3. Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015

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3. Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
In öffentlicher Sitzung:
16. Genehmigung
der
Niederschrift
für
die
öffentliche
Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2015, TOP 10. – 15.
Seitens des Gemeinderates werden gegen die o.g. Niederschrift keine Einwendungen
erhoben.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
17. Bauvoranfrage Erwin Brückl zur Errichtung eines Einfamilienhauses
auf Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Gerolsbach
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
18. Antrag auf Anbau einer Halle an den Bestand durch Xaver Buchberger
Vieh- und Fleischhandlung in Straßäcker 1, 85302 Gerolsbach
Am 19. Februar 2015 wurde ein Antrag auf Anbau einer Halle an den Bestand
durch Xaver Buchberger Vieh- und Fleischhandlung in der Gemeinde
Gerolsbach eingereicht. Die Halle soll auf Fl.Nr. 501/1, Gmk. Gerolsbach
(Straßäcker 1) errichtet werden. Das Grundstück liegt im gültigen
Bebauungsplan „Straßäcker I“, die bestehende Halle überschreitet die
Baugrenze gering.
Die beantragte Halle hat eine Länge von 19,00 m und eine Breite von 15,02 m.
Auch sie überschreitet die Baugrenze gering.
Es wird eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Gerolsbach
beantragt. Im Bebauungsplan „Straßäcker I“ ist die Fläche als öffentliche
Grünfläche eingetragen. Die Gemeinde Gerolsbach hat demnach bei einer
Abstandsflächenübernahme keinen Nachteil, da die Fläche ohnehin nicht bebaut
werden kann. Der Abstandsflächenübernahme kann demnach zugestimmt
werden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Straßäcker I“ werden beantragt:
3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
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1. Überschreitung der Baugrenze um bis zu 2,91 m (Festsetzung 4.
Bauweise)
2. Als Dach rotes Sandwichblech anstatt rote Ziegeleindeckung
(Festsetzung 7.2 Dachlandschaft)
3. Dachneigung von 10° anstatt 25 – 30° (Festsetzung 7.2 Dachlandschaft)
4. Massiver Stahlbetonsockel mit oberhalb Blechsandwich anstatt massive
Außenwände mit weißen oder pastellfarbenen Anstrichen (Festsetzung
7.3 Fassadengestaltung).
Den Befreiungen kann stattgegeben werden, da bereits eine zulässige geringe
Überschreitung der Baugrenze erfolgte, die Dachfarbe eingehalten wird und
sowohl die Dachneigung als auch die Fassade bereits wie beantragt vorhanden
sind.
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt. Den schriftlich beantragten Abweichungen
wird zugestimmt. Der Abstandsflächenübernahme wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
19.
Bauvoranfrage auf Umbau und Sanierung der Gebäude Maria Zell 1,
OT Singenbach mit Anbau von Wintergärten und Nutzungsänderung in
„Betreutes Wohnen“ durch Walter Marchwinski Stiftung in Maria Zell 1,
85302 Gerolsbach
Am 11. März 2015 ging in der Gemeinde Gerolsbach der Antrag der Walter
Marchwinski Stiftung auf Umbau und Sanierung der Gebäude Maria Zell 1 mit
Anbau von Wintergärten und Nutzungsänderung in „Betreutes Wohnen“ ein.
Es soll hierbei teilweise der ursprüngliche Zustand des Gebäudes wieder
hergestellt werden und zusätzlicher Raum für das betreute Wohnen geschaffen
werden.
Folgende Fragen sollen über die Bauvoranfrage geklärt werden:
- Ist die Nutzung einer biologischen Warmwasser-Heizanlage (2-BrunnenSystem) als neue Heizanlage zulässig?
- Ist die Instandsetzung von zwei alten abgetragenen Kaminen (1
Haupthaus, 1 Nebengebäude) zulässig?
- Ist das Einbringen von Kellerschächten im Haupthaus zur Verbesserung
der Belüftung zulässig?
- Ist die Erhöhung des Dachstuhles um ca. 1,5 m zur Schaffung eines
begehbaren Geschosses zulässig? Die zusätzliche Nutzfläche beträgt ca.
72,32 m².
- Ist die Erstellung eines Wintergartens am Hauptgebäude zulässig?
- Ist die Erstellung eines Wintergartens am Nebengebäude zulässig?
3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
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-
-
Sind die Umbaumaßnahmen (Wiederöffnung der alten zugemauerten
Fenster und Türen im Haupthaus, an der Ostseite anstatt einem
zweiflügeligem Fenster eine zweiflügelige Terrassentüre, Nordseite ein
Fenster, Wiederinstandsetzung eines ehemaligen Eingangs an der
Westseite sowie die Fenster wie früher an der Westseite) zulässig?
Kann eine Nutzungsänderung zu „Betreutem Wohnen“ erfolgen?
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
20. Bestimmung eines Straßennamens für das Baugebiet „AlberzellOrtsmitte“
Der Bereich hinter den Dorf- und Schützenheim Alberzell wurde durch den
Bebauungsplan „Alberzell-Ortsmitte“ geregelt. Für die neue Straße ist nun ein
Straßenname zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt den Straßennamen „Am Wirtsanger“ vor, der der
historischen Verwendung des Grundstückes Rechnung trägt.
Den Anliegern wurde auf Nachfrage über den Straßennamen bereits dieser
Name mitgeteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt für die Straße im Baugebiet „Alberzell-Ortsmitte“ den
Namen „Am Wirtsanger“, mit den Hausnummern1 – 4.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
21.
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
Widmung zur Ortsstraße im Baugebiet „Alberzell-Ortsmitte“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
Wirtsanger“ zur Ortsstraße.
Bezeichnung:
Fl.Nr., Gemarkung:
Anfangspunkt:
Endpunkt:
die Widmung der Erschließungsstraße „Am
Am Wirtsanger
38, Gmk. Alberzell
Am Wirtsanger Hausnummer 3 und 4
Kreuzung der Ringstraße (Fl.Nr. 48/2) mit der
3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
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Länge:
Straßenklasse:
Träger der Straßenbaulast:
Eigentümer:
Widmungsbeschränkung:
Eichenrieder Straße (Fl.Nr. 1/2)
66 Meter
Ortsstraße
Gemeinde Gerolsbach
Gemeinde Gerolsbach
keine
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
22.
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
Anpassung der Kindergartengebühren;
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindergärten)
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung
Der Gemeinderat erlässt die als Anlage beigefügte Satzung über die
Erhebung
von
Gebühren
für
die
Benutzung
ihrer
Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
13
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
Maurer
Stefan,
Finkenzeller Annette
Schütz-
23. Kindergarteneinteilung 2015/2016; Eröffnung einer zusätzlichen
Kindergartengruppe
Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das kommende
Kindergartenjahr wird ab 01.09.2015 eine weitere Kindergartengruppe im
Kindergarten „Villa Kunterbunt“ eröffnet.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Unentschuldigte Gemeinderäte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
15
0
24. Unterbringung von Asylanten
Kein Beschluß, allgemeine Diskussion
3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015
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Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
17
2
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
25. Bekanntgaben, Sonstiges
a) E-mail des 1.Vorstandes der FFW Singenbach, Herrn Fabian Eichner, vom
07.03.15 wegen Verkehrssituation Ramadama-Aktion 2015
b) Bürgerinformationsveranstaltung
der
Bürgergenossenschaft
Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm am Mittwoch, 25.03.2015 um 19.30 h im Gasthaus Breitner
in Gerolsbach
c) Die Finanzierung der 3 Windkraftanlagen steht, der symbolische Spatenstich hat
bereits stattgefunden
Gemeinderäte insgesamt:
Entschuldigte Gemeinderäte:
Ein Geschäftsordnungsantrag des
Gemeinderatssitzung behandelt.
17
2
Stefan
Anwesende Gemeinderäte:
15
Schwertfirm Gerti, Ottinger Georg
Maurer
wurde
in
nichtöffentlicher
3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 18. März 2015