Wesenitztaler Landbote Jahrgang 25 Nummer 3 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den OT Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Freitag, den 20. März 2015 © pixelio.de / JoSchu April Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach frohe Ostern Anzeigen Das ist die Drossel, die da schlägt, der Frühling der mein Herz bewegt; Ich fühle, die sich hold bezeigen, die Geister aus der Erde steigen. Das Leben fließt wie ein Traum mir ist wie Blume, Blatt und Baum. Theodor Storm, 1817 - 1888 Dürrröhrsdorf -2- Nr. 3/2015 Aus dem Inhalt Winterferienrückblick Flohmarkt der Kita „Mossmutzelreich“ und des Hortes Chorfasching Das Wetter im Januar Seite 19 Seite 19 Seite 24 Seite 26 Nr. 3/2015 -3- Müllkalender Monat März/April 2015 für alle Ortsteile Hausmüll: Papier: Bioabfall: Gelber Sack: 31.03. und 14.04.2015 09.04.2015 24.03. und 08.04.2015 25.03. und 09.04.2015 Bereitschaftsdienst der Kassenärzte und Apotheken Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochenenden Samstag 07:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr an Feiertagen und Brückentagen 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr Der jeweils Dienst habende Arzt ist über Telefon 0351 501210 oder 116117 zu erfragen. Gleichfalls unter diesen Telefon-Nummern ist der Apothekenbereitschaftsdienst zu erfragen. Dürrröhrsdorf Bereitschaftsdienst der Zahnärzte im Raum Neustadt, Stolpen, Lohmen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach – März/April 2015 von 09.00 bis 11.00 Uhr in der Praxis 21./22.03.2015 Dr. Böhmer, Stolpen, Pirnaer Landstraße 2 Tel. 035973 26435 28./29.03.2015 Dr. Boden, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Kastanienweg 5 Tel. 035026 90352 03.04.2015 Dr. Franke, Neustadt, Rosemgasse 3 Tel. 03596 602096 04.04.2015 Dr. Lehnung, Neustadt, Goethestraße 2 Tel. 03596 502220 05.04.2015 Dr. Boden, Dürrröhrsdorf, Kastanienweg 5 Tel. 035026 90352 06.04.2015 DS Lindemann, Neustadt, W.-Kaulisch-Straße 1 Tel. 03596 502796 11./12.04.2015 DS Hölzel, Neustadt, A.-Bebel-Straße 30 Tel. 03596-501894 Kurzfristige Änderung Notdienstplan März IMPRESSUM Dürrröhrsdorf -4- Nr. 3/2015 Wesenitztaler Landbote Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen erscheint monatlich. -Herausgeber: Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, die Bürgermeister der Gemeinden -Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. -Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nr. 3/2015 -5- Aufruf zum 2. Blutspendetermin! Am Mittwoch, dem 25.03.2015 findet von 15:00 - 19:30 Uhr Blutspende im Orts- und Vereinszentrum Dürrröhrsdorf statt. Aktuelles zum Dittersbacher Jahrmarkt Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach wirbt künftig mit einem neuen Logo für den Dittersbacher Jahrmarkt. Das Design entstand beim Medienservice „Skarabäus“ Thomas Kreisl in Wilschdorf und soll künftig alle Werbeträger zieren. Aktuell sind in der Gemeindeverwaltung Aufkleber für den 347. Dittersbacher Jahrmarkt kostenlos erhältlich. In den nächsten Tagen wird die Homepage des Dittersbacher Jahrmarktes aktualisiert, so dass ab März auch die Veranstaltungen zum Dittersbacher Jahrmarkt einzusehen sind. Ein bunter Nachmittag für unsere Senioren Bereits jetzt möchten wir vor allem Seniorinnen und Senioren unserer Ortsteile auf den großen Seniorennachmittag am Kirmesdienstag (1. September ab 15.00 Uhr im Festzelt der Vereine)aufmerksam machen. Sie sind alle herzlich eingeladen, wieder zwei gemütliche Stunden mit den Burkauer Musikanten und bei Kaffee und Kuchen, serviert von den Kindern des Schulhortes, zu verbringen. Wir werden, wie 2014, wiederum einen kostenlosen Busverkehr einrichten, der Sie zum Festplatz bringt und anschließend nach 17.00 Uhr wieder in Ihre Heimatorte fährt. Die Abfahrtszeiten werden wir Ihnen rechtzeitig im Landboten mitteilen. Bewerbungsfrist für Händlergeschäfte verlängert Darauf hinweisen möchten wir außerdem, dass die Bewerbungsfrist für Händler bis zum 30.06.2015 verlängert wurde. Interessenten können sich gern in der Gemeindeverwaltung bei Frau Lehmann unter 035026 97512 anmelden. Über eine Anmeldung ortsansässiger Händler freuen wir uns besonders. Landtechnik und Absolvententreffen zum Dittersbacher Jahrmarkt Der Kirmessonntag soll auch 2015 wieder der Landwirtschaft gehören. Auf dem diska- Parkplatz soll wiederum eine Ausstellung historischer Land- und Handwerkstechnik stattfinden. Interessenten für eine solche Präsentation können sich noch bis Juli beim Bürgermeister Jochen Frank oder bei Rolf Scholze melden. Ein besonderer Höhepunkt wird das Treffen von Absolventen der Landwirtschaftsschule des VEG Dittersbach am Sonntag ab 14.00 Uhr im Festzelt Beyer sein. Dürrröhrsdorf Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Helmsdorf Dazu laden wir Sie, liebe Landeigentümer der Gemarkung Helmsdorf, recht herzlich ein. Wann? Freitag 10.04.2015, 19.00 Uhr Wo? “Gemeindezentrum“ in Helmsdorf Tagesordnung: - Begrüßung - Verlesung der Niederschrift der ordentlichen Genossenschaftsversammlung vom 28.03.2014 - Bericht des Jagdvorstehers - Kassenbericht und Kassenprüfung - Vorstellung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015/16 - Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015/16 - Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin - Verschiedenes Im Anschluss findet ein gemeinsames Abendessen statt. Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Anmerkungen: 1.) Der Jagdvorsteher bietet allen interessierten Jagdgenossen an, sie über alle wesentlichen Belange der Jagdgenossenschaft per E-Mail zu informieren. Bitte mailen Sie hierzu Ihre E-Mail Adresse an [email protected]. Bitte fügen Sie in die Betreffzeile ein, dass Sie Jagdgenosse von Helmsdorf sind. 2.) Der Jagdvorstand ist dazu verpflichtet ein aktuelles Jagdkataster zu führen (§ 21 Abs 1 Satz 2 SächsJagdVO). Die Jagdgenossen werden hiermit nochmals aufgefordert, unter Verwendung des Jagdkataster-formulars Ihr Eigentum an uneingeschränkt jagdbaren Grundflächen der Gemarkungen Ober- und Niederhelmsdorf anzuzeigen (erhältlich beim Vorsitzenden). Dies beinhaltet insbesondere auch Rechtsänderungen in den Eigentumsverhältnissen. gez. Ulrich Seemer, Vorsitzender Einladung Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Stürza/ Dobra am Donnerstag, dem 26.03.2015 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Stürza werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Jagdbezirk Stürza/Dobra gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird, eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Bericht der Jagdpächter 4. Entlastung Vorstand und Kassierer 5. Diskussion 6. Auszahlung der Pacht 7. Filmvorführung Der Vorstand Versteigerungsaktion wieder am Montagabend Traditionell soll es auch 2015 eine Versteigerungsaktion im Vereinszelt ab 20.00 Uhr geben. Der Ortschaftsrat präsentiert wiederum unter Federführung von DJ Gerald Kaiser Nützliche und Kurioses für den guten Zweck. Die nächste Ausgabe erscheint am: J. Frank Bürgermeister Donnerstag, der 2. April 2015 Freitag, der 17. April 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dürrröhrsdorf -6- Jagdgenossenschaft „Wesenitztal“ Dürrröhrsdorf - Dittersbach An alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Dürrröhrsdorf - Dittersbach Einladung Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft „Wesenitztal“ laden wir alle Landeigentümer recht herzlich ein. Diese Versammlung findet am Mittwoch, dem 08.04.2015, um 19.00 Uhr im Speiseraum der Agrargenossenschaft, Porschendorfer Str. 8 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes 5. Informationsbericht der Jagdpächter 6. Anfragen und Diskussionen 7. Auszahlung der Jagdpacht. Wir erwarten Ihre zahlreiche Teilnahme. Der Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Wilschdorf An alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Wilschdorf Einladung Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wilschdorf laden wir alle Landeigentümer recht herzlich ein. Die Versammlung findet am Freitag, dem 17.04.2015, um 19:30 Uhr In der Feuerwehr Wilschdorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Bericht Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes 5. Neuaufnahme eines Jagdpächters 6. Anfragen und Diskussion Wir erwarten Ihre zahlreiche Teilnahme. Der Jagdvorstand Einladung Am Montag, 23.03.2015, 19:00 - 19:45 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Dobra im Dorfgemeinschaftshaus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Dobrasind hierzu recht herzlich eingeladen. Der Ortschaftsrat Dobra ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Nr. 3/2015 Frühjahrsputz 2015 - Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, an Vereine und Kulturgruppen Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch der Winter 2014/15 war, zumindest bisher, kein richtiger Winter. Die wenigen Tage Schnee und Eis konnte man auch 2015 zählen. Dafür „blüht“ und „wächst“ auch in diesem Jahr der Schmutz, Abfall und Unrat an manchen öffentlichen Plätzen und Ecken. Genau wie im privaten Bereich, möchten wir gern diesen Überresten der Zivilisation zu Leibe rücken. Als besondere Schwerpunkte sehen wir dabei unsere öffentlichen Einrichtungen wie die DGH, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen oder Feuerwehrgerätehäuser. Auch die Wanderwege durch und um unseren Ort gilt es im Blick zu haben. Wir freuen uns über jeden Beitrag und jede Initiative von Privatpersonen und Vereinen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf, sich der Frühjahrsputzaktion am 28.03.2015 oder an einem anderen Tag anzuschließen. Empfehlungen zu möglichen Einsatzorten und deren Koordinierung geben die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 035026 97512 (Frau Lehmann) bzw. der jeweilige Ortsvorsteher. Hinweise zum Frühjahrsputz in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Vom Unrat befreit werden sollten: - Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Parkflächen, - Spielplätze und Sportanlagen, Turnhalle - Vereinshäuser, Dorfgemeinschaftshäuser - Schule und Kindergärten - Wander,- Rad- und Reitwege - Bushaltestellen u. a. Was sollte aufgesammelt werden? Gegenstände aus Kunststoff, Metall, Glas, Papier, Holz, Gummi, die von Hand erfassbar sind. Für Restabfälle sind die roten Aktionssäcke vorgesehen (über Gemeindeverwaltung erhältlich). Verpackungsabfälle mit Grünem Punkt werden mit den üblichen gelben Säcken entsorgt. Nicht gesammelt werden: - Organische Abfälle - Gehölzschnitt - Grasschnitt usw. Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Sperrmüll, Reifen u. a.) und/oder wegen ihrer Gefährlichkeit (Sonderabfälle, Batterien, Chemikalien u. a.) nicht in Säcken entsorgt werden können, sind an den Sammelstellen abzulagern bzw. dem Bauhof über die Gemeindeverwaltung zur Abholung anzuzeigen. Der Aktionstag dient nicht der Entsorgung privaten Mülls bzw. zur Erfassung von Sperrmüll. Private Grundstücke werden dementsprechend nicht entsorgt. Für die Ablagerung der roten Restabfallsäcke werden folgende Sammelpunkte eingerichtet: Elbersdorf: Containerplatz Porschendorf: Mühlenhof-Straßenseite Wünschendorf: Containerplatz Dittersbach: Markt Dürrröhrsdorf: Buswendeplatz und Parkplatz Porschendorfer Straße Wilschdorf: Containerplatz Am kleinen Teich Dobra: Containerplatz /Dorfplatz Stürza: Containerplatz Viebigweg Die Materialien sind bitte bis spätestens Montag, 30.03.2015, um 06.00 Uhr an den Sammelstellen abzulagern. Abfälle in gelben Säcken werden zu den regulären Terminen und an den üblichen Plätzen entsorgt. Der örtliche Bauhof wird ab 30.03.2015 die Sammelstellen anfahren. Wir würden uns freuen, wenn in diesem Jahr wieder viele engagierte Bürger die Frühjahrsputzaktion unterstützen. J. Frank Bürgermeister Nr. 3/2015 -7- Grünschnitt verbrennen Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Grünschnitt untersagt ist. Das Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge veröffentlichte diese Meldung im Herbst vorigen Jahres. Ein Lager- bzw. Brauchtumsfeuer kann mit Genehmigung durchgeführt werden. Anträge erhalten Sie im Ordnungsamt bei Frau Lehmann. Ordnungsamt An die Vermieter von Ferienwohnungen! Unserem kleinen beschaulichen Ort Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit seinen Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf suchen immer wieder Urlauber auf, die gern wandern, auch nur die idyllische Ruhe genießen wollen aber auch gern die nahe gelegene Großstadt Dresden für einen Konzertbesuch oder nur zum Bummeln nutzen. Dafür stellen Sie, lieber Vermieter, Räumlichkeiten zur Verfügung, dass man einen Kurzurlaub planen oder aber auch länger bei uns verweilen kann. Wir, die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, möchten Sie dabei gern unterstützen. Nicht alle Vermieter sind in unseren Gaststätten- und Gastgeberverzeichnis eingetragen, welches wir gern bei Anfragen von Urlaubern, diesen zusenden. Sind Sie dort eingetragen, erhalten Sie von mir auch regelmäßig alle Neuigkeiten, Prospekte usw., die für Sie und Ihre Gäste genutzt werden können, zugesandt. Auch können Sie sich kostenfrei auf unserer Gemeindeseite, welche Sie im Internett unter „Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach“ finden, eintragen lassen. Fragen Sie bitte diesbezüglich in der Gemeindeverwaltung, Fremdenverkehrsamt (035026 97528 oder [email protected]), nach. Kaiser, Fremdenverkehrsamt Dürrröhrsdorf Vorarbeit zur Einführung einer Hundesteuer nach Größenklassen In der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach soll die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer i.d.F. vom 01.04.1998 überarbeitet werden. Es angedacht, die Steuer abgestuft nach der Größe des Hundes zu erheben: Größenklasse 1/ Schablone A2+ groß Größenklasse 2/ Schablone A3 mittel – Größenklasse 3/ Schablone A4 klein 65 EUR p.a. 45 EUR p.a. 24 EUR p.a. Um die Hunde in die richtige Größenklasse einsortieren zu können, stehen im Rathaus drei verschiedene Holzschablonen für die Vermessung der Tiere bereit. Es gilt jeweils die preiswerteste Kategorie, soweit der Hundehalter durch eine Vorführung und Vermessung seines Tieres im Rathaus eine Einsortierung gem. § 5 des Satzungsentwurfes in die richtige Größenklasse gewährleistet hat. Die vorerst einzige Kategorisierungsbeschau findet am 01.04.2015, ab 13 Uhr im Ratssaal/Hauptstraße 122 statt. Mit freundlichen Grüßen Steueramt Anzeigen Dürrröhrsdorf -8- Nr. 3/2015 Nr. 3/2015 -9- Dürrröhrsdorf Dürrröhrsdorf - 10 - Nr. 3/2015 Nr. 3/2015 - 11 - Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge am 05.02.2015 gemäß § 76 Absatz 2 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) vorgelegt. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates Nr. 02/2015 vom 22.01.2015 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monates beanstandet. Entsprechend § 119 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung wird der Beschluss somit vollzogen. Gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.634.676,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.993.004,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -358.328,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -358.328,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 453.557,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 421.767,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 31.790,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 31.790,00 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -358.328,00 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergebnisses auf 31.790,00 EUR - Gesamtergebnis auf -326.538,00 EUR Dürrröhrsdorf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.932.910,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.739.268,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder —bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 193.642,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf 1.601.737,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf 1.564.317,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 37.420,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder —fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder —fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 231.062,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 340.000,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -340.000,00 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder —fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittel bestandes auf -108.938,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300,00 vom Hundert - für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450,00 vom Hundert - Gewerbesteuer 399,00 vom Hundert Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 09.03.2015 Frank Bürgermeister Dürrröhrsdorf - 12 - Der Haushaltsplan liegt gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO ab Montag, dem 23.03.2015 für die Dauer von einer Woche während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, Zimmer E7 (Kämmerei) zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus. Hinweis der Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolge (Heilung): Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Frank Bürgermeister Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt Vollzug der Baugesetze Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im Ortsteil Wilschdorf der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt folgenden Bescheid: 1. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 27.11.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „An der Feuerwehr“, bestehend aus der Planzeichnung „Teil A“ und den textlichen Festsetzungen „Teil B“ einschließlich der Begründung „Teil 0“, jeweils in der Fassung vom 29.04.2014, zuletzt geändert am 04.09.2014, einschließlich der redaktionellen Änderungen vom 04.11.2014 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 12.08.2014, wird mit der Auflage unter 2. und der redaktionellen Änderung unter 3. dieses Bescheides gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB genehmigt. Gründe: Die Genehmigung kann erteilt werden, weil der Bebauungsplan, vorbehaltlich der Erledigung der Auflage unter Nr. 2. und der redaktionellen Änderung unter Nr. 3 dieses Bescheides, ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dem Baugesetzbuch, den aufgrund des Baugesetzbuches erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht. 2. Auflage Auf die Verfahrensleiste ist der Hinweis „Die Darstellung der Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern im Bereich des Bebauungsplanes entspricht dem katastermäßigen Bestand vom 12.02.2015 und gilt nur für Übersichtszwecke. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Pirna, am 12.2.15 Unterschrift Abt. Vermessung“ Nr. 3/2015 aufzunehmen und durch das Vermessungsamt bestätigen zu lassen. 3. Redaktionelle Änderung Auf den Bebauungsplan ist folgender Hinweis aufzunehmen: „Geändert gemäß Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge vom 02.02.2015, AZ.: 3230621.4-100.060-05.0 Dürrr.-Ditt., 12. Feb. 2015 Ort, Datum Unterschrift Dienstsiegel“ Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge einzulegen. Hinweise: Nach Erledigung der Auflage und der redaktionellen Änderung ist der Bebauungsplan gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen. Danach ist die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Den Nachweis der Inkraftsetzung geben Sie uns bitte für unsere Unterlagen zur Kenntnis. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Flächennutzungsplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolge hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, können die genannten Rechtsverletzungen zeitlich unbefristet geltend gemacht werden. Zur Verfahrensweise der Anzeige von Satzungen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO für die Satzungen nach dem ersten Teil des Baugesetzbuches und städtebaulicher Satzungen nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 3 und § 35 Abs. 6 BauGB bitten wir Sie das Rundschreiben vom 25. November 2014, Az.: 3230-621.0, des Landratsamtes zu beachten. Frenzel Abteilungsleiter Nr. 3/2015 - 13 - Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Hauptstraße 122 01833 Dürrröhrsdorf Bekanntmachung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Der Gemeinderat hat am 05.03.2015 mit Beschluss Nr. 09/15 den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestätigt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Vorentwurf der Planung in der Fassung vom 20.02.2015 wird vom 30.03.2015 bis einschließlich 14.04.2015 in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Montag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr) Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf der o. g. Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Dürrröhrsdorf Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf der o. g. Planaufhebung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Frank Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (Sächs-KomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Verbandssatzung) hat die Verbandsversammlung am 20. November 2014 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen. §1 Frank Bürgermeister Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Hauptstraße 122 01833 Dürrröhrsdorf Bekanntmachung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Fischbacher Straße — westlicher Teil“ im Ortsteil Wilschdorf Der Gemeinderat hat am 05.03.2015 mit Beschluss Nr. 09/15 den Vorentwurf der o. g. Planaufhebung bestätigt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Fischbacher Straße — westlicher Teil“ im Ortsteil Wilschdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B) in der Fassung vom 22.02.2015 wird vom 30.03.2015 bis einschließlich 14.04.2015 in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Montag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr) Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: (1) im Erfolgsplan die Erträge 2.622.600 Euro die Aufwendungen 2.482.200 Euro der Jahresverlust 140.400 Euro (2) im Liquiditätsplan der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 674.500 Euro der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.229.700 Euro der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.555.200 Euro §2 Es werden festgesetzt: (1) der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.594.200 Euro (2) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.513.100 Euro (3) der Höchstbetrag der Kassenkredite 450.000 Euro Stolpen, 25. Februar 2015 Steglich Verbandsvorsitzender Mit Bescheid vom 24. Februar 2015 hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den am 20. November 2015 durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ beschlossenen Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt: Dürrröhrsdorf - 14 - Gemäß § 58 SächsKomZG in Verbindung mit den §§ 74 bis 76 der SächsGemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan ab 23. März 2015 für die Dauer einer Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Markt 26 in 01833 Stolpen zu den ausgewiesenen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausgelegt. Stolpen, 25. Februar 2015 Steglich Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 15. Mai 2003 Auf der Grundlage des § 43 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013 (SächsGVBI. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBI. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014, (SächsGVBI. S. 234), den §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBI. S. 822) und den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom 19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ folgende 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 15. Mai 2003 beschlossen: §1 Änderung des § 44 Absatz 2 WVS In § 44 Absatz 2 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: - ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer 2,13 € - einschließlich 7 % Umsatzsteuer 2,28 € §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft. Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Nr. 3/2015 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung (AWS) vom 28.03.2007 Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013 (SächsGVBI. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBI. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBI. S. 234), den §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBI. S. 822) und den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom 19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ folgende 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 28.03.2007 beschlossen: §1 Änderung des § 47 Abs. 1 AWS In § 47 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: 1. für die Teilleistung der Schmutzwasserbeseitigung (§ 2 Absatz 1, 2. Anstrich) 3,35 € je angefallenem Kubikmeter, 2. für die Teilleistung der Grauwasserentsorgung (§ 2 Absatz 1, 3. Anstrich) 2,92 € je angefallenem Kubikmeter, 3. für die Teilleistung der Klarwasserentsorgung (§ 2 Absatz 1, 4. Anstrich) 1,17 € je angefallenem Kubikmeter. §2 Änderung des § 47 Abs. 2 AWS In § 47 Abs. 2 wird der bestehende Gebührensatz durch folgenden neuen Gebührensatz ersetzt: Die Verbrauchsgebühr nach § 44 Absatz 1 beträgt für die Teilleistung der Niederschlagswasserableitung (§ 2 Absatz 1, 5. Anstrich) 0,85 € je Quadratmeter gewichteter versiegelter Grundstücksfläche. Nr. 3/2015 - 15 - §3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft. Dürrröhrsdorf den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom 19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms aus Kläranlagen und des Abwassers aus Sammelgruben vom 23.04.2008 beschlossen: Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Stolpen, den 28.01.2015 §1 Änderung des § 11 Abs. 1 EKS In § 11 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: 31,94 €, a) für Klärschlamm aus Kläranlagen pro m3 b) für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben 18,14 €. pro m3 §2 Änderung des § 11 Abs. 2 EKS In § 11 Abs. 2 werden die bestehenden Gebührensätze für Nebenleistungen durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: a) für Mehrlängen an Saugschlauch über 20 m zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro 5-Meter-Schlauchlänge 2,98 €, b) für eine vom Verpflichteten zu vertretende vergebliche Anfahrt 71,40 €, c) für die grundhafte Reinigung der ersten 6 m3 Anlagenvolumen zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anlage 178,50 €, d) für die grundhafte Reinigung jedes weiteren m3 Anlagenvolumens über 6 m3 hinaus zusätzlich zur Gebühr nach Buchstabe pro 9,52 €, m3 e) für den Einsatz eines kleinen Saugfahrzeuges (Fassungsvermögen 5 m3) zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 23,80 €, f) für Notdienst werktags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 89,25 €, g) für Notdienst samstags ab 13:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 107,10 €. §3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft. Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Steglich Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms aus Kläranlagen und des Abwassers aus Sammelgruben (EKS) vom 23.04.2008 Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), den §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) und Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dürrröhrsdorf - 16 - Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Nr. 3/2015 §2 Änderung des § 2 AAS In § 2 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt: (4) Der Verwaltungsaufwand beträgt für den Veranlagungszeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 pro Jahr und abgabenpflichtigem Grundstück 38,20 €. §3 Stolpen, den 28.01.2015 Änderung des § 3 AAS In § 3 Abs. 2 erhält der erste Halbsatz folgende Neufassung: nach dem Wort „Abgabenpflicht“ wird das Wort „endgültig“ eingefügt und die Wortgruppe „des Monats“ durch die Wortgruppe „des Kalenderjahres“ ersetzt. Steglich Verbandsvorsitzender §4 In-Kraft-Treten Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung — AAS) vom 09.07.2008 Auf der Grundlage der §§ 7 und 8 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.05.2004 (SächsGVBI S. 148) — zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2013 (SächsGVBI. S. 503), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der ab 01.05.2014 gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 146), der §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2003 (SächsGVBI. S.822) und den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 09.07.2008 beschlossen: §1 Änderung des § 1 AAS § 1 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: Der Zweckverband erhebt eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen durch den Freistaat Sachsen nach § 9 Abs. 2 AbwAG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SächsAbwAG. Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung der Zweckverband nach Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des Einleiters abgabenpflichtig ist. Kleineinleitungen sind Einleitungen von weniger als 8 m3 pro Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser im Jahresdurchschnitt in ein Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 1 und Nr. 3 WHG. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft. Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Stolpen, den 28.01.2015 Steglich Verbandsvorsitzender Nr. 3/2015 - 17 - Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren, die in der Zeit vom 20.03. bis 16.04.2015 ihren Geburtstag feiern „Man beginnt immer deutlicher zu erkennen: Das Leben ist nur eine Zeit der Aussaat, und die Ernte ist nicht hier.“ Vincent van Gogh 1853 - 1890 Dürrröhrsdorf Geburtenmitteilungen Leonie Schober, geboren am 01.02.2015 Eltern: Julia Venus und René Schober beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach Valentin Kochbeck, geboren am 24.02.2015 Eltern: Katrin Kochbeck und Christian Alexander Kochbeck beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach Kinder- und Familienglück in Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 21.03. Frau Ruth Barsch am 24.03. Herr Roland Krause am 24.03. Frau Gertrud Nachtigall am 27.03. Frau Roswitha Kühne am 27.03. Frau Martina Müller am 02.04. Herr Hans-Jürgen Günther am 02.04. Frau Carola Neumann am 03.04. Frau Reingard Gierth am 06.04. Frau Gisela Mückel am 09.04. Frau Gudrun Leuner am 14.04. Herr Anton Franke zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag in Dobra am 21.03. Frau Gisela Jäckel am 27.03. Herr Klaus Böhm am 06.04. Herr Günter Roßig zum 83. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag in Stürza am 26.03. Frau Christine Schulze am 12.04. Frau Elli-Ruth Göbel am 15.04. Herr Friedhold Hartmann zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag in Porschendorf am 26.03. Frau Ilse Fuchs am 30.03. Herr Fritz Renger am 01.04. Frau Charlotte Körner am 10.04. Frau Helga Löser zum 89. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag in Elbersdorf am 24.03. Frau Annerose Henneberg am 08.04. Herr Egon Mehnert am 15.04. Frau Annelies Hesse zum 91. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 92. Geburtstag in Wilschdorf am 01.04. Herr Klaus Kunadt am 03.04. Herr Günter Pfähler am 09.04. Frau Irene Forker zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 81. Geburtstag in Wünschendorf am 26.03. Herr Harald Pech am 29.03. Frau Lydia Findeisen am 30.03. Frau Elli Schletter am 31.03. Frau Ingrid Kache am 01.04. Frau Helga Rietzschel am 05.04. Frau Sigrid Rietzschel zum 84. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 60. Geburtstag In jedem Kind liegt eine wunderbare Tiefe. Robert Schumann In Sachen „Schnullerprämie“ war in den vergangenen Tagen der Bürgermeister in unserer Gemeinde unterwegs. An dieser Stelle möchten wir folgenden Elternpaaren nochmals sehr herzlich zur Geburt ihrer Kinder gratulieren. Wir wünschen den Großen und Kleinen alles Gute, viel Gesundheit und Freude. Glückwünsche und eine Schnullerprämie gingen im Februar nach Dürrröhrsdorf auf die Ziegeleistraße. Dort freuen sich Heike Futterschneider und Sebastian Ehrlich über die prächtige Entwicklung ihres Tochter Luna Fabienne. Kristin Ringel und Thomas Körnig wurden im September 2014 stolze Eltern des kleinen Luca Thomas, der nun im Mittelpunkt der Familie aus Wilschdorf steht. J. Frank Bürgermeister Dürrröhrsdorf - 18 - Eheschließungen Standesamtsmitteilungen Vor dem Standesamt in Dürrröhrsdorf-Dittersbach haben die Ehe geschlossen am 15. Februar 2015 Herr Dirk Adam und Frau Steffi Adam geb. Knobloch beide wohnhaft in Sebnitz, OT Ottendorf Das große Glück in der Liebe besteht darin, Ruhe in einem anderen Herzen zu finden. Julie de Lespinasse (1732 - 1776) Nr. 3/2015 Aus der Arbeit des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 05.03.2015, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. Tagesordnung: TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung TOP 2 Protokollkontrollen vom 22.01.2015/18.12.2014 TOP 3 Bericht des Bürgermeisters TOP 4 Fragen und Anregungen der Gäste TOP 5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Feststellung des Vorentwurfes - Beschluss TOP 6 Teilaufhebung Bebauungsplan „Fischbacher Straße – westlicher Teil“ Feststellung des Vorentwurfes - Beschluss TOP 7 1. Lesung zur Festsetzung der Ausleihgebühren von Bauhoftechnik TOP 8 Informationen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf“ 1. Tekturplanung TOP 9 Informationen zum Planungsstand Neubau Feuerwehrgerätehaus Stürza/Heeselicht TOP 10 Annahme von Spenden – Beschlüsse TOP 11 Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 08/2015 Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.02.2015. Die Planunterlagen sind nach § 3 (1) Baugesetzbuch für mind. 2 Wochen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 (1) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Der Beschluss wird mit 12 Ja Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen. Beschluss Nr.: 09/2015 Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Fischbacher Straße – westlicher Teil“ zuletzt geändert am 31.08.2001. Der Vorentwurf zur Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.02.2015 wird bestätigt. Die Planunterlagen sind nach § 3 (1) Baugesetzbuch für mind. 2 Wochen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 (1) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Mit diesem Spruch möchten wir sehr herzlich Lothar und Ilse Müller zum besonderen Ehejubiläum, ihrer „Diamantenen Hochzeit“, gratulieren. Das Jubelpaar feierte mit Freunden, Nachbarn und Verwandten gleich über mehrere Tage. Bürgermeister und Ortsvorsteher gratulierten im Namen der Gemeindeverwaltung und wünschten viel Glück und Gesundheit. J. Frank Bürgermeister Im Standesamt von Dürrröhrsdorf-Dittersbach wurde folgender Sterbefall beurkundet 01.03.2015 Herr Gottfried Leske zuletzt wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach Beschluss Nr.: 10/2015 Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in Höhe von 945,00 € gemäß beiliegender Liste. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 11/2015 Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in Höhe von 1170,00 € gemäß beiliegender Liste. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 12/2015 Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 200,00 € vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dürrröhrsdorf für die Gedenktafel in der Kirche Dittersbach. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 13/2015 Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 325,00 € von Frau Heike Kramer Dürrröhrsdorf-Dittersbach für die Gedenktafel in der Kirche Dittersbach. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 14/2015 Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 309,40 € von der Firma Medienservice Thomas Kreisl für den Seniorennachmittag zum Jahrmarkt 2015. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Hauptamt Nr. 3/2015 - 19 - Dürrröhrsdorf Ortsfest in Wünschendorf Die Wünschendorfer wollen dieses Jahr vom 29. bis 31. Mai wieder ein Ortsfest durchführen. Für ein Volleyballturnier werden noch Mitstreiter aus den umliegenden Ortschaften gesucht. Bitte bei Herrn Andreas Kühn Tel: 035026 90927 melden. Auch Helfer für den Auf- u. Abbau des Festzeltes und der Kegelbahn, für die Gestaltung des Kindernachmittages, für den Verkauf im Bratwurststand und Sponsoren, die unser mageres Budget mit Spenden aufbessern könnten, werden gesucht. Wer mithelfen will meldet sich bitte bei Herrn Wolfgang Weiß Tel.: 035026 91124. Der Ortschaftsrat Wünschendorf Winterferienrückblick Zwei Wochen mit vielen Erlebnissen und Ausflügen. In der ersten Woche haben die Kinder erfahren, was gesunde Ernährung heißen kann. Es wurde Brot gebacken, leckeres Müsli hergestellt, ein Wissensquiz, ein Geschmackssinnestesttest (KIM – Spiel) durchgeführt und es gab ein Besuch im Dresdner Hygienemuseum. Die erste Woche endete mit einem gemeinsam vorbereiteten, leckeren, gesunden Frühstück. Für unser Frühstück bekamen wir durch die Eltern und die Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH Unterstützung. Vielen Dank! In der 2. Woche hieß es Narrenfreiheit, mit einem tollen Fasching am Faschingsdienstag. Auf unserer Betteltour am Vormittag haben wir uns die Bonbons nach traditionellem Brauch „erbettelt“. Dazu haben sich die Kinder Sprüche ausgedacht z. B.: „Der Bürger- der Bürger-, der Bürgermeister, der macht mit seinen Leuten keinen Scheibenkleister. Zeigt eure Tüten und auch die Taschen und gebt uns was zum Naschen.“ Es wurde auf unsere Sprüche faschingstoll durch die Mitarbeiter im Rathaus, die Autowerkstatt Kretschmar, die Mitarbeiter des Mischfutterwerkes vertreten durch Frau Hauswald, Allianz Versicherungsagentur Herr Wirthgen und Frau Nikisch, die Autowerkstatt Berge, die Apotheke, der Friseur Marias Salon, der Zahnarzt Boden, die Sparkasse, die Volksbank, Bäckerei Werner reagiert. Vielen Dank den Spendern! Am Nachmittag ging das tolle Treiben in der Turnhalle weiter. Mit kleinen Wettkämpfen, Schminken, einer faschingsgerechten Verpflegung, mit einem Gruselzimmer und dem altbewährten Glücksrad ging die Narrenzeit für die Kinder viel zu schnell vorbei. Auch da gab es viel Unterstützung. Ich möchte mich bei den Eltern Frau Matschulla, Frau Drobnik, Frau von Wittich, Frau Rebisch, Frau Kretschmar und Tochter Jenny, Herr Müller sowie bei den Lehren Frau Ufer und Frau Glöß für die Unterstützung ganz herzlich bedanken. Es waren tolle Ferien. Ein großes Lob an die gute Vorbereitung und Umsetzung der Winterferien durch das Hort-Erzieherteam. Sibylle Marx Leiterin Hort Dürrröhrsdorf - 20 - Neuer Bewohner im Spatzennest Leider ist unser Meerschwein „Frieda“ in den Meerschweinchenhimmel geflogen und hat uns verlassen. Da sich unser Meerschwein „Susi“ so einsam gefühlt hat, beschlossen wir für Susi eine neue Freundin zu kaufen. Die große Gruppe der Spatzen fuhr mit dem Zug nach Langenwolmsdorf in die „Zoohandlung Hähnel“. Nach dem freundlichen Empfang von Herrn Hähnel zeigte er uns seine kleinen, niedlichen Meerschweine. Nr. 3/2015 Mandy‘s Krümelhof Wir heißen die neue Kindergruppe herzlich willkommen! Ein ereignisreiches Jahr 2014 liegt nun hinter uns, und ich möchte hier gern noch einmal die letzten Monate des vergangenen Jahres Revue passieren lassen. Im letzten Jahr verabschiedete ich kurz hintereinander die großen Kinder in den Kindergarten. Über das Jahr verteilt kamen dann nach und nach die neuen kleinen Kinder zur Eingewöhnung. In den Monaten von April bis Oktober kamen insgesamt 4 Neulinge, die nun bis ins Jahr 2016 hinein als neue Gruppe stabil bleiben. Mittlerweile haben sich alle Kinder gut eingelebt, und man kann bereits erste Freundschaften beobachten. Ich staune immer wieder über die verschiedenen Charaktere, Talente und Neigungen bereits im frühen Kleinkindalter bei den Kindern. Demokratisch stimmten die Kinder ab und entschieden sich für ein kleines schwarz-weiß-braunes Meerschwein. Im Kindergarten fand dann eine Namenweihe statt. Die Kinder tauften unseren neuen Bewohner „Friedabell“. Ein großes Dankeschön gilt der Zoohandlung Hähnel und Familie Rast für den Kauf des Meerschweines. Cindy Seifried Fasching im Spatzennest Meine neue Gruppe auf einen Haufen Trotz der vielen Neuankömmlinge gab es doch bereits einige Höhepunkte für Eltern und Kinder im letzten Jahr. So zum Beispiel unser jährliches Grillfest mit den Kindern und Eltern, in diesem Jahr sowohl mit den großen, schon verabschiedeten Kindern als auch mit der neuen Generation an Krabbelkindern. Jede Familie hat dazu ihren Teil beigetragen und wir hatten alle einen netten Nachmittag bei strahlendem Sonnenschein. Im Herbst dann durfte ich unsere Kindertageseinrichtung auf einem Fachtag für Kindertagespflege vor breitem Publikum vorstellen. Dies fand großen Anklang und so gab es einen Artikel in der Sächsischen Zeitung, in dem wir groß mit abgebildet worden sind. In der Weihnachtszeit haben die Kinder dann mit leuchtenden Augen die vielen Lichter überall bewundert und Weihnachtsliedern gelauscht. An einem Weihnachtskaffeenachmittag mit den Eltern hat uns der Weihnachtsmann dann auch noch ein paar kleine und große Überraschungen beschert. Am Montag, dem 16.02.2015 zogen die Erzieherinnen und Kinder mit den unterschiedlichsten Kostümen durch Porschendorf. Mit vielen Luftschlangen und Konfetti wurde das Dorf in Faschingsstimmung versetzt. Wir sangen lustige Lieder und bekamen von den Bewohnern Unmengen an Süßigkeiten, wofür wir uns herzlich bedanken möchten. Am Dienstag, dem 17.02.2015 starteten wir mit leckern Pfannkuchen und Brezeln in den Faschingstag. In unserem Turnraum fanden lustige Spiele und eine Minidisco statt. Cindy Seifried Zu Fasching gab es bei uns ein buntes Treiben mit ganz viel Spaß, tollen Kostümen und vielem mehr. Mittlerweile geht es schon mit Riesenschritten auf den Frühling und Ostern zu. Ich möchte die Gelegenheit hier trotzdem noch einmal nutzen um alle neuen Eltern und Kinder hier willkommen zu heißen. Möge unsere Zusammenarbeit so toll weiter laufen wie bisher! Eure Tagesmutti Mandy Gedig Nr. 3/2015 - 21 - In Stürza begann die Faschingszeit am 07.02.15, denn dann war es so weit, als 17 Kinder und Eltern dazu schlüpften in warme Winterschuh!!! Schnell dazu noch ein buntes Kostüm, dann ging es los, ganz ungestüm. Von Tür zu Tür sind wir gegangen, wo wir so manches Liedchen sangen. Einige Türen blieben (leider) verschlossen, doch dies machte uns nicht verdrossen. Viele freuten sich über uns Faschingskinder, wir hatten Spaß – und das mitten im Winter!!! Wir freuten uns auch über so manche Pause, bei der wir erhielten Kekse, Tee und Brause! Gegen Mittag fiel das Laufen dann zunehmend schwer, die Beine wollten einfach nicht mehr!!! Nicht alle Häuser konnten wir daher besuchen, wir hoffen, man wird nicht auf uns fluchen. Wir sagen DANKE für die erhaltenen Gaben, die wir nur dank Bollerwagen konnten tragen! Es waren viele Münzen und Scheine dabei und auch so manch nette Knabberei! 9 Kinder hielten durch bis zum Schluss, im nächsten Jahr diese Zahl wachsen muss!!! Damit war der erste finanzielle Grundstein unserer diesjährigen Faschingsfeier gelegt. Zur Organisation dieser erklärten sich die Mutti`s Doreen Pirnke, Diana Holdt und Manja Steglich bereit. Dazu haben sie sehr viele gemeinsame Stunden verbracht, um zu planen, zu basteln, leckere Muffins und Pizzataler zu backen und letztendlich den Partyraum zu schmücken. Anzeigen Dürrröhrsdorf Und dann endlich war der Faschingsdienstag da. Der Fasching startete schon früh in der Kita, bei dem die Kinder mit den Erzieherinnen spielten, tanzten und es schon neben anderen kleinen Naschereien die ersten Pfannkuchen gab. Dann war es aber endlich Nachmittag und die „große“ Faschingsparty ging los. Alle Kinder waren schon aufgeregt, da sie ja nicht wussten, was sie in diesem Jahr erwartet. Und dann kamen die 3 Clowns: Tricks, Flicks und Flacks ... ... die gemeinsam mit den Kindern spielten, tanzten, aßen, musizierten und vor allem ganz viel lachten. Leider ging der Nachmittag viel zu schnell vorbei, doch zum Abschluss wurde gemeinsam mit den 3 Clowns noch ein schönes Abschiedslied musiziert und jedes Kind bekam noch zur Erinnerung ein kleines Geschenk. Dieser Nachmittag wird allen noch lange in Erinnerung bleiben. An dieser Stelle möchten sich auch die Bachflöhe nochmal persönlich bei ihren Sponsoren, dem Getränkehandel Vierrether für die Getränke, dem Obstbau Menzel für den frischen Obstkorb und natürlich den Einwohnern von Stürza für ihre finanziellen und auch leckeren Spenden bedanken. Die Bachflöhe freuen sich schon auf den Fasching im nächsten Jahr. Ein großes DANKESCHÖN am Schluss ist für Tricks, Flicks und Flacks ein muss! Sie haben fürs Fest viel Zeit eingebracht und ihre Sache wirklich gut gemacht! VIELEN DANK ... auch an noch so manch anderen fleißigen Helfer!! D. H., M. St., C. Sch. Dürrröhrsdorf - 22 - 1990 - 2015 • 25 Jahre ASB OV Neustadt/Sa. e. V. Wir helfen hier und jetzt. Arbeiter-Samariter-Bund OV Neustadt/Sachsen e. V. Achtet auch Ihre Kita auf die Ernährung Ihres Kindes? Unsere Ernährung rückt mehr und mehr in den Fokus unseres Alltages. Durch die Vielzahl an Medien wird uns deutlich vermittelt und daran erinnert, wie wichtig eine gesunde und ausgewogene Kost für unser Wohlbefinden, und nicht zuletzt unsere Gesundheit ist. Wir sind ständig im Zeitdruck, unser Konsumverhalten hat sich dahingehend deutlich verändert, viele Fertigprodukte landen in unseren Einkaufskörben, um unter anderem Zeit für aufwendiges Kochen zu sparen, oder zumindest um die Zeit, neben der Arbeit, mit unserer Familie, Hobbies und Haushalt intensiver nutzen zu können. Die richtige Balance ist wichtig! Im ASB Ortsverband Neustadt/Sa. e. V., welcher derzeit 197 Erzieher beschäftigt und ca. 1.200 Kinder in insgesamt 15 Kitas im Einzugsgebiet des ASB Neustadt betreut, wird diesem Thema bereits aktiv entgegengetreten. Der ASB geht mit der Zeit, und passt sich den Umständen der Nr. 3/2015 Familien und deren Berufsalltages an, und ermöglicht durch ein reichhaltiges Angebot von Mahlzeiten somit eine gute Versorgung der Kinder. Der im August 1990 gegründete Wohlfahrtsverein, steht außerdem dafür, in einigen Kitas frisches Mittagessen, durch hauseigene Köche zuzubereiten. Der Verein versucht ausschließlich mit regionalen Lebensmittellieferanten zu kooperieren, um ausreichend Frische zu gewährleisten und regionale Unternehmen zu unterstützen. Teilweise bereiten die Erzieher des ASB auch das Frühstück vor, hier und da auch spielerisch in Zusammenarbeit mit den Kindern. Um auch hier für die richtige Balance zu sorgen, stehen auf dem Tagesprogramm der Kitas natürlich regelmäßiges Spielen, Singen, und Tanzen, ganz nach dem Belieben der Kinder und nach den neusten pädagogischen Erkenntnissen und der 25-jährigen Erfahrung im sozialen Bereich. Der ASB sorgt dafür, dass das Personal stets auf aktuellem Fachwissenstand ist. Weiterbildung ist hier selbstverständlich, um den Kindern die besten Bedingungen für deren Kindheit und frühkindliche Bildung zu schaffen. Noch mehr Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten des ASB und zur Kinderbetreuung erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage des ASB unter: http://www.asb-neustadt-sachsen.de/Kindertagesstaette.php Auch die kompetenten Mitarbeiter vor Ort können jederzeit kontaktiert werden und freuen sich auf Ihre Anregungen und Anfragen. SV Wesenitztal - Abteilung Fußball Punktspiel vom 11.04. bis 26.04.2015 1. Männermannschaft: 1 11.04.15 2 19.04.15 3 25.04.15 Samstag Sonntag Samstag 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr FV Gröditz SG Possendorf SV Lichtenberg H A H 2. Männermannschaft: 4 11.04.15 5 18.04.15 6 25.04.15 Samstag Samstag Samstag 12:45 Uhr 15:00 Uhr 12:45 Uhr 1. FC Pirna 2. SG Schönfeld SG Ullersdorf H A H B-Junioren: 7 18.04.15 8 25.04.15 Samstag Samstag 10:30 Uhr 10:30 Uhr Vfl Pirna-Copitz SC Großröhrsdorf A H in Wehlen C-Junioren: 9 11.04.15 10 18.04.15 11 25.04.15 Samstag Samstag Samstag 11:00 Uhr 11:00 Uhr 09:00 Uhr SpG Dippoldiswalde/Schmiedeberg SpG Neustadt/Hohnstein SpG Langburkersdorf/Sebnitz H in Wehlen H in Wehlen A D-Junioren: 12 11.04.15 13 18.04.15 14 25.04.15 Samstag Samstag Samstag 09:00 Uhr 11:00 Uhr 09:00 Uhr SV Birkwitz Pratzschwitz Hainsberger SV TSV Reinhardtsgrimma H A H E-Junioren: 15 12.04.15 16 19.04.15 17 26.04.15 Sonntag Sonntag Sonntag 10:00 Uhr 10:00 Uhr 09:00 Uhr TSV Graupa Hainsberger SV Heidenauer SV H H A F-Junioren: 18 12.04.15 19 19.04.15 20 26.04.15 Sonntag Sonntag Sonntag 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr TUS Wehlen SG Ullersdorf 2. BSV Sebnitz H H A Nr. 3/2015 - 23 - SV Wesenitztal Abt. Turnen/Gymnastik Männermannschaft bei TU-Pokal unverhofft erfolgreich Den Abschluss der 27. Dresdner Turnpokalrunde bildete auch in diesem Jahr der TU-Pokal. Obwohl keine Chancen mehr auf einen Jahressieg der Wesenitztaler Herrenmannschaft bestand, traten mit Heiko Müller, Franco Fritzsch, Eric Dräger und Martin Meißner trotzdem vier Männer an den Start. Aufgrund von Trainingsrückständen und Verletzung lief es an keinem der sechs Geräte optimal. Dennoch erturnten sich die vier Wesenitztaler entgegen der eigenen Erwartungen den dritten Podestplatz mit nur 4,5 Punkten Rückstand zum Sieger vom SV Felsenkeller Dresden. Mit dieser Leistung bewiesen sie, dass es für den SVW doch noch möglich ist mit den anderen Turnvereinen aus der Dresdner Region zu konkurrieren. Das große Problem bleibt jedoch die zunehmende Schwierigkeit genügend Starter für eine vollständige Mannschaft zu finden. Im Einzelklassement reichte es diesmal leider für niemanden bis zur Spitze. Heiko erturnte sich den siebten Platz, Eric wurde 14. und Martin 17. Franco musste zwei Geräte auslassen und landete deshalb auf Platz 28. Anschließend an den Wettkampf wurde noch Johannes „Jennes“ Göbel, der für viele auch als Turnvater gilt, anlässlich seines 80. Geburtstages geehrt. Er war es, der vor 27 Jahren die Dresdner Turnpokalrunde ins Leben rief und sie seitdem tatkräftig unterstützt. Dürrröhrsdorf Gute Platzierungen zum Start in das neue Turnjahr Am letzten Januarwochenende fand das traditionelle Hallenturnfest in der Porzellanstadt Meißen statt. Bereits zum 58. Mal wurde in drei verschiedenen Leistungsklassen um die begehrten Pokale geturnt. Für Paula Michel, Eileen Berger, Sandy Otto und Lydia Albrecht hieß es an diesem Morgen zeitig aufstehen, da der Wettkampf bereits um 8 Uhr beginnen sollte. Neben den 4 Wesenitztalerinnen kämpften in dieser Leistungsklasse noch 35 weitere Turnerinnen um den Sieg des kleinen Pokals. Hoffnungen auf den Gesamtsieg machte sich dabei Sandy Otto, die an allen 4 Geräten sehr sicher und sauber durchturnte. Insbesondere am Boden zeigte sie eine Übung mit sehr hohen Schwierigkeiten und auch am Sprung erhielt sie für ihren Überschlag die zweithöchste Wertung. Am Ende musste sie dennoch drei weiteren Konkurrentinnen den Vortritt auf das Podest lassen, die insgesamt noch schwierigere Elemente an den Geräten zeigten und dadurch höhere Endwertungen erhielten. Ein unverhoffter, vereinsinterner Wettstreit zeichnete sich dabei unter den drei anderen Wesenitztalerinnen ab. Lydia Albrecht, Paula Michel und Eileen Berger belegten mit nur wenigen Zehnteln Abstand die Plätze 11, 12 und 13. Damit zeigten die 4 Turnerinnen eine tolle Teamleistung, die die Hoffnungen auf weitere Erfolge bei den in diesem Jahr anstehenden Mannschaftswettkämpfen nährt. Weihnachtsschauturnen wieder großer Erfolg Auch wenn das traditionelle Weihnachtsschauturnen am dritten Adventssonntag 2014 kein so großes Event war wie das Jubiläumsschauturnen im vorangegangenen Jahr, gab es trotzdem auch diesmal wieder viel zu sehen. Von Klein bis Groß zeigten alle, was sie im letzten Jahr und den vorhergehenden gelernt haben. Zu den Highlights gehörten anspruchsvolle Partner- und Einzelübungen an allen Geräten und choreographisch anspruchsvolle Tänze. Auch die Moderatoren Petra Fritzsch und Andreas Berger beteiligten sich mit einem turnerischen Beitrag. Nachdem Engel und Teufel mit ihrem Können am Reck begeistert hatten, folgte durch die Wesenitztaler Herrenriege der krönende Abschluss mit einer speziellen Version von „Schneewittchen und die 7 Zwerge“. Sandy Otto am Boden Auch wenn erneut der Platz nur mit Mühe und Not für die vielen Zuschauer in der Dürrröhrsdorfer Turnhalle reichte, konnten doch alle die dargebotenen turnerischen Leistungen bestaunen und sich anschließend bei Kaffee und Kuchen auf Weihnachten einstimmen. Wir bedanken uns herzlich bei unseren Sponsoren Bäckerei Mehnert, Bäckerei Medger und Bäckerei Hübner sowie Getränkehandel Vierrether und Hauswald für die erneute Unterstützung bei diesem Event. -flyerdruck.de Der einfache Weg zum Druck Sandy Otto (l.), Eileen Berger, Lydia Albrecht und Paula Michel (vorn) Dürrröhrsdorf - 24 - Beinahe schon Bundesliga-Atmosphäre Am Nachmittag kämpften die Teilnehmer um den Sieg des Pokals der Meister und des großen Pokals. Insbesondere beim Pokal der Meister brachten Stefanie Hamann und Klaus Kirchberger echtes Bundesliga-Feeling in die Sporthalle. Mit Höchstschwierigkeiten an allen Geräten gewannen beide den Pokal in der Leistungsklasse KM 2. Doch auch in der Leistungsklasse KM 3 sollte der Weg zum Sieg für die Nachwuchstalente des SV Wesenitzal nicht einfach sein. Das Starterfeld umfasste 41 Turnerinnen, besetzt mit einigen hochkarätigen Turnerinnen aus den sächsischen Turner-Hochburgen. Nicole Fuchs erreichte mit Platz 9 eine Platzierung unter den Top 10. Von ihrem Armbruch im letzten Jahr unbeeindruckt zeigte sie sich in Bestform und erturnte die höchste Boden- und die zweithöchste Sprungwertung in ihrer Leistungsklasse. Einzig ein Sturz vom Balken vereitelte eine bessere Platzierung in diesem Wettkampf. Auch bei den anderen Starterinnen des SVW um Elsa Müller (Platz 16), Julia Leubert (Platz 17) und Tina Werner (Platz 21) herrschte sogenanntes „Flugwetter“ am Balken. Aufgrund neu in die Übung aufgenommener, recht schwieriger Elemente turnten die drei Starterinnen nicht wie gewohnt sicher und fehlerfrei, was ihnen wichtige Punkte im gesamten Klassement kostete. Dennoch zeigten sie an den übrigen 3 Geräten ihr turnerisches Können und belegten gute Platzierungen im Mittelfeld. Julia Leubert turnte dabei zum ersten Mal in ihrem Wettkampf die akrobatische Reihe Rondat – Flickflack – Salto rückwärts und konnte sich über eine sehr hohe Bodenwertung freuen. Weitere Informationen, Termine, Fotos und Ergebnisse finden Sie unter: www.sv-wesenitztal.de Abteilungen Gerätturnen Chorfasching 2015 Ein Kessel Buntes im Wesenitztal Kinder, Kinder – wie die Zeit vergeht. Und schon wieder ist die Faschingszeit vorbei. Der Gesangverein gestaltete zum 34. Mal den Fasching. Das diesjährige Motto lud zum Stöbern in alten und neuen Fernsehsendungen oder einfach im Kessel Bunten ein. Die Veranstaltungen fanden am 14.02./21.02./27.02./28.02.2015 nun schon zum 2. Mal in der Puppenstube im Landhotel Wesenitz statt. Die ganze Wäsche ist nun gewaschen und es gab wieder viel zu Lachen, Neues und Erinnerungsweckendes. In diesem Jahr begrüßten wir ein neues Prinzenpaar - Conny I. und Guido I.. Sie begeisterten uns mit einem Freestyle-Walzer aus Fluch der Karibik. Welche Freude für uns alle. Unsere Wesenitztaler Funken bekommen Nachwuchs. Erstmalig gab es wieder eine „kleine Funkengarde“. Haben wir ein Glück, dass die Kinder sich für die Funkenmariechen begeistern können, und dass wir auch für die kleinen Funken eine geduldige Trainerin hatten. Ein Dankeschön an Monique Trentzsch und ihre fleißigen Helfer für diese Arbeit. Die glänzenden Augen der kleinen Tänzerinnen wecken in uns allen den unbändigen Wunsch weiter zu machen. Und als kleinen Lohn waren die kleinen Mariechen sogar in der Sächsischen Zeitung am 03.03.2015 (Sebnitzer Ausgabe) zu sehen. Die Wesenitztaler Funken verzauberten uns wieder einmal mit tollen Tänzen unter der Leitung von Adriana Knaak. Um die Zukunft ist uns nicht bange, bei solchen hübschen Dürrröhrsdorfer Mädchen. Es ist immer erstaunlich, wo die Darsteller ihre Ideen hernehmen und wie sie sie umsetzten. Wirklich tolle Beiträge waren in diesem Jahr zu sehen und die Lachmuskeln wurden wieder einmal arg strapaziert. Florian Silbereisen und Helene Fischer führten souverän durch das Programm, meisterten Klippen und überbrückten kleine technische Fehler. In die Jahre gekommene Künstler wie Karl Gott, Monika Herz und Nina Hagen aus den „Kessel Buntes Zeiten“, die dann das Altenheim aufmischten, aber an ihrem gestrengen Nachtruhewächter nicht vorbeikamen, zeigten unmissverständlich, was uns einmal erwarten wird. Sogar Helga Hahnemann und Herbert Köfer konnte man wieder im zünftigen Ehedisput erleben. Stefanie Hertel und Stefan Mross standen einträchtig auf der Bühne und ließen sich nicht von den Moderatoren den Auftritt nehmen. Eine sehenswerte Nana Mouskouri, die versuchte, den „Glöcknern von Rom“ die Show zu stehlen, was Nr. 3/2015 ihr nur bedingt gelang. Der absolute Kracher waren die Herren vom Arbeitsamt, die uns mit ihrer Darstellung „wenn ich nicht auf der Bühne wär….“ die Tränen in die Augen trieben. STOP – KOMM HER – GEHE AUF DIE SEITE – das wollen wir noch viele Jahre erleben. Wir danken unserem Publikum für viel Applaus, tolle Kritiken. Ebenfalls danken möchte ich vor allem unseren Darstellern, dem Musikteam um Gerald Kaiser, dem Gastwirtspaar Krolop und seinen fleißigen Kellnern, den Beleuchtern, den vielen Helfern im Hintergrund – den Schneiderinnen, Kinderbetreuerin, den Damen am Einlass, dem Kartenverkaufsmanagern und Susanne Thiel für das Gesamtmanagement zu Fasching. Vivat Vivat Wesnia Helga Hegewald Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. informiert „Joker im Ehrenamt“ 2015 Mit dem “Joker im Ehrenamt“ werden auch 2015 Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich durch langjährige und besonders herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport-bzw. in der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben. Deshalb möchte Sachsens Innenminister, Herr Markus Ulbig, am 28. August 2015 in Dresden das Engagement der Ehrenamtlichen im Sport im Rahmen einer Festveranstaltung würdigen. Diese besondere Auszeichnung wird in diesem Jahr bereits zum 20. Mal verliehen. Es sollen Ehrenamtliche geehrt werden, die • als langjährige Aktive mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwohl unverzichtbar geworden sind • durch ihren Ideenreichtum dem Ehrenamt neue, nachhaltige Impulse verliehen haben. Außerdem wird besonderes Engagement von Ehrenamtlichen, die • den Prozess der Inklusion im Sport für Menschen mit Behinderungen maßgeblich in Gang gesetzt haben • die Integration von Asylbewerbern und Migranten in Sportvereine mit besonders positivem Ergebnis gestaltet haben, ein herausragendes Auswahlkriterium darstellen. Die Vereine können ihre Vorschläge bis zum 30. April 2015 an den Kreissportbund bzw. die Sportjugend schicken. Für die Vorschläge in der Sportjugendarbeit ist eine Altersgrenze von 30 Jahren festgelegt. Die Auszeichnungsanträge sind im Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Aus unserem Landkreis wurden in den vergangenen 19 Jahren bisher 52 Sportfreundinnen und Sportfreunde mit dem „Joker im Ehrenamt“ ausgezeichnet. (WoVo) Nr. 3/2015 - 25 - Monat März/April 2015 Wünschendorf (Kirche Eschdorf) Sonntag, 02.04.2015 20.00 Uhr Tischabendmahl Sonntag, 05.04.2015 09.00 Uhr Osterfrühstück 10.30Familiengottesdienst Sonntag, 12.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmanden aus Dresden Porschendorf Sonntag, 29.03.2015 09.00 Uhr Gottesdienst Freitag, 03.04.2015 09.00 Uhr Abendmahlgottesdienst Sonntag, 05.04.2015 10.30 Uhr Gottesdienst Dittersbach Sonntag, 22.03.2015 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit Konfirmandenvorstellung Sonntag, 29.03.2015 10.30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Freitag, 03.04.2015 10.30 Uhr Abendmahlgottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, 05.04.2015 06.00 Uhr Morgenandacht auf dem Friedhof mit dem Posaunenchor 09.00 Uhr Gottesdienst mit dem Posaunenchor Sonntag, 12.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst Wilschdorf Sonntag, 02.04.2015 18.30 Uhr Tischabendmahl Montag, 06.04.2015 10.00 Uhr Regionaler Ostergottesdienst Stürza Sonntag, 29.03.2015 10.30 Uhr Konfirmandenvorstellungsgottesdienst in Stadt Wehlen Freitag, 03.04.2015 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier Montag, 06.04.2015 10.00 Uhr Bläsergottesdienst Samstag, 22.04.2015 18.00 Uhr Abendmahlsfeier en Anzeig Service 89-0 5 35 / 4 Tel. 0 3 ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: anzeigen.wittich.de Dürrröhrsdorf Monatsspruch Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat zumindest angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen. Rabindranath Thakur Winter ade! Vom Schnee befreit sind alle Wiesen, seine Nase hatten zwei Hasen gefunden. Ein Jeder sah, sie taten es genießen, schließlich hungerten sie seit Stunden. *** Von Eisblumen befreit sind unsere Scheiben, Lebewohl sagte uns Väterchen Frost. Recht lange soll er jetzt von uns bleiben; es ist für uns Menschen ein kleiner Trost. *** Von Tannen befreit sind Märkte und Stuben, die Sonne steigt höher, ein kleines Stück. Sehnsüchtig flehen Mädchen und Buben nach mehr oder weniger Liebesglück. *** Der Adventsschmuck ist jetzt Vergangenheit. Dafür lauern an Sträuchern und Bäumen, Knospen auf ihre Entfaltung weit und breit; sie wollen den Frühling nicht versäumen. *** In Feld und Wald erwacht buntes Leben. Mutter Natur hat ihre Wunder vollbracht hat ein Meer von Blüten uns gegeben, wir spüren den Frühling in seiner Pracht. *** S. Borchhardt Dürrröhrsdorf - 26 - Nr. 3/2015 Das Wetter im Januar Es gibt kaum einen anderen Gesprächsstoff der jahraus jahrein so viele Menschen bewegt und erregt wie das Wetter. Dabei gibt, je ungewöhnlicher es sich zeigt, desto häufiger ist es in aller Munde. Das Bild - Kirschblüten vom Dresdner Ufer - in der SZ vom 21. Januar 2015 gab den Anlass das Wetter der Vergangenheit und besonders einige Extreme im Monat Januar in unserer Gegend einmal besonders zu betrachten. So wird berichtet, dass -> 1559 die Bauern gleich nach Neujahr Hafer säten und im März die Bäume blühten. Leider vernichtete ein Kälterückschlag im April Saat und Früchte. -> 1617 war ein außerordentlich warmer Frühling. Zu Lichtmeß (3. Februar) blühten die Blumen auf den Wiesen und im März die Bäume. -> Das Vieh war den ganzen Winter über draußen und die Getreideernte begann schon nach Pfingsten. Diese Beispiele aus einer Chronik sind Aussagen über das Wetter zum Ende einer über mehrere Jahrhunderte bestehenden „Warmzeit“. Es folgte eine Zeit, etwa nach 1650, die durch besonders lange, schneereiche und harte Winter gekennzeichnet war. So schreibt der Chronist: „ 1705, in der Nacht vom 25. zum 26. Mai brachte ein Unwetter soviel Schnee, dass die bereits belaubten Äste der Bäume unter der Last brachen. Störche und andere Vögel verließen ihre Nester und viele Tiere kommen durch die enormen Schneemassen um.“ Immer wieder waren es kalte und schneereiche Winter, die das Überleben der Menschen erschwerten. In unserer Zeit waren es vor allem die Winter 1946/47, 1969/70 und 1978/79, die in der Landwirtschaft, Industrie und im Transportwesen größere Schäden und Ausfälle hinterließen. Besonders hart war der Winter 1969/70. Er begann am 25. November mit starken Schneefällen, die mit unterschiedlicher Intensität bis Mitte April andauerten. Anfang Januar setzten starke Schneewehungen ein, die den sogenannten Schienen- und Straßenverkehr stark behinderten. Der Personenzug Pirna-Neustadt blieb am 10. Januar zwischen Helmsdorf und Stolpen in einer Schneeverwehung stecken und wurde vollkommen eingeschneit. Es waren die Einschnitte im Gelände, in denen die Gleise auf einer Länge von 2,1 km zugeweht waren. Die Schneehöhe im Gleisbett betrug zwischen 3 m und 5,40 m und etwa 3.300 m3 Schnee musste von den Gleisen beseitigt werden. 870 Arbeitskräfte am Tag und 220 Arbeitskräfte in der Nacht unterstützt von 2 Schneeschleudern waren auf dem Streckenabschnitt Pirna-Neustadt im Einsatz. Etwa 3 t Sprengstoff wurden benötigt um die Schneemassen zu lockern und den Einsatz der Schneeschleuder n zu ermöglichen. Die Strecke zwischen Dürrröhrsdorf und Stolpen konnte am 16. Januar wieder freigegeben werden, musste aber auf Grund weiterer Schneeverwehungen wieder mehrmals gesperrt werden. Der letzte starke Schneefall war noch am 2. Mai 1970. Besonders hart traf es die Bevölkerung in weiten Teilen Sachsens in der Nacht vom 31.12.1978 zum 01.01.1979. Auf Grund von Kohlemangel in den Kraftwerken kam es zu Notabschaltungen des Stromnetzes und auch zur Versorgung der Haushalte mit Fernwärme. Die SZ vom 30./31.12.1978 schreibt: „Mit einem starken Rückgang der Temperaturen bis stellenweise -17 Grad ist gestern auf dem Gebiet der Republik eine einschneidende Wetterveränderung eingetreten. Regen, Schnee und Glatteis in weiten Gebieten bestimmen das Wetter seit dem frühen Morgenstunden. Nachrichten- und Verkehrsverbindungen waren unterbrochen, durch Stromausfälle versagten die Heizungen in den Großviehanlagen - Tiere erfroren, Wasserleitungen platzten und die Kohleversorgung war nicht in jedem Fall gesichert.“ Auch für die Bevölkerung waren die Auswirkungen des extremen Winters nicht ohne Folgen. Stromabschaltungen, Probleme im Berufsverkehr und die Stromzuteilung für die Betriebe zwungen zu ungewöhnlichen Maßnahmen. Trotz der Kälte von -20 Grad und 30 cm Schnee gab es in der Schweinemastanlage Wilschdorf und in der Milchviehanlage Porschendorf zwar Probleme im Arbeitsablauf, die aber durch den persönlichen Einsatz aller Beschäftigten gelöst werden konnten. Lediglich die Kükenaufzuchtanlage in Polenz und die ferkelaufzuchtanlage in Berthelsdorf hatten durch den Stromausfall kurzzeitig große Probleme um die Temperaturen in den Ställen auf das erforderliche Maß zu halten. Wenn auch die Temperaturen in den letzten 20 Jahren nach „oben“ gegangen sind, wird es nach Aussagen von Klimaforschern weiterhin kalte Winter und heiße Sommer geben - aber die Wetterextreme und die damit verbundenen lokalen Auswirkungen, wie Hochwasser, Stürme und heftige Gewitter werden zunehmen. Walter Weiß Familienanzeigen Danke Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: 0 35 35 / 489-0. LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15 www.wittich-herzberg.de, [email protected] Nr. 3/2015 - 27 - Dürrröhrsdorf Veranstaltungskalender Angebote im GogelmoschHaus in Stolpen/Schafbergblick 1 Die Kurse und Angebote bedürfen der Anmeldung! Tel.: 035973 849170 oder www.gogelmosch-haus.de Einzelangebote Mo., 16. April 2015 ab 8.30 Uhr Fr., 27. März 2015 ab 19.00 Uhr Sa., 23. Mai 2015 19.30 - 15.00 Uhr GogelmoschFrühstück Offener Literatur- und Lesekreis Start in den Kräuterfrühling-Wildkräuterkochtag mit Exkursion Anmeldung ab sofort, Teilnehmeranzahl begrenzt. Wochenangebote - Kursteilnahmemöglichkeit bitte beim Gogelmosch e. V. erfragen Montag Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr Geburtsvorbereitungskurs Mittwoch Donnerstag Freitag 10.30 - 12.00 Uhr ab 11. März 14-täglich KrabbelgruppenTreff 10.30 - 11.30 Uhr Sport am Vormittag ab 10.30 Uhr Zwergensprache 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 13.00 - 14.25 Uhr Rückbildungskurs ab 13.00 Uhr Klavierunterricht ab 13.00 Uhr Osteopathiesprechstunde ab 14.30 Uhr Hebammensprechstunde 13.00 - 14.00 Uhr Herren-Sport ab 13.00 Uhr Flötenunterricht ab 14.00 Uhr Blechbläser/Musikalische Früherziehung 15.00 - 17.00 Uhr Leseclub ab 8 Jahre 15.00 - 17.00 Uhr Jugendcafé 13.00 - 14.00 Uhr Leseclub 6 - 8 Jahre ab 15.00 Uhr verschiedene Tanzkurse 4 - 18 Jahre 15.00 - 17.00 Uhr Trauercafé jeden 1. Freitag im Monat Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch ab 14.00 Uhr Klavierunterricht Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch 16.00 - 17.00 Uhr Taekwon-Do ab 9 Jahre ab 16.00 Uhr Shiatsu 18.30 - 20.00 Uhr Englisch Anfänger Erwachsene 16.30 - 18.00 Uhr Englisch Anfänger, 18.30 - 20.00 Uhr Spanisch Aufbaukurs 20.00 - 21.30 Uhr Englisch Fortg. 19.15 - 20.30 Uhr Meridian-Yoga 19.30 - 21.00 Uhr Yoga 18:30 - 19:30 Uhr Tanz Dich Fit 19.00 - 20.00 Uhr Rücken FitBeckenboden In der Trauer nicht allein. Trauercafé in Stolpen! Trauern ist ein langsames und schmerzliches Abschiednehmen von einem geliebten Menschen. Wenn Sie sich auf diesem Weg allein gelassen fühlen, möchten wir Sie gern, begleiten. Darum laden wir Sie mit anderen Trauernden herzlich zu einer Begegnung bei Kaffee und Kuchen ein. Dieses Angebot ist kostenfrei und offen für alle. Stolpen: Datum: GogelmoschHaus (im Erkerzimmer) Schafbergblick 1/01833 Stolpen am 10. April 2015, immer jeden ersten Freitag im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr Auf Anfrage stehen wir Ihnen gern für Einzelgespräche zur Verfügung. Ansprechpartner: Carolin Konopke Telefon: 03596 5089705 Mobil: 0151 46134736 E-Mail: [email protected]
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