Merkblatt der IHK Hannover

Abschlussprüfung Sommer 2015
Merkblatt der IHK Hannover
mit ergänzenden Hinweisen des Prüfungsausschuss MBT zur
Abschlussprüfung Sommer 2015 :
1. Allgemein
Die zur Auswahl stehenden redaktionellen Vorschläge sowie Vorgaben zur Erstellung des Prüfungsstücks
sind zentral durch die PAL vorgegeben. Diese Informationen finden Sie unter:
https://www.stuttgart.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/pal/Gestalterische_Berufe/Pruefungsunterlagen_
fuer_den_Pruefling/Sommer_2015
Dieses Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen der IHK Hannover ist ein Zusatz zum PAL-Informationsblatt
„Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle Vorgabe – Sommer 2015“. Es dient dem
Prüfling als Grundlage für die Abschlussprüfung und konkretisiert die PAL-Vorgaben sowie die in der
Verordnung zum Berufsbild festgelegten Regelungen vom 26. Mai 2006. Im Merkblatt enthalten sind
auch detaillierte Informationen zum Zeitplan und den Prüforten der IHK Hannover.
2. Termine
Zur Einhaltung der Termine für die Prüfungen der IHK Hannover gilt der beiliegende Terminplan.
In Abweichung zum PAL-Informationsblatt „Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle
Vorgabe – Sommer 2015“ hat die Abgabe des Konzeptpapiers für Anträge der IHK Hannover bis zum
29. April 2015 zu erfolgen.
3. Konzeptantrag
Die Umsetzbarkeit des Konzepts wird vorausgesetzt (z.B. Drehgenehmigungen, Verfügbarkeit der
Protagonisten etc.).
Das dem Prüfungsausschuss vor Anfertigung des Prüfungsstückes vorzulegende Planungspapier ist in seiner
Form vorgeschrieben (Anlage 1 – 7). Eine Downloadmöglichkeit besteht unter
http://www.hannover.ihk.de (Dokumentennummer: 10081810).
Dem Prüfungsausschuss sind bis zum 29. April 2015 die vom Prüfling und Ausbildungsbetrieb
unterschriebenen genehmigungsfähigen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vollständig
ausgefüllt, insbesondere mit Angabe der Dreh- und Schnittorte sowie Genre und Zielgruppe, zur
Genehmigung einzureichen.
Handschriftliche Ausarbeitungen des Exposé sowie der begleitenden Ausführungen (filmische
Umsetzung, Drehbuch, Manuskript) können nicht berücksichtigt werden (bitte direkt im
Formular ausfüllen oder hineinkopieren). Alle anderen Eintragungen können auch in leserlicher
Druckschrift erfolgen.
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Abschlussprüfung Sommer 2015
Die Abgabe muss geheftet und gelocht – nicht im Hefter oder mit Büroklammern - erfolgen.
Original und Kopie sind zu kennzeichnen.
Es zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der
Multimedia BBS am Kronsberg.
Die Anschrift lautet:
Multi-Media Berufsbildende Schulen
Prüfungsausschuss Mediengestalter Bild und Ton
Expo Plaza 3
30539 Hannover
Zusätzlich ist das vollständige Konzept (inkl. aller Anlagen) als eine zusammenhängende PDF-Datei
(maximale Dateigröße: 4 MB) per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu übersenden. Im Betreff sind der
Name und Vorname des Antragstellers und die Prüflingsnummer zu nennen.
E-Mail-Adresse:
[email protected]
4. Vorgaben Durchführung
Das Prüfungsstück ist nach der allgemein gebräuchlichen Arbeitspraxis (z.B. ARD-Pflichtenheft) zu erstellen.
Das Prüfungsstück soll eine möglichst große Bandbreite bewertbarer technischer und
gestalterischer Fertigkeiten beinhalten.
Die vorgesehenen Produktionszeiten dürfen auf max. zwei Tage für den Dreh bzw. bei einem Tonprodukt
für die Tonaufzeichnung und zwei Tage für die Nachbearbeitung/Postproduktion verteilt werden.
Ausnahmen sind begründet zu beantragen.
Während der Herstellung des Prüfungsstücks muss der Prüfungsausschuss zu jedem Zeitpunkt die
Möglichkeit haben, der Erstellung beizuwohnen, d. h., dass der dem Prüfling benannte Ansprechpartner
des Prüfungsausschusses (Betreuer) rechtzeitig – mindestens zwei Tage vor Produktionsbeginn – einen
genauen Arbeitsplan mit konkreter Orts- und Zeitangabe erhalten muss (unter Nutzung der Anlagen 8/8a
und 9). Der Ausbildungsort im Geltungsbereich der Kammer ist auch Herstellungsort für das Prüfungsstück.
Die Nachbearbeitung hat im ausbildenden Betrieb oder der Berufsschule zu erfolgen. Eine Ausnahme ist
nur mit Einverständnis des Prüfungsausschusses zulässig.
Beginn und Ende jedes Prüfungsteils sind dem Betreuer per SMS mitzuteilen. Sämtliche Änderungen, die
während der Dreh- bzw. Schnittzeiten auftreten, sind dem Betreuer sofort telefonisch mitzuteilen
(Erkrankung von Helfern, wetterbedingte Pausen, andere Verzögerungen, die nicht vom Prüfling zu
verantworten sind). Erfolgt dies nicht, können diese Zeiten nicht von der Produktionszeit abgezogen
werden.
Das Einrichten der Scheinwerfer und Kamera ist keine Aufbauzeit und zählt zur Prüfungszeit!
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Abschlussprüfung Sommer 2015
5. Technische Vorgaben Produktion
Bei einem Bild- und Tonprodukt ist eine Bild- und Tonaufnahme sowie eine Bild- und Tonbearbeitung
zwingend vorgeschrieben.
Es sind nur Kameras mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9 zugelassen, die EB typische Merkmale einer
Broadcast-Kamera besitzen (Schulterkamera mit mindestens 1/3 Zoll Chipgröße, manuell bedienbarer
Focus/Blende/Zoom). Der Einsatz von Zweitkameras (Gopro etc.) kann begründet beantragt werden.
Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn die Filmlänge ohne die Bilder der Zweitkamera mindestens 2,5
Minuten beträgt. Die Bilder der Zweitkamera dürfen eine Gesamtlänge von 20 Sekunden nicht
überschreiten. Die Länge wird auf die evtl. zusätzliche Nutzung von Archivmaterial angerechnet. Eine
Verwendung von nicht genehmigten Zweitkameras führt zur Nichtannahme der Produktion.
Der Ton muss für alle Prüfungsstücke manuell ausgesteuert und mit externen Mikrofonen aufgezeichnet
werden.
6. Vorgaben Abgabe des Prüfungsstücks
Nach Fertigstellung des Prüfungsstücks ist das Ergebnis laut technischer Vorgaben (siehe unten) auf DatenDVD/CD als Master (mit Kennzeichnung als Master), sowie jeweils eine Daten-DVD/CD-Kopie und
zusätzlich eine Video-DVD bzw. Audio-CD dem Prüfungsausschuss bis zum Abgabetermin laut Terminliste
zu übergeben. Die DVD-/CD-Erstellung der Master gehört zur Postproduktion und somit zur Prüfungszeit
von 18 Stunden.
Dem Prüfungsstück sind Unterlagen unter Nutzung der Anlagen 10 – 15 beizulegen. Alle Medien sind zu
beschriften und die marktüblichen Medienbegleitdaten beizulegen. Eine weitere Ansichts-Video-DVD bzw.
Audio-CD ist dem Betreuer unmittelbar nach Fertigstellung des Prüfungsstücks, innerhalb von 48 Stunden,
direkt zukommen zu lassen.
Bild-Ton-Produktion:
Die „Technischen Richtlinien von ARD/ZDF“ sind in der aktuellsten Fassung zu beachten!
Die Tonmischung des Master-Prüfungsstücks muss jedoch nicht nach EBU R128 erfolgen. In den
technischen Begleitpapieren ist eine mögliche Tonmischung nach EBU R128 zu vermerken. Ansonsten
findet die Bewertung auf Basis der Peak-Aussteuerungsmessung mit maximalem Vollaussteuerungspegel
von +6 dBu bzw. -9 dBFS statt.
Beachten Sie, dass ein Upscale von nativen SD-Produktionen auf HD nicht gestattet ist und zu Punktabzug
führen kann.
Bild:
SD (576i50, 576p25)
HD (720p50, 1080i50),
im Falle einer SD-Produktion im Bildformat 16:9
Audio:
2-Kanal Mono oder Stereo
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Abschlussprüfung Sommer 2015
Abgabeformate des Prüfungsstücks:
1. Daten-DVD in zweifacher Ausführung (DVD-R/DVD-5) des Prüfungsstücks.
Die technischen Spezifikationen entnehmen Sie der Technischen Anlage.
09:59:00:00
09:59:30:00
09:59:40:00
09:50:50:00
10:00:00:00
nach Programmende
Farbbalken (CB 100/75) und
Pegelton bei -18dBFS, 997Hz auf A1-A2
schwarz und stumm
Hinweistafel mit folgenden Informationen:
- Prüflings-Nummer
- Nachname, Vorname
schwarz und stumm
Programmbeginn
30 Sekunden schwarz und stumm
2. Video-DVD
Die Video-DVD ist mit eingeblendetem Timecode abzuliefern. Der Timecode muss identisch zum
abgegebenen Master sein. Hierbei handelt es sich um eine „Redaktionskopie“. Das zu bewertende
Medium ist die Datei auf der Master-Daten-DVD.


Das Authoring der DVD muss im Fernsehformat 16:9 erfolgen.
Der Ton soll unkomprimiert (PCM) oder in Dolby-Digitial 2.0 auf der DVD vorliegen.
Tonproduktion:
1.
Daten-DVD in zweifacher Ausführung (CD oder DVD-R/DVD-5) mit WAV-File mit 48 kHz und 16
Bit, 20 Bit oder 24 Bit des Prüfungsstücks.
Stereo-Tonformat:
2.
WAV-File, Aussteuerung max. -1dBFS
Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-WAV-File (15 sec)
mit -9dBFS Pegelton, 997Hz
Audio-CD in Standard Audio CD-Ausführung
Stereo-Tonformat:
CD-Audio, Aussteuerung max. -1dBFS
Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-Track (15 sec)
mit -9dBFS Pegelton, 997Hz
Aus den technischen Begleitpapieren hat hervorzugehen, ob die Mischung nach EBU R128 Standard
erfolgt ist oder nicht.
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Abschlussprüfung Sommer 2015
7. Rohmaterial
Das Rohmaterial eines Bild-/Tonprodukts ist zusammen mit dem fertigen Prüfungsstück im Original
einzureichen. Das Rohmaterial eines Tonprodukts, auch bei Mehrspurproduktionen, ist in einzelnen Spuren
auf DVD/CD im wav-Format abzugeben. In beiden Fällen darf das gesamte Rohmaterial eine Länge von
60 Min. nicht überschreiten.
In begründeten Fällen können Sie beantragen, das Original-Rohmaterial bei dateibasierter Aufzeichnung
auf Daten-DVD oder Festplatte abgeben zu dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Daten mit den
original aufgezeichneten und verwendeten Kameradaten einschl. Ordnerstruktur zu kopieren sind. Nicht
ordnungsgemäße Rohmaterialkopien führen zur Nichtannahme der Produktion.
Bei bandgestützter Aufzeichnung sind grundsätzlich die Bänder im Original abzugeben.
8. Sonstiges
Alle eingereichten Prüfungsunterlagen verbleiben im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für 12 Monate in
der MMBBS. Danach besteht für sechs Monate die Möglichkeit, das Kassetten-/Video-/Tonträgermaterial
dort abzuholen. Nach 18 Monaten wird der Bestand vernichtet.
Prüfungsausschuss der Mediengestalter Bild und Ton
Der Prüfungsausschussvorsitzende
gez. Rainer Hasse
Anlagen:
Terminplan
Technische Anlage
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Abschlussprüfung Sommer 2015
Terminplan
Für die unten angegebenen Abgabetermine zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg.

Einreichung der Planungspapiere unter Nutzung der beiliegenden Vordrucke (Anlagen 1 –
7) an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 29. April 2015, 12:00 Uhr, über das
Sekretariat der Multimedia BBS.

Mitteilung des Prüfungsausschusses, ausschließlich bei erforderlichen Nachbesserungen am
Planungspapier, am 04. Mai 2015 schriftlich an den Prüfling durch die IHK.

Abgabe der nachgebesserten Planungsunterlagen (nur bei Aufforderung) für das
Prüfungsstück an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 18. Mai 2015, 12:00 Uhr, über das
Sekretariat der Multimedia BBS.

Die Freigabe der Planungsunterlagen sowie Bekanntgabe des Ansprechpartners des
Prüfungsausschusses (Betreuer), der direkt über die konkrete Disposition bzw. über deren
Änderungen unterrichtet werden muss, erfolgt schriftlich über die IHK am 21. Mai 2015.
Wenn Ihnen bis zum 26. Mai 2015 keine Nachricht vorliegt, bitte telefonische Rückfrage bei der
IHK Hannover, Herrn Helbrecht, Tel.: 0511/3107-355.

Nach Freigabe der Planungsunterlagen kann nach Kontakt mit dem Ansprechpartner (Betreuer)
des Prüfungsausschusses (Vorlauf 2 Tage) und Vorlage der Anlagen 8, 8 a und 9 mit der
Anfertigung des Prüfungsstücks im Produktionszeitraum 26. Mai bis 30. Juni begonnen
werden. Abgabe des Prüfungsstücks (mit Anlagen 10 bis 15) bis 01. Juli 2015, 12:00
Uhr, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Sekretariat der Multimedia BBS.

Schriftliche Prüfung am
06. Mai 2015, 08:00 Uhr, in der Leibnizakademie (Audi-Max), Expo-Plaza

Das Fachgespräch findet am 02. Juli 2015 in der Multimedia BBS ab 14:00 Uhr statt.

Praktische Prüfung (Arbeitsprobe) am
08. Juli oder 09. Juli 2015 um 09:00 Uhr in der Multimedia BBS.
Die Einladung mit Datum hierzu erhalten Sie bis spätestens Mitte Juni 2015 schriftlich durch die
IHK.

Evtl. mündliche Prüfung am 13. Juli 2015 (Bekanntgabe erfolgt am Tag der
Arbeitsprobe).
Ergebnisbekanntgabe am 14. Juli 2015 (Zeitpunkt wird am Tag der Arbeitsprobe bekannt
gegeben).
Die Zeugnisübergabe erfolgt am 16. Juli 2015 um 15:00 Uhr in der Multimedia BBS. Bei Nichterscheinen
zur Zeugnisübergabe werden die Unterlagen postalisch durch die IHK verschickt.
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Abschlussprüfung Sommer 2015
Technische Anlage
Spezifikationen für HD- bzw. SD Produktionen
GENERAL
Container
File Name
File suffix
Material Exchange Format
Prüflingsnummer_Nachname_Vorname.mxf
.mxf
VIDEO
Video signal compilance
Video coding
Video datarate
Resolution
Frame rate
Interlacing
Aspect ratio
Pixel Aspect Ratio
ITU-R BT.709 (HD) bzw.
ITU-R BT.601 (SD)
MPEG-IMX/XDCAM HD 422
50 MBit/s
1280 x 720, 1920 x 1080 (HD)
1024x576 (SD)
25 fps
Top field first
16:9
Square Pixel
AUDIO
channels
Audio coding
Sampling rate
Depth
Stereo
Linear PCM
48 kHz
16/20/24 bit
AUDIO CHANNEL CONFIGURATION
A1
A2
Sendeton (L oder MONO)
Sendeton (R oder MONO)
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