EINLADUNG UND TAGESORDNUNG

Hauptversammlung 2015
EINLADUNG
UND TAGESORDNUNG
Ordentliche Hauptversammlung 2015
WKN 555200
ISIN DE0005552004
WKN A13SUD
ISIN DE000A13SUD2
1
2
Hauptversammlung 2015
Hauptversammlung 2015
3
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt,
Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main stattfindet.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht
erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über
das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.
2.
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in
Höhe von 1.645.175.451,02 Euro wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende
von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie
1.029.503.222,70 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag
0,00 Euro
615.672.228,32 Euro
4
Hauptversammlung 2015
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des
§ 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen
Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende
pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern­des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern­des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des
Prüfers­ für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2015
er Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor,
D
die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Hauptversammlung 2015
5
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2015 zu wählen.
6.
Wahl zum Aufsichtsrat
it Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit von Herrn Roland Oetker.
M
Er soll für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt
werden.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gestützt auf den Vorschlag des Nominierungsausschusses
schlägt der Aufsichtsrat vor,
Herrn Roland Oetker, Düsseldorf,
Geschäftsführender Gesellschafter der ROI Verwaltungsgesellschaft mbH,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
dabei nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre und zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
Weitere Informationen zu TOP 6, insbesondere die Informationen gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Absatz 4–6 Deutscher Corporate Governance Kodex,
sind im Anschluss an diese Einberufung aufgeführt.
6
Hauptversammlung 2015
7.Satzungsänderung
§ 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung bestimmt gegenwärtig, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nur
diejenigen­Aktionäre berechtigt sind, die am Tag der Hauptversammlung im Aktien­
register der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Mit
dem nachfolgenden Vorschlag zur Satzungsänderung soll der Stichtag für die Eintragung
in das Aktienregister (Tag der Hauptversammlung) gestrichen werden. Hintergrund ist,
dass ausweislich des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes
vom 7. Januar 2015 („Aktienrechtsnovelle 2014“) ein einheitlicher gesetzlicher Nachweis­
stichtag („Record Date“) eingeführt werden soll. Wenn die vorgeschlagene Neuregelung
unverändert in Kraft treten sollte, können künftig Aktionäre einer börsennotierten
Aktiengesellschaft­mit Namensaktien an einer Hauptversammlung nur teilnehmen und
ihr Stimmrecht ausüben, wenn sie am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll Vorkehrung für den Fall treffen, dass die von
der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung in Kraft tritt. Solange das Gesetz
keinen einheitlichen Nachweisstichtag vorgibt, bleibt es auch nach Änderung der Satzung
dabei, dass jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht
ausüben kann, der am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister eingetragen
ist und sich rechtzeitig angemeldet hat. Wenn das Gesetz in Kraft tritt und einen einheit­
lichen Nachweisstichtag bestimmt, ist dieser maßgebend.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst; die übrigen Sätze von
§ 19 Abs. 1 bleiben unverändert:
„Zur Teilnahme an einer Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktien­
register der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.“
Die aktuelle Fassung der Satzung (Stand: 11. Dezember 2014) ist auf der Internetseite
www.dpdhl.com/de abrufbar.
Hauptversammlung 2015
7
Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von 1.211.185.094 Euro eingeteilt in 1.211.185.094 nennwertlose
Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft
sich somit auf 1.211.185.094 Stimmrechte.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung – persönlich oder durch Bevollmächtigte – sind diejenigen Personen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich bis zum 20. Mai 2015 (einschließlich)
•unter der Postanschrift: Hauptversammlung Deutsche Post AG,
c/o ADEUS, 20716 Hamburg oder
•
unter der Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63631 oder
•über den von der Gesellschaft angebotenen Online-Service unter der Internet­
adresse: www.dpdhl.de/hauptversammlung
zur Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der
Gesellschaft an. Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem
20. Mai 2015, 24.00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung aus arbeitstechnischen
Gründen ausgesetzt werden (teilweise auch als sog. Bestandsstichtag oder Technical Record
Date bezeichnet). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung dem Stand am 20. Mai 2015, 24.00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu.
Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden
Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 20. Mai 2015, 24.00 Uhr, maßgeblich.
8
Hauptversammlung 2015
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung,
auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl wie folgt ausüben: Auch für die Briefwahl ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktienbestands
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich (siehe oben). Für die
Stimm­abgabe durch Briefwahl steht Ihnen der von der Gesellschaft mit der Einladung
(Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG) übersandte Antwortbogen oder der unter
www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellte Online-Service zur Verfügung.
Wenn Sie nicht den Online-Service nutzen, sind die Briefwahlstimmen ausschließlich
an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln. Die Stimmabgabe
durch Briefwahl muss bis einschließlich 20. Mai 2015 (eingehend) erfolgen. Über den
Online-Service abgegebene Briefwahlstimmen können über den Online-Service bis
zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden.
Wenn Sie – sei es über den Online-Service oder auf anderem Weg – eine Eintrittskarte
für die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bestellt haben, haben Sie die
Möglichkeit, Briefwahlstimmen über den Online-Service noch bis zum Ende der Aktionärs­
debatte am Tag der Hauptversammlung abzugeben.
Bei rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre auch nach Abgabe der Briefwahlstimmen
die Rechte in der Hauptversammlung – persönlich oder durch Bevollmächtigte – wahrnehmen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf zuvor abgegebener
Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere diesen gemäß
§ 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
Hauptversammlung 2015
4.
9
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
S timmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktien­
bestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der
Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der
Vollmacht­den von der Gesellschaft mit der Einladung (Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG)
übersandten Antwortbogen oder den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereit­
gestellten Online-Service. Den Antwortbogen können Sie per Post oder Telefax über­
mitteln (Anschrift bzw. Telefaxnummer s.o.). Sie haben ferner die Möglichkeit, Vollmacht
auf der Rückseite der Eintrittskarte sowie auf den hierfür im Stimmkartenblock enthaltenen
Vollmachtskarten zu erteilen.
Die Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung kann über den unter
www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service oder per E-Mail an
[email protected] erfolgen. Der Nachweis in Textform kann ferner an den
Akkreditierungsschaltern der Hauptversammlung erbracht werden.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir bitten die Aktionäre, in
diesen­Fällen die Bereitschaft des zu Bevollmächtigenden zur Teilnahme an der
Hauptversammlung­und zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Einzelheiten der
Bevollmächtigung einschließlich ihrer Form zu klären. Diejenigen Kreditinstitute
und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen,
können auch über den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten
Online-Service bevollmächtigt werden.
Wir bieten unseren Aktionären an, Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung ihrer
Stimmrechte nach Maßgabe der Weisungen der Aktionäre zu bevollmächtigen. Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können durch Rücksendung
des von der Gesellschaft mit der Einladung (Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG) übersandten Antwortbogens per Post oder Telefax (Anschrift bzw. Telefaxnummer s.o.) oder
über den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service erteilt
werden. Wenn Sie nicht den Online-Service nutzen, sind Vollmacht und Weisungen
10
Hauptversammlung 2015
aus­schließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefax­nummer zu übermitteln. In
der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auch unter Verwendung der im Stimm­kartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen Weisungen erteilt wurden­. Eine Weisung an die
Stimmrechts­vertreter der Gesellschaft zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt
auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt
eine Weisung zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.
Soweit Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht
unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt
werden,­muss die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis
einschließlich­20. Mai 2015 (eingehend) erfolgen. Über den Online-Service erteilte
Weisungen­an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über den Online-Service
bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden.
Bei rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre auch nach Vollmachtserteilung die Rechte
in der Hauptversammlung – persönlich oder durch Bevollmächtigte – wahrnehmen. Die
Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Hauptversammlung 2015
11
5. Veröffentlichung und Übersendung von Informationen, Berichten und
Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie der Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Informationen zu TOP 6 stehen Ihnen von
der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.dpdhl.de/hauptversammlung zur Verfügung. Die Unterlagen werden überdies in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die gem. § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen
können Sie alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung bzw. unverzüglich
nach Eingang des Verlangens auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.dpdhl.de/hauptversammlung einsehen.
12
Hauptversammlung 2015
6. Übertragung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden im
Internet unter www.dpdhl.de/hauptversammlung übertragen.
7. Anträge, Wahlvorschläge, Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung,
Auskunftsverlangen­, Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht
werden sollen, sind an die nachfolgend genannten Adressen bzw. Telefaxnummer der
Deutsche Post AG zu richten:
Postanschrift: Deutsche Post AG, Zentrale, Investor Relations,
Stichwort: Hauptversammlung, 53250 Bonn, oder
Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63199 oder
E-Mail Anschrift: [email protected]
Wir werden Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des 12. Mai 2015 bei den
vorgenannten Adressen bzw. der Telefaxnummer eingehen und zugänglich zu machen
sind, unverzüglich unter www.dpdhl.de/hauptversammlung veröffentlichen.
Auch bei vorheriger Übersendung sind Anträge bzw. Wahlvorschläge in der Haupt­
versammlung zu stellen bzw. vorzutragen.
Ein Verlangen von Aktionären, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen (§ 122 Abs. 2 AktG), muss der Gesellschaft bis spätestens zum
Ablauf des 26. April 2015 zugehen. Bitte richten Sie ein solches Verlangen an den
Hauptversammlung 2015
13
Vorstand­der Deutsche Post AG:
Postanschrift: Deutsche Post AG, Zentrale, Vorstand,
Stichwort: Hauptversammlung, 53250 Bonn oder
Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63199 oder
E-Mail Anschrift: [email protected]
In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, ein Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG zu. Danach ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den genannten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.dpdhl.de/hauptversammlung verfügbar.
Bonn, im April 2015
Deutsche Post AG
Der Vorstand
14
Hauptversammlung 2015
Informationen zu TOP 6, insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und
gemäß Nr. 5.4.1 Absatz 4–6 Deutscher Corporate Governance Kodex:
Herr Roland Oetker – unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorge­
schlagen­– ist Mitglied im Aufsichtsrat der Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats zwischen Herrn Roland Oetker und der Deutsche Post AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der
Deutsche Post AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
deren Offenlegung gemäß Nr. 5.4.1 Abs. 4–6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Weitere Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter
www.dpdhl.de/hauptversammlung abrufbar.
Hauptversammlung 2015
15
16
Hauptversammlung 2015
Deutsche Post AG
Zentrale
Investor Relations
53250 Bonn