Amtlicher Teil - Die Gemeinde Adelsdorf

Herausgegeben im Auftrag der Gemeinde Adelsdorf (Verantwortlich für den Inhalt) im Verlag
Oscar Dennhardt, Schwarzenbacher Ring 5, 91315 Höchstadt/A., Telefon (0 91 93) 82 55, Fax 31 03
56. Jahrgang
Adelsdorf, Freitag, 15. Mai 2015
Amtlicher Teil
Wir sind für Sie da
Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf
www.adelsdorf.de
Tel.: 09195/9432-0
Fax: 09195/9432-190
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der Gemeinde Adelsdorf
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 16.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.30 Uhr
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Bereitschaftsdienst für Wasserwerk und Kläranlage
der Gemeinde Adelsdorf:
Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie uns bei
Störungen unter der Mobil-Nr. 0151/18848001
Rettungsdienst
Notrufe
112
Feuerwehr und Rettungsdienst
die gemeinsame Notrufnummer bei Unfall, Notarzt,
Brand, Techn. Hilfeleistung, sonstige Hilfe
110
Polizei
bei Einbruch, Diebstahl, Überfall, Gewalttaten,
Bedrohung, Amoklauf
Medizinische Hilfe
Unfall, Lebensbedrohende Erkrankung?
Rettungsdienst
Notarzt, Krankentransport, Bergrettung, Wasserrettung,
diensthabende Apotheken Notruf 112
Nummer/KW 20
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt
Chirurgen Servicenummer 116 117
(außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen)
Telefonseelsorge
0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222
Kindernotruf 0800 111 0333
Elterntelefon 0800 111 0550
Frauennotruf 09131 209720
Zahnärztlicher Notfalldienst
Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am Donnerstag,
den 14.05.2015 und am Freitag, den 15.05.2015
Stefan Bieger, Rathgeberstraße 39,
Herzogenaurach, Tel.-Nr. Praxis: 09132 40004
am Samstag, 16.05.2015 und am Sonntag, den 17.05.2015
Dr. Miriam Adler, An der Schütt 11,
Herzogenaurach, Tel.-Nr. Praxis: 09132 4660
Dienstbereit: jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis
19.00 Uhr in der Praxis zusätzlich Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes 0.00 bis 24.00 Uhr.
Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen Bereiche im Internet nachgelesen werden unter:
http:/www.notdienst-zahn.de
Apotheken-Notdienst
für Röttenbach, Hemhofen, Adelsdorf, Heroldsbach, Hausen,
Baiersdorf und Möhrendorf.
Vom Freitag, den 15.05.2015, 08.30 Uhr bis Montag, den
18.05.2015, 08.30 Uhr außerhalb der normalen Öffnungszeiten:
Mauritius-Apotheke, Röttenbach, Hauptstr. 3 a, 09195 94540
am Montag, den 18.05.2015,
Marien-Apotheke, Adelsdorf, Bahnhofstr. 18, 09195 7244
am Dienstag, den 19.05.2015,
Schloss-Apotheke, Hemhofen, Hauptstr. 32, 09195 7400
am Mittwoch, den 20.05.2015,
St. Georg-Apotheke, Effeltrich, Hauptstr. 19, 09133 4048
am Donnerstag, den 21.05.2015,
Stadt-Apotheke, Baiersdorf, Rathausplatz 2, 09133 2250
Der Notdienst endet während der Woche am darauffolgenden
Tag um 8.30 Uhr. Alle Apotheken in obigen Orten haben sams-
Freitag
• Offener Malkreis (jeden letzten Freitag im Monat) von 16.0018.00 Uhr, Kontakt Sigrid Hinze (Tel. 0157/36574464) im
Café Genial (Schule Adelsdorf)
• Jugendtreff Bunker geöffnet von 18.00-21.00 Uhr, Freunde
treffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str.
31c
tags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Bitte versuchen Sie
den Notdienst am Wochenende vorzugsweise von 10.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr in Anspruch zu
nehmen. Bitte beachten Sie auch den Notdienstaushang in
den einzelnen Apotheken, da hier evtl. Änderungen angekündigt werden.
Wir gratulieren
Wohnberatung
durch Frau Köhler-Huter und ihre Kollegen Herrn Hammer
und Herrn Haindl. Informationen im Rathaus (Tel. 09195/
9432-181) oder im Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Tel.
09131/803-277) oder unter www.adelsdorf.de (Wohnberatung).
Frau Kunigunda Galster, wohnhaft in Adelsdorf, Parkstr. 15
am 16.05.2015 zum 81. Geburtstag
Herrn Johann Schreiner, wohnhaft in Adelsdorf, AdalbertStifter-Str. 1
am 16.05.2015 zum 74. Geburtstag
Amtl. Bekanntmachungen
Frau Ursula Weirich, wohnhaft in Adelsdorf, Thüringer
Str. 30
am 16.05.2015 zum 72. Geburtstag
Satzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr (GS-SRS)
Herrn Sebastian Bräunig, wohnhaft in Aisch, Alte Schulstr. 5
am 18.05.2015 zum 78. Geburtstag
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt
die Gemeinde Adelsdorf folgende
Frau Christa Brauner, wohnhaft in Adelsdorf, Albrecht-DürerStr. 1
am 20.05.2015 zum 70. Geburtstag
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde erhebt Gebühren für die Benutzung der
Straßenreinigungsanstalt.
Gemeindliche Nachrichten
Anmeldung zur Eheschließung
Kathrin Kronika und Robert Herbrich, beide wohnhaft in
Neuhaus, Bucher Str. 5
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungsanstalt
benutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt verpflichtet ist (Grundstückseigentümer).
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
(3) Die Straßenreinigungsgebühr ist eine grundstücksbezogene
Benutzungsgebühr. Somit haftet das Grundstück für die
Erfüllung der Forderung (öffentliche Last).
Geburt in Forchheim
Emma Stefanie Müller, Tochter von Christina und Holger
Müller, beide wohnhaft in Weppersdorf, Weppersdorf 34
Sterbefall in Neuhaus
Ilona Blumenthal, zuletzt wohnhaft in Neuhaus, Neuhauser
Hauptstr. 38, im Alter von 47 Jahren
§ 3 Gebührenmaßstab
(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle
Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstücks
und die Reinigungsklasse der Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt
besteht.
(2) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze
des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück.
Die Reinigungsklasse ist in dem der Straßenreinigungssatzung als Anlage beigefügten Straßenverzeichnis festgelegt.
Genial
Generationen in Adelsdorf
Die Angebote des Mehrgenerationenprojektes (Café Genial)
finden im Raum E 0.2 der Grund- und Mittelschule Adelsdorf
(Obere Bachgasse 21) statt. Kontakt: Tel: 09195/9432-197,
E-Mail: [email protected]
Dienstag
• Offenes Generationencafé mit Gesellschaftsspielen von
14.00-16.30 Uhr im Café Genial (Schule Adelsdorf)
§ 4 Gebührensatz
Die Gebühren betragen für die nach §3 Abs. 1 abgerundete
Straßenfrontlänge je Meter vierteljährlich in der Reinigungsklasse III:
0,90 / 4 = 0,225 EUR
Mittwoch
• Seniorenessen ab 12.00 Uhr im Café am Marktplatz,
Anmeldung erforderlich (Tel. 09195/9216210)
Gericht: Nackenkoteletts mit Bratkartoffeln und Salat
• Jugendtreff Bunker geöffnet von 18.00-21.00 Uhr, Freunde
treffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str.
31c
§ 5 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des auf den
Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendervierteljahres, im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines Kalendervierteljahres. Angefangene Kalendervierteljahre gelten als
volle Kalendervierteljahre.
Donnerstag
• Offener Handarbeitskreis von 14.00-16.00 Uhr Kontakt
Irmgard Heim (Tel. 09195/1649) im Café Genial (Schule
Adelsdorf)
• Ehrenamtlicher Fahrdienst zwischen 14.00-17.00 Uhr mit
Anmeldung Tel. 0151/18848021 (Fahrten innerhalb des
Gemeindegebietes)
• Computertreff, Übungs- und Fragestunde von 16.30-18.00
Uhr im Café Genial (Raum E 0.2 Mittelschule Adelsdorf)
§ 6 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstück
(1) Ist ein Hinterlieger zugeordnet (§ 7 Abs. 2 der Verordnung
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter), so
entsteht für jeden Gebührenschuldner eine Gebühr in Höhe
eines Bruchteils der für die Straßenfrontlänge des
Vordergrundstücks anzusetzenden Gebühr.
2
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (Anlage).
(2) Jeder Gebührenschuldner hat dabei die für die Straßenfrontlänge des Vorderliegergrundstücks anzusetzende
Gebühr zu gleichen Anteilen zu tragen. Unterscheiden sich
die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und
Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, so können
auf Antrag eines Gebührenschuldners die Anteile in demselben Verhältnis festgesetzt werden, in dem die Grundstücksflächen zueinander stehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich der genannten Grundstücke, liegt mit integriertem Grünordnungsplan,
Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen (Joachim und Rainer
Hansen vom 21.08.2014, Jörg Schülein vom 29.08. bzw.
01.12.2014, Landratsamt Erlangen-Höchstadt Fachbereiche
Immissionsschutz und Untere Naturschutzbehörde vom
21.08.2014, Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014,
Bayerischer Bauernverband vom 29.08. bzw. 01.12.2014), gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
§ 7 Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Zustellung
des Gebührenbescheides fällig.
(2) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres
Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November fällig.
Beträgt die Gebühr weniger als 15 € im Jahr wird der
Jahresbetrag jeweils am 15. August fällig. Beträgt die
Gebühr weniger als 30 € im Jahr wird der Jahresbetrag
jeweils zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig.
26.05.2015 bis 26.06.2015
im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325
Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen
Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
§ 8 Meldepflicht
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen
der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung
sein können, der Gemeinde unverzüglich zu melden und auf
Verlangen darüber nähere Auskunft zu geben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Bebauungsplan „Heppstädt I“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07. und
15.10.2014. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und
Pflanzen, den Boden, das Wasser und das Landschaftsbild geprüft.
§ 9 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2014 außer Kraft.
Ort, Datum
Adelsdorf, 07.05.2015
Gemeinde Adelsdorf
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Schutzgut
Mensch
Art der vorhandenen Information
Stellungnahme Joachim und Rainer Hansen vom 21.08.2014,
wonach die von ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
ausgehenden Emissionen von den Grundstückseigentümern
entschädigungslos zu dulden sind. Laut Stellungnahme Büro
Stadt & Land vom 15.10.2014, birgt die große Entfernung erfahrungsgemäß keine Beeinträchtigungen. Stellungnahme Dr.
Dr. Thomas Kühnl vom 01.12.2014, wonach erheblicher
Mehrverkehr Probleme verursache. Siehe hierzu Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach die
Funktion der vorhandenen Straße nicht beeinflusst wird.
Stellungnahme Jörg Schülein vom 29.08.2014 Ziffer 2.1 und
2.2 Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet und
Ziffer 6 Immissionsschutz bzw. vom 01.12.2014 Ziffer 2.3 und
4.1.1. Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet bzw.
Ziffer 8 Immissionsschutz. Laut Umweltbericht sind jedoch
keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Siehe hierzu auch Stellungnahmen Büro Stadt & Land vom
15.10.2014 Ziffer 2.1, 2.2 und 6.1 und 6.2, und vom 06.05.2015,
wonach sich die landwirtschaftlichen Betriebe in einer unkritischer Entfernung befinden und ein Schallgutachten nicht
erforderlich ist. Eine Festsetzung des neuen Gebietes als
Mischgebiet würde außerdem die bestehenden Wohnverhältnisse verschlechtern, da auch gewerbliche Betriebe zulässig
wären. Stellungnahme LRA Erlangen-Höchstadt Sachgebiet
Immissionsschutz vom 21.08.2014, wonach mit Geruchs-,
Lärm- und Staubbelästigungen durch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu rechnen ist. Laut Umweltbericht befinden sich keine gewerblichen oder landwirtschaftlichen
Betriebe in unmittelbarer Nachbarschaft. Auch ist mit
Grenzwertüberschreitungen durch die umgebende Bebauung
nicht zu rechnen.
Hinweise zur Anbringung von Geräten wurden in die
Begründung aufgenommen, Hinweise zu den Immissionsrichtwerten wurden als textliche Hinweise in den Planteil aufgenommen.
Auch Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom
29.08. und 01.12.2014, wonach durch die Aufstellung des
Aufstellung des Bebauungsplans
„Heppstädt I“ mit integriertem
Grünordnungsplan, Begründung und
Umweltbericht
Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit nach
§§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am
06.05.2015, den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht der
Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, jeweils in der
Fassung vom 06.05.2015 gebilligt und die erneute öffentliche
Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB, beschlossen.
Die erneute Auslegung ist notwendig, da die Planung grundsätzlich geändert wurde, in erster Linie die Erschließung.
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Heppstädt, westlich
der Stichstraße Heppstädt, nördlich der Kreisstraße ERH 35
und östlich des Flurbereinigungswegs Fl. Nr. 149, Gemarkung
Heppstädt. Es umfasst Teilflächen des Grundstücks Fl. Nr. 1,
Gemarkung Heppstädt, mit einer Gesamtfläche von ca.
3.759 m².
Der Geltungsbereich der Änderung ist wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke Fl. Nr. 150 und Fl. Nr. 1/2,
Heppstädt 31, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Osten durch
die Grundstücke Fl. Nrn. 1/1, Heppstädt 32, 1/2, Heppstädt
31 und 2, Stichstraße Heppstädt, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Westen durch das Grundstück Fl. Nr. 150, Gemarkung Heppstädt und im Süden durch die Grundstücke
Restfläche Fl. Nr. 1 und Fl. Nr. 1/3, Heppstädt 34, jeweils
Gemarkung Heppstädt.
3
von Ökokontoflächen der Gemeinde Adelsdorf. Die Eingriffe
durch den Bebauungsplan sind damit ausgeglichen.
Bebauungsplanes die Belange der Landwirtschaft berührt
sind und es möglicherweise zu Konflikten zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet kommt. Hierzu Stellungnahme
Planungsbüro Stadt & Land vom 15.10.2014, laut derer unter
anderem über eine Erweiterung des Pferdepensionsbetriebs
Hansen nichts bekannt ist und dieser Betrieb außerdem außerhalb der Hauptwindrichtung liegt. Laut Umweltbericht
besitzt das Plangebiet keine nennenswerte Bedeutung für die
örtliche Naherholung. Von der geplanten Bebauung gehen
keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Umwelt aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - zu dem Entwurf
abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach
§ 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht
von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel hierzu wird den Trägern öffentlicher Belange nach
§§ 4 Abs. 2 i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Schutzgut
Tiere und Pflanzen
Art der vorhandenen Information
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich, da die direkt betroffenen Flächen insgesamt eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzenarten
besitzen. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ist im Umweltbericht enthalten. Die Eingriffe werden durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Die durch das
Planungsvorhaben betroffenen Flächen besitzen insgesamt
eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und für die
Lebensraumvernetzung.
Schutzgut
Boden
Art der vorhandenen Information
Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom
29.08.2014 bzw. 11.11.2014, Schutzgut Boden, ist auf eine bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten zu achten. Auf
den besonderen Schutz des Mutterbodens ist hinzuweisen.
Hierzu Stellungnahme Planungsbüro Stadt & Land vom
06.05.2015, laut derer unter anderem die Hinweise zum
Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen werden
Laut Umweltbericht, Bodenschätzungskarte mittlere bis hohe
Beeinträchtigung durch Versiegelung, mittlere bis hohe
Beeinträchtigung durch Verlust von Böden mit mittlerer bis
hoher Nutzungseignung.
Gemeinde Adelsdorf
Geltungsbereich Bebauungsplan Heppstädt I
Maßstab 1 : 1000
3759m²
Schutzgut
Wasser
Art der vorhandenen Information
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 29.08.
bzw. 11.11.2014 Abwasserbeseitigung. Hiernach muss das
Gebiet im Trennsystem entwässert werden. Zisternen werden
befürwortet. Hierzu Stellungnahme Planungsbüro Stadt &
Land vom 06.05.2015, laut derer die Hinweise zum
Grundwasser und zur Geothermie in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Laut Begründung zum Bebauungsplan
wird die Abwasserentsorgung im Trennsystem erfolgen. Laut
Umweltbericht sind keine Gewässer vorhanden, mittlere bis
hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung. Eine besondere
Bedeutung des Planungsgebietes für die Wasserversorgung
besteht nicht. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der
Schutzzonen einer Trinkwasserversorgung.
Stand: 06.05.2015
Adelsdorf, den 12.05.2015
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND
7. Änderung Matthias
desRühlFlächennutzungsund
Dipl.-Ing. (TU) Stadtplaner ByAK (SRL)
91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30
Landschaftsplans
mit Erläuterungsbericht
Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23
[email protected]
der Gemeinde
Adelsdorfwww.stadtundland.net
im Bereich des
Ortsteils Heppstädt, Gemarkung Heppstädt
Schutzgut
Klima
Art der vorhandenen Information
Umweltbericht: Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebiets gibt es keine signifikante Beeinträchtigung
Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am
06.05.2015, die Entwurfsplanung zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Erläuterungs- und
Umweltbericht, der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land,
Neustadt, jeweils in der Fassung vom 06.05.2015 gebilligt und
die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4a
Abs. 3 BauGB, beschlossen.
Schutzgut
Landschaftsbild
Art der vorhandenen Information
Im Umweltbericht Hinweis auf eingriffsmindernde Maßnahmen wie z. B. punktuelle Pflanzungen von Einzelbäumen
und Strauchgruppen am westlichen und nördlichen Rand des
Plangebietes. Eine gewisse Fernwirkung des Plangebiets ist
gegeben.
Die erneute Auslegung ist notwendig, da die Planung grundsätzlich geändert wurde, in erster Linie die Erschließung.
Insgesamt verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf
Natur und Landschaft. Der aufgrund der Eingriffsbilanz ermittelte Ausgleichsbedarf erfolgt durch Inanspruchnahme
Vorgesehen ist für diesen Bereich anstelle der bisherigen
Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Misch-
4
gebiet die künftige Ausweisung einer Wohnbaufläche (Teilfläche Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt) bzw. „Fläche für den
Verkehr“ (Teilfläche Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt)
planes die Belange der Landwirtschaft berührt sind und es
möglicherweise zu Konflikten zwischen Landwirtschaft und
Wohngebiet kommt und Stellungnahme Planungsbüro Stadt
& Land hierzu vom 15.10.2014 und 06.05.2015, wonach bei
einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung keine Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung eintreten. Laut
Umweltbericht besitzt das Plangebiet keine nennenswerte
Bedeutung für die örtliche Naherholung. Von der geplanten
Bebauung gehen keine nennenswerten Beeinträchtigungen
aus.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Heppstädt, westlich
der Stichstraße Heppstädt, nördlich der Kreisstraße ERH 35
und östlich des Flurbereinigungswegs Fl. Nr. 149, Gemarkung
Heppstädt. Es umfasst das Grundstück Teilfläche Fl. Nr. 1,
Gemarkung Heppstädt, mit einer Gesamtfläche von ca.
3.760 m².
Der Geltungsbereich der Änderung ist wie folgt umgrenzt:
Schutzgut
Tiere und Pflanzen
Art der vorhandenen Information
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich, eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ist im Umweltbericht
enthalten. Die Eingriffe werden durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Die betroffene Fläche hat
nur geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere. Gefährdete
Pflanzen sind nicht zu erwarten.
Im Norden durch die Grundstücke Fl. Nr. 150 und Fl. Nr. 1/2,
Heppstädt 31, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Osten durch
die Grundstücke Fl. Nr. 1/1, Heppstädt 32, Fl. Nr. 1/2,
Heppstädt 31 und Fl. Nr. 2, Stichstraße Heppstädt, jeweils
Gemarkung Heppstädt, im Westen durch das Grundstück Fl.
Nr. 150, Gemarkung Heppstädt und im Süden durch die
Grundstücke Restfläche Fl. Nr. 1 und Fl. Nr. 1/3, Heppstädt
34, jeweils Gemarkung Heppstädt.
Schutzgut
Boden
Art der vorhandenen Information
Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom
29.08.2014 bzw. 11.11.2014 Schutzgut Boden, ist auf eine bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten zu achten. Hierzu
Umweltbericht, Bodenschätzungskarte (mittlere bis hohe
Beeinträchtigung durch Versiegelung, mittlere bis hohe
Beeinträchtigung durch Verlust von Böden mit mittlerer bis
hoher Nutzungseignung) Siehe auch Stellungnahme Büro
Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach die Hinweise, soweit
sie den FNP betreffen in die Begründung aufgenommen werden.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (Anlage).
Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 06.05.2015 liegt
nebst Erläuterungs- und Umweltbericht, sowie mit den bereits
vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
(Jörg Schülein vom 29.08. und 01.12.2014, Landratsamt
Erlangen-Höchstadt vom 21.08. und 09.12.2014, Bayerischer
Bauernverband vom 29.08. bzw. 01.12.2014, Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014), gemäß §§ 3 Abs. 2
und 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
26.05.2015 bis 26.06.2015
Schutzgut
Wasser
Art der vorhandenen Information
Laut Umweltbericht keine Gewässer vorhanden, mittlere bis
hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung. Eine besondere
Bedeutung des Planungsgebietes für die Wasserversorgung
besteht nicht. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der
Schutzzonen einer Trinkwasserversorgung. Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014, sind
Entwässerungsanlagen der oberhalb gelegenen Flächen ggfls
so umzubauen, dass ihre Funktion erhalten bleibt. Siehe hierzu
Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach
die Hinweise, soweit sie den FNP betreffen in die Begründung
aufgenommen werden.
im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325
Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen
Geschäftszeiten öffentlich aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.
und 15.10.2014. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und
Pflanzen, den Boden, das Klima, das Wasser und das
Landschaftsbild geprüft (Umweltbericht Stand 23.07. bzw.
15.10.2014).
Schutzgut
Klima
Art der vorhandenen Information
Laut Umweltbericht: Aufgrund der geringen Größe des
Planungsgebietes gibt es keine signifikante Beeinträchtigung.
Auch keine signifikante Bedeutung für lokale Klimafunktionen.
Schutzgut
Mensch
Art der vorhandenen Information
Stellungnahme Jörg Schülein vom 29.08.2014 Ziffer 2.1 und
2.2 Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet und
Ziffer 5 Immissionsschutz/ Stellungnahme Jörg Schülein vom
01.12.2014 Ziffer 2.1 und 2.2 und Ziffer 5 Immissionsschutz.
Laut Begründung mit Umweltbericht zur 7. Änderung des
FNP sind jedoch keine Beeinträchtigungen zu erwarten bzw.
sind voraussichtlich keine Schallschutzmaßnahmen im Gebiet
erforderlich. Außerdem Stellungnahme Büro Stadt & Land
vom 15.10.2014 und 06.05.2015, wonach der südlich der
Kreisstraße befindliche Pensionspferdebetrieb Hansen für ein
Wohngebiet nicht störend ist und alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe sich in einer unkritischen Entfernung befinden.
Außerdem gehen von ordnungsgemäß bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen keine Beeinträchtigungen aus.
Stellungnahme LRA Erlangen-Höchstadt vom 21.08.2014,
wonach die Angaben zum Klimaschutz in die Begründung
aufzunehmen sind. Dies wurde veranlasst. Auch Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband vom 29.08. und
01.12.2014, wonach durch die Aufstellung des Bebauungs-
Schutzgut
Landschaftsbild
Art der vorhandenen Information
Gewisse Fernwirkung des Plangebietes ist gegeben.
Im Umweltbericht Hinweis auf eingriffsmindernde Maßnahmen wie z. B. punktuelle Pflanzungen von Einzelbäumen
und Strauchgruppen am westlichen und nördlichen Rand des
Plangebietes.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - zu dem Entwurf
abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach
§ 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
5
Gemeinde Adelsdorf
Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
Maßstab 1 : 5000 des Bauleitplans nicht
von Bedeutung ist. Ferner ist bei Aufstellung eines Bebauungsplans ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
Adelsdorf
oder verspätet geltendGemeinde
gemacht
wurden, aber hätten geltend
Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I
gemacht werden
können.
Maßstab 1 : 5000
Parallel hierzu wird den Trägern öffentlicher Belange nach
§§ 4 Abs. 2 i. V. m 4a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
programm beteiligen möchten, einen schriftlichen Vorschlag
über die geplanten Aktivitäten bis zum 05.06.2015 vorzulegen,
gerne auch per Mail an [email protected] oder
Fax: 09195/9432-190.
Bedanken möchten wir uns bereits jetzt bei den teilnehmenden
Vereinen/Organisationen für ihre Bemühungen und das
Engagement.
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Gemeinde Adelsdorf
Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I
Maßstab 1 : 5000
Dorffest 2015
Kinderflohmarkt im Schlossgarten
Am Sonntag, den 14.06.2015 findet im Rahmen des
Dorffestes ein Kinderflohmarkt im Schlossgarten statt.
Für die Organisation ist der Jugendbeauftragte der
Gemeinde Adelsdorf, Herr Hans Kuhn, verantwortlich.
Wer sich gerne am Flohmarkt beteiligen möchte, meldet
sich bitte per E-Mail bei Herrn Kuhn unter:
[email protected].
Stand: 06.05.2015
Adelsdorf, den 12.05.2015
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND
Sitzung desStand:
Ausschusses
„Bau,
06.05.2015
Infrastruktur und Umwelt“
Kläranlage Adelsdorf
Matthias Rühl Dipl.-Ing. (TU) ByAK Stadtplaner (SRL)
91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30
In der Kalenderwoche 21 kann es auf Grund der Leerung
der Schlammbecken zu Geruchsbelästigungen kommen.
Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23
[email protected]
www.stadtundland.net
Bauanträge, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses
„Bau-, Infrastruktur und Umwelt“ behandelt werden sollen,
sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis Freitag,
Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND
29.05.2015, bis 12.00
Uhr
imDipl.-Ing.
Bauamt,
Zimmer Nr. 1.07 oder
Matthias
Rühl06.05.2015
(TU) ByAK Stadtplaner (SRL)
Stand:
1.08, einzureichen. 91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30
Wir bitten um Verständnis.
Homepage aktuell
Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23
Adelsdorf, 12.05.2015
i.A. Peter Müller
[email protected] www.stadtundland.net
Verwaltungsamtsrat
www.adelsdorf.de
Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND
Öffentliche Bekanntmachung
Webbörsen:
Besuchen Sie unsere Börsen. Vielleicht werden Sie fündig!
1. Kostenfreie Wohnungs- und Bauplatzbörse
2. Kostenfreie Stellen- und Lehrstellenbörse
Matthias Rühl Dipl.-Ing. (TU) ByAK Stadtplaner (SRL)
91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30
Am Mittwoch,
20.05.2015, um 18.00 Uhr
Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23
findet im Sitzungssaal
(2. OG)
des Rathauses
[email protected]
www.stadtundland.net
die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
mit folgender Tagesordnung statt.
Gewerbedatenbank
Als Firma oder Gewerbetreibender können Sie Ihr Gewerbe
bzw. Produkt auf der Homepage veröffentlichen.
Unsere Mitarbeiterin Frau Schulz hilft Ihnen gerne weiter
[email protected].
1 Defizitgewährung an katholische KiTa
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
2 Bekanntgabe und Fragestunde
Noch mehr Informationen für unsere Bürger unter:
www.adelsdorf.de (Gemeinde Adelsdorf)
www.vs-adelsdorf.de (Volksschule Adelsdorf)
www.logo-adelsdorf.de (Schulkindbetreuung)
www.vhs-adelsdorf.de (Volkshochschule)
www.regenbogen-adelsdorf.de (Kindergarten)
www.Energiegesellschaft-adelsdorf.de (Tochterunternehmen)
www.stiftung-schloss-adelsdorf.de (Gemeindliche Stiftung)
Die Bevölkerung wird zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Adelsdorf, 11.05.2015
Gemeinde
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Gemeinde Info
Ferienprogramm
der Gemeinde Adelsdorf
Abfallentsorgung
Auch in diesen Sommerferien, 01.08.2015 bis 14.09.2015, soll
wieder ein buntes Ferienprogramm für alle Kinder im
Gemeindegebiet stattfinden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich wieder zahlreiche
Vereine bereit erklären würden, bei der Gestaltung des
Ferienprogramms mitzuwirken.
Wir bitten alle die sich an der Ausgestaltung am Ferien-
Problemabfallsammlung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Problemmüllsammlung für das 1. Halbjahr 2015 findet
statt:
Dienstag, 26.05.2015 von 15.00 - 17.00 Uhr
(Adelsdorf, Bauhof, Hauptstraße 39)
6
I Imprägniermittel, Insektenvernichtungsmittel
J Jodverbindungen
K Kalkreiniger, Klebstoffreste, Kleinkondensatoren (PCBhaltig), Knopfzellen, Kosmetika
L Laborchemikalien z.B. aus Experimentierkästen, Lacke,
Lasuren, Laugen und Salze, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittelreste
M Metallputzmittel, Möbelpolitur
N Nagellack, Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung
O Ölbindemittel, Ölfilter, Öldosen, ölige Putzlappen, öl- und
fetthaltige Abfälle
P Pflanzenschutzmittel, PU-Montageschaumdosen
Q Quecksilber
R Reinigungsmittelreste
S Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spritzmittel,
schwermetallhaltige Abfälle
T Thermometer, Trockenbatterien
U Unkrautvernichtungsmittel, Unterbodenschutz
V Verdünner
W Waschbenzin, WC-Reiniger
In den meisten Haushalten fallen immer noch schadstoffhaltige
Abfälle an die nicht über die Rest- bzw. Sperrmüllabfuhr, das
Abwasser oder durch Verbrennen beseitigt werden dürfen.
Bitte bringen Sie daher Ihren Problemabfall zu den Sammelstellen. Sie helfen dadurch mit eine Gefährdung der Umwelt
zu vermeiden. Die Anlieferungen aus Privathaushalten und
Kleingewerbe sind kostenfrei (Ausnahme Altreifen).
Bitte überlegen Sie bereits beim Ankauf ob Sie schadstoffhaltige Erzeugnisse nicht durch umweltfreundlichere Produkte
ersetzen können. Bedenken Sie auch dass giftige Abfallstoffe
oft erst gar nicht entstehen müssen wenn Sie nur die Menge
kaufen die unbedingt benötigt wird.
Bitte beachten Sie bei der Problemmüllanlieferung folgende
Hinweise:
• Vor Beginn und nach Abschluss einer Sammlung dürfen
keine Problemabfallstoffe an der Sammelstelle angeliefert
bzw. abgestellt werden um das Unfallrisiko zu minimieren.
• Die angelieferten Problemabfälle dürfen haushaltsübliche
Kleinmengen (Kofferraumladung) nicht überschreiten. Sie
sollten an den Sammelplätzen nur vorsortiert übergeben
werden.
•Flüssige Problemabfälle müssen in geschlossenen Behältnissen angeliefert werden; sie können nicht umgefüllt werden (Ausnahme: Kleinmengen Altöl). Schadstoffhaltige
Flüssigkeiten dürfen keinesfalls zusammengeschüttet werden um chemische Reaktionen zu vermeiden (Ausnahme:
Dispersionsfarben).
• Altöl wird bei den Sammlungen nur noch in Ausnahmefällen
bis maximal 10 Litern angenommen. Alle Öl-Verkaufsstellen
sind verpflichtet gebrauchtes Motor- und Getriebeöl kostenlos vom Käufer zurückzunehmen.
• Die Annahme von unzerschnittenen Autoreifen ohne Felgen
- bis zu einem Durchmesser von 1,20 m - erfolgt gegen eine
Gebühr von 2,50 Euro pro Reifen. Alte Pkw- bzw. LkwReifen sollten möglichst über Reifendienste bzw. KfzWerkstätten dem Recycling zugeleitet werden.
• Auto- bzw. Starterbatterien werden nur in geringer Stückzahl bei den Sammlungen angenommen. Ausgediente Autobatterien können auch über den Batteriehandel bzw. KfzWerkstätten der Verwertung zugeführt werden
• Die Anlieferung von Laborchemikalien ist auf haushaltsübliche Kleinmengen begrenzt. Falls ausnahmsweise, z.B.
bei Auflösung von Chemikaliensammlungen in Schulen und
Apotheken, größere Mengen dieser Abfälle anfallen teilen
Sie dies bitte der Abfallberatung des Landkreises unter der
Telefonnummer 09193/20-597 bzw. 09193/20-589 rechtzeitig
vor dem Sammeltermin mit.
Folgende Stoffe sind von den Sammelaktionen ausgenommen:
• Radioaktive, infektiöse, explosive Abfallstoffe
• Elektrogeräte bzw. E-Schrott
Auch auf den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach,
Medbach/Höchstadt und der Umladestation im Erlanger
Hafen können schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen
Kleinmengen gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden.
Bildung, Kunst u. Allerlei
Karpfenland Aischgrund
Entwicklungskonzept Fischereiliche Lokale Aktionsgruppe
(FLAG)
Der Verein Karpfenland Aischgrund e.V. arbeitet derzeit an
der Erstellung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Es
sollen für das Fischwirtschaftsgebiet Aischgrund Ziele und
Maßnahmen entwickelt werden, die den Fortbestand und die
Nachhaltige Entwicklung der Aischgründer Teichwirtschaft
sichern und für die Anforderungen der Zukunft fit machen.
Wir laden Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, recht herzlich ein, an der Erarbeitung dieser Ziele bei einem Workshop
am
Donnerstag, den 28. Mai 2015, Beginn 18.30 Uhr, in der
Fortuna Kulturfabrik, Bahnhofstraße 9,
91315 Höchstadt/Aisch
Diese Problemabfälle werden bei den Sammelaktionen angenommen:
A Abbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Altmedikamente, Altreifen ohne Felge (bis zu 1,2 m Durchmesser),
Altöl: Motor- und Getriebeöl (max. 10 l), Autobatterien,
Autopflegemittelreste
B Backofenreiniger, Badreiniger, Batterien, Beizmittel, Bremsflüssigkeit,
C Chemikalien, Chromputzmittel
D Desinfektionsmittelreste, Dichtungsmassen, Düngemittelreste
E Energiesparlampen, Entfärber, Enteiserspray, Entroster,
Entwicklerbäder
F Farben, FCKW-haltige Spraydosen, Feuerlöscher mit
Restinhalten, Fixiersalzlösungen, Frost- und Rostschutzmittel, Fotochemikalien
G Glycerin, Grillreiniger
H Halogenlampen, Haushaltsbatterien, Herdputzmittel,
Herbizide, Heizölreste, Hg-Schalter, Holzschutzmittel
mitzuwirken. Folgende themenbezogene Workshops werden
angeboten und durchgeführt:
- Fischerei/Teichwirtschaft
- Wertschöpfung
- Tourismus
- Umwelt
- Kulturelles Erbe
- Sozialer Wohlstand
- Public Affairs / Öffentlichkeitsarbeit
Wir bitten um Ihre verbindliche Anmeldung zu dieser
Versammlung am Donnerstag, den 28. Mai 2015, in der
Fortuna Kulturfabrik. Beginn 18.30 Uhr, Ende 22.30 Uhr.
Anmeldungen werden erbeten bis 26. Mai 2015 bei dem Verein
Karpfenland Aischgrund e.V., Obere Brauhausgasse 3, 91315
Höchstadt/Aisch, Telefon: 09193 - 626 158, Fax: 09193 - 626
149 oder per Mail: [email protected]
Gerald Brehm
1. Vorsitzender Karpfenland Aischgrund e.V.
7
Garten am Schloss Weissenstein in Pommersfelden statt. Es
werden rund 150 Aussteller vor Ort sein, die Sämereien,
Blumenzwiebeln, Pflanzenraritäten, Gartengeräte, Pflanzgefäße und kunsthandwerkliche Arbeiten anbieten. Die
Ausstellung ist täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr (Einlass bis
17.00 Uhr) geöffnet. Für jeden Gartenfreund eine gute
Gelegenheit, den eigenen Garten mit Neuanschaffungen zu
verschönern.
Michael Auer
1. Vorsitzender
LRA Erlangen-Höchstadt
Energieberatung für Haushalte aus Adelsdorf
und den Ortsteilen
Wann: Jeden dritten Donnerstag im Monat von 14-18 Uhr
Landratsamt in Höchstadt, Schlossberg 10, 91315
Wo:
Höchstadt
Beratungsgebühr: 5,- €/halbe Stunde
Auch Gebäude-Check am Wohnhaus möglich: 20,- €
Anmeldungen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Ulrike
Saul, Tel. 09131/803-380299
Amtlicher Teil
Förderkreis der Roten-KreuzGemeinschaft Adelsdorf e.V.
Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung
Am Mittwoch, dem 27.05.2015, 19.30 Uhr, Drei-Kronen,
Adelsdorf
Vereine, Parteien und Verbände
TAGESORDNUNG
01)Begrüßung
02)Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
03)Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
04)Protokoll der letzten Hauptversammlung
(liegt schriftlich aus), Sylvia Plack
05)Rechenschaftsbericht des 1.Vorsitzenden
06)Bericht der BRK Bereitschaft
07)Bericht Kontaktgruppe CRI Uggiate Trevano
(Spörlein Margit, Plack G.)
08)Bericht der Kassiererin, Bettina Pöschl
09)Bericht der Kassenprüfer
10)Wünsche und Anträge
RSC Adelsdorf e.V.
Nächster Radtreff: Dienstag, 19.5.15
Treffpunkt: SC Sportheim Adelsdorf um 18.00 Uhr
Streckenlänge/-verlauf: ca. 38 km
Adelsd.-Zentbechh.-Schnaid-Großbuchfeld-Seußling-Altend.Eggolsh.-Neuses-Trailsd.-Hallernd.-Lauf-Adelsd.
Tour-Guide: Birgit Dürrbeck
Kirchliche Nachrichten
Freitagstouren mit Gerd de Groot: Treffpunkt immer freitags
um 13.30 Uhr am Sportheim Adelsdorf.
Herzlich willkommen sind alle Mitglieder sowie Radsportfreunde der Gemeinde.
gez. Die Vorstandschaft
Monatsrückblick
Musik- und Gesangverein
Es ergeht herzliche Einladung
Adelsdorf e.V.
Uwe Pöschl
1. Vorsitzender
Amtlicher
Teil
Skiclub Hemhofen e.V.
www.mgv-adelsdorf.de
Ein herzliches DANKE an die Organisatoren unserer diesjährigen 4-Tagesfahrt in die ehemalige Montanstadt Essen mit
Zwischenstopps in den historischen Fachwerkstädten
Limburg auf der Hinfahrt und Wetzlar auf der Rückfahrt.
Ein Danke auch an den Kirchenchor St. Cäcilia in EssenHorst, der uns köstlich bewirtete. Unser Dank gilt aber auch
allen Teilnehmern, ob aktives oder passives Chormitglied oder
einfach nur Fan unseres Musik- und Gesangvereins. Diese
Fahrt war rundum gelungen, auch weil die 78 Personen große
Gruppe hervorragend zusammen harmonierte.
Wir freuen uns jetzt schon auf die nächste gemeinsame
Chorfahrt in 2 Jahren und sind gespannt, wer uns dann seine
Heimat näherbringen wird. Haben auch Sie Interesse, in unseren Chören mitzusingen, besuchen Sie doch einfach eine
Chorprobe und lassen Sie sich anstecken. Infos finden Sie unter www.mgv-adelsdorf.de. Trau dich und sing mit uns.
Mit freundlichem Sangesgruß
Die Vorstandschaft
[email protected]
www.skiclub-hemhofen.de
Traditionelle Radtour zum Berg!
Auch in diesem Jahr findet unsere traditionelle Radtour zum
Berg statt. Treffpunkt für alle Radler ist am 25.05.2015 um
08.00 Uhr an der Schule Hemhofen. Diejenigen, die nicht mit
dem Rad kommen möchten, können trotzdem zum Berg kommen. Unser Treffpunkt ist der Entlaskeller.
Die Radfahrer werden gegen 09.00 Uhr dort eintreffen und
einen Platz für die anderen freihalten.
Wir freuen uns auf euer Kommen.
Die Vorstandschaft
Vereine, Parteien und Verbände
Kirchliche Nachrichten
Geflügelzuchtverein Adelsdorf
Arbeitseinsatz am Vereinsheim
Liebe Mitglieder,
zu unserem zweiten Arbeitseinsatz in diesem Jahr treffen wir
uns am Samstag, 16. Mai ab 9.00 Uhr am Vereinsheim in
Wiesendorf. Wir müssen das Dach der Holzlagerhalle noch
fertigstellen und auch das Käfiglager wartet auf eine
Säuberung. Willkommen ist jeder, der uns tatkräftig unterstützen möchte.
Die Vorstandschaft
Gottesdienstordnung
St. Stephanus
vom 16. - 24.05.2015
Samstag, 16. Mai
18.00 Uhr Zeckern: Rosenkranz
18.30 Uhr Zeckern: VAM
f. † Maria Hümmer u. Ang., f. † Anna Peßler u.
Kunigunda Heumann, f. † Eltern, Franz u. Konrad
Geier u. † Alois u. Eltern Seelmann, f. † Johann
Kowolik u. f. † Rita Lankes
18.30 Uhr Adelsdorf: Wort-Gottes-Feier
Monatsrückblick
Verein der Heimat- und Gartenfreunde
Fazination Garten vom 15. - 17. Mai in Pommersfelden
Vom 15. - 17. Mai findet wieder der Gartenmarkt Faszination
8
Sonntag, 17. Mai
10.00 Uhr Adelsdorf: Festgottesdienst zur Jubelkommunion
Dienstag, 19. Mai
08.25 Uhr Adelsdorf: Rosenkranz
09.00 Uhr Adelsdorf: Hausfrauenmesse
f. † Erwin Dötzer u. Eltern, f. † Theodor Stillrich
u. Schmitt, f. † d. Fam. Sowa u. f. † Mönius u. Ang.
19.00 Uhr Zeckern: Maiandacht
Mittwoch, 20. Mai
18.00 Uhr Adelsdorf: Schülergottesdienst
Donnerstag, 21. Mai
18.30 Uhr Adelsdorf: Maiandacht
19.00 Uhr Zeckern: Maiandacht
19.00 Uhr Weppersdorf: Hl. Messe f. † Margit Kupfer u. Ang.,
f. † Pater Helmut Mauser u. Schwester Wendeline
u. f. † Eltern Dippacher u. Kainer
Freitag, 22. Mai
18.00 Uhr Adelsdorf: Dankgottesdienst der Firmlinge
Samstag, 23. Mai
18.00 Uhr Zeckern: Rosenkranz
18.30 Uhr Zeckern: VAM
f. † Gunda u. Baptist Münch, f. † Baumüller, Göller
u. Bermuth u. f. † Dörner u. Nowecki
Sonntag, 24. Mai - PFINGSTEN
10.00 Uhr Adelsdorf: Hl. Messe f. † Kurt Lux, f. † Franz Höfer
u. Eltern, f. † Reiner Kurbjuhn, Eltern Schmitt u.
Boromissza u. f. † Kredel, Weiß u. Kunigunde
Gebhardt
Mit dem Fahrrad wollen wir zur Maiandacht des kath.
Frauenbundes in die Sankt Anna Kapelle fahren. Wir treffen
uns um 18.30 Uhr vor dem kath. Pfarrzentrum. Bei schlechtem
Wetter bilden wir Fahrgemeinschaften, Treffpunkt ebenfalls
vor dem Pfarrzentrum. Nach der Maiandacht gemütliches
Beisammensein im Landgasthaus Utz. Alle sind herzlich eingeladen.
Die Vorstandschaft
Termin des Diözesanverbandes Bamberg e.V.
16. Juni 2015
Auf den kahlen Hügeln lasse ich Ströme hervorbrechen und Quellen inmitten der Täler
(Jes.41, 18 )
Studientag nach dem Kneippschen Gesundheitskonzept
Ort:
Edith Stein Haus, Weisendorf
Höchstadter Str. 4
Beginn: 09.30 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
Kosten: 10,00 € pro Teilnehmer für Seminargebühr und
Verpflegung
Wir bitten bei Interesse um sofortige Anmeldung bei Frau
Renate Michel, Tel. 1429, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Stellenausschreibung
Die kath. Kirchenstiftung St. Stephanus Adelsdorf sucht für
ihre 5-gruppige Kindertagesstätte Sancta Maria
zum 01. September 2015
befristet bis 31. August 2016
als Leitung einer Kindergartengruppe
St. Laurentius
eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in
in Vollzeit (39 Std./Wo)
oder
zwei staatl. anerkannte Erzieher/innen
in Teilzeit.
vom 17.05.2015 - 24.05.2015
Sonntag, 17. Mai
08.30 Uhr Aisch: Hl. Messe
2. Gottesdienst f. † Emil Schmaß, f. † Albin Fischer
u. Ang., f. † Baptist Führer u. f. † Maria Gall
Montag, 18. Mai
09.00 Uhr Aisch: Mütter beten
Dienstag, 19. Mai
19.00 Uhr Aisch: Mainandacht
(gestaltet vom Pfarrgemeinderat)
Samstag, 23. Mai
12.30 Uhr Aisch: Trauung Johannes Herold - Heike Düchert
Sonntag, 24. Mai - PFINGSTEN
08.30 Uhr Aisch: Pfarrgottesdienst
Wenn Sie Freude und Interesse daran haben,
⁃ Kinder auf ihrem Entwicklungsweg liebevoll zu begleiten
und aktiv zu unterstützen,
⁃ Mitverantwortung für die pädagogische Arbeit in unserem
3-gruppigen Kindergartenbereich zu übernehmen und diese
mitzugestalten,
⁃ sich in ein aktives und lebendiges Team einzubringen
⁃ und wenn Sie eine positive Grundeinstellung zur christlichen
Kirche und ihren Werten mitbringen,
dann erwarten Sie bei uns
⁃ eine neue, moderne Einrichtung mit 3 Kindergartengruppen
á 25 Kinder im Alter von 2,5 – 6 Jahren sowie 2 Krippengruppen,
⁃ ein freundliches, offenes und kollegiales Arbeitsklima,
⁃ Vergütung entsprechend den Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD).
Pfarreiengemeinschaft Adelsdorf - Aisch
Katholische Pfarrämter St. Stephanus
und St. Laurentius
Hauptstraße 12
91325 Adelsdorf
Telefon: 09195 7296
Fax: 09195 5431
E-Mail: [email protected]
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 29. Mai 2015 schriftlich oder per Mail an
Öffnungszeiten:
Dienstag:
09.30 Uhr - 12.00 Uhr
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:
09.30 Uhr - 14.00 Uhr
Kath. Kindertagesstätte Sancta Maria
z.Hd. Frau Weller
Konrad-Adenauer-Str. 15
91325 Adelsdorf
[email protected]
Tel. 09195 - 922 997 0
Tanzkreis Ü50
Liebe Tanzbegeisterte,
unser nächstes Treffen ist wieder am 19.5. von 14.30 - 16.00
Uhr im kath. Pfarrzentrum in Adelsdorf. Wir freuen uns auf
Euer Kommen, ganz besonders auf neue Tanzbegeisterte.
Herzliche Grüße, Silvia Fischkal und Maria Müller
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Gesamtleitung Frau Weller
gerne zur Verfügung.
Katholischer Frauenbund
Sonntag, 17.05.2015
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst in Neuhaus
(Prädikant Batz )
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Matthäus Neuhaus
Maiandacht in Weppersdorf am Montag, 18. Mai 2015 um
19.00 Uhr.
9
Montag, 18.05.2015
19.00 Uhr Konfirmanden-Elternabend im Gemeindezentrum
in Adelsdorf
20.00 Uhr Posaunenchor
Für unseren Mitarbeiter und Wochenendheimfahrer suchen wir ein
möbliertes Zimmer oder kleine Wohnung bis 300,00 Euro, ab Juni
2015, in Höchstadt oder Umgebung.
ArjoHuntleigh GmbH, Lappacher Weg 30, 91315 Höchstadt
Dienstag, 19.05.2015
19.00 Uhr Frauenkreis
20.00 Uhr Singkreis
Kontakt: Andreas Hadzik
Telefon: 09139-63 88 39
Mail: [email protected]
Mittwoch, 20.05.2015
18.30 Uhr Gottesdienst bei den Barmherzigen Brüdern in
Gremsdorf (Pfr. Arnold)
Donnerstag, 21.05.2015
16.30 Uhr Kid’s-Treff im Gemeindezentrum in Adelsdorf
19.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung im Gemeindezentrum in
Adelsdorf
Stress & Burnout
Fachberatung/Coaching
(keine Psychotherapie)
Pfingstsonntag, 24.05.2015
09.00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Pfr. Arnold)
10.15 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum in Adelsdorf
(Pfr. Arnold)
- Zusammenhänge
erkennen um Ursachen
zu verstehen,
- Einschätzung und
Benennung wichtiger
Präventivmaßnahmen,
- Entwicklung von optimalen
und individuellen Präventivkonzepten,
- Krisenmanagement,
- Begleitung und
Unterstützung betroffener
Personen bei Ihrem
Gesundungsprozess
- Unterstützung bei einer
beruflichen Wiedereingliederung
auch:
- Vorträge zu Stress
und Burnout
Terminvereinbarung unter:
Pfingstmontag, 25.05.2015
10.00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Pfr. Lorentz)
Kindergottesdienst Neuhaus
Am Sonntag, 17.05.2015 um 10.00 Uhr ist wieder im Pfarrhaus
Kindergottesdienst. Unser Motto ist dieses Mal „Gottes schöne
Natur“! Wir werden eine Geschichte hören und uns von der
Natur beschenken lassen.
Wir freuen uns auf einen zahlreichen Besuch.
Euer Kigo Team Neuhaus
Kirchenvorstandssitzung
Am Donnerstag, den 21.05.2015 findet um 19.00 Uhr die
öffentliche Kirchenvorstandssitzung im Gemeindezentrum in
Adelsdorf statt.
Die Tagesordnung hängt rechtzeitig in den Schaukästen am
Pfarrhaus in Neuhaus und am Gemeindezentrum in Adelsdorf
zur Einsicht aus.
0176-806 640 42
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Praxisurlaub
Dr. med. Thomas Merz
Do. 21.05. bis Fr. 05.06.2015
Hemhofen, Tel. 09195/922 388
Drs. med. Birgit u. Andreas Dehm
Di. 26.05. bis Di. 09.06.2015
Adelsdorf, Tel. 09195/23 22
Dr. med. Rudolf Rauer
Di. 26.05. bis Fr. 29.05.2015
Oesdorf, Tel. 09190/995 112
Dr. med. Clemens Hoppe
Mo. 01.06. bis Fr. 05.06.2015
Heppstädt, Tel. 09195/921 855
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Müller-Erhard (09191/31212)
26.5.-29.5.: Hoppe/Seile/Müller-Erhard
1.6.-3.6.: Seile/Rauer/Müller-Erhard
5.6.: Rauer/Seile
8./9.6.: Hoppe/Rauer/Seile/Merz
Telefon: 0 91 95 / 15 30
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Bitte Ausweis mitbringen
Die SeBB GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Barmherzigen
Brüder gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH und ist zuständig
für Dienstleistungen im Service- und Reinigungsbereich, Betriebsgastronomie sowie für den Fahrdienst.
Der Behindertenhilfe GmbH der Barmherzigen Brüder in Bayern
gehören die Einrichtungen in Algasing, Gremsdorf, Malseneck,
Reichenbach und Straubing an.
Für die Einrichtung der Barmherzigen Brüder in Gremsdorf
suchen wir ab sofort
eine Küchenhilfe (w/m)
(in Vollzeit)
und
eine/n Mitarbeiter/in im Dienstleistungsbereich
Hauswirtschaft (Reinigung)
(auf geringfügiger Basis oder Teilzeit).
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens
05.06.2015 an:!
SeBB GmbH
Eustachius-Kugler-Str. 1
91350 Gremsdorf
[email protected]
!
Das Schönste, was ein Mensch
hinterlassen kann, ist ein Lächeln im
Gesicht derjenigen, die an ihn denken.
Jean-Pierre Féval
* 19. 1. 1947
!
!
ș 26. 4. 2015
Aisch
Du hast Deine letzte Reise angetreten -leider führte sie nicht
mehr nach Portugal.
Bis zum Schluss, hast Du Deinen französischen Dickkopf
durchgesetzt.
Wir sind froh, dass Du es überstanden hast und werden Dein
"altes ich" vermissen und uns an die schönen Zeiten mit Dir
erinnern.
Deine Familie
Heidemarie + Sandra + Jochen
+ David + Johanna
Jasmine Choron et Famille
Urnenbeisetzung am 20.5. um 10:30 am Aischer Friedhof
Praxisurlaub
Praxis Dr. med. E. Engelmayr
Facharzt für Allgemeinmedizin
Naturheilverfahren, Akupunktur
Hauptstr. 25, 91341 Röttenbach
09195-7626 · www.dr-engelmayr.de
Praxisurlaub vom 26.05.15 – 29.05.15
Vertretung haben:
Dres. Sperling/Posfey, Röttenbach, 0 91 95-995 555
Dr. Köhler, Hemhofen, 0 91 95-18 00
Dr. Reinhardt, Hemhofen, 0 91 95-22 62
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