Kommunaler Finanzausgleich 2016 (KFA)

Kommunaler
Finanzausgleich 2016
(KFA)
HMdF: Klar. Fair. Ausgewogen. !? NEIN!
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
KFA und Verfassungsrecht
Artikel 137 Hessische Verfassung
5. Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur
Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben
erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und
Finanzausgleichs zu sichern…
bisheriger
KFA:
pauschale
Ausschüttung von
23% der
Steuerverbundmasse
Das Land
Hessen muss
bis 2016 einen
neuen,
bedarfsorientierten
KFA umsetzen
Sommer 2015:
Verabschiedung
des neuen
Gesetzes zum KFA
01.01.2016
„Alsfeld-Urteil“:
Januar 2015:
PauschalModellberechnungen
ausschüttung ist
liegen vor
verfassungswidrig;
KFA muss sich am
tatsächlichen Bedarf
der Kommunen
ausrichten
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
KFA: Kein Zukunftskonzept für Städte und
Gemeinden im HTK
Arbeitsgruppe KFA der Kreisversammlung des Hessischen Städte- und
Gemeindebundes Hochtaunus:
„Nachdem die Zahlen der Modellberechnung für den neuen Finanzausgleich vorliegen,
hat die Arbeitsgruppe die Zahlen analysiert und kommt zu erschreckenden
Ergebnissen.
Eine Umsetzung der Planung des Finanzministeriums des Landes Hessen bedeutet für
die Städte und Gemeinden im HTK:
Weniger und/oder schlechtere Leistungen für die Bürger und Unternehmen.
Erhöhungen von Steuern, Gebühren sowie Nutzungsentgelten.
Ein Zukunftskonzept für die Kommunen im Hochtaunuskreis ist das nicht !“
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Zahlen-Daten-Fakten:
Veränderungen im Hochtaunuskreis
Veränderungen der Zuweisungen und Umlagen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden
Modellberechnung bezogen auf das Jahr 2014 im Vergleich zum bisherigen KFA 2014
Veränderungen durch Modell
Einwohner
31.12.2012
1
434.001
434.002
434.003
434.004
434.005
Bad Homburg
Friedrichsdorf
Glashütten
Grävenwiesbach
Königstein
434.006 Kronberg
434.007
434.008
434.009
434.010
434.011
434.012
434.013
434
Neu-Anspach
Oberursel
Schmitten
Steinbach
Usingen
Wehrheim
Weilrod
Hochtaunus
SchlüsselKreis- und Solidaritätszuweisungen Schulumlage umlage
Komp.Umlage
(Wegfall)
52.108
24.570
5.244
5.230
16.008
2
-€-781.620
1.340.797
-250.760
84.441
170.494
3
-€804.963
1.558.408
-44.554
118.076
817.316
4
-€4.588.615
0
0
0
0
5
-€-1.725.404
-499.480
-98.532
-82.890
-347.294
17.907
-125.349
431.259
1.113.261
-479.225
14.642
44.500
8.807
10.186
13.464
9.219
6.213
228.098
-474.357
-400.500
-120.776
34.091
1.524.185
-139.311
-41.603
819.732
-3.651
0
-273.434
829.514 3.885.205 -1.254.916
115.703
0
-162.369
160.617
0
-177.035
1.153.428
0
-244.929
217.420
117.680
-187.262
79.302
0
-102.960
6.237.800 9.704.761 -5.635.728
Ausgleichsz.
Sonderstatus
städte
(Wegfall)
6
-€-1.260.000
0
0
0
0
Besondere
VerbleiFinanzuw.
bende
Allgem.
Übergangszusammen
FinanzInvP
fonds
mittel
u.
SchulbauP
(Wegfall)
7
8
9= 2-3-4-5-6+7+8 10=9/1
11
-€-€-€€/ Einw.
€/ Einw.
-597.400
251.166
-3.536.028
-67,86
1.396
-45.000
0
236.868
9,64
550
-45.000
152.673
0
0,00
462
-45.000
0
4.255
0,81
385
-5.000
304.527
0
0,00
606
79.295
-1.116.350
-62,34
607
0
-51.000
248.272
0
-9.000
256.611
0
-45.000
119.110
0
-47.000
0
0
-51.000
0
0
-45.000
22.028
0
-45.000
62.945
-1.260.000 -1.035.400 1.496.628
0
-3.612.692
0
3.509
564.685
-310.121
0
-7.765.872
0,00
-81,18
0,00
0,34
41,94
-33,64
0,00
-34,05
467
750
489
461
473
489
421
763
0
-5.000
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Systemfehler der KFA-Reform
Gesamtvolumen der
Finanzausgleichmasse
(FA-Masse) zu gering
Einführung einer neuen
Solidaritätsumlage für
„abundante Kommunen“
( = Steuerkraft > Bedarf)
• FA-Masse alt = FA-Masse neu
• FA-Masse ist nicht bedarfsgerecht
• Defizite bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen
werden nicht voll anerkannt!
• 1 Mrd. € wird nicht berücksichtigt!
• Verfassungsrechtlich fragwürdig
• Abundanzermittlung nicht gemeindespezifisch, sondern
pauschaliert
• Bedarfe werden klein, Erträge hoch gerechnet
Neue Hebesätze für die
Grundsteuern und
Gewerbesteuer
• Orientierung an Durchschnittssätze in Hessen
• Grundst. A +132 Pkt.; Grundst. B +35 Pkt.; Gewst. +47 Pkt.
• Führen zu Steuerspirale bei den Kommunen
• Verringern den Landesanteil an Finanzmasse
• Zieht eine signifikante Erhöhung der Kreis- und Schulumlage
nach sich
Keine Anerkennung der
Metropolfunktion der Region
• Die Mehrbelastung der Region aufgrund der Metropolfunktion
wird in der KFA-Reform nicht berücksichtigt
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Auf- und Abstieg in der „Hessenliga“
- Verbleibende Finanzkraft/ pro Einwohner Umverteilung bei konstanter FAMasse bedeutet:
Stärkung strukturschwacher
Regionen und des ländlichen
Raumes durch überproportionale
Schwächung des Ballungsraumes.
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Solidaritätsumlage Solidarität ist bereits tägliche Realität
Umverteilung (Millionen € p.a.)
Ausgleich KFA (ist)
-400
-360
-320
Ausgleich ESt-Kappung
-280
-240
Ausgleich GewSt-Umlage
-200
-160
Landkreis Kassel
Kassel, documenta-Stadt
Wirkung KFA-Reform
Lkr. Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner-Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
Lkr. Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Fulda
Lkr. Marburg-Biedenkopf
Vogelsbergkreis
Landkreis Gießen
Lahn-Dill-Kreis
Lkr. Limburg-Weilburg
Wetteraukreis
Hochtaunuskreis
Main-Kinzig-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Frankfurt am Main, St.
Offenbach am Main, St.
Main-Taunus-Kreis
Wiesbaden, Landeshauptst.
Landkreis Offenbach
Lkr. Groß-Gerau
Lkr. Darmstadt-Dieburg
Darmstadt, Wissensch.st.
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
-120
-80
-40
0
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
40
80
Forderungen an den neuen KFA
Finanzausgleichmasse erhöhen!
• Volle Anerkennung der Defizite bei Pflichtaufgaben!
Keine neue Solidaritätsumlage!
• Solidarität der Kommunen reicht bereits heute schon sehr weit – insbesondere
durch die Kreis-/Schulumlage, die Gewerbesteuerumlage und durch die
Kappungsgrenze bei der Einkommensteuer
Keine Ausrichtung der Hebesätze am Durchschnitt!
Tatsächliches Einfrieren der max. Kreis- und Schulumlage;
keine Erhöhung durch die „Hintertür“!
Anerkennung der Metropolfunktion der Region!
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Folgen bei Umsetzung des neuen KFA für die
Stadt Kronberg im Taunus
Neuer KFA führt
zu neuem
strukturellen*
Millionendefizit!
Das bis zum Jahr
2017
ausgeglichen
werden muss
Aufwendungen
durch
Leistungseinschnitte
und Sparmaßnahmen
reduzieren
Ohne zusätzl.
Konsolidierungsmaßnahmen nicht
möglich
(Forderung des
Landes Hessen
HMdI)
aber…
Erträge aus
Steuern,
Gebühren und
Nutzungsentgelte
steigern
* um Sonder-/Einmaleffekte bereinigt
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Neue Potenziale sind nach Jahren der
Konsolidierung begrenzt
Umgesetzte Sparmaßnahmen
Erträge erhöht durch
Stellensperren, Stellenabbau
Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer
Service reduziert (z.B. Öffnungszeiten
Bürgerbüros, Büchereien)
Einführung Zweitwohnungssteuer
Vereinsförderung und Kulturetats
gekürzt oder gestrichen
Kostendeckende Gebühren
Wasser/Abwasser/Müll
Stadtwerkeleistungen reduziert (z.B.
Winterdienst, Grünpflege)
Gebührenerhöhungen (z.B. Kita, Friedhof,
Märkte)
Schließung Jugendhäuser
Erhöhung Nutzungsentgelte (z.B. Bücherei,
Schwimmbad)
Straßen-, Gebäudesanierungen
geschoben
Nutzungsentgelte (u.a. Raummieten) und
Kostenbeteiligung für Vereine
Schließung Feuerwehren
Einführung Straßenbeitragssatzung,
Straßenreinigungssatzung
Interkommunale Zusammenarbeit*
* „Gebot der Stunde“ : Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung, keine Leistungseinschnitte
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Der neue KFA bedeutet für die Stadt
Kronberg im Taunus konkret:
Weitere Sparmaßnahmen u.
Leistungsreduzierung unumgänglich
Weitere Maßnahmen zur
Ertragssteigerung unumgänglich
Stellensperren, Stellenabbau
Steuern: durch KFA 2016 gezwungenermaßen
Anpassung mind. auf neue Hebesätze
notwendig (Gewst.?)
Service reduzieren
Kostendeckende Gebühren
Wasser/Abwasser/Müll/ Straßenreinigung
Vereinsförderung und Kulturetats kürzen Gebührenerhöhungen bei anderen
oder streichen
städtischen Leistungen
Stadtwerkeleistungen reduzieren
Erhöhung Nutzungsentgelte für städtische
Infrastruktur
Straßen-, Gebäudesanierungen schieben
Weitere Infrastruktur auf den Prüfstand
stellen
Interkommunale Zusammenarbeit*
* „Gebot der Stunde“ : Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung, keine Leistungseinschnitte
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen
Fazit:
?
Klar.fair.ausgewogen.
Kronberg.finanziert.andere.
!
Bürgerversammlung 23.03.2015, Stadt Kronberg im Taunus, Bürgermeister Klaus E. Temmen