Population (juvenile und subadulte Individuen und auch ein Teil der Weibchen) halten
sich zum Applikationszeitpunkt an Land und dabei überwiegend in Gewässernähe auf, wo bevorzugt Gehölzbestände (Wälder, Gebüsche) aufgesucht werden. Die Stillgewässer im FFHGebiet sind von Waldflächen umgeben, die nicht von einem Befall des EPS betroffen sind.
Die Applikation von Dipel ES erfolgt ausschließlich in Eichenbeständen in den Randbereich des
FFH-Gebietes. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Rotbauchunken zum Zeitpunkt der Behandlung
innerhalb der Applikationsflächen aufhalten, ist gegeben, aber sehr gering. Aufgrund der gut
ausgeprägten Nahrungsflächen im direkten Gewässerumfeld besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass Rotbauchunken systematisch in die zu behandelnden Flächen einwandern, um
dort nach Nahrung zu suchen.
Die Applikation erfolgt Tags bei trockener Witterung, auch die Eichenblätter müssen trocken
sein.
Der Kammmolch ist nachtaktiv (PETERSEN ET AL. 2004). Dies gilt besonders für trockene
Witterungsperioden, wie sie für die Mittelausbringung erforderlich sind. Er hält sich tagsüber in
Verstecken auf (sehr oft Nagerbauten) und ist zum Zeitpunkt der Ausbringung nicht direkt dem
Mittel ausgesetzt.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
Ausbringmenge
Zusammenfassende
Bewertung
Wirkprozess:
GUP
Die Applikation erfolgt einmalig mit einer Ausbringmenge von 50 l/ ha Spritzlösung, in der 3 l
DIPEL ES gelöst sind.
Bezogen auf einen m² ergibt sich eine Ausbringmenge an Spritzlösung von 5 ml/m² bzw. 0,3
ml/m² DIPEL ES. Die Ausbringung erfolgt gezielt als Sprühnebel in den Kronenbereich der Eichen.
Aufgrund der Größe und Lage der Applikationsflächen, dem Zeitpunkt und der Zeitdauer
der Ausbringung und der Biologie des Kammmolches wird davon ausgegangen, dass nur
für einen sehr geringen Teil der Population (< 1%) des Gebietes die Möglichkeit gegeben
ist, Hautkontakt mit DIPEL ES zu erfahren.
Direkte und indirekte Beeinträchtigung des Kammmolches und seiner Entwicklungsstadien durch toxische Wirkungen von Dipel ES in Gewässern
Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass Kammmolche bzw. ihre
Entwicklungsstadien durch Wasserverunreinigungen mit DIPEL ES beeinträchtigt werden.
In welcher Konzentration Öl- oder andere Anteile des Sprühmittels Auswirkungen auf Laich,
Larven oder andere Entwicklungsstadien von KM auslösen haben, ist im Rahmen der Mittelzulassung nicht untersucht worden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass eine Gewässerverunreinigung toxische Wirkungen oder indirekte negative Symptome hervorruft.
Parameter
Abstand zu Gewässern
im Applikationsgebiet
Vorkommen potentieller
Laichgewässer im
Applikationsgebiet
Zusammenfassende
Bewertung
Erläuterung
Bei der Festlegung der Behandlungsflächen wird ein Abstand zu Gewässern von 37,5 m vorgesehen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Vorkommen von Kammmolchen im oder am Gewässer nachgewiesen wurden.
Dauerhafte und regelmäßig wasserführende Gewässer sind aufgrund der Anwendungsbestimmungen von der Applikation ausgenommen.
Darüber hinaus können kleine, temporäre Gewässer durch Kammmolche zur Reproduktion
genutzt werden, die bei der Festlegung der Behandlungsflächen nicht bekannt waren.
Die Offenlandbereiche im FFH-Gebiet bilden Geländesenken. Die Geländehöhen dieser Flächen
betragen ca. 20 m NHN, während die Höhen in den zu behandelnden Waldgebieten bis zu
33 m NHN betragen (vgl. TK10). Das anfallende Oberflächenwasser kann sich aufgrund des
Reliefs und des anstehenden Moorbodens in diesen Geländesenken sammeln.
Angesichts der topografischen Verhältnisse (die vom EPS befallenden Waldflächen befinden
sich in höher gelegenen Geländeabschnitten) und der geringen Niederschläge im Frühjahr 2015
bleiben diese, für Kammmolche geeigneten, temporären Gewässerlebensräume innerhalb der
Applikationsgebiete aus.
Es ist derzeit nicht von einem maßgeblichen Vorkommen temporärer Kleingewässer im FFHGebiet „Nausdorfer Moor“ auszugehen.
Aufgrund generellen Abstandsvorgabe zu Gewässern und des Fehlens temporärer Kleingewässer im Applikationsgebiet, ist das Risiko der Gewässerverunreinigung mit DIPEL
ES sehr gering.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
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Wirkprozess:
GUP
Indirekte Auswirkungen durch Veränderung der Nahrungskette
Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass der Kammmolch durch
eine vorhabensbedingte Veränderung der Nahrungskette beeinträchtigt wird.
Parameter
Aufgrund der Wirkung
von DIPEL ES betroffene Insekten
Nahrungsspektrum
landlebender Kammmolche
Zusammenfassende
Bewertung
8.2
Erläuterung
DIPEL ES wirkt selektiv auf blattfressende Schmetterlingslarven (außer Eulen).
Kammmolche sind carnivore Generalisten, deren Beute maßgeblich von deren Verfügbarkeit und
Beherrschbarkeit abhängt (PETERSEN ET AL. 2004).
Im Landlebensraum sind die Molche ausschließlich auf landlebende kleinere Wirbellose als
1
Nahrung angewiesen. Sie bevorzugen dabei Würmer, Schnecken und Gliederfüßer .
Aufgrund der hohen Selektivität des Wirkstoffs auf blattfressende Schmetterlingslarven (außer
Eulen) ist nur ein sehr geringer Teil des potentiellen Nahrungspektrums betroffen.
Die sich ergebenden Veränderungen der Nahrungskette haben nur sehr geringe Auswirkungen auf die Population des Kammmolches. Eine nachhaltige Veränderung des Erhaltungszustandes der Population ist nicht zu erwarten. Aufgrund der einmaligen Anwendung sind keine langfristigen Auswirkungen zu erwarten.
Ermittlung, Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen
zur Kohärenzsicherung sowie deren Lage im Netz „Natura 2000“
Art und Umfang der Maßnahmen bemessen sich am Sinn und Zweck der Kohärenzsicherung. Sie haben die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
des betroffenen Schutzgebietes und daraus resultierenden Folgen für die Kohärenz des „Natura 2000“-Netzes aufzuwiegen und die damit verbundenen Lebensräume und Habitate wieder herzustellen und neu zu entwickeln (DE W ITT UND BARTHOLOMÈ 2014).
Durch die nur kurzfristigen Projektwirkungen der einmaligen Biozidanwendung wird nur ein
sehr geringer Anteil der Kammmolchpopulation betroffen. Lebensräume und Habitate erfahren keine Veränderung, ihre Funktion im kohärenten Netz der biographischen Region bleibt
erhalten.
Nach JARASS (2007) und SPIETH U. APPEL (2009) zit. in FLAMME U. REICHENBACH 2012 ist
nicht jede erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder einer Art auch eine Beeinträchtigung der globalen Kohärenz. Demzufolge können Kohärenzsicherungsmaßnahmen
entfallen, wenn mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Population einer Art oder das Vorkommen eines Lebensraumtyps innerhalb
der biogeographischen Region vorliegt.
Da dies, bezogen auf die Population des Kammmolchs der Fall ist, bleibt die Kohärenz des
Schutzgebietssystems Natura 2000 ohne Durchführung gesonderter Maßnahmen zur Kohärenzsicherung gewahrt.
1
http://www.naturspektrum.de/db/spezies.php?art=triturus_cristatus
14
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
9
GUP
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
9.1
Darstellung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses
Beschluss des Landtages Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 den Beschluss gefasst, Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners einzuleiten2.
Als Begründung werden angeführt:
x
x
x
die in den letzten Jahren und starke und anhaltende Ausbreitung des EPS, insbesondere im Nordwesten
Fraßschäden im Wald
Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern und Besuchern
Des Weiteren enthält der Beschluss die konkrete Aufforderung an die Landesregierung, die
Zulassung des Biozides DIPEL ES von Amtswegen in die Wege zu leiten.
Gesundheitliche Wirkungen
Im Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz an die Kreisverwaltung 3 weist diese
auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen und die zunehmende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger hin.
Der Haut- oder Atemwegskontakt durch Berührung oder Einatmen der Brennhaare der Raupe des EPS ist für die Anwohner in Befallsgebieten nicht vermeidbar. Zudem ist aufgrund der
langen Persistenz und leichten Verbreitung durch die Luft auch mit Betroffenen in angrenzenden Bereichen zu rechnen.
In der Folge sind durch das Nesselgift verursachte Erkrankungen wie z. B. starke Hautekzeme oder stärkere allergische Reaktionen (Nesselsucht), behandlungspflichtige Bindehautentzündungen der Augen, Atemprobleme und bei entsprechender Vorbelastung auch Asthmaanfälle oder sogar allergische Schockzustände zu befürchten.
Im Landkreis Prignitz ergab sich 2014 folgendes Bild:
x
x
x
x
28 % aller im Land Brandenburg gemeldeten Patienten mit EPS-assoziierten Erkrankungen leben im Landkreis Prignitz,
270 Menschen mussten sich wegen schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung ärztlich behandeln lassen.
Der größte Teil hiervon (173 Patienten) stammt aus Bereichen, in den keine Bekämpfung stattfand.
82 Patienten waren wegen der EPS-assoziierten Gesundheitsstörungen arbeits- oder
schulunfähig, wobei Rentner nicht miterfasst sind.
Aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung ist es aus Sicht der
Amtsärztin unbedingt erforderlich, dass „im Jahr 2015 eine lückenlose Bekämpfung aller betroffenen Flächen aus der Luft mit „Dipel ES“ ohne Auslassung von Flächen in Naturschutzgebieten, in Gewässernähe und im forstlichen Bereich durchgeführt wird“.
2
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5852(ND)-B
3
Schreiben der Amtsärztin des Landkreises Prignitz vom 22.12.2014
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
9.2
GUP
Darstellung der festgestellten zwingenden Gründe, die das Ausmaß der Beeinträchtigungen überwiegen
Hauptziel der FFH-RL ist die Förderung der biologischen Vielfalt. Die EU reagiert damit auf
die Erkenntnisse, dass sich der Zustand der natürlichen Lebensräume unaufhörlich verschlechtert und bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Arten dadurch bedroht sind.
Damit leistet die Richtlinie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. In diesem Kontext
steht auch die Prüfung von Plänen und Projekten, wenn sie sich auf die Erhaltungsziele eines Gebietes wesentlich auswirken können (RL 92/43/EWG „FFH-RL“, Präambel).
Mit der Durchführung der Biozid-Behandlung des Eichenprozessionsspinners sind erhebliche
Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ verbunden.
Die Erheblichkeit resultiert aus der Beeinträchtigung des Kammmolches.
Die ermittelten Beeinträchtigungen betreffen jeweils nur einen sehr geringen Teil der Population und wirken in einem kurzen Zeitraum. Die Möglichkeit zur Wiederherstellung eines guten
Erhaltungszustandes im kohärenten ökologischen Netz Natura 2000 ist ohne Durchführung
von Kohärenzmaßnahmen gegeben.
Dem ermittelten Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 stehen die in Kap. 9.1 beschriebenen zwingenden Gründe des Gemeinwohlinteresses - der menschlichen Gesundheit – gegenüber.
Aufgrund der anhaltenden invasiven und großflächigen Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners steht keine andere vergleichbar geeignete Lösung zur Verfügung.
Aus den geschilderten Gründen überwiegt das öffentliche Interesse an dem Vorhaben „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer intakten Kohärenz des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000.
Somit ist der Biozideinsatz trotz erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des
FFH-Gebietes „Nausdorfer Moor“ zulässig.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
GUP
10 Literatur
Literatur
ARGE KIEL / TGP (ARBEITSGEMEINSCHAFT KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE / TRÜPER GONDESEN PARTNER) (2003): Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34,35 BNatSchG. Vorläufige Fassung, Stand
21.Mai 2003.
BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. In: Schriftenreihe Landschaftspflege und Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg, 55: 434 S.
BRAVO, A.; SARJEET S. G. AND SOBERÓN, M. (2007): Mode of action of Bacillus thuringiensis Cry and
Cyt toxins and their potential for insect control. – Toxicon, 49(4). - S 423–435
EUROPÄISCHE KOMMISSION (2004): Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitats Directive): Zielkonflikt im
Rahmen von Waldschutzmaßnahmen gegen Waldmaikäfer in Natura 2000 Gebieten
Schreiben der Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Direktion B – Lebensqualität, Gesundheit, Natur und biologische Vielfalt, ENV.B2 - Natur und biologische Vielfalt vom 09.
März 2004 an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
DE W ITT , S. UND BARTHOLOMÈ, S. (2014): FFH- und Vogelschutzrichtlinie. – In: Verwaltungsrecht für
die Praxis. – Band 4. – 112 S
DIESENER, G. & REICHHOLF, J. (1986): Lurche und Kriechtiere. Mosaik Verlag, München
DOLCH, D. (1995): Beiträge zur Säugetierfauna des Landes Brandenburg. - Naturschutz u. Landschaftspflege in Brandenburg, 3, Sonderheft: 95 S. Potsdam
ELLWANGER, G., BALZER, S, HAUKE U. & SSYMANK, A. (2000): Nationale Gebietsbewertung gemäß FFHRichtlinie: Gesamtbestandsermittlung für die Lebensraumtypen nach Anhang I in Deutschland.
In: Natur und Landschaft 75 (12): 486-493.
ELLWANGER, G.; PETERSEN, B.; SSYMANK, A. (2002): Nationale Gebietsbewertung gemäß FFHRichtlinie: Gesamtbestandsermittlung, Bewertungsmethodik und EU-Referenzlisten für die Arten nach Anhang II in Deutschland. In Natur und Landschaft 77 (1): 29-42.
FLAMME, J. UND REICHENBACH, M. (2012): Die FFH-rechtliche Abweichungsprüfung. – In: Natur und
Landschaft 44 (6) S. 173 - 178
GERSTENMEIER, R. & T. ROMIG (1998): Die Süßwasserfische Europas. Stuttgart
KAISER-ALEXNAT, R. (2012): Bacillus thuringiensis. Grundlagen und Einsatz im biologischen und integrierten Pflanzenschutz. epubli GmbH
KNUTH, D.; ROTHE, U. & M. ZERNING (1998): Rote Liste und Artenliste der Rundmäuler und Fische
des Landes Brandenburg (Cyclstomata u. Pisces). In: Naturs. u. Landschaftspfl. i. Brdbrg 7
(4), Beiheft.
LAMBRECHT, H. & TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen,
Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auf-trag des Bundesamtes
für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. – Hannover, Filderstadt.
LAGS / LANDESANSTALT FÜR GROßSCHUTZGEBIETE (HRSG.) (1999): Der Pflege- und Entwicklungsplan
(Entwurf) für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe – Brandenburg, Eberswalde.
LANDESAMT FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ BRANDENBURG (LUGV) (2014): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Brandenburg. In: Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg, Heft 3, (2014). Potsdam
LANDESAMT FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ BRANDENBURG (LUGV) (2015): Kartierung von Biotopen, gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18
BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg. Stand der Dokumentation:
03.02.2015
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (LAU) (2001): Die Tier- und Pflanzenarten
nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. In: Naturschutz im
Land Sachsen-Anhalt, 38. Jg. 2001, Sonderheft, Halle.
17
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
GUP
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (LAU) (2002): Die Lebensraumtypen nach
Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. In: Naturschutz im Land
Sachsen-Anhalt, 39. Jg. 2002, Sonderheft, Halle.
LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG (LUA) (2007): Lebensraumtypenkartierung. Unveröffentlicht
LELEK, A. (1987): The Freshwater Fishes of Europe, Vol. 9 Threatened Fishes of Europe. –
Wiesbaden, Aula: 343pp.
MIERWALD ET AL. (2004). Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau; erstellt von der Arbeitsgemeinschaft Kieler Institut für Landschaftsökologie – Dipl.Biol. Dr. U. Mierwald, Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr – Cochet Consult, Trüper Gondesen Partner – Landschaftsarchitekten BDLA im Auftrag des BMVBW, August 2004
MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG HRSG) (2002): Landschaftsrahmenplan mit integriertem Rahmenkonzept Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg. Potsdam.
MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ) 2009): Artenschutzprogramm Rotbauchunke und Laubfrosch. Potsdam.
MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ) (2002): Landschaftsrahmenplan mit integriertem Rahmenkonzept Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Brandenburg. Potsdam.
MÖLLER, et al. (2010): Waldschutzordner – Anleitung für die Forstpraxis in Brandenburg. Landeskompetenzzentrum Forst Brandenburg.
MÖLLER, K. (2013a): Eichenprozessionsspinner – Situationsbericht Forst Brandenburg. –
www.bfr.bund.de/cm/343/eichenprozessionsspinner-situationsbericht-forst-brandenburg.pdf
(Stand 15.04.2015).
MÖLLER, K. (2013b): Zum Schadenspotential des Eichenprozessionsspinners in den Wäldern Brandenburgs.
http://www.bfr.bund.de/cm/343/zum-schadpotenzial-des-eichenprozessionsspinners-in-denwaeldern-brandenburgs.pdf
NABU BRANDENBURG (2014): Schmetterlingsvorkommen in FFH- und NSG-Gebieten Landkreis
Prignitz. – unveröff.
MUNR (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG HRSG.)
(1999): Artenschutzprogramm Elbebiber und Fischotter. Potsdam
MUNR (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG HRSG.)
(1992): Gefährdete Tiere im Land Brandenburg. Rote Liste. Potsdam
NOWAK, E., D. HEIDECKE & J. BLAB (1994): Rote Liste und Artenverzeichnis der in Deutschland vorkommenden Säugetiere (Mammalia). – In: Nowak, E., J. Blab & R. Ress (Hrsg.) (1994): Rote
Liste der gefährdeten Wirbeltiere in Deutschland. – In: Schriftenreihe für Landschaftspflege und
Naturschutz 42, S. 27-58
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (1999): Handlungsrahmen für die FFHVerträglichkeitsprüfung in der Praxis. Natur und Landschaft 74 (2): 65 – 73
SCHOLZ, E. (1962): Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs. - Potsdam.
PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER E. & A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFHRichtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/ Band 2
RAUTMANN, D. (2013): Abdriftmessungen mit Kleinsthubschraubern. - Statusseminar „Prozessionsspinner: Sachstand zu Bekämpfungsstrategien“ des JKI und BfR am 18.02.2013
SOBCYK, T. (2014): Der Eichenprozessionsspinnerin Deutschland Historie – Biologie – Gefahren –
Bekämpfung . BfN-Skripten 365 2014
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das Europäische Schutzgebietssystem
NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)
und der Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG). Bonn
TEUBNER, J., J. TEUBNER, D. DOLCH & H. BLUM (1999): Die aktuelle Verbreitung des Fischotters Lutra
lutra (L., 1758) im Land Brandenburg. In: Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg, 8
(3): 84 – 92
18
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
GUP
Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100
des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154)) geändert worden ist.
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG) Vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13
Nr. 21)])
Richtlinie des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen vom 31. Mai 1994
Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("FFH-Richtlinie"). - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr.
L 206/7.
Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 8.11.1997.
Verordnung
über
das
Landschaftsschutzgebiet
„Brandenburgische
vom
25.
September
1998
(GVBl.II/98,
[Nr.
26],
geändert durch Artikel 21 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05])
Elbtalaue“
S.592)
Internet
www.cheminova.de/de/__products/dipel-es_111111111111111111111111111128.htm
Herstellerinformationen zu Dipel ES
Zuletzt besucht am 15.04.2015
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/amph_rept/ kurzbeschreibung/102343
Kammmolch – Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Zuletzt besucht am 15.04.2015
JKI
(WWW .JKI.BUND.DE/FILEADMIN/DAM_UPLOADS/GF/FG_EPS/10_AKTIVITAETEN%20IM%20FORST20UND
%20AMTSHILFEV.PDF, FOLIE: 23.)
Zuletzt besucht am 15.04.2015
LEPIDAT
http://www.floraweb.de/pflanzenarten/schmetterlinge.xsql?suchnr=4685&sipnr=46859,
BfN - Datenbank
PET 09/94
PET (Pesticide Information Profile) Bacillus Thuringiensis. – 05/94. - Extension Toxicology Network.
http://pmep.cce.cornell.edu/profiles/extonet/24d-captan/bt-ext.html
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach Biozidrecht im Landkreis Prignitz 2015
FFH-VU und Ausnahmeprüfung "Nausdorfer Moor"(DE 2835-302)
Anlagen
Anlage 1
Standarddatenbogen
Anlage 2
Karte Lebensraumtypen und Arten/
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
Anlage 3
Übersicht der Behandlungsflächen
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