- GENO Broker

Vollmacht
GENO Broker GmbH
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister HRB 90103
Kundennummer des Vollmachtgebers (Bitte ergänzen)
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Bitte auf Seite 2 unterschreiben.
Der Depotinhaber bevollmächtigt die nachstehend bezeichnete/n Person/en entsprechend des Umfangs dieser
Vollmacht, ihn im Geschäftsverkehr mit der GENO Broker GmbH (im Folgenden „GENO Broker“ oder „Bank“
genannt) zu vertreten. Die Vollmacht gilt grundsätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Depots des Depotinhabers bei GENO Broker.
Abweichend hiervon soll diese Depotvollmacht nur
für gegenwärtig bestehende Depots gelten
bzw. nur für folgendes Depot / folgende Depots gelten:
GENO Broker Depot
Depotnummer / Depotnummern ggf. ergänzen
Ersterteilung einer Vollmacht
Soweit bereits früher Vollmachten erteilt wurden:
Früher erteilte Vollmachten bleiben gültig.
Früher erteilte Vollmachten werden hiermit widerrufen.
Auftraggeber
1. Depotinhaber (Auftraggeber)
2. Depotinhaber (Auftraggeber bei Gemeinschaftsdepots)
Vorname*
Vorname*
Name*
Name*
Straße, Nr.*
Straße, Nr.*
PLZ, Ort*
PLZ, Ort*
Bevollmächtigter
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name und Anschrift der / des Bevollmächtigten festzuhalten. Sie wird deshalb diese Daten speichern.
Änderungen der gemachten Angaben sind dem GENO Broker unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere die Mobilfunknummer.
Bevollmächtigter: Persönliche Angaben
Anrede*
Frau
Herr
Vorname*
Geburtsdatum*
Name*
Geburtsort*
Geburtsname*
Staatsangehörigkeit*
Bevollmächtigter: Persönliche Kontaktdaten
Straße, Nr.*
PLZ, Ort*
Land*
Mobil*
Diese Angabe ist notwendig, um am mobileTAN-Verfahren teilzunehmen.
E-Mail
Telefon
Ja, hiermit stimme ich der Nutzung der Telefonnummer(n) durch den GENO Broker zu
Zwecken der Übermittlung werblicher Informationen über Dienst- und Serviceleistungen,
Produkte, Angebote des GENO Broker zu. Der Nutzung kann jederzeit für die Zukunft
widersprochen werden. Die Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf die
Kundenbeziehung.
Ja, hiermit stimme ich der Nutzung der E-Mail-Adresse durch den GENO Broker zu
Zwecken der Übermittlung werblicher Informationen über Dienst- und Serviceleistungen,
Produkte, Angebote und Newsletter des GENO Broker zu. Der Nutzung kann jederzeit für
die Zukunft widersprochen werden. Die Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf
die Kundenbeziehung.
Weitere Bevollmächtigte können jeweils mit separater Vollmacht eingesetzt werden.
Umfang und Geltungsdauer der Vollmacht
Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht berechtigt gegenüber dem GENO Broker zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Depotführung im Zusammenhang stehen.
Der Bevollmächtigte kann insbesondere
- Wertpapiere an- und verkaufen (einschließlich im Wege des Online- und TelefonBrokerage);
- Abrechnungen, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
Die Vollmacht berechtigt nicht zur Eröffnung weiterer Depots, zur Erteilung von Untervollmachten, zur Auflösung von Depots zu Lebzeiten des Depotinhabers / der Depot­
inhaber, zur Angabe eines neuen Verrechnungskontos.
Ihr einfacher Zugang zu den Finanzmärkten
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Umfang und Geltungsdauer der Vollmacht (Fortsetzung)
Auflösung von Depots
Zur Auflösung von Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Depotinhabers berechtigt. Bei mehreren Depotinhabern besteht dieses Recht erst nach dem Tod aller Depotinhaber.
Geltungsdauer der Vollmacht
Die Vollmacht kann vom Depotinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Depotinhaber die Vollmacht, hat er GENO Broker hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst
schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber GENO Broker ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Mitteilung des Widerrufs.
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden
erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. GENO Broker kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Angaben zu Ihren Wertpapierkenntnissen bzw. Wertpapiererfahrungen
Keine Anlageberatung durch den GENO Broker
Der GENO Broker erbringt keine Anlageberatung. Der Kunde bzw. der Bevollmächtigte muss sich die für seine Anlageentscheidung notwendigen Informationen daher grundsätzlich selbständig
beschaffen. Soweit der Kunde bzw. der Bevollmächtigte von einer anderen Bank (einschließlich der Bank, bei der das Verrechnungskonto geführt wird) beraten wurde(n), weist der GENO Broker
den Kunden auf Folgendes hin:
- Aus dem Beratungsvertrag zwischen dem Kunden und einer anderen Bank resultieren keine Beratungspflichten für den GENO Broker.
- Der GENO Broker überprüft eine etwaige Anlageempfehlung der anderen Bank nicht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Aufträgen auf den jeweils im Rahmen des Online- bzw. Telefon-Brokerage identifizierten Kunden bzw. Bevollmächtigten abgestellt wird.
Der GENO Broker überprüft jeden Wertpapierauftrag lediglich dahingehend, ob der identifizierte Kunde bzw. Bevollmächtigte über ausreichend Kenntnisse und Er­fah­rungen in dieser Art von Wert­
papier­geschäften verfügt (Angemessenheitsprüfung nach § 31 Abs. 5 WpHG). Es ist daher für den GENO Broker erforderlich, vor der Ausführung von Aufträgen Informationen über Kenntnisse
und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente
beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob identifizierte Kunden bzw. Bevollmächtigte über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken in
Zusammenhang mit der Art der Finanz­instrumente ange­messen beurteilen zu können. Hierzu sind Angaben zu den Arten von Finanzinstrumenten, mit denen der identifizierte Bevollmächtigte
vertraut ist, zu Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum zurückliegender Geschäfte sowie zu Ihrer Ausbildung und gegenwärtigen oder relevanten früheren beruflichen Tätigkeiten erforderlich.
Bevollmächtigter: Kenntnisse und Erfahrungen
Angaben zu Ihren Wertpapierkenntnissen bzw. -erfahrungen, -Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum zurückliegender Geschäfte
Anlageformen
Wie oft?
einmalig
wiederholt
Erfahrungen seit?
< 6 Monate
≥ 6 Monate
Ungefährer Umsatz p. a.
< 5.000 EUR
≥ 5.000 EUR
Schuldverschreibungen
Aktien
Optionsscheine
Investmentanteile
Zertifikate
Genussscheine
Bevollmächtigter: Berufliche Situation
Ausbildung sowie gegenwärtige / relevante frühere berufliche Tätigkeiten des Kunden.
Beruf
Branche
Weitere Regelungen und maßgebliche Geschäftsbedingungen
Der Bevollmächtigte ist im Rahmen der Vollmacht befugt, Telefon- und Online-Brokerage zu nutzen. Es gelten hierfür für den Bevollmächtigten als Teilnehmer die „Sonderbedingungen Telefonund Online-Brokerage“ sowie „Sonderbedingungen für die Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet und Telefon“, wie sie in den Geschäftsbedingungen des GENO Broker enthalten sind.
Die für die Ausführung von Wertpapieraufträgen erforderlichen Zugangsdaten werden dem Bevollmächtigten separat auf dem Postweg zur Verfügung gestellt.
Der Bevollmächtigte stimmt zu, dass Telefongespräche mit dem GENO Broker aufgezeichnet werden können.
Für die Auftragserteilung, -durchführung und -abrechnung im Verhältnis zum Depotinhaber gelten die mit diesem vereinbarten Geschäftsbedingungen des GENO Broker. Der Wortlaut der
Geschäftsbedingungen des GENO Broker kann jederzeit auch unter www.genobroker.de heruntergeladen werden. Auf Verlangen werden diese Bedingungen auch nochmals
postalisch zur Verfügung gestellt.
Ort, Datum
Unterschrift 1. Depotinhaber
Soweit relevant:
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift 2. Depotinhaber
Unterschrift Bevollmächtigte/r
Ihr einfacher Zugang zu den Finanzmärkten
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