REGIO REPoRt Bild: Herbert Weniger IHK Hochrhein-Bodensee IHK-Bildungszentrum in Schopfheim eröffnet „Besser geht‘s nicht“ Mitte März hat die IHK im Beisein von 150 Gästen ihr neues Aus- und Weiterbildungszentrum in Schopfheim eröffnet. Es ist 2.600 Qadratmeter groß, umfasst einen großzügigen Foyer- und Treppenhausbereich, fünf Seminarräume, Büros und eine Tiefgarage. Das Investitionsvolumen lag bei 6,7 Millionen Euro. E nde 2009, so führte IHK-Präsident thomas Conrady aus, beschloss die Vollversammlung, ein solches Zentrum zu bauen, im Herbst 2013 war der Spatenstich, Anfang 2014 das Haus dann errichtet und eingerichtet. „transparent, flexibel und großzügig“, so bezeichnete Conrady den Bau, dem er wünschte, ein „Haus der Neugier“ zu werden, in dem es gelingen solle, die immer komplexeren Inhalte der IHK-Aus- und Weiterbildungsangebote an die teilnehmer zu vermitteln. Die duale Berufsausbildung und die Weiterbildung seien die entscheidenden Wettbewerbsfaktoren für die deutschen mittelständischen Unternehmen. Das machte Stefan Schnorr, Ministerialdirigent beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, deutlich. Jeder Euro, der hier investiert wurde, sei gut investiert. Der Bund habe 2,2 Millionen Euro an Steuergeldern für den Bau zur Verfügung gestellt. 4 | 2015 Wirtschaft im Südwesten Nur eines sei teurer als Bildung: keine Bildung. So zitierte Kerstin Steiner vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg John F. Kennedy. Das Land habe mit 1,7 Millionen Euro zu dem Bildungszentrum beigetragen. In Baden-Württemberg stünde inzwischen ein flächendeckendes Netz an überbetrieblichen Bildungsstätten zur Verfügung. Beim Schopfheimer Zentrum sei es gelungen, einen guten Entwurf gut umzusetzen. Marion Dammann, Landrätin des Landkreises Lörrach, zeigte sich überzeugt, dass ansprechende Architektur das Lernen und die Weiterbildung positiv beeinflusst. Sie hob die bewährte Standortarbeit der IHK hervor und begrüßte die ortsnahe Schulungsmöglichkeit für die Beschäftigten in der Wirtschaft. Dies käme dem trend der Zeit entgegen, dass für mehr und mehr Menschen die Arbeit aus Denken bestehe. Der Schopfheimer Bürgermeister Christof Nitz lobte das Zentrum als äußerst gelungenes Ge- bäude innerhalb eines Ensembles hundertjähriger Nachbarhäuser. Es stelle auch den Bezug zum gegenüberliegenden IHK-Bau aus den sechziger Jahren her. Architekt Rainer Girke verglich die Planungsund Bauzeit mit einem Marathon. Dieser habe mit dem Wettbewerb, an dem über 100 Büros teilgenommen hätten, begonnen. Beendet worden sei er kürzlich mit der Gestaltung des Gartens, der hinter dem Foyer und Cafeteriabereich das Gebäude quasi ins Freie erweitere. Hauptgeschäftsführer Claudius Marx schließlich meinte, zwischen dem Bau und den in der IHK Verantwortlichen habe es sich vom ersten Entwurf an um eine „Liebe auf den ersten Blick“ gehandelt, die im Laufe der Planungs- und Bauzeit nicht ab-, sondern zugenommen habe. Sowohl auf das Gebäude als auch auf die Zusammenarbeit mit den Architekten bezogen meinte er „besser geht‘s nicht“. upl 17 REGIOREPoRt IHK Hochrhein-Bodensee INHALt 17 neues Bildungszentrum Mitte März in Schopfheim eröffnet 18 „Hochrhein-Treffen“ Pharma und Chemie treffen auf Verwaltung 21 Wirtschaftskonzil in Konstanz IHK bringt sich beim Zukunftsforum ein 23 erbschaftssteuerreform Wissenswertes für familiengeführte Unternehmen 24 Compliance Vier Gründe zum Umdenken 26 zukunftstag 2015 Rund 400 Schüler nahmen teil 28 Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare der iHK 18 Eröffneten das Gebäude (von links): die Architekten Marion Strauss und Rainer Girke, Johanna Speckmayer (IHK-Geschäftsführerin für Weiterbildung), Stefan Schnorr (Bundeswirtschaftsministerium), Kerstin Steiner (Landesfinanz- und Wirtschaftsministerium), thomas Conrady (IHK-Präsident), Christof Nitz (Schopfheimer Bürgermeister), Marion Dammann (Landrätin), Claudius Marx (IHK-Hauptgeschäftsführer), Kurt Grieshaber (IHK-Ehrenpräsident). Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015 Bilder: Herbert Weniger Das neue IHKBildungszentrum: transparent, flexibel, großzügig. 4 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 19 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee „Hochrhein-Treffen“ mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer Vertreter aus Pharma und Chemie treffen Verwaltung D as traditionelle Jahrestreffen der Geschäftsführer der Chemie- und Pharmaunternehmen am Hochrhein mit Spitzenvertretern aus der Verwaltung fand Mitte Februar bei der Energiedienst AG in Rheinfelden statt. Auf Einladung der Industrie- und Handelskammer trafen sich zahlreiche Führungspersönlichkeiten zu einem ersten Gedankenaustausch im neuen Jahr. Gastgeber war Martin Steiger, Vorstandsvorsitzender der Energiedienst AG. Unter der Leitung von Thomas Conrady, Präsident der IHK, diskutierten Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, Landrätin Marion Dammann und Landrat Martin Kistler, Oberbürgermeister Jörg Lutz (Lörrach), Bürgermeister Tobias Benz (Grenzach-Wyhlen) sowie die Vertreter der in den beiden Landkreisen Lörrach und Waldshut ansässigen Chemie- und Pharmaunternehmen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen der Informations- und Gedankenaustausch über die aktuelle wirtschaftliche Lage am Hochrhein und die Geschäftserwartungen der Unternehmer für das Jahr 2015. Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK, präsentierte dazu die jüngsten Umfrageergebnisse der Kammer. Die anwesenden Unternehmensvertreter bestätigten den von der IHK für die Gesamtregion aufgezeigten, positiven konjunkturellen Verlauf zum Jahreswechsel 2014/2015 mit guten Auslastungen der Kapazitäten und ebenso guten Geschäftserwartungen für das begonnene Jahr. Einig waren sich die anwesenden Firmenvertreter darin, dass die Kooperation zwischen den Unternehmen, aber auch mit den Behörden in der Region, sehr gut verlaufe. Deutlich vorgetragen wurde die Bitte vonseiten der Unternehmen an die Politik, die Weiterführung der A 98 voranzutreiben. Die Wirtschaft der Region will und braucht den Ausbau im Autobahn-Standard als wichtige Perspektive für die Zukunft der Region. Bei den meisten anwesenden Chemie- und Pharmaunternehmen macht sich ein zunehmender Fachkräftebedarf bemerkbar. Dabei gilt das Augenmerk insbesondere dual ausgebildeten Fachkräften. Hier sehen Unternehmen und Politik noch Potenzial für eine bessere Zusammenarbeit. Gerade mit Blick auf die Bedeutung der dualen Ausbildung für den Wirtschaftsstandort Hochrhein gelte es, die Chancen, die mit einer solchen Ausbildung für den beruflichen Erfolg verbunden sind, besser darzustellen. Diskutiert wurde auch der aktuelle Stand des Ausbaus der regenerativen Energien und des Stromnetzes in Land und Region. Was dies in puncto Versorgungssicherheit und Netzstabilität für die regionalen Unternehmen bedeutet, erläuterte Markus Nägele, Geschäftsführer der ED Netze GmbH, eindrücklich. Die anwesenden Unternehmer formulierten das Anliegen an die Politik, alles dafür zu tun, um auch mittelfristig eine zuverlässige und stabile Energieversorgung für die Standorte in der Region zu garantieren.ag Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und IHK-Präsident Thomas Conrady mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Hochrheintreffens. 20 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015 IHK Hochrhein-Bodensee nimmt an Zukunftskonferenz in Konstanz teil Bild: Mende Internationales Wirtschaftskonzil Als „Networker des Mittelalters“ gilt Kaiser Sigismund, der es schaffte, die gespaltene Kirche mit dem für Europa wegweisenden Konstanzer Konzil wieder zu vereinigen. Heute, 600 Jahre später, greift das erste internationale Wirtschaftskonzil den Gedanken der aktiven Zukunftsgestaltung wieder auf. Am 30. April 2015 kommen im Konstanzer Konzilgebäude Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zusammen, um Lösungsansätze für zukunftsweisende Fragen zu erörtern. Der Hauptgeschäftsführer der IHK, Claudius Marx, sowie die IHK-Geschäftsführerin des Bereichs Innovation und Umwelt, Sunita Patel, leisten in den vielseitigen Foren ihren Beitrag zum Wirtschaftskonzil. E inen Tag lang werden in Gesprächsgruppen heutige und zukünftige Herausforderungen für die Wirtschaft diskutiert. Dabei nimmt das Symposium den Bodenseeraum als wirtschaftliche Modellregion in den Blick. An diesem Beispiel soll aufgezeigt werden, wie neue Impulse über Landesgrenzen hinaus entstehen können. Dieser Lern- und Innovationsprozess soll über einen Zeitraum von mehreren Jahren stattfinden. Das erste Jahr der Veranstaltungsreihe steht im Zeichen der Zusammenarbeit. Daraufhin sollen 2016 die Konkretisierung der gemeinsam erörterten Aussagen und 2017 deren Umsetzung in die Praxis erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise knüpft das Wirtschaftskonzil an die Tradition des Konstanzer Konzils von 1414 bis 1418 an. Initiatoren der Veranstaltung sind die Kommission Wirtschaft der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK), die Konzilstadt Konstanz, die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen sowie die Stadt Konstanz. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann wird mit einem Impulsvortrag zum Thema „Die Bodenseeregion und ihre Rolle in Europa“ in den Veranstaltungstag einleiten. Zur Zukunft von Europa sowie zur Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sprechen anschließend Dr. Otto Lampe, deutscher Botschafter in Bern für die Schweiz und Liechtenstein sowie Botschafter Olaf Kjelsen, Chef der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten. An diese Referate knüpfen sechs Forenveranstaltungen mit Podiumsgesprächen an. IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx übernimmt die Moderation zum Thema „Unternehmenskonzepte 4 | 2015 Wirtschaft im Südwesten von morgen – Chancen für den Mittelstand im Bodenseeraum“. Die Gesprächsrunde stellt sich der Frage, welche Faktoren für den Erfolg mittelständischer Unternehmen aus der Bodenseeregion entscheidend sind und welche Chancen sich in Hinblick auf „Industrie 4.0“ eröffnen. Das Forum zum Thema „Innovation als Zukunftssicherung im Bodensee raum“ beschäftigt sich Wirtschaftsmit neuen Methoden im Innovationsmanagement. konzil Hier wird insbesondere Das Wirtschaftskonzil findet das Thema „Open Inam 30. April 2015 im Konzilnovation“ zur Sprache gebäude in Konstanz statt. kommen. Dieser Ansatz bedeutet die Öffnung der Weitere Informationen unter: Organisationsgrenzen im www.wirtschaftskonzil.eu Innovationsprozess und den strategischen Einbezug extern vorhandener Wissensquellen. Damit wurde Unternehmen eine neue Möglichkeit eröffnet, die Innovationseffizienz zu steigern. Eine der Referentinnen ist Sunita Patel. Sie wird ihre Erfahrungen zum Thema „Open Innovation“ mitteilen und dabei unter anderem das „Team Wissenstransfer“ vorstellen.NG 21 IHK Hochrhein-Bodensee REGIOREPoRt Geplante Erbschaftssteuerreform Neues für Familienunternehmen Im Rahmen von Informationsveranstaltungen in Singen und Schopfheim informierte Rechtsanwalt Elmar Uricher von der Konstanzer Kanzlei Uricher & Coll. über die aktuellen Entwicklungen in Sachen Erbschaftsteuer. Uricher gilt als Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. as Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 entschieden, dass das bisherige Erbschaftsteuergesetz in teilen verfassungswidrig ist. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass die durch die Verschonungsregelung bewirkte Ungleichbehandlung im Grundsatz verhältnismäßig im engeren Sinne ist, soweit sie eine Steuerverschonung von 100 Prozent ermöglicht. Unverhältnismäßig ist die Privilegierung betrieblichen Vermögens, soweit sie über kleine und mittlere Unternehmen ohne eine Bedürfnisprüfung hinausgreift. Ferner stellt die Freistellung von Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten nach Ansicht des Gerichts einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz dar. Die Regelung verfolgt insbesondere das Ziel der Verwaltungsvereinfachung. Erwerber von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten werden jedoch laut der Entscheidung des Gerichts unverhältnismäßig privilegiert. Darüber hinaus hat das Gericht bemängelt, dass die Regelung über das Verwaltungsvermögen nicht mit Artikel 3 Absatz 1 vereinbar sei. Die Ziele des Gesetzgebers, nur produktives Vermögen zu fördern und Umgehungen durch steuerliche Gestaltung zu unterbinden, seien zwar legitim und auch angemessen. Dies gilt jedoch nicht, soweit begünstigtes Vermögen mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen insgesamt in den Genuss der steuerlichen Privilegierung gelangt. Die genannten Normen gelten bis 30. Juni 2016 fort; der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Neuregelung zu treffen. Die Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen begründet keinen Vertrauensschutz gegenüber einer bis zur Urteilsverkündung rückwirkenden Neuregelung, die einer exzessiven Ausnutzung der gleichheitswidrigen Paragrafen 13a und 13b Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz die Anerkennung versagt. Die Paragrafen 13a und 13b seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Nun stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, verschärfende gesetzliche Änderungen bei den Verscho4 | 2015 Wirtschaft im Südwesten nungsregelungen vorzunehmen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17.12.2014 haben. Dazu hat die Bundesregierung noch im alten Jahr auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen hat, dass die Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen keinen Vertrauensschutz gegen eine auf den Zeitpunkt der Verkündung dieses Urteils bezogene rückwirkende Neuregelung begründe, die einer exzessiven Ausnutzung gerade der als gleichheitswidrig befundenen Ausgestaltungen der Paragrafen 13a und 13b die Anerkennung versage. Es sei jedoch vom Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Beschränkung für den Erlass rückwirkender Gesetze auszugehen, so dass von einer Rückwirkung einer künftigen gesetzlichen Neuregelung nicht auszugehen sei. Im Übrigen ist auch davon auszugehen, dass Steuerfestsetzungen vor dem Stichtag der Entscheidung nicht mehr zuungunsten der Steuerpflichtigen geändert werden können. Für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung und einer zu erfolgenden Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass unentgeltliche Zuwendungen (von todes wegen und Schenkungen) weiterhin bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber auf Basis der bisherigen Normen zulässig sind. Steuerbescheide ergehen vorläufig auf Basis des bisherigen Rechts. Allerdings ist eine rückwirkende Änderung aufgrund der Vorläufigkeit möglich. ob der Gesetzgeber davon Gebrauch machen wird, ist ungewiss. Es ist aber wohl eher mit einer Wirkung für die Zukunft zu rechnen. Nunmehr liegt ein erster Entwurf von Eckdaten einer Neuregelung durch Bundesfinanzminister Schäuble vor. Dieser erzürnt zu Recht die Familienunternehmen in Deutschland. Der Minister geht in seinem Entwurf deutlich über das hinaus, was vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Gerade die Bedürfnisprüfung, also inwieweit große Unternehmen an der Privilegierung partizipieren dürfen, wurde entgegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das einen Unternehmenswert von 100 Millionen Euro als Grenze benannt hat, nun deutlich unterschritten, denn der Bundesfinanzminister möchte diese Privilegierung auf einen Wert von 20 Millionen Euro begrenzen. Somit wäre eine wesentlich größere Anzahl von Unternehmen künftig einer Bild: Butsch-Fotolia D deutlich höheren Besteuerung unterworfen. Hinzukommen soll noch ein Einbezug von Privatvermögen bei Unternehmen ab einer Größe von 20 Millionen Euro Unternehmenswert. Das ist eine nicht akzeptable Ausweitung der Besteuerungsgrundlagen, die so vom Bundesverfassungsgericht in keiner Weise gefordert wird. Vielmehr findet hier eine fast schon schamlose Ausnutzung einer Gerichtsentscheidung zur Herbeiführung einer Steuererhöhung statt. Wünschenswert hingegen wäre eine Vereinfachung der bisherigen Erbschaftsteuer- und Bewertungsregeln. Was jetzt auf dem tisch liegt, führt zu einem noch höheren Verwaltungsaufwand und einer deutlich höheren Steuerbelastung. Das schreckt potenzielle Nachfolger ab und dies in Zeiten, in denen es heute schon schwer genug ist, junge Menschen davon zu begeistern, Unternehmer werden zu wollen. Ur 23 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Compliance Vier Gründe zum Umdenken Im Rahmen der Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ referierte die Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Compliance-Officer (zert.), Dr. Tatjana Wolf, über die Einrichtung einer funktionierenden Compliance für mittelständische Unternehmen. Das Seminar im IHK-Gebäude in Schopfheim vermittelte praktische Arbeitshilfen, die es dem Unternehmer ermöglichen, ein individuelles Compliance-System zu etablieren. D er deutsche Mittelstand begegnet Compliance immer noch mit Vorbehalt. Bereits der Begriff, der sich nicht griffig in die deutsche Unternehmenssprache übersetzen lässt, stammt aus dem US-amerikanischen Recht und machte jahrelang nur im Zusammenhang mit international tätigen Großunternehmen und Konzernen Schlagzeilen. Er bedeutet die Verpflichtung des Unternehmens, sich gesetzes- und regelkonform zu verhalten. Allein für die Gesetzestreue eine Compliance–Struktur aufzubauen, wird vom mittelständischen Unternehmer oftmals als überflüssige Bürokratie angesehen – vielleicht sogar als Affront, hat er sich als Unternehmer doch schon seit jeher verpflichtet, für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist leider in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen. Zudem hat sich die öffentliche Akzeptanz gegenüber (eigenem) Fehlverhalten der Entscheidungsträger und fehlender Kontrolle des Mitarbeiterverhaltens verändert. Geschäftspraktiken, die gestern noch ‚state-of-the-art‘ waren, werden heute medial und behördlich verfolgt. Hiervon ist auch das mittelständische Unternehmen betroffen. Ordnungswidrigkeitenrecht und Wirtschaftsstrafrecht machen zwischen Großkonzernen, mittleren und kleinen Betrieben keinen Unterschied. Selbstverständlich unterliegt das mittelständische Unternehmen auch den stets zunehmenden spezialgesetzlichen Schutzvorschriften, zum Beispiel sämtliche Gesetze, die sich mit Produktsicherheit befassen, wie das Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Lebensmittelrecht et cetera. Risikofaktoren Die Betroffenheit des mittelständischen Unternehmens ergibt sich schließlich auch aus der Kehrseite seiner Stärke. Gerade die Erfolgsfaktoren des Mittelstandes, wie hohe Spezialisierung, zunehmende Internationalität und der persönliche Kontakt zu Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmern, stellen unter dem Gesichtspunkt der Haftung Risikofaktoren dar. Die mit der Spezialisierung verbundene 24 Besetzung von Nischen zieht das mittelständische Unternehmen in den Anwendungsbereich des Kartellrechts. Kehrseite der persönlichen Vertrauenskultur ist mangelnde Kontrolle und die Kommunikation der Kontrollnotwendigkeit. Beides ist jedoch notwendig, um die Risiken aus Mitarbeiterhaftung und Haftung für Verstöße in der Lieferkette zu minimieren. Die internationale Geschäftstätigkeit konfrontiert das mittelständische Unternehmen gleichsam mit internationalen Haftungsvorschriften. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist hierzu eine Börsennotierung im Ausland, Sitz im Ausland oder eine Gründung nach ausländischem Recht nicht erforderlich. So ist der Anwendungsbereich des UK Bribery Act bereits dann eröffnet, wenn sich das Unternehmensverhalten auf den britischen Markt auswirkt. Obwohl keine Gesetzesnorm existiert, die Compliance ausdrücklich vorschreibt, knüpft das Gesetz an fehlende Compliance erhebliche Sanktionen – die mittlerweile auch verhängt werden. Betroffen sind sowohl die Unternehmensinhaber und Führungsverantwortlichen, wie auch das Unternehmen selbst. Die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann eine Führungskraft bis zu 1 Million Euro kosten. Unter Aufsichtspflicht werden in diesem Zusammenhang Auswahl-, Instruktions-, Überwachungs- und Eingriffspflichten verstanden. Die Bußgeldandrohung richtet sich vor allem nicht nur an die Handelnden, sondern auch an das Unternehmen selbst. Die Verbandsgeldbuße ist im Fall einer fahrlässigen Straftat auf 5 Millionen Euro, bei einer vorsätzlichen Straftat auf 10 Millionen Euro begrenzt. Ist jedoch der wirtschaftliche Vorteil, den das Unternehmen durch die Straftat gezogen hat höher, kann die Höchstgrenze angepasst werden. Agiert das Unternehmen im kartellsensiblen Bereich, sind die Bußen noch empfindlicher. Selbstverständlich werden auch die durch die Tat erlangten Vorteile entzogen, teilweise unter Anwendung des Bruttoprinzips. Neben den reinen Sanktions- und Strafvorschriften existieren jedoch weitere Rechtsfolgen, die sowohl das Unternehmen, wie auch die Handelnden oder Führungsverant- wortlichen empfindlich treffen können. Diese reichen von Schadensersatzforderungen der Geschäftspartner oder Wettbewerber bis zu Berufsverbot, Gewerbeuntersagung oder berufsständischen Verfahren. Darüber hinaus werden in den meisten Bundesländern Korruptionsregister geführt. Auch in BadenWürttemberg ist ab dem 15. Januar 2013 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Meldeund Informationsstelle für Vergabesperren eingerichtet worden. Die Vorschrift regelt, dass private Unternehmen, die mit rechtswidrigen Verhaltensweisen öffentliche Aufträge erlangen oder zu erlangen versuchen, von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Auch muss sich jeder öffentliche Auftraggeber bei einem Auftragsvolumen von mehr als 50.000 Euro bei der Melde- und Informationsstelle über den potenziellen Auftragnehmer informieren und sich über diesen eine Bestätigung erteilten lassen. Verschärfte Ahndung Aufgrund einer sich geänderten öffentlichen Wahrnehmung hat sich zudem die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten durch Staatsanwaltschaft und Kartellbehörden verschärft. Mit Einführung eines Kronzeugenprogramms, der sogenannten Bonusregelung, kann einem Kartellbeteiligten das drohende Bußgeld erlassen werden, wenn er sich als erster an das Bundeskartellamt wendet und ein Kartell aufdeckt. Die Bonusregelung gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen. Die anderen Kartellteilnehmer können ebenfalls das ihnen drohende Bußgeld bis zu 50 Prozent reduzieren, je nachdem wie früh und wie umfangreich sie an der Aufdeckung eines Kartells mitwirken. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt den Bonusrang. Die Anzahl der Fälle, in denen Bonusanträge gestellt wurden, hat sich von 2001 bis 2014 von 2 auf 41 Fälle (Quelle: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Bonusregelung/ bonusregelung_node.html) erhöht. Mit der Inanspruchnahme der Bonusregelung muss vor allem dann gerechnet werden, wenn alte Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015 Strukturen aufbrechen, sei es durch Generationsnachfolge, Verkauf oder Übernahmen. Compliance im Unternehmen schützt nicht nur vor rechtlicher Verfolgung, sondern steht auch für eine werteorientierte Führung des Unternehmens. Diese bringt unmittelbare wirtschaftliche Vorteile. Kunden und Mitarbeiter suchen das Unternehmen beziehungsweise ihren Arbeitgeber immer mehr unter dem Kriterium der Nachhaltigkeit und Werteorientierung aus. Schließlich wird auch die Kreditvergabe unter den Anforderungen von Basel II an das Risikomanagement zunehmend von Compliance-Erwägungen abhängig gemacht werden. Dank den sozialen Netzwerken Facebook, twitter & Co. steht das Unternehmen – gewollt oder ungewollt – in der Öffentlichkeit. Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt und erweitern ihr auf Haftungsvermeidung gerichtetes Compliance-Managementsystem um einen Wertekodex und das Bekenntnis zu Sozialstandards, immer nach dem Motto: „tue Gutes und rede darüber“. Es gibt keine Vorschriften darüber, wie ein Compliance-Managementsystem einzurichten ist. Der erforderliche Umfang muss in einem adäquaten Verhältnis zum Risikoprofil des Unternehmens stehen. Jedes erfolgrei- Die Anwältin tatjana Wolf sprach über die Chancen von Compliance. che mittelständische Unternehmen wird im Zweifel seine Risikobereiche kennen. Auch ist davon auszugehen, dass Regelungen zur Haftungsvermeidung bereits implementiert sind. Es ist daher ausreichend, diese auf ihre Compliance-tauglichkeit zu überprüfen und vernachlässigte Risikobereiche zu identifizieren, zu analysieren und in ein funktionierendes Compliance-Managementsystem einzubinden. Die verbreitete Befürchtung, die bei Großunternehmen gängigen Compliance-Systeme mit viel Bürokratie und Kosten übernehmen zu müssen, ist unbegründet. Fazit: Die verbreitete Hoffnung, Compliance-Managementsysteme als Modeerscheinung aussitzen zu können, hat sich zerschlagen. Non-Compliance führt zunehmend zu Haftungsfällen, nicht nur für den einzelnen Handelnden, sondern auch für den Führungsverantwortlichen und für das Unternehmen selber. Daher sollte Compliance als Chance begriffen werden - Chance zur Risikoanalyse, Chance zur Haftungsvermeidung des Unternehmens und seiner Führungsverantwortlichen, Chance zur Unternehmensintegrität und als dauerndes Marketinginstrument. tw REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee IHK fördert mit „Zukunftstag 2015“ Kontakt zwischen Schulen und Unternehmen Rund 400 Schüler nahmen teil Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche sind im Leben ständige Begleiter. Bei jungen Menschen, die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, treten häufig Unsicherheiten vor und während des Jobinterviews auf. Die IHK initiierte mit dem Projekt „Wirtschaft macht Schule“ ein Bewerbungstraining für Schülerinnen und Schüler – getreu der Devise „Früh übt sich, wer ein Meister werden will“. B ereits seit neun Jahren fördert die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit ihrer Initiative den Kontakt und die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen in der Region. Dank dem ehrenamtlichen Engagement der teilnehmenden Firmen kann den Jugendlichen jährlich eine frühzeitige Berufsorientierung ermöglicht werden. Am Zukunftstag 2015 nutzten circa 400 Werk real- und Realschüler der Gebhardschule und Berchenschule, der Geschwister-Scholl-Schule und Theodor-Heuss-Realschule aus Konstanz sowie die Mädchenschule Zoffingen das vielseitige Angebot. Der Zukunftstag wurde Anfang März in der Volksbank, im Beteiligte Unternehmen Dr. Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG, Dentsply De Trey GmbH, Edeka Frischemärkte Baur e.K., Handwerkskammer Konstanz, Stadt Konstanz mit den Entsorgungsbetrieben, den Technischen Betrieben, den Konstanzer Bädern und den städtischen Kinderhäusern, KaB Coaching, Siemens AG, Takeda GmbH, Volksbank Konstanz eG und die Wirtschaftsjunioren. 26 Schulungszentrum des Landgerichts, im Bürgersaal und im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee in Konstanz veranstaltet. Ein Programmpunkt des Zukunftstags stellt das Bewerbungstraining dar, das Personalexperten der teilnehmenden Unternehmen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchführen. Das Bewerbungstraining beinhaltet die Sichtung der von den Jugendlichen erstellten Bewerbungsunterlagen durch die Personalchefs. „Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler Tipps aus erster Hand“, meint Anja Schröder, Organisatorin des Zukunftstags und Beraterin im Bereich Aus- und Weiterbildung der IHK Hochrhein-Bodensee. Anschließend wird im Gebäude der Volksbank Konstanz eG die Theorie in die Praxis umgesetzt. Mit simulierten Jobinterviews kommen die meisten Jugendlichen zum ersten Mal in eine Bewerbungssituation. „Es ist wichtig, dass die jungen Leute praktische Erfahrungen sammeln können. Das Bewerbungsgespräch mit einer fremden Person aus der Personalabteilung steht auf einer anderen Ebene, als die Übungsgespräche in der Schule“, beurteilt Anja Schröder die Vorteile des Zukunftstags. Ebenso sei das Feedback, das die Jugendlichen im Anschluss an das Jobinterview von den Firmenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern erhalten, für zukünftige Bewerbungsgespräche von großer Bedeutung. Für ein gelungenes Vorstellungsgespräch sind sorgfältig erstellte Unterlagen genauso wichtig wie ein kompetentes Auftreten. „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance“, lautete das Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015 Das Bewerbungstraining fand großen Anklang bei den Schülern. Motto des Zukunftstags 2015. Erfahrene Spezialisten der Firmen Siemens und KaB Coaching, des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz und der Wirtschaftsjunioren brachten den Jugendlichen in kleinen Gruppen im Schulungszentrum des Landgerichts sowie im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee den Bewerbungsknigge näher. Während der Vorträge interagierten die Referenten mit den Jugendlichen und verdeutlichten durch praktische Übungen ein angemessenes Benehmen und professionelles Auftreten – nicht nur während des Vorstellungsgesprächs, sondern auch innerhalb eines Unternehmens. Dabei spielten die richtige Vorbereitung auf das Gespräch, der Dresscode sowie der Einsatz von Körpersprache im Dialog eine Rolle. Ein lebhaftes treiben fand währenddessen im Bürgersaal in Konstanz statt. In der Jobmesse „Schüler treffen Azubis“ erhielten die Jugendlichen Einblicke in die Arbeitswelt. Durch den direkten Austausch mit den Auszubildenden bekamen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich über mehr als 30 Berufszweige zu informieren. Die Auszubildenden zogen nach dem Zukunftstag ein positives Resümee: Das Interesse am Angebot zur Berufsorientierung sei gestiegen, die Jugendlichen hätten sich aktiv mit ihren beruflichen Perspektiven beschäftigt. organisatorin Anja Schröder hofft, dass in den nächsten Jahren die Schülerinnen und Schüler selbst als Auszubildende am Zukunftstag teilnehmen werden. NG REGIOREPort Seminar für GmbH-Geschäftsführer Haftungsfälle vermeiden S chadensersatzklagen gegen Manager beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Dabei stehen spektakuläre Fälle wie Siemens oder Deutsche Bank im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Aber auch im ganz normalen GmbH-Alltag sind die Geschäftsführer Risiken ausgesetzt, deren sie sich häufig gar nicht bewusst sind, die aber ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dabei sind viele Haftungsfälle vermeidbar. Hierfür macht das Seminar „Haftungsfälle vermeiden“ konkrete Handlungsvorschläge, die sofort umgesetzt werden können. Folgende Themen werden behandelt: Die gesetzliche Konzeption der Geschäftsführer-Haftung Besonderheiten der Haftung von GmbH-Geschäftsführern Typische Beispielsfälle aus dem GmbH-Alltag Haftung in der Krise der GmbH Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos Die Veranstaltung findet am 22. April von 16 bis 19 Uhr in Konstanz im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstr. 8, und am 23. April von 16 bis 19 Uhr in Schopfheim im Gebäude der IHK HochrheinBodensee, E.-Fr.-Gottschalkweg 1 statt (Gebühr: 90 Euro).tv www.konstanz.ihk.de Suchwort <Wirtschaftsrecht> Zertifikatslehrgang BWL für Nicht-Kaufleute I n dem Zertifikatslehrgang „Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute“ bei der IHK in Schopfheim lernen Personen aus dem technischen oder nicht-kaufmännischen Bereich das betriebswirtschaftliche Know-how und die entsprechende Fachsprache kennen. Der erste Teil des Lehrgangs mit den Themen Finanz- und Rechnungswesen sowie Kostenrechnung findet am 18. und 19. Mai jeweils von 8.30 bis 17 Uhr statt. In einem zweiten Teil vom 22. bis 24. Juni werden die Bereiche Controlling, Investition und Finanzierung sowie Angebotskalkulation behandelt. Die einzelnen Themenbereiche sind auch separat buchbar. Wer den Gesamtlehrgang absolviert, kann ein IHK-Zertifikat erlangen.pf Eva Pflugrad, Tel.: 07622 3907-232, [email protected] Sachverständige Erneute öffentliche Bestellung A ANZEIGEN-HOTLINE 0 72 21 / 21 19 - 12 m 8. Dezember 2014 wurde erneut öffentlich bestellt: Dipl.-Ing. Tilmann Frank, Hilariusstr. 8, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 2690, Fax: 07761 59849, E-Mail: [email protected], Internet: http://tilmannfrank.de/, Sachgebiet: Schäden an Gebäuden. Tilmann Frank unterhält eine weitere Niederlassung in 50825 Köln, Eichendorffstr. 32, Tel.: 0221 1306822, Fax: 0221 1306821. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist befristet bis zum 31. Dezember 2019. 28 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015 IHK-Seminar zu Online-Shops Fit im Recht für Händler ie rechtlichen Themen, mit denen sich Online-Händler befassen müssen, nehmen in ihrer Anzahl und Komplexität immer mehr zu. Gerade seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sind zahlreiche neue Fragen aufgekommen, die von der Rechtsprechung teilweise schon beantwortet wurden. So gab es erste Urteile zum neuen Widerrufsrecht, zur Nennung des Liefertermins und zur Button-Lösung. Aber auch der Gesetzgeber ist nicht untätig: Es sind neue Vorschriften in Kraft getreten, die sich mit den Informations- und Kennzeichnungspflichten bestimmter Produkte, wie Textilien, Lebensmittel und Elektronikprodukten beschäftigen. Außerdem gibt es Gesetzesvorhaben, die in Zukunft auch Auswirkungen auf Online-Händler haben sollen: Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen zukünftig abgemahnt werden können, geplant sind außerdem Schlichtungsstellen, die in Streitfällen zwischen Online-Händlern und Verbrauchern vermitteln sollen. Ganz aktuell wird auch über ein Gesetz diskutiert, mit dem Online-Händler verpflichtet werden sollen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen zu müssen. Ein weiteres, immer wichtiger werdendes Thema im Online-Handel sind Kundenbewertungen. Insbesondere negative Bewertungen oder Kommentare sind für Händler nicht nur ärgerlich, sondern wirken sich teilweise nachteilig auf das Geschäft aus. Daher stellen sich viele Händler die Frage, ob man etwas und wenn ja, was man tun kann, wenn man von einem Kunden negativ bewertet wurde. Auch zu diesem Thema gibt es mittlerweile eine Reihe von Rechtsprechung, die die Möglichkeiten der Online-Händler aufzeigt. Diese und weitere Themen sind Gegenstand einer kostenlosen Informationsveranstaltung, die in Kooperation der IHK HochrheinBodensee und der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 4. Mai von 15 bis 18 Uhr in der BBT Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH, Max-Planck-Straße 17, 78532 Tuttlingen stattfinden wird. Ihr Referent vor Ort ist Martin Rätze, Diplom-Wirtschaftsjurist und Legal Expert der Trusted Shops GmbH in Köln. Die Veranstaltung bietet ausreichend Raum, damit Ihre Fragen beantwortet werden können.tv Susanne Tempelmeyer-Vetter, Tel.: 07531 2860156 [email protected] Angela Wank, Tel.: 07721 922-139, [email protected] Bild: Gina Sanders – Fotolia D REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz in der Fertigung R essourceneffizienz ist das zentrale Thema der Wirtschaft. Die zunehmende Verknappung natürlicher Ressourcen und die steigenden ökonomischen Abbaukosten führen vermehrt zu Preisschwankungen und Versorgungsengpässen. Die Industrieund Handelskammer Hochrhein-Bodensee informiert am 15. April über Ressourceneffizienz und Rohstoffoptimierung. Interessierte erfahren in der Veranstaltung, warum sich Ressourceneffizienz für Unternehmen lohnt, welche Wege der Umsetzung möglich sind, wo Firmen Unterstützung und Förderung erhalten können und worauf Entscheider bei externer Beratung achten sollten. Es ist beachtlich, dass die Materialkosten in deutschen Produktionsbetrieben durchschnittlich 45 Prozent der Gesamtkosten betragen. Ergebnisse aus mehr als 3.000 Beratungsgesprächen haben gezeigt, dass in kleinen und mittelständischen Betrieben durchschnittlich über 200.000 Euro Materialkosten pro Jahr und Unternehmen eingespart werden können. Dabei sind beim effizienten Einsatz von Ressourcen oft keine großen Investitionen notwendig. Die IHK-Informationsveranstaltung zeigt auf, dass Effizienz nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit sichert, son dern jeden Betrieb fit macht für die künftigen Herausforderungen am Markt. Veranstaltungstermin: 15. April, 14 bis 16 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1 Die Veranstaltung ist kostenlos und die Teilnehmerzahl begrenzt. Bei zu geringen Anmeldungen behalten wir uns vor, die jeweilige Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.mz Michael Zierer, Telefon: 07622 3907-214, [email protected] www.konstanz.ihk.de/innovation/Veranstaltungen/ Geplante Informationsveranstaltung Sozialversichert ohne Leistung? R und eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Angehörige in einem Familienbetrieb. Sie beziehen von ihrem Arbeitgeber, mit dem sie verwandt oder verheiratet sind, einen Arbeitslohn. Dieser leistet für sie Sozialabgaben für die Renten-, Kranken und Sozialversicherung. Sollen diese bei Erfordernis beantragt werden, droht ein böses Erwachen. Nämlich mit dem Bescheid, dass der Ehepartner oder Verwandte kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sei, sondern als Unternehmer gelte und somit keinen Anspruch auf Leistungen habe. Oft sind sogar gezahlte Beiträge größtenteils verloren, denn Sozialversicherungsbeiträge werden nur im Rahmen der Verjährungsfristen erstattet. Der versicherte Angehörige hat manchmal zehntausende Euro in das deutsche Sozialversicherungssystem einbezahlt, ohne einen Anspruch auf eine Gegenleistung erworben zu haben. Die Deutschen Rentenversicherung Bund hat eine unabhängige Stelle zur Prüfung solcher Falle eingerichtet. Da das Verfahren rein Anzeige freiwillig ist, wird sie nur auf Antrag eines Arbeitgebers tätig. Ist der Bedarfsfall erst eingetreten, ist es hierfür zu spät. Wichtigstes Kriterium ist der so genannte „Fremdvergleich“: je ähnlicher das Arbeitsverhältnis des Angehörigen denen von anderen Arbeitnehmern ist, desto mehr spricht für eine Sozialversicherungspflicht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Deswegen lohnt es sich, gleich zu Beginn der Anstellung den Status feststellen zu lassen. Interessierte Unternehmer erhalten in einer geplanten Informationsveranstaltung „Sozialversichert ohne Leistung?“ alle notwendigen Auskünfte zu diesem Thema. Fachleute werden zu dieser Problematik über Beispielsfälle berichten, Lösungsansätze präsentieren und Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren geben.rk Reinhart König, Telefon: 07531 2860135 [email protected]. Inhouse-Beratung der Deutsch-Türkischen Auslandshandelskammer Ländersprechtag Türkei D ie türkei gilt trotz der aktuellen politischen Lage für die exportorientierten Unternehmen in Baden-Württemberg nach wie vor als eine der wachstumsstarken Regionen. Die Nachfrage nach Investitionsgütern in der türkei steigt wieder und die Kapazitätsauslastung der Industrie wächst. Dieser positive trend macht die türkei als Markt interessant – insbesondere für den Export von Maschinen, Kfz-Zubehör, Mess- und Regeltechnik, Elektrotechnik und Kunststoffteile. Wer vor diesem Hintergrund über den Auf- oder Ausbau Ihrer Geschäftstätigkeit in der türkei nachdenkt, dem bietet die IHK Hochrhein-Bodensee am 27. April eine kostenfreie, von der Europäischen Kommission geförderte Inhouse-Beratung an. Jan Nöther, Leiter der Deutsch-türkischen Auslandshandelskammer in Istanbul, kommt gemeinsam mit Uwe Böhm, Geschäftsführer International der IHK Hochrhein-Bodensee in die interessierten Unternehmen und informiert im stündigen Gesprächs über aktuelle Rahmen eines circa einGeschäftsperspektiven und Marktvorhaben, wobei auch Spezialthemen wie Handelsvertretersuche und Personalfragen diskutiert werden alle verantwortlichen Mitarbeiter mit einbezogen werden können. Bö Dr. Uwe Böhm, Telefon: 07622 3907 218 [email protected] Informationsveranstaltung Neue Betriebssicherheitsverordnung m 1. Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein umfassendes Schutzkonzept, das der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen dient. Die Neufassung soll dem Arbeitgeber (insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen) die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen verbessern. Mit der Neufassung der Verordnung, die am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Es erfolgt eine Angleichung an moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere an die Gefahrstoffverordnung. Die neue Regelung soll insbesondere Unfallschwerpunkte ins Auge fassen. Zu den Grundbausteinen der Verordnung zählen eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Der „Stand der technik“ gilt dabei als wesentlicher Si- cherheitsmaßstab. Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln sollen in der Neuregelung Rechnung getragen werden. Die Veranstaltung der IHK Hochrhein-Bodensee informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie über wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung. Veranstaltungstermine: 11. Mai, 13.30 bis 16 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstraße 8, 78462 Konstanz 18. Mai, 14 bis 16.30 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.Gottschalk-Weg 1, 79650 Schopfheim Die Veranstaltung ist kostenlos und die teilnehmerzahl begrenzt. Bei zu geringen Anmeldungen behalten wir uns vor, die jeweilige Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. mz Michael Zierer, Telefon: 07622 3907-214, [email protected] www.konstanz.ihk.de/innovation/Veranstaltungen/ Bild: tiero – Fotolia A REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Lehrgänge und Seminare der IHK Wann? Was? Wo? Euro Informationen: Konstanz, Tel.: 07531 2860-118; Schopfheim, Tel.: 07622 3907-230, www.konstanz.ihk.de Ausbildungsakademie 27.04.15 Benimm ist IN! Schopfheim 99,00 23.04.15 Rhetorik und Präsentationstraining Schopfheim 99,00 13.05.15 Der Kunde am Telefon – die richtigen Worte finden Konstanz 99,00 20.04.15 Einfuhr aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern Schopfheim 270,00 21.04.15 Zollbegünstigter Warenexport Konstanz 270,00 22.04.15 Vertiefung Zoll und Exportkontrolle Konstanz 270,00 04.05.15 Zollprozesse ins Managementsystem integrieren Konstanz 270,00 07.05.15 Incoterms 2010 Konstanz 140,00 Außenwirtschaft Betriebswirtschaft / Einkauf/Logistik / Marketing/Vertrieb 20.04.15 Online-Marketing Konstanz 270,00 21.04.15 Verkaufen als Profisport – Leistung und Spielfreude im Tagesgeschäft Konstanz 270,00 ab 12.05.15 Social Media Manager (IHK) – Zertifikatslehrgang Schopfheim 1.300,00 ab 18.05.15 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute – Zertifikatslehrgang Schopfheim 900,00 auf Anfrage Logistikmanager/in – Zertifikatslehrgang Konstanz 1.900,00 ab 17.04.15 Professionelles Office-Management – Zertifikatslehrgang Schopfheim 520,00 17.04.15 Von der Sekretärin zur Assistentin Konstanz 270,00 28.04.15 Telefontraining – Der gute Ton am Telefon Konstanz 270,00 ab 06.05.15 Management-Assistent/in (IHK) – Zertifikatslehrgang Schopfheim 2.150,00 20.05.15 Betriebliches Eingliederungsmanagement Schopfheim 90,00 ab Frühjahr 2015 Präsenzkraft in der Pflege – Zertifikatslehrgang Waldshut/Singen auf Anfrage Büromanagement Gesundheit Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung 16.04.15 Sicheres Auftreten im Job Schopfheim 270,00 21.04.15 Wirkung zeigen – Mit Spannung präsentieren Schopfheim 270,00 ab Frühjahr 2015 Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung – Zertifikatslehrgang Konstanz 990,00 16.04.15 Junger Fuchs führt alten Hasen Schopfheim 270,00 08.05.15 Hilfe, ich bin Vorgesetzte/r! Konstanz 270,00 20.05.15 Vertrauen ist gut, Kontrolle ist normal! Konstanz 270,00 ab 04.05.15 Professionelles Business Coaching – Zertifikatslehrgang Überlingen auf Anfrage Führung Immobilienmanagement ab April 2015 Professionelles Immobilienmanagement – Zertifikatslehrgang Konstanz auf Anfrage 28.+29.04.15 Aufbau und Führung einer Hausverwaltung – Zertifikatslehrgang Konstanz 490,00 Projekt-/Qualitätsmanagement ab 20.04.15 Projektmanager/-in – Zertifikatslehrgang Schopfheim 900,00 12.+13.05.15 QM-Lehrgangsmodul „Auditmethodik“ Konstanz 620,00 Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter www.wis.ihk.de. 32 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2015
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