BULLETIN 01/2015 Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN

BULLETIN 01/2015
Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN)
Serienausschreibung 2015
DMSB-Reg.-Nr.: 431/15, genehmigt am 19.02.2015
Ab sofort gelten folgende Änderung und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Teil 1, Artikel 11 Technische Abnahme/Technische Kontrollen
Der Artikel 11 wird wie folgt geändert:
„….
Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen:
☒ Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
☐ Wagenpass
☐ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
☐ Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
☒ Homologationsblatt
☒Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste
☒Kopie Auszug aus der VLN Einstufungsliste
☒ Zertifikat für Überrollvorrichtung
…..“
BULLETIN 01/2015
Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN)
Serienausschreibung 2015
DMSB-Reg.-Nr.: 431/15, genehmigt am 19.02.2015
Ab sofort gelten folgende Änderung und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Teil 2, Artikel 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß
Der Artikel 1.2 wird wie folgt geändert:
„☒ Art. 253, 277 des Anhang J (ISG der FIA)
☒ Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n: F und H
☒ Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen
Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
☒ Vorliegendes Technisches Reglement
☒ VLN-Produktionswagen Reglement, DMSB Reg. Nr.: 401/15
☒ Opel Astra OPC Cup Reglement, DMSB Reg. Nr.: xxx/15
☒ DMV BMW Challenge Reglement, DMSB Reg. Nr.: xxx/15
☒ Fun Cup Reglement, RACB Reg. Nr. XXX/15 nach Sicherheitsvorgaben des
DMSB
☒ BMW M235i Racing, DMSB Reg. Nr.: 414/15“
Artikel 1.2 b) Besondere Bestimmungen - VLN-Produktionswagen
Der Artikel 1.2 b) wird wie folgt geändert:
„Abweichend vom Reglement der Gruppe VLN- Produktionswagen kommen die
Bestimmungen zu Grundabnahme und Verplomben nicht zur Anwendung. Die
Batterie darf mit zusätzlichen Befestigungen gesichert werden.
Die Gültigkeit der homologierten Sitze beträgt 10 Jahre. Des Weiteren darf
abweichend von Art. 2.8b) Fahrgastraum/Cockpit ein FIA-Homologierter
Beifahrersitz eingebaut werden.
Die Gültigkeit der homologierten Sicherheitsgurte im Punkt „ 14.5 “ beträgt 10 Jahre.
Ein Datalogger nach Art.5.4 ist freigestellt
Die hier genannten Art.-Nrn. beziehen sich auf das VLN Produktionswagen
Reglement.“
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Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN)
Serienausschreibung 2015
DMSB-Reg.-Nr.: 431/15, genehmigt am 19.02.2015
Ab sofort gelten folgende Änderung und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Artikel 1.11 Sicherheitsausrüstung
Der Artikel 1.11 wird wie folgt geändert:
„Grundsätzlich gelten die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Reglements für
die betreffende Fahrzeuggruppe.
Alle Fahrzeuge müssen die zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen.
Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen
Anhang J zum ISG.
Alle Gruppen und Klassen:
☒ Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2
☒ Ölsammelbehälter gemäß Art. 259.7.4
☒ Tankentlüftung gemäß Art. 253.3.4
☒ 2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4
☒ Haubenhalter gemäß Art. 253.5
☒ Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6
☒ Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3
☐ Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2 bzw. Art. 275.14.1
☐ Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8
☒ Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 (Anhang J 1993)
☐ Überrollvorrichtung gemäß Art. 277
☒ Rückspiegel gemäß Art. 253.9
☒ Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10
☒ Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen
☒ Verbundglas-Windschutzscheibe
☐ Türfangnetze gemäß Art. 253.11 oder DMSB-Bestimmungen
☐ Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art. 253.12
☒ Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13
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Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN)
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DMSB-Reg.-Nr.: 431/15, genehmigt am 19.02.2015
Ab sofort gelten folgende Änderung und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
☒ Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT3-1999 bzw. FT5 gemäß
Art. 253.14 bzw. 259.6.3
☒ FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art.
253.14.5
☒ Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15
☒ Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16
☒ FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16
☐ Kopfstütze gemäß Art. 259.14.4
☐ Rücklicht gemäß Art. 275.14.5
☐ Rückwärtsgang gemäß Art. 275.9.3
☐ Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17
☐ Gemäß Anhang K zum ISG
☒ gemäß folgender zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen
a) Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig gemäß ist vorgeschrieben. Der Überrollkäfig muss dem Art. 253.8
(Anhang J 1993 oder des aktuellen Anhang J zum ISG) und den zusätzlichen
Bauvorschriften für so genannte Eigenbaukäfige in DMSB Gruppen (Flankenschutz,
Diagonalstrebe im Hauptbügel, Knotenbleche, Rohrverbindungen und Stützstreben
siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil) entsprechen.
b) Sicherheitsgurte
Ein FIA homologierter 6-Punkt Sicherheitsgurt der Norm 8853/98 ist vorgeschrieben.
Die Gültigkeit der Homologation beträgt 10 Jahre.
(…..)
f) Abschleppösen
Jedes Fahrzeug muss vorn und hinten mit jeweils einer Abschleppöse ausgerüstet
sein. Jede Abschleppöse muss einen Innendurchmesser von mindestens 60mm und
max. 100mm bzw. einen adäquaten freien Querschnitt von mindestens 29 cm² und
max. 79 cm² aufweisen. Durch die Abschleppöse muss ein Bolzen mit einem
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Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN)
Serienausschreibung 2015
DMSB-Reg.-Nr.: 431/15, genehmigt am 19.02.2015
Ab sofort gelten folgende Änderung und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Durchmesser
von
60mm
bewegt werden können. Die Abschleppösen müssen fest mit den tragenden Teilen
der Karosserie verbunden sein. Die Abschleppösen müssen so positioniert sein,
dass ihre Vorderkante über die äußere Peripherie der Karosserie hinausragt oder
mit dieser abschließt. Darüber hinaus müssen die Abschleppösen stabil genug und
zugänglich sein, um das Fahrzeug bergen zu können, wenn es in einem Kiesbett
zum Stillstand kommt. Jede Abschleppöse muss selbst oder durch einen Pfeil an
dem darüber liegenden Karosserieteil kontrastierend zum Fahrzeug in gelb, rot oder
orange gekennzeichnet sein.
(…..)
h)
Zwischen
Kraftstoffbehälter
und
Fahrgastraum
(außer
bei
Serienkraftstoffbehältern) sowie zwischen Kraftstofffilter/ Kraftstoffpumpen,
sonstigen Flüssigkeitsbehältern und Fahrgastraum muss eine Feuer hemmende
flüssigkeitsdichte Trennwand vorhanden sein.
Hinweis: Auch die ovale Leitungs-Anschlussplatte eines FT-Sicherheitsbehälters ist
Bestandteil des Tanks und muss auch durch die Trennwand bzw. Box abgeschottet
sein.
i) Es sind Feuerlöscher mit mindestens 4 kg Löschpulver, in maximal 2 Behältern
vorgeschrieben. Alternativ kann ein Handfeuerlöscher mit mindestens 2.25 Liter
eines von der FIA zugelassenen AFFF- Löschmittel verwendet werden. Eine
Feuerlöschanlage ist empfohlen.
(…..)
k) entfällt“
DMSB genehmigt am 17.03.2015
Christoph Ihm
Technik Automobilsport