H 1290 Amtsblatt Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG 200. Jahrg. für den Regierungsbezirk Detmold Ausgegeben in Detmold am 4. Mai 2015 Nr. 19 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 133 Kommunalaufsicht; 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter(nph)", S. 109 134 Immissionsschutz; Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprufung Einzelfalluntersuchung nach § 3 c des Gesetzes uber die Umweltverträglichkeitsprufung (UVPG), S. 110 135 Kennzeichnung von Wanderwegen; Besondere Markierungszeichen fur Rundwege, ausgehend vom Stadtgebiet Versmold im Kreis Gutersloh, S. 110 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 136 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung S. 111 137 Zweckverband Sparkasse Herford; Sitzung der Verbandsversammlung, S. 111 138 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S. 11 139 desgl., S. 111 140 desgl., S. 111 141 desgl., S. 111 142 desgl., S. 111 143 desgl. von Sparkassenurkunden, S. 112 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 133 Kommunalaufsicht; hier: 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ hat in ihrer Sitzung am 19. März 2015 nachstehende Änderung der Zweckverbandssatzung, genehmigt am 21. September 1995 (ABI. Reg. Dt. 1995, S. 249 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2011 (ABI. Reg. Dt. 2011, S. 305/306) beschlossen: Artikel 1 Die Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ vom 21. September 1995 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 1. Dezember 2011 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3, 8. Spiegelstrich wird wie folgt geändert: Nach § 11 wird das Gliederungszeichen „,“ durch die Abkürzung „Abs.“ ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) § 6 Abs. 3 S. 5 wird wie folgt geändert: Die Tagesordnung mit allen zur Beratung vorgesehenen Unterlagen und Beschlussvorschlägen soll den Vertretern der Verbandsversammlung grundsätzlich mindestens 2 Wochen vor der Sitzung vorliegen. b) es wird einer neuer Abs. 5 mit folgender Fassung eingefügt: (5) Die Verbandsversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse in entsprechender Anwendung der einschlägigen Regelungen der Kreisordnung bilden. Auf die Ausschüsse und Ausschussmitglieder finden die für die Verbandsversammlung und die Mitglieder der Verbandsversammlung geltenden Bestimmungen dieser Satzung und der Geschäftsordnung entsprechende Anwendung. c) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6 3. § 7, 22. Spiegelstrich wird wie folgt geändert: Nach § 3 wird der Klammerzusatz „(5)“ durch die Bezeichnung „Abs. 5“ ersetzt. 4. § 12 Abs. 1. wird wie folgt geändert: Nach § 11 werden die Worte „und § 11a“ eingefügt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO bestätigt, dass der Wortlaut der 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des nph über die 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ den die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 19. März 2015 gefasst hat, übereinstimmt. Paderborn, den 23. März 2015 Dr. Ulrich Conradi Verbandsvorsteher Bekanntmachung Die vorstehende 4. Änderung vom 19. März 2015 der Satzung des Zweckverbandes Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) vom 21. September 1995 (ABl. Reg. Dt. 1995, S. 249 ff.) wird hiermit gem. § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW S. 204) bekannt gemacht. Detmold, den 27. April 2015 31.13 02 (66) Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Steinhörster ABl. Reg. Dt. 2015, S. 109 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 110 134 Immissionsschutz; hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Einzelfalluntersuchung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. v. 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Bezirksregierung Detmold Büntestraße 1 32427 Minden 52.0044/14/1.2.2.2 Minden, den 27. April 2015 Die Biogas Werther GmbH & Co. KG beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung und zum geänderten Betrieb der Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle durch anaerobe Vergärung (Biogasanlage) in Verbindung mit einer Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten sowie einer Anlage zur Erzeugung von Strom und zur Lagerung von Biogas. Die Änderung betreffen u. a. die Ausführung der Vorgrube, der Fahrsiloanlage, der Halle und des BHKW sowie die Verlegung der Mistplatte, der Entnahmestation und der Gasfackel. Standort der Anlage: Rotingdorfer Straße 21, 33824 Werther. Die v. g. Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.2.2 und 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Somit ist gemäß § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer Einzelfalluntersuchung standortbezogen zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß des Abschnitt 2 des UVPG unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 3a UVPG öffentlich bekannt gemacht. 135 Kennzeichnung von Wanderwegen; hier: Besondere Markierungszeichen für Rundwege, ausgehend vom Stadtgebiet Versmold im Kreis Gütersloh Bezirksregierung Detmold 51.32-30 Detmold, den 24. April 2015 Gemäß § 20 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes lasse ich zur Kennzeichnung von Rundwegen, die vom Stadtgebiet Versmold ausgehen, die folgenden Markierungszeichen zu: Füchtorfer Weg (Raute mit innenliegendem F) Dreiländereckweg (Raute mit innenliegendem D) Bad Rothenfelder Weg (Raute mit innenliegendem B) Harsewinkeler Weg (Raute mit innenliegendem H) Sassenberger Weg (Raute mit innenliegendem S) ABl. Reg. Dt. 2015, S. 110 ABl. Reg. Dt. 2015, S. 110 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 111 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 136 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10 LZG NRW) Die Kreispolizeibehörde Lippe stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstuck (Aufforderung zur Abholung eines polizeilich sichergestellten Kraftfahrzeugs mit Verwertungsanordnung vom 24. April 2015) an Herrn Ivan Bacu, geb. am 5. Oktober 1979, gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz fur das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zu. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person ist eine andere Zustellung nicht möglich. Das Schreiben kann der Betroffene bei der Kreispolizeibehörde Lippe, Bielefelder Straße 90, 32758 Detmold während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und in Empfang nehmen. Sind seit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen, gilt der Bescheid nach § 10 Abs. 2 Satz 7 LZG NRW als zugestellt. Detmold, den 24. April 2015 Der Landrat als Kreispolizeibehörde Lippe Detmold ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 139 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 233 046 303, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 9. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 21. April 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 140 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 210 038 216, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 15. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 27. April 2015 137 Zweckverband Sparkasse Herford: hier: Sitzung der Verbandsversammlung Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 Zu der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes im Kreis Herford am 12. Mai 2015 um 16.00 Uhr im Vortragssaal der Sparkasse Herford in Herford, Auf der Freiheit 20, wird hiermit eingeladen. 141 Tagesordnung: 1. Bestimmung eines Mitgliedes für die Mitunterzeichnung der Niederschriften 2. Entlastung der Organe der Sparkasse Herford für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 8 (2) fSpkG NW 3. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Herford für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 8 (2) g i.V. mit § 25 SpkG NW Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 170 000 065, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 27. April 2015 Herford, den 22. April 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand Wolfgang Böhm Vorsitzender der Verbandsversammlung ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 138 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 207 014 212, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 7. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 21. April 2015 142 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 233 014 673, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 27. April 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 111 112 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 143 Kraftloserklärung von Sparkassenurkunden Da die Sparkassenurkunden Nr. 3 103 047 530, Nr. 3 103 027 433, Nr. 3 103 033 043 und Nr. 3 103 063 339, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 19. Januar 2015 nicht vorgelegt wurde, werden sie für kraftlos erklärt. Herford, den 27. April 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 112 Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,51 € Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 € Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. 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