Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht Allgemeines Versicherungsvertragsrecht 12 O- en § FA 30. Juni – 1. Juli 2015 ELLINGTON Hotel Berlin 16 Stund 2-Tagesseminar Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO* Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Versicherungswissenschaft Abt. Versicherungsrecht, Universität Mannheim Dr. Sven Marlow Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) Lehrbeauftragter Freie Universität, Berlin Dr. Jens Muschner (auch Moderation) Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin Thema Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht – Allgemeines Versicherungsvertragsrecht In keinem anderen Bereich des Versicherungsvertragsrechts hat die VVGReform einschneidendere und umfassendere Veränderungen gebracht als im Allgemeinen Teil. Ziel der Zwei-Tages-Veranstaltung ist es, in der erforderlichen Tiefe die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung (teilweise vormals, teilweise aber auch noch aktuelle) umstrittene Fragestellungen darzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder der Abgrenzung zur sogenannten Erfüllungshaftung des Versicherers. Auch erscheint die Kenntnis der diversifizierten Rechtsprechung zu Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung von ganz erheblicher praktischer Bedeutung. Hier spielen regelmäßig auch Zurechnungs- und Abgrenzungsfragen etwa bei Maklervermittlungen oder -beratungen eine forensische Rolle. Ferner scheint etwa auch der Umgang mit den Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Obliegenheitsregelungen in nicht dem VVG 2008 angepassten Bedingungswerken von übergeordnetem Interesse. Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute. Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte trägt das Seminar maßgeblich dazu bei, Fehler in der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden. Eingangs der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, Universität Mannheim, Fragen des Vertragsschlusses thematisieren und sich hierbei sowohl mit den europarechtlichen sowie den nationalen Rechtsrahmen auseinander setzen. Einen besonderen Blick wird er auf die jüngere Rechtsprechung zu den Beratungspflichten des Versicherers bei Vertragsschluss (sowie während des laufenden Vertrages) und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung werfen. Anschließend wird Dr. Jens Muschner, Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr, die Entwicklung zu Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen und ihre Auswirkungen auf die (gerichtliche und außergerichtliche) Praxis beleuchten. Im Anschluss daran bespricht er Fragen der Datenerhebung und setzt sich mit der Rechtsprechung zu § 213 VVG auseinander. Sodann wird Dr. Sven Marlow, Vorsitzender Richter einer der beiden Versicherungsfachkammern des Landgerichts Berlin, die Entwicklung offener Fragen und aktueller Entscheidungen zum Thema Obliegenheiten vornehmen. Nachdem sich Dr. Jens Muschner dann mit Fragen zur Zurechnung des Verhaltens Dritter beschäftigt hat, wird Dr. Sven Marlow aufzeigen, welche Entwicklung die Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 81 VVG und der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls nimmt. Angesichts der Zwei-Tages-Gestaltung des Seminars besteht bei allen Vorträgen ausreichend Zeit zur Diskussion. Referenten/Moderation Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim. Dr. Sven Marlow Dr. Sven Marlow ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht). Er war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln bei BLD Bach Langheid Dallmayr. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende 2000 war er beim Landgericht Berlin in der dortigen Versicherungskammer tätig. Von Juni 2010 bis Februar 2011 war er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seitdem wieder am Landgericht Berlin in der dort seit Mitte April 2011 neu eingerichteten 2. Versicherungskammer, deren Vorsitz er seit Oktober 2011 übernommen hat. Im Jahr 2008 war er an den BGH (Versicherungssenat) abgeordnet. Dr. Sven Marlow war zudem langjährig Lehrbeauftragter für Personenversicherungsrecht an der FU Berlin und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht. Er ist durch zahlreiche versicherungsrechtliche Publikationen ausgewiesen. Dr. Jens Muschner (auch Moderation) Dr. Jens Muschner kam im Jahre 2002, nachdem er zuvor u.a. als juristischer Repetitor gearbeitet hatte, als Anwalt zu BLD Bach Langheid Dallmayr und ist dort seit 2007 Partner. Er ist seit Jahren beratend und forensisch im Bereich des Personenversicherungsrechts sowie des Haftpflichtversicherungsrechts tätig. Zum neuen Versicherungsvertragsrecht hat Dr. Muschner u.a. in Langheid/Wandt (Münchener Kommentar zum VVG) sowie in Rüffer/Halbach/ Schimikowski (Handkommentar zum VVG) kommentiert. Programm 30. Juni /1. Juli 2015 1. Tag: 30. Juni 2015 ab 09:30 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen Kaffee und Tee 10:00 Uhr Begrüßung Dr. Jens Muschner 2. Tag: 1. Juli 2015 09:00 Uhr Begrüßung Dr. Jens Muschner 09:10 Uhr Obliegenheiten (I) g g 10:10 Uhr Vertragsschluss (I) g g Europarechtskonforme Vertragsgestaltung Informationspflichten des Versicherers Gefahrerhöhung Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit Dr. Sven Marlow 10:30 Uhr Kaffeepause Prof. Dr. Oliver Brand 10:45 Uhr Obliegenheiten (II) 11:30 Uhr Kaffeepause g g 11:45 Uhr Vertragsschluss (II) g g g g Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers Rechtsfolgen bei Verstößen Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzugs, §§ 38, 39 VVG Prof. Dr. Oliver Brand Dr. Sven Marlow 12:00 Uhr Mittagessen 13: 00 Uhr Zurechnung des Verhaltens Dritter g g 13:00 Uhr Mittagessen g g 14:00 Uhr Vorvertragliche Anzeigepflicht (I) g g Anforderungen an die Fragestellung Belehrungspflicht des Versicherers nach § 19 Abs. 5 VVG Abgrenzung Risikoausschlüsse / verhüllte Obliegenheiten Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen Abgrenzung Makler/Agent; Maklerzurechnung auf den VR? Wissenszurechnung Repräsentation Zurechnung bei Fremdversicherung Dr. Jens Muschner 14:30 Uhr Kaffeepause Dr. Jens Muschner 15:30 Uhr Kaffeepause 14:45 Uhr Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls g 15:45 Uhr Vorvertragliche Anzeigepflicht (II) g g Rechtsfolgensystem des § 19 VVG Arglistanfechtung Dr. Jens Muschner g Tatbestand des § 81 VVG Rechtsfolgen (Leistungskürzung/Leistungsfreiheit) Dr. Sven Marlow 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung 17:00 Uhr Datenerhebung g g g g Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung Wirksamkeit von Obliegenheiten-Regelungen Rechtsfolgen bei verweigerter Einwilligung des Versicherungsnehmers Verwertungsverbot bei „rechtswidriger“ Informationsbeschaffung? Dr. Jens Muschner 18: 00 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages Programmänderungen bleiben vorbehalten. Organisation Lage Das ELLINGTON Hotel Berlin liegt im Zentrum von Berlin in der Nähe vom Zoologischen Garten. Hauptbahnhof/ Main Station Vom Flughafen Berlin-Tegel Fahren Sie mit der Buslinie X9 in Richtung „Zoologischer Garten“. Am Bahnhof „Zoologischer Garten“ steigen Sie um in die U-Bahnlinie U2 in Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen am KaDeWe und Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger Straße“, wo Sie das Hotel auf der linken Seite sehen. Vom Flughafen Berlin-Schönefeld Fahren Sie mit dem Regionalexpress oder mit der S-Bahn S9 in Richtung „Spandau“ bis „Zoologischer Garten“. Dort steigen Sie in die U-Bahnlinie U2 in Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen am KaDeWe und Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger Straße“, wo Sie das Hotel auf der linken Seite sehen. Veranstaltungsort ELLINGTON Hotel Berlin Nürnberger Straße 50–55 10789 Berlin Telefon: 030 6831-50 Fax: 030 6831-5555 E-Mail: [email protected] Mit der Bahn Vom Hauptbahnhof können Sie alle S-Bahnlinien in Richtung Westen nehmen und fahren bis „Zoologischer Garten“. Dort steigen Sie in die U-Bahn U2 in Richtung „Pankow“ und fahren bis zur Station „Wittenbergplatz“. Sie gehen am KaDeWe und Peek&Cloppenburg vorbei und biegen links in die „Nürnberger Straße“, wo Sie das Hotel auf der linken Seite sehen. Mit dem Taxi Vom Flughafen Berlin-Tegel beträgt die Fahrzeit etwa 25 Min., die Kosten belaufen sich auf ca. 25,– €. Vom Flughafen Berlin-Schönefeld beträgt die Fahrzeit etwa 45 Min., die Kosten belaufen sich auf ca. 40,– €. Parkmöglichkeiten Das Hotel verfügt über einen Parkplatz auf dem Hinterhof. Die Gebühren betragen pro Tag 18,– €. Bonusprogramm Veranstalter VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g–i 10117 Berlin Anmeldungen an Julia Büchel Telefon: 030 2020-5087 Fax: 030 2020-6650 Internet: www.versicherungsforum.de E-Mail: [email protected] Tagungsgebühr Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 795,– € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern bzw. durch die Initiative „gut beraten“. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. www.versicherungsforum.de Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Tagesveranstaltung. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Übernachtung Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (108,– € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis zum 18.05.2015 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung.
© Copyright 2024 ExpyDoc