19-06_Mai_2015

AMTSBLATT
DES KANTONS GLARUS
Glarus, 7. Mai 2015
Nr. 19, 169. Jahrgang
Vorverlegung
Redaktionsschluss Amtsblatt
Wegen des Feiertages Auffahrt, Donnerstag,
14. Mai 2015, wird der Redaktionsschluss für Publikationen, die im Amtsblatt Nr. 20 erscheinen sollen, auf
Dienstag, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr
vorverlegt. Das Amtsblatt erscheint bereits am
Mittwoch, 13. Mai 2015.
8750 Glarus, 30. April 2015
Die Staatskanzlei
Sammlung der behördlichen Erlasse
publiziert im Internet:
www.gesetze.gl.ch
Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Publikationsverordnung vom 12. August 2014 wird folgendes
Titelverzeichnis
publiziert:
– Berichtigung der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung VI E/31/3
(RR 25. November 2014); SBE 2015 08 (publ.
29. April 2015)
Die Staatskanzlei
Vorschriften über den Auftrieb von
Vieh auf Weiden und Alpen im
Kanton Glarus für das Jahr 2015
Gestützt auf Artikel 32 Absatz 1 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni
1995 und Artikel 5 des Kantonalen Tierschutzund Tierseuchengesetzes vom 6. Mai 2012 erlässt
der Regierungsrat nachfolgende Vorschriften:
1.Allgemeines
1.1.Alle Tiere, welche zum Zweck der Sömme­
rung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund und frei von anstecken­
den Krankheiten sein.
1.2.Tiere, die mit Fahrzeugen ins Sömmerungs­
gebiet gebracht werden, dürfen nicht mit
Schlacht- und Handelsvieh zusammen beför­
dert werden. Der Transport darf nur in gerei­
nigten und desinfizierten Fahrzeugen erfol­
gen. Zugfahrzeuge und Anhänger, deren
Ladefläche höher als 50 cm ist, müssen Lade­
rampen mit seitlichen Gattern aufweisen.
Heckseitig benötigen alle Transportfahrzeuge und Anhänger ein Abschlussgitter.
1.3.Die Tierschutzvorschriften namentlich zum
Transport und zur Haltung der Tiere gelten
auch während der Sömmerung.
1.4.Für alle Tiere, die zur Sömmerung gebracht
werden, ist das entsprechende Begleitdokument (BD) mitzuführen. Dies gilt auch für
Tiere, die in der gleichen Gemeinde und dort
allenfalls auch vom Besitzer selbst gealpt
werden. Es ist für jede Tiergattung ein separates BD zu erstellen. Auf dem BD für Rindvieh und Ziegen ist für jedes Tier die vollständige Ohrenmarken-Nummer anzugeben.
Für Schweine genügt die Angabe der Nummern der Zuchtbetriebe (= äussere Nummer
auf der Ohrenmarke [siebenstellig]). Es werden auch Tierlisten als Ergänzung zum BD
akzeptiert. Der Alpbewirtschafter ist dafür
verantwortlich, dass ihm die notwendigen
Begleitdokumente und Zeugnisse von den
Tierbesitzern am Tag der Alpfahrt übergeben werden. Er hat die BD bei der Übergabe zu kontrollieren. Der Alpbewirtschafter erstellt sofort nach vollzogener Alpbestossung ein Verzeichnis seiner Sömmerungstiere und schickt dieses zusammen mit den
Begleitdokumenten und allfälligen Zeugnissen (Moderhinke) an den Kantonstierärztlichen Dienst, Ennetbühlerstrasse 2, Glarus.
Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank
(TVD):
– Alle Tiere der Rindergattung, welche zur
Sömmerung gebracht werden, müssen auf
der TVD gemeldet werden. Vorgehen:
– Der Heimbetrieb meldet im Frühling den
Abgang (zur Sömmerung) und im Herbst
den Zugang (Rückkehr von der Alp).
– Der Alpbetrieb meldet jeden Zugang
und jeden Abgang auf bzw. von der Alp.
– Tierverluste sind vom Sömmerungsbetrieb der TVD zu melden.
– Melden von Zugängen von Schweinen an
die TVD
– Die Zugänge von Schweinen müssen
auch auf Sömmerungsbetrieben via Por­
­tal www.agate.ch oder mit Meldekarten gemeldet werden. Diese können beim
Agate-Helpdesk unter E-Mail: info@
agatehelpdesk.ch oder Telefon 0848 222
400 bestellt werden. Als Zugangsdaten
werden nur der Herkunftsbetrieb der
Schweine (TVD-Betriebsnummer) und
Herausgegeben von der
Staatskanzlei des Kantons Glarus
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
E-Mail: [email protected]
die Anzahl Tiere pro Herkunftsbetrieb
erfasst. Der Weggang der Schweine
vom Betrieb muss nicht gemeldet werden.
– Melden von Zugängen von Equiden an die
TVD
– Die Eigentümer von Equiden (Pferde,
Esel, Maultiere, Maulesel und Ponies)
müssen das Verstellen ihrer Tiere auf
Sömmerungsbetriebe der TVD via Portal www.agate.ch melden.
– Die Begleitdokumente können im Herbst
bei der Alpabfahrt erneut benutzt werden,
sofern deren Inhalt keine Änderung erfahren hat. Andernfalls muss der Älpler für
die Alpabfahrt ein neues BD erstellen mit
den aktuellen Angaben.
1.5.Die Alpbewirtschafter, Hirten und Knechte
sind verpflichtet die Sömmerungstiere gewis­
senhaft zu beobachten und beim geringsten
Seuchenverdacht den kantonstierärztlichen
Dienst (Tel. 055 646 61 45) zu informieren.
1.6.Tierkadaver, welche auf Alpen anfallen, sind
nach den Vorschriften der Verordnung über
die Entsorgung tierischer Nebenprodukte vom
25. Mai 2011 (VTNP) zu besei­tigen. Über
Spezialfälle entscheidet die dafür zuständige
Behörde.
1.7.Treib- und Hirtenhunde müssen jährlich vor
ihrem Ersteinsatz einer Wurmkur unterzogen werden.
1.8.Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist
bewilligungspflichtig (Abteiliung Landwirtschaft, Zwinglistrasse 6, Glarus).
1.9.Tierarzneimitteleinsatz auf Alpen
1.9.1.Gemäss der Tierarzneimittelverordnung vom
18. August 2004 (TAMV) gilt die Aufzeichnungspflicht für fast alle Tierarzneimittel,
die bei den Nutztieren angewendet werden
(alle verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel, alle Tierarzneimittel mit Absetz­fristen, umgewidmete oder eingeführte Tierarzneimittel, nicht zulassungspflichtige, nach
formula magistralis hergestellte Tierarzneimittel). Werden auf der Alp Tierarzneimittel
verabreicht, so müssen folgende Aufzeichnungen in einem Behandlungsjournal vorgenommen werden (Art. 28 Abs. 1 TAMV):
a) das Datum der ersten und letzten Anwen­
dung;
b) die Kennzeichnung der behandelten Tiere
oder Tiergruppe wie bspw. die Ohrmarke;
c) die Indikation;
d) der Handelsname des Tierarzneimittels;
e) die Menge;
f) die Absetzfristen;
g)die Daten der Freigabe der verschiedenen
vom Nutztier gewonnenen Lebensmittel;
h) der Name der Person, die das Tierarzneimittel verschrieben, abgegeben oder verabreicht hat.
Werden Medikamente auf Vorrat bezogen,
muss mit dem Tierarzt eine Tierarzneimit­
tel­
vereinbarung abgeschlossen werden.
Wird eine solche abgeschlossen, muss der
Tierarzt im Sömmerungsbetrieb während
der Sömmerungsperiode mindestens einen
Betriebs­besuch durchführen (Art. 10 und
Anhang 1 TAMV). Bei Medikamenten, die
auf Vorrat bezogen oder zurückgegeben
werden, müssen folgende Aufzeichnungen
in einer Inventarliste vorgenommen werden
(Art. 28 Abs. 2 TAMV):
a) das Datum;
b) der Handelsname;
c) die Menge in Konfektionseinheiten;
d) die Bezugsquelle, resp. die Person, welche die Arzneimittel zurücknimmt.
1.9.2.Die Fernapplikation von Tierarzneimitteln
(mit Blasrohren oder «Narkosegewehren»)
ist verboten. Davon ausgenommen ist die
Verabreichung von Beruhigungsmitteln
durch dafür authorisierte Personen.
2.Spezielles
Rindvieh
2.1.BVD (Bovine Virusdiarrhoe): Es dürfen keine
gesperrten Tiere zur Sömmerung gebracht
werden. Kälber aus Früh-, Fehl- oder Totgeburten müssen beprobt werden. Im Notfall genügt ein kleines Stück Ohr/Haut, das
gekennzeichnet mit der Ohrmarken-Nummer der Kuh und den Buchstaben «AB» ins
Labor geschickt wird.
2.2.Rauschbrand: Für die Alp «Bergli», Matt,
sowie für die Alpen «Unterlängenegg» und
«Oberlängenegg», Klöntal, Glarus, sowie
die Alpen «Blossen» und «Muos»/«Flüe»,
Niederurnen sowie die Alp «Mürtschen»,
Obstalden, wird die Rauschbrandimpfung
empfohlen für alle Tiere der Rindergattung
bis zu einem Alter von drei Jahren. Diese
Empfehlung gilt auch für alle Tiere unter
drei Jahren, welche aus Mutterkuhherden
stammen und zur Sömmerung gebracht werden. Beim Auftreten von Rauschbrand über-
nimmt der Kanton weder die Entschädigung
von Tieren noch die Kosten für eine Notimpfung/-behandlung.
2.3.Dassellarven: Die Bekämpfung des Dassel­
larvenbefalls erfolgt nach den Artikeln 230
bis 232 der TSV bzw. nach den Weisungen
des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das Auftreten von Dassellarvenbefall muss dem
Kantonstierärztlichen Dienst sofort gemeldet werden.
2.4.Aborte: Jeder Fall von Verwerfen bei Rindern
und Kühen ist als ansteckend zu betrachten.
Tiere, welche Anzeichen von Verwerfen zeigen oder verworfen haben, sind sofort von
der Herde abzusondern oder nach Hause zu
schicken. Das Alppersonal hat alle unter den
gegebenen Umständen zumutbaren Vorsichtsmassnahmen gegen eine Weiterverbreitung
zu treffen, insbesondere die Frucht und die
Nachgeburt nach deren Untersuchung vorschriftsgemäss zu vergraben, verunreinigte
Gerätschaften sowie den Standplatz gründlich zu reinigen. Alle auf Alpen abortierenden Rinder und Kühe sind einem Tierarzt
zur Untersuchung zu melden.
2.5.
Eutergesundheit: Laktierende Tiere sind
vor der Alpfahrt bezüglich Eutergesundheit zu kontrollieren. Nur Schalmtestnegative Kühe dürfen zur Sömmerung aufgetrieben werden. Die Eutergesundheit aller
laktierenden Kühe ist mindestens einmal
pro Monat mittels Schalmtest zu kontrollieren und das Testresultat aufzuzeichnen.
Kranke Tiere müssen behandelt werden.
2.6.Infektiöse Augenkrankheit der Rinder («pink
eye»): In Gebieten, in denen diese Krankheit in den vergangenen Jahren aufgetreten
ist, wird die Impfung empfohlen.
Schafe
2.7.Auf dem BD ist anzugeben, wie viele der
Sömmerungstiere weniger bzw. mehr als ein
Jahr alt sind. Die Ohrenmarkennummern
müssen nicht einzeln auf dem BD aufgeführt werden. Es genügt die Angabe der
Anzahl Tiere.
2.8.Räudebehandlung: Das Obligatorium für die
Räudebehandlung wurde aufgehoben. Die
Empfehlung gilt weiterhin.
2.9.Moderhinke (Klauenfäule): Es dürfen nur
Tiere aus Moderhinkefreien (MHF) Herden
auf Alpen und Gemeinschaftsweiden aufgetrieben werden. Die MH-Kontrollen müssen
bis zum 30. April 2015 abgeschlossen sein.
Die Freiheit von Moderhinke ist durch ein
Zeugnis des BGK (Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer) zu dokumentieren. Dieses Zeugnis ist bei der Alpauffahrt vorzuweisen und dem Begleitdokument anzuheften. Es dürfen nur Tiere
aufgetrieben werden, wenn alle Schafe, die
auf dem Herkunftsbetrieb gehalten werden,
MH-saniert sind (auch Tiere von fremden
Tierhaltern).
2.10.Sollten während der Sömmerung trotzdem
Tiere an Moderhinke erkranken, muss der
Älpler diesen Sachverhalt unverzüglich sowohl
dem Kantonstierärztlichen Dienst als auch
dem BGK melden.
2.11.Infektiöse Augenentzündung: Es dürfen keine
Tiere auf Alpen und Sömmerungsweiden
verbracht werden, die klinische Anzeichen
dieser Krankheit aufweisen (stark gerötete
Augen, Tränenfluss, eitrige Verklebungen,
Augentrübungen).
Ziegen
2.12.CAE: Für die Auffuhr sind die Bestimmungen der Artikel 200 bis 203 TSV zu beachten. Sofern der Tierbesitzer auf der TVD
als Ziegenhalter registriert und der Betrieb
seuchenpolizeilich nicht gesperrt ist, gilt er
als CAE-frei. Dann braucht es für die Sömmerung im Kanton Glarus keine spezielle
Bestätigung (Zeugnis) mehr.
2.13.Auf dem BD ist anzugeben, wie viele Tiere
weniger bzw. mehr als ein Jahr alt sind.
Schweine
2.14.Es dürfen nur Schweine aus EP/APP-sanier­
ten Beständen auf die Alp gebracht werden.
Ein gemeinsamer Transport dorthin zusam­
men mit Schlachtschweinen ist verboten.
3.Hinweis auf die geltenden Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrif­
ten werden nach den Artikeln 47 und 48 des
eidgenössischen Tierseuchengesetzes vom
1. Juli 1966 mit Haft oder Busse bestraft.
Die Fehlbaren können auch für den durch
ihr rechtswidriges Verhalten entstandenen
Schaden haftbar gemacht werden.
Namens des Regierungsrates:
Röbi Marti, Landammann
Hansjörg Dürst, Ratsschreiber
Verlag:
Südostschweiz Presse und Print AG
8750 Glarus
Stellenausschreibung
Departement Sicherheit und Justiz
Das Passbüro ist neben anderem zuständig für die
Ausstellung von Schweizer Pässen, Schweizer
Reiseausweisen und für die Erfassung der biometrischen Daten von ausländischen Personen im Kanton Glarus. Wir suchen eine/n:
kaufmännische/n Angestellte/n Passbüro
(40%)
per 1. August 2015 oder nach Vereinbarung mit
Arbeitsort Glarus.
Aufgaben:
– Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge
von Schweizer Staatsangehörigen und Ausstellung von Reisepapieren (v. a. Schweizerpässe)
– Erfassung und Verarbeitung von biometrischen Daten mittels modernster Infrastruktur
– Beantwortung von Anfragen und Beratung
von Privaten
– schriftliche und mündliche Kontakte mit Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden und ausländischen Botschaften
– Gebühreninkasso, Führen von Statistiken, Schalterdienst
Anforderungen:
– kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung mit Berufspraxis
– Flexibilität bezüglich Arbeitszeiten
– Freude am Umgang mit Menschen
– Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
– Schweizer Bürger/-in
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Michael
Schneider, Leiter Abteilung Migration und Passbüro, Telefon 055 646 68 85. Unseren Dienstleistungsbetrieb finden Sie unter www.gl.ch. Bitte
senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den
Kanton Glarus, Personaldienst, Rathaus, Glarus, E-Mail: [email protected]
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus
Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante Gemeinde,
in der es sich gut leben, arbeiten und geniessen
lässt. Eine Vielzahl von Vereinen, privaten Anbietern sowie öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
prägen das reiche kulturelle Leben und das Freizeitangebot unserer Gemeinde. Wir suchen für
unsere Schuleinheit Glarus-Riedern per 1. August
2015 eine/n:
Schulische/n Heilpädagogin/Heilpädagogen
(30 bis 40%, für Kindergarten)
Wir stellen uns eine motivierte Persönlichkeit
vor, welche:
– über einen Abschluss in schulischer Heilpädagogik verfügt
– mit Freude und Geschick ihren Beruf ausübt
– gewohnt ist, sich in einem Team zu engagieren
– zuvorkommenden Umgang mit Kindern und
Erziehungsberechtigten pflegt
– gerne an der schrittweisen Weiterentwicklung
unserer Schule mitwirkt
Es erwarten Sie:
– eine sehr selbstständige und spannende Aufgabe
– ein geleiteter Schulbetrieb mit guter Infrastruktur
– ein motiviertes Team mit familiärer Atmosphäre
– ein angenehmes und kollegiales Arbeitsumfeld
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Marco Hodel,
Schulleiter Glarus-Riedern, Telefon 058 611 81 05,
E-Mail: [email protected]. Möchten Sie diese
Herausforderung annehmen? Dann freuen wir uns
auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde
Glarus, Jürg Bernold, Leiter Personal und Ausbildung, Postfach 367, Glarus, oder E-Mail: juerg.
[email protected]. Weitere Infos zu Glarus und
offene Stellen unter: www.gemeinde.glarus.ch.
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus Süd
Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist
Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus
Süd werden rund 850 Schülerinnen und Schüler
unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 2015/2016
(1. August 2015) suchen wir für den Hort Mitlödi
eine/n
Leiter/-in
(zirka 65%)
Die hauptsächlichen Aufgaben:
– Betreuung der Kinder und Unterstützung in
ihrer individuellen Entwicklung
– Organisation und Gestaltung des Tagesablaufs
2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 19, 7. Mai 2015
– Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben
– Zusammenarbeit mit der Schule
– Führung der Mitarbeitenden im Bereich Betreuung
– Kontaktperson für die Eltern
Anforderungen:
– abgeschlossene Ausbildung in der Betreuung
mit Schwerpunkt Kind oder im sozialpädagogischen Bereich.
– Fähigkeit, eine heterogene Gruppe von Kindern selbstständig zu führen
– Belastbarkeit und hohe Flexibilität
Wir bieten:
– interessante Stelle mit grossen Gestaltungsmöglichkeiten
– vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
– ein gut eingespieltes Team
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Barbara Zimmermann, Leiterin Hort Mitlödi, Telefon 055 644
25 60 oder Peter Zentner, Hauptabteilungsleiter
Schule und Familie, E-Mail: [email protected], Telefon 058 611 93 11. Weitere Informationen zur Gemeinde Glarus Süd stehen Ihnen
unter www.glarus-sued.ch zur Verfügung. Ihre
schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie
bitte an die Personalabteilung der Gemeinde Glarus Süd, Ratsherrenhaus, Postfach 9, Mitlödi, oder
E-Mail: [email protected].
Stellenausschreibungen
Gemeinde Glarus Süd
Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist
Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus
Süd werden rund 850 Schülerinnen und Schüler
unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 2015/2016
sind in Glarus Süd folgende Stellen zu besetzen:
– Schulstandort Mitlödi (Primarschule):
Lehrperson Deutsch als Zweitsprache DAZ
6 bis 8 Lektionen
– Schulstandort Matt (Oberstufe):
Lehrperson für Deutsch, Geschichte, Englisch
und Sport
14 Lektionen
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Regula Waltisberg, Schulleiterin, E-Mail: regula.waltisberg@
glarus-sued.ch, Telefon 058 611 93 11.
– Schulstandort Haslen (Primarschule):
Lehrperson Schulische Heilpädagogik
(40 bis 60%, Pensum kann mit Unterrichtslektionen ergänzt werden)
– Deutsch Intensiv Schule Rüti:
Lehrperson Oberstufe
(100%, Mai/Juni 2015, mit Option auf Verlängerung im Schuljahr 2015/16)
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Monica
Zweifel, Schulleiterin, E-Mail: monica.zweifel@
glarus-sued.ch, Telefon 058 611 93 11.
– Schulstandort Schwanden (Oberstufe):
Lehrperson Schulische Heilpädagogik
(50 bis 80%)
– Schulstandort Schwanden (Primarschule):
Primarlehrperson
(20 bis 30%)
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Daniel Küffer, Schulleiter, E-Mail: [email protected], Telefon 058 611 93 11.
Weitere Informationen zur Gemeinde Glarus
Süd stehen Ihnen unter www.glarus-sued.ch zur
Verfügung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der
Gemeinde Glarus Süd, Ratsherrenhaus, Postfach 9,
Mitlödi, oder E-Mail: [email protected].
Bekanntmachung
Frau Manuela Knobel, geb. 6. März 1985 von
Mollis, ist im Besitze der Urkunde als diplomierte
Homöopathin, welche sie im September 2013 bei
der Homöopathie Schule SHI erworben hat. Ihr
wird gemäss Artikel 26 des Gesetzes über das
Gesundheitswesen vom 6. Mai 2007, Artikel 3
Absatz 2 der Verordnung über Berufe und Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung vom
12. August 2008 sowie Buchstabe l Ziffer 2 Buchstabe a des Anhangs eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung als Heilpraktikerin der Fachrichtung Klassische Homöopathie
im Kanton Glarus erteilt. Frau Knobel praktiziert
in der Praxis für klassische Homöopathie, Zaunplatz 36, Glarus.
8750 Glarus, 30. April 2015
Departement Finanzen und Gesundheit
Rolf Widmer, Landesstatthalter
Energierechtliche Bewilligung vom
5. Februar 2014 für das
Kraftwerk Rufi Hätzingen
(gemäss Artikel 5 des Energiegesetzes
vom 7. Mai 2000)
1. Gesuchstellerin: Hefti-Hätzingen AG, c/o Jackcontrol AG, Buchholzstrasse 50, Glarus.
2. Vorhaben: Bau eines neuen Stauwehres an
der Linth mit der Kote 584.00 m ü. M. Entnahme von maximal 20 m3/sec aus der Linth,
Bau einer 540 m langen Druckleitung, einer
Zentrale mit einer Maschinengruppe mit
1050 kW Leistung in der Rufi in Hätzingen,
Bau eines Unterwasserkanals und Rückführung des Wassers in den Oberwasserkanal
des Kraftwerkes Hefti Hätzingen, Nettofallhöhe 6,0 m.
3.
4.
5.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
6.5.
7.
rundlagen: Konzession des Landrates vom
G
23. April 2014, Baugesuch vom 17. September 2014.
Stellungnahmen der Standortgemeinde: Die
Gemeinde Glarus Süd befürwortet in einem
Schreiben vom 23. Dezember 2011 das Vorhaben.
Publikation und Einsprachen: Die Publikation des Gesuches erfolgte vom 9. Oktober
2014 bis zum 10. November 2014. Einsprachen sind keine erfolgt.
Bewilligung: Die Bewilligung für den Bau
des Kraftwerkes Rufi wird gestützt auf Artikel 5 des Energiegesetzes vom 7. Mai 2000
und die eingereichten Unterlagen, welche
einen integrierenden Bestandteil der Bewilligung bilden, mit nachstehenden Bedingungen und Auflagen erteilt.
Umwelt: Beim Bau und Betrieb der Anlagen
müssen alle massgebenden Vorgaben des eidgenössischen und kantonalen Umwelt-, Gewässerschutz-, Fischerei-, Natur- und Landschaftsschutzrechts eingehalten werden. Die Auflagen aus dem Mitbericht der Umweltschutzfachstelle vom 5. Februar 2015, der Fachstelle Wasserbau vom 10. November 2014,
der Fachstelle Naturgefahren vom 10. Dezember 2014 und der Abteilung Jagd und Fischerei
vom 21. Januar 2015 sind verbindlich. Zusätzlich müssen die folgenden Auflagen eingehalten werden:
– Für die Spülungen des Entsanders muss
ein Konzept erarbeitet werden.
– Der Bau des Umgehungsgerinnes muss von
einer Fachkraft bezüglich Fischbiologie
begleitet werden.
– Ein mittleres Hochwasser gemäss Artikel 7
Absatz 2 der Konzession umfasst mindestens einen Abfluss von 50 m3/sec. Die Durchleitung von Hochwasser muss aufgezeichnet werden.
Hochwasserschutz: Die Auflagen bezüglich
Hochwasserschutz (Fachstelle Naturgefahren 10. Dezember 2014, Fachstelle Wasserbau 10. November 2014) müssen eingehalten werden.
Haftpflicht: Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und während der ganzen Betriebszeit
muss eine Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von zehn Millionen Franken abgeschlossen werden. Der Regierungsrat kann bei einer Änderung der einschlägigen
eidgenössischen und kantonalen Vorschriften sowie bei grösseren Geldentwertungen
eine Änderung der Deckungssumme verlangen. (Auflage Konzession Artikel 18).
Andere Bewilligungen: Die Auflagen der Baubewilligung und von Spezialbewilligungen
(Natur- und Heimatschutzgesetz, Bundesgesetz über die Fischerei, Gewässerschutzgesetz usw.) müssen eingehalten werden. Mit
der Baubewilligung werden auch die Entscheide nach den anderen Gesetzen eröffnet.
Wasserwerksteuer, Zähler: Die Anlage untersteht der kantonalen Wasserwerksteuer. Zwischen dem Generator und dem Trafo bzw.
Erstverbraucher muss ein periodisch geeichter
Zähler angeschlossen werden.
Widerhandlungen gegen Auflagen: Bei schwerwiegenden Verstössen gegen Vorgaben des
Energiegesetzes oder anderer massgebender Erlasse kann die vorliegende Bewilligung widerrufen werden.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim
Regierungsrat des Kantons Glarus Beschwerde
erhoben werden.
8750 Glarus, 5. Mai 2015
Departement Bau und Umwelt
Röbi Marti, Landammanns
Gesuch um Bewilligung für eine
Entnahme von Grundwasser
(Art. 13 EG GSchG)
Bauherrschaft: Hunold Fritz, Kleinzaun 15, Netstal.
Vorhaben: Entnahme von 212 l/min Grundwasser
zum Betrieb einer Wärmepumpe.
Standort: Kleinzaun 15, Parzelle Nr. 1516,
Grundbuch Netstal.
Die Gesuchsunterlagen sind vom 7. Mai 2015 bis
am 8. Juni 2015 zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde Glarus zur Einsicht
aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat,
kann innert der Auflagefrist beim Departement
Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus, schriftlich Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen.
8750 Glarus, 4. Mai 2015
Departement Bau und Umwelt
Röbi Marti, Landammann
Gesuch um Bewilligung für eine
Entnahme von Grundwasser
(Art. 13 EG GSchG)
Bauherrschaft: Linth STZ Bauunternehmung AG,
Wyden 9, Schwanden.
Vorhaben: Entnahme von 120 l/min Grundwasser
zum Betrieb einer Wärmepumpe, Rückgabe ins
Grundwasser.
Standort: Dorf, Parzelle Nr. 764, Grundbuch Mitlödi.
Die Gesuchsunterlagen sind vom 7. Mai 2015 bis
am 8. Juni 2015 zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde Glarus Süd zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse
hat, kann innert der Auflagefrist beim Departement
Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus, schriftlich
Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher
Bestimmungen einreichen.
8750 Glarus, 5. Mai 2015
Departement Bau und Umwelt
Röbi Marti, Landammann
Gerichtliches Verbot
Verfahren ZG.2015.00216
Stiftung Wohnkolonie Eternit, c/o Eternit (Schweiz)
AG, Eternitstrasse 3, Niederurnen.
Der Kantonsgerichtspräsident verfügt:
1. Hiermit wird jedermann verboten, die Liegenschaft Nr. 235, Grundbuch Oberurnen, Gemeinde
Glarus Nord, Im Grütli, Oberurnen, zu betreten, zu befahren, darauf Fahrzeuge aller Art
oder Gegenstände abzustellen sowie andere
Rechte daran auszuüben. Von diesem Verbot
ausgenommen sind Personen mit besonderer
Erlaubnis der Eigentümerin. Vorbehalten bleiben die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten. Die Übertretung dieses Verbots kann
auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft
werden.
2. Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann
innert 30 Tagen seit dessen öffentlicher Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück
beim Kantonsgericht Glarus, Postfach 335,
Glarus, schriftlich Einsprache erheben. Die
Einsprache bedarf keiner Begrün­dung. Die Einsprache macht das Verbot gegen­über der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist Klage einzureichen.
8750 Glarus, 30. März 2015
Der Kantonsgerichtspräsident:
lic. iur. Andreas Hefti
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Oliver Knakowski
6.Allfälliges
Anträge zu Handen der Hauptversammlung sind
bis 13. Mai 2015 schriftlich an den Präsidenten zu
richten: Hansheiri Legler, Claridenstrasse 14,
Schwanden.
8762 Schwanden, 28. April 2015
Für die Kommission der Guppenrunse
der Aktuar und Vizepräsident:
Paul Aebli, Schwanden
Geburten
Gemeinde Glarus Nord
Mollis
29.April: Feustel Abigail, von Affoltern am Albis
ZH, des Feustel, Christian und der Feustel,
Alexandra.
Gemeinde Glarus Süd
Linthal
27.April: Schiesser Alina, von Glarus Süd, der
Schiesser, Manuela und des Marti, Martin.
Die Staatskanzlei
Todesfälle
Gemeinde Glarus Nord
Niederurnen
28.April: Müller Eugen Ernst, von Birmenstorf
AG, geb. 29. Juli 1929, wohnhaft gewesen in
Niederurnen, Ehemann der Müller, Nella.
29.April: Loser Maria Ida, von Oberbüren SG,
geb. 27. Mai 1931, wohnhaft gewesen in Niederurnen.
Gemeinde Glarus
Waldfeststellungsverfahren im
Rahmen der Totalrevision der
Ortsplanung Glarus Süd
Im Rahmen der laufenden Totalrevision der Ortsplanung Glarus Süd wird gestützt auf Artikel 9
des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über
den Wald (EG WaG) auch das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben muss der Wald, soweit er an die Bauzone angrenzt, erfasst und festgelegt werden.
Diese Arbeiten werden durch den zuständigen
Revierförster durchgeführt. Die Feldaufnahmen
im Gebiet Glarus Süd finden im Monat Mai statt.
8756 Mitlödi, 5. Mai 2015
Gemeinde Glarus Süd
Evangelisch-Reformierte
Landeskirche des Kantons Glarus
Einladung zur Frühlings-Synode 2015
Donnerstag, 28. Mai 2015, 15.00 Uhr
Rathaus Glarus, Landratssaal
Geschäftsordnung:
Eröffnung der Frühlings-Synode durch den Präsidenten.
1. Namensaufruf, Feststellung der Präsenz und
der Beschlussfähigkeit
2. Gelübde neuer Synodemitglieder
3.
Wahlen
a)Wahl des Aktuars oder der Aktuarin der
Synode
4. Mitteilungen des kantonalen Kirchenrates
5.Rechenschaftsberichte 2014
a) Bericht des kantonalen Kirchenrates
b)Bericht der Geschäftsprüfungskommission
6. Jahresrechnungen, Revisorenbericht und Kollekten 2014
7. Änderung des Synodereglements 5/A
8. Glarner Generationenkirche
9.Legislatur des kantonalen Kirchenrates
a) Bilanz der Legislatur 2010 bis 2014
b)Ziele der Legislatur 2014 bis 2018
10.Kernaufgaben der Glarner Landeskirche
Entschuldigungen:
Nach Artikel 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung
der Synode sind die Mitglieder der Synode, die
nicht an der Sitzung teilnehmen können, gehalten, ihre Entschuldigung vor der jeweiligen Synode
schriftlich mitzuteilen. Entschuldigungen richten
Sie bitte an: Sekretariat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche, Wiesli 7, Glarus, E-Mail:
[email protected].
Die Synode ist öffentlich.
8750 Glarus, 5. Mai 2015
Für das Büro der Synode:
Hans Thomann, Präsident der Synode
Einladung zur Hauptversammlung
der Guppenrunskorporation
Schwanden
Freitag, den 29. Mai 2015, 20.00 Uhr,
Restaurant «Raben» im Thon, Schwanden
Traktanden:
1. Protokoll der HV vom 11. Mai 2010
2.Vorlage der Jahresrechnungen 2010 bis 2014
und Revisorenberichte
3. Bericht des Präsidenten
4.Anträge
5.Wahlen
a) Wahlen
b) Mitglieder
c) Rechnungsrevisorin
Glarus
22.April: Altmann Ingeborg Erika, von Glarus,
geb. 11. April 1937, wohnhaft gewesen in
Glarus, Ehefrau des Altmann, Fritz.
Ennenda
28.April: Wiesendanger Heidi Annelies, von Niederweningen ZH, geb. 25. August 1935, wohnhaft gewesen in Ennenda, Ehefrau des Wiesendanger, Albert.
Gemeinde Glarus Süd
Schwanden
28.April: Carisch Rita, von Cazis GR, geb.
12. Oktober 1928, wohnhaft gewesen in
Schwanden.
Haslen
27.April: Tschudi Margareta, von Glarus Süd, geb.
3. Dezember 1927, wohnhaft gewesen in Haslen.
1.Mai: Kaiblinger Getrud, von Gontenschwil AG,
geb. 29. Januar 1945, wohnhaft gewesen in Haslen.
Engi
26.April: Blumer Katharina, von Glarus Süd, geb.
13. Februar 1927, wohnhaft gewesen in Engi.
Die Staatskanzlei
Handelsregistereintragungen
Im Handelsregister sind folgende Eintragungen
gemacht worden:
20. April 2015
Autospritz- und Carrosseriewerk Jakob Küng
AG, in Glarus Nord, CHE-183.022.666, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 3. 7. 2012,
Publ. 6749518). Ausgeschiedene Personen und
erloschene Unterschriften: Küng, Jakob jun., von
Glarus Nord, in Mollis (Glarus Nord), Mitglied,
ohne Zeichnungsberechtigung; Küng, Wayne,
von Glarus Nord, in Mollis (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Küng, Jakob,
von Glarus Nord, in Oberurnen (Glarus Nord),
Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident mit Einzelunterschrift); Küng, Sandra, von
Mels, in Mollis (Glarus Nord), mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Küng-Walser,
Sandra, ohne eingetragene Funktion mit Einzelprokura).
20. April 2015
Bourjois SARL, in Glarus, CHE-105.842.001,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 55 vom 20. 3. 2014, Publ. 1407219). Die
Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes
nach Versoix GE im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen und im Handelsregister
des Kantons Glarus von Amtes wegen gelöscht.
Neue Adresse: Bourjois SARL, chemin de la
Papeterie 1, 1290 Versoix.
20. April 2015
Dawoodi, in Glarus Nord, CHE-352.456.969,
Einzelunternehmen (SHAB Nr. 8 vom 14. 1.
2015, Publ. 1928229). Firma neu: DS Entsorgung, Dawoodi.
20. April 2015
Gastro Shopping AG in Liquidation, in Glarus
Nord, CHE-115.938.068, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 8 vom 14. 1. 2015, Publ. 1928233).
Die Gesellschaft wird im Sinne von Artikel 159
Absatz 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 19, 7. Mai 2015 3
20. April 2015
Imexa AG in Liquidation, in Glarus, CHE-102.
629.126, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 5 vom
9. 1. 2015, Publ. 1919979). Die Gesellschaft wird
im Sinne von Artikel 159 Absatz 5 lit. a HRegV
von Amtes wegen gelöscht.
21. April 2015
Airolux AG, in Glarus Nord, CHE-115.743.085,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 21. 1. 2014,
Publ. 1297717). Eingetragene Personen neu oder
mutierend: De Cuyper, Dirk, belgischer Staatsangehöriger, in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident
mit Kollektivunterschrift zu zweien); Kelders,
Quinty genannt Quint, niederländischer Staatsangehöriger, in Vlijmen (NL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Präsident
mit Kollektivunterschrift zu zweien); Filius, Okko,
niederländischer Staatsangehöriger, in Huizen
(NL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Vanderhoydonck, Francis Marie, belgischer Staatsangehöriger, in Vlissegem (BE),
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Goos, Annelies, belgische Staatsangehörige, in
Mortsel (BE), Sekretärin (Nichtmitglied), ohne
Zeichnungsberechtigung.
21. April 2015
Büro Zweifel & Co. AG, in Glarus, CHE-107.799.
965, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 13. 3.
2015, Publ. 2040427). Ausgeschiedene Personen
und erloschene Unterschriften: Zweifel, Gabriel,
von Glarus, in Glarus, mit Kollektivunterschrift
zu zweien; Zweifel, Christoph, von Glarus, in
Glarus, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Zweifel-Kälin, Daniela, von Glarus, in Glarus,
mit Einzelunterschrift.
21. April 2015
Edgar Thoma Keramische Wand- und Bodenbeläge, Natursteine, in Glarus, CHE-112.878.671,
Einzelunternehmen (SHAB Nr. 75 vom 19. 4.
2006, S. 8, Publ. 3339488). Domizil neu: Sonnenhügelstrasse 10, Glarus.
21. April 2015
Karat Swiss AG in Liquidation, in Glarus, CHE114.879.428, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 65
vom 7. 4. 2015, Publ. 2080943). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 14. 4. 2015 mangels Aktiven eingestellt worden.
21. April 2015
Laset Holding AG in Liquidation, in Glarus Süd,
CHE-102.163.033, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 43 vom 4. 3. 2015, Publ. 2022575). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 14. 4. 2015 mangels Aktiven eingestellt worden.
21. April 2015
SwissAlp-Reinigung Ahmeti, in Glarus, CHE422.661.910, Einzelunternehmen (SHAB Nr.
191 vom 3. 10. 2014, Publ. 1748125). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
22. April 2015
AAF Industries GmbH, in Glarus Nord, CHE365.023.054, Niederwilerstrasse 1, Mollis, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum: 21. 4. 2015. Zweck: Kreation, Produktion, Import/Export von und Handel mit Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen
gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt
damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen
oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie
Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
Stammkapital: Fr. 20 000. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten. Publikationsorgan: SHAB.
Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Stammanteile
ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit
Erklärung vom 21. 4. 2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Person: Lavazza, Matteo, italienischer Staatsangehöriger, in Mollis (Glarus Nord), Gesellschafter und
Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200
Stammanteilen zu je Fr. 100.
22. April 2015
D. Knobel Maschinenbau + Apparate AG, in
Glarus Süd, CHE-106.912.420, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 80 vom 26.04.2011, Publ. 6134804).
Domizil neu: Dorfstrasse 144, Haslen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Knobel, David,
von Glarus Süd, in Haslen (Glarus Süd), Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: in Schwanden
[Glarus Süd], Mitglied mit Einzelunterschrift);
Wyss, Jsabel, von Dulliken, in Hägendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Conte,
Magdalena, von Glarus Süd, in Schwändi (Glarus Süd), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Treuhand Barbon-Hefti AG (CHE-106.
775.376) (CH-160.3.003.270-8), in Luchsingen
(Glarus Süd), Revisionsstelle (bisher: Treuhand
Barbon-Hefti AG [CH-160.3.003.270-8]).
22. April 2015
Glarner Kantonalbank, in Glarus, CHE-108.954.
719, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 66
vom 8. 4. 2015, Publ. 2084731). Eingetragene
Person neu oder mutierend: Pochop, Steve Laurent, von Zürich, in Zürich, mit Kollektivprokura
zu zweien.
23. April 2015
netpooler AG, in Glarus Nord, CHE-105.484.841,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 110 vom 8. 6. 2011,
Publ. 6196602). Firma neu: netpooler AG in Liqui-
dation. Mit Verfügung vom 23. 4. 2015 hat der
Kantonsgerichtspräsident über die Gesellschaft
mit Wirkung ab dem 23. 4. 2015, 14.00 Uhr, den
Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft
aufgelöst.
23. April 2015
Netstal-Maschinen AG, in Glarus Nord, CHE-101.
107.606, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 58 vom
25. 3. 2015, Publ. 2061831). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Bernert, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in München
(D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Siebert,
Jan Olaf, deutscher Staatsangehöriger, in München (D), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu
zweien (bisher: in Dortmund [D]); Schönherr, Dr.
Micaela, deutsche Staatsangehörige, in Chemnitz
(D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Kogler, Horst Rudolf, französischer Staatsangehöriger, in Ziegelbrücke (Glarus Nord), mit Kollektivprokura zu zweien.
24. April 2015
Birk Handels AG, in Glarus Nord, CHE-101.109.
367, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 8. 1. 2013,
Publ. 7003490). Statutenänderung: 22. 4. 2015.
Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief, E-Mail
oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten
Adressen. Mit Erklärung vom 22. 4. 2015 wurde
auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Glaronia Treuhand AG (CH-160.3.003.020-4),
in Glarus, Revisionsstelle.
24. April 2015
T. C. Kreis AG, bisher in Freienbach, CHE-108.733.
472, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 229 vom 24. 11.
2011, Publ. 6429964). Gründungsstatuten: 22. 11.
1985, Statutenänderung: 22. 4. 2015. Sitz neu:
Glarus Süd. Domizil neu: Wygellen 209, Schwändi.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kreis, Markus, von Glarus, in Schwändi
bei Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Person neu oder mutierend: Kreis, Thomas, von Glarus, in Schwändi (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Kreis-Jud, Thomas, von Zihlschlacht-Sitterdorf, in Schwändi bei Schwanden [Glarus Süd],
Präsident mit Einzelunterschrift).
24. April 2015
Technische Betriebe Glarus Nord, in Glarus Nord,
CHE-116.402.439, besondere Rechtsformen
(SHAB Nr. 190 vom 2. 10. 2014, Publ. 1746229).
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bösch,
Marcel, von Ebnat-Kappel, in Schwanden (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien; Mettler,
Kaspar Balthasar, von Reichenburg, in Reichenburg, mit Kollektivprokura zu zweien (bisher:
Mettler-Schmid, Balthasar).
24. April 2015
Walhalladrink AG, in Glarus, CHE-108.527.234,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 75 vom
18. 4. 2012, Publ. 6642666). Ausgeschiedene
Personen und erloschene Unterschriften: KüngLandolt, Beate, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Zwyssig-Landolt, Petra, von Glarus Nord und Seelisberg, in Eschenbach SG, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen
neu oder mutierend: Reithebuch, Martin, von Glarus Süd, in Sool (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Landolt, Gabriela,
von Glarus Nord, in Obstalden (Glarus Nord), Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien
(bisher: Mitglied und Geschäftsführerin mit Kollektivunterschrift zu zweien); Landolt, Erwin
Johann, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord),
Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; LandoltHidber, Josef, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift
zu zweien); BDO AG (CHE-314.312.594) (CH-160.
9.002.983-4), in Glarus, Revisionsstelle (bisher:
BDO AG [CH-160.9.002.983-4]).
27. April 2015
Seerestaurant zur Brauerei AG, in Glarus Nord,
CHE-140.742.396, Strandweg 9, Mühlehorn, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 25. 4.
2015. Zweck: Betrieb von Gastronomiebetrieben,
namentlich des Seerestaurants zur Brauerei am
Walensee, Fabrikation sowie Handel und Vertrieb
von Lebensmitteln (inkl. Getränken) aller Art.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu
veräussern und zu verwalten. Sie kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen,
die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Aktienkapital: Fr. 100 000. Liberierung Aktienkapital: Fr. 100 000. Aktien: 100
Namenaktien zu Fr. 1000. Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Namenaktionäre
erfolgen an ihre letzte im Aktienbuch eingetragene
Adresse durch eingeschriebenen Brief oder gegen
Empfangsbestätigung oder telegrafisch oder, sofern
das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt,
durch Veröffentlichung im Publikationsorgan.
Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.
Mit Erklärung vom 25. 4. 2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene
Person: Gmür, Maurice Clemens, von Quarten,
in Mühlehorn (Glarus Nord), Mitglied, mit Einzelunterschrift.
27. April 2015
Auto Frischknecht AG, in Glarus Nord, CHE112.960.031, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 111
vom 9. 6. 2011, Publ. 6197776). Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Frischknecht,
Ernst, von Schwellbrunn, in Mollis (Glarus Nord),
Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied
mit Einzelunterschrift); Frischknecht, Ivo, von
Schwellbrunn, in Schänis, Mitglied, mit Einzelunterschrift.
27. April 2015
Fritz Landolt Aktiengesellschaft, in Glarus Nord,
CHE-101.105.671, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 11 vom 19. 1. 2015, Publ. 1936803). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Schittly, Joseph, französischer Staatsangehöriger, in Tuggen, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Landolt,
Christian, von Glarus Nord, in Mitlödi (Glarus
Süd), Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der
Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu
zweien); Henselin, Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Trimmis, mit Kollektivprokura zu
zweien.
27. April 2015
Fritz Landolt Immobilien AG, in Glarus Nord,
CHE-266.585.621, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 227 vom 24. 11. 2014, Publ. 1837715). Eingetragene Person neu oder mutierend: Jenny,
Caspar, von Glarus Nord, in Lachen, Mitglied,
mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in
Uznach).
27. April 2015
Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL), in Glarus
Süd, CHE-105.741.400, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 39 vom 26. 2. 2014, Publ. 1367579). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Müller, Bernhard, von Hasle bei Burgdorf,
in Niederrohrdorf, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; PricewaterhouseCoopers AG (CH-020.
3.020.876-5), in Zürich, Revisionsstelle; Kaufmann, Erich, von Winikon, in Ennenda (Glarus),
mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wädensweiler,
Dr. iur . Jürg, von Rüschlikon, in Adliswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher:von Stäfa und Rüschlikon); KPMG AG
(CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle.
27. April 2015
Personalvorsorgestiftung der Fritz Landolt AG,
in Glarus Nord, CHE-109.709.430, Stiftung
(SHAB Nr. 103 vom 30. 5. 2014, Publ. 1528745).
Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Schittly, Joseph Michel, französischer
Staatsangehöriger, in Tuggen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend: Küng, Gebhard, genannt
Gebi, von Glarus Nord, in Küsnacht ZH, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Der Registerführer: A. Hajas
Baugesuche
Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71
des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemeinde Glarus Nord
Filzbach
Kerenzerberg Tourismus,
Panoramastrasse 28, Filzbach
Erstellen einer Aussichtsplattform, in der untersten Rütegg, Filzbach, Parzelle Nr. 89, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen.
Daniela Sturzenegger-Menzi,
Britterbergstrasse 26, Filzbach
Erstellung Laufhof mit Jauchegrube, an der Britterbergstrasse 26, Filzbach, Parzelle Nr. 313, LBNr. 561, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone,
zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels,
zur Einsichtnahme auf.
8752 Näfels, 5. Mai 2015
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus
Netstal
Robert Leuzinger, Postweg 14, Netstal
Neubau eines Gerätehauses, am Postweg 14, Parzelle Nr. 256, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie bereits erstellt.
Fritz Hunold, Kleinzaun 15, Netstal
Erstellen einer Grundwasserwärmepumpe im Kleinzaun 15, Parzelle Nr. 1516, gemäss den eingereichten Unterlagen (Bewilligung für Bauvorhaben in
besonders gefährdeten Gebieten gemäss Art. 19
Abs. 2 GschG und Art. 32 GschV erforderlich).
Glarus
Albert und Alice Hösli, Am Bach 13, Glarus
Einbau von vier Dachfenstern am Wohn- und
Geschäftshaus, Am Bach 13, Parzelle Nr. 892,
gemäss den eingereichten Unterlagen.
Bruno Raymann, Insel 3, Glarus
Erstellen von Einfriedungen, Parzelle Nr. 1591, entlang der östlichen und südlichen Parzellengrenze
und Parzelle Nr. 3260, entlang der östlichen und
nördlichen Grenze, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Ennenda
Daniel Jenny & Co. Baumwollweberei,
Bahnhofstrasse 9, Haslen
Erstellen von vier Parkfeldern für Autos, Fabrikstrasse 5, Parzelle Nr. 300, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Siegfried Schiesser, Obere Allmeind 8, Ennenda
Erstellen eines Autounterstandes auf der Ostseite
der Wohnhäuser, Obere Allmeind 8 und 10, Parzellen Nrn. 1693 und 1692, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda,
zur Einsichtnahme auf.
8755 Ennenda, 5. Mai 2015
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus Süd
Betschwanden
Erich Fux und Silvia Dietrich,
Brünnli 8, Opfikon
Einbau eines Kamins und Cheminées, Parzelle
Nr. 238, Obere Allmeind, Wohnzone, gemäss den
eingereichten Unterlagen.
Linthal
Gerenrunskorporation Linthal,
Präsident Hans Aebli, Postfach 73, Linthal
Erweiterung der bestehenden, bereits umgesetzten Schutzbauwerke mit weiteren Schutzdämmen
und Abflusskorridoren (Phase III des Gesamtprojektes Hochwasserschutz Gerenrunse), Landwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen
(ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform).
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 5. Mai 2015
Der Gemeinderat
Niederurnen
Jürg Stüssi, Altersheimstrasse 6, Niederurnen
Dach- und Fassadensanierung sowie Erstellung
Glasvordach, an der Altersheimstrasse 6, Niederurnen, Parzelle Nr. 1179, LB-Nr. 1462, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet und gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Fridolin Simon,
Bernhard-Simon-Strasse 12, Niederurnen
Überdachung Eingang, an der Bernhard-SimonStrasse 12, Niederurnen, Parzelle Nr. 734, LBNr. 1287, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet.
Oberurnen
Erdgas Obersee AG, Buechstrasse 32, Jona
Erstellung neue Erdgasversorgungsleitung, im
Untersand, Oberurnen, Parzellen Nrn. 236, 242,
951 und 243, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone (teilweise ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen.
Armend Mustafa, Landstrasse 27, Oberurnen
Fassadenisolation und Steildachsanierung, an der
Landstrasse 27, Oberurnen, Parzelle Nr. 269, LBNr. 23, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten
Unterlagen.
Näfels
Bruno Gallati-Landolt, Haltli 14, Näfels
Abbruch und Neubau Ferienhaus, auf der HinterAhornen, Näfels, Parzelle Nr. 10, LB-Nr. 1218
(Abbruch), Alpwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), wie durch Profile
bezeichnet.
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten
Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der
zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat,
kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage­
frist bei der zuständigen Gemeindebehörde
schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen
einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte
geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des
kantonalen Raument­wicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privat­rechtliche Klage hat
keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.