Öffentliche Verwaltung 1801 Fachperson Steuern 1802 Fachperson Bau- und Planungswesen 1803 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich 1804 Fachperson Rechnungswesen öffentliche Verwaltung 1806 Fachperson Einwohnerdienste 1808 Vertiefung / Refresher Fachperson im ges. Sozialbereich Recognised for excellence 4 star - 2014 Die allgemeinen Bedingungen für Lehrgänge Durchführung Alle Veranstaltungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die minimale und maximale Zahl wird von der Leitung Weiterbildung bestimmt. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, sind Ersatzforderungen ausgeschlossen. Form der Mitteilungen Anmeldungen zu Lehrgängen, Abmeldungen und Austritte bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Wirksamkeit. Anmeldung Die Anmeldung für Lehrgänge erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.– in Rechnung gestellt (HFW: Fr. 400.–). Anmeldeschluss ist bei Lehrgängen üblicherweise vier Wochen vor Beginn, falls in der Broschüre keine andere Regelung festgehalten wurde. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige Nachmeldung möglich. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn eines Lehrgangs wird die Durchführung bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie die Rechnung. Diese ist bis Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Abmeldung/Kündigung Bei einer Abmeldung bis 7 Tage nach Rechnungsdatum verfällt die einbezahlte Einschreibegebühr, bzw. muss sie einbezahlt werden, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Weitere Kosten fallen nicht an. Für spätere Abmeldungen, die aber noch vor Veranstaltungsbeginn eintreffen (Datum des Poststempels), verrechnet das BZWW 25% der Veranstaltungskosten. Für Abmeldungen nach Veranstaltungsbeginn verrechnet das BZWW das gesamte Schulgeld. Während dem Lehrgang ist ein Austritt aus dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit/Unfall, Wohnortwechsel, Berufswechsel) und nur per Ende eines Semesters möglich. Die Kündigung hat spätestens vier Wochen vor dem Semesterende schriftlich eingeschrieben mit Angabe der Gründe und Beilage von Nachweisdokumenten zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das nächste Semester als angemeldet. Eine teilweise Rückerstattung des Schulgeldes oder eine Gutschrift kann nur ausnahmsweise bewilligt werden, falls die angegebenen Gründe von der Schulleitung akzeptiert werden. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten gestellt werden. Programmänderungen, Streichung von Angeboten Programmänderungen oder Streichung von Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Schulgeld inklusive Einschreibegebühr wird voll zurückerstattet, falls eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder. Gültigkeit und Gerichtsstand Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklären sich die Teilnehmenden mit den allgemeinen Bedingungen und den Gebühren einverstanden. Als Gerichtsstand gilt Weinfelden. // Version 01.06.2013// Inhaltsverzeichnis Fachperson Steuern........................................................................... 2 Fachperson Bau- und Planungswesen .............................................. 6 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich ...................................... 11 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen ......... 16 Fachperson Einwohnerdienste ........................................................ 21 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich . 27 1 Fachperson Steuern Fachperson Steuern Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1801 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Dr. iur. Walter Engeler, dipl. Ing., dipl. Handelslehrer 071 983 14 17 [email protected] Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Kursgeld: Fr. 4‘390.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 380.00 und der internen Prüfung Einschreibegebühr Fr. 100.00 Kursbeginn Jeweils Anfangs September Kursdauer 1 Semester, ca. 148 Lektionen Kurszeiten Der Unterricht findet in der Regel mittwochs von 08:15 – 15.45 Uhr statt. Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend Siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert) Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 2 Fachperson Steuern Ausgangslage Der Lehrgang «Fachperson Steuern mit Vertiefung Gemeindesteueramt oder Steuerberatung» richtet sich an Personen, welche im Umfeld des Steuerwesens tätig sind (Gemeinden, Kanton, Treuhand, Finanzberatung, KMU etc.). Erste Erfahrungen im Bereich Steuern sind von Vorteil, nicht aber Voraussetzung für den Kursbesuch. Ausbildungsziele Der Lehrgang vermittelt Personen mit einer Tätigkeit in der privatwirtschaftlichen Steuerberatung sowie der Gemeindeverwaltung breite grundlegende Fachkenntnisse zum Steuerrecht des Bundes und der Kantone. In Ergänzung zu den gemeinsam unterrichteten steuerrechtlichen Grundlagen wird mittels zwei im Kurs integrierten Vertiefungssträngen einerseits den Anforderungen der Steuerberatung und andererseits der praktischen Tätigkeit auf dem Gemeindesteueramt speziell Rechnung getragen. Unterrichtsformen Wir legen grosses Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehrund Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren. Lehrkräfte Verantwortlicher Lehrgangsleiter ist Dr. iur. Walter Engeler, dipl. Ing., dipl. Handelslehrer. Das Referententeam setzt sich aus Praktikern der Verwaltung, der Gerichte, aus Advokatur und Beratung zusammen. Lehrgangsaufbau Die Ausbildung umfasst ca. 148 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfung. Der Lehrgang dauert 20 Wochen und wird in der Regel von Anfang September bis anfangs März durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und dem Be3 Fachperson Steuern stehen der Prüfung gemäss Prüfungsreglement erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Zertifikat als «Fachperson Steuern BZWW». Dieser Lehrgang wird aktuell neu konzipiert. Die detaillierte Informationsbroschüre ist ab Herbst 2015 verfügbar. Nächster Start des Lehrgangs ist geplant auf September 2016. Anforderungen Erste praktische Erfahrungen im Steuerwesen sind von Vorteil, nicht aber Voraussetzung (Gemeinden, Kanton, Treuhand, Finanzberatung, KMU etc.). Wille Neues zu lernen und 1 Semester in Ihre Weiterbildung zu investieren. Inhalte A Grundwissen für öffentliche Verwaltung und Steuerberatung: Steuerpflicht natürlicher und juristischer Personen Steuerbares Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit Einkommen aus Vorsorge und Sozialversicherungen Einkommen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen/; Verrechnungssteuer Einkommen aus Vorsorge/Versicherung Zeitliche Bemessung/Steuerausscheidung Quellensteuer/Steuerbezug Kapitalgesellschaften I Verfahrensrecht, Nach- und Strafsteuer Einführung internationales Steuer- und Sozialversicherungsrecht Sozialkompetenz Repetition, Prüfungssimulation B1 Vertiefung Fachperson Gemeindesteueramt: Praktischer Teil Quellensteuer Praktischer Teil Steuerbezug Meldewesen Abschluss 4 Fachperson Steuern B2 Vertiefung Fachperson Steuerberatung: Kapitalgesellschaften II/Umstrukturierung Mehrwertsteuer I, II, Repetition Grundstückgewinnsteuer Prüfung Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten. Abschluss Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Steuern BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Finanzen und Soziales». Allgemeines Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG und der Weiterbildung Thurgau durchgeführt. 5 Fachperson Bau- und Planungswesen Fachperson Bau- und Planungswesen Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1802 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Lic. iur. Bernhard Kohler [email protected] Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Kursgeld: Fr. 1‘590.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 200.00 und der internen Prüfung Einschreibegebühr Fr. 100.00 Kursbeginn Jeweils im Februar Kursdauer 1 Semester, ca. 60 Lektionen Kurszeiten Der Unterricht findet in der Regel mittwochs von 17.00 – 20.30 Uhr statt. Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert) Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 6 Fachperson Bau- und Planungswesen Ausgangslage Der Lehrgang «Bau- und Planungswesen» richtet sich an Personen, die im Umfeld des Bau- und Planungswesens tätig sind und sich insbesondere mit Nutzungsplanungen, Richtplanungen und Baubewilligungsverfahren auseinandersetzen müssen (primär an Personen in Gemeinden, sekundär in privaten Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros). Ausbildungsziele Fachpersonen Bau- und Planungswesen wissen um die Wechselwirkungen gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und baurechtlicher Sachverhalte. Um sich im Alltag korrekt zu verhalten und sich selbst zu schützen, verfügen sie über ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium. Unterrichtsformen Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und Lernformen (z.B. Plenumsdiskussionen, Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Lehrkräfte Das Referententeam setzt sich aus Raumplanungsfachleuten und Baujuristen aus der kantonalen Verwaltung, kommunalen Bauverwaltern, Vertretern von Gemeinden und Politikern zusammen. Lehrgangsaufbau Der Lehrgang beinhaltet ca. 60 Lektionen Unterricht, verteilt über ein Semester und die Diplomprüfungen, jeweils Mitte Februar bis anfangs Juli. 7 Fachperson Bau- und Planungswesen Profit vom Konzept Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs «Bau- und Planungswesen» kennen die Zusammenhänge und die Bedeutung einer geordneten Besiedlung des Landes, einer intakten Landschaft, einer guten Ausgestaltung der Siedlung sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen raumplanerischer Massnahmen. Sie kennen die wichtigsten Wechselbeziehungen zwischen Raumplanung und Politik. Sie wenden die geeigneten Planungsinstrumente an und kennen deren Rechtswirkung. Sie behandeln Planungs- und Baufragen speditiv, sachkompetent und rechtlich korrekt. Sie prüfen Baugesuche bezüglich der Übereinstimmung mit Plänen und Reglementen, formulieren Baubewilligungsentscheide und nehmen die gesetzlichen Kontrollen am Bau vor. Anforderungen Erste praktische Erfahrungen im Bau- und Planungswesen, vorzugsweise in einer Gemeinde. Wille, ein Semester in die eigene Weiterbildung zu investieren und dafür zu lernen. Inhalte Allgemeine Bedeutung, Funktion und Grenzen der Raumplanung Raumplanung als politisches Instrument, Spannungsfeld Bund-KantonGemeinde Leitbilder, Konzepte, Richtpläne, Nutzungspläne, Sachpläne Erarbeitung, Inhalt, Funktion und Erlass von Zonenplan und Baureglement Erarbeitung, Inhalt, Funktion und Erlass von Gestaltungs- und Baulinienplänen, Erschliessungsplanung, Landumlegung Mitwirkung in der Raumplanung, Öffentlichkeitsarbeit Rechtsmittel, Legitimation bei Nutzungsplänen Baugesuch, Bewilligungspflicht Baubewilligungsverfahren Bauvorschriften, Baubegriffe und Messweisen, Mehrwertabgabe 8 Fachperson Bau- und Planungswesen Baugesuchsprüfung, Baugesuchsentscheide, Akteneinsicht, Verfahrenskoordination, Rechtsmittel Baukontrollen, Verantwortlichkeiten Gewässerschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Altlasten, Abfallwirtschaft, Baustellenentsorgung, Naturgefahren, UVP/öB GIS und kommunale Geodaten (AV, ÖREB-Kataster, Leitungskataster) Fächer- und Lektionenaufteilung Fach Lektionen Kurseinführung 1 Allg. Einführung in die Raumordnung, 3 Raumplanung Ortsplanung Teil 1: Schutzplan, Natur- und 12 Heimatschutz, Inventare, NHG TG, Bauten im Nichtbaugebiet, Kantonaler Richtplan, Gemeinderichtplan, Planungsbericht, Rahmennutzungsplan, Zonenplan, Baureglement, Kapazitätsberechnung, Bauland Ortsplanung Teil 2: Sondernutzungsplanung, 12 Gestaltungspläne, Baulinienpläne, Spezialfälle, Erschliessung, Baureife, Landumlegung und Grenzbereinigung, Öffentlichkeitsarbeit, Fallbeispiele PBG/PBV TG: Übergangsrecht, Bauvor4 schriften: IVHB, Ergänzende Vorschriften, Begriffe und Messweisen, Fallbeispiele Bauen und Umwelt / Grosse Bauten: Allg., 4 Gewässerschutz: Siedlungsentwässerung, Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft, Luftreinhaltung, nichtionisierende Strahlung, Lärmschutz Bauen und Umwelt / Umgebung Schutzob8 jekte: Belastete Standorte/Altlasten, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Baustellenentsorgung / Baustelleninspektorat, Wasserbau: Gewässerabstand, Raumbedarf, Naturge- Lernstunden 0 2 6 6 2 2 4 9 Fachperson Bau- und Planungswesen fahren: Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser, Konzessionsverfahren für Wasserentnahmen Baubewilligungs- und Kontrollverfahren, Allg. Verfahrensfragen, Bewilligungspflicht, typen, Baugesuchsprüfung, Akteneinsicht, Baugesuchsentscheide, Baukontrolle, Verfahrenskoordination, Verantwortlichkeiten, Rechtsmittel ÖREB-Kataster, GIS und kommunale Geodaten; UVP/öB Repetitorium Prüfung Total 8 4 4 2 4 (+4) Individuell Individuell 60 (+4) 28+ Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten. Prüfungen Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten. Abschluss Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Bau- und Planungswesen BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Bau und Umwelt». Allgemeines Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG und der Weiterbildung Thurgau durchgeführt. 10 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1803 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Markus Riz RGB Rechts- und Gemeindeberatung 9200 Gossau 071 383 45 90 [email protected] Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Kursgeld: Fr. 3‘350.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 125.00 und der internen Prüfung Einschreibegebühr Fr. 100.00 Kursbeginn Jeweils im April Kursdauer 1 Semester, ca. 144 Lektionen Kurszeiten In der Regel freitags, 08.30 – 16.45 Uhr. Vereinzelt sind auch Mittwochtermine möglich (3-4 Termine, 08.30 – 16.45 Uhr). Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert) Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 11 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Ausgangslage Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen von Sozialen Diensten mit gesetzlichem Auftrag (Sozialämter, KES-Behörden, Berufsbeistandschaften, Beratungsstellen) tätig sind. Die Ausbildung umfasst ca. 144 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfungen. Der Lehrgang dauert 20 Wochen und wird in der Regel von April bis September durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen gemäss Reglement erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Zertifikat als «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW». Ausbildungsziele Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich kennen die Zusammenhänge gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sachverhalte. Sie verfügen über ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium in den Bereichen der Sozialhilfe, Alimentenwesen, Sozialversicherung und KES-Recht. Unterrichtsformen Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren. Lehrkräfte Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt. Verantwortliche: Markus Riz, Lehrgangsleiter, Rechtsagent, RGB Rechts- und Gemeindeberatung, Gossau; Astrid Strohmeier, Leiterin Sozialdienst Münsterlingen; Florentina Wohnlich, Leiterin Fürsorgeamt Kanton Thurgau; Edwin Bigger, Rechtsagent, RGB Rechts- und Gemeindeberatung; Michael Schwinn, Leiter Soziale Dienste Rheineck-Thal. 12 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Lehrgangsaufbau Der Lehrgang beinhaltet ca. 144 Lektionen Unterricht, verteilt über ein Semester, Mitte April bis Ende September. Profit vom Konzept Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich können soziale Problemstellungen identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen und Kunden die zentralen rechtlichen und sozialen Aspekte. Gestützt auf Gesetz und Verordnungen zeigen sie für ihre Problemstellungen einen Handlungsvorschlag auf. Bei komplexeren Problemen erkennen Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie Beratung und Hilfe holen können. In Standardsituationen berücksichtigen sie geeignete Methoden zur Gewinnung der relevanten Informationen. Die Ergebnisse setzen sie situationsgerecht und zielgerichtet um. Sie erkennen Zusammenhänge und sind in der Lage, in bestimmten Situationen Beurteilungen vorzunehmen. Sie sind fähig, anhand der Umstände die soziale Lage eines Gesuchstellers zu analysieren und Lösungsvorschläge zu machen. Anforderungen Interesse an sozial-rechtlichen Fragen zur Sozialhilfe, zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, zum Sozialversicherungsrecht, zur Alimentenbevorschussung, zum Ausländerrecht und zu psychosozialen Fragen. Wille Neues zu lernen und 1 Semester in Ihre Weiterbildung zu investieren. Von Vorteil sind praktische Erfahrungen sowie eine Tätigkeit im Sozialbereich. Inhalte Grundsätze der öffentlichen Sozialhilfe Zuständigkeiten und Kostenersatzpflicht (ZUG) Gesetzliche Grundlagen im Kanton Thurgau Mitfinanzierung des Kantons an stationäre Aufenthalte Sozialversicherungen SKOS-Richtlinien 13 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Asylwesen und Ausländerrecht/Sozialhilfe Alimentenbevorschussung und -inkasso Budgetberatung Verwandtenunterstützung und Rückerstattung Erwachsenenschutz und Kindesschutz Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag Ablauf der Verfahren Beratungsgespräche Konfliktmanagement Gestaltung der beruflichen Rolle Fallbearbeitung Fächer- und Lektionenaufteilung Fach Öffentliche Sozialhilfe Öffentliche Sozialhilfe (Vertiefung) Asylwesen und Ausländerrecht Alimenteninkasso Gestalten der beruflichen Rolle Sozialversicherungen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Integrationstag Kurseinführung Diplomprüfungen Total Lektionen 12 24 8 8 16 32 24 8 4 8 Lernstunden 4 9 2 2 2 8 6 4 0 Verschieden 144 37+ Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten. Prüfungen Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten. 14 Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Abschluss Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten das Zertifikat «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Finanzen und Soziales». Allgemeines Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt. 15 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1804 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Erwin Wagner Finanzverwaltung 8570 Weinfelden [email protected] 071 626 83 46 Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Kursgeld: Fr. 1‘850.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 105.00 und der internen Prüfung Einschreibegebühr Fr. 100.00 Kursbeginn Jeweils im August Kursdauer 10-12 Wochen, ca. 60 Lektionen Kurszeiten Der Unterricht findet in der Regel montags von 13.15 – 18.15 Uhr statt. Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert) Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch herunter geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 16 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Ausgangslage Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen im öffentlichen Rechnungswesen tätig sind (Ämter kantonaler Verwaltung, politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden sowie öffentlich rechtliche Körperschaften). Ausbildungsziele Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen wissen um die Wechselwirkungen gesellschaftlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Sachverhalte. Um sich im Alltag korrekt zu verhalten und sich selbst zu schützen, verfügen sie über ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium. Unterrichtsformen Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren. Lehrkräfte Das Referententeam setzt sich aus Finanzfachleuten aus der kantonalen und kommunalen Verwaltungen zusammen. Lehrgangsaufbau Die Ausbildung umfasst ca. 60 Lektionen inkl. Zertifikatsprüfungen. Der Lehrgang dauert 10 bis 12 Wochen und wird in der Regel von August bis Dezember in Weinfelden durchgeführt. 17 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Profit vom Konzept Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen können im betrieblichen wie persönlichen Alltag finanzielle Problemstellungen identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen und Kunden die zentralen finanziellen Aspekte. Vor allem mit Hilfe von Gesetz und Verordnungen zeigen sie für solche Problemstellungen einen Handlungsvorschlag auf. Bei komplexeren finanziellen Problemen erkennen Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie Beratung und Hilfe holen können. In vorgegebenen finanziellen Standardsituationen sind sie in der Lage, mit der richtigen Methode verschiedene Varianten zu erarbeiten und Lösungsvorschläge zu präsentieren. Sie erkennen Zusammenhänge und können in vorgegebenen Situationen angemessen handeln. Anforderungen Kenntnisse im Rechnungswesen (nicht zwingend in öffentlicher Verwaltung). Wille, Neues zu lernen und ein Semester in Ihre Weiterbildung zu investieren. Eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil. Inhalte Aufbau und Grundsätze des Rechnungsmodells der öffentlichen Haushalte Bestandesrechnung / Bilanz Laufende Rechnung / Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Musterkontenpläne Politische Gemeinde, Schulgemeinde, Bürgergemeinde, Korporationen Abschreibungen und Spezialfinanzierungen Jahresabschluss Darstellen der Jahresrechnung Berechnung und Interpretation von Finanzkennzahlen Rechnungsrevision Controlling in der öffentlichen Verwaltung Finanzplanung 18 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Auswirkungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung auf das öffentliche Rechnungswesen (Kostenrechnung etc.) Spezialgebiete (Mehrwertsteuer etc.) Umsetzung harmonisiertes Rechnungsmodell (HRM2) Lohnadministration Modul- und Lektionenaufteilung Modul Lektionen Einführung in das öffentliche Rechnungswe6 sen, Rechtsgrundlagen, Grundsätze des Rechnungsmodells Budget und Finanzplanung; Abschreibungen, 6 Buchungsbeispiele aus der Praxis; Aufbau einer Buchhaltung nach Kontenplan Lohnabrechnung, Sozialversicherungen 6 Kostenrechnung in öffentlichen Verwaltungen, 6 Mittelflussrechnung in der öffentlichen Verwaltung Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, Leis6 tungsauftrag und Globalbudget, Controlling Finanzierung Schulgemeinden 6 Mehrwertsteuer, Rechnungsprüfung, IKS Fi6 nanzausgleich Gemeinden/Kanton Jahresabschluss, Steuerabschluss, Finanzkenn6 zahlen, Landkreditkonto Einführung HRM 2 im Thurgau; Umsetzung 6 HRM 2 Repetition, Prüfungsvorbereitung 6 Prüfung 6 Total 60 (+6) Lernstunden 6 6 6 6 6 6 6 6 6 verschieden 54+ Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten. Hinweis: Für die Angabe der Lernstunden müssen zuerst Erfahrungswerte gesammelt werden. Momentan entsprechen Sie der Lektionenzahl. 19 Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen Prüfungen Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten. Abschluss Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Rechnungswesen öffentliche Verwaltung BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement Finanzen und Soziales». Allgemeines Der Lehrgang wird auch in Zusammenarbeit mit dem Verband der Thurgauer Gemeinden (VTG) und der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau geführt. 20 Fachperson Einwohnerdienste Fachperson Einwohnerdienste Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1806 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Sandra Aloe Einwohnerdienste [email protected] 071 969 34 83 Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Fr. 3‘150.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 200.00 und der internen Prüfungen Kursbeginn Einschreibegebühr Fr. 100.00 Jeweils im Oktober Kursdauer 1 Semester, 25 Nachmittage / Abende (inkl. Prüfungstage), insgesamt ca. 128 Lektionen Kurszeiten Der Unterricht findet in der Regel abwechselnd Mittwochnachmittag von 13.00 – 18.35 Uhr und Mittwochabend von 17.00 – 20.25 Uhr statt. Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn. Später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch herunter geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 21 Fachperson Einwohnerdienste Ausgangslage Der Lehrgang «Fachperson Einwohnerdienste» richtet sich an Personen, welche ihre Tätigkeit bei den Einwohnerdiensten einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausüben, neu antreten oder nach einer längeren Pause wieder in diesen Aufgabenbereich einsteigen. Ausbildungsziele Der Lehrgang vertieft und vernetzt das bestehende Wissen und erhöht die Sicherheit und Kompetenz bei der Ausübung der täglichen Arbeit. Der Unterricht vermittelt die fachlichen und rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand praxisnaher Beispiele auf, wie das Gelernte im Alltag umgesetzt wird. Gleichzeitig fördert der Lehrgang die Kommunikation zwischen den Verwaltungsabteilungen untereinander und den Kantonalen Ämtern und führt zu einer Vereinheitlichung der Arbeitsweise. Unterrichtsformen Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren. Lehrkräfte Das Referententeam setzt sich aus Fachleuten der kantonalen, kommunalen Verwaltung (praxisbezogene Schulung), Juristen (Recht) und Spezialisten aus der Privatwirtschaft (Coaching und Training) zusammen. 22 Fachperson Einwohnerdienste Lehrgangsaufbau Die Ausbildung umfasst ca. 128 Lektionen inkl. Exkursionen und Zertifikatsprüfungen. Der Lehrgang dauert 6 Monate und wird in der Regel von Oktober bis Mitte Mai (inkl. Prüfungen) in Weinfelden durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen gemäss Prüfungsreglement erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Diplom als «Fachperson Einwohnerdienste BZWW». Profit vom Konzept Fachpersonen Einwohnerdienste sind kompetent im Verstehen und im Umgang verschiedener Gesetzesgrundlagen. Sie kennen die Zusammenhänge abteilungsübergreifender Fachgebiete, Aufgaben und Zuständigkeiten kantonaler und kommunaler Amtsstellen sowie deren AnsprechpartnerInnen. Sie sind für heutige und künftige Aufgaben gut vorbereitet und in der Lage, diese unter Wahrung der öffentlich rechtlichen Vorschriften, fachlich einwandfrei und nach modernen Grundsätzen zu führen. Anforderungen Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil. Inhalte Registerführung Schweizer und Ausländer Melderechtliche Grundlagen Bund, Kanton, Gemeinde Wohnsitzbegriffe Durchsetzung Meldeverhältnisse, amtliche Verfügungen Handlungsspielraum, Empfehlungen VSED und VTG Datenschutz, Auskunftserteilung Erwachsenen- und Kindesschutzmassnahmen Dokumente, Bescheinigungen und Identitätskarte Stimm- und Wahlrecht Initiativen und Referenden Registerharmonisierung Fallbeispiele 23 Fachperson Einwohnerdienste Einreise und Aufenthalt ausl. Staatsangehörige Gesetzliche Grundlagen Verfahrensabläufe Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA Bewilligungsarten, Meldeverfahren Familiennachzug Aufenthalt mit und ohne Erwerbstätigkeit, Verlängerung Besuchsaufenthalt Namensführung ausl. Staatsangehöriger Aufgabenteilung Migrationsamt / Einwohnerdienste Verzeigungen und aufenthaltsbeendigende Massnahmen Integration ausländische Staatsangehörige Asylwesen Fallbeispiele Exkursion Zivilstandswesen Gesetzliche Grundlagen Personenstandsregister Infostar Dokumente und Bescheinigungen Namensführung Schweizer Beurkundung von Ereignissen Fallbeispiele Bürgerrecht Gesetzliche Grundlagen Begriffsdefinitionen Die Stufen der Einbürgerung Sozialversicherungen Gesetzliche Grundlagen Beitragspflicht Leistungsbezug Exkursion 24 Fachperson Einwohnerdienste Krankenkassenkontrollstelle Gesetzliche Grundlagen Durchführung Zwangsversicherung Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht Leistungssperren Bewirtschaftung des Datenpools Kanton Thurgau Case Management der Gemeinde IPV Fallbeispiele Hundewesen Gesetzliche Grundlagen Aufgaben der Gemeinde Meldungen von Vorfällen Hunderegister / Hundesteuer Bewilligungspflichtige Hunde Arbeitsamt Gesetzliche Grundlagen Anmeldung Wohnsitzgemeinde Exkursion Bestattungsamt Gesetzliche Grundlagen Ablauf/Bearbeitung einer Todesfallmeldung Umgang mit den Angehörigen Zusammenarbeit mit Kirchgemeinden, Krematorien und Zivilstandsamt Sozial- und Dienstleistungskompetenz Bedienung am Telefon und am Schalter Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten 25 Fachperson Einwohnerdienste Fächer- und Lektionenaufteilung Fach Registerführung Schweizer und Ausländer Einreise und Aufenthalt ausl. Staatsangehörige Zivilstandswesen Bürgerrecht Sozialversicherungen Krankenkassenkontrollstelle Hundewesen Arbeitsamt Bestattungsamt Sozial- und Dienstleistungskompetenz Exkursionen Zertifikatsprüfungen Total Lektionen 33 23 6 4 12 12 6 4 6 6 6 10 Lernstunden 40 28 6 4 10 10 6 2 6 4 0 verschieden 128 116 Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten. Prüfungen Die Einzelheiten sind im Prüfungsreglement festgehalten. Abschluss Die erfolgreichen Absolventen des Lehrgangs erhalten das Zertifikat «Fachperson Einwohnerdienste BZWW» mit der Unterschrift des Chefs «Departement für Justiz und Sicherheit». Allgemeines Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden VTG geführt. 26 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Alle Daten auf einen Blick Kursnummer 1808 Auskunft und Beratung Lehrgangsleitung: Markus Riz RGB Rechts- und Gemeindeberatung 9200 Gossau 071 383 45 90 [email protected] Sekretariat BZWW 058 345 75 75 Gesamtleitung Roger Peter, Prorektor BZWW / Leiter Weiterbildung Kursgeld Kursgeld: Fr. 965.00, inkl. sämtlicher Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien im Wert von ca. Fr. 50.00 und einem Attest Einschreibegebühr Fr. 50.00 Kursbeginn Jeweils im Februar. Das Seminar wird im 2Jahres Rhythmus durchgeführt. Kursdauer 6 Nachmittage, ca. 36 Lektionen Kurszeiten Der Unterricht findet in der Regel freitags von 13.15 – 18.50 Uhr statt. Unterrichtsfrei an Feiertagen und gemäss Ferienkalender > wbbzww.ch > Termine Teilnehmer mindestens 10, maximal 22 Infoabend siehe Website wbbzww.ch >> Termine Anmeldeschluss 4 Wochen vor Kursbeginn (später eingehende Anmeldungen werden bei genügend freien Plätzen akzeptiert) Anmeldung Schriftlich mit Anmeldeformular in dieser Broschüre an die Schuladresse. Das Formular kann auch auf der Website wbbzww.ch herunter geladen oder beim Sekretariat der Weiterbildung BZWW bestellt werden. 27 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Ausgangslage Das Seminar «Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich» richtet sich an Personen, welche als Mitarbeiter/innen in sozialen Diensten mit gesetzlichem Auftrag (Sozialämter, KES-Behörden und KESSekretariate, Berufsbeistandschaften und Beratungsstellen) tätig sind und den Lehrgang «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich» besucht haben oder über mehrjährige Praxiserfahrung verfügen. Ausbildungsziele In diesem Fortsetzungs- und Vertiefungsseminar soll pro Stoffgebiet eine Auffrischung erfolgen. Es werden neue Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheide behandelt. Anschliessend erfolgt ein Erfahrungsaustausch anhand konkreter Praxisfälle. Im Bereich berufliche Rolle im Alltag werden psychologische Vorgehensweisen für die Praxis behandelt und eine Reflexion zur beruflichen Stellung durchgeführt. Die Teilnehmenden können vor Beginn des Seminars eigene Fallbeispiele einreichen. Umsetzung und Vertiefung der Grundkenntnisse aus dem Lehrgang Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich. Unterrichtsformen Wir legen viel Gewicht auf eigenverantwortliches Lernen: aktuelle Lehr- und Lernformen (kurze Vorträge, Plenumsdiskussionen, Gruppen- und Einzelfallstudien, Tests) werden durch Frontalunterricht ergänzt. Die Bildung von Lerngruppen wird sehr empfohlen. Der Unterricht im Lehrgang orientiert sich an den Prüfungsfächern, wie sie im Reglement beschrieben sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine aktive Teilnahme gefordert. Die Präsentation von Gruppenarbeiten und Fallbeispielen bietet Gelegenheit, vor einem kritischen Auditorium zu agieren. Lehrkräfte Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der TKöS (Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt. 28 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Lehrgangsaufbau Das Seminar beinhaltet ca. 36 Lektionen Unterricht, verteilt über 6 Nachmittage, Mitte Februar bis Ende März. Profit vom Konzept Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich können soziale Problemstellungen identifizieren. Sie berücksichtigen im Verkehr mit Kundinnen und Kunden die zentralen rechtlichen und sozialen Aspekte. Gestützt auf Gesetz und Verordnungen zeigen sie für ihre Problemstellungen einen Handlungsvorschlag auf. Bei komplexeren Problemen erkennen Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich die Grenzen der eigenen Fähigkeiten, wissen aber, wo sie Beratung und Hilfe holen können. In Standardsituationen berücksichtigen sie geeignete Methoden zur Gewinnung der relevanten Informationen. Die Ergebnisse setzen sie situationsgerecht und zielgerichtet um. Sie erkennen Zusammenhänge und sind in der Lage, in bestimmten Situationen Beurteilungen vorzunehmen. Sie sind fähig, anhand der Umstände die soziale Lage eines Gesuchstellers zu analysieren und Lösungsvorschläge zu machen. Anforderungen Teilnahme am Lehrgang «Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich». Von Vorteil sind praktische Erfahrungen sowie eine Tätigkeit im Sozialbereich. Inhalte Jedes Stoffgebiet umfasst 6 Lektionen. Stoffgebiete sind: Öffentliche Sozialhilfe Erwachsenenschutzrecht Kindesrecht, Kindesschutz Alimenteninkasso und -bevorschussung Sozialversicherungsrecht Berufliche Rolle im Alltag 29 Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich Fächer- und Lektionenaufteilung Fach Öffentliche Sozialhilfe Erwachsenenschutzrecht Kindesrecht, Kindesschutz Alimenteninkasso und –Bevorschussung Sozialversicherungsrecht Berufliche Rolle im Alltag Total Lektionen 6 6 6 6 6 6 36 Lernstunden 2 2 2 2 2 2 12 Die Angaben der Lernstunden beruhen auf Erfahrungswerten. Je nach Vorwissen und Lerntempo kann sich der Lernaufwand für das Selbststudium ändern. Eine Lernstunde beinhaltet 45 Minuten lernen und 15 Minuten Lernpause. Eine Lektion im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten. Prüfungen Es findet keine Prüfung statt. Abschluss Die Absolventen des Lehrgangs erhalten das Attest «Vertiefung / Refresher Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich BZWW» mit der Unterschrift des Leiters Weiterbildung. Allgemeines Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit TKöS (Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem Fürsorgeamt des Kantons Thurgau geführt. 30 Schuladresse Bildungszentrum Wirtschaft Weiterbildung Schützenstrasse 11 Postfach 112 8570 Weinfelden Telefon 058 345 75 75 Fax 058 345 75 25 wbbzww.ch [email protected] Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Auskunft und Beratung Erteilen das Sekretariat Weiterbildung, die Lehrgangsleitung oder der Leiter der Weiterbildung, Herr Roger Peter. Stand 19.05.2015 31
© Copyright 2024 ExpyDoc