Allgemeine Geschäftsbedingungen ZVT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZVT Versicherungs-Treuhand GmbH (im folgenden kurz ZVT GmbH) gelten für alle Lieferungen und Dienstleist-ungen,
die ZVT GmbH gegenüber Ihren Vertragspartnern erbringt. Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB) erstreckt sich auch
auf zukünftige Verträge. Sie sind die Grundlage aller von ZVT GmbH abgeschlossenen Verträge, selbst wenn in Einzelverträgen nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wird. Anders lautenden oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir
nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbetätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des
Vertragspartners. Mit Eingang des Rechtsgeschäftes gelten unsere Bedingungen als angenommen. Die Verpflichtung von ZVT GmbH sind durch Umfang und Inhalt
eines von ZVT GmbH entgegengenommenen Auftrages bzw. einer von ZVT GmbH ausgestellten Auftragsbestätigung und durch vorliegende AGB begrenzt. Die
Leistungserbringung erfolgt in der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch folgende Punkte zum Abschluss:
1.) eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post/Fax/E-Mail
2.) eine unterzeichnete Offerte
3.) die erfolgende Einbindung einer Onlineerhebung
Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form, und sind somit nicht verbindlich.
Angebotsgültigkeit, Preise und Zahlung
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind in CHF per Einheit exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Änderungen vorbe-halten.
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Service bzw. unserer Dienstleistung zustande. Dieser wird gemäss geltender Preisliste
abgerechnet. Wenn unsere Auftragsbestätigung (AB) nicht innerhalb von 2 Werktagen schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
Unsere Rechnungen sind bei Rechnungserhalt innert 10 Tagen zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Inanspruchnahme von eingeräumtem
Skonto setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen, ausgenommen solche, denen berechtigte Einwendungen unserer Kunden entgegenstehen, beglichen sind. Schecks
und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige
Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Aufrechnung mit
Gegenforderung ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender
Ansprüche, Verzugszinsen ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung in der Höhe von 5% über dem gültigen normalen Bankzinsfuss zu verrechnen. Im Mahnungsfall
werden CHF 35,00 zuzüglich Einschreitungskosten in Rechnung gestellt. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden
Forderung zu verlangen. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die
wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
Zusätzliche Bestimmungen für Dienstleistungen
Die Nutzung von Dienstleistungen, die von ZVT GmbH erbracht werden durch Dritte, sowie die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen
an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ZVT GmbH.
Sonstige Dienstleistungen an Hardware oder Software, die vom Vertragspartner beigestellt wird, erbringt ZVT GmbH in dem Umfang, der unter den beigestellten
technischen Voraussetzungen möglich ist. Das Risiko der Funktionsfähigkeit und Verwendbarkeit der beigestellten Hard- und Software trägt der Vertragspartner.
ZVT GmbH übernimmt keine Gewähr, dass mit beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden erfüllt werden können.
Zusätzliche Bestimmungen für Nutzung unser Webseiten
Haftung






Die ZVT GmbH kann nicht gewährleisten, dass die von ihm auf dem Internet zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit aktuell, detailgenau und
vollständig sind und alle erdenklichen Sachverhalte berücksichtigen.
Die ZVT GmbH kann nicht dafür einstehen, dass seine elektronischen Informationsangebote sowie die angebotenen Funktionalitäten (wie z.B. eine
Suchfunktion) jederzeit störungsfrei benutzt und die abgefragten Informationen reibungslos und fehlerfrei übertragen werden können.
Die ZVT GmbH kann nicht gänzlich verhindern, dass seine Internet-Seiten unbefugterweise von Dritten verändert oder mit Viren und anderer Malware
verseucht werden.
Die ZVT GmbH hat keinen Einfluss auf externe Seiten, auf die er verlinkt. Somit kann er in Bezug auf solche Seiten weder garantieren, dass die darin
enthaltenen Informationen richtig sowie die Inhalte frei von Malware (wie z.B. Viren) sind, noch dass die Datenschutzgesetzgebung dort eingehalten wird.
Er kann ebenfalls nicht dafür einstehen, dass diese Links stets einwandfrei funktionieren und unabänderlich auf dieselben Inhalte verweisen.
Die ZVT GmbH hat keinen Einfluss auf Seiten, die auf sein Angebot verlinken, weshalb er dafür keine Verantwortung übernehmen kann.
Die ZVT GmbH behält sich vor, einzelne Informationsangebote bzw. Funktionalitäten abzuändern, grundsätzlich neu zu gestalten oder ohne
Vorankündigung vom Netz zu nehmen. Daher kann er nicht verantwortlich gemacht werden für die Folgen, wenn gewisse Informationen nicht mehr oder
nicht mehr in der bisherigen Form zur Verfügung stehen.
Urheber- und verwandte Rechte




Die im Internet verwendeten Informationsmittel (wie Texte, Illustrationen, Logos, Fotos, Videos, Tondokumente, Grafiken sowie das Layout) der Die
ZVT GmbH sind immaterialgüterrechtlich und insbesondere urheberrechtlich geschützt, soweit sie nicht (wie z.B. Gesetzestexte und Gerichtsurteile) durch
einschlägige Rechtsnormen ausdrücklich vom Schutz ausgenommen werden.
Die Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen dürfen deshalb nur angesehen, zum Eigengebrauch heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Damit werden jedoch keine weiteren Rechte bezüglich der Inhalte übertragen.
Jede weitere Verwendung von Inhalten aus den Internetseiten und insbesondere das Einbinden (über Frames oder Inlinelinks) in andere Seiten ist nur mit
Einverständnis der Rechtsinhabenden gestattet.
Für den Umgang mit dem Kantonswappen und anderen amtlichen Kennzeichen ist das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer
öffentlicher Zeichen massgebend.
Datenschutz
 Beim Zugriff auf das Informationsangebot der ZVT GmbH werden die persönlichen Daten erfasst, gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
 Bestimmte Informations- und Transaktionsangebote können indessen nur abgewickelt werden, wenn ein Mindestmass von Personendaten bekannt gegeben
worden ist. Dafür gelten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
ZVT Versicherungs-Treuhand GmbH, Abtl. Steuerberater-helfer
Stand 10.04.2015
Seite 1 von 2
Sicherheit



Werden der ZVT GmbH (z.B. mittels eines zur Verfügung gestellten Kontaktformulars) Daten übermittelt, kann weder eine vertrauliche noch eine
zuverlässige Datenübertragung gewährleistet werden. Auf solche Kontakte wird die ZVT GmbH ausserdem im Normalfall ebenfalls elektronisch
antworten, wofür wiederum weder Vertraulichkeit noch Integrität der übermittelten Daten zugesichert werden kann. Auf diesem Weg sollten deshalb keine
heiklen (z.B. vertraulichen) Daten übermittelt werden.
Abweichendes gilt nur bei ZVT GmbH Internetangeboten, bei denen ausdrücklich auf eine gesicherte Datenübertragung hingewiesen wird. Diesfalls
werden die besonderen Sicherheitsvorkehrungen üblicherweise (z.B. durch https oder ein Schlüssel- bzw. Schloss-Symbol) angezeigt.
Diese Nutzungsregelungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Sie gelten für alle Internetseiten, welche unter der Verantwortung
der ZVT GmbH betrieben werden, ausser es werde für eine konkrete Seite bzw. für ein konkretes Angebot ausdrücklich etwas Abweichendes bekannt
gegeben.
Sonstige Bestimmungen
ZVT GmbH ist berechtigt andere Unternehmen mit der Leistungserbringung zu beauftragen, wobei die Haftung von ZVT GmbH sich in diesen Fällen nach den
Bestimmungen des OR richtet. Alle Erklärungen, die das Vertragsverhältnis mit ZVT GmbH betreffen, sind nur dann verbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgen
und vom Empfänger unwidersprochen sind. Änderungen eines an ZVT GmbH erteilten Auftrages müssen von ZVT GmbH schriftlich bestätigt werden. Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam. Wenn ein Vertragspartner aus Gründen, die nicht von ZVT GmbH zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktritt, gilt ein Schadenersatz
in der Höhe des tatsächlichen Aufwandes, mindestens jedoch von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart.
Datenschutz
Gemäss Datenschutzgesetz informieren wir Sie, dass wir von Ihnen Daten für Zwecke unserer Tätigkeit automationsunterstützt verarbeiten. Diese Daten werden von
uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Unsere Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Namen und erbrachte Leistungen auf eine Referenzliste gesetzt und diese anderen Kunden und Interessenten zur
Verfügung gestellt werden (darunter verstehen wir ausschliesslich die Angabe des Namens, Datum der Leistungserbringung und Art der Leistung).
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist Zürich. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht
anzuwenden.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ZVT GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen
zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im
Internet auf der Website von ZVT GmbH.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der
Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
Bei einem fristgemässen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist ZVT GmbH unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden
berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden
sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen ZVT GmbH geltend machen.
ZVT Versicherungs-Treuhand GmbH, Abtl. Steuerberater-helfer
Stand 10.04.2015
Seite 2 von 2