Aktuelle Vereinbarungen zur schriftlichen Unterrichtsplanung

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Bocholt
Seminar für das Lehramt HRGe
ZfsL Bocholt, Stenerner Weg 14a, 46397 Bocholt
Vereinbarungen zur Verschriftlichung
gemäß OVP vom 10. April 2011
 der schriftliche Entwurf
für einen Unterrichtsbesuch

die Schriftlichen Arbeiten
zu den Unterrichtspraktischen Prüfungen
Schriftlicher Entwurf für Unterrichtsbesuche
gemäß § 11 Absatz 3 OVP
„…In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen
Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die
Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung
vorzulegen hat.“
Verbindlich!!!
Ab dem ersten Unterrichtsbesuch wird eine kurzgefasste Planung
(s. Papier Schriftlicher Entwurf 1.UB) vorgelegt.
Deckblatt
(1) Thema des Unterrichtsvorhabens
(2) Aufbau des Unterrichtvorhabens
(3) Ziel(e) / fachspezifische Kompetenzen des Unterrichtsvorhabens
(4) Thema der Unterrichtsstunde
(5) Schwerpunktziel der Stunde
(6) Verlaufsplanung
(7) Anhang (Arbeitsaufträge, Arbeitsblätter, Folien, …..)
(8) Geplantes Tafelbild
(9) Literatur
Angebot!!!
Die Verschriftlichung wird sukzessiv auf-/ausgebaut. Es kann auf Wunsch der LAA eine
erweiterte schriftliche Planung (s.u.) vorgelegt werden.
 2. UB = kurzgefasste Planung (s.o.)
 3. UB = kurzgefasste Planung (s.o.)
+ Zentrale unterrichtsrelevante Bedingungen und Entscheidungen bezogen
auf die Lerngruppe
 4. UB und 5. UB = 3. UB
+ Didaktische / Methodische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsvorhaben
Vereinbarungen zur Verschriftlichung für das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt – Stand Mai 2015 -
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Schriftliche Arbeit zur unterrichtspraktischen Prüfung
gemäß § 32 Absatz 5 OVP
„Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für
jedes Fach eine Schriftliche Arbeit vor. Diese umfasst eine schriftliche Planung des Unterrichts, (insbesondere: Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte und geplanter
Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge) und
eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die
Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist. Der Umfang der
Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten, davon soll auf die Planung der
Stunde und auf die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge jeweils etwa die Hälfte
entfallen. Das Prüfungsamt kann von den Prüflingen eine schriftliche Versicherung an Eides statt verlangen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbstständig
erbracht worden ist.“
Funktion der Schriftlichen Arbeit
Die Schriftlichen Arbeiten sollen die Prüfungskommission begründet, verständlich
und nachvollziehbar über zentrale Planungsentscheidungen informieren.
Hinweise zur Schriftlichen Arbeit
(http://www.pruefungsamt.nrw.de/Info_zur_Pruefung/OVP_2011/LAA/Hinweise_fuer
_LAA__August_2012_.pdf)
Die Schriftlichen Arbeiten umfassen:
 Schriftliche Planung des Unterrichts
 Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge
Jede Schriftliche Arbeit soll den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und
sich jeweils etwa zur Hälfte auf die schriftliche Planung des Unterrichts und zur Hälfte auf die Darstellung der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge beziehen.
Die Ausführungen zu den beiden Aspekten sind textgestalterisch voneinander zu
trennen.
Das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt hat eine Form der Verschriftlichung (s. Papier
Schriftliche Arbeit) entwickelt.
Das Format der Schriftlichen Arbeit darf nur im Rahmen der Staatsprüfung angefertigt werden!!!
Vereinbarungen zur Verschriftlichung für das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt – Stand Mai 2015 -
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