PROZESSFINANZ Kurzinformation für das Bau- und Architektenrecht Risikomanagement im Bau- und Architektenrecht Zu Beginn eines Bauvorhabens verstehen sich die am Bau Beteiligten aufgrund des gemeinsamen Ziels und der einvernehmlich geschlossenen Verträge in der Regel gut. Dies ändert sich jedoch nicht selten kurzfristig, wenn während des Projekts unvorhergesehene Probleme und Stolpersteine auftauchen, über deren Lösung und Bewältigung Uneinigkeit besteht. Prozesse im Bau- und Architektenrecht sind aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahmen und meist erforderlichen Sachverständigengutachten sehr kostenintensiv und aufwendig. In der Regel sind diese Rechtsgebiete daher typische Ausschlusstatbestände bei Rechtsschutzversicherern. Auch wenn in vielen Fällen eine Einigung möglich wäre, scheuen Anspruchsinhaber daher oft aufgrund des Risikos hoher Prozesskosten ein langwieriges Gerichtsverfahren. FINANZIERUNGSBEREICHE FINANZIERUNGSVORAUSSETZUNGEN Denkbare Fälle im Baurecht sind zum Beispiel: Die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert für jedermann – egal ob Privatperson oder Unternehmen – die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. • Klage auf Werklohn gegen den Auftraggeber • Klage auf Schadensersatz wegen gestörten Bauablaufs • Klage auf Kostenvorschuss, Selbstvornahmekosten und Schadensersatz gegen den Unternehmer und Bauträger • Klage auf Schadensersatz gegen den Architekten Denkbare Fälle im Architektenrecht sind zum Beispiel: • Klage auf Honorar gegen den Bauherrn nach Kündigung • Klage auf Honorar gegen den Bauherrn wegen Mindestsatzunterschreitung Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Es besteht ein Zahlungsanspruch mit einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro. • Der Anspruchsgegner ist solvent, um den Anspruch bedienen zu können. • Der mandatierte Anwalt hat den Fall geprüft und stellt eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für die gerichtliche Durchsetzung fest. FALLBEISPIELE W 2027 03/2015 Ein privater Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus errichten und beauftragt einen Architekten umfassend mit den Leistungsphasen 1 bis 9. Während der Ausführungsplanung geraten die Parteien in Streit. Der Bauherr kündigt dem Architekten fristlos. Der Architekt verlangt die ihm für erbrachte Leistungen entstandenen Kosten und den durch die vorzeitige Kündigung entgangenen Gewinn. Da der Architekt das Kostenrisiko scheut, finanziert ROLAND ProzessFinanz die Prozessführung und erwirkt zusammen mit dem Anwalt einen gerichtlichen Vergleich. Ein Generalunternehmer beauftragt einen Rohbauer als Subunternehmer. Die Arbeiten des Rohbauers sind fertiggestellt, abgenommen und schlussgerechnet. Der Generalunternehmer verweigert die Zahlung, da er selbst noch keine Zahlung von dem Bauherrn erhalten hat und dieser noch Mängel rügen könnte. ROLAND ProzessFinanz übernimmt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches und erwirkt zusammen mit dem Anwalt ein Urteil gegen den Generalunternehmer. PROZESSFINANZ Vorteile der Prozessfinanzierung ZUGANG ZUM RECHT – CHANCENGLEICHHEIT VOR GERICHT Prozessfinanzierung hat sich als fester Bestandteil in der deutschen Rechtslandschaft etabliert. Jährlich werden bereits hunderte Prozesse, Mediationen oder außergerichtliche Verhandlungen finanziert. Die Prozessfinanzierung ermöglicht durch die Übernahme sämtlicher Kosten einen fairen Prozess für Kläger, die sich die Durchsetzung eines erfolgversprechenden Anspruchs nicht leisten können, deren Rechtsschutz-Vertrag nicht greift oder die nicht rechtsschutzversichert sind und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Kurz: Eine Prozessfinanzierung ermöglicht Klagen bei hohen Verfahrenskosten ohne eigenes Kostenrisiko für Ihren Mandanten. FÜR SIE ALS ANWALT FÜR IHREN MANDANTEN Die Prozessfinanzierung ist nicht nur reine Kostenübernahme; wir bieten Anwälten ein ausgewogenes Rundum-Paket: Die Prozessfinanzierung ermöglicht Ihrem Mandanten die gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen mit folgenden Vorteilen: • Wir übernehmen für Ihren Mandanten die Kosten und Gebühren. Ihr Honorar überweisen wir direkt an Sie. • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine zusätzliche RVG-Gebühr (1,0) abzurechnen, sofern Ihr Mandant einverstanden ist. Alternativ zahlen wir auch auf Basis einer Gebührenvereinbarung. Sprechen Sie uns dazu bitte an. • Unsere Anwälte, die das Verfahren vom Anfang bis zum Ende begleiten, stehen Ihnen als Diskussionspartner zur Verfügung, genau wie unsere Expertise als Ressource. • Wir begleiten Sie gerne zu Verhandlungsterminen – als aktiver Partner an Ihrer Seite oder aber als stiller Beobachter im Hintergrund, um schnell auf neue Situationen reagieren zu können. • Ihr Mandant trägt kein Prozesskostenrisiko, denn die Kosten werden von ROLAND ProzessFinanz verauslagt. • Bei Klagemisserfolg tragen wir auch die Kosten der Gegenseite. Ihrem Mandanten verbleiben keinerlei Verpflichtungen. • Wir sorgen für Waffengleichheit zwischen den Gegnern. • Wir treffen alle Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich im Interesse Ihres Mandanten. KONTAKT Bei Fragen zur Prozessfinanzierung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. ROLAND ProzessFinanz AG Deutz-Kalker Straße 46 50679 Köln Telefon 0221 8277- 3000 Telefax 0221 8277- 3009 Rechtsanwältin Nicole Huber Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht [email protected] www.roland-prozessfinanz.de [email protected]
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