Auszug aus den Standardverrechnungspreisen der Ensys GmbH

Auszug aus den Standardverrechnungspreisen der Ensys GmbH
Zusatzleistungen
ZusatzleistungsNr.
Zusatzleistungen
Berechnung
pro VST pro
Fall netto
ZL001
Ablehnung durch VNB - Datenkorrektur nötig (Zählernummer, Adresse)
ZL002
Manuelle Pflege von kundenspezifischen Abwicklungslisten oder Bestandslisten
ZL003
Monatliche Lastgangbereitstellung per E-Mail
ZL004
Anpassung des Rechnungsformats (Identifikations-/Kontierungsnummern, Kostenstellen)
4,20 €
ZL005
Individuelle Rechnungsstellung
4,20 €
ZL006
Übersendung Rechnungskopie in Papierformat
14,50 €
ZL007
Übersendung Rechnungskopie digital
12,50 €
ZL008
Zwischenrechnung auf Kundenwunsch in Papierformat
33,80 €
ZL009
Zwischenrechnung auf Kundenwunsch digital (EDIFACT, PDF, Excel)
29,20 €
ZL010
Abschlagsanpassung auf Kundenwunsch (nach vorheriger Verbrauchsüberprüfung)
33,80 €
20,80 €
4,20 €
29,20 €
Korrektur der Jahresrechnung auf Kundenwunsch wegen verspäteter oder fehlerhafter
Zählerstandsübermittlung
Auslösung von manuellen Abrechnungsprozessen bei zukünftigen oder rückwirkenden Umfirmierungen /
gesellschaftsrechtlichen Veränderungen (inkl. Softwarekosten und Ummeldung bei den örtlichen Netzbetreibern)
47,50 €
ZL013
Nicht vertragsgemäße An- und Abmeldung von Verbrauchsstellen (6 Wochen Vorlaufzeit)
25,00 €
ZL014
Zählerwechsel von SLP auf RLM auf Kundenwunsch (unter 100.000 kWh im Jahr)
ZL015
Zählverfahrenswechsel SLP auf RLM auf Kundenwunsch (unter 100.000 kWh, Voraussetzung Lastgangzähler)
ZL011
ZL012
ZL016
Zählerüberprüfung (bei vorliegendem Defekt entstehen keine Kosten des Netzbetreibers)
ZL017
Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung
ZL018
Änderung der Bankverbindung bei Lastschrifteinzug (Kunden größer 50 Verbrauchsstellen)
ZL019
Nichteinlösen von Lastschrifteinzügen
ZL020
42,20 €
29,20 € + Kosten
des Netzbetreibers
12,50 €
25,00 € + Kosten
des Netzbetreibers
37,50 €
8,30 €
24,30 €
Gesonderter Rechnungsversand (Fracht – und Kurierkosten zzgl. 10 % Aufwandspauschale)
Nach Menge und
Gewicht
Alle Preise verstehen sich zzgl. der aktuell gültigen MwSt. von 19%
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Stromliefervertrag
2. Messung/Abrechnung
2.2 Bei Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung (Standardlastprofil-Entnahmestellen) erfolgt die Abrechnung
durch monatliche Abschläge und Stellung einer Jahresendrechnung nach Ablauf des Abrechnungsjahres (in der Regel zwölf
Monate). Die Höhe der monatlichen Abschläge bestimmt sich
nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums (in
kWh) oder nach dem voraussichtlichen zukünftigen Bedarf. Bei
Veränderung des Verbrauchsverhaltens oder Preisänderungen
kann Ensys die Höhe der Abschläge entsprechend ändern. Die
monatlichen Abschläge sind auch über den Zeitraum von zwölf
Monaten monatlich fällig, so lange eine Jahresendabrechung
noch nicht erstellt worden ist.
Die Jahresendabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs in kWh für einen Abrechnungszeitraum (in der
Regel zwölf Monate). Der Kunde ist zur Selbstablesung verpflichtet. Die vom Netzbetreiber/Messdienstleister übermittelten Zählerstände werden ebenfalls zur Rechnungserstellung herangezogen.
Erfolgt eine solche Selbstablesung nicht, ist Ensys berechtigt, eine Jahresendabrechnung auf Basis von Prognosewerten vorzunehmen.
Die Schlussrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in kWh für den Vertragszeitraum. Die Abrechnung erfolgt
Ensys GmbH (Stand: 29.04.2015)
aufgrund der Zählerstände des jeweiligen Netzbetreibers/Messdienstleisters.
2.3 Änderungen des Namens oder der Anschrift des Rechnungsempfängers sind Ensys drei Monate vor deren Gültigkeit mitzuteilen.
3. Zahlungsweise, Verzug
3.1 Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Beginn der Versorgung.
3.2 Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtzeitige Zahlung ist der
Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto. Verzug und Verzugsschaden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Ensys, wenn Ensys
erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten pauschal berechnen. Die Pauschale darf die nach gewöhnlichem Lauf
der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden
ist der Nachweis gestattet, dass solche Kosten nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
3.4 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen
berechtigten zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen
Fehlers vorliegt.
3.5 Gegen Ansprüche der Parteien kann nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet
werden.