Amtsblatt Nr. 05/2015 - Amt Döbern-Land

Amtsblatt
für das Amt Döbern-Land
Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, in 03159 Döbern
Jahrgang 23
Döbern, den 13. März 2015
Nummer 5
Katholische
Corpus-Christi-Kirche
in Döbern
Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils
Amtliche Bekanntmachungen
- Hauptsatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben
- Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz
- Beschlussfassungen und Einladungen zu Sitzungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen
- Öffentliche Bekanntmachung - betrifft Ortsbeirat Klein Kölzig
- Öffentliche Bekanntmachung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (-SWAZ-)
Seite 2
Seite 4
Seite 6
Seite 8
Seite 8
Amtliche Mitteilungen
- Bekanntmachung - Keine Sprechzeit des Standesamtes
- Defekte Straßenbeleuchtung? - Formular online
- Wiese in Jethe zu verpachten
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
-2-
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen
Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl. I/07, S. 286 [Nr. 19]), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32]),
hat die Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben in ihrer
Sitzung am 19.02.2015 die
Hauptsatzung
der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben
beschlossen. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem
geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die
jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.
§1
Name
(1) Die Gemeinde führt den Namen „Jämlitz-Klein Düben“. Sie
hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde
und gehört dem Amt Döbern-Land an.
(2) Das Gebiet der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben bilden die
Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Die
Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Jämlitz und Klein
Düben.
(3) Die bewohnten Gemeindeteile Jämlitz-Hütte und Zschorno
des Ortsteiles Jämlitz sind Gemeindeteile der Gemeinde
Jämlitz-Klein Düben.
(4) Die Namen der Ortsteile und des Gemeindeteils werden als
amtliche Bezeichnung neben dem Gemeindenamen verwendet.
§2
Unterrichtung der Einwohner,
Einsicht in Vorlagen, förmliche Beteiligung
(1) Jeder hat das Recht, Sitzungsvorlagen zu den in öffentlichen
Sitzungen der Gemeindevertretung zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte.
(2) Das Recht kann er mit der öffentlichen Bekanntgabe der
Tagesordnung bis zum Tag der öffentlichen Sitzung
während der Dienststunden im Gebäude der Amtsverwaltung Döbern-Land, 03159 Döbern, Forster Straße 8, wahrnehmen.
(3) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beteiligt die Gemeinde Jämlitz-Klein Düben ihre
betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln:
1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung
2. Einwohnerversammlungen
3. Anhörung betroffener Einwohner und Sachverständiger
(4) Die Einwohnerfragestunde findet gemäß der amtlichen
Bekanntmachung im öffentlichen Teil der Sitzung der
Gemeindevertretung statt und soll 30 Minuten nicht überschreiten. Für die Durchführung gilt folgender Ablauf:
a) nach der Eröffnung der Einwohnerfragestunde können
die durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Nr. 5/2015
ermächtigten Personen zu den Beratungsgegenständen
Fragen stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich
der Gemeindevertretung fallen oder deren Beantwortung gesetzlichen Vorschriften, schutzwürdige Belange
des öffentlichen Wohles oder berechtigte Interessen
Einzelner verletzen würden, sind zurück zu weisen.
b) Im Anschluss daran wird die zusätzliche Möglichkeit
eingeräumt, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die keine Tagesordnungspunkte betreffen, Fragen
zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten. Alle Fragen,
Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich
sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht
schriftlich erfolgt ist.
(5) Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden,
wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die
strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und
nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden
sind.
Hat die Gemeindevertretung die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt der ehrenamtliche Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und
lädt die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein,
soweit nicht andere Gesetze besondere Regelungen enthalten. Im Übrigen gelten die in dieser Hauptsatzung und in der
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein
Düben festgelegten Ladungsfristen entsprechend. Der
ehrenamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz in der
Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er
oder der Hauptverwaltungsbeamte die Einwohner über
Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung
bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner
Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie
mit der Gemeindevertretung und dem Hauptverwaltungsbeamten zu erörtern.
(6) Beschließt die Gemeindevertretung, Einwohner, die vom
Gegenstand der Beratung betroffen sind, oder Sachverständige zu hören, sind diese durch den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung zu laden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Ladung der Mitglieder der Gemeindevertretung entsprechend. Die Beteiligung der Betroffenen oder
Sachverständigen ist zu beenden, bevor Beratung und
Abstimmung über den Gegenstand beginnen.
(7) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder
Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung
regeln, bleiben unberührt.
§3
Gemeindevertretung
(1) Die Gemeindevertretung tritt nach einem festgelegten Sitzungsplan zusammen, im Übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert.
(2) Die Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung
wird durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Jämlitz-Klein Düben geregelt.
(3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die
Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende
Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen
Einzelner es erfordern.
(4) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte einen
Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Nr. 5/2015
-3-
§4
Mitteilungspflichten von ausgeübtem
Beruf oder anderen Tätigkeiten
Die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner teilen
dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier
Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung,
beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach
Annahme der Wahl, schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie
andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit
dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann.
Anzugeben sind:
a) der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers/
Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit.
Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der
Tätigkeit anzugeben.
b) jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem
gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder
Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.
c) entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder
Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen.
Änderungen sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung
innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.
§5
Entscheidungen der Gemeindevertretung
(1) Die Gemeindevertretung entscheidet über Ankäufe von
Grundstücken sowie Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 2.000,00 Euro nicht
unterschreitet.
(2) Die Gemeindevertretung beschließt die Vergaben
a) im Rahmen der freiberuflichen Leistung ab einem Wert
von über 2.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um
ein Geschäft der laufenden Verwaltung,
b) von Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A sowie
von Bauleistungen ab einem Wert von 2.000,00 Euro, es
sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung.
(3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten alle Geschäfte, welche die Verwaltung einer Kommune von dem Umfang, der Beschaffenheit und der Finanzkraft der Gemeinde
Jämlitz-Klein Düben regelmäßig mit sich bringen. Unter
den Wertgrenzen der Abs. 1 und 2 liegende Entscheidungen
gelten in der Regel als Geschäft der laufenden Verwaltung,
für die der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist.
§6
Ausschüsse
(1) Die Gemeindevertretung bildet keine ständigen Ausschüsse.
Sie kann jedoch Beiräte sowie zeitweilige Ausschüsse bilden.
(2) Die Gemeindevertretung beschließt über die Anzahl der
Mitglieder aus ihren Reihen in den einzelnen Ausschüssen
sowie der sachkundigen Einwohner und stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse durch Beschluss fest. Für jedes
Ausschussmitglied ist ein Vertreter zu benennen.
(3) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung verhandeln in
öffentlicher Sitzung. In Angelegenheiten des § 36 Abs. 2
BbgKVerf ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
§7
Ortsbeirat
(1) In den in § 1 Abs. 2 genannten Ortsteilen wird jeweils ein
Ortsbeirat nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalverfassung für das Land
Brandenburg gewählt. Der Ortsbeirat besteht jeweils aus
drei Mitgliedern.
(2) In Ergänzung der Bestimmungen des § 46 Abs. 1 BbgKVerf
ist jeder Ortsbeirat in folgenden Angelegenheiten vor der
Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu hören:
a) bei vermögenswirksamen Grundstücksangelegenheiten,
wenn diese Angelegenheiten den jeweiligen Ortsteil
unmittelbar betreffen
(3) Die Regelungen des § 3 Absätze 1 bis 3 und des § 4 dieser
Hauptsatzung finden für die Ortsbeiräte und deren
Mitglieder entsprechend Anwendung.
§8
Bekanntmachungen
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der
Gemeinde Jämlitz-Klein Düben erfolgt durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt
Döbern-Land".
(3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,
erfolgen sonstige öffentliche Bekanntmachungen der
Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind,
im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land".
(4) In der Bekanntmachung ist, soweit erforderlich, auf eine
aufsichtsbehördliche Genehmigung unter Angabe der
genehmigenden Behörde und des Datums hinzuweisen.
(5) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer
Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die
öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des
Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in den Dienstgebäuden des Amtes Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159
Döbern, oder OT Hornow, Schulweg 1, 03130 HornowWadelsdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die
Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen
Angaben über Ort (welches Dienstgebäude nach Satz 1) und
Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der
Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der
Auslegung beträgt 14 Kalendertage, soweit keine anderweitigen Vorschriften bestehen. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.
(6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden durch Veröffentlichung im "Amtsblatt für
das Amt Döbern-Land" mindestens 3 volle Werktage vor
dem Sitzungstag öffentlich bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung durch
Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt wurde,
in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen
der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben:
- OT Jämlitz:
- Schulstraße 7
- Mühlenweg 13
- Hütte (Dorfplatz)
- OT Klein Düben:
- Dorfstraße 24
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
-4-
(7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse
der Gemeindevertretung werden mindestens 3 volle Werktage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den in § 8 Abs.
6 genannten Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Bei
abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung
durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt
wurde.
Die Abnahme des Aushanges darf frühestens am Tage nach
der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim
Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf
dem ausgehangenen Schriftstück durch die Unterschrift des
jeweiligen Bediensteten zu vermerken.
(8) Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte
werden nach den Vorschriften des Abs. 7 in den in § 8 Abs.
6 genannten Bekanntmachungskästen des jeweiligen
Ortsteils bekannt gemacht.
(9) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den
Absätzen 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht
möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der nach den in Absatz 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies
zulassen.
§9
In-Kraft-Treten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig
oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht berühren.
Döbern, den 24.02.2015
gez. Günter Quander
Amtsdirektor
__________________________________________________
Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl. I/07, S. 286 [Nr. 19]), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32]),
hat die Gemeindevertretung Tschernitz in ihrer Sitzung am
26.02.2015 die
Hauptsatzung
der Gemeinde Tschernitz
beschlossen. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem
geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die
jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.
§1
Name
(1) Die Gemeinde führt den Namen „Tschernitz“. Sie hat die
Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und
gehört dem Amt Döbern-Land an.
Nr. 5/2015
(2) Das Gebiet der Gemeinde Tschernitz bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Die
Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Tschernitz und
Wolfshain.
(3) Die Namen der Ortsteile werden als amtliche Bezeichnung
neben dem Gemeindenamen verwendet.
§2
Unterrichtung der Einwohner,
Einsicht in Vorlagen, förmliche Beteiligung
(1) Jeder hat das Recht, Sitzungsvorlagen zu den in öffentlichen
Sitzungen der Gemeindevertretung zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte.
(2) Das Recht kann er mit der öffentlichen Bekanntgabe der
Tagesordnung bis zum Tag der öffentlichen Sitzung
während der Dienststunden im Gebäude der Amtsverwaltung Döbern-Land, 03159 Döbern, Forster Straße 8, wahrnehmen.
(3) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beteiligt die Gemeinde Tschernitz ihre betroffenen
Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln:
1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung
2. Einwohnerversammlungen
3. Anhörung betroffener Einwohner und Sachverständiger
(4) Die Einwohnerfragestunde findet gemäß der amtlichen
Bekanntmachung im öffentlichen Teil der Sitzung der
Gemeindevertretung statt und soll 30 Minuten nicht überschreiten. Für die Durchführung gilt folgender Ablauf:
a) nach der Eröffnung der Einwohnerfragestunde können
berechtigte Einwohner zu den Beratungsgegenständen
Fragen stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Neben den Einwohnern kann auch anderen
Personen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, auf mehrheitlichen Beschluss der Gemeindevertretung das Fragerecht eingeräumt werden. Fragen, die
nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fallen oder deren Beantwortung gesetzlichen Vorschriften, schutzwürdige Belange des öffentlichen
Wohles oder berechtigte Interessen Einzelner verletzen
würden, sind zurück zu weisen.
b) Im Anschluss daran wird die zusätzliche Möglichkeit
eingeräumt, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die keine Tagesordnungspunkte betreffen, Fragen
zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten. Alle Fragen,
Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich
sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht
schriftlich erfolgt ist.
(5) Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden,
wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die
strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und
nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden
sind.
Hat die Gemeindevertretung die Durchführung einer
Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt der ehrenamtliche Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest
und lädt die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung
ein, soweit nicht andere Gesetze besondere Regelungen ent-
Nr. 5/2015
-5-
halten. Im Übrigen gelten die in dieser Hauptsatzung und in
der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tschernitz
festgelegten Ladungsfristen entsprechend. Der ehrenamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung.
Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder der Hauptverwaltungsbeamte die Einwohner über Grundlagen, Ziele,
Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich
zu den Ausführungen zu äußern und sie mit der Gemeindevertretung und dem Hauptverwaltungsbeamten zu erörtern.
(6) Beschließt die Gemeindevertretung, Einwohner, die vom
Gegenstand der Beratung betroffen sind, oder Sachverständige zu hören, sind diese durch den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung zu laden. Im Übrigen gelten die
Vorschriften für die Ladung der Mitglieder der Gemeindevertretung entsprechend. Die Beteiligung der Betroffenen
oder Sachverständigen ist zu beenden, bevor Beratung und
Abstimmung über den Gegenstand beginnen.
(7) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder
Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung
regeln, bleiben unberührt.
§3
Gemeindevertretung
(1) Die Gemeindevertretung tritt nach einem von ihr beschlossenen Sitzungsplan zusammen, ansonsten so oft es die
Geschäftslage erfordert.
(2) Die Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung
wird durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Tschernitz geregelt.
(3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die
Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende
Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen
Einzelner es erfordern.
(4) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte zwei
Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
§4
Mitteilungspflichten von ausgeübtem
Beruf oder anderen Tätigkeiten
Die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner teilen
dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier
Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung,
beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach
Annahme der Wahl, schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie
andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit
dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann.
Anzugeben sind:
a) der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers/
Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit.
Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der
Tätigkeit anzugeben,
b) jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem
gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder
Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.
c) entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder
Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen.
Änderungen sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung
innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
§5
Entscheidungen der Gemeindevertretung
(1) Die Gemeindevertretung entscheidet über Ankäufe von Grundstücken sowie Geschäfte über Vermögensgegenstände der
Gemeinde, sofern der Wert 3.000,00 Euro nicht unterschreitet.
(2) Die Gemeindevertretung beschließt die Vergaben
a) im Rahmen der freiberuflichen Leistung ab einem Wert
von über 10.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um
ein Geschäft der laufenden Verwaltung,
b) von Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A sowie
von Bauleistungen ab einem Wert von 10.000,00 Euro,
es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
(3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten alle Geschäfte, welche die Verwaltung einer Kommune von dem Umfang, der Beschaffenheit und der Finanzkraft der Gemeinde
Tschernitz regelmäßig mit sich bringen. Unter den
Wertgrenzen der Abs. 1 und 2 liegende Entscheidungen gelten in der Regel als Geschäft der laufenden Verwaltung, für
die der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist.
(4) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des
Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von
Arbeitnehmern der Gemeinde Tschernitz.
§6
Ausschüsse
(1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zu Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte
einen Koordinierungsausschuss, welcher aus 5 Mitgliedern
besteht.
(2) Die Gemeindevertretung beschließt über die Anzahl der
Mitglieder aus ihren Reihen in den weiteren Ausschüssen
sowie der sachkundigen Einwohner und stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse durch Beschluss fest. Für jedes
Ausschussmitglied ist ein Vertreter zu benennen.
(3) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung verhandeln in
öffentlicher Sitzung. In Angelegenheiten des § 36 Abs. 2
BbgKVerf ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
(4) Die Gemeindevertretung kann Beiräte sowie zeitweilige
Ausschüsse bilden.
§7
Ortsbeirat
(1) In den in § 1 Abs. 2 genannten Ortsteilen wird jeweils ein
Ortsbeirat nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalverfassung für das Land
Brandenburg gewählt. Der Ortsbeirat besteht im Ortsteil
Tschernitz aus fünf und im Ortsteil Wolfshain aus drei
Mitgliedern.
(2) In Ergänzung der Bestimmungen des § 46 Abs. 1 BbgKVerf
ist jeder Ortsbeirat in folgenden Angelegenheiten vor der
Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu hören:
a) bei vermögenswirksamen Grundstücksangelegenheiten,
wenn diese Angelegenheiten den jeweiligen Ortsteil
unmittelbar betreffen.
b) Angelegenheiten der Kindertagesstätten und der Horte, soweit ihre Bedeutung nicht ortsteilübergreifend ist sowie
c) die Begründung und Änderung der Arbeitsverhältnisse von
Beschäftigten in Einrichtungen des jeweiligen Ortsteils.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
-6-
(3) Die Regelungen des § 3 Abs. 1 bis 3 und des § 4 dieser
Hauptsatzung finden für die Ortsbeiräte und deren
Mitglieder entsprechend Anwendung.
§8
Bekanntmachungen
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der
Gemeinde Tschernitz erfolgt durch Veröffentlichung des
vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt DöbernLand".
(3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,
erfolgen sonstige öffentliche Bekanntmachungen der
Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind,
im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land".
(4) In der Bekanntmachung ist, soweit erforderlich, auf eine
aufsichtsbehördliche Genehmigung unter Angabe der
genehmigenden Behörde und des Datums hinzuweisen.
(5) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer
Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die
öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des
Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in den
Dienstgebäuden des Amtes Döbern-Land, Forster Straße 8,
03159 Döbern, oder OT Hornow, Schulweg 1, 03130
Hornow-Wadelsdorf zu jedermanns Einsicht während der
Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung).
Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen
Angaben über Ort (welches Dienstgebäude nach Satz 1) und
Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der
Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der
Auslegung beträgt 14 Kalendertage, soweit keine anderweitigen Vorschriften bestehen. Beginn und Ende der
Auslegung sind aktenkundig zu machen.
(6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden durch Veröffentlichung im „Amtsblatt für
das Amt Döbern-Land“ mindestens 3 volle Kalendertage
vor dem Sitzungstag öffentlich bekannt gemacht. Bei
abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung
durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt
wurde, in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde
Tschernitz:
- OT Tschernitz:
- Cottbuser Straße (Höhe Hausnummer 26)
- OT Wolfshain:
- Dorfaue / Ecke Dorfstraße
Der Tag des Anschlags ist am Tage des Anschlages und der
Tag der Abnahme ist bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken
(7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse
der Gemeindevertretung werden mindestens 7 volle Kalendertage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den in § 8
Abs. 6 genannten Bekanntmachungskästen bekannt
gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die
Bekanntmachung durch Aushang am Werktag, nachdem die
Ladung versandt wurde. Die Abnahme des Aushanges darf
frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des
Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei
der Abnahme auf dem ausgehangenen Schriftstück durch
die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken.
Nr. 5/2015
(8) Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte
werden nach den Vorschriften des Abs. 7 in den in § 8 Abs.
6 genannten Bekanntmachungskästen des jeweiligen Ortsteils bekannt gemacht.
(9) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den
Absätzen 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht
möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der nach der in Absatz 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies
zulassen.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig
oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht berühren.
Döbern, den 02.03.2015
gez. Günter Quander
Amtsdirektor
Beschlüsse des Amtsausschusses
des Amtes Döbern-Land
In der 6. Sitzung am 23.02.2015
öffentlich
Beschluss Nr. 17/06/2015
Zustimmung, dem Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Spree-Neiße zur Prüfung der Jahresabschlüsse
2013 und 2014 des Eigenbetriebes Trink- und Abwasser des
Amtes Döbern-Land die WTL Wirtschaftstreuhand Lausitz
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cottbus vorzuschlagen
Beschluss Nr. 18/06/2015
Zustimmung zu einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der
Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2014
nicht öffentlich
Beschluss Nr. 19/06/2015
Zustimmung zu einem Mietvertrag zur Nutzung der Sportstätte
Jahnstraße 22 in 03159 Döbern für den Schulsport
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Hornow-Wadelsdorf
In der 6. Sitzung am 17.02.2015
öffentlich
Beschluss Nr. 28/06/2015
Zustimmung zur Bereitstellung von Eigenmitteln für den
Bundesfreiwilligendienst
Beschluss Nr. 29/06/2015
Erteilung des Einverständnisses zum Bauantrag zur Errichtung
und befristeten Nutzung von zwei Sanitärcontainern im OT
Wadelsdorf
Nr. 5/2015
-7-
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Einladung zur 8. Sitzung
der Gemeindevertretung
Neiße-Malxetal
Beschluss Nr. 30/06/2015
Erteilung des Einverständnisses zum Bauantrag zum Neubau
Futterhaus mit Silos im OT Wadelsdorf
Beschluss Nr. 31/06/2015
Ablehnung der Einverständniserklärung zur Grundstücksentwässerung Schweinezuchtanlage der SPREEFA GmbH
Beschluss Nr. 32/06/2015
Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln für die Neuanschaffung von Geräten (Bereich Grünpflege) vor Haushaltsbeschluss
nicht öffentlich
Beschluss Nr. 33/06/2015
Zustimmung zu einer Vereinbarung über die Abnahme von
organischen Abfällen
Beschluss Nr. 34/06/2015
Auftragsvergabe zur Beseitigung von Feuchtigkeits- und
Schimmelschäden in einer kommunalen Wohnung an die Firma
Raumausstatter, Maler- und Tapezierarbeiten Ronny Pitterman,
Schwarzer Weg 8, 03149 Forst
Beschluss Nr. 35/06/2015
Zustimmung zum Verkauf eines Baugrundstücks im OT Hornow
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Jämlitz-Klein Düben
In der 5. Sitzung am 19.11.2014
öffentlich
Beschluss Nr. 14/05/2014
Zustimmung zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung
nach § 1 VwVFG Bbg in Verbindung mit § 28 VwVfG zur
Haushaltssatzung 2013/2014 mit Ihren Anlagen
Beschluss Nr. 15/05/2015
Zustimmung zur Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben
In der 6. Sitzung am 19.02.2015
öffentlich
Beschluss Nr. 16/06/2015
Zustimmung zur Hauptsatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein
Düben
Beschluss Nr. 17/06/2015
Zustimmung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Jämlitz-Klein Düben und deren Ausschüsse
nicht öffentlich
Beschluss Nr. 18/06/2015
Zustimmung zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 11/03/2014
vom 23.07.2014 - Ablehnung zur entgeltlichen Vermögenszuordnung eines Flurstückes
Beschluss Nr. 19/06/2015
Zustimmung zu einer entgeltlichen Vermögenszuordnung eines
Flurstückes
Beschluss Nr. 20/06/2015
Auftragsvergabe zur Reparatur des Rasentraktors an die Firma
Fahrzeug- und Gartentechnik Thomas Robisch, Muskauer
Straße 22, 03130 Tschernitz
Tag:
Zeit:
Ort:
19. März 2015
18:00 Uhr
OT Preschen, Schulungsraum FF,
Zschornoer Str. 3, 03159 Neiße-Malxetal
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
01
Eröffnung der Sitzung
02
Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
03
Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und
Ergänzungen
04
Informationen des Bürgermeisters
05
Informationen/Berichte von Ausschussvorsitzenden
06
Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten
07
Fragestunde für die Einwohner
08
Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (06./27.11.2014; 07./18.12.2014)
09
Protokollkontrolle
10
Beschlussvorlagen und Anträge
10.01 Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde NeißeMalxetal
10.02 Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal und deren Ausschüsse
10.03 Beschluss des Kooperationsvertrages und der Ersten
Durchführungsvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014
- 2020 im Land Brandenburg
10.04 Beschluss zu einer Kreditumschuldung - Darlehen OT
Klein Kölzig
10.05 Beschluss zu den Schließzeiten der Kindereinrichtungen
der Gemeinde Neiße- Malxetal
11
Sonstiges
Nicht öffentliche Sitzung
01
Beschlussvorlagen und Anträge
01.01 Beschluss eines Betreibervertrages für das Naturbad OT
Groß Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal
01.02 Information zur Hausverwaltung für kommunale
Wohnungen der Gemeinde Neiße-Malxetal
01.03 Beschluss zu einem Antrag auf Pachtminderung
02
Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges
03
Schließung der Sitzung
Müller
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Bekanntmachung
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der 8. Sitzung
der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht.
Quander
Amtsdirektor
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
-8-
Beschlüsse
der Gemeindevertretung Tschernitz
In der 5. Sitzung am 26.02.2015
öffentlich
Beschluss Nr. 28/05/2015
Zustimmung zur Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz
Beschluss Nr. 29/05/2015
Zustimmung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Tschernitz und deren Ausschüsse
Beschluss Nr. 30/05/2015
Zustimmung zur Bildung eines Koordinierungsausschusses der
Gemeindevertretung Tschernitz
Beschluss Nr. 31/05/2015
Zustimmung zum Nachtrag zur Vereinsbezuschussung 2014
nicht öffentlich
Beschluss Nr. 32/05/2015
Auftragsvergabe zum Kauf eines Ersatzgerätes (Gewerbekühlschrank) für die Küche der Kita „Kinderparadies“ an die Firma
CORT-Gastrotechnik Spremberg
Einladung zur 7. Sitzung
der Gemeindevertretung Wiesengrund
Tag:
Zeit:
Ort:
23. März 2015
19:00 Uhr
OT Mattendorf, "Alte Schule", Schulstr. 17,
03149 Wiesengrund
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
01
Eröffnung der Sitzung
02
Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
03
Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und
Ergänzungen
04
Information des Bürgermeisters
05
Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten
06
Fragestunde für die Einwohner
07
Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (06./09.02.2015)
08
Protokollkontrolle
09
Beschlussvorlagen und Anträge
09.01 Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wiesengrund und deren Ausschüsse
09.02 Beschluss zur Verwendung von Mitteln für Ortsbeiräte
(Kulturfonds)
09.03 Benennung von Stellvertretern in die Kitaausschüsse der
Kindereinrichtungen Gosda und Trebendorf der
Gemeinde Wiesengrund
09.04 Beschluss des Kooperationsvertrages und der Ersten
Durchführungsvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014
- 2020 im Land Brandenburg
09.05 Beschluss zu den Schließtagen der Kindereinrichtungen
der Gemeinde Wiesengrund 2015
09.06 Beschluss des Wirtschaftsplanes 2015 der kommunalen
Hausverwaltung der Gemeinde Wiesengrund
10
Sonstiges
Nr. 5/2015
Nicht öffentliche Sitzung
01
Beschlussvorlagen und Anträge
01.01 Beschluss zu einem Pachtvertrag mit dem Sportverein
„Adler Klinge e. V.“
02
Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges
03
Schließung der Sitzung
Piosik
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Bekanntmachung
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der 7. Sitzung
der Gemeindevertretung Wiesengrund durch den Amtsdirektor
öffentlich bekannt gemacht.
Quander
Amtsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung
In dem Ortsbeirat Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal hat Herr Sebastian Bonkaß seinen Sitz gemäß § 59 Abs. 1
Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht zum 31.12.2014 verloren.
Der Sitz geht gemäß § 60 Abs. 3 BbgKVerf auf die in der
Reihenfolge erste Ersatzperson der Wählergruppe „Interessengemeinschaft Klein Kölzig“, Herrn René Thieme, über.
Döbern, den 02.03.2015
gez. M. Lenke
Wahlleiter der Gemeinden
des Amtes Döbern-Land
Öffentliche Bekanntmachung
des Spremberger Wasser- und
Abwasserzweckverbandes (-SWAZ-)
Die Verbandsversammlung des Spremberger Wasser- und
Abwasserzweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 25.02.2015
auf Grund des § 33 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung nachstehende Beschlüsse gefasst:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2013
fest.
Der Jahresüberschuss im Bereich Trinkwasser beträgt
550.224,46 EUR. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresüberschuss im Bereich Abwasser beträgt
439.540,01 EUR. Er wird mit dem verbliebenen Jahresfehlbetrag aus 2000 in Höhe von 196.206,64 EUR verrechnet. Damit ist der Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2000 ausgeglichen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 243.333,37 EUR
wird mit dem Jahresfehlbetrag von 2001 ausgeglichen.
Damit verbleibt aus dem Jahr 2001 ein Fehlbetrag in Höhe
von 971.152,50 EUR.
Der Verlustvortrag im Bereich Abwasser beträgt damit insgesamt 1.501.094,95 EUR.
Nr. 5/2015
-9-
2. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses per
31.12.2013 beschließt die Verbandsversammlung, dem
Vorstand für das Jahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses per
31.12.2013 beschließt die Verbandsversammlung, dem
Verbandsvorsteher für das Jahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss liegt gem. § 33 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung im Zeitraum vom 23.03.2015 bis 27.03.2015 beim
SWAZ in der Heinrichstraße 9 in 03130 Spremberg im
Sekretariat während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Wir
bitten um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer
(03563) 390638.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Angebote mit Angabe zum jährlichen Pachtzins werden erbeten
bis 02.04.2015 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
"Pachtwiese in Jethe, Flur 6, Flurstück 91/1" an:
Amt Döbern-Land,
Fachbereich GLM, Liegenschaften
Forster Straße 8
03159 Döbern
Rückfragen unter der Tel.-Nr.: (035600) 3687-85.
Flurkartenauszug:
Spremberg, den 27. Februar 2015
gez. Harry Krause
Vorsitzender der
Verbandsversammlung
gez. Bernd Schmied
Verbandsvorsteher
Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung
Keine Sprechzeit des Standesamtes
Das Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land
bleibt aufgrund von Umzug des Standesamtes
in die Lindenstraße 8 in Forst
am Dienstag, den 24. und 31. März 2014,
in Döbern geschlossen.
Für dringende Fälle:
Telefon (03562) 989-143, -144, -145 oder -146.
Ende des Amtlichen Teils
Nicht Amtlicher Teil
Verweis auf die Homepage
des Amtes Döbern-Land
Auf unserer Homepage
Defekte
Straßenbeleuchtung?
Formular online
Wie bereits in der Ausgabe Ende Januar veröffentlicht, können
Sie sich bei Schäden / Störungen der Straßenbeleuchtung in der
Verwaltung melden. Dazu finden Sie ab sofort auf der Startseite unserer Homepage www.amt-doebern-land.de das obige
Logo als Button, wohinter sich ein Formular zur “Störungsmeldung Straßenbeleuchtung” befindet. Dieses können Sie
direkt ausfüllen und per E-Mail absenden.
Der Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement bittet um Ihre Mithilfe und bedankt sich im Voraus für
Ihre Unterstützung!
Wiese in Jethe zu verpachten
Die Gemeinde Wiesengrund beabsichtigt, im OT Jethe eine
Wiese mit ca. 3.000 qm zum Höchstgebot zu verpachten.
-
Flur 6, Flurstück 91/1 (Teilfläche)
siehe nachstehenden Flurkartenauszug.
www.amt-doebern-land.de
finden Sie u. a.
- die aktuellen Angebote für Gewerberäume, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen unter der Rubrik “Wirtschaft”
- die Angebote für Immobilien- und Grundstücksverkäufe
unter der Rubrik “Wirtschaft”
- die zu vermittelnden Tiere unter der Rubrik “Soziales”
Ein entsprechender Ausdruck kann Ihnen zu den Sprechzeiten ausgehändigt werden.
Informationen
Ihr Deutsches Rotes Kreuz
Veranstaltungsplan
der Begegnungsstätte Döbern
15. März 2015
15:00 Uhr Abfahrt zum Theater nach Cottbus (Taxi Blechstein)
16. März 2015
09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe
10:00 Uhr Treff des Seniorenbeirates des Hauses
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 10 -
17. März 2015
10:00 Uhr Computerkurs für Senioren
14:30 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe für Trauernde
18. März 2015
10:00 Uhr Treff der Kegelgruppe
14:00 Uhr Treff der Handarbeitsgruppe
19. März 2015
14:00 Uhr Abmarsch zum Kaffee in den Jugendclub Döbern
zum Osterbasteln
23. März 2015
09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe
10:00 Uhr Treff der Bastelgruppe
25. März 2015
10:00 Uhr Sozialsprechstunde
15:00 Uhr Treff der Bowlinggruppe
26. März 2015
09:15 Uhr Yoga auf dem Stuhl
14:30 Uhr Wir feiern die Geburtstage des Monats mit
einem Programm
30. März 2015
09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe
31. März 2015
10:00 Uhr Computerkurs für Senioren
14:30 Uhr Bingo Runde mit Kaffee und Musik
Amt Döbern-Land
Landrat zum Arbeitsbesuch
im Amt Döbern-Land
Zum turnusmäßigen Arbeitsbesuch im Amt Döbern-Land kam
der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Herr Harald Altekrüger, am Mittwoch, den 18. Februar 2015, in Begleitung seiner Dezernenten.
Eine gemeinsame Beratung zwischen der Verwaltungsleitung
des Amtes und des Landkreises fand im Schulungsraum der
Freiwilligen Feuerwehr Döbern statt. Zu den wichtigsten Themen, wie die Finanzsituation der Gemeinden und mögliche
Einsparpotentiale bzw. Mehreinnahmemöglichkeiten, wurde
ausführlich gesprochen. Weitere Themen waren die interkommunale Zusammenarbeit, Probleme im öffentlichen Nahverkehr im Zuge des Wechsels des Verkehrsunternehmens zum
01.01.2015, Fördermittelmöglichkeiten und die Unterbringung
von Asylbewerbern, wobei die Zusammenarbeit zwischen
Landkreis und Amt positiv gewertet wurde.
Beim anschließenden Pressegespräch geben Herr Quander und
Herr Altekrüger noch einmal zu den wichtigsten Themen näher
Auskunft.
Nr. 5/2015
Im Anschluss an die Gespräche standen zwei Unternehmensbesuche auf der Tagesordnung.
Bei der Agrargenossenschaft Preschen eG und der Agrar- und
Schäfereibetrieb Kaltschmidt GbR kamen Herr Quander und
Herr Altekrüger mit den Geschäftsführern ins Gespräch. Im
Mittelpunkt stand die umfassende Information über die aktuelle Situation beider Unternehmen. Als besonders kompliziert
stellte sich die Realisierung eines rechtlichen Absatzes der
Erzeugnisse aus ökologischer Produktion zu kostendeckenden
Preisen heraus.
(Foto: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße)
Die zweite Besichtigung führte nach Klein Loitz zum Fachgroßhandel für Speisebedarf Roland Scheffer. Dort informierte
Herr Scheffer über die Herstellung, den Vertrieb und die Zukunft seines seit 20 Jahre bestehenden Familienunternehmens.
Bei einer Führung durch das Werk wurden die Produktion von
Speiseeis und ein anschaulicher Einblick in die Palette der im
Angebot befindlichen Produkte rund um das Speiseeis vermittelt.
(Foto: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße)
(Foto: Pressestelle Amt Döbern-Land)
Zum Abschluss des Arbeitsbesuches hatte Herr Altekrüger die
ehrenamtlichen Bürgermeister zum traditionellen Schnitzelessen eingeladen, welches im "Jagdhaus" Klein Loitz stattfand.
Nach einer Information über die Gesprächsthemen des Vormittags lud der Landrat die Bürgermeister zu einer zwangslosen
Diskussion ein, die gern angenommen wurde. Neben den bereits im Gespräch zwischen den Verwaltungen erörterten Fragen wurden Themen wie die Verwaltungsstrukturreform ebenso angesprochen wie die Unterbringung von Asylbewerbern
und die finanzielle Situation in den Gemeinden. Herr Lalk,
Beigeordneter des Landrates, informierte über ein in der An-
Nr. 5/2015
- 11 -
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
tragstellung gegenüber dem Land befindliches Investitionsprogramm, dass die Rekonstruktion des Radwegenetzes verfolgt.
Dieses werde vorbehaltlich der Genehmigung allerdings nur
erfolgreich funktionieren, wenn der finanzielle Eigenanteil
durch die Gemeinden aufgebracht wird. Hier ist in jedem Fall
Solidarität gefragt.
Pressestelle Amt Döbern-Land
Einladung
zum 5. Unternehmertreffen
Das Amt Döbern-Land lädt alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Interessierte zum 5. Unternehmertreffen
Pressestelle Amt Döbern-Land
am Donnerstag, den 23. April 2015, um 19:00 Uhr,
in die Kulturinsel Friedrichshain ein.
Nach der Begrüßung durch den Amtsdirektor, Herrn Quander,
stellt sich das Unternehmen Unser E-GmbH vor. Im Anschluss
informiert der neue Geschäftsführer, Herr Schubert, zur
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises SpreeNeiße (CIT). Im zweiten Gastvortrag werden durch Frau
Lohmann, Regionalmanagerin Spree-Neiße-Land e. V.,
Ausführungen zur neuen LEADER-Förderperiode 2014 - 2020
einschließlich der Antragstellung erfolgen. Auch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder anwesend sein und beratend zur
Verfügung stehen.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und bitten im Rahmen
der Vorbereitung um eine kurze Rückinfo bis 20. April 2015 bei
-
JUDO
Judosportler holen 5 Medaillen in
Frankfurt/Oder
260 Teilnehmer aus 26 Vereinen und mehreren Bundesländern
reisten zum Stadtwerke-Pokalturnier nach Frankfurt (Oder).
Yngvar Tiefensee erkämpfte mit einer starken Wettkampfleistung die Goldmedaille. Sara Hübner holte Silber. Emily
Neumann, Heidi Behla und Niklas Auls gewannen Bronzemedaillen. Fünfte wurden Leonie Rackel, Leandro Schütze und
Erland Kepschull. Siebente Plätze gingen an Nils Burdack,
Quentin Patterson-Förster und Armin Schiemenz.
Frau Bahlo, Tel. (035600) 3687-87
E-Mail: [email protected] oder
Frau Rösel, Tel. (035600) 3687-86
E-Mail: [email protected] oder
Frau Keitel, Tel. (035600) 3687-84
E-Mail: [email protected]
Für einen kleinen Imbiss und Getränke ist gesorgt.
Die Einladung erfolgt ausschließlich über das Amtsblatt und die
Homepage des Amtes.
Stadt Döbern
Antrittsbesuch
des neuen Bürgermeisters von Jasien
Zu einem Besuch der Partnergemeinde Jasien begrüßte Herr
Jörg Rakete am 11. Februar 2015 eine polnische Delegation im
Rathaus. An Herrn Andrzej Kamyszek überbrachte Herr Jörg
Rakete Glückwünsche zur Wahl zum neuen Bürgermeister. In
einer gemeinsamen Runde mit der Verwaltungsleitung von
Jasien, Frau Christina Sabo, stellvertretende Bürgermeisterin
der Stadt Döbern, und Herrn Günter Quander, Amtsdirektor des
Amtes Döbern-Land, wurde über die Vertiefung und den inhaltlichen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Partnergemeinden Jasien und Döbern gesprochen. Ein Gegenbesuch in
Jasien in naher Zukunft, in dem dann konkrete Fragen der
Zusammenarbeit erörtert werden sollen, wurde grundsätzlich
vereinbart.
Teilnehmer mit Trainer Daniel Zuchold
Judo in Döbern - Mitmachen kann jeder
Ob Mädchen oder Junge, dick oder dünn, klein oder groß,
schüchtern oder selbstbewusst. Kinder können ab 5 Jahren mit
dieser Sportart beginnen. Für die ersten Trainingseinheiten
braucht ihr nur einen Sportanzug mit Jacke.
Mädchen und Jungen, die Spaß an der Bewegung haben, können sich jeden Montag ab 15:45 Uhr und Freitag ab 16:00 Uhr
in der Turnhalle Jahnstr. in Döbern zum Schnuppern anmelden.
Nicht lange überlegen, einfach mal testen!
Reinhard Jung
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 12 -
Nr. 5/2015
Aus der Döberner Geschichte
Kaufhaus Kahra einst Kaufhaus am zentralen Platz und heute?
Nur 49 Wohnhäuser gab es 1838 in Döbern, die Hermann
Kuschke inhaltlich und mit den entsprechenden Besitzern beschrieben hat. Eine Geschichtsquelle, die uns jetzt bei der
Suche nach der ersten Döberner Grube Hilfe leistet.
Am heutigen Kreuzungsbereich Forster Straße / Spremberger
Straße stand 1838 Haus Nr. 31, als Besitzer wurde der Zimmermann Johann Georg Resagk erwähnt. 1929 verschwanden die
Reste der alten Gebäude und auf dem Grundstück entstand das
Kaufhaus Kahra.
Hermann Kahra handelte 1937 in der damaligen Bahnhofsstraße 55 mit Schnitt- und Wollwaren. Ein imposantes Bild mit
Blick auf das Kaufhaus Kahra stellte unser Vereinsmitglied
Bringfried Hildebrand zur Verfügung. Diese Aufnahme vom
Deutschen Haus mit so vielen Döberner Erinnerungen „Hagen-Eis“, einer von vielen Umzügen oder das kleine Haus,
welches 1956 durch einen Panzer zerstört wurde.
LR vom 22.01.1981
Am 01.11.2001 eröffnete das Geschäft „Mode Visuell“. Marion
Jank wird Inhaberin, die zunächst 1992 im heutigen Gutenberghaus ihr Geschäft etablierte. Am 20.02.2015 wurde das
Geschäft in der Forster Straße 88 altersbedingt aufgegeben.
Nach der Geschäftsaufgabe von Wäsche- Paradies und LottoBestellshop im Dezember 2014 wird ein weiterer Verkaufsraum
im Gebäude frei. Nur noch Sehland ist als Döberner Geschäft
präsent.
86 Jahre sind heute nach der Erbauung des Kaufhauses Kahra
vergangen. Ein Kaufhaus im Zentrum von Döbern und heute?
Traurige Döberner Geschichte! Einen Anspruch erfüllt dieses
Gebäude dennoch, sind die Folgen des 2. Weltkrieges mit den
Einschüssen noch immer sichtbar.
Kaufhaus Kahra
1938 eröffnete Walter Flaschel in der umbenannten AdolfHitler-Straße 55 sein Textil- und Schuhwarengeschäft.
Aufnahme vom 26.02.2015
Briefbogen Walter Flaschel
Mit der Aufgabe des Geschäftes erhielt der Verein Döberner
Heimatfreunde e.V. zwei Schaufensterpuppen von Marion
Jank, über die wir uns sehr gefreut haben. Die männliche Puppe
wird als Glasmacher im Nebengebäude zu sehen sein, die weibliche Puppe wird in der Sommerküche mit dem Einkochen
beschäftigt sein. Vielen Dank für die Unterstützung Frau Jank.
Später bekannt als HO Industriewaren - Haushaltwaren, Kühlschränke, Waschmaschinen und sogar Fahrräder wurden hier
angeboten. Marlies Nothnik erinnert sich noch gern an diese
Zeit. Sie war von 1979 - 1990 Verkaufsstellenleiterin.
Nebenan war die Konsum-Drogerie untergebracht. Ein Artikel
der Lausitzer Rundschau vom 22.01.1981 kündigte die Neugestaltung der Döberner Drogerie an. Der Verkaufsraum wurde
heller und übersichtlicher gestaltet und das Verkaufssystem auf
Teilselbstbedienung umgestellt.
Umbenannt als Adler-Drogerie führte Elisabeth Sieling diese
Drogerie weiter, Ofenbau Manfred Sieling und auch die
Ausstellung Fensterbau Karrasch waren in diesem Gebäude
untergebracht.
Transport der Puppen zum Museum
Heike Balzer
Nr. 5/2015
- 13 -
Döberner Heimatfreunde e. V.
Einladung
zur 11. geschichtlichen Vortragsreihe
Datum:
Ort:
Zeit:
Montag, 30. März 2015
Deutsches Haus, Muskauer Straße 1
Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn: 19:00 Uhr
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
tragssatzung aufgrund der Erhöhung der Hallennutzungsgebühren und Unterhaltungskosten unserer sportlichen
Anlagen
9. Schlusswort des 1. Vorsitzenden
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Mader
Vereinsvorsitzender
Gemeinde Felixsee
Zampern der Kita “Wirbelwind” Bohsdorf
Danke an alle Einwohner von Bohsdorf
Wie in jedem Jahr wollten die Kinder der Kita „Wirbelwind“
auch diesmal wieder an 2 Tagen in unserem Dorf zampern
gehen. Leider machte uns der „Erkältungsvirus“ ein Strich
durch die Rechnung, so dass wir den angegebenen Termin am
31.01.2015 nicht wahrnehmen konnten. Dafür möchten wir uns
bei den Einwohnern entschuldigen, dass wir sie umsonst warten ließen.
Einladung zur öffentlichen
Verkehrsteilnehmerschulung
Die AG Verkehrssicherheit der Stadt
Döbern lädt alle Verkehrsteilnehmer zur
öffentlichen Verkehrsteilnehmerschulung
am Freitag, den 27. März 2015, um
19:00 Uhr ins „Sportcasino“, Jahnstraße
6 in 03159 Döbern, ein.
Teilnehmen können alle interessierten Verkehrsteilnehmer,
auch Radfahrer und Fußgänger!
AG Verkehrssicherheit der Stadt Döbern
SV Döbern e. V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Wertes Vereinsmitglied,
Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. So zogen wir dann
zu einem späteren Zeitpunkt in voller Besetzung los. Wie
immer wurden wir von den Einwohnern herzlich empfangen
und so füllten sich ruck-zuck unsere Zamperbüchsen. Wir
bedanken uns bei allen für das viele Geld, die Eier, Süßigkeiten
und Obst. Nun können wir wieder viele Feste feiern, aber auch
Spielzeug und Bastelmaterial kaufen.
hiermit lädt der Vorstand des SV Döbern e.V. zur Ordentlichen
Mitgliederversammlung des ein:
am Freitag, den 27. März 2015 um 19:00 Uhr
in das Vereinsgebäude (Jahnstraße 6 in 03159 Döbern)
Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:
1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters
2. Rechenschaftsbericht des 1.Vorsitzenden
3. Bericht der Schatzmeisterin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Diskussion zu den Berichten
6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014
7. Wahl der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer
8. Sonstiges:
Vorinformation zur Notwendigkeit der Änderung der Bei-
Also dann bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt
„Zamper, Zamper Lieschen mir friert an den Füßchen…“.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 14 -
Aus der Museumsscheune Bloischdorf
10. Maskenball in der Museumsscheune
Am 14. Februar 2015 veranstalteten wir unseren alljährlichen
Preismaskenball bereits zum 10. Mal. Die Vereinsmitglieder
schmückten die Scheune mit Girlanden und Luftballons. Für
gute Laune sorgte live „Gunnar´s Partyband“ sowie der
Maskenführer Gilbert Jähnisch. Über 140 Besucher schunkelten, tanzten und lachten bis in die frühen Morgenstunden. In
diesem Jahr stellten 18 Masken acht Bilder dar. Die drei schönsten und die drei originellsten Masken wurden durch eine Jury
prämiert. So wurde als originellste Maske „Die Winzer der
Bloischdorfer Alpen“ ausgezeichnet und als schönste Maske
„Wir fahren mit unserem Trabi“.
Nr. 5/2015
Jagdgenossenschaft
Klein Loitz / Bloischdorf informiert
Am Mittwoch, den 25. März 2015, um 19:00 Uhr,
findet im „Stukkerland“ Groß Luja (Gelände der LTS GmbH)
unsere diesjährige Genossenschaftsversammlung statt. Alle Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen unserer Jagdbezirke sind dazu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Genehmigung Protokoll der Genossenschaftsversammlung
vom 21.03.2014
4. Bericht des Jagdvorstandes und des Kassierers
5. Bericht des Revisionskommission
6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
7. Information durch die Nutzer der landwirtschaftlichen
Flächen
8. Information durch die Jagdpächter
9. Sonstiges
Hinweis:
Bei terminlicher Verhinderung von Jagdgenossen bitten wir um
schriftliche Vollmachtserteilung an teilnehmende Jagdgenossen!
Wir bedanken uns auf diesem Wege recht herzlich bei unseren
Sponsoren für ihre großzügige Unterstützung.
Sorbisches Ostereier malen mit Wachstechnik
Am Freitag den 20. März und am Samstag den 21. März
2015, jeweils um 14:00 Uhr, bietet Herr Alfons Schulze allen
Interessierten, Anfängern sowie Fortgeschrittenen die Möglichkeit die sorbische Wachsmaltechnik von Ostereiern im Museum
Bloischdorf, Gutsweg 1, zu erlernen. Dieser Kurs dauert ca.
vier Stunden. Der Eintritt für das Museum beträgt für
Erwachsene 2,50 EUR und für Kinder 1,00 EUR. Gerätschaften
und Material werden von Herrn Schulze gestellt, wofür an ihn
ein Betrag von 3,00 EUR zu entrichten ist. Vier saubere, rohe
Eier sind mitzubringen. Für das leibliche Wohl in den Pausen
sorgen wir mit Kaffee und Kuchen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer
(03563) 608999 an, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.
Martin Bleidießel
Vorsitzender
Einladung
zur Genossenschaftsversammlung
der Jagdgenossenschaft Bohsdorf
Am Freitag, dem 10. April 2015, findet um 19:00 Uhr
in der Gaststätte „Zur Linde“ in Bohsdorf-Vorwerk
die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bohsdorf statt.
Alle Grundstückseigentümer von bejagdbaren Flächen der Gemarkung Bohsdorf sind hiermit eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung
2. Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Ladung und
der Beschlussfähigkeit
3. Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und
Ergänzungen
4. Vorstellen des neuen Vorstandes
5. Bericht der Vorstände
6. Kassenbericht
7. Entlastung des Vorstandes, des Kassenwarts, der Revisionskommission
8. Bericht der Jagdpächter
9. Diskussion
10. Beschlussfassungen
11. Schließung der Sitzung
Ulrich Köhler
Jagdvorsteher
Nr. 5/2015
- 15 -
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Sprechstunden des Amtes Döbern-Land
allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:00 Uhr
und nach Voranmeldung
Internet:
E-Mail:
abweichende Sprechzeiten
Amtsdirektors: nach Vereinbarung
Standesamt:
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
www.amt-doebern-land.de (Dort finden Sie auch das Amtsblatt online unter “Verwaltungsinfos”.)
[email protected]
Forster Straße 8, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-15
Amtsdirektor
Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice
Fachbereichsleiter, Personalangelegenheiten, Einwohnermeldeamt, Standesamt, Öffentlichkeitsarbeit, Fundbüro,
Schulverwaltung, Kindertagesstätten, Kultur und Sport,
Schiedsstelle, Datenschutz, Wahlen
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbewesen
Hornow, Schulweg 1, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-16
Fachbereich Finanzen
Fachbereichsleiter, Kämmerei, Kasse, Vollstreckung, Steuern
Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Bauverwaltung,
Bauplanung, Tiefbau, Friedhofsverwaltung, Wirtschaftsförderung
Spremberger Str. 27, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-17
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Brand- und Katastrophenschutz
* Schiedsperson: Volkmar Herrmann, Gahryer Weg 4, 03149 Wiesengrund, Tel. (035695) 94984, E-Mail: [email protected]
* Sprechstunden der Bürgermeister: Entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung.
Havariedienst bei Störungen: Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (03563) 39060 oder (0171) 3105488
Fa. Lidzba
(0800) 5829000
Envia - Betriebsstelle Strom
(0800) 2305070
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
IMPRESSUM
Das „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land“ erscheint mindestens zweimal im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.
-Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern, Telefon: 035600/3687-0, Telefax: 035600/3687-15
Internet: http://www.amt-doebern-land.de; E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Amtsdirektor des Amtes Döbern-Land, Herr Günter Quander, Sitz: 03159 Döbern, Forster Straße 8
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; 04916 Herzberg, An den Steinenden 10
Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
www.wittich.de/agb/herzberg
Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemlar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bibliotheken und Heimatstuben
-
Bücherstube Döbern
Muskauer Straße 14, 03159 Döbern
jeden Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr
-
Heimatmuseum Döbern
Ringstraße 53, 03159 Döbern
bis 31. März geschlossen
oder nach tel. Vereinbarung unter (035600) 30218 oder 31011
-
-
Heimatstube Groß Kölzig
Kölziger Dorfplatz 7, 03159 Neiße-Malxetal
Tel.: (035600) 22180
bis April geschlossen
oder nach vorheriger Vereinbarung:
Tel. (035600) 5111, 6676 oder 6573
Erwin-Strittmatter-Gedenkstätte “Der Laden” Bohsdorf
Dorfstraße 37, 03130 Felixsee
Tel. (035698) 221 oder E-Mail [email protected]
Di. bis Fr. von 13:00 bis 17:00 Uhr
Sa., So., Feiertag von 10:00 bis 12:00 Uhr + 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Bibliothek Hornow
Schulstraße 33, 03130 Hornow-Wadelsdorf
letzten Montag im Monat von 16:30 bis 17:30 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten Absprache (035698) 72030
-
Groß Schacksdorfer Heimatstube
An der Aue 25, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Di. bis Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr
und nach tel. Vereinbarung unter (035695) 342
-
Heimatstube Tschernitz
“Rote Schule”, Schulstraße 2, 03130 Tschernitz
nach Voranmeldung: Herr Wernitz, Tel. (035600) 7723 oder
(Gemeindebüro) Hr. Drobig/Hr. Neumann, Tel. (035600) 7018
-
Niederlausitzer Sorbisches Museumsdorf Bloischdorf e.V.
Museumsscheune, Gutsweg 1, 03130 Felixsee
Tel. /Fax: (03563) 608999 / 345862
Di. bis Fr. von 10:00 bis 16:00 Uhr
Sa., So., Feiertag geschlossen, außer der 21. März 2015
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 16 -
Nr. 5/2015
Sprechstunden und Angebote Sozialer Dienste
Caritas - “Zu Hause pflegen, helfen und beraten”
- Caritas-Sozialstation Döbern
Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9
Sprechstunden: täglich von 07:30 bis 15:00 Uhr
Ihr Deutsches Rotes Kreuz
Tel. / Fax (035600) 6416 / 22520
“Jederzeit eine helfende Hand.”
(ständige Erreichbarkeit durch Rufumleitung - 24 Stunden)
- DRK Betreutes Service Wohnen
- Caritas-Beratungsstelle Döbern
Forster Straße 14 a, 03159 Döbern, Tel. / Fax (035600) 39191 / 39167
Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9
Sprechzeiten: täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr
Sprechzeit:
Montag 13:30 bis 16:30 Uhr (14-tägig)
- DRK Begegnungsstätte
Tel. (035600) 6416
Forster Straße 14 a, 03159 Döbern, Tel. (035600) 39191
Auskunft außerhalb der Sprechzeiten: (0355) 23105
- DRK Sozialstation, Tel. (01805) 959610
- Caritas Seniorentreff Döbern
Ambulante Pflege und “DMSG geprüfter Pflegedienst”
Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9
Sprechzeit:
Mittwoch von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Spremberg e.V.
- Beratungs-, Service- und Begegnungszentrum
Volkssolidarität des Kreisverbandes Spremberg
Karl-Marx-Straße 18, 03130 Spremberg, Tel./Fax (03563) 94015
VS Spremberg (AHZ - Ambulantes Hilfezentrum)
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. von 09:00 bis 16:00 Uhr
Seniorenbüro / Sozialstation / Geschäftsstelle / Kontakt-Cafe
Di. und Do. von 09:00 bis 17:00 Uhr
Georgenstraße 37, 03130 Spremberg, Tel. (03563) 60903-0
- Sozialstation Spremberg
E-Mail: [email protected]
Erwin-Strittmatter-Promenade 2, 03130 Spremberg
Büroöff.zeiten: Mo./Mi./Do. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 14:30 Uhr
Tel. / Fax (03563) 2544 / 344800 - Pflegenotruf: (0152) 54503571
Di. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 17:30 Uhr
- Sozial- und Schuldnerberatung
Fr. 07:30 bis 11:00 Uhr
Erwin-Strittmatter-Promenade 2, 03130 Spremberg
Tel. (03563) 4918
Volkssolidarität Spree-Neiße Sozialdienste gGmbH
Sprechzeiten: Di. und Do. von 09:00 bis 11:00 Uhr
- Sozialstation Forst
und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Kegeldamm 6, 03149 Forst (Lausitz), Tel. (03562) 6987740
sowie nach Vereinbarung
Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 08:00 bis 16:00
- Tagespflege “Spätherbst”
Sprechstunden des Versichertenältesten der Deutschen
Cottbuser Straße 35e, 03149 Forst (Lausitz), Tel. (03562) 7214
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Döbern, Gr. Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal, Wiesengrund Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung
Reinhard Tauche (Versichertenältester)
Versichertenberater Gerhard Heuer
Parkstraße 2, 03159 Döbern, Tel. (035600) 6578
Spremberger Straße 180, 03149 Forst (Lausitz)
E-Mail: [email protected]
Tel. (03562) 99855
- Felixsee, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Tschernitz
Sprechstd.: Amtsverwaltung
Reinhard Jainz (Versichertenältester)
Forster Straße 8
Siedlungsstraße 5, 03130 Tschernitz OT Wolfshain
03159 Döbern
Tel. (035600) 7065, E-Mail: [email protected]
Mo. nach telef. Voranmeldung
Alten- und Pflegeheim Sankt Hedwig
Spremberger Straße 24, 03159 Döbern
Tel. / Fax (035600) 398-0 / 398-88
Begegnungsstätte unBehindert leben Forst e.V.
Familienentlastender Dienst und Deutsch-Polnischer
Behindertenbeirat “Beiderseits der Neiße”
Gubener Straße 10, 03149 Forst, Tel./Fax (03562) 2559
Beratung:
Finanzierung des FED, Informationen über
Angebote, Unterstützung bei Beantragung
Selbsthilfegruppen in Döbern
- Trauerbegleitung: gemeins. Gespräche mit anderen Trauernden
jeden 3. Dienstag um 14:30 Uhr, DRK-Begegnungsstätte Döbern
Ansprechpartner: B. Schneider, Tel. (035600) 30436
- Frauen mit Tumorerkrankungen: Hilfe geben - Hilfe finden
jeden 1. Dienstag um 14:30 Uhr, DRK-Begegnungsstätte Döbern
Ansprechpartner: B. Schneider, Tel. (035600) 30436
BQS GmbH Döbern
Forster Straße 14, 03159 Döbern
Tel. / Fax (035600) 230260 / (035600) 230264
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bqs-gmbh-doebern.de
-
-
Träger der Beschäftigungsform nach § 16 SGB II (Beschäftigung
gegen Mehraufwandsentschädigung) - Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeit im gemeinnützigen Bereich und Einsatz der Teilnehmer in Abstimmung mit dem EB für Grundsicherung LKSPN
- Bürgerberatung
Möbelbörse Groß Schacksdorf
Forster Straße 3, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Forster Straße 14, 03159 Döbern, Tel. (035600) 23026-9
Tel. (035695) 976931
Sprechstunden: Mo. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. 08:00 - 14:30 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 17:30 Uhr + Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt- und Anlaufstelle HSI (Haftvermeidung durch soziale Integration)
Do. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Sprechstunde: Mo. - Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Nr. 5/2015
- 17 -
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Neuigkeiten aus der
Kita „Sonnenblume“
Tanzende Kinder, ihre Eltern
und das Team der Erzieher
Männliche Kollegen in einer Kindereinrichtung sind schon
längst eine Selbstverständlichkeit geworden. Deshalb können
wir heute auch von unserem Praktikant Tony K. berichten, der
mit sehr viel Kreativität ein Programm mit unseren Kids einstudiert hatte. So bekam das Wort Elternklatschkaffee eine doppelte Bedeutung, denn der Fleiß unseres Tanzensembles wurde
mit reichlich Applaus belohnt. Und Zuschauer konnten wir
erfreulicherweise in großer Zahl begrüßen.
Von Haus zu Haus sind die Zampernickel gezogen. Sie sammelten Eier, Speck und Geld von den Leuten. Mit einem
Schnaps bedanken sich die Zamperer. Dazu erklingt Musik von
einer Kapelle oder die Zamperer machen es so wie in Klein
Düben,da wird ein Radio in den Kinderwagen gestellt und die
entsprechende Stimmungsmusik erklingt. Nach dem gemeinsamen leeren eines Gläschens mit dem Hausbesitzer und einem
Tänzchen mit dessen Frau, zog die Gesellschaft zum nächsten
Haus.
Auf diesen Weg möchten wir uns bei den Einwohnern von
Klein Düben recht herzlich für die Geldspenden, Speck und
Eier bedanken.
Für die Freiwillige Feuerwehr Klein Düben
Klaus Fechner
Da unsere Besucher sehr spendabel waren, indem sie die Kaffeetafel mit verschiedenen Kuchen, Obsttellern und Vesper-broten bereicherten, hatten wir alle gemeinsam große Anstrengung,
die Teller zu leeren. Nebenbei kamen Eltern, Großeltern bzw.
größere Geschwister und Erzieher miteinander ins Gespräch.
Auch unser Groß Schacksdorfer Ortsvorsteher Gerd Kaufmann
befand sich unter unseren Gästen. Er äußerte sich sehr zufrieden über diese gelungene Veranstaltung.
Zum Schluss wünschen wir unserem „Tanzlehrer“ noch viele
tolle Ideen auf seinem Weg zum Erzieher, denn diese sind,
neben der Liebe zu den Kindern, eine Grundvoraussetzung.
Allen, die uns an diesem Nachmittag so tatkräftig unterstützt haben, sagen wir hiermit nochmals ein ganz großes Dankeschön.
Margot Szonn
im Namen des Erzieher-Teams
Gemeinde Jämlitz-Klein Düben
Die Zamperer in Klein Düben
Es war wiedermal an der Zeit, wo es in Klein Düben bunt zur
Sache ging. Am Sonnabend, den 14. Februar 2015 trafen sich
die Zamperer um 9:00 Uhr am Schloss. Ein Brauch, der helfen
soll den Winter zu vertreiben und den Frühling zu empfangen.
Lustige Gesellen in bunten Kostümen sind durch das Dorf
gezogen. Es verkleideten sich Einwohner und Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr - da ist schon mal ein Graf, Biene-Maja
und eine Krankenschwester auf der Straße zu sehen gewesen.
Einladung der Jagdgenossenschaft
Jämlitz-Klein Düben
Am Freitag, dem 10. April 2015, findet um 19:00 Uhr
in der Bauernstube OT Klein Düben Dorfstraße 9
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Jämlitz-Klein Düben statt.
Alle (Jagdgenossen) Besitzer land- und forstwirtschaftlicher
Flächen sind dazu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Kassenbericht/Prüfbericht
4. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts
6. Information zur Einführung digitaler Jagdpachtverwaltung
7. Entlastung des § 181 BGB für Volker Krautzig
8. Sonstiges
9. Gemütliches Beisammensein
Gemeinde Neiße-Malxetal
Beseitigung Streusand
im Ortsteil Groß Kölzig
Sehr geehrte Einwohner,
der Orsbeirat bietet, wie in den vergangenen Jahren, seine
Unterstützung bei der Beseitigung des Streusandes vom vergangenen Winter an.
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 18 -
Für alle Grundstücksnutzer, die den Streusand in der Zeit vom
28. März 2015 bis einschließlich 30. März 2015, 07:00 Uhr in
möglichst großen Haufen am Straßenrand zusammen gekehrt
haben, erfolgt die Entsorgung einmalig durch den Gemeindearbeiter. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich
am Montag den 30. März 2015.
Der Streusand hat somit bis spätestens am 30.03.2015 bis 07:00
Uhr zur Entsorgung bereitzulegen.
Eine spätere nochmalige Entsorgung kann nicht durchgeführt
werden. Um unnötige Arbeit zu vermeiden, bitten wir Sie den
Streusand nicht vor dem 28. März 2015 zusammen zu kehren.
Nr. 5/2015
Gemeinde Wiesengrund
Ein großes Dankeschön
der Kita “Bienchen” aus Gosda
Die „Zamperbienchen“ aus der Kita waren am 12. und 14.
Februar 2015 auf Tour durch Gosda, Klinge und erstmals auch
Dubrau. Die Sonne war unser Begleiter, so dass wir keine kalten Füßchen bekamen.
Im Auftrag des Ortsbeirates
Eberhard Müller
Ortsvorsteher
Evangelische Grundschule
Groß Kölzig
Unser Rosenmontag
Wir, die Klasse 6 der Evangelischen Grundschule Groß Kölzig,
feierten am Montag, dem 16. Februar 2015, unsere Faschingsparty. Natürlich waren wir nicht die einzige Klasse, die
Fasching feierte. Jede Klasse feierte für sich, so wie wir.
Erst einmal mussten wir alles aufbauen. So verwandelte sich
unser Klassenraum in einen Partyraum. Da gab es zum Beispiel
den Schminktisch, die Bar und das DJ-Pult. Jeder hatte ein einfallsreiches Kostüm. Als erstes wurde angestoßen mit alkoholfreiem Sekt. Dann tanzten wir wie wild zu den angesagten
Liedern. Zwischendurch wurden ein paar Minispiele gespielt
wie Topfschlagen, Apfelfischen, Wettessen und vieles mehr.
Wir hatten eine Menge Spaß.
Es war schade, dass die Zeit schneller verging, als wir wollten.
Trotzdem war das der beste Montag im ganzen Schuljahr!
Vielen lieben Dank an alle, die unsere Büchsen füllten oder uns
mit Eiern und Süßigkeiten beschenkten. Wir freuen uns riesig
über den Gesamterlös von 1.212,45 Euro, 251 Eier und diverse
Naschereien. Mit dem Geld werden wir u. a. den Kindertag
gestalten. Im Einzelnen erzamperten wir
in Gosda 472,45 Euro und 63 Eier
in Klinge 440,90 Euro und 95 Eier sowie in
in Dubrau 299,16 Euro und 93 Eier.
Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, Geschwister und
Oma’s, die unseren Zamperzug begleitet haben.
Die Kinder und Erzieher aus der Kita „Bienchen“
Estelle Thiele
Klasse 6 der Evangelischen Grundschule Groß Kölzig
Verkehrsteilnehmerschulung
in Trebendorf
Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet
am Donnerstag, den 19. März 2015,
um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum
Trebendorf statt. Lektor ist wieder Herr Jörg
Behla von der Verkehrswacht.
Wir hoffen auf rege Teilnahme.
Verkehrsteilnehmerschulung
in Gosda
Die Verkehrsteilnehmerschulung in Gosda findet
am Freitag, den 27. März 2015,
im Gemeindezentrum “Alter Schafstall”
statt. Herr Erdmann von der Verkehrswacht
Forst referiert über das neue Verkehrsrecht.
Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr.
Nr. 5/2015
- 19 -
Weitere Ansprechpartner
Notarsprechstunde in der Amtsverwaltung
An folgenden Tagen werden im Sitzungszimmer der Amtsverwaltung Döbern, Forster Straße 8, bzw. im Verwaltungsgebäude
Hornow, Schulweg 1, Notarsprechstunden durch den Notar,
Herrn Rother, für die Bürger durchgeführt:
Termin:
Zeit:
Ort:
25. März 2015
14:00 bis 16:00 Uhr
Hornow
Sonntag, 22. März 2015 - Judika
09:15 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 29. März 2015 - Palmarum
09:15 Uhr
Gottesdienst
Mütterkreis
Frauenkreis
Arbeitseinsatz
nach Absprache
19. März, 14:00 Uhr
11. April, 09:30 Uhr
Gablenz
Gablenz
Kirchengelände
Ev. Kirchengemeinde Groß Kölzig
Monatsspruch
“Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein ?”
Kirchliche Nachrichten
(Brief des Apostels Paulus an die Römer - Kap. 8, Vers 31)
Ev. Christuskirchengemeinde Döbern
Monatsspruch
“Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt,
bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.”
(Johannes 12, 24)
Freitag, 13. März 2015
19:00 Uhr Passionsandacht
Sonntag, 15. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
Mittwoch, 18. März 2015
19:00 Uhr Frauenkreis
Sonntag, 22. März 2015
09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
Donnerstag, 26. März 2015
18:30 Uhr Osterkerzen herstellen
Freitag, 27. März 2015
19:00 Uhr Passionsandacht, anschließend Gemeindekirchenrat
Sonntag, 29. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
Kirchenmusik
montags
19:00 Uhr
Posaunenchorprobe
dienstags
19:00 Uhr
Kirchenchorprobe
mittwochs
15:30 Uhr
Sopranblockflötenunterricht
16:00 Uhr
Altblockflötenunterricht
16:30 Uhr
Sopranblockflötenunterricht
18:00 Uhr
Gitarrengruppe 1
25. März
18:30 Uhr
Erwachsenenflöten
freitags
16:00 Uhr
Blockflötenunterricht
17:00 Uhr
Gitarrengruppe 2
18:00 Uhr
Orgelunterricht
Junge Gemeinde
18. März
18:00 Uhr
Konfirmandenunterricht (in Hornow)
donnerstags
17:00 Uhr
Klasse 7
18:00 Uhr
Klasse 8
Angebote für Kinder
montags
17:00 Uhr
Christenlehre Klasse 2 - 6
dienstags
15:30 Uhr
Christenlehre Klasse 1
24. März
16:30 Uhr
Bastelnachmittag für Kinder
und Eltern
Ev. Kirchengemeinde Gablenz
Sonntag, 15. März 2015 - Lätare
17:00 Uhr
Abendsgottesdienst mit Chor
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Bad Muskau
Sonntag, 15. März 2015
11:00 Uhr Familiengottesdienst
Groß Kölzig
Dienstag, 19. März 2015
19:00 Uhr Osterkerzen gestalten
Groß Kölzig
(Anmeldungen bei Frau Huckauf, Tel. 30663)
Sonnabend, 21. März 2015
09:00 Uhr alljährlichen Frühlingsputz
Groß Kölzig
amiliengottesdienst
Groß Kölzig
Sonntag, 22. März 2015
14:00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag mit Preschen
anschließender Kaffeetafel im Pfarrhaus
Sonntag, 27. März 2015
08:00 Uhr Schulgottesdienst zu Passion u. Ostern Groß Kölzig
Die Gottesdienste in Groß Kölzig und Preschen finden im gut
geheizten Pfarrhaus statt.
Chor
Männerkreis
Näh-Kaffee
Junge Gemeinde
Frauenhilfe
Christenlehre
(außer in den
Ferien)
donnerstags, 19:30 Uhr Pfarrh. Gr. Schacksd.
19. März, 19:30 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig
nach Absprache
Pfarrhaus Gr. Kölzig
18. März, 18:00 Uhr Gem.haus Döbern
24. März, 19:00 Uhr Pfarrhaus Preschen
montags, 15:15 Uhr
Tschernitz
montags, 17:00 Uhr
Döbern (Kl. 2 - 6)
dienstags, 15:30 Uhr Döbern (Kl. 1)
freitags, 15:00 Uhr
Hornow (14-tägig)
Konfirmandenstunde
Klasse 7
donnerstags, 17:00 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig
Klasse 8
donnerstags, 18:00 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig
Ev. Kirchengemeinde St. Martin Hornow
Sonntag, 15. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 22. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl anlässlich des Lausitzer Lektorentages
Dienstag, 24. März 2015
17:00 Uhr Gottesdienst im Behindertenheim Klein Loitz
Junge Gemeinde
nach Vereinbarung
Christenlehre
20. März
15:00 Uhr
Vor- bzw. Hauptkonfirmandenunterricht
Vorkonfirmanden (7. Klasse) donnerstags
17:00 Uhr
Konfirmanden (8. Klasse)
donnerstags
18:00 Uhr
Gemeindekirchenrat
16. März
19:30 Uhr
Posaunenchor
dienstags
19:30 Uhr
Kirchenchor
mittwochs
19:30 Uhr
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 20 -
Ev. Kirchengemeinde Komptendorf
Monatsspruch
“Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein?”
(Römer 8,31)
Sonntag, 15. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
10:45 Uhr Abendmahlsgottesdienst
Sonntag, 22. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
10:45 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 29. März 2015
09:30 Uhr Gottesdienst
10:45 Uhr Gottesdienst
Jugendkreis
Selbsthilfegruppe
Bibelgespräch
Gemeindekirchenrat
Kahren
Komptendorf
Kahren
Komptendorf
Kahren
Komptendorf
14. März, 15:00 Uhr
16. März, 19:00 Uhr
19. März, 19:30 Uhr
26. März, 19:00 Uhr
Komptendorf
Kahren
Komptendorf
Komptendorf
Dienste der Ärzte und Apotheken
Kassenärztlicher Notdienst
montags, dienstags, donnerstags ab 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
mittwochs ab 13:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Wochenende: freitags ab 13:00 Uhr bis montags 07:00 Uhr
Telefon: 116117
_________________________________________
Zahnärztlicher Notdienst
Samstag, Sonntag und Feiertage
von 10:00 bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 19:00 Uhr
wochentags Telefondienstbereitschaft für dringende Notfälle
von 20:00 bis 07:00 Uhr, anderntags zu erfragen unter
(01805) 582223721
Nr. 5/2015
25.03. Apotheke Cottbuser Straße Forst
26.03. Stadt-Apotheke Spremberg
Flamingo-Ap. Bahnhofstr. Cottbus
27.03. Galenus-Apotheke Cottbus
Apotheke Zum Kreuz Drebkau
28.03. Hufeland-Apotheke Forst
29.03. Post-Apotheke Döbern
30.03. Robert-Koch-Ap. Spremberg
Nord-Apotheke Cottbus
31.03. Hirsch-Apotheke Döbern
(03562) 6433
(03563) 608390
(0355) 780730
(0355) 24378
(035602) 601
(03562) 7107
(035600) 30430
(03563) 608310
(0355) 24455
(035600) 6378
Wochenendbereitschaft der Tierarztpraxen
14./15.03.
21./22.02.
28./29.03.
Dr. M. Hoffmann
Forst (L.), Spremberger Straße 31
Tel. (03562) 90488 o. (0173) 9244000
Dr. St. Pierskalla
Wiesengrund OT Mattendorf, Ringstraße 13
Tel. (035600) 6962
DVM U. Dunst
Wiesengrund OT Trebendorf, Am Anger 3
Tel. (035695) 7586
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
für das Amt Döbern-Land erscheint am
Freitag, den 27. März 2015,
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist
!
Montag, der 16. März 2015,
für Anzeigen
Mittwoch, der 18. März 2015.
(0,14 EUR/Min. Festnetz Dt. Telekom)
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Notdienstbereitschaft der Apotheken
Kath. Pfarrgemeinde
Corpus-Christi Döbern
des Bereiches Forst / Döbern
Die angegebenen Apotheken sind
von 08:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages dienstbereit.
Der besondere Gedanke
“Das Gehirn begrenzt das biologische Leben der Glaube ist die Schwelle zum ewigen Leben.”
(Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller)
13.03. Stadt-Apotheke Spremberg
Rosen-Apotheke Cottbus
14.03. Apotheke am Theater Cottbus
Apotheke Zum Kreuz Drebkau
15.03. Hufeland-Apotheke Forst
16.03. Post-Apotheke Döbern
17.03. Robert-Koch-Ap. Spremberg
Apotheke in der Spree-Galerie Cottb.
18.03. Hirsch-Apotheke Döbern
19.03. Bahnhofs-Apotheke Forst
20.03. Turm-Apotheke Spremberg
Apotheke am Goethepark Cottbus
21.03. Rosen-Apotheke Forst
22.03. Fröbel-Apotheke Spremberg
Sonnen-Apotheke Ströbitz, Cottbus
23.03. Margareten-Apotheke Spremberg
Apotheke im Cottbus-Center Cottbus
24.03. Christinen-Apotheke Schw. Pumpe
Die Passagen-Apotheke Cottbus
(03563) 608390
(0355) 422142
(0355) 78439800
(035602) 601
(03562) 7107
(035600) 30430
(03563) 608310
(0355) 4946960
(035600) 6378
(03562) 7421
(03563) 97426
(0355) 4869092
(03562) 2021
(03563) 345390
(0355) 3817817
(03563) 94844
(0355) 872961
(03564) 22060
(0355) 478040
Sonntag, 15. März 2015 - 4. Fastensonntag
08:30 Uhr
Heilige Messe im Pflegeheim St. Hedwig
11:00 Uhr
Heilige Messe in der Pfarrkirche / zusammen mit
unserer kath. Kita “St. Martin”
17:00 Uhr
Kreuzwegandacht in Forst
Mittwoch, 18. März 2015 - der 4. Fastenwoche
17:00 Uhr
Anbetung und Heilige Beichte
17:30 Uhr
Heilige Messe in der Pfarrkirche
Samstag, 21. März 2015 - Einkehrtag mit Gebet und Bewegung
08:00 Uhr
Start in der Pfarrkirche/ anschließend Frühstück
(Bitte mit Anmeldung!)
Sonntag, 22. März 2015 - V. Fastensonntag
08:30 Uhr
Heilige Messe im Pflegeheim St. Hedwig.
11:00 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche
17:00 Uhr
Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche
Dienstag, 24. März 2015
19:00 Uhr
Bussandacht und Heilige Beichte in der österlichen Fastenzeit
Nr. 5/2015
- 21 -
Mittwoch, 25. März 2015
17:00 Uhr
Anbetung und Heilige Beichte
17:30 Uhr
Heilige Messe in der Pfarrkirche
Elternabend im katholischen Kindergarten "St. Martin"
Freitag, 27. März 2015 - Ökumenischer Kreuzweg der Jugend
18:00 Uhr
Beginn in der Pfarrkirche Forst
Rosenkranzgebet
Religionsunterricht (Pfarrsaal)
Gruppe I
Gruppe II
Gruppe III
Gottesdienste
Pflegeheim St. Hedwig
dienstags
sonntags
17:30 Uhr
10:30 Uhr
dienstags
dienstags
dienstags
14:30 Uhr
15:30 Uhr
16:30 Uhr
Mo - Sa
08:45 Uhr
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Über
3000 neue
ab je
Brautkleider 298 €
Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus
unserem umfangreichen Angebot hochwertiger
neuer Brautkleider. Bekannte deutsche und
internationale Markenhersteller. Große Auswahl
an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen.
Wir kaufen große Mengen auf und geben die
niedrigen Einkaufspreise an unsere Kunden weiter.
Mehr Infos erhalten Sie unter:
03591 / 318 99 09
oder 0163 / 814 59 65
[email protected]
www.hotel-breitenbacher-hof.de
Anzeigen
Hilfe in schweren Stunden
Geeigneter, würdevoller Rahmen
- Anzeige -
Es ist ein alter Brauch und auch heute noch üblich, unmittelbar nach
der Beisetzung die Trauergemeinde zum Beerdigungskaffee bei dezenter Bewirtung einzuladen. Dazu benötigt man selbstverständlich
eine geeignete Räumlichkeit, die passend zu dem Anlass mit Trauerpflanzen geschmückt ist. Außerdem sollte für Verwandte, Freunde
oder Kollegen die technische Möglichkeit vorhanden sein, an die
Trauergemeinde ein paar Worte richten zu können. Also sollte die
Räumlichkeit über eine Verstärkeranlage mit geeignetem Mikrofon
verfügen. In der Regel werden Kaffee und Kuchen sowie belegte
Brötchen gereicht zur Bewirtung. Lassen Sie sich von den gastronomischen Betrieben der Umgebung ein Angebot machen und begehen Sie ein würdevolles Gedenken im Kreis der Trauernden.
Übernahme aller Bestattungsangelegenheiten
Tag &
Nacht
Tag
&Nacht
Forst, Alexanderstr. 11
Tel.: 0 35 62/6481
Döbern,
Tel.: 03 56 00/33 08 30
Ein ewiges Rätsel ist das Leben –
und ein Geheimnis bleibt der Tod.
Aus unserem Leben bist du gegangen,
in unserem Herzen bleibst du.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Erledigung sämtlicher Formalitäten
- Vertrauensvolle Beratung
- Bestattungsvorsorge
Schalten Sie eine
Traueranzeige in Ihrem
Amts- oder
Mitteilungsblatt zum
Gedenken.
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
www.wittich-herzberg.de
Pfortenstraße 11
© PIXELIO/Angelina Ströbel
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 22 -
Nr. 5/2015
ANZEIGE
„Den Schmerz
einfach aus den
Gelenken ziehen“
G
elenkschmerzen können Betroffenen das Leben
schwer machen. Millionen Deutsche können davon
ein Lied singen. Besonders das Kniegelenk, aber auch
das Hüftgelenk, die Ellbogen und viele weitere Körperstellen sind betroffen. Wir erklären, wo Gelenkschmerzen
meist entstehen und wie ein natürliches Arzneimittel
(Rubax, Apotheke) dagegen helfen kann.
Wo treten Gelenkschmerzen
am häufigsten auf?
Die Schmerzen machen sich vor allem an jenen Gelenken bemerkbar, die ein Leben lang große Lasten tragen müssen. Das
sind vor allem die Kniegelenke und das Hüftgelenk. Generell
können jedoch in allen Gelenken Schmerzen auftreten.
Viele Menschen haben das Gefühl, dass die
Witterungsverhältnisse ihre Schmerzen beeinflussen. Ist da etwas dran oder bildet man
sich das ein?
Einbildung ist das keinesfalls! Wer an Gelenkschmerzen leidet,
für den können vor allem Regen und wechselhaftes Wetter tatsächlich ein regelrechtes Martyrium bedeuten. Schwankende
Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit und niedriger Luftdruck –
diese Kombination ist für viele Menschen mit Gelenkschmerzen
reines Gift.1 Warum genau das Wetter Gelenkschmerzen noch
verschlimmern kann, ist in Forscherkreisen noch unklar. Als
sicher gilt aber: Bestehen bereits Beschwerden wie Abnutzungserscheinungen, dann schmerzen die Gelenke bei wechselhaften
Wetterlagen noch mehr.2W
Wie kann Betroffenen geholfen werden?
Erfahrungsberichte zeigen, dass bei rheumatischen Gelenkschmerzen ein pflanzlicher Wirkstoff mit dem Namen T. quercifolium helfen kann. Er ist hierzulande in einem natürlichen
Arzneimittel (Rubax, rezeptfrei in der Apotheke) erhältlich. Der
Arzneistoff in Rubax entstammt einer Pflanze, die vor allem in
Nord- und Südamerika verbreitet ist. Sie wurde von jeher zur
Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates eingesetzt. Betroffenen kann dieser Arzneistoff echte Linderung bei
Gelenkschmerzen verschaffen. Einige Verwender beschreiben,
die Wirkung habe sich sinnbildlich so angefühlt, als würden die
Schmerzen nach und nach aus den Gelenken herausgezogen
werden. Herausragend an Rubax ist dabei vor allem, dass bei so
manchem Verwender die Schmerzen nicht nur vorübergehend
gelindert wurden, sondern langfristig verschwanden. Das wird
durch Erfahrungsberichte immer wieder bestätigt.
Tipp
Der faszinierende Wirkstoff T. quercifolium (in
Rubax) wirkt nicht nur bei Gelenkschmerzen in Knie
und Hüfte. Auch Rückenschmerzen sowie Muskelund Gelenkschmerzen an anderen Stellen im Körper können mit Rubax erfolgreich bekämpft werden.
Unsere Empfehlung:
• 3 mal täglich 5 Tropfen Rubax bei chronischen Schmerzen
• 6 mal täglich 5 Tropfen Rubax bei akuten Schmerzen
1 Neue Apotheken Illustriere, 15. Oktober 2012, S. 32
2 www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=55895&key=standard_document_40356101. Stand: 03.09.2014
RUBAX. Wirkstoff: Toxicodendron quercifolium Dil. D6. RUBAX wird angewendet entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild. Dazu gehören: Rheumatische Schmerzen in Knochen, Knochenhaut, Gelenken,
Sehnen und Muskeln. www.rubax.de.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Dr. Fischer Gesundheitsprodukte GmbH, 82166 Gräfelfing.
Nr. 5/2015
- 23 -
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
- 24 -
Nr. 5/2015
Biergarteneröffnung
Sonntag 29.03.2015, ab 10 Uhr
Blasmusik mit den Lustigen Musikanten 11 Uhr - 13 Uhr
Eisbein (auf Vorbestellung) , Kleine Frühlingspeisekarte,
Kaffee, hausgebackener Kuchen & Hefeplinse
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Saal statt
Wir freuen uns auf Ihre Reservierungen
Tel. 03 56 00/70 58 · www.wolfshainer-hof.de
Bitte vormerken:
Am 21.03.15 American Diner ab 17 Uhr Burger, Steaks & scharfes Chili
Ostern steht vor der Tür
Karfreitag
- Fischgerichte und neue Frühlingsspeisekarte
Ostersonntag - Festtageskarte
Ostermontag - Osterbrunch von 10 Uhr - 15 Uhr 15 € inkl. 1 Getränk
Wir bitten um Vorbestellung!
- Forster Str. 88 - 03159 Döbern - Tel. 035 600/230 80
Wir laden herzlich ein zur
19. Hausmesse
präsentiert Ihnen die Messe-Neuheiten
der starken Marke Jisco
Gegen Vorlage dieses Gutscheines erhalten Sie
am 20.03.2015 auf alle Modelle von Jisco
19 % Messe-Rabatt
am 20.03.2015 von 10.00 bis 20.00 Uhr
Beilagen DIN A4 I schwarz-weiß I vierfarbig
www.wittich.de
haushaltsdeckend möglich! 100%ige Verteilung!
AMTSBLÄTTER
AMTSBLÄTTER
AMTSBLÄTTER
AMTSBLÄTTER
AMTSBLÄTTER
BEILAGEN
BROSCHÜREN
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
Layout,
DruckPROSPEKTE
& Verteilung
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
– alles aus einer hand – zu superpreisen!
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
Prospektverteilung
BEILAGEN
BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTEsic
ZEITUNGEN
h ein
Holen Sie ZEITUNGEN
in Ihrer
stadt/Gemeinde
im kreis – AMTSBLÄTTER
in den nachbarkreisen
BEILAGEN
BROSCHÜREN
PROSPEKTE– ZEITUNGEN
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE
dl
in iches
Ihr persönlicher ansprechpartner für anzeigen und Prospektverteilung:
Falko Drechsel
unverb
Angebot!
Mobil: (01 70) 2 95 69 22 I Fax: (0 35 35) 48 92 33
[email protected]