Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, in 03159 Döbern Jahrgang 23 Döbern, den 13. März 2015 Nummer 5 Katholische Corpus-Christi-Kirche in Döbern Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils Amtliche Bekanntmachungen - Hauptsatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben - Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz - Beschlussfassungen und Einladungen zu Sitzungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen - Öffentliche Bekanntmachung - betrifft Ortsbeirat Klein Kölzig - Öffentliche Bekanntmachung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (-SWAZ-) Seite 2 Seite 4 Seite 6 Seite 8 Seite 8 Amtliche Mitteilungen - Bekanntmachung - Keine Sprechzeit des Standesamtes - Defekte Straßenbeleuchtung? - Formular online - Wiese in Jethe zu verpachten Seite 9 Seite 9 Seite 9 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land -2- Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286 [Nr. 19]), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben in ihrer Sitzung am 19.02.2015 die Hauptsatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben beschlossen. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. §1 Name (1) Die Gemeinde führt den Namen „Jämlitz-Klein Düben“. Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Döbern-Land an. (2) Das Gebiet der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Jämlitz und Klein Düben. (3) Die bewohnten Gemeindeteile Jämlitz-Hütte und Zschorno des Ortsteiles Jämlitz sind Gemeindeteile der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben. (4) Die Namen der Ortsteile und des Gemeindeteils werden als amtliche Bezeichnung neben dem Gemeindenamen verwendet. §2 Unterrichtung der Einwohner, Einsicht in Vorlagen, förmliche Beteiligung (1) Jeder hat das Recht, Sitzungsvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte. (2) Das Recht kann er mit der öffentlichen Bekanntgabe der Tagesordnung bis zum Tag der öffentlichen Sitzung während der Dienststunden im Gebäude der Amtsverwaltung Döbern-Land, 03159 Döbern, Forster Straße 8, wahrnehmen. (3) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beteiligt die Gemeinde Jämlitz-Klein Düben ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung 2. Einwohnerversammlungen 3. Anhörung betroffener Einwohner und Sachverständiger (4) Die Einwohnerfragestunde findet gemäß der amtlichen Bekanntmachung im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung statt und soll 30 Minuten nicht überschreiten. Für die Durchführung gilt folgender Ablauf: a) nach der Eröffnung der Einwohnerfragestunde können die durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Nr. 5/2015 ermächtigten Personen zu den Beratungsgegenständen Fragen stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fallen oder deren Beantwortung gesetzlichen Vorschriften, schutzwürdige Belange des öffentlichen Wohles oder berechtigte Interessen Einzelner verletzen würden, sind zurück zu weisen. b) Im Anschluss daran wird die zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die keine Tagesordnungspunkte betreffen, Fragen zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten. Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht schriftlich erfolgt ist. (5) Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Hat die Gemeindevertretung die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt der ehrenamtliche Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein, soweit nicht andere Gesetze besondere Regelungen enthalten. Im Übrigen gelten die in dieser Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben festgelegten Ladungsfristen entsprechend. Der ehrenamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder der Hauptverwaltungsbeamte die Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit der Gemeindevertretung und dem Hauptverwaltungsbeamten zu erörtern. (6) Beschließt die Gemeindevertretung, Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, oder Sachverständige zu hören, sind diese durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu laden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Ladung der Mitglieder der Gemeindevertretung entsprechend. Die Beteiligung der Betroffenen oder Sachverständigen ist zu beenden, bevor Beratung und Abstimmung über den Gegenstand beginnen. (7) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. §3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung tritt nach einem festgelegten Sitzungsplan zusammen, im Übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert. (2) Die Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung wird durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben geregelt. (3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. (4) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Nr. 5/2015 -3- §4 Mitteilungspflichten von ausgeübtem Beruf oder anderen Tätigkeiten Die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung, beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl, schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: a) der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers/ Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. b) jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. c) entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen. Änderungen sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. §5 Entscheidungen der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung entscheidet über Ankäufe von Grundstücken sowie Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 2.000,00 Euro nicht unterschreitet. (2) Die Gemeindevertretung beschließt die Vergaben a) im Rahmen der freiberuflichen Leistung ab einem Wert von über 2.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, b) von Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A sowie von Bauleistungen ab einem Wert von 2.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten alle Geschäfte, welche die Verwaltung einer Kommune von dem Umfang, der Beschaffenheit und der Finanzkraft der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben regelmäßig mit sich bringen. Unter den Wertgrenzen der Abs. 1 und 2 liegende Entscheidungen gelten in der Regel als Geschäft der laufenden Verwaltung, für die der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. §6 Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet keine ständigen Ausschüsse. Sie kann jedoch Beiräte sowie zeitweilige Ausschüsse bilden. (2) Die Gemeindevertretung beschließt über die Anzahl der Mitglieder aus ihren Reihen in den einzelnen Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner und stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse durch Beschluss fest. Für jedes Ausschussmitglied ist ein Vertreter zu benennen. (3) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung verhandeln in öffentlicher Sitzung. In Angelegenheiten des § 36 Abs. 2 BbgKVerf ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land §7 Ortsbeirat (1) In den in § 1 Abs. 2 genannten Ortsteilen wird jeweils ein Ortsbeirat nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg gewählt. Der Ortsbeirat besteht jeweils aus drei Mitgliedern. (2) In Ergänzung der Bestimmungen des § 46 Abs. 1 BbgKVerf ist jeder Ortsbeirat in folgenden Angelegenheiten vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu hören: a) bei vermögenswirksamen Grundstücksangelegenheiten, wenn diese Angelegenheiten den jeweiligen Ortsteil unmittelbar betreffen (3) Die Regelungen des § 3 Absätze 1 bis 3 und des § 4 dieser Hauptsatzung finden für die Ortsbeiräte und deren Mitglieder entsprechend Anwendung. §8 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten. (2) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben erfolgt durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land". (3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land". (4) In der Bekanntmachung ist, soweit erforderlich, auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigung unter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums hinzuweisen. (5) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in den Dienstgebäuden des Amtes Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern, oder OT Hornow, Schulweg 1, 03130 HornowWadelsdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort (welches Dienstgebäude nach Satz 1) und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Kalendertage, soweit keine anderweitigen Vorschriften bestehen. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden durch Veröffentlichung im "Amtsblatt für das Amt Döbern-Land" mindestens 3 volle Werktage vor dem Sitzungstag öffentlich bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt wurde, in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben: - OT Jämlitz: - Schulstraße 7 - Mühlenweg 13 - Hütte (Dorfplatz) - OT Klein Düben: - Dorfstraße 24 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land -4- (7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung werden mindestens 3 volle Werktage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den in § 8 Abs. 6 genannten Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt wurde. Die Abnahme des Aushanges darf frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehangenen Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. (8) Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte werden nach den Vorschriften des Abs. 7 in den in § 8 Abs. 6 genannten Bekanntmachungskästen des jeweiligen Ortsteils bekannt gemacht. (9) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den Absätzen 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der nach den in Absatz 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies zulassen. §9 In-Kraft-Treten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Döbern, den 24.02.2015 gez. Günter Quander Amtsdirektor __________________________________________________ Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286 [Nr. 19]), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung Tschernitz in ihrer Sitzung am 26.02.2015 die Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz beschlossen. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. §1 Name (1) Die Gemeinde führt den Namen „Tschernitz“. Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Döbern-Land an. Nr. 5/2015 (2) Das Gebiet der Gemeinde Tschernitz bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Tschernitz und Wolfshain. (3) Die Namen der Ortsteile werden als amtliche Bezeichnung neben dem Gemeindenamen verwendet. §2 Unterrichtung der Einwohner, Einsicht in Vorlagen, förmliche Beteiligung (1) Jeder hat das Recht, Sitzungsvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte. (2) Das Recht kann er mit der öffentlichen Bekanntgabe der Tagesordnung bis zum Tag der öffentlichen Sitzung während der Dienststunden im Gebäude der Amtsverwaltung Döbern-Land, 03159 Döbern, Forster Straße 8, wahrnehmen. (3) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beteiligt die Gemeinde Tschernitz ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung 2. Einwohnerversammlungen 3. Anhörung betroffener Einwohner und Sachverständiger (4) Die Einwohnerfragestunde findet gemäß der amtlichen Bekanntmachung im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung statt und soll 30 Minuten nicht überschreiten. Für die Durchführung gilt folgender Ablauf: a) nach der Eröffnung der Einwohnerfragestunde können berechtigte Einwohner zu den Beratungsgegenständen Fragen stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Neben den Einwohnern kann auch anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, auf mehrheitlichen Beschluss der Gemeindevertretung das Fragerecht eingeräumt werden. Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fallen oder deren Beantwortung gesetzlichen Vorschriften, schutzwürdige Belange des öffentlichen Wohles oder berechtigte Interessen Einzelner verletzen würden, sind zurück zu weisen. b) Im Anschluss daran wird die zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die keine Tagesordnungspunkte betreffen, Fragen zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten. Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht schriftlich erfolgt ist. (5) Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Hat die Gemeindevertretung die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt der ehrenamtliche Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein, soweit nicht andere Gesetze besondere Regelungen ent- Nr. 5/2015 -5- halten. Im Übrigen gelten die in dieser Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tschernitz festgelegten Ladungsfristen entsprechend. Der ehrenamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder der Hauptverwaltungsbeamte die Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit der Gemeindevertretung und dem Hauptverwaltungsbeamten zu erörtern. (6) Beschließt die Gemeindevertretung, Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, oder Sachverständige zu hören, sind diese durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu laden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Ladung der Mitglieder der Gemeindevertretung entsprechend. Die Beteiligung der Betroffenen oder Sachverständigen ist zu beenden, bevor Beratung und Abstimmung über den Gegenstand beginnen. (7) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. §3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung tritt nach einem von ihr beschlossenen Sitzungsplan zusammen, ansonsten so oft es die Geschäftslage erfordert. (2) Die Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung wird durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tschernitz geregelt. (3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. (4) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. §4 Mitteilungspflichten von ausgeübtem Beruf oder anderen Tätigkeiten Die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung, beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl, schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: a) der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers/ Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben, b) jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. c) entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen. Änderungen sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land §5 Entscheidungen der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung entscheidet über Ankäufe von Grundstücken sowie Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 3.000,00 Euro nicht unterschreitet. (2) Die Gemeindevertretung beschließt die Vergaben a) im Rahmen der freiberuflichen Leistung ab einem Wert von über 10.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, b) von Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A sowie von Bauleistungen ab einem Wert von 10.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten alle Geschäfte, welche die Verwaltung einer Kommune von dem Umfang, der Beschaffenheit und der Finanzkraft der Gemeinde Tschernitz regelmäßig mit sich bringen. Unter den Wertgrenzen der Abs. 1 und 2 liegende Entscheidungen gelten in der Regel als Geschäft der laufenden Verwaltung, für die der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. (4) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern der Gemeinde Tschernitz. §6 Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zu Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte einen Koordinierungsausschuss, welcher aus 5 Mitgliedern besteht. (2) Die Gemeindevertretung beschließt über die Anzahl der Mitglieder aus ihren Reihen in den weiteren Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner und stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse durch Beschluss fest. Für jedes Ausschussmitglied ist ein Vertreter zu benennen. (3) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung verhandeln in öffentlicher Sitzung. In Angelegenheiten des § 36 Abs. 2 BbgKVerf ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (4) Die Gemeindevertretung kann Beiräte sowie zeitweilige Ausschüsse bilden. §7 Ortsbeirat (1) In den in § 1 Abs. 2 genannten Ortsteilen wird jeweils ein Ortsbeirat nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg gewählt. Der Ortsbeirat besteht im Ortsteil Tschernitz aus fünf und im Ortsteil Wolfshain aus drei Mitgliedern. (2) In Ergänzung der Bestimmungen des § 46 Abs. 1 BbgKVerf ist jeder Ortsbeirat in folgenden Angelegenheiten vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu hören: a) bei vermögenswirksamen Grundstücksangelegenheiten, wenn diese Angelegenheiten den jeweiligen Ortsteil unmittelbar betreffen. b) Angelegenheiten der Kindertagesstätten und der Horte, soweit ihre Bedeutung nicht ortsteilübergreifend ist sowie c) die Begründung und Änderung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten in Einrichtungen des jeweiligen Ortsteils. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land -6- (3) Die Regelungen des § 3 Abs. 1 bis 3 und des § 4 dieser Hauptsatzung finden für die Ortsbeiräte und deren Mitglieder entsprechend Anwendung. §8 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten. (2) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Tschernitz erfolgt durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt DöbernLand". (3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land". (4) In der Bekanntmachung ist, soweit erforderlich, auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigung unter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums hinzuweisen. (5) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in den Dienstgebäuden des Amtes Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern, oder OT Hornow, Schulweg 1, 03130 Hornow-Wadelsdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort (welches Dienstgebäude nach Satz 1) und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Kalendertage, soweit keine anderweitigen Vorschriften bestehen. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden durch Veröffentlichung im „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land“ mindestens 3 volle Kalendertage vor dem Sitzungstag öffentlich bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt wurde, in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Tschernitz: - OT Tschernitz: - Cottbuser Straße (Höhe Hausnummer 26) - OT Wolfshain: - Dorfaue / Ecke Dorfstraße Der Tag des Anschlags ist am Tage des Anschlages und der Tag der Abnahme ist bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken (7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung werden mindestens 7 volle Kalendertage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den in § 8 Abs. 6 genannten Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang am Werktag, nachdem die Ladung versandt wurde. Die Abnahme des Aushanges darf frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehangenen Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Nr. 5/2015 (8) Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte werden nach den Vorschriften des Abs. 7 in den in § 8 Abs. 6 genannten Bekanntmachungskästen des jeweiligen Ortsteils bekannt gemacht. (9) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den Absätzen 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der nach der in Absatz 2, 3, 6, 7 oder 8 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies zulassen. §9 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Döbern, den 02.03.2015 gez. Günter Quander Amtsdirektor Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Döbern-Land In der 6. Sitzung am 23.02.2015 öffentlich Beschluss Nr. 17/06/2015 Zustimmung, dem Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Spree-Neiße zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 des Eigenbetriebes Trink- und Abwasser des Amtes Döbern-Land die WTL Wirtschaftstreuhand Lausitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cottbus vorzuschlagen Beschluss Nr. 18/06/2015 Zustimmung zu einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2014 nicht öffentlich Beschluss Nr. 19/06/2015 Zustimmung zu einem Mietvertrag zur Nutzung der Sportstätte Jahnstraße 22 in 03159 Döbern für den Schulsport Beschlüsse der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf In der 6. Sitzung am 17.02.2015 öffentlich Beschluss Nr. 28/06/2015 Zustimmung zur Bereitstellung von Eigenmitteln für den Bundesfreiwilligendienst Beschluss Nr. 29/06/2015 Erteilung des Einverständnisses zum Bauantrag zur Errichtung und befristeten Nutzung von zwei Sanitärcontainern im OT Wadelsdorf Nr. 5/2015 -7- Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Einladung zur 8. Sitzung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal Beschluss Nr. 30/06/2015 Erteilung des Einverständnisses zum Bauantrag zum Neubau Futterhaus mit Silos im OT Wadelsdorf Beschluss Nr. 31/06/2015 Ablehnung der Einverständniserklärung zur Grundstücksentwässerung Schweinezuchtanlage der SPREEFA GmbH Beschluss Nr. 32/06/2015 Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln für die Neuanschaffung von Geräten (Bereich Grünpflege) vor Haushaltsbeschluss nicht öffentlich Beschluss Nr. 33/06/2015 Zustimmung zu einer Vereinbarung über die Abnahme von organischen Abfällen Beschluss Nr. 34/06/2015 Auftragsvergabe zur Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in einer kommunalen Wohnung an die Firma Raumausstatter, Maler- und Tapezierarbeiten Ronny Pitterman, Schwarzer Weg 8, 03149 Forst Beschluss Nr. 35/06/2015 Zustimmung zum Verkauf eines Baugrundstücks im OT Hornow Beschlüsse der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben In der 5. Sitzung am 19.11.2014 öffentlich Beschluss Nr. 14/05/2014 Zustimmung zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 1 VwVFG Bbg in Verbindung mit § 28 VwVfG zur Haushaltssatzung 2013/2014 mit Ihren Anlagen Beschluss Nr. 15/05/2015 Zustimmung zur Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben In der 6. Sitzung am 19.02.2015 öffentlich Beschluss Nr. 16/06/2015 Zustimmung zur Hauptsatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben Beschluss Nr. 17/06/2015 Zustimmung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben und deren Ausschüsse nicht öffentlich Beschluss Nr. 18/06/2015 Zustimmung zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 11/03/2014 vom 23.07.2014 - Ablehnung zur entgeltlichen Vermögenszuordnung eines Flurstückes Beschluss Nr. 19/06/2015 Zustimmung zu einer entgeltlichen Vermögenszuordnung eines Flurstückes Beschluss Nr. 20/06/2015 Auftragsvergabe zur Reparatur des Rasentraktors an die Firma Fahrzeug- und Gartentechnik Thomas Robisch, Muskauer Straße 22, 03130 Tschernitz Tag: Zeit: Ort: 19. März 2015 18:00 Uhr OT Preschen, Schulungsraum FF, Zschornoer Str. 3, 03159 Neiße-Malxetal Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Informationen des Bürgermeisters 05 Informationen/Berichte von Ausschussvorsitzenden 06 Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten 07 Fragestunde für die Einwohner 08 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (06./27.11.2014; 07./18.12.2014) 09 Protokollkontrolle 10 Beschlussvorlagen und Anträge 10.01 Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde NeißeMalxetal 10.02 Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal und deren Ausschüsse 10.03 Beschluss des Kooperationsvertrages und der Ersten Durchführungsvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 im Land Brandenburg 10.04 Beschluss zu einer Kreditumschuldung - Darlehen OT Klein Kölzig 10.05 Beschluss zu den Schließzeiten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Neiße- Malxetal 11 Sonstiges Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge 01.01 Beschluss eines Betreibervertrages für das Naturbad OT Groß Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal 01.02 Information zur Hausverwaltung für kommunale Wohnungen der Gemeinde Neiße-Malxetal 01.03 Beschluss zu einem Antrag auf Pachtminderung 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung Müller Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der 8. Sitzung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Amtsblatt für das Amt Döbern-Land -8- Beschlüsse der Gemeindevertretung Tschernitz In der 5. Sitzung am 26.02.2015 öffentlich Beschluss Nr. 28/05/2015 Zustimmung zur Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz Beschluss Nr. 29/05/2015 Zustimmung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tschernitz und deren Ausschüsse Beschluss Nr. 30/05/2015 Zustimmung zur Bildung eines Koordinierungsausschusses der Gemeindevertretung Tschernitz Beschluss Nr. 31/05/2015 Zustimmung zum Nachtrag zur Vereinsbezuschussung 2014 nicht öffentlich Beschluss Nr. 32/05/2015 Auftragsvergabe zum Kauf eines Ersatzgerätes (Gewerbekühlschrank) für die Küche der Kita „Kinderparadies“ an die Firma CORT-Gastrotechnik Spremberg Einladung zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Wiesengrund Tag: Zeit: Ort: 23. März 2015 19:00 Uhr OT Mattendorf, "Alte Schule", Schulstr. 17, 03149 Wiesengrund Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Information des Bürgermeisters 05 Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten 06 Fragestunde für die Einwohner 07 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (06./09.02.2015) 08 Protokollkontrolle 09 Beschlussvorlagen und Anträge 09.01 Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wiesengrund und deren Ausschüsse 09.02 Beschluss zur Verwendung von Mitteln für Ortsbeiräte (Kulturfonds) 09.03 Benennung von Stellvertretern in die Kitaausschüsse der Kindereinrichtungen Gosda und Trebendorf der Gemeinde Wiesengrund 09.04 Beschluss des Kooperationsvertrages und der Ersten Durchführungsvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 im Land Brandenburg 09.05 Beschluss zu den Schließtagen der Kindereinrichtungen der Gemeinde Wiesengrund 2015 09.06 Beschluss des Wirtschaftsplanes 2015 der kommunalen Hausverwaltung der Gemeinde Wiesengrund 10 Sonstiges Nr. 5/2015 Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge 01.01 Beschluss zu einem Pachtvertrag mit dem Sportverein „Adler Klinge e. V.“ 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung Piosik Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der 7. Sitzung der Gemeindevertretung Wiesengrund durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Öffentliche Bekanntmachung In dem Ortsbeirat Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal hat Herr Sebastian Bonkaß seinen Sitz gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht zum 31.12.2014 verloren. Der Sitz geht gemäß § 60 Abs. 3 BbgKVerf auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson der Wählergruppe „Interessengemeinschaft Klein Kölzig“, Herrn René Thieme, über. Döbern, den 02.03.2015 gez. M. Lenke Wahlleiter der Gemeinden des Amtes Döbern-Land Öffentliche Bekanntmachung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (-SWAZ-) Die Verbandsversammlung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 25.02.2015 auf Grund des § 33 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung nachstehende Beschlüsse gefasst: 1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2013 fest. Der Jahresüberschuss im Bereich Trinkwasser beträgt 550.224,46 EUR. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresüberschuss im Bereich Abwasser beträgt 439.540,01 EUR. Er wird mit dem verbliebenen Jahresfehlbetrag aus 2000 in Höhe von 196.206,64 EUR verrechnet. Damit ist der Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2000 ausgeglichen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 243.333,37 EUR wird mit dem Jahresfehlbetrag von 2001 ausgeglichen. Damit verbleibt aus dem Jahr 2001 ein Fehlbetrag in Höhe von 971.152,50 EUR. Der Verlustvortrag im Bereich Abwasser beträgt damit insgesamt 1.501.094,95 EUR. Nr. 5/2015 -9- 2. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses per 31.12.2013 beschließt die Verbandsversammlung, dem Vorstand für das Jahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses per 31.12.2013 beschließt die Verbandsversammlung, dem Verbandsvorsteher für das Jahr 2013 Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss liegt gem. § 33 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung im Zeitraum vom 23.03.2015 bis 27.03.2015 beim SWAZ in der Heinrichstraße 9 in 03130 Spremberg im Sekretariat während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (03563) 390638. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Angebote mit Angabe zum jährlichen Pachtzins werden erbeten bis 02.04.2015 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Pachtwiese in Jethe, Flur 6, Flurstück 91/1" an: Amt Döbern-Land, Fachbereich GLM, Liegenschaften Forster Straße 8 03159 Döbern Rückfragen unter der Tel.-Nr.: (035600) 3687-85. Flurkartenauszug: Spremberg, den 27. Februar 2015 gez. Harry Krause Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Bernd Schmied Verbandsvorsteher Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung Keine Sprechzeit des Standesamtes Das Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land bleibt aufgrund von Umzug des Standesamtes in die Lindenstraße 8 in Forst am Dienstag, den 24. und 31. März 2014, in Döbern geschlossen. Für dringende Fälle: Telefon (03562) 989-143, -144, -145 oder -146. Ende des Amtlichen Teils Nicht Amtlicher Teil Verweis auf die Homepage des Amtes Döbern-Land Auf unserer Homepage Defekte Straßenbeleuchtung? Formular online Wie bereits in der Ausgabe Ende Januar veröffentlicht, können Sie sich bei Schäden / Störungen der Straßenbeleuchtung in der Verwaltung melden. Dazu finden Sie ab sofort auf der Startseite unserer Homepage www.amt-doebern-land.de das obige Logo als Button, wohinter sich ein Formular zur “Störungsmeldung Straßenbeleuchtung” befindet. Dieses können Sie direkt ausfüllen und per E-Mail absenden. Der Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement bittet um Ihre Mithilfe und bedankt sich im Voraus für Ihre Unterstützung! Wiese in Jethe zu verpachten Die Gemeinde Wiesengrund beabsichtigt, im OT Jethe eine Wiese mit ca. 3.000 qm zum Höchstgebot zu verpachten. - Flur 6, Flurstück 91/1 (Teilfläche) siehe nachstehenden Flurkartenauszug. www.amt-doebern-land.de finden Sie u. a. - die aktuellen Angebote für Gewerberäume, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen unter der Rubrik “Wirtschaft” - die Angebote für Immobilien- und Grundstücksverkäufe unter der Rubrik “Wirtschaft” - die zu vermittelnden Tiere unter der Rubrik “Soziales” Ein entsprechender Ausdruck kann Ihnen zu den Sprechzeiten ausgehändigt werden. Informationen Ihr Deutsches Rotes Kreuz Veranstaltungsplan der Begegnungsstätte Döbern 15. März 2015 15:00 Uhr Abfahrt zum Theater nach Cottbus (Taxi Blechstein) 16. März 2015 09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff des Seniorenbeirates des Hauses Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 10 - 17. März 2015 10:00 Uhr Computerkurs für Senioren 14:30 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe für Trauernde 18. März 2015 10:00 Uhr Treff der Kegelgruppe 14:00 Uhr Treff der Handarbeitsgruppe 19. März 2015 14:00 Uhr Abmarsch zum Kaffee in den Jugendclub Döbern zum Osterbasteln 23. März 2015 09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff der Bastelgruppe 25. März 2015 10:00 Uhr Sozialsprechstunde 15:00 Uhr Treff der Bowlinggruppe 26. März 2015 09:15 Uhr Yoga auf dem Stuhl 14:30 Uhr Wir feiern die Geburtstage des Monats mit einem Programm 30. März 2015 09:00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 31. März 2015 10:00 Uhr Computerkurs für Senioren 14:30 Uhr Bingo Runde mit Kaffee und Musik Amt Döbern-Land Landrat zum Arbeitsbesuch im Amt Döbern-Land Zum turnusmäßigen Arbeitsbesuch im Amt Döbern-Land kam der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Herr Harald Altekrüger, am Mittwoch, den 18. Februar 2015, in Begleitung seiner Dezernenten. Eine gemeinsame Beratung zwischen der Verwaltungsleitung des Amtes und des Landkreises fand im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Döbern statt. Zu den wichtigsten Themen, wie die Finanzsituation der Gemeinden und mögliche Einsparpotentiale bzw. Mehreinnahmemöglichkeiten, wurde ausführlich gesprochen. Weitere Themen waren die interkommunale Zusammenarbeit, Probleme im öffentlichen Nahverkehr im Zuge des Wechsels des Verkehrsunternehmens zum 01.01.2015, Fördermittelmöglichkeiten und die Unterbringung von Asylbewerbern, wobei die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Amt positiv gewertet wurde. Beim anschließenden Pressegespräch geben Herr Quander und Herr Altekrüger noch einmal zu den wichtigsten Themen näher Auskunft. Nr. 5/2015 Im Anschluss an die Gespräche standen zwei Unternehmensbesuche auf der Tagesordnung. Bei der Agrargenossenschaft Preschen eG und der Agrar- und Schäfereibetrieb Kaltschmidt GbR kamen Herr Quander und Herr Altekrüger mit den Geschäftsführern ins Gespräch. Im Mittelpunkt stand die umfassende Information über die aktuelle Situation beider Unternehmen. Als besonders kompliziert stellte sich die Realisierung eines rechtlichen Absatzes der Erzeugnisse aus ökologischer Produktion zu kostendeckenden Preisen heraus. (Foto: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße) Die zweite Besichtigung führte nach Klein Loitz zum Fachgroßhandel für Speisebedarf Roland Scheffer. Dort informierte Herr Scheffer über die Herstellung, den Vertrieb und die Zukunft seines seit 20 Jahre bestehenden Familienunternehmens. Bei einer Führung durch das Werk wurden die Produktion von Speiseeis und ein anschaulicher Einblick in die Palette der im Angebot befindlichen Produkte rund um das Speiseeis vermittelt. (Foto: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße) (Foto: Pressestelle Amt Döbern-Land) Zum Abschluss des Arbeitsbesuches hatte Herr Altekrüger die ehrenamtlichen Bürgermeister zum traditionellen Schnitzelessen eingeladen, welches im "Jagdhaus" Klein Loitz stattfand. Nach einer Information über die Gesprächsthemen des Vormittags lud der Landrat die Bürgermeister zu einer zwangslosen Diskussion ein, die gern angenommen wurde. Neben den bereits im Gespräch zwischen den Verwaltungen erörterten Fragen wurden Themen wie die Verwaltungsstrukturreform ebenso angesprochen wie die Unterbringung von Asylbewerbern und die finanzielle Situation in den Gemeinden. Herr Lalk, Beigeordneter des Landrates, informierte über ein in der An- Nr. 5/2015 - 11 - Amtsblatt für das Amt Döbern-Land tragstellung gegenüber dem Land befindliches Investitionsprogramm, dass die Rekonstruktion des Radwegenetzes verfolgt. Dieses werde vorbehaltlich der Genehmigung allerdings nur erfolgreich funktionieren, wenn der finanzielle Eigenanteil durch die Gemeinden aufgebracht wird. Hier ist in jedem Fall Solidarität gefragt. Pressestelle Amt Döbern-Land Einladung zum 5. Unternehmertreffen Das Amt Döbern-Land lädt alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Interessierte zum 5. Unternehmertreffen Pressestelle Amt Döbern-Land am Donnerstag, den 23. April 2015, um 19:00 Uhr, in die Kulturinsel Friedrichshain ein. Nach der Begrüßung durch den Amtsdirektor, Herrn Quander, stellt sich das Unternehmen Unser E-GmbH vor. Im Anschluss informiert der neue Geschäftsführer, Herr Schubert, zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises SpreeNeiße (CIT). Im zweiten Gastvortrag werden durch Frau Lohmann, Regionalmanagerin Spree-Neiße-Land e. V., Ausführungen zur neuen LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 einschließlich der Antragstellung erfolgen. Auch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder anwesend sein und beratend zur Verfügung stehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und bitten im Rahmen der Vorbereitung um eine kurze Rückinfo bis 20. April 2015 bei - JUDO Judosportler holen 5 Medaillen in Frankfurt/Oder 260 Teilnehmer aus 26 Vereinen und mehreren Bundesländern reisten zum Stadtwerke-Pokalturnier nach Frankfurt (Oder). Yngvar Tiefensee erkämpfte mit einer starken Wettkampfleistung die Goldmedaille. Sara Hübner holte Silber. Emily Neumann, Heidi Behla und Niklas Auls gewannen Bronzemedaillen. Fünfte wurden Leonie Rackel, Leandro Schütze und Erland Kepschull. Siebente Plätze gingen an Nils Burdack, Quentin Patterson-Förster und Armin Schiemenz. Frau Bahlo, Tel. (035600) 3687-87 E-Mail: [email protected] oder Frau Rösel, Tel. (035600) 3687-86 E-Mail: [email protected] oder Frau Keitel, Tel. (035600) 3687-84 E-Mail: [email protected] Für einen kleinen Imbiss und Getränke ist gesorgt. Die Einladung erfolgt ausschließlich über das Amtsblatt und die Homepage des Amtes. Stadt Döbern Antrittsbesuch des neuen Bürgermeisters von Jasien Zu einem Besuch der Partnergemeinde Jasien begrüßte Herr Jörg Rakete am 11. Februar 2015 eine polnische Delegation im Rathaus. An Herrn Andrzej Kamyszek überbrachte Herr Jörg Rakete Glückwünsche zur Wahl zum neuen Bürgermeister. In einer gemeinsamen Runde mit der Verwaltungsleitung von Jasien, Frau Christina Sabo, stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Döbern, und Herrn Günter Quander, Amtsdirektor des Amtes Döbern-Land, wurde über die Vertiefung und den inhaltlichen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Partnergemeinden Jasien und Döbern gesprochen. Ein Gegenbesuch in Jasien in naher Zukunft, in dem dann konkrete Fragen der Zusammenarbeit erörtert werden sollen, wurde grundsätzlich vereinbart. Teilnehmer mit Trainer Daniel Zuchold Judo in Döbern - Mitmachen kann jeder Ob Mädchen oder Junge, dick oder dünn, klein oder groß, schüchtern oder selbstbewusst. Kinder können ab 5 Jahren mit dieser Sportart beginnen. Für die ersten Trainingseinheiten braucht ihr nur einen Sportanzug mit Jacke. Mädchen und Jungen, die Spaß an der Bewegung haben, können sich jeden Montag ab 15:45 Uhr und Freitag ab 16:00 Uhr in der Turnhalle Jahnstr. in Döbern zum Schnuppern anmelden. Nicht lange überlegen, einfach mal testen! Reinhard Jung Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 12 - Nr. 5/2015 Aus der Döberner Geschichte Kaufhaus Kahra einst Kaufhaus am zentralen Platz und heute? Nur 49 Wohnhäuser gab es 1838 in Döbern, die Hermann Kuschke inhaltlich und mit den entsprechenden Besitzern beschrieben hat. Eine Geschichtsquelle, die uns jetzt bei der Suche nach der ersten Döberner Grube Hilfe leistet. Am heutigen Kreuzungsbereich Forster Straße / Spremberger Straße stand 1838 Haus Nr. 31, als Besitzer wurde der Zimmermann Johann Georg Resagk erwähnt. 1929 verschwanden die Reste der alten Gebäude und auf dem Grundstück entstand das Kaufhaus Kahra. Hermann Kahra handelte 1937 in der damaligen Bahnhofsstraße 55 mit Schnitt- und Wollwaren. Ein imposantes Bild mit Blick auf das Kaufhaus Kahra stellte unser Vereinsmitglied Bringfried Hildebrand zur Verfügung. Diese Aufnahme vom Deutschen Haus mit so vielen Döberner Erinnerungen „Hagen-Eis“, einer von vielen Umzügen oder das kleine Haus, welches 1956 durch einen Panzer zerstört wurde. LR vom 22.01.1981 Am 01.11.2001 eröffnete das Geschäft „Mode Visuell“. Marion Jank wird Inhaberin, die zunächst 1992 im heutigen Gutenberghaus ihr Geschäft etablierte. Am 20.02.2015 wurde das Geschäft in der Forster Straße 88 altersbedingt aufgegeben. Nach der Geschäftsaufgabe von Wäsche- Paradies und LottoBestellshop im Dezember 2014 wird ein weiterer Verkaufsraum im Gebäude frei. Nur noch Sehland ist als Döberner Geschäft präsent. 86 Jahre sind heute nach der Erbauung des Kaufhauses Kahra vergangen. Ein Kaufhaus im Zentrum von Döbern und heute? Traurige Döberner Geschichte! Einen Anspruch erfüllt dieses Gebäude dennoch, sind die Folgen des 2. Weltkrieges mit den Einschüssen noch immer sichtbar. Kaufhaus Kahra 1938 eröffnete Walter Flaschel in der umbenannten AdolfHitler-Straße 55 sein Textil- und Schuhwarengeschäft. Aufnahme vom 26.02.2015 Briefbogen Walter Flaschel Mit der Aufgabe des Geschäftes erhielt der Verein Döberner Heimatfreunde e.V. zwei Schaufensterpuppen von Marion Jank, über die wir uns sehr gefreut haben. Die männliche Puppe wird als Glasmacher im Nebengebäude zu sehen sein, die weibliche Puppe wird in der Sommerküche mit dem Einkochen beschäftigt sein. Vielen Dank für die Unterstützung Frau Jank. Später bekannt als HO Industriewaren - Haushaltwaren, Kühlschränke, Waschmaschinen und sogar Fahrräder wurden hier angeboten. Marlies Nothnik erinnert sich noch gern an diese Zeit. Sie war von 1979 - 1990 Verkaufsstellenleiterin. Nebenan war die Konsum-Drogerie untergebracht. Ein Artikel der Lausitzer Rundschau vom 22.01.1981 kündigte die Neugestaltung der Döberner Drogerie an. Der Verkaufsraum wurde heller und übersichtlicher gestaltet und das Verkaufssystem auf Teilselbstbedienung umgestellt. Umbenannt als Adler-Drogerie führte Elisabeth Sieling diese Drogerie weiter, Ofenbau Manfred Sieling und auch die Ausstellung Fensterbau Karrasch waren in diesem Gebäude untergebracht. Transport der Puppen zum Museum Heike Balzer Nr. 5/2015 - 13 - Döberner Heimatfreunde e. V. Einladung zur 11. geschichtlichen Vortragsreihe Datum: Ort: Zeit: Montag, 30. März 2015 Deutsches Haus, Muskauer Straße 1 Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn: 19:00 Uhr Amtsblatt für das Amt Döbern-Land tragssatzung aufgrund der Erhöhung der Hallennutzungsgebühren und Unterhaltungskosten unserer sportlichen Anlagen 9. Schlusswort des 1. Vorsitzenden Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Mit freundlichen Grüßen Frank Mader Vereinsvorsitzender Gemeinde Felixsee Zampern der Kita “Wirbelwind” Bohsdorf Danke an alle Einwohner von Bohsdorf Wie in jedem Jahr wollten die Kinder der Kita „Wirbelwind“ auch diesmal wieder an 2 Tagen in unserem Dorf zampern gehen. Leider machte uns der „Erkältungsvirus“ ein Strich durch die Rechnung, so dass wir den angegebenen Termin am 31.01.2015 nicht wahrnehmen konnten. Dafür möchten wir uns bei den Einwohnern entschuldigen, dass wir sie umsonst warten ließen. Einladung zur öffentlichen Verkehrsteilnehmerschulung Die AG Verkehrssicherheit der Stadt Döbern lädt alle Verkehrsteilnehmer zur öffentlichen Verkehrsteilnehmerschulung am Freitag, den 27. März 2015, um 19:00 Uhr ins „Sportcasino“, Jahnstraße 6 in 03159 Döbern, ein. Teilnehmen können alle interessierten Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrer und Fußgänger! AG Verkehrssicherheit der Stadt Döbern SV Döbern e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung Wertes Vereinsmitglied, Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. So zogen wir dann zu einem späteren Zeitpunkt in voller Besetzung los. Wie immer wurden wir von den Einwohnern herzlich empfangen und so füllten sich ruck-zuck unsere Zamperbüchsen. Wir bedanken uns bei allen für das viele Geld, die Eier, Süßigkeiten und Obst. Nun können wir wieder viele Feste feiern, aber auch Spielzeug und Bastelmaterial kaufen. hiermit lädt der Vorstand des SV Döbern e.V. zur Ordentlichen Mitgliederversammlung des ein: am Freitag, den 27. März 2015 um 19:00 Uhr in das Vereinsgebäude (Jahnstraße 6 in 03159 Döbern) Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen: 1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters 2. Rechenschaftsbericht des 1.Vorsitzenden 3. Bericht der Schatzmeisterin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Diskussion zu den Berichten 6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014 7. Wahl der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer 8. Sonstiges: Vorinformation zur Notwendigkeit der Änderung der Bei- Also dann bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt „Zamper, Zamper Lieschen mir friert an den Füßchen…“. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 14 - Aus der Museumsscheune Bloischdorf 10. Maskenball in der Museumsscheune Am 14. Februar 2015 veranstalteten wir unseren alljährlichen Preismaskenball bereits zum 10. Mal. Die Vereinsmitglieder schmückten die Scheune mit Girlanden und Luftballons. Für gute Laune sorgte live „Gunnar´s Partyband“ sowie der Maskenführer Gilbert Jähnisch. Über 140 Besucher schunkelten, tanzten und lachten bis in die frühen Morgenstunden. In diesem Jahr stellten 18 Masken acht Bilder dar. Die drei schönsten und die drei originellsten Masken wurden durch eine Jury prämiert. So wurde als originellste Maske „Die Winzer der Bloischdorfer Alpen“ ausgezeichnet und als schönste Maske „Wir fahren mit unserem Trabi“. Nr. 5/2015 Jagdgenossenschaft Klein Loitz / Bloischdorf informiert Am Mittwoch, den 25. März 2015, um 19:00 Uhr, findet im „Stukkerland“ Groß Luja (Gelände der LTS GmbH) unsere diesjährige Genossenschaftsversammlung statt. Alle Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen unserer Jagdbezirke sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Genehmigung Protokoll der Genossenschaftsversammlung vom 21.03.2014 4. Bericht des Jagdvorstandes und des Kassierers 5. Bericht des Revisionskommission 6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 7. Information durch die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen 8. Information durch die Jagdpächter 9. Sonstiges Hinweis: Bei terminlicher Verhinderung von Jagdgenossen bitten wir um schriftliche Vollmachtserteilung an teilnehmende Jagdgenossen! Wir bedanken uns auf diesem Wege recht herzlich bei unseren Sponsoren für ihre großzügige Unterstützung. Sorbisches Ostereier malen mit Wachstechnik Am Freitag den 20. März und am Samstag den 21. März 2015, jeweils um 14:00 Uhr, bietet Herr Alfons Schulze allen Interessierten, Anfängern sowie Fortgeschrittenen die Möglichkeit die sorbische Wachsmaltechnik von Ostereiern im Museum Bloischdorf, Gutsweg 1, zu erlernen. Dieser Kurs dauert ca. vier Stunden. Der Eintritt für das Museum beträgt für Erwachsene 2,50 EUR und für Kinder 1,00 EUR. Gerätschaften und Material werden von Herrn Schulze gestellt, wofür an ihn ein Betrag von 3,00 EUR zu entrichten ist. Vier saubere, rohe Eier sind mitzubringen. Für das leibliche Wohl in den Pausen sorgen wir mit Kaffee und Kuchen. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (03563) 608999 an, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Martin Bleidießel Vorsitzender Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bohsdorf Am Freitag, dem 10. April 2015, findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Linde“ in Bohsdorf-Vorwerk die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bohsdorf statt. Alle Grundstückseigentümer von bejagdbaren Flächen der Gemarkung Bohsdorf sind hiermit eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 4. Vorstellen des neuen Vorstandes 5. Bericht der Vorstände 6. Kassenbericht 7. Entlastung des Vorstandes, des Kassenwarts, der Revisionskommission 8. Bericht der Jagdpächter 9. Diskussion 10. Beschlussfassungen 11. Schließung der Sitzung Ulrich Köhler Jagdvorsteher Nr. 5/2015 - 15 - Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Sprechstunden des Amtes Döbern-Land allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 11:00 Uhr und nach Voranmeldung Internet: E-Mail: abweichende Sprechzeiten Amtsdirektors: nach Vereinbarung Standesamt: Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr www.amt-doebern-land.de (Dort finden Sie auch das Amtsblatt online unter “Verwaltungsinfos”.) [email protected] Forster Straße 8, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-15 Amtsdirektor Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice Fachbereichsleiter, Personalangelegenheiten, Einwohnermeldeamt, Standesamt, Öffentlichkeitsarbeit, Fundbüro, Schulverwaltung, Kindertagesstätten, Kultur und Sport, Schiedsstelle, Datenschutz, Wahlen Fachbereich Ordnung und Sicherheit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbewesen Hornow, Schulweg 1, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-16 Fachbereich Finanzen Fachbereichsleiter, Kämmerei, Kasse, Vollstreckung, Steuern Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Bauverwaltung, Bauplanung, Tiefbau, Friedhofsverwaltung, Wirtschaftsförderung Spremberger Str. 27, Telefon: (035600) 3687-0 / Fax: 3687-17 Fachbereich Ordnung und Sicherheit Brand- und Katastrophenschutz * Schiedsperson: Volkmar Herrmann, Gahryer Weg 4, 03149 Wiesengrund, Tel. (035695) 94984, E-Mail: [email protected] * Sprechstunden der Bürgermeister: Entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung. Havariedienst bei Störungen: Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (03563) 39060 oder (0171) 3105488 Fa. Lidzba (0800) 5829000 Envia - Betriebsstelle Strom (0800) 2305070 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land IMPRESSUM Das „Amtsblatt für das Amt Döbern-Land“ erscheint mindestens zweimal im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. -Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern, Telefon: 035600/3687-0, Telefax: 035600/3687-15 Internet: http://www.amt-doebern-land.de; E-Mail: [email protected] - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Amtsdirektor des Amtes Döbern-Land, Herr Günter Quander, Sitz: 03159 Döbern, Forster Straße 8 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemlar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bibliotheken und Heimatstuben - Bücherstube Döbern Muskauer Straße 14, 03159 Döbern jeden Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr - Heimatmuseum Döbern Ringstraße 53, 03159 Döbern bis 31. März geschlossen oder nach tel. Vereinbarung unter (035600) 30218 oder 31011 - - Heimatstube Groß Kölzig Kölziger Dorfplatz 7, 03159 Neiße-Malxetal Tel.: (035600) 22180 bis April geschlossen oder nach vorheriger Vereinbarung: Tel. (035600) 5111, 6676 oder 6573 Erwin-Strittmatter-Gedenkstätte “Der Laden” Bohsdorf Dorfstraße 37, 03130 Felixsee Tel. (035698) 221 oder E-Mail [email protected] Di. bis Fr. von 13:00 bis 17:00 Uhr Sa., So., Feiertag von 10:00 bis 12:00 Uhr + 13:00 bis 17:00 Uhr - Bibliothek Hornow Schulstraße 33, 03130 Hornow-Wadelsdorf letzten Montag im Monat von 16:30 bis 17:30 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten Absprache (035698) 72030 - Groß Schacksdorfer Heimatstube An der Aue 25, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf Di. bis Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung unter (035695) 342 - Heimatstube Tschernitz “Rote Schule”, Schulstraße 2, 03130 Tschernitz nach Voranmeldung: Herr Wernitz, Tel. (035600) 7723 oder (Gemeindebüro) Hr. Drobig/Hr. Neumann, Tel. (035600) 7018 - Niederlausitzer Sorbisches Museumsdorf Bloischdorf e.V. Museumsscheune, Gutsweg 1, 03130 Felixsee Tel. /Fax: (03563) 608999 / 345862 Di. bis Fr. von 10:00 bis 16:00 Uhr Sa., So., Feiertag geschlossen, außer der 21. März 2015 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 16 - Nr. 5/2015 Sprechstunden und Angebote Sozialer Dienste Caritas - “Zu Hause pflegen, helfen und beraten” - Caritas-Sozialstation Döbern Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechstunden: täglich von 07:30 bis 15:00 Uhr Ihr Deutsches Rotes Kreuz Tel. / Fax (035600) 6416 / 22520 “Jederzeit eine helfende Hand.” (ständige Erreichbarkeit durch Rufumleitung - 24 Stunden) - DRK Betreutes Service Wohnen - Caritas-Beratungsstelle Döbern Forster Straße 14 a, 03159 Döbern, Tel. / Fax (035600) 39191 / 39167 Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechzeiten: täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr Sprechzeit: Montag 13:30 bis 16:30 Uhr (14-tägig) - DRK Begegnungsstätte Tel. (035600) 6416 Forster Straße 14 a, 03159 Döbern, Tel. (035600) 39191 Auskunft außerhalb der Sprechzeiten: (0355) 23105 - DRK Sozialstation, Tel. (01805) 959610 - Caritas Seniorentreff Döbern Ambulante Pflege und “DMSG geprüfter Pflegedienst” Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechzeit: Mittwoch von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Spremberg e.V. - Beratungs-, Service- und Begegnungszentrum Volkssolidarität des Kreisverbandes Spremberg Karl-Marx-Straße 18, 03130 Spremberg, Tel./Fax (03563) 94015 VS Spremberg (AHZ - Ambulantes Hilfezentrum) Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. von 09:00 bis 16:00 Uhr Seniorenbüro / Sozialstation / Geschäftsstelle / Kontakt-Cafe Di. und Do. von 09:00 bis 17:00 Uhr Georgenstraße 37, 03130 Spremberg, Tel. (03563) 60903-0 - Sozialstation Spremberg E-Mail: [email protected] Erwin-Strittmatter-Promenade 2, 03130 Spremberg Büroöff.zeiten: Mo./Mi./Do. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 14:30 Uhr Tel. / Fax (03563) 2544 / 344800 - Pflegenotruf: (0152) 54503571 Di. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 17:30 Uhr - Sozial- und Schuldnerberatung Fr. 07:30 bis 11:00 Uhr Erwin-Strittmatter-Promenade 2, 03130 Spremberg Tel. (03563) 4918 Volkssolidarität Spree-Neiße Sozialdienste gGmbH Sprechzeiten: Di. und Do. von 09:00 bis 11:00 Uhr - Sozialstation Forst und von 13:00 bis 17:30 Uhr Kegeldamm 6, 03149 Forst (Lausitz), Tel. (03562) 6987740 sowie nach Vereinbarung Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 08:00 bis 16:00 - Tagespflege “Spätherbst” Sprechstunden des Versichertenältesten der Deutschen Cottbuser Straße 35e, 03149 Forst (Lausitz), Tel. (03562) 7214 Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Döbern, Gr. Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal, Wiesengrund Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Reinhard Tauche (Versichertenältester) Versichertenberater Gerhard Heuer Parkstraße 2, 03159 Döbern, Tel. (035600) 6578 Spremberger Straße 180, 03149 Forst (Lausitz) E-Mail: [email protected] Tel. (03562) 99855 - Felixsee, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Tschernitz Sprechstd.: Amtsverwaltung Reinhard Jainz (Versichertenältester) Forster Straße 8 Siedlungsstraße 5, 03130 Tschernitz OT Wolfshain 03159 Döbern Tel. (035600) 7065, E-Mail: [email protected] Mo. nach telef. Voranmeldung Alten- und Pflegeheim Sankt Hedwig Spremberger Straße 24, 03159 Döbern Tel. / Fax (035600) 398-0 / 398-88 Begegnungsstätte unBehindert leben Forst e.V. Familienentlastender Dienst und Deutsch-Polnischer Behindertenbeirat “Beiderseits der Neiße” Gubener Straße 10, 03149 Forst, Tel./Fax (03562) 2559 Beratung: Finanzierung des FED, Informationen über Angebote, Unterstützung bei Beantragung Selbsthilfegruppen in Döbern - Trauerbegleitung: gemeins. Gespräche mit anderen Trauernden jeden 3. Dienstag um 14:30 Uhr, DRK-Begegnungsstätte Döbern Ansprechpartner: B. Schneider, Tel. (035600) 30436 - Frauen mit Tumorerkrankungen: Hilfe geben - Hilfe finden jeden 1. Dienstag um 14:30 Uhr, DRK-Begegnungsstätte Döbern Ansprechpartner: B. Schneider, Tel. (035600) 30436 BQS GmbH Döbern Forster Straße 14, 03159 Döbern Tel. / Fax (035600) 230260 / (035600) 230264 E-Mail: [email protected] Internet: www.bqs-gmbh-doebern.de - - Träger der Beschäftigungsform nach § 16 SGB II (Beschäftigung gegen Mehraufwandsentschädigung) - Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeit im gemeinnützigen Bereich und Einsatz der Teilnehmer in Abstimmung mit dem EB für Grundsicherung LKSPN - Bürgerberatung Möbelbörse Groß Schacksdorf Forster Straße 3, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf Forster Straße 14, 03159 Döbern, Tel. (035600) 23026-9 Tel. (035695) 976931 Sprechstunden: Mo. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. 08:00 - 14:30 Uhr Di. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 17:30 Uhr + Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Kontakt- und Anlaufstelle HSI (Haftvermeidung durch soziale Integration) Do. 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Sprechstunde: Mo. - Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Nr. 5/2015 - 17 - Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf Neuigkeiten aus der Kita „Sonnenblume“ Tanzende Kinder, ihre Eltern und das Team der Erzieher Männliche Kollegen in einer Kindereinrichtung sind schon längst eine Selbstverständlichkeit geworden. Deshalb können wir heute auch von unserem Praktikant Tony K. berichten, der mit sehr viel Kreativität ein Programm mit unseren Kids einstudiert hatte. So bekam das Wort Elternklatschkaffee eine doppelte Bedeutung, denn der Fleiß unseres Tanzensembles wurde mit reichlich Applaus belohnt. Und Zuschauer konnten wir erfreulicherweise in großer Zahl begrüßen. Von Haus zu Haus sind die Zampernickel gezogen. Sie sammelten Eier, Speck und Geld von den Leuten. Mit einem Schnaps bedanken sich die Zamperer. Dazu erklingt Musik von einer Kapelle oder die Zamperer machen es so wie in Klein Düben,da wird ein Radio in den Kinderwagen gestellt und die entsprechende Stimmungsmusik erklingt. Nach dem gemeinsamen leeren eines Gläschens mit dem Hausbesitzer und einem Tänzchen mit dessen Frau, zog die Gesellschaft zum nächsten Haus. Auf diesen Weg möchten wir uns bei den Einwohnern von Klein Düben recht herzlich für die Geldspenden, Speck und Eier bedanken. Für die Freiwillige Feuerwehr Klein Düben Klaus Fechner Da unsere Besucher sehr spendabel waren, indem sie die Kaffeetafel mit verschiedenen Kuchen, Obsttellern und Vesper-broten bereicherten, hatten wir alle gemeinsam große Anstrengung, die Teller zu leeren. Nebenbei kamen Eltern, Großeltern bzw. größere Geschwister und Erzieher miteinander ins Gespräch. Auch unser Groß Schacksdorfer Ortsvorsteher Gerd Kaufmann befand sich unter unseren Gästen. Er äußerte sich sehr zufrieden über diese gelungene Veranstaltung. Zum Schluss wünschen wir unserem „Tanzlehrer“ noch viele tolle Ideen auf seinem Weg zum Erzieher, denn diese sind, neben der Liebe zu den Kindern, eine Grundvoraussetzung. Allen, die uns an diesem Nachmittag so tatkräftig unterstützt haben, sagen wir hiermit nochmals ein ganz großes Dankeschön. Margot Szonn im Namen des Erzieher-Teams Gemeinde Jämlitz-Klein Düben Die Zamperer in Klein Düben Es war wiedermal an der Zeit, wo es in Klein Düben bunt zur Sache ging. Am Sonnabend, den 14. Februar 2015 trafen sich die Zamperer um 9:00 Uhr am Schloss. Ein Brauch, der helfen soll den Winter zu vertreiben und den Frühling zu empfangen. Lustige Gesellen in bunten Kostümen sind durch das Dorf gezogen. Es verkleideten sich Einwohner und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - da ist schon mal ein Graf, Biene-Maja und eine Krankenschwester auf der Straße zu sehen gewesen. Einladung der Jagdgenossenschaft Jämlitz-Klein Düben Am Freitag, dem 10. April 2015, findet um 19:00 Uhr in der Bauernstube OT Klein Düben Dorfstraße 9 unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Jämlitz-Klein Düben statt. Alle (Jagdgenossen) Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Kassenbericht/Prüfbericht 4. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts 6. Information zur Einführung digitaler Jagdpachtverwaltung 7. Entlastung des § 181 BGB für Volker Krautzig 8. Sonstiges 9. Gemütliches Beisammensein Gemeinde Neiße-Malxetal Beseitigung Streusand im Ortsteil Groß Kölzig Sehr geehrte Einwohner, der Orsbeirat bietet, wie in den vergangenen Jahren, seine Unterstützung bei der Beseitigung des Streusandes vom vergangenen Winter an. Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 18 - Für alle Grundstücksnutzer, die den Streusand in der Zeit vom 28. März 2015 bis einschließlich 30. März 2015, 07:00 Uhr in möglichst großen Haufen am Straßenrand zusammen gekehrt haben, erfolgt die Entsorgung einmalig durch den Gemeindearbeiter. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich am Montag den 30. März 2015. Der Streusand hat somit bis spätestens am 30.03.2015 bis 07:00 Uhr zur Entsorgung bereitzulegen. Eine spätere nochmalige Entsorgung kann nicht durchgeführt werden. Um unnötige Arbeit zu vermeiden, bitten wir Sie den Streusand nicht vor dem 28. März 2015 zusammen zu kehren. Nr. 5/2015 Gemeinde Wiesengrund Ein großes Dankeschön der Kita “Bienchen” aus Gosda Die „Zamperbienchen“ aus der Kita waren am 12. und 14. Februar 2015 auf Tour durch Gosda, Klinge und erstmals auch Dubrau. Die Sonne war unser Begleiter, so dass wir keine kalten Füßchen bekamen. Im Auftrag des Ortsbeirates Eberhard Müller Ortsvorsteher Evangelische Grundschule Groß Kölzig Unser Rosenmontag Wir, die Klasse 6 der Evangelischen Grundschule Groß Kölzig, feierten am Montag, dem 16. Februar 2015, unsere Faschingsparty. Natürlich waren wir nicht die einzige Klasse, die Fasching feierte. Jede Klasse feierte für sich, so wie wir. Erst einmal mussten wir alles aufbauen. So verwandelte sich unser Klassenraum in einen Partyraum. Da gab es zum Beispiel den Schminktisch, die Bar und das DJ-Pult. Jeder hatte ein einfallsreiches Kostüm. Als erstes wurde angestoßen mit alkoholfreiem Sekt. Dann tanzten wir wie wild zu den angesagten Liedern. Zwischendurch wurden ein paar Minispiele gespielt wie Topfschlagen, Apfelfischen, Wettessen und vieles mehr. Wir hatten eine Menge Spaß. Es war schade, dass die Zeit schneller verging, als wir wollten. Trotzdem war das der beste Montag im ganzen Schuljahr! Vielen lieben Dank an alle, die unsere Büchsen füllten oder uns mit Eiern und Süßigkeiten beschenkten. Wir freuen uns riesig über den Gesamterlös von 1.212,45 Euro, 251 Eier und diverse Naschereien. Mit dem Geld werden wir u. a. den Kindertag gestalten. Im Einzelnen erzamperten wir in Gosda 472,45 Euro und 63 Eier in Klinge 440,90 Euro und 95 Eier sowie in in Dubrau 299,16 Euro und 93 Eier. Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, Geschwister und Oma’s, die unseren Zamperzug begleitet haben. Die Kinder und Erzieher aus der Kita „Bienchen“ Estelle Thiele Klasse 6 der Evangelischen Grundschule Groß Kölzig Verkehrsteilnehmerschulung in Trebendorf Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet am Donnerstag, den 19. März 2015, um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Trebendorf statt. Lektor ist wieder Herr Jörg Behla von der Verkehrswacht. Wir hoffen auf rege Teilnahme. Verkehrsteilnehmerschulung in Gosda Die Verkehrsteilnehmerschulung in Gosda findet am Freitag, den 27. März 2015, im Gemeindezentrum “Alter Schafstall” statt. Herr Erdmann von der Verkehrswacht Forst referiert über das neue Verkehrsrecht. Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr. Nr. 5/2015 - 19 - Weitere Ansprechpartner Notarsprechstunde in der Amtsverwaltung An folgenden Tagen werden im Sitzungszimmer der Amtsverwaltung Döbern, Forster Straße 8, bzw. im Verwaltungsgebäude Hornow, Schulweg 1, Notarsprechstunden durch den Notar, Herrn Rother, für die Bürger durchgeführt: Termin: Zeit: Ort: 25. März 2015 14:00 bis 16:00 Uhr Hornow Sonntag, 22. März 2015 - Judika 09:15 Uhr Gottesdienst Sonntag, 29. März 2015 - Palmarum 09:15 Uhr Gottesdienst Mütterkreis Frauenkreis Arbeitseinsatz nach Absprache 19. März, 14:00 Uhr 11. April, 09:30 Uhr Gablenz Gablenz Kirchengelände Ev. Kirchengemeinde Groß Kölzig Monatsspruch “Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein ?” Kirchliche Nachrichten (Brief des Apostels Paulus an die Römer - Kap. 8, Vers 31) Ev. Christuskirchengemeinde Döbern Monatsspruch “Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.” (Johannes 12, 24) Freitag, 13. März 2015 19:00 Uhr Passionsandacht Sonntag, 15. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 18. März 2015 19:00 Uhr Frauenkreis Sonntag, 22. März 2015 09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Donnerstag, 26. März 2015 18:30 Uhr Osterkerzen herstellen Freitag, 27. März 2015 19:00 Uhr Passionsandacht, anschließend Gemeindekirchenrat Sonntag, 29. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst Kirchenmusik montags 19:00 Uhr Posaunenchorprobe dienstags 19:00 Uhr Kirchenchorprobe mittwochs 15:30 Uhr Sopranblockflötenunterricht 16:00 Uhr Altblockflötenunterricht 16:30 Uhr Sopranblockflötenunterricht 18:00 Uhr Gitarrengruppe 1 25. März 18:30 Uhr Erwachsenenflöten freitags 16:00 Uhr Blockflötenunterricht 17:00 Uhr Gitarrengruppe 2 18:00 Uhr Orgelunterricht Junge Gemeinde 18. März 18:00 Uhr Konfirmandenunterricht (in Hornow) donnerstags 17:00 Uhr Klasse 7 18:00 Uhr Klasse 8 Angebote für Kinder montags 17:00 Uhr Christenlehre Klasse 2 - 6 dienstags 15:30 Uhr Christenlehre Klasse 1 24. März 16:30 Uhr Bastelnachmittag für Kinder und Eltern Ev. Kirchengemeinde Gablenz Sonntag, 15. März 2015 - Lätare 17:00 Uhr Abendsgottesdienst mit Chor Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Bad Muskau Sonntag, 15. März 2015 11:00 Uhr Familiengottesdienst Groß Kölzig Dienstag, 19. März 2015 19:00 Uhr Osterkerzen gestalten Groß Kölzig (Anmeldungen bei Frau Huckauf, Tel. 30663) Sonnabend, 21. März 2015 09:00 Uhr alljährlichen Frühlingsputz Groß Kölzig amiliengottesdienst Groß Kölzig Sonntag, 22. März 2015 14:00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag mit Preschen anschließender Kaffeetafel im Pfarrhaus Sonntag, 27. März 2015 08:00 Uhr Schulgottesdienst zu Passion u. Ostern Groß Kölzig Die Gottesdienste in Groß Kölzig und Preschen finden im gut geheizten Pfarrhaus statt. Chor Männerkreis Näh-Kaffee Junge Gemeinde Frauenhilfe Christenlehre (außer in den Ferien) donnerstags, 19:30 Uhr Pfarrh. Gr. Schacksd. 19. März, 19:30 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig nach Absprache Pfarrhaus Gr. Kölzig 18. März, 18:00 Uhr Gem.haus Döbern 24. März, 19:00 Uhr Pfarrhaus Preschen montags, 15:15 Uhr Tschernitz montags, 17:00 Uhr Döbern (Kl. 2 - 6) dienstags, 15:30 Uhr Döbern (Kl. 1) freitags, 15:00 Uhr Hornow (14-tägig) Konfirmandenstunde Klasse 7 donnerstags, 17:00 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig Klasse 8 donnerstags, 18:00 Uhr Pfarrhaus Gr. Kölzig Ev. Kirchengemeinde St. Martin Hornow Sonntag, 15. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 22. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl anlässlich des Lausitzer Lektorentages Dienstag, 24. März 2015 17:00 Uhr Gottesdienst im Behindertenheim Klein Loitz Junge Gemeinde nach Vereinbarung Christenlehre 20. März 15:00 Uhr Vor- bzw. Hauptkonfirmandenunterricht Vorkonfirmanden (7. Klasse) donnerstags 17:00 Uhr Konfirmanden (8. Klasse) donnerstags 18:00 Uhr Gemeindekirchenrat 16. März 19:30 Uhr Posaunenchor dienstags 19:30 Uhr Kirchenchor mittwochs 19:30 Uhr Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 20 - Ev. Kirchengemeinde Komptendorf Monatsspruch “Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein?” (Römer 8,31) Sonntag, 15. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst 10:45 Uhr Abendmahlsgottesdienst Sonntag, 22. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst 10:45 Uhr Gottesdienst Sonntag, 29. März 2015 09:30 Uhr Gottesdienst 10:45 Uhr Gottesdienst Jugendkreis Selbsthilfegruppe Bibelgespräch Gemeindekirchenrat Kahren Komptendorf Kahren Komptendorf Kahren Komptendorf 14. März, 15:00 Uhr 16. März, 19:00 Uhr 19. März, 19:30 Uhr 26. März, 19:00 Uhr Komptendorf Kahren Komptendorf Komptendorf Dienste der Ärzte und Apotheken Kassenärztlicher Notdienst montags, dienstags, donnerstags ab 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr mittwochs ab 13:00 Uhr bis 07:00 Uhr Wochenende: freitags ab 13:00 Uhr bis montags 07:00 Uhr Telefon: 116117 _________________________________________ Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag und Feiertage von 10:00 bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 19:00 Uhr wochentags Telefondienstbereitschaft für dringende Notfälle von 20:00 bis 07:00 Uhr, anderntags zu erfragen unter (01805) 582223721 Nr. 5/2015 25.03. Apotheke Cottbuser Straße Forst 26.03. Stadt-Apotheke Spremberg Flamingo-Ap. Bahnhofstr. Cottbus 27.03. Galenus-Apotheke Cottbus Apotheke Zum Kreuz Drebkau 28.03. Hufeland-Apotheke Forst 29.03. Post-Apotheke Döbern 30.03. Robert-Koch-Ap. Spremberg Nord-Apotheke Cottbus 31.03. Hirsch-Apotheke Döbern (03562) 6433 (03563) 608390 (0355) 780730 (0355) 24378 (035602) 601 (03562) 7107 (035600) 30430 (03563) 608310 (0355) 24455 (035600) 6378 Wochenendbereitschaft der Tierarztpraxen 14./15.03. 21./22.02. 28./29.03. Dr. M. Hoffmann Forst (L.), Spremberger Straße 31 Tel. (03562) 90488 o. (0173) 9244000 Dr. St. Pierskalla Wiesengrund OT Mattendorf, Ringstraße 13 Tel. (035600) 6962 DVM U. Dunst Wiesengrund OT Trebendorf, Am Anger 3 Tel. (035695) 7586 Die nächste Ausgabe des Amtsblattes für das Amt Döbern-Land erscheint am Freitag, den 27. März 2015, Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist ! Montag, der 16. März 2015, für Anzeigen Mittwoch, der 18. März 2015. (0,14 EUR/Min. Festnetz Dt. Telekom) Nach Redaktionsschluss eingegangen Notdienstbereitschaft der Apotheken Kath. Pfarrgemeinde Corpus-Christi Döbern des Bereiches Forst / Döbern Die angegebenen Apotheken sind von 08:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages dienstbereit. Der besondere Gedanke “Das Gehirn begrenzt das biologische Leben der Glaube ist die Schwelle zum ewigen Leben.” (Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller) 13.03. Stadt-Apotheke Spremberg Rosen-Apotheke Cottbus 14.03. Apotheke am Theater Cottbus Apotheke Zum Kreuz Drebkau 15.03. Hufeland-Apotheke Forst 16.03. Post-Apotheke Döbern 17.03. Robert-Koch-Ap. Spremberg Apotheke in der Spree-Galerie Cottb. 18.03. Hirsch-Apotheke Döbern 19.03. Bahnhofs-Apotheke Forst 20.03. Turm-Apotheke Spremberg Apotheke am Goethepark Cottbus 21.03. Rosen-Apotheke Forst 22.03. Fröbel-Apotheke Spremberg Sonnen-Apotheke Ströbitz, Cottbus 23.03. Margareten-Apotheke Spremberg Apotheke im Cottbus-Center Cottbus 24.03. Christinen-Apotheke Schw. Pumpe Die Passagen-Apotheke Cottbus (03563) 608390 (0355) 422142 (0355) 78439800 (035602) 601 (03562) 7107 (035600) 30430 (03563) 608310 (0355) 4946960 (035600) 6378 (03562) 7421 (03563) 97426 (0355) 4869092 (03562) 2021 (03563) 345390 (0355) 3817817 (03563) 94844 (0355) 872961 (03564) 22060 (0355) 478040 Sonntag, 15. März 2015 - 4. Fastensonntag 08:30 Uhr Heilige Messe im Pflegeheim St. Hedwig 11:00 Uhr Heilige Messe in der Pfarrkirche / zusammen mit unserer kath. Kita “St. Martin” 17:00 Uhr Kreuzwegandacht in Forst Mittwoch, 18. März 2015 - der 4. Fastenwoche 17:00 Uhr Anbetung und Heilige Beichte 17:30 Uhr Heilige Messe in der Pfarrkirche Samstag, 21. März 2015 - Einkehrtag mit Gebet und Bewegung 08:00 Uhr Start in der Pfarrkirche/ anschließend Frühstück (Bitte mit Anmeldung!) Sonntag, 22. März 2015 - V. Fastensonntag 08:30 Uhr Heilige Messe im Pflegeheim St. Hedwig. 11:00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche 17:00 Uhr Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche Dienstag, 24. März 2015 19:00 Uhr Bussandacht und Heilige Beichte in der österlichen Fastenzeit Nr. 5/2015 - 21 - Mittwoch, 25. März 2015 17:00 Uhr Anbetung und Heilige Beichte 17:30 Uhr Heilige Messe in der Pfarrkirche Elternabend im katholischen Kindergarten "St. Martin" Freitag, 27. März 2015 - Ökumenischer Kreuzweg der Jugend 18:00 Uhr Beginn in der Pfarrkirche Forst Rosenkranzgebet Religionsunterricht (Pfarrsaal) Gruppe I Gruppe II Gruppe III Gottesdienste Pflegeheim St. Hedwig dienstags sonntags 17:30 Uhr 10:30 Uhr dienstags dienstags dienstags 14:30 Uhr 15:30 Uhr 16:30 Uhr Mo - Sa 08:45 Uhr Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Über 3000 neue ab je Brautkleider 298 € Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus unserem umfangreichen Angebot hochwertiger neuer Brautkleider. Bekannte deutsche und internationale Markenhersteller. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Wir kaufen große Mengen auf und geben die niedrigen Einkaufspreise an unsere Kunden weiter. 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Übernahme aller Bestattungsangelegenheiten Tag & Nacht Tag &Nacht Forst, Alexanderstr. 11 Tel.: 0 35 62/6481 Döbern, Tel.: 03 56 00/33 08 30 Ein ewiges Rätsel ist das Leben – und ein Geheimnis bleibt der Tod. Aus unserem Leben bist du gegangen, in unserem Herzen bleibst du. - Erd-, Feuer- und Seebestattung - Erledigung sämtlicher Formalitäten - Vertrauensvolle Beratung - Bestattungsvorsorge Schalten Sie eine Traueranzeige in Ihrem Amts- oder Mitteilungsblatt zum Gedenken. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG www.wittich-herzberg.de Pfortenstraße 11 © PIXELIO/Angelina Ströbel Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 22 - Nr. 5/2015 ANZEIGE „Den Schmerz einfach aus den Gelenken ziehen“ G elenkschmerzen können Betroffenen das Leben schwer machen. Millionen Deutsche können davon ein Lied singen. Besonders das Kniegelenk, aber auch das Hüftgelenk, die Ellbogen und viele weitere Körperstellen sind betroffen. Wir erklären, wo Gelenkschmerzen meist entstehen und wie ein natürliches Arzneimittel (Rubax, Apotheke) dagegen helfen kann. Wo treten Gelenkschmerzen am häufigsten auf? Die Schmerzen machen sich vor allem an jenen Gelenken bemerkbar, die ein Leben lang große Lasten tragen müssen. Das sind vor allem die Kniegelenke und das Hüftgelenk. Generell können jedoch in allen Gelenken Schmerzen auftreten. Viele Menschen haben das Gefühl, dass die Witterungsverhältnisse ihre Schmerzen beeinflussen. Ist da etwas dran oder bildet man sich das ein? Einbildung ist das keinesfalls! Wer an Gelenkschmerzen leidet, für den können vor allem Regen und wechselhaftes Wetter tatsächlich ein regelrechtes Martyrium bedeuten. Schwankende Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit und niedriger Luftdruck – diese Kombination ist für viele Menschen mit Gelenkschmerzen reines Gift.1 Warum genau das Wetter Gelenkschmerzen noch verschlimmern kann, ist in Forscherkreisen noch unklar. Als sicher gilt aber: Bestehen bereits Beschwerden wie Abnutzungserscheinungen, dann schmerzen die Gelenke bei wechselhaften Wetterlagen noch mehr.2W Wie kann Betroffenen geholfen werden? Erfahrungsberichte zeigen, dass bei rheumatischen Gelenkschmerzen ein pflanzlicher Wirkstoff mit dem Namen T. quercifolium helfen kann. Er ist hierzulande in einem natürlichen Arzneimittel (Rubax, rezeptfrei in der Apotheke) erhältlich. Der Arzneistoff in Rubax entstammt einer Pflanze, die vor allem in Nord- und Südamerika verbreitet ist. Sie wurde von jeher zur Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates eingesetzt. Betroffenen kann dieser Arzneistoff echte Linderung bei Gelenkschmerzen verschaffen. Einige Verwender beschreiben, die Wirkung habe sich sinnbildlich so angefühlt, als würden die Schmerzen nach und nach aus den Gelenken herausgezogen werden. Herausragend an Rubax ist dabei vor allem, dass bei so manchem Verwender die Schmerzen nicht nur vorübergehend gelindert wurden, sondern langfristig verschwanden. Das wird durch Erfahrungsberichte immer wieder bestätigt. Tipp Der faszinierende Wirkstoff T. quercifolium (in Rubax) wirkt nicht nur bei Gelenkschmerzen in Knie und Hüfte. Auch Rückenschmerzen sowie Muskelund Gelenkschmerzen an anderen Stellen im Körper können mit Rubax erfolgreich bekämpft werden. Unsere Empfehlung: • 3 mal täglich 5 Tropfen Rubax bei chronischen Schmerzen • 6 mal täglich 5 Tropfen Rubax bei akuten Schmerzen 1 Neue Apotheken Illustriere, 15. Oktober 2012, S. 32 2 www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=55895&key=standard_document_40356101. Stand: 03.09.2014 RUBAX. Wirkstoff: Toxicodendron quercifolium Dil. D6. RUBAX wird angewendet entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild. Dazu gehören: Rheumatische Schmerzen in Knochen, Knochenhaut, Gelenken, Sehnen und Muskeln. www.rubax.de. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Dr. Fischer Gesundheitsprodukte GmbH, 82166 Gräfelfing. Nr. 5/2015 - 23 - Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 24 - Nr. 5/2015 Biergarteneröffnung Sonntag 29.03.2015, ab 10 Uhr Blasmusik mit den Lustigen Musikanten 11 Uhr - 13 Uhr Eisbein (auf Vorbestellung) , Kleine Frühlingspeisekarte, Kaffee, hausgebackener Kuchen & Hefeplinse Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Saal statt Wir freuen uns auf Ihre Reservierungen Tel. 03 56 00/70 58 · www.wolfshainer-hof.de Bitte vormerken: Am 21.03.15 American Diner ab 17 Uhr Burger, Steaks & scharfes Chili Ostern steht vor der Tür Karfreitag - Fischgerichte und neue Frühlingsspeisekarte Ostersonntag - Festtageskarte Ostermontag - Osterbrunch von 10 Uhr - 15 Uhr 15 € inkl. 1 Getränk Wir bitten um Vorbestellung! - Forster Str. 88 - 03159 Döbern - Tel. 035 600/230 80 Wir laden herzlich ein zur 19. Hausmesse präsentiert Ihnen die Messe-Neuheiten der starken Marke Jisco Gegen Vorlage dieses Gutscheines erhalten Sie am 20.03.2015 auf alle Modelle von Jisco 19 % Messe-Rabatt am 20.03.2015 von 10.00 bis 20.00 Uhr Beilagen DIN A4 I schwarz-weiß I vierfarbig www.wittich.de haushaltsdeckend möglich! 100%ige Verteilung! AMTSBLÄTTER AMTSBLÄTTER AMTSBLÄTTER AMTSBLÄTTER AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Layout, DruckPROSPEKTE & Verteilung BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN – alles aus einer hand – zu superpreisen! 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