frohe Ostern - Gemeinde Dürrröhrsdorf

Wesenitztaler
Landbote
Jahrgang 25
Nummer 3
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
mit den OT Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und
Wünschendorf
Freitag, den 20. März 2015
© pixelio.de / JoSchu
April
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern
der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
frohe Ostern
Anzeigen
Das ist die Drossel,
die da schlägt,
der Frühling
der mein Herz bewegt;
Ich fühle, die sich
hold bezeigen,
die Geister
aus der Erde steigen.
Das Leben fließt
wie ein Traum mir ist wie Blume,
Blatt und Baum.
Theodor Storm,
1817 - 1888
Dürrröhrsdorf
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Nr. 3/2015
Aus dem Inhalt
Winterferienrückblick
Flohmarkt der Kita „Mossmutzelreich“ und des Hortes
Chorfasching
Das Wetter im Januar Seite 19
Seite 19
Seite 24
Seite 26
Nr. 3/2015
-3-
Müllkalender
Monat März/April 2015
für alle Ortsteile
Hausmüll: Papier: Bioabfall: Gelber Sack: 31.03. und 14.04.2015
09.04.2015
24.03. und 08.04.2015
25.03. und 09.04.2015
Bereitschaftsdienst der Kassenärzte
und Apotheken
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr
an Wochenenden Samstag 07:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
an Feiertagen und Brückentagen 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Der jeweils Dienst habende Arzt ist über Telefon 0351 501210
oder 116117 zu erfragen.
Gleichfalls unter diesen Telefon-Nummern ist der Apothekenbereitschaftsdienst zu erfragen.
Dürrröhrsdorf
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
im Raum Neustadt, Stolpen, Lohmen
und Dürrröhrsdorf-Dittersbach –
März/April 2015
von 09.00 bis 11.00 Uhr in der Praxis
21./22.03.2015 Dr. Böhmer, Stolpen,
Pirnaer Landstraße 2
Tel. 035973 26435
28./29.03.2015 Dr. Boden, Dürrröhrsdorf-Dittersbach,
Kastanienweg 5
Tel. 035026 90352
03.04.2015 Dr. Franke, Neustadt,
Rosemgasse 3
Tel. 03596 602096
04.04.2015 Dr. Lehnung, Neustadt,
Goethestraße 2
Tel. 03596 502220
05.04.2015 Dr. Boden, Dürrröhrsdorf,
Kastanienweg 5
Tel. 035026 90352
06.04.2015 DS Lindemann, Neustadt,
W.-Kaulisch-Straße 1
Tel. 03596 502796
11./12.04.2015 DS Hölzel, Neustadt,
A.-Bebel-Straße 30
Tel. 03596-501894
Kurzfristige Änderung Notdienstplan März
IMPRESSUM
Dürrröhrsdorf
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Nr. 3/2015
Wesenitztaler Landbote
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde
Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen erscheint monatlich.
-Herausgeber: Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, die Bürgermeister der Gemeinden
-Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den
Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 3/2015
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Aufruf zum 2. Blutspendetermin!
Am Mittwoch, dem 25.03.2015 findet von 15:00 - 19:30 Uhr
Blutspende im Orts- und Vereinszentrum Dürrröhrsdorf statt.
Aktuelles zum Dittersbacher Jahrmarkt
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach wirbt künftig mit einem
neuen Logo für den Dittersbacher Jahrmarkt.
Das Design entstand beim Medienservice „Skarabäus“ Thomas Kreisl
in Wilschdorf und soll künftig alle Werbeträger zieren.
Aktuell sind in der Gemeindeverwaltung Aufkleber für den 347. Dittersbacher Jahrmarkt kostenlos erhältlich.
In den nächsten Tagen wird die Homepage des Dittersbacher Jahrmarktes aktualisiert, so dass ab März auch die Veranstaltungen zum
Dittersbacher Jahrmarkt einzusehen sind.
Ein bunter Nachmittag für unsere Senioren
Bereits jetzt möchten wir vor allem Seniorinnen und Senioren unserer
Ortsteile auf den großen Seniorennachmittag am Kirmesdienstag
(1. September ab 15.00 Uhr im Festzelt der Vereine)aufmerksam
machen. Sie sind alle herzlich eingeladen, wieder zwei gemütliche
Stunden mit den Burkauer Musikanten und bei Kaffee und Kuchen,
serviert von den Kindern des Schulhortes, zu verbringen. Wir werden,
wie 2014, wiederum einen kostenlosen Busverkehr einrichten, der
Sie zum Festplatz bringt und anschließend nach 17.00 Uhr wieder in
Ihre Heimatorte fährt. Die Abfahrtszeiten werden wir Ihnen rechtzeitig
im Landboten mitteilen.
Bewerbungsfrist für Händlergeschäfte verlängert
Darauf hinweisen möchten wir außerdem, dass die Bewerbungsfrist
für Händler bis zum 30.06.2015 verlängert wurde. Interessenten
können sich gern in der Gemeindeverwaltung bei Frau Lehmann
unter 035026 97512 anmelden. Über eine Anmeldung ortsansässiger
Händler freuen wir uns besonders.
Landtechnik und Absolvententreffen zum Dittersbacher
Jahrmarkt
Der Kirmessonntag soll auch 2015 wieder der Landwirtschaft gehören. Auf dem diska- Parkplatz soll wiederum eine Ausstellung
historischer Land- und Handwerkstechnik stattfinden. Interessenten
für eine solche Präsentation können sich noch bis Juli beim Bürgermeister Jochen Frank oder bei Rolf Scholze melden.
Ein besonderer Höhepunkt wird das Treffen von Absolventen
der Landwirtschaftsschule des VEG Dittersbach am Sonntag ab
14.00 Uhr im Festzelt Beyer sein.
Dürrröhrsdorf
Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Helmsdorf
Dazu laden wir Sie, liebe Landeigentümer der Gemarkung
Helmsdorf, recht herzlich ein.
Wann? Freitag 10.04.2015, 19.00 Uhr
Wo? “Gemeindezentrum“ in Helmsdorf
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Verlesung der Niederschrift der ordentlichen Genossenschaftsversammlung vom 28.03.2014
- Bericht des Jagdvorstehers
- Kassenbericht und Kassenprüfung
- Vorstellung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr
2015/16
- Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015/16
- Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin
- Verschiedenes
Im Anschluss findet ein gemeinsames Abendessen statt.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.
Anmerkungen:
1.) Der Jagdvorsteher bietet allen interessierten Jagdgenossen
an, sie über alle wesentlichen Belange der Jagdgenossenschaft per E-Mail zu informieren. Bitte mailen Sie hierzu Ihre
E-Mail Adresse an [email protected]. Bitte fügen Sie in
die Betreffzeile ein, dass Sie Jagdgenosse von Helmsdorf sind.
2.) Der Jagdvorstand ist dazu verpflichtet ein aktuelles Jagdkataster zu führen (§ 21 Abs 1 Satz 2 SächsJagdVO). Die
Jagdgenossen werden hiermit nochmals aufgefordert, unter Verwendung des Jagdkataster-formulars Ihr Eigentum an
uneingeschränkt jagdbaren Grundflächen der Gemarkungen
Ober- und Niederhelmsdorf anzuzeigen (erhältlich beim Vorsitzenden). Dies beinhaltet insbesondere auch Rechtsänderungen in den Eigentumsverhältnissen.
gez. Ulrich Seemer, Vorsitzender
Einladung
Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Stürza/
Dobra
am Donnerstag, dem 26.03.2015
um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Stürza
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum
Jagdbezirk Stürza/Dobra gehören und auf denen die Jagd
ausgeübt wird, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes
2. Kassenbericht
3. Bericht der Jagdpächter
4. Entlastung Vorstand und Kassierer
5. Diskussion
6. Auszahlung der Pacht
7. Filmvorführung
Der Vorstand
Versteigerungsaktion wieder am Montagabend
Traditionell soll es auch 2015 eine Versteigerungsaktion im Vereinszelt
ab 20.00 Uhr geben. Der Ortschaftsrat präsentiert wiederum unter
Federführung von DJ Gerald Kaiser Nützliche und Kurioses für den
guten Zweck.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
J. Frank
Bürgermeister
Donnerstag, der 2. April 2015
Freitag, der 17. April 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Dürrröhrsdorf
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Jagdgenossenschaft „Wesenitztal“
Dürrröhrsdorf - Dittersbach
An alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Dürrröhrsdorf - Dittersbach
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft „Wesenitztal“ laden wir alle Landeigentümer recht herzlich ein.
Diese Versammlung findet am Mittwoch, dem 08.04.2015,
um 19.00 Uhr im Speiseraum der Agrargenossenschaft, Porschendorfer Str. 8 statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht zur Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
5. Informationsbericht der Jagdpächter
6. Anfragen und Diskussionen
7. Auszahlung der Jagdpacht.
Wir erwarten Ihre zahlreiche Teilnahme.
Der Jagdvorstand
Jagdgenossenschaft Wilschdorf
An alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Wilschdorf
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wilschdorf laden wir alle Landeigentümer recht herzlich ein.
Die Versammlung findet am
Freitag, dem 17.04.2015, um 19:30 Uhr
In der Feuerwehr Wilschdorf statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
5. Neuaufnahme eines Jagdpächters
6. Anfragen und Diskussion
Wir erwarten Ihre zahlreiche Teilnahme.
Der Jagdvorstand
Einladung
Am Montag, 23.03.2015, 19:00 - 19:45 Uhr
findet eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Dobra im Dorfgemeinschaftshaus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Dobrasind hierzu recht herzlich
eingeladen.
Der Ortschaftsrat Dobra
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Nr. 3/2015
Frühjahrsputz 2015 - Aufruf
an alle Bürgerinnen und Bürger,
an Vereine und Kulturgruppen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch der Winter 2014/15 war, zumindest bisher, kein
richtiger Winter. Die wenigen Tage Schnee und Eis konnte man auch
2015 zählen. Dafür „blüht“ und „wächst“ auch in diesem Jahr der
Schmutz, Abfall und Unrat an manchen öffentlichen Plätzen und
Ecken. Genau wie im privaten Bereich, möchten wir gern diesen
Überresten der Zivilisation zu Leibe rücken.
Als besondere Schwerpunkte sehen wir dabei unsere öffentlichen
Einrichtungen wie die DGH, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen
oder Feuerwehrgerätehäuser. Auch die Wanderwege durch und
um unseren Ort gilt es im Blick zu haben. Wir freuen uns über jeden
Beitrag und jede Initiative von Privatpersonen und Vereinen.
Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf,
sich der Frühjahrsputzaktion am 28.03.2015 oder an einem anderen
Tag anzuschließen.
Empfehlungen zu möglichen Einsatzorten und deren Koordinierung
geben die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 035026
97512 (Frau Lehmann) bzw. der jeweilige Ortsvorsteher.
Hinweise zum Frühjahrsputz in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Vom Unrat befreit werden sollten:
- Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Parkflächen,
- Spielplätze und Sportanlagen, Turnhalle
- Vereinshäuser, Dorfgemeinschaftshäuser
- Schule und Kindergärten
- Wander,- Rad- und Reitwege
- Bushaltestellen u. a.
Was sollte aufgesammelt werden?
Gegenstände aus Kunststoff, Metall, Glas, Papier, Holz, Gummi, die
von Hand erfassbar sind.
Für Restabfälle sind die roten Aktionssäcke vorgesehen (über Gemeindeverwaltung erhältlich). Verpackungsabfälle mit Grünem Punkt
werden mit den üblichen gelben Säcken entsorgt.
Nicht gesammelt werden:
- Organische Abfälle
- Gehölzschnitt
- Grasschnitt usw.
Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Sperrmüll, Reifen u. a.) und/oder wegen ihrer Gefährlichkeit (Sonderabfälle, Batterien, Chemikalien u. a.)
nicht in Säcken entsorgt werden können, sind an den Sammelstellen
abzulagern bzw. dem Bauhof über die Gemeindeverwaltung zur
Abholung anzuzeigen.
Der Aktionstag dient nicht der Entsorgung privaten Mülls bzw. zur
Erfassung von Sperrmüll.
Private Grundstücke werden dementsprechend nicht entsorgt.
Für die Ablagerung der roten Restabfallsäcke werden folgende Sammelpunkte eingerichtet:
Elbersdorf: Containerplatz
Porschendorf: Mühlenhof-Straßenseite
Wünschendorf: Containerplatz
Dittersbach: Markt
Dürrröhrsdorf: Buswendeplatz und Parkplatz Porschendorfer
Straße
Wilschdorf: Containerplatz Am kleinen Teich
Dobra: Containerplatz /Dorfplatz
Stürza: Containerplatz Viebigweg
Die Materialien sind bitte bis spätestens Montag, 30.03.2015, um
06.00 Uhr an den Sammelstellen abzulagern.
Abfälle in gelben Säcken werden zu den regulären Terminen und an
den üblichen Plätzen entsorgt.
Der örtliche Bauhof wird ab 30.03.2015 die Sammelstellen anfahren.
Wir würden uns freuen, wenn in diesem Jahr wieder viele engagierte
Bürger die Frühjahrsputzaktion unterstützen.
J. Frank
Bürgermeister
Nr. 3/2015
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Grünschnitt verbrennen
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von
Grünschnitt untersagt ist.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge veröffentlichte diese Meldung im Herbst vorigen Jahres.
Ein Lager- bzw. Brauchtumsfeuer kann mit Genehmigung durchgeführt werden. Anträge erhalten Sie im Ordnungsamt bei Frau
Lehmann.
Ordnungsamt
An die Vermieter
von Ferienwohnungen!
Unserem kleinen beschaulichen Ort Dürrröhrsdorf-Dittersbach
mit seinen Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza,
Wilschdorf und Wünschendorf suchen immer wieder Urlauber
auf, die gern wandern, auch nur die idyllische Ruhe genießen
wollen aber auch gern die nahe gelegene Großstadt Dresden für
einen Konzertbesuch oder nur zum Bummeln nutzen.
Dafür stellen Sie, lieber Vermieter, Räumlichkeiten zur Verfügung,
dass man einen Kurzurlaub planen oder aber auch länger bei
uns verweilen kann.
Wir, die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, möchten Sie dabei gern unterstützen. Nicht alle Vermieter sind in
unseren Gaststätten- und Gastgeberverzeichnis eingetragen,
welches wir gern bei Anfragen von Urlaubern, diesen zusenden.
Sind Sie dort eingetragen, erhalten Sie von mir auch regelmäßig
alle Neuigkeiten, Prospekte usw., die für Sie und Ihre Gäste
genutzt werden können, zugesandt.
Auch können Sie sich kostenfrei auf unserer Gemeindeseite,
welche Sie im Internett unter „Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach“ finden, eintragen lassen.
Fragen Sie bitte diesbezüglich in der Gemeindeverwaltung,
Fremdenverkehrsamt (035026 97528 oder [email protected]), nach.
Kaiser, Fremdenverkehrsamt
Dürrröhrsdorf
Vorarbeit zur Einführung
einer Hundesteuer
nach Größenklassen
In der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach soll die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer i.d.F. vom
01.04.1998 überarbeitet werden. Es angedacht, die Steuer
abgestuft nach der Größe des Hundes zu erheben:
Größenklasse 1/ Schablone A2+ groß Größenklasse 2/ Schablone A3 mittel – Größenklasse 3/ Schablone A4 klein 65 EUR p.a.
45 EUR p.a.
24 EUR p.a.
Um die Hunde in die richtige Größenklasse einsortieren zu können, stehen im Rathaus drei verschiedene Holzschablonen für
die Vermessung der Tiere bereit. Es gilt jeweils die preiswerteste Kategorie, soweit der Hundehalter durch eine Vorführung
und Vermessung seines Tieres im Rathaus eine Einsortierung
gem. § 5 des Satzungsentwurfes in die richtige Größenklasse
gewährleistet hat.
Die vorerst einzige Kategorisierungsbeschau findet am
01.04.2015, ab 13 Uhr im Ratssaal/Hauptstraße 122 statt.
Mit freundlichen Grüßen
Steueramt
Anzeigen
Dürrröhrsdorf
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Nr. 3/2015
Nr. 3/2015
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Dürrröhrsdorf
Dürrröhrsdorf
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Nr. 3/2015
Nr. 3/2015
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Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
für das Haushaltsjahr 2015
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge am
05.02.2015 gemäß § 76 Absatz 2 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) vorgelegt. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses
des Gemeinderates Nr. 02/2015 vom 22.01.2015 wurde von der
Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monates beanstandet.
Entsprechend § 119 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung wird
der Beschluss somit vollzogen.
Gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung)
erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat
in der Sitzung am 22.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und
zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf 5.634.676,00 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf 5.993.004,00 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
auf -358.328,00 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der
Abdeckung von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis)
auf -358.328,00 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf 453.557,00 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf 421.767,00 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis)
auf 31.790,00 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren auf 0,00 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes Sonderergebnis) auf 31.790,00 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf -358.328,00 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten
Sonderergebnisses auf 31.790,00 EUR
- Gesamtergebnis auf
-326.538,00 EUR
Dürrröhrsdorf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.932.910,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.739.268,00 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder —bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit als
Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 193.642,00 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit festgesetzt auf 1.601.737,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit festgesetzt auf 1.564.317,00 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 37.420,00 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder —fehlbetrag
als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
oder —fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 231.062,00 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 340.000,00 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -340.000,00 EUR
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder
—fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzierungsmittel bestandes auf -108.938,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung
von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 EUR
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300,00 vom Hundert
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450,00 vom Hundert
- Gewerbesteuer
399,00 vom Hundert
Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 09.03.2015
Frank
Bürgermeister
Dürrröhrsdorf
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Der Haushaltsplan liegt gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO ab
Montag, dem 23.03.2015 für die Dauer von einer Woche während
der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Dürrröhrsdorf-Dittersbach,
Hauptstraße 122, Zimmer E7 (Kämmerei) zur kostenlosen Einsicht
für jedermann aus.
Hinweis der Voraussetzung für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und
die Rechtsfolge (Heilung):
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres
nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Frank
Bürgermeister
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Vollzug der Baugesetze
Bebauungsplan „An der Feuerwehr“
im Ortsteil Wilschdorf der
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt folgenden
Bescheid:
1. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
am 27.11.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „An der
Feuerwehr“, bestehend aus der Planzeichnung „Teil A“ und den
textlichen Festsetzungen „Teil B“ einschließlich der Begründung
„Teil 0“, jeweils in der Fassung vom 29.04.2014, zuletzt geändert
am 04.09.2014, einschließlich der redaktionellen Änderungen vom
04.11.2014 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 12.08.2014,
wird mit der Auflage unter 2. und der redaktionellen Änderung unter
3. dieses Bescheides gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB
genehmigt.
Gründe:
Die Genehmigung kann erteilt werden, weil der Bebauungsplan,
vorbehaltlich der Erledigung der Auflage unter Nr. 2. und der redaktionellen Änderung unter Nr. 3 dieses Bescheides, ordnungsgemäß
zustande gekommen ist und dem Baugesetzbuch, den aufgrund
des Baugesetzbuches erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften
nicht widerspricht.
2. Auflage
Auf die Verfahrensleiste ist der Hinweis
„Die Darstellung der Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern
im Bereich des Bebauungsplanes entspricht dem katastermäßigen
Bestand vom 12.02.2015 und gilt nur für Übersichtszwecke. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden.
Pirna, am 12.2.15
Unterschrift
Abt. Vermessung“
Nr. 3/2015
aufzunehmen und durch das Vermessungsamt bestätigen zu lassen.
3. Redaktionelle Änderung
Auf den Bebauungsplan ist folgender Hinweis aufzunehmen:
„Geändert gemäß Bescheid des Landratsamtes des Landkreises
Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge vom 02.02.2015, AZ.: 3230621.4-100.060-05.0
Dürrr.-Ditt., 12. Feb. 2015
Ort, Datum
Unterschrift
Dienstsiegel“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge einzulegen.
Hinweise:
Nach Erledigung der Auflage und der redaktionellen Änderung ist der
Bebauungsplan gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen.
Danach ist die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes
ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB zu
jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen
Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Den Nachweis der Inkraftsetzung geben Sie uns bitte für unsere
Unterlagen zur Kenntnis.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Flächennutzungsplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch auf
die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolge hinzuweisen. Unterbleibt der
Hinweis, können die genannten Rechtsverletzungen zeitlich unbefristet geltend gemacht werden.
Zur Verfahrensweise der Anzeige von Satzungen gemäß § 4 Abs.
3 Satz 3 SächsGemO für die Satzungen nach dem ersten Teil des
Baugesetzbuches und städtebaulicher Satzungen nach § 34 Abs. 4
S. 1 Nr. 1 bis 3 und § 35 Abs. 6 BauGB bitten wir Sie das Rundschreiben vom 25. November 2014, Az.: 3230-621.0, des Landratsamtes
zu beachten.
Frenzel
Abteilungsleiter
Nr. 3/2015
- 13 -
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Hauptstraße 122
01833 Dürrröhrsdorf
Bekanntmachung
der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Der Gemeinderat hat am 05.03.2015 mit Beschluss Nr. 09/15 den
Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestätigt
und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Vorentwurf der Planung in der Fassung vom 20.02.2015 wird vom
30.03.2015 bis einschließlich 14.04.2015 in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122 während
folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise
und Anregungen zum Vorentwurf der o. g. Planung schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem
Beschluss zur Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Dürrröhrsdorf
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise
und Anregungen zum Vorentwurf der o. g. Planaufhebung schriftlich
oder während der Dienststunden
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Frank
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“
Haushaltssatzung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (Sächs-KomZG) in Verbindung mit dem § 74 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und
der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere
Wesenitz“ (Verbandssatzung) hat die Verbandsversammlung am
20. November 2014 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen.
§1
Frank
Bürgermeister
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Hauptstraße 122
01833 Dürrröhrsdorf
Bekanntmachung
der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Fischbacher
Straße — westlicher Teil“ im Ortsteil Wilschdorf
Der Gemeinderat hat am 05.03.2015 mit Beschluss Nr. 09/15 den
Vorentwurf der o. g. Planaufhebung bestätigt und zur öffentlichen
Auslegung bestimmt.
Der Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Fischbacher Straße — westlicher Teil“ im Ortsteil Wilschdorf, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A), und der Begründung mit Umweltbericht
(Teil B) in der Fassung vom 22.02.2015 wird vom 30.03.2015
bis einschließlich 14.04.2015
in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße
122 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegt:
Montag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
(1) im Erfolgsplan
die Erträge 2.622.600 Euro
die Aufwendungen 2.482.200 Euro
der Jahresverlust 140.400 Euro
(2) im Liquiditätsplan
der Mittelzufluss aus laufender
Geschäftstätigkeit 674.500 Euro
der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.229.700 Euro
der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.555.200 Euro
§2
Es werden festgesetzt:
(1) der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.594.200 Euro
(2) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.513.100 Euro
(3) der Höchstbetrag der Kassenkredite
450.000 Euro
Stolpen, 25. Februar 2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Mit Bescheid vom 24. Februar 2015 hat der Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
den am 20. November 2015 durch die Verbandsversammlung des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ beschlossenen Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ohne Auflagen
und Bedingungen genehmigt:
Dürrröhrsdorf
- 14 -
Gemäß § 58 SächsKomZG in Verbindung mit den §§ 74 bis 76 der
SächsGemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan
ab 23. März 2015 für die Dauer einer Woche in der Geschäftsstelle
des Zweckverbandes, Markt 26 in 01833 Stolpen zu den ausgewiesenen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausgelegt.
Stolpen, 25. Februar 2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
4. Änderungssatzung
zur Wasserversorgungssatzung (WVS)
vom 15. Mai 2003
Auf der Grundlage des § 43 des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013
(SächsGVBI. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014
(SächsGVBI. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146) - zuletzt geändert
durch Gesetz vom 02.04.2014, (SächsGVBI. S. 234), den §§ 46
und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBI. S. 822) und
den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom
19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ folgende 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 15. Mai 2003 beschlossen:
§1
Änderung des § 44 Absatz 2 WVS
In § 44 Absatz 2 werden die bestehenden Gebührensätze durch
folgende neue Gebührensätze ersetzt:
- ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer
2,13 €
- einschließlich 7 % Umsatzsteuer
2,28 €
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig
treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese
Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft.
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Nr. 3/2015
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit
56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung
für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
3. Änderungssatzung zur
Abwassersatzung (AWS) vom 28.03.2007
Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013
(SächsGVBI. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014
(SächsGVBI. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146) - zuletzt geändert
durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBI. S. 234), den §§ 46
und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBI. S. 822) und
den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom
19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ folgende 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 28.03.2007 beschlossen:
§1
Änderung des § 47 Abs. 1 AWS
In § 47 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt:
1. für die Teilleistung der Schmutzwasserbeseitigung (§ 2 Absatz
1, 2. Anstrich) 3,35 € je angefallenem Kubikmeter,
2. für die Teilleistung der Grauwasserentsorgung (§ 2 Absatz 1,
3. Anstrich) 2,92 € je angefallenem Kubikmeter,
3. für die Teilleistung der Klarwasserentsorgung (§ 2 Absatz 1,
4. Anstrich) 1,17 € je angefallenem Kubikmeter.
§2
Änderung des § 47 Abs. 2 AWS
In § 47 Abs. 2 wird der bestehende Gebührensatz durch folgenden neuen Gebührensatz ersetzt: Die Verbrauchsgebühr nach § 44 Absatz 1
beträgt für die Teilleistung der Niederschlagswasserableitung
(§ 2 Absatz 1, 5. Anstrich) 0,85 € je Quadratmeter gewichteter versiegelter Grundstücksfläche.
Nr. 3/2015
- 15 -
§3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig
treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese
Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft.
Dürrröhrsdorf
den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom
19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung zur
Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms aus Kläranlagen und
des Abwassers aus Sammelgruben vom 23.04.2008 beschlossen:
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit
56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung
für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stolpen, den 28.01.2015
§1
Änderung des § 11 Abs. 1 EKS
In § 11 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt:
31,94 €,
a) für Klärschlamm aus Kläranlagen pro m3 b) für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben
18,14 €.
pro m3 §2
Änderung des § 11 Abs. 2 EKS
In § 11 Abs. 2 werden die bestehenden Gebührensätze für Nebenleistungen durch folgende neue Gebührensätze ersetzt:
a) für Mehrlängen an Saugschlauch über 20 m zusätzlich zur Gebühr
nach Absatz 1 pro 5-Meter-Schlauchlänge 2,98 €,
b) für eine vom Verpflichteten zu vertretende vergebliche Anfahrt 71,40 €,
c) für die grundhafte Reinigung der ersten 6 m3 Anlagenvolumen
zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anlage 178,50 €,
d) für die grundhafte Reinigung jedes weiteren m3 Anlagenvolumens
über 6 m3 hinaus zusätzlich zur Gebühr nach Buchstabe pro
9,52 €,
m3 e) für den Einsatz eines kleinen Saugfahrzeuges (Fassungsvermögen
5 m3) zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 23,80 €,
f) für Notdienst werktags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro
Anfahrt 89,25 €,
g) für Notdienst samstags ab 13:00 Uhr sowie sonn- und feiertags
zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 107,10 €.
§3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig
treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese
Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft.
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Steglich
Verbandsvorsitzender
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
2. Änderungssatzung zur Satzung über
die Entsorgung des Klärschlamms aus
Kläranlagen und des Abwassers aus
Sammelgruben (EKS) vom 23.04.2008
Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013
(SächsGVBl. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014
(SächsGVBl. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146) - zuletzt geändert
durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), den §§ 46
und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.03.2014 (SächsGVBl. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) - zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) und
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit
56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Dürrröhrsdorf
- 16 -
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung
für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Nr. 3/2015
§2
Änderung des § 2 AAS
In § 2 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Der Verwaltungsaufwand beträgt für den Veranlagungszeitraum
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 pro Jahr und abgabenpflichtigem Grundstück 38,20 €.
§3
Stolpen, den 28.01.2015
Änderung des § 3 AAS
In § 3 Abs. 2 erhält der erste Halbsatz folgende Neufassung:
nach dem Wort „Abgabenpflicht“ wird das Wort „endgültig“ eingefügt und die Wortgruppe „des Monats“ durch die Wortgruppe „des
Kalenderjahres“ ersetzt.
Steglich
Verbandsvorsitzender
§4
In-Kraft-Treten
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
2. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung einer Abgabe zur
Abwälzung der Abwasserabgabe
für Kleineinleitungen
(Abwasserabgabenabwälzungssatzung
— AAS) vom 09.07.2008
Auf der Grundlage der §§ 7 und 8 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.05.2004 (SächsGVBI S. 148)
— zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2013 (SächsGVBI.
S. 503), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der ab 01.05.2014 gültigen Fassung der
Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146), der §§ 46
und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.11.2003 (SächsGVBI. S.822) und
den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) hat die
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 09.07.2008 beschlossen:
§1
Änderung des § 1 AAS
§ 1 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Der Zweckverband erhebt eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen durch den Freistaat Sachsen nach § 9 Abs. 2 AbwAG
in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SächsAbwAG. Die Abgabe wird für
Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung der Zweckverband nach Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des
Einleiters abgabenpflichtig ist. Kleineinleitungen sind Einleitungen von
weniger als 8 m3 pro Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und
ähnlichem Schmutzwasser im Jahresdurchschnitt in ein Gewässer
im Sinne von § 3 Nr. 1 und Nr. 3 WHG.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig
treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese
Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft.
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit
56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung
für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stolpen, den 28.01.2015
Steglich
Verbandsvorsitzender
Nr. 3/2015
- 17 -
Herzlichen Glückwunsch
allen Jubilaren, die in der Zeit
vom 20.03. bis 16.04.2015
ihren Geburtstag feiern
„Man beginnt immer deutlicher zu erkennen:
Das Leben ist nur eine Zeit der Aussaat,
und die Ernte ist nicht hier.“
Vincent van Gogh
1853 - 1890
Dürrröhrsdorf
Geburtenmitteilungen
Leonie Schober, geboren am 01.02.2015
Eltern: Julia Venus und René Schober
beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Valentin Kochbeck, geboren am 24.02.2015
Eltern: Katrin Kochbeck und Christian Alexander Kochbeck
beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Kinder- und Familienglück
in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
am 21.03. Frau Ruth Barsch am 24.03. Herr Roland Krause am 24.03. Frau Gertrud Nachtigall am 27.03. Frau Roswitha Kühne am 27.03. Frau Martina Müller am 02.04. Herr Hans-Jürgen Günther am 02.04. Frau Carola Neumann am 03.04. Frau Reingard Gierth am 06.04. Frau Gisela Mückel am 09.04. Frau Gudrun Leuner am 14.04. Herr Anton Franke zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
in Dobra
am 21.03. Frau Gisela Jäckel am 27.03. Herr Klaus Böhm am 06.04. Herr Günter Roßig zum 83. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
in Stürza
am 26.03. Frau Christine Schulze am 12.04. Frau Elli-Ruth Göbel am 15.04. Herr Friedhold Hartmann zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
in Porschendorf
am 26.03. Frau Ilse Fuchs am 30.03. Herr Fritz Renger am 01.04. Frau Charlotte Körner am 10.04. Frau Helga Löser zum 89. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
in Elbersdorf
am 24.03. Frau Annerose Henneberg am 08.04. Herr Egon Mehnert am 15.04. Frau Annelies Hesse zum 91. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
in Wilschdorf
am 01.04. Herr Klaus Kunadt am 03.04. Herr Günter Pfähler am 09.04. Frau Irene Forker zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
in Wünschendorf
am 26.03. Herr Harald Pech am 29.03. Frau Lydia Findeisen am 30.03. Frau Elli Schletter am 31.03. Frau Ingrid Kache am 01.04. Frau Helga Rietzschel am 05.04. Frau Sigrid Rietzschel zum 84. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
In jedem Kind liegt eine wunderbare Tiefe.
Robert Schumann
In Sachen „Schnullerprämie“ war in den vergangenen Tagen der Bürgermeister in unserer Gemeinde unterwegs. An dieser Stelle möchten
wir folgenden Elternpaaren nochmals sehr herzlich zur Geburt ihrer
Kinder gratulieren. Wir wünschen den Großen und Kleinen alles Gute,
viel Gesundheit und Freude.
Glückwünsche und eine Schnullerprämie gingen im Februar nach
Dürrröhrsdorf auf die Ziegeleistraße. Dort freuen sich Heike Futterschneider und Sebastian Ehrlich über die prächtige Entwicklung ihres
Tochter Luna Fabienne.
Kristin Ringel und Thomas Körnig wurden im September 2014 stolze
Eltern des kleinen Luca Thomas, der nun im Mittelpunkt der Familie
aus Wilschdorf steht.
J. Frank
Bürgermeister
Dürrröhrsdorf
- 18 -
Eheschließungen
Standesamtsmitteilungen
Vor dem Standesamt in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
haben die Ehe geschlossen
am 15. Februar 2015
Herr Dirk Adam und Frau Steffi Adam
geb. Knobloch
beide wohnhaft in Sebnitz, OT Ottendorf
Das große Glück in der Liebe besteht darin, Ruhe in einem
anderen Herzen zu finden.
Julie de Lespinasse (1732 - 1776)
Nr. 3/2015
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 05.03.2015, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
Tagesordnung:
TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung
TOP 2 Protokollkontrollen vom 22.01.2015/18.12.2014
TOP 3 Bericht des Bürgermeisters
TOP 4 Fragen und Anregungen der Gäste
TOP 5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Feststellung des Vorentwurfes
- Beschluss
TOP 6 Teilaufhebung Bebauungsplan „Fischbacher Straße – westlicher Teil“ Feststellung des Vorentwurfes - Beschluss
TOP 7 1. Lesung zur Festsetzung der Ausleihgebühren von Bauhoftechnik
TOP 8 Informationen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben
„S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf“ 1. Tekturplanung
TOP 9 Informationen zum Planungsstand Neubau Feuerwehrgerätehaus Stürza/Heeselicht
TOP 10 Annahme von Spenden – Beschlüsse
TOP 11 Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr.: 08/2015
Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.02.2015. Die Planunterlagen sind nach § 3 (1) Baugesetzbuch für mind. 2 Wochen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 (1) BauGB am Verfahren
zu beteiligen.
Der Beschluss wird mit 12 Ja Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.
Beschluss Nr.: 09/2015
Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Fischbacher Straße – westlicher Teil“ zuletzt geändert am
31.08.2001.
Der Vorentwurf zur Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
in der Fassung vom 22.02.2015 wird bestätigt. Die Planunterlagen
sind nach § 3 (1) Baugesetzbuch für mind. 2 Wochen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 (1) BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Mit diesem Spruch möchten wir sehr herzlich
Lothar und Ilse Müller zum besonderen Ehejubiläum,
ihrer „Diamantenen Hochzeit“, gratulieren.
Das Jubelpaar feierte mit Freunden, Nachbarn und
Verwandten gleich über mehrere Tage.
Bürgermeister und Ortsvorsteher gratulierten
im Namen der Gemeindeverwaltung und wünschten
viel Glück und Gesundheit.
J. Frank
Bürgermeister
Im Standesamt
von Dürrröhrsdorf-Dittersbach wurde
folgender Sterbefall beurkundet
01.03.2015
Herr Gottfried Leske
zuletzt wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Beschluss Nr.: 10/2015
Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in
Höhe von 945,00 € gemäß beiliegender Liste.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss Nr.: 11/2015
Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in
Höhe von 1170,00 € gemäß beiliegender Liste.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss Nr.: 12/2015
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von
200,00 € vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dürrröhrsdorf
für die Gedenktafel in der Kirche Dittersbach.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss Nr.: 13/2015
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von
325,00 € von Frau Heike Kramer Dürrröhrsdorf-Dittersbach für die
Gedenktafel in der Kirche Dittersbach.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss Nr.: 14/2015
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe
von 309,40 € von der Firma Medienservice Thomas Kreisl für den
Seniorennachmittag zum Jahrmarkt 2015.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Hauptamt
Nr. 3/2015
- 19 -
Dürrröhrsdorf
Ortsfest in Wünschendorf
Die Wünschendorfer wollen dieses Jahr vom 29. bis 31. Mai wieder
ein Ortsfest durchführen.
Für ein Volleyballturnier werden noch Mitstreiter aus den umliegenden Ortschaften gesucht. Bitte bei Herrn Andreas Kühn Tel: 035026
90927 melden.
Auch Helfer für den Auf- u. Abbau des Festzeltes und der Kegelbahn, für die Gestaltung des Kindernachmittages, für den Verkauf
im Bratwurststand und Sponsoren, die unser mageres Budget mit
Spenden aufbessern könnten, werden gesucht.
Wer mithelfen will meldet sich bitte bei Herrn Wolfgang Weiß
Tel.: 035026 91124.
Der Ortschaftsrat Wünschendorf
Winterferienrückblick
Zwei Wochen mit vielen Erlebnissen und Ausflügen. In der ersten Woche haben die Kinder erfahren, was gesunde Ernährung heißen kann.
Es wurde Brot gebacken, leckeres Müsli hergestellt, ein Wissensquiz,
ein Geschmackssinnestesttest (KIM – Spiel) durchgeführt und es gab
ein Besuch im Dresdner Hygienemuseum. Die erste Woche endete
mit einem gemeinsam vorbereiteten, leckeren, gesunden Frühstück.
Für unser Frühstück bekamen wir durch die Eltern und die Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH Unterstützung. Vielen Dank!
In der 2. Woche hieß es Narrenfreiheit, mit einem tollen Fasching
am Faschingsdienstag. Auf unserer Betteltour am Vormittag haben
wir uns die Bonbons nach traditionellem Brauch „erbettelt“. Dazu
haben sich die Kinder Sprüche ausgedacht z. B.: „Der Bürger- der
Bürger-, der Bürgermeister, der macht mit seinen Leuten keinen
Scheibenkleister. Zeigt eure Tüten und auch die Taschen und gebt
uns was zum Naschen.“ Es wurde auf unsere Sprüche faschingstoll
durch die Mitarbeiter im Rathaus, die Autowerkstatt Kretschmar, die
Mitarbeiter des Mischfutterwerkes vertreten durch Frau Hauswald,
Allianz Versicherungsagentur Herr Wirthgen und Frau Nikisch, die
Autowerkstatt Berge, die Apotheke, der Friseur Marias Salon, der
Zahnarzt Boden, die Sparkasse, die Volksbank, Bäckerei Werner
reagiert. Vielen Dank den Spendern!
Am Nachmittag ging das tolle Treiben in der Turnhalle weiter. Mit
kleinen Wettkämpfen, Schminken, einer faschingsgerechten Verpflegung, mit einem Gruselzimmer und dem altbewährten Glücksrad ging
die Narrenzeit für die Kinder viel zu schnell vorbei. Auch da gab es
viel Unterstützung. Ich möchte mich bei den Eltern Frau Matschulla,
Frau Drobnik, Frau von Wittich, Frau Rebisch, Frau Kretschmar und
Tochter Jenny, Herr Müller sowie bei den Lehren Frau Ufer und Frau
Glöß für die Unterstützung ganz herzlich bedanken.
Es waren tolle Ferien.
Ein großes Lob an die gute Vorbereitung und Umsetzung der Winterferien durch das Hort-Erzieherteam.
Sibylle Marx
Leiterin Hort
Dürrröhrsdorf
- 20 -
Neuer Bewohner im Spatzennest
Leider ist unser Meerschwein „Frieda“ in den Meerschweinchenhimmel geflogen und hat uns verlassen. Da sich unser Meerschwein
„Susi“ so einsam gefühlt hat, beschlossen wir für Susi eine neue
Freundin zu kaufen. Die große Gruppe der Spatzen fuhr mit dem
Zug nach Langenwolmsdorf in die „Zoohandlung Hähnel“. Nach dem
freundlichen Empfang von Herrn Hähnel zeigte er uns seine kleinen,
niedlichen Meerschweine.
Nr. 3/2015
Mandy‘s Krümelhof
Wir heißen die neue Kindergruppe herzlich willkommen!
Ein ereignisreiches Jahr 2014 liegt nun hinter uns, und ich möchte hier gern noch einmal die letzten Monate des vergangenen
Jahres Revue passieren lassen.
Im letzten Jahr verabschiedete ich kurz hintereinander die großen
Kinder in den Kindergarten. Über das Jahr verteilt kamen dann
nach und nach die neuen kleinen Kinder zur Eingewöhnung. In
den Monaten von April bis Oktober kamen insgesamt 4 Neulinge,
die nun bis ins Jahr 2016 hinein als neue Gruppe stabil bleiben.
Mittlerweile haben sich alle Kinder gut eingelebt, und man kann
bereits erste Freundschaften beobachten. Ich staune immer wieder über die verschiedenen Charaktere, Talente und Neigungen
bereits im frühen Kleinkindalter bei den Kindern.
Demokratisch stimmten die Kinder ab und entschieden sich für ein
kleines schwarz-weiß-braunes Meerschwein. Im Kindergarten fand
dann eine Namenweihe statt. Die Kinder tauften unseren neuen Bewohner „Friedabell“. Ein großes Dankeschön gilt der Zoohandlung
Hähnel und Familie Rast für den Kauf des Meerschweines.
Cindy Seifried
Fasching im Spatzennest
Meine neue Gruppe auf einen Haufen
Trotz der vielen Neuankömmlinge gab es doch bereits einige Höhepunkte für Eltern und Kinder im letzten Jahr. So zum Beispiel
unser jährliches Grillfest mit den Kindern und Eltern, in diesem
Jahr sowohl mit den großen, schon verabschiedeten Kindern
als auch mit der neuen Generation an Krabbelkindern. Jede
Familie hat dazu ihren Teil beigetragen und wir hatten alle einen
netten Nachmittag bei strahlendem Sonnenschein.
Im Herbst dann durfte ich unsere Kindertageseinrichtung auf
einem Fachtag für Kindertagespflege vor breitem Publikum vorstellen. Dies fand großen Anklang und so gab es einen Artikel
in der Sächsischen Zeitung, in dem wir groß mit abgebildet
worden sind.
In der Weihnachtszeit haben die Kinder dann mit leuchtenden
Augen die vielen Lichter überall bewundert und Weihnachtsliedern gelauscht.
An einem Weihnachtskaffeenachmittag mit den Eltern hat uns
der Weihnachtsmann dann auch noch ein paar kleine und große
Überraschungen beschert.
Am Montag, dem 16.02.2015 zogen die Erzieherinnen und Kinder mit
den unterschiedlichsten Kostümen durch Porschendorf. Mit vielen
Luftschlangen und Konfetti wurde das Dorf in Faschingsstimmung
versetzt. Wir sangen lustige Lieder und bekamen von den Bewohnern Unmengen an Süßigkeiten, wofür wir uns herzlich bedanken
möchten. Am Dienstag, dem 17.02.2015 starteten wir mit leckern
Pfannkuchen und Brezeln in den Faschingstag. In unserem Turnraum
fanden lustige Spiele und eine Minidisco statt.
Cindy Seifried
Zu Fasching gab es bei uns ein buntes Treiben mit ganz viel
Spaß, tollen Kostümen und vielem mehr. Mittlerweile geht es
schon mit Riesenschritten auf den Frühling und Ostern zu. Ich
möchte die Gelegenheit hier trotzdem noch einmal nutzen um
alle neuen Eltern und Kinder hier willkommen zu heißen. Möge
unsere Zusammenarbeit so toll weiter laufen wie bisher!
Eure Tagesmutti
Mandy Gedig
Nr. 3/2015
- 21 -
In Stürza begann die Faschingszeit
am 07.02.15, denn dann war es so weit,
als 17 Kinder und Eltern dazu
schlüpften in warme Winterschuh!!!
Schnell dazu noch ein buntes Kostüm,
dann ging es los, ganz ungestüm.
Von Tür zu Tür sind wir gegangen,
wo wir so manches Liedchen sangen.
Einige Türen blieben (leider) verschlossen,
doch dies machte uns nicht verdrossen.
Viele freuten sich über uns Faschingskinder,
wir hatten Spaß – und das mitten im Winter!!!
Wir freuten uns auch über so manche Pause,
bei der wir erhielten Kekse, Tee und Brause!
Gegen Mittag fiel das Laufen dann zunehmend schwer,
die Beine wollten einfach nicht mehr!!!
Nicht alle Häuser konnten wir daher besuchen,
wir hoffen, man wird nicht auf uns fluchen.
Wir sagen DANKE für die erhaltenen Gaben,
die wir nur dank Bollerwagen konnten tragen!
Es waren viele Münzen und Scheine dabei
und auch so manch nette Knabberei!
9 Kinder hielten durch bis zum Schluss,
im nächsten Jahr diese Zahl wachsen muss!!!
Damit war der erste finanzielle Grundstein unserer diesjährigen
Faschingsfeier gelegt.
Zur Organisation dieser erklärten sich die Mutti`s Doreen Pirnke,
Diana Holdt und Manja Steglich bereit.
Dazu haben sie sehr viele gemeinsame Stunden verbracht, um
zu planen, zu basteln, leckere Muffins und Pizzataler zu backen
und letztendlich den Partyraum zu schmücken.
Anzeigen
Dürrröhrsdorf
Und dann endlich war der Faschingsdienstag da.
Der Fasching startete schon früh in der Kita, bei dem die Kinder mit
den Erzieherinnen spielten, tanzten und es schon neben anderen
kleinen Naschereien die ersten Pfannkuchen gab.
Dann war es aber endlich Nachmittag und die „große“ Faschingsparty ging los.
Alle Kinder waren schon aufgeregt, da sie ja nicht wussten, was
sie in diesem Jahr erwartet.
Und dann kamen die 3 Clowns:
Tricks, Flicks und Flacks ...
... die gemeinsam mit den Kindern spielten, tanzten, aßen, musizierten und vor allem ganz viel lachten.
Leider ging der Nachmittag viel zu schnell vorbei, doch zum Abschluss wurde gemeinsam mit den 3 Clowns noch ein schönes
Abschiedslied musiziert und jedes Kind bekam noch zur Erinnerung
ein kleines Geschenk.
Dieser Nachmittag wird allen noch lange in Erinnerung bleiben.
An dieser Stelle möchten sich auch die Bachflöhe nochmal persönlich bei ihren Sponsoren, dem Getränkehandel Vierrether für
die Getränke, dem Obstbau Menzel für den frischen Obstkorb
und natürlich den Einwohnern von Stürza für ihre finanziellen und
auch leckeren Spenden bedanken.
Die Bachflöhe freuen sich schon auf den Fasching im nächsten
Jahr.
Ein großes DANKESCHÖN am Schluss ist für Tricks, Flicks und Flacks ein muss!
Sie haben fürs Fest viel Zeit eingebracht
und ihre Sache wirklich gut gemacht!
VIELEN DANK ... auch an noch so manch anderen fleißigen Helfer!!
D. H., M. St., C. Sch.
Dürrröhrsdorf
- 22 -
1990 - 2015 • 25 Jahre
ASB OV Neustadt/Sa. e. V.
Wir helfen hier und jetzt.
Arbeiter-Samariter-Bund
OV Neustadt/Sachsen e. V.
Achtet auch Ihre Kita
auf die Ernährung Ihres Kindes?
Unsere Ernährung rückt mehr und mehr in den Fokus unseres
Alltages. Durch die Vielzahl an Medien wird uns deutlich vermittelt
und daran erinnert, wie wichtig eine gesunde und ausgewogene
Kost für unser Wohlbefinden, und nicht zuletzt unsere Gesundheit
ist. Wir sind ständig im Zeitdruck, unser Konsumverhalten hat sich
dahingehend deutlich verändert, viele Fertigprodukte landen in
unseren Einkaufskörben, um unter anderem Zeit für aufwendiges
Kochen zu sparen, oder zumindest um die Zeit, neben der Arbeit,
mit unserer Familie, Hobbies und Haushalt intensiver nutzen zu
können. Die richtige Balance ist wichtig!
Im ASB Ortsverband Neustadt/Sa. e. V., welcher derzeit 197 Erzieher beschäftigt und ca. 1.200 Kinder in insgesamt 15 Kitas im
Einzugsgebiet des ASB Neustadt betreut, wird diesem Thema
bereits aktiv entgegengetreten.
Der ASB geht mit der Zeit, und passt sich den Umständen der
Nr. 3/2015
Familien und deren Berufsalltages an, und ermöglicht durch ein
reichhaltiges Angebot von Mahlzeiten somit eine gute Versorgung
der Kinder. Der im August 1990 gegründete Wohlfahrtsverein,
steht außerdem dafür, in einigen Kitas frisches Mittagessen, durch
hauseigene Köche zuzubereiten. Der Verein versucht ausschließlich mit regionalen Lebensmittellieferanten zu kooperieren, um
ausreichend Frische zu gewährleisten und regionale Unternehmen
zu unterstützen. Teilweise bereiten die Erzieher des ASB auch das
Frühstück vor, hier und da auch spielerisch in Zusammenarbeit
mit den Kindern. Um auch hier für die richtige Balance zu sorgen,
stehen auf dem Tagesprogramm der Kitas natürlich regelmäßiges Spielen, Singen, und Tanzen, ganz nach dem Belieben der
Kinder und nach den neusten pädagogischen Erkenntnissen und
der 25-jährigen Erfahrung im sozialen Bereich. Der ASB sorgt
dafür, dass das Personal stets auf aktuellem Fachwissenstand
ist. Weiterbildung ist hier selbstverständlich, um den Kindern die
besten Bedingungen für deren Kindheit und frühkindliche Bildung
zu schaffen.
Noch mehr Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten
des ASB und zur Kinderbetreuung erhalten Sie ebenfalls auf der
Homepage des ASB unter:
http://www.asb-neustadt-sachsen.de/Kindertagesstaette.php
Auch die kompetenten Mitarbeiter vor Ort können jederzeit kontaktiert werden und freuen sich auf Ihre Anregungen und Anfragen.
SV Wesenitztal - Abteilung Fußball Punktspiel vom 11.04. bis 26.04.2015
1. Männermannschaft:
1
11.04.15 2
19.04.15 3
25.04.15 Samstag Sonntag Samstag 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr FV Gröditz SG Possendorf SV Lichtenberg H
A
H
2. Männermannschaft:
4
11.04.15 5
18.04.15 6
25.04.15 Samstag Samstag Samstag 12:45 Uhr 15:00 Uhr 12:45 Uhr 1. FC Pirna 2. SG Schönfeld SG Ullersdorf H
A
H
B-Junioren:
7
18.04.15 8
25.04.15 Samstag Samstag 10:30 Uhr 10:30 Uhr Vfl Pirna-Copitz SC Großröhrsdorf A
H in Wehlen
C-Junioren:
9
11.04.15 10 18.04.15 11 25.04.15 Samstag Samstag Samstag 11:00 Uhr
11:00 Uhr
09:00 Uhr SpG Dippoldiswalde/Schmiedeberg SpG Neustadt/Hohnstein
SpG Langburkersdorf/Sebnitz H in Wehlen
H in Wehlen
A
D-Junioren:
12 11.04.15 13 18.04.15 14 25.04.15 Samstag Samstag Samstag 09:00 Uhr 11:00 Uhr 09:00 Uhr SV Birkwitz Pratzschwitz Hainsberger SV TSV Reinhardtsgrimma H
A
H
E-Junioren:
15 12.04.15 16 19.04.15 17 26.04.15 Sonntag Sonntag Sonntag 10:00 Uhr 10:00 Uhr 09:00 Uhr TSV Graupa Hainsberger SV Heidenauer SV H
H
A
F-Junioren:
18 12.04.15 19 19.04.15 20 26.04.15 Sonntag Sonntag Sonntag 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr TUS Wehlen SG Ullersdorf 2. BSV Sebnitz H
H
A
Nr. 3/2015
- 23 -
SV Wesenitztal Abt. Turnen/Gymnastik
Männermannschaft bei TU-Pokal
unverhofft erfolgreich
Den Abschluss der 27. Dresdner Turnpokalrunde bildete auch in
diesem Jahr der TU-Pokal. Obwohl keine Chancen mehr auf einen
Jahressieg der Wesenitztaler Herrenmannschaft bestand, traten mit
Heiko Müller, Franco Fritzsch, Eric Dräger und Martin Meißner trotzdem vier Männer an den Start. Aufgrund von Trainingsrückständen
und Verletzung lief es an keinem der sechs Geräte optimal. Dennoch
erturnten sich die vier Wesenitztaler entgegen der eigenen Erwartungen den dritten Podestplatz mit nur 4,5 Punkten Rückstand zum
Sieger vom SV Felsenkeller Dresden. Mit dieser Leistung bewiesen
sie, dass es für den SVW doch noch möglich ist mit den anderen
Turnvereinen aus der Dresdner Region zu konkurrieren. Das große
Problem bleibt jedoch die zunehmende Schwierigkeit genügend
Starter für eine vollständige Mannschaft zu finden.
Im Einzelklassement reichte es diesmal leider für niemanden bis
zur Spitze. Heiko erturnte sich den siebten Platz, Eric wurde 14.
und Martin 17. Franco musste zwei Geräte auslassen und landete
deshalb auf Platz 28.
Anschließend an den Wettkampf wurde noch Johannes „Jennes“ Göbel, der für viele auch als Turnvater gilt, anlässlich seines
80. Geburtstages geehrt. Er war es, der vor 27 Jahren die Dresdner
Turnpokalrunde ins Leben rief und sie seitdem tatkräftig unterstützt.
Dürrröhrsdorf
Gute Platzierungen
zum Start in das neue Turnjahr
Am letzten Januarwochenende fand das traditionelle Hallenturnfest in der Porzellanstadt Meißen statt. Bereits zum 58. Mal
wurde in drei verschiedenen Leistungsklassen um die begehrten
Pokale geturnt.
Für Paula Michel, Eileen Berger, Sandy Otto und Lydia Albrecht
hieß es an diesem Morgen zeitig aufstehen, da der Wettkampf
bereits um 8 Uhr beginnen sollte. Neben den 4 Wesenitztalerinnen kämpften in dieser Leistungsklasse noch 35 weitere
Turnerinnen um den Sieg des kleinen Pokals.
Hoffnungen auf den Gesamtsieg machte sich dabei Sandy Otto,
die an allen 4 Geräten sehr sicher und sauber durchturnte. Insbesondere am Boden zeigte sie eine Übung mit sehr hohen Schwierigkeiten und auch am Sprung erhielt sie für ihren Überschlag
die zweithöchste Wertung. Am Ende musste sie dennoch drei
weiteren Konkurrentinnen den Vortritt auf das Podest lassen, die
insgesamt noch schwierigere Elemente an den Geräten zeigten
und dadurch höhere Endwertungen erhielten.
Ein unverhoffter, vereinsinterner Wettstreit zeichnete sich dabei unter den drei anderen Wesenitztalerinnen ab. Lydia Albrecht, Paula Michel und Eileen Berger belegten mit nur wenigen
Zehnteln Abstand die Plätze 11, 12 und 13. Damit zeigten die
4 Turnerinnen eine tolle Teamleistung, die die Hoffnungen auf
weitere Erfolge bei den in diesem Jahr anstehenden Mannschaftswettkämpfen nährt.
Weihnachtsschauturnen wieder großer Erfolg
Auch wenn das traditionelle Weihnachtsschauturnen am dritten
Adventssonntag 2014 kein so großes Event war wie das Jubiläumsschauturnen im vorangegangenen Jahr, gab es trotzdem auch
diesmal wieder viel zu sehen. Von Klein bis Groß zeigten alle, was sie
im letzten Jahr und den vorhergehenden gelernt haben.
Zu den Highlights gehörten anspruchsvolle Partner- und Einzelübungen an allen Geräten und choreographisch anspruchsvolle Tänze.
Auch die Moderatoren Petra Fritzsch und Andreas Berger beteiligten
sich mit einem turnerischen Beitrag. Nachdem Engel und Teufel mit
ihrem Können am Reck begeistert hatten, folgte durch die Wesenitztaler Herrenriege der krönende Abschluss mit einer speziellen
Version von „Schneewittchen und die 7 Zwerge“.
Sandy Otto am Boden
Auch wenn erneut der Platz nur mit Mühe und Not für die vielen
Zuschauer in der Dürrröhrsdorfer Turnhalle reichte, konnten doch
alle die dargebotenen turnerischen Leistungen bestaunen und sich
anschließend bei Kaffee und Kuchen auf Weihnachten einstimmen.
Wir bedanken uns herzlich bei unseren Sponsoren Bäckerei Mehnert, Bäckerei Medger und Bäckerei Hübner sowie Getränkehandel
Vierrether und Hauswald für die erneute Unterstützung bei diesem
Event.
-flyerdruck.de
Der einfache Weg zum Druck
Sandy Otto (l.), Eileen Berger, Lydia Albrecht und Paula Michel
(vorn)
Dürrröhrsdorf
- 24 -
Beinahe schon Bundesliga-Atmosphäre
Am Nachmittag kämpften die Teilnehmer um den Sieg des Pokals
der Meister und des großen Pokals. Insbesondere beim Pokal der
Meister brachten Stefanie Hamann und Klaus Kirchberger echtes
Bundesliga-Feeling in die Sporthalle. Mit Höchstschwierigkeiten an
allen Geräten gewannen beide den Pokal in der Leistungsklasse KM 2.
Doch auch in der Leistungsklasse KM 3 sollte der Weg zum Sieg für
die Nachwuchstalente des SV Wesenitzal nicht einfach sein. Das
Starterfeld umfasste 41 Turnerinnen, besetzt mit einigen hochkarätigen Turnerinnen aus den sächsischen Turner-Hochburgen.
Nicole Fuchs erreichte mit Platz 9 eine Platzierung unter den Top 10.
Von ihrem Armbruch im letzten Jahr unbeeindruckt zeigte sie sich
in Bestform und erturnte die höchste Boden- und die zweithöchste
Sprungwertung in ihrer Leistungsklasse. Einzig ein Sturz vom Balken
vereitelte eine bessere Platzierung in diesem Wettkampf.
Auch bei den anderen Starterinnen des SVW um Elsa Müller (Platz 16),
Julia Leubert (Platz 17) und Tina Werner (Platz 21) herrschte sogenanntes „Flugwetter“ am Balken. Aufgrund neu in die Übung aufgenommener, recht schwieriger Elemente turnten die drei Starterinnen
nicht wie gewohnt sicher und fehlerfrei, was ihnen wichtige Punkte im
gesamten Klassement kostete. Dennoch zeigten sie an den übrigen
3 Geräten ihr turnerisches Können und belegten gute Platzierungen
im Mittelfeld. Julia Leubert turnte dabei zum ersten Mal in ihrem Wettkampf die akrobatische Reihe Rondat – Flickflack – Salto rückwärts
und konnte sich über eine sehr hohe Bodenwertung freuen.
Weitere Informationen, Termine, Fotos und Ergebnisse finden Sie
unter:
www.sv-wesenitztal.de
Abteilungen Gerätturnen
Chorfasching 2015 Ein Kessel Buntes im Wesenitztal
Kinder, Kinder – wie die Zeit vergeht. Und schon wieder ist die Faschingszeit vorbei. Der Gesangverein gestaltete zum 34. Mal den
Fasching. Das diesjährige Motto lud zum Stöbern in alten und neuen
Fernsehsendungen oder einfach im Kessel Bunten ein. Die Veranstaltungen fanden am 14.02./21.02./27.02./28.02.2015 nun schon
zum 2. Mal in der Puppenstube im Landhotel Wesenitz statt.
Die ganze Wäsche ist nun gewaschen und es gab wieder viel zu
Lachen, Neues und Erinnerungsweckendes. In diesem Jahr begrüßten wir ein neues Prinzenpaar - Conny I. und Guido I.. Sie
begeisterten uns mit einem Freestyle-Walzer aus Fluch der Karibik.
Welche Freude für uns alle. Unsere Wesenitztaler Funken bekommen
Nachwuchs. Erstmalig gab es wieder eine „kleine Funkengarde“.
Haben wir ein Glück, dass die Kinder sich für die Funkenmariechen
begeistern können, und dass wir auch für die kleinen Funken eine
geduldige Trainerin hatten. Ein Dankeschön an Monique Trentzsch
und ihre fleißigen Helfer für diese Arbeit. Die glänzenden Augen der
kleinen Tänzerinnen wecken in uns allen den unbändigen Wunsch
weiter zu machen. Und als kleinen Lohn waren die kleinen Mariechen sogar in der Sächsischen Zeitung am 03.03.2015 (Sebnitzer
Ausgabe) zu sehen.
Die Wesenitztaler Funken verzauberten uns wieder einmal mit tollen
Tänzen unter der Leitung von Adriana Knaak. Um die Zukunft ist
uns nicht bange, bei solchen hübschen Dürrröhrsdorfer Mädchen.
Es ist immer erstaunlich, wo die Darsteller ihre Ideen hernehmen und
wie sie sie umsetzten. Wirklich tolle Beiträge waren in diesem Jahr zu
sehen und die Lachmuskeln wurden wieder einmal arg strapaziert.
Florian Silbereisen und Helene Fischer führten souverän durch das
Programm, meisterten Klippen und überbrückten kleine technische
Fehler. In die Jahre gekommene Künstler wie Karl Gott, Monika Herz
und Nina Hagen aus den „Kessel Buntes Zeiten“, die dann das Altenheim aufmischten, aber an ihrem gestrengen Nachtruhewächter nicht
vorbeikamen, zeigten unmissverständlich, was uns einmal erwarten
wird. Sogar Helga Hahnemann und Herbert Köfer konnte man wieder
im zünftigen Ehedisput erleben. Stefanie Hertel und Stefan Mross
standen einträchtig auf der Bühne und ließen sich nicht von den Moderatoren den Auftritt nehmen. Eine sehenswerte Nana Mouskouri,
die versuchte, den „Glöcknern von Rom“ die Show zu stehlen, was
Nr. 3/2015
ihr nur bedingt gelang. Der absolute Kracher waren die Herren vom
Arbeitsamt, die uns mit ihrer Darstellung „wenn ich nicht auf der
Bühne wär….“ die Tränen in die Augen trieben. STOP – KOMM HER
– GEHE AUF DIE SEITE – das wollen wir noch viele Jahre erleben.
Wir danken unserem Publikum für viel Applaus, tolle Kritiken. Ebenfalls
danken möchte ich vor allem unseren Darstellern, dem Musikteam
um Gerald Kaiser, dem Gastwirtspaar Krolop und seinen fleißigen
Kellnern, den Beleuchtern, den vielen Helfern im Hintergrund – den
Schneiderinnen, Kinderbetreuerin, den Damen am Einlass, dem
Kartenverkaufsmanagern und Susanne Thiel für das Gesamtmanagement zu Fasching.
Vivat Vivat Wesnia
Helga Hegewald
Der Kreissportbund Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge e. V. informiert
„Joker im Ehrenamt“ 2015
Mit dem “Joker im Ehrenamt“ werden auch 2015 Bürgerinnen
und Bürger geehrt, die sich durch langjährige und besonders
herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport-bzw. in
der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben.
Deshalb möchte Sachsens Innenminister, Herr Markus Ulbig, am 28. August 2015 in Dresden das Engagement der
Ehrenamtlichen im Sport im Rahmen einer Festveranstaltung
würdigen. Diese besondere Auszeichnung wird in diesem Jahr
bereits zum 20. Mal verliehen.
Es sollen Ehrenamtliche geehrt werden, die
• als langjährige Aktive mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für
das Gemeinwohl unverzichtbar geworden sind
• durch ihren Ideenreichtum dem Ehrenamt neue, nachhaltige
Impulse verliehen haben.
Außerdem wird besonderes Engagement von Ehrenamtlichen, die
• den Prozess der Inklusion im Sport für Menschen
mit Behinderungen maßgeblich in Gang gesetzt
haben
• die Integration von Asylbewerbern und Migranten in Sportvereine mit besonders positivem
Ergebnis gestaltet haben,
ein herausragendes Auswahlkriterium darstellen.
Die Vereine können ihre Vorschläge bis zum 30. April 2015
an den Kreissportbund bzw. die Sportjugend schicken. Für
die Vorschläge in der Sportjugendarbeit ist eine Altersgrenze
von 30 Jahren festgelegt. Die Auszeichnungsanträge sind im
Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt.
Aus unserem Landkreis wurden in den vergangenen 19 Jahren
bisher 52 Sportfreundinnen und Sportfreunde mit dem „Joker
im Ehrenamt“ ausgezeichnet.
(WoVo)
Nr. 3/2015
- 25 -
Monat März/April 2015
Wünschendorf (Kirche Eschdorf)
Sonntag, 02.04.2015
20.00 Uhr
Tischabendmahl
Sonntag, 05.04.2015
09.00 Uhr
Osterfrühstück
10.30Familiengottesdienst
Sonntag, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Konfirmanden aus Dresden
Porschendorf
Sonntag, 29.03.2015
09.00 Uhr
Gottesdienst
Freitag, 03.04.2015
09.00 Uhr
Abendmahlgottesdienst
Sonntag, 05.04.2015
10.30 Uhr
Gottesdienst
Dittersbach
Sonntag, 22.03.2015
10.00 Uhr
Kirchspielgottesdienst mit Konfirmandenvorstellung
Sonntag, 29.03.2015
10.30 Uhr
Gottesdienst und Kindergottesdienst
Freitag, 03.04.2015
10.30 Uhr
Abendmahlgottesdienst und Kindergottesdienst
Sonntag, 05.04.2015
06.00 Uhr
Morgenandacht auf dem Friedhof mit dem Posaunenchor
09.00 Uhr
Gottesdienst mit dem Posaunenchor
Sonntag, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst
Wilschdorf
Sonntag, 02.04.2015
18.30 Uhr
Tischabendmahl
Montag, 06.04.2015
10.00 Uhr
Regionaler Ostergottesdienst
Stürza
Sonntag, 29.03.2015
10.30 Uhr
Konfirmandenvorstellungsgottesdienst in Stadt
Wehlen
Freitag, 03.04.2015
09.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Montag, 06.04.2015
10.00 Uhr
Bläsergottesdienst
Samstag, 22.04.2015
18.00 Uhr
Abendmahlsfeier
en
Anzeig
Service
89-0
5 35 / 4
Tel. 0 3
ZEIT SPAREN –
private Kleinanzeigen
ONLINE BUCHEN:
anzeigen.wittich.de
Dürrröhrsdorf
Monatsspruch
Wer Bäume setzt, obwohl er weiß,
dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird,
hat zumindest angefangen,
den Sinn des Lebens zu begreifen.
Rabindranath Thakur
Winter ade!
Vom Schnee befreit sind alle Wiesen,
seine Nase hatten zwei Hasen gefunden.
Ein Jeder sah, sie taten es genießen,
schließlich hungerten sie seit Stunden.
***
Von Eisblumen befreit sind unsere Scheiben,
Lebewohl sagte uns Väterchen Frost.
Recht lange soll er jetzt von uns bleiben;
es ist für uns Menschen ein kleiner Trost.
***
Von Tannen befreit sind Märkte und Stuben,
die Sonne steigt höher, ein kleines Stück.
Sehnsüchtig flehen Mädchen und Buben
nach mehr oder weniger Liebesglück.
***
Der Adventsschmuck ist jetzt Vergangenheit.
Dafür lauern an Sträuchern und Bäumen,
Knospen auf ihre Entfaltung weit und breit;
sie wollen den Frühling nicht versäumen.
***
In Feld und Wald erwacht buntes Leben.
Mutter Natur hat ihre Wunder vollbracht
hat ein Meer von Blüten uns gegeben,
wir spüren den Frühling in seiner Pracht.
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S. Borchhardt
Dürrröhrsdorf
- 26 -
Nr. 3/2015
Das Wetter im Januar
Es gibt kaum einen anderen Gesprächsstoff der jahraus jahrein so
viele Menschen bewegt und erregt wie das Wetter. Dabei gibt, je
ungewöhnlicher es sich zeigt, desto häufiger ist es in aller Munde.
Das Bild - Kirschblüten vom Dresdner Ufer - in der SZ vom 21. Januar
2015 gab den Anlass das Wetter der Vergangenheit und besonders
einige Extreme im Monat Januar in unserer Gegend einmal besonders
zu betrachten. So wird berichtet, dass
-> 1559 die Bauern gleich nach Neujahr Hafer säten und im März
die Bäume blühten. Leider vernichtete ein Kälterückschlag im
April Saat und Früchte.
-> 1617 war ein außerordentlich warmer Frühling. Zu Lichtmeß
(3. Februar) blühten die Blumen auf den Wiesen und im März
die Bäume.
-> Das Vieh war den ganzen Winter über draußen und die Getreideernte begann schon nach Pfingsten.
Diese Beispiele aus einer Chronik sind Aussagen über das Wetter zum
Ende einer über mehrere Jahrhunderte bestehenden „Warmzeit“. Es
folgte eine Zeit, etwa nach 1650, die durch besonders lange, schneereiche und harte Winter gekennzeichnet war. So schreibt der Chronist:
„ 1705, in der Nacht vom 25. zum 26. Mai brachte ein Unwetter soviel
Schnee, dass die bereits belaubten Äste der Bäume unter der Last
brachen. Störche und andere Vögel verließen ihre Nester und viele
Tiere kommen durch die enormen Schneemassen um.“
Immer wieder waren es kalte und schneereiche Winter, die das
Überleben der Menschen erschwerten. In unserer Zeit waren es vor
allem die Winter 1946/47, 1969/70 und 1978/79, die in der Landwirtschaft, Industrie und im Transportwesen größere Schäden und
Ausfälle hinterließen.
Besonders hart war der Winter 1969/70. Er begann am 25. November
mit starken Schneefällen, die mit unterschiedlicher Intensität bis Mitte
April andauerten. Anfang Januar setzten starke Schneewehungen
ein, die den sogenannten Schienen- und Straßenverkehr stark behinderten. Der Personenzug Pirna-Neustadt blieb am 10. Januar
zwischen Helmsdorf und Stolpen in einer Schneeverwehung stecken
und wurde vollkommen eingeschneit. Es waren die Einschnitte im
Gelände, in denen die Gleise auf einer Länge von 2,1 km zugeweht
waren. Die Schneehöhe im Gleisbett betrug zwischen 3 m und 5,40 m
und etwa 3.300 m3 Schnee musste von den Gleisen beseitigt werden.
870 Arbeitskräfte am Tag und 220 Arbeitskräfte in der Nacht unterstützt von 2 Schneeschleudern waren auf dem Streckenabschnitt
Pirna-Neustadt im Einsatz. Etwa 3 t Sprengstoff wurden benötigt um
die Schneemassen zu lockern und den Einsatz der Schneeschleuder n
zu ermöglichen. Die Strecke zwischen Dürrröhrsdorf und Stolpen
konnte am 16. Januar wieder freigegeben werden, musste aber
auf Grund weiterer Schneeverwehungen wieder mehrmals gesperrt
werden. Der letzte starke Schneefall war noch am 2. Mai 1970.
Besonders hart traf es die Bevölkerung in weiten Teilen Sachsens in
der Nacht vom 31.12.1978 zum 01.01.1979. Auf Grund von Kohlemangel in den Kraftwerken kam es zu Notabschaltungen des Stromnetzes und auch zur Versorgung der Haushalte mit Fernwärme. Die
SZ vom 30./31.12.1978 schreibt: „Mit einem starken Rückgang der
Temperaturen bis stellenweise -17 Grad ist gestern auf dem Gebiet
der Republik eine einschneidende Wetterveränderung eingetreten.
Regen, Schnee und Glatteis in weiten Gebieten bestimmen das Wetter
seit dem frühen Morgenstunden. Nachrichten- und Verkehrsverbindungen waren unterbrochen, durch Stromausfälle versagten die
Heizungen in den Großviehanlagen - Tiere erfroren, Wasserleitungen
platzten und die Kohleversorgung war nicht in jedem Fall gesichert.“
Auch für die Bevölkerung waren die Auswirkungen des extremen
Winters nicht ohne Folgen. Stromabschaltungen, Probleme im Berufsverkehr und die Stromzuteilung für die Betriebe zwungen zu
ungewöhnlichen Maßnahmen. Trotz der Kälte von -20 Grad und
30 cm Schnee gab es in der Schweinemastanlage Wilschdorf und in
der Milchviehanlage Porschendorf zwar Probleme im Arbeitsablauf,
die aber durch den persönlichen Einsatz aller Beschäftigten gelöst
werden konnten. Lediglich die Kükenaufzuchtanlage in Polenz und
die ferkelaufzuchtanlage in Berthelsdorf hatten durch den Stromausfall
kurzzeitig große Probleme um die Temperaturen in den Ställen auf
das erforderliche Maß zu halten.
Wenn auch die Temperaturen in den letzten 20 Jahren nach „oben“
gegangen sind, wird es nach Aussagen von Klimaforschern weiterhin
kalte Winter und heiße Sommer geben - aber die Wetterextreme und
die damit verbundenen lokalen Auswirkungen, wie Hochwasser,
Stürme und heftige Gewitter werden zunehmen.
Walter Weiß
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Nr. 3/2015
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Dürrröhrsdorf
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Angebote im GogelmoschHaus in Stolpen/Schafbergblick 1
Die Kurse und Angebote bedürfen der Anmeldung! Tel.: 035973 849170 oder www.gogelmosch-haus.de
Einzelangebote
Mo., 16. April 2015 ab 8.30 Uhr Fr., 27. März 2015 ab 19.00 Uhr Sa., 23. Mai 2015 19.30 - 15.00 Uhr GogelmoschFrühstück
Offener Literatur- und Lesekreis
Start in den Kräuterfrühling-Wildkräuterkochtag mit Exkursion
Anmeldung ab sofort, Teilnehmeranzahl begrenzt.
Wochenangebote - Kursteilnahmemöglichkeit bitte beim Gogelmosch e. V. erfragen
Montag
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Geburtsvorbereitungskurs
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
10.30 - 12.00 Uhr
ab 11. März
14-täglich
KrabbelgruppenTreff
10.30 - 11.30 Uhr
Sport am Vormittag
ab 10.30 Uhr
Zwergensprache
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
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Rückbildungskurs
ab 13.00 Uhr
Klavierunterricht
ab 13.00 Uhr
Osteopathiesprechstunde
ab 14.30 Uhr
Hebammensprechstunde
13.00 - 14.00 Uhr
Herren-Sport
ab 13.00 Uhr
Flötenunterricht
ab 14.00 Uhr
Blechbläser/Musikalische Früherziehung
15.00 - 17.00 Uhr
Leseclub ab 8 Jahre
15.00 - 17.00 Uhr
Jugendcafé
13.00 - 14.00 Uhr
Leseclub 6 - 8 Jahre
ab 15.00 Uhr
verschiedene Tanzkurse 4 - 18 Jahre
15.00 - 17.00 Uhr
Trauercafé
jeden 1. Freitag
im Monat
Schülerförderung
Deutsch, Mathe,
Englisch
Schülerförderung
Deutsch, Mathe,
Englisch
ab 14.00 Uhr
Klavierunterricht
Schülerförderung
Deutsch, Mathe,
Englisch
16.00 - 17.00 Uhr
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ab 16.00 Uhr
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Englisch Anfänger
Erwachsene
16.30 - 18.00 Uhr
Englisch Anfänger,
18.30 - 20.00 Uhr
Spanisch Aufbaukurs
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Englisch Fortg.
19.15 - 20.30 Uhr
Meridian-Yoga
19.30 - 21.00 Uhr
Yoga
18:30 - 19:30 Uhr
Tanz Dich Fit
19.00 - 20.00 Uhr
Rücken FitBeckenboden
In der Trauer nicht allein.
Trauercafé in Stolpen!
Trauern ist ein langsames und schmerzliches Abschiednehmen von einem geliebten Menschen. Wenn Sie sich auf diesem Weg allein
gelassen fühlen, möchten wir Sie gern, begleiten. Darum laden wir Sie mit anderen Trauernden herzlich zu einer Begegnung bei Kaffee
und Kuchen ein. Dieses Angebot ist kostenfrei und offen für alle.
Stolpen: Datum: GogelmoschHaus (im Erkerzimmer)
Schafbergblick 1/01833 Stolpen
am 10. April 2015, immer jeden ersten Freitag im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr
Auf Anfrage stehen wir Ihnen gern für Einzelgespräche zur Verfügung.
Ansprechpartner: Carolin Konopke
Telefon: 03596 5089705 Mobil: 0151 46134736
E-Mail: [email protected]