Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Am 28. April 2015 fand

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung
Am 28. April 2015 fand eine weitere öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal
des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tagesordnung statt:
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Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Aktuelle Informationen
Fragen und Anregungen der Einwohner
Auentalschule Owingen – Bericht über die aktuellen und künftigen Schülerzahlen
Beschluss über die Neufassung der Friedhofssatzung
Bauvoranfrage auf Teilwiederaufbau und Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes in
ein Betriebsgebäude für einen Gartenbaubetrieb auf dem Flst. Nr. 601, Auenweg 2,
sowie Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Flst. Nr. 477, Rudolf-Diesel-Straße, Owingen
Ausstattung für das neue Bürgerhaus kultur|o in der Ortsmitte von Owingen Vergabe-beschlüsse über
a.
Bühnenpodeste
b.
Sitzbänke Vorplatz
c.
Mobile Ausschankanlage
Verschiedenes
1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
a)
b)
Die
c)
d)
e)
Der Gemeinderat legte den Verkaufspreis für das Grundstück Nikolausstraße 5 a mit
230,00 EUR je m² und für das Grundstück Nikolausstraße 5 b mit 240,00 EUR je m² fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der zwei Baugrundstücke in den
Owinger Ortsnachrichten und auf der Gemeindehomepage. Für die anschließende
Vergabe werden interne Vergaberichtlinien angewandt.
Der Gemeinderat bewilligte, künftig Reservierungen für Gewerbegrundstücke grundsätzlich mit einer Laufzeit von 3 Monaten auszusprechen. Längere Reservierungen bedürfen
einer begründeten Einzelfallentscheidung.
Bauverpflichtung für Gewerbebauten wird auf 2 Jahre herabgesetzt. Eine Bauverpflichtung mit Beschrieb des Vorhabens wird künftig Bestandteil der Kaufverträge für Grundstücke im Gewerbegebiet.
Einer Bewerbung für ein Gewerbegrundstück wurde eine Absage erteilt. Einer anderen
Firma wurde die grundsätzliche Zustimmung zum Erwerb einer 2.000 m² großen Gewerbefläche erteilt.
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrages
mit einer Mitarbeiterin in der Zeit vom 25. Juni 2015 bis 31. Dezember 2018 im sogenannten Blockmodell.
Das Angebot an die Raiffeisen Warengenossenschaft zum Ankauf des Grundstücks Flst.
Nr. 559/4 der Gemarkung Owingen wird bis längstens 31.12.2015 verlängert. Außerdem
werden Grundstücksverhandlungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in
Owingen aufgenommen.
2. Aktuelle Informationen
- Am Freitag den 8. Mai findet um 19:30 Uhr der Kreisschützentag in der Neuen Gerbe in
Billafingen statt.
- Am Samstag den 9. Mai um 20:00 Uhr findet in der katholischen Kirche in Owingen eine
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Kulturkreisveranstaltung statt. Gregor Hübner und Richie Beirach geben ein Konzert „classic
meets jazz“.
3. Fragen und Anregungen der Einwohner
Von dieser Fragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.
4. Auentalschule Owingen – Bericht über die aktuellen und künftigen Schülerzahlen
Von Schulleiter Winfried Boos wurden die aktuellen Schülerzahlen der Grundschule sowie
der Werkrealschule präsentiert. Er gab auch einen Ausblick auf die Schülerzahlen für das
Schuljahr 2015/2016, welche sich aufgrund der Anmeldungen Ende März 2015 ergeben
haben.
Innerhalb von zehn Jahren ging die Gesamtschülerzahl von 292 Schülern auf 205 Schüler zurück. Dadurch hat sich die Schülerzahl etwa um ein Drittel reduziert. Während im
Grundschulbereich lediglich ein Rückgang von etwa 20 % besteht, hat sich die Anzahl
der Schüler im Werkrealschulbereich etwa halbiert.
Zum neuen Schuljahr 2015/2016 haben sich 30 Erstklässler angemeldet. Insgesamt
werden in 8 Klassen 160 Schüler im Grundschulbereich unterrichtet. In der Werkrealschule werden für das kommende Schuljahr folgende Klassenstärken erwartet:
Klasse 5:
4 Schüler
Klasse 6:
12 Schüler
Klasse 7:
14 Schüler
Klasse 8:
11 Schüler
Klasse 9:
7 Schüler
Problematisch sind die Anmeldezahlen für die Klasse 5 mit lediglich 4 Schülern. Für das
kommende Schuljahr können in der Werkrealschule 3 Klassen eingerichtet werden. Dabei würden die Klassen 5 und 6, sowie die Klassen 7 und 8 zusammengefasst unterrichtet werden. Der Unterricht in der Abschlussklasse 9 mit nur 7 Schülern würde gewährleistet, da die Erreichung eines Abschlusses an der Werkrealschule vom staatlichen
Schulamt zugesichert wurde.
Zum Ende dieses Schuljahres zeichnet sich folgende Entwicklung der Übergänge an weiterführende Schulen ab:
Realschule
17 Schüler
Gymnasium
18 Schüler
Werkrealschule
4 Schüler
Gemeinschaftsschule
5 Schüler
Gesamt:
44 Schüler
Die landesweite Übergangsquote an die Werkrealschulen liegt unter 10 %.
Von Schulrat Kurt Caspari vom staatlichen Schulamt Markdorf wurden die rechtlichen
Veränderungen der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg präsentiert und mögliche
Auswirkungen auf unseren Schulstandort aufgezeigt. Die Landesregierung setzt auf ein
zweigliedriges Schulsystem mit den Gymnasien und einer integrativen Säule mit Gemeinschaftsschulen. Aus diesem Grund seien viele Schulstandorte gefährdet. Das Land garantiert auch bei zurückgehenden Schülerzahlen ein Bildungsangebot, indem alle Schulabschlüsse in guter Erreichbarkeit vorgehalten werden. Wenn allerdings nur noch 3
Schüler aus Owingen die Werkrealschule besuchen möchten, dann besteht kein öffentliches Interesse am Erhalt dieser Schulart. Letztendlich behält sich das Bildungsministerium eine Entscheidung über den Fortbestand von Schularten vor.
Nach dem neuen Schulgesetz müssen in zwei aufeinander folgenden Schuljahren min-
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destens 16 Schüler in einer Eingangsklasse erreicht werden. Darauf wurde die Gemeinde
Owingen als Schulträger mit Schreiben vom 15. Januar 2015 vom staatlichen Schulamt
Markdorf hingewiesen. Wenn diese Mindestschülerzahl zum Schuljahr 2016/2017 nicht
erreicht wird, dann wird die Schule von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde aufgehoben.
Nach Ansicht von Bürgermeister Henrik Wengert stellen die demographische Entwicklung
und auch der Elternwunsch ein großes Problem für den Fortbestand von Werkrealschulen dar. Insgesamt kann die Gemeinde Owingen nicht glücklich über diese Entwicklung
sein.
5. Beschluss über die Neufassung der Friedhofssatzung
Bereits im November 2013 hat der Gemeinderat weitere Bestattungsformen diskutiert. Man
einigte sich darauf zukünftig auch pflegearme Rasengrabfelder auf den Friedhöfen anzubieten und die schon bisher in Einzelfällen vorgekommene anonyme Urnenbestattung auch in
den Satzungstext der Friedhofsatzung aufzunehmen. Die Urnenbestattung nimmt immer
mehr an Bedeutung zu und für viele Angehörige ist auch der Umfang der Grabpflege von
entscheidender Rolle.
Weil auch die Gebühren schon über 10 Jahre nicht mehr angepasst wurden und neue Gebührenbestandteile eingefügt werden müssen, wurde zudem entschieden, eine Neukalkulation der Gebühren vornehmen zu lassen. Hiermit wurde die Firma Allevo aus Obersulm beauftragt. In einer gemeinsamen Sitzung mit allen drei Ortschaftsräten wurde die Kalkulation
bereits durch Herrn Härtel von der Firma Allevo vorgestellt und ein Vorschlag der Verwaltung
über die neuen Gebührensätze diskutiert. Die Kalkulation beruht auf einer flächen- und fallbezogenen Berechnungsmethode, welche in der Sitzung von Gemeindekämmerer Klaus
Knecht noch erläutert wurde.
Die Neufassung der Friedhofsatzung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:
1. Aufnahme des Rasenreihen- und Rasenwahlgrabes und der anonymen Bestattung als
neue Formen der Urnenbestattung.
2. Angleichung der Ruhezeit von Verstorbenen und Aschen auf 20 Jahre sowie Angleichung der bislang unterschiedlichen Ruhezeiten bei Erdbestattungen auf den Friedhöfen Owingen, Billafingen und Taisersdorf. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und besseren Überschaubarkeit des Gebührenverzeichnisses sollten diese angeglichen werden. Die gebotene Mindestruhezeit, welche je nach Bodenbeschaffenheit für
die Friedhöfe mit 15 bzw. 20 Jahren auch festgelegt wurde, ist mit 20 Jahren in allen
Fällen absolut eingehalten.
3. Verabschiedung vom ehemaligen „Doppelreihengrab“ hin zum Doppelwahlgrab mit
Verlängerungsmöglichkeit. Reihengräber werden künftig nur noch einzeln und der
Reihe nach belegt, Verlängerungen sind nicht möglich.
4. Neufassung der Gestaltungsvorschriften im Hinblick auf Grabmale und Grabschmuck.
In den vergangenen Jahren wurde ein Kostendeckungsgrad auf den Friedhöfen von ca. 35 %
erreicht. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebührenhöhe - welche sich
auch an den Gebührenhöhen von umliegenden Gemeinden orientiert - soll zumindest eine
Kostendeckung zwischen 45 % bis 50 % erreicht werden.
In der derzeit gültigen Satzung der Gemeinde Owingen sind keine Auswärtigen-Zuschläge
festgesetzt. Da immer wieder Auswärtige hier bestattet werden, wird zukünftig ein Auswärtigen-Zuschlag von 50 % auf die Grabnutzungsgebühren vorgeschlagen. Ein solcher Zuschlag
von bis zu 50 % wird nach Einschätzung des Gemeindetages Baden-Württemberg als angemessener Wert. Ausgenommen vom Auswärtigen-Zuschlag sind Verstorbene, die mindestens
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10 Jahre ihren Wohnsitz in Owingen hatten und zwischen dieser Zeit und dem Ableben möglicherweise im Pflege- oder Altenheim oder auch zur Pflege bei der Familie außerhalb wohnten, wenn sie dann in ihrem langjährigen Wohn- oder Heimatort Owingen beerdigt werden
möchten.
Nach der Klärung von verschiedenen Detailfragen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der
Gebührenkalkulation sowie der Neufassung der Friedhofssatzung zu.
6. Bauvoranfrage auf Teilwiederaufbau und Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes in ein Betriebsgebäude für einen Gartenbaubetrieb auf dem Flst. Nr.
601, Auenweg 2, sowie Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Flst. Nr. 477,
Rudolf-Diesel-Straße, Owingen
Der Antragsteller plant den Teilwiederaufbau und die Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes
in ein Betriebsgebäude für einen Gartenbaubetrieb auf einem Grundstück im Auenweg in
Owingen sowie einen damit in Verbindung stehenden Lagerplatz auf einem Grundstück in
der Rudolf-Diesel-Straße. Das Bauvorhaben im Auenweg befindet sich im Außenbereich und
ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Gebäudeteil im Auenweg wurde am 30. Juni 2012 durch einen Sturm stark beschädigt.
Aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude danach einsturzgefährdet war, entschied der Antragsteller den maroden Teil des Wirtschaftsgebäudes abzubrechen. Eine Sanierung kam aus
wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Der nun geplante Gebäudeteil weist dieselbe Kubatur auf, wie das alte Gebäude. Städtebauliche Veränderungen ergeben sich insofern nicht.
Im Vorfeld wurden mehrere Gespräche mit dem Baurechtsamt und verschiedenen Fachbehörden geführt. Die Privilegierung wird im Rahmen des Verfahrens durch das Landwirtschaftsamt geprüft und wurde bereits in Aussicht gestellt.
Der Lagerplatz nördlich der Rudolf-Diesel-Straße liegt innerhalb des Plangebiets „Henkerberg
V“ und hält sich an die Vorgaben dieses Bebauungsplans. Der Garten- und Landschaftsbaubetrieb hat diese Fläche im Gewerbegebiet gepachtet, um dort Restbestände von Baumaterialien, Pflastersteinen etc. lagern zu können.
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.
7. Ausstattung für das neue Bürgerhaus kultur|o in der Ortsmitte von Owingen
- Vergabe-beschlüsse über
a. Bühnenpodeste
In der letzten Sitzung des begleitenden Bauausschusses am 3. Februar 2015 und in der Gemeinderatssitzung am 10. Februar 2015 wurde beschlossen, einen begleitenden Ausschuss
zur Beschaffung von Bühnenpodesten zu gründen. Dieser Ausschuss besichtigte am 13. März
2015 in Frickingen, Sipplingen und Hödingen verschiedene Modelle. In Folge wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für Bühnenpodeste mit Steckfüßen einzuholen. Podeste mit
Scherensystem erwiesen sich als wenig praktikabel.
Die Verwaltung hat mittlerweile mehrere Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot für 15
Bühnenpodeste mit entsprechendem Zubehör liegt bei 5.737,59 EUR, das teuerste bei
12.132,45 EUR.
Die Bühnenpodeste, welche auch in Bambergen, Bonndorf und Hödingen beschafft wurden,
liegen bei einer Gesamtsumme von 8.519,45 EUR. Auf Nachfrage bei der Stadt Überlingen
wurde die Zufriedenheit mit diesen Podesten bestätigt. Der große Vorteil liegt außerdem darin, dass bei Bedarf Bühnenteile von diesen Ortsteilen der Stadt Überlingen ausgeliehen werden können, um z. B. eine große Open-Air-Bühne aufzubauen. Alle anderen Modelle sind mit
den Bühnenpodesten aus den Nachbarkommunen leider nicht kompatibel.
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Am 22. April 2015 hat sich der Ausschuss nochmals getroffen, um die Angebote zu vergleichen. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Anschaffung der baugleichen Bühnenpodeste der Fa. Platzhirsch aus Wuppertal zum Angebotspreis vom 8.519,45 EUR.
In der Kostengruppe (Garderobe, Regale, Sonstiges…) steht dieser Betrag noch zur Verfügung.
Der Gemeinderat vergab den Auftrag zur Lieferung von 15 Bühnenpodesten samt Zubehör
an die Fa. Platzhirsch aus Wuppertal zu einer Bruttosumme von 8.519,45 EUR.
b. Sitzbänke Vorplatz
In der letzten Gemeinderatssitzung am 14. April 2015 konnte hierzu kein Beschluss gefasst
werden. Vom Gemeinderat wurden weitere Vorschläge gewünscht. Einigkeit bestand darüber, größere Bänke für den weitläufigen Vorplatz zu beschaffen. Die Planstatt Senner wurde
beauftragt, bis zur Sitzung noch weitere Varianten zu übermitteln.
Parallel dazu hat Gemeinderat Alexander Schechter ein Modell angefertigt, welches er in der
Sitzung präsentieren wird. Die Alternativen der Planstatt Senner sowie das Modell von Herrn
Schechter werden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und mit Preisen hinterlegt.
Der Vorschlag Schechter wird in massiver Bauweise ausgeführt. Das vorgeschlagene Holz ist
witterungsbeständig und kann auch farblich behandelt werden. Diese massiven Sitzbänke
müssen auf dem Platz nicht verankert werden und können bei Bedarf auch versetzt werden.
Nachdem dieser Vorschlag auch am preisgünstigsten war, entschied sich der Gemeinderat
für die Beschaffung von zwei solchen Sitzbänken.
c. Mobile Ausschankanlage
In der letzten Sitzung des begleitenden Bauausschusses wurde das OPTIMA Planungsbüro
beauftragt zu prüfen, ob es statt der mobilen Biertheke mit zwei Zapfhähnen auch die Möglichkeit von vier Zapfhähnen gibt, um bei der Bewirtung eine größere Flexibilität zu erreichen. Zwischenzeitlich wurde die Variante von Herrn Rogowskis vom OPTIMA Planungsbüro
geprüft. Die Theke mit vier Zapfhähnen gibt es nur als Sonderanfertigung. Die Kosten hierfür
liegen bei ca. 10.115,00 EUR.
Es wird deshalb vorgeschlagen, zwei serienmäßige, im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene,
mobile Biertheken zum Einzelpreis von 3.307,01 EUR beschaffen. Dies würde eine wesentlich
höhere Flexibilität ermöglichen – der Ausschank wäre in der Küche und parallel auch draußen
oder im Foyer, etc. möglich.
Damit erklärte sich der Gemeinderat einverstanden und beauftragte das OPTIMA Planungsbüro mit der Beschaffung von zwei mobilen Biertheken zu einem Gesamtpreis von 6.614,02
EUR.
8. Verschiedenes
a) Verkabelungsmaßnahmen EnBW
Von der EnBW ist in diesem Jahr vorgesehen verschiedene Stromleitungen in Owingen und
Billafingen abzubauen und eine Erdverkabelung durchzuführen. Darüber wurde der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt.
b) Inventarausstattung Bürgerhaus kultur|o
Eine Nutzung des Inventars (Tische, Stühle etc.) durch Vereine oder Veranstalter ist nur im
Innenbereich des Bürgerhauses vorgesehen. Bei Außenveranstaltungen müssen diese Inventargegenstände anderweitig besorgt werden. Dies wird in der Gebührenordnung so ergänzt.
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c) Parkleitsystem für Bürgerhaus
Um bei Veranstaltungen aufzuzeigen, wo außer auf dem Parkplatz vor dem Bürgerhaus noch
weitere Parkflächen in der näheren Umgebung vorhanden sind, soll ein Schild am Parkplatz
vor dem Bürgerhaus aufgestellt werden. Dadurch soll einem wilden Parken gerade in den
Bereichen der Mühlenstraße und der Nikolausstraße entgegengewirkt werden. Damit erklärt
sich der Gemeinderat einverstanden.
Im Anschluss an den öffentlichen Sitzungsteil fand noch eine nichtöffentliche Beratung statt.