Kommunaler Finanzausgleich 2016 (KFA) HMdF: Klar. Fair. Ausgewogen. !? NEIN! Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen KFA und Verfassungsrecht Artikel 137 Hessische Verfassung 5. Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern… bisheriger KFA: pauschale Ausschüttung von 23% der Steuerverbundmasse Das Land Hessen muss bis 2016 einen neuen, bedarfsorientierten KFA umsetzen Sommer 2015: Verabschiedung des neuen Gesetzes zum KFA 01.01.2016 „Alsfeld-Urteil“: Januar 2015: PauschalModellberechnungen ausschüttung ist liegen vor verfassungswidrig; KFA muss sich am tatsächlichen Bedarf der Kommunen ausrichten Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen KFA: Kein Zukunftskonzept für Städte und Gemeinden im HTK Arbeitsgruppe KFA der Kreisversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Hochtaunus: „Nachdem die Zahlen der Modellberechnung für den neuen Finanzausgleich vorliegen, hat die Arbeitsgruppe die Zahlen analysiert und kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Eine Umsetzung der Planung des Finanzministeriums des Landes Hessen bedeutet für die Städte und Gemeinden im HTK: Weniger und/oder schlechtere Leistungen für die Bürger und Unternehmen. Erhöhungen von Steuern, Gebühren sowie Nutzungsentgelten. Ein Zukunftskonzept für die Kommunen im Hochtaunuskreis ist das nicht !“ Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Zahlen-Daten-Fakten: Veränderungen im Hochtaunuskreis Veränderungen der Zuweisungen und Umlagen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Modellberechnung bezogen auf das Jahr 2014 im Vergleich zum bisherigen KFA 2014 Veränderungen durch Modell Einwohner 31.12.2012 1 434.001 434.002 434.003 434.004 434.005 Bad Homburg Friedrichsdorf Glashütten Grävenwiesbach Königstein 434.006 Kronberg 434.007 434.008 434.009 434.010 434.011 434.012 434.013 434 Neu-Anspach Oberursel Schmitten Steinbach Usingen Wehrheim Weilrod Hochtaunus SchlüsselKreis- und Solidaritätszuweisungen Schulumlage umlage Komp.Umlage (Wegfall) 52.108 24.570 5.244 5.230 16.008 2 -€-781.620 1.340.797 -250.760 84.441 170.494 3 -€804.963 1.558.408 -44.554 118.076 817.316 4 -€4.588.615 0 0 0 0 5 -€-1.725.404 -499.480 -98.532 -82.890 -347.294 17.907 -125.349 431.259 1.113.261 -479.225 14.642 44.500 8.807 10.186 13.464 9.219 6.213 228.098 -474.357 -400.500 -120.776 34.091 1.524.185 -139.311 -41.603 819.732 -3.651 0 -273.434 829.514 3.885.205 -1.254.916 115.703 0 -162.369 160.617 0 -177.035 1.153.428 0 -244.929 217.420 117.680 -187.262 79.302 0 -102.960 6.237.800 9.704.761 -5.635.728 Ausgleichsz. Sonderstatus städte (Wegfall) 6 -€-1.260.000 0 0 0 0 Besondere VerbleiFinanzuw. bende Allgem. Übergangszusammen FinanzInvP fonds mittel u. SchulbauP (Wegfall) 7 8 9= 2-3-4-5-6+7+8 10=9/1 11 -€-€-€€/ Einw. €/ Einw. -597.400 251.166 -3.536.028 -67,86 1.396 -45.000 0 236.868 9,64 550 -45.000 152.673 0 0,00 462 -45.000 0 4.255 0,81 385 -5.000 304.527 0 0,00 606 79.295 -1.116.350 -62,34 607 0 -51.000 248.272 0 -9.000 256.611 0 -45.000 119.110 0 -47.000 0 0 -51.000 0 0 -45.000 22.028 0 -45.000 62.945 -1.260.000 -1.035.400 1.496.628 0 -3.612.692 0 3.509 564.685 -310.121 0 -7.765.872 0,00 -81,18 0,00 0,34 41,94 -33,64 0,00 -34,05 467 750 489 461 473 489 421 763 0 -5.000 Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Systemfehler der KFA-Reform Gesamtvolumen der Finanzausgleichmasse (FA-Masse) zu gering Einführung einer neuen Solidaritätsumlage für „abundante Kommunen“ ( = Steuerkraft > Bedarf) • FA-Masse alt = FA-Masse neu • FA-Masse ist nicht bedarfsgerecht • Defizite bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen werden nicht voll anerkannt! • 1 Mrd. € wird nicht berücksichtigt! • Verfassungsrechtlich fragwürdig • Abundanzermittlung nicht gemeindespezifisch, sondern pauschaliert • Bedarfe werden klein, Erträge hoch gerechnet Neue Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer • Orientierung an Durchschnittssätze in Hessen • Grundst. A +132 Pkt.; Grundst. B +35 Pkt.; Gewst. +47 Pkt. • Führen zu Steuerspirale bei den Kommunen • Verringern den Landesanteil an Finanzmasse • Zieht eine signifikante Erhöhung der Kreis- und Schulumlage nach sich Keine Anerkennung der Metropolfunktion der Region • Die Mehrbelastung der Region aufgrund der Metropolfunktion wird in der KFA-Reform nicht berücksichtigt Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Auf- und Abstieg in der „Hessenliga“ - Verbleibende Finanzkraft/ pro Einwohner Umverteilung bei konstanter FAMasse bedeutet: Stärkung strukturschwacher Regionen und des ländlichen Raumes durch überproportionale Schwächung des Ballungsraumes. Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Solidaritätsumlage Solidarität ist bereits tägliche Realität Umverteilung (Millionen € p.a.) Ausgleich KFA (ist) -400 -360 -320 Ausgleich ESt-Kappung -280 -240 Ausgleich GewSt-Umlage -200 -160 Landkreis Kassel Kassel, documenta-Stadt Wirkung KFA-Reform Lkr. Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Lkr. Hersfeld-Rotenburg Landkreis Fulda Lkr. Marburg-Biedenkopf Vogelsbergkreis Landkreis Gießen Lahn-Dill-Kreis Lkr. Limburg-Weilburg Wetteraukreis Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis Frankfurt am Main, St. Offenbach am Main, St. Main-Taunus-Kreis Wiesbaden, Landeshauptst. Landkreis Offenbach Lkr. Groß-Gerau Lkr. Darmstadt-Dieburg Darmstadt, Wissensch.st. Odenwaldkreis Landkreis Bergstraße -120 -80 -40 0 Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen 40 80 Forderungen an den neuen KFA Finanzausgleichmasse erhöhen! • Volle Anerkennung der Defizite bei Pflichtaufgaben! Keine neue Solidaritätsumlage! • Solidarität der Kommunen reicht bereits heute schon sehr weit – insbesondere durch die Kreis-/Schulumlage, die Gewerbesteuerumlage und durch die Kappungsgrenze bei der Einkommensteuer Keine Ausrichtung der Hebesätze am Durchschnitt! Tatsächliches Einfrieren der max. Kreis- und Schulumlage; keine Erhöhung durch die „Hintertür“! Anerkennung der Metropolfunktion der Region! Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Folgen bei Umsetzung des neuen KFA für die Stadt Kronberg im Taunus Neuer KFA führt zu neuem strukturellen* Millionendefizit! Das bis zum Jahr 2017 ausgeglichen werden muss Aufwendungen durch Leistungseinschnitte und Sparmaßnahmen reduzieren Ohne zusätzl. Konsolidierungsmaßnahmen nicht möglich (Forderung des Landes Hessen HMdI) aber… Erträge aus Steuern, Gebühren und Nutzungsentgelte steigern * um Sonder-/Einmaleffekte bereinigt Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Neue Potenziale sind nach Jahren der Konsolidierung begrenzt Umgesetzte Sparmaßnahmen Erträge erhöht durch Stellensperren, Stellenabbau Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer Service reduziert (z.B. Öffnungszeiten Bürgerbüros, Büchereien) Einführung Zweitwohnungssteuer Vereinsförderung und Kulturetats gekürzt oder gestrichen Kostendeckende Gebühren Wasser/Abwasser/Müll Stadtwerkeleistungen reduziert (z.B. Winterdienst, Grünpflege) Gebührenerhöhungen (z.B. Kita, Friedhof, Märkte) Schließung Jugendhäuser Erhöhung Nutzungsentgelte (z.B. Bücherei, Schwimmbad) Straßen-, Gebäudesanierungen geschoben Nutzungsentgelte (u.a. Raummieten) und Kostenbeteiligung für Vereine Schließung Feuerwehren Einführung Straßenbeitragssatzung, Straßenreinigungssatzung Interkommunale Zusammenarbeit* * „Gebot der Stunde“ : Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung, keine Leistungseinschnitte Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Der neue KFA bedeutet für die Stadt Kronberg im Taunus konkret: Weitere Sparmaßnahmen u. Leistungsreduzierung unumgänglich Weitere Maßnahmen zur Ertragssteigerung unumgänglich Stellensperren, Stellenabbau Steuern: durch KFA 2016 gezwungenermaßen Anpassung mind. auf neue Hebesätze notwendig (Gewst.?) Service reduzieren Kostendeckende Gebühren Wasser/Abwasser/Müll/ Straßenreinigung Vereinsförderung und Kulturetats kürzen Gebührenerhöhungen bei anderen oder streichen städtischen Leistungen Stadtwerkeleistungen reduzieren Erhöhung Nutzungsentgelte für städtische Infrastruktur Straßen-, Gebäudesanierungen schieben Weitere Infrastruktur auf den Prüfstand stellen Interkommunale Zusammenarbeit* * „Gebot der Stunde“ : Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung, keine Leistungseinschnitte Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen Fazit: ? Klar.fair.ausgewogen. Kronberg.finanziert.andere. ! Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
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