REGIOREPoRt - IHK Hochrhein-Bodensee

REGIO REPoRt
Bild: Herbert Weniger
IHK Hochrhein-Bodensee
IHK-Bildungszentrum in Schopfheim eröffnet
„Besser geht‘s nicht“
Mitte März hat die IHK im Beisein von 150 Gästen ihr neues Aus- und Weiterbildungszentrum in Schopfheim eröffnet. Es ist 2.600 Qadratmeter groß, umfasst einen großzügigen Foyer- und Treppenhausbereich,
fünf Seminarräume, Büros und eine Tiefgarage. Das Investitionsvolumen lag bei 6,7 Millionen Euro.
E
nde 2009, so führte IHK-Präsident
thomas Conrady aus, beschloss die
Vollversammlung, ein solches Zentrum
zu bauen, im Herbst 2013 war der Spatenstich, Anfang 2014 das Haus dann errichtet
und eingerichtet. „transparent, flexibel und
großzügig“, so bezeichnete Conrady den Bau,
dem er wünschte, ein „Haus der Neugier“ zu
werden, in dem es gelingen solle, die immer
komplexeren Inhalte der IHK-Aus- und Weiterbildungsangebote an die teilnehmer zu
vermitteln.
Die duale Berufsausbildung und die Weiterbildung seien die entscheidenden Wettbewerbsfaktoren für die deutschen mittelständischen
Unternehmen. Das machte Stefan Schnorr,
Ministerialdirigent beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, deutlich. Jeder
Euro, der hier investiert wurde, sei gut investiert. Der Bund habe 2,2 Millionen Euro
an Steuergeldern für den Bau zur Verfügung
gestellt.
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Wirtschaft im Südwesten
Nur eines sei teurer als Bildung: keine Bildung.
So zitierte Kerstin Steiner vom Ministerium für
Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
John F. Kennedy. Das Land habe mit 1,7 Millionen Euro zu dem Bildungszentrum beigetragen.
In Baden-Württemberg stünde inzwischen ein
flächendeckendes Netz an überbetrieblichen
Bildungsstätten zur Verfügung. Beim Schopfheimer Zentrum sei es gelungen, einen guten
Entwurf gut umzusetzen.
Marion Dammann, Landrätin des Landkreises Lörrach, zeigte sich überzeugt, dass ansprechende Architektur das Lernen und die
Weiterbildung positiv beeinflusst. Sie hob die
bewährte Standortarbeit der IHK hervor und
begrüßte die ortsnahe Schulungsmöglichkeit
für die Beschäftigten in der Wirtschaft. Dies
käme dem trend der Zeit entgegen, dass für
mehr und mehr Menschen die Arbeit aus Denken bestehe.
Der Schopfheimer Bürgermeister Christof Nitz
lobte das Zentrum als äußerst gelungenes Ge-
bäude innerhalb eines Ensembles hundertjähriger Nachbarhäuser. Es stelle auch den
Bezug zum gegenüberliegenden IHK-Bau aus
den sechziger Jahren her.
Architekt Rainer Girke verglich die Planungsund Bauzeit mit einem Marathon. Dieser
habe mit dem Wettbewerb, an dem über 100
Büros teilgenommen hätten, begonnen. Beendet worden sei er kürzlich mit der Gestaltung des Gartens, der hinter dem Foyer und
Cafeteriabereich das Gebäude quasi ins Freie
erweitere.
Hauptgeschäftsführer Claudius Marx
schließlich meinte, zwischen dem Bau und
den in der IHK Verantwortlichen habe es sich
vom ersten Entwurf an um eine „Liebe auf
den ersten Blick“ gehandelt, die im Laufe
der Planungs- und Bauzeit nicht ab-, sondern
zugenommen habe. Sowohl auf das Gebäude
als auch auf die Zusammenarbeit mit den Architekten bezogen meinte er „besser geht‘s
nicht“.
upl
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REGIOREPoRt IHK Hochrhein-Bodensee
INHALt
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neues Bildungszentrum
Mitte März in
Schopfheim eröffnet
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„Hochrhein-Treffen“
Pharma und Chemie treffen auf
Verwaltung
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Wirtschaftskonzil in Konstanz
IHK bringt sich beim
Zukunftsforum ein
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erbschaftssteuerreform
Wissenswertes für familiengeführte Unternehmen
24
Compliance
Vier Gründe zum Umdenken
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zukunftstag 2015
Rund 400 Schüler nahmen teil
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Veranstaltungen, Lehrgänge
und Seminare der iHK
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Eröffneten das Gebäude (von links): die
Architekten Marion Strauss und Rainer Girke,
Johanna Speckmayer (IHK-Geschäftsführerin
für Weiterbildung), Stefan Schnorr (Bundeswirtschaftsministerium), Kerstin Steiner (Landesfinanz- und Wirtschaftsministerium), thomas
Conrady (IHK-Präsident), Christof Nitz (Schopfheimer Bürgermeister), Marion Dammann (Landrätin), Claudius Marx (IHK-Hauptgeschäftsführer), Kurt Grieshaber (IHK-Ehrenpräsident).
Wirtschaft im Südwesten
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Bilder: Herbert Weniger
Das neue IHKBildungszentrum:
transparent,
flexibel, großzügig.
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Wirtschaft im Südwesten
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REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
„Hochrhein-Treffen“ mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer
Vertreter aus Pharma und Chemie
treffen Verwaltung
D
as traditionelle Jahrestreffen der
Geschäftsführer der Chemie- und
Pharmaunternehmen am Hochrhein mit
Spitzenvertretern aus der Verwaltung fand
Mitte Februar bei der Energiedienst AG in
Rheinfelden statt. Auf Einladung der Industrie- und Handelskammer trafen sich zahlreiche Führungspersönlichkeiten zu einem
ersten Gedankenaustausch im neuen Jahr.
Gastgeber war Martin Steiger, Vorstandsvorsitzender der Energiedienst AG. Unter
der Leitung von Thomas Conrady, Präsident
der IHK, diskutierten Regierungspräsidentin
Bärbel Schäfer, Landrätin Marion Dammann
und Landrat Martin Kistler, Oberbürgermeister Jörg Lutz (Lörrach), Bürgermeister Tobias
Benz (Grenzach-Wyhlen) sowie die Vertreter der in den beiden Landkreisen Lörrach
und Waldshut ansässigen Chemie- und
Pharmaunternehmen.
Im Mittelpunkt der Gespräche standen der
Informations- und Gedankenaustausch über
die aktuelle wirtschaftliche Lage am Hochrhein und die Geschäftserwartungen der Unternehmer für das Jahr 2015. Claudius Marx,
Hauptgeschäftsführer der IHK, präsentierte
dazu die jüngsten Umfrageergebnisse der
Kammer. Die anwesenden Unternehmensvertreter bestätigten den von der IHK für
die Gesamtregion aufgezeigten, positiven
konjunkturellen Verlauf zum Jahreswechsel
2014/2015 mit guten Auslastungen der Kapazitäten und ebenso guten Geschäftserwartungen für das begonnene Jahr.
Einig waren sich die anwesenden Firmenvertreter darin, dass die Kooperation zwischen
den Unternehmen, aber auch mit den Behörden in der Region, sehr gut verlaufe. Deutlich
vorgetragen wurde die Bitte vonseiten der
Unternehmen an die Politik, die Weiterführung der A 98 voranzutreiben. Die Wirtschaft
der Region will und braucht den Ausbau im
Autobahn-Standard als wichtige Perspektive
für die Zukunft der Region.
Bei den meisten anwesenden Chemie- und
Pharmaunternehmen macht sich ein zunehmender Fachkräftebedarf bemerkbar. Dabei
gilt das Augenmerk insbesondere dual ausgebildeten Fachkräften. Hier sehen Unternehmen und Politik noch Potenzial für eine
bessere Zusammenarbeit. Gerade mit Blick
auf die Bedeutung der dualen Ausbildung für
den Wirtschaftsstandort Hochrhein gelte es,
die Chancen, die mit einer solchen Ausbildung für den beruflichen Erfolg verbunden
sind, besser darzustellen.
Diskutiert wurde auch der aktuelle Stand des
Ausbaus der regenerativen Energien und des
Stromnetzes in Land und Region. Was dies
in puncto Versorgungssicherheit und Netzstabilität für die regionalen Unternehmen bedeutet, erläuterte Markus Nägele, Geschäftsführer der ED Netze GmbH, eindrücklich. Die
anwesenden Unternehmer formulierten das
Anliegen an die Politik, alles dafür zu tun,
um auch mittelfristig eine zuverlässige und
stabile Energieversorgung für die Standorte
in der Region zu garantieren.ag
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und IHK-Präsident Thomas Conrady mit den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern des Hochrheintreffens.
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Wirtschaft im Südwesten
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IHK Hochrhein-Bodensee nimmt an Zukunftskonferenz in Konstanz teil
Bild: Mende
Internationales Wirtschaftskonzil
Als „Networker des Mittelalters“ gilt Kaiser Sigismund, der es schaffte, die gespaltene Kirche mit dem für
Europa wegweisenden Konstanzer Konzil wieder zu vereinigen. Heute, 600 Jahre später, greift das erste
internationale Wirtschaftskonzil den Gedanken der aktiven Zukunftsgestaltung wieder auf. Am 30. April
2015 kommen im Konstanzer Konzilgebäude Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zusammen, um Lösungsansätze für zukunftsweisende Fragen zu erörtern. Der Hauptgeschäftsführer der IHK, Claudius Marx, sowie die IHK-Geschäftsführerin des Bereichs Innovation und Umwelt, Sunita
Patel, leisten in den vielseitigen Foren ihren Beitrag zum Wirtschaftskonzil.
E
inen Tag lang werden in Gesprächsgruppen heutige und zukünftige Herausforderungen für die Wirtschaft diskutiert. Dabei
nimmt das Symposium den Bodenseeraum als wirtschaftliche Modellregion in den Blick. An diesem Beispiel soll aufgezeigt werden,
wie neue Impulse über Landesgrenzen hinaus entstehen können.
Dieser Lern- und Innovationsprozess soll über einen Zeitraum von
mehreren Jahren stattfinden. Das erste Jahr der Veranstaltungsreihe steht im Zeichen der Zusammenarbeit. Daraufhin sollen 2016
die Konkretisierung der gemeinsam erörterten Aussagen und 2017
deren Umsetzung in die Praxis erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise
knüpft das Wirtschaftskonzil an die Tradition des Konstanzer Konzils von 1414 bis 1418 an. Initiatoren der Veranstaltung sind die
Kommission Wirtschaft der Internationalen Bodensee Konferenz
(IBK), die Konzilstadt Konstanz, die Staatskanzlei des Kantons St.
Gallen sowie die Stadt Konstanz.
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried
Kretschmann wird mit einem Impulsvortrag zum Thema „Die Bodenseeregion und ihre Rolle in Europa“ in den Veranstaltungstag
einleiten. Zur Zukunft von Europa sowie zur Beziehung zwischen
der Schweiz und der Europäischen Union sprechen anschließend
Dr. Otto Lampe, deutscher Botschafter in Bern für die Schweiz und
Liechtenstein sowie Botschafter Olaf Kjelsen, Chef der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten.
An diese Referate knüpfen sechs Forenveranstaltungen mit Podiumsgesprächen an. IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx
übernimmt die Moderation zum Thema „Unternehmenskonzepte
4 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
von morgen – Chancen für den Mittelstand im Bodenseeraum“.
Die Gesprächsrunde stellt sich der Frage, welche Faktoren für den
Erfolg mittelständischer Unternehmen aus der Bodenseeregion entscheidend sind und welche Chancen sich in Hinblick auf „Industrie
4.0“ eröffnen.
Das Forum zum Thema
„Innovation als Zukunftssicherung im Bodensee­
raum“ beschäftigt sich
Wirtschaftsmit neuen Methoden im
Innovationsmanagement.
konzil
Hier wird insbesondere
Das Wirtschaftskonzil findet
das Thema „Open Inam 30. April 2015 im Konzilnovation“ zur Sprache
gebäude in Konstanz statt.
kommen. Dieser Ansatz
bedeutet die Öffnung der
Weitere Informationen unter:
Organisationsgrenzen im
www.wirtschaftskonzil.eu
Innovationsprozess und
den strategischen Einbezug extern vorhandener
Wissensquellen. Damit
wurde Unternehmen eine
neue Möglichkeit eröffnet,
die Innovationseffizienz zu steigern. Eine der Referentinnen ist Sunita Patel. Sie wird ihre Erfahrungen zum Thema „Open Innovation“
mitteilen und dabei unter anderem das „Team Wissenstransfer“
vorstellen.NG
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IHK Hochrhein-Bodensee REGIOREPoRt
Geplante Erbschaftssteuerreform
Neues für Familienunternehmen
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen in Singen und Schopfheim informierte Rechtsanwalt
Elmar Uricher von der Konstanzer Kanzlei Uricher & Coll. über die aktuellen Entwicklungen in Sachen Erbschaftsteuer. Uricher gilt als Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge.
as Bundesverfassungsgericht hat am
17.12.2014 entschieden, dass das bisherige Erbschaftsteuergesetz in teilen verfassungswidrig ist. Dabei hat das Gericht
festgestellt, dass die durch die Verschonungsregelung bewirkte Ungleichbehandlung
im Grundsatz verhältnismäßig im engeren Sinne ist, soweit sie eine Steuerverschonung von
100 Prozent ermöglicht. Unverhältnismäßig
ist die Privilegierung betrieblichen Vermögens, soweit sie über kleine und mittlere
Unternehmen ohne eine Bedürfnisprüfung
hinausgreift. Ferner stellt die Freistellung von
Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten nach Ansicht des Gerichts einen Verstoß
gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz dar.
Die Regelung verfolgt insbesondere das Ziel
der Verwaltungsvereinfachung. Erwerber von
Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten werden
jedoch laut der Entscheidung des Gerichts
unverhältnismäßig privilegiert. Darüber hinaus hat das Gericht bemängelt, dass die
Regelung über das Verwaltungsvermögen
nicht mit Artikel 3 Absatz 1 vereinbar sei.
Die Ziele des Gesetzgebers, nur produktives
Vermögen zu fördern und Umgehungen durch
steuerliche Gestaltung zu unterbinden, seien
zwar legitim und auch angemessen. Dies gilt
jedoch nicht, soweit begünstigtes Vermögen
mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen insgesamt in den Genuss der
steuerlichen Privilegierung gelangt.
Die genannten Normen gelten bis 30. Juni
2016 fort; der Gesetzgeber ist verpflichtet,
bis spätestens zu diesem Zeitpunkt eine
Neuregelung zu treffen. Die Fortgeltung der
verfassungswidrigen Normen begründet keinen Vertrauensschutz gegenüber einer bis
zur Urteilsverkündung rückwirkenden Neuregelung, die einer exzessiven Ausnutzung der
gleichheitswidrigen Paragrafen 13a und 13b
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz die Anerkennung versagt.
Die Paragrafen 13a und 13b seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen
zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Nun stellt sich
die Frage, ob es zulässig ist, verschärfende
gesetzliche Änderungen bei den Verscho4 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
nungsregelungen vorzunehmen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17.12.2014 haben.
Dazu hat die Bundesregierung noch im alten
Jahr auf eine parlamentarische Anfrage der
Linksfraktion festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen hat,
dass die Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen keinen Vertrauensschutz gegen
eine auf den Zeitpunkt der Verkündung dieses
Urteils bezogene rückwirkende Neuregelung
begründe, die einer exzessiven Ausnutzung
gerade der als gleichheitswidrig befundenen
Ausgestaltungen der Paragrafen 13a und
13b die Anerkennung versage. Es sei jedoch
vom Grundsatz,
der sich aus dem
Rechtsstaatsprinzip ergebenden
Beschränkung für
den Erlass rückwirkender Gesetze auszugehen,
so dass von einer
Rückwirkung einer
künftigen gesetzlichen Neuregelung
nicht auszugehen
sei. Im Übrigen
ist auch davon
auszugehen, dass Steuerfestsetzungen vor
dem Stichtag der Entscheidung nicht mehr
zuungunsten der Steuerpflichtigen geändert
werden können. Für die Zeit zwischen dem
Zeitpunkt der Entscheidung und einer zu
erfolgenden Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass unentgeltliche Zuwendungen (von todes wegen
und Schenkungen) weiterhin bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber auf Basis der
bisherigen Normen zulässig sind. Steuerbescheide ergehen vorläufig auf Basis des bisherigen Rechts. Allerdings ist eine rückwirkende
Änderung aufgrund der Vorläufigkeit möglich.
ob der Gesetzgeber davon Gebrauch machen
wird, ist ungewiss. Es ist aber wohl eher mit
einer Wirkung für die Zukunft zu rechnen.
Nunmehr liegt ein erster Entwurf von Eckdaten
einer Neuregelung durch Bundesfinanzminister Schäuble vor. Dieser erzürnt zu Recht die
Familienunternehmen in Deutschland. Der Minister geht in seinem Entwurf deutlich über das
hinaus, was vom Bundesverfassungsgericht
gefordert wurde. Gerade die Bedürfnisprüfung, also inwieweit große Unternehmen an
der Privilegierung partizipieren dürfen, wurde
entgegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das einen Unternehmenswert
von 100 Millionen Euro als Grenze benannt
hat, nun deutlich unterschritten, denn der
Bundesfinanzminister möchte diese Privilegierung auf einen Wert von 20 Millionen Euro
begrenzen. Somit wäre eine wesentlich größere Anzahl von Unternehmen künftig einer
Bild: Butsch-Fotolia
D
deutlich höheren Besteuerung unterworfen.
Hinzukommen soll noch ein Einbezug von Privatvermögen bei Unternehmen ab einer Größe
von 20 Millionen Euro Unternehmenswert. Das
ist eine nicht akzeptable Ausweitung der Besteuerungsgrundlagen, die so vom Bundesverfassungsgericht in keiner Weise gefordert wird.
Vielmehr findet hier eine fast schon schamlose
Ausnutzung einer Gerichtsentscheidung zur
Herbeiführung einer Steuererhöhung statt.
Wünschenswert hingegen wäre eine Vereinfachung der bisherigen Erbschaftsteuer- und
Bewertungsregeln. Was jetzt auf dem tisch
liegt, führt zu einem noch höheren Verwaltungsaufwand und einer deutlich höheren
Steuerbelastung. Das schreckt potenzielle
Nachfolger ab und dies in Zeiten, in denen
es heute schon schwer genug ist, junge Menschen davon zu begeistern, Unternehmer
werden zu wollen.
Ur
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REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
Compliance
Vier Gründe zum Umdenken
Im Rahmen der Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ referierte die Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Compliance-Officer (zert.), Dr. Tatjana Wolf, über die Einrichtung einer funktionierenden
Compliance für mittelständische Unternehmen. Das Seminar im IHK-Gebäude in Schopfheim vermittelte praktische Arbeitshilfen, die es dem Unternehmer ermöglichen, ein individuelles Compliance-System zu etablieren.
D
er deutsche Mittelstand begegnet Compliance immer noch mit Vorbehalt. Bereits
der Begriff, der sich nicht griffig in die deutsche Unternehmenssprache übersetzen lässt,
stammt aus dem US-amerikanischen Recht
und machte jahrelang nur im Zusammenhang
mit international tätigen Großunternehmen
und Konzernen Schlagzeilen. Er bedeutet die
Verpflichtung des Unternehmens, sich gesetzes- und regelkonform zu verhalten. Allein für
die Gesetzestreue eine Compliance–Struktur
aufzubauen, wird vom mittelständischen Unternehmer oftmals als überflüssige Bürokratie
angesehen – vielleicht sogar als Affront, hat
er sich als Unternehmer doch schon seit jeher verpflichtet, für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. Was wie eine
Selbstverständlichkeit klingt, ist leider in der
Praxis nicht immer leicht umzusetzen. Zudem
hat sich die öffentliche Akzeptanz gegenüber
(eigenem) Fehlverhalten der Entscheidungsträger und fehlender Kontrolle des Mitarbeiterverhaltens verändert. Geschäftspraktiken, die
gestern noch ‚state-of-the-art‘ waren, werden
heute medial und behördlich verfolgt. Hiervon
ist auch das mittelständische Unternehmen
betroffen. Ordnungswidrigkeitenrecht und
Wirtschaftsstrafrecht machen zwischen Großkonzernen, mittleren und kleinen Betrieben
keinen Unterschied. Selbstverständlich unterliegt das mittelständische Unternehmen auch
den stets zunehmenden spezialgesetzlichen
Schutzvorschriften, zum Beispiel sämtliche
Gesetze, die sich mit Produktsicherheit befassen, wie das Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Lebensmittelrecht et cetera.
Risikofaktoren
Die Betroffenheit des mittelständischen Unternehmens ergibt sich schließlich auch aus
der Kehrseite seiner Stärke. Gerade die Erfolgsfaktoren des Mittelstandes, wie hohe
Spezialisierung, zunehmende Internationalität
und der persönliche Kontakt zu Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmern, stellen unter dem
Gesichtspunkt der Haftung Risikofaktoren
dar. Die mit der Spezialisierung verbundene
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Besetzung von Nischen zieht das mittelständische Unternehmen in den Anwendungsbereich
des Kartellrechts. Kehrseite der persönlichen
Vertrauenskultur ist mangelnde Kontrolle und
die Kommunikation der Kontrollnotwendigkeit.
Beides ist jedoch notwendig, um die Risiken
aus Mitarbeiterhaftung und Haftung für Verstöße in der Lieferkette zu minimieren. Die
internationale Geschäftstätigkeit konfrontiert
das mittelständische Unternehmen gleichsam
mit internationalen Haftungsvorschriften. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist hierzu
eine Börsennotierung im Ausland, Sitz im Ausland oder eine Gründung nach ausländischem
Recht nicht erforderlich. So ist der Anwendungsbereich des UK Bribery Act bereits dann
eröffnet, wenn sich das Unternehmensverhalten auf den britischen Markt auswirkt. Obwohl
keine Gesetzesnorm existiert, die Compliance
ausdrücklich vorschreibt, knüpft das Gesetz
an fehlende Compliance erhebliche Sanktionen – die mittlerweile auch verhängt werden.
Betroffen sind sowohl die Unternehmensinhaber und Führungsverantwortlichen, wie auch
das Unternehmen selbst.
Die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann
eine Führungskraft bis zu 1 Million Euro kosten. Unter Aufsichtspflicht werden in diesem
Zusammenhang Auswahl-, Instruktions-, Überwachungs- und Eingriffspflichten verstanden.
Die Bußgeldandrohung richtet sich vor allem
nicht nur an die Handelnden, sondern auch an
das Unternehmen selbst. Die Verbandsgeldbuße ist im Fall einer fahrlässigen Straftat auf 5
Millionen Euro, bei einer vorsätzlichen Straftat
auf 10 Millionen Euro begrenzt. Ist jedoch der
wirtschaftliche Vorteil, den das Unternehmen
durch die Straftat gezogen hat höher, kann
die Höchstgrenze angepasst werden. Agiert
das Unternehmen im kartellsensiblen Bereich,
sind die Bußen noch empfindlicher. Selbstverständlich werden auch die durch die Tat
erlangten Vorteile entzogen, teilweise unter
Anwendung des Bruttoprinzips.
Neben den reinen Sanktions- und Strafvorschriften existieren jedoch weitere Rechtsfolgen, die sowohl das Unternehmen, wie
auch die Handelnden oder Führungsverant-
wortlichen empfindlich treffen können. Diese reichen von Schadensersatzforderungen
der Geschäftspartner oder Wettbewerber bis
zu Berufsverbot, Gewerbeuntersagung oder
berufsständischen Verfahren. Darüber hinaus werden in den meisten Bundesländern
Korruptionsregister geführt. Auch in BadenWürttemberg ist ab dem 15. Januar 2013 beim
Regierungspräsidium Karlsruhe eine Meldeund Informationsstelle für Vergabesperren
eingerichtet worden. Die Vorschrift regelt,
dass private Unternehmen, die mit rechtswidrigen Verhaltensweisen öffentliche Aufträge
erlangen oder zu erlangen versuchen, von der
Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
ausgeschlossen werden. Auch muss sich jeder
öffentliche Auftraggeber bei einem Auftragsvolumen von mehr als 50.000 Euro bei der
Melde- und Informationsstelle über den potenziellen Auftragnehmer informieren und sich
über diesen eine Bestätigung erteilten lassen.
Verschärfte Ahndung
Aufgrund einer sich geänderten öffentlichen
Wahrnehmung hat sich zudem die Verfolgung
von Wirtschaftsstraftaten durch Staatsanwaltschaft und Kartellbehörden verschärft.
Mit Einführung eines Kronzeugenprogramms,
der sogenannten Bonusregelung, kann einem
Kartellbeteiligten das drohende Bußgeld erlassen werden, wenn er sich als erster an
das Bundeskartellamt wendet und ein Kartell
aufdeckt. Die Bonusregelung gilt sowohl für
natürliche Personen als auch für Unternehmen. Die anderen Kartellteilnehmer können
ebenfalls das ihnen drohende Bußgeld bis zu
50 Prozent reduzieren, je nachdem wie früh
und wie umfangreich sie an der Aufdeckung
eines Kartells mitwirken. Der Zeitpunkt der
Antragstellung bestimmt den Bonusrang. Die
Anzahl der Fälle, in denen Bonusanträge gestellt wurden, hat sich von 2001 bis 2014 von
2 auf 41 Fälle (Quelle: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Bonusregelung/
bonusregelung_node.html) erhöht. Mit der
Inanspruchnahme der Bonusregelung muss
vor allem dann gerechnet werden, wenn alte
Wirtschaft im Südwesten
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Strukturen aufbrechen, sei es durch Generationsnachfolge, Verkauf oder Übernahmen.
Compliance im Unternehmen schützt nicht
nur vor rechtlicher Verfolgung, sondern steht
auch für eine werteorientierte Führung des
Unternehmens. Diese bringt unmittelbare wirtschaftliche Vorteile. Kunden und Mitarbeiter
suchen das Unternehmen beziehungsweise
ihren Arbeitgeber immer mehr unter dem
Kriterium der Nachhaltigkeit und Werteorientierung aus. Schließlich wird auch die Kreditvergabe unter den Anforderungen von Basel
II an das Risikomanagement zunehmend von
Compliance-Erwägungen abhängig gemacht
werden. Dank den sozialen Netzwerken Facebook, twitter & Co. steht das Unternehmen –
gewollt oder ungewollt – in der Öffentlichkeit.
Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt
und erweitern ihr auf Haftungsvermeidung
gerichtetes Compliance-Managementsystem
um einen Wertekodex und das Bekenntnis zu
Sozialstandards, immer nach dem Motto: „tue
Gutes und rede darüber“.
Es gibt keine Vorschriften darüber, wie ein
Compliance-Managementsystem einzurichten ist. Der erforderliche Umfang muss in
einem adäquaten Verhältnis zum Risikoprofil
des Unternehmens stehen. Jedes erfolgrei-
Die Anwältin tatjana Wolf
sprach über die Chancen
von Compliance.
che mittelständische Unternehmen wird im
Zweifel seine Risikobereiche kennen. Auch
ist davon auszugehen, dass Regelungen zur
Haftungsvermeidung bereits implementiert
sind. Es ist daher ausreichend, diese auf
ihre Compliance-tauglichkeit zu überprüfen
und vernachlässigte Risikobereiche zu identifizieren, zu analysieren und in ein funktionierendes Compliance-Managementsystem
einzubinden. Die verbreitete Befürchtung,
die bei Großunternehmen gängigen Compliance-Systeme mit viel Bürokratie und
Kosten übernehmen zu müssen, ist unbegründet.
Fazit: Die verbreitete Hoffnung, Compliance-Managementsysteme als Modeerscheinung aussitzen zu können, hat sich
zerschlagen. Non-Compliance führt zunehmend zu Haftungsfällen, nicht nur für
den einzelnen Handelnden, sondern auch
für den Führungsverantwortlichen und
für das Unternehmen selber. Daher sollte
Compliance als Chance begriffen werden
- Chance zur Risikoanalyse, Chance zur Haftungsvermeidung des Unternehmens und
seiner Führungsverantwortlichen, Chance
zur Unternehmensintegrität und als dauerndes Marketinginstrument.
tw
REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
IHK fördert mit „Zukunftstag 2015“ Kontakt zwischen Schulen und Unternehmen
Rund 400 Schüler nahmen teil
Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche sind im Leben ständige Begleiter. Bei jungen Menschen,
die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, treten häufig Unsicherheiten vor und während des
Jobinterviews auf. Die IHK initiierte mit dem Projekt „Wirtschaft macht Schule“ ein Bewerbungstraining
für Schülerinnen und Schüler – getreu der Devise „Früh übt sich, wer ein Meister werden will“.
B
ereits seit neun Jahren fördert die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit ihrer Initiative den Kontakt und
die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen in der Region.
Dank dem ehrenamtlichen Engagement der teilnehmenden Firmen
kann den Jugendlichen jährlich eine frühzeitige Berufsorientierung
ermöglicht werden. Am Zukunftstag 2015 nutzten circa 400 Werk­
real- und Realschüler der Gebhardschule und Berchenschule, der
Geschwister-Scholl-Schule und Theodor-Heuss-Realschule aus
Konstanz sowie die Mädchenschule Zoffingen das vielseitige Angebot. Der Zukunftstag wurde Anfang März in der Volksbank, im
Beteiligte Unternehmen
Dr. Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG, Dentsply De Trey GmbH,
Edeka Frischemärkte Baur e.K., Handwerkskammer Konstanz,
Stadt Konstanz mit den Entsorgungsbetrieben, den Technischen Betrieben, den Konstanzer Bädern und den städtischen
Kinderhäusern, KaB Coaching, Siemens AG, Takeda GmbH,
Volksbank Konstanz eG und die Wirtschaftsjunioren.
26
Schulungszentrum des Landgerichts, im Bürgersaal und im Gebäude
der IHK Hochrhein-Bodensee in Konstanz veranstaltet.
Ein Programmpunkt des Zukunftstags stellt das Bewerbungstraining
dar, das Personalexperten der teilnehmenden Unternehmen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchführen. Das Bewerbungstraining beinhaltet die Sichtung der von den Jugendlichen
erstellten Bewerbungsunterlagen durch die Personalchefs. „Dabei
erhalten die Schülerinnen und Schüler Tipps aus erster Hand“,
meint Anja Schröder, Organisatorin des Zukunftstags und Beraterin
im Bereich Aus- und Weiterbildung der IHK Hochrhein-Bodensee.
Anschließend wird im Gebäude der Volksbank Konstanz eG die
Theorie in die Praxis umgesetzt. Mit simulierten Jobinterviews
kommen die meisten Jugendlichen zum ersten Mal in eine Bewerbungssituation. „Es ist wichtig, dass die jungen Leute praktische
Erfahrungen sammeln können. Das Bewerbungsgespräch mit einer
fremden Person aus der Personalabteilung steht auf einer anderen Ebene, als die Übungsgespräche in der Schule“, beurteilt Anja
Schröder die Vorteile des Zukunftstags. Ebenso sei das Feedback,
das die Jugendlichen im Anschluss an das Jobinterview von den
Firmenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern erhalten, für zukünftige
Bewerbungsgespräche von großer Bedeutung.
Für ein gelungenes Vorstellungsgespräch sind sorgfältig erstellte
Unterlagen genauso wichtig wie ein kompetentes Auftreten. „Für
den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance“, lautete das
Wirtschaft im Südwesten
4 | 2015
Das Bewerbungstraining fand großen
Anklang bei den Schülern.
Motto des Zukunftstags 2015. Erfahrene Spezialisten der Firmen
Siemens und KaB Coaching, des Gesundheitsverbunds Landkreis
Konstanz und der Wirtschaftsjunioren brachten den Jugendlichen
in kleinen Gruppen im Schulungszentrum des Landgerichts sowie
im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee den Bewerbungsknigge
näher. Während der Vorträge interagierten die Referenten mit den
Jugendlichen und verdeutlichten durch praktische Übungen ein
angemessenes Benehmen und professionelles Auftreten – nicht
nur während des Vorstellungsgesprächs, sondern auch innerhalb
eines Unternehmens. Dabei spielten die richtige Vorbereitung auf
das Gespräch, der Dresscode sowie der Einsatz von Körpersprache
im Dialog eine Rolle.
Ein lebhaftes treiben fand währenddessen im Bürgersaal in Konstanz statt. In der Jobmesse „Schüler treffen Azubis“ erhielten
die Jugendlichen Einblicke in die Arbeitswelt. Durch den direkten
Austausch mit den Auszubildenden bekamen die Schülerinnen
und Schüler die Möglichkeit, sich über mehr als 30 Berufszweige
zu informieren. Die Auszubildenden zogen nach dem Zukunftstag
ein positives Resümee: Das Interesse am Angebot zur Berufsorientierung sei gestiegen, die Jugendlichen hätten sich aktiv mit
ihren beruflichen Perspektiven beschäftigt. organisatorin Anja
Schröder hofft, dass in den nächsten Jahren die Schülerinnen
und Schüler selbst als Auszubildende am Zukunftstag teilnehmen
werden.
NG
REGIOREPort Seminar für GmbH-Geschäftsführer
Haftungsfälle vermeiden
S
chadensersatzklagen gegen Manager beschäftigen die Gerichte
immer häufiger. Dabei stehen spektakuläre Fälle wie Siemens
oder Deutsche Bank im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Aber auch im
ganz normalen GmbH-Alltag sind die Geschäftsführer Risiken ausgesetzt, deren sie sich häufig gar nicht bewusst sind, die aber ihre
wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dabei sind viele Haftungsfälle
vermeidbar. Hierfür macht das Seminar „Haftungsfälle vermeiden“
konkrete Handlungsvorschläge, die sofort umgesetzt werden können.
Folgende Themen werden behandelt:
Die gesetzliche Konzeption der Geschäftsführer-Haftung
Besonderheiten der Haftung von GmbH-Geschäftsführern
Typische Beispielsfälle aus dem GmbH-Alltag
Haftung in der Krise der GmbH
Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung
des Haftungsrisikos
Die Veranstaltung findet am 22. April von 16 bis 19 Uhr in Konstanz
im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstr. 8, und am 23.
April von 16 bis 19 Uhr in Schopfheim im Gebäude der IHK HochrheinBodensee, E.-Fr.-Gottschalkweg 1 statt (Gebühr: 90 Euro).tv
www.konstanz.ihk.de Suchwort <Wirtschaftsrecht>
Zertifikatslehrgang
BWL für Nicht-Kaufleute
I
n dem Zertifikatslehrgang „Betriebswirtschaftliche Grundlagen für
Nicht-Kaufleute“ bei der IHK in Schopfheim lernen Personen aus
dem technischen oder nicht-kaufmännischen Bereich das betriebswirtschaftliche Know-how und die entsprechende Fachsprache
kennen. Der erste Teil des Lehrgangs mit den Themen Finanz- und
Rechnungswesen sowie Kostenrechnung findet am 18. und 19.
Mai jeweils von 8.30 bis 17 Uhr statt. In einem zweiten Teil vom
22. bis 24. Juni werden die Bereiche Controlling, Investition und
Finanzierung sowie Angebotskalkulation behandelt. Die einzelnen
Themenbereiche sind auch separat buchbar. Wer den Gesamtlehrgang absolviert, kann ein IHK-Zertifikat erlangen.pf
Eva Pflugrad, Tel.: 07622 3907-232, [email protected]
Sachverständige
Erneute öffentliche
Bestellung
A
ANZEIGEN-HOTLINE 0 72 21 / 21 19 - 12
m 8. Dezember 2014 wurde erneut öffentlich bestellt: Dipl.-Ing.
Tilmann Frank, Hilariusstr. 8, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761
2690, Fax: 07761 59849, E-Mail: [email protected], Internet:
http://tilmannfrank.de/, Sachgebiet: Schäden an Gebäuden. Tilmann
Frank unterhält eine weitere Niederlassung in 50825 Köln, Eichendorffstr. 32, Tel.: 0221 1306822, Fax: 0221 1306821. Die öffentliche
Bestellung und Vereidigung ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.
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Wirtschaft im Südwesten
4 | 2015
IHK-Seminar zu Online-Shops
Fit im Recht für Händler
ie rechtlichen Themen, mit denen sich Online-Händler befassen
müssen, nehmen in ihrer Anzahl und Komplexität immer mehr
zu. Gerade seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
sind zahlreiche neue Fragen aufgekommen, die von der Rechtsprechung teilweise schon beantwortet wurden. So gab es erste Urteile
zum neuen Widerrufsrecht, zur Nennung des Liefertermins und zur
Button-Lösung.
Aber auch der Gesetzgeber ist nicht untätig: Es sind neue Vorschriften in Kraft getreten, die sich mit den Informations- und
Kennzeichnungspflichten bestimmter Produkte, wie Textilien,
Lebensmittel und Elektronikprodukten beschäftigen. Außerdem
gibt es Gesetzesvorhaben, die in Zukunft auch Auswirkungen auf
Online-Händler haben sollen: Verstöße gegen das Datenschutzrecht
sollen zukünftig abgemahnt werden können, geplant sind außerdem
Schlichtungsstellen, die in Streitfällen zwischen Online-Händlern
und Verbrauchern vermitteln sollen. Ganz aktuell wird auch über
ein Gesetz diskutiert, mit dem Online-Händler verpflichtet werden
sollen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen zu müssen.
Ein weiteres, immer wichtiger werdendes Thema im Online-Handel
sind Kundenbewertungen. Insbesondere negative Bewertungen oder
Kommentare sind für Händler nicht nur ärgerlich, sondern wirken
sich teilweise nachteilig auf das Geschäft aus. Daher stellen sich
viele Händler die Frage, ob man etwas und wenn ja, was man tun
kann, wenn man von einem Kunden negativ bewertet wurde. Auch zu
diesem Thema gibt es mittlerweile eine Reihe von Rechtsprechung,
die die Möglichkeiten der Online-Händler aufzeigt.
Diese und weitere Themen sind Gegenstand einer kostenlosen
Informationsveranstaltung, die in Kooperation der IHK HochrheinBodensee und der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 4. Mai von
15 bis 18 Uhr in der BBT Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH,
Max-Planck-Straße 17, 78532 Tuttlingen stattfinden wird. Ihr Referent
vor Ort ist Martin Rätze, Diplom-Wirtschaftsjurist und Legal Expert
der Trusted Shops GmbH in Köln. Die Veranstaltung bietet ausreichend Raum, damit Ihre Fragen beantwortet werden können.tv
Susanne Tempelmeyer-Vetter, Tel.: 07531 2860156
[email protected]
Angela Wank, Tel.: 07721 922-139, [email protected]
Bild: Gina Sanders – Fotolia
D
REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
Informationsveranstaltung
Ressourceneffizienz in der Fertigung
R
essourceneffizienz ist das zen­trale Thema der Wirtschaft.
Die zunehmende Verknappung natürlicher Ressourcen und
die steigenden ökonomischen Abbaukosten führen vermehrt zu
Preis­schwankungen und Versorgungseng­pässen. Die Industrieund Handelskammer Hochrhein-Bodensee informiert am 15. April
über Ressourceneffizienz und Rohstoffoptimierung. Interessierte
erfahren in der Veranstaltung, warum sich Ressourceneffizienz
für Unternehmen lohnt, welche Wege der Umsetzung möglich
sind, wo Firmen Unterstützung und Förderung erhalten können
und worauf Entscheider bei externer Beratung achten sollten.
Es ist beachtlich, dass die Materialkosten in deutschen
Produktions­betrieben durchschnittlich 45 Prozent der Gesamtkosten betragen. Ergebnisse aus mehr als 3.000 Beratungsgesprächen haben gezeigt, dass in kleinen und mittelständischen
Betrieben durchschnittlich über 200.000 Euro Materialkosten
pro Jahr und Unternehmen eingespart werden können. Dabei
sind beim effizienten Einsatz von Ressourcen oft keine großen
Investitionen notwendig. Die IHK-Informationsveranstaltung zeigt
auf, dass Effizienz nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit sichert, son­
dern jeden Betrieb fit macht für die künftigen Herausfor­derungen
am Markt.
Veranstaltungstermin:
15. April, 14 bis 16 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee,
E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1
Die Veranstaltung ist kostenlos und die Teilnehmerzahl begrenzt.
Bei zu geringen Anmeldungen behalten wir uns vor, die jeweilige
Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.mz
Michael Zierer, Telefon: 07622 3907-214,
[email protected]
www.konstanz.ihk.de/innovation/Veranstaltungen/
Geplante Informationsveranstaltung
Sozialversichert ohne Leistung?
R
und eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Angehörige in einem Familienbetrieb. Sie beziehen von ihrem
Arbeitgeber, mit dem sie verwandt oder verheiratet sind, einen
Arbeitslohn. Dieser leistet für sie Sozialabgaben für die Renten-,
Kranken und Sozialversicherung. Sollen diese bei Erfordernis
beantragt werden, droht ein böses Erwachen. Nämlich mit dem
Bescheid, dass der Ehepartner oder Verwandte kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sei, sondern als Unternehmer gelte und somit keinen Anspruch auf Leistungen habe.
Oft sind sogar gezahlte Beiträge größtenteils verloren, denn Sozialversicherungsbeiträge werden nur im Rahmen der Verjährungsfristen erstattet. Der versicherte Angehörige hat manchmal zehntausende Euro in das deutsche Sozialversicherungssystem einbezahlt,
ohne einen Anspruch auf eine Gegenleistung erworben zu haben.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund hat eine unabhängige
Stelle zur Prüfung solcher Falle eingerichtet. Da das Verfahren rein
Anzeige
freiwillig ist, wird sie nur auf Antrag eines Arbeitgebers tätig. Ist der
Bedarfsfall erst eingetreten, ist es hierfür zu spät.
Wichtigstes Kriterium ist der so genannte „Fremdvergleich“: je ähnlicher das Arbeitsverhältnis des Angehörigen denen von anderen
Arbeitnehmern ist, desto mehr spricht für eine Sozialversicherungspflicht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Deswegen lohnt
es sich, gleich zu Beginn der Anstellung den Status feststellen zu
lassen.
Interessierte Unternehmer erhalten in einer geplanten Informationsveranstaltung „Sozialversichert ohne Leistung?“ alle notwendigen
Auskünfte zu diesem Thema. Fachleute werden zu dieser Problematik über Beispielsfälle berichten, Lösungsansätze präsentieren
und Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren geben.rk
Reinhart König, Telefon: 07531 2860135
[email protected].
Inhouse-Beratung der Deutsch-Türkischen Auslandshandelskammer
Ländersprechtag Türkei
D
ie türkei gilt trotz der aktuellen politischen Lage für die exportorientierten Unternehmen in Baden-Württemberg nach
wie vor als eine der wachstumsstarken Regionen. Die Nachfrage
nach Investitionsgütern in der türkei steigt wieder und die Kapazitätsauslastung der Industrie wächst. Dieser positive trend macht
die türkei als Markt interessant – insbesondere für den Export von
Maschinen, Kfz-Zubehör, Mess- und Regeltechnik, Elektrotechnik
und Kunststoffteile.
Wer vor diesem Hintergrund über den Auf- oder Ausbau Ihrer Geschäftstätigkeit in der türkei nachdenkt, dem bietet die IHK Hochrhein-Bodensee am 27. April eine kostenfreie, von der Europäischen
Kommission geförderte Inhouse-Beratung an. Jan Nöther, Leiter der
Deutsch-türkischen Auslandshandelskammer in
Istanbul, kommt gemeinsam mit Uwe Böhm, Geschäftsführer International der
IHK Hochrhein-Bodensee in
die interessierten Unternehmen und informiert im
stündigen Gesprächs über aktuelle
Rahmen eines circa einGeschäftsperspektiven und Marktvorhaben, wobei auch Spezialthemen wie Handelsvertretersuche und Personalfragen diskutiert
werden alle verantwortlichen Mitarbeiter mit einbezogen werden
können.
Bö
Dr. Uwe Böhm, Telefon: 07622 3907 218
[email protected]
Informationsveranstaltung
Neue Betriebssicherheitsverordnung
m 1. Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft.
Es handelt sich hierbei um ein umfassendes Schutzkonzept,
das der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie dem Schutz Dritter beim
Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen dient. Die Neufassung soll dem Arbeitgeber (insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen) die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen
bei Arbeitsmitteln erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit
älterer Menschen verbessern.
Mit der Neufassung der Verordnung, die am 7. Januar 2015 von der
Bundesregierung beschlossen wurde, wird die seit 2002 geltende
Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu
gestaltet. Es erfolgt eine Angleichung an moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere an die Gefahrstoffverordnung. Die
neue Regelung soll insbesondere Unfallschwerpunkte ins Auge
fassen. Zu den Grundbausteinen der Verordnung zählen eine
einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und
Benutzung von Arbeitsmitteln sowie eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger
Anlagen. Der „Stand der technik“ gilt dabei als wesentlicher Si-
cherheitsmaßstab. Mindestanforderungen für die Beschaffenheit
von Arbeitsmitteln sollen in der Neuregelung Rechnung getragen
werden.
Die Veranstaltung der IHK Hochrhein-Bodensee informiert über
die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie über wesentliche Änderungen
in der Gesetzgebung.
Veranstaltungstermine:
11. Mai, 13.30 bis 16 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstraße 8, 78462 Konstanz
18. Mai, 14 bis 16.30 Uhr, IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.Gottschalk-Weg 1, 79650 Schopfheim
Die Veranstaltung ist kostenlos und die teilnehmerzahl begrenzt.
Bei zu geringen Anmeldungen behalten wir uns vor, die jeweilige
Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
mz
Michael Zierer, Telefon: 07622 3907-214,
[email protected]
www.konstanz.ihk.de/innovation/Veranstaltungen/
Bild: tiero – Fotolia
A
REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
Lehrgänge und Seminare der IHK
Wann?
Was?
Wo?
Euro
Informationen: Konstanz, Tel.: 07531 2860-118; Schopfheim, Tel.: 07622 3907-230, www.konstanz.ihk.de
Ausbildungsakademie
27.04.15
Benimm ist IN!
Schopfheim
99,00
23.04.15
Rhetorik und Präsentationstraining
Schopfheim
99,00
13.05.15
Der Kunde am Telefon – die richtigen Worte finden
Konstanz
99,00
20.04.15
Einfuhr aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern
Schopfheim
270,00
21.04.15
Zollbegünstigter Warenexport
Konstanz
270,00
22.04.15
Vertiefung Zoll und Exportkontrolle
Konstanz
270,00
04.05.15
Zollprozesse ins Managementsystem integrieren
Konstanz
270,00
07.05.15
Incoterms 2010
Konstanz
140,00
Außenwirtschaft
Betriebswirtschaft / Einkauf/Logistik / Marketing/Vertrieb
20.04.15
Online-Marketing
Konstanz
270,00
21.04.15
Verkaufen als Profisport – Leistung und Spielfreude im Tagesgeschäft
Konstanz
270,00
ab 12.05.15
Social Media Manager (IHK) – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
1.300,00
ab 18.05.15
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
900,00
auf Anfrage
Logistikmanager/in – Zertifikatslehrgang
Konstanz
1.900,00
ab 17.04.15
Professionelles Office-Management – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
520,00
17.04.15
Von der Sekretärin zur Assistentin
Konstanz
270,00
28.04.15
Telefontraining – Der gute Ton am Telefon
Konstanz
270,00
ab 06.05.15
Management-Assistent/in (IHK) – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
2.150,00
20.05.15
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Schopfheim
90,00
ab Frühjahr 2015
Präsenzkraft in der Pflege – Zertifikatslehrgang
Waldshut/Singen
auf Anfrage
Büromanagement
Gesundheit
Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung
16.04.15
Sicheres Auftreten im Job
Schopfheim
270,00
21.04.15
Wirkung zeigen – Mit Spannung präsentieren
Schopfheim
270,00
ab Frühjahr 2015
Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung – Zertifikatslehrgang
Konstanz
990,00
16.04.15
Junger Fuchs führt alten Hasen
Schopfheim
270,00
08.05.15
Hilfe, ich bin Vorgesetzte/r!
Konstanz
270,00
20.05.15
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist normal!
Konstanz
270,00
ab 04.05.15
Professionelles Business Coaching – Zertifikatslehrgang
Überlingen
auf Anfrage
Führung
Immobilienmanagement
ab April 2015
Professionelles Immobilienmanagement – Zertifikatslehrgang
Konstanz
auf Anfrage
28.+29.04.15
Aufbau und Führung einer Hausverwaltung – Zertifikatslehrgang
Konstanz
490,00
Projekt-/Qualitätsmanagement
ab 20.04.15
Projektmanager/-in – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
900,00
12.+13.05.15
QM-Lehrgangsmodul „Auditmethodik“
Konstanz
620,00
Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter www.wis.ihk.de.
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