Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Seminar für das Lehramt HRGe ZfsL Bocholt, Stenerner Weg 14a, 46397 Bocholt Vereinbarungen zur Verschriftlichung gemäß OVP vom 10. April 2011 der schriftliche Entwurf für einen Unterrichtsbesuch die Schriftlichen Arbeiten zu den Unterrichtspraktischen Prüfungen Schriftlicher Entwurf für Unterrichtsbesuche gemäß § 11 Absatz 3 OVP „…In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.“ Verbindlich!!! Ab dem ersten Unterrichtsbesuch wird eine kurzgefasste Planung (s. Papier Schriftlicher Entwurf 1.UB) vorgelegt. Deckblatt (1) Thema des Unterrichtsvorhabens (2) Aufbau des Unterrichtvorhabens (3) Ziel(e) / fachspezifische Kompetenzen des Unterrichtsvorhabens (4) Thema der Unterrichtsstunde (5) Schwerpunktziel der Stunde (6) Verlaufsplanung (7) Anhang (Arbeitsaufträge, Arbeitsblätter, Folien, …..) (8) Geplantes Tafelbild (9) Literatur Angebot!!! Die Verschriftlichung wird sukzessiv auf-/ausgebaut. Es kann auf Wunsch der LAA eine erweiterte schriftliche Planung (s.u.) vorgelegt werden. 2. UB = kurzgefasste Planung (s.o.) 3. UB = kurzgefasste Planung (s.o.) + Zentrale unterrichtsrelevante Bedingungen und Entscheidungen bezogen auf die Lerngruppe 4. UB und 5. UB = 3. UB + Didaktische / Methodische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsvorhaben Vereinbarungen zur Verschriftlichung für das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt – Stand Mai 2015 - 1 Schriftliche Arbeit zur unterrichtspraktischen Prüfung gemäß § 32 Absatz 5 OVP „Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für jedes Fach eine Schriftliche Arbeit vor. Diese umfasst eine schriftliche Planung des Unterrichts, (insbesondere: Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte und geplanter Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge) und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist. Der Umfang der Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten, davon soll auf die Planung der Stunde und auf die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge jeweils etwa die Hälfte entfallen. Das Prüfungsamt kann von den Prüflingen eine schriftliche Versicherung an Eides statt verlangen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbstständig erbracht worden ist.“ Funktion der Schriftlichen Arbeit Die Schriftlichen Arbeiten sollen die Prüfungskommission begründet, verständlich und nachvollziehbar über zentrale Planungsentscheidungen informieren. Hinweise zur Schriftlichen Arbeit (http://www.pruefungsamt.nrw.de/Info_zur_Pruefung/OVP_2011/LAA/Hinweise_fuer _LAA__August_2012_.pdf) Die Schriftlichen Arbeiten umfassen: Schriftliche Planung des Unterrichts Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge Jede Schriftliche Arbeit soll den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und sich jeweils etwa zur Hälfte auf die schriftliche Planung des Unterrichts und zur Hälfte auf die Darstellung der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge beziehen. Die Ausführungen zu den beiden Aspekten sind textgestalterisch voneinander zu trennen. Das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt hat eine Form der Verschriftlichung (s. Papier Schriftliche Arbeit) entwickelt. Das Format der Schriftlichen Arbeit darf nur im Rahmen der Staatsprüfung angefertigt werden!!! Vereinbarungen zur Verschriftlichung für das Seminar HRGe im ZfsL Bocholt – Stand Mai 2015 - 2
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