Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Verkehrsgutachten für Tempo-30-Zonen KONTEXTPLAN AG CH-3011 Bern Käfiggässchen 10 T +41 (0)31 544 22 55 [email protected] www.kontextplan.ch CH-4500 Solothurn Biberiststrasse 24 T +41 (0)32 626 59 26 CH-8002 Zürich Lavaterstrasse 83 T +41 (0)43 544 05 55 Impressum Auftraggeber Gemeinde Utzenstorf Projektleitung Arbeitsgruppe Verkehrsberuhigung Quartierzellen Markus Sohm, Leiter Abteilung Bau Projektnummer 14050 Datei T_14050_Utzenstorf_Verkehrsgutachten Tempo30Zone_150427 Berichtversion 27. März 2015 Berichtverfasserinnen Sarah Droz / [email protected] Eva Adam / [email protected] KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage 1.2 Detailgutachten 5 5 6 2. Grundlagen 2.1 Allgemeine Grundlagen 2.2 Rechtgrundlagen 2.3 Signalisationsverordnung (SSV) 2.4 Gutachten Tempo-30-Zone 7 7 7 7 8 3. Ziele 9 4. Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie 4.1 Zonenabgrenzung 4.2 Strassenhierarchie 10 10 12 5. Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite 5.1 Unfallstatistik 5.2 Konfliktbeurteilung Strassenzüge / Fotodokumentation 13 13 14 6. Geschwindigkeitsniveau 6.1 Geschwindigkeit 6.2 Messungen 19 19 20 7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität 7.1 Zentrum/Ey/Schachen 7.2 Zentrum Nord 7.3 Feldegg 7.4 Linde 7.5 Weissensteinstrasse 7.6 Schlossstrasse 7.7 Rüti 7.8 Waldstrasse 21 21 21 21 21 22 22 22 22 8. Auswirkung der Tempo-30-Zone 23 9. Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen 9.1 Grundsätze und Stossrichtungen 9.2 Massnahmen in den geplanten Tempo-30-Zonen 24 24 25 10. Schlussfolgerungen und Empfehlungen 27 KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 3 von 27 Anhang A Unfallauswertung 2009-2014 B Konfliktanalyse C Geschwindigkeitsmessungen D Massnahmenkonzept E Vorprojekt Abbildungen Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf Abbildung 2: Konfliktanalyse in der Gemeinde Utzenstorf Abbildung 3: Eystrasse Abbildung 4: Kieswerkstrasse Abbildung 5: Hasenmattstrasse Abbildung 6: Drosselweg Abbildung 7: Lindenstrasse/Ahornweg Abbildung 8: Weissensteinstrasse Abbildung 9: Einfahrt in Jurastrasse Abbildung 10: Waldstrasse, Querung Veloweg Abbildung 11: Anhaltestrecke für PW in Meter Abbildung 12: Resultate der Geschwindigkeitsmessungen 16.10.-02.11.2014 (blau: Messungen vom 16.10 -- 23.10.2014; rot: Messungen vom 29.10-05.11.2014) KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen 10 14 15 15 15 16 16 17 17 18 19 20 Seite 4 von 27 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage Das Verfahren zur Überarbeitung des Richtplans Verkehr der Gemeinde Utzenstorf läuft aktuell. Die Planungs- und Umweltkommission der Gemeinde sieht jedoch vor, die Massnahme der Verkehrsberuhigung in den Quartierzellen schon vorab zu behandeln. Der Richtplan (Version vom Mai 2013, BHP Raumplanung) schlüsselt schon verschiedene Konflikt- und Gefahrenstellen auf. Folgende Fragen / Probleme stellen sich und sind im Planungsablauf zu beantworten: Wo im ganzen Gemeindegebiet gibt es Konfliktstellen und in welcher Art? Können diese mit der Einführung der Tempo-30-Zone behoben werden? Wo ist die Zonenabgrenzung? Sind überall Tempo-30-Zonen möglich oder gibt es teilweise Streckensignalisation? Wie ist der Umgang mit Privatstrassen in den vorgesehenen Zonen? Können die bestehenden Signalisationen (z.B. Teilfahrverbote) beibehalten werden? Welchen Ausführungsstandard möchte die Gemeinde einsetzen? Welche diesbezüglichen Kosten müssen zu welchem Zeitpunkt in die Budgetplanung der Gemeinde einfliessen? Zur Beantwortung dieser Fragenkomplexe wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Zu Beginn wurde eine Grobanalyse der verkehrlichen Konflikte des ganzen Siedlungsgebietes erstellt. Dabei wurden die Sicherheitsdefizite aufgezeigt und daraus der Handlungsbedarf abgeleitet. Als nächster Schritt wurde ein generelles Massnahmenkonzept erarbeitet, welches mögliche Stossrichtungen aufzeigt. Daraus konnten in der Folge die konkreten Massnahmen abgeleitet und in einem Vorprojekt dargestellt werden. Eine auf die Gemeinde abgestimmte Massnahmenpalette definiert Massnahmenmodule für Standardsituationen. Damit wird erreicht, dass bei der Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein roter Faden ersichtlich ist; ähnliche Konflikte werden mit ähnlichen resp. gleichen Massnahmen „gelöst‘‘. Eine solche Massnahmenpalette dient nicht nur bei Umbauten und Sanierungen von bestehenden Strassenkörpern als Lösungsansatz, sondern nimmt zudem auch bei der Planung neuer Quartierstrassen eine entscheidende wegweisende Funktion wahr. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 5 von 27 1.2 Detailgutachten Das vorliegende Detailgutachten umfasst die gemäss Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) notwendigen Beurteilungen und Unterlagen zur Errichtung der Tempo-30-Zone für die Gemeinde Utzenstorf bestehend aus folgenden Zonen (siehe auch Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf, S.10): _ Zentrum/Ey/Schachen _ Zentrum Nord _ Feldegg _ Rüti _ Schlossstrasse _ Weissensteinstrasse _ Linde KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 6 von 27 2. Grundlagen 2.1 Allgemeine Grundlagen Richtplan Verkehr (Stand Vorprüfung, Mai 2013, BHP Raumplanung) 2.2 Rechtgrundlagen Gemäss Strassenverkehrsgesetz (Artikel 32, SVG) kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden. Artikel 32 SVG, Geschwindigkeit […] Die vom Bundesrat Die Voraussetzungen, unter welchen die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden kann, werden in der Signalisationsverordnung (Artikel 108, SSV) näher umschrieben. festgesetzte Höchstge- In einem Urteil des Bundesgerichtes vom 13. Juli 2006 zum Thema „Voraussetzungen für Temporeduktionen‘‘ wurde festgehalten, dass die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen gemäss Artikel 108 Abs. 2 der Signalisationsverordnung für jede potenzielle Tempo-30-Zone detailliert in einem Gutachten resp. Kurzbericht abzuklären ist. Der Umfang und die erforderlichen Inhalte des Gutachtens werden in der Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) geregelt. Behörde nur auf Grund 2.3 schwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen eines Gutachtens heraboder heraufgesetzt werden. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen. Signalisationsverordnung (SSV) Die Signalisationsverordnung hält in Artikel 108 Abs. 2 folgendes fest: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt werden, wenn: a. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; b. bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; c. auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann; d. dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Auf Quartierstrassen sind in erster Linie die Punkte 2a und 2b für die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit relevant. Die Punkte 2c und 2d beziehen sich hingegen vorwiegend auf Hauptachsen mit grosser Verkehrsbelastung. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 7 von 27 2.4 Gutachten Tempo-30-Zone Das Gutachten wird entsprechend der Vorgehensweise der Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) erstellt. Für den Inhalt ist der 1. Abschnitt, Artikel 3 von Bedeutung (siehe untenstehenden Auszug). Der Pfeil () verweist auf entsprechende Kapitel innerhalb dieses Detailgutachtens. Auszug aus der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (1. Abschnitt, Artikel 3): Das Gutachten nach Artikel 32 Absatz 3 SVG, welches in Artikel 108 Absatz 4 SSV näher umschrieben wird, ist ein Kurzbericht und umfasst namentlich: Art. 3 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (BGS 741.213.3) a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen; Kap. 3 Ziele b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft; Kap. 4 Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge und Massnahmen zu deren Behebung; Kap. 5 Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-ProzentGeschwindigkeit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85); Kap. 6 Geschwindigkeitsniveau e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebensund Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche; Kap. 7 Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität f. Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen; Kap. 8 Auswirkung der Tempo-30-Zone g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Kap. 9 Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zone KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 8 von 27 3. Ziele Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone sind folgende Ziele verbunden: _ Eine der Quartiersituation und dem Strassenraum angepassten Geschwindigkeit und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. _ Grundmassnahme zur Erhöhung der Schulwegsicherheit, insbesondere auch der Anbindung der Aussenquartiere. _ Die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden mit den Funktionen in Einklang bringen. _ Attraktivitätssteigerung des Strassenraumes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsgruppen. _ Insgesamt wird dadurch eine Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren angestrebt. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 9 von 27 4. Zonenabgrenzung / Strassenhierarchie 4.1 Artikel 22a SSV, Zonenabgrenzung Tempo-30-Zone Das Gemeindegebiet wird in 7 Zonen unterteil. Die Zellen ergeben sich durch den Verlauf der Kantons- und Hauptstrassen sowie des Bahntrassees. Das Signal „Tempo-30-Zone‘‘ (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km / h. Zone Schlossstr. Zone Rüti Zone Weissen sen- Zone Zentrum Nord Zone Feldegg Zone Zentrum/Ey / Schachen Zone Linde Abbildung 1: vorgesehene Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Utzenstorf Die bestehende Zone rund um die Schule sowie die Tempo-30-Strecke auf der Bahnhofstrasse werden in die Zone Zentrum/Ey/Schachen integriert. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 10 von 27 Folgende Strassen sind in den Zonen integriert: Zone Zentrum/Ey/Schachen _ Bärenweg Zone Zentrum Nord _ Hasenmattstrasse _ Ringweg _ Unterdorfstrasse _ Schulweg _ Kirchstrasse _ Gotthelfstrasse _ Bahnhofstrasse _ Eystrasse _ Forellenweg _ Styglistrasse _ Niesenstrasse _ Mättmey _ Scheuermattweg _ Lindenpark _ Feldeggstrasse _ Birkenweg _ Gartenweg _ Dahlienweg Zone Linden _ Kieswerkstrasse _ Maihofweg _ Waldstrasse _ Ahornweg _ Dammweg _ Lindenstrasse _ Stockhornweg _ Koppigenstrasse _ Oberdorfstrasse Zone Feldegg Zone Weissenstein _ Blumenweg _ Drosselweg _ Weissensteinstrasse _ Wiesenweg _ Rötiweg _ Finkenweg _ Lerchenweg Zone Schlossstrasse _ Amselweg _ Meisenweg _ Schwalben Path _ Jurastrasse _ Unterdorfstrasse _ Schlossstrasse _ Feldeggstrasse _ Rosenweg _ Kirchackerweg _ Jakob Steiner-Weg Zone Rüti _ Koppigenstrasse _ Oelebachweg _ Hauptstrasse _ Rütistrasse _ Storchweg KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 11 von 27 4.2 Strassenhierarchie Die Strassen, auf deren Tempo 30 vorgesehen ist, sind vorwiegend Quartierstrassen. Einzelne Strassen (z.B. Eystrasse, Kieswerkstrasse, Waldstrasse) haben eine Zubringerfunktion für die dahinter liegenden Ortschaften/Weiler. Sowohl die Kantonsstrassen (Landshutstrasse, Poststrasse, Hauptstrasse, Unterdorfstrasse) als auch die grösseren Gemeindestrassen (Schlossstrasse, Jurastrasse) werden nicht ins Tempo-30-Regime integriert und behalten ihre Verbindungsfunktion. In den Zonen sind ebenfalls Privatstrassen enthalten. Diese werden wenn möglich in die Zonen integriert. Die Zustimmung der Eigentümer ist dafür jedoch notwendig. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 12 von 27 5. Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite 5.1 Unfallstatistik Für dieses Gutachten wurde die Unfallstatistik der Kantonspolizei Bern für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 01. Juli 2014 ausgewertet (4.5 Jahre). Die Ergebnisse betreffend Unfallart sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Allfällige polizeilich nicht registrierte Unfälle sowie Beinahe-Unfälle sind nicht bekannt und stehen für die Beurteilung demzufolge nicht zur Verfügung (Dunkelziffer). Zur Beurteilung, ob die Einführung von Tempo 30 auf die polizeilich registrierten Unfälle einen positiven Effekt gehabt hätte, wurden die detaillierten Unfallprotokolle studiert und zwei verschiedenen Unfallarten zugeteilt. Unfallart 1: Unfälle, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie bei einem Verkehrsregime „Tempo-30-Zone‘‘ hätten vermieden werden können. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Unfälle, bei denen die Hauptursache in unangepasster Geschwindigkeit oder Vortrittsmissachtung liegt. Unfallart 2: Unfälle, die auch mit einem Verkehrsregime „Tempo-30-Zone‘‘ nicht hätten vermieden werden können. Es handelt sich um verschiedenartigste Unfälle: Selbstunfälle mit angepasster Geschwindigkeit, Fehlmanipulationen am Fahrzeug, VeloSelbstunfälle, Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und weitere nicht typisierbare Unfälle. Unfallart Unfälle Unfallart 1 (unangepasste Geschwindigkeit / Vortrittsmissachtung) 2 Unfallart 2 (Selbstunfälle / weitere nicht typisierte Unfälle) 12 Total 14 Unfallstatistik (01.01.2009 -- 01.07.2014) innerhalb der zukünftigen Tempo-30-Zone Die Lage und Art der Unfälle sind im Anhang A dargestellt Anhang A Innerhalb der geplanten Tempo-30-Zonen haben sich in den letzten fünf Jahren 14 Unfälle ereignet. Davon waren jedoch 12 Selbst- oder Parkierunfälle resp. Unfälle unter Einfluss von Alkohol, welche durch die Einführung einer niedrigeren Geschwindigkeit oder der Verdeutlichung der Vortrittsregeln nicht resp. nur wenig beeinflusst gewesen wären. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 13 von 27 5.2 Konfliktbeurteilung Strassenzüge / Fotodokumentation Utzenstorf weist eine Vielfallt an Strassen auf, deren Erscheinungen sich der umgebenden Nutzung und der Wichtigkeit der Strasse anpassen. Mit der Arbeitsgruppe wurden folgende Konflikte in der Gemeinde hervorgehoben (siehe auch Anhang B): Anhang B Abbildung 2: Konfliktanalyse in der Gemeinde Utzenstorf Folgend werden spezifische Konflikte der verschiedenen Strassenzüge in den Zonen analysiert. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 14 von 27 5.2.1 Zone Zentrum/Ey/Schachen Die Gotthelfstrasse und die Kirchstrasse sind breit dimensionierte Strassenzüge, welche Bestanteil der bestehenden Tempo-30-Zone sind. Die Bahnhofstrasse wird aktuell rund um den Bahnhof neu gestaltet. Die restlichen Strassen in dieser Zone sind eher schmale Wege, welche hauptsächlich als Zubringer zu den Wohnnutzungen dienen. Die Eystrasse, welche vom Bahnübergang zu der Ey, und die Kieswerkstrasse, welche zum Schachen führt, haben beide das Erscheinungsbild einer Überlandstrasse. Diese beiden Strecken dienen jedoch den Kindern als Schulweg. Die Bebauungen entlang der beiden Strassen sind etwas zurückversetzt und verstärken die geradlinige Erscheinung der Strasse. Sobald die Bebauung dichter wird, werden auch die Strassenquerschnitte enger und das Erscheinungsbild der Strassen wechselt zu einem siedlungsorientierten Charakter. Abbildung 3: Eystrasse Abbildung 4: Kieswerkstrasse 5.2.2 Zone Zentrum Nord Die in der Zone Zentrum Nord liegenden Quartierstrassen weisen mehrheitlich einen engen Querschnitt auf und sind meist Sackgassen. Die Strassen werden hauptsächlich von Anwohnenden genutzt. Durch die gesamte Zone führt ein regionaler Veloweg. Abbildung 5: Hasenmattstrasse KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 15 von 27 5.2.3 Zone Feldegg Die Strassen der Zone Feldegg sind alle durch ein Fahrverbot (Zubringer gestattet) belegt und somit ist der Durchgangsverkehr rechtlich unterbunden. Die Strassenzüge sind jedoch geradlinig und zum Teil breit dimensioniert. Abbildung 6: Drosselweg 5.2.4 Zone Linde Die Lindenstrasse ist die breiteste Strasse des Quartiers und wird gemäss Angaben von Anwohnenden oft als Schleichweg missbraucht, obwohl ein Fahrverbot signalisiert ist. Die restlichen Strassen in der Zone Linde sind eher schmal ausgebaut und führen hauptsächlich zu den Wohnnutzungen. Abbildung 7: Lindenstrasse/Ahornweg 5.2.5 Zone Weissensteinstrasse Durch die einseitige Bebauung wirkt die Weissensteinstrasse geradlinig und übersichtlich. Die Strasse ist jedoch teilweise schmal gebaut. Die Strasse wird gemäss Angaben von lokalen Personen als Schleichweg missbraucht, dies trotz signalisiertem Fahrverbot. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 16 von 27 Abbildung 8: Weissensteinstrasse 5.2.6 Zone Schlossstrasse Die Zone zwischen der Schlossstrasse und der Bahn besteht heute ausschliesslich aus engen Gassen, welche zu den Überbauungen führen. Auch hier werden die Strassen hauptsächlich von Anwohnenden und Besucher/innen benutzt. Abbildung 9: Einfahrt in Jurastrasse 5.2.7 Zone Rüti Die Strassen in der Zone Rüti sind den umliegenden Nutzungen entsprechend dimensioniert. Der Oelebachweg ist eine Sackgasse und führt daher nur Anwohnende und Besucher/innen. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 17 von 27 5.2.8 Waldstrasse Die Waldstrasse ist eine schmale Strasse, welche durch den Wald führt. Beim Knoten Waldstrasse / Landshutstrasse läuft aktuell eine Planung zur Redimensionierung der Strasse. Die Waldstrasse wird rege vom Fussverkehr als Freizeitachse benutzt (Nähe zum Alters-Wohninstitut). Zudem Quert eine wichtige regionale Veloachse die Waldstrasse mitten im Wald. Abbildung 10: Waldstrasse, Querung Veloweg KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 18 von 27 6. Geschwindigkeitsniveau 6.1 Geschwindigkeit Die Fahrgeschwindigkeit ist das wichtigste Merkmal zur Beurteilung des Fahrverhaltens des Motorfahrzeugverkehrs und der damit zusammenhängenden Konflikte. Den hauptsächlichen Kennwert bildet das Geschwindigkeitsniveau V85 („85%-Geschwindigkeit‘‘). Dieser statistische Kennwert V85 bezeichnet diejenige Geschwindigkeit, welche von 85% der Fahrzeuglenkenden eingehalten bzw. von 15% überschritten wird. Zudem werden die Durchschnittsgeschwindigkeit Vm sowie die innerhalb der Stichprobe erfasste maximale Geschwindigkeit als Beurteilungskriterien beigezogen. Das Geschwindigkeitsniveau wird wochenweise erhoben. Erfasst werden nur ungestört verkehrende Fahrzeuge, deren Fahrverhalten ausschliesslich durch die Strassen- bzw. Ortssituation (und nicht durch andere Verkehrsteilnehmende) beeinflusst wird. Zwischen Fahrgeschwindigkeit und Anhaltestrecke (Summe von Reaktionsund Bremsweg) besteht ein direkter physikalischer Zusammenhang. Für die Beurteilung massgebend ist die Anhaltestrecke bei nasser Fahrbahn. Diese ist nachfolgend für einen durchschnittlichen PW abhängig von der Geschwindigkeit dargestellt (siehe Abbildung 11). Weitere Faktoren (z. B. Güte des Belages, Gefällsverhältnisse) haben einen wesentlichen Einfluss auf den Bremsweg und damit auf die Anhaltestrecke. Geschwindigkeit Die Fahrgeschwindigkeit und damit zusammenhängend die erforderliche Anhaltestrecke ist bezüglich Beurteilung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Merkmal. Definition V50 / V85 Die Kennwerte V50 bzw. V85 bezeichnen diejenige Geschwindigkeit, welche von 50% bzw. 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wird. Es sind wichtige Kennwerte zur Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus. Die Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus 120 erfolgt primär aufgrund der 110 spezifischen örtlichen 100 Situation und nur sekundär aufgrund der tatsächlich 90 erlaubten und signalisier- 80 ten Höchstgeschwindigkeit. 70 Anhaltestrecke [Meter] 60 50 40 30 20 10 0 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 Geschwindigkeit [km/h] Abbildung 11: Anhaltestrecke für PW in Meter (bei nasser, horizontaler Fahrbahn , Reaktionszeit 2 sec) KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 19 von 27 6.2 Messungen In der Gemeinde Utzenstorf wurden vom 16.10 bis 05.11.2014 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. An 11 Standorten wurde jeweils eine Woche gemessen. Die Resultate sind im Anhang detailliert abgebildet. Anhang C Abbildung 12: Resultate der Geschwindigkeitsmessungen 16.10.-02.11.2014 (blau: Messungen vom 16.10 -- 23.10.2014; rot: Messungen vom 29.10-05.11.2014) Die aktuell geltenden Geschwindigkeiten werden überall eingehalten (V85). Die Höchstgeschwindigkeiten (HG), welche auf den Abschnitten gemessen wurden, überschreiten jedoch die erlaubten Geschwindigkeiten zum Teil bei weitem. In manchen Quartieren wird schon heute ca. 30km/h gefahren (Messpunkt 3, 6). Bei diesen Gebieten müssen nur wenige Massnahmen getroffen werden, um das Tempo-30-Regime einführen zu können. Bei den Messpunkten 1, 2, 4, 5, 8 und 9 müssen zusätzlich zu den markanten Eingangstoren Verkehrsberuhigungsmassnahmen eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitsniveau (V85 resp. HG) zu senken. Der Messpunkt 7 befindet sich ausserhalb der geplanten Tempo-30-Zonen. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 20 von 27 7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität Die verschiedenen Quartierzellen von Utzenstorf haben differenzierte Erscheinungsbilder und Lebens-/Wirtschaftsqualitäten. 7.1 Zentrum/Ey/Schachen In der Zone befindet sich Schule, Gewerbe und Wohnnutzungen. Die Zone beinhaltet das ursprüngliche Dorfzentrum von Utzenstorf (grösstenteils schon abgedeckt durch die bestehende Tempo-30-Zone). Die neuen Überbauungen und die alten Gebäuden ergänzen sich in dieser Zone. Die Quartierstrassen wirken siedlungsorientiert. Die Bahnhofstrasse, als eine der grösseren Achse, welche in diese Zone integriert wird, wird aktuell neu gestaltet und erhält dadurch ebenfalls einen siedlungsorientierten Charakter. Ey und Schachen sind zwei Weiler, welche sich mit der Zeit zu Aussenquartieren von Utzenstorf entwickelt haben. Neben den ursprünglichen Gebäuden entstanden neue Wohngebäude. Die Strassen sind unterschiedlich breit, zum Teil entstehen durch die angrenzenden privaten Vorplätze unter anderem bei den Knoten grosszügig dimensionierte Flächen. Die Gebäude sind an vielen Orten nahe an der Strasse gebaut. 7.2 Zentrum Nord Wohnnutzungen dominieren diese Zone. Die Strassen sind meistens schmal und als Sackgassen ausgebaut. Die Hasenmattstrasse ist als einzige durchgehend befahrbar. Auf dieser Strasse wurden bereits Verkehrsberuhigungsmassnahmen umgesetzt. Die neueren Gebäude sind eher der Strasse abgewandt, die alten Gebäude im südlichen Bereich der Strasse ragen dafür in den Strassenraum hinein. 7.3 Feldegg Innerhalb der Zone Feldegg sind mehrheitlich Wohnnutzungen. Der Drosselweg und die Feldeggstrasse dienen in diesem Quartier als Hauptadern, die anderen Wege führen hauptsächlich zu den angrenzenden Häusern. Durch die eher engen Querschnitte und die direkten Hauszufahrten wirken die Strassen siedlungsorientiert. Nördlich der Koppigenstrasse sind im Zonenplan (aktuell in Revision) Siedlungsentwicklungsgebiete vorgesehen. Diese sollen direkt als Tempo-30-Gebiete geplant werden und in die Zone integriert werden. 7.4 Linde Die Zone Linde beherbergt vor allem Wohnnutzungen. Die Strassen werden von Garten gesäumt, die Bauten sind der Strasse eher abgewandt. Die Strassen sind relativ eng dimensioniert und eignen sich gut als Quartierstrassen. Einzig die Lindenstrasse ist mit einem Trottoir ausgebaut und animiert die Autofahrenden zu schnellerem Fahren. Diese Strasse wird (laut Angaben von Anwohnenden) trotz „Fahrverbot Zubringer gestattet‘‘ als Schleichweg benutzt. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 21 von 27 7.5 Weissensteinstrasse Die Weissensteinstrasse ist einseitig mit Ein-/Mehrfamilienhäuser bebaut. Im südlichen Teil der Strasse sind Fussballfelder platziert, welche bei Trainings und Spielen regen Verkehr anziehen. Die Strasse ist geradlinig und durch ihre einseitige Bebauung übersichtlich. Der Rötiweg führt vis-à-vis von den Fussballfeldern parallel zur Weissensteinstrasse. Die Nutzung entlang dieses Weges ist ebenfalls ausschliesslich Wohnnutzung. 7.6 Schlossstrasse Die Bebauungen in der Zone Schlossstrasse sind vor allem NeubauWohnungen/Häuser. Die engen Strassenquerschnitte und die Sackgassen ergeben einen sehr siedlungsorientierten Charakter. Die noch freien Baufelder sind im Zonenplan (aktuell in Revision) als Siedlungsentwicklungsgebiete vorgesehen. Diese sollen direkt als Tempo-30-Gebiete geplant werden und in die Zone integriert werden. 7.7 Rüti Die Zone Rüti besteht aus drei Strassen: Die Rütistrasse, der Oelebachweg und der Abzweigung der Schlossstrasse zur Gärtnerei. Alle drei Strassen haben einen siedlungsorientierten Charakter. Entlang vom Oelebachweg und von der Rütistrasse befinden sich hauptsächlich Wohnnutzungen. Durch die Tatsache, dass alle drei Strassen als Sackgassen enden, ist der Verkehr ausschliesslich Ziel- und Quellverkehr. 7.8 Waldstrasse Die Waldstrasse ist eine schmal dimensionierte Strasse, welche durch den Wald führt. Die Wegführung durch den Wald ist für den Freizeitverkehr attraktiv und bietet Erholungsmöglichkeiten. Durch die relativ hohen Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs werden jedoch diese Erholung und die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs geschwächt. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 22 von 27 8. Auswirkung der Tempo-30-Zone Es gibt sowohl positive wie auch negative mögliche Auswirkungen. Positive Aspekte: - Mit der Einführung der Tempo-30-Zone wird ein den Quartiersituationen angepasstes Geschwindigkeitsregime geschaffen. - Die Verkehrssicherheit wird durch die tieferen Geschwindigkeiten und die Begleitmassnahmen verbessert. - Durch eine gleichmässigere Fahrweise auf tieferem Geschwindigkeitsniveau kann eine Abnahme der Lärmimmissionen erwartet werden. - Die Verkehrsfunktionen des gesamten Quartierstrassennetzes werden nicht beeinträchtigt. Neutrale Aspekte: - Durch die Geschwindigkeitsreduktion ergibt sich ein minimaler Zeitverlust für den motorisierten Individualverkehr. Aufgrund der relativ kurzen Distanzen, welche bis zum übergeordneten Strassennetzt gefahren werden müssen, ist dieser Zeitverlust jedoch minim. Zudem ist der Zeitverlust auf Quartierstrassen auch meistens gewollt, damit diese nicht als Fluchtverkehrsrouten bei Verkehrsbehinderungen auf dem übergeordneten Strassennetz oder Abkürzung missbraucht werden (Quartierschutz). Negative Aspekte: - Für die Umsetzung der Begleitmassnahmen und Aufhebung bestehender -- im Widerspruch zur Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen stehender -- Markierungen / Regelungen sind finanzielle Aufwendungen notwendig. Insgesamt fällt die Bilanz zur Einführung einer Tempo-30-Zone aber positiv aus. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 23 von 27 9. Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen 9.1 Grundsätze und Stossrichtungen In der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen werden in Abschnitt 2 Grundsätze zu verkehrsrechtlichen Massnahmen und zur Gestaltung des Strassenraums festgelegt. Zur Durchsetzung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus und der Sicherheitsziele werden aufbauend auf die Verordnung folgende Begleitmassnahmen als notwendig erachtet: _ Zur Verdeutlichung des Übergangs vom übergeordneten Strassennetz in die Tempo-30-Zone sind an den Einmündungen Torsituationen zu erstellen. Bei Zufahrten von untergeordneter Bedeutung (z. B. von ausserhalb des Baugebietes) in die Tempo-30-Zone sind Zonensignale ausreichend. _ Bei den Knoten ist die Wahrnehmbarkeit der Knotenbereiche und der Vortrittsregelung (Rechtsvortritt) sicherzustellen. Überdimensionierte sowie schleifende Einmündungen sind nach Möglichkeit in ihrer Linienführung zu verbessern (evtl. baulich). Die daraus resultierenden „Restflächen‘‘ können dem Fussverkehr als nützliche und sichere Bereiche mit verbesserten Sichtbeziehungen dienen. _ Die fehlende Kammerung bei linearen und / oder überdimensionierten Strassenzügen ist durch Anordnung horizontaler Versätze (wechselseitige Parkierung, Grünkörper) zu erreichen. Damit wird eine räumliche Strukturierung / Kammerung des Verkehrs erzielt. Die Problematik der direkt an die Fahrbahn grenzenden privaten Grundstückserschliessungen lässt sich mit neu zu schaffenden Übergangsbereichen entschärfen. _ Die vorhandenen Fussgängerstreifen sind grundsätzlich zu entfernen. Die Aufhebungen sind im konkreten Fall (z.B. bei Schulen, Krippen, Heime, etc.) detailliert zu prüfen und allfällige Ersatz- bzw. Unterstützungsmassnahmen zu evaluieren. Bestehende Leitlinien sind zu entfernen. _ Die geplanten Massnahmen in der Nähe von Schulen und auf den Schulwegen müssen auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst sein (Körpergrösse, Wahrnehmungs- und Beurteilungsvermögen, Aufmerksamkeit). Die Autofahrenden müssen auf die Präsenz von Schulkindern aufmerksam gemacht werden. Eine einheitliche Gestaltung der schulnahen Strassen ermöglicht einen Wiedererkennungseffekt für alle Verkehrsteilnehmenden Die erläuterten Massnahmen dienen als Grundlage für die spätere Ausführung. Die Massnahmen werden kurz beschrieben. Die im Anhang D/E befindlichen Pläne zeigen die vorgeschlagenen Massnahmen. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Anhang D: Massnahmenkonzept Anhang E: Vorprojekt Seite 24 von 27 9.2 Massnahmen in den geplanten Tempo-30-Zonen 9.2.1 Zone Zentrum/Ey/Schachen Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Die schon vorhandenen Tore werden beibehalten. Ausnahme ist das Tore in der Gotthelfstrasse, welches durch die neue Zonenabgrenzung überflüssig wird. Die Fussgängerstreifen werden entfernt (Ausnahme 2 Fussgängerstreifen in unmittelbarer Nähe der Schule auf Gotthelfstrasse). Auf der Ey- und der Kieswerkstrasse werden Längsmassnahmen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Diese dienen gleichzeitig als geschützte Gehfläche für den Fussverkehr. Der Knoten Eystrasse/Styglistrasse wird durch farbliche Markierung und Pollern eingeengt. 9.2.2 Zone Zentrum Nord Die Zoneneingänge werden mit Signalen angezeigt. Je nach Bedeutung und Ausbau der Strasse wird der Standard der Torsituation angepasst. Beim Lindenpark wird aufgrund der breiten Dimensionierung der Strasse einen Horizontalversatz geplant. Die Einmündungssituation mit dem Fussgängerstreifen und der Zufahrt zur Tiefgarage wird mit der neuen Torsituation bereinigt. 9.2.3 Zone Feldegg Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Je nach Ausbau und Bedeutung der Strasse wird der Standard des Tores angepasst. Auf der Feldeggstrasse und dem Drosselweg werden Markierungen zur Verdeutlichung des Rechtsvortritts angebracht. 9.2.4 Zone Linde Eingangstore werden an allen Einfahrten in die Zone platziert. Je nach Ausbau und Bedeutung der Strasse wird der Standard des Tores angepasst. Auf der Lindenstrasse werden die geltenden Rechtsvortritte durch Markierung hervorgehoben. 9.2.5 Zone Weissensteinstrasse An beiden Enden der Weissensteinstrasse werden Eingangstore platziert. Als Verkehrsberuhigungsmassnahme und zur Sicherung des Fussverkehrs wird vor dem Eingangstor zum Fussballfeld einen Horizontalversatz platziert. 9.2.6 Zone Schlossstrasse Die Einfahrten in die Zone werden mit Toren signalisiert. Diese werden den Platzverhältnissen der Wege angepasst. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 25 von 27 9.2.7 Zone Rüti Die Rütistrasse und der Oelebachweg werden mit Eingangstoren versehen. Auf dem Oelebachweg wird der geltende Rechtsvortritt mit einer Markierung verdeutlicht. 9.2.8 Zusatzmassnahmen Waldstrasse (ausserhalb Tempo-30-Zone) Vorgeschlagen wird, auf der Waldstrasse Tempo 40km/h einzusetzen. Zudem soll der Übergang vom Veloweg durch farbige Markierung hervorgehoben werden. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 26 von 27 10. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Für das betrachtete Gebiet sind die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Daher wird die Einführung empfohlen. Die Empfehlung ergibt sich einerseits aus der Beurteilung der heutigen Verkehrssituation. Anderseits stützt sie sich auch auf eine fachliche Grundhaltung ab, wonach ein Tempo-30-Regime in Wohnquartieren grundsätzlich richtig ist und den spezifischen Anforderungen Rechnung trägt. Zudem ist für Wohnquartiere eine möglichst einheitliche Regelung anzustreben, um für die Verkehrsteilnehmenden eine gleichartige Situation zu schaffen und damit eine höhere Akzeptanz ohne aufwändige Begleitmassnahmen zu erreichen. Auch die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 40km/h auf der Waldstrasse wird empfohlen. Dadurch werden die Sicherheit für den Fuss- und den Veloverkehr und die Aufenthaltsqualität auf der Waldstrasse erhöht. Artikel 6 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen (SR 741.213.3) Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wurden die angestrebten Ziele nicht erreicht, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen Die Durchsetzung bedingt nach vorliegender Beurteilung die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen (vgl. Kap. 9). Diese sind als Minimalmassnahmen zu verstehen. Nach einem Jahr ist gemäss Verordnung eine Erfolgskontrolle zwingend. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen weitere Massnahmen getroffen werden. KONTEXTPLAN AG 27. März 2015 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Seite 27 von 27 Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Unfallkarte Konflikte Folgende Konflikte / Problemstellen in der Gemeinde Utzenstrof wurden während des Beurteilungszeitraums des Kantons von 2009 bis 2014 gemeldet und polizeilich erfasst. Allfällige polizeilich nicht registrierte Unfälle sowie BeinaheUnfälle sind nicht bekannt und stehen für die Beurteilung demzufolge nicht zur Verfügung (Dunkelziffer). Legende Hauptstrasse Parkierunfall e Jurastrass Einbiegeunfall asse ssstr S ch l o Abbiegeunfall Fussgängerunfall Schleuder-/Selbstunfall ss e Lindenstrasse ttstrasse Sonnma str a Katolische Kirche Wa ldstrasse ut dsh Lan Hinweise Bahnhof Poststrasse öV-Haltestellen öffentliche Gebäude Kantonsstrassen Bahnhofstr. Gemeindeverwaltung Eystras se Strassenzug nicht als Tempo-30 gedacht Bestehende T-30-Zone Evangelische Kirche Kieswerkstrasse Schule Untere Emme asse rfstr rdo Obe sse tra glis Sty N trasse igens Kopp KONTEXTPLAN AG 14050 / 19.01.2015 / AD Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Analyse Analyse Hauptstrasse Die Quartiere in Utzenstorf weisen einen sehr unterschiedlichen Charakter auf. Im Zentrum befindet sich eine T-30 Zone. Im nördlichen Teil gibt es meistens enge Querschnitte, im Süden dagegen relativ breit dimensionierte Knoten. In einigen, geradlinigen Strassen ist die subjektive Geschwindigkeit relativ hoch. Dazu zählt unter anderem die Waldstrasse, die gerne vom Fussgängern und Fussgängerinnen benutzt wird. Viele Strassen sind nur für den Zubringerdienst gestattet. Dadurch führen die Quartierstrassen relativ wenig Verkehr. Es gibt hauptsächlich lokaler Verkehr. Nach Aussagen von Bewohnende gibt es in einigen Strassen jedoch Schleichverkehr. Verschiedene Veloachsen führen durch die Quartiere. Der durch den Wald führende Veloweg quert über eine ungesicherte Stelle die Waldstrasse. e Jurastrass asse ssstr S ch l o ss e Lindenstrasse ttstrasse Sonnma str a Katolische Kirche Wa ldstrasse ut dsh Lan ! Legende Bahnhof bestehendes Tempo 30 Signal / Stele Poststrasse bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahme (punkutell) STOP Bahnhofstrs. ! Gemeindeverwaltung Stop-Schild Zubringerdienst-Schild trasse igens Kopp Rechtsvortritt-Markierung breit dimensionierte Knoten / Strassen subjektiv hohe Geschwindigkeiten STOP Eystras se STOP Veloachse Evangelische Kirche Kieswerkstrasse ! Schule Untere Emme fehlende Sicht / Aufmersamkeit bestehende Tempo-30-Zone öV-Haltestelle öffentliche Gebäude asse rfstr rdo Obe sse tra glis Sty N KONTEXTPLAN AG 14050 / 19.01.2015 / AD Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Verkehrserhebung vom 16.10. - 05.11.2014 V-Messungen 1a 1b 8a 8b Standort Geschwindigkeitsmessung Messung vom 16.10.- 23.10.14 (richtungsgetrennt) Standort Geschwindigkeitsmessung Messung vom 29.10-05.11.14 (richtungsgetrennt) Abkürzungen Vd V85 Hauptstrasse 1b 1a HG VSig DTV e Jurastrass (Unter Berücksichtigung der Jahresganglinie der 2b ttstrasse Sonnma 2a 3b 6b 3a MFZ * ss e 6a ASTRA-Zählstelle „356 Kräiligen N“) Lindenstrasse asse ssstr S ch l o * 7a Bahnhof 4a Messpunkt 1a Vd: Poststrasse V85: 26km/h 34km/h 76km/h Messpunkt 1b Gemeindee-verwaltung ung un g trasse igens Kopp 11a 8a 11b V85: VSig: DTV: E Ev Evangelische vangelische li h Kirche Eystras se 8b 9a Vd: HG: 10a Bahnhofstr. Bahnhofs f tr. Kieswerkstrasse 23km/h 31km/h 61km/h 50 km/h 84 29km/h 36km/h 60km/h V85: HG: Messpunkt 2b 29km/h 37km/h 55km/h 50 km/h Vd: V85: HG: VSig: DTV: 178 MFZ 16.10-23.10.14: 611 MFZ Schule Untere U ntere Emme Messpunkt 2a Vd: MFZ * Messpunkt 2a 9b 34km/h 37km/h 47km/h V85: HG: Messpunkt 2b 35km/h 38km/h 48km/h 50 km/h Vd: V85: HG: VSig: Messpunkt 3a Vd: V85: HG: 28km/h 34km/h 47km/h Messpunkt 3b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 16.10-23.10.14: 1'293 MFZ Vd: Zwei Messungen in der Hasenmattstrasse Woche 1: Messstandort bei der Einengung, vor dem Haus Nr.12 Woche 2: Messstandort nach der Kurve, vor dem Haus Nr. 9 27km/h 33km/h 44km/h 50 km/h 88 Messpunkt 4a Vd: V85: HG: 32km/h 36km/h 57km/h Messpunkt 4b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 32km/h 35km/h 46km/h 50 km/h MFZ 101 MFZ 16.10-23.10.14: 640 MFZ 16.10-23.10.14: 734 MFZ Messpunkt 8a Vd: V85: HG: 34 km/h 41 km/h 61km/h Messpunkt 8b Vd: V85: HG: VSig: DTV: DTV: asse rfstr rdo Obe sse tra glis Sty N Motorfahrzeuge 4b HG: Walds trasse 7b 5b Katolische Kirche 5a s tra 10b ut dsh Lan Mittel aus allen Geschwindigkeiten Geschwindigkeit, welche von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wird Höchstgeschwindigkeit Signalisierte Höchstgeschwindigkeit Durchschnittlicher täglicher Verkehr im Erhebungszeitraum 35 km/h 43 km/h 60 km/h 50 km/h MFZ 746 MFZ 29.10-05.11.14: 1'139 MFZ 29.10-05.11.14: 5'349 MFZ 159 Messpunkt 5a Vd: V85: HG: 30km/h 37km/h 59km/h Messpunkt 5b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 30km/h 36km/h 49km/h 50 km/h 499 MFZ Messpunkt 6a Vd: V85: HG: 27km/h 33km/h 39km/h Messpunkt 6b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 26km/h 31km/h 37km/h 50 km/h 13 MFZ Messpunkt 7a Vd: V85: HG: 47km/h 56km/h 89km/h Messpunkt 7b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 46km/h 54km/h 87km/h 50 km/h 564 MFZ 16.10-23.10.14: 3'630 MFZ 16.10-23.10.14: 98 MFZ 16.10-23.10.14: 4'101 MFZ Messpunkt 9a Messpunkt 10a Messpunkt 11a Vd: V85: HG: 39 km/h 48 km/h 72 km/h Messpunkt 9b Vd: V85: HG: VSig: DTV: 35 km/h 47 km/h 69 km/h 50 km/h 753 MFZ 29.10-05.11.14: 5'398 MFZ KONTEXTPLAN AG 14050 / 19.01.2015 / AD Vd: V85: HG: 29 km/h 34 km/h 59 km/h Messpunkt 10b Vd: V85: HG: VSig: 28 km/h 32 km/h 50 km/h 30 km/h Vd: V85: HG: 37 km/h 44 km/h 67 km/h Messpunkt 11b Vd: V85: HG: VSig: 39 km/h 47 km/h 70 km/h 50 km/h DTV: DTV: 29.10-05.11.14: 13'764 MFZ 29.10-05.11.14: 1'339 MFZ 1'892 MFZ 187 MFZ b Utzenstorf, Verkehrsberuhigung in Quartierzellen Massnahmenkonzept Massnahmenkonzept Hauptstrasse Das Tempo-30 Regime wird in Utzenstorf auf die Quartierzellen erweitert. Dadurch, dass die Hauptachsen weiterhin Tempo 50 bleiben entstehen verschiedene Tempo-30-Zellen / Zonen. Alle Zufahrten in den Zonen werden mit T-30 Toren versehen, welche je nach Strassenbedarf ausgewählt werden. (Die Zonen müssen geschlossen sein, d.h. auch die Landwirtschaftliche Wege werden mit Toren versehen) Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden auf den breiten Strassenzügen vorgeschlagen. Auf breit dimensionierten Knoten wird mit farblichen Flächenmarkierungen und zusätzlichen Pollern für moderate Fahrgeschwindigkeiten gesorgt. Allgemein konzentrieren sich die Massnahmen auf Schulwege und grössere Achsen oder Knoten in den Quartieren, wie z.B. der Knote Eystrasse/Styglistrasse. Bestehende Massanahmen werden überprüft und wo nötig ergänzt. Bei wichtigen Knoten werden Rechtsvortritt-Markierungen eingeführt. e Jurastrass asse ssstr S ch l o ss e Lindenstrasse ttstrasse Sonnma str a Katolische Kirche Legende W aldstrasse ut dsh Lan Tortyp I: neue Stele mit Abweislinie und Balken Bahnhof Tortyp II: neues Signal mit Abweislinie und Balken Poststrasse Tortyp III: neues Signal (evtl. Balken) bestehendes Signal / Stele Bahnhofstr. Gemeindeverwaltung bestehendes Signal / Stele aufheben neue Verkehrsberuhigungsmassnahme (punktuell) bestehende Verkehrsberuhigungsmassnahme (punkutell) neue Verkehrsberuhigungsmassnahme (Strecke) Evangelische Kirche Kieswerkstrasse Eystras se trasse igens Kopp neue Rechtsvortritt-Markierung Schule Untere Emme vorhandene Rechtsvortritt-Markierung Knotengestaltung geplante Tempo-30-Zone bestehende Tempo-30-Zone ÖV-Haltestelle öffentliche Gebäude Längsmassnahme Fussverkehr zu prüfen asse rfstr rdo Obe sse tra glis Sty N KONTEXTPLAN AG 14050 / 18.02.2015 / AD
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