Der General-Anzeiger-Werder

Amtsblatt
Für die Stadt Werder (Havel)
Herausgegeben von der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel), - Eisenbahnstraße 13/14 - Tel.: (03327) 783-0 * Fax: (03327) 44 385
Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel) erscheint vierzehntägig in den ungeraden Kalenderwochen und wird kostenlos mit dem General-Anzeiger verteilt.
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Werder (Havel), dem 27. März 2015 - Jahrgang 20 - Nummer 6
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachung für die Stadt Werder (Havel)
Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder
Musterhausausstellung, 1. Änderung
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Seite 2
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel)
Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Seite 2
Bekanntmachung
Brauchwasserversorgung Werder (Havel)
Inbetriebnahme der Brauchwasserbewässerung
Seite 3
Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel)
Bürgerservice im Schützenhaus und die Bibliothek geschlossen
Seite 3
Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Petzow
Seite 3
Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung
des Bebauungsplanes 060/10 „ Inselparadies“ OT Petzow
Seite 3
Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Werder (Havel)
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Seite 4
Bekanntmachungsanordnung der Jagdgenossenschaft Glindow
Seite 5
Bekanntmachung
Reinigungsplan für die maschinelle Kehrreinigung 2015 in der Stadt Werder (Havel) und den Ortsteilen.
Seite 5
Ende des Amtsblattes
Seite 5
Seite 2 - Amtsblatt - 27. März 2015
Bekanntmachung für die
Stadt Werder (Havel)
Die Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) hat am 18. März 2015
nachstehende Bekanntmachung angeordnet:
Bebauungsplan 029/95 C Havelauen Werder
Musterhausausstellung, 1. Änderung
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Die Stadtverordneten haben in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.03.2015
die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 029/95
C Havelauen Werder – Musterhausausstellung, 1. Änderung beschlossen.
Dieser Bebauungsplan ändert den wirksamen Bebauungsplan 029/95 C
Havelauen Werder – [ABl. f. d. Stadt Werder (Havel) v. 5. August 2011].
Geltungsbereich:
Der rund 2,16 ha umfassende Geltungsbereich der Änderungsplanung
liegt nördlich des Hafenstichs und grenzt an den Lärmschutzwall mit dahinter liegender Mielestraße, an die Verkehrsflächen An den Hainbuchen,
An den Havelauen und Zum Havelhorn.
Übersichtsplan:
7. April 2015 bis 21. April 2015
in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14 im Flurbereich des Erdgeschosses und im Zimmer 16 während folgender Zeiten
aus:
Mo., Mi., Fr.:8:00 bis 12:00 Uhr
Di.:
8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do.:
8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Gelegenheit zur Erörterung ist gegeben.
Hinweise:
Durch die Planung wird der Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der näheren Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert. Es werden keine Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der maßgeblichen Schutzgüter vor. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Planentwurf können während
der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei vorstehend genannter Dienststelle abgegeben werden. Es wird empfohlen, die vollständige Anschrift des Einwenders anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez.:
Manuela Saß
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Werder (Havel)
Aufgrund der Bekanntmachungsanordnung der Bürgermeisterin der
Stadt Werder (Havel) vom 11.03.2015 wird nachfolgende Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark durch die Stadt Werder
(Havel) bekannt gemacht:
Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung:
Für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung besteht der seit
dem 05.08.2011 rechtswirksame Bebauungsplan 029/95 C Havelauen
Werder - Musterhausausstellung. Zulässig ist dort auf Basis eines Sonstigen Sondergebietes die temporäre Errichtung einer Musterhausausstellung
auf ca. 23 Parzellen, welche nach Ablauf von rund 10 Jahren ab dem
01.01.2023 als allgemeines Wohngebiet genutzt werden soll. Die temporären Nutzungen werden gemäß § 9 (2) BauGB als befristete Nutzungen,
sogenanntes ‘Baurecht auf Zeit’ festgesetzt.
Mit der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes soll der bisher festgesetzte
Zeitpunkt des Wechsels der zulässigen Art der Nutzung: 01.01.2023 um
drei Jahre auf den 01.01.2026 verändert und entsprechend festgesetzt werden. Den Anbietern der Musterhäuser soll bei den noch zu realisierenden
Gebäuden weiterhin ein Zeitraum von rund 10 Jahren für den jeweiligen
Betrieb der Musterhäuser gewährleistet werden.
Die städtebauliche Zielsetzung des bestehenden Bebauungsplanes bleibt
gewahrt. Es ist nicht von neuen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugehen. Die Grundzüge der Planung werden nicht
berührt. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.
Auslegung:
Die Entwurfsplanung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (jeweiliger Bearbeitungsstand: 26.01.2015) liegt für einen zweiwöchigen Zeitraum vom:
Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat mit Bescheid vom
24.02.2015 dem Antrag zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur
Bejagung in befriedeten Bezirken der Stadt Werder (Havel), auf denen die
Stadt Werder (Havel) Eigentümer ist bzw. von diesen beauftragt wurde,
entsprochen. Die Bejagungserlaubnis für die gesetzlich befriedeten Bezirke der Stadt Werder (Havel) wurde für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis
zum 31.03.2016 erteilt.
Die beschränkte Jagdausübung mit der Schusswaffe wird den Jagdausübungsberechtigten der Jagd-Pächtergemeinschaft Werder (Havel), als
den von der Stadt Werder (Havel) Beauftragten, gestattet. Jagdhandlungen
mit der Schusswaffe sind auf den oben genannten Grundflächen nur in
den Bereichen und Richtungen gestattet, wo eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist.
Die Bejagung ist auf die Wildarten Schwarzwild, Rehwild, Rotfuchs und
Steinmarder, Waschbär, Marderhund und Mink zu beschränken. Für Rehwild werden die Schonzeiten vorbehaltlich § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz
aufgehoben.
gez.
Manuela Saß
Bürgermeisterin
Amtsblatt - 27. März 2015 - Seite 3
Bekanntmachung
Stadt Werder (Havel) OT Petzow
hier: Beschluss des Planentwurfs vom 19.03.2015
und über die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Kenntnisnahme
der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB
BSVV/0199/15
Fachbereich 4
Eigenbetrieb der Stadt Werder (Havel) „Brauchwasserversorgung
Werder (Havel)“ Kundeninformation zur Inbetriebnahme der Brauchwasserbewässerung.
Das Brauchwasserrohrnetz wird ab dem 13.04.2015 gefüllt.
Wir bitten unsere Abnehmer, die Wasserhähne auf Ihrem Grundstück zu
schließen und bei natürlichem Wasseraustritt das Wasserwerk unter
Tel. 0172 / 8031208 zu informieren.
Bei technischen Problemen oder Havarien melden Sie sich bitte unter
Tel. 0172/8031208.
gez.
Manuela Saß
Werkleiterin
5
Pflege des Brauchtums
hier: Mittelbereitstellung
BPe/0200/15
6
Pflege des Brauchtums
hier: Mittelbereitstellung
BPe/0201/15
7
Einwohnerfragestunde
8
gez.
Informationen und Anfragen
Bernd Hanike
Ortsvorsteher
Die Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) hat am 16.03.2015 nachstehende Bekanntmachung angeordnet:
Sitzung des Ortsbeirates Petzow
Sitzungsort:
Inselparadies Petzow, Zum Inselparadies 9-12,
14542 Werder (Havel)
Sitzungstag:
Beginn:
Tagesordnung:
30.03.2015
19:00 Uhr
Ende: ca. 21:00 Uhr
TOP
vorläufiger Beratungsgegenstand
1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
4
gez.
Anerkennung des Beschlussprotokolls
der nichtöffentlichen Sitzung
des Ortsbeirates Petzow am 19.01.2015
Bekanntmachung der
Stadt Werder (Havel)
Sitzung:
3
11
Festsetzung der Tagesordnung
Manuela Saß
Bürgermeisterin
Einladung
2
Nichtöffentlicher Teil
10
Wegen der Osterfeiertage bleiben am Samstag, den 04.April 2015 der Bürgerservice im Schützenhaus, Uferstr. 10 und die Bibliothek in der Brandenburger Straße 1a geschlossen.
Alternativ öffnen beide Einrichtungen am 11.April 2015 von 09:00 bis
12:00 Uhr.
Ortsvorsteher
Informationen und Anfragen
9
Bekanntmachung der
Stadt Werder (Havel)
Ortsvorsteher
Öffentlicher Teil
Festsetzung der Tagesordnung
Anerkennung des Beschlussprotokolls
der öffentlichen Sitzung des
Ortsbeirates Petzow am 19.01.2015
Bebauungsplan 060/10 "Inselparadies",
Einreicher
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung
des Bebauungsplanes
060/10 „ Inselparadies“ OT Petzow
Die Stadtverordneten der Stadt Werder (Havel) haben in ihrer öffentlichen
Sitzung am 27.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes 060/10 „Inselparadies“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet dieses Bebauungsplans befindet sich im süd-östlichen
Stadtgebiet der Stadt Werder (Havel), in der Gemarkung Werder im Ortsteil
Petzow.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im Glindowsee gelegene Halbinsel „Hohenwerder“.
Im Norden und Osten wird das Plangebiet vom Glindowsee begrenzt. Im
Süden grenzt das Plangebiet an die Straße Grelle und im Westen wird es
von der Straße Am Rüsterhorn begrenzt.
Seite 4 - Amtsblatt - 27. März 2015
Auslegung:
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,
die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen informiert.
Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes, bestehend aus
•
•
•
der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
vom 19.03.2015,
der Begründung vom 19.03.2015,
dem Umweltbericht vom 19.03.2015,
liegt am
07.04.2015 und 08.04.2015
in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14, 1. Obergeschoss,
Zimmer 21, während folgender Zeiten aus:
Di.: 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 8:00 bis 16:00 Uhr
Während dieser Zeiten kann in den Entwurf des Bebauungsplans Einsicht
genommen werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird gegeben.
Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs im Ortsteil Petzow der Stadt
Werder (Havel)
Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage von © GeoBasis-DE/LGB 2014 (Geobasisdaten)
Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung:
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Voraussetzungen für eine geordnete und standortgerechte Nutzung der Halbinsel Hohenwerder zu schaffen. Die in einem Landschaftsschutzgebiet gelegene Halbinsel Hohenwerder soll als zeitgemäßer Freizeit- und Erholungsstandort
weiterentwickelt und damit den wachsenden Anforderungen an den Erholungstourismus unter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes gerecht werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die ggf. entstehenden Probleme, die durch
die erweiterte Nutzung ausgelöst werden, in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Hinblick auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept gelöst werden.
Die bauliche Gestaltung bei Bestandserweiterungen und Neuplanungen
dient vor allem der Qualitätssicherung und Modernisierung der Ferienanlage. Ferner ist eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung angestrebt,
denn gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen
werden. Dazu werden u. a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
die Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen geprüft und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verträglichkeit festgelegt.
Im Einzelnen verfolgt die Planung die folgenden Ziele und Zwecke:
Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt, die Grundstücke des Kinder- und
Jugenderholungslagers "Inselparadies" einschließlich weiterer, im räumlichen sowie funktionellen Zusammenhang stehender Erholungsnutzungen
(wie Ferienhausanlage, Biergarten, Schiffsanleger und Sportbootliegeplätze), städtebaulich zu ordnen.
Es ist geplant, die Bestandsnutzungen als Sondergebiete, die der Erholung
dienen, gemäß § 10 BauNVO oder als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11
BauNVO mit Zweckbestimmung „Ferienlager“ festzusetzen.
Die als Wald im Sinne des LWaldG eingestuften Flächen sollen planerisch
gesichert werden, sodass eine Waldumwandlung vermieden wird.
Die auf den Wasserflächen zulässigen Nutzungen und baulichen Anlagen
sollen planungsrechtlich definiert und abgesichert werden.
Anregungen, Hinweise und Bedenken zur Planung können während der
Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei vorstehend genannter
Dienststelle abgegeben werden.
Es wird empfohlen, die vollständige Anschrift des Einwenders anzugeben,
da das Abwägungsergebnis mitgeteilt wird.
gez.
Manuela Saß
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Wahlleiterin
der Stadt Werder (Havel)
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung
Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich
Folgendes bekannt:
Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Der für den Wahlvorschlag für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
(GRÜNE/B90) gewählte Verordnete,
Herr Markus Jungmann,
hat sein Mandat mit Wirkung zum 31.03.2015 niedergelegt.
Sein Sitz ging auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Frau Elke Rietz,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 01.04.2015 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Bekanntmachungsanordnung
der Jagdgenossenschaft Glindow
Der am 20.03.2015 beschlossene Haushalt für das Geschäftsjahr
2015/2016 der Jagdgenossenschaft Glindow wird gemäß unter Beachtung
der Landeshaushaltsordnung und des BbgJagdG §10 (2), sowie der Satzung der Jagdgenossenschaft Glindow gemäß §16 (2) vom 15.03.2013
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Glindow ist am 20.03.2015 auf
der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen und kann von den Jagdgenossen bei Bedarf beim Jagdvorsteher nach Anmeldung eingesehen werden.
Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt Jahrgang 20 Nummer 6
Beschluss zum Reinerlös:
Die Auszahlung des Reinerlöses erfolgt nach der Einspruchsfrist und Genehmigung durch Beschluss des Vorstandes.
Jagdgenossenschaft Glindow 20.03.2015
gez.
Hermann Bobka
Vorsitzender
der Jagdgenossenschaft
gez. Dietmar Bade
Stellvertreter des Vorsitzenden
gez. Thomas Giese
Beisitzer
Reinigungsplan für die maschinelle Kehrreinigung 2015
in der Stadt Werder (Havel) und den Ortsteilen.
Die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine in der Stadt Werder (Havel)
und einigen Ortsteilen wird gemäß nachfolgend aufgeführtem Reinigungsplan durch die Firma RUWE GmbH durchgeführt.
Um eine reibungslose Reinigung der Straßen zu gewährleisten, werden alle
Bürgerinnen und Bürger gebeten in diesen, nach Tagen aufgeführten, Straßenzügen in der Zeit von
06:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht zu parken.
Die Straßenreinigung beginnt mit der 14. und 16. KW 2015, wird weitergeführt in der 21. KW und endet in der 47. KW 2015.
Gereinigt wird 14-tägig immer in den ungeraden Wochen. Nachfolgend
aufgeführte Straßen werden an den Wochentagen Montag bis Mittwoch gereinigt.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Straße
Adolf-Damaschke-Str, einschließlich
Bahnhofsvorplatz
Adolf-Kärger-Straße
Am Gutshof
Auf dem Strengfeld
Berliner Straße/ Berliner Chaussee
Brandenburger Straße
Eisenbahnstraße
Gluckstraße
Hagebuttenstraße
Hans-Sachs-Straße von
Kemnitzer Chaussee bis Brünhildestraße
Hoher Weg bis Altenkirchweg /
Kastanienberg
Kemnitzer Chaussee bis Nelkenstraße
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Kemnitzer Straße
Montag
Kesselgrundstraße
Montag
Kölner Straße von Brandenburger Straße
bis Wachtelwinkel
Dienstag
Kugelweg
Dienstag
Lietzes Weg
Dienstag
Mielestraße
Dienstag
Moosfennstraße
Dienstag
Otto-Lilienthal-Straße
Dienstag
Phöbener Straße bis Bahnübergang
Montag
Potsdamer Straße
Dienstag
Rotkehlchenweg einschließlich Rondell
Montag
Scheunhornweg
Dienstag
Unter den Linden einschließlich Inselbrücke
Dienstag
Zur Uferaue
Dienstag
Ortsteil Bliesendorf
27
Bliesendorfer Dorfstraße einschließlich
Buswendeplatz
Mittwoch
Dr.- Külz-Straße
Dr.-Wolff-Straße
Glindower Dorfstraße
Glindower Chausseestraße (B1)
Klaistower Straße
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
Ortsteil Glindow
28
29
30
31
32
Ortsteil Phöben
33
Hauptstraße
Dienstag
Werder (Havel), den 16.03.2015
Bekanntmachung
Stadt Werder (Havel)
13
14
15
Amtsblatt - 27. März 2015 - Seite 5
Wochentag
Montag
Dienstag
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Dienstag
Montag
Montag
Mittwoch
Montag
Montag
Montag
gez.
Manuela Saß
Bürgermeisterin
Ende des Amtsblattes