Ausgabe Nr. 19 vom 4. Mai 2015

H 1290
Amtsblatt
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold
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Deutsche Post AG
200. Jahrg.
für den Regierungsbezirk Detmold
Ausgegeben in Detmold am 4. Mai 2015
Nr. 19
Inhalt
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung
133 Kommunalaufsicht; 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
„Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter(nph)", S. 109
134 Immissionsschutz; Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprufung Einzelfalluntersuchung nach § 3 c des Gesetzes uber die Umweltverträglichkeitsprufung (UVPG), S. 110
135 Kennzeichnung von Wanderwegen; Besondere Markierungszeichen fur
Rundwege, ausgehend vom Stadtgebiet Versmold im Kreis Gutersloh,
S. 110
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden
und Dienststellen
136 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung S. 111
137 Zweckverband Sparkasse Herford; Sitzung der Verbandsversammlung,
S. 111
138 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S. 11
139 desgl., S. 111
140 desgl., S. 111
141 desgl., S. 111
142 desgl., S. 111
143 desgl. von Sparkassenurkunden, S. 112
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
133
Kommunalaufsicht;
hier: 4. Änderungssatzung
zur Satzung des Zweckverbandes
„Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ hat in ihrer Sitzung am
19. März 2015 nachstehende Änderung der Zweckverbandssatzung, genehmigt am 21. September 1995 (ABI. Reg. Dt.
1995, S. 249 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2011 (ABI. Reg. Dt. 2011, S. 305/306) beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter (nph)“ vom 21. September 1995 in der
Fassung der 3. Änderungssatzung vom 1. Dezember 2011
wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 3, 8. Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
Nach § 11 wird das Gliederungszeichen „,“ durch die Abkürzung „Abs.“ ersetzt.
2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) § 6 Abs. 3 S. 5 wird wie folgt geändert:
Die Tagesordnung mit allen zur Beratung vorgesehenen
Unterlagen und Beschlussvorschlägen soll den Vertretern
der Verbandsversammlung grundsätzlich mindestens 2
Wochen vor der Sitzung vorliegen.
b) es wird einer neuer Abs. 5 mit folgender Fassung
eingefügt:
(5) Die Verbandsversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse in entsprechender Anwendung
der einschlägigen Regelungen der Kreisordnung bilden.
Auf die Ausschüsse und Ausschussmitglieder finden die
für die Verbandsversammlung und die Mitglieder der Verbandsversammlung geltenden Bestimmungen dieser Satzung und der Geschäftsordnung entsprechende Anwendung.
c) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6
3. § 7, 22. Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird der Klammerzusatz „(5)“ durch die Bezeichnung „Abs. 5“ ersetzt.
4. § 12 Abs. 1. wird wie folgt geändert:
Nach § 11 werden die Worte „und § 11a“ eingefügt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO bestätigt, dass
der Wortlaut der 4. Änderungssatzung zur Satzung des
Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
(nph)“ mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des nph
über die 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ den die
Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 19. März 2015 gefasst hat, übereinstimmt.
Paderborn, den 23. März 2015
Dr. Ulrich Conradi
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung
Die vorstehende 4. Änderung vom 19. März 2015 der Satzung des Zweckverbandes Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) vom 21. September 1995 (ABl. Reg. Dt.
1995, S. 249 ff.) wird hiermit gem. § 20 Abs. 4 in Verbindung
mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung vom 1. Oktober 1979 (GV.
NRW S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar
2015 (GV. NRW S. 204) bekannt gemacht.
Detmold, den 27. April 2015
31.13 02 (66)
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
Steinhörster
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 109
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
110
134
Immissionsschutz;
hier: Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Einzelfalluntersuchung
nach § 3c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
i. d. F. v. 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94)
Bezirksregierung Detmold
Büntestraße 1
32427 Minden
52.0044/14/1.2.2.2
Minden, den 27. April 2015
Die Biogas Werther GmbH & Co. KG beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) zur Änderung und zum geänderten Betrieb der
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle durch anaerobe Vergärung (Biogasanlage) in Verbindung mit einer Anlage
zur Lagerung von Gülle und Gärresten sowie einer Anlage zur
Erzeugung von Strom und zur Lagerung von Biogas. Die Änderung betreffen u. a. die Ausführung der Vorgrube, der Fahrsiloanlage, der Halle und des BHKW sowie die Verlegung der
Mistplatte, der Entnahmestation und der Gasfackel. Standort
der Anlage: Rotingdorfer Straße 21, 33824 Werther.
Die v. g. Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.2.2 und 9.1.1.3 der
Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen.
Somit ist gemäß § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer Einzelfalluntersuchung
standortbezogen zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß des Abschnitt 2 des UVPG unterzogen werden muss.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden,
dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht notwendig ist. Diese Entscheidung wird hiermit gem.
§ 3a UVPG öffentlich bekannt gemacht.
135
Kennzeichnung von Wanderwegen;
hier: Besondere Markierungszeichen
für Rundwege, ausgehend vom Stadtgebiet Versmold
im Kreis Gütersloh
Bezirksregierung Detmold
51.32-30
Detmold, den 24. April 2015
Gemäß § 20 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes lasse ich zur Kennzeichnung von Rundwegen, die vom Stadtgebiet Versmold ausgehen, die folgenden
Markierungszeichen zu:
Füchtorfer Weg
(Raute mit innenliegendem F)
Dreiländereckweg
(Raute mit innenliegendem D)
Bad Rothenfelder Weg
(Raute mit innenliegendem B)
Harsewinkeler Weg
(Raute mit innenliegendem H)
Sassenberger Weg
(Raute mit innenliegendem S)
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 110
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 110
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
111
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
136
Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung (§ 10 LZG NRW)
Die Kreispolizeibehörde Lippe stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstuck (Aufforderung zur Abholung eines polizeilich sichergestellten Kraftfahrzeugs mit Verwertungsanordnung vom 24. April 2015) an Herrn Ivan Bacu, geb. am 5.
Oktober 1979, gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz fur das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zu.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten
Person ist eine andere Zustellung nicht möglich.
Das Schreiben kann der Betroffene bei der Kreispolizeibehörde Lippe, Bielefelder Straße 90, 32758 Detmold während
der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und in Empfang
nehmen.
Sind seit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen, gilt der Bescheid nach § 10
Abs. 2 Satz 7 LZG NRW als zugestellt.
Detmold, den 24. April 2015
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Lippe Detmold
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
139
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 233 046 303, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 9. Januar 2015 nicht vorgelegt
wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 21. April 2015
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
140
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 210 038 216, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 15. Januar 2015
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 27. April 2015
137
Zweckverband Sparkasse Herford:
hier: Sitzung der Verbandsversammlung
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
Zu der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes im Kreis Herford
am 12. Mai 2015 um 16.00 Uhr
im Vortragssaal der Sparkasse Herford in Herford, Auf der
Freiheit 20, wird hiermit eingeladen.
141
Tagesordnung:
1. Bestimmung eines Mitgliedes für die Mitunterzeichnung
der Niederschriften
2. Entlastung der Organe der Sparkasse Herford für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 8 (2) fSpkG NW
3. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Herford für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 8 (2) g i.V. mit
§ 25 SpkG NW
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 170 000 065, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 27. April 2015
Herford, den 22. April 2015
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
Wolfgang Böhm
Vorsitzender der Verbandsversammlung
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
138
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 207 014 212, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 7. Januar 2015
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 21. April 2015
142
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 233 014 673, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 27. April 2015
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111
112
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
143
Kraftloserklärung von Sparkassenurkunden
Da die Sparkassenurkunden Nr. 3 103 047 530, Nr.
3 103 027 433, Nr. 3 103 033 043 und Nr. 3 103 063 339, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015
nicht vorgelegt wurde, werden sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 27. April 2015
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 112
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ISSN 0003-2298