Personalversammlungen 2015

PersonalversammlungsDer Personalrat beim
Staatlichen Schulamt Mannheim
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
[email protected]
(0621) 292-4108
info
Herausgeber:
Der Personalrat der
Lehrerinnen und Lehrer
und der pädagogischen
Assistentinnen und Assistenten
beim SSA Mannheim
Einladung zu den
Personalversammlungen 2015
Di., 03.03.2015 um 12 Uhr
Di., 10.03.2015 um 12 Uhr
Di., 17.03.2015 um 12 Uhr
Kulturhalle MA-Feudenheim
Spessartstr. 24-28,
Gesellschaftshaus HD-Pfaffengrund
Schwalbenweg 1/2
Alte Mälzerei Mosbach
Alte Bergsteige 7
68259 Mannheim
69123 Heidelberg
74821 Mosbach
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie zu den drei Teilpersonalversammlungen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mannheim ein.
Die Teilnahme an den Versammlungen ist ein Recht der Beschäftigten. Gut besuchte Personalversammlungen sind
ein Zeichen für den Arbeitgeber, dass die Beschäftigten bereit sind, aktiv für Ihre Rechte und Forderungen einzutreten. Wenn Sie in die Rückmeldung zu den Anträgen schauen, werden Sie sehen, dass Ihre Forderungen und die
der Personalräte auf den verschiedenen Ebenen mit der Unterstützung der Gewerkschaften zumindest Teilerfolge
erzielen konnten. Es lohnt sich, für die eigenen Interessen einzutreten.
Nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt sind Kolleginnen und Kollegen, die an einer Personalversammlung
teilnehmen, rechtzeitig freizustellen. Der Unterricht ist weder vor- noch nachzuholen. Bitte geben Sie Ihren
Schulleitungen rechtzeitig Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Örtlichen Personalrates
-1-
Franz Klüber, Vorsitzender des Örtlichen Personalrates
Tagesordnung Personalversammlung
1. Begrüßung
3. Tätigkeitsbericht des ÖPR
- Aussprache
2. Grußworte
- Herr Hartwig Weik, Amtsleiter
4. Interviewrunde zu Tätigkeitsfeldern des ÖPR
- Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
5. Bericht aus dem Bezirkspersonalrat
- Vertreter/Vertreterin der GEW
- Aussprache
- Vertreter/Vertreterin des VBE
6. Anträge und Diskussion
7. Verschiedenes
Resolution der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Personalversammlungen im Bereich des Staatlichen Schulamtes
Mannheim (03.03.2015 in Mannheim; 10.03.2015 in Heidelberg und 17.03.2015 in Mosbach)
Resolution zur zunehmenden Arbeitsverdichtung
Die Schullandschaft hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. So gibt es in Heidelberg keine Werkrealschule mehr, in
Mannheim kann man damit rechnen, dass lediglich drei Werkrealschulen verbleiben in den anderen Regionen ist die Entwicklung
ähnlich. Die Schülerschaft an den weiterführenden Schulen wird zunehmend heterogener und hat in den Ballungszentren
mehrheitlich einen Migrationshintergrund. Traumatisierte Flüchtlinge, die kaum lesen und schreiben können, treffen auf Kinder
von Eltern, die jede Selbständigkeit ihres Kindes im Keim ersticken wollen. Und dazwischen steht die Lehrkraft, die individuell auf
jeden eingehen, differenziert ihren Unterricht halten und wenn möglich noch inklusiv unterrichten soll. Die Mitarbeit in der
Steuergruppe, den Kontakt zu außerschulischen Partnern, Weiterbildung, das Erstellen von Förderplänen oder die Teilnahme an
einem Hilfeplangespräch sind nicht nur erwünscht sondern dienstlich zwingend.
Hinzu kommt noch aufwendiges konzeptionelles Arbeiten. Die Grundschule soll Ganztageschule werden, die Werkreal- oder
Realschule möchte Gemeinschaftsschule werden, die Realschule muss sich mit der zunehmenden Heterogenität
auseinandersetzen, Inklusion betrifft alle Schulen und in Kürze kommt ein neuer Bildungsplan. Nebenbei ist die Schule noch in der
Fremdevaluation.
Das Kerngeschäft "Unterricht" wird nicht weniger und ergänzt durch die zusätzlichen Aufgaben. Schule wird sich weiter verändern
und muss sich öffnen. Es stellt sich aber die Frage, wie soll eine Lehrkraft mit vollem Deputat und einer Klasse all diese Tätigkeiten
bewältigen. Wo bleibt dann bei Teilzeitbeschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn viele zusätzliche Termine nach
dem Unterricht noch wahrgenommen werden sollen. Hinzu kommt noch eine wesentlich intensivere Elternarbeit.
Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich zunehmend überlastet und können nicht verstehen, dass die Politik in dieser Situation
auch noch das allgemeine Entlastungskontingent kürzt.
Wir fordern eine Rücknahme der Kürzung des allgemeinen Entlastungkontingents, die Gewährung von zusätzlichen Stunden für
konzeptionelles Arbeiten, mehr Stunden für die Organisation des Ganztagesbetriebes und die Einführung einer
Klassenlehrerstunde.
Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sollte im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht durch immer weitere
zusätzliche Belastungen gefährdet werden!
ÖPR Mannheim
Anträge 2015
Antrag 1
Krankheitsreserve
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass eine deutliche Erhöhung der Krankheitsreserve
vorgenommen wird.
Begründung:
Die Belastungen für Kolleginnen und Kollegen durch Klassenzusammenlegungen und Vertretungsstunden ist auf Dauer nicht
mit dem Gesundheits- und Arbeitsschutz vereinbar.
Antragsteller:
Stefan Köhler; Klaus Gramlich, Werner Sauer
-2-
Antrag 2
Klassenlehrer- Verfügungsstunde
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür
einzusetzen, dass allen Klassenlehrerinnen und -lehrer eine
Verfügungsstunde innerhalb des bestehenden Deputats zugeteilt
wird, in der es ermöglicht wird, Gespräche und erzieherische Arbeit
durchzuführen.
Begründung:
In immer deutlich heterogenen Klassen ist es unumgänglich neben
der Bildungsarbeit verstärkt Erziehungsarbeit zu leisten. Schüler/-
innen mit besonderen Herausforderungen und originellen Verhaltensweisen belasten nicht nur die Schaffenskraft der Lehrkräfte,
sondern auch die Qualität des Unterrichts. Durch die Einführung
einer Verfügungsstunde verbleibt letztlich mehr Zeit für die
Bildungsarbeit. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit defizitäres
Verhalten aufzuarbeiten.
Antragsteller:
Joachim Blümmel; Klaus Gramlich; Toni Weber
Antrag 3
Klassengröße
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür
einzusetzen, dass die Klassengröße maximal 22 Schüler beträgt.
Begründung:
Individuelles Lernen, offene Unterrichtsformen sowie die Größe der
Klassenzimmer gemäß den Schulbaurichtlinien lassen nicht mehr
Schüler zu.
Antragsteller:
Joachim Blümmel; Veronika Koepfle; Daniela Krippl
Antrag 4
Zuzüge berücksichtigen
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür
einzusetzen, dass Schulen, die von Zuwanderung und
Flüchtlingsaufnahme besonders betroffen sind, eine besondere
sächliche und personelle Zuweisung erhalten. Folgende
Maßnahmen sollten erfolgen:
Zuweisung von Lehrerstunden schon in der Prognose; Berücksichtigung der besonderen Anforderungen durch kleine
Klassen von maximal 12 Schülerinnen und Schülern; Anpassung an
die Stundentafeln der entsprechenden Regelklassen; Anrechnung
für Klassenleitung von einer Stunde für Absprachen mit
Konsulaten, Migrationsbeirat, außerschulischen Kräften etc.;
Weiterbildung für betroffene Lehrkräfte im Bereich Deutsch als
Fremdsprache;
Begründung:
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Viele Familien mit Kindern
und Jugendlichen kommen als Zuwanderer und Flüchtlinge aus
vielen Ländern der Erde nach Deutschland. Folgende Probleme sind
anzutreffen und sollten gelöst werden: Die Kindersind teilweise
nicht alphabetisiert; die Kinder sprechen nur ihre Muttersprache;
die Kinder haben eine andere Schrift gelernt(z.B. kyrillisch); die
Kinder kommen aus einem anderen Kulturkreis; die Kinder sind
traumatisiert und bedürfen besonderer Zuwendung.
Auf die besonderen Herausforderungen müssen Schulen vorbereitet
sein. Es ist nicht zielführend, erst dann Mittel zur Verfügung zu
stellen, wenn die Schüler schon da sind.
Antragsteller:
Andreas Baudisch; Toni Weber; Klaus Gramlich
Antrag 5
Überarbeitung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
hinsichtlich der Ausstattungen von Ganztagesgrundschulen
Die Personalversammlung möge beschließen, dass der ÖPR MA
sich über die jeweiligen Stufenvertretungen bei den zuständigen
Behörden dafür einsetzt, dass die in § 4a SchG dargelegte Anzahl
der gesetzlich geregelten Modelle reduziert wird und dass klar
gestellt wird, dass bezogen auf mindestens jeweils eine Klasse,
-3-
entweder ein Ganztagesangebot angeboten wird oder nicht. In der
gleichen Klasse "Ganztages- und Halbtagesschüler/innen" zu
erlauben macht einen rhythmisierten Ganztagesbetrieb
unmöglich. Auch deshalb ist mindestens eine Zweizügigkeit
zwingende Voraussetzung für eine Ganztagesschule als
Wahlangebot.
Des Weiteren kann die Mittagspause und das Mittagessen nicht
aus der Schulpflicht herausgenommen werden. Eine rhythmisierte
Ganztagesschule setzt auch eine gemeinschaftlich erlebte
Mittagspause voraus. Die Aufsichtsführungen und Betreuung der
Schüler beim Mittagsessen an der Grundschule bei einem Schlüssel
von 2 Aufsichtspersonen und einer Bezahlung von 15 € je
Aufsichtsperson und Stunde für 80 Schülerinnen und Schüler kann
so nicht pädagogisch sinnvoll wahrgenommen werden.
Die Ausstattung der GTGS ist sowohl hinsichtlich der
Anrechnungen für die Schulleitungen, als auch für die Entlastung
der Lehrkräfte unzureichend. Daher fordern wir hier dringende
Nachbesserung.
Begründung:
Wenn es die politische Absicht ist, dass Erziehungsberechtigte mit
qualifizierter Ausbildung und hoher beruflicher Qualifikation sowie
Erziehungsberechtigte, die zur Bestreitung des Familienunterhalts
arbeiten müssen, vollschichtig arbeiten können, dann reicht selbst
der höchstmögliche Umfang dieses Ganztagesangebots nicht aus.
Für diese Erziehungsberechtigten wäre in erreichbarer Nähe das
Angebot einer Ganztagesschule erforderlich, an der an 5 Tagen in
der Woche neun Stunden Ganztagesschule angeboten werden. Mit
allen im § 4a angebotenen Modellen ist ein vollschichtiges Arbeiten
parallel zur Kindererziehung nicht möglich. Deshalb entsteht für
diese Eltern beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur
Grundschule weiterhin eine Lücke und zwingt die, die es sich leisten
können, zum Wechsel zu privaten Anbietern (bspw. Privatschulen).
Die Kinder der Erziehungsberechtigten, die die finanziellen Mittel
nicht haben, werden in der übrigen Zeit weiterhin sich selbst
überlassen bleiben.
Die im § 4a geregelten Modelle, ganztags an 7 Stunden oder 8 Stunden am Tag, an drei oder vier Tagen in der Woche, in verbindlicher
oder Wahlform bewirken eine nicht sinnvolle Zersplitterung des
Ganztagesangebots. Ein rhythmisiertes, bedarfsgerechtes Ganztagesangebot ist sinnvoll in einer Region nur gegeben, wenn ein
Modell mit 8 Stunden an vier Tagen in der Nähe erreichbar ist.
Antragsteller:
Ricarda Kaiser, Liselotte Haaß, Frank Orthen, Walter Zeller, Jörg
Götz-Hege
Antrag 6
Regionale Schulentwicklung und Personalentwicklung
Die Personalversammlung möge beschließen, dass der ÖPR sich bei
den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass im Rahmen einer
regionalen Schulentwicklung unter Beteiligung der Vertretungen
der Lehrerinnen und Lehrer Sicherheit entsteht, welche Schulen
mit welchem Entwicklungsziel erhalten bleiben und welche
geschlossen werden. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass alle
Lehrkräfte verlässliche Zukunftsperspektiven erhalten.
Dies ist durch Weiterqualifizierung zur Arbeit an anderen Schularten als der bisherigen und zur Bewältigung der veränderten Anforderungen an allen Schularten zu gewährleisten. Zudem sollen
Lehrkräfte deren Schulen auslaufen vorausplanend an die künftige
Wunschschule versetzt werden und zugleich an die aufzulösende
Schule rückabgeordnet werden, damit der Unterricht dort gewährleistet ist und zugleich kein Nachteil für die dort unterrichtenden Lehrkräfte entsteht, wenn sie die letzten sind, die die
Schule verlassen.
Begründung:
Die massiven Veränderungen in der Schullandschaft wirken sich
zunächst auf die Haupt- und Werkrealschulen aus. Die dort
unterrichtenden Lehrkräfte brauchen eine klare Perspektive, wo sie
in Zukunft unterrichten. Der bisherige Arbeitsplatz wird in vielen
Fällen wegfallen und eine Versetzung an andere Haupt- oder
Werkrealschulen ist nicht möglich, sodass sie an anderen
Schularten eingesetzt werden.
Zugleich ist die Heterogenität auch an Realschulen deutlich gestiegen, an Gemeinschaftsschulen ist sie gefordert. Allen Lehrerinnen und Lehrern sind somit Qualifikationserweiterungen anzubieten, damit sie auf die gestiegenen Anforderungen reagieren
können.
Antragssteller:
Frank Orthen, Simon Bartl-Zuba, Ute Sendner, Harald Leber, Franz
Klüber
Antrag 7
Inklusion?! Ja, bitte! Aber durch die Verortung von
Sonderschullehrer/innen an der Allgemeinen Schule kann die
Herausforderungen der Inklusion nicht gelöst werden.
Um einen massiven Qualitätsverlust sonderpädagogischer Arbeit
in inklusiven Bildungsangeboten abzuwenden, halten wir die
Klärung der folgenden Fragestellungen im Vorfeld einer
Entscheidung über die Verortung der Sonderschullehrer/innen
daher für unabdingbar:
• Wie kann ein unerlässlicher fachlicher Austausch im bisherigen
Umfang (z. B. wöchentliche Fallbesprechung) sichergestellt
werden?
• Wie können Berufseinsteiger/innen, ohne in ständigem
Kontakt mit Fachkolleg/innen zu stehen, ihr sonderpädagogisches Profil entwickeln und stärken?
• Wie kann ein/e Einzelne/r die notwendige Netzwerkarbeit mit
schulischen und außerschulischen Erziehungspartnern leisten,
die bislang ein ganzes Kollegium verrichtet hat?
• Die Arbeit des/der Sonderpädagogen/in fordert eine gewisse
Neutralität. Ist es für den/die einzelne Sonderschullehrer/in
möglich, weiterhin unabhängig und objektiv zu denken, wenn
er/sie selbst nicht mehr außerhalb des Systems der
Allgemeinen Schule steht?
• Wie kann weiterhin eine qualifizierte Fachaufsicht, die bisher
durch den/die Schulleiter/in der Sonderschule ausgeübt wird,
ermöglicht werden?
• Wie haben Sonderschullehrer/innen weiterhin zeitnah und
ohne große Fahrtwege Zugang zu Fachliteratur, Fördermaterial
und Testdiagnostik?
• Ist es wie bisher möglich auch unterhalb des Schuljahres
flexibel auf Veränderungen (z. B. Schulwechsel eines/r
Schüler/in) einzugehen?
Wir fordern daher im Vorfeld der Entscheidung, ob Sonderschullehrer/innen an der Allgemeinen Schule verortet werden
sollen, die Entwicklung durchdachter, tragfähiger und zuvor erprobter Konzepte sowie Überlegungen zu notwendigen
strukturellen Veränderungen und deren Umsetzung, um einen nicht
wieder rückgängig zu machenden massiven Qualitätsverlust
-4-
inklusiver Bildungsangebote zu Lasten unserer Schüler/innen zu
vermeiden!
Antragsteller:
Kollegium der Hans-Zulliger-Schule Mannheim
Antrag 8
Zur Inklusion ermutigen – Hindernisse beseitigen – Solidarität
praktizieren: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen
Wir fordern die Stufenvertretungen auf, sich dafür einzusetzen,
dass
• die schulgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der UNKonvention eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen
Situation der inklusiven Bildung an den Schulen auf den Weg
bringen;
• die Vorgabe der Ressourcenneutralität gestrichen wird. Der
Ausbau der inklusiven Bildung und die Entwicklung der
Sonderschulen bzw. Förderschulen zu Bildungs-und
Beratungszentren verlangen finanzielle und personelle
Investitionen.
Wir
brauchen
eine
weitreichende
Ressourcensicherheit, wie sie über Jahrzehnte hinweg an
Sonderschulen möglich war und ein hohes Maß an
Ressourcenflexibilität, wie sie in vielen Kooperationsmaßnahmen und zahlreichen Inklusionsmaßnahmen als
Erfahrungswissen zur Verfügung stehen.
• mehr Sonderpädagogikstellen für die Schulen geschaffen
werden, damit durch die inklusive Beschulung keine weiteren
zusätzliche Belastungen für die Lehrkräfte entstehen und alle
Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden können.
• das gravierende strukturelle Defizit an den Sonderschulen
dringend beseitigt wird.
• für jede Inklusionsklasse ein Klassenlehrerteam, bestehend aus
mindestens einer Regel- und Sonderschullehrkraft gebildet
werden kann.
• die Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch den
Klassenteiler in den allgemeinen Schulen verbindlich auslösen
und die Praxis der Zuweisung von einer bestimmten
Stundenanzahl für den jeweiligen sonderpädagogischen
Bildungsanspruch durch die Schulaufsichtsbehörden auf den
Prüfstand kommen.
• die im gemeinsamen Unterricht eingesetzten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowohl vollwertiges
Mitglied im Kollegium an der jeweiligen allgemeinen Schule als
auch der Sonderschule (Stammschule) sein können (eine Art
Doppelstatus), sofern sie mindestens die Hälfte ihres Deputats
an der allgemeinen Schule unterrichten und eine Versetzung
bzw. Abordnung ausdrücklich wünschen.
• für alle Lehrkräfte Team- und Kooperationszeiten für
Unterrichtsgestaltung, Planung und Absprachen im Stundendeputat berücksichtigt werden.
• die Fortbildungen zum Thema Inklusion und gemeinsamer
Unterricht auf allen Sektoren intensiviert und ausgebaut
werden.
• die Planungen, Umsetzung und die Verfahren der inklusiven
Beschulung zwischen den Schulbehörden und den Schulen
unter Berücksichtigung einer Regionalisierung nicht zulasten
der Schulen gehen bzw. auf diese abgewälzt werden und ein
Höchstmaß an Konsens und Transparenz hergestellt wird.
Begründung:
Verschleiß und Unmut sind zwei Kennzeichen der momentanen
Erprobung in Projekten der inklusiven Bildung. Und dies auf Seiten
der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer sowohl aus den
allgemeinen Schulen als auch den Sonderschulen. Trotz positiver
Einstellungen und Haltungen zum gemeinsamen Unterricht wird
neben den grundsätzlichen Mängeln in der Ausstattung die
wachsende Heterogenität der gesamten Schülerschaft
insbesondere in den weiterführenden Schulen zu einem erheblichen
Belastungsfaktor. Wenn die Landespolitik uneingeschränkt ein Ja
zur Inklusion sagt und die Fortentwicklung der Sonderschulen in
Bildungs-und Beratungszentren vorantreiben will, bedarf es eines
politischen Gestaltungs-rahmen. Die Bereitschaft und die
Motivation an den Schulen lassen sich bei den gegenwärtigen
Belastungsfaktoren nicht auf Dauer aufrechterhalten. Der
Gestaltungsrahmen für zukünftige Inklusion bleibt weiterhin unklar.
Der Gesetzesentwurf ist auf dem Weg, aber bis Anfang des Jahres
2015 noch nicht zugänglich. Inklusion benötigt dringend Klarheit!
Antragsteller:
Kolleginnen und Kollegen aus, Grundschule, Werkrealschule,
Realschule, Gemeinschaftsschule Sonderschule
Jens Albrecht, Vera Behse, Thilo Engelhardt, Eva Futas, Dr. Jörg
Götz-Hege, Christa Hischmann, Isabelle Graf, Stefanie Gruber,
Liselotte Haaß, Ricarda Kaiser, Christian Klapp, Franz
Klüber,Christiane Kruse, Melanie Kronz, Anke Lazarus, Thomas
Lazarus, Harald Leber, Boris Münzer, Frank Orthen, Franziska
Panizzi, Sylvia Litterer, Sabrina Meder, Jenny Scupin, Monika
Seehase-Gilles, Ute Sendner, Susanne Schmid, Sylvia Thurau,
Hans-Jörg Voormann, Katrin Walsdorf, Karin Wild; Anja Wyrwas
Antrag 9
Klassenteiler bei GU-Klassen
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass GU-Kinder an den
Regelschulen mitgezählt und die entsprechenden Lehrerstunden
zugewiesen werden! Für das Schuljahr 2015/2016 wollen wir
hierfür eine sichere Zusage! Bezüglich des Klassenteilers fordern
wir eine Übergangsregelung, d.h. Einbeziehung der GU-Kinder bei
den Regelschulen während der Phase der Klasseneinteilung für das
Schuljahr 2015/2016 für den Fall, dass das neue Schulgesetz zur
Inklusion noch nicht verabschiedet sein sollte!
Begründung:
Die Änderung des Klassenteilers zur Einbeziehung der GU-Kinder
(Gemeinsamer Unterricht/ Inklusion) kann nur durch das neue
Schulgesetz zur Inklusion erfolgen. GU wird aber bereits praktiziert,
ohne dass der Klassenteiler angepasst wurde. Es gibt Schulen mit
GU- oder Förderkindern, die dort nicht mitgerechnet werden.
Dadurch gibt es ausgerechnet bei den GU-Kindern sehr große
Klassen, bzw. sogar Klassen, die über dem Klassenteiler liegen, und
die Versorgung mit Lehrerstunden ist zu niedrig.
Das Schulgesetz zur Inklusion soll ab dem nächsten Schuljahr
gelten. Dazu muss es aber erst vom Landtag verabschiedet werden.
Ob das klappt, ist nicht 100% sicher – auch das Eckpunktepapier zur
Inklusion erschien mit Verzögerung!
KM Stoch hat die Situation bezüglich des Klassenteilers bei den GUKindern am 11. Oktober 2014 in Mannheim öffentlich als unsinnig
bezeichnet. Die Schulämter konnten in diesem Schuljahr aber
dennoch den GU-Schulen nicht die erforderlichen Lehrerstunden
zuweisen, da ihnen ohne die Verabschiedung des Gesetzes die
Rechtsgrundlage dazu fehlt. Daher möchten wir eine Übergangsregelung oder eine klare Zusage des Kultusministeriums, dass die
Einbeziehung der GU-Kinder im nächsten Schuljahr in jedem Fall
sichergestellt sein wird!
-5-
Antragsteller:
Kollegium der Friedrich-Ebert-Grundschule Ilvesheim
Antrag 10
Antrag zur Gleichstellung von Schulleitungen an Förderschulen
gegenüber anderen Sonderschulen
Die Personalversammlung der Lehrerinnen und Lehrer beim
Staatlichen Schulamt Mannheim fordert eine Gleichstellung der
Förderschulen gegenüber anderen Sonderschulen
a) hinsichtlich der Besoldung der Schulleitungen
b) hinsichtlich der Einrichtung von Konrektor Stellen
Begründung:
Die Förderschulen leisten ebenso wie alle anderen Sonderschularten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag um Kindern
und Jugendlichen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein hohes Maß an Aktivität und
Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Viele dieser Schulen werden als Schulen mit ganztägigem Angebot
bzw. mit ergänzendem Angebot geführt.
Trotz gleicher Ausbildung und gleicher Tätigkeit werden die
Schulleitungen im Bereich der Sonderschularten unterschiedlich
behandelt.
1. Sonderschulrektoren/innen aller anderen Sonderschularten
werden ab 90 Schüler/innen in die Gehaltsstufe A 15
eingruppiert – Sonderschulrektoren/innen einer
Förderschule nach A 14 (für die nächste Gehaltsstufe bedarf
es hier 180 Schüler)
2. Ähnlich bei der Einrichtung der Konrektorenstellen.
Förderschulen benötigen eine Mindestschülerzahl von 90
Schüler/innen – andere Sonderschulen eine Mindestschülerzahl von 45 Schülern.
Diese Unterscheidung der Besoldung entbehrt in der heutigen Zeit
jeder Grundlage und entspricht längst nicht mehr der Realität.
Förderschulen haben sich in den vergangenen Jahren zu qualitativ
hochwertigen Bildungs- und Beratungszentren entwickelt, die von
einer ausgesprochen heterogenen Schülerschaft besucht werden.
Sonderpädagogische Beratungsstellen, sonderpädagogischer
Dienst, inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen oder im
eigenen Haus und zum Teil Ganztagesbetrieb mit Jugendbegleitern, Schulsozialarbeitern und anderen Mitarbeitern,
machen die Schulen zu Einrichtungen, die besonders gute und aufwendige Organisation erfordern. Neben reinen immer aufwendigeren Verwaltungsaufgaben, fallen eine Reihe zusätzlicher
Termine an.
• Regelmäßige und in der Anzahl stetig zunehmende
Teilnahme an „ Runden Tischen“
• Organisation von gemeinsamem Unterricht, Absprache
mit allgemeinen Schulen und Organisation von
Bildungswegekonferenzen
• Zunehmende Gespräche mit Jugendamt,
Schulsozialarbeiter, Eltern, Jugendhilfeeinrichtungen, …..
• Gespräche mit Ausbildungsbetrieben, Kommunen,
Wohlfahrtsverbänden, Netzwerkbildung zur besseren
beruflichen Integration der Schüler
• Organisation des Ganztagesbetriebes, u.s.w.
• Beratungsgespräche
Zahlreiche Förderschulen haben heute Schülerzahlen unter 90
Schüler/innen. Schulleitungen werden nach A 14 ohne Amtszulage
besoldet und müssen die Schule ohne Konrektor leiten. Dies
bedeutet enorme zeitliche und psychische Belastung.
Die Aufgaben für den Bereich Förderschule nehmen stetig zu,
besonders auch im Hinblick auf die gemeinsame Beschulung von
behinderten und nicht behinderten Kindern, da jede Förderschule
in ihrem Einzugsgebereich ein große Zahl von GS, GHWRS und
Gemeinschaftsschulen versorgt und berät und dort jeweils erster
Ansprechpartner für Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungs-und Beratungsbedarf ist. Die stetige Zunahme der
Aufgaben und zeitlichen Belastungen ist seit Jahren deutlich zu
spüren. Aus diesem Grund ist es nicht mehr nachvollziehbar,
warum Sonderschulrektoren an Förderschulen schlechter gestellt
werden, als Rektoren anderer Sonderschulen.
Wir sehen es als notwendig an, dass die Förderschulen hinsichtlich
der Besoldung und der Schaffung von Konrektorenstellen den
anderen Sonderschulen gleichgestellt werden.
Antragsteller:
Gabi Hörtdörfer, Christina Nawrath, Eckehard Müller, Simon
Pfeiffer
Antrag 11
Antrag zur Angleichung der Besoldung der GS Lehrkräfte in A13
Die Personalversammlung fordert den ÖPR Mannheim auf sich bei
den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass GS Lehrkräfte –
ebenso wie Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe unterrichten
mindestens in A13 besoldet werden. Grundvoraussetzung ist
hierzu auch eine Angleichung der Studien- und Ausbildungszeit von
gleicher Dauer und Qualität.
Begründung:
In der GS werden heterogene Lerngruppen unterrichtet.
GS Lehrkräfte haben mit 28 Stunden das höchste Deputat und im
Rahmen der Beratungs- und Diagnostikkompetenz zahlreiche
Aufgaben, die in keiner Weise rechtfertigen, dass sie geringer
besoldet werden als ihre KollegInnen in der Sekundarstufe.
Des Weiteren ist gerade die GS die Schulart, die bisher die meisten
Maßnahmen und Kooperationen im Rahmen von inklusiven
Beschulungen umgesetzt hat. KollegInnen und Kollegen erhalten
hierzu keine Entlastung in Form von Anrechnungsstunden.
Ein „Abhängen“ in den oben genannten Punkten Ausbildung und
Besoldung der GS Lehrkräfte wird auch weitreichende
Konsequenzen auf die Anzahl der KollegInnen haben, die sich (nicht)
für ein GS - Lehramt entscheiden.
Antragsteller:
Ricarda Kaiser, Frank Orthen, Lisel Haaß ,Franz Klüber, Evi
Kreichgauer, Walter Zeller
Antrag 12
Gleichstellung aller Schularten
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür
einzusetzen, dass alle allgemeinbildenden Schularten finanziell,
personell, in der Stundenzuweisung und deren Verwendungsmöglichkeiten gleichgestellt werden und demnach die Kolleginnen
und Kollegen mit mindestens A13 besoldet werden.
Begründung:
Alle Studiengänge haben die gleiche Ausbildungsdauer. Studieninhalte sind entsprechend der Ausbildungsziele im fachwissenschaftlichen, im didaktischen als auch im pädagogischen Bereich
auf vergleichbarem Niveau. Die Abschlüsse sind gleichwertig.
Deshalb die Eingangsbesoldung für alle A13.
Antragsteller:
Stefan Köhler; Veronika Köpfle; Werner Sauer
-6-
Antrag 13
Unsere Arbeit ist mehr wert! Für einen guten Abschluss in der
Tarifrunde 2015!
In der laufenden Tarifauseinandersetzung kämpfen die
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für eine Lohnerhöhung
von 5, 5 Prozent, mindestens jedoch 175 Euro. Die Gewerkschaften
fordern außerdem die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des
Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung.
Parallel zu den Lohnverhandlungen setzen sich die Gewerkschaften
unter Federführung der GEW für den Abschluss eines Tarifvertrags
über die Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis
(‚Angestellte‘) ein.
Wir unterstützen die Gewerkschaften in ihren Forderungen. Die
Beschäftigten haben eine deutliche Gehaltserhöhung mehr als
verdient. Eine entsprechende Gehaltssteigerung ist darüber hinaus
auch im Sinne einer gerechteren Einkommen- und Vermögensverteilung ein Gebot der Stunde.
Als Lehrkräfte im Landesdienst unterstützen wir nachdrücklich die
Forderung der GEW nach einem Eingruppierungstarifvertrag
(L-EGO = Lehrerentgeltordnung).
Insbesondere die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte nach
einer Paralleltabelle, d.h. die Zuordnung nach der Systematik A 12
entspricht E12, A 11 entspricht E 11 usw., halten wir für überfällig.
Die angestellten GHS-Lehrer z.B. sind immer noch in E 11
eingruppiert!
Wir können und wollen es nicht länger hinnehmen, dass
tarifbeschäftigte Lehrkräfte trotz gleicher Ausbildung, Berufserfahrung und Leistung netto mehrere hundert Euro monatlich
weniger verdienen als ihre verbeamteten Kolleg/innen.
Antragsteller:
Evi Kreichgauer, Irene Radloff
Antrag 14
Antrag auf Reduzierung des Deputats der Fachlehrer an SfG und
SfK
Die FachlehrerInnen an Sonderschulen haben seit Jahren ein
Deputat von 31 Wochenstunden. In keiner anderen Schulart gibt
es ein derart hohes Deputatsvolumen. Auf Grund der ständigen
Erweiterung der Aufgabenfelder und der schon bisher zu hohen
Stundenzahl ist die Reduzierung des Deputates der FachlehrerInnen an der SfG „überfällig“. Wie schon seit mindestens 30 Jahren
beantragt, fordern wir die Anpassung der Wochenarbeitszeit an
das Deputat der Schulart, in der diese Lehrergruppe tätig ist.
Antragsteller:
Ursula Kaiser-Sehlinger, Heidemarie Deuchler, Graf-vonGalenschule Heidelberg
Antrag 15
Fachlehrer
Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den
Stufenvertretungen und entsprechenden Stellen dafür
einzusetzen,
- dass Fachlehrer das gleiche Deputat wie vergleichbare
wissenschaftliche Lehrkräfte unterrichten.
- dass Fachlehrer die Möglichkeit geboten wird bei Eignung von A9
nach A12 aufzusteigen. Dabei legen sie den Weg über A10, A11Z
nach A12 zurück.
- dass Fachlehrer ohne Wartezeiten bei Erreichen ihres Beförderungsjahrgangs in die nächste Gehaltsgruppe aufsteigen.
Begründung:
Fachlehrer unterrichten immer noch bis zu 31 Wochenstunden und
haben ähnliche Belastungen wie wissenschaftliche Lehrkräfte.
Der Aufstiegslehrgang zur wissenschaftlichen Lehrkraft wird
ausgeweitet und das bereits existierende Beförderungsprogramm
soll als Aufstiegsweg bestehen bleiben.
Fachlehrer warten teilweise mehr als 10 Jahre, bis ihre anstehende
Beförderung wirksam wird.
Antragsteller:
Carmen Fröhlich- Waldi; Andreas Baudisch; Klaus Gramlich
Antrag 16
Keine Benachteiligungen für Fachlehrer/innen und Technische
Lehrer/innen
Die Personalversammlung des Staatlichen Schulamts Mannheim
fordert die Gewerkschaften und Verbände auf, sich bei der
Landesregierung dafür einzusetzen, dass Fachlehrer/innen (FL)
und Technische Lehrer/innen (TL) in Zukunft nicht benachteiligt
werden. In den folgenden zwei Punkten besteht dringender
Handlungsbedarf:
1. Mehr Beförderungsstellen für FL / TL
Es ist notwendig, dass weitere neue Beförderungsstellen für FL / TL
in den Haushalt eingestellt werden.
Begründung:
Das Land hat einen ersten Schritt getan und in den Jahren 2009,
2010 und 2011 insgesamt 800 neue Beförderungsstellen
geschaffen. Das reicht aber immer noch nicht aus, den langjährigen
Beförderungsstau für FL / TL nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen ausreichend zu verkürzen. Immer noch befinden
sich ca. 2600 FL / TL im Beförderungsstau.
2. Unterrichtsverpflichtung der FL / TL
FL / TL aller Schularten sollen das Deputat der Schulart erhalten, an
der sie unterrichten.
Begründung:
FL / TL erfüllen in gleicher Weise die Anforderungen der Bildungspläne und leisten i. d. R. dieselbe Arbeit wie ihre Kolleginnen und
Kollegen in der gleichen Schulart. Die nicht-wissenschaftliche Ausbildung der FL / TL spiegelt sich bereits in der unterschiedlichen Bezahlung wieder. In keiner anderen Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Arbeitszeiten bei unterschiedlichen Ausbildungsabschlüssen. Es gibt somit keine nachvollziehbaren Gründe den FL /
TL ein höheres Deputat als den anderen Lehrkräften abzuverlangen.
Deputat FL / TL
Sonderschulen
Werkrealschulen
Realschulen
31
28
28
Deputat an der entsprechenden
Schulart
26
27
27
Antragsteller:
Stefan Bechtold, Christina Schmaltz, Eva Stöbe, Christel Pörsch,
Krista Hackel
Antrag 17
Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke
Wir weisen darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift, die
bereits am 1.1.15 in Kraft getreten ist, Vorgaben enthält, die ohne
eine entsprechende Fortbildung und ausführliche Unterweisung
von vielen Lehrkräften zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch und
rechtssicher umgesetzt werden können.
Eine Unterschrift bedeutet eine juristisch relevante Übernahme
von Verantwortung, ohne dass uns die sachlichen und fachlichen
Voraussetzungen für eine Umsetzung seitens des Dienstherrn zur
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Verfügung gestellt bzw. Fortbildungen ermöglicht wurden. Für die
Schulleitungen bedeutet die Umsetzung der VwV die Übernahme
umfangreicher Kontrollaufgaben.
Von daher bitten wir die zuständigen Stellen um ein Aussetzen der
Vorschrift, bis die Voraussetzungen für eine Umsetzung durch
Lehrkräfte und Schulleitungen unter Einbeziehung des Personalrats umfassend geklärt bzw. geschaffen worden sind.
Antragsteller:
Andrea Dreizehnter, Elke Henrikus, Bianca Buchta, Rebecca
Wieland, Birgit Stadelmann-Kratzer, Thomas Kneringer, Michaela
Sawinski, Sandra Hof, Johannes Vorberg, Beate Reuter, Alexander
Götz, Heike Schäfer-Kulzinger, Julia Heße, Petra Winkler, Anna
Ring, Ute Raible, Grit Fahldiek, Evi Kreichgauer u.a. KollegInnen
der Friedrich-Ebert-Grundschule Ilvesheim
Antrag 18
Jobticket
Die Personalversammlung beauftragt den örtlichen Personalrat,
mit den zuständigen Stellen darüber zu beraten, ob es für
Lehrerinnen und Lehrer / Pädagogische Assistentinnen und
Assistenten möglich ist, Job-Tickets zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
1. In mindestens einem anderen Schulamtsbezirk in BadenWürttemberg ist das bereits seit Jahren möglich.
2. Bei einer Grün-Roten Landesregierung als Arbeitgeber gehen
wir davon aus, dass der Arbeitgeber über die arbeitsrechtliche
Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten hinaus auch aus
umwelt- und klimapolitischen Gründen an einer
ausgedehnten Nutzung des ÖPNV interessiert ist.
3. Die Einsparmaßnahmen der letzten Jahre im Schulbereich
legen nahe, den Beschäftigten entgegen zu kommen, die in
den vergangenen Jahren niedrigere Realeinkommen
hinnehmen mussten.
Antragsteller:
Petra Wingendorf, Neslihan Gültekin, Dagmar Voss, Marco
Humpert, Luisa Hees, Jasmin Schäfer, Matthias Kommerau,
Simone Gutting, Sylvia Köbel, Stefan Bechtold (Pädagogische
AssistentInnen und Lehrkräfte)
Antrag 19
Öffnungsklausel: Freistellung der Grundschulen von der
Verpflichtung Ziffernnoten zu vergeben
Die Personalversammlung beauftragt den ÖPR sich beim
Kultusministerium (und den Fraktionen des Landtags BadenWürttemberg) dafür einzusetzen, dass auch Schulen, die nicht am
vierjährigen Schulversuch „Grundschule ohne Noten“ teilnehmen,
alternative Formen der Leistungsmessung, der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung praktizieren können, wenn die
schulischen Gremien auf der Grundlage eines differenzierten
pädagogischen Konzepts dem zustimmen.
Begründung:
In vielen Schulen ist die Diskussion um eine veränderte Leistungsbeurteilung und um eine Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis
zu einem zentralen Bestandteil der Schulkultur geworden. BadenWürttemberg ist – im Vergleich zu anderen Bundesländern – spät
dran mit der Erprobung von Alternativen zur Notengebung in der
Grundschule.
Aus der Schulentwicklungsforschung wissen wir, dass alternative
Beurteilungspraxen den rechtlichen Anforderungen nicht widersprechen. Durch den Bezug auf erreichte Kompetenzen geben alle
Zeugnisse hinreichend Auskunft. Sie sind eindeutig, vergleichbar
und Ziffernzeugnissen überlegen, da sie unmittelbar auf
Kompetenzen und Standards Bezug nehmen.
Schon jetzt praktizieren Gemeinschaftsschulen mir Erfolg
alternative Beurteilungsformen und verzichten auf Noten.
Im Sinne von „Eigenständigkeit der Schulen“ plädieren wir für eine
Öffnung und einen Entscheidungsspielraum für die Schulen, die dies
möchten. Wir brauchen diesbezüglich keinen weiteren
Schulversuch und unnötige Wartezeiten.
Antragsteller:
Ricarda Kaiser
Rückmeldungen zu den Anträgen 2014
Nr.
Antrag
1
Zieldifferenter gruppenbezogener Unterricht
2
Ressourcensicherheit statt Ressourcenneutralität
-neue Wege ausbauen und beschreitenInklusion
3
4
weiterleiten an
Kommentar
KM; LR; HPR; Fraktionen
Kultusministrium;
Landesregierung
KM; LR; Frak.;
Forderung bleibt bestehen
neue Gesetzgebung Inklusion
Mindestlohn A13 für Lehrkräfte an GMS
KM;FM;LR; Frak.
KM;FM;LR;Frak.
5
Bessere Rahmenbedingungen für Realschule im
Schulsystem
Unterrichtsversorgung in sozialen Brennpunkten
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
A13 für neue LehrerInnen Sek I ab 2016
Forderung bleibt bestehen
Konzept zur Weiterentwicklung von Realschulen
Forderung bleibt bestehen
6
Ausbau der Krankheitsreserve
KM;FM;LR;Frak.
Teilerfolge erzielt, aber noch immer unzureichend
7
Gleicher Klassenteiler an Grund-Werkreal-,
Gemeinschafts- und Realschulen
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
8
Ungleichbehandlung der Schulen bezüglich
Anrechnungsstunden
Keine weitere Erhöhung des
Pensionseintrittsalters
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
Keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für
Lehrkräfte
Altersermäßigung muss erhalten bleiben
KM;FM;LR;Frak.
s.o.
KM;FM;LR;Frak.
Eingruppierungstarifvertrag für die
tarifbeschäftigten Lehrkräfte
Tarifliche Eingruppierung der Lehrkräfte
KM;FM;LR;Frak.
Die Forderung nach der Rückkehr zur alten
Regelung bleibt bestehen
Forderung bleibt bestehen
KM;FM;LR;Frak.
s.o.
Pädagogische Assistentinnen
Ersatz nicht zu Lasten von Lehrerstellen
Keine Benachteiligung für FachlehrerInnen und
Technische LehrerInnen
Verbesserungen für Schulleitungen
KM; HPR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
KM;FM;LR;Frak.
s.o.
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
17
Regionale Schulentwicklung Personalmaßnahmen bei
Schulstrukturveränderungen
KM;FM;LR;Frak.
Teilerfolge; Umsetzung (z.B. Versetzung an RS für
WRS-KollegInnen)/Umsetzung beobachten
18
Freistellung von Grundschulen Ziffernnoten zu
vergeben
Kinderbetreuung bei mehrtägigen Fortbildungen
mit Übernachtung
Ausstattung der Schulen mit Arbeitsplätzen und
geeigneten Datenverarbeitungsgeräten
Reisekostenvergütung
KM;Frak.
Forderung bleibt bestehen
KM;FM;LR;Frak.
s.o.
KM;FM;LR;Frak.
Forderung bleibt bestehen
KM;FM;LR;Frak.
s.o./allerdings Reisekosten auch einreichen
Resolution zu den Sparmaßnahmen im
Bildungsbereich
Abkürzungen: KM Kultusministerium; FM:
Finanzministerium; LR: Landesregierung; Frak:
Fraktionen; SJ:Schuljahr
KM;FM;LR;Frak.
Teilerfolge/Streichung von Lehrerstellen
weitestgehend zurückgenommen
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Forderung bleibt bestehen
Gesetzgebung Inklusion zum SJ 15/16