PersonalversammlungsDer Personalrat beim Staatlichen Schulamt Mannheim Augustaanlage 67 68165 Mannheim [email protected] (0621) 292-4108 info Herausgeber: Der Personalrat der Lehrerinnen und Lehrer und der pädagogischen Assistentinnen und Assistenten beim SSA Mannheim Einladung zu den Personalversammlungen 2015 Di., 03.03.2015 um 12 Uhr Di., 10.03.2015 um 12 Uhr Di., 17.03.2015 um 12 Uhr Kulturhalle MA-Feudenheim Spessartstr. 24-28, Gesellschaftshaus HD-Pfaffengrund Schwalbenweg 1/2 Alte Mälzerei Mosbach Alte Bergsteige 7 68259 Mannheim 69123 Heidelberg 74821 Mosbach Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden Sie zu den drei Teilpersonalversammlungen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mannheim ein. Die Teilnahme an den Versammlungen ist ein Recht der Beschäftigten. Gut besuchte Personalversammlungen sind ein Zeichen für den Arbeitgeber, dass die Beschäftigten bereit sind, aktiv für Ihre Rechte und Forderungen einzutreten. Wenn Sie in die Rückmeldung zu den Anträgen schauen, werden Sie sehen, dass Ihre Forderungen und die der Personalräte auf den verschiedenen Ebenen mit der Unterstützung der Gewerkschaften zumindest Teilerfolge erzielen konnten. Es lohnt sich, für die eigenen Interessen einzutreten. Nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt sind Kolleginnen und Kollegen, die an einer Personalversammlung teilnehmen, rechtzeitig freizustellen. Der Unterricht ist weder vor- noch nachzuholen. Bitte geben Sie Ihren Schulleitungen rechtzeitig Bescheid. Mit freundlichen Grüßen im Namen des Örtlichen Personalrates -1- Franz Klüber, Vorsitzender des Örtlichen Personalrates Tagesordnung Personalversammlung 1. Begrüßung 3. Tätigkeitsbericht des ÖPR - Aussprache 2. Grußworte - Herr Hartwig Weik, Amtsleiter 4. Interviewrunde zu Tätigkeitsfeldern des ÖPR - Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten 5. Bericht aus dem Bezirkspersonalrat - Vertreter/Vertreterin der GEW - Aussprache - Vertreter/Vertreterin des VBE 6. Anträge und Diskussion 7. Verschiedenes Resolution der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Personalversammlungen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mannheim (03.03.2015 in Mannheim; 10.03.2015 in Heidelberg und 17.03.2015 in Mosbach) Resolution zur zunehmenden Arbeitsverdichtung Die Schullandschaft hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. So gibt es in Heidelberg keine Werkrealschule mehr, in Mannheim kann man damit rechnen, dass lediglich drei Werkrealschulen verbleiben in den anderen Regionen ist die Entwicklung ähnlich. Die Schülerschaft an den weiterführenden Schulen wird zunehmend heterogener und hat in den Ballungszentren mehrheitlich einen Migrationshintergrund. Traumatisierte Flüchtlinge, die kaum lesen und schreiben können, treffen auf Kinder von Eltern, die jede Selbständigkeit ihres Kindes im Keim ersticken wollen. Und dazwischen steht die Lehrkraft, die individuell auf jeden eingehen, differenziert ihren Unterricht halten und wenn möglich noch inklusiv unterrichten soll. Die Mitarbeit in der Steuergruppe, den Kontakt zu außerschulischen Partnern, Weiterbildung, das Erstellen von Förderplänen oder die Teilnahme an einem Hilfeplangespräch sind nicht nur erwünscht sondern dienstlich zwingend. Hinzu kommt noch aufwendiges konzeptionelles Arbeiten. Die Grundschule soll Ganztageschule werden, die Werkreal- oder Realschule möchte Gemeinschaftsschule werden, die Realschule muss sich mit der zunehmenden Heterogenität auseinandersetzen, Inklusion betrifft alle Schulen und in Kürze kommt ein neuer Bildungsplan. Nebenbei ist die Schule noch in der Fremdevaluation. Das Kerngeschäft "Unterricht" wird nicht weniger und ergänzt durch die zusätzlichen Aufgaben. Schule wird sich weiter verändern und muss sich öffnen. Es stellt sich aber die Frage, wie soll eine Lehrkraft mit vollem Deputat und einer Klasse all diese Tätigkeiten bewältigen. Wo bleibt dann bei Teilzeitbeschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn viele zusätzliche Termine nach dem Unterricht noch wahrgenommen werden sollen. Hinzu kommt noch eine wesentlich intensivere Elternarbeit. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich zunehmend überlastet und können nicht verstehen, dass die Politik in dieser Situation auch noch das allgemeine Entlastungskontingent kürzt. Wir fordern eine Rücknahme der Kürzung des allgemeinen Entlastungkontingents, die Gewährung von zusätzlichen Stunden für konzeptionelles Arbeiten, mehr Stunden für die Organisation des Ganztagesbetriebes und die Einführung einer Klassenlehrerstunde. Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sollte im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht durch immer weitere zusätzliche Belastungen gefährdet werden! ÖPR Mannheim Anträge 2015 Antrag 1 Krankheitsreserve Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass eine deutliche Erhöhung der Krankheitsreserve vorgenommen wird. Begründung: Die Belastungen für Kolleginnen und Kollegen durch Klassenzusammenlegungen und Vertretungsstunden ist auf Dauer nicht mit dem Gesundheits- und Arbeitsschutz vereinbar. Antragsteller: Stefan Köhler; Klaus Gramlich, Werner Sauer -2- Antrag 2 Klassenlehrer- Verfügungsstunde Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass allen Klassenlehrerinnen und -lehrer eine Verfügungsstunde innerhalb des bestehenden Deputats zugeteilt wird, in der es ermöglicht wird, Gespräche und erzieherische Arbeit durchzuführen. Begründung: In immer deutlich heterogenen Klassen ist es unumgänglich neben der Bildungsarbeit verstärkt Erziehungsarbeit zu leisten. Schüler/- innen mit besonderen Herausforderungen und originellen Verhaltensweisen belasten nicht nur die Schaffenskraft der Lehrkräfte, sondern auch die Qualität des Unterrichts. Durch die Einführung einer Verfügungsstunde verbleibt letztlich mehr Zeit für die Bildungsarbeit. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit defizitäres Verhalten aufzuarbeiten. Antragsteller: Joachim Blümmel; Klaus Gramlich; Toni Weber Antrag 3 Klassengröße Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Klassengröße maximal 22 Schüler beträgt. Begründung: Individuelles Lernen, offene Unterrichtsformen sowie die Größe der Klassenzimmer gemäß den Schulbaurichtlinien lassen nicht mehr Schüler zu. Antragsteller: Joachim Blümmel; Veronika Koepfle; Daniela Krippl Antrag 4 Zuzüge berücksichtigen Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass Schulen, die von Zuwanderung und Flüchtlingsaufnahme besonders betroffen sind, eine besondere sächliche und personelle Zuweisung erhalten. Folgende Maßnahmen sollten erfolgen: Zuweisung von Lehrerstunden schon in der Prognose; Berücksichtigung der besonderen Anforderungen durch kleine Klassen von maximal 12 Schülerinnen und Schülern; Anpassung an die Stundentafeln der entsprechenden Regelklassen; Anrechnung für Klassenleitung von einer Stunde für Absprachen mit Konsulaten, Migrationsbeirat, außerschulischen Kräften etc.; Weiterbildung für betroffene Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache; Begründung: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Viele Familien mit Kindern und Jugendlichen kommen als Zuwanderer und Flüchtlinge aus vielen Ländern der Erde nach Deutschland. Folgende Probleme sind anzutreffen und sollten gelöst werden: Die Kindersind teilweise nicht alphabetisiert; die Kinder sprechen nur ihre Muttersprache; die Kinder haben eine andere Schrift gelernt(z.B. kyrillisch); die Kinder kommen aus einem anderen Kulturkreis; die Kinder sind traumatisiert und bedürfen besonderer Zuwendung. Auf die besonderen Herausforderungen müssen Schulen vorbereitet sein. Es ist nicht zielführend, erst dann Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Schüler schon da sind. Antragsteller: Andreas Baudisch; Toni Weber; Klaus Gramlich Antrag 5 Überarbeitung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg hinsichtlich der Ausstattungen von Ganztagesgrundschulen Die Personalversammlung möge beschließen, dass der ÖPR MA sich über die jeweiligen Stufenvertretungen bei den zuständigen Behörden dafür einsetzt, dass die in § 4a SchG dargelegte Anzahl der gesetzlich geregelten Modelle reduziert wird und dass klar gestellt wird, dass bezogen auf mindestens jeweils eine Klasse, -3- entweder ein Ganztagesangebot angeboten wird oder nicht. In der gleichen Klasse "Ganztages- und Halbtagesschüler/innen" zu erlauben macht einen rhythmisierten Ganztagesbetrieb unmöglich. Auch deshalb ist mindestens eine Zweizügigkeit zwingende Voraussetzung für eine Ganztagesschule als Wahlangebot. Des Weiteren kann die Mittagspause und das Mittagessen nicht aus der Schulpflicht herausgenommen werden. Eine rhythmisierte Ganztagesschule setzt auch eine gemeinschaftlich erlebte Mittagspause voraus. Die Aufsichtsführungen und Betreuung der Schüler beim Mittagsessen an der Grundschule bei einem Schlüssel von 2 Aufsichtspersonen und einer Bezahlung von 15 € je Aufsichtsperson und Stunde für 80 Schülerinnen und Schüler kann so nicht pädagogisch sinnvoll wahrgenommen werden. Die Ausstattung der GTGS ist sowohl hinsichtlich der Anrechnungen für die Schulleitungen, als auch für die Entlastung der Lehrkräfte unzureichend. Daher fordern wir hier dringende Nachbesserung. Begründung: Wenn es die politische Absicht ist, dass Erziehungsberechtigte mit qualifizierter Ausbildung und hoher beruflicher Qualifikation sowie Erziehungsberechtigte, die zur Bestreitung des Familienunterhalts arbeiten müssen, vollschichtig arbeiten können, dann reicht selbst der höchstmögliche Umfang dieses Ganztagesangebots nicht aus. Für diese Erziehungsberechtigten wäre in erreichbarer Nähe das Angebot einer Ganztagesschule erforderlich, an der an 5 Tagen in der Woche neun Stunden Ganztagesschule angeboten werden. Mit allen im § 4a angebotenen Modellen ist ein vollschichtiges Arbeiten parallel zur Kindererziehung nicht möglich. Deshalb entsteht für diese Eltern beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule weiterhin eine Lücke und zwingt die, die es sich leisten können, zum Wechsel zu privaten Anbietern (bspw. Privatschulen). Die Kinder der Erziehungsberechtigten, die die finanziellen Mittel nicht haben, werden in der übrigen Zeit weiterhin sich selbst überlassen bleiben. Die im § 4a geregelten Modelle, ganztags an 7 Stunden oder 8 Stunden am Tag, an drei oder vier Tagen in der Woche, in verbindlicher oder Wahlform bewirken eine nicht sinnvolle Zersplitterung des Ganztagesangebots. Ein rhythmisiertes, bedarfsgerechtes Ganztagesangebot ist sinnvoll in einer Region nur gegeben, wenn ein Modell mit 8 Stunden an vier Tagen in der Nähe erreichbar ist. Antragsteller: Ricarda Kaiser, Liselotte Haaß, Frank Orthen, Walter Zeller, Jörg Götz-Hege Antrag 6 Regionale Schulentwicklung und Personalentwicklung Die Personalversammlung möge beschließen, dass der ÖPR sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass im Rahmen einer regionalen Schulentwicklung unter Beteiligung der Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer Sicherheit entsteht, welche Schulen mit welchem Entwicklungsziel erhalten bleiben und welche geschlossen werden. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Lehrkräfte verlässliche Zukunftsperspektiven erhalten. Dies ist durch Weiterqualifizierung zur Arbeit an anderen Schularten als der bisherigen und zur Bewältigung der veränderten Anforderungen an allen Schularten zu gewährleisten. Zudem sollen Lehrkräfte deren Schulen auslaufen vorausplanend an die künftige Wunschschule versetzt werden und zugleich an die aufzulösende Schule rückabgeordnet werden, damit der Unterricht dort gewährleistet ist und zugleich kein Nachteil für die dort unterrichtenden Lehrkräfte entsteht, wenn sie die letzten sind, die die Schule verlassen. Begründung: Die massiven Veränderungen in der Schullandschaft wirken sich zunächst auf die Haupt- und Werkrealschulen aus. Die dort unterrichtenden Lehrkräfte brauchen eine klare Perspektive, wo sie in Zukunft unterrichten. Der bisherige Arbeitsplatz wird in vielen Fällen wegfallen und eine Versetzung an andere Haupt- oder Werkrealschulen ist nicht möglich, sodass sie an anderen Schularten eingesetzt werden. Zugleich ist die Heterogenität auch an Realschulen deutlich gestiegen, an Gemeinschaftsschulen ist sie gefordert. Allen Lehrerinnen und Lehrern sind somit Qualifikationserweiterungen anzubieten, damit sie auf die gestiegenen Anforderungen reagieren können. Antragssteller: Frank Orthen, Simon Bartl-Zuba, Ute Sendner, Harald Leber, Franz Klüber Antrag 7 Inklusion?! Ja, bitte! Aber durch die Verortung von Sonderschullehrer/innen an der Allgemeinen Schule kann die Herausforderungen der Inklusion nicht gelöst werden. Um einen massiven Qualitätsverlust sonderpädagogischer Arbeit in inklusiven Bildungsangeboten abzuwenden, halten wir die Klärung der folgenden Fragestellungen im Vorfeld einer Entscheidung über die Verortung der Sonderschullehrer/innen daher für unabdingbar: • Wie kann ein unerlässlicher fachlicher Austausch im bisherigen Umfang (z. B. wöchentliche Fallbesprechung) sichergestellt werden? • Wie können Berufseinsteiger/innen, ohne in ständigem Kontakt mit Fachkolleg/innen zu stehen, ihr sonderpädagogisches Profil entwickeln und stärken? • Wie kann ein/e Einzelne/r die notwendige Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Erziehungspartnern leisten, die bislang ein ganzes Kollegium verrichtet hat? • Die Arbeit des/der Sonderpädagogen/in fordert eine gewisse Neutralität. Ist es für den/die einzelne Sonderschullehrer/in möglich, weiterhin unabhängig und objektiv zu denken, wenn er/sie selbst nicht mehr außerhalb des Systems der Allgemeinen Schule steht? • Wie kann weiterhin eine qualifizierte Fachaufsicht, die bisher durch den/die Schulleiter/in der Sonderschule ausgeübt wird, ermöglicht werden? • Wie haben Sonderschullehrer/innen weiterhin zeitnah und ohne große Fahrtwege Zugang zu Fachliteratur, Fördermaterial und Testdiagnostik? • Ist es wie bisher möglich auch unterhalb des Schuljahres flexibel auf Veränderungen (z. B. Schulwechsel eines/r Schüler/in) einzugehen? Wir fordern daher im Vorfeld der Entscheidung, ob Sonderschullehrer/innen an der Allgemeinen Schule verortet werden sollen, die Entwicklung durchdachter, tragfähiger und zuvor erprobter Konzepte sowie Überlegungen zu notwendigen strukturellen Veränderungen und deren Umsetzung, um einen nicht wieder rückgängig zu machenden massiven Qualitätsverlust -4- inklusiver Bildungsangebote zu Lasten unserer Schüler/innen zu vermeiden! Antragsteller: Kollegium der Hans-Zulliger-Schule Mannheim Antrag 8 Zur Inklusion ermutigen – Hindernisse beseitigen – Solidarität praktizieren: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen Wir fordern die Stufenvertretungen auf, sich dafür einzusetzen, dass • die schulgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der UNKonvention eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation der inklusiven Bildung an den Schulen auf den Weg bringen; • die Vorgabe der Ressourcenneutralität gestrichen wird. Der Ausbau der inklusiven Bildung und die Entwicklung der Sonderschulen bzw. Förderschulen zu Bildungs-und Beratungszentren verlangen finanzielle und personelle Investitionen. Wir brauchen eine weitreichende Ressourcensicherheit, wie sie über Jahrzehnte hinweg an Sonderschulen möglich war und ein hohes Maß an Ressourcenflexibilität, wie sie in vielen Kooperationsmaßnahmen und zahlreichen Inklusionsmaßnahmen als Erfahrungswissen zur Verfügung stehen. • mehr Sonderpädagogikstellen für die Schulen geschaffen werden, damit durch die inklusive Beschulung keine weiteren zusätzliche Belastungen für die Lehrkräfte entstehen und alle Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden können. • das gravierende strukturelle Defizit an den Sonderschulen dringend beseitigt wird. • für jede Inklusionsklasse ein Klassenlehrerteam, bestehend aus mindestens einer Regel- und Sonderschullehrkraft gebildet werden kann. • die Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch den Klassenteiler in den allgemeinen Schulen verbindlich auslösen und die Praxis der Zuweisung von einer bestimmten Stundenanzahl für den jeweiligen sonderpädagogischen Bildungsanspruch durch die Schulaufsichtsbehörden auf den Prüfstand kommen. • die im gemeinsamen Unterricht eingesetzten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowohl vollwertiges Mitglied im Kollegium an der jeweiligen allgemeinen Schule als auch der Sonderschule (Stammschule) sein können (eine Art Doppelstatus), sofern sie mindestens die Hälfte ihres Deputats an der allgemeinen Schule unterrichten und eine Versetzung bzw. Abordnung ausdrücklich wünschen. • für alle Lehrkräfte Team- und Kooperationszeiten für Unterrichtsgestaltung, Planung und Absprachen im Stundendeputat berücksichtigt werden. • die Fortbildungen zum Thema Inklusion und gemeinsamer Unterricht auf allen Sektoren intensiviert und ausgebaut werden. • die Planungen, Umsetzung und die Verfahren der inklusiven Beschulung zwischen den Schulbehörden und den Schulen unter Berücksichtigung einer Regionalisierung nicht zulasten der Schulen gehen bzw. auf diese abgewälzt werden und ein Höchstmaß an Konsens und Transparenz hergestellt wird. Begründung: Verschleiß und Unmut sind zwei Kennzeichen der momentanen Erprobung in Projekten der inklusiven Bildung. Und dies auf Seiten der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer sowohl aus den allgemeinen Schulen als auch den Sonderschulen. Trotz positiver Einstellungen und Haltungen zum gemeinsamen Unterricht wird neben den grundsätzlichen Mängeln in der Ausstattung die wachsende Heterogenität der gesamten Schülerschaft insbesondere in den weiterführenden Schulen zu einem erheblichen Belastungsfaktor. Wenn die Landespolitik uneingeschränkt ein Ja zur Inklusion sagt und die Fortentwicklung der Sonderschulen in Bildungs-und Beratungszentren vorantreiben will, bedarf es eines politischen Gestaltungs-rahmen. Die Bereitschaft und die Motivation an den Schulen lassen sich bei den gegenwärtigen Belastungsfaktoren nicht auf Dauer aufrechterhalten. Der Gestaltungsrahmen für zukünftige Inklusion bleibt weiterhin unklar. Der Gesetzesentwurf ist auf dem Weg, aber bis Anfang des Jahres 2015 noch nicht zugänglich. Inklusion benötigt dringend Klarheit! Antragsteller: Kolleginnen und Kollegen aus, Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule Sonderschule Jens Albrecht, Vera Behse, Thilo Engelhardt, Eva Futas, Dr. Jörg Götz-Hege, Christa Hischmann, Isabelle Graf, Stefanie Gruber, Liselotte Haaß, Ricarda Kaiser, Christian Klapp, Franz Klüber,Christiane Kruse, Melanie Kronz, Anke Lazarus, Thomas Lazarus, Harald Leber, Boris Münzer, Frank Orthen, Franziska Panizzi, Sylvia Litterer, Sabrina Meder, Jenny Scupin, Monika Seehase-Gilles, Ute Sendner, Susanne Schmid, Sylvia Thurau, Hans-Jörg Voormann, Katrin Walsdorf, Karin Wild; Anja Wyrwas Antrag 9 Klassenteiler bei GU-Klassen Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass GU-Kinder an den Regelschulen mitgezählt und die entsprechenden Lehrerstunden zugewiesen werden! Für das Schuljahr 2015/2016 wollen wir hierfür eine sichere Zusage! Bezüglich des Klassenteilers fordern wir eine Übergangsregelung, d.h. Einbeziehung der GU-Kinder bei den Regelschulen während der Phase der Klasseneinteilung für das Schuljahr 2015/2016 für den Fall, dass das neue Schulgesetz zur Inklusion noch nicht verabschiedet sein sollte! Begründung: Die Änderung des Klassenteilers zur Einbeziehung der GU-Kinder (Gemeinsamer Unterricht/ Inklusion) kann nur durch das neue Schulgesetz zur Inklusion erfolgen. GU wird aber bereits praktiziert, ohne dass der Klassenteiler angepasst wurde. Es gibt Schulen mit GU- oder Förderkindern, die dort nicht mitgerechnet werden. Dadurch gibt es ausgerechnet bei den GU-Kindern sehr große Klassen, bzw. sogar Klassen, die über dem Klassenteiler liegen, und die Versorgung mit Lehrerstunden ist zu niedrig. Das Schulgesetz zur Inklusion soll ab dem nächsten Schuljahr gelten. Dazu muss es aber erst vom Landtag verabschiedet werden. Ob das klappt, ist nicht 100% sicher – auch das Eckpunktepapier zur Inklusion erschien mit Verzögerung! KM Stoch hat die Situation bezüglich des Klassenteilers bei den GUKindern am 11. Oktober 2014 in Mannheim öffentlich als unsinnig bezeichnet. Die Schulämter konnten in diesem Schuljahr aber dennoch den GU-Schulen nicht die erforderlichen Lehrerstunden zuweisen, da ihnen ohne die Verabschiedung des Gesetzes die Rechtsgrundlage dazu fehlt. Daher möchten wir eine Übergangsregelung oder eine klare Zusage des Kultusministeriums, dass die Einbeziehung der GU-Kinder im nächsten Schuljahr in jedem Fall sichergestellt sein wird! -5- Antragsteller: Kollegium der Friedrich-Ebert-Grundschule Ilvesheim Antrag 10 Antrag zur Gleichstellung von Schulleitungen an Förderschulen gegenüber anderen Sonderschulen Die Personalversammlung der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt Mannheim fordert eine Gleichstellung der Förderschulen gegenüber anderen Sonderschulen a) hinsichtlich der Besoldung der Schulleitungen b) hinsichtlich der Einrichtung von Konrektor Stellen Begründung: Die Förderschulen leisten ebenso wie alle anderen Sonderschularten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag um Kindern und Jugendlichen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein hohes Maß an Aktivität und Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Viele dieser Schulen werden als Schulen mit ganztägigem Angebot bzw. mit ergänzendem Angebot geführt. Trotz gleicher Ausbildung und gleicher Tätigkeit werden die Schulleitungen im Bereich der Sonderschularten unterschiedlich behandelt. 1. Sonderschulrektoren/innen aller anderen Sonderschularten werden ab 90 Schüler/innen in die Gehaltsstufe A 15 eingruppiert – Sonderschulrektoren/innen einer Förderschule nach A 14 (für die nächste Gehaltsstufe bedarf es hier 180 Schüler) 2. Ähnlich bei der Einrichtung der Konrektorenstellen. Förderschulen benötigen eine Mindestschülerzahl von 90 Schüler/innen – andere Sonderschulen eine Mindestschülerzahl von 45 Schülern. Diese Unterscheidung der Besoldung entbehrt in der heutigen Zeit jeder Grundlage und entspricht längst nicht mehr der Realität. Förderschulen haben sich in den vergangenen Jahren zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Beratungszentren entwickelt, die von einer ausgesprochen heterogenen Schülerschaft besucht werden. Sonderpädagogische Beratungsstellen, sonderpädagogischer Dienst, inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen oder im eigenen Haus und zum Teil Ganztagesbetrieb mit Jugendbegleitern, Schulsozialarbeitern und anderen Mitarbeitern, machen die Schulen zu Einrichtungen, die besonders gute und aufwendige Organisation erfordern. Neben reinen immer aufwendigeren Verwaltungsaufgaben, fallen eine Reihe zusätzlicher Termine an. • Regelmäßige und in der Anzahl stetig zunehmende Teilnahme an „ Runden Tischen“ • Organisation von gemeinsamem Unterricht, Absprache mit allgemeinen Schulen und Organisation von Bildungswegekonferenzen • Zunehmende Gespräche mit Jugendamt, Schulsozialarbeiter, Eltern, Jugendhilfeeinrichtungen, ….. • Gespräche mit Ausbildungsbetrieben, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Netzwerkbildung zur besseren beruflichen Integration der Schüler • Organisation des Ganztagesbetriebes, u.s.w. • Beratungsgespräche Zahlreiche Förderschulen haben heute Schülerzahlen unter 90 Schüler/innen. Schulleitungen werden nach A 14 ohne Amtszulage besoldet und müssen die Schule ohne Konrektor leiten. Dies bedeutet enorme zeitliche und psychische Belastung. Die Aufgaben für den Bereich Förderschule nehmen stetig zu, besonders auch im Hinblick auf die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern, da jede Förderschule in ihrem Einzugsgebereich ein große Zahl von GS, GHWRS und Gemeinschaftsschulen versorgt und berät und dort jeweils erster Ansprechpartner für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungs-und Beratungsbedarf ist. Die stetige Zunahme der Aufgaben und zeitlichen Belastungen ist seit Jahren deutlich zu spüren. Aus diesem Grund ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum Sonderschulrektoren an Förderschulen schlechter gestellt werden, als Rektoren anderer Sonderschulen. Wir sehen es als notwendig an, dass die Förderschulen hinsichtlich der Besoldung und der Schaffung von Konrektorenstellen den anderen Sonderschulen gleichgestellt werden. Antragsteller: Gabi Hörtdörfer, Christina Nawrath, Eckehard Müller, Simon Pfeiffer Antrag 11 Antrag zur Angleichung der Besoldung der GS Lehrkräfte in A13 Die Personalversammlung fordert den ÖPR Mannheim auf sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass GS Lehrkräfte – ebenso wie Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe unterrichten mindestens in A13 besoldet werden. Grundvoraussetzung ist hierzu auch eine Angleichung der Studien- und Ausbildungszeit von gleicher Dauer und Qualität. Begründung: In der GS werden heterogene Lerngruppen unterrichtet. GS Lehrkräfte haben mit 28 Stunden das höchste Deputat und im Rahmen der Beratungs- und Diagnostikkompetenz zahlreiche Aufgaben, die in keiner Weise rechtfertigen, dass sie geringer besoldet werden als ihre KollegInnen in der Sekundarstufe. Des Weiteren ist gerade die GS die Schulart, die bisher die meisten Maßnahmen und Kooperationen im Rahmen von inklusiven Beschulungen umgesetzt hat. KollegInnen und Kollegen erhalten hierzu keine Entlastung in Form von Anrechnungsstunden. Ein „Abhängen“ in den oben genannten Punkten Ausbildung und Besoldung der GS Lehrkräfte wird auch weitreichende Konsequenzen auf die Anzahl der KollegInnen haben, die sich (nicht) für ein GS - Lehramt entscheiden. Antragsteller: Ricarda Kaiser, Frank Orthen, Lisel Haaß ,Franz Klüber, Evi Kreichgauer, Walter Zeller Antrag 12 Gleichstellung aller Schularten Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass alle allgemeinbildenden Schularten finanziell, personell, in der Stundenzuweisung und deren Verwendungsmöglichkeiten gleichgestellt werden und demnach die Kolleginnen und Kollegen mit mindestens A13 besoldet werden. Begründung: Alle Studiengänge haben die gleiche Ausbildungsdauer. Studieninhalte sind entsprechend der Ausbildungsziele im fachwissenschaftlichen, im didaktischen als auch im pädagogischen Bereich auf vergleichbarem Niveau. Die Abschlüsse sind gleichwertig. Deshalb die Eingangsbesoldung für alle A13. Antragsteller: Stefan Köhler; Veronika Köpfle; Werner Sauer -6- Antrag 13 Unsere Arbeit ist mehr wert! Für einen guten Abschluss in der Tarifrunde 2015! In der laufenden Tarifauseinandersetzung kämpfen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für eine Lohnerhöhung von 5, 5 Prozent, mindestens jedoch 175 Euro. Die Gewerkschaften fordern außerdem die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung. Parallel zu den Lohnverhandlungen setzen sich die Gewerkschaften unter Federführung der GEW für den Abschluss eines Tarifvertrags über die Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (‚Angestellte‘) ein. Wir unterstützen die Gewerkschaften in ihren Forderungen. Die Beschäftigten haben eine deutliche Gehaltserhöhung mehr als verdient. Eine entsprechende Gehaltssteigerung ist darüber hinaus auch im Sinne einer gerechteren Einkommen- und Vermögensverteilung ein Gebot der Stunde. Als Lehrkräfte im Landesdienst unterstützen wir nachdrücklich die Forderung der GEW nach einem Eingruppierungstarifvertrag (L-EGO = Lehrerentgeltordnung). Insbesondere die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte nach einer Paralleltabelle, d.h. die Zuordnung nach der Systematik A 12 entspricht E12, A 11 entspricht E 11 usw., halten wir für überfällig. Die angestellten GHS-Lehrer z.B. sind immer noch in E 11 eingruppiert! Wir können und wollen es nicht länger hinnehmen, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte trotz gleicher Ausbildung, Berufserfahrung und Leistung netto mehrere hundert Euro monatlich weniger verdienen als ihre verbeamteten Kolleg/innen. Antragsteller: Evi Kreichgauer, Irene Radloff Antrag 14 Antrag auf Reduzierung des Deputats der Fachlehrer an SfG und SfK Die FachlehrerInnen an Sonderschulen haben seit Jahren ein Deputat von 31 Wochenstunden. In keiner anderen Schulart gibt es ein derart hohes Deputatsvolumen. Auf Grund der ständigen Erweiterung der Aufgabenfelder und der schon bisher zu hohen Stundenzahl ist die Reduzierung des Deputates der FachlehrerInnen an der SfG „überfällig“. Wie schon seit mindestens 30 Jahren beantragt, fordern wir die Anpassung der Wochenarbeitszeit an das Deputat der Schulart, in der diese Lehrergruppe tätig ist. Antragsteller: Ursula Kaiser-Sehlinger, Heidemarie Deuchler, Graf-vonGalenschule Heidelberg Antrag 15 Fachlehrer Die Personalversammlung fordert den ÖPR auf, sich bei den Stufenvertretungen und entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, - dass Fachlehrer das gleiche Deputat wie vergleichbare wissenschaftliche Lehrkräfte unterrichten. - dass Fachlehrer die Möglichkeit geboten wird bei Eignung von A9 nach A12 aufzusteigen. Dabei legen sie den Weg über A10, A11Z nach A12 zurück. - dass Fachlehrer ohne Wartezeiten bei Erreichen ihres Beförderungsjahrgangs in die nächste Gehaltsgruppe aufsteigen. Begründung: Fachlehrer unterrichten immer noch bis zu 31 Wochenstunden und haben ähnliche Belastungen wie wissenschaftliche Lehrkräfte. Der Aufstiegslehrgang zur wissenschaftlichen Lehrkraft wird ausgeweitet und das bereits existierende Beförderungsprogramm soll als Aufstiegsweg bestehen bleiben. Fachlehrer warten teilweise mehr als 10 Jahre, bis ihre anstehende Beförderung wirksam wird. Antragsteller: Carmen Fröhlich- Waldi; Andreas Baudisch; Klaus Gramlich Antrag 16 Keine Benachteiligungen für Fachlehrer/innen und Technische Lehrer/innen Die Personalversammlung des Staatlichen Schulamts Mannheim fordert die Gewerkschaften und Verbände auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Fachlehrer/innen (FL) und Technische Lehrer/innen (TL) in Zukunft nicht benachteiligt werden. In den folgenden zwei Punkten besteht dringender Handlungsbedarf: 1. Mehr Beförderungsstellen für FL / TL Es ist notwendig, dass weitere neue Beförderungsstellen für FL / TL in den Haushalt eingestellt werden. Begründung: Das Land hat einen ersten Schritt getan und in den Jahren 2009, 2010 und 2011 insgesamt 800 neue Beförderungsstellen geschaffen. Das reicht aber immer noch nicht aus, den langjährigen Beförderungsstau für FL / TL nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ausreichend zu verkürzen. Immer noch befinden sich ca. 2600 FL / TL im Beförderungsstau. 2. Unterrichtsverpflichtung der FL / TL FL / TL aller Schularten sollen das Deputat der Schulart erhalten, an der sie unterrichten. Begründung: FL / TL erfüllen in gleicher Weise die Anforderungen der Bildungspläne und leisten i. d. R. dieselbe Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der gleichen Schulart. Die nicht-wissenschaftliche Ausbildung der FL / TL spiegelt sich bereits in der unterschiedlichen Bezahlung wieder. In keiner anderen Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Arbeitszeiten bei unterschiedlichen Ausbildungsabschlüssen. Es gibt somit keine nachvollziehbaren Gründe den FL / TL ein höheres Deputat als den anderen Lehrkräften abzuverlangen. Deputat FL / TL Sonderschulen Werkrealschulen Realschulen 31 28 28 Deputat an der entsprechenden Schulart 26 27 27 Antragsteller: Stefan Bechtold, Christina Schmaltz, Eva Stöbe, Christel Pörsch, Krista Hackel Antrag 17 Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke Wir weisen darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift, die bereits am 1.1.15 in Kraft getreten ist, Vorgaben enthält, die ohne eine entsprechende Fortbildung und ausführliche Unterweisung von vielen Lehrkräften zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch und rechtssicher umgesetzt werden können. Eine Unterschrift bedeutet eine juristisch relevante Übernahme von Verantwortung, ohne dass uns die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung seitens des Dienstherrn zur -7- Verfügung gestellt bzw. Fortbildungen ermöglicht wurden. Für die Schulleitungen bedeutet die Umsetzung der VwV die Übernahme umfangreicher Kontrollaufgaben. Von daher bitten wir die zuständigen Stellen um ein Aussetzen der Vorschrift, bis die Voraussetzungen für eine Umsetzung durch Lehrkräfte und Schulleitungen unter Einbeziehung des Personalrats umfassend geklärt bzw. geschaffen worden sind. Antragsteller: Andrea Dreizehnter, Elke Henrikus, Bianca Buchta, Rebecca Wieland, Birgit Stadelmann-Kratzer, Thomas Kneringer, Michaela Sawinski, Sandra Hof, Johannes Vorberg, Beate Reuter, Alexander Götz, Heike Schäfer-Kulzinger, Julia Heße, Petra Winkler, Anna Ring, Ute Raible, Grit Fahldiek, Evi Kreichgauer u.a. KollegInnen der Friedrich-Ebert-Grundschule Ilvesheim Antrag 18 Jobticket Die Personalversammlung beauftragt den örtlichen Personalrat, mit den zuständigen Stellen darüber zu beraten, ob es für Lehrerinnen und Lehrer / Pädagogische Assistentinnen und Assistenten möglich ist, Job-Tickets zur Verfügung zu stellen. Begründung: 1. In mindestens einem anderen Schulamtsbezirk in BadenWürttemberg ist das bereits seit Jahren möglich. 2. Bei einer Grün-Roten Landesregierung als Arbeitgeber gehen wir davon aus, dass der Arbeitgeber über die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten hinaus auch aus umwelt- und klimapolitischen Gründen an einer ausgedehnten Nutzung des ÖPNV interessiert ist. 3. Die Einsparmaßnahmen der letzten Jahre im Schulbereich legen nahe, den Beschäftigten entgegen zu kommen, die in den vergangenen Jahren niedrigere Realeinkommen hinnehmen mussten. Antragsteller: Petra Wingendorf, Neslihan Gültekin, Dagmar Voss, Marco Humpert, Luisa Hees, Jasmin Schäfer, Matthias Kommerau, Simone Gutting, Sylvia Köbel, Stefan Bechtold (Pädagogische AssistentInnen und Lehrkräfte) Antrag 19 Öffnungsklausel: Freistellung der Grundschulen von der Verpflichtung Ziffernnoten zu vergeben Die Personalversammlung beauftragt den ÖPR sich beim Kultusministerium (und den Fraktionen des Landtags BadenWürttemberg) dafür einzusetzen, dass auch Schulen, die nicht am vierjährigen Schulversuch „Grundschule ohne Noten“ teilnehmen, alternative Formen der Leistungsmessung, der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung praktizieren können, wenn die schulischen Gremien auf der Grundlage eines differenzierten pädagogischen Konzepts dem zustimmen. Begründung: In vielen Schulen ist die Diskussion um eine veränderte Leistungsbeurteilung und um eine Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis zu einem zentralen Bestandteil der Schulkultur geworden. BadenWürttemberg ist – im Vergleich zu anderen Bundesländern – spät dran mit der Erprobung von Alternativen zur Notengebung in der Grundschule. Aus der Schulentwicklungsforschung wissen wir, dass alternative Beurteilungspraxen den rechtlichen Anforderungen nicht widersprechen. Durch den Bezug auf erreichte Kompetenzen geben alle Zeugnisse hinreichend Auskunft. Sie sind eindeutig, vergleichbar und Ziffernzeugnissen überlegen, da sie unmittelbar auf Kompetenzen und Standards Bezug nehmen. Schon jetzt praktizieren Gemeinschaftsschulen mir Erfolg alternative Beurteilungsformen und verzichten auf Noten. Im Sinne von „Eigenständigkeit der Schulen“ plädieren wir für eine Öffnung und einen Entscheidungsspielraum für die Schulen, die dies möchten. Wir brauchen diesbezüglich keinen weiteren Schulversuch und unnötige Wartezeiten. Antragsteller: Ricarda Kaiser Rückmeldungen zu den Anträgen 2014 Nr. Antrag 1 Zieldifferenter gruppenbezogener Unterricht 2 Ressourcensicherheit statt Ressourcenneutralität -neue Wege ausbauen und beschreitenInklusion 3 4 weiterleiten an Kommentar KM; LR; HPR; Fraktionen Kultusministrium; Landesregierung KM; LR; Frak.; Forderung bleibt bestehen neue Gesetzgebung Inklusion Mindestlohn A13 für Lehrkräfte an GMS KM;FM;LR; Frak. KM;FM;LR;Frak. 5 Bessere Rahmenbedingungen für Realschule im Schulsystem Unterrichtsversorgung in sozialen Brennpunkten KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen A13 für neue LehrerInnen Sek I ab 2016 Forderung bleibt bestehen Konzept zur Weiterentwicklung von Realschulen Forderung bleibt bestehen 6 Ausbau der Krankheitsreserve KM;FM;LR;Frak. Teilerfolge erzielt, aber noch immer unzureichend 7 Gleicher Klassenteiler an Grund-Werkreal-, Gemeinschafts- und Realschulen KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen 8 Ungleichbehandlung der Schulen bezüglich Anrechnungsstunden Keine weitere Erhöhung des Pensionseintrittsalters KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen Keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrkräfte Altersermäßigung muss erhalten bleiben KM;FM;LR;Frak. s.o. KM;FM;LR;Frak. Eingruppierungstarifvertrag für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte Tarifliche Eingruppierung der Lehrkräfte KM;FM;LR;Frak. Die Forderung nach der Rückkehr zur alten Regelung bleibt bestehen Forderung bleibt bestehen KM;FM;LR;Frak. s.o. Pädagogische Assistentinnen Ersatz nicht zu Lasten von Lehrerstellen Keine Benachteiligung für FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen Verbesserungen für Schulleitungen KM; HPR;Frak. Forderung bleibt bestehen KM;FM;LR;Frak. s.o. KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen 17 Regionale Schulentwicklung Personalmaßnahmen bei Schulstrukturveränderungen KM;FM;LR;Frak. Teilerfolge; Umsetzung (z.B. Versetzung an RS für WRS-KollegInnen)/Umsetzung beobachten 18 Freistellung von Grundschulen Ziffernnoten zu vergeben Kinderbetreuung bei mehrtägigen Fortbildungen mit Übernachtung Ausstattung der Schulen mit Arbeitsplätzen und geeigneten Datenverarbeitungsgeräten Reisekostenvergütung KM;Frak. Forderung bleibt bestehen KM;FM;LR;Frak. s.o. KM;FM;LR;Frak. Forderung bleibt bestehen KM;FM;LR;Frak. s.o./allerdings Reisekosten auch einreichen Resolution zu den Sparmaßnahmen im Bildungsbereich Abkürzungen: KM Kultusministerium; FM: Finanzministerium; LR: Landesregierung; Frak: Fraktionen; SJ:Schuljahr KM;FM;LR;Frak. Teilerfolge/Streichung von Lehrerstellen weitestgehend zurückgenommen 9 10 11 12 13 14 15 16 19 20 21 22 -8- Forderung bleibt bestehen Gesetzgebung Inklusion zum SJ 15/16
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