Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen 19. Mai 2015/Seite 31 Amtsblatt Nr. 21 Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu: Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt: Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–14.30 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211 Ärztlicher Notfalldienst Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit unter der Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu erreichen. Am 23., 24. und 25. Mai 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu erreichen. Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer 01805/191212. Zahnärztlicher Notfalldienst im Altlandkreis Sonthofen Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 23. Mai 2015 und 24. Mai 2015 unter Telefon 08321/86548 und für den 25. Mai 2015 unter Telefon 08321/86719. Notfallsprechstunden von 10.00 bis 12.00 und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt für den Bereich Kempten ist in der Kemptener Ausgabe dieser Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer, wann“ aufgeführt. Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken Bad Hindelang: am 23. Mai 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstr. 22, Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr) Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg: am 23. Mai 2015: Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstr. 7, Telefon 08321/86060 am 24. Mai 2015: Stadt-Apotheke, Immenstadt, Kirchplatz 3, Telefon 08323/8524, und Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstr. 7, Telefon 08321/86060 (10.00 bis 12.00 Uhr) am 25. Mai 2015: Allgäu-Apotheke, Sonthofen, Grüntenstr. 24, Telefon 08321/83445, und Alpen-Apotheke, Immenstadt, Bahnhofstr. 36, Telefon 08323/2677 (10.00 bis 12.00 Uhr) Oberstdorf, Fischen: am 23. Mai 2015: Apotheke im Färberhaus, Fischen, Hauptstr. 4, Telefon 08326/385740 (17.00 bis 19.00 Uhr), am 24. Mai 2015: Apotheke am Bahnhof, Oberstdorf, Bahnhofplatz 1, Telefon 08322/2383 am 25. Mai 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf, Poststr. 10, Telefon 08322/940700 (10.00 bis 12.00 und 17.00 bis 19.00 Uhr) Oberstaufen: am 23. Mai 2015: Propstei-Apotheke, Oberstaufen, Hugo-von-Königsegg-Str. 1, Telefon 08386/2730 am 24. Mai 2015: Raphael-Apotheke, Lindenberg, Hauptstraße 41, Telefon 08381/92200 am 25. Mai 2015: Hummel’sche Apotheke, Weiler, Hauptstr. 4, Telefon 08387/1043 Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach: am 23. Mai 2015: Rathaus-Apotheke, Dietmannsried, Rathausplatz 1, Telefon 08374/6100 (18.00 bis 20.00 Uhr) am 24. Mai 2015: Linden-Apotheke, Wiggensbach, Illerstr. 1, Telefon 08370/1525 (18.00 bis 20.00 Uhr) am 25. Mai 2015: Martinus-Apotheke, Waltenhofen, Rathausstr. 2, Telefon 08303/424 (18.00 bis 20.00 Uhr) Diensthabende Apotheken in Kempten: am 23. Mai 2015: Sonnen-Apotheke, Bahnhofstr. 17, Telefon 0831/22749 am 24. Mai 2015: St.-Anna-Apotheke, Lenzfrieder Straße 56, Telefon 0831/574755 am 25. Mai 2015: Bahnhof-Apotheke am Klinikum, Robert-Weixler-Str. 48b, Telefon 0831/5226666 Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen! Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Blaichach (Friedhofssatzung – FS) vom 07. Mai 2015 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 VO zur Anpassung des LandesR an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. 7. 2014 (GVBl S. 286) erlässt die Gemeinde Blaichach folgende Satzung: §1 Änderungsbestimmungen Die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Blaichach (Friedhofssatzung – FS) vom 03. Februar 2014 wird wie folgt geändert: 1. § 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Grabmale dürfen im Regelfall folgende Ausmaße nicht überschreiten: 1. bei Kindergräbern (§ 13): Höhe 0,70 m; Breite 0,50 m 2. bei Einzelgräbern ( § 11): Höhe 1,40 m; Breite 0,80 m 3. bei Familiengräbern (§ 12): Höhe 1,50 m; Breite 1,30 m 4. bei Urnengräbern (§ 14): a) in den Feldern K und K1: Höhe 0,70 m; Breite 0,60 m b) im Feld K2: Höhe 1,10 m; Breite 0,60 m 5. bei Grabkammern (§ 11): Höhe 1,30 m; Breite 0,80 m“ 2. § 22 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Grabeinfassungen sollen bei Kinder-, Einzel- und Familiengräbern mit Platten hergestellt werden. Die Breite der Grabeinfassung beträgt bei Einzelgräbern 0,90 m und bei Familiengräbern 1,60 m; die Länge beträgt jeweils 1,70 m.“ 3. § 22 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Bei Urnengräbern sollen die Grabeinfassungen aus Stein hergestellt werden. In den Feldern K und K1 sollen die Grabeinfassungen mit einer Breite von 0,70 m und einer Länge von 0,90 m hergestellt werden (Außenmaß). Bei Urnengräbern im Feld K2 sollen die Grabeinfassungen mit einer Breite von 0,90 m und einer Länge von 1,10 m hergestellt werden (Außenmaß). Zudem ist als stehendes Grabmal eine Urnenstele mit einer maximalen Breite von 0,40 m und einer maximalen Höhe von 1,00 m zulässig.“ b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Bauausschuss der Stadt Sonthofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2015 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 37“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.04.2015 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 37“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich der „Rudolf-Diesel-Straße“, nördlich der B 308 und östlich der B 19 und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 1378/1, 1381/1, 1381/2, 1381/3, 1381/4, 1381/5, 1382, 1382/1, 1382/3. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 liegt mit der Begründung jeweils in der Fassung vom 20.04.2015 in der Zeit vom 27. Mai 2015 – 26. Juni 2015 im Rathaus der Stadt Sonthofen, Rathausplatz 1, Bürgertheke im Erdgeschoss während der allgemeinen Dienststunden Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Montag und Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Zugang ist barrierefrei. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen ver- MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr! fügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Stadt Sonthofen, Rathausplatz 1, 87527 Sonthofen, oder zur Niederschrift im Rathaus, 2. OG, Zimmer C2, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Änderungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB eingeholt. Sonthofen, 13. Mai 2015 STADT SONTHOFEN Gez.: Christian Wilhelm, 1. Bürgermeister §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Juni 2015 in Kraft. Blaichach, den 07. Mai 2015 GEMEINDE BLAICHACH Christof Endreß, 1. Bürgermeister Z2 - 104 KrWG; UVPG; Antrag der Firma Lässer GmbH, Herzmanns 11, 87448 Waltenhofen, auf abfallrechtliche Plangenehmigung zur Wiederverfüllung der Kiesgrube auf den Grundstücken Fl.Nr. 922/2 und 922 (TF), Gmgk. Martinszell, Gemeinde Waltenhofen, mit nicht verunreinigtem Aushubmaterial Bekanntmachung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die Firma Lässer GmbH, Herzmanns 11, 87448 Waltenhofen, beantragte beim Landratsamt Oberallgäu die abfallrechtliche Plangenehmigung zur Wiederverfüllung der Kiesgrube auf den Grundstücken Flur-Nr. 922/2 und 922 (TF) Gemarkung Martinszell, Gemeinde Waltenhofen mit nicht verunreinigtem Aushubmaterial. Das Landratsamt Oberallgäu führt ein Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG – durch. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c i.V.m. Anlage 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – ergab, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Gez. Evelyn Stadler Az.: SG 22-176/4.1-82-2-Sta 22 - 105 Bekanntmachung der Stadt Sonthofen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „RUDI-Park“; a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses Der Rat der Stadt Sonthofen hat am 25. September 2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 37 (RUDIPark) für das Gebiet zwischen Hans-Böckler-Straße, der Bahnlinie Immenstadt-Oberstdorf, der B 308 und der B 19 zu ändern. Die Änderung ist erforderlich, um die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens 2012 im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung umzusetzen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Sonthofen, den 19. Mai 2015 Gez.: Anton Klotz, Landrat Z2 - 106
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