AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 7. Mai 2015 Nr. 19, 169. Jahrgang Vorverlegung Redaktionsschluss Amtsblatt Wegen des Feiertages Auffahrt, Donnerstag, 14. Mai 2015, wird der Redaktionsschluss für Publikationen, die im Amtsblatt Nr. 20 erscheinen sollen, auf Dienstag, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr vorverlegt. Das Amtsblatt erscheint bereits am Mittwoch, 13. Mai 2015. 8750 Glarus, 30. April 2015 Die Staatskanzlei Sammlung der behördlichen Erlasse publiziert im Internet: www.gesetze.gl.ch Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Publikationsverordnung vom 12. August 2014 wird folgendes Titelverzeichnis publiziert: – Berichtigung der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung VI E/31/3 (RR 25. November 2014); SBE 2015 08 (publ. 29. April 2015) Die Staatskanzlei Vorschriften über den Auftrieb von Vieh auf Weiden und Alpen im Kanton Glarus für das Jahr 2015 Gestützt auf Artikel 32 Absatz 1 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995 und Artikel 5 des Kantonalen Tierschutzund Tierseuchengesetzes vom 6. Mai 2012 erlässt der Regierungsrat nachfolgende Vorschriften: 1.Allgemeines 1.1.Alle Tiere, welche zum Zweck der Sömme rung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund und frei von anstecken den Krankheiten sein. 1.2.Tiere, die mit Fahrzeugen ins Sömmerungs gebiet gebracht werden, dürfen nicht mit Schlacht- und Handelsvieh zusammen beför dert werden. Der Transport darf nur in gerei nigten und desinfizierten Fahrzeugen erfol gen. Zugfahrzeuge und Anhänger, deren Ladefläche höher als 50 cm ist, müssen Lade rampen mit seitlichen Gattern aufweisen. Heckseitig benötigen alle Transportfahrzeuge und Anhänger ein Abschlussgitter. 1.3.Die Tierschutzvorschriften namentlich zum Transport und zur Haltung der Tiere gelten auch während der Sömmerung. 1.4.Für alle Tiere, die zur Sömmerung gebracht werden, ist das entsprechende Begleitdokument (BD) mitzuführen. Dies gilt auch für Tiere, die in der gleichen Gemeinde und dort allenfalls auch vom Besitzer selbst gealpt werden. Es ist für jede Tiergattung ein separates BD zu erstellen. Auf dem BD für Rindvieh und Ziegen ist für jedes Tier die vollständige Ohrenmarken-Nummer anzugeben. Für Schweine genügt die Angabe der Nummern der Zuchtbetriebe (= äussere Nummer auf der Ohrenmarke [siebenstellig]). Es werden auch Tierlisten als Ergänzung zum BD akzeptiert. Der Alpbewirtschafter ist dafür verantwortlich, dass ihm die notwendigen Begleitdokumente und Zeugnisse von den Tierbesitzern am Tag der Alpfahrt übergeben werden. Er hat die BD bei der Übergabe zu kontrollieren. Der Alpbewirtschafter erstellt sofort nach vollzogener Alpbestossung ein Verzeichnis seiner Sömmerungstiere und schickt dieses zusammen mit den Begleitdokumenten und allfälligen Zeugnissen (Moderhinke) an den Kantonstierärztlichen Dienst, Ennetbühlerstrasse 2, Glarus. Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank (TVD): – Alle Tiere der Rindergattung, welche zur Sömmerung gebracht werden, müssen auf der TVD gemeldet werden. Vorgehen: – Der Heimbetrieb meldet im Frühling den Abgang (zur Sömmerung) und im Herbst den Zugang (Rückkehr von der Alp). – Der Alpbetrieb meldet jeden Zugang und jeden Abgang auf bzw. von der Alp. – Tierverluste sind vom Sömmerungsbetrieb der TVD zu melden. – Melden von Zugängen von Schweinen an die TVD – Die Zugänge von Schweinen müssen auch auf Sömmerungsbetrieben via Por tal www.agate.ch oder mit Meldekarten gemeldet werden. Diese können beim Agate-Helpdesk unter E-Mail: info@ agatehelpdesk.ch oder Telefon 0848 222 400 bestellt werden. Als Zugangsdaten werden nur der Herkunftsbetrieb der Schweine (TVD-Betriebsnummer) und Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 8750 Glarus Telefon 055 646 60 12 Fax 055 646 60 19 E-Mail: [email protected] die Anzahl Tiere pro Herkunftsbetrieb erfasst. Der Weggang der Schweine vom Betrieb muss nicht gemeldet werden. – Melden von Zugängen von Equiden an die TVD – Die Eigentümer von Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Ponies) müssen das Verstellen ihrer Tiere auf Sömmerungsbetriebe der TVD via Portal www.agate.ch melden. – Die Begleitdokumente können im Herbst bei der Alpabfahrt erneut benutzt werden, sofern deren Inhalt keine Änderung erfahren hat. Andernfalls muss der Älpler für die Alpabfahrt ein neues BD erstellen mit den aktuellen Angaben. 1.5.Die Alpbewirtschafter, Hirten und Knechte sind verpflichtet die Sömmerungstiere gewis senhaft zu beobachten und beim geringsten Seuchenverdacht den kantonstierärztlichen Dienst (Tel. 055 646 61 45) zu informieren. 1.6.Tierkadaver, welche auf Alpen anfallen, sind nach den Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte vom 25. Mai 2011 (VTNP) zu beseitigen. Über Spezialfälle entscheidet die dafür zuständige Behörde. 1.7.Treib- und Hirtenhunde müssen jährlich vor ihrem Ersteinsatz einer Wurmkur unterzogen werden. 1.8.Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist bewilligungspflichtig (Abteiliung Landwirtschaft, Zwinglistrasse 6, Glarus). 1.9.Tierarzneimitteleinsatz auf Alpen 1.9.1.Gemäss der Tierarzneimittelverordnung vom 18. August 2004 (TAMV) gilt die Aufzeichnungspflicht für fast alle Tierarzneimittel, die bei den Nutztieren angewendet werden (alle verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel, alle Tierarzneimittel mit Absetzfristen, umgewidmete oder eingeführte Tierarzneimittel, nicht zulassungspflichtige, nach formula magistralis hergestellte Tierarzneimittel). Werden auf der Alp Tierarzneimittel verabreicht, so müssen folgende Aufzeichnungen in einem Behandlungsjournal vorgenommen werden (Art. 28 Abs. 1 TAMV): a) das Datum der ersten und letzten Anwen dung; b) die Kennzeichnung der behandelten Tiere oder Tiergruppe wie bspw. die Ohrmarke; c) die Indikation; d) der Handelsname des Tierarzneimittels; e) die Menge; f) die Absetzfristen; g)die Daten der Freigabe der verschiedenen vom Nutztier gewonnenen Lebensmittel; h) der Name der Person, die das Tierarzneimittel verschrieben, abgegeben oder verabreicht hat. Werden Medikamente auf Vorrat bezogen, muss mit dem Tierarzt eine Tierarzneimit tel vereinbarung abgeschlossen werden. Wird eine solche abgeschlossen, muss der Tierarzt im Sömmerungsbetrieb während der Sömmerungsperiode mindestens einen Betriebsbesuch durchführen (Art. 10 und Anhang 1 TAMV). Bei Medikamenten, die auf Vorrat bezogen oder zurückgegeben werden, müssen folgende Aufzeichnungen in einer Inventarliste vorgenommen werden (Art. 28 Abs. 2 TAMV): a) das Datum; b) der Handelsname; c) die Menge in Konfektionseinheiten; d) die Bezugsquelle, resp. die Person, welche die Arzneimittel zurücknimmt. 1.9.2.Die Fernapplikation von Tierarzneimitteln (mit Blasrohren oder «Narkosegewehren») ist verboten. Davon ausgenommen ist die Verabreichung von Beruhigungsmitteln durch dafür authorisierte Personen. 2.Spezielles Rindvieh 2.1.BVD (Bovine Virusdiarrhoe): Es dürfen keine gesperrten Tiere zur Sömmerung gebracht werden. Kälber aus Früh-, Fehl- oder Totgeburten müssen beprobt werden. Im Notfall genügt ein kleines Stück Ohr/Haut, das gekennzeichnet mit der Ohrmarken-Nummer der Kuh und den Buchstaben «AB» ins Labor geschickt wird. 2.2.Rauschbrand: Für die Alp «Bergli», Matt, sowie für die Alpen «Unterlängenegg» und «Oberlängenegg», Klöntal, Glarus, sowie die Alpen «Blossen» und «Muos»/«Flüe», Niederurnen sowie die Alp «Mürtschen», Obstalden, wird die Rauschbrandimpfung empfohlen für alle Tiere der Rindergattung bis zu einem Alter von drei Jahren. Diese Empfehlung gilt auch für alle Tiere unter drei Jahren, welche aus Mutterkuhherden stammen und zur Sömmerung gebracht werden. Beim Auftreten von Rauschbrand über- nimmt der Kanton weder die Entschädigung von Tieren noch die Kosten für eine Notimpfung/-behandlung. 2.3.Dassellarven: Die Bekämpfung des Dassel larvenbefalls erfolgt nach den Artikeln 230 bis 232 der TSV bzw. nach den Weisungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das Auftreten von Dassellarvenbefall muss dem Kantonstierärztlichen Dienst sofort gemeldet werden. 2.4.Aborte: Jeder Fall von Verwerfen bei Rindern und Kühen ist als ansteckend zu betrachten. Tiere, welche Anzeichen von Verwerfen zeigen oder verworfen haben, sind sofort von der Herde abzusondern oder nach Hause zu schicken. Das Alppersonal hat alle unter den gegebenen Umständen zumutbaren Vorsichtsmassnahmen gegen eine Weiterverbreitung zu treffen, insbesondere die Frucht und die Nachgeburt nach deren Untersuchung vorschriftsgemäss zu vergraben, verunreinigte Gerätschaften sowie den Standplatz gründlich zu reinigen. Alle auf Alpen abortierenden Rinder und Kühe sind einem Tierarzt zur Untersuchung zu melden. 2.5. Eutergesundheit: Laktierende Tiere sind vor der Alpfahrt bezüglich Eutergesundheit zu kontrollieren. Nur Schalmtestnegative Kühe dürfen zur Sömmerung aufgetrieben werden. Die Eutergesundheit aller laktierenden Kühe ist mindestens einmal pro Monat mittels Schalmtest zu kontrollieren und das Testresultat aufzuzeichnen. Kranke Tiere müssen behandelt werden. 2.6.Infektiöse Augenkrankheit der Rinder («pink eye»): In Gebieten, in denen diese Krankheit in den vergangenen Jahren aufgetreten ist, wird die Impfung empfohlen. Schafe 2.7.Auf dem BD ist anzugeben, wie viele der Sömmerungstiere weniger bzw. mehr als ein Jahr alt sind. Die Ohrenmarkennummern müssen nicht einzeln auf dem BD aufgeführt werden. Es genügt die Angabe der Anzahl Tiere. 2.8.Räudebehandlung: Das Obligatorium für die Räudebehandlung wurde aufgehoben. Die Empfehlung gilt weiterhin. 2.9.Moderhinke (Klauenfäule): Es dürfen nur Tiere aus Moderhinkefreien (MHF) Herden auf Alpen und Gemeinschaftsweiden aufgetrieben werden. Die MH-Kontrollen müssen bis zum 30. April 2015 abgeschlossen sein. Die Freiheit von Moderhinke ist durch ein Zeugnis des BGK (Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer) zu dokumentieren. Dieses Zeugnis ist bei der Alpauffahrt vorzuweisen und dem Begleitdokument anzuheften. Es dürfen nur Tiere aufgetrieben werden, wenn alle Schafe, die auf dem Herkunftsbetrieb gehalten werden, MH-saniert sind (auch Tiere von fremden Tierhaltern). 2.10.Sollten während der Sömmerung trotzdem Tiere an Moderhinke erkranken, muss der Älpler diesen Sachverhalt unverzüglich sowohl dem Kantonstierärztlichen Dienst als auch dem BGK melden. 2.11.Infektiöse Augenentzündung: Es dürfen keine Tiere auf Alpen und Sömmerungsweiden verbracht werden, die klinische Anzeichen dieser Krankheit aufweisen (stark gerötete Augen, Tränenfluss, eitrige Verklebungen, Augentrübungen). Ziegen 2.12.CAE: Für die Auffuhr sind die Bestimmungen der Artikel 200 bis 203 TSV zu beachten. Sofern der Tierbesitzer auf der TVD als Ziegenhalter registriert und der Betrieb seuchenpolizeilich nicht gesperrt ist, gilt er als CAE-frei. Dann braucht es für die Sömmerung im Kanton Glarus keine spezielle Bestätigung (Zeugnis) mehr. 2.13.Auf dem BD ist anzugeben, wie viele Tiere weniger bzw. mehr als ein Jahr alt sind. Schweine 2.14.Es dürfen nur Schweine aus EP/APP-sanier ten Beständen auf die Alp gebracht werden. Ein gemeinsamer Transport dorthin zusam men mit Schlachtschweinen ist verboten. 3.Hinweis auf die geltenden Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrif ten werden nach den Artikeln 47 und 48 des eidgenössischen Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 mit Haft oder Busse bestraft. Die Fehlbaren können auch für den durch ihr rechtswidriges Verhalten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Namens des Regierungsrates: Röbi Marti, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Verlag: Südostschweiz Presse und Print AG 8750 Glarus Stellenausschreibung Departement Sicherheit und Justiz Das Passbüro ist neben anderem zuständig für die Ausstellung von Schweizer Pässen, Schweizer Reiseausweisen und für die Erfassung der biometrischen Daten von ausländischen Personen im Kanton Glarus. Wir suchen eine/n: kaufmännische/n Angestellte/n Passbüro (40%) per 1. August 2015 oder nach Vereinbarung mit Arbeitsort Glarus. Aufgaben: – Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge von Schweizer Staatsangehörigen und Ausstellung von Reisepapieren (v. a. Schweizerpässe) – Erfassung und Verarbeitung von biometrischen Daten mittels modernster Infrastruktur – Beantwortung von Anfragen und Beratung von Privaten – schriftliche und mündliche Kontakte mit Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden und ausländischen Botschaften – Gebühreninkasso, Führen von Statistiken, Schalterdienst Anforderungen: – kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung mit Berufspraxis – Flexibilität bezüglich Arbeitszeiten – Freude am Umgang mit Menschen – Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil – Schweizer Bürger/-in Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Michael Schneider, Leiter Abteilung Migration und Passbüro, Telefon 055 646 68 85. Unseren Dienstleistungsbetrieb finden Sie unter www.gl.ch. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Kanton Glarus, Personaldienst, Rathaus, Glarus, E-Mail: [email protected] Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und geniessen lässt. Eine Vielzahl von Vereinen, privaten Anbietern sowie öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen prägen das reiche kulturelle Leben und das Freizeitangebot unserer Gemeinde. Wir suchen für unsere Schuleinheit Glarus-Riedern per 1. August 2015 eine/n: Schulische/n Heilpädagogin/Heilpädagogen (30 bis 40%, für Kindergarten) Wir stellen uns eine motivierte Persönlichkeit vor, welche: – über einen Abschluss in schulischer Heilpädagogik verfügt – mit Freude und Geschick ihren Beruf ausübt – gewohnt ist, sich in einem Team zu engagieren – zuvorkommenden Umgang mit Kindern und Erziehungsberechtigten pflegt – gerne an der schrittweisen Weiterentwicklung unserer Schule mitwirkt Es erwarten Sie: – eine sehr selbstständige und spannende Aufgabe – ein geleiteter Schulbetrieb mit guter Infrastruktur – ein motiviertes Team mit familiärer Atmosphäre – ein angenehmes und kollegiales Arbeitsumfeld Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Marco Hodel, Schulleiter Glarus-Riedern, Telefon 058 611 81 05, E-Mail: [email protected]. Möchten Sie diese Herausforderung annehmen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus, Jürg Bernold, Leiter Personal und Ausbildung, Postfach 367, Glarus, oder E-Mail: juerg. [email protected]. Weitere Infos zu Glarus und offene Stellen unter: www.gemeinde.glarus.ch. Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Süd Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus Süd werden rund 850 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 (1. August 2015) suchen wir für den Hort Mitlödi eine/n Leiter/-in (zirka 65%) Die hauptsächlichen Aufgaben: – Betreuung der Kinder und Unterstützung in ihrer individuellen Entwicklung – Organisation und Gestaltung des Tagesablaufs 2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 19, 7. Mai 2015 – Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben – Zusammenarbeit mit der Schule – Führung der Mitarbeitenden im Bereich Betreuung – Kontaktperson für die Eltern Anforderungen: – abgeschlossene Ausbildung in der Betreuung mit Schwerpunkt Kind oder im sozialpädagogischen Bereich. – Fähigkeit, eine heterogene Gruppe von Kindern selbstständig zu führen – Belastbarkeit und hohe Flexibilität Wir bieten: – interessante Stelle mit grossen Gestaltungsmöglichkeiten – vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit – ein gut eingespieltes Team Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Barbara Zimmermann, Leiterin Hort Mitlödi, Telefon 055 644 25 60 oder Peter Zentner, Hauptabteilungsleiter Schule und Familie, E-Mail: [email protected], Telefon 058 611 93 11. Weitere Informationen zur Gemeinde Glarus Süd stehen Ihnen unter www.glarus-sued.ch zur Verfügung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Gemeinde Glarus Süd, Ratsherrenhaus, Postfach 9, Mitlödi, oder E-Mail: [email protected]. Stellenausschreibungen Gemeinde Glarus Süd Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus Süd werden rund 850 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind in Glarus Süd folgende Stellen zu besetzen: – Schulstandort Mitlödi (Primarschule): Lehrperson Deutsch als Zweitsprache DAZ 6 bis 8 Lektionen – Schulstandort Matt (Oberstufe): Lehrperson für Deutsch, Geschichte, Englisch und Sport 14 Lektionen Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Regula Waltisberg, Schulleiterin, E-Mail: regula.waltisberg@ glarus-sued.ch, Telefon 058 611 93 11. – Schulstandort Haslen (Primarschule): Lehrperson Schulische Heilpädagogik (40 bis 60%, Pensum kann mit Unterrichtslektionen ergänzt werden) – Deutsch Intensiv Schule Rüti: Lehrperson Oberstufe (100%, Mai/Juni 2015, mit Option auf Verlängerung im Schuljahr 2015/16) Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Monica Zweifel, Schulleiterin, E-Mail: monica.zweifel@ glarus-sued.ch, Telefon 058 611 93 11. – Schulstandort Schwanden (Oberstufe): Lehrperson Schulische Heilpädagogik (50 bis 80%) – Schulstandort Schwanden (Primarschule): Primarlehrperson (20 bis 30%) Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Daniel Küffer, Schulleiter, E-Mail: [email protected], Telefon 058 611 93 11. Weitere Informationen zur Gemeinde Glarus Süd stehen Ihnen unter www.glarus-sued.ch zur Verfügung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Gemeinde Glarus Süd, Ratsherrenhaus, Postfach 9, Mitlödi, oder E-Mail: [email protected]. Bekanntmachung Frau Manuela Knobel, geb. 6. März 1985 von Mollis, ist im Besitze der Urkunde als diplomierte Homöopathin, welche sie im September 2013 bei der Homöopathie Schule SHI erworben hat. Ihr wird gemäss Artikel 26 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 6. Mai 2007, Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung über Berufe und Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung vom 12. August 2008 sowie Buchstabe l Ziffer 2 Buchstabe a des Anhangs eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung als Heilpraktikerin der Fachrichtung Klassische Homöopathie im Kanton Glarus erteilt. Frau Knobel praktiziert in der Praxis für klassische Homöopathie, Zaunplatz 36, Glarus. 8750 Glarus, 30. April 2015 Departement Finanzen und Gesundheit Rolf Widmer, Landesstatthalter Energierechtliche Bewilligung vom 5. Februar 2014 für das Kraftwerk Rufi Hätzingen (gemäss Artikel 5 des Energiegesetzes vom 7. Mai 2000) 1. Gesuchstellerin: Hefti-Hätzingen AG, c/o Jackcontrol AG, Buchholzstrasse 50, Glarus. 2. Vorhaben: Bau eines neuen Stauwehres an der Linth mit der Kote 584.00 m ü. M. Entnahme von maximal 20 m3/sec aus der Linth, Bau einer 540 m langen Druckleitung, einer Zentrale mit einer Maschinengruppe mit 1050 kW Leistung in der Rufi in Hätzingen, Bau eines Unterwasserkanals und Rückführung des Wassers in den Oberwasserkanal des Kraftwerkes Hefti Hätzingen, Nettofallhöhe 6,0 m. 3. 4. 5. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. 7. rundlagen: Konzession des Landrates vom G 23. April 2014, Baugesuch vom 17. September 2014. Stellungnahmen der Standortgemeinde: Die Gemeinde Glarus Süd befürwortet in einem Schreiben vom 23. Dezember 2011 das Vorhaben. Publikation und Einsprachen: Die Publikation des Gesuches erfolgte vom 9. Oktober 2014 bis zum 10. November 2014. Einsprachen sind keine erfolgt. Bewilligung: Die Bewilligung für den Bau des Kraftwerkes Rufi wird gestützt auf Artikel 5 des Energiegesetzes vom 7. Mai 2000 und die eingereichten Unterlagen, welche einen integrierenden Bestandteil der Bewilligung bilden, mit nachstehenden Bedingungen und Auflagen erteilt. Umwelt: Beim Bau und Betrieb der Anlagen müssen alle massgebenden Vorgaben des eidgenössischen und kantonalen Umwelt-, Gewässerschutz-, Fischerei-, Natur- und Landschaftsschutzrechts eingehalten werden. Die Auflagen aus dem Mitbericht der Umweltschutzfachstelle vom 5. Februar 2015, der Fachstelle Wasserbau vom 10. November 2014, der Fachstelle Naturgefahren vom 10. Dezember 2014 und der Abteilung Jagd und Fischerei vom 21. Januar 2015 sind verbindlich. Zusätzlich müssen die folgenden Auflagen eingehalten werden: – Für die Spülungen des Entsanders muss ein Konzept erarbeitet werden. – Der Bau des Umgehungsgerinnes muss von einer Fachkraft bezüglich Fischbiologie begleitet werden. – Ein mittleres Hochwasser gemäss Artikel 7 Absatz 2 der Konzession umfasst mindestens einen Abfluss von 50 m3/sec. Die Durchleitung von Hochwasser muss aufgezeichnet werden. Hochwasserschutz: Die Auflagen bezüglich Hochwasserschutz (Fachstelle Naturgefahren 10. Dezember 2014, Fachstelle Wasserbau 10. November 2014) müssen eingehalten werden. Haftpflicht: Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und während der ganzen Betriebszeit muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von zehn Millionen Franken abgeschlossen werden. Der Regierungsrat kann bei einer Änderung der einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften sowie bei grösseren Geldentwertungen eine Änderung der Deckungssumme verlangen. (Auflage Konzession Artikel 18). Andere Bewilligungen: Die Auflagen der Baubewilligung und von Spezialbewilligungen (Natur- und Heimatschutzgesetz, Bundesgesetz über die Fischerei, Gewässerschutzgesetz usw.) müssen eingehalten werden. Mit der Baubewilligung werden auch die Entscheide nach den anderen Gesetzen eröffnet. Wasserwerksteuer, Zähler: Die Anlage untersteht der kantonalen Wasserwerksteuer. Zwischen dem Generator und dem Trafo bzw. Erstverbraucher muss ein periodisch geeichter Zähler angeschlossen werden. Widerhandlungen gegen Auflagen: Bei schwerwiegenden Verstössen gegen Vorgaben des Energiegesetzes oder anderer massgebender Erlasse kann die vorliegende Bewilligung widerrufen werden. Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Glarus Beschwerde erhoben werden. 8750 Glarus, 5. Mai 2015 Departement Bau und Umwelt Röbi Marti, Landammanns Gesuch um Bewilligung für eine Entnahme von Grundwasser (Art. 13 EG GSchG) Bauherrschaft: Hunold Fritz, Kleinzaun 15, Netstal. Vorhaben: Entnahme von 212 l/min Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe. Standort: Kleinzaun 15, Parzelle Nr. 1516, Grundbuch Netstal. Die Gesuchsunterlagen sind vom 7. Mai 2015 bis am 8. Juni 2015 zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde Glarus zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innert der Auflagefrist beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus, schriftlich Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. 8750 Glarus, 4. Mai 2015 Departement Bau und Umwelt Röbi Marti, Landammann Gesuch um Bewilligung für eine Entnahme von Grundwasser (Art. 13 EG GSchG) Bauherrschaft: Linth STZ Bauunternehmung AG, Wyden 9, Schwanden. Vorhaben: Entnahme von 120 l/min Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe, Rückgabe ins Grundwasser. Standort: Dorf, Parzelle Nr. 764, Grundbuch Mitlödi. Die Gesuchsunterlagen sind vom 7. Mai 2015 bis am 8. Juni 2015 zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde Glarus Süd zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innert der Auflagefrist beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus, schriftlich Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. 8750 Glarus, 5. Mai 2015 Departement Bau und Umwelt Röbi Marti, Landammann Gerichtliches Verbot Verfahren ZG.2015.00216 Stiftung Wohnkolonie Eternit, c/o Eternit (Schweiz) AG, Eternitstrasse 3, Niederurnen. Der Kantonsgerichtspräsident verfügt: 1. Hiermit wird jedermann verboten, die Liegenschaft Nr. 235, Grundbuch Oberurnen, Gemeinde Glarus Nord, Im Grütli, Oberurnen, zu betreten, zu befahren, darauf Fahrzeuge aller Art oder Gegenstände abzustellen sowie andere Rechte daran auszuüben. Von diesem Verbot ausgenommen sind Personen mit besonderer Erlaubnis der Eigentümerin. Vorbehalten bleiben die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten. Die Übertretung dieses Verbots kann auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft werden. 2. Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen seit dessen öffentlicher Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Kantonsgericht Glarus, Postfach 335, Glarus, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist Klage einzureichen. 8750 Glarus, 30. März 2015 Der Kantonsgerichtspräsident: lic. iur. Andreas Hefti Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Oliver Knakowski 6.Allfälliges Anträge zu Handen der Hauptversammlung sind bis 13. Mai 2015 schriftlich an den Präsidenten zu richten: Hansheiri Legler, Claridenstrasse 14, Schwanden. 8762 Schwanden, 28. April 2015 Für die Kommission der Guppenrunse der Aktuar und Vizepräsident: Paul Aebli, Schwanden Geburten Gemeinde Glarus Nord Mollis 29.April: Feustel Abigail, von Affoltern am Albis ZH, des Feustel, Christian und der Feustel, Alexandra. Gemeinde Glarus Süd Linthal 27.April: Schiesser Alina, von Glarus Süd, der Schiesser, Manuela und des Marti, Martin. Die Staatskanzlei Todesfälle Gemeinde Glarus Nord Niederurnen 28.April: Müller Eugen Ernst, von Birmenstorf AG, geb. 29. Juli 1929, wohnhaft gewesen in Niederurnen, Ehemann der Müller, Nella. 29.April: Loser Maria Ida, von Oberbüren SG, geb. 27. Mai 1931, wohnhaft gewesen in Niederurnen. Gemeinde Glarus Waldfeststellungsverfahren im Rahmen der Totalrevision der Ortsplanung Glarus Süd Im Rahmen der laufenden Totalrevision der Ortsplanung Glarus Süd wird gestützt auf Artikel 9 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG WaG) auch das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss der Wald, soweit er an die Bauzone angrenzt, erfasst und festgelegt werden. Diese Arbeiten werden durch den zuständigen Revierförster durchgeführt. Die Feldaufnahmen im Gebiet Glarus Süd finden im Monat Mai statt. 8756 Mitlödi, 5. Mai 2015 Gemeinde Glarus Süd Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus Einladung zur Frühlings-Synode 2015 Donnerstag, 28. Mai 2015, 15.00 Uhr Rathaus Glarus, Landratssaal Geschäftsordnung: Eröffnung der Frühlings-Synode durch den Präsidenten. 1. Namensaufruf, Feststellung der Präsenz und der Beschlussfähigkeit 2. Gelübde neuer Synodemitglieder 3. Wahlen a)Wahl des Aktuars oder der Aktuarin der Synode 4. Mitteilungen des kantonalen Kirchenrates 5.Rechenschaftsberichte 2014 a) Bericht des kantonalen Kirchenrates b)Bericht der Geschäftsprüfungskommission 6. Jahresrechnungen, Revisorenbericht und Kollekten 2014 7. Änderung des Synodereglements 5/A 8. Glarner Generationenkirche 9.Legislatur des kantonalen Kirchenrates a) Bilanz der Legislatur 2010 bis 2014 b)Ziele der Legislatur 2014 bis 2018 10.Kernaufgaben der Glarner Landeskirche Entschuldigungen: Nach Artikel 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Synode sind die Mitglieder der Synode, die nicht an der Sitzung teilnehmen können, gehalten, ihre Entschuldigung vor der jeweiligen Synode schriftlich mitzuteilen. Entschuldigungen richten Sie bitte an: Sekretariat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche, Wiesli 7, Glarus, E-Mail: [email protected]. Die Synode ist öffentlich. 8750 Glarus, 5. Mai 2015 Für das Büro der Synode: Hans Thomann, Präsident der Synode Einladung zur Hauptversammlung der Guppenrunskorporation Schwanden Freitag, den 29. Mai 2015, 20.00 Uhr, Restaurant «Raben» im Thon, Schwanden Traktanden: 1. Protokoll der HV vom 11. Mai 2010 2.Vorlage der Jahresrechnungen 2010 bis 2014 und Revisorenberichte 3. Bericht des Präsidenten 4.Anträge 5.Wahlen a) Wahlen b) Mitglieder c) Rechnungsrevisorin Glarus 22.April: Altmann Ingeborg Erika, von Glarus, geb. 11. April 1937, wohnhaft gewesen in Glarus, Ehefrau des Altmann, Fritz. Ennenda 28.April: Wiesendanger Heidi Annelies, von Niederweningen ZH, geb. 25. August 1935, wohnhaft gewesen in Ennenda, Ehefrau des Wiesendanger, Albert. Gemeinde Glarus Süd Schwanden 28.April: Carisch Rita, von Cazis GR, geb. 12. Oktober 1928, wohnhaft gewesen in Schwanden. Haslen 27.April: Tschudi Margareta, von Glarus Süd, geb. 3. Dezember 1927, wohnhaft gewesen in Haslen. 1.Mai: Kaiblinger Getrud, von Gontenschwil AG, geb. 29. Januar 1945, wohnhaft gewesen in Haslen. Engi 26.April: Blumer Katharina, von Glarus Süd, geb. 13. Februar 1927, wohnhaft gewesen in Engi. Die Staatskanzlei Handelsregistereintragungen Im Handelsregister sind folgende Eintragungen gemacht worden: 20. April 2015 Autospritz- und Carrosseriewerk Jakob Küng AG, in Glarus Nord, CHE-183.022.666, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 3. 7. 2012, Publ. 6749518). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Küng, Jakob jun., von Glarus Nord, in Mollis (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Küng, Wayne, von Glarus Nord, in Mollis (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Küng, Jakob, von Glarus Nord, in Oberurnen (Glarus Nord), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident mit Einzelunterschrift); Küng, Sandra, von Mels, in Mollis (Glarus Nord), mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Küng-Walser, Sandra, ohne eingetragene Funktion mit Einzelprokura). 20. April 2015 Bourjois SARL, in Glarus, CHE-105.842.001, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 55 vom 20. 3. 2014, Publ. 1407219). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Versoix GE im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen und im Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes wegen gelöscht. Neue Adresse: Bourjois SARL, chemin de la Papeterie 1, 1290 Versoix. 20. April 2015 Dawoodi, in Glarus Nord, CHE-352.456.969, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 8 vom 14. 1. 2015, Publ. 1928229). Firma neu: DS Entsorgung, Dawoodi. 20. April 2015 Gastro Shopping AG in Liquidation, in Glarus Nord, CHE-115.938.068, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 8 vom 14. 1. 2015, Publ. 1928233). Die Gesellschaft wird im Sinne von Artikel 159 Absatz 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 19, 7. Mai 2015 3 20. April 2015 Imexa AG in Liquidation, in Glarus, CHE-102. 629.126, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 5 vom 9. 1. 2015, Publ. 1919979). Die Gesellschaft wird im Sinne von Artikel 159 Absatz 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. 21. April 2015 Airolux AG, in Glarus Nord, CHE-115.743.085, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 21. 1. 2014, Publ. 1297717). Eingetragene Personen neu oder mutierend: De Cuyper, Dirk, belgischer Staatsangehöriger, in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident mit Kollektivunterschrift zu zweien); Kelders, Quinty genannt Quint, niederländischer Staatsangehöriger, in Vlijmen (NL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien); Filius, Okko, niederländischer Staatsangehöriger, in Huizen (NL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Vanderhoydonck, Francis Marie, belgischer Staatsangehöriger, in Vlissegem (BE), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Goos, Annelies, belgische Staatsangehörige, in Mortsel (BE), Sekretärin (Nichtmitglied), ohne Zeichnungsberechtigung. 21. April 2015 Büro Zweifel & Co. AG, in Glarus, CHE-107.799. 965, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 13. 3. 2015, Publ. 2040427). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Zweifel, Gabriel, von Glarus, in Glarus, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zweifel, Christoph, von Glarus, in Glarus, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zweifel-Kälin, Daniela, von Glarus, in Glarus, mit Einzelunterschrift. 21. April 2015 Edgar Thoma Keramische Wand- und Bodenbeläge, Natursteine, in Glarus, CHE-112.878.671, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 75 vom 19. 4. 2006, S. 8, Publ. 3339488). Domizil neu: Sonnenhügelstrasse 10, Glarus. 21. April 2015 Karat Swiss AG in Liquidation, in Glarus, CHE114.879.428, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 65 vom 7. 4. 2015, Publ. 2080943). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 14. 4. 2015 mangels Aktiven eingestellt worden. 21. April 2015 Laset Holding AG in Liquidation, in Glarus Süd, CHE-102.163.033, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 43 vom 4. 3. 2015, Publ. 2022575). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 14. 4. 2015 mangels Aktiven eingestellt worden. 21. April 2015 SwissAlp-Reinigung Ahmeti, in Glarus, CHE422.661.910, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 191 vom 3. 10. 2014, Publ. 1748125). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. 22. April 2015 AAF Industries GmbH, in Glarus Nord, CHE365.023.054, Niederwilerstrasse 1, Mollis, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 21. 4. 2015. Zweck: Kreation, Produktion, Import/Export von und Handel mit Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Stammkapital: Fr. 20 000. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Stammanteile ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 21. 4. 2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Person: Lavazza, Matteo, italienischer Staatsangehöriger, in Mollis (Glarus Nord), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je Fr. 100. 22. April 2015 D. Knobel Maschinenbau + Apparate AG, in Glarus Süd, CHE-106.912.420, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom 26.04.2011, Publ. 6134804). Domizil neu: Dorfstrasse 144, Haslen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Knobel, David, von Glarus Süd, in Haslen (Glarus Süd), Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: in Schwanden [Glarus Süd], Mitglied mit Einzelunterschrift); Wyss, Jsabel, von Dulliken, in Hägendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Conte, Magdalena, von Glarus Süd, in Schwändi (Glarus Süd), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Treuhand Barbon-Hefti AG (CHE-106. 775.376) (CH-160.3.003.270-8), in Luchsingen (Glarus Süd), Revisionsstelle (bisher: Treuhand Barbon-Hefti AG [CH-160.3.003.270-8]). 22. April 2015 Glarner Kantonalbank, in Glarus, CHE-108.954. 719, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 66 vom 8. 4. 2015, Publ. 2084731). Eingetragene Person neu oder mutierend: Pochop, Steve Laurent, von Zürich, in Zürich, mit Kollektivprokura zu zweien. 23. April 2015 netpooler AG, in Glarus Nord, CHE-105.484.841, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 110 vom 8. 6. 2011, Publ. 6196602). Firma neu: netpooler AG in Liqui- dation. Mit Verfügung vom 23. 4. 2015 hat der Kantonsgerichtspräsident über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 23. 4. 2015, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst. 23. April 2015 Netstal-Maschinen AG, in Glarus Nord, CHE-101. 107.606, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 58 vom 25. 3. 2015, Publ. 2061831). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Bernert, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in München (D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Siebert, Jan Olaf, deutscher Staatsangehöriger, in München (D), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Dortmund [D]); Schönherr, Dr. Micaela, deutsche Staatsangehörige, in Chemnitz (D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kogler, Horst Rudolf, französischer Staatsangehöriger, in Ziegelbrücke (Glarus Nord), mit Kollektivprokura zu zweien. 24. April 2015 Birk Handels AG, in Glarus Nord, CHE-101.109. 367, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 8. 1. 2013, Publ. 7003490). Statutenänderung: 22. 4. 2015. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Mit Erklärung vom 22. 4. 2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Glaronia Treuhand AG (CH-160.3.003.020-4), in Glarus, Revisionsstelle. 24. April 2015 T. C. Kreis AG, bisher in Freienbach, CHE-108.733. 472, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 229 vom 24. 11. 2011, Publ. 6429964). Gründungsstatuten: 22. 11. 1985, Statutenänderung: 22. 4. 2015. Sitz neu: Glarus Süd. Domizil neu: Wygellen 209, Schwändi. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kreis, Markus, von Glarus, in Schwändi bei Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Person neu oder mutierend: Kreis, Thomas, von Glarus, in Schwändi (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Kreis-Jud, Thomas, von Zihlschlacht-Sitterdorf, in Schwändi bei Schwanden [Glarus Süd], Präsident mit Einzelunterschrift). 24. April 2015 Technische Betriebe Glarus Nord, in Glarus Nord, CHE-116.402.439, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 190 vom 2. 10. 2014, Publ. 1746229). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bösch, Marcel, von Ebnat-Kappel, in Schwanden (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien; Mettler, Kaspar Balthasar, von Reichenburg, in Reichenburg, mit Kollektivprokura zu zweien (bisher: Mettler-Schmid, Balthasar). 24. April 2015 Walhalladrink AG, in Glarus, CHE-108.527.234, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 75 vom 18. 4. 2012, Publ. 6642666). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: KüngLandolt, Beate, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zwyssig-Landolt, Petra, von Glarus Nord und Seelisberg, in Eschenbach SG, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reithebuch, Martin, von Glarus Süd, in Sool (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Landolt, Gabriela, von Glarus Nord, in Obstalden (Glarus Nord), Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied und Geschäftsführerin mit Kollektivunterschrift zu zweien); Landolt, Erwin Johann, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; LandoltHidber, Josef, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien); BDO AG (CHE-314.312.594) (CH-160. 9.002.983-4), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: BDO AG [CH-160.9.002.983-4]). 27. April 2015 Seerestaurant zur Brauerei AG, in Glarus Nord, CHE-140.742.396, Strandweg 9, Mühlehorn, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 25. 4. 2015. Zweck: Betrieb von Gastronomiebetrieben, namentlich des Seerestaurants zur Brauerei am Walensee, Fabrikation sowie Handel und Vertrieb von Lebensmitteln (inkl. Getränken) aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Aktienkapital: Fr. 100 000. Liberierung Aktienkapital: Fr. 100 000. Aktien: 100 Namenaktien zu Fr. 1000. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Namenaktionäre erfolgen an ihre letzte im Aktienbuch eingetragene Adresse durch eingeschriebenen Brief oder gegen Empfangsbestätigung oder telegrafisch oder, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, durch Veröffentlichung im Publikationsorgan. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 25. 4. 2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Person: Gmür, Maurice Clemens, von Quarten, in Mühlehorn (Glarus Nord), Mitglied, mit Einzelunterschrift. 27. April 2015 Auto Frischknecht AG, in Glarus Nord, CHE112.960.031, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 111 vom 9. 6. 2011, Publ. 6197776). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frischknecht, Ernst, von Schwellbrunn, in Mollis (Glarus Nord), Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied mit Einzelunterschrift); Frischknecht, Ivo, von Schwellbrunn, in Schänis, Mitglied, mit Einzelunterschrift. 27. April 2015 Fritz Landolt Aktiengesellschaft, in Glarus Nord, CHE-101.105.671, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 19. 1. 2015, Publ. 1936803). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Schittly, Joseph, französischer Staatsangehöriger, in Tuggen, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Landolt, Christian, von Glarus Nord, in Mitlödi (Glarus Süd), Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien); Henselin, Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Trimmis, mit Kollektivprokura zu zweien. 27. April 2015 Fritz Landolt Immobilien AG, in Glarus Nord, CHE-266.585.621, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 227 vom 24. 11. 2014, Publ. 1837715). Eingetragene Person neu oder mutierend: Jenny, Caspar, von Glarus Nord, in Lachen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Uznach). 27. April 2015 Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL), in Glarus Süd, CHE-105.741.400, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 39 vom 26. 2. 2014, Publ. 1367579). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Müller, Bernhard, von Hasle bei Burgdorf, in Niederrohrdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien; PricewaterhouseCoopers AG (CH-020. 3.020.876-5), in Zürich, Revisionsstelle; Kaufmann, Erich, von Winikon, in Ennenda (Glarus), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wädensweiler, Dr. iur . Jürg, von Rüschlikon, in Adliswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher:von Stäfa und Rüschlikon); KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle. 27. April 2015 Personalvorsorgestiftung der Fritz Landolt AG, in Glarus Nord, CHE-109.709.430, Stiftung (SHAB Nr. 103 vom 30. 5. 2014, Publ. 1528745). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Schittly, Joseph Michel, französischer Staatsangehöriger, in Tuggen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend: Küng, Gebhard, genannt Gebi, von Glarus Nord, in Küsnacht ZH, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Der Registerführer: A. Hajas Baugesuche Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Gemeinde Glarus Nord Filzbach Kerenzerberg Tourismus, Panoramastrasse 28, Filzbach Erstellen einer Aussichtsplattform, in der untersten Rütegg, Filzbach, Parzelle Nr. 89, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Daniela Sturzenegger-Menzi, Britterbergstrasse 26, Filzbach Erstellung Laufhof mit Jauchegrube, an der Britterbergstrasse 26, Filzbach, Parzelle Nr. 313, LBNr. 561, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels, zur Einsichtnahme auf. 8752 Näfels, 5. Mai 2015 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Netstal Robert Leuzinger, Postweg 14, Netstal Neubau eines Gerätehauses, am Postweg 14, Parzelle Nr. 256, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie bereits erstellt. Fritz Hunold, Kleinzaun 15, Netstal Erstellen einer Grundwasserwärmepumpe im Kleinzaun 15, Parzelle Nr. 1516, gemäss den eingereichten Unterlagen (Bewilligung für Bauvorhaben in besonders gefährdeten Gebieten gemäss Art. 19 Abs. 2 GschG und Art. 32 GschV erforderlich). Glarus Albert und Alice Hösli, Am Bach 13, Glarus Einbau von vier Dachfenstern am Wohn- und Geschäftshaus, Am Bach 13, Parzelle Nr. 892, gemäss den eingereichten Unterlagen. Bruno Raymann, Insel 3, Glarus Erstellen von Einfriedungen, Parzelle Nr. 1591, entlang der östlichen und südlichen Parzellengrenze und Parzelle Nr. 3260, entlang der östlichen und nördlichen Grenze, gemäss den eingereichten Unterlagen. Ennenda Daniel Jenny & Co. Baumwollweberei, Bahnhofstrasse 9, Haslen Erstellen von vier Parkfeldern für Autos, Fabrikstrasse 5, Parzelle Nr. 300, gemäss den eingereichten Unterlagen. Siegfried Schiesser, Obere Allmeind 8, Ennenda Erstellen eines Autounterstandes auf der Ostseite der Wohnhäuser, Obere Allmeind 8 und 10, Parzellen Nrn. 1693 und 1692, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda, zur Einsichtnahme auf. 8755 Ennenda, 5. Mai 2015 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Süd Betschwanden Erich Fux und Silvia Dietrich, Brünnli 8, Opfikon Einbau eines Kamins und Cheminées, Parzelle Nr. 238, Obere Allmeind, Wohnzone, gemäss den eingereichten Unterlagen. Linthal Gerenrunskorporation Linthal, Präsident Hans Aebli, Postfach 73, Linthal Erweiterung der bestehenden, bereits umgesetzten Schutzbauwerke mit weiteren Schutzdämmen und Abflusskorridoren (Phase III des Gesamtprojektes Hochwasserschutz Gerenrunse), Landwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf. 8762 Schwanden, 5. Mai 2015 Der Gemeinderat Niederurnen Jürg Stüssi, Altersheimstrasse 6, Niederurnen Dach- und Fassadensanierung sowie Erstellung Glasvordach, an der Altersheimstrasse 6, Niederurnen, Parzelle Nr. 1179, LB-Nr. 1462, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet und gemäss den eingereichten Unterlagen. Fridolin Simon, Bernhard-Simon-Strasse 12, Niederurnen Überdachung Eingang, an der Bernhard-SimonStrasse 12, Niederurnen, Parzelle Nr. 734, LBNr. 1287, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet. Oberurnen Erdgas Obersee AG, Buechstrasse 32, Jona Erstellung neue Erdgasversorgungsleitung, im Untersand, Oberurnen, Parzellen Nrn. 236, 242, 951 und 243, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone (teilweise ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Armend Mustafa, Landstrasse 27, Oberurnen Fassadenisolation und Steildachsanierung, an der Landstrasse 27, Oberurnen, Parzelle Nr. 269, LBNr. 23, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen. Näfels Bruno Gallati-Landolt, Haltli 14, Näfels Abbruch und Neubau Ferienhaus, auf der HinterAhornen, Näfels, Parzelle Nr. 10, LB-Nr. 1218 (Abbruch), Alpwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet. Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage frist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.
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