14. 20 Jahre - eco! BauMesse NRW 1995-2015 Bauen & Wohnen Modernisieren Energie sparen 8.-10. April 2016 Messe Westfalenhallen Dortmund / E-Mail Messeabwicklung 115,00 (Miete, inkl. Auf- und Abbau) 120,00 Rück- und Seitenwände (24,50 €/lfd.m) weiß, 2,50m hoch 125,00 Teppichboden (8,00 €/m²) anthrazit rot blau grün 130,00 Service-Paket (Pflicht) 169,00 -inkl. 100 Freikarten und inkl. Werbepräsenz mit Log-In auf www.BauMesseNRW.de Komplett-Fertigstand (49,00 €/m²) inkl. Rück- und Seitenwände, Teppichboden (siehe oben), Blende (Standbreite x 25cm Höhe, ohne Beschriftung), 1 Tisch, 3 Stühle, Elektroanschluss inkl. 2 Spots und Verbrauch Zusätzliche Werbefläche / Teilnehmeranzahl begrenzt - je nach Verfügbarkeit Info-Zone 169,00 Auf einer exponierten Sonderfläche können Sie auf max. 2 m² Ihre Exponate, Prospektständer etc. präsentieren. Mit dieser Anmeldung erkennen wir die AGB der Messegesellschaft an. Ausstellerunterlagen Bestellformulare für Standaufbau/Technik, Mietmöbel, Telekommunikation, Werbemittel, Vortragswünsche sowie alle, rund um Ihre Teilnahme relevanten Informationen, finden Sie im geschützten Ausstellerbereich auf baumessenrw.de! Darüber hinaus gehende Ausstellerinformationen werden Ihnen 6-8 Wochen vor Messebeginn zugesandt. Teilnahmebedingungen 1. Titel der Veranstaltung BauMesse NRW 2. Messethemen/-angebote BauMesse NRW Bauen & Wohnen, Kaufen & Finanzieren, Modernisieren & Einrichten Renovieren & Energie sparen 3. Veranstalter eco-System GmbH International Magnolienweg 13 48485 Neuenkirchen Tel.:05973-96441 Fax: 05973-96442 4. Ausstellungsort Messe Westfallenhallen Dortmund Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund 5. Dauer und Öffnungszeiten 8.-10. April 2016, jeweils von 10.00 - 18.00 Uhr Für Aussteller: jeweils von 9.00 - 19.00 Uhr 6. Auf- und Abbautermine Aufbau: 6.4.+ 7.4.2016 jeweils von 08.00 bis 22.00 Uhr Abbauzeit: 10.4.+11.4.2016 10.4. = ab 18.00 bis 22.00 Uhr 11.4. = ab 08.00 bis 18.00 Uhr Der Standaufbau muss endgültig am Donnerstag, den 7.4.2016 um 22.00 Uhr beendet sein. Spätestens am Montag, den 11.4.2016, bis 18.00 Uhr, müssen Stände und Plätze endgültig und besenrein geräumt sein. Alle entstehenden Kosten für eine evtl. Wiederinstandsetzung des Ausstellungsplatzes in seinen ursprünglichen Zustand hat der Aussteller zu tragen. Dies gilt auch für Schäden, die durch den Aussteller innerhalb des Ausstellungsgeländes beim Auf- und Abbau verursacht werden. 7. Anmeldung Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis 30 Tagen nach dem Anmeldeschluss (30.10.) gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später oder nach Anmeldeschluss eingehen, bleibt der Anmelder 30 Tage gebunden. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mit der Anmeldung werden diese „Teilnahmebedingungen“, die „Technische Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Servicemappe“ durch den Anmeldenden anerkannt. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 8. Zulassung und Platzzuteilung Zugelassen werden können alle in- und ausländischen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die thematisch zum Messethema passen. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Über die Zulassung und Einordnung der Aussteller entscheidet der Veranstalter. Für Mitaussteller, die nicht angemeldet worden und dennoch auf dem Messestand vertreten sind, wird dem Aussteller eine Gebühr in Höhe von 500,-- € nachträglich in Rechnung gestellt. Der Aussteller erhält eine schriftliche Zulassung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach seiner Anmeldung. Beanstandungen und evtl. Vorbehalte jeglicher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Zulassung/Bestätigungsschreiben schriftlich mitgeteilt werden. Danach sind keine Veränderungen der Standfläche oder sonstige Reklamationen mehr möglich. Sofern der Anmelder seine Zulassung, innerhalb von 14 Tagen nach seiner Anmeldung, nicht erreichen sollte, so obliegt es dem Anmelder selbst sich bei der Messeleitung schriftlich zu erkundigen. 9. Standaufbau und -gestaltung, Präsenz Die Gestaltung des Standes ist Sache des Ausstellers, jedoch muss der Stand den Gesamteindruck der Messe angepasst sein. Der Name bzw. die Firmenanschrift des Ausstellers muss durch eine Standbeschriftung deutlich sichtbar gemacht werden. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Ausstellungszeit (10-18.00 Uhr) den Stand aufrecht zu erhalten und mit fachkundigem Personal zu besetzen. Ohne schriftliche Genehmigung der Messeleitung dürfen die Stände vor Abbaubeginn nicht geräumt werden. Zuwiderhandlungen haben zu Folge, dass dem Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € in Rechnung gestellt wird. 13. Haftung, Versicherung Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch ihn, seine Beauftragten oder seinen Ausstellungsaufbau bzw. gegenstände entsteht. Für eingebrachte Gegenstände auf dem Ausstellungsstand durch die Aussteller oder deren Mitarbeiter wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Es ist Sache des Ausstellers sich hierfür entsprechend zu versichern. Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, einschließlich An- und Abtransport wird dringend empfohlen. 19. Bewachung, Reinigung Die allgemeine Bewachung der Hallen, die Reinigung der Hallengänge und des Geländes werden ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen am Ausstellungsgut des Ausstellers von der Ausstellungsleitung veranlasst. Für die Bewachung und Beaufsichtigung während des Auf- und Abbaus und der Veranstaltungszeit, sowie Reinigung und Instandhaltung des Ausstellungsstandes hat der Aussteller selbst zu sorgen. Für eine zusätzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf eigene Kosten durch die Vertragsfirma der Westfalenhallen Dortmund bedienen. 14. Ausstellerausweise / Freikarten Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 12 qm 2 Ausweise und 20. Verkaufsregelung / im Bedarfsfalle je weitere volle 10 qm Standfläche Gesetzliche Bestimmungen 10. Beteiligungspreise einen weiteren Ausweis. Durch die Aufnahme von Der Barverkauf (Handverkauf) an MesseDie Standmiete beträgt für 1 m² Bodenfläche Unterausstellern erhöht sich die Zahl der Ausweise besucher ist zugelassen. Der Aussteller ist für für einen Stand als: nicht. Bei Bedarf können zusätzliche Ausweise Reihen- 115,-- € Eck- 120,-- € die Einhaltung aller gesetzlichen und ordnungszum Preis von 10,-- € zuzügl. der gesetzl. MwSt. behördlichen Bestimmungen für seinen Stand Kopf- 125,-- € Block- 130,-- € erworben werden. Service-Paket Pflichtbeitrag 169,-- € allein verantwortlich. Sofern dem Aussteller, Freikarten zum kostenlosen Gebühr pro Mitaussteller: 149,-- € Besuch der Messe überlassen werden, so kann er inkl. Katalogeintrag. 21. Gewährleistung Für Hallenstände mit begehbarem Obergeschoss diese vor Messebeginn beliebig verteilen. Diese Etwaige Reklamationen wegen Mängeln des Karten dürfen aber keinesfalls während der Messe, Standes oder der Ausstellungsfläche sind dem wird für die überbaute Fläche ein zusätzlicher auf seinen Stand oder sonst wo auf dem Gelände Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens Beteiligungspreis berechnet, der 50% des der Westfalenhallen Dortmund, verschenkt, Grundpreises beträgt. aber am letzten Aufbautag, schriftlich anzuzeigen, verteilt oder sonst wie veräußert werden! Bestellungen für Messebaudienstleistungen, so dass der Veranstalter etwaige zu vertretene Jede Zuwiderhandlung wird mit 500,--€ geahndet. Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen die erst während des Aufbaus oder der Veranstaltung eingehen, werden mit 100% können nicht berücksichtigt werden und führen zu 15. Unlauterer Wettbewerb Preisaufschlag berechnet. keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter. Bei unlauterem Wettbewerb des Ausstellers sowie Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. nachteiligem Verhalten gegenüber anderen 22. Brandschutzmaßnahmen / Ausstellern auf der Messe, ist der Veranstalter 11. Zahlungsbedingungen Sicherheitsbestimmungen Die Hälfte der Beteiligungskosten ist ohne Abzug berechtigt den Stand sofort zu schließen. Der Aussteller ist für eine einwandfreie technische Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, oder die sofort nach Erhalt der Rechnung/ Ausführung aller Standaufbauten in den Hallen Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standbestätigung, die verbleibende Hälfte bis verantwortlich. Alle Sicherheitsbestimmungen gebuchten Standes, bedarf die ausdrückliche 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn fällig. seitens der Bauaufsichtsbehörden und der Genehmigung der Ausstellungsleitung. Rechnungen die später als 6 Wochen vor Feuerwehr sowie der übrigen Aufsichtsbehörden Messebeginn eingehen, sind in ihrer gesamten sind genau einzuhalten. Den Ausstellern wird 16. Katalogeintragung Höhe sofort zu begleichen. Bei Verzug mit empfohlen, sich in allen feuerschutztechnischen Der Aussteller verpflichtet sich durch die Zahlungen aller Art werden Verzugszinsen Zweifelsfällen rechtzeitig mit der Messe Anmeldung, eine Firmeneintragung für sich und berechnet und ggfls. bereits gewährte Westfalenhallen Dortmund in Verbindung zu Ermäßigungen/Frühbucherrabatte hinfällig. gegebenenfalls den/die Unteraussteller in das setzen. Feuergefährliche Ausschmückungen und Ausstellerverzeichnis aufzunehmen. Beanstandungen der Rechnungen Gegenstände dürfen nicht verwendet werden. Die Kosten für die Eintragung wird dem Aussteller können nur berücksichtigt werden, wenn sie als „Servicegebühr“ in Rechnung gestellt. innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang 23. Hausrecht schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Die Katalogredaktion wird alle Aussteller über Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im zusätzliche Insertionsmöglichkeiten detailliert Vermieterpfandrecht: Zur Sicherung ihrer Ausstellungsgelände aus. Sie kann eine unterrichten. Rechtliche Ansprüche können aus Forderungen behält sich die Messeleitung vor, Hausordnung erlassen. Aussteller und ihre fehlerhafter, unvollständiger oder nicht erfolgter das Vermieterpfandrecht auszuüben, Mitarbeiter dürfen die Ausstellungshallen erst eine die Ausstellungsgüter sicher zu stellen und das Eintragung nicht abgeleitet werden. Stunde vor Beginn der Ausstellung betreten. Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung Sie müssen Hallen und Gelände spätestens 1 17. Vorbehalte / Höhere Gewalt freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Stunde nach Schluss der Ausstellung verlassen Bei höherer Gewalt, polizeiliche Anordnungen Pfandgut haftet der Veranstalter nur im Falle haben. Verstöße gegen diese Teilnahmeoder wenn andere Umstände es erfordern kann von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. bedingungen oder gegen die im Rahmen des der Veranstalter, den vom Aussteller gebuchten Hausrechts getroffenen Anordnungen berechtigen 12. Rücktritt und Nichtteilnahme Stand an einen anderen Standort verlegen, in den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen Nach Erteilung der Zulassung ist ein Rücktritt seinen Abmessungen verändern/beschränken und nach Aufforderung nicht eingestellt werden, oder eine Reduzierung der Standfläche durch ggfls. die Messe örtlich und/oder zeitlich verlegen. zur sofortigen entschädigungslosen Schließung den Aussteller ausgeschlossen. Erfolgt eine Mit Mitteilung an dem Aussteller sind diese des Standes zu Lasten des Ausstellers. Nachvermietung der durch die Nichtteilnahme Regelungen Bestandteil des Mietvertrages. des Ausstellers freigewordenen AusstellungsWird aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus 24. Verjährung fläche, so sind vom Aussteller 50% des nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen Ansprüche des Ausstellers gegen den vereinbarten Mietpreises zu bezahlen, die Veranstaltung abgesagt oder eine begonnene Veranstalter verjähren in sechs Monaten, soweit mindestens jedoch 800,-- €. Der Aussteller Veranstaltung verkürzt werden, so hat der nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem bleibt jedoch zur Zahlung der gebuchten Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder entgegenstehen. Standfläche in voller Höhe verpflichtet, sofern teilweise Rückzahlung des Beteiligungsbetrages. und soweit im Ausstellungsbereich der 25. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Veranstaltung nicht vermietete Ausstellungs18. Urheberrecht Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmefläche noch vorhanden ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien und bedingungen unwirksam sein, so wird die Sollte der gebuchte Stand nicht belegt werden, Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht so ist der Veranstalter berechtigt, die Standfläche den Ausstellungsbauten und -ständen und den berührt. auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der und für Werbung oder Presseveröffentlichungen dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Eröffnung bis 14.00 Uhr nicht begonnen worden, zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus so kann der Veranstalter anderweitig über den irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen 26. Erfüllungsort und Gerichtstand Platz verfügen, jedoch haftet der Anmelder für erheben kann. Der Aussteller verzichtet auf alle Gerichtstand ist Rheine/Westf. Für Streitwerte den vollen Mietbetrag. Der Veranstalter ist Einwendungen gem. dem Urheberrecht. Das gilt über 5.000,-- € das LG Münster/Westf. berechtigt, auch nach bereits erfolgter Messeauch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen zulassung, den vereinbarten Standplatz mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. anderweitig zu vergeben oder zu verlegen, wenn Fotografieren und Filmen innerhalb der Messe der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen ist nur Personen gestattet, die hierfür vom 48485 Neuenkirchen, April 2015 nicht termingerecht nachkommt! Veranstalter zugelassen sind.
© Copyright 2024 ExpyDoc