zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 2 • Juni 2015 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB DIE MENSCHEN LASSEN SICH LIEBER DURCH LOB RUINIEREN ALS DURCH KRITIK VERBESSERN. Georg Bernard Shaw Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht (siehe Seite 9) Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal Termin: Ort: Referent: 16. September 2015, 13.30 – 15.30 Uhr ZBV Niederbayern – Seminarraum, Straubing Dr. Ludwig Leibl INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Ungültigkeitserklärungen von Zahnarztausweisen 3 Kommunikation schnell und bequem 3 Bankdaten 3 Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren! 4 Aktualisiert: Berufsrechtliche Regelungen auf www.blzk.de 5 Schlichten statt richten 6 Bundesverdienstkreuz für Dr. Klaus Aichinger 6 (siehe Seite 11-12) REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 2. Halbjahr 2015 9 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal 11 ZBV Niederbayern veranstaltete 3 interessante Kurse mit Frau Dora von Bülow 13 Niederbayerischer Zahnärztetag an der Donau 2015 14 MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 21 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 22 AG Endo Niederbayern 32 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 34 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE/KOORDINATION MIT ZAHNÄRZTLICHEN VEREINEN Unsere neue Referentin stellt sich vor 40 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 41 EDITORIAL Am 08. Mai fand in München die Vertreterversammlung der KZVB statt. Diese Vertreterversammlung wurde mit einer gewissen Spannung erwartet, hatte doch ein Mitglied der Fraktion von ZZB seinen Austritt aus dem Verband erklärt und damit die ZZB-Mehrheit in der VV in Frage gestellt. Nach dem Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung informierte der Vorstand ausführlich über das allen Kollegen auf den Nägeln brennende Thema „Stand der Vertragsverhandlungen“. Dem KZVB-Vorstand war es zwar gelungen, mit den meisten Krankenkassen angesichts einer Grundlohnsummenerhöhung von ca. 2,5 Prozent Steigerungen zwischen 3,2 und 3,75 Prozent zu vereinbaren, allerdings sind die Verhandlungen mit der AOK und mit dem Verband der Ersatzkassen VdEK festgefahren. Die AOK akzeptierte einen für uns Zahnärzte außerordentlich günstigen Entscheid des Schiedsamtes nicht und erreichte durch eine Klage vor dem Landessozialgericht, dass eine erneute Klärung durch das Schiedsamt stattfinden wird. Beim VdEK liegt das Problem darin, dass die Vertreter der Kassen aufgrund der bundesweiten Strukturen offensichtlich kaum Spielräume für regionale Verhandlungen zur Verfügung haben. Dies ist insofern problematisch, als alle anderen bayerischen Abschlüsse erfreulicherweise deutlich über den Ergebnissen der übrigen Bundesländer liegen, weswegen auch hier die Kassenseite gegen den Schiedsamtsspruch klagt. Ein gewisses Durchhaltevermögen von unserer Seite ist hier absolut notwendig, denn alle anderen Möglichkeiten wurden bereits völlig ausgeschöpft (allein mit der AOK fanden wohl 15 Verhandlungsrunden statt!). Man kann nur hoffen, dass die anstehenden Schiedsamtsentscheidungen den bayerischen Kolleginnen und Kollegen, wenn zum Teil auch rückwirkend, spürbare finanzielle Entlastungen bringen. Jedes verhandelte Prozent ermöglicht immerhin für die Praxen durchschnittlich 1.750 Euro mehr Ertrag im Jahr bei gleicher Arbeit und erhöht zudem noch die Basis für Steigerungen der nächsten Jahre. Letztlich kann man den Erfolg der KZVB nur an den Ergebnissen der KZVen in den anderen Bundesländern messen und hier zeigt sich ganz klar: die bayerische KZV hat ihre Hausaufgaben mehr als ordentlich gemacht. Beim folgenden Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses wurde dann die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Fraktion des FVDZ beantragte durch ihren Landesvorsitzenden und Präsidenten der BLZK Christian Berger im Laufe der weiteren öffentlichen Sitzung die Abwahl der beiden Vorsitzenden der KZVB, Dr. Janusz Rat und Dr. Stefan Böhm. Dieser Antrag wurde allerdings im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrages nicht zur Abstimmung angenommen. Abschließend berichtete Dr. Walter Donhauser noch über den Stand des geplanten Bauvorhabens. Trotz positiver Entwicklung aller Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellte Dr. Manfred Kinner einen Antrag, der schlussendlich zur Beendigung der geplanten Baumaßnahme geführt hätte. Diesen Antrag zog er nach Diskussion im Plenum aber letztlich zurück. Dr. Peter Maier Vorsitzender KZVB Bezirksstelle Niederbayern Situation nicht erschwerend auf die Vertragsverhandlungen auswirkt; diese sind jetzt schon schwierig genug und erfordern von uns, dass wir letztlich alle an einem Strang ziehen, unabhängig davon, welchem Verband man angehört. Dr. Peter Maier Vorsitzender KZVB Bezirksstelle Niederbayern Allerdings wurde in dieser Versammlung deutlich, dass ZZB in der Vertreterversammlung leider nicht mehr über die nötige Mehrheit verfügt und gewissermaßen eine Art Pattsituation eingetreten ist, die dem Vorstand der KZVB das Leben sicher nicht leichter machen wird. Wir können nur hoffen, dass sich diese Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de 2 ZNN 2-2015 ZBV INFO Mitgliederbewegungen Anmeldungen: dr.med.dent./Univ. Debrecen Almemar Sabine, Landshut Doctor-med.stom. Barmpoudis Evangelos, Schönau Doctor-medic Bodi Alina-Roxana, Passau ZÄ Bozsak Gabriela, Waldkirchen ZA Cira Florian, Bad Birnbach ZÄ Codrin Consuela, Regensburg ZÄ Ermer Julia Carolin Ramona, Ingolstadt ZÄ Huber Elena Dalilah, Regensburg ZA Lombardo Salvatore Marco, Berlin Dr. Merkl Ingo, FZA KFO, Vilseck dr.medic.stom/Univ.Oradea Mild Anna, Ingolstadt ZA Pannier Christoph, Passau ZA Porkert André Alexander, Landshut ZA Reill Peter Erwin, Regensburg ZÄ Saberi Kakhki Ariane Minu, Regensburg ZÄ Spanner Judith-Yvonne, Essenbach Dr. Wasner Laura, Griesbach i. Rottal Dr. Wild Maud, Regensburg ZÄ Weindler Janet Chilia, Regensburg von: Erstmeldung Erstmeldung Oberbayern Erstmeldung Niedersachsen Oberpfalz Oberbayern Erstmeldung Berlin Berlin Oberbayern Erstmeldung Oberbayern Oberpfalz Oberpfalz Erstmeldung Pfalz Oberpfalz Straubing Abmeldungen: ZÄ Emslander Angela Maria, Landshut Dr. Heck Siegfried Otto, Bad Aibling ZA Meyrat Benjamin, Salzweg-Straßkirchen Dr. Pehlmann Margaretha, Regensburg ZÄ Schicktanz Barbara, Regensburg ZA Szöcs Mihály-Lavente, Sangeorgiu de Padure nach: Oberbayern Oberbayern Norwegen Oberpfalz Oberpfalz Rumänien Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Ungültigkeitserklärungen von Zahnarztausweisen Der Zahnarztausweis Nr. 50.821, ausgestellt vom ZBV Niederbayern, Dr. Ludwig Bauer, geboren 10.05.1953, Vilshofener Straße 35, 94034 Passau, wird für ungültig erklärt. Kommunikation schnell und bequem Wir bitte alle Mitglieder neue oder geänderte Kommunikationswege zu melden: • Telefon-Nr. • Fax-Nr. • E-Mail-Adressen Sie unterstützen uns damit, um unkompliziert und schnell mit Ihnen in Kontakt treten zu können, offene Fragen zu klären bzw. Hilfestellungen anzubieten. Bankdaten Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankdaten umgehend mit. Formulare für Sepa-Basislastschrift-Mandate können beim ZBV angefordert werden oder stehen zum Download unter www.zbv-niederbayern.de (Zahnärzte - Formulare) bereit. Mitgliedsbeiträge Bitte beachten Sie, dass alle Beiträge ab 1. April 2015 erhöht wurden. Denken Sie an die Änderung Ihres Dauerauftrages. Der Mitgliedsbeitrag für das 3. Quartal 2015 ist am 1. Juli 2015 zur Zahlung fällig. Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt ha- ben, werden die Beiträge jeweils zum 15. des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines Quartals zu überweisen. Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5 Euro 105,– 37,50 22,50 105,– 37,50 37,50 22,50 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG München IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36, BIC DAAEDEDDXXX Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00, BIC BYLADEM1SRG Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645 ZNN 2-2015 3 ZBV INFO Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren! Abmahnrisiko, wenn seit 1.1.2015 gültige Neuregelungen und Links nicht ins Impressum aufgenommen werden Zahnärzte, die eine Website betreiben, sind an §5 des Telemediengesetzes (TMG) gebunden. Danach müssen bestimmte Pflichtangaben im Impressum der Praxishomepage angegeben werden. Aufgrund gesetzlicher Neuerungen müssen die meisten Praxen in Bayern daher jetzt ihr Impressum aktualisieren. Andernfalls droht das Risiko einer teuren und unangenehmen Abmahnung. Der Streitwert liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000,- EUR – eine Abmahnung ist also nicht nur unangenehm, sondern auch gleich sehr teuer. A) Neue Zuständigkeiten bei der Bezirksregierung Seit Anfang 2015 gibt es in Bayern eine gesetzliche Neuregelung bei der Zuständigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständigen Bezirksregierung. Diese wurde Ende April bekannt und durch die BLZK veröffentlicht. Bisher war für jeden Regierungsbezirk auch die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Seit 01. Januar 2015 sind seitdem nur noch die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig. Wer also in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich tätig ist, muss im elektronischen Impressum der Praxis-Website die Regierung von Oberbayern als zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die Regierung von Unterfranken. In Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden: 4 ZNN 2-2015 Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung Geltendes Berufsrecht: • Regierung von Oberbayern (verlinken auf http://www.regierung.oberbayern. bayern.de/) Maximilianstraße 39, 80538 München • Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte (verlinken auf http://www. blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/berufsordnung.pdf/$file/berufsordnung.pdf ) In Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden: • Zahnheilkundegesetz (verlinken auf http://www.gesetze-iminternet.de/zhg/ ) Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung • Heilberufe-Kammergesetz (verlinken auf http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/ bsbayprod.psml;jsessionid=90C4BE1D 345A03DCF75138F8C9E8271A.jp24?s howdoccase=1&st=null&doc.id=jlrHKGBY2002rahmen ) • Regierung von Unterfranken (verlinken auf http://www.regierung. unterfranken.bayern.de/) Peterplatz 9, 97070 Würzburg Quelle: BLZK-Nachrichten (http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_ webb9w3b2j.html) B) Neue Homepage der BLZK erfordert neue Verlinkungen Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat vor kurzem ihren Internetauftritt aktualisiert. Vorübergehend sind die bisherigen Seiten noch abrufbar, werden aber demnächst (Jahresmitte 2015) abgeschaltet. Da im Impressum verschiedene Dokumente des geltenden Berufsrechts verlinkt werden müssen, sollten Sie auf Ihrer Impressumsseite jetzt diese Links ebenfalls aktualisieren. Die aktuellen Links sind auf der neuen BLZK-Homepage einsehbar unter „berufsrechtliche Regelungen“: http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ berufsrechtliche_regelungen.html Anzugeben und zu verlinken sind folgende Dokumente: • Gebührenordnung für Zahnärzte (verlinken auf http://www.gesetze-iminternet.de/goz_1987/BJNR02316098 7.html ) Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt BZB Januar/Februar 2015 - Seite 44 Wer die Angaben nicht abtippen, sondern lieber nur kopieren will, findet diesen Artikel mit allen Links unter www.praxisdesign.de/impressum2015 Dr. Ralf Peiler www.praxisdesign.de ZBV INFO Aktualisiert: Berufsrechtliche Regelungen auf www.blzk.de Pflichtangaben für die Praxishomepage nach § 5 Telemediengesetz (TMG) Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5c Telemediengesetz (TMG) haben Zahnärzte die Vorgabe, dass das Impressum einer Praxishomepage die sogenannten „Angaben über die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind“ beinhalten muss. Nach dem Relaunch der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer kann es notwendig sein, die entsprechende Verlinkung im Impressum der Praxishomepage zu überprufen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die BLZK hilft Zahnärzten in Bayern, diese Vorgabe mit wenigen Klicks zu erfüllen. Mit einer Verlinkung zu „Berufsrechtliche Regelungen § 5 TMG“ auf www.blzk.de kommen Zahnärzte in Bayern der Verpflichtung nach, die Bezeichnung und den Inhalt der berufsrechtlichen Regelungen im Impressum zugänglich zu machen. Vor dem Relaunch von www.blzk.de waren die „Berufsrechtlichen Regelungen“ unter www.blzk.de/ amtliches zu finden. Wer im Impressum seiner Praxis- homepage auf diese Seite verlinkt, wird derzeit noch auf den entsprechenden Artikel der neuen Website weitergeleitet. BLZK im Netz Online-News der Kammer Was ist neu auf den Websites der Bayerischen Landeszahnärztekammer? Stellen Sie jetzt um Diese Umleitung wird nur für einen Übergangszeitraum von ungefähr einem halben Jahr aktiv sein. Deshalb ist es ratsam, bereits jetzt den neuen Link zu verwenden. Er ist auf der Startseite von www.blzk.de unter dem Navigationspunkt „Recht“ zu finden (siehe Abbildung). Klicken Sie im Aufklappmenü auf den Link „Berufsrechtliche Regelungen § 5 TMG“. Dort können Sie sich den Link aus der Adresszeile des Browsers kopieren und Ihrem Impressum hinzufugen. Diese Frage beantwortet unsere aktuelle Übersicht für den Monat Februar. Der Link hat folgende Adresse: www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufsrechtliche_regelungen.html Tanja Sawilla Geschäftsbereich Kommunikation der BLZK Online-Redakteurin Quelle: BZB 1-2/2015 Unter dem Navigationspunkt „Recht“ findet man den Link zu den „Berufsrechtlichen Regelungen § 5 TMG“. Mit freundlicher Genehmigung der Bayerischen Landeszahnärztekammer ZNN 2-2015 5 ZBV INFO Schlichten statt richten Neues Schlichtungsverfahren der BLZK bei zahnärztlichen Behandlungsfällen Bereits seit mehr als zehn Jahren bietet die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) die Möglichkeit für Zahnärzte und Patienten, Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis außergerichtlich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu regeln. Nun hat die Kammer ein neues Schlichtungsverfahren entwickelt, das sich an die Mediation anlehnt. Ziel des neuen Verfahrens ist die gütliche und rechtsverbindliche Beilegung von Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis. Anders als bei der herkömmlichen Schlichtung sind es bei dem neuen Verfahren die Parteien selbst, die sich – unter fachlicher und juristischer Anleitung – auf Basis einer rechtsverbindlichen Vereinbarung miteinander verständigen. Der Antragsteller muss der Schlichtungsstelle den Sachverhalt zunächst darstellen und begründen. Der Antragsgegner wird dann über den Antrag informiert. Innerhalb von drei Wochen muss die andere Partei das schriftliche Einverständnis zur Schlichtung erteilen. Nur bei Zustimmung wird das Verfahren eröffnet. Die Schlichtungsstelle sichtet die von beiden Parteien vorgelegten Unterlagen und lädt sie zu einem Vermittlungsgespräch ein. Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs wird mithilfe des unabhängigen Vermittlers, einer Juristin und eines Zahnarztes versucht, eine Lösung zu finden. Diese Lösung erarbeiten die Parteien selbst. Sie wird nicht von der Schlichtungsstelle vorgegeben. Innerhalb von zwei Wochen haben beide Seiten die Möglichkeit, diese Lösung zu widerrufen. Stellungnahme nach Aktenlage Wurde im Schlichtungsgespräch keine Lösung gefunden oder kommt es zu einem Widerruf, gibt es im Falle eines behaupteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit, auf Antrag beider Parteien eine gutachtliche Stellungnahme durch einen Gutachter der BLZK zu beantragen. Der BLZK-Gutachter erstellt – soweit möglich – eine gutachtliche Stellungnahme nach Aktenlage oder nach einer klinischen Untersuchung. Auf Basis dieses Gutachtens folgt ein weiteres Vermittlungsgespräch. Auch hier wird ver- sucht, eine Lösung durch die Parteien zu finden, die dann schriftlich protokolliert wird. Die Parteien haben nach der Unterschrift unter die Vereinbarung wiederum zwei Wochen Zeit, diese zu widerrufen. Sollte keine Lösung gefunden werden oder wurde die Vereinbarung widerrufen, ist das Schlichtungsverfahren beendet. Das neue Verfahren setzt zum einen auf die Verständigungsbereitschaft beider Parteien, zum anderen auf eine zeitnahe Entscheidung durch die Parteien selbst. Die Verfahrensgebühr beträgt 400 Euro für den Antragsteller. Fällig wird sie nach der Zustimmung des Antragsgegners. Rechtschutzversicherungen beteiligen sich unter Umständen an den Kosten des Verfahrens. Presseinformation Bayerische Landeszahnärztekammer Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 7 24 80-211, Telefax: 089 7 24 80-444, E-Mail: [email protected] Die Pressemeldung finden Sie unter www.blzk.de/pressemeldungen Bundesverdienstkreuz für Dr. Klaus Aichinger Am 29. April 2015 wurde Herrn Dr. Klaus Aichinger im großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern in Landshut das Verdienstkreuz am Bande der Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland von Frau Staatsministerin Melanie Huml überreicht. Zu den Gästen bei dieser Feier zählten neben lokaler Prominenz auch die beiden Vorsitzenden der KZVB, Dr. Janusz Rat und Dr. Stefan Böhm sowie der Präsident der BLZK, Christian Berger. Dr. Aichinger wurde das Bundesverdienstkreuz vom Bundespräsidenten für sein jahrzehntelanges Engagement in der Standespolitik zum Nutzen der bayerischen Kolleginnen und Kollegen verliehen. 6 ZNN 2-2015 ZBV INFO Den meisten von uns dürfte Klaus Aichinger noch als Vorsitzender des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern bekannt sein. In seiner Amtszeit wurden entscheidende Impulse für die Entwicklung des Bezirksverbandes gesetzt. Unter anderem begründete er das Erscheinen der „Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern“, führte eine regelmäßige Fortbildungsveranstaltung in Form der „Landshuter Herbstfortbildung“ ein und verankerte auch das bis heute geltende Prinzip der Amtszeitbegrenzung für die Vorsitzenden in unserer Satzung. Darüber hinaus ist es ihm durch sein eigenes persönliches Vorbild und sein Wirken wie kaum einem anderen niederbayerischen Zahnarzt gelungen, eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, sich in der Standespolitik und den bayerischen Berufsvertretungen ehrenamtlich einzusetzen. Durch sein gewinnendes persönliches Auftreten, diplomatisches Geschick, aber wenn nötig auch kämpferischen Einsatz hat er für den Berufsstand viele gesteckte Ziele erreicht. Er wird auch bei internen berufspolitischen Differenzen in der Standespolitik parteiübergreifend wegen seines fachlichen Wissens, seiner standespolitischen Erfahrung und der offenen und ehrlichen Art der Auseinandersetzung respektiert und geschätzt. Klaus Aichinger wurde 1947 geboren, studierte bis 1975 in Würzburg Zahnmedizin und promovierte 1977 ebenfalls in Würzburg. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg (Sektion Parodontolgie), seiner Wehrdienstzeit als Stabsarzt bei der Bundeswehr in Bogen und mehrjähriger Assistenzzeit in freier Praxis ließ er sich 1979 in Gemeinschaftspraxis in Landshut nieder. Klaus Aichinger ist Mitglied der DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie), des BDIZ (Bundesver- band implantologisch tätiger Zahnärzte) mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Spezialist für Implantologie der DGZI (Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie) sowie „geprüfter Experte“ der DGOI (Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie). 2007 und 2009 wurden ihm zwei akademische Grade „Master of Science“ für Implantologie sowie für Orale Chirurgie/Implantologie von der Donau Universität Krems in Österreich verliehen. Er war 1990 bis 1998 Vorsitzender des ZBV Niederbayern, danach bis 2006 Fortbildungsreferent des ZBV und ist seit 1980 bis heute Mitglied der Vertreterversammlung der KZVB ebenso wie der Vollversammlung der BLZK. 2010 bis 2014 war er zugewähltes Mitglied des Vorstan- des der BLZK und Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses für Oralchirurgie und Kieferorthopädie. Seit 2005 leitet er den Zulassungsausschuss Zahnärzte Südbayern der KZVB. An der Gründung des Berufsverbandes ZZB (Zukunft Zahnärzte Bayern) im Jahr 2000 war er maßgeblich mitbeteiligt. 2000 erhielt er das Ehrenzeichen der Bayerischen Landeszahnärztekammer, 2011 das silberne Ehrenzeichen der Bundeszahnärztekammer, im November 2014 das Bundesverdienstkreuz am Bande. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern gratuliert Herrn Dr. Klaus Aichinger ganz herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung. ZNN 2-2015 7 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs – Kursvoraussetzungen – Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: • überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis • überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung • und/oder mehrjährige Berufserfahrung • Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden) • Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prothetische Assistenz“: • 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: • Modellherstellung in der Praxis • mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prophylaxe-Basiskurs“: VORMERKUNG FÜR Prophylaxe Basiskurs Teil I Ort: Straubing Kursgebühr: 595,00 € Prothetische Assistenz Teil II Ort: Landshut Kursgebühr: 395,00 € • Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) wünschenswert: • mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF-Ausbildung • Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZA Walter Wanninger Fortbildungsreferent Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse ➔ Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie) ➔ Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älter als 5 Jahre! (Kopie) Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig! Kurstermine 2015 Vorname, Name Teilnehmer/in Referententeam: Dr. Irene Aichinger, ZMF & ZMV Irmgard Marischler Geburtsname und Geburtsdatum 첸 Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme. Praxisadresse Unterschrift Praxisinhaber/in Praxisstempel Rückfax an: 0 94 21 -56 86 88 88 oder per E-Mail an: [email protected] 8 ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung ZNN 2-2015 Prothetische Assistenz in Landshut Termine: 27./28. November 2015 und 04./05. Dezember 2015 Anmelden können Sie sich unter: http://www.zbv-niederbayern.de/ Fortbildung/Alle-Fortbildungen/ Hier finden Sie die Ausschreibung mit Anmeldeformular bzw. Vormerkung zum Kurs! REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 2-2015 9 REFERAT FORTBILDUN 10 ZNN 2-2015 Z Z REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2015 11 REFERAT FORTBILDUN 12 ZNN 2-2015 Z REFERAT FORTBILDUNG März, April, Mai: ZBV Niederbayern veranstaltete 3 interessante Kurse mit Frau Dora von Bülow Qualitätsmanagement zur Weiterentwicklung einer erfolgreichen Zahnarztpraxis: QM ist nicht statisch sondern entwickelt sich laufend weiter. Und dies nicht nur, weil es der Gesetzgeber verlangt. Viele Zahnarztpraxen nutzen dieses Managementsystem heute aus der Überzeugung, dass eine konsequente, organisierte Qualitätsorientierung Zuverlässigkeit, Patientenorientierung und Praxiserfolg deutlich steigern können. Probleme bei der Weiterentwicklung gibt es immer wieder dann, wenn innerhalb der Praxis die personelle Verantwortung für das QM-System wechselt. Speziell für das neu verantwortliche Praxispersonal sowie zur Ergänzung von wichtigen gesetzlichen Änderungen wird dieser Weiterentwicklungskurs angeboten. Es zeigt sich immer wieder, dass es besonders wichtig ist, sich im eigenen QMSystem nah an die Standards der BLZK zu halten. Arbeitsschutz und -sicherheit auf Basis des BLZK-Präventionskonzeptes (BuSDienst): Ausgangspunkt sind die permanenten, zum Teil weitreichenden rechtlichen Veränderungen auf diesem Gebiet. Sie fordern die Zahnarztpraxis, sich laufend mit dem Arbeitsschutz zu beschäftigen und die eigene Dokumentation auf aktuellstem Stand zu halten. Neben einem regelmäßigen „Update“ über Fortbildungen kann die Praxis auf vielfältige Informationsquellen zurückgreifen, so z.B. auf das „BZB“, die Webseite der BLZK, aktuelle Rundschreiben, das „Transparent“, die Webseite der KZVB das „ZNN“ und auf die Webseite des ZBV Niederbayern. Wer nicht konsequent am Ball bleibt, baut schnell einen Berg an Nacharbeiten auf. 5-Sterne-Praxis: Patienten gewinnen und binden! Dieses Thema beschäftigt immer mehr Praxen, dies zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen dieser Kurse. Es geht hier nicht darum, teuer zu investieren und eine „Luxus“-Praxis zu entwickeln, sondern um die Zusammenhänge von Patientenbedürfnissen und das gezielte Eingehen auf diese, damit sich Patienten in einer Praxis wohl fühlen. Oft sind es einfache Maßnahmen und Verhaltensänderungen, die sehr viel bewirken. Der Kurs klärt über wichtige Zusammenhänge auf, sensibilisiert für ein patientenorientiertes Denken und gibt systematisch eine Vielzahl von Beispielen, wie mit einfachen Mitteln das Wohlfühlklima in einer Praxis deutlich erhöht werden kann. Der Einbau dieser Ausrich- tung auf den Patienten in das eigene QM-System bietet sich an. Der ZBV Niederbayern bietet zwei dieser Fortbildungen mit Dora von Bülow in diesem Jahr noch einmal an: Qualitätsmanagement zur Weiterentwicklung einer erfolgreichen Zahnarztpraxis am 30. September in Straubing sowie Arbeitsschutz/-sicherheit am 25. November in Passau. ZNN 2-2015 13 REFERAT FORTBILDUNG Niederbayerischer Zahnärztetag an der Donau 2015 Grandiose Resonanz bei den Teilnehmern Knapp 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte Zahnarzt Walter Wanninger - Fortbildungsreferent des ZBV Niederbayern - beim diesjährigen Frühjahrskongress für Zahnärzte und Praxispersonal in der Stadthalle Deggendorf begrüßen. Zahlreiche Ehrengäste aus den unterschiedlichsten ZBV’en hieß Ernst Binner – neuer 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern – in seiner Ansprache herzlich willkommen. Als erster ging PD Dr. Volker Busch – Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg – mit seinem Vortrag „Herr Doktor, ich fühle nichts als (Zahn)schmerzen“ ins Rennen. Bis zu 10% der Bevölkerung kennt chronisch anhaltende Schmerzen im Gesichts- und/oder Mund-Kiefer-Bereich. Unterschieden werden eine Reihe unterschiedlicher Syndrome. Erfahrungsgemäß klagen Patienten mit Gesichtsschmerzen unter täglich auftretenden subjektiv quälenden Beschwerden, die oftmals nur schwer mit technischen oder medikamentösen Therapien behandelbar sind. Psychosoziale und emotionale Faktoren spielen wissenschaftlich nachweislich bei der Entstehung und Aufrechterhaltung solcher Schmerzen eine gewichtige Rolle, entsprechende Zusammenhänge werden von den Betroffenen jedoch nicht erkannt oder offen abgelehnt. Bei ca. 30% dieser chronischen Schmerzpatienten findet sich eine Form der sogenannten Gefühlsblindheit (Alexithymie). Hierbei handelt es sich um eine undifferenzierte Wahrnehmung und Beschreibung von Gefühlszuständen. Betroffene wirken nüchtern, kühl, technokratisch und mimisch oftmals starr. Die fehlende Introspektion für emotional relevante Befindlichkeiten für sich und andere führt dazu, dass Belastungssituationen körperlich ausgedrückt und organisch interpretiert werden und klinisch bspw. in Form von Schmerzen oder Reiz- 14 ZNN 2-2015 darmbeschwerden in Erscheinung treten. Alexithymie ist keine Erkrankung, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, welches auch in der gesunden Bevölkerung mit etwa 9% unter Frauen und 17% unter Männern auftritt. Eine gestörte emotionale Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit kann jedoch eine Prädisposition für eine psychosomatische Erkrankung sein, wenn im Laufe des Lebens durch sog. „LiveEvents“ (schwere Schicksalsschläge) eine Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen aufgrund des beschriebenen Merkmals nicht adäquat erfolgen kann. Das frühkindliche häufige „Üben“ von Emotionen, bspw. durch das Vormachen/Imitieren und Beantworten von Gesichtsausdrücken (Cycles of interaction) ist wahrscheinlich wesentlich in der ersten emotionalen Prägung des kindlichen Gehirns. Unterbleiben echte Interaktionen dergestalt zwischen primärer Bezugsperson und dem Kind und kommen andere Formen der emotionalen Vernachlässigung (Neglect) oder sexuelle/körperliche Traumata hinzu, kann eine emotionale Entwicklung im schlimmsten Fall unvollständig bleiben bzw. oben beschriebene Entwicklung einer Alexithymie zur Folge haben. Diagnostisch stehen verschiedene etablierte Fragebogenanalysen (u.a. Toronto-Alexithymie-Skala – TAS-26) und Methoden zur Interpretation emotionaler Valenzen in Gesichtsausdrücken (Facial Emotional Recognition – FER) zur Quantifizierung der Gefühlsblindheit zur Verfügung. Therapeutisch wird auf mehrstufigen Ebenen zunächst die Wahrnehmung von emotionalen Befindlichkeiten trainiert (Interozeptionsschulung). In einem weiteren Schritt wird die emotionale Ausdrucksfähigkeit durch Mal/Musik- oder Gestalt-Therapie geschult. Schließlich wird in einer dritten Stufe versucht, durch Rollenspiele oder soziales Kompetenztraining, Gefühle des Gegenübers zu berücksichtigen und ein empathisches Grundverständnis zu entwickeln. Die Erfolge einer solchen Affektschulung sind insgesamt bescheiden, können jedoch Depressivität, Ängstlichkeit und indirekt auch die Schmerzen signifikant senken. Ziel dieses Vortrags war u.a. auch, unser Auge für Menschen mit solch einem Verhaltensmuster zu schulen. Prof. Dr. Dr. Matthias Folwaczny – Leitung der Sektion Parodontologie der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU München – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Parodontologie und Endodontie - refererierte nach der Kaffeepause über das Thema „Periimplantitis – Ursachen und Therapie 3.0“. Entzündungen des periimplantären Gewebes sind für ungefähr ein Drittel der langfristigen Misserfolge einer Implantatversorgung verantwortlich. Viele Jahre wurde die Periimplantitis als eine Art Parodontitis des Implantats angesehen, die im Wesentlichen durch die klassischen parodontal-pathogenen Bakterien ausgelöst wird. Neuere Studien zeigen jedoch, dass erhebliche Unterschiede zwischen der Ätiologie der marginalen Parodontitis und der Periimplantitis bestehen und beispielsweise die an der Infektion beteiligte Bakterienflora nur zum Teil identisch ist. Klinisch werden diese Unterschiede unter anderem durch die erheblich größere Progredienz von periimplantären Gewebedefekten im Vergleich zum eher chronischen Verlauf des parodontalen Attachmentverlusts deutlich. Neben der bakteriellen Infektion können viele lokale und systemische Faktoren das Risiko für einen Periimplantitis erhöhen. Auf lokaler Ebene ist in jüngerer Zeit vor allem die Rolle von klinisch und radiologisch nur sehr schwer zu entdeckenden Zementresten bei entsprechend befestigten Suprakonstruktionen in den Fokus gerückt. Auf systemischer Ebene kristallisiert sich zunehmend eindeutig der schädigende Einfluss der Parodontitis sowie des Rauchens auf die periimplantäre Gesundheit heraus. Nach wie vor sind periimplantäre REFERAT FORTBILDUNG Entzündungen nur sehr unzureichend mit Hilfe der aus der Parodontologie entlehnten Therapiemethoden zu behandeln. Die Therapie der ohne Knochenverlust einhergehenden periimplantären Mukositis ist durch die Reinigung des periimplantären Sulkus mit Hilfe von rotierenden Bürsten oder niedrigabrasiven Pulver-Wasserstrahlsystemen möglich. Schon in diesem Stadium der periimplantären Erkrankung gelingt damit jedoch lediglich in einem Drittel der Fälle eine dauerhafte Beseitigung der Entzündung. Sind die crestalen Portionen des Implantats durch die Entzündung schon teilweise desintegriert, kann nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine konservative Therapie durch die Reinigung der periimplantären Tasche nur noch eine vorübergehende Reduktion der Entzündung aber keine endgültige Ausheilung mehr ermöglichen. Eine völlige Elimination der Erkrankung ist ausschließlich durch die chirurgische Behandlung des erkrankten Implantats möglich. Insbesondere chirurgische Methoden mit resektiver Zielsetzung bieten grundsätzlich die Aussicht für eine dauerhafte Ausheilung. Sie sind aber trotzdem mit einem hohen individuellen Risiko für einen Misserfolg verbunden. Bei geeigneter Geometrie des periimplantären Knochendefekts kann durch regenerativchirurgische Methoden möglicherweise eine teilweise Re-Integration des erkrankten Implantats gelingen. Angesichts der nach wie vor sehr unzureichenden Therapiemöglichkeiten sollte besonderes Augenmerk auf die Prävention von periimplantären Entzündungen durch die regelmäßige Sondierung und professionelle Reinigung von implantatgetragenem Zahnersatz gerichtet werden. Nach der Mittagspause ging Dr. Marcus Striegel – niedergelassener Zahnarzt in Nürnberg mit Praxisschwerpunkten: Ästhetische Zahnmedizin, Implantologie, Parodontologie und Funktionstherapie – zertifizierter Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin – mit dem Thema „Perioprothetik am Implantat und Zahn Perfekte rot-weiß Ästhetik praxisnah und sicher“ an den Start. Dr. Striegel zeigte praxisnahe Fälle, beeindruckende Bilder und Tipps für den Praktiker, die jeder Zuhörer ab Montag sofort in seiner Praxis umsetzen konnte. Nach einer kurzen Kaffeepause referierte Dr. Daniel Bäumer – Weiterbildungsassistent für Parodontologie in der renommierten Münchner Praxis Prof. Dr. Marc Hürzeler & Dr. Otto Zuhr – über das Thema „Weichgewebsaugmentation in der plastisch-ästhetischen Parodontalund Implantatchirurgie“. Weichgewebstransplantate sind für Volumenaugmentationen ein essentieller Bestandteil der plastisch-ästhetischen Parodontalchirurgie geworden. Autologe subepitheliale Bindegewebstransplantate werden zunehmend in ästhetischen Indikationen wie Gingivaverdickungen, Rezessionsdeckungen, der Alveolarkammprophylaxe, Kammaugmentationen und Papillenrekonstruktionen eingesetzt. Für die klinische Umsetzung der Bindegewebsentnahme und -transplantation sind ein grundlegendes Verständnis der Anatomie an der Spenderregion und ein profundes Wissen über die Gewebeintegration und Revaskularisationsprozesse erforderlich. Die verfügbaren Entnahmestellen – der anteriore und der posteriore Gaumen inklusive des Tuber maxillaris – halten Transplantate unterschiedlicher geometrischer Form und histologischer Zusammensetzung bereit. Die selektive klinische Anwendung verschiedener Transplantate hängt von der Menge des benötigten Gewebes, der Indikation und der persönlichen Präferenz des behandelnden Chirurgen ab. Eine der wichtigsten Herausforderungen der Zukunft ist die Evaluation der Effizienz und Langzeitstabilität der verschiedenen Transplantate und potentieller Ersatzmaterialien. In diesem Vortrag wurden die Indikationen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Entnahmestellen und -techniken sowie potenzielle Ersatzmaterialien diskutiert. Auch wenn eine Standardisierung bezüglich der Therapiewahl und -ausführung aufgrund der aktuellen Datenlage kaum gegeben werden kann, wurden Richtlinien für ein vorhersagbares und erfolgreiches Thera- pieergebnis basierend auf klinischer Erfahrung und wissenschaftlicher Daten vorgestellt. Als Neuerung in diesem Jahr wurde im Anschluss an das wissenschaftliche Programm eine „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. §18 a Abs. 2 RöV“ angeboten. Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich dazu angemeldet. Beim Programm Praxispersonal ging als erste Referentin Frau Marina Nörr-Müller mit ihrem Thema „Modernes Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis“ an den Start. Das Thema Hygiene, speziell der Bereich der Aufbereitung der Medizinprodukte, hat in den letzten Jahren immer mehr an Komplexität gewonnen. Somit ist es wichtig, die Hygieneprozesse unter sogenannten „beherrschten Bedingungen“ stattfinden zu lassen. Dafür müssen klare Arbeitsanweisungen vorliegen, die von allen in der Hygiene Tätigen zu beachten sind. Fortbildungen und Unterweisungen können Klarheit bringen bzw. Unsicherheiten oder Fehler ausräumen und sollten deshalb in regelmäßigen Abständen stattfinden. Gleichzeitig wurden in diesem Vortrag die Abläufe dabei systematisch hinterfragt bzw. auf Aktualität geprüft. Die Einhaltung dieser Kriterien ist eine absolute Voraussetzung für ein modernes Hygienemanagement. Stephan Grüner – Dipl.-Volkswirt, Kaufmännischer Geschäftsführer der BLZK & Geschäftsführer der eazf GmbH München & Lehrbeauftragter an der Munich Business School – referierte zum Thema „Personalmanagement und Personalführung“. In seinem Vortrag beleuchtete Herr Grüner die Zusammenarbeit zwischen Praxisleitung und Mitarbeitern. Daneben gab er Tipps zur positiven Gestaltung der Zusammenarbeit und zeigte typische Alltagsprobleme auf. Mit Fallbeispielen wurden unter anderem die richtige Delegation, Kommunikation und Information sowie Ziele und Prioritäten beschrieben. Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen berichten, wenn es um die Zusammenarbeit mit der Chefin oder dem Chef geht am ZNN 2-2015 15 REFERAT FORTBILDUNG 16 ZNN 2-2015 REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2015 17 REFERAT FORTBILDUNG 18 ZNN 2-2015 REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2015 19 REFERAT FORTBILDUNG häufigsten von fehlender Klarheit und Richtung in der Führung. Gleichzeitig erleben viele Mitarbeiter/ innen ihre Chefs am Arbeitsplatz als großen Demotivationsfaktor. Gute Ideen kommen nicht zum Zuge, wichtige Entscheidungen werden ohne Einbeziehung der Mitarbeiter/innen getroffen, Vereinbarungen nicht eingehalten. Die Folge sind Demotivation, Vertrauensverlust und nachlassendes Engagement. Um Kündigung oder nachlassende Arbeitsleistung zu vermeiden, steht am Anfang eine offene und ehrliche Analyse der „Chefprobleme“. Wichtig ist auch, sich über den in der Praxis vorherrschenden Führungsstil Gedanken zu machen. Chef/in ist nicht gleich Chef/in! Ein wichtiger erster Schritt der „Cheferziehung“ ist der Perspektivenwechsel, also sich in die Rolle des Arbeitgebers zu versetzen, um die Sichtweise der Praxisleitung zu verstehen. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die „Zwei-Gewinner-Strategie“. 20 ZNN 2-2015 Niemand – und schon gar nicht der/die Chef/in – möchte in einer Auseinandersetzung oder im Zuge einer Problemlösung als Verlierer dastehen. Die typische Reaktion auf Unmut und Kritik ist aber häufig Abwehr, gepaart mit einer negativen Unterstellung. Dieser Reaktionsweise gilt es eine positive Unterstellung entgegenzusetzen, beim Auftreten von Knackpunkten also zunächst anzunehmen, dass beim anderen keine böse Absicht oder persönliche Abneigung hinter dem Verhalten steht. Danach folgt in einem zweiten Schritt eine „Ich-Botschaft“: Also Aussagen wie „Ich denke …“, „Aus meiner Sicht ist das so und so …“, „Nach meiner Einschätzung …“. Dritter Schritt der Strategie ist ein Lösungsvorschlag, wie das gegebenenfalls strittige Thema oder die als schwierig empfundene Situation angegangen werden kann. Mit dieser Vorgehensweise bleibt dem Chef die Möglichkeit offen, eigene Sichtweisen zu schildern und alternative Vorschläge zu machen. Auf dieser Basis dürfte es dann im Regelfall möglich sein, zu guten und konstruktiven Lösungen oder Vereinbarungen für eine bessere Zusammenarbeit zu kommen. Nach der Mittagspause folgten noch Frau Kerstin Salhoff – Zahnarzthelferin mit dem Schwerpunkt Praxisberatung und zahnärztliches Abrechnungsbüro – mit ihrem Thema „Aktuelles zur Abrechnung“ sowie Dr. Michael Iberer – Facharzt für Innere Medizin & Notfallmedizin – Instruktor team TrainMed Dr. Dorsch, München – mit seinem Thema „Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis“. Dr. Peter Maier, ehemaliger 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern, der das Praxispersonal über den ganzen Fortbildungstag betreut und begleitet hatte, durfte dann gegen 17.20 Uhr die hochmotivierten und sympathischen Zahnarzthelferinnen verabschieden und in ihr verdientes Rest-Wochenende entlassen. REFERAT FORTBILDUNG MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Wie in jedem modernen Beruf heißt es am Ball bleiben, um auch in Zukunft zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher. Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert werden: 1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) 1.1 Prophylaxe Basiskurs Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden 1.2 Prothetische Assistenz Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 30 Unterrichtsstunden 1.3 Kieferorthopädische Assistenz Voraussetzungen: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am freiwilligen Testat zu den Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung. 2. Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Dauer: mindestens 400 Unterrichtsstunden 3. Dentalhygieniker/in (DH) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) – 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oder ZMF – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre 4. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA Dauer: mindestens 350 Unterrichtsstunden Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter Praxispersonal, Fortbildung. Bei einem Notendurchschnitt von mehr als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur ZFA können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische Landeszahnärztekammer, www.cberger @blzk.de oder [email protected], Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“, an. Dauer: mindestens 800 Unterrichtsstunden ZNN 2-2015 21 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe Information/Anmeldung: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz, Albertstraße 8, 93047 Regensburg, Fax 09 41/5 92 04-70 22 ZNN 2-2015 Programm für Zahnärzte und Zahntechniker am Samstag, 27.06.2015 Für die Anmeldung der Zahntechniker wenden Sie sich bitte direkt an den Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V., Herrn Roland Birner, Böhmerwaldstr. 17, 93128 Regenstauf, Tel. 0 91 29/4 03 06 71, Fax 0 91 29/4 03 05 56 71 REFERAT FORTBILDUNG Aktuelles Fortbildungsangebot des ZBV Oberpfalz „Prophylaxe Basiskurs“ Termin: 23. – 26. September und 29. September – 02. Oktober 2015 Referenten: Dr. T. Bimmerle, Dr. M. Kröger, Dr. D. Moder, Dr. L. Tabenski, Dr. F. Taubenhansl, ZÄ V. Vogl Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik Regensburg Kursgebühr: 490,00 € + 95,00 € Verbrauchsmaterialien „Prothetische Assistenz“ Termin: 06. – 09. Oktober 2015 Referenten: Priv.-Doz. Dr. R. Lang, Dr. T. Plein, Dr. V. Runknagel Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik Regensburg Kursgebühr: 360,00 € + 30,00 € Verbrauchsmaterialien Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik Regensburg, Seminarraum Kursgebühr: 110,00 € / 80,00 € (Ass.) Max. Teilnehmer: 42 Personen Fortbildungspunkte: 5 Abrechnung der systematischen Parodontopathien und Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen bei gesetzlich Versicherten Termin: Freitag, 25. September 2015, 14.00 – 17.00 Uhr Referentin: Petra Neufeld, Amberg (ZMF und Praxismanagerin) Kursgebühr: 60,00 € für Zahnärzte / 40,00 € für zahnmedizinisches Personal Termin: Samstag, 28. November 2015, 09.00 – 13.00 Uhr Max. Teilnehmer: 70 Personen Referent: Dr. Johann Sommer, Regensburg • Helferinnenbrief (Zahnarzthelferin) oder Urkunde (Zahnmedizinische Fachangestellte) Kurs Nr. 5/2015 Thema „Low-Tech-Dentistry“ Termin: Mittwoch, 07. Oktober 2015, 08.30 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 17.30 Uhr Referenten: Dr. T. Bimmerle, Dr. D. Moder, Dr. L. Tabenski Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik Regensburg, Seminarraum Kursgebühr: 220,00 € pro Teilnehmer/-in Max. Teilnehmer: 30 Personen Kurs Nr. 4/2015 „Geht Aufklärung auch weniger traumatisch?“ Termin: Samstag, 19. September 2015, 09.00 – 13.00 Uhr Referent: Prof. Dr. Dr. Ernil Hansen, Regensburg Begleitveranstaltung zu Kurs Nr. 6/2015 Kompaktkurse für Ehepartner und Praxispersonal – Gruppentraining Kursort: Universitätsklinikum Regensburg, Pathologie Hörsaal Fortbildungspunkte: 4 „Die professionelle Zahnreinigung“ Fortbildungspunkte: 9 „Lebensrettende Sofortmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis“ Bitte fügen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen (Kopie) bei: • Röntgenbefähigung nach § 23 Abs. 4 bzw. § 18 a Abs. 3 der Röntgenverordnung (nicht älter als 5 Jahre) Max. Teilnehmer: 25 Personen Was die Zahnerhaltung mit geringinvasiven und schadensgerechten Interventionen zur Versorgung von Patienten heute beitragen kann Termin: Samstag, 10. Oktober 2015, 09.00 – 15.00 Uhr Referent: Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle, Heidelberg Kursort: Universitätsklinikum Regensburg, Pathologie Hörsaal Kursgebühr: 220,00 € / 170,00 € (Ass.) Fortbildungspunkte: 8 Kurs Nr. 6/2015 Thema „Notfallseminar für Zahnärzte“ Termin: Samstag, 28. November 2015, 09.00 – 16.30 Uhr Kursort: Rettungsdienstschule Malteser Hilfsdienst, Am Singrün 1, Regensburg Kursgebühr: 60,00 € Kurs Nr. 7/2015 Thema „Schritt für Schritt mehr Wunschpatienten!“ Jeder bekommt die Patienten, die man (sich) verdient. Termin: Samstag, 28. November 2015, 09.00 – 16.30 Uhr Referent: Hans-Philipp Brunnert, Hamburg Kursort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik Regensburg, großer Hörsaal Kursgebühr: 150,00 € / 100,00 € (Ass.) Fortbildungspunkte: 9 Zielgruppen: Praxisinhaber/Sonstige Entscheider in der Praxis / aus dem Lebensumfeld. Referent: Dr. med. Rainer Franz Tichy, Regensburg Kursort: Rettungsdienstschule Malteser Hilfsdienst, Am Singrün 1, Regensburg Kursgebühr: 150,00 € / 120,00 € (Ass.) ZNN 2-2015 23 REFERAT FORTBILDUNG 24 ZNN 2-2015 REFERAT FORTBILDUNG Jetzt anmelden für die Spezialkurse im Strahlenschutz Fachkunde vor allem für Oralchirurgen und Kieferorthopäden interessant München – Zwei neue Spezialkurse im Strahlenschutz bietet die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) an: einen zum Erwerb der Fachkunde im Anwendungsgebiet „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen“ und einen im Anwendungsgebiet „Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung“. Das bundesweit einzigartige Kurskonzept hat das Referat Praxisführung der BLZK gemeinsam mit fachkundigen Referenten entwickelt. Die ersten Veranstaltungen finden im Juli in München und Regensburg statt. Die Anmeldung ist – auch für Interessierte außerhalb Bayerns – ab sofort möglich über das Fortbildungsinstitut der BLZK, die eazf GmbH. Die Spezialkurse richten sich ausschließlich an Zahnärzte, die bereits in der Praxis oder im Rahmen der Weiterbildungen Oralchirurgie beziehungsweise Kieferorthopädie die Sachkunde (25 bzw. 50 dokumentierte Untersuchungen) erworben haben. Ergänzend zur Sachkunde vermitteln die Spezialkurse unter ande- rem Wissen über weitergehende Aufnahmetechniken, Dosismessgrößen, Strahlenschutz sowie Qualitätssicherung und kontrolle. Die Kurse bauen auf der grundlegenden Fachkunde im Anwendungsgebiet „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ auf. Diese Fachkunde erwerben Zahnmediziner in Deutschland im Rahmen ihrer akademischen Ausbildung. „Zahnärzte, die das Staatsexamen ab 2006 abgelegt haben, müssen die Fachkunde für das Röntgen der Hände und des Schädels separat erwerben – sofern sie diese Techniken anwenden“, sagt Dr. Michael Rottner, Referent Praxisführung der BLZK. „Mit den neuen Kursen machen wir es jetzt in Bayern möglich, diese besondere Fachkunde zu erwerben – kompakt und kostengünstig in eintägigen Veranstaltungen.“ Die Kurse werden entsprechend der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin durchgeführt. Fachliche Fragen, wie zum Beispiel zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde oder zur Ausstellung der Fachkunde-Bescheinigung, beantwortet das Referat Praxisführung der BLZK unter Telefon 089 72480-174/-196 oder per E-Mail unter [email protected]. Die Organisation der Kurse hat die eazf GmbH übernommen. Die Teilnahmegebühr beträgt inklusive Skript und Kurzprüfung 500 Euro. Jeder Kurs dauert von 9 bis 17 Uhr (inkl. Prüfung). Es werden 8 Fortbildungspunkte vergeben. Informationen und Anmeldung unter www.eazf.de>Fachkunde 2, unter www.eazf.de>Fachkunde 3 oder unter Telefon 089 72480-450. Für Fragen: Referat Praxisführung der BLZK, Telefon: 089 72480-174/-196, E-Mail: [email protected] Die Pressemeldung finden Sie unter www.blzk.de/pressemeldungen ✁ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasMedia, Angelika Haas Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61-72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot 1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro 90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro 1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. Verschiedenes BLZ ANZEIGENTEXT: ZNN 2-2015 25 REFERAT FORTBILDUNG 26 ZNN 2-2015 REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2015 27 REFERAT FORTBILDUNG 28 ZNN 2-2015 REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2015 29 REFERAT FORTBILDUNG 30 ZNN 2-2015 SONSTIGE FORTBILDUNGEN ZNN 2-2015 31 SONSTIGE FORTBILDUNGEN AG Endo Niederbayern Die endodontische Diagnostik stand im ersten Teil des Treffens der AG Endo am Mittwoch, 29. April 2015, im Fokus. In einem sehr umfassenden Vortrag stellte Dr. Andreas Frodl die wichtigsten Abläufe und Aspekte einer genauen endodontischen Diagnostik dar. Wie erwartet folgte auf den Vortrag eine intensive Diskussion zu diesem sehr komplexen Thema im wieder einmal sehr gut gefüllten Vortragsraum. Nach einer kleinen Stärkung, die in gewohnter liebenswerter Weise vom Team der ZBV-Dienststelle gestellt wurde, und vielen kollegialen Gesprächen folgte ein Vortrag zum Thema Wurzelfüllmaterialien. Dr. Ralf Schlichting gab dabei einen Überblick über die wichtigsten Füllmaterialien und Sealer. Auch neuartige Entwicklungen wie Sealer auf Mineral Trioxid Basis wurden vorgestellt. Die wichtigsten werkstoffkundlichen Eigenschaften der jeweiligen Materialien und die daraus resultierenden Vor- und Nachteile wurden abgehandelt. Als Quintessenz aus vielen Studien konnte festgehalten werden, dass die Kombination Epoxid Resin basierter Sealer mit Guttapercha immer noch den wissenschaftlichen Goldstandard darstellt. Fragen zu Fällen der Teilnehmer rundeten den wiederum sehr schönen Fortbildungsnachmittag (inkl. 3 Fortbildungspunkte) ab. Thema des nächsten Arbeitskreises Endodontie am 07.Oktober 2015 wird die elektronische Arbeitslängenbestimmung sowie schwierige anatomische Situationen sein. Anmeldung erfolgt bitte über den ZBV Niederbayern. 32 ZNN 2-2015 SONSTIGE FORTBILDUNGEN Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88 Verbindliche Anmeldung Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2015, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center) Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen! Name Zahnärztin/Zahnarzt Name Zahnärztin/Zahnarzt Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift Parkmöglichkeiten: • Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten) • Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €) Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit! Fußweg vom Großparkplatz: Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern. ZNN 2-2015 33 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden. - Mutterschutzgesetz Entsprechende Anträge bzw. Formulare wie http://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_ suche.html - Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt (Benachrichtigung nach § 5 MuSchG) Suchbegriff: „Mutterschutz“ - Regelung zum Beschäftigungsverbot finden Sie unter folgendem Link: - Meldung an die Krankenkasse Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt EINSTIEG ZUM AUFSTIEG Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer München – Der aufgelegte Flyer „Eine glänzende Entscheidung“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt einen Überblick über das Berufsbild Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu Ausbildung und Aufstiegschancen und vermittelt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der Zahnarztpraxis zu interessieren. Schulabschluss und Eintritt in das Berufsleben – für Schulabgänger steht spätestens mit Ende des Schuljahres die große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat Zukunft? Gute Aussichten bietet eine Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZFA. Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte, wenn er sich für eine Ausbildung in einer Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren Umgang mit Menschen jeden Alters, Kommunikationsfähigkeit, Verantwor- 34 ZNN 2-2015 tungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung dargestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung. Nach der Anpassungsfortbildung Prophylaxe Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen • zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung, • zur Zahnmedizinischen Fachassistenz ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung • zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt, • für Organisation, Management und Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an. Als Kernaussage soll den Interessenten „ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im Gedächtis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort. Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei als Druckwerk im Online-Shop unter www.blzk.de/shop oder per Fax unter 089/7 24 80-272 erhältlich. Kontakt: Referat Zahnärztliches Personal der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon 089/7 24 80-172, Fax 089/7 24 80-173, E-Mail: [email protected] REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Begabtenförderung Berufliche Bildung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet voraussichtlich auch 2016 im Rahmen des Förderprogramms „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre lang, beginnend ab Januar 2016, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle Bewerber werden von der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind: • Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis Ehrung verdienter Zahnarzthelferinnen Der ZBV Niederbayern ehrt jährlich im Herbst Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde sowie ein kleines Präsent zugesandt werden. Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den Antrag unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der zu Ehrenden bis spätestens 31. Oktober 2015 an den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. Den Antrag finden Sie unter: www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/ Infos für ZÄ/Ehrung verdienter Zahnarztherlferinnen der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte • Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2016) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2015 per Mail unter Angabe der Postanschrift an das Referat Zahnärztliches Personal: [email protected]. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de, Weiterbildungsstipendium sowie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Beendigung von Ausbildungsverhältnissen Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen und Kollegen darauf zu achten, dass Lösungen von Ausbildungsverhältnissen grundsätzlich nur während der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich sind. Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag gelöst werden. Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern umgehend schriftlich mitzuteilen. Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit Vorauszahlung aus (Überweisung). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0. Ausbildungsverträge für ZFA Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom Netz geladen werden. Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40. Prüfungstermine 2016 Voraussichtliche Prüfungstermine 2016 Winterabschlussprüfung Zwischenprüfung Sommerabschlussprüfung ZNN 2-2015 20.01.2016 20.04.2016 15.06.2016 35 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Ärztliche Untersuchung bei Auszubildenden § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes schreibt eine ärztliche Untersuchung Jugendlicher vor Antritt der Ausbildung vor. Eine Kopie der Untersuchungsbescheinigung muss dem ZBV vorgelegt werden. Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ist eine Nachuntersuchung (§ 33) erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen über die gesundheitliche Eignung sind dem Arbeitgeber vorzulegen und von diesem aufzubewahren. Eine Kopie der Bescheinigung der Nachuntersuchung muss mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegt werden. Bei Fehlen dieser Bescheinigung kann keine Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgen. Dr. Silvia Morneburg ZBV Mittelfranken Dienstverträge für ZAH / ZFA Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt „Dienstvertrag“ online abrufbar. 36 ZNN 2-2015 Merkblatt – Ausbildungsverträge Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Einreichung beim ZBV Niederbayern: • drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben – bei Minderjährigen beide Elternteile – gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der Mutter zuständigen Jugendamt angefordert werden) • ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) • Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) • Ergänzungsfragebogen (ergänzende Fragen zur Ausbildung) Ausbildungszeit: • grundsätzlich exakt drei Jahre (z.B. 01.09.2015 bis 31.08.2018) • tatsächliches Ausbildungsende: Mit Bestehen der Abschlussprüfung • Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): • 1. Ausbildungsjahr • 2. Ausbildungsjahr • 3. Ausbildungsjahr 610,00 € 650,00 € 700,00 € Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Ärztliche Nachuntersuchung: Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen Maßnahmen bei Arbeitsbeginn: – Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.) – erforderliche Unterlagen einholen: • Sozialversicherungsausweis • Anmeldebescheinigung der Krankenkasse • steuerliche Identifikationsnummer • Bankverbindung – Instrumentenaufbereitung unter Aufsicht – Besprechung der Arbeitszeiten (bei Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz beachten) – Besprechung der Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages – Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc. – Einführung in das Berichtsheft und einen Ausbildungsplan der Praxis – Unterweisungen, ggf. dokumentierte Aufklärungen: • Schweigepflicht • Datenschutz • Arbeitsschutz • Hygieneunterweisung • Röntgenverordnung • Praxisinternes QM • Jugendarbeitsschutzgesetz – Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche – Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage – Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume – Zuordnung zu einer ZFA/ZAH – Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) – Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes – Einweisung in persönliche Schutzausrüstung (Kleidung, Mundschutz, Schutzbrille) – Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung Probezeit: Die Probezeit beträgt für Auszubildende minimal 1 und maximal 4 Monate. Sie dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die Auszubildenden sollen für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht. Der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die Auszubildenden in das Praxisteam passen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten erwarten lassen, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert wird. Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlich teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Durchführung anbieten und dies dokumentieren. Jugendliche Auszubildende sind 9 Monate nach Ausbildungsbeginn auf die notwendige Durchführung einer ersten Nachuntersuchung hinzuweisen, die bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres durchgeführt und mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Sollte diese Bescheinigung nach 14 Monaten noch nicht vorliegen, darf keine Weiterbeschäftigung erfolgen. Walter Wanninger Berichtsheft: Die Berichtshefte werden zusammen mit den in die Stammrolle eingetragenen Verträgen vom ZBV an die Praxen übersandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß und vollständig von den Auszubildenden geführt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungsinhalte im Berichtsheft Bestandteil des praktischen Teils der Abschlussprüfung zur ZFA sind. Orientierungsgespräche während der Probezeit, eventuell auch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, sind dringend zu empfehlen. Untersuchung und Hepatitis-Impfung: ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung. Als Praxisinhaber/in sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegen Hepatitis B auf Ihre Kosten impfen zu lassen, falls diese es wünschen. Zu empfehlen ist eine gleichzeitige Impfung gegen Hepatitis A und B mit einem Dop- ZNN 2-2015 37 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen Aus gegebenem Anlass wird auf das Beschäftigungsverbot für Jugendliche (unter 18 Jahren) an Samstagen hingewiesen. Vereinzelte Praxen bieten ihren Patienten auch Sprechstunden an Samstagen an. Hier dürfen jugendliche Auszubildende nicht beschäftigt werden! Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern moniert dies in einem Schreiben an einen Kollegen, der regelmäßig in seiner Samstagsprechstunde eine Auszubildende unter 18 Jahren eingesetzt hatte. Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen, die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehen sich praxisrelevant nur auf außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8) und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10). Hier dürfen Jugendliche beschäftigt werden. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche freizustellen, damit die Fünf-Tage-Woche gemäß § 15 JArbSchG sichergestellt ist. Verstöße gegen diese Regelungen sind nach GAA Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit Nach § 21 des Berufsbildungsreformgesetzes endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises über die bestandene Prüfung. Das Datum auf dieser Bescheinigung ist der letzte Ausbildungstag (bei bestandener Prüfung). In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag anstelle der Ausbildungsvergütung das Gehalt einer geprüften ZFA zu zahlen. Insbesondere sind die gesetzl. Bestimmungen zum Mindestlohn zu beachten. (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – gilt in Deutschland seit dem 1.1.2015). Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen Verzicht. Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit 38 ZNN 2-2015 als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag zu regeln ist. Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistung erbracht, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r). 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband. 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten. 3. Nichtbestandene Röntgenprüfung REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Statistik Zwischenprüfung 2014/2015 2015 Teilnehmerinnen Note 5+6 % Vergleichszahlen aus dem Vorjahr: 2014 Teilnehmerinnen Note 5+6 % Landshut 55 4 7,27 Landshut 65 16 24,62 Passau 53 4 7,55 Passau 53 9 16,98 Straubing 55 9 16,36 Straubing 41 14 34,15 163 17 10,43 159 39 24,53 ZNN 2-2015 39 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE Unsere neue Referentin stellt sich vor Gisela Sandmann Mein Vater war Zahnarzt und ich hab mal gesagt, ich mache alles, nur das nicht. zen in Südamerika, dem Nahen Osten und der Mongolei. Dann hab ich die Schule hingeschmissen und in 5 Monaten die Ausbildung zur Zahnarzthelferin gemacht. Aber das wollte ich nicht für den Rest meines Lebens machen und Aufstiegsmöglichkeiten gab’s damals in Deutschland keine. Wenn ich dann wieder nach Niederbayern zurückkomme, freue ich mich auf die Früchte im Garten. Manchmal bringe ich auch Anregungen für meine Marmeladenküche mit, die sich bei der Familie und Freunden großer Beliebtheit erfreut. Jetzt mache ich seit 37 Jahren genau das, was ich mir damals nicht vorstellen konnte und kann mir ein Leben ohne meine berufliche Tätigkeit nicht vorstellen. Dabei gibt es durchaus ein Leben außerhalb des Berufs. Dafür sorgen schon fünf (erwachsene) Kinder, zwei Enkelkinder und ein großer Garten. Ab und zu zieht es mich aber in die Ferne und es macht mir sehr viel Spaß, ferne Länder und fremde Kulturen nicht nur als Tourist kennen zu lernen. Das führte dann zu mehreren humanitären Einsät- Die Enkelkinder haben dann auch dazu geführt, dass ich ein Hobby aus meiner Schulzeit wieder reaktiviert habe. Jetzt habe ich sogar mein eigenes Label für Kinderklamotten, die ich selbst nähe und stricke. Ach ja. Und dann ist da noch die LAGZ, für die ich auch schon 37 Jahre Schulen und Kindergärten besuche, der Zahnärztliche Fortbildungskreis Gäuboden e.V. und jetzt auch noch das Referat Prophylaxe und Kommunikation im ZBV Niederbayern. Aber der Tag hat ja auch 24 Stunden… ZA (51) mit Einzelpraxis in Passau möchte 2017 seine selbständige Tätigkeit beenden und dann langfristig als Angestellter in Teilzeit weiterarbeiten. Suche daher entweder Nachfolger (ggf. auch üBAG) oder bereits jetzt beginnende Zusammenarbeit (Raum PA/FRG). 40 Telefon 01 70- 1 08 25 11 ZNN 2-2015 ZÄ Gisela Sandmann Referentin Vorbeugende ZHK / Koordination mit zahnärztlichen Vereinen Die nächste Ausgabe der Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern erscheint am 18. September 2015. ANZEIGENSCHLUSS für die September-Ausgabe ist Freitag, der 31. August 2015 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21. Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern – Sitzungstermine jeweils mittwochs Einreichungsfristen Dr. Peter Maier Bezirksstellenvorsitzender Termine 2015 29. Juli 2015 29. Juni 2015 02. September 2015 03. August 2015 07. Oktober 2015 07. September 2015 11. November 2015 12. Oktober 2015 09. Dezember 2015 6. November 2015 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra- Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de ges zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. ZNN 2-2015 41 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB N otdie nstände rung KZVB Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14/II 94315 Straubing oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88 Notdienstbereich: Termin: übernimmt: Termin: übernimmt: Datum, Unterschrift ABE-Stempel KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88 Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl 42 ZNN 2-2015 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst • An der Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum zahnärztlichen Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung. • Ist ein zum Notdienst eingeteilter Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für eine geeignete Vertretung zu sorgen und diese Änderung unverzüglich seiner Bezirksstelle mitzuteilen. • Am Eingang seiner Praxis hat er außerdem unter Angabe der Anschrift seines Vertreters auf die Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen, • zusätzlich ist dementsprechend auch der Anrufbeantworter zu besprechen. • Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. • In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. • Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in Rechnung gestellt. – Aus gegebenem Anlass verweise ich bei der Ausübung des zahnärztlichen Notfalldienstes auf die nachfolgenden Regularien der festgesetzten Notdienstordnung. – Wir bitten Sie um strikte Einhaltung der Notfalldienstregelungen. – Notfalldienstpatienten sind nach der Notbehandlung im Notdienst wieder an ihren behandelnden Zahnarzt zurückzuverweisen. – Die Behandlung im zahnärztlichen Notdienst soll sich nur auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken. Aktualisierung der Assistentenbörse! Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei verschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten die eine Arbeitsstelle suchen – zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen. Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer der beiden Listen Interesse zeigen. Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: [email protected] oder telefonisch zu erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21, Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl. ZNN 2-2015 43 Z Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88 -88 Wir wollen unser Fortbildungsangebot für Zahnärztinnen/Zahnärzte und Praxispersonal verbessern, indem wir es Ihren Bedürfnissen anpassen. Bitte beantworten Sie dazu nachstehende Fragen. Wünschen Sie praktische Arbeitskurs? Ja Nein Wenn ja, welche Themen/Bereiche für Zahnärztinnen/Zahnärzte Wenn ja, welche Themen/Bereiche für Praxispersonal Praxisstempel/Unterschrift Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61- 72 90 541, EMail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.
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