Anmeldung 2016

14.
20 Jahre - eco!
BauMesse NRW
1995-2015
Bauen & Wohnen
Modernisieren
Energie sparen
8.-10. April 2016
Messe Westfalenhallen
Dortmund
/ E-Mail Messeabwicklung
115,00
(Miete, inkl. Auf- und Abbau)
120,00
Rück- und Seitenwände (24,50 €/lfd.m)
weiß, 2,50m hoch
125,00
Teppichboden (8,00 €/m²)
anthrazit
rot
blau
grün
130,00
Service-Paket (Pflicht) 169,00
-inkl. 100 Freikarten und inkl. Werbepräsenz mit Log-In auf www.BauMesseNRW.de
Komplett-Fertigstand (49,00 €/m²)
inkl. Rück- und Seitenwände, Teppichboden
(siehe oben), Blende (Standbreite x 25cm Höhe,
ohne Beschriftung), 1 Tisch, 3 Stühle,
Elektroanschluss inkl. 2 Spots und Verbrauch
Zusätzliche Werbefläche / Teilnehmeranzahl begrenzt - je nach Verfügbarkeit
Info-Zone 169,00
Auf einer exponierten Sonderfläche können Sie auf
max. 2 m² Ihre Exponate, Prospektständer etc. präsentieren.
Mit dieser Anmeldung erkennen wir die AGB der Messegesellschaft an.
Ausstellerunterlagen
Bestellformulare für Standaufbau/Technik, Mietmöbel,
Telekommunikation, Werbemittel, Vortragswünsche
sowie alle, rund um Ihre Teilnahme relevanten Informationen, finden Sie im geschützten Ausstellerbereich
auf baumessenrw.de! Darüber hinaus gehende
Ausstellerinformationen werden Ihnen 6-8 Wochen
vor Messebeginn zugesandt.
Teilnahmebedingungen
1. Titel der Veranstaltung
BauMesse NRW
2. Messethemen/-angebote
BauMesse NRW
Bauen & Wohnen,
Kaufen & Finanzieren,
Modernisieren & Einrichten
Renovieren & Energie sparen
3. Veranstalter
eco-System GmbH International
Magnolienweg 13 48485 Neuenkirchen
Tel.:05973-96441 Fax: 05973-96442
4. Ausstellungsort
Messe Westfallenhallen Dortmund
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
5. Dauer und Öffnungszeiten
8.-10. April 2016, jeweils von 10.00 - 18.00 Uhr
Für Aussteller: jeweils von 9.00 - 19.00 Uhr
6. Auf- und Abbautermine
Aufbau: 6.4.+ 7.4.2016
jeweils von 08.00 bis 22.00 Uhr
Abbauzeit: 10.4.+11.4.2016
10.4. = ab 18.00 bis 22.00 Uhr
11.4. = ab 08.00 bis 18.00 Uhr
Der Standaufbau muss endgültig am Donnerstag,
den 7.4.2016 um 22.00 Uhr beendet sein.
Spätestens am Montag, den 11.4.2016,
bis 18.00 Uhr, müssen Stände und Plätze
endgültig und besenrein geräumt sein.
Alle entstehenden Kosten für eine evtl.
Wiederinstandsetzung des Ausstellungsplatzes
in seinen ursprünglichen Zustand hat der
Aussteller zu tragen. Dies gilt auch für Schäden,
die durch den Aussteller innerhalb des
Ausstellungsgeländes beim Auf- und Abbau
verursacht werden.
7. Anmeldung
Die Bestellung des Standes erfolgt unter
Verwendung des Anmeldeformulars.
Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis
30 Tagen nach dem Anmeldeschluss
(30.10.) gebunden, sofern inzwischen nicht die
Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später
oder nach Anmeldeschluss eingehen, bleibt der
Anmelder 30 Tage gebunden. Ein Anspruch auf
Zulassung besteht nicht.
Mit der Anmeldung werden diese „Teilnahmebedingungen“, die „Technische Richtlinien“ sowie
die Regelungen der „Servicemappe“ durch den
Anmeldenden anerkannt. Konkurrenzausschluss
kann nicht gewährt werden.
8. Zulassung und Platzzuteilung
Zugelassen werden können alle in- und
ausländischen Anbieter von Produkten und
Dienstleistungen, die thematisch zum
Messethema passen. Andere als die
angemeldeten und zugelassenen Gegenstände
dürfen nicht ausgestellt werden.
Über die Zulassung und Einordnung der
Aussteller entscheidet der Veranstalter.
Für Mitaussteller, die nicht angemeldet worden
und dennoch auf dem Messestand vertreten
sind, wird dem Aussteller eine Gebühr in Höhe
von 500,-- € nachträglich in Rechnung gestellt.
Der Aussteller erhält eine schriftliche Zulassung,
in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach seiner
Anmeldung.
Beanstandungen und evtl. Vorbehalte
jeglicher Art, müssen innerhalb von acht Tagen
nach Erhalt der Zulassung/Bestätigungsschreiben
schriftlich mitgeteilt werden. Danach sind keine
Veränderungen der Standfläche oder sonstige
Reklamationen mehr möglich.
Sofern der Anmelder seine Zulassung, innerhalb
von 14 Tagen nach seiner Anmeldung, nicht
erreichen sollte, so obliegt es dem Anmelder
selbst sich bei der Messeleitung schriftlich
zu erkundigen.
9. Standaufbau und -gestaltung, Präsenz
Die Gestaltung des Standes ist Sache des
Ausstellers, jedoch muss der Stand den
Gesamteindruck der Messe angepasst sein.
Der Name bzw. die Firmenanschrift des
Ausstellers muss durch eine Standbeschriftung
deutlich sichtbar gemacht werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, während der
gesamten Ausstellungszeit (10-18.00 Uhr) den
Stand aufrecht zu erhalten und mit fachkundigem
Personal zu besetzen. Ohne schriftliche
Genehmigung der Messeleitung dürfen die
Stände vor Abbaubeginn nicht geräumt werden.
Zuwiderhandlungen haben zu Folge, dass dem
Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von
500,00 € in Rechnung gestellt wird.
13. Haftung, Versicherung
Der Aussteller haftet für jeden Personen- und
Sachschaden, der durch ihn, seine Beauftragten
oder seinen Ausstellungsaufbau bzw. gegenstände entsteht. Für eingebrachte
Gegenstände auf dem Ausstellungsstand durch
die Aussteller oder deren Mitarbeiter wird vom
Veranstalter keine Haftung übernommen.
Es ist Sache des Ausstellers sich hierfür
entsprechend zu versichern. Versicherung gegen
Feuer, Diebstahl, Wasser, einschließlich An- und
Abtransport wird dringend empfohlen.
19. Bewachung, Reinigung
Die allgemeine Bewachung der Hallen, die
Reinigung der Hallengänge und des Geländes
werden ohne Haftung für Verluste oder
Beschädigungen am Ausstellungsgut des
Ausstellers von der Ausstellungsleitung
veranlasst. Für die Bewachung und
Beaufsichtigung während des Auf- und Abbaus
und der Veranstaltungszeit, sowie Reinigung
und Instandhaltung des Ausstellungsstandes
hat der Aussteller selbst zu sorgen. Für eine
zusätzliche Standbewachung muss sich der
Aussteller auf eigene Kosten durch die
Vertragsfirma der Westfalenhallen Dortmund
bedienen.
14. Ausstellerausweise / Freikarten
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe
seines Standes für das erforderliche Stand- und
Bedienungspersonal bis 12 qm 2 Ausweise und
20. Verkaufsregelung /
im Bedarfsfalle je weitere volle 10 qm Standfläche Gesetzliche Bestimmungen
10. Beteiligungspreise
einen weiteren Ausweis. Durch die Aufnahme von Der Barverkauf (Handverkauf) an MesseDie Standmiete beträgt für 1 m² Bodenfläche
Unterausstellern erhöht sich die Zahl der Ausweise besucher ist zugelassen. Der Aussteller ist für
für einen Stand als:
nicht. Bei Bedarf können zusätzliche Ausweise
Reihen- 115,-- € Eck- 120,-- €
die Einhaltung aller gesetzlichen und ordnungszum Preis von 10,-- € zuzügl. der gesetzl. MwSt. behördlichen Bestimmungen für seinen Stand
Kopf- 125,-- € Block- 130,-- €
erworben werden.
Service-Paket Pflichtbeitrag 169,-- €
allein verantwortlich.
Sofern dem Aussteller, Freikarten zum kostenlosen
Gebühr pro Mitaussteller: 149,-- €
Besuch
der
Messe
überlassen
werden,
so
kann
er
inkl. Katalogeintrag.
21. Gewährleistung
Für Hallenstände mit begehbarem Obergeschoss diese vor Messebeginn beliebig verteilen. Diese
Etwaige Reklamationen wegen Mängeln des
Karten dürfen aber keinesfalls während der Messe, Standes oder der Ausstellungsfläche sind dem
wird für die überbaute Fläche ein zusätzlicher
auf seinen Stand oder sonst wo auf dem Gelände Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens
Beteiligungspreis berechnet, der 50% des
der Westfalenhallen Dortmund, verschenkt,
Grundpreises beträgt.
aber am letzten Aufbautag, schriftlich anzuzeigen,
verteilt oder sonst wie veräußert werden!
Bestellungen für Messebaudienstleistungen,
so dass der Veranstalter etwaige zu vertretene
Jede Zuwiderhandlung wird mit 500,--€ geahndet. Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen
die erst während des Aufbaus oder der
Veranstaltung eingehen, werden mit 100%
können nicht berücksichtigt werden und führen zu
15. Unlauterer Wettbewerb
Preisaufschlag berechnet.
keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.
Bei
unlauterem
Wettbewerb
des
Ausstellers
sowie
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.
nachteiligem Verhalten gegenüber anderen
22. Brandschutzmaßnahmen /
Ausstellern auf der Messe, ist der Veranstalter
11. Zahlungsbedingungen
Sicherheitsbestimmungen
Die Hälfte der Beteiligungskosten ist ohne Abzug berechtigt den Stand sofort zu schließen.
Der Aussteller ist für eine einwandfreie technische
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, oder die
sofort nach Erhalt der Rechnung/
Ausführung aller Standaufbauten in den Hallen
Verteilung von Werbematerial außerhalb des
Standbestätigung, die verbleibende Hälfte bis
verantwortlich. Alle Sicherheitsbestimmungen
gebuchten Standes, bedarf die ausdrückliche
6 Wochen vor Ausstellungsbeginn fällig.
seitens der Bauaufsichtsbehörden und der
Genehmigung
der
Ausstellungsleitung.
Rechnungen die später als 6 Wochen vor
Feuerwehr sowie der übrigen Aufsichtsbehörden
Messebeginn eingehen, sind in ihrer gesamten
sind genau einzuhalten. Den Ausstellern wird
16. Katalogeintragung
Höhe sofort zu begleichen. Bei Verzug mit
empfohlen, sich in allen feuerschutztechnischen
Der Aussteller verpflichtet sich durch die
Zahlungen aller Art werden Verzugszinsen
Zweifelsfällen rechtzeitig mit der Messe
Anmeldung, eine Firmeneintragung für sich und
berechnet und ggfls. bereits gewährte
Westfalenhallen Dortmund in Verbindung zu
Ermäßigungen/Frühbucherrabatte hinfällig. gegebenenfalls den/die Unteraussteller in das
setzen. Feuergefährliche Ausschmückungen und
Ausstellerverzeichnis aufzunehmen.
Beanstandungen der Rechnungen
Gegenstände dürfen nicht verwendet werden.
Die Kosten für die Eintragung wird dem Aussteller
können nur berücksichtigt werden, wenn sie
als
„Servicegebühr“
in
Rechnung
gestellt.
innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang
23. Hausrecht
schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Die Katalogredaktion wird alle Aussteller über
Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im
zusätzliche Insertionsmöglichkeiten detailliert
Vermieterpfandrecht: Zur Sicherung ihrer
Ausstellungsgelände aus. Sie kann eine
unterrichten. Rechtliche Ansprüche können aus
Forderungen behält sich die Messeleitung vor,
Hausordnung erlassen. Aussteller und ihre
fehlerhafter, unvollständiger oder nicht erfolgter
das Vermieterpfandrecht auszuüben,
Mitarbeiter dürfen die Ausstellungshallen erst eine
die Ausstellungsgüter sicher zu stellen und das Eintragung nicht abgeleitet werden.
Stunde vor Beginn der Ausstellung betreten.
Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung
Sie müssen Hallen und Gelände spätestens 1
17. Vorbehalte / Höhere Gewalt
freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem
Stunde nach Schluss der Ausstellung verlassen
Bei
höherer
Gewalt,
polizeiliche
Anordnungen
Pfandgut haftet der Veranstalter nur im Falle
haben. Verstöße gegen diese Teilnahmeoder
wenn
andere
Umstände
es
erfordern
kann
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
bedingungen oder gegen die im Rahmen des
der Veranstalter, den vom Aussteller gebuchten
Hausrechts getroffenen Anordnungen berechtigen
12. Rücktritt und Nichtteilnahme
Stand an einen anderen Standort verlegen, in
den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen
Nach Erteilung der Zulassung ist ein Rücktritt
seinen Abmessungen verändern/beschränken und nach Aufforderung nicht eingestellt werden,
oder eine Reduzierung der Standfläche durch
ggfls. die Messe örtlich und/oder zeitlich verlegen. zur sofortigen entschädigungslosen Schließung
den Aussteller ausgeschlossen. Erfolgt eine
Mit Mitteilung an dem Aussteller sind diese
des Standes zu Lasten des Ausstellers.
Nachvermietung der durch die Nichtteilnahme
Regelungen Bestandteil des Mietvertrages.
des Ausstellers freigewordenen AusstellungsWird aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus
24. Verjährung
fläche, so sind vom Aussteller 50% des
nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen Ansprüche des Ausstellers gegen den
vereinbarten Mietpreises zu bezahlen,
die Veranstaltung abgesagt oder eine begonnene Veranstalter verjähren in sechs Monaten, soweit
mindestens jedoch 800,-- €. Der Aussteller
Veranstaltung verkürzt werden, so hat der
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem
bleibt jedoch zur Zahlung der gebuchten
Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder entgegenstehen.
Standfläche in voller Höhe verpflichtet, sofern
teilweise Rückzahlung des Beteiligungsbetrages.
und soweit im Ausstellungsbereich der
25. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Veranstaltung nicht vermietete Ausstellungs18. Urheberrecht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmefläche noch vorhanden ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien und
bedingungen unwirksam sein, so wird die
Sollte der gebuchte Stand nicht belegt werden, Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht
so ist der Veranstalter berechtigt, die Standfläche den Ausstellungsbauten und -ständen und den
berührt.
auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren.
ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern,
Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der und für Werbung oder Presseveröffentlichungen dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Eröffnung bis 14.00 Uhr nicht begonnen worden, zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus
so kann der Veranstalter anderweitig über den
irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen 26. Erfüllungsort und Gerichtstand
Platz verfügen, jedoch haftet der Anmelder für
erheben kann. Der Aussteller verzichtet auf alle
Gerichtstand ist Rheine/Westf. Für Streitwerte
den vollen Mietbetrag. Der Veranstalter ist
Einwendungen gem. dem Urheberrecht. Das gilt über 5.000,-- € das LG Münster/Westf.
berechtigt, auch nach bereits erfolgter Messeauch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen
zulassung, den vereinbarten Standplatz
mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen.
anderweitig zu vergeben oder zu verlegen, wenn Fotografieren und Filmen innerhalb der Messe
der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ist nur Personen gestattet, die hierfür vom
48485 Neuenkirchen, April 2015
nicht termingerecht nachkommt!
Veranstalter zugelassen sind.