Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Innenministerien/ Senatsverwaltungen für Inneres der Länder nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL FAX Betreff: Personenstandsrecht in Polen +49(0)30 18 681-45569/ 45563 +49(0)30 18 681-545563 [email protected] www.bmi.bund.de Bezug: Mein Schreiben vom 16. März 2015 - AZ. wie oben Aktenzeichen: V II 1 - 20103/233#2 Berlin, 27. März 2015 Seite 1 von 2 Anlage: - 1 Das Auswärtige Amt hat einen Bericht der Deutschen Botschaft Warschau übermittelt, nach dem in Polen am 1. März 2015 mehrere neue Regelungen in Kraft getreten sind, die auch den Bereich des Personenstandsrechts betreffen. Folgende Änderungen haben sich ergeben: 1. Einführung eines Elektronischen Personenregisters/ Personenstandsurkunden Zum 01.03.2015 wurde ein elektronisches Personenregister eingeführt (System Rejestrów Państwowych (SRP)). Das neue System verbindet Informationen zur sog. PESEL-Nummer (vergleichbar mit der US-Amerikanischen Sozialversicherungsnummer), den ausgestellten Personalausweisen sowie sämtlichen Personenstandsurkunden. Personenstandsurkunden werden sukzessive in ein elektronisches Archiv überführt. Urkunden können in der Folge bei jedem Standesamt (und nicht nur beim Standesamt am Geburtsort) beantragt werden. 2. Personalausweise Die neuen polnischen Personalausweise können in jeder Personalausweisbehörde (und nicht nur am jeweiligen Meldeort) beantragt (und abgeholt) werden. Sie enthalten keine Unterschrift des Ausweisinhabers, keine Informationen zu Größe und Augenfarbe und keine Adresse mehr. Zusätzlich aufgenommen werden In- ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten Berlin, 27.03.2015 Seite 2 von 2 formationen zur polnischen Staatsangehörigkeit. Die erforderlichen Fotos entsprechen dem Format für biometrische Reisepässe. Die Beantragung eines Personalausweises ist nach wie vor gratis möglich. Bis zum 01.03.2015 ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit. 3. Heiraten / Ehefähigkeitszeugnisse Die Eheschließung ist nun auch außerhalb der Räumlichkeiten eines Standesamtes möglich. Polnische Ehefähigkeitszeugnisse sind ab dem 01.03.2015 sechs Monate gültig. Zur Ausstellung eines polnischen Ehefähigkeitszeugnisses sind jetzt auch die Unterlagen des anderen Partners vorzulegen und zu prüfen. Alle polnischen Auslandsvertretungen sind jetzt auch berechtigt, Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen. 4. Vornamen Den Eltern eines Kindes werden erweiterte Möglichkeiten bei der Vornamenswahl gegeben (insbesondere bei Vornamen ausländischer Herkunft). Nach wie vor können Kinder allerdings nur zwei Vornamen erhalten und die Namenswahl darf nicht beschämend für das Kind sein. 5. Neue Muster für Personenstandsurkunden Per Verordnung des Innenministeriums vom 09.02.2015 wurden neue Muster für polnische Personenstandsurkunden eingeführt (siehe Anlage). Mein Schreiben vom 16. März 2015 bitte ich im Hinblick auf in Polen ausgestellte Ehefähigkeitszeugnisse als gegenstandslos zu betrachten. Zeugnisse, die von einer polnischen Auslandsvertretung ausgestellt worden sind, genügen jedoch nicht den Anforderungen des § 1309 Abs. 1 BGB; in diesen Fällen ist daher die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu erwirken. Im Auftrag Müller
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