Präsentation - Zukunftsenergie Marktschorgast, Nahwärme

Gemeinschaftliche Wärmeversorgung
27. März 2015, Bürgerversammlung Marktschorgast
Lisa Badum, Öffentlichkeitsarbeit und Energiegesellschaften, NATURSTROM AG
BürgerInnen wollen mitreden
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Genossenschaften: Ein alltägliches Erfolgsmodell
• Jeder vierte Mitbürger profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft.
Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche
Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des
Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Friedrich Wilhelm Raiffeisen:
„Was einer alleine nicht schafft,
das schaffen viele.“
• Über 900 Energiegenossenschaften gibt es in Deutschland, davon sind knapp ein Fünftel
Nahwärmegenossenschaften.
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Solidaritätsprinzip
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Vorteile der Genossenschaft II
• Satzungsautonomie (im Rahmen des Genossenschaftsrechts)
• Steuerliche Vorteile (genossenschaftliche Rückvergütung)
• Einfacher Beitritt (ohne Notar)
• Haftung ist auf den Genossenschaftsanteil begrenzt
• Insolvenzsicher: Nur 0,06 Prozent aller Insolvenzverfahren entfallen auf
Genossenschaften!
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Wie funktionierts?
Zu einer Gründung braucht es:
Mindestens drei natürliche und/oder juristische Personen, die eine schriftliche Satzung
festlegen.
Die Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung, der Vorstand und der
Aufsichtsrat.
Grundsätzlich kommen die Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform immer zum
Tragen, wenn viele Menschen gleichberechtigt, haftungsbegrenzt mit unkompliziertem
Ein-und Austritt wirtschaftlich tätig werden wollen.
Zweck und Ziel einer Genossenschaft
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zielsetzung der Mitglieder mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
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Gründung einer Genossenschaft in Marktschorgast
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Beispiel Bechstedt, Thüringen
• Energiegenossenschaft Bechstedt eG
• Kombination eines Holzvergaser-BHKW mit
einem konventionellen Hackschnitzel-Heizkessel,
die beide Wärme in das Nahwärmenetz
einspeisen
• Technische Unterstützung durch NATURSTROM
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Schlüsselrolle bei der Gründung: ZEM Marktschorgast
So erfolgreich wie in Bechstedt kann es hier auch sein: Die Schlüsselrolle spielt dabei die
Zukunftsenergie Marktschorgast GbR. Mit dem Vorantreiben des Projekts über eine
Machbarkeitsstudie, der Befragung der Haushalte und der Vorverträge hat sie das Projekt
initiiert.
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Zielsetzung: ZukunftsEnergie Marktschorgast eG
Ziel: Versorgung der Mitglieder mit günstiger, umweltfreundlicher erzeugter
Wärme durch Unterhaltung eines Nahwärmenetzes.
• Ein-Projekt Genossenschaft, Mitglied = KundIn
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Investor
NATURSTROM Anlagen GmbH
NATURSTROM AG
hält Anteile
Projektentwicklung
& Realisierung

Technik
Betreibergesellschaft
Marktschorgast
Holzvergaser + BHKW
NatCon Nordbayern GmbH & Co KG
zahlt EEGVergütung
Ca. 1.700.000 €
Auftragsvolumen für lokale
Unternehmen
Verknüpfungspunkt Wärmetrasse
= Eigentumsgrenze
Kommunale NahWärmeNetz
Genossenschaft Marktschorgast e.G.

Übergabestation
mit WMZ

Gründungsprozess e.G.


Gründungsprozess e.G.
Auslesung der WMZ und
Abrechnung der Anschlussnehmer; Netzüberwachung
Aus der Region
– für die Region
Kein Werteabfluss für Öl und
Gas
Viele Vorteile für Bürger und
Kommune

Dienstleister
Innovation
Holzvergaser + BHKW
Power-to-heat
Holzhackschnitzelkessel
PV-Aufdachanlage
Flexibles
Nahwärmerohr
system

Finanzierung
Ökonomischer
Aspekt

Power-to-heat
Liefert
Nahwärme
Hackschnitzel und Holzpellets
aus der Region
Verteilnetzbetreiber
Bayernwerk AG
Dienstleister
Ökologischer
Aspekt
Bürgernah und
effizient
Sich gemeinschaftlich mit
Wärme versorgen
Unternehmenszweck
§ 2:
Zweck und Gegenstand
• (1)
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der
Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
• (2)
Gegenstand des Unternehmens ist:
• a)
der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb einer Nahwärmeversorgungsanlage
oder eines Nahwärmenetzes in Marktschorgast
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Unternehmenszweck
• b)
die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Vermarktung
und/oder Speicherung von Energien in Marktschorgast. Dabei handelt es sich
vorrangig um erneuerbare Energien.
• c)
den Vertrieb von Strom in Marktschorgast
• d)
die Errichtung und der Unterhalt eines Versorgungsnetzes für schnelle
Internetnutzung in Marktschorgast
• e)
der Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich
und förderlich sind
• (3)
Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen in Marktschorgast beteiligen
und Zweigniederlassungen errichten.
• (4)
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Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Mitglieder
• Mitglieder können werden:
§3
Erwerb der Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft können erwerben:
a)
natürliche Personen,
b)
Personengesellschaften,
c)
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Betriebsstätte bzw. eine Immobilie oder Grundstück in
der Ortschaft Marktschorgast haben. Durch Beschluss des Vorstands können auch
natürliche Personen außerhalb von Marktschorgast die Mitgliedschaft erwerben.
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Mitglieder: Rechte
• Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von den gezeichneten Anteilen
• Jedes Mitglied hat das Recht
• an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen
teilzunehmen,
• b)
in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der
Genossenschaft zu verlangen (§ 34),
• c)
Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen; hierzu
bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder (§ 28 Abs. 4),
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Mitglieder: Rechte
Jedes Mitglied hat das Recht
• d) bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken; zu
solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder
(§ 28 Abs. 2),
• e)
nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn
teilzunehmen,
• f)
rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf
seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich
erforderlich ist, und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen,
• g)
die Niederschrift über die Generalversammlung einzusehen,
• h)
die Mitgliederliste einzusehen,
• i)
das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.
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Mitglieder: Rechte
Jedes Mitglied hat das Recht der Kündigung:
• (3) Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens
12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Sie kann frühestens im vierten
Geschäftsjahr de
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Mitglieder: Pflichten
§ 36:
(1)
Der Geschäftsanteil beträgt 500 EURO.
(3)
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens 4 Geschäftsanteilen zu
beteiligen. Jedes Mitglied, das die Wärmeversorgung nach § 2 Abs. 2 BSt. a) durch die
Genossenschaft in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sich je Hausanschluss mit mindestens
6 weiteren Geschäftsanteilen zu beteiligen.
(4)
Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung
eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn der
erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung gilt Absatz 2 entsprechend.
-> § 40 Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
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Organe der Genossenschaft
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Organe der Genossenschaft: Generalversammlung
• Ihr gehören alle Mitglieder der Genossenschaft an; aus ihrer Mitte werden die
Mitglieder für den Vorstand und den Aufsichtsrat gewählt Muss mindestens 1 Mal im Jahr
einberufen werden, um über den Geschäftsverlauf informiert zu werden und um über den
Jahresabschluss zu beschließen
• Kann dazu den Bericht des Aufsichtsrates vor der Versammlung einsehen
• Beschließt über die Verwendung der Gewinne, die über die Beiträge zur Bildung der
gesetzlichen Rücklage hinausgehen, oder über den Umgang mit Verlusten
• Kann mit 1/10 der Mitgliederstimmen selbst eine Generalversammlung einberufen
• Beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen
• Wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und die des Vorstandes (bzw bestätigt den vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vorstand)
• Kann Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates vorzeitig abwählen
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Organe der Genossenschaft: Aufsichtsrat
• Wird von der Generalversammlung gewählt
• Bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung
• Verantwortlich für Abschluss der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern und für
deren etwaige Abberufung von Vorstandsmitgliedern bis zum endgültigen Beschluss durch
die Generalversammlung
• Rechenschaftspflicht gegenüber der Generalversammlung
• Nimmt den Bericht des Prüfungsverbandes entgegen
• Arbeitet mit dem Vorstand zusammen und berät, insbesondere bei Erstellung des
Jahresabschlusses
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Organe der Genossenschaft: Vorstand
• Vertritt die Genossenschaft nach außen
• Berichtet dem Aufsichtsrat
• Kann an Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen
• Erstellt Stellen- und Wirtschaftsplan
• Besorgt oder organisiert die täglichen Geschäfte: Bestellungen, Rechnungen,
Überwachung der Anlagen, Verträge, Buchhaltung
• Erstellt den Jahresabschluss
• Überwacht die Zahlungsfähigkeit
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Satzung: Was muss enthalten sein?
• Sitz der Genossenschaft
• Name der Genossenschaft
• Gegenstand der Genossenschaft
• Voraussetzung für Mitgliedschaft
• Höhe Geschäftsanteil und Begrenzung
• Regelung Nachschusspflicht
• Kündigungsfrist bei Austritt
• Bildungsvorschrift für die gesetzliche Rücklage
• Mindestkapital
• Einberufung Generalversammlung
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Packen wirs an!
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