Herausgegeben im Auftrag der Gemeinde Adelsdorf (Verantwortlich für den Inhalt) im Verlag Oscar Dennhardt, Schwarzenbacher Ring 5, 91315 Höchstadt/A., Telefon (0 91 93) 82 55, Fax 31 03 56. Jahrgang Adelsdorf, Freitag, 15. Mai 2015 Amtlicher Teil Wir sind für Sie da Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf www.adelsdorf.de Tel.: 09195/9432-0 Fax: 09195/9432-190 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Gemeinde Adelsdorf Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 16.30 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.30 Uhr 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Bereitschaftsdienst für Wasserwerk und Kläranlage der Gemeinde Adelsdorf: Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie uns bei Störungen unter der Mobil-Nr. 0151/18848001 Rettungsdienst Notrufe 112 Feuerwehr und Rettungsdienst die gemeinsame Notrufnummer bei Unfall, Notarzt, Brand, Techn. Hilfeleistung, sonstige Hilfe 110 Polizei bei Einbruch, Diebstahl, Überfall, Gewalttaten, Bedrohung, Amoklauf Medizinische Hilfe Unfall, Lebensbedrohende Erkrankung? Rettungsdienst Notarzt, Krankentransport, Bergrettung, Wasserrettung, diensthabende Apotheken Notruf 112 Nummer/KW 20 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt Chirurgen Servicenummer 116 117 (außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen) Telefonseelsorge 0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222 Kindernotruf 0800 111 0333 Elterntelefon 0800 111 0550 Frauennotruf 09131 209720 Zahnärztlicher Notfalldienst Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am Donnerstag, den 14.05.2015 und am Freitag, den 15.05.2015 Stefan Bieger, Rathgeberstraße 39, Herzogenaurach, Tel.-Nr. Praxis: 09132 40004 am Samstag, 16.05.2015 und am Sonntag, den 17.05.2015 Dr. Miriam Adler, An der Schütt 11, Herzogenaurach, Tel.-Nr. Praxis: 09132 4660 Dienstbereit: jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis 19.00 Uhr in der Praxis zusätzlich Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes 0.00 bis 24.00 Uhr. Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen Bereiche im Internet nachgelesen werden unter: http:/www.notdienst-zahn.de Apotheken-Notdienst für Röttenbach, Hemhofen, Adelsdorf, Heroldsbach, Hausen, Baiersdorf und Möhrendorf. Vom Freitag, den 15.05.2015, 08.30 Uhr bis Montag, den 18.05.2015, 08.30 Uhr außerhalb der normalen Öffnungszeiten: Mauritius-Apotheke, Röttenbach, Hauptstr. 3 a, 09195 94540 am Montag, den 18.05.2015, Marien-Apotheke, Adelsdorf, Bahnhofstr. 18, 09195 7244 am Dienstag, den 19.05.2015, Schloss-Apotheke, Hemhofen, Hauptstr. 32, 09195 7400 am Mittwoch, den 20.05.2015, St. Georg-Apotheke, Effeltrich, Hauptstr. 19, 09133 4048 am Donnerstag, den 21.05.2015, Stadt-Apotheke, Baiersdorf, Rathausplatz 2, 09133 2250 Der Notdienst endet während der Woche am darauffolgenden Tag um 8.30 Uhr. Alle Apotheken in obigen Orten haben sams- Freitag • Offener Malkreis (jeden letzten Freitag im Monat) von 16.0018.00 Uhr, Kontakt Sigrid Hinze (Tel. 0157/36574464) im Café Genial (Schule Adelsdorf) • Jugendtreff Bunker geöffnet von 18.00-21.00 Uhr, Freunde treffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str. 31c tags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Bitte versuchen Sie den Notdienst am Wochenende vorzugsweise von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie auch den Notdienstaushang in den einzelnen Apotheken, da hier evtl. Änderungen angekündigt werden. Wir gratulieren Wohnberatung durch Frau Köhler-Huter und ihre Kollegen Herrn Hammer und Herrn Haindl. Informationen im Rathaus (Tel. 09195/ 9432-181) oder im Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Tel. 09131/803-277) oder unter www.adelsdorf.de (Wohnberatung). Frau Kunigunda Galster, wohnhaft in Adelsdorf, Parkstr. 15 am 16.05.2015 zum 81. Geburtstag Herrn Johann Schreiner, wohnhaft in Adelsdorf, AdalbertStifter-Str. 1 am 16.05.2015 zum 74. Geburtstag Amtl. Bekanntmachungen Frau Ursula Weirich, wohnhaft in Adelsdorf, Thüringer Str. 30 am 16.05.2015 zum 72. Geburtstag Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (GS-SRS) Herrn Sebastian Bräunig, wohnhaft in Aisch, Alte Schulstr. 5 am 18.05.2015 zum 78. Geburtstag Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Adelsdorf folgende Frau Christa Brauner, wohnhaft in Adelsdorf, Albrecht-DürerStr. 1 am 20.05.2015 zum 70. Geburtstag Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr § 1 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigungsanstalt. Gemeindliche Nachrichten Anmeldung zur Eheschließung Kathrin Kronika und Robert Herbrich, beide wohnhaft in Neuhaus, Bucher Str. 5 § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungsanstalt benutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt verpflichtet ist (Grundstückseigentümer). (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (3) Die Straßenreinigungsgebühr ist eine grundstücksbezogene Benutzungsgebühr. Somit haftet das Grundstück für die Erfüllung der Forderung (öffentliche Last). Geburt in Forchheim Emma Stefanie Müller, Tochter von Christina und Holger Müller, beide wohnhaft in Weppersdorf, Weppersdorf 34 Sterbefall in Neuhaus Ilona Blumenthal, zuletzt wohnhaft in Neuhaus, Neuhauser Hauptstr. 38, im Alter von 47 Jahren § 3 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstücks und die Reinigungsklasse der Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt besteht. (2) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück. Die Reinigungsklasse ist in dem der Straßenreinigungssatzung als Anlage beigefügten Straßenverzeichnis festgelegt. Genial Generationen in Adelsdorf Die Angebote des Mehrgenerationenprojektes (Café Genial) finden im Raum E 0.2 der Grund- und Mittelschule Adelsdorf (Obere Bachgasse 21) statt. Kontakt: Tel: 09195/9432-197, E-Mail: [email protected] Dienstag • Offenes Generationencafé mit Gesellschaftsspielen von 14.00-16.30 Uhr im Café Genial (Schule Adelsdorf) § 4 Gebührensatz Die Gebühren betragen für die nach §3 Abs. 1 abgerundete Straßenfrontlänge je Meter vierteljährlich in der Reinigungsklasse III: 0,90 / 4 = 0,225 EUR Mittwoch • Seniorenessen ab 12.00 Uhr im Café am Marktplatz, Anmeldung erforderlich (Tel. 09195/9216210) Gericht: Nackenkoteletts mit Bratkartoffeln und Salat • Jugendtreff Bunker geöffnet von 18.00-21.00 Uhr, Freunde treffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str. 31c § 5 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendervierteljahres, im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines Kalendervierteljahres. Angefangene Kalendervierteljahre gelten als volle Kalendervierteljahre. Donnerstag • Offener Handarbeitskreis von 14.00-16.00 Uhr Kontakt Irmgard Heim (Tel. 09195/1649) im Café Genial (Schule Adelsdorf) • Ehrenamtlicher Fahrdienst zwischen 14.00-17.00 Uhr mit Anmeldung Tel. 0151/18848021 (Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes) • Computertreff, Übungs- und Fragestunde von 16.30-18.00 Uhr im Café Genial (Raum E 0.2 Mittelschule Adelsdorf) § 6 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstück (1) Ist ein Hinterlieger zugeordnet (§ 7 Abs. 2 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter), so entsteht für jeden Gebührenschuldner eine Gebühr in Höhe eines Bruchteils der für die Straßenfrontlänge des Vordergrundstücks anzusetzenden Gebühr. 2 Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (Anlage). (2) Jeder Gebührenschuldner hat dabei die für die Straßenfrontlänge des Vorderliegergrundstücks anzusetzende Gebühr zu gleichen Anteilen zu tragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, so können auf Antrag eines Gebührenschuldners die Anteile in demselben Verhältnis festgesetzt werden, in dem die Grundstücksflächen zueinander stehen. Der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich der genannten Grundstücke, liegt mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Joachim und Rainer Hansen vom 21.08.2014, Jörg Schülein vom 29.08. bzw. 01.12.2014, Landratsamt Erlangen-Höchstadt Fachbereiche Immissionsschutz und Untere Naturschutzbehörde vom 21.08.2014, Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014, Bayerischer Bauernverband vom 29.08. bzw. 01.12.2014), gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom § 7 Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (2) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Beträgt die Gebühr weniger als 15 € im Jahr wird der Jahresbetrag jeweils am 15. August fällig. Beträgt die Gebühr weniger als 30 € im Jahr wird der Jahresbetrag jeweils zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig. 26.05.2015 bis 26.06.2015 im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. § 8 Meldepflicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, der Gemeinde unverzüglich zu melden und auf Verlangen darüber nähere Auskunft zu geben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Bebauungsplan „Heppstädt I“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07. und 15.10.2014. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und das Landschaftsbild geprüft. § 9 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2014 außer Kraft. Ort, Datum Adelsdorf, 07.05.2015 Gemeinde Adelsdorf Karsten Fischkal 1. Bürgermeister Schutzgut Mensch Art der vorhandenen Information Stellungnahme Joachim und Rainer Hansen vom 21.08.2014, wonach die von ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Emissionen von den Grundstückseigentümern entschädigungslos zu dulden sind. Laut Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 15.10.2014, birgt die große Entfernung erfahrungsgemäß keine Beeinträchtigungen. Stellungnahme Dr. Dr. Thomas Kühnl vom 01.12.2014, wonach erheblicher Mehrverkehr Probleme verursache. Siehe hierzu Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach die Funktion der vorhandenen Straße nicht beeinflusst wird. Stellungnahme Jörg Schülein vom 29.08.2014 Ziffer 2.1 und 2.2 Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet und Ziffer 6 Immissionsschutz bzw. vom 01.12.2014 Ziffer 2.3 und 4.1.1. Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet bzw. Ziffer 8 Immissionsschutz. Laut Umweltbericht sind jedoch keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Siehe hierzu auch Stellungnahmen Büro Stadt & Land vom 15.10.2014 Ziffer 2.1, 2.2 und 6.1 und 6.2, und vom 06.05.2015, wonach sich die landwirtschaftlichen Betriebe in einer unkritischer Entfernung befinden und ein Schallgutachten nicht erforderlich ist. Eine Festsetzung des neuen Gebietes als Mischgebiet würde außerdem die bestehenden Wohnverhältnisse verschlechtern, da auch gewerbliche Betriebe zulässig wären. Stellungnahme LRA Erlangen-Höchstadt Sachgebiet Immissionsschutz vom 21.08.2014, wonach mit Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen durch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu rechnen ist. Laut Umweltbericht befinden sich keine gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebe in unmittelbarer Nachbarschaft. Auch ist mit Grenzwertüberschreitungen durch die umgebende Bebauung nicht zu rechnen. Hinweise zur Anbringung von Geräten wurden in die Begründung aufgenommen, Hinweise zu den Immissionsrichtwerten wurden als textliche Hinweise in den Planteil aufgenommen. Auch Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 29.08. und 01.12.2014, wonach durch die Aufstellung des Aufstellung des Bebauungsplans „Heppstädt I“ mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 06.05.2015, den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, jeweils in der Fassung vom 06.05.2015 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB, beschlossen. Die erneute Auslegung ist notwendig, da die Planung grundsätzlich geändert wurde, in erster Linie die Erschließung. Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Heppstädt, westlich der Stichstraße Heppstädt, nördlich der Kreisstraße ERH 35 und östlich des Flurbereinigungswegs Fl. Nr. 149, Gemarkung Heppstädt. Es umfasst Teilflächen des Grundstücks Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt, mit einer Gesamtfläche von ca. 3.759 m². Der Geltungsbereich der Änderung ist wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Grundstücke Fl. Nr. 150 und Fl. Nr. 1/2, Heppstädt 31, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Osten durch die Grundstücke Fl. Nrn. 1/1, Heppstädt 32, 1/2, Heppstädt 31 und 2, Stichstraße Heppstädt, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Westen durch das Grundstück Fl. Nr. 150, Gemarkung Heppstädt und im Süden durch die Grundstücke Restfläche Fl. Nr. 1 und Fl. Nr. 1/3, Heppstädt 34, jeweils Gemarkung Heppstädt. 3 von Ökokontoflächen der Gemeinde Adelsdorf. Die Eingriffe durch den Bebauungsplan sind damit ausgeglichen. Bebauungsplanes die Belange der Landwirtschaft berührt sind und es möglicherweise zu Konflikten zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet kommt. Hierzu Stellungnahme Planungsbüro Stadt & Land vom 15.10.2014, laut derer unter anderem über eine Erweiterung des Pferdepensionsbetriebs Hansen nichts bekannt ist und dieser Betrieb außerdem außerhalb der Hauptwindrichtung liegt. Laut Umweltbericht besitzt das Plangebiet keine nennenswerte Bedeutung für die örtliche Naherholung. Von der geplanten Bebauung gehen keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Umwelt aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - zu dem Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Parallel hierzu wird den Trägern öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Schutzgut Tiere und Pflanzen Art der vorhandenen Information Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich, da die direkt betroffenen Flächen insgesamt eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzenarten besitzen. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ist im Umweltbericht enthalten. Die Eingriffe werden durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Die durch das Planungsvorhaben betroffenen Flächen besitzen insgesamt eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und für die Lebensraumvernetzung. Schutzgut Boden Art der vorhandenen Information Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 29.08.2014 bzw. 11.11.2014, Schutzgut Boden, ist auf eine bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten zu achten. Auf den besonderen Schutz des Mutterbodens ist hinzuweisen. Hierzu Stellungnahme Planungsbüro Stadt & Land vom 06.05.2015, laut derer unter anderem die Hinweise zum Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen werden Laut Umweltbericht, Bodenschätzungskarte mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung, mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Verlust von Böden mit mittlerer bis hoher Nutzungseignung. Gemeinde Adelsdorf Geltungsbereich Bebauungsplan Heppstädt I Maßstab 1 : 1000 3759m² Schutzgut Wasser Art der vorhandenen Information Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 29.08. bzw. 11.11.2014 Abwasserbeseitigung. Hiernach muss das Gebiet im Trennsystem entwässert werden. Zisternen werden befürwortet. Hierzu Stellungnahme Planungsbüro Stadt & Land vom 06.05.2015, laut derer die Hinweise zum Grundwasser und zur Geothermie in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Laut Begründung zum Bebauungsplan wird die Abwasserentsorgung im Trennsystem erfolgen. Laut Umweltbericht sind keine Gewässer vorhanden, mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung. Eine besondere Bedeutung des Planungsgebietes für die Wasserversorgung besteht nicht. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Schutzzonen einer Trinkwasserversorgung. Stand: 06.05.2015 Adelsdorf, den 12.05.2015 Karsten Fischkal 1. Bürgermeister Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND 7. Änderung Matthias desRühlFlächennutzungsund Dipl.-Ing. (TU) Stadtplaner ByAK (SRL) 91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30 Landschaftsplans mit Erläuterungsbericht Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23 [email protected] der Gemeinde Adelsdorfwww.stadtundland.net im Bereich des Ortsteils Heppstädt, Gemarkung Heppstädt Schutzgut Klima Art der vorhandenen Information Umweltbericht: Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebiets gibt es keine signifikante Beeinträchtigung Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 06.05.2015, die Entwurfsplanung zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Erläuterungs- und Umweltbericht, der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, jeweils in der Fassung vom 06.05.2015 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB, beschlossen. Schutzgut Landschaftsbild Art der vorhandenen Information Im Umweltbericht Hinweis auf eingriffsmindernde Maßnahmen wie z. B. punktuelle Pflanzungen von Einzelbäumen und Strauchgruppen am westlichen und nördlichen Rand des Plangebietes. Eine gewisse Fernwirkung des Plangebiets ist gegeben. Die erneute Auslegung ist notwendig, da die Planung grundsätzlich geändert wurde, in erster Linie die Erschließung. Insgesamt verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Der aufgrund der Eingriffsbilanz ermittelte Ausgleichsbedarf erfolgt durch Inanspruchnahme Vorgesehen ist für diesen Bereich anstelle der bisherigen Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Misch- 4 gebiet die künftige Ausweisung einer Wohnbaufläche (Teilfläche Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt) bzw. „Fläche für den Verkehr“ (Teilfläche Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt) planes die Belange der Landwirtschaft berührt sind und es möglicherweise zu Konflikten zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet kommt und Stellungnahme Planungsbüro Stadt & Land hierzu vom 15.10.2014 und 06.05.2015, wonach bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung keine Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung eintreten. Laut Umweltbericht besitzt das Plangebiet keine nennenswerte Bedeutung für die örtliche Naherholung. Von der geplanten Bebauung gehen keine nennenswerten Beeinträchtigungen aus. Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Heppstädt, westlich der Stichstraße Heppstädt, nördlich der Kreisstraße ERH 35 und östlich des Flurbereinigungswegs Fl. Nr. 149, Gemarkung Heppstädt. Es umfasst das Grundstück Teilfläche Fl. Nr. 1, Gemarkung Heppstädt, mit einer Gesamtfläche von ca. 3.760 m². Der Geltungsbereich der Änderung ist wie folgt umgrenzt: Schutzgut Tiere und Pflanzen Art der vorhandenen Information Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich, eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ist im Umweltbericht enthalten. Die Eingriffe werden durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Die betroffene Fläche hat nur geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere. Gefährdete Pflanzen sind nicht zu erwarten. Im Norden durch die Grundstücke Fl. Nr. 150 und Fl. Nr. 1/2, Heppstädt 31, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Osten durch die Grundstücke Fl. Nr. 1/1, Heppstädt 32, Fl. Nr. 1/2, Heppstädt 31 und Fl. Nr. 2, Stichstraße Heppstädt, jeweils Gemarkung Heppstädt, im Westen durch das Grundstück Fl. Nr. 150, Gemarkung Heppstädt und im Süden durch die Grundstücke Restfläche Fl. Nr. 1 und Fl. Nr. 1/3, Heppstädt 34, jeweils Gemarkung Heppstädt. Schutzgut Boden Art der vorhandenen Information Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 29.08.2014 bzw. 11.11.2014 Schutzgut Boden, ist auf eine bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten zu achten. Hierzu Umweltbericht, Bodenschätzungskarte (mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung, mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Verlust von Böden mit mittlerer bis hoher Nutzungseignung) Siehe auch Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach die Hinweise, soweit sie den FNP betreffen in die Begründung aufgenommen werden. Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (Anlage). Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 06.05.2015 liegt nebst Erläuterungs- und Umweltbericht, sowie mit den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Jörg Schülein vom 29.08. und 01.12.2014, Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 21.08. und 09.12.2014, Bayerischer Bauernverband vom 29.08. bzw. 01.12.2014, Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014), gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 26.05.2015 bis 26.06.2015 Schutzgut Wasser Art der vorhandenen Information Laut Umweltbericht keine Gewässer vorhanden, mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch Versiegelung. Eine besondere Bedeutung des Planungsgebietes für die Wasserversorgung besteht nicht. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Schutzzonen einer Trinkwasserversorgung. Laut Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 29.08. bzw. 11.11.2014, sind Entwässerungsanlagen der oberhalb gelegenen Flächen ggfls so umzubauen, dass ihre Funktion erhalten bleibt. Siehe hierzu Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 06.05.2015 wonach die Hinweise, soweit sie den FNP betreffen in die Begründung aufgenommen werden. im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.07. und 15.10.2014. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Klima, das Wasser und das Landschaftsbild geprüft (Umweltbericht Stand 23.07. bzw. 15.10.2014). Schutzgut Klima Art der vorhandenen Information Laut Umweltbericht: Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebietes gibt es keine signifikante Beeinträchtigung. Auch keine signifikante Bedeutung für lokale Klimafunktionen. Schutzgut Mensch Art der vorhandenen Information Stellungnahme Jörg Schülein vom 29.08.2014 Ziffer 2.1 und 2.2 Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet und Ziffer 5 Immissionsschutz/ Stellungnahme Jörg Schülein vom 01.12.2014 Ziffer 2.1 und 2.2 und Ziffer 5 Immissionsschutz. Laut Begründung mit Umweltbericht zur 7. Änderung des FNP sind jedoch keine Beeinträchtigungen zu erwarten bzw. sind voraussichtlich keine Schallschutzmaßnahmen im Gebiet erforderlich. Außerdem Stellungnahme Büro Stadt & Land vom 15.10.2014 und 06.05.2015, wonach der südlich der Kreisstraße befindliche Pensionspferdebetrieb Hansen für ein Wohngebiet nicht störend ist und alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe sich in einer unkritischen Entfernung befinden. Außerdem gehen von ordnungsgemäß bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen keine Beeinträchtigungen aus. Stellungnahme LRA Erlangen-Höchstadt vom 21.08.2014, wonach die Angaben zum Klimaschutz in die Begründung aufzunehmen sind. Dies wurde veranlasst. Auch Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband vom 29.08. und 01.12.2014, wonach durch die Aufstellung des Bebauungs- Schutzgut Landschaftsbild Art der vorhandenen Information Gewisse Fernwirkung des Plangebietes ist gegeben. Im Umweltbericht Hinweis auf eingriffsmindernde Maßnahmen wie z. B. punktuelle Pflanzungen von Einzelbäumen und Strauchgruppen am westlichen und nördlichen Rand des Plangebietes. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - zu dem Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und 5 Gemeinde Adelsdorf Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Maßstab 1 : 5000 des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ferner ist bei Aufstellung eines Bebauungsplans ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht Adelsdorf oder verspätet geltendGemeinde gemacht wurden, aber hätten geltend Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I gemacht werden können. Maßstab 1 : 5000 Parallel hierzu wird den Trägern öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2 i. V. m 4a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. programm beteiligen möchten, einen schriftlichen Vorschlag über die geplanten Aktivitäten bis zum 05.06.2015 vorzulegen, gerne auch per Mail an [email protected] oder Fax: 09195/9432-190. Bedanken möchten wir uns bereits jetzt bei den teilnehmenden Vereinen/Organisationen für ihre Bemühungen und das Engagement. Karsten Fischkal 1. Bürgermeister Gemeinde Adelsdorf Geltungsbereich 7. Änderung FNP Heppstädt I Maßstab 1 : 5000 Dorffest 2015 Kinderflohmarkt im Schlossgarten Am Sonntag, den 14.06.2015 findet im Rahmen des Dorffestes ein Kinderflohmarkt im Schlossgarten statt. Für die Organisation ist der Jugendbeauftragte der Gemeinde Adelsdorf, Herr Hans Kuhn, verantwortlich. Wer sich gerne am Flohmarkt beteiligen möchte, meldet sich bitte per E-Mail bei Herrn Kuhn unter: [email protected]. Stand: 06.05.2015 Adelsdorf, den 12.05.2015 Karsten Fischkal 1. Bürgermeister Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND Sitzung desStand: Ausschusses „Bau, 06.05.2015 Infrastruktur und Umwelt“ Kläranlage Adelsdorf Matthias Rühl Dipl.-Ing. (TU) ByAK Stadtplaner (SRL) 91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30 In der Kalenderwoche 21 kann es auf Grund der Leerung der Schlammbecken zu Geruchsbelästigungen kommen. Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23 [email protected] www.stadtundland.net Bauanträge, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses „Bau-, Infrastruktur und Umwelt“ behandelt werden sollen, sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis Freitag, Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND 29.05.2015, bis 12.00 Uhr imDipl.-Ing. Bauamt, Zimmer Nr. 1.07 oder Matthias Rühl06.05.2015 (TU) ByAK Stadtplaner (SRL) Stand: 1.08, einzureichen. 91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30 Wir bitten um Verständnis. Homepage aktuell Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23 Adelsdorf, 12.05.2015 i.A. Peter Müller [email protected] www.stadtundland.net Verwaltungsamtsrat www.adelsdorf.de Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND Öffentliche Bekanntmachung Webbörsen: Besuchen Sie unsere Börsen. Vielleicht werden Sie fündig! 1. Kostenfreie Wohnungs- und Bauplatzbörse 2. Kostenfreie Stellen- und Lehrstellenbörse Matthias Rühl Dipl.-Ing. (TU) ByAK Stadtplaner (SRL) 91413 Neustadt / Aisch, Wilhelmstraße 30 Am Mittwoch, 20.05.2015, um 18.00 Uhr Tel.: 09161/87 45 15, Fax: 09161/87 45 23 findet im Sitzungssaal (2. OG) des Rathauses [email protected] www.stadtundland.net die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit folgender Tagesordnung statt. Gewerbedatenbank Als Firma oder Gewerbetreibender können Sie Ihr Gewerbe bzw. Produkt auf der Homepage veröffentlichen. Unsere Mitarbeiterin Frau Schulz hilft Ihnen gerne weiter [email protected]. 1 Defizitgewährung an katholische KiTa Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben 2 Bekanntgabe und Fragestunde Noch mehr Informationen für unsere Bürger unter: www.adelsdorf.de (Gemeinde Adelsdorf) www.vs-adelsdorf.de (Volksschule Adelsdorf) www.logo-adelsdorf.de (Schulkindbetreuung) www.vhs-adelsdorf.de (Volkshochschule) www.regenbogen-adelsdorf.de (Kindergarten) www.Energiegesellschaft-adelsdorf.de (Tochterunternehmen) www.stiftung-schloss-adelsdorf.de (Gemeindliche Stiftung) Die Bevölkerung wird zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Adelsdorf, 11.05.2015 Gemeinde Karsten Fischkal 1. Bürgermeister Gemeinde Info Ferienprogramm der Gemeinde Adelsdorf Abfallentsorgung Auch in diesen Sommerferien, 01.08.2015 bis 14.09.2015, soll wieder ein buntes Ferienprogramm für alle Kinder im Gemeindegebiet stattfinden. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich wieder zahlreiche Vereine bereit erklären würden, bei der Gestaltung des Ferienprogramms mitzuwirken. Wir bitten alle die sich an der Ausgestaltung am Ferien- Problemabfallsammlung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Die Problemmüllsammlung für das 1. Halbjahr 2015 findet statt: Dienstag, 26.05.2015 von 15.00 - 17.00 Uhr (Adelsdorf, Bauhof, Hauptstraße 39) 6 I Imprägniermittel, Insektenvernichtungsmittel J Jodverbindungen K Kalkreiniger, Klebstoffreste, Kleinkondensatoren (PCBhaltig), Knopfzellen, Kosmetika L Laborchemikalien z.B. aus Experimentierkästen, Lacke, Lasuren, Laugen und Salze, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittelreste M Metallputzmittel, Möbelpolitur N Nagellack, Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung O Ölbindemittel, Ölfilter, Öldosen, ölige Putzlappen, öl- und fetthaltige Abfälle P Pflanzenschutzmittel, PU-Montageschaumdosen Q Quecksilber R Reinigungsmittelreste S Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spritzmittel, schwermetallhaltige Abfälle T Thermometer, Trockenbatterien U Unkrautvernichtungsmittel, Unterbodenschutz V Verdünner W Waschbenzin, WC-Reiniger In den meisten Haushalten fallen immer noch schadstoffhaltige Abfälle an die nicht über die Rest- bzw. Sperrmüllabfuhr, das Abwasser oder durch Verbrennen beseitigt werden dürfen. Bitte bringen Sie daher Ihren Problemabfall zu den Sammelstellen. Sie helfen dadurch mit eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden. Die Anlieferungen aus Privathaushalten und Kleingewerbe sind kostenfrei (Ausnahme Altreifen). Bitte überlegen Sie bereits beim Ankauf ob Sie schadstoffhaltige Erzeugnisse nicht durch umweltfreundlichere Produkte ersetzen können. Bedenken Sie auch dass giftige Abfallstoffe oft erst gar nicht entstehen müssen wenn Sie nur die Menge kaufen die unbedingt benötigt wird. Bitte beachten Sie bei der Problemmüllanlieferung folgende Hinweise: • Vor Beginn und nach Abschluss einer Sammlung dürfen keine Problemabfallstoffe an der Sammelstelle angeliefert bzw. abgestellt werden um das Unfallrisiko zu minimieren. • Die angelieferten Problemabfälle dürfen haushaltsübliche Kleinmengen (Kofferraumladung) nicht überschreiten. Sie sollten an den Sammelplätzen nur vorsortiert übergeben werden. •Flüssige Problemabfälle müssen in geschlossenen Behältnissen angeliefert werden; sie können nicht umgefüllt werden (Ausnahme: Kleinmengen Altöl). Schadstoffhaltige Flüssigkeiten dürfen keinesfalls zusammengeschüttet werden um chemische Reaktionen zu vermeiden (Ausnahme: Dispersionsfarben). • Altöl wird bei den Sammlungen nur noch in Ausnahmefällen bis maximal 10 Litern angenommen. Alle Öl-Verkaufsstellen sind verpflichtet gebrauchtes Motor- und Getriebeöl kostenlos vom Käufer zurückzunehmen. • Die Annahme von unzerschnittenen Autoreifen ohne Felgen - bis zu einem Durchmesser von 1,20 m - erfolgt gegen eine Gebühr von 2,50 Euro pro Reifen. Alte Pkw- bzw. LkwReifen sollten möglichst über Reifendienste bzw. KfzWerkstätten dem Recycling zugeleitet werden. • Auto- bzw. Starterbatterien werden nur in geringer Stückzahl bei den Sammlungen angenommen. Ausgediente Autobatterien können auch über den Batteriehandel bzw. KfzWerkstätten der Verwertung zugeführt werden • Die Anlieferung von Laborchemikalien ist auf haushaltsübliche Kleinmengen begrenzt. Falls ausnahmsweise, z.B. bei Auflösung von Chemikaliensammlungen in Schulen und Apotheken, größere Mengen dieser Abfälle anfallen teilen Sie dies bitte der Abfallberatung des Landkreises unter der Telefonnummer 09193/20-597 bzw. 09193/20-589 rechtzeitig vor dem Sammeltermin mit. Folgende Stoffe sind von den Sammelaktionen ausgenommen: • Radioaktive, infektiöse, explosive Abfallstoffe • Elektrogeräte bzw. E-Schrott Auch auf den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach, Medbach/Höchstadt und der Umladestation im Erlanger Hafen können schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden. Bildung, Kunst u. Allerlei Karpfenland Aischgrund Entwicklungskonzept Fischereiliche Lokale Aktionsgruppe (FLAG) Der Verein Karpfenland Aischgrund e.V. arbeitet derzeit an der Erstellung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Es sollen für das Fischwirtschaftsgebiet Aischgrund Ziele und Maßnahmen entwickelt werden, die den Fortbestand und die Nachhaltige Entwicklung der Aischgründer Teichwirtschaft sichern und für die Anforderungen der Zukunft fit machen. Wir laden Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, recht herzlich ein, an der Erarbeitung dieser Ziele bei einem Workshop am Donnerstag, den 28. Mai 2015, Beginn 18.30 Uhr, in der Fortuna Kulturfabrik, Bahnhofstraße 9, 91315 Höchstadt/Aisch Diese Problemabfälle werden bei den Sammelaktionen angenommen: A Abbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Altmedikamente, Altreifen ohne Felge (bis zu 1,2 m Durchmesser), Altöl: Motor- und Getriebeöl (max. 10 l), Autobatterien, Autopflegemittelreste B Backofenreiniger, Badreiniger, Batterien, Beizmittel, Bremsflüssigkeit, C Chemikalien, Chromputzmittel D Desinfektionsmittelreste, Dichtungsmassen, Düngemittelreste E Energiesparlampen, Entfärber, Enteiserspray, Entroster, Entwicklerbäder F Farben, FCKW-haltige Spraydosen, Feuerlöscher mit Restinhalten, Fixiersalzlösungen, Frost- und Rostschutzmittel, Fotochemikalien G Glycerin, Grillreiniger H Halogenlampen, Haushaltsbatterien, Herdputzmittel, Herbizide, Heizölreste, Hg-Schalter, Holzschutzmittel mitzuwirken. Folgende themenbezogene Workshops werden angeboten und durchgeführt: - Fischerei/Teichwirtschaft - Wertschöpfung - Tourismus - Umwelt - Kulturelles Erbe - Sozialer Wohlstand - Public Affairs / Öffentlichkeitsarbeit Wir bitten um Ihre verbindliche Anmeldung zu dieser Versammlung am Donnerstag, den 28. Mai 2015, in der Fortuna Kulturfabrik. Beginn 18.30 Uhr, Ende 22.30 Uhr. Anmeldungen werden erbeten bis 26. Mai 2015 bei dem Verein Karpfenland Aischgrund e.V., Obere Brauhausgasse 3, 91315 Höchstadt/Aisch, Telefon: 09193 - 626 158, Fax: 09193 - 626 149 oder per Mail: [email protected] Gerald Brehm 1. Vorsitzender Karpfenland Aischgrund e.V. 7 Garten am Schloss Weissenstein in Pommersfelden statt. Es werden rund 150 Aussteller vor Ort sein, die Sämereien, Blumenzwiebeln, Pflanzenraritäten, Gartengeräte, Pflanzgefäße und kunsthandwerkliche Arbeiten anbieten. Die Ausstellung ist täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr (Einlass bis 17.00 Uhr) geöffnet. Für jeden Gartenfreund eine gute Gelegenheit, den eigenen Garten mit Neuanschaffungen zu verschönern. Michael Auer 1. Vorsitzender LRA Erlangen-Höchstadt Energieberatung für Haushalte aus Adelsdorf und den Ortsteilen Wann: Jeden dritten Donnerstag im Monat von 14-18 Uhr Landratsamt in Höchstadt, Schlossberg 10, 91315 Wo: Höchstadt Beratungsgebühr: 5,- €/halbe Stunde Auch Gebäude-Check am Wohnhaus möglich: 20,- € Anmeldungen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Ulrike Saul, Tel. 09131/803-380299 Amtlicher Teil Förderkreis der Roten-KreuzGemeinschaft Adelsdorf e.V. Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, dem 27.05.2015, 19.30 Uhr, Drei-Kronen, Adelsdorf Vereine, Parteien und Verbände TAGESORDNUNG 01)Begrüßung 02)Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 03)Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 04)Protokoll der letzten Hauptversammlung (liegt schriftlich aus), Sylvia Plack 05)Rechenschaftsbericht des 1.Vorsitzenden 06)Bericht der BRK Bereitschaft 07)Bericht Kontaktgruppe CRI Uggiate Trevano (Spörlein Margit, Plack G.) 08)Bericht der Kassiererin, Bettina Pöschl 09)Bericht der Kassenprüfer 10)Wünsche und Anträge RSC Adelsdorf e.V. Nächster Radtreff: Dienstag, 19.5.15 Treffpunkt: SC Sportheim Adelsdorf um 18.00 Uhr Streckenlänge/-verlauf: ca. 38 km Adelsd.-Zentbechh.-Schnaid-Großbuchfeld-Seußling-Altend.Eggolsh.-Neuses-Trailsd.-Hallernd.-Lauf-Adelsd. Tour-Guide: Birgit Dürrbeck Kirchliche Nachrichten Freitagstouren mit Gerd de Groot: Treffpunkt immer freitags um 13.30 Uhr am Sportheim Adelsdorf. Herzlich willkommen sind alle Mitglieder sowie Radsportfreunde der Gemeinde. gez. Die Vorstandschaft Monatsrückblick Musik- und Gesangverein Es ergeht herzliche Einladung Adelsdorf e.V. Uwe Pöschl 1. Vorsitzender Amtlicher Teil Skiclub Hemhofen e.V. www.mgv-adelsdorf.de Ein herzliches DANKE an die Organisatoren unserer diesjährigen 4-Tagesfahrt in die ehemalige Montanstadt Essen mit Zwischenstopps in den historischen Fachwerkstädten Limburg auf der Hinfahrt und Wetzlar auf der Rückfahrt. Ein Danke auch an den Kirchenchor St. Cäcilia in EssenHorst, der uns köstlich bewirtete. Unser Dank gilt aber auch allen Teilnehmern, ob aktives oder passives Chormitglied oder einfach nur Fan unseres Musik- und Gesangvereins. Diese Fahrt war rundum gelungen, auch weil die 78 Personen große Gruppe hervorragend zusammen harmonierte. Wir freuen uns jetzt schon auf die nächste gemeinsame Chorfahrt in 2 Jahren und sind gespannt, wer uns dann seine Heimat näherbringen wird. Haben auch Sie Interesse, in unseren Chören mitzusingen, besuchen Sie doch einfach eine Chorprobe und lassen Sie sich anstecken. Infos finden Sie unter www.mgv-adelsdorf.de. Trau dich und sing mit uns. Mit freundlichem Sangesgruß Die Vorstandschaft [email protected] www.skiclub-hemhofen.de Traditionelle Radtour zum Berg! Auch in diesem Jahr findet unsere traditionelle Radtour zum Berg statt. Treffpunkt für alle Radler ist am 25.05.2015 um 08.00 Uhr an der Schule Hemhofen. Diejenigen, die nicht mit dem Rad kommen möchten, können trotzdem zum Berg kommen. Unser Treffpunkt ist der Entlaskeller. Die Radfahrer werden gegen 09.00 Uhr dort eintreffen und einen Platz für die anderen freihalten. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Vereine, Parteien und Verbände Kirchliche Nachrichten Geflügelzuchtverein Adelsdorf Arbeitseinsatz am Vereinsheim Liebe Mitglieder, zu unserem zweiten Arbeitseinsatz in diesem Jahr treffen wir uns am Samstag, 16. Mai ab 9.00 Uhr am Vereinsheim in Wiesendorf. Wir müssen das Dach der Holzlagerhalle noch fertigstellen und auch das Käfiglager wartet auf eine Säuberung. Willkommen ist jeder, der uns tatkräftig unterstützen möchte. Die Vorstandschaft Gottesdienstordnung St. Stephanus vom 16. - 24.05.2015 Samstag, 16. Mai 18.00 Uhr Zeckern: Rosenkranz 18.30 Uhr Zeckern: VAM f. † Maria Hümmer u. Ang., f. † Anna Peßler u. Kunigunda Heumann, f. † Eltern, Franz u. Konrad Geier u. † Alois u. Eltern Seelmann, f. † Johann Kowolik u. f. † Rita Lankes 18.30 Uhr Adelsdorf: Wort-Gottes-Feier Monatsrückblick Verein der Heimat- und Gartenfreunde Fazination Garten vom 15. - 17. Mai in Pommersfelden Vom 15. - 17. Mai findet wieder der Gartenmarkt Faszination 8 Sonntag, 17. Mai 10.00 Uhr Adelsdorf: Festgottesdienst zur Jubelkommunion Dienstag, 19. Mai 08.25 Uhr Adelsdorf: Rosenkranz 09.00 Uhr Adelsdorf: Hausfrauenmesse f. † Erwin Dötzer u. Eltern, f. † Theodor Stillrich u. Schmitt, f. † d. Fam. Sowa u. f. † Mönius u. Ang. 19.00 Uhr Zeckern: Maiandacht Mittwoch, 20. Mai 18.00 Uhr Adelsdorf: Schülergottesdienst Donnerstag, 21. Mai 18.30 Uhr Adelsdorf: Maiandacht 19.00 Uhr Zeckern: Maiandacht 19.00 Uhr Weppersdorf: Hl. Messe f. † Margit Kupfer u. Ang., f. † Pater Helmut Mauser u. Schwester Wendeline u. f. † Eltern Dippacher u. Kainer Freitag, 22. Mai 18.00 Uhr Adelsdorf: Dankgottesdienst der Firmlinge Samstag, 23. Mai 18.00 Uhr Zeckern: Rosenkranz 18.30 Uhr Zeckern: VAM f. † Gunda u. Baptist Münch, f. † Baumüller, Göller u. Bermuth u. f. † Dörner u. Nowecki Sonntag, 24. Mai - PFINGSTEN 10.00 Uhr Adelsdorf: Hl. Messe f. † Kurt Lux, f. † Franz Höfer u. Eltern, f. † Reiner Kurbjuhn, Eltern Schmitt u. Boromissza u. f. † Kredel, Weiß u. Kunigunde Gebhardt Mit dem Fahrrad wollen wir zur Maiandacht des kath. Frauenbundes in die Sankt Anna Kapelle fahren. Wir treffen uns um 18.30 Uhr vor dem kath. Pfarrzentrum. Bei schlechtem Wetter bilden wir Fahrgemeinschaften, Treffpunkt ebenfalls vor dem Pfarrzentrum. Nach der Maiandacht gemütliches Beisammensein im Landgasthaus Utz. Alle sind herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft Termin des Diözesanverbandes Bamberg e.V. 16. Juni 2015 Auf den kahlen Hügeln lasse ich Ströme hervorbrechen und Quellen inmitten der Täler (Jes.41, 18 ) Studientag nach dem Kneippschen Gesundheitskonzept Ort: Edith Stein Haus, Weisendorf Höchstadter Str. 4 Beginn: 09.30 Uhr Ende: 16.30 Uhr Kosten: 10,00 € pro Teilnehmer für Seminargebühr und Verpflegung Wir bitten bei Interesse um sofortige Anmeldung bei Frau Renate Michel, Tel. 1429, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Stellenausschreibung Die kath. Kirchenstiftung St. Stephanus Adelsdorf sucht für ihre 5-gruppige Kindertagesstätte Sancta Maria zum 01. September 2015 befristet bis 31. August 2016 als Leitung einer Kindergartengruppe St. Laurentius eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in in Vollzeit (39 Std./Wo) oder zwei staatl. anerkannte Erzieher/innen in Teilzeit. vom 17.05.2015 - 24.05.2015 Sonntag, 17. Mai 08.30 Uhr Aisch: Hl. Messe 2. Gottesdienst f. † Emil Schmaß, f. † Albin Fischer u. Ang., f. † Baptist Führer u. f. † Maria Gall Montag, 18. Mai 09.00 Uhr Aisch: Mütter beten Dienstag, 19. Mai 19.00 Uhr Aisch: Mainandacht (gestaltet vom Pfarrgemeinderat) Samstag, 23. Mai 12.30 Uhr Aisch: Trauung Johannes Herold - Heike Düchert Sonntag, 24. Mai - PFINGSTEN 08.30 Uhr Aisch: Pfarrgottesdienst Wenn Sie Freude und Interesse daran haben, ⁃ Kinder auf ihrem Entwicklungsweg liebevoll zu begleiten und aktiv zu unterstützen, ⁃ Mitverantwortung für die pädagogische Arbeit in unserem 3-gruppigen Kindergartenbereich zu übernehmen und diese mitzugestalten, ⁃ sich in ein aktives und lebendiges Team einzubringen ⁃ und wenn Sie eine positive Grundeinstellung zur christlichen Kirche und ihren Werten mitbringen, dann erwarten Sie bei uns ⁃ eine neue, moderne Einrichtung mit 3 Kindergartengruppen á 25 Kinder im Alter von 2,5 – 6 Jahren sowie 2 Krippengruppen, ⁃ ein freundliches, offenes und kollegiales Arbeitsklima, ⁃ Vergütung entsprechend den Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Pfarreiengemeinschaft Adelsdorf - Aisch Katholische Pfarrämter St. Stephanus und St. Laurentius Hauptstraße 12 91325 Adelsdorf Telefon: 09195 7296 Fax: 09195 5431 E-Mail: [email protected] Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 29. Mai 2015 schriftlich oder per Mail an Öffnungszeiten: Dienstag: 09.30 Uhr - 12.00 Uhr 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.30 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: 09.30 Uhr - 14.00 Uhr Kath. Kindertagesstätte Sancta Maria z.Hd. Frau Weller Konrad-Adenauer-Str. 15 91325 Adelsdorf [email protected] Tel. 09195 - 922 997 0 Tanzkreis Ü50 Liebe Tanzbegeisterte, unser nächstes Treffen ist wieder am 19.5. von 14.30 - 16.00 Uhr im kath. Pfarrzentrum in Adelsdorf. Wir freuen uns auf Euer Kommen, ganz besonders auf neue Tanzbegeisterte. Herzliche Grüße, Silvia Fischkal und Maria Müller Für Rückfragen steht Ihnen unsere Gesamtleitung Frau Weller gerne zur Verfügung. Katholischer Frauenbund Sonntag, 17.05.2015 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst in Neuhaus (Prädikant Batz ) Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Matthäus Neuhaus Maiandacht in Weppersdorf am Montag, 18. Mai 2015 um 19.00 Uhr. 9 Montag, 18.05.2015 19.00 Uhr Konfirmanden-Elternabend im Gemeindezentrum in Adelsdorf 20.00 Uhr Posaunenchor Für unseren Mitarbeiter und Wochenendheimfahrer suchen wir ein möbliertes Zimmer oder kleine Wohnung bis 300,00 Euro, ab Juni 2015, in Höchstadt oder Umgebung. ArjoHuntleigh GmbH, Lappacher Weg 30, 91315 Höchstadt Dienstag, 19.05.2015 19.00 Uhr Frauenkreis 20.00 Uhr Singkreis Kontakt: Andreas Hadzik Telefon: 09139-63 88 39 Mail: [email protected] Mittwoch, 20.05.2015 18.30 Uhr Gottesdienst bei den Barmherzigen Brüdern in Gremsdorf (Pfr. Arnold) Donnerstag, 21.05.2015 16.30 Uhr Kid’s-Treff im Gemeindezentrum in Adelsdorf 19.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung im Gemeindezentrum in Adelsdorf Stress & Burnout Fachberatung/Coaching (keine Psychotherapie) Pfingstsonntag, 24.05.2015 09.00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Pfr. Arnold) 10.15 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum in Adelsdorf (Pfr. Arnold) - Zusammenhänge erkennen um Ursachen zu verstehen, - Einschätzung und Benennung wichtiger Präventivmaßnahmen, - Entwicklung von optimalen und individuellen Präventivkonzepten, - Krisenmanagement, - Begleitung und Unterstützung betroffener Personen bei Ihrem Gesundungsprozess - Unterstützung bei einer beruflichen Wiedereingliederung auch: - Vorträge zu Stress und Burnout Terminvereinbarung unter: Pfingstmontag, 25.05.2015 10.00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Pfr. Lorentz) Kindergottesdienst Neuhaus Am Sonntag, 17.05.2015 um 10.00 Uhr ist wieder im Pfarrhaus Kindergottesdienst. Unser Motto ist dieses Mal „Gottes schöne Natur“! Wir werden eine Geschichte hören und uns von der Natur beschenken lassen. Wir freuen uns auf einen zahlreichen Besuch. Euer Kigo Team Neuhaus Kirchenvorstandssitzung Am Donnerstag, den 21.05.2015 findet um 19.00 Uhr die öffentliche Kirchenvorstandssitzung im Gemeindezentrum in Adelsdorf statt. Die Tagesordnung hängt rechtzeitig in den Schaukästen am Pfarrhaus in Neuhaus und am Gemeindezentrum in Adelsdorf zur Einsicht aus. 0176-806 640 42 Werbung Praxisurlaub Dr. med. Thomas Merz Do. 21.05. bis Fr. 05.06.2015 Hemhofen, Tel. 09195/922 388 Drs. med. Birgit u. Andreas Dehm Di. 26.05. bis Di. 09.06.2015 Adelsdorf, Tel. 09195/23 22 Dr. med. Rudolf Rauer Di. 26.05. bis Fr. 29.05.2015 Oesdorf, Tel. 09190/995 112 Dr. med. Clemens Hoppe Mo. 01.06. bis Fr. 05.06.2015 Heppstädt, Tel. 09195/921 855 Holen Ihr Altauto und BEZAHLEN ca. 20,– € mit Kat, incl. kostenl. Abmeld. m. VN sw. Altmetall Lorenz Autoverwertung, Tel.: 09134/907334 Vertretungen: 21./22.5.: Dehm/Hoppe/Rauer/ Seile (09195/23 12) Müller-Erhard (09191/31212) 26.5.-29.5.: Hoppe/Seile/Müller-Erhard 1.6.-3.6.: Seile/Rauer/Müller-Erhard 5.6.: Rauer/Seile 8./9.6.: Hoppe/Rauer/Seile/Merz Telefon: 0 91 95 / 15 30 Flughafentransfer zu Festpreisen z.B.: Höchstadt/Adelsdorf - Flg. Nürnberg 5 € Kreditkartenakzeptanz/Klimatisierte Fahrzeuge 10 Unfallversicherung Classic Wir helfen, wenn Sie rmieren: Hilfe brauchen Jetzt info s Angebot! Unser neue Viele neue Leistungen Sie sind z. B. auch versichert bei Infektionen durch einen Zeckenbiss (Borreliose oder FSME). Niedrige Beiträge Schon für umgerechnet 5,91 €* monatlich. 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SeBB GmbH Eustachius-Kugler-Str. 1 91350 Gremsdorf [email protected] ! Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken. Jean-Pierre Féval * 19. 1. 1947 ! ! ș 26. 4. 2015 Aisch Du hast Deine letzte Reise angetreten -leider führte sie nicht mehr nach Portugal. Bis zum Schluss, hast Du Deinen französischen Dickkopf durchgesetzt. Wir sind froh, dass Du es überstanden hast und werden Dein "altes ich" vermissen und uns an die schönen Zeiten mit Dir erinnern. Deine Familie Heidemarie + Sandra + Jochen + David + Johanna Jasmine Choron et Famille Urnenbeisetzung am 20.5. um 10:30 am Aischer Friedhof Praxisurlaub Praxis Dr. med. E. Engelmayr Facharzt für Allgemeinmedizin Naturheilverfahren, Akupunktur Hauptstr. 25, 91341 Röttenbach 09195-7626 · www.dr-engelmayr.de Praxisurlaub vom 26.05.15 – 29.05.15 Vertretung haben: Dres. Sperling/Posfey, Röttenbach, 0 91 95-995 555 Dr. Köhler, Hemhofen, 0 91 95-18 00 Dr. Reinhardt, Hemhofen, 0 91 95-22 62 !"#$%&$'()*)+,%&-"#$%&$'()*)!,./$01$023'4) 53($03'4%6-'.()37)!37-83()/$.)9:;)<3#) !"##$%&'()*+,'()-#.'/$+0+12%+03433+&5-+06433+7).+ 899$+:%;2-+<%#$.=+>$94+30?6+@+A0B+ABB+?C+ DDD4)29E-F5$9E$<GHI5-(2<%#4I$+++
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