Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu

Amtsblatt für den Landkreis
Oberallgäu
Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org
Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen
19. Mai 2015/Seite 31
Amtsblatt Nr. 21
Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu:
Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt:
Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–14.30 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211
Ärztlicher Notfalldienst
Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit
unter der Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu
erreichen.
Am 23., 24. und 25. Mai 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und
Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den
Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu
erreichen.
Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer 01805/191212.
Zahnärztlicher Notfalldienst
im Altlandkreis Sonthofen
Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 23. Mai 2015 und
24. Mai 2015 unter Telefon 08321/86548 und für den 25. Mai
2015 unter Telefon 08321/86719. Notfallsprechstunden von 10.00
bis 12.00 und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt
für den Bereich Kempten ist in der Kemptener Ausgabe dieser
Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer, wann“ aufgeführt.
Sonntags- und Nachtdienst
der Apotheken
Bad Hindelang:
am 23. Mai 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstr. 22,
Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr)
Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg:
am 23. Mai 2015: Central-Apotheke, Sonthofen,
Hochstr. 7, Telefon 08321/86060
am 24. Mai 2015: Stadt-Apotheke, Immenstadt,
Kirchplatz 3, Telefon 08323/8524, und
Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstr. 7,
Telefon 08321/86060 (10.00 bis 12.00 Uhr)
am 25. Mai 2015: Allgäu-Apotheke, Sonthofen,
Grüntenstr. 24, Telefon 08321/83445, und
Alpen-Apotheke, Immenstadt, Bahnhofstr. 36,
Telefon 08323/2677 (10.00 bis 12.00 Uhr)
Oberstdorf, Fischen:
am 23. Mai 2015: Apotheke im Färberhaus, Fischen,
Hauptstr. 4, Telefon 08326/385740 (17.00 bis 19.00 Uhr),
am 24. Mai 2015: Apotheke am Bahnhof, Oberstdorf,
Bahnhofplatz 1, Telefon 08322/2383
am 25. Mai 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf,
Poststr. 10, Telefon 08322/940700
(10.00 bis 12.00 und 17.00 bis 19.00 Uhr)
Oberstaufen:
am 23. Mai 2015: Propstei-Apotheke, Oberstaufen,
Hugo-von-Königsegg-Str. 1, Telefon 08386/2730
am 24. Mai 2015: Raphael-Apotheke, Lindenberg,
Hauptstraße 41, Telefon 08381/92200
am 25. Mai 2015: Hummel’sche Apotheke, Weiler,
Hauptstr. 4, Telefon 08387/1043
Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach,
Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach:
am 23. Mai 2015: Rathaus-Apotheke, Dietmannsried,
Rathausplatz 1, Telefon 08374/6100 (18.00 bis 20.00 Uhr)
am 24. Mai 2015: Linden-Apotheke, Wiggensbach,
Illerstr. 1, Telefon 08370/1525 (18.00 bis 20.00 Uhr)
am 25. Mai 2015: Martinus-Apotheke, Waltenhofen,
Rathausstr. 2, Telefon 08303/424 (18.00 bis 20.00 Uhr)
Diensthabende Apotheken in Kempten:
am 23. Mai 2015: Sonnen-Apotheke,
Bahnhofstr. 17, Telefon 0831/22749
am 24. Mai 2015: St.-Anna-Apotheke,
Lenzfrieder Straße 56, Telefon 0831/574755
am 25. Mai 2015: Bahnhof-Apotheke am Klinikum,
Robert-Weixler-Str. 48b, Telefon 0831/5226666
Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden
Fällen in Anspruch zu nehmen!
Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach
Erste Satzung zur Änderung der Satzung
über die Benutzung des Friedhofs
und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Blaichach
(Friedhofssatzung – FS)
vom 07. Mai 2015
Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie
Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 VO zur
Anpassung des LandesR an die geltende Geschäftsverteilung
vom 22. 7. 2014 (GVBl S. 286)
erlässt die Gemeinde Blaichach folgende Satzung:
§1
Änderungsbestimmungen
Die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Blaichach (Friedhofssatzung – FS) vom 03. Februar 2014 wird wie folgt geändert:
1. § 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Grabmale dürfen im Regelfall folgende Ausmaße nicht
überschreiten:
1. bei Kindergräbern (§ 13):
Höhe 0,70 m; Breite 0,50 m
2. bei Einzelgräbern ( § 11):
Höhe 1,40 m; Breite 0,80 m
3. bei Familiengräbern (§ 12): Höhe 1,50 m; Breite 1,30 m
4. bei Urnengräbern (§ 14):
a) in den Feldern K und K1: Höhe 0,70 m; Breite 0,60 m
b) im Feld K2:
Höhe 1,10 m; Breite 0,60 m
5. bei Grabkammern (§ 11):
Höhe 1,30 m; Breite 0,80 m“
2. § 22 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Grabeinfassungen sollen bei Kinder-, Einzel- und
Familiengräbern mit Platten hergestellt werden. Die
Breite der Grabeinfassung beträgt bei Einzelgräbern 0,90
m und bei Familiengräbern 1,60 m; die Länge beträgt
jeweils 1,70 m.“
3. § 22 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Bei Urnengräbern sollen die Grabeinfassungen aus Stein
hergestellt werden. In den Feldern K und K1 sollen die
Grabeinfassungen mit einer Breite von 0,70 m und einer
Länge von 0,90 m hergestellt werden (Außenmaß). Bei
Urnengräbern im Feld K2 sollen die Grabeinfassungen
mit einer Breite von 0,90 m und einer Länge von 1,10 m
hergestellt werden (Außenmaß). Zudem ist als stehendes
Grabmal eine Urnenstele mit einer maximalen Breite von
0,40 m und einer maximalen Höhe von 1,00 m zulässig.“
b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Bauausschuss der Stadt Sonthofen hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 07.05.2015 den Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 37“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.04.2015 gebilligt und
für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung
des Bebauungsplanes „Nr. 37“ im sog. beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich
der „Rudolf-Diesel-Straße“, nördlich der B 308 und östlich der B 19 und umfasst folgende Grundstücke mit den
Fl.-Nrn.: 1378/1, 1381/1, 1381/2, 1381/3, 1381/4, 1381/5,
1382, 1382/1, 1382/3. Der räumliche Geltungsbereich ist
im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
37 liegt mit der Begründung jeweils in der Fassung vom
20.04.2015 in der Zeit
vom 27. Mai 2015 – 26. Juni 2015
im Rathaus der Stadt Sonthofen, Rathausplatz 1,
Bürgertheke im Erdgeschoss
während der allgemeinen Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch
13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag
8.00 – 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Zugang ist barrierefrei.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem.
§ 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen ver-
MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr!
fügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
schriftlich bei der Stadt Sonthofen, Rathausplatz 1, 87527
Sonthofen, oder zur Niederschrift im Rathaus, 2. OG, Zimmer C2, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht
fristgerecht abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs.
2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung
über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
ist unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Änderungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies
auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2
BauGB eingeholt.
Sonthofen, 13. Mai 2015
STADT SONTHOFEN
Gez.: Christian Wilhelm, 1. Bürgermeister
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Juni 2015 in Kraft.
Blaichach, den 07. Mai 2015
GEMEINDE BLAICHACH
Christof Endreß, 1. Bürgermeister
Z2 - 104
KrWG; UVPG;
Antrag der Firma Lässer GmbH, Herzmanns 11, 87448 Waltenhofen, auf abfallrechtliche Plangenehmigung zur Wiederverfüllung der Kiesgrube auf den Grundstücken Fl.Nr. 922/2
und 922 (TF), Gmgk. Martinszell, Gemeinde Waltenhofen,
mit nicht verunreinigtem Aushubmaterial
Bekanntmachung gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Firma Lässer GmbH, Herzmanns 11, 87448 Waltenhofen,
beantragte beim Landratsamt Oberallgäu die abfallrechtliche
Plangenehmigung zur Wiederverfüllung der Kiesgrube auf
den Grundstücken Flur-Nr. 922/2 und 922 (TF) Gemarkung
Martinszell, Gemeinde Waltenhofen mit nicht verunreinigtem Aushubmaterial. Das Landratsamt Oberallgäu führt ein
Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG – durch. Die allgemeine Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 3 c i.V.m. Anlage 1 und 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – ergab, dass
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
erforderlich ist.
Gez. Evelyn Stadler
Az.: SG 22-176/4.1-82-2-Sta
22 - 105
Bekanntmachung
der Stadt Sonthofen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „RUDI-Park“;
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Rat der Stadt Sonthofen hat am 25. September
2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 37 (RUDIPark) für das Gebiet zwischen Hans-Böckler-Straße, der
Bahnlinie Immenstadt-Oberstdorf, der B 308 und der
B 19 zu ändern. Die Änderung ist erforderlich, um die
Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens 2012 im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung umzusetzen. Der
Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Sonthofen, den 19. Mai 2015
Gez.: Anton Klotz, Landrat
Z2 - 106