Amtsblatt Für die Stadt Werder (Havel) Herausgegeben von der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel), - Eisenbahnstraße 13/14 - Tel.: (03327) 783-0 * Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel) erscheint vierzehntägig in den ungeraden Kalenderwochen und wird kostenlos mit dem General-Anzeiger verteilt. Eine Bestellung und der Bezug des Amtsblattes ist über die Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14 in 14542 Werder (Havel) möglich. Bei Postbezug wird ein Kostenbeitrag in Höhe der Versandkosten (Porto) in Rechnung gestellt. Herstellung: General-Anzeiger Werder (Havel) GmbH - Postfach 1, 14536 Werder (Havel) - Telefon: (03327) 46 88-0 - Fax: (03327) 46 88 46 Belichtung & Druck: Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Potsdam, Friedrich-Engels-Straße 24, 14473 Potsdam Werder (Havel), dem 27. März 2015 - Jahrgang 20 - Nummer 6 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung für die Stadt Werder (Havel) Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder Musterhausausstellung, 1. Änderung Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Seite 2 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark Seite 2 Bekanntmachung Brauchwasserversorgung Werder (Havel) Inbetriebnahme der Brauchwasserbewässerung Seite 3 Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Bürgerservice im Schützenhaus und die Bibliothek geschlossen Seite 3 Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Petzow Seite 3 Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung des Bebauungsplanes 060/10 „ Inselparadies“ OT Petzow Seite 3 Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Werder (Havel) Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) Seite 4 Bekanntmachungsanordnung der Jagdgenossenschaft Glindow Seite 5 Bekanntmachung Reinigungsplan für die maschinelle Kehrreinigung 2015 in der Stadt Werder (Havel) und den Ortsteilen. Seite 5 Ende des Amtsblattes Seite 5 Seite 2 - Amtsblatt - 27. März 2015 Bekanntmachung für die Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) hat am 18. März 2015 nachstehende Bekanntmachung angeordnet: Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder Musterhausausstellung, 1. Änderung Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Die Stadtverordneten haben in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.03.2015 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder – Musterhausausstellung, 1. Änderung beschlossen. Dieser Bebauungsplan ändert den wirksamen Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder – [ABl. f. d. Stadt Werder (Havel) v. 5. August 2011]. Geltungsbereich: Der rund 2,16 ha umfassende Geltungsbereich der Änderungsplanung liegt nördlich des Hafenstichs und grenzt an den Lärmschutzwall mit dahinter liegender Mielestraße, an die Verkehrsflächen An den Hainbuchen, An den Havelauen und Zum Havelhorn. Übersichtsplan: 7. April 2015 bis 21. April 2015 in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14 im Flurbereich des Erdgeschosses und im Zimmer 16 während folgender Zeiten aus: Mo., Mi., Fr.:8:00 bis 12:00 Uhr Di.: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Do.: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Gelegenheit zur Erörterung ist gegeben. Hinweise: Durch die Planung wird der Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der näheren Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert. Es werden keine Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der maßgeblichen Schutzgüter vor. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Planentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei vorstehend genannter Dienststelle abgegeben werden. Es wird empfohlen, die vollständige Anschrift des Einwenders anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez.: Manuela Saß Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Aufgrund der Bekanntmachungsanordnung der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) vom 11.03.2015 wird nachfolgende Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark durch die Stadt Werder (Havel) bekannt gemacht: Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung: Für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung besteht der seit dem 05.08.2011 rechtswirksame Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder - Musterhausausstellung. Zulässig ist dort auf Basis eines Sonstigen Sondergebietes die temporäre Errichtung einer Musterhausausstellung auf ca. 23 Parzellen, welche nach Ablauf von rund 10 Jahren ab dem 01.01.2023 als allgemeines Wohngebiet genutzt werden soll. Die temporären Nutzungen werden gemäß § 9 (2) BauGB als befristete Nutzungen, sogenanntes ‘Baurecht auf Zeit’ festgesetzt. Mit der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes soll der bisher festgesetzte Zeitpunkt des Wechsels der zulässigen Art der Nutzung: 01.01.2023 um drei Jahre auf den 01.01.2026 verändert und entsprechend festgesetzt werden. Den Anbietern der Musterhäuser soll bei den noch zu realisierenden Gebäuden weiterhin ein Zeitraum von rund 10 Jahren für den jeweiligen Betrieb der Musterhäuser gewährleistet werden. Die städtebauliche Zielsetzung des bestehenden Bebauungsplanes bleibt gewahrt. Es ist nicht von neuen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugehen. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt. Auslegung: Die Entwurfsplanung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (jeweiliger Bearbeitungsstand: 26.01.2015) liegt für einen zweiwöchigen Zeitraum vom: Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat mit Bescheid vom 24.02.2015 dem Antrag zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Bejagung in befriedeten Bezirken der Stadt Werder (Havel), auf denen die Stadt Werder (Havel) Eigentümer ist bzw. von diesen beauftragt wurde, entsprochen. Die Bejagungserlaubnis für die gesetzlich befriedeten Bezirke der Stadt Werder (Havel) wurde für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016 erteilt. Die beschränkte Jagdausübung mit der Schusswaffe wird den Jagdausübungsberechtigten der Jagd-Pächtergemeinschaft Werder (Havel), als den von der Stadt Werder (Havel) Beauftragten, gestattet. Jagdhandlungen mit der Schusswaffe sind auf den oben genannten Grundflächen nur in den Bereichen und Richtungen gestattet, wo eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist. Die Bejagung ist auf die Wildarten Schwarzwild, Rehwild, Rotfuchs und Steinmarder, Waschbär, Marderhund und Mink zu beschränken. Für Rehwild werden die Schonzeiten vorbehaltlich § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz aufgehoben. gez. Manuela Saß Bürgermeisterin Amtsblatt - 27. März 2015 - Seite 3 Bekanntmachung Stadt Werder (Havel) OT Petzow hier: Beschluss des Planentwurfs vom 19.03.2015 und über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB BSVV/0199/15 Fachbereich 4 Eigenbetrieb der Stadt Werder (Havel) „Brauchwasserversorgung Werder (Havel)“ Kundeninformation zur Inbetriebnahme der Brauchwasserbewässerung. Das Brauchwasserrohrnetz wird ab dem 13.04.2015 gefüllt. Wir bitten unsere Abnehmer, die Wasserhähne auf Ihrem Grundstück zu schließen und bei natürlichem Wasseraustritt das Wasserwerk unter Tel. 0172 / 8031208 zu informieren. Bei technischen Problemen oder Havarien melden Sie sich bitte unter Tel. 0172/8031208. gez. Manuela Saß Werkleiterin 5 Pflege des Brauchtums hier: Mittelbereitstellung BPe/0200/15 6 Pflege des Brauchtums hier: Mittelbereitstellung BPe/0201/15 7 Einwohnerfragestunde 8 gez. Informationen und Anfragen Bernd Hanike Ortsvorsteher Die Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) hat am 16.03.2015 nachstehende Bekanntmachung angeordnet: Sitzung des Ortsbeirates Petzow Sitzungsort: Inselparadies Petzow, Zum Inselparadies 9-12, 14542 Werder (Havel) Sitzungstag: Beginn: Tagesordnung: 30.03.2015 19:00 Uhr Ende: ca. 21:00 Uhr TOP vorläufiger Beratungsgegenstand 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 4 gez. Anerkennung des Beschlussprotokolls der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Petzow am 19.01.2015 Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Sitzung: 3 11 Festsetzung der Tagesordnung Manuela Saß Bürgermeisterin Einladung 2 Nichtöffentlicher Teil 10 Wegen der Osterfeiertage bleiben am Samstag, den 04.April 2015 der Bürgerservice im Schützenhaus, Uferstr. 10 und die Bibliothek in der Brandenburger Straße 1a geschlossen. Alternativ öffnen beide Einrichtungen am 11.April 2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Ortsvorsteher Informationen und Anfragen 9 Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Ortsvorsteher Öffentlicher Teil Festsetzung der Tagesordnung Anerkennung des Beschlussprotokolls der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Petzow am 19.01.2015 Bebauungsplan 060/10 "Inselparadies", Einreicher Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung des Bebauungsplanes 060/10 „ Inselparadies“ OT Petzow Die Stadtverordneten der Stadt Werder (Havel) haben in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes 060/10 „Inselparadies“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Geltungsbereich: Das Plangebiet dieses Bebauungsplans befindet sich im süd-östlichen Stadtgebiet der Stadt Werder (Havel), in der Gemarkung Werder im Ortsteil Petzow. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im Glindowsee gelegene Halbinsel „Hohenwerder“. Im Norden und Osten wird das Plangebiet vom Glindowsee begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Straße Grelle und im Westen wird es von der Straße Am Rüsterhorn begrenzt. Seite 4 - Amtsblatt - 27. März 2015 Auslegung: Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen informiert. Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes, bestehend aus • • • der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 19.03.2015, der Begründung vom 19.03.2015, dem Umweltbericht vom 19.03.2015, liegt am 07.04.2015 und 08.04.2015 in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14, 1. Obergeschoss, Zimmer 21, während folgender Zeiten aus: Di.: 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Mi.: 8:00 bis 16:00 Uhr Während dieser Zeiten kann in den Entwurf des Bebauungsplans Einsicht genommen werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird gegeben. Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs im Ortsteil Petzow der Stadt Werder (Havel) Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage von © GeoBasis-DE/LGB 2014 (Geobasisdaten) Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung: Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Voraussetzungen für eine geordnete und standortgerechte Nutzung der Halbinsel Hohenwerder zu schaffen. Die in einem Landschaftsschutzgebiet gelegene Halbinsel Hohenwerder soll als zeitgemäßer Freizeit- und Erholungsstandort weiterentwickelt und damit den wachsenden Anforderungen an den Erholungstourismus unter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes gerecht werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die ggf. entstehenden Probleme, die durch die erweiterte Nutzung ausgelöst werden, in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Hinblick auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept gelöst werden. Die bauliche Gestaltung bei Bestandserweiterungen und Neuplanungen dient vor allem der Qualitätssicherung und Modernisierung der Ferienanlage. Ferner ist eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung angestrebt, denn gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Dazu werden u. a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen geprüft und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verträglichkeit festgelegt. Im Einzelnen verfolgt die Planung die folgenden Ziele und Zwecke: Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt, die Grundstücke des Kinder- und Jugenderholungslagers "Inselparadies" einschließlich weiterer, im räumlichen sowie funktionellen Zusammenhang stehender Erholungsnutzungen (wie Ferienhausanlage, Biergarten, Schiffsanleger und Sportbootliegeplätze), städtebaulich zu ordnen. Es ist geplant, die Bestandsnutzungen als Sondergebiete, die der Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO oder als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung „Ferienlager“ festzusetzen. Die als Wald im Sinne des LWaldG eingestuften Flächen sollen planerisch gesichert werden, sodass eine Waldumwandlung vermieden wird. Die auf den Wasserflächen zulässigen Nutzungen und baulichen Anlagen sollen planungsrechtlich definiert und abgesichert werden. Anregungen, Hinweise und Bedenken zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei vorstehend genannter Dienststelle abgegeben werden. Es wird empfohlen, die vollständige Anschrift des Einwenders anzugeben, da das Abwägungsergebnis mitgeteilt wird. gez. Manuela Saß Bürgermeisterin Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Werder (Havel) Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt: Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) Der für den Wahlvorschlag für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90) gewählte Verordnete, Herr Markus Jungmann, hat sein Mandat mit Wirkung zum 31.03.2015 niedergelegt. Sein Sitz ging auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson, Frau Elke Rietz, nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 01.04.2015 in die Stadtverordnetenversammlung nach. gez. Annika Lack Wahlleiterin Bekanntmachungsanordnung der Jagdgenossenschaft Glindow Der am 20.03.2015 beschlossene Haushalt für das Geschäftsjahr 2015/2016 der Jagdgenossenschaft Glindow wird gemäß unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung und des BbgJagdG §10 (2), sowie der Satzung der Jagdgenossenschaft Glindow gemäß §16 (2) vom 15.03.2013 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Glindow ist am 20.03.2015 auf der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen und kann von den Jagdgenossen bei Bedarf beim Jagdvorsteher nach Anmeldung eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt Jahrgang 20 Nummer 6 Beschluss zum Reinerlös: Die Auszahlung des Reinerlöses erfolgt nach der Einspruchsfrist und Genehmigung durch Beschluss des Vorstandes. Jagdgenossenschaft Glindow 20.03.2015 gez. Hermann Bobka Vorsitzender der Jagdgenossenschaft gez. Dietmar Bade Stellvertreter des Vorsitzenden gez. Thomas Giese Beisitzer Reinigungsplan für die maschinelle Kehrreinigung 2015 in der Stadt Werder (Havel) und den Ortsteilen. Die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine in der Stadt Werder (Havel) und einigen Ortsteilen wird gemäß nachfolgend aufgeführtem Reinigungsplan durch die Firma RUWE GmbH durchgeführt. Um eine reibungslose Reinigung der Straßen zu gewährleisten, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten in diesen, nach Tagen aufgeführten, Straßenzügen in der Zeit von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht zu parken. Die Straßenreinigung beginnt mit der 14. und 16. KW 2015, wird weitergeführt in der 21. KW und endet in der 47. KW 2015. Gereinigt wird 14-tägig immer in den ungeraden Wochen. Nachfolgend aufgeführte Straßen werden an den Wochentagen Montag bis Mittwoch gereinigt. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Straße Adolf-Damaschke-Str, einschließlich Bahnhofsvorplatz Adolf-Kärger-Straße Am Gutshof Auf dem Strengfeld Berliner Straße/ Berliner Chaussee Brandenburger Straße Eisenbahnstraße Gluckstraße Hagebuttenstraße Hans-Sachs-Straße von Kemnitzer Chaussee bis Brünhildestraße Hoher Weg bis Altenkirchweg / Kastanienberg Kemnitzer Chaussee bis Nelkenstraße 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Kemnitzer Straße Montag Kesselgrundstraße Montag Kölner Straße von Brandenburger Straße bis Wachtelwinkel Dienstag Kugelweg Dienstag Lietzes Weg Dienstag Mielestraße Dienstag Moosfennstraße Dienstag Otto-Lilienthal-Straße Dienstag Phöbener Straße bis Bahnübergang Montag Potsdamer Straße Dienstag Rotkehlchenweg einschließlich Rondell Montag Scheunhornweg Dienstag Unter den Linden einschließlich Inselbrücke Dienstag Zur Uferaue Dienstag Ortsteil Bliesendorf 27 Bliesendorfer Dorfstraße einschließlich Buswendeplatz Mittwoch Dr.- Külz-Straße Dr.-Wolff-Straße Glindower Dorfstraße Glindower Chausseestraße (B1) Klaistower Straße Mittwoch Mittwoch Mittwoch Mittwoch Mittwoch Ortsteil Glindow 28 29 30 31 32 Ortsteil Phöben 33 Hauptstraße Dienstag Werder (Havel), den 16.03.2015 Bekanntmachung Stadt Werder (Havel) 13 14 15 Amtsblatt - 27. März 2015 - Seite 5 Wochentag Montag Dienstag Dienstag Mittwoch Mittwoch Dienstag Montag Montag Mittwoch Montag Montag Montag gez. Manuela Saß Bürgermeisterin Ende des Amtsblattes
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