Ein gemeinsamer Standard für die elektronische Rechnung

Europa gestaltet: ein gemeinsamer
Standard für die elektronische
Rechnung
Anna Dopatka| Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
28. April 2015| Europa gestaltet mIT Vielfalt| Dataport Hausmesse
Koordinierungsstelle für IT-Standards
KoSIT
• Zum 1. 4. 2011 aus der OSCI-Leitstelle hervorgegangen
– Im Kontext der Gründung des IT-Planungsrats
• Organisationseinheit der Bremer Verwaltung
– Derzeit 10 Personen
– Gemeinschaftlich finanziert von Bund und Ländern
• Wir arbeiten
– für den IT-Planungsrat
– und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung
• Unsere Aufgabe:
(Koordination der) Entwicklung von IT-Standards der Verwaltung
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
Das heutige Thema
Europa gestaltet: ein gemeinsamer Standard für die
elektronische Rechnung
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
So…
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
…oder so: die Richtlinie 2014/55/EU
• Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei
öffentlichen Aufträgen soll
– Rechtssicherheit bei der Nutzung der elektronischen
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
schaffen
– „…und somit zu erheblichen Vorteilen für die
Mitgliedstaaten, die öffentlichen Auftraggeber sowie
die Wirtschaftsteilnehmer führen…“
• Einsparungen
• Positive Umweltauswirkungen
• Verringerung des Verwaltungsaufwands
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Die Richtlinie 2014/55/EU…
• wurde am 6. Mai 2014 im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht
• ist am 26. Mai 2014 in Kraft getreten
• verpflichtet öffentliche Auftraggeber,
eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten
wenn diese bestimmte Anforderungen
erfüllen.
• Richtlinie legt Normungsauftrag für eRechnung
fest
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Was ist eine eRechnung?
• maschinenlesbare Rechnung, die vom Empfänger
automatisch und digital verarbeitet werden kann
• eine bloße Bilddatei ist keine elektronische
Rechnung im Sinne der Richtlinie
• d.h. es geht um strukturierte Daten
das Rechnungsoriginal ist somit ein
strukturierter Datensatz
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Bisher…
• Nationale, regionale, branchenspezifische, unternehmensspezifische
Normen für elektronische Rechnungen
– Komplexität
– Rechtsunsicherheit
– Hohen Kosten
– Hemmnis für grenzüberschreitende Aufträge
• Papierrechnungen
– Eingescannt
– Kopiert
– Abgetippt
– …
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Ziel der Richtlinie ist…
• die Beseitigung der Hemmnisse für
grenzüberschreitenden Handel
– Diverse rechtlicher Anforderungen
– Verschiedene technische Normen
– Mangelnde Interoperabilität
• die Entwicklung einer gemeinsamen
europäischen Norm für das semantische
Datenmodell der Kernelemente einer
elektronischen Rechnung
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
Ziel ist somit…
• …die Gewährleistung der Interoperabilität!
• Unabhängige und heterogene Systeme müssen
Informationen auf effiziente und verwertbare Art und
Weise austauschen können
• RL 2014/55/EU Erwägungsgrund (8):
„Mit der Interoperabilität soll gewährleistet werden, dass
Informationen in den verschiedenen Systemen der
Unternehmen, unabhängig von der dort verwendeten
Technologie, Anwendung oder Plattform, in kohärenter Weise
dargestellt und verarbeitet werden können.“
– dazu ist die Einhaltung gemeinsamer Standards
notwendig
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Interoperabilität umfasst…
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Interoperabilität meint hier…
• Semantische Interoperabilität:
eRechnung enthält eine bestimmte Menge vorgeschriebener
Informationen, deren genaue Bedeutung unabhängig von der
Art und Weise, in der sie physisch dargestellt oder übermittelt
werden, erhalten bleibt und in eindeutiger Weise verstanden
wird.
• Syntaktische Interoperabilität:
die Datenelemente der eRechnung sind in einem Format
dargestellt, das unmittelbar zwischen dem Absender und dem
Empfänger ausgetauscht und automatisch verarbeitet werden
kann.
– Durch Verwendung einer gemeinsamen Syntax oder
– durch Zuordnung zwischen verschiedenen Syntaxen
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
Der Normungsauftrag: was genau?
• Semantisches Datenmodell für die Kernelemente einer
elektronischen Rechnung samt Syntaxlisten
– „Kernelemente einer elektronischen Rechnung“ =
wesentliche Informationsbestandteile, die in einer
eRechnung enthalten sein müssen und für die
grenzübergreifende Interoperabilität unerlässlich sind
– „semantisches Datenmodell“ = strukturierte und
logisch verknüpfte Begriffe und ihren Bedeutungen,
die die Kernelemente einer elektronischen Rechnung
wiedergeben
– Syntaxlisten + Syntaxmapping
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Anforderungen an die Norm
• Technologieneutralität
• Vereinbarkeit mit den maßgeblichen internationalen Normen für die
elektronische Rechnungsstellung
• Berücksichtigung des notwendigen Schutzes personenbezogener
Daten im Sinne der Richtlinie 95/46/EG
• Beachtung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG (Richtlinie
über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem)
• Ermöglichung der Einrichtung zweckmäßiger, benutzerfreundlicher,
flexibler und kosteneffizienter Systeme zur elektronischen
Rechnungsstellung
• Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse von kleinen und
mittleren Unternehmen
• Eignung für die Verwendung B2B (neben G2G und B2G)
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Der Standardisierungsauftrag an das CEN
• Entwicklung des semantischen Datenmodells für die Kernelemente
einer elektronischen Rechnung
• Vorlegen einer Liste mit einer begrenzten Anzahl von Syntaxen, die
der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung
entsprechen (technische Spezifikation)
• Syntaxmappings (technische Spezifikation),
• Entwicklung von Leitfäden für die Interoperabilität der Übermittlung
(technischer Report)
• Entwicklung von Leitfäden zum optinalen Einsatz von nationalen
oder branchenspezifischen Erweiterungen der Kernelemente
(technischer Report)
• Testen der Norm hinsichtlich der praktischen Anwendbarkeit für
Endnutzer und Darlegung der Ergebnisse (technischer Report)
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Der Normungsauftrag: und wer?
• Project Committee 434 (CEN/PC 434)
– CEN
– Nationale Normungsgremien
• KoSIT als Vertretung der öffentlichen
Verwaltung im Auftrag des BMI
• KoSIT als Leitung der deutschen Delegation
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Rückkopplung in die deutsche Verwaltung
• 2 Bund-Länder-AGs:
– 1 zur rechtlichen Umsetzung der Richtlinie
(UAG I), d.h. Abstimmung zur Umsetzung der
Richtlinie in Bundes– bzw. Landesrecht.
– 1 zur Abstimmung des semantischen
Datenmodells und der Syntaxlisten während
des Normungsverfahrens zur frühzeitigen
Einbindung von Bund und Ländern (UAG II)
• Und danach?
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
Der Standardisierungsauftrag an das CEN
• Entwicklung des semantischen Datenmodells für die Kernelemente
einer elektronischen Rechnung
• Vorlegen einer Liste mit einer begrenzten Anzahl von Syntaxen, die
der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung
entsprechen (technische Spezifikation)
• Syntaxmappings (technische Spezifikation),
• Entwicklung von Leitfäden für die Interoperabilität der Übermittlung
(technischer Report)
• Entwicklung von Leitfäden zum optinalen Einsatz von nationalen
oder branchenspezifischen Erweiterungen der Kernelemente
(technischer Report)
• Testen der Norm hinsichtlich der praktischen Anwendbarkeit für
Endnutzer und Darlegung der Ergebnisse (technischer Report)
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Interoperabilität umfasst…
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EU-Norm = nationaler Standard?
• Richtlinie verpflichtet Auftraggeber, eRechnungen
entgegenzunehmen, d.h. sie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran,
– Z.B. vorzuschreiben, dass bei öffentlichen Aufträgen nur
elektronische Rechnungen gestellt werden dürfen
– Z.B. eine einheitliche nationale Lösung für Unternehmen
anzubieten
– Z.B. Vorgaben für Vertraulichkeit, Authentizität, Integrität,
Nachvollziehbarkeit gemeinsam zu entwickeln
– Z.B. gemeinsame Grundlagen für medienbruchfreie Prozesse der
Rechnungsbearbeitung in der Verwaltung zu schaffen
– Z.B. Nachhaltigkeit zu sichern durch einen gemeinsamen Betrieb
des Standards
– Z.B. Regelungen für angrenzende Bereiche zu schaffen
– …
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Koordinierungsstelle für IT-Standards
Vielen Dank!
Anna Dopatka
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