2-Tagesseminar - VersicherungsForum

Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)
Aktuelle Rechtsprechung
zum Versicherungsvertragsrecht
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
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O-
en
§
FA
30. Juni – 1. Juli 2015
ELLINGTON Hotel Berlin
16
Stund
2-Tagesseminar
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO*
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Versicherungswissenschaft
Abt. Versicherungsrecht, Universität Mannheim
Dr. Sven Marlow
Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Lehrbeauftragter Freie Universität, Berlin
Dr. Jens Muschner (auch Moderation)
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin
Thema
Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht
– Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
In keinem anderen Bereich des Versicherungsvertragsrechts hat die VVGReform einschneidendere und umfassendere Veränderungen gebracht als im
Allgemeinen Teil. Ziel der Zwei-Tages-Veranstaltung ist es, in der erforderlichen Tiefe die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung (teilweise
vormals, teilweise aber auch noch aktuelle) umstrittene Fragestellungen darzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa
Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich
hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder
der Abgrenzung zur sogenannten Erfüllungshaftung des Versicherers. Auch
erscheint die Kenntnis der diversifizierten Rechtsprechung zu Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung von ganz erheblicher praktischer Bedeutung. Hier spielen regelmäßig auch Zurechnungs- und Abgrenzungsfragen
etwa bei Maklervermittlungen oder -beratungen eine forensische Rolle. Ferner scheint etwa auch der Umgang mit den Folgen der BGH-Rechtsprechung
zur Unwirksamkeit von Obliegenheitsregelungen in nicht dem VVG 2008
angepassten Bedingungswerken von übergeordnetem Interesse.
Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-,
Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine
Orientierung für alle betrieblichen Fachleute. Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte trägt das Seminar maßgeblich
dazu bei, Fehler in der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden.
Eingangs der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, Universität Mannheim, Fragen des Vertragsschlusses thematisieren und sich hierbei sowohl
mit den europarechtlichen sowie den nationalen Rechtsrahmen auseinander setzen. Einen besonderen Blick wird er auf die jüngere Rechtsprechung
zu den Beratungspflichten des Versicherers bei Vertragsschluss (sowie
während des laufenden Vertrages) und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung
werfen.
Anschließend wird Dr. Jens Muschner, Rechtsanwalt und Partner bei BLD
Bach Langheid Dallmayr, die Entwicklung zu Fragen der vorvertraglichen
Anzeigepflicht darstellen und ihre Auswirkungen auf die (gerichtliche
und außergerichtliche) Praxis beleuchten. Im Anschluss daran bespricht er
Fragen der Datenerhebung und setzt sich mit der Rechtsprechung zu § 213
VVG auseinander.
Sodann wird Dr. Sven Marlow, Vorsitzender Richter einer der beiden Versicherungsfachkammern des Landgerichts Berlin, die Entwicklung offener
Fragen und aktueller Entscheidungen zum Thema Obliegenheiten vornehmen. Nachdem sich Dr. Jens Muschner dann mit Fragen zur Zurechnung des
Verhaltens Dritter beschäftigt hat, wird Dr. Sven Marlow aufzeigen, welche
Entwicklung die Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 81 VVG und der
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls nimmt.
Angesichts der Zwei-Tages-Gestaltung des Seminars besteht bei allen Vorträgen ausreichend Zeit zur Diskussion.
Referenten/Moderation
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität
Mannheim.
Dr. Sven Marlow
Dr. Sven Marlow ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht). Er war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen
zunächst Rechtsanwalt in Köln bei BLD Bach Langheid Dallmayr. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin. Seit
1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende 2000 war er beim Landgericht Berlin
in der dortigen Versicherungskammer tätig. Von Juni 2010 bis Februar 2011
war er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seitdem wieder am
Landgericht Berlin in der dort seit Mitte April 2011 neu eingerichteten 2. Versicherungskammer, deren Vorsitz er seit Oktober 2011 übernommen hat. Im
Jahr 2008 war er an den BGH (Versicherungssenat) abgeordnet. Dr. Sven
Marlow war zudem langjährig Lehrbeauftragter für Personenversicherungsrecht an der FU Berlin und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft
und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht. Er ist durch zahlreiche
versicherungsrechtliche Publikationen ausgewiesen.
Dr. Jens Muschner (auch Moderation)
Dr. Jens Muschner kam im Jahre 2002, nachdem er zuvor u.a. als juristischer
Repetitor gearbeitet hatte, als Anwalt zu BLD Bach Langheid Dallmayr und
ist dort seit 2007 Partner. Er ist seit Jahren beratend und forensisch im Bereich des Personenversicherungsrechts sowie des Haftpflichtversicherungsrechts tätig. Zum neuen Versicherungsvertragsrecht hat Dr. Muschner u.a. in
Langheid/Wandt (Münchener Kommentar zum VVG) sowie in Rüffer/Halbach/
Schimikowski (Handkommentar zum VVG) kommentiert.
Programm 30. Juni /1. Juli 2015
1. Tag: 30. Juni 2015
ab 09:30 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen
Kaffee und Tee
10:00 Uhr Begrüßung
Dr. Jens Muschner
2. Tag: 1. Juli 2015
09:00 Uhr Begrüßung
Dr. Jens Muschner
09:10 Uhr Obliegenheiten (I)
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10:10 Uhr
Vertragsschluss (I)
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Europarechtskonforme Vertragsgestaltung
Informationspflichten des Versicherers
Gefahrerhöhung
Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit
Dr. Sven Marlow
10:30 Uhr Kaffeepause
Prof. Dr. Oliver Brand
10:45 Uhr Obliegenheiten (II)
11:30 Uhr Kaffeepause
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11:45 Uhr Vertragsschluss (II)
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Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
Rechtsfolgen bei Verstößen
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzugs, §§ 38, 39 VVG
Prof. Dr. Oliver Brand
Dr. Sven Marlow
12:00 Uhr Mittagessen
13: 00 Uhr Zurechnung des Verhaltens Dritter
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13:00 Uhr Mittagessen
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14:00 Uhr Vorvertragliche Anzeigepflicht (I)
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Anforderungen an die Fragestellung
Belehrungspflicht des Versicherers nach § 19 Abs. 5 VVG
Abgrenzung Risikoausschlüsse / verhüllte Obliegenheiten
Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
Abgrenzung Makler/Agent; Maklerzurechnung auf den VR?
Wissenszurechnung
Repräsentation
Zurechnung bei Fremdversicherung
Dr. Jens Muschner
14:30 Uhr Kaffeepause
Dr. Jens Muschner
15:30 Uhr Kaffeepause
14:45 Uhr Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung
des Versicherungsfalls
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15:45 Uhr Vorvertragliche Anzeigepflicht (II)
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Rechtsfolgensystem des § 19 VVG
Arglistanfechtung
Dr. Jens Muschner
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Tatbestand des § 81 VVG
Rechtsfolgen (Leistungskürzung/Leistungsfreiheit)
Dr. Sven Marlow
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
17:00 Uhr Datenerhebung
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Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung
Wirksamkeit von Obliegenheiten-Regelungen
Rechtsfolgen bei verweigerter Einwilligung des
Versicherungsnehmers
Verwertungsverbot bei „rechtswidriger“ Informationsbeschaffung?
Dr. Jens Muschner
18: 00 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Organisation
Lage
Das ELLINGTON Hotel Berlin liegt im Zentrum von Berlin in der Nähe vom Zoologischen Garten.
Hauptbahnhof/
Main Station
Vom Flughafen Berlin-Tegel
Fahren Sie mit der Buslinie X9 in Richtung „Zoologischer Garten“. Am Bahnhof
„Zoologischer Garten“ steigen Sie um in die U-Bahnlinie U2 in Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen am KaDeWe und
Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger Straße“, wo Sie
das Hotel auf der linken Seite sehen.
Vom Flughafen Berlin-Schönefeld
Fahren Sie mit dem Regionalexpress oder mit der S-Bahn S9 in Richtung
„Spandau“ bis „Zoologischer Garten“. Dort steigen Sie in die U-Bahnlinie U2
in Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen
am KaDeWe und Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger
Straße“, wo Sie das Hotel auf der linken Seite sehen.
Veranstaltungsort
ELLINGTON Hotel Berlin
Nürnberger Straße 50–55
10789 Berlin
Telefon: 030 6831-50
Fax:
030 6831-5555
E-Mail: [email protected]
Mit der Bahn
Vom Hauptbahnhof können Sie alle S-Bahnlinien in Richtung Westen nehmen
und fahren bis „Zoologischer Garten“. Dort steigen Sie in die U-Bahn U2 in
Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen am
KaDeWe und Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger
Straße“, wo Sie das Hotel auf der linken Seite sehen.
Mit dem Taxi
Vom Flughafen Berlin-Tegel beträgt die Fahrzeit etwa 25 Min., die Kosten
belaufen sich auf ca. 25,– €. Vom Flughafen Berlin-Schönefeld beträgt die
Fahrzeit etwa 45 Min., die Kosten belaufen sich auf ca. 40,– €.
Parkmöglichkeiten
Das Hotel verfügt über einen Parkplatz auf dem Hinterhof. Die Gebühren
betragen pro Tag 18,– €.
Bonusprogramm
Veranstalter
VersicherungsForum
der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH
Wilhelmstraße 43 g–i
10117 Berlin
Anmeldungen an
Julia Büchel
Telefon: 030 2020-5087
Fax:
030 2020-6650
Internet: www.versicherungsforum.de
E-Mail: [email protected]
Tagungsgebühr
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 795,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die
Bewirtung während der Veranstaltung.
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung
durch einzelne Rechtsanwaltskammern bzw. durch die Initiative „gut beraten“.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
www.versicherungsforum.de
Gratis
Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon
(10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen).
Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie
Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.
Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.
Rabatt
Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte
sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt
auf die Teilnahmegebühr.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes
Zimmerkontingent (108,– € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück
und zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis zum 18.05.2015 unter dem
Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung.