Gemeinschaftliche Wärmeversorgung 27. März 2015, Bürgerversammlung Marktschorgast Lisa Badum, Öffentlichkeitsarbeit und Energiegesellschaften, NATURSTROM AG BürgerInnen wollen mitreden Seite 2 Genossenschaften: Ein alltägliches Erfolgsmodell • Jeder vierte Mitbürger profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft. Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften. Friedrich Wilhelm Raiffeisen: „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“ • Über 900 Energiegenossenschaften gibt es in Deutschland, davon sind knapp ein Fünftel Nahwärmegenossenschaften. Seite 3 Solidaritätsprinzip Seite 4 Vorteile der Genossenschaft II • Satzungsautonomie (im Rahmen des Genossenschaftsrechts) • Steuerliche Vorteile (genossenschaftliche Rückvergütung) • Einfacher Beitritt (ohne Notar) • Haftung ist auf den Genossenschaftsanteil begrenzt • Insolvenzsicher: Nur 0,06 Prozent aller Insolvenzverfahren entfallen auf Genossenschaften! Seite 5 Wie funktionierts? Zu einer Gründung braucht es: Mindestens drei natürliche und/oder juristische Personen, die eine schriftliche Satzung festlegen. Die Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Grundsätzlich kommen die Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform immer zum Tragen, wenn viele Menschen gleichberechtigt, haftungsbegrenzt mit unkompliziertem Ein-und Austritt wirtschaftlich tätig werden wollen. Zweck und Ziel einer Genossenschaft Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zielsetzung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Seite 6 Gründung einer Genossenschaft in Marktschorgast Seite 7 Beispiel Bechstedt, Thüringen • Energiegenossenschaft Bechstedt eG • Kombination eines Holzvergaser-BHKW mit einem konventionellen Hackschnitzel-Heizkessel, die beide Wärme in das Nahwärmenetz einspeisen • Technische Unterstützung durch NATURSTROM Seite 8 Schlüsselrolle bei der Gründung: ZEM Marktschorgast So erfolgreich wie in Bechstedt kann es hier auch sein: Die Schlüsselrolle spielt dabei die Zukunftsenergie Marktschorgast GbR. Mit dem Vorantreiben des Projekts über eine Machbarkeitsstudie, der Befragung der Haushalte und der Vorverträge hat sie das Projekt initiiert. Seite 9 Zielsetzung: ZukunftsEnergie Marktschorgast eG Ziel: Versorgung der Mitglieder mit günstiger, umweltfreundlicher erzeugter Wärme durch Unterhaltung eines Nahwärmenetzes. • Ein-Projekt Genossenschaft, Mitglied = KundIn Seite 10 Seite 11 Investor NATURSTROM Anlagen GmbH NATURSTROM AG hält Anteile Projektentwicklung & Realisierung Technik Betreibergesellschaft Marktschorgast Holzvergaser + BHKW NatCon Nordbayern GmbH & Co KG zahlt EEGVergütung Ca. 1.700.000 € Auftragsvolumen für lokale Unternehmen Verknüpfungspunkt Wärmetrasse = Eigentumsgrenze Kommunale NahWärmeNetz Genossenschaft Marktschorgast e.G. Übergabestation mit WMZ Gründungsprozess e.G. Gründungsprozess e.G. Auslesung der WMZ und Abrechnung der Anschlussnehmer; Netzüberwachung Aus der Region – für die Region Kein Werteabfluss für Öl und Gas Viele Vorteile für Bürger und Kommune Dienstleister Innovation Holzvergaser + BHKW Power-to-heat Holzhackschnitzelkessel PV-Aufdachanlage Flexibles Nahwärmerohr system Finanzierung Ökonomischer Aspekt Power-to-heat Liefert Nahwärme Hackschnitzel und Holzpellets aus der Region Verteilnetzbetreiber Bayernwerk AG Dienstleister Ökologischer Aspekt Bürgernah und effizient Sich gemeinschaftlich mit Wärme versorgen Unternehmenszweck § 2: Zweck und Gegenstand • (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. • (2) Gegenstand des Unternehmens ist: • a) der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb einer Nahwärmeversorgungsanlage oder eines Nahwärmenetzes in Marktschorgast Seite 13 Unternehmenszweck • b) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Vermarktung und/oder Speicherung von Energien in Marktschorgast. Dabei handelt es sich vorrangig um erneuerbare Energien. • c) den Vertrieb von Strom in Marktschorgast • d) die Errichtung und der Unterhalt eines Versorgungsnetzes für schnelle Internetnutzung in Marktschorgast • e) der Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind • (3) Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen in Marktschorgast beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. • (4) Seite 14 Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Mitglieder • Mitglieder können werden: §3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft können erwerben: a) natürliche Personen, b) Personengesellschaften, c) juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Betriebsstätte bzw. eine Immobilie oder Grundstück in der Ortschaft Marktschorgast haben. Durch Beschluss des Vorstands können auch natürliche Personen außerhalb von Marktschorgast die Mitgliedschaft erwerben. Seite 15 Mitglieder: Rechte • Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von den gezeichneten Anteilen • Jedes Mitglied hat das Recht • an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, • b) in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen (§ 34), • c) Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen; hierzu bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder (§ 28 Abs. 4), Seite 16 Mitglieder: Rechte Jedes Mitglied hat das Recht • d) bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken; zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder (§ 28 Abs. 2), • e) nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn teilzunehmen, • f) rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen, • g) die Niederschrift über die Generalversammlung einzusehen, • h) die Mitgliederliste einzusehen, • i) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen. Seite 17 Mitglieder: Rechte Jedes Mitglied hat das Recht der Kündigung: • (3) Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Sie kann frühestens im vierten Geschäftsjahr de Seite 18 Mitglieder: Pflichten § 36: (1) Der Geschäftsanteil beträgt 500 EURO. (3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens 4 Geschäftsanteilen zu beteiligen. Jedes Mitglied, das die Wärmeversorgung nach § 2 Abs. 2 BSt. a) durch die Genossenschaft in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sich je Hausanschluss mit mindestens 6 weiteren Geschäftsanteilen zu beteiligen. (4) Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung gilt Absatz 2 entsprechend. -> § 40 Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Seite 19 Organe der Genossenschaft Seite 20 Organe der Genossenschaft: Generalversammlung • Ihr gehören alle Mitglieder der Genossenschaft an; aus ihrer Mitte werden die Mitglieder für den Vorstand und den Aufsichtsrat gewählt Muss mindestens 1 Mal im Jahr einberufen werden, um über den Geschäftsverlauf informiert zu werden und um über den Jahresabschluss zu beschließen • Kann dazu den Bericht des Aufsichtsrates vor der Versammlung einsehen • Beschließt über die Verwendung der Gewinne, die über die Beiträge zur Bildung der gesetzlichen Rücklage hinausgehen, oder über den Umgang mit Verlusten • Kann mit 1/10 der Mitgliederstimmen selbst eine Generalversammlung einberufen • Beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen • Wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und die des Vorstandes (bzw bestätigt den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vorstand) • Kann Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates vorzeitig abwählen Seite 21 Organe der Genossenschaft: Aufsichtsrat • Wird von der Generalversammlung gewählt • Bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung • Verantwortlich für Abschluss der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern und für deren etwaige Abberufung von Vorstandsmitgliedern bis zum endgültigen Beschluss durch die Generalversammlung • Rechenschaftspflicht gegenüber der Generalversammlung • Nimmt den Bericht des Prüfungsverbandes entgegen • Arbeitet mit dem Vorstand zusammen und berät, insbesondere bei Erstellung des Jahresabschlusses Seite 22 Organe der Genossenschaft: Vorstand • Vertritt die Genossenschaft nach außen • Berichtet dem Aufsichtsrat • Kann an Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen • Erstellt Stellen- und Wirtschaftsplan • Besorgt oder organisiert die täglichen Geschäfte: Bestellungen, Rechnungen, Überwachung der Anlagen, Verträge, Buchhaltung • Erstellt den Jahresabschluss • Überwacht die Zahlungsfähigkeit Seite 23 Satzung: Was muss enthalten sein? • Sitz der Genossenschaft • Name der Genossenschaft • Gegenstand der Genossenschaft • Voraussetzung für Mitgliedschaft • Höhe Geschäftsanteil und Begrenzung • Regelung Nachschusspflicht • Kündigungsfrist bei Austritt • Bildungsvorschrift für die gesetzliche Rücklage • Mindestkapital • Einberufung Generalversammlung Seite 24 Packen wirs an! 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