Bau- und Architektenrecht

PROZESSFINANZ
Kurzinformation für das Bau- und Architektenrecht
Risikomanagement im Bau- und Architektenrecht
Zu Beginn eines Bauvorhabens verstehen sich die am Bau Beteiligten aufgrund des gemeinsamen Ziels und der einvernehmlich geschlossenen Verträge in der Regel gut. Dies ändert sich jedoch nicht selten kurzfristig, wenn während des
Projekts unvorhergesehene Probleme und Stolpersteine auftauchen, über deren Lösung und Bewältigung Uneinigkeit
besteht.
Prozesse im Bau- und Architektenrecht sind aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahmen und meist erforderlichen
Sachverständigengutachten sehr kostenintensiv und aufwendig. In der Regel sind diese Rechtsgebiete daher typische
Ausschlusstatbestände bei Rechtsschutzversicherern. Auch wenn in vielen Fällen eine Einigung möglich wäre, scheuen
Anspruchsinhaber daher oft aufgrund des Risikos hoher Prozesskosten ein langwieriges Gerichtsverfahren.
FINANZIERUNGSBEREICHE
FINANZIERUNGSVORAUSSETZUNGEN
Denkbare Fälle im Baurecht sind zum Beispiel:
Die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert für jedermann
– egal ob Privatperson oder Unternehmen – die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
• Klage auf Werklohn gegen den Auftraggeber
• Klage auf Schadensersatz wegen gestörten Bauablaufs
• Klage auf Kostenvorschuss, Selbstvornahmekosten und
Schadensersatz gegen den Unternehmer und Bauträger
• Klage auf Schadensersatz gegen den Architekten
Denkbare Fälle im Architektenrecht sind zum Beispiel:
• Klage auf Honorar gegen den Bauherrn nach
Kündigung
• Klage auf Honorar gegen den Bauherrn wegen
Mindestsatzunterschreitung
Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen erfüllt
sein:
• Es besteht ein Zahlungsanspruch mit einem Streitwert
von mindestens 100.000 Euro.
• Der Anspruchsgegner ist solvent, um den Anspruch
bedienen zu können.
• Der mandatierte Anwalt hat den Fall geprüft und stellt
eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für die gerichtliche
Durchsetzung fest.
FALLBEISPIELE
W 2027 03/2015
Ein privater Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus errichten und beauftragt einen Architekten umfassend mit den
Leistungsphasen 1 bis 9. Während der Ausführungsplanung geraten die Parteien in Streit. Der Bauherr kündigt dem
Architekten fristlos. Der Architekt verlangt die ihm für erbrachte Leistungen entstandenen Kosten und den durch die
vorzeitige Kündigung entgangenen Gewinn. Da der Architekt das Kostenrisiko scheut, finanziert ROLAND ProzessFinanz
die Prozessführung und erwirkt zusammen mit dem Anwalt einen gerichtlichen Vergleich.
Ein Generalunternehmer beauftragt einen Rohbauer als Subunternehmer. Die Arbeiten des Rohbauers sind
fertiggestellt, abgenommen und schlussgerechnet. Der Generalunternehmer verweigert die Zahlung, da er selbst
noch keine Zahlung von dem Bauherrn erhalten hat und dieser noch Mängel rügen könnte. ROLAND ProzessFinanz
übernimmt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches und erwirkt zusammen mit dem Anwalt ein Urteil
gegen den Generalunternehmer.
PROZESSFINANZ
Vorteile der Prozessfinanzierung
ZUGANG ZUM RECHT – CHANCENGLEICHHEIT VOR GERICHT
Prozessfinanzierung hat sich als fester Bestandteil in der deutschen Rechtslandschaft etabliert. Jährlich werden bereits
hunderte Prozesse, Mediationen oder außergerichtliche Verhandlungen finanziert. Die Prozessfinanzierung ermöglicht durch die Übernahme sämtlicher Kosten einen fairen Prozess für Kläger, die sich die Durchsetzung eines erfolgversprechenden Anspruchs nicht leisten können, deren Rechtsschutz-Vertrag nicht greift oder die nicht rechtsschutzversichert sind und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Kurz: Eine Prozessfinanzierung ermöglicht Klagen bei hohen Verfahrenskosten ohne eigenes Kostenrisiko für
Ihren Mandanten.
FÜR SIE ALS ANWALT
FÜR IHREN MANDANTEN
Die Prozessfinanzierung ist nicht nur reine Kostenübernahme; wir bieten Anwälten ein ausgewogenes Rundum-Paket:
Die Prozessfinanzierung ermöglicht Ihrem Mandanten
die gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
mit folgenden Vorteilen:
• Wir übernehmen für Ihren Mandanten die Kosten und
Gebühren. Ihr Honorar überweisen wir direkt an Sie.
• Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine zusätzliche
RVG-Gebühr (1,0) abzurechnen, sofern Ihr Mandant
einverstanden ist. Alternativ zahlen wir auch auf Basis
einer Gebührenvereinbarung. Sprechen Sie uns dazu
bitte an.
• Unsere Anwälte, die das Verfahren vom Anfang bis zum
Ende begleiten, stehen Ihnen als Diskussionspartner zur
Verfügung, genau wie unsere Expertise als Ressource.
• Wir begleiten Sie gerne zu Verhandlungsterminen – als
aktiver Partner an Ihrer Seite oder aber als stiller Beobachter im Hintergrund, um schnell auf neue Situationen
reagieren zu können.
• Ihr Mandant trägt kein Prozesskostenrisiko, denn die
Kosten werden von ROLAND ProzessFinanz verauslagt.
• Bei Klagemisserfolg tragen wir auch die Kosten der
Gegenseite. Ihrem Mandanten verbleiben keinerlei
Verpflichtungen.
• Wir sorgen für Waffengleichheit zwischen den Gegnern.
• Wir treffen alle Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich im Interesse Ihres Mandanten.
KONTAKT
Bei Fragen zur Prozessfinanzierung stehen wir Ihnen
jederzeit zur Verfügung.
ROLAND ProzessFinanz AG
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon 0221 8277- 3000
Telefax 0221 8277- 3009
Rechtsanwältin Nicole Huber
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
[email protected]
www.roland-prozessfinanz.de
[email protected]