1 3. Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015 In öffentlicher Sitzung: 16. Genehmigung der Niederschrift für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2015, TOP 10. – 15. Seitens des Gemeinderates werden gegen die o.g. Niederschrift keine Einwendungen erhoben. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 17. Bauvoranfrage Erwin Brückl zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Gerolsbach Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 18. Antrag auf Anbau einer Halle an den Bestand durch Xaver Buchberger Vieh- und Fleischhandlung in Straßäcker 1, 85302 Gerolsbach Am 19. Februar 2015 wurde ein Antrag auf Anbau einer Halle an den Bestand durch Xaver Buchberger Vieh- und Fleischhandlung in der Gemeinde Gerolsbach eingereicht. Die Halle soll auf Fl.Nr. 501/1, Gmk. Gerolsbach (Straßäcker 1) errichtet werden. Das Grundstück liegt im gültigen Bebauungsplan „Straßäcker I“, die bestehende Halle überschreitet die Baugrenze gering. Die beantragte Halle hat eine Länge von 19,00 m und eine Breite von 15,02 m. Auch sie überschreitet die Baugrenze gering. Es wird eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Gerolsbach beantragt. Im Bebauungsplan „Straßäcker I“ ist die Fläche als öffentliche Grünfläche eingetragen. Die Gemeinde Gerolsbach hat demnach bei einer Abstandsflächenübernahme keinen Nachteil, da die Fläche ohnehin nicht bebaut werden kann. Der Abstandsflächenübernahme kann demnach zugestimmt werden. Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Straßäcker I“ werden beantragt: 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015 2 1. Überschreitung der Baugrenze um bis zu 2,91 m (Festsetzung 4. Bauweise) 2. Als Dach rotes Sandwichblech anstatt rote Ziegeleindeckung (Festsetzung 7.2 Dachlandschaft) 3. Dachneigung von 10° anstatt 25 – 30° (Festsetzung 7.2 Dachlandschaft) 4. Massiver Stahlbetonsockel mit oberhalb Blechsandwich anstatt massive Außenwände mit weißen oder pastellfarbenen Anstrichen (Festsetzung 7.3 Fassadengestaltung). Den Befreiungen kann stattgegeben werden, da bereits eine zulässige geringe Überschreitung der Baugrenze erfolgte, die Dachfarbe eingehalten wird und sowohl die Dachneigung als auch die Fassade bereits wie beantragt vorhanden sind. Beschluss: Dem Bauantrag wird zugestimmt. Den schriftlich beantragten Abweichungen wird zugestimmt. Der Abstandsflächenübernahme wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 19. Bauvoranfrage auf Umbau und Sanierung der Gebäude Maria Zell 1, OT Singenbach mit Anbau von Wintergärten und Nutzungsänderung in „Betreutes Wohnen“ durch Walter Marchwinski Stiftung in Maria Zell 1, 85302 Gerolsbach Am 11. März 2015 ging in der Gemeinde Gerolsbach der Antrag der Walter Marchwinski Stiftung auf Umbau und Sanierung der Gebäude Maria Zell 1 mit Anbau von Wintergärten und Nutzungsänderung in „Betreutes Wohnen“ ein. Es soll hierbei teilweise der ursprüngliche Zustand des Gebäudes wieder hergestellt werden und zusätzlicher Raum für das betreute Wohnen geschaffen werden. Folgende Fragen sollen über die Bauvoranfrage geklärt werden: - Ist die Nutzung einer biologischen Warmwasser-Heizanlage (2-BrunnenSystem) als neue Heizanlage zulässig? - Ist die Instandsetzung von zwei alten abgetragenen Kaminen (1 Haupthaus, 1 Nebengebäude) zulässig? - Ist das Einbringen von Kellerschächten im Haupthaus zur Verbesserung der Belüftung zulässig? - Ist die Erhöhung des Dachstuhles um ca. 1,5 m zur Schaffung eines begehbaren Geschosses zulässig? Die zusätzliche Nutzfläche beträgt ca. 72,32 m². - Ist die Erstellung eines Wintergartens am Hauptgebäude zulässig? - Ist die Erstellung eines Wintergartens am Nebengebäude zulässig? 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015 3 - - Sind die Umbaumaßnahmen (Wiederöffnung der alten zugemauerten Fenster und Türen im Haupthaus, an der Ostseite anstatt einem zweiflügeligem Fenster eine zweiflügelige Terrassentüre, Nordseite ein Fenster, Wiederinstandsetzung eines ehemaligen Eingangs an der Westseite sowie die Fenster wie früher an der Westseite) zulässig? Kann eine Nutzungsänderung zu „Betreutem Wohnen“ erfolgen? Beschluss: Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 20. Bestimmung eines Straßennamens für das Baugebiet „AlberzellOrtsmitte“ Der Bereich hinter den Dorf- und Schützenheim Alberzell wurde durch den Bebauungsplan „Alberzell-Ortsmitte“ geregelt. Für die neue Straße ist nun ein Straßenname zu vergeben. Die Verwaltung schlägt den Straßennamen „Am Wirtsanger“ vor, der der historischen Verwendung des Grundstückes Rechnung trägt. Den Anliegern wurde auf Nachfrage über den Straßennamen bereits dieser Name mitgeteilt. Beschluss: Der Gemeinderat bestimmt für die Straße im Baugebiet „Alberzell-Ortsmitte“ den Namen „Am Wirtsanger“, mit den Hausnummern1 – 4. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 21. 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 Widmung zur Ortsstraße im Baugebiet „Alberzell-Ortsmitte“ Beschluss: Der Gemeinderat beschließt Wirtsanger“ zur Ortsstraße. Bezeichnung: Fl.Nr., Gemarkung: Anfangspunkt: Endpunkt: die Widmung der Erschließungsstraße „Am Am Wirtsanger 38, Gmk. Alberzell Am Wirtsanger Hausnummer 3 und 4 Kreuzung der Ringstraße (Fl.Nr. 48/2) mit der 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015 4 Länge: Straßenklasse: Träger der Straßenbaulast: Eigentümer: Widmungsbeschränkung: Eichenrieder Straße (Fl.Nr. 1/2) 66 Meter Ortsstraße Gemeinde Gerolsbach Gemeinde Gerolsbach keine Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 22. 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 Anpassung der Kindergartengebühren; Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung Der Gemeinderat erlässt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) Abstimmungsergebnis: 13 : 2 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 13 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg Maurer Stefan, Finkenzeller Annette Schütz- 23. Kindergarteneinteilung 2015/2016; Eröffnung einer zusätzlichen Kindergartengruppe Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr wird ab 01.09.2015 eine weitere Kindergartengruppe im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ eröffnet. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Unentschuldigte Gemeinderäte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 15 0 24. Unterbringung von Asylanten Kein Beschluß, allgemeine Diskussion 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015 5 Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: 17 2 Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg 25. Bekanntgaben, Sonstiges a) E-mail des 1.Vorstandes der FFW Singenbach, Herrn Fabian Eichner, vom 07.03.15 wegen Verkehrssituation Ramadama-Aktion 2015 b) Bürgerinformationsveranstaltung der Bürgergenossenschaft Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm am Mittwoch, 25.03.2015 um 19.30 h im Gasthaus Breitner in Gerolsbach c) Die Finanzierung der 3 Windkraftanlagen steht, der symbolische Spatenstich hat bereits stattgefunden Gemeinderäte insgesamt: Entschuldigte Gemeinderäte: Ein Geschäftsordnungsantrag des Gemeinderatssitzung behandelt. 17 2 Stefan Anwesende Gemeinderäte: 15 Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg Maurer wurde in nichtöffentlicher 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
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