Öffentliche Verwaltung - Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden

Öffentliche Verwaltung
1801 Fachperson Steuern
1802 Fachperson Bau- und Planungswesen
1803 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
1804 Fachperson Rechnungswesen öffentliche Verwaltung
1806 Fachperson Einwohnerdienste
1808 Vertiefung / Refresher Fachperson im ges. Sozialbereich
Recognised for excellence
4 star - 2014
Die allgemeinen Bedingungen für Lehrgänge
Durchführung
Alle Veranstaltungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die minimale und
maximale Zahl wird von der Leitung Weiterbildung bestimmt. Muss eine Veranstaltung abgesagt
oder verschoben werden, sind Ersatzforderungen ausgeschlossen.
Form der Mitteilungen
Anmeldungen zu Lehrgängen, Abmeldungen und Austritte bedürfen der Schriftform. Mündliche
Absprachen haben keine rechtliche Wirksamkeit.
Anmeldung
Die Anmeldung für Lehrgänge erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird
mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.– in Rechnung gestellt (HFW:
Fr. 400.–). Anmeldeschluss ist bei Lehrgängen üblicherweise vier Wochen vor Beginn, falls in der
Broschüre keine andere Regelung festgehalten wurde. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige
Nachmeldung möglich. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, spätestens aber zwei Wochen
vor Beginn eines Lehrgangs wird die Durchführung bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie die
Rechnung. Diese ist bis Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
Abmeldung/Kündigung
Bei einer Abmeldung bis 7 Tage nach Rechnungsdatum verfällt die einbezahlte Einschreibegebühr,
bzw. muss sie einbezahlt werden, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.
Weitere Kosten fallen nicht an. Für spätere Abmeldungen, die aber noch vor Veranstaltungsbeginn
eintreffen (Datum des Poststempels), verrechnet das BZWW 25% der Veranstaltungskosten. Für
Abmeldungen nach Veranstaltungsbeginn verrechnet das BZWW das gesamte Schulgeld. Während dem Lehrgang ist ein Austritt aus dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit/Unfall, Wohnortwechsel, Berufswechsel) und nur per Ende eines Semesters möglich. Die
Kündigung hat spätestens vier Wochen vor dem Semesterende schriftlich eingeschrieben mit
Angabe der Gründe und Beilage von Nachweisdokumenten zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung,
gelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das nächste Semester als angemeldet. Eine teilweise Rückerstattung des Schulgeldes oder eine Gutschrift kann nur ausnahmsweise bewilligt
werden, falls die angegebenen Gründe von der Schulleitung akzeptiert werden. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten gestellt werden.
Programmänderungen, Streichung von Angeboten
Programmänderungen oder Streichung von Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Schulgeld inklusive Einschreibegebühr wird voll zurückerstattet, falls eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird
oder eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren
Ansprüche. Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder.
Gültigkeit und Gerichtsstand
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklären sich die Teilnehmenden mit den allgemeinen
Bedingungen und den Gebühren einverstanden. Als Gerichtsstand gilt Weinfelden.
// Version 01.06.2013//
Inhaltsverzeichnis
Fachperson Steuern........................................................................... 2 Fachperson Bau- und Planungswesen .............................................. 6 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich ...................................... 11 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen ......... 16 Fachperson Einwohnerdienste ........................................................ 21 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich . 27 1
Fachperson Steuern
Fachperson Steuern
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1801
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Dr. iur. Walter Engeler, dipl. Ing.,
dipl. Handelslehrer
071 983 14 17
[email protected]
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Kursgeld: Fr. 4‘390.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 380.00 und der internen Prüfung
Einschreibegebühr Fr. 100.00
Kursbeginn
Jeweils Anfangs September
Kursdauer
1 Semester, ca. 148 Lektionen
Kurszeiten
Der Unterricht findet in der Regel mittwochs
von 08:15 – 15.45 Uhr statt.
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
Siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien
Plätzen akzeptiert)
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung
BZWW bestellt werden.
2
Fachperson Steuern
Ausgangslage
Der Lehrgang «Fachperson Steuern mit Vertiefung Gemeindesteueramt
oder Steuerberatung» richtet sich an Personen, welche im Umfeld des
Steuerwesens tätig sind (Gemeinden, Kanton, Treuhand, Finanzberatung,
KMU etc.). Erste Erfahrungen im Bereich Steuern sind von Vorteil, nicht aber
Voraussetzung für den Kursbesuch.
Ausbildungsziele
Der Lehrgang vermittelt Personen mit einer Tätigkeit in der privatwirtschaftlichen Steuerberatung sowie der Gemeindeverwaltung breite grundlegende
Fachkenntnisse zum Steuerrecht des Bundes und der Kantone. In Ergänzung zu den gemeinsam unterrichteten steuerrechtlichen Grundlagen wird
mittels zwei im Kurs integrierten Vertiefungssträngen einerseits den Anforderungen der Steuerberatung und andererseits der praktischen Tätigkeit auf
dem Gemeindesteueramt speziell Rechnung getragen.
Unterrichtsformen
Wir legen grosses Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehrund Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung
von Lerngruppen wird sehr empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren.
Lehrkräfte
Verantwortlicher Lehrgangsleiter ist Dr. iur. Walter Engeler, dipl. Ing., dipl.
Handelslehrer. Das Referententeam setzt sich aus Praktikern der Verwaltung, der Gerichte, aus Advokatur und Beratung zusammen.
Lehrgangsaufbau
Die Ausbildung umfasst ca. 148 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfung. Der Lehrgang dauert 20 Wochen und wird in der Regel von Anfang September bis
anfangs März durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und dem Be3
Fachperson Steuern
stehen der Prüfung gemäss Prüfungsreglement erhalten die Kandidatinnen
und Kandidaten ein Zertifikat als «Fachperson Steuern BZWW».
Dieser Lehrgang wird aktuell neu konzipiert. Die detaillierte Informationsbroschüre ist ab Herbst 2015 verfügbar.
Nächster Start des Lehrgangs ist geplant auf September 2016.
Anforderungen

Erste praktische Erfahrungen im Steuerwesen sind von Vorteil, nicht
aber Voraussetzung (Gemeinden, Kanton, Treuhand, Finanzberatung,
KMU etc.).

Wille Neues zu lernen und 1 Semester in Ihre Weiterbildung zu
investieren.
Inhalte
A Grundwissen für öffentliche Verwaltung und Steuerberatung:

Steuerpflicht natürlicher und juristischer Personen

Steuerbares Einkommen aus unselbständiger und selbständiger
Erwerbstätigkeit

Einkommen aus Vorsorge und Sozialversicherungen

Einkommen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen/;
Verrechnungssteuer

Einkommen aus Vorsorge/Versicherung

Zeitliche Bemessung/Steuerausscheidung

Quellensteuer/Steuerbezug

Kapitalgesellschaften I

Verfahrensrecht, Nach- und Strafsteuer

Einführung internationales Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Sozialkompetenz

Repetition, Prüfungssimulation
B1 Vertiefung Fachperson Gemeindesteueramt:

Praktischer Teil Quellensteuer

Praktischer Teil Steuerbezug

Meldewesen

Abschluss
4
Fachperson Steuern
B2 Vertiefung Fachperson Steuerberatung:

Kapitalgesellschaften II/Umstrukturierung

Mehrwertsteuer I, II, Repetition

Grundstückgewinnsteuer
Prüfung
Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten.
Abschluss
Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Steuern BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Finanzen und Soziales».
Allgemeines
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG und der Weiterbildung Thurgau durchgeführt.
5
Fachperson Bau- und Planungswesen
Fachperson Bau- und Planungswesen
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1802
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Lic. iur. Bernhard Kohler
[email protected]
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Kursgeld: Fr. 1‘590.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 200.00 und der internen Prüfung
Einschreibegebühr Fr. 100.00
Kursbeginn
Jeweils im Februar
Kursdauer
1 Semester, ca. 60 Lektionen
Kurszeiten
Der Unterricht findet in der Regel mittwochs
von 17.00 – 20.30 Uhr statt.
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien
Plätzen akzeptiert)
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung
BZWW bestellt werden.
6
Fachperson Bau- und Planungswesen
Ausgangslage
Der Lehrgang «Bau- und Planungswesen» richtet sich an Personen, die im
Umfeld des Bau- und Planungswesens tätig sind und sich insbesondere mit
Nutzungsplanungen, Richtplanungen und Baubewilligungsverfahren auseinandersetzen müssen (primär an Personen in Gemeinden, sekundär in privaten Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros).
Ausbildungsziele
Fachpersonen Bau- und Planungswesen wissen um die Wechselwirkungen
gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und baurechtlicher Sachverhalte. Um sich
im Alltag korrekt zu verhalten und sich selbst zu schützen, verfügen sie über
ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium.
Unterrichtsformen
Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und
Lernformen (z.B. Plenumsdiskussionen, Einzelfallstudien, Tests) werden
durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr
empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert.
Lehrkräfte
Das Referententeam setzt sich aus Raumplanungsfachleuten und Baujuristen aus der kantonalen Verwaltung, kommunalen Bauverwaltern, Vertretern
von Gemeinden und Politikern zusammen.
Lehrgangsaufbau
Der Lehrgang beinhaltet ca. 60 Lektionen Unterricht, verteilt über ein Semester und die Diplomprüfungen, jeweils Mitte Februar bis anfangs Juli.
7
Fachperson Bau- und Planungswesen
Profit vom Konzept

Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs «Bau- und Planungswesen» kennen die Zusammenhänge und die Bedeutung einer geordneten Besiedlung des Landes, einer intakten Landschaft, einer guten
Ausgestaltung der Siedlung sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen raumplanerischer Massnahmen.

Sie kennen die wichtigsten Wechselbeziehungen zwischen Raumplanung und Politik.

Sie wenden die geeigneten Planungsinstrumente an und kennen deren
Rechtswirkung.

Sie behandeln Planungs- und Baufragen speditiv, sachkompetent und
rechtlich korrekt.

Sie prüfen Baugesuche bezüglich der Übereinstimmung mit Plänen und
Reglementen, formulieren Baubewilligungsentscheide und nehmen die
gesetzlichen Kontrollen am Bau vor.
Anforderungen

Erste praktische Erfahrungen im Bau- und Planungswesen, vorzugsweise in einer Gemeinde.

Wille, ein Semester in die eigene Weiterbildung zu investieren und dafür
zu lernen.
Inhalte

Allgemeine Bedeutung, Funktion und Grenzen der Raumplanung

Raumplanung als politisches Instrument, Spannungsfeld Bund-KantonGemeinde

Leitbilder, Konzepte, Richtpläne, Nutzungspläne, Sachpläne

Erarbeitung, Inhalt, Funktion und Erlass von Zonenplan und Baureglement

Erarbeitung, Inhalt, Funktion und Erlass von Gestaltungs- und Baulinienplänen, Erschliessungsplanung, Landumlegung

Mitwirkung in der Raumplanung, Öffentlichkeitsarbeit

Rechtsmittel, Legitimation bei Nutzungsplänen

Baugesuch, Bewilligungspflicht

Baubewilligungsverfahren

Bauvorschriften, Baubegriffe und Messweisen, Mehrwertabgabe
8
Fachperson Bau- und Planungswesen




Baugesuchsprüfung, Baugesuchsentscheide, Akteneinsicht, Verfahrenskoordination, Rechtsmittel
Baukontrollen, Verantwortlichkeiten
Gewässerschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Altlasten,
Abfallwirtschaft, Baustellenentsorgung, Naturgefahren, UVP/öB
GIS und kommunale Geodaten (AV, ÖREB-Kataster, Leitungskataster)
Fächer- und Lektionenaufteilung
Fach
Lektionen
Kurseinführung
1
Allg. Einführung in die Raumordnung,
3
Raumplanung
Ortsplanung Teil 1: Schutzplan, Natur- und
12
Heimatschutz, Inventare, NHG TG, Bauten
im Nichtbaugebiet, Kantonaler Richtplan,
Gemeinderichtplan, Planungsbericht, Rahmennutzungsplan, Zonenplan, Baureglement, Kapazitätsberechnung, Bauland
Ortsplanung Teil 2: Sondernutzungsplanung,
12
Gestaltungspläne, Baulinienpläne, Spezialfälle, Erschliessung, Baureife, Landumlegung und Grenzbereinigung, Öffentlichkeitsarbeit, Fallbeispiele
PBG/PBV TG: Übergangsrecht, Bauvor4
schriften: IVHB, Ergänzende Vorschriften,
Begriffe und Messweisen, Fallbeispiele
Bauen und Umwelt / Grosse Bauten: Allg.,
4
Gewässerschutz: Siedlungsentwässerung,
Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft,
Luftreinhaltung, nichtionisierende Strahlung,
Lärmschutz
Bauen und Umwelt / Umgebung Schutzob8
jekte: Belastete Standorte/Altlasten, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Baustellenentsorgung / Baustelleninspektorat, Wasserbau:
Gewässerabstand, Raumbedarf, Naturge-
Lernstunden
0
2
6
6
2
2
4
9
Fachperson Bau- und Planungswesen
fahren: Schutz von Oberflächengewässern
und Grundwasser, Konzessionsverfahren
für Wasserentnahmen
Baubewilligungs- und Kontrollverfahren,
Allg. Verfahrensfragen, Bewilligungspflicht, typen, Baugesuchsprüfung, Akteneinsicht,
Baugesuchsentscheide, Baukontrolle, Verfahrenskoordination, Verantwortlichkeiten,
Rechtsmittel
ÖREB-Kataster, GIS und kommunale Geodaten; UVP/öB
Repetitorium
Prüfung
Total
8
4
4
2
4
(+4)
Individuell
Individuell
60 (+4)
28+
Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium
ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten
Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten.
Prüfungen
Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten.
Abschluss
Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Bau- und Planungswesen BZWW» mit der Unterschrift des Chefs
«Departement Bau und Umwelt».
Allgemeines
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG und der Weiterbildung Thurgau durchgeführt.
10
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1803
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Markus Riz
RGB Rechts- und Gemeindeberatung
9200 Gossau
071 383 45 90
[email protected]
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Kursgeld: Fr. 3‘350.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 125.00 und der internen Prüfung
Einschreibegebühr Fr. 100.00
Kursbeginn
Jeweils im April
Kursdauer
1 Semester, ca. 144 Lektionen
Kurszeiten
In der Regel freitags, 08.30 – 16.45 Uhr. Vereinzelt sind auch Mittwochtermine möglich (3-4
Termine, 08.30 – 16.45 Uhr).
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien
Plätzen akzeptiert)
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung
BZWW bestellt werden.
11
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Ausgangslage
Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen von
Sozialen Diensten mit gesetzlichem Auftrag (Sozialämter, KES-Behörden,
Berufsbeistandschaften, Beratungsstellen) tätig sind.
Die Ausbildung umfasst ca. 144 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfungen. Der
Lehrgang dauert 20 Wochen und wird in der Regel von April bis September
durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen
gemäss Reglement erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Zertifikat
als «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW».
Ausbildungsziele
Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich kennen die Zusammenhänge
gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sachverhalte. Sie verfügen über
ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium in den Bereichen der
Sozialhilfe, Alimentenwesen, Sozialversicherung und KES-Recht.
Unterrichtsformen
Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und
Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von
Lerngruppen wird sehr empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren.
Lehrkräfte
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz
für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt. Verantwortliche: Markus Riz, Lehrgangsleiter, Rechtsagent, RGB
Rechts- und Gemeindeberatung, Gossau; Astrid Strohmeier, Leiterin Sozialdienst Münsterlingen; Florentina Wohnlich, Leiterin Fürsorgeamt Kanton
Thurgau; Edwin Bigger, Rechtsagent, RGB Rechts- und Gemeindeberatung;
Michael Schwinn, Leiter Soziale Dienste Rheineck-Thal.
12
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Lehrgangsaufbau
Der Lehrgang beinhaltet ca. 144 Lektionen Unterricht, verteilt über ein Semester, Mitte April bis Ende September.
Profit vom Konzept

Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich können soziale Problemstellungen identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen
und Kunden die zentralen rechtlichen und sozialen Aspekte. Gestützt auf
Gesetz und Verordnungen zeigen sie für ihre Problemstellungen einen
Handlungsvorschlag auf.

Bei komplexeren Problemen erkennen Fachpersonen im gesetzlichen
Sozialbereich die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie
Beratung und Hilfe holen können.

In Standardsituationen berücksichtigen sie geeignete Methoden zur
Gewinnung der relevanten Informationen. Die Ergebnisse setzen sie situationsgerecht und zielgerichtet um. Sie erkennen Zusammenhänge
und sind in der Lage, in bestimmten Situationen Beurteilungen vorzunehmen. Sie sind fähig, anhand der Umstände die soziale Lage eines
Gesuchstellers zu analysieren und Lösungsvorschläge zu machen.
Anforderungen

Interesse an sozial-rechtlichen Fragen zur Sozialhilfe, zum Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht, zum Sozialversicherungsrecht, zur Alimentenbevorschussung, zum Ausländerrecht und zu psychosozialen Fragen.

Wille Neues zu lernen und 1 Semester in Ihre Weiterbildung zu investieren.

Von Vorteil sind praktische Erfahrungen sowie eine Tätigkeit im Sozialbereich.
Inhalte

Grundsätze der öffentlichen Sozialhilfe

Zuständigkeiten und Kostenersatzpflicht (ZUG)

Gesetzliche Grundlagen im Kanton Thurgau

Mitfinanzierung des Kantons an stationäre Aufenthalte

Sozialversicherungen

SKOS-Richtlinien
13
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich











Asylwesen und Ausländerrecht/Sozialhilfe
Alimentenbevorschussung und -inkasso
Budgetberatung
Verwandtenunterstützung und Rückerstattung
Erwachsenenschutz und Kindesschutz
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Ablauf der Verfahren
Beratungsgespräche
Konfliktmanagement
Gestaltung der beruflichen Rolle
Fallbearbeitung
Fächer- und Lektionenaufteilung
Fach
Öffentliche Sozialhilfe
Öffentliche Sozialhilfe (Vertiefung)
Asylwesen und Ausländerrecht
Alimenteninkasso
Gestalten der beruflichen Rolle
Sozialversicherungen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Integrationstag
Kurseinführung
Diplomprüfungen
Total
Lektionen
12
24
8
8
16
32
24
8
4
8
Lernstunden
4
9
2
2
2
8
6
4
0
Verschieden
144
37+
Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium
ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten
Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten.
Prüfungen
Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten.
14
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Abschluss
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten das Zertifikat «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW» mit der Unterschrift des
Chefs «Departement Finanzen und Soziales».
Allgemeines
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz
für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt.
15
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1804
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Erwin Wagner
Finanzverwaltung
8570 Weinfelden
[email protected]
071 626 83 46
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Kursgeld: Fr. 1‘850.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel
und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 105.00 und der internen Prüfung
Einschreibegebühr Fr. 100.00
Kursbeginn
Jeweils im August
Kursdauer
10-12 Wochen, ca. 60 Lektionen
Kurszeiten
Der Unterricht findet in der Regel montags von
13.15 – 18.15 Uhr statt.
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert)
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch herunter geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung
BZWW bestellt werden.
16
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Ausgangslage
Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen im öffentlichen Rechnungswesen tätig sind (Ämter kantonaler Verwaltung, politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden sowie öffentlich rechtliche Körperschaften).
Ausbildungsziele
Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen wissen um
die Wechselwirkungen gesellschaftlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Sachverhalte. Um sich im Alltag korrekt zu
verhalten und sich selbst zu schützen, verfügen sie über ein geeignetes
Strukturwissen und Instrumentarium.
Unterrichtsformen
Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und
Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von
Lerngruppen wird sehr empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren.
Lehrkräfte
Das Referententeam setzt sich aus Finanzfachleuten aus der kantonalen und
kommunalen Verwaltungen zusammen.
Lehrgangsaufbau
Die Ausbildung umfasst ca. 60 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfungen. Der
Lehrgang dauert 10 bis 12 Wochen und wird in der Regel von August bis
Dezember in Weinfelden durchgeführt.
17
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Profit vom Konzept

Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen können
im betrieblichen wie persönlichen Alltag finanzielle Problemstellungen
identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen und Kunden die zentralen finanziellen Aspekte. Vor allem mit Hilfe von Gesetz
und Verordnungen zeigen sie für solche Problemstellungen einen Handlungsvorschlag auf.

Bei komplexeren finanziellen Problemen erkennen Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie Beratung und Hilfe holen können.

In vorgegebenen finanziellen Standardsituationen sind sie in der Lage,
mit der richtigen Methode verschiedene Varianten zu erarbeiten und
Lösungsvorschläge zu präsentieren. Sie erkennen Zusammenhänge und
können in vorgegebenen Situationen angemessen handeln.
Anforderungen

Kenntnisse im Rechnungswesen (nicht zwingend in öffentlicher
Verwaltung).

Wille, Neues zu lernen und ein Semester in Ihre Weiterbildung zu
investieren.

Eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil.
Inhalte

Aufbau und Grundsätze des Rechnungsmodells der öffentlichen
Haushalte

Bestandesrechnung / Bilanz

Laufende Rechnung / Erfolgsrechnung

Investitionsrechnung

Musterkontenpläne Politische Gemeinde, Schulgemeinde, Bürgergemeinde, Korporationen

Abschreibungen und Spezialfinanzierungen

Jahresabschluss

Darstellen der Jahresrechnung

Berechnung und Interpretation von Finanzkennzahlen

Rechnungsrevision

Controlling in der öffentlichen Verwaltung

Finanzplanung
18
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen




Auswirkungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung auf das
öffentliche Rechnungswesen (Kostenrechnung etc.)
Spezialgebiete (Mehrwertsteuer etc.)
Umsetzung harmonisiertes Rechnungsmodell (HRM2)
Lohnadministration
Modul- und Lektionenaufteilung
Modul
Lektionen
Einführung in das öffentliche Rechnungswe6
sen, Rechtsgrundlagen, Grundsätze des Rechnungsmodells
Budget und Finanzplanung; Abschreibungen,
6
Buchungsbeispiele aus der Praxis; Aufbau einer
Buchhaltung nach Kontenplan
Lohnabrechnung, Sozialversicherungen
6
Kostenrechnung in öffentlichen Verwaltungen,
6
Mittelflussrechnung in der öffentlichen Verwaltung
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, Leis6
tungsauftrag und Globalbudget, Controlling
Finanzierung Schulgemeinden
6
Mehrwertsteuer, Rechnungsprüfung, IKS Fi6
nanzausgleich Gemeinden/Kanton
Jahresabschluss, Steuerabschluss, Finanzkenn6
zahlen, Landkreditkonto
Einführung HRM 2 im Thurgau; Umsetzung
6
HRM 2
Repetition, Prüfungsvorbereitung
6
Prüfung
6
Total
60 (+6)
Lernstunden
6
6
6
6
6
6
6
6
6
verschieden
54+
Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium
ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten
Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten.
Hinweis: Für die Angabe der Lernstunden müssen zuerst Erfahrungswerte
gesammelt werden. Momentan entsprechen Sie der Lektionenzahl.
19
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Prüfungen
Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten.
Abschluss
Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Rechnungswesen öffentliche Verwaltung BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Finanzen und Soziales».
Allgemeines
Der Lehrgang wird auch in Zusammenarbeit mit dem Verband der Thurgauer
Gemeinden (VTG) und der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau geführt.
20
Fachperson Einwohnerdienste
Fachperson Einwohnerdienste
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1806
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Sandra Aloe
Einwohnerdienste
[email protected]
071 969 34 83
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Fr. 3‘150.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und
Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 200.00 und der internen Prüfungen
Kursbeginn
Einschreibegebühr Fr. 100.00
Jeweils im Oktober
Kursdauer
1 Semester, 25 Nachmittage / Abende (inkl.
Prüfungstage), insgesamt ca. 128 Lektionen
Kurszeiten
Der Unterricht findet in der Regel abwechselnd
Mittwochnachmittag von 13.00 – 18.35 Uhr und
Mittwochabend von 17.00 – 20.25 Uhr statt.
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn. Später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien
Plätzen akzeptiert
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch herunter
geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden.
21
Fachperson Einwohnerdienste
Ausgangslage
Der Lehrgang «Fachperson Einwohnerdienste» richtet sich an Personen,
welche ihre Tätigkeit bei den Einwohnerdiensten einer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung ausüben, neu antreten oder nach einer längeren Pause
wieder in diesen Aufgabenbereich einsteigen.
Ausbildungsziele
Der Lehrgang vertieft und vernetzt das bestehende Wissen und erhöht die
Sicherheit und Kompetenz bei der Ausübung der täglichen Arbeit. Der Unterricht vermittelt die fachlichen und rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand praxisnaher Beispiele auf, wie das Gelernte im Alltag umgesetzt wird.
Gleichzeitig fördert der Lehrgang die Kommunikation zwischen den Verwaltungsabteilungen untereinander und den Kantonalen Ämtern und führt zu
einer Vereinheitlichung der Arbeitsweise.
Unterrichtsformen
Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und
Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von
Lerngruppen wird sehr empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren.
Lehrkräfte
Das Referententeam setzt sich aus Fachleuten der kantonalen, kommunalen
Verwaltung (praxisbezogene Schulung), Juristen (Recht) und Spezialisten
aus der Privatwirtschaft (Coaching und Training) zusammen.
22
Fachperson Einwohnerdienste
Lehrgangsaufbau
Die Ausbildung umfasst ca. 128 Lektionen inkl. Exkursionen und Zertifikatsprüfungen. Der Lehrgang dauert 6 Monate und wird in der Regel von Oktober bis Mitte Mai (inkl. Prüfungen) in Weinfelden durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen gemäss
Prüfungsreglement erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Diplom
als «Fachperson Einwohnerdienste BZWW».
Profit vom Konzept
Fachpersonen Einwohnerdienste sind kompetent im Verstehen und im
Umgang verschiedener Gesetzesgrundlagen. Sie kennen die
Zusammenhänge abteilungsübergreifender Fachgebiete, Aufgaben und
Zuständigkeiten kantonaler und kommunaler Amtsstellen sowie deren
AnsprechpartnerInnen. Sie sind für heutige und künftige Aufgaben gut
vorbereitet und in der Lage, diese unter Wahrung der öffentlich rechtlichen
Vorschriften, fachlich einwandfrei und nach modernen Grundsätzen zu
führen.
Anforderungen
Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil.
Inhalte

Registerführung Schweizer und Ausländer

Melderechtliche Grundlagen Bund, Kanton, Gemeinde

Wohnsitzbegriffe

Durchsetzung Meldeverhältnisse, amtliche Verfügungen

Handlungsspielraum, Empfehlungen VSED und VTG

Datenschutz, Auskunftserteilung

Erwachsenen- und Kindesschutzmassnahmen

Dokumente, Bescheinigungen und Identitätskarte

Stimm- und Wahlrecht

Initiativen und Referenden

Registerharmonisierung

Fallbeispiele
23
Fachperson Einwohnerdienste

Einreise und Aufenthalt ausl. Staatsangehörige

Gesetzliche Grundlagen

Verfahrensabläufe

Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA

Bewilligungsarten, Meldeverfahren

Familiennachzug

Aufenthalt mit und ohne Erwerbstätigkeit, Verlängerung

Besuchsaufenthalt

Namensführung ausl. Staatsangehöriger

Aufgabenteilung Migrationsamt / Einwohnerdienste

Verzeigungen und aufenthaltsbeendigende Massnahmen

Integration ausländische Staatsangehörige

Asylwesen

Fallbeispiele

Exkursion

Zivilstandswesen

Gesetzliche Grundlagen

Personenstandsregister Infostar

Dokumente und Bescheinigungen

Namensführung Schweizer

Beurkundung von Ereignissen

Fallbeispiele

Bürgerrecht

Gesetzliche Grundlagen

Begriffsdefinitionen

Die Stufen der Einbürgerung

Sozialversicherungen

Gesetzliche Grundlagen

Beitragspflicht

Leistungsbezug

Exkursion
24
Fachperson Einwohnerdienste

Krankenkassenkontrollstelle

Gesetzliche Grundlagen

Durchführung Zwangsversicherung

Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht

Leistungssperren

Bewirtschaftung des Datenpools Kanton Thurgau

Case Management der Gemeinde

IPV

Fallbeispiele

Hundewesen

Gesetzliche Grundlagen

Aufgaben der Gemeinde

Meldungen von Vorfällen

Hunderegister / Hundesteuer

Bewilligungspflichtige Hunde

Arbeitsamt

Gesetzliche Grundlagen

Anmeldung Wohnsitzgemeinde

Exkursion

Bestattungsamt

Gesetzliche Grundlagen

Ablauf/Bearbeitung einer Todesfallmeldung

Umgang mit den Angehörigen

Zusammenarbeit mit Kirchgemeinden, Krematorien und Zivilstandsamt

Sozial- und Dienstleistungskompetenz

Bedienung am Telefon und am Schalter

Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten
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Fachperson Einwohnerdienste
Fächer- und Lektionenaufteilung
Fach
Registerführung Schweizer und Ausländer
Einreise und Aufenthalt ausl. Staatsangehörige
Zivilstandswesen
Bürgerrecht
Sozialversicherungen
Krankenkassenkontrollstelle
Hundewesen
Arbeitsamt
Bestattungsamt
Sozial- und Dienstleistungskompetenz
Exkursionen
Zertifikatsprüfungen
Total
Lektionen
33
23
6
4
12
12
6
4
6
6
6
10
Lernstunden
40
28
6
4
10
10
6
2
6
4
0
verschieden
128
116
Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium
ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten
Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten.
Prüfungen
Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten.
Abschluss
Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Einwohnerdienste BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement für Justiz und Sicherheit».
Allgemeines
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG geführt.
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Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen
Sozialbereich
Alle Daten auf einen Blick
Kursnummer
1808
Auskunft und Beratung
Lehrgangsleitung:
Markus Riz
RGB Rechts- und Gemeindeberatung
9200 Gossau
071 383 45 90
[email protected]
Sekretariat BZWW
058 345 75 75
Gesamtleitung
Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung
Kursgeld
Kursgeld: Fr. 965.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel
und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca.
Fr. 50.00 und einem Attest
Einschreibegebühr Fr. 50.00
Kursbeginn
Jeweils im Februar. Das Seminar wird im 2Jahres Rhythmus durchgeführt.
Kursdauer
6 Nachmittage, ca. 36 Lektionen
Kurszeiten
Der Unterricht findet in der Regel freitags von
13.15 – 18.50 Uhr statt.
Unterrichtsfrei
an Feiertagen und gemäss Ferienkalender
> wbbzww.ch > Termine
Teilnehmer
mindestens 10, maximal 22
Infoabend
siehe Website wbbzww.ch >> Termine
Anmeldeschluss
4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende
Anmeldungen werden bei genügend freien
Plätzen akzeptiert)
Anmeldung
Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann
auch auf der Website wbbzww.ch herunter
geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden.
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Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Ausgangslage
Das Seminar «Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich» richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen in sozialen
Diensten mit gesetzlichem Auftrag (Sozialämter, KES-Behörden und KESSekretariate, Berufsbeistandschaften und Beratungsstellen) tätig sind und
den Lehrgang «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich» besucht haben
oder über mehrjährige Praxiserfahrung verfügen.
Ausbildungsziele
In diesem Fortsetzungs- und Vertiefungsseminar soll pro Stoffgebiet eine
Auffrischung erfolgen. Es werden neue Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheide behandelt. Anschliessend erfolgt ein Erfahrungsaustausch anhand
konkreter Praxisfälle. Im Bereich berufliche Rolle im Alltag werden psychologische Vorgehensweisen für die Praxis behandelt und eine Reflexion zur
beruflichen Stellung durchgeführt. Die Teilnehmenden können vor Beginn
des Seminars eigene Fallbeispiele einreichen.
Umsetzung und Vertiefung der Grundkenntnisse aus dem Lehrgang Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich.
Unterrichtsformen
Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und
Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von
Lerngruppen wird sehr empfohlen.
Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie
im Reglement beschrieben sind.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren.
Lehrkräfte
Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der TKöS (Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau
geführt.
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Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Lehrgangsaufbau
Das Seminar beinhaltet ca. 36 Lektionen Unterricht, verteilt über 6 Nachmittage, Mitte Februar bis Ende März.
Profit vom Konzept
Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich können soziale Problemstellungen identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen und
Kunden die zentralen rechtlichen und sozialen Aspekte. Gestützt auf Gesetz
und Verordnungen zeigen sie für ihre Problemstellungen einen
Handlungsvorschlag auf.
Bei komplexeren Problemen erkennen Fachpersonen im gesetzlichen
Sozialbereich die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie
Beratung und Hilfe holen können.
In Standardsituationen berücksichtigen sie geeignete Methoden zur
Gewinnung der relevanten Informationen. Die Ergebnisse setzen sie
situationsgerecht und zielgerichtet um. Sie erkennen Zusammenhänge und
sind in der Lage, in bestimmten Situationen Beurteilungen vorzunehmen.
Sie sind fähig, anhand der Umstände die soziale Lage eines Gesuchstellers
zu analysieren und Lösungsvorschläge zu machen.
Anforderungen

Teilnahme am Lehrgang «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich».

Von Vorteil sind praktische Erfahrungen sowie eine Tätigkeit im
Sozialbereich.
Inhalte
Jedes Stoffgebiet umfasst 6 Lektionen. Stoffgebiete sind:

Öffentliche Sozialhilfe

Erwachsenenschutzrecht

Kindesrecht, Kindesschutz

Alimenteninkasso und -bevorschussung

Sozialversicherungsrecht

Berufliche Rolle im Alltag
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Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich
Fächer- und Lektionenaufteilung
Fach
Öffentliche Sozialhilfe
Erwachsenenschutzrecht
Kindesrecht, Kindesschutz
Alimenteninkasso und –Bevorschussung
Sozialversicherungsrecht
Berufliche Rolle im Alltag
Total
Lektionen
6
6
6
6
6
6
36
Lernstunden
2
2
2
2
2
2
12
Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium
ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten
Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten.
Prüfungen
Es findet keine Prüfung statt.
Abschluss
Die Absolventen des Lehrgangs erhalten das Attest «Vertiefung / Refresher
Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW» mit der Unterschrift des
Leiters Weiterbildung.
Allgemeines
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz
für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt.
30
Schuladresse
Bildungszentrum Wirtschaft
Weiterbildung
Schützenstrasse 11
Postfach 112
8570 Weinfelden
Telefon 058 345 75 75
Fax 058 345 75 25
wbbzww.ch
[email protected]
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Auskunft und Beratung
Erteilen das Sekretariat Weiterbildung, die Lehrgangsleitung oder der Leiter
der Weiterbildung, Herr Roger Peter.
Stand 19.05.2015
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