Verkehrsgutachten für Tempo-30-Zonen

Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen
Verkehrsgutachten für Tempo-30-Zonen
KONTEXTPLAN AG
CH-3011 Bern
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CH-4500 Solothurn
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T +41 (0)32 626 59 26
CH-8002 Zürich
Lavaterstrasse 83
T +41 (0)43 544 05 55
Impressum
Auftraggeber
Gemeinde Utzenstorf
Projektleitung
Arbeitsgruppe Verkehrsberuhigung Quartierzellen
Markus Sohm, Leiter Abteilung Bau
Projektnummer
14050
Datei
T_14050_Utzenstorf_Verkehrsgutachten Tempo30Zone_150427
Berichtversion
27. März 2015
Berichtverfasserinnen Sarah Droz / [email protected]
Eva Adam / [email protected]
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27. März 2015
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1
Ausgangslage
1.2
Detailgutachten
5
5
6
2. Grundlagen
2.1
Allgemeine Grundlagen
2.2
Rechtgrundlagen
2.3
Signalisationsverordnung (SSV)
2.4
Gutachten Tempo-30-Zone
7
7
7
7
8
3. Ziele
9
4. Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie
4.1
Zonenabgrenzung
4.2
Strassenhierarchie
10
10
12
5. Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite
5.1
Unfallstatistik
5.2
Konfliktbeurteilung Strassenzüge / Fotodokumentation
13
13
14
6. Geschwindigkeitsniveau
6.1
Geschwindigkeit
6.2
Messungen
19
19
20
7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität
7.1
Zentrum/Ey/Schachen
7.2
Zentrum Nord
7.3
Feldegg
7.4
Linde
7.5
Weissensteinstrasse
7.6
Schlossstrasse
7.7
Rüti
7.8
Waldstrasse
21
21
21
21
21
22
22
22
22
8. Auswirkung der Tempo-30-Zone
23
9. Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen
9.1
Grundsätze und Stossrichtungen
9.2
Massnahmen in den geplanten Tempo-30-Zonen
24
24
25
10. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
27
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Anhang
A
Unfallauswertung 2009-2014
B
Konfliktanalyse
C
Geschwindigkeitsmessungen
D
Massnahmenkonzept
E
Vorprojekt
Abbildungen
Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf
Abbildung 2: Konfliktanalyse in der Gemeinde Utzenstorf
Abbildung 3: Eystrasse
Abbildung 4: Kieswerkstrasse
Abbildung 5: Hasenmattstrasse
Abbildung 6: Drosselweg
Abbildung 7: Lindenstrasse/Ahornweg
Abbildung 8: Weissensteinstrasse
Abbildung 9: Einfahrt in Jurastrasse
Abbildung 10: Waldstrasse, Querung Veloweg
Abbildung 11: Anhaltestrecke für PW in Meter
Abbildung 12: Resultate der Geschwindigkeitsmessungen 16.10.-02.11.2014 (blau: Messungen vom 16.10
-- 23.10.2014; rot: Messungen vom 29.10-05.11.2014)
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10
14
15
15
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16
16
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17
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19
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1. Einleitung
1.1
Ausgangslage
Das Verfahren zur Überarbeitung des Richtplans Verkehr der Gemeinde Utzenstorf läuft aktuell. Die Planungs- und Umweltkommission der Gemeinde
sieht jedoch vor, die Massnahme der Verkehrsberuhigung in den Quartierzellen schon vorab zu behandeln.
Der Richtplan (Version vom Mai 2013, BHP Raumplanung) schlüsselt schon
verschiedene Konflikt- und Gefahrenstellen auf. Folgende Fragen / Probleme
stellen sich und sind im Planungsablauf zu beantworten:
Wo im ganzen Gemeindegebiet gibt es Konfliktstellen und in welcher Art?
Können diese mit der Einführung der Tempo-30-Zone behoben werden?
Wo ist die Zonenabgrenzung? Sind überall Tempo-30-Zonen möglich oder gibt
es teilweise Streckensignalisation?
Wie ist der Umgang mit Privatstrassen in den vorgesehenen Zonen?
Können die bestehenden Signalisationen (z.B. Teilfahrverbote) beibehalten
werden?
Welchen Ausführungsstandard möchte die Gemeinde einsetzen?
Welche diesbezüglichen Kosten müssen zu welchem Zeitpunkt in die Budgetplanung der Gemeinde einfliessen?
Zur Beantwortung dieser Fragenkomplexe wurde ein etappiertes Vorgehen
gewählt. Zu Beginn wurde eine Grobanalyse der verkehrlichen Konflikte des
ganzen Siedlungsgebietes erstellt. Dabei wurden die Sicherheitsdefizite aufgezeigt und daraus der Handlungsbedarf abgeleitet. Als nächster Schritt wurde ein generelles Massnahmenkonzept erarbeitet, welches mögliche Stossrichtungen aufzeigt. Daraus konnten in der Folge die konkreten Massnahmen
abgeleitet und in einem Vorprojekt dargestellt werden.
Eine auf die Gemeinde abgestimmte Massnahmenpalette definiert Massnahmenmodule für Standardsituationen. Damit wird erreicht, dass bei der Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein roter Faden
ersichtlich ist; ähnliche Konflikte werden mit ähnlichen resp. gleichen Massnahmen „gelöst‘‘. Eine solche Massnahmenpalette dient nicht nur bei Umbauten und Sanierungen von bestehenden Strassenkörpern als Lösungsansatz,
sondern nimmt zudem auch bei der Planung neuer Quartierstrassen eine entscheidende wegweisende Funktion wahr.
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1.2
Detailgutachten
Das vorliegende Detailgutachten umfasst die gemäss Verordnung über die
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) notwendigen Beurteilungen und Unterlagen zur Errichtung der Tempo-30-Zone für die Gemeinde
Utzenstorf bestehend aus folgenden Zonen (siehe auch Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf, S.10):
_ Zentrum/Ey/Schachen
_ Zentrum Nord
_ Feldegg
_ Rüti
_ Schlossstrasse
_ Weissensteinstrasse
_ Linde
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2. Grundlagen
2.1
Allgemeine Grundlagen
Richtplan Verkehr (Stand Vorprüfung, Mai 2013, BHP Raumplanung)
2.2
Rechtgrundlagen
Gemäss Strassenverkehrsgesetz (Artikel 32, SVG) kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden.
Artikel 32 SVG,
Geschwindigkeit
[…] Die vom Bundesrat
Die Voraussetzungen, unter welchen die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt
werden kann, werden in der Signalisationsverordnung (Artikel 108, SSV) näher
umschrieben.
festgesetzte Höchstge-
In einem Urteil des Bundesgerichtes vom 13. Juli 2006 zum Thema „Voraussetzungen für Temporeduktionen‘‘ wurde festgehalten, dass die Erfüllung der
entsprechenden Voraussetzungen gemäss Artikel 108 Abs. 2 der Signalisationsverordnung für jede potenzielle Tempo-30-Zone detailliert in einem Gutachten resp. Kurzbericht abzuklären ist. Der Umfang und die erforderlichen
Inhalte des Gutachtens werden in der Verordnung über Tempo-30-Zonen und
Begegnungszonen (SR 741.213.3) geregelt.
Behörde nur auf Grund
2.3
schwindigkeit kann für
bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen
eines Gutachtens heraboder heraufgesetzt werden.
Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.
Signalisationsverordnung (SSV)
Die Signalisationsverordnung hält in Artikel 108 Abs. 2 folgendes fest:
Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt werden,
wenn:
a. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu
beheben ist;
b. bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen;
c. auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert
werden kann;
d. dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der
Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.
Auf Quartierstrassen sind in erster Linie die Punkte 2a und 2b für die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit relevant. Die Punkte 2c und
2d beziehen sich hingegen vorwiegend auf Hauptachsen mit grosser Verkehrsbelastung.
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2.4
Gutachten Tempo-30-Zone
Das Gutachten wird entsprechend der Vorgehensweise der Verordnung über
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) erstellt. Für den Inhalt
ist der 1. Abschnitt, Artikel 3 von Bedeutung (siehe untenstehenden Auszug).
Der Pfeil () verweist auf entsprechende Kapitel innerhalb dieses Detailgutachtens.
Auszug aus der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (1. Abschnitt, Artikel 3):
Das Gutachten nach Artikel 32 Absatz 3 SVG, welches in Artikel 108 Absatz 4
SSV näher umschrieben wird, ist ein Kurzbericht und umfasst namentlich:
Art. 3 der Verordnung über
die Tempo-30-Zonen und
die Begegnungszonen
(BGS 741.213.3)
a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen;
 Kap. 3 Ziele
b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft;
 Kap. 4 Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie
c.
eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie
Vorschläge und Massnahmen zu deren Behebung;
 Kap. 5 Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite
d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-ProzentGeschwindigkeit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85);
 Kap. 6 Geschwindigkeitsniveau
e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebensund Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche;
 Kap. 7 Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität
f.
Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf
die Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen;
 Kap. 8 Auswirkung der Tempo-30-Zone
g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich
sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
 Kap. 9 Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zone
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3. Ziele
Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone sind folgende Ziele verbunden:
_ Eine der Quartiersituation und dem Strassenraum angepassten Geschwindigkeit und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
_ Grundmassnahme zur Erhöhung der Schulwegsicherheit, insbesondere
auch der Anbindung der Aussenquartiere.
_ Die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden mit den Funktionen in Einklang bringen.
_ Attraktivitätssteigerung des Strassenraumes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsgruppen.
_ Insgesamt wird dadurch eine Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in
den Quartieren angestrebt.
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4. Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie
4.1
Artikel 22a SSV,
Zonenabgrenzung
Tempo-30-Zone
Das Gemeindegebiet wird in 7 Zonen unterteil. Die Zellen ergeben sich durch
den Verlauf der Kantons- und Hauptstrassen sowie des Bahntrassees.
Das Signal „Tempo-30-Zone‘‘
(2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen
besonders vorsichtig und
rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt
30 km / h.
Zone
Schlossstr.
Zone Rüti
Zone
Weissen
sen-
Zone
Zentrum
Nord
Zone Feldegg
Zone
Zentrum/Ey
/ Schachen
Zone Linde
Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf
Die bestehende Zone rund um die Schule sowie die Tempo-30-Strecke auf der
Bahnhofstrasse werden in die Zone Zentrum/Ey/Schachen integriert.
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Folgende Strassen sind in den Zonen integriert:
Zone Zentrum/Ey/Schachen
_ Bärenweg
Zone Zentrum Nord
_ Hasenmattstrasse
_ Ringweg
_ Unterdorfstrasse
_ Schulweg
_ Kirchstrasse
_ Gotthelfstrasse
_ Bahnhofstrasse
_ Eystrasse
_ Forellenweg
_ Styglistrasse
_ Niesenstrasse
_ Mättmey
_ Scheuermattweg
_ Lindenpark
_ Feldeggstrasse
_ Birkenweg
_ Gartenweg
_ Dahlienweg
Zone Linden
_ Kieswerkstrasse
_ Maihofweg
_ Waldstrasse
_ Ahornweg
_ Dammweg
_ Lindenstrasse
_ Stockhornweg
_ Koppigenstrasse
_ Oberdorfstrasse
Zone Feldegg
Zone Weissenstein
_ Blumenweg
_ Drosselweg
_ Weissensteinstrasse
_ Wiesenweg
_ Rötiweg
_ Finkenweg
_ Lerchenweg
Zone Schlossstrasse
_ Amselweg
_ Meisenweg
_ Schwalben Path
_ Jurastrasse
_ Unterdorfstrasse
_ Schlossstrasse
_ Feldeggstrasse
_ Rosenweg
_ Kirchackerweg
_ Jakob Steiner-Weg
Zone Rüti
_ Koppigenstrasse
_ Oelebachweg
_ Hauptstrasse
_ Rütistrasse
_ Storchweg
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4.2
Strassenhierarchie
Die Strassen, auf deren Tempo 30 vorgesehen ist, sind vorwiegend Quartierstrassen. Einzelne Strassen (z.B. Eystrasse, Kieswerkstrasse, Waldstrasse) haben eine Zubringerfunktion für die dahinter liegenden Ortschaften/Weiler.
Sowohl die Kantonsstrassen (Landshutstrasse, Poststrasse, Hauptstrasse,
Unterdorfstrasse) als auch die grösseren Gemeindestrassen (Schlossstrasse,
Jurastrasse) werden nicht ins Tempo-30-Regime integriert und behalten ihre
Verbindungsfunktion.
In den Zonen sind ebenfalls Privatstrassen enthalten. Diese werden wenn
möglich in die Zonen integriert. Die Zustimmung der Eigentümer ist dafür
jedoch notwendig.
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5. Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite
5.1
Unfallstatistik
Für dieses Gutachten wurde die Unfallstatistik der Kantonspolizei Bern für
den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 01. Juli 2014 ausgewertet (4.5 Jahre). Die Ergebnisse betreffend Unfallart sind in nachfolgender
Tabelle zusammengefasst. Allfällige polizeilich nicht registrierte Unfälle sowie
Beinahe-Unfälle sind nicht bekannt und stehen für die Beurteilung demzufolge nicht zur Verfügung (Dunkelziffer).
Zur Beurteilung, ob die Einführung von Tempo 30 auf die polizeilich registrierten Unfälle einen positiven Effekt gehabt hätte, wurden die detaillierten Unfallprotokolle studiert und zwei verschiedenen Unfallarten zugeteilt.
Unfallart 1: Unfälle, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie bei einem Verkehrsregime „Tempo-30-Zone‘‘ hätten vermieden werden können.
Es handelt sich hierbei vorwiegend um Unfälle, bei denen die
Hauptursache in unangepasster Geschwindigkeit oder Vortrittsmissachtung liegt.
Unfallart 2: Unfälle, die auch mit einem Verkehrsregime „Tempo-30-Zone‘‘
nicht hätten vermieden werden können. Es handelt sich um verschiedenartigste Unfälle: Selbstunfälle mit angepasster Geschwindigkeit, Fehlmanipulationen am Fahrzeug, VeloSelbstunfälle, Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und
weitere nicht typisierbare Unfälle.
Unfallart
Unfälle
Unfallart 1 (unangepasste Geschwindigkeit / Vortrittsmissachtung)
2
Unfallart 2 (Selbstunfälle / weitere nicht typisierte Unfälle)
12
Total
14
Unfallstatistik (01.01.2009 -- 01.07.2014) innerhalb der zukünftigen Tempo-30-Zone
Die Lage und Art der Unfälle sind im Anhang A dargestellt
Anhang A
Innerhalb der geplanten Tempo-30-Zonen haben sich in den letzten fünf Jahren 14 Unfälle ereignet. Davon waren jedoch 12 Selbst- oder Parkierunfälle
resp. Unfälle unter Einfluss von Alkohol, welche durch die Einführung einer
niedrigeren Geschwindigkeit oder der Verdeutlichung der Vortrittsregeln nicht
resp. nur wenig beeinflusst gewesen wären.
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5.2
Konfliktbeurteilung Strassenzüge / Fotodokumentation
Utzenstorf weist eine Vielfallt an Strassen auf, deren Erscheinungen sich der
umgebenden Nutzung und der Wichtigkeit der Strasse anpassen. Mit der Arbeitsgruppe wurden folgende Konflikte in der Gemeinde hervorgehoben (siehe
auch Anhang B):
Anhang B
Abbildung 2: Konfliktanalyse in der Gemeinde Utzenstorf
Folgend werden spezifische Konflikte der verschiedenen Strassenzüge in den
Zonen analysiert.
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5.2.1 Zone Zentrum/Ey/Schachen
Die Gotthelfstrasse und die Kirchstrasse sind breit dimensionierte Strassenzüge, welche Bestanteil der bestehenden Tempo-30-Zone sind. Die Bahnhofstrasse wird aktuell rund um den Bahnhof neu gestaltet. Die restlichen
Strassen in dieser Zone sind eher schmale Wege, welche hauptsächlich als
Zubringer zu den Wohnnutzungen dienen.
Die Eystrasse, welche vom Bahnübergang zu der Ey, und die Kieswerkstrasse,
welche zum Schachen führt, haben beide das Erscheinungsbild einer Überlandstrasse. Diese beiden Strecken dienen jedoch den Kindern als Schulweg.
Die Bebauungen entlang der beiden Strassen sind etwas zurückversetzt und
verstärken die geradlinige Erscheinung der Strasse. Sobald die Bebauung
dichter wird, werden auch die Strassenquerschnitte enger und das Erscheinungsbild der Strassen wechselt zu einem siedlungsorientierten Charakter.
Abbildung 3: Eystrasse
Abbildung 4: Kieswerkstrasse
5.2.2 Zone Zentrum Nord
Die in der Zone Zentrum Nord liegenden Quartierstrassen weisen mehrheitlich einen engen Querschnitt auf und sind meist Sackgassen. Die Strassen
werden hauptsächlich von Anwohnenden genutzt. Durch die gesamte Zone
führt ein regionaler Veloweg.
Abbildung 5: Hasenmattstrasse
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5.2.3 Zone Feldegg
Die Strassen der Zone Feldegg sind alle durch ein Fahrverbot (Zubringer gestattet) belegt und somit ist der Durchgangsverkehr rechtlich unterbunden.
Die Strassenzüge sind jedoch geradlinig und zum Teil breit dimensioniert.
Abbildung 6: Drosselweg
5.2.4 Zone Linde
Die Lindenstrasse ist die breiteste Strasse des Quartiers und wird gemäss
Angaben von Anwohnenden oft als Schleichweg missbraucht, obwohl ein
Fahrverbot signalisiert ist. Die restlichen Strassen in der Zone Linde sind eher
schmal ausgebaut und führen hauptsächlich zu den Wohnnutzungen.
Abbildung 7: Lindenstrasse/Ahornweg
5.2.5 Zone Weissensteinstrasse
Durch die einseitige Bebauung wirkt die Weissensteinstrasse geradlinig und
übersichtlich. Die Strasse ist jedoch teilweise schmal gebaut. Die Strasse wird
gemäss Angaben von lokalen Personen als Schleichweg missbraucht, dies
trotz signalisiertem Fahrverbot.
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Abbildung 8: Weissensteinstrasse
5.2.6 Zone Schlossstrasse
Die Zone zwischen der Schlossstrasse und der Bahn besteht heute ausschliesslich aus engen Gassen, welche zu den Überbauungen führen. Auch
hier werden die Strassen hauptsächlich von Anwohnenden und Besucher/innen benutzt.
Abbildung 9: Einfahrt in Jurastrasse
5.2.7 Zone Rüti
Die Strassen in der Zone Rüti sind den umliegenden Nutzungen entsprechend
dimensioniert. Der Oelebachweg ist eine Sackgasse und führt daher nur Anwohnende und Besucher/innen.
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5.2.8 Waldstrasse
Die Waldstrasse ist eine schmale Strasse, welche durch den Wald führt. Beim
Knoten Waldstrasse / Landshutstrasse läuft aktuell eine Planung zur Redimensionierung der Strasse. Die Waldstrasse wird rege vom Fussverkehr als
Freizeitachse benutzt (Nähe zum Alters-Wohninstitut). Zudem Quert eine
wichtige regionale Veloachse die Waldstrasse mitten im Wald.
Abbildung 10: Waldstrasse, Querung Veloweg
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6. Geschwindigkeitsniveau
6.1
Geschwindigkeit
Die Fahrgeschwindigkeit ist das wichtigste Merkmal zur Beurteilung des
Fahrverhaltens des Motorfahrzeugverkehrs und der damit zusammenhängenden Konflikte. Den hauptsächlichen Kennwert bildet das Geschwindigkeitsniveau V85 („85%-Geschwindigkeit‘‘). Dieser statistische Kennwert V85 bezeichnet diejenige Geschwindigkeit, welche von 85% der Fahrzeuglenkenden eingehalten bzw. von 15% überschritten wird. Zudem werden die Durchschnittsgeschwindigkeit Vm sowie die innerhalb der Stichprobe erfasste maximale Geschwindigkeit als Beurteilungskriterien beigezogen. Das Geschwindigkeitsniveau wird wochenweise erhoben. Erfasst werden nur ungestört verkehrende
Fahrzeuge, deren Fahrverhalten ausschliesslich durch die Strassen- bzw.
Ortssituation (und nicht durch andere Verkehrsteilnehmende) beeinflusst
wird.
Zwischen Fahrgeschwindigkeit und Anhaltestrecke (Summe von Reaktionsund Bremsweg) besteht ein direkter physikalischer Zusammenhang. Für die
Beurteilung massgebend ist die Anhaltestrecke bei nasser Fahrbahn. Diese ist
nachfolgend für einen durchschnittlichen PW abhängig von der Geschwindigkeit dargestellt (siehe Abbildung 11). Weitere Faktoren (z. B. Güte des Belages,
Gefällsverhältnisse) haben einen wesentlichen Einfluss auf den Bremsweg
und damit auf die Anhaltestrecke.
Geschwindigkeit
Die Fahrgeschwindigkeit
und damit zusammenhängend die erforderliche
Anhaltestrecke ist bezüglich Beurteilung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Merkmal.
Definition V50 / V85
Die Kennwerte V50 bzw.
V85 bezeichnen diejenige
Geschwindigkeit, welche
von 50% bzw. 85% der
gemessenen Fahrzeuge
eingehalten wird. Es sind
wichtige Kennwerte zur
Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus.
Die Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus
120
erfolgt primär aufgrund der
110
spezifischen örtlichen
100
Situation und nur sekundär
aufgrund der tatsächlich
90
erlaubten und signalisier-
80
ten Höchstgeschwindigkeit.
70
Anhaltestrecke
[Meter] 60
50
40
30
20
10
0
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
Geschwindigkeit [km/h]
Abbildung 11: Anhaltestrecke für PW in Meter
(bei nasser, horizontaler Fahrbahn , Reaktionszeit 2 sec)
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6.2
Messungen
In der Gemeinde Utzenstorf wurden vom 16.10 bis 05.11.2014 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. An 11 Standorten wurde jeweils eine Woche
gemessen. Die Resultate sind im Anhang detailliert abgebildet.
Anhang C
Abbildung 12: Resultate der Geschwindigkeitsmessungen 16.10.-02.11.2014
(blau: Messungen vom 16.10 -- 23.10.2014; rot: Messungen vom 29.10-05.11.2014)
Die aktuell geltenden Geschwindigkeiten werden überall eingehalten (V85).
Die Höchstgeschwindigkeiten (HG), welche auf den Abschnitten gemessen
wurden, überschreiten jedoch die erlaubten Geschwindigkeiten zum Teil bei
weitem. In manchen Quartieren wird schon heute ca. 30km/h gefahren (Messpunkt 3, 6). Bei diesen Gebieten müssen nur wenige Massnahmen getroffen
werden, um das Tempo-30-Regime einführen zu können. Bei den Messpunkten 1, 2, 4, 5, 8 und 9 müssen zusätzlich zu den markanten Eingangstoren Verkehrsberuhigungsmassnahmen eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitsniveau (V85 resp. HG) zu senken. Der Messpunkt 7 befindet sich ausserhalb
der geplanten Tempo-30-Zonen.
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7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität
Die verschiedenen Quartierzellen von Utzenstorf haben differenzierte Erscheinungsbilder und Lebens-/Wirtschaftsqualitäten.
7.1
Zentrum/Ey/Schachen
In der Zone befindet sich Schule, Gewerbe und Wohnnutzungen. Die Zone beinhaltet das ursprüngliche Dorfzentrum von Utzenstorf (grösstenteils schon
abgedeckt durch die bestehende Tempo-30-Zone). Die neuen Überbauungen
und die alten Gebäuden ergänzen sich in dieser Zone. Die Quartierstrassen
wirken siedlungsorientiert. Die Bahnhofstrasse, als eine der grösseren Achse,
welche in diese Zone integriert wird, wird aktuell neu gestaltet und erhält
dadurch ebenfalls einen siedlungsorientierten Charakter.
Ey und Schachen sind zwei Weiler, welche sich mit der Zeit zu Aussenquartieren von Utzenstorf entwickelt haben. Neben den ursprünglichen Gebäuden
entstanden neue Wohngebäude. Die Strassen sind unterschiedlich breit, zum
Teil entstehen durch die angrenzenden privaten Vorplätze unter anderem bei
den Knoten grosszügig dimensionierte Flächen. Die Gebäude sind an vielen
Orten nahe an der Strasse gebaut.
7.2
Zentrum Nord
Wohnnutzungen dominieren diese Zone. Die Strassen sind meistens schmal
und als Sackgassen ausgebaut. Die Hasenmattstrasse ist als einzige durchgehend befahrbar. Auf dieser Strasse wurden bereits Verkehrsberuhigungsmassnahmen umgesetzt. Die neueren Gebäude sind eher der Strasse abgewandt, die alten Gebäude im südlichen Bereich der Strasse ragen dafür in den
Strassenraum hinein.
7.3
Feldegg
Innerhalb der Zone Feldegg sind mehrheitlich Wohnnutzungen. Der Drosselweg und die Feldeggstrasse dienen in diesem Quartier als Hauptadern, die
anderen Wege führen hauptsächlich zu den angrenzenden Häusern. Durch die
eher engen Querschnitte und die direkten Hauszufahrten wirken die Strassen
siedlungsorientiert. Nördlich der Koppigenstrasse sind im Zonenplan (aktuell
in Revision) Siedlungsentwicklungsgebiete vorgesehen. Diese sollen direkt als
Tempo-30-Gebiete geplant werden und in die Zone integriert werden.
7.4
Linde
Die Zone Linde beherbergt vor allem Wohnnutzungen. Die Strassen werden
von Garten gesäumt, die Bauten sind der Strasse eher abgewandt. Die Strassen sind relativ eng dimensioniert und eignen sich gut als Quartierstrassen.
Einzig die Lindenstrasse ist mit einem Trottoir ausgebaut und animiert die
Autofahrenden zu schnellerem Fahren. Diese Strasse wird (laut Angaben von
Anwohnenden) trotz „Fahrverbot Zubringer gestattet‘‘ als Schleichweg benutzt.
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7.5
Weissensteinstrasse
Die Weissensteinstrasse ist einseitig mit Ein-/Mehrfamilienhäuser bebaut. Im
südlichen Teil der Strasse sind Fussballfelder platziert, welche bei Trainings
und Spielen regen Verkehr anziehen. Die Strasse ist geradlinig und durch ihre
einseitige Bebauung übersichtlich. Der Rötiweg führt vis-à-vis von den Fussballfeldern parallel zur Weissensteinstrasse. Die Nutzung entlang dieses Weges ist ebenfalls ausschliesslich Wohnnutzung.
7.6
Schlossstrasse
Die Bebauungen in der Zone Schlossstrasse sind vor allem NeubauWohnungen/Häuser. Die engen Strassenquerschnitte und die Sackgassen
ergeben einen sehr siedlungsorientierten Charakter. Die noch freien Baufelder sind im Zonenplan (aktuell in Revision) als Siedlungsentwicklungsgebiete
vorgesehen. Diese sollen direkt als Tempo-30-Gebiete geplant werden und in
die Zone integriert werden.
7.7
Rüti
Die Zone Rüti besteht aus drei Strassen: Die Rütistrasse, der Oelebachweg
und der Abzweigung der Schlossstrasse zur Gärtnerei. Alle drei Strassen haben einen siedlungsorientierten Charakter. Entlang vom Oelebachweg und von
der Rütistrasse befinden sich hauptsächlich Wohnnutzungen. Durch die Tatsache, dass alle drei Strassen als Sackgassen enden, ist der Verkehr ausschliesslich Ziel- und Quellverkehr.
7.8
Waldstrasse
Die Waldstrasse ist eine schmal dimensionierte Strasse, welche durch den
Wald führt. Die Wegführung durch den Wald ist für den Freizeitverkehr attraktiv und bietet Erholungsmöglichkeiten. Durch die relativ hohen Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs werden jedoch diese Erholung und die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs geschwächt.
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8. Auswirkung der Tempo-30-Zone
Es gibt sowohl positive wie auch negative mögliche Auswirkungen.
Positive Aspekte:
-
Mit der Einführung der Tempo-30-Zone wird ein den Quartiersituationen angepasstes Geschwindigkeitsregime geschaffen.
-
Die Verkehrssicherheit wird durch die tieferen Geschwindigkeiten und
die Begleitmassnahmen verbessert.
-
Durch eine gleichmässigere Fahrweise auf tieferem Geschwindigkeitsniveau kann eine Abnahme der Lärmimmissionen erwartet werden.
-
Die Verkehrsfunktionen des gesamten Quartierstrassennetzes werden
nicht beeinträchtigt.
Neutrale Aspekte:
-
Durch die Geschwindigkeitsreduktion ergibt sich ein minimaler Zeitverlust für den motorisierten Individualverkehr. Aufgrund der relativ
kurzen Distanzen, welche bis zum übergeordneten Strassennetzt gefahren werden müssen, ist dieser Zeitverlust jedoch minim.
Zudem ist der Zeitverlust auf Quartierstrassen auch meistens gewollt,
damit diese nicht als Fluchtverkehrsrouten bei Verkehrsbehinderungen auf dem übergeordneten Strassennetz oder Abkürzung missbraucht werden (Quartierschutz).
Negative Aspekte:
-
Für die Umsetzung der Begleitmassnahmen und Aufhebung bestehender -- im Widerspruch zur Verordnung über die Tempo-30-Zonen
und Begegnungszonen stehender -- Markierungen / Regelungen sind
finanzielle Aufwendungen notwendig.
Insgesamt fällt die Bilanz zur Einführung einer Tempo-30-Zone aber positiv aus.
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9. Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen
9.1
Grundsätze und Stossrichtungen
In der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen werden in
Abschnitt 2 Grundsätze zu verkehrsrechtlichen Massnahmen und zur Gestaltung des Strassenraums festgelegt. Zur Durchsetzung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus und der Sicherheitsziele werden aufbauend auf die
Verordnung folgende Begleitmassnahmen als notwendig erachtet:
_ Zur Verdeutlichung des Übergangs vom übergeordneten Strassennetz in
die Tempo-30-Zone sind an den Einmündungen Torsituationen zu erstellen. Bei Zufahrten von untergeordneter Bedeutung (z. B. von ausserhalb
des Baugebietes) in die Tempo-30-Zone sind Zonensignale ausreichend.
_ Bei den Knoten ist die Wahrnehmbarkeit der Knotenbereiche und der Vortrittsregelung (Rechtsvortritt) sicherzustellen. Überdimensionierte sowie
schleifende Einmündungen sind nach Möglichkeit in ihrer Linienführung zu
verbessern (evtl. baulich). Die daraus resultierenden „Restflächen‘‘ können
dem Fussverkehr als nützliche und sichere Bereiche mit verbesserten
Sichtbeziehungen dienen.
_ Die fehlende Kammerung bei linearen und / oder überdimensionierten
Strassenzügen ist durch Anordnung horizontaler Versätze (wechselseitige
Parkierung, Grünkörper) zu erreichen. Damit wird eine räumliche Strukturierung / Kammerung des Verkehrs erzielt. Die Problematik der direkt an
die Fahrbahn grenzenden privaten Grundstückserschliessungen lässt sich
mit neu zu schaffenden Übergangsbereichen entschärfen.
_ Die vorhandenen Fussgängerstreifen sind grundsätzlich zu entfernen. Die
Aufhebungen sind im konkreten Fall (z.B. bei Schulen, Krippen, Heime,
etc.) detailliert zu prüfen und allfällige Ersatz- bzw. Unterstützungsmassnahmen zu evaluieren. Bestehende Leitlinien sind zu entfernen.
_ Die geplanten Massnahmen in der Nähe von Schulen und auf den Schulwegen müssen auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst sein (Körpergrösse,
Wahrnehmungs- und Beurteilungsvermögen, Aufmerksamkeit). Die Autofahrenden müssen auf die Präsenz von Schulkindern aufmerksam gemacht
werden. Eine einheitliche Gestaltung der schulnahen Strassen ermöglicht
einen Wiedererkennungseffekt für alle Verkehrsteilnehmenden
Die erläuterten Massnahmen dienen als Grundlage für die spätere Ausführung. Die Massnahmen werden kurz beschrieben. Die im Anhang D/E befindlichen Pläne zeigen die vorgeschlagenen Massnahmen.
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Anhang D: Massnahmenkonzept
Anhang E: Vorprojekt
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9.2
Massnahmen in den geplanten Tempo-30-Zonen
9.2.1 Zone Zentrum/Ey/Schachen
Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Die schon vorhandenen Tore werden beibehalten. Ausnahme ist das Tore in der Gotthelfstrasse, welches durch die neue Zonenabgrenzung überflüssig wird.
Die Fussgängerstreifen werden entfernt (Ausnahme 2 Fussgängerstreifen in
unmittelbarer Nähe der Schule auf Gotthelfstrasse). Auf der Ey- und der
Kieswerkstrasse werden Längsmassnahmen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Diese dienen gleichzeitig als geschützte Gehfläche für den Fussverkehr.
Der Knoten Eystrasse/Styglistrasse wird durch farbliche Markierung und Pollern eingeengt.
9.2.2 Zone Zentrum Nord
Die Zoneneingänge werden mit Signalen angezeigt. Je nach Bedeutung und
Ausbau der Strasse wird der Standard der Torsituation angepasst.
Beim Lindenpark wird aufgrund der breiten Dimensionierung der Strasse
einen Horizontalversatz geplant. Die Einmündungssituation mit dem Fussgängerstreifen und der Zufahrt zur Tiefgarage wird mit der neuen Torsituation
bereinigt.
9.2.3 Zone Feldegg
Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Je nach Ausbau
und Bedeutung der Strasse wird der Standard des Tores angepasst.
Auf der Feldeggstrasse und dem Drosselweg werden Markierungen zur Verdeutlichung des Rechtsvortritts angebracht.
9.2.4 Zone Linde
Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Je nach Ausbau
und Bedeutung der Strasse wird der Standard des Tores angepasst.
Auf der Lindenstrasse werden die geltenden Rechtsvortritte durch Markierung
hervorgehoben.
9.2.5 Zone Weissensteinstrasse
An beiden Enden der Weissensteinstrasse werden Eingangstore platziert.
Als Verkehrsberuhigungsmassnahme und zur Sicherung des Fussverkehrs
wird vor dem Eingangstor zum Fussballfeld einen Horizontalversatz platziert.
9.2.6 Zone Schlossstrasse
Die Einfahrten in die Zone werden mit Toren signalisiert. Diese werden den
Platzverhältnissen der Wege angepasst.
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9.2.7 Zone Rüti
Die Rütistrasse und der Oelebachweg werden mit Eingangstoren versehen.
Auf dem Oelebachweg wird der geltende Rechtsvortritt mit einer Markierung
verdeutlicht.
9.2.8 Zusatzmassnahmen Waldstrasse (ausserhalb Tempo-30-Zone)
Vorgeschlagen wird, auf der Waldstrasse Tempo 40km/h einzusetzen. Zudem
soll der Übergang vom Veloweg durch farbige Markierung hervorgehoben
werden.
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10. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Für das betrachtete Gebiet sind die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Daher wird die Einführung empfohlen.
Die Empfehlung ergibt sich einerseits aus der Beurteilung der heutigen Verkehrssituation. Anderseits stützt sie sich auch auf eine fachliche Grundhaltung
ab, wonach ein Tempo-30-Regime in Wohnquartieren grundsätzlich richtig ist
und den spezifischen Anforderungen Rechnung trägt. Zudem ist für Wohnquartiere eine möglichst einheitliche Regelung anzustreben, um für die Verkehrsteilnehmenden eine gleichartige Situation zu schaffen und damit eine
höhere Akzeptanz ohne aufwändige Begleitmassnahmen zu erreichen.
Auch die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 40km/h auf der Waldstrasse
wird empfohlen. Dadurch werden die Sicherheit für den Fuss- und den Veloverkehr und die Aufenthaltsqualität auf der Waldstrasse erhöht.
Artikel 6 der Verordnung
über die Tempo-30-Zonen
(SR 741.213.3)
Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach
einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wurden die angestrebten Ziele
nicht erreicht, so sind
zusätzliche Massnahmen
zu ergreifen
Die Durchsetzung bedingt nach vorliegender Beurteilung die vorgeschlagenen
Begleitmassnahmen (vgl. Kap. 9). Diese sind als Minimalmassnahmen zu verstehen.
Nach einem Jahr ist gemäss Verordnung eine Erfolgskontrolle zwingend.
Werden die Ziele nicht erreicht, müssen weitere Massnahmen getroffen werden.
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Unfallkarte
Konflikte
Folgende Konflikte / Problemstellen in der Gemeinde Utzenstrof
wurden während des Beurteilungszeitraums des Kantons von
2009 bis 2014 gemeldet und polizeilich erfasst.
Allfällige polizeilich nicht registrierte Unfälle sowie BeinaheUnfälle sind nicht bekannt und stehen für die Beurteilung
demzufolge nicht zur Verfügung (Dunkelziffer).
Legende
Hauptstrasse
Parkierunfall
e
Jurastrass
Einbiegeunfall
asse
ssstr
S ch l o
Abbiegeunfall
Fussgängerunfall
Schleuder-/Selbstunfall
ss
e
Lindenstrasse
ttstrasse
Sonnma
str
a
Katolische
Kirche
Wa ldstrasse
ut
dsh
Lan
Hinweise
Bahnhof
Poststrasse
öV-Haltestellen
öffentliche Gebäude
Kantonsstrassen
Bahnhofstr.
Gemeindeverwaltung
Eystras
se
Strassenzug nicht als Tempo-30 gedacht
Bestehende T-30-Zone
Evangelische
Kirche
Kieswerkstrasse
Schule
Untere Emme
asse
rfstr
rdo
Obe
sse
tra
glis
Sty
N
trasse
igens
Kopp
KONTEXTPLAN AG
14050 / 19.01.2015 / AD
Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen
Analyse
Analyse
Hauptstrasse
Die Quartiere in Utzenstorf weisen einen sehr unterschiedlichen
Charakter auf. Im Zentrum befindet sich eine T-30 Zone.
Im nördlichen Teil gibt es meistens enge Querschnitte,
im Süden dagegen relativ breit dimensionierte Knoten.
In einigen, geradlinigen Strassen ist die subjektive Geschwindigkeit relativ hoch. Dazu zählt unter anderem die Waldstrasse, die
gerne vom Fussgängern und Fussgängerinnen benutzt wird.
Viele Strassen sind nur für den Zubringerdienst gestattet.
Dadurch führen die Quartierstrassen relativ wenig Verkehr. Es
gibt hauptsächlich lokaler Verkehr.
Nach Aussagen von Bewohnende gibt es in einigen Strassen
jedoch Schleichverkehr.
Verschiedene Veloachsen führen durch die Quartiere.
Der durch den Wald führende Veloweg quert über eine ungesicherte Stelle die Waldstrasse.
e
Jurastrass
asse
ssstr
S ch l o
ss
e
Lindenstrasse
ttstrasse
Sonnma
str
a
Katolische
Kirche
Wa ldstrasse
ut
dsh
Lan
!
Legende
Bahnhof
bestehendes Tempo 30 Signal / Stele
Poststrasse
bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahme (punkutell)
STOP
Bahnhofstrs.
!
Gemeindeverwaltung
Stop-Schild
Zubringerdienst-Schild
trasse
igens
Kopp
Rechtsvortritt-Markierung
breit dimensionierte Knoten / Strassen
subjektiv hohe Geschwindigkeiten
STOP
Eystras
se
STOP
Veloachse
Evangelische
Kirche
Kieswerkstrasse
!
Schule
Untere Emme
fehlende Sicht / Aufmersamkeit
bestehende Tempo-30-Zone
öV-Haltestelle
öffentliche Gebäude
asse
rfstr
rdo
Obe
sse
tra
glis
Sty
N
KONTEXTPLAN AG
14050 / 19.01.2015 / AD
Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen
Verkehrserhebung vom 16.10. - 05.11.2014
V-Messungen
1a
1b
8a
8b
Standort Geschwindigkeitsmessung
Messung vom 16.10.- 23.10.14
(richtungsgetrennt)
Standort Geschwindigkeitsmessung
Messung vom 29.10-05.11.14
(richtungsgetrennt)
Abkürzungen
Vd
V85
Hauptstrasse
1b
1a
HG
VSig
DTV
e
Jurastrass
(Unter Berücksichtigung der Jahresganglinie der
2b
ttstrasse
Sonnma
2a
3b
6b
3a
MFZ
*
ss
e
6a
ASTRA-Zählstelle „356 Kräiligen N“)
Lindenstrasse
asse
ssstr
S ch l o
*
7a
Bahnhof
4a
Messpunkt 1a
Vd:
Poststrasse
V85:
26km/h
34km/h
76km/h
Messpunkt 1b
Gemeindee-verwaltung
ung
un
g
trasse
igens
Kopp
11a
8a
11b
V85:
VSig:
DTV:
E
Ev
Evangelische
vangelische
li h
Kirche
Eystras
se
8b
9a
Vd:
HG:
10a
Bahnhofstr.
Bahnhofs
f tr.
Kieswerkstrasse
23km/h
31km/h
61km/h
50 km/h
84
29km/h
36km/h
60km/h
V85:
HG:
Messpunkt 2b
29km/h
37km/h
55km/h
50 km/h
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
178
MFZ
16.10-23.10.14:
611 MFZ
Schule
Untere
U
ntere Emme
Messpunkt 2a
Vd:
MFZ
*
Messpunkt 2a
9b
34km/h
37km/h
47km/h
V85:
HG:
Messpunkt 2b
35km/h
38km/h
48km/h
50 km/h
Vd:
V85:
HG:
VSig:
Messpunkt 3a
Vd:
V85:
HG:
28km/h
34km/h
47km/h
Messpunkt 3b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
16.10-23.10.14:
1'293 MFZ
Vd:
Zwei Messungen in der Hasenmattstrasse
Woche 1: Messstandort bei der Einengung, vor dem Haus Nr.12
Woche 2: Messstandort nach der Kurve, vor dem Haus Nr. 9
27km/h
33km/h
44km/h
50 km/h
88
Messpunkt 4a
Vd:
V85:
HG:
32km/h
36km/h
57km/h
Messpunkt 4b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
32km/h
35km/h
46km/h
50 km/h
MFZ
101 MFZ
16.10-23.10.14:
640 MFZ
16.10-23.10.14:
734 MFZ
Messpunkt 8a
Vd:
V85:
HG:
34 km/h
41 km/h
61km/h
Messpunkt 8b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
DTV:
asse
rfstr
rdo
Obe
sse
tra
glis
Sty
N
Motorfahrzeuge
4b
HG:
Walds
trasse
7b
5b
Katolische
Kirche
5a
s
tra
10b
ut
dsh
Lan
Mittel aus allen Geschwindigkeiten
Geschwindigkeit, welche von 85% der Fahrzeuge nicht
überschritten wird
Höchstgeschwindigkeit
Signalisierte Höchstgeschwindigkeit
Durchschnittlicher täglicher Verkehr
im Erhebungszeitraum
35 km/h
43 km/h
60 km/h
50 km/h
MFZ
746 MFZ
29.10-05.11.14:
1'139 MFZ
29.10-05.11.14:
5'349 MFZ
159
Messpunkt 5a
Vd:
V85:
HG:
30km/h
37km/h
59km/h
Messpunkt 5b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
30km/h
36km/h
49km/h
50 km/h
499 MFZ
Messpunkt 6a
Vd:
V85:
HG:
27km/h
33km/h
39km/h
Messpunkt 6b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
26km/h
31km/h
37km/h
50 km/h
13 MFZ
Messpunkt 7a
Vd:
V85:
HG:
47km/h
56km/h
89km/h
Messpunkt 7b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
46km/h
54km/h
87km/h
50 km/h
564 MFZ
16.10-23.10.14:
3'630 MFZ
16.10-23.10.14:
98 MFZ
16.10-23.10.14:
4'101 MFZ
Messpunkt 9a
Messpunkt 10a
Messpunkt 11a
Vd:
V85:
HG:
39 km/h
48 km/h
72 km/h
Messpunkt 9b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
DTV:
35 km/h
47 km/h
69 km/h
50 km/h
753 MFZ
29.10-05.11.14:
5'398 MFZ
KONTEXTPLAN AG
14050 / 19.01.2015 / AD
Vd:
V85:
HG:
29 km/h
34 km/h
59 km/h
Messpunkt 10b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
28 km/h
32 km/h
50 km/h
30 km/h
Vd:
V85:
HG:
37 km/h
44 km/h
67 km/h
Messpunkt 11b
Vd:
V85:
HG:
VSig:
39 km/h
47 km/h
70 km/h
50 km/h
DTV:
DTV:
29.10-05.11.14:
13'764 MFZ
29.10-05.11.14:
1'339 MFZ
1'892 MFZ
187 MFZ
b
Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen
Massnahmenkonzept
Massnahmenkonzept
Hauptstrasse
Das Tempo-30 Regime wird in Utzenstorf auf die Quartierzellen
erweitert. Dadurch, dass die Hauptachsen weiterhin Tempo 50
bleiben entstehen verschiedene Tempo-30-Zellen / Zonen. Alle
Zufahrten in den Zonen werden mit T-30 Toren versehen, welche
je nach Strassenbedarf ausgewählt werden.
(Die Zonen müssen geschlossen sein, d.h. auch die Landwirtschaftliche Wege werden mit Toren versehen)
Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden auf den breiten
Strassenzügen vorgeschlagen. Auf breit dimensionierten Knoten
wird mit farblichen Flächenmarkierungen und zusätzlichen
Pollern für moderate Fahrgeschwindigkeiten gesorgt.
Allgemein konzentrieren sich die Massnahmen auf Schulwege
und grössere Achsen oder Knoten in den Quartieren, wie z.B.
der Knote Eystrasse/Styglistrasse.
Bestehende Massanahmen werden überprüft und wo nötig
ergänzt.
Bei wichtigen Knoten werden Rechtsvortritt-Markierungen
eingeführt.
e
Jurastrass
asse
ssstr
S ch l o
ss
e
Lindenstrasse
ttstrasse
Sonnma
str
a
Katolische
Kirche
Legende
W aldstrasse
ut
dsh
Lan
Tortyp I: neue Stele mit Abweislinie und Balken
Bahnhof
Tortyp II: neues Signal mit Abweislinie und Balken
Poststrasse
Tortyp III: neues Signal (evtl. Balken)
bestehendes Signal / Stele
Bahnhofstr.
Gemeindeverwaltung
bestehendes Signal / Stele aufheben
neue Verkehrsberuhigungsmassnahme (punktuell)
bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahme (punkutell)
neue Verkehrsberuhigungsmassnahme (Strecke)
Evangelische
Kirche
Kieswerkstrasse
Eystras
se
trasse
igens
Kopp
neue Rechtsvortritt-Markierung
Schule
Untere Emme
vorhandene Rechtsvortritt-Markierung
Knotengestaltung
geplante Tempo-30-Zone
bestehende Tempo-30-Zone
ÖV-Haltestelle
öffentliche Gebäude
Längsmassnahme Fussverkehr zu prüfen
asse
rfstr
rdo
Obe
sse
tra
glis
Sty
N
KONTEXTPLAN AG
14050 / 18.02.2015 / AD