Herausgegeben von Gerd-Volker Weege www.buergermeisterzeitung.at | de 68. Jahrgang 5/2015 Bürgermeister Zeitung Unabhängige Fachzeitung für Städte und Gemeinden vereinigt mit: KOMMUNAL KOMMUNAL ÖSTERREICH DEUTSCHLAND P.b.b. Erscheinungsort Wien 02Z032488M money trend Verlag, Linzer Straße 449A, 1140 Wien Kommunalpolitik • Kommunalwirtschaft • Kommunalverwaltung • Kommunalbau D ie N u m m e r 1 re s s e d e r K o m m u n a lp Burgenland: Für mehr Jobs in den Gemeinden Ideenwettbewerb startet Mödlhammer: Sicherung der Fördergelder für Wasser- und Kanalbau AU S D E N B U N D ES L Ä N D E R N , STÄDTE N U N D G E M E I N D E N R EC HT & G E M E I N D E | B LI C K I N D E N L Ä N D LI C H E N R AU M 2 INHALT Impressum AKTUELLES MÖDLHAMMER: Bürgermeister Zeitung Herausgeber und Chefredakteur: Gerd-Volker Weege (verantwortlich) eMail: [email protected] Assistent des Chefredakteurs: Stephan Hummel eMail: [email protected] Redaktion und Lektorat: Christina Regen eMail: [email protected] Redaktionelle Mitarbeiter: Anna Maria Michenthaler Prof. Dr. Gerhard Poschacher Produktion: Michael Tersch, Jan Weber Anzeigenleitung: Wolfgang Slaby eMail: [email protected] Verwaltung und Finanzen: Marie-Luise Weege (Leitung) Redaktionsbüro u. Verlagsvertretung: 1180 Wien, Kutschkergasse 42, Tel.: 01/476 86, Fax: 01/476 86-21 Sitz des Verlages: 1140 Wien, Linzer Straße 449A Medieninhaber: money trend Verlag GmbH. Geschäftsführer Gerd-Volker Weege Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis pro Jahr: € 154,– (inklusive 10% MwSt.) Wird nur im Abonnement verkauft. Das Abonnement läuft stets für ein Jahr weiter, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich abbestellt wird. Bei Behinderung ist der Verlag nicht verpflichtet, die Bezugskosten zu erstatten. Entgeltliche Einschaltungen sind mit E.E. gekennzeichnet. 6 Sicherung der Fördergelder für Wasser- und Kanalbau „Die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft sind für die nächsten zwei Jahre gesichert“, freut sich Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer über den Beschluss des entsprechenden Gesetzes im Nationalrat. NEUE ÄRA FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE MILCHWIRTSCHAFT BURGENLAND 8 Nach 37 Jahren ist die Mengenregelung für die heimische Milchproduktion Ende März 2015 ausgelaufen. Damit beginnt für die heimische Milch- und Molkereiwirtschaft und vor allem für die rund 31.500 Milchbauern eine neue Ära mit mehr Wettbewerb und Konkurrenz auf den internationalen Märkten. MEHR REGIONALE WERTSCHÖPFUNG MIT BIOMASSE 12 Beim Einsatz heimischer Biomasse zur Wärmeversorgung werden fossile Energieimporte ersetzt und die regionale Beschäftigungsintensität verbessert. UMWELTWIRTSCHAFT SCHAFFT WACHSTUMSIMPULSE 13 Einer Analyse der Statistik Austria ist zu entnehmen, dass die Umweltwirtschaft 2013 weiter an ökonomischer Bedeutung zugenommen und erhebliche Wirtschaftsimpulse ausgelöst hat. GEFAHR DER WILDUNFÄLLE IM FRÜHJAHR AM GRÖSSTEN 19 Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch die Gefahr von Kollisionen. Insgesamt 296 Wildunfälle mit Verletzten gab es im Jahr 2013 in Österreich. KOMMENTARE ÖBZ: PROF. DR. GERHARD POSCHACHER POLITIK UND WIRTSCHAFT (5) BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM 5 8 Schwarzer Peter 3 RECHT & GEMEINDE 24-25 von Dr. Martin Kind FACHTHEMA 27-33 Das Finanzsystem in Deutschland Von Dr. Michael Grimberg DAS LÄSST AUFHORCHEN PERSONELLES 20 26 SONDERTHEMA WASSER/ABWASSER 21-23 „Digitale Löschwasserpläne“ im Burgenland 34-35 Das neue, Ende 2014 von Brüssel genehmigte Programm der „Ländlichen Entwicklung 2014 – 2020“ ist ein kräftiges Signal für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion und für die Weiterentwicklung im ländlichen Raum, so Landesrat Andreas Liegenfeld und Nationalrat Erwin Preiner, die im Rahmen einer Pressekonferenz die wesentlichen Neuerungen und wichtigsten Maßnahmen erläuterten. KÄRNTEN 36-37 Frühe Naturerfahrung sowie die Förderung eines Umweltbewusstseins bei Kindern im Kindergartenalter sind wichtige Bildungsziele. Erfahrungen, die Kinder mit „Natur“ machen, haben im Erwachsenenalter direkten Einfluss auf ihre Sensibilität der Umwelt gegenüber. NIEDERÖSTERREICH Gemeinden und Regionen im Abseits? ÖBZ: GERD-VOLKER WEEGE AUS ÖSTERREICHISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN 38-41 Die Stadtgemeinde Hainburg gewinnt den Musterpozess gegen den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) vor dem Landesgericht Wien. Das Urteil ist für alle Krankenanstalten-Gemeinden Niederösterreichs, so auch für St. Pölten, relevant, die offene Forderungen an den KRAZAF haben. OBERÖSTERREICH 42-43 Weil Finanzinvestoren vermehrt Wälder, Felder und Wiesen kaufen, haben sich die Preise dafür verdoppelt. In Ober österreich ist deshalb eine Diskussion um die Genehmigung derartiger Verkäufe im Gange, berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (Ausgabe v. 9.4.). Ein Drittel der österreichischen Agrarflächen ist bereits in nicht bäuerlichem Besitz. SALZBURG 44 Beim 38. ordentlichen Landesparteitag hat die Salzburger ÖVP am 10. April in St. Johann im Pongau einstimmig ihr erstes Grundsatzprogramm beschlossen. „Ein historischer Tag in der Geschichte der Partei“, sagte Landesparteichef LH Wilfried Haslauer. Rund ein Jahr lang hat die Salzburger ÖVP, die durch ein eigenes Statut eine rechtlich eigenständige Organisation ist, an ihrem Programm gearbeitet. STEIERMARK 45 Bereits im ersten Quartal 2015 ist in Graz der Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten worden. An 32 Tagen lag die Luftqualität an der Messstelle Graz Süd laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) über dem Tagesgrenzwert. Das Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass an maximal 25 Tagen die Tagesbelastung höher als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein darf. Auch Leibnitz liegt mit 28 Tagen darüber. Unseren Meldungen liegen teilweise Berichte von APA und dpa zugrunde. Druck und Belichtung: agensketterl Druckerei GmbH, 3001 Mauerbach TIROL 46-47 Im Konflikt um das neue Ärztearbeitszeitgesetz hat die Tiroler Landesregierung am 7. April die mit den Landesärzten ausverhandelte Übergangslösung für das Jahr 2015 beschlossen. Titelbild: Foto: flickr.com/Felix5413 Geprüfte Auflage 1. Halbjahr 2014 6.400 Die österreichische Kommunalzeitung mit den meisten geprüften Abonnenten. Bürgermeister Zeitung 5/2015 Die Wasserversorgung des Burgenlandes wird durchwegs über öffentliche Wasserverbände, Wassergenossenschaften, oder auch direkt durch die Gemeinden, wahrgenommen. Die Löschwasserversorgung im Brandfall stellt eine Gemeindeaufgabe dar, welche durch die Feuerwehren wahrgenommen wird. In einem beispielhaften Projekt haben nunmehr Landeshauptmann Hans Niessl, der Landesfeuerwehrverband und die Wasserversorger des Burgenlandes, welche in der Plattform Wasser Burgenland (PWB) vertreten sind, eine Initiative gestartet, um die Erstellung digitaler Löschwasserpläne für die Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes in effizienter Weise zu ermöglichen. LH-Stv. Hiesl: 11,7 Mio. Euro für oberösterreichische Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte Für 115 oberösterreichischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte hat der österreichische Wasserwirtschaftsfonds bei der 68. Sitzung am 9. April 2015 in Wien rund 11,7 Millionen Euro bewilligt. VORARLBERG 48-49 Die Stadt Dornbirn wird auf dem Dach der neuen Volksschule Edlach eine beachtliche Anlage zur Gewinnung von Solarstrom errichten. WIEN 50 Die Stadt Wien schneidet bei einem Ranking europäischer Städte hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen im Verkehrsbereich für eine bessere Luftqualität hervorragend ab und liegt bereits an 3. Stelle von 23 untersuchten Städten, nur Zürich und Kopenhagen liegen noch vor Wien. AKTUELLES VORWORT Schwarzer Peter ist nicht nur bei Kindern ein beliebtes Spiel, sondern seit ungezählten Jahren auch in der Politik. Schwer sind gegen die Betroffenen Steuerreformen durchzusetzen. Ein unglaublicher Widerstand baut sich auf. Selbst kleine Angestellte sind keinesfalls beeindruckt, wenn sie monatlich 40 – 60 Euro mehr bekommen, dafür aber schwerwiegende Folgen auf sich zukommen sehen. Wenn ihre Firma leiden muss, betrifft sie dies auch. Damit in der Folge nicht gröbere Auswirkungen auf die Parteienlandschaft zukommen, wollen etliche Politiker den Schwarzen Peter einsetzen. Und wer eignet sich dafür bei den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden am besten? Keine Frage: Wieder einmal die Gemeinden. Wenn der Bund wieder einmal zu viel Schulden gemacht hatte, wer musste dann sparen: Na klar: die Gemeinden. Und damit der Wähler es den Großen in der Politik nicht heimzahlt, wer soll als Buhmann den Kopf herhalten? Bestens dafür geeignet: Die Gemeinden. Die Bürgermeister sollen aus dem Finanzausgleich weniger Geld bekommen – damit sich es lohnt – einige hundert Millionen und als Ausgleich für das, was die große Politik in den Sand setzt Jahr für Jahr. Die Gemeinden können sich ja auch nicht wehren, weil sie auch hier nicht einmal am Katzentisch sitzen, sondern sogar vor der Tür warten müssen. In der Verfassung sind sie rechtelos verankert. Es blieb bis heute eine Gaukelei. Dafür dürfen die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer selbst festlegen – ist in der Diskussion. Sogar die Einheitswerte festlegen – da spart der Staat sich dazu auch noch diese Kosten. Unentgeltlich. Und nur die Kommunalsteuer soll als „Ausgleich“ dafür reduziert werden. Für wie dumm halten denn einige die Kommunalpolitiker? Was täten dann die großen Herren, wenn die Idealisten vor Ort nicht wären? Wer würde dann für sie rennen? In über dreißig Jahren meiner Arbeit für die Bürgermeister Zeitung habe ich es nie verstanden, weshalb 50.000 Lokalpolitiker sich das alles gefallen lassen. Nun sollte endlich Schluss sein mit dem Ausnutzen der Gemeinden und auch endlich Schluss sein mit der Schlechterstellung des ländlichen Raumes und auch vieler kleiner Städte. Beim Finanzausgleich sollen Gemeindebund und Städtebund gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe mit den Großen sein. Der Gemeinde-Anteil sollte erhöht werden als Ausgleich für die Arbeit, die die Kommunen für Bund und Länder leisten. Die Gemeinden sollen gern die Steuern für Grund und Boden einheben und diese auch moderat erhöhen, aber nicht unkalkulierbar dafür auf Ertragsanteile verzichten. Denn diese einseitige Schlechterstellung wäre nichts anderes als eine weitere „Enteignung“ des ländlichen Raumes. Der Schwarze Peter gehört dem, der ihn gerufen haben! www.buergermeisterzeitung.at | de Bürgermeister Zeitung 5/2015 3 AKTUELLES Faymann und Häupl würdigten ihre Partei Bürgermeister von Hohenems räumte Fehler bei Wahlkarten ein Bundeskanzler Werner Faymann und Wiens Bürgermeister Michael Häupl haben am 14. April in einer gemeinsamen Pressekonferenz den 70. Geburtstag ihrer Partei gewürdigt. Betont wurde von den Spitzen der SPÖ, dass die Verteilungsgerechtigkeit heute so bedeutend wie seit jeher sei und dass man Armut und Verelendung nicht zulassen dürfe. Für die Pressekonferenz hatte die Partei nicht zufällig den Roten Salon des Wiener Rathaus ausgewählt. Denn genau in diesem Raum hatten sich vor knapp 70 Jahren Vertreter der Sozialdemokraten und der Revolutionären Sozialisten getroffen, um gemeinsam als neue politische Kraft den Wiederaufbau des Landes mitzugestalten. Gelungen ist dies nach Ansicht der Parteispitze durchaus. Faymann sprach von einer Erfolgsgeschichte. Österreich biete soziale Leistungen, wie dies nur wenige Staaten auf der Welt könnten. Häupl ergänzte, dass man noch immer in einer der wohlhabendsten Länder lebe. Immerhin gebe es die zweitniedrigste Arbeitslosenquote in der Europäischen Union, und auch Wien stehe im Vergleich europäischer Metropolen am Arbeitsmarkt gut da. Der Bürgermeister von Hohenems, Richard Amann (ÖVP), hat Fehler bei der Ausgabe von Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl am 29. März eingeräumt. Familienangehörigen seien Wahlkarten auch ohne Vollmacht ausgehändigt worden, erklärte er gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Man habe inzwischen die Wahlbehörde informiert. Bei den Freiheitlichen wollte man nach Bekanntwerden noch nicht vom Einbringen einer Wahlanfechtung sprechen, dass man dafür jedoch Vorbereitungen treffe, verhehlte Egger auf APA-Anfrage nicht. Amann erhielt in der Stichwahl 121 Stimmen mehr als FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger, der vor der Auszählung der Wahlkarten noch vorangelegen war. Gegenüber dem Rundfunk – für die APA war Amann vorerst nicht erreichbar – sprach der Bürgermeister in Bezug auf die Wahlkartenausgabe von einem Fehler. Wie viele Wahlkarten ohne Vollmacht ausgehändigt wurden, konnte Stadtamtsdirektor Markus Pinggera nicht sagen, das lasse sich aufgrund der schlechten Dokumentation nicht nachvollziehen. Es betreffe aber nur einen Teil der etwa 900 persönlich ausgegebenen Wahlkarten. 70 Jahre SPÖ: Foto: Apa 4 Einen kleinen Ausflug in den Wien-Wahlkampf, der von der SPÖ ja mit dem Versprechen neuer Gemeindewohnungen initiiert worden war, unternahm der Bürgermeister, als er besonders den sozialen Wohnbau hervorhob, den zu mobilisieren schon nach dem Krieg die wichtigste Aufgabe für die SPÖ gewesen sei. Faymann unterstrich, dass man eine Privatisierung von Gemeindebauten oder der Wasserversorgung nicht zulassen werde. Für 70 Jahre SPÖ hat die Partei in einer Presse-Unterlage auch 70 Highlights zusammengebastelt, wobei den beiden Kurzzeit-Kanzlern Viktor Klima und Alfred Gusenbauer (beide SPÖ) keine Erfolge gegönnt wurden. Denn zwischen 1997 und 2008 findet sich kein roter Meilenstein. EU-Kommission droht Google offen mit Milliardenstrafe Im Streit um die Marktmacht von Google droht die EU-Kommission dem US-Suchmaschinenbetreiber mit einer Milliardenstrafe. Die EUBehörde wirft Google nun offiziell die Benachteiligung der Konkurrenz vor und verschickte am 15. April die Beschwerdepunkte an den US-Konzern. Damit verschärfte sie das seit 2010 laufende Verfahren. In letzter Konsequenz droht Google ein EU-Bußgeld in Milliardenhöhe. Nach Ansicht der EU-Kommission bevorzugt Google bei seiner Suchmaschine in der Trefferliste die eigenen Dienste gegenüber Konkurrenzangeboten, etwa beim Preisvergleich im Online-Handel. Dies schade Wettbewerbern, aber auch Verbrauchern. Zudem weitet die EU-Kommission das Verfahren aus und nimmt auch die Domi- Bürgermeister Zeitung 5/2015 Aufgelistet werden etwa sozialer Wohnbau, der Beschluss des Neutralitätsgesetzes, die Schülerfreiheit, die 40-Stunden-Woche, die Etablierung Wiens als UNOStandort, fünf Wochen Mindesturlaub sowie aus jüngerer Zeit die „historische Lösung des Ortstafelkonflikts“, die Einführung der Neuen Mittelschule als Regelschule sowie der Beschluss der „größten Steuerreform der Zweiten Republik“. Wie die ebenfalls angeführte Verkürzung der Arbeitszeit mit aktuellen Überlegungen zusammenpasse, die Dienstzeit für Lehrer im Klassenzimmer zu erhöhen, wollte ein Journalist wissen, was Häupl wenig beeindruckte: „Wenn ich 22 Stunden in der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“ nanz von Googles Betriebssystem Android unter die Lupe, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft. Dabei geht es um die Frage, ob Google wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder seine Dominanz ausgenutzt hat. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, sie habe die Befürchtung, dass Google sich „einen unfairen Vorteil verschafft“ habe. Der Suchmaschinenbetreiber hat in Europa einen Marktanteil von 90 Prozent. Bei Android wolle sie „sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden.“ Google hat nun zehn Wochen Zeit, zu antworten. Eine Frist für eine Entscheidung der EU-Kommission gibt es nicht, Experten rechnen aber mit mindestens einem Jahr. EU-Kommissarin Margrethe Vestager Foto: APA (EPA) AKTUELLES Laut einer Anfrage-Serie der Freiheitlichen zu den Werbeausgaben der Ministerien haben diese im vergangenen Jahr um rund 22 Millionen Euro geworben. Den größten Werbeaufwand habe das Bundeskanzleramt betrieben, erklärte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl gegenüber der APA. Er zeigte sich über die „Selbstbeweihräucherung mit Steuergeld“ verärgert. Die Ministerien haben ihre Ausgaben in den Beantwortungen in unterschiedlicher Weise gemeldet, zum Teil waren es nur die Nettobeträge. In diesen Fällen berechnete die FPÖ Werbeabgabe sowie Umsatzsteuer selbst. Insgesamt kamen die Freiheitlichen somit auf rund 22 Mio. Euro Werbeausgaben inklusive Schaltungen mit einem Auftragswert unter 5.000 Euro. Die Aufwendungen erfolgten demnach für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Informationsarbeit. Im Bundeskanzleramt lagen die Ausgaben gemäß den Anfrage-Beantwortungen bei 3,5 Mio. Euro, gefolgt vom Infrastrukturministerium mit 2,8 Mio. Euro und dem Sozialministerium mit 2,2 Mio. Euro. Im Bildungsressort Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de Ministerien warben 2014 um über 20 Millionen Euro und dem Agrarministerium waren es jeweils rund 2 Mio. Euro. Rund 1,9 Mio. Euro waren es im Außenministerium. Rund 1,6 Mio. Euro für die Werbung gaben das Innenministerium und das Finanzministerium aus; 1,5 Mio. Euro das Verteidigungsressort und 1,2 Mio. das Gesundheitsministerium. Das Wirtschaftsministerium inserierte um 1 Mio. Euro, das Familienministerium um 771.000 Euro. Das Kulturressort gab laut der Beantwortung nur 1.860 Euro aus und das Justizministerium schrieb, dass es 2014 keine medialen Einschaltungen mit Werbecharakter getätigt habe. „SPÖ und ÖVP betrachten die Öffentlichkeitsarbeitsbudgets der einzelnen Ministerien offenbar immer noch als einen reinen Self Service Betrieb“, kritisierte Kickl die „Selbstbeweihräucherung“ mit Steuergeld. Die Regierung verwende ihre Einschaltungen „noch immer für reine Parteiwerbung“, zeigte sich der Generalsekretär verärgert. Häupl will sich bei Lehrern nicht entschuldigen Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) will sich nicht für seine Aussagen zur geplanten Erhöhung der Lehrer-Unterrichtszeit entschuldigen. Denn er habe keineswegs Pädagogen beleidigen wollen, sondern Kritik an der Lehrergewerkschaft geübt, betonte er am 14. April im Gespräch mit der Apa. „Wenn ich 22 Stunden in der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“ Mit dieser Aussage hatte das Wiener Stadtoberhaupt für gehörigen Wirbel gesorgt. Der Vorsitzende der AHS-Gewerkschaft, Eckehard Quin, rügte etwa eine „populistische wie zynische“ Wortmeldung. Er forderte Häupl auf, sich „öffentlich und umgehend“ zu entschuldigen. Seine Äußerung richte sich nicht gegen die „vielen engagierten“ Lehrer, sondern gegen die Gewerkschaft, von denen er seit Jahrzehnten nichts anderes höre als ein „Nein“, versicherte Häupl heute. Die Gespräche zur Schulverwaltungsreform würden sich bereits „ewig lang“ hinziehen. Wenn Vorschläge wie etwa eine erhöhte Anwesenheit in der Klasse kommen, würden diese von der AHS-Gewerkschaft mit Aussagen wie „Das bedeutet Krieg“ abgelehnt. Häupl: „Eigentlich habe ich mir darüber eine öffentliche Empörung erwartet. Nicht über meinen Spaß über meine eigene Arbeitszeit.“ Seine „Witzchen“ seien im Vergleich zur Diktion der Gewerkschaft völlig harmlos. „Ich wüsste nicht, wofür ich mich entschuldigen soll, ich habe keine Berufsgruppe beleidigt. Ich habe mich kritisch mit der Politik der Lehrergewerkschaft auseinandergesetzt. Und da lass ich mir nicht den Mund verbieten“, stellte der Bürgermeister klar: „Man muss pointiert formulieren, um auf gewisse Dinge aufmerksam zu machen.“ Natürlich, so zeigte er sich versöhnlich, werde man auch über eine Besoldungsreform reden müssen. Auch Gespräche mit der Gewerkschaft werde es geben. In eine Diskussion zu gehen und von vorneherein zu sagen, das gehe nicht, sei jedoch nicht sinnvoll, sagte Häupl. POLITIK UND WIRTSCHAFT (5) Die Steuerreform der Bundesregierung 2015/2016 Die Bundesregierung hat am 17. März 2015 die Steuerreform beschlossen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die wichtigsten Fakten aus dem Vortrag von Finanzminister Hans Jörg Schelling an den Ministerrat werden nachstehend aufgezeigt und haben ein breites Echo in den Medien ausgelöst. Sie haben bereits heftige politische Diskussionen auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen ausgelöst. Als strategische Zielsetzung wird im Vortrag an den Ministerrat festgestellt, dass es um eine spürbare Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen geht. Die Steuerreform 2015/2016 sieht eine Verminderung der Lohn- und Einkommenssteuer sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Ausmaß von insgesamt 4,9 Milliarden vor. Von diesen Maßnahmen erhofft sich die SPÖ/ÖVP-Koalition, dass mehr als 6 Millionen Menschen profitieren und durch wirtschaftspolitische Initiativen auch für die Unternehmen wichtige Impulse gesetzt werden. Die bedeutendsten Vorhaben sind: • Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25%. • Die Arbeitnehmerabsetzbeträge werden um 55 Euro pro Jahr erhöht und die Sozialversicherungserstattung für Menschen mit geringem Einkommen von derzeit 110 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. • Der Höchststeuersatz wird künftig ab 90.000 Euro im Jahr statt bisher 60.000 Euro wirksam. • Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr soll ein befristeter Steuersatz von 55% zu entrichten sein. • Durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 Euro sollen Familien zusätzlich von 100 Millionen Euro profitieren. www.buergermeisterzeitung.at | de • Kleinverdiener werden mit 430 Millionen Euro entlastet, vor allem durch die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. • Im Zuge der Steuerreform soll für Wachstum und Beschäftigung ein Konjunkturprogramm im Ausmaß von 200 Millionen Euro realisiert werden. • Die Immobilienertragssteuer soll künftig 30% betragen, die Kapitalertragssteuer wird auf 27,5% ansteigen und bestimmte ermäßigte Mehrwertsteuersätze (Hotelrechnungen, Kino- und Theaterkarten, Saatgut, Pflanzen- oder Tiernahrung) werden von 10 auf 13% erhöht. Die Gegenfinanzierung Die Finanzierung dieser Steuerreform soll gemäß Vortrag an den Ministerrat unter anderem durch eine verstärkte Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Milliarden Euro) sowie durch Anhebung der Kaufkraft (850 Millionen Euro) sowie die Registrierkassenpflicht und Steuerverkürzung bei Bargeschäften (900 Millionen Euro) sicher gestellt werden. Von der Bekämpfung des Sozialbetrugs erwartet sich die Regierung 200 Millionen Euro und bei der Einsparung in der Verwaltung und Kürzung von Förderungen 1,1 Milliarden Euro. Die Gesamtkosten der Steuerreform einschließlich wirtschaftsbelebender Maßnahmen werden von der Bundesregierung mit 5,2 Milliarden Euro oder 1,5% des Bruttoinlandsprodukts beziffert. Das Ziel, 2016 ein strukturelles Nulldefizit zu erreichen, bleibt aufrecht. Die Bundesregierung bekennt sich auch dazu, eine etwaige Neuregelung der Grundsteuer im Rahmen der Gespräche über den Finanzausgleich mit den Ländern und Gemeinden zu thematisieren. Das Steuerpaket 2015/2016 wird in den nächsten Monaten im Parlament beraten. Prof. Dr. Gerhard Poschacher Bürgermeister Zeitung 5/2015 5 AKTUELLES Mödlhammer: Sicherung der Fördergelder für Wasser- und Kanalbau „Die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft sind für die nächsten zwei Jahre gesichert“, freut sich GemeindebundPräsident Helmut Mödlhammer über den Beschluss des entsprechenden Gesetzes im Nationalrat. „Wir haben lange für die Weiterführung der Förderung gekämpft. Für Gemeinden besteht damit zumindest für die nächsten beiden Jahre Planungssicherheit“, so Mödlhammer weiter. Da die 100 Millionen Euro, die pro Jahr 2015 und 2016 zur Verfügung stehen, unabhängig von der Novellierung der Förderrichtlinien beschlossen worden sind, können die Gelder bereits in Kürze an die Gemeinden ausbezahlt werden. Wichtiger Konjunkturimpuls „Das freut nicht nur die Gemeinden, sondern es ist auch ein wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaft“, betont Mödlhammer. Seit 1959 wurden 55 Milliarden Euro in die Wasserver- und Abwasserentsorgung investiert. Das entspricht durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Jahr. Durch die Unsicherheiten, die bis dato bei der Sicherung der För dergelder bestanden haben, aber auch durch einen Investitionsrückstau, der durch die drastischen Einnahmeneinbrüche während der Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden ist, muss dringend nicht nur in den Erstbau, sondern auch in die Sanierung der bestehenden Leitungen und Kanäle investiert werden. 30 Prozent der Wasserleitungen und etwa 13 Prozent der Kanäle sind älter als 40 Jahre und müssen damit schnellstens saniert werden. Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 Seit 10. April ist es fix: Ab Mai 2018 ist das Rauchen in der Gastronomie Geschichte. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentierten bei einer Pressekonferenz in Wien den entsprechenden Gesetzesentwurf. „Für mich ist es ein sehr erfreulicher Tag“, betonte die Ressortchefin. „An der Geschichte des Nichtraucherschutzes haben sich schon viele Minister vor mir erfolglos versucht.“ Zwar sei mit der „Deadline“ 2018 eine sehr lange Übergangsfrist vorgesehen, doch Dank einer „Nichtraucherschutz-Prämie“ würde die Mehrzahl der Betriebe schon früher umstellen, hoffen die beiden Politiker. Jene Gastwirte, die schon vor Juli 2016 den Qualm aus ihren Lokalen verbannen, bekommen dafür zehn Prozent des Restbuchwerts für die Umbaumaßnahmen zur Trennung der Gastbereiche, die noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Zudem können sie ihre Investitionen weiterhin vorzeitig abschreiben. Die geschätzten Kosten für den Staat bewegen sich dafür zwischen fünf und 20 Millionen Euro, sagte Mitterlehner. „Wir müssen mit der Kritik leben“, meinte der Vizekanzler, der glaubt, durch die lange Übergangszeit und die Prämie einen tragbaren Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden zu haben. Auch viele Gastronomen würden eine klare Regelung der ewigen Diskussion vorziehen. In drei Jahren wäre der Raucherbann total akzeptiert. Oberhauser erwartet viele positive Auswirkungen des Verbots. So würde sich die Gesundheit der zahlreichen Angestellten in der Gastronomie bessern, viele dem Tabak abschwören und zahlreiche Kinder und Jugendliche erst gar nicht beginnen. Auch in anderen Ländern hätten sich die entsprechenden Effekte schnell in den Bürgermeister Zeitung 5/2015 ro. Die nun im Nationalrat beschlossenen Fördergelder – 100 Millionen pro Jahr für 2015 und 2016 – werden daher eher dem Abbau der Förderansuchen dienen und stehen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung. Vergabe nach alten Kriterien – vorerst Foto: Pfluegl 6 Der Investitionsbedarf liegt bei zumindest fünf Milliarden Euro. Investitionsrückstau abbauen Ende 2014 gab es ca. 1.800 offene Förderansuchen mit einem Investitionsvolumen von rund 800 Millionen Euro und einem erforderlichen Förderbarwert in Höhe von zumindest 150 Millionen Eu- Die vom Finanzministerium (BMF) geforderte Neuregelung der Kriterien, nach denen die Gelder vergeben werden, ist unabhängig von diesem Beschluss zu betrachten. Bis es eine Einigung zwischen BMF, dem Infrastrukturministerium sowie dem Gemeindebund und dem Städtebund gibt, werden die Förderungen nach den alten Richtlinien vergeben. Krankenstatistiken erfreulich bemerkbar gemacht. Die Politikerin will dies auch noch durch zahlreiche Kampagnen unterstützen. In Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und den Krankenkassen will man erreichen, dass „die erste Zigarette erst gar nicht geraucht wird“ – und möglichst viele aufhören. „Warum machen wir eine neue Regelung? Weil die alte nicht funktioniert hat“, unterstrich Mitterlehner. Egal, ob es jetzt 15.000 Anzeigen gegen schwarze Schafe in der Gastronomie waren, die Dunkelziffer war sicher höher. Es habe auch Beschwerden ausländischer Gäste gegeben, die Nichtraucherschutz von zu Hause gewöhnt waren. Zudem gebe es eine klare internationale Entwicklung, der Österreich nachgehinkt sei. Der Raucherbann wird auch Mehrzweckhallen, Vereinslokale und Zeltfeste betreffen. Einzige Ausnahme sind Hotels, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten dürfen, allerdings ohne Service, auch Speisen und Getränke dürfen dorthin nicht mitgenommen werden. Das Ausweichen auf E-Zigaretten wird ebenfalls unterbunden, da die WHO eine Gesundheitsschädlichkeit nicht ausgeschlossen habe und man mit einer Ausnahme neue Diskussionen auslösen würde. „Alles was verdampft und vernebelt, egal ob mit oder ohne Nikotin, fällt darunter.“ Die Strafhöhen bleiben gleich. „Man kann die Umsetzung nicht herbeistrafen“, meinte Mitterlehner, obwohl es laut Oberhauser nicht ohne Kontrollen gehen werde. Beide Politiker glauben aber daran, dass bis zur Umsetzung die Akzeptanz so groß sein wird, dass es keine Probleme geben wird. „Ich hoffe, wir werden zu einem friedfertigeren Miteinander kommen“, sagte die Ministerin. Sie sei vorerst mit dieser Regelung zufrieden, was weitere Maßnahmen – etwa Rauchverbot im Auto, wenn kleine Kinder mitfahren – betrifft, werde man „step by step“ vorgehen. Oberhauser und Mitterlehner präsentierten Gesetzesentwurf Foto: APA AKTUELLES Schonung für Pleitekandidaten: Weniger Firmen insolvent Trotz Rekordarbeitslosigkeit und gedämpfter Konjunkturaussichten hat es im 1. Quartal 2015 weniger Firmenpleiten gegeben. 1.286 Unternehmen meldeten Insolvenz an - um 12,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. „In Zeiten einer Wirtschaftskrise sind zahlreiche Gläubiger, insbesondere öffentliche Institutionen, mit der Insolvenzantragsstellung gegenüber Schuldnern zurückhaltender“, so der AKV. Auch Banken neigten nach Fälligstellung zu außergerichtlichen Forderungsnachlässen und Sanierungen, wie beispielsweise der Fall des Büromöbelherstellers Bene zeige, erklärte der Alpenländische Kreditorenverband. Umschuldungen seien aufgrund restriktiver Kreditvergaben kaum mehr durchführbar. Die Firmen selbst agierten ebenfalls abwartend bei der Insolvenzanmeldung. Wegen der schlechten Auftrags- Um 12,4 Prozent weniger Insolvenzen als im Vorjahreszeitraum lage fürchteten sie nämlich die Schließung ihres Betriebs. Die Insolvenzstatistik müsse also nicht unbedingt die Wirtschaftslage widerspiegeln. In den ersten drei Monaten 2015 gingen sowohl die Schulden der insolventen Unternehmen als auch die Anzahl der gefährdeten Jobs zurück. Die Gesamtpassiva beliefen sich auf 357,7 Mio. Euro nach 428,2 Mio. Euro im ersten Quartal 2014. Heuer mussten 2.912 Arbeitnehmer um ihren Job zittern, im Vorjahreszeitraum waren es 3.549 Personen gewesen. Großinsolvenzen gab es heuer www.buergermeisterzeitung.at | de Foto: Apa keine. Der oberösterreichische Anlagenbauer GIA Austria war mit 109 Dienstnehmern und Verbindlichkeiten von mehr als 11 Mio. Euro die größte Insolvenz, gefolgt von der burgenländischen Huber Warenhandel und Transportgesellschaft mit 93 Dienstnehmern. Schuldentechnisch knackten auch die VEP Fördertechnik aus Natschbach (Niederösterreich) und das Gloriette Bekleidungswerk aus Stegersbach (Burgenland) die 10-Millionen-Marke. Am häufigsten rutschten heuer wieder Baufirmen in die Insolvenz (256 nach 251), gefolgt von Handelsunternehmen (224 nach 254) und Gastronomiebetrieben (183 nach 232). Viel öfter als Firmen deklarierten sich Privatpersonen als pleite. Im ersten Quartal 2015 stieg die Zahl der Privatinsolvenzen um 1,65 Prozent auf 2.468, wobei es in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede gab. In Kärnten und Salzburg wurden jeweils zweistellige Steigerungsraten verzeichnet (+23 bzw. +13 Prozent), in der Steiermark, in Oberösterreich und in Niederösterreich gab es dagegen starke Rückgänge (-17, -7 Prozent bzw. -6 Prozent). Vier von zehn Schuldenregulierungsverfahren (1.002 Fälle, +5 Prozent) entfielen auf Wien. Etwas weniger Privatpleiten gab es in Vorarlberg und Tirol (-3 bzw. -2 Prozent), im Burgenland etwas mehr (+2 Prozent). Im Schnitt häuften die insolventen Privatpersonen Schulden von 97.800 Euro an, im Vorjahreszeitraum waren es „nur“ 91.100 Euro gewesen. Die Gesamtpassiva betrugen 213,9 Mio. nach 195,7 Mio. Euro. Bürgermeister Zeitung 5/2015 7 8 AKTUELLES BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM Gemeinden und Regionen im Abseits? ie Zwangskoalition zwischen Euro weniger als bisher vorgesehen sind. FinanzSPÖ und ÖVP hat das Steuminister Hans Jörg Schelling hat beim Bürgererpaket vorgelegt. Was die übermeistertag am 9. März 2015 in Wieselburg/Land fälligen und bisher stets zerredeschon vorsorglich darauf hingewiesen, dass in Von Prof. Dr. Gerhard Poschacher ten Reformprojekte (Bildung, GeZukunft die Transferzahlungen stärker aufgabensundheit, Föderalismus, Pensionen und Verwaltung) be- orientiert erfolgen sollen und die ermüdende Diskussion, zentral oder fötrifft, agiert sie nach wie vor als Schlafmützenregierung. Bei den Landtags- deral, überholt sei. Die damit verbundene Aufgabendurchforstung ist aber wahlen im Burgenland, Oberösterreich, in der Steiermark und in Wien wird bisher am Machterhalt der Landesfürsten gescheitert. Die Verhandlungen sich zeigen, ob das von den Parteistrategen gelobte und mit rund 5 Milliar- über den neuen Finanzausgleich könnten zu einem politischen Ringkampf den Euro dotierte Entlastungspaket vom Wahlvolk gewürdigt wird. Erste Ju- mit dem Bund ausarten. Gemeinden sind das Herzstück der Demokratie, belmeldungen wurden mittlerweile durch realistische Einschätzungen er- prägen Regionen außerhalb der Städte und schaffen Heimat. Vom neu zu gänzt. Einiges deutet darauf hin, dass der ländliche Raum, die Regionen, verhandelndem Finanzausgleich, der das Steueraufkommen ausgewogen ins Abseits geraten. Das Bauernsterben – tägliche Realität – regt die Politi- zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufteilen soll, erwarten sich die ker (fast) nicht mehr auf, schon eher die Vertreibung der Wirtshäuser. Eine Kommunen einen fairen Anteil. Ursache haben beide Entwicklungen mit negativen Auswirkungen auf die Kanzler Werner Faymann und seine SPÖ sind vorerst zufrieden. Die ÖVP Sozialkultur in ländlichen Gebieten gemeinsam: Junge Menschen haben konnte zwar Substanz- und Erbschaftssteuern weitgehend verhindern, ist immer weniger Lust, täglich im Stall oder hinter der Theke zu stehen. Das aber mit Unzufriedenheit und Kritik ihrer Kernklientel – Bauern und Wirthängt auch damit zusammen, dass laufend Menschen in die Städte zie- schaft – konfrontiert. Während die Landwirte mit der überbordenden Verhen. Die aktuelle Bilanz der Statistik Austria enthält deutliche Fakten: In waltung schon über ausreichende Erfahrung verfügen, fühlen sich nunÖsterreich leben derzeit 8,58 Millionen Menschen, um 72.000 mehr als mehr der Tourismus und die Wirte von der Regierung bürokratisch verfolgt 2013. Allein nach Wien sind 28.000 zugezogen. Die Städte wachsen, das und veranstalten lautstarke Protestaktionen. Es gibt viele Reizworte, die Land verliert. In 25 Jahren, wird prognostiziert, könnte nur noch ein Drittel das Wirtshaussterben beschleunigen: Rauchverbot, Registrierkassen, Allerder Österreicher in ländlichen Gebieten, zwei Drittel aber in Städten woh- genvorschriften oder barrierefreie Eingänge. Die Bauern wiederum beklanen. Von einer Lebensraumstrategie oder einem Masterplan für die Regio- gen unter anderem die Mehrwertsteuererhöhung und damit auch die Vernen, im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben, ist derzeit keine Rede. teuerung der Betriebsmittel sowie noch offene Details im Zuge der geplanAllerdings wurden in der Österreichischen Raumordnungskonferenz die Ar- ten Anhebung der Grunderwerbssteuer. Das Konzept für die Gegenfinanziebeiten für die Landnutzungserhebung bereits aufgenommen. Positiv ist rung der Steuerentlastung ist allerdings abenteuerlich zu bewerten, wenn auch zu vermerken, dass noch heuer 300 Millionen Euro für den Breit- allein 2 Milliarden Euro im Wege der Betrugsbekämpfung aufgebracht werbandausbau, insbesondere auf dem Land, vom Infrastrukturministerium den sollen. Auf die Senkung der Lohnnebenkosten wurde verzichtet. Die bereit gestellt werden. angekündigte Kürzung der Ermessungsausgaben in den Ressorts könnten auch Überraschungen für die Bürokratie zur Folge haben. Die Forderung Umkämpfter Finanzausgleich von Umweltgruppen, Ökosteuern zu überlegen, wurde nicht einmal ignoDas Steuerpaket hat aber zur Folge, dass für den Finanzausgleich zwi- riert. Die ÖVP hat ihre einstige Markenstrategie, die Ökosoziale Marktwirtschen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2017 um mehr als 1 Milliarde schaft, stillschweigend beerdigt. D Neue Ära für die österreichische Milchwirtschaft Nach 37 Jahren ist die Mengenregelung für die heimische Milchproduktion Ende März 2015 ausgelaufen. Damit beginnt für die heimische Milch- und Molkereiwirtschaft und vor allem für die rund 31.500 Milchbauern eine neue Ära mit mehr Wettbewerb und Konkurrenz auf den internationalen Märkten. Die viel gelobte und kritisierte Quotenregelung zur Begrenzung der Milchproduktion wurde 1978 in Österreich und 1984 in der damaligen Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Was Agrarökonomen immer kritisierten, hat sich in diesen Jahrzehnten leider als richtig erwiesen. Der Strukturwandel konnte nicht verhindert werden, größere Betriebe wurden in ihren Wachstumschancen behindert. Allein nach dem EU-Beitritt 1995 ist die Zahl der Milchbauern um mehr als 50.000 auf nur mehr 31.500 zurück gegangen. In den vergangenen fünf Jahrzehnten schrumpfte das Dauergrünland von 2,298 Millionen Hektar auf 1,440 Millionen Hektar. Die Rinder- und Milchwirtschaft sind die bedeutendsten Produktionszweige im Agrarsektor und erwirtschaften mit 2 Milliarden Euro fast 30% der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Für den ländlichen Raum, die Gemeinden in den Alpenregionen und für Bürgermeister Zeitung 5/2015 die Tourismuswirtschaft ist die Rinderhaltung für die Pflege und Bewirtschaftung der Kulturlandschaft unverzichtbar. Fast 90% der bisherigen Milchquoten gehörten Betrieben in benachteiligten Regionen. Höhere Umsätze für die Milchverarbeiter Insgesamt war 2014 für die österreichische Milchwirtschaft nach Angaben der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) durchaus erfolgreich. Die Umsätze stiegen um mehr als 4% auf 2,43 Milliarden Euro und die Milchanlieferung lag erstmalig über 3 Millionen Tonnen. Die Milchbauern erzielten im Durchschnitt 43.000 Euro je Betrieb. Die Milchanlieferung je Lieferanten hat sich seit dem EU-Beitritt um mehr als das Dreifache auf 97,2 Tonnen erhöht. Das Russlandembargo verursachte allerdings den Verlust eines Absatzmarktes der EU in der Größe von 250.000 Tonnen Käse und 30.000 Tonnen Butter, für die neue Märkte zu suchen waren. Erfreulich gestaltete sich die Entwicklung im Außenhandel. Mit einem Exportwert von 1,185 Milliarden Euro wurde ein neuer Rekord erzielt, die Ausfuhrquote stieg auf 48,7%. Wichtigstes Produkt waren Käsesorten mit 125.000 Tonnen. In mehr als 100 Ländern werden heimische Molkereiprodukte verkauft, mit Abstand die wichtigsten Märkte sind Deutsch- land und Italien. Der Wert der Importe nahm um 12% auf 738 Millionen Euro zu, der positive Außenhandelssaldo erreichte 2014 fast 450 Millionen Euro. Mit dem Auslaufen der Milchquote beginnt eine neue Ära für die europäische Milchwirtschaft. Große Hoffnungen setzen die Molkereimanager in Österreich auf verstärkte Exportchancen in China sowie auf die Solidarität des Lebensmittelhandels mit starker Präferenz für heimische Qualitätsprodukte. Die flächendeckende Freiheit von Gentechnik, geprüfte Herkunftsbestimmungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung zeichnen österreichische Molkereiprodukte aus. Zur Bewältigung künftiger Herausforderungen auf den internationalen Märkten erwarten die Milchbauern einen fairen Anteil entlang der Wertschöpfungskette und die Förderung von Investitionen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Molkereiwirtschaft fordert entsprechende Rahmenbedingungen durch die EU, keine diskriminierenden Gesetze, die weitere Kostensteigerungen auslösen und bürokratische Entlastungen. Die neue Ära in der Milch- und Molkereiwirtschaft ist vom Präsidenten der VÖM, Helmut Petschar, nur „durch die Zusammenarbeit aller konstruktiven Kräfte aus der Politik, den Interessensvertretungen sowie mit dem Handel zu bewältigen.“ Prof. Gerhard Poschacher AKTUELLES John Deere Diesel-Rasentraktor mit Heckauswurf/Grasfangbehälter gespart werden kann. Der Grasfangbehälter lässt sich einfach an- und abbauen. Dadurch kann der X950R auch mit einem leicht zu montierenden, optionalen Deflektorblech eingesetzt werden. Zur Erhöhung des Fahrkomforts ist die Maschine mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet. So erleichtert ein höhenverstellbares Lenkrad das Ein- und Aussteigen und sorgt gleichzeitig für eine bequemere Armhaltung während der Fahrt. Auch ein verstellbarer Sitz mit hoher Rückenlehne und PremiumPolsterung oder ein Armlehnensatz sind auf Wunsch lieferbar. Dank Frontkraftheber und Frontzapfwelle dient der Traktor auch als Basis für zahlreiche weitere Anbaugeräte, wie Frontkehrmaschine und Schneeschild. So lassen sich im Jahresverlauf die verschiedensten Arbeiten von der Rasenpflege bis zu Winterdienstaufgaben bewältigen. Als Hersteller zuverlässiger und leistungsfähiger Maschinen für die professionelle Rasenpflege, stellt John Deere den Rasentraktor X950R vor. John Deere bietet einen Diesel-Rasentraktor mit Heckauswurf und integriertem Grasfangbehälter für das Sammeln und den einfachen Abtransport von Schnittgut an. Ein Dieselmotor mit 24 PS sorgt gemeinsam mit dem stufenlosen Hydrostat-Antrieb und den großvolumigen Hydraulikmotoren der Hinterräder für die erforderliche Leistung und Laufruhe. Bei schwierigen Geländeverhältnissen steht dank Differentialsperre das notwendige Plus an Vortrieb zur Verfügung. Für den X950R sind zwei Mähdecks mit 122 bzw. 137 cm Arbeitsbreite sowie Grasfangbehältern mit Boden- oder Hochentleerung verfügbar. Verschiedene Konstruktionsmerkmale dienen der Leistungssteigerung beim Mähen und Aufnehmen des Schnittguts. Die stabilen Mähwerke werden aus Qualitätsstahl gepresst. Sie besitzen keine brüchigen Schweißnähte oder Unebenheiten, an denen sich das Schnittgut ansammeln könnte. Die hohe Kapazität bewältigt auch besonders niedriges oder hohes Gras. Dank einem Fassungsvermögen von 570 (Bodenentleerung) bzw. 650 Litern (Hochentleerung) muss der Grasfangbehälter seltener geleert werden. Die Bedienung von Mähwerk und Grasfangbehälter erfolgt benutzerfreundlich über einen Multifunktionshebel. Der Grasfangbehälter mit Hochentleerung lässt sich in jeder Position öffnen, so dass auch beim Entleeren Zeit Der neue X950R Rasentraktor mit Dieselmotor NEUHEIT ab 15.990,-* *Unverbindlich empfohlener Verkaufspreis in Euro inkl. aller Steuern und Abgaben. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. www.buergermeisterzeitung.at | de Bürgermeister Zeitung 5/2015 9 AKTUELLES In der Causa Wiener Stadtschulrat hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde der FPÖ abgelehnt. Die Freiheitlichen hatten als Vizepräsidenten den Burschenschafter Maximilian Krauss vorgeschlagen, Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) dessen Nominierung aber verweigert. Die FPÖ-Anträge ans Höchstgericht wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen, hieß es am 8. April in der Entscheidung. Die Freiheitlichen wollten die Aufhebung der Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes zur Bestellung des Vizepräsidenten erreichen. Denn die Regelungen, auf die sich Häupl als Präsident des Stadtschulrates bei seiner Vorgangsweise beruft, würden einen „Eingriff in rungsrecht der zweitstärksten Fraktion nicht um ein Recht, sondern vielmehr um eine „Befugnis“, also eine Zuständigkeit handle, wie der Entscheidung zu entnehmen ist. Da es sich um kein Recht handelt, könne dieses auch nicht vor dem VfGH geltend gemacht werden. Häupl hatte sich im September des vergangenen Jahres geweigert, Krauss als Kandidaten zu akzeptieren. Daraufhin brachte die FPÖ nicht nur eine Beschwerde beim VfGH, sondern auch Anzeige bei der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Ermittlungen gegen Häupl wurden bereits im März eingestellt. Der Bürgermeister sei berechtigt gewesen, einen gewissen Kandidaten nicht zu ernennen, hieß es damals in der Begründung. Run auf Medizinunis: Über 14.000 Bewerber für 1.560 Plätze FPÖ wollte Maximilian Krauss als Vize-Stadtschulratspräsident Foto: Apa das Vorschlagsrecht“ der Antragsteller darstellen, so die Argumentation der FPÖ. Der VfGH hat nun jedoch entschieden, dass es sich bei dem Vorschlags- bzw. Nominie- Bürgermeister Zeitung 5/2015 Einen erneuten Zuwachs an Bewerbern verzeichnen die Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck sowie die Medizin-Fakultät an der Uni Linz. Heuer haben sich 14.041 Personen für den am 3. Juli stattfindenden Aufnahmetest für Studienwerber angemeldet. Das ist ein Plus von mehr als elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unverändert ist dagegen die Zahl der 1.560 zur Verfügung stehenden Studienplätze. An der Medizin-Uni Wien haben sich 6.912 Bewerber (2014: 6.016) verbindlich zum Aufnahmetest für die 740 Plätze angemeldet, davon sind 2.841 Männer und 4.071 Frauen. In Innsbruck gehen 3.493 Interessenten (2014: 3.483) für 400 Plätze an den Start, davon 1.456 Männer und 2.037 Frauen. In Graz gingen 3.039 Anmeldungen für 360 Plätze ein (2014: 2.765), davon 1.317 Männer und 1.722 Frauen. 597 Personen dürfen sich in Linz Hoffnungen auf einen der 60 Studienplätze machen (2014: 342), davon sind 238 Männer und 359 Frauen. Rechnerisch kommen damit in Linz zehn Bewerber auf einen Platz, in Wien und Innsbruck je neun und in Graz acht. Allerdings gehen wie bisher 75 Prozent der Studienplätze an allen Unis an Kandidaten mit österreichischem Maturazeugnis, 20 Prozent an Bewerber aus der EU und fünf Prozent an Studienwerber aus Drittstaaten. Rauchverbot: Hoteliervereinigung boxte Raucherräume durch In den heimischen Hotels darf auch nach der Einführung des totalen Rauchverbots im Mai 2018 weiterhin geraucht werden – in eigens dafür vorgesehenen Raucherlounges. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßt naturgemäß die von ihr durchgesetzte Regelung. Die Gastronomie-Vertreter fordern nun für Wirte eine ähnliche Regelung. Die Überwälzung der bisher bereits getätigten Investitionen in Trennwände und Entlüftungen auf die Branche stößt ÖHVPräsidentin Michaela Reitterer eigenen Angaben von Freitag zufolge allerdings sauer auf: „Die Prämie von zehn Prozent des Restbuchwerts ist ein Anfang, aber die vorzeitige Abschreibung hilft nur Betrieben mit positiven Ergebnissen“, kritisierte die Branchensprecherin. Alleine die Top-Hotellerie in Österreich investierte einer ÖHV-Umfrage zufolge 30 Mio. Euro in den Nichtraucherschutz. Dass die in den Hotels eigens eingerichteten Raucherräume weiterhin benutzt werden könnten, habe eine Reihe von Vorteilen: Die Investitionen müssten nicht aus Steuergeldern ersetzt werden, nichtrauchende Gäste würden vom Rauch verschont, Raucher müssten im Winter nicht ins Freie und sich dort gesundheitlich zusätzlich belasten und es käme auch zu keiner Lärmbelästigung von Anrainern. Foto: flickr.com/mkorsakov VfGH lehnt StadtschulratBeschwerde der Wiener FPÖ ab Foto: APA (Archiv/Hochmuth) 10 AKTUELLES 331 Ausflugsziele in Niederösterreich In Wien präsentierten Petra Bohuslav, Tourismus-Landesrätin in Niederösterreich, und Klaus Buchleitner, Generaldirektor der Raiffeisenholding und Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien, die neue NÖ-Card 2015/2016. Viele BürgermeisterInnen freuen sich, dass ihre Gemeinden in 331 Ausflugszielen präsentiert werden. In der abgelaufenen Saison wurden 144.000 Tickets verkauft, davon 90.400 wieder verlängert. Rund 62% der NÖ-Card Besitzer sind im Bundesland zuhause und 34% in Wien. Die Partnerschaft mit der Raiffeisenorganisation hat sich bewährt und wurde um weitere drei Jahre verlängert. Umfragen ergaben, dass 99% mit dem Besichtigungsangebot sehr zufrieden sind. Besonders erfreulich ist das vielfältige Angebot in Wien, das vom Donauturm, dem neuen Verkehrsmuseum, der Nationalbibliothek, dem Riesenrad bis zur Schönbrunner Panorama Bahn reicht. Mit der NÖ-Card können sogar einige Ausflugsziele im Burgenland, in der Steiermark und in Oberösterreich besucht werden. Höhepunkt der vielen Besichtigungsmöglichkeiten in Niederösterreich ist natürlich die diesjährige Landesausstellung „ÖTSCHER:REICH – die Alpen und wir“. Die 45 TopAusflugsziele sind die vielen Stifte und Klöster, Natur- und Erlebnisparks, die Schneebergund Raxseilbahn, die Garten Tulln und das Landesmuseum in St. Pölten. Neue Ausflugsziele 2015/2016 sind unter anderem das Beethovenhaus in Baden, das Jagdschloss Mayerling, die Waldviertler-Erdäpfelwelt und der Bahnengolfclub Krems. Landesrätin Petra Bohuslav zur „Bürgermeisterzeitung“: „Die 2006 ins Leben gerufene NÖCard ist für viele Gemeinden und Regionen ein Erfolgsprojekt und hilft mit, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und den Tourismus zu stärken.“ Die NÖCard kostet beim Ersterwerb 55 Euro, für Jugendliche 25 Euro. Für die Verlängerung sind 50 bzw. 22 Euro auszugeben. Die NÖ-Card ist in allen Raiffeisenbanken und Trafiken zu erhalten und ist vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 gültig. Gerhard Poschacher ÖVP macht sich „große Sorgen“ ums Bundesheer Die ÖVP macht sich „große Sorgen, dass das Bundesheer langsam aber sicher an die Wand gefahren wird“. Er habe den Eindruck, „dass die Ressortführung nichts unternimmt, damit das Bundesheer attraktiv ist“, beklagte VP-Wehrsprecher Bernd Schönegger im APA-Gespräch. Anlass für Schöneggers Kritik dürften die Jahresberichte 2013 und 2014 der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission sein. Die Jahresberichte werden am Dienstag in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses diskutiert. In ihnen wurde nicht nur eine massive Steigerung der Beschwerden von 384 im Jahr 2013 auf über 500 im vergangenen Jahr verzeichnet, sondern speziell ein hoher Anstieg von Beschwerden von Grundwehrdienern. Moniert wurde auch eine mangelnde Umsetzung der Wehrdienst-Reform. Bis Jahresende hätte zu dieser Reform eigentlich ein Evaluierungsbericht vorliegen sollen. Es gebe zwar immer wieder Einzelmeldungen, aber eine Gesamtschau fehle bis heute, ärgert sich Schönegger. Eine Frist will er Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) zwar nicht setzen, aber „je früher desto besser“, drängt der Mandatar auf die Vorlage der Evaluierung. Unzufrieden ist Schönegger auch mit Klugs Vorgangsweise in Sachen Militärmusik. Mit Sommer sollen ja die Musikermannschaften in den Bundesländern von 47 auf 20 reduziert werden. Natürlich sei www.buergermeisterzeitung.at | de Heinisch-Hosek gegen Magermodels und Bildbearbeitung Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) unternimmt einen neuen Vorstoß gegen den Magerwahn in der Werbeindustrie. Nach dem Vorbild Frankreichs und Israels kann sie sich etwa ein Verbot von Magermodels oder eine Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Werbefotos vorstellen. Sie will hierzu Gespräche mit den Regierungskollegen aufnehmen, kündigte sie gegenüber der APA an. Heinisch-Hosek sprach sich bereits wiederholt gegen viel zu dünne Models und gefakte Werbefotos aus. Nachdem Frankreich jüngst beschlossen hat, unterernährte Mannequins von den Laufstegen zu verbannen, will sie den Rückenwind für eine Regelung in Österreich nutzen. „Ein falsches Schönheitsideal aus der Modeindustrie kann krank machen“, stellte die Ressortchefin fest. Vorstellbar ist für sie etwa eine Verordnung in der Gewerbeordnung, die etwa Modelagenturen die Anstellung von Frauen und Männer unter einem bestimmten Body-Mass-Index (BMI) untersagt. In Frankreich etwa würden Agenturen bestraft, die zu dünne Models beschäftigen: „Die Schuld ist nicht beim Model, sondern bei denen, die sie anstellen, wenn sie ein gewisses Körpergewicht unterschreiten.“ Erster Ansprechpartner hierzu sei Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), so HeinischHosek. Gespräche will sie aber mit mehreren Ressortchefs aufnehmen, etwa auch mit dem Justizminister. Für die Gewerbeordnung hat sie bereits einen fix fertigen Vorschlag und will mit diesem nun einen zweiten Anlauf unternehmen. Was die Bildbearbeitung betrifft, wäre es „natürlich sinnvoll“, wenn es Vorgaben für internationale Kampagnen gäbe. Mit Bildprogrammen bearbeitete Frauenkörper sollten gekennzeichnet werden, fordert Heinisch-Hosek: „Diese Debatte sollte man unbedingt wieder aufnehmen.“ Die Kennzeichnung könnte entweder mit einem Ampelsystem erfolgen – ein grüner Punkt stünde etwa für leichte Bildbearbeitung, ein roter für grobe Veränderungen – oder einem schriftlichen Hinweis: „Dieses Bild ist bearbeitet“. Laut Angaben der Ressortchefin sind 80 bis 90 Prozent der Mädchen und Frauen unzufrieden mit ihrem Körper. Fast die Hälfte hält sich für übergewichtig – tatsächlich sind es jedoch nur sechs Prozent, gab Heinisch-Hosek zu bedenken. die Militärmusik „nicht das Wichtigste für die Landesverteidigung, keine Frage, aber sie ist ein starkes Bindeglied zwischen Gesellschaft und Bundesheer“, betonte Schönegger. Die Summen, um die es da gehe, seien „nachgerade lächerlich“. Aus dem Musikerbereich heiße es, dass es mit 20 Musikern schwierig sei, die bisherige Qualität zu bieten. SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl bezeichnete die Heeres-Kritik der ÖVP als „aus der Luft gegriffen und in der Sache eher kontraproduktiv“. Minister Klug und das Bundesheer seien bemüht, unter schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen Reformen umzusetzen, und das mit einigem Erfolg. Erst vor ein paar Tagen sei etwa ein Konzept für die Aufwertung und Attraktivierung der Miliz vorgestellt worden. Es sei aber nicht darüber hinwegzusehen, dass das Bundesheer über so wenig Budget verfüge wie noch nie in der Zweiten Republik. „Wenn sich die ÖVP tatsächlich so große Sorgen um das Bundesheer macht, soll sie doch mehr Geld bei ihrem Parteikollegen Finanzminister Schelling einfordern“, so Pendl. Dass das Verteidigungsministerium nun vom Finanzressort einen Budget-Brief mit „Kostendämpfungsabschlägen“ von 250 Mio. Euro bis 2019 bekommen hat, sieht Schönegger übrigens derzeit gelassen. Er gehe davon aus, dass es sich um ein Beamtenpapier handle, „auf politischer Ebene wird das zu diskutieren sein“. Vor allem Beschwerden von Grundwehrdienern haben zugenommen Foto: APA Bürgermeister Zeitung 5/2015 11 12 AKTUELLES Wintergemüse aus regionalem Anbau Im Jahre 2013 wurde das Projekt „Wintergemüsevielfalt“ als beste Kooperationsidee in Niederösterreich ausgezeichnet und seither viel in Forschungs – und Entwicklungsarbeit investiert. Petra Bohuslav, Landesrätin für Wirtschaft und Tourismus im größten Agrarland, präsentierte auf dem rund 100 Hektar großen Biohof des Landwirts Gerhard Zoubek in Glinzendorf (Bezirk Gänserndorf) erste Ergebnisse der Initiative, neue Marktchancen für heimische Lebensmittelerzeuger mit Wintergemüse aus regionalem Anbau zu präsentieren. Die Wiederentdeckung alten Wissens in Kombination mit moderner Forschung und Entwicklung birgt großes Innovationspotential. Die Leitung des Projekts obliegt dem Verband BIO AUSTRIA mit rund 13.000 Mitgliedern. Obmann Rudi Vierbauch: „Wir haben den Anspruch und die Aufgabe, die biologische Landwirtschaft weiter zu entwickeln. Das Projekt Wintergemüse macht deutlich, dass die Konsumenten auch in der kalten Jahreszeit auf heimisches Qualitätsgemüse nicht verzichten müssen.“ Auf dem Biohof ADAMAH mit 100 Beschäftigten aus zehn Nationen wird das Projekt von der Höheren Bundeslehranstalt für Gartenbau in Wien/ Schönbrunn, der internationalen biologischen Forschungsanstalt (FIBL) sowie der Universität für Bodenkultur wissenschaftlich begleitet. Es ist in die Wirtschafts agentur des Landes Niederösterreich (ECOplus) im Rahmen des Lebensmittelclusters eingebunden, der vom Wirtschafts- und Agrarressort in der NÖ-Landesregierung gemeinsam getragen wird. Auf dem Biohof ADAMAH konnte eindrucksvoll dokumentiert werden, dass in unbeheizten Folienhäusern Salate, Spinat, Zwiebeln, Radieschen, Kräuter und anderes Gemüse wachsen. In das Vorzeigeprojekt „Wintergemüse aus regionalem Anbau“ sind rund 100 Betriebe und Organisationen in den Bundesländern NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark und Kärnten eingebunden. Die Projektdauer wurde vorerst von Juni 2014 bis Ende April 2015 festgelegt. Ein Teil dieses Vorhabens wird aus Mitteln der ländlichen Entwicklung finanziert, ebenso werden Eigenmittel von den beteiligten Biobetrieben und Projektpartnern aufgebracht. Gerhard Poschacher Schwieriges Umfeld für die Raiffeisenorganisationen Wenig Freude hatte Klaus Buchleitner, Generaldirektor der RaiffeisenHolding und der Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien, mit den Konzernergebnissen 2014. Durch die Beteiligung von 34,7% bei der Raiffeisenzentralbank mit ihrer internationalen Tochter RBI mussten massive Einbußen von fast 273 Millionen Euro hingenommen werden. Die Beteiligung am größten europäischen Mühlenkonzern Leipnik – Lundenburger mit einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld durch stark schwankende Rohstoffpreise und Umsatzrückgänge wirkten sich ebenfalls negativ aus. Die Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien war aber als Regionalinstitut durchaus erfolgreich und konnte sich über ein Kreditwachstum von fast 13% auf 12,4 Milliarden Euro sowie 3000 neuen Kunden freuen. Die RLB NÖ/Wien steigerte ihren Marktanteil auf 14% und betreut 272.000 Kunden. Die Konzernbilanzsumme nahm auf 29,5 Milliarden Euro zu. Die Raiffeisenholding hält direkt und indirekt 550 Beteiligungen in mehreren Geschäftsfeldern, wovon der Industriebereich mit AGRANA, Mühlen, NÖM und STRABAG die bedeutendsten sind. Der Umsatz der wichtigsten Industrieunternehmen erreichte im abgelaufenen Jahr 23 Milliarden Euro. Auf 3600 Standorten in allen Geschäftsfeldern werden 152.000 Mitarbeiter beschäftigt. In Niederösterreich verfügen die Raiffeisenbanken über einen Marktanteil von 43% und 965.000 Kunden. Die Bilanzsumme der 65 Geldinstitute im größten Bundesland betrug 2014 fast 20 Milliarden Euro. In vielen Gemeinden des Bundeslandes ist die Giebelkreuzorganisation ein wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber mit 520 Bankstellen und 3200 Mitarbeitern. Infolge der für die Kunden enttäuschenden Sparzinsen musste bei den Einlagen ein Rückgang von 10% hingenommen Bürgermeister Zeitung 5/2015 Mehr regionale Wertschöpfung mit Biomasse Beim Einsatz heimischer Biomasse zur Wärmeversorgung werden fossile Energieimporte ersetzt und die regionale Beschäftigungsintensität verbessert. „Diese Fakten werden in einer Studie der Österreichischen Energieagentur untermauert, wobei konkret die Auswirkungen der Biomassenutzung für die Klimaund Energie-Modellregion (KEM) Hartberg in der Steiermark analysiert wurden“, betonte Josef Plank, Präsident des Biomasseverbandes bei der Präsentation der Ergebnisse in Wien. Obwohl rund 53% des Heizbedarfs in der Region durch Heizöl gedeckt werden und nur 47% durch feste Biomasse, liegt die direkte regionale Wertschöpfung aus Wartung und Betrieb der biogenen Anlagen bei 3,8 Millionen Euro. Für die fossilen Anlagen wurden nur 0,5 Millionen Euro errechnet. Der Geldabfluss aus der Region bei fossilen Energieträgern macht aber 7,2 Millionen Euro aus. Hingegen betragen in der Energieregion Hartberg die CO²-Emissionen durch Bioenergie 800 Tonnen, bei den fossilen Anlagen aber 31.000 Tonnen, was dem Kohlenstoffausstoß von 15.000 Autos entspricht. Die in der Studie untersuchte KEM-Region Hartberg zählt etwa 12.600 Personen. Diese Modellregion ist ein gutes Beispiel für andere in Österreich. Sie umfasst die Gemeinden Hartberg/Stadt, Hartberg/ Umgebung, Greinbach und St. Johann in der Heide. Der gesamte Heiz energieverbrauch beträgt 720 Terajoule; ein TJ sind 114 Festmeter Holz. Rund 38% in der Region sind Wald, das Holzaufkommen könnte noch erheblich gesteigert werden. Eine Vollabdeckung wäre aus der Sicht von Anton Schuller, Leiter des Referats für Umwelt und Energie in der Stadt Hartberg, durchaus möglich, wenn es gelingt, den Wärmebedarf, etwa durch Gebäudesanierung, einzudämmen. Wichtig für Gemeindepolitiker sind die grundsätzlichen Vorteile fester Biomasse im Vergleich zu fossilen Energieträgern: Schaffung regionaler Wertschöpfung und Stärkung der Kaufkraft, Erhöhung der Versorgungssicherheit und Vermeidung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Gerhard Poschacher werden. Generaldirektor Klaus Buchleitner: „Raiffeisen NÖ/Wien hat rechtzeitig begonnen, sich auf den Umbruch in der Bankenbrache einzustellen und ist entschlossen, weiter zu wachsen, aber die Organisation zu straffen.“ Lagerhäuser prägen ländlichen Raum Die Raiffeisenlagerhäuser sind in vielen Regionen die wichtigsten Nahversorger. Sie entwickelten sich vor dem Hintergrund schwieriger ökonomischer Rahmenbedingungen zufriedenstellend, es war aber mit 4,4 Milliarden Euro 2014 gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzeinbruch von fast 6% zu verkraften. Erfolgreich agieren sie vor allem auf den Sektoren Baustoffe, Garten und Energie. Während in allen anderen Bereichen Umsatzeinbußen zu beklagen waren, wurde bei Bau und Garten mit 207,6 Millionen Euro ein Plus von 2,7% erzielt. Natürlich ist das Geschäftsfeld Agrar mit 1,2 Milliarden Euro innerhalb der Lagerhausgenossenschaften die bedeutendste Branche. Raiffeisen Ware Austria (RWA) hat sich trotz Konjunkturschwäche ebenfalls gut behauptet und erzielte, wie Generaldirektor Reinhard Wolf bekannt gab, 2014 einen konsolidierten Konzernumsatz von 2,5 Milliarden Euro. Für den Rückgang von mehr als 7% waren vor allem sinkende Agrar- und Energiepreise verantwortlich. Die RWA ist das Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen der 90 eigenständigen regionalen Genossenschaften in Österreich. Die Lagerhäuser sind im Eigentum der bäuerlichen Mitglieder mit mehr als 1.000 Standorten und 12.000 Mitarbeitern. Innerhalb der Bundesländer dominieren bei der Umsatzverteilung Niederösterreich mit 36%, gefolgt von Oberösterreich mit 19% und der Steiermark mit 16%. Gerhard Poschacher AKTUELLES Umweltwirtschaft schafft Wachstumsimpulse Einer Analyse der Statistik Austria ist zu entnehmen, dass die Umweltwirtschaft 2013 weiter an ökonomischer Bedeutung zugenommen und erhebliche Wirtschaftsimpulse ausgelöst hat. Insgesamt waren in diesem Sektor (Produktion und Dienstleistungen) rund 185.000 Personen beschäftigt, das waren 5% aller Erwerbstätigen. Der von der umweltorientierten Produktion und einschlägiger Dienstleistungen erwirtschaftete Umsatz nahm in den vergangenen sieben Jahren um mehr als 5 Milliarden Euro auf 36,3 Milliarden Euro 2013 zu. Großen Einfluss auf die positive Entwicklung hat der Umweltbereich „Management der Energieressourcen“, der auch im ländlichen Raum immer stärker angesiedelt ist. In diesem Teil der Umweltwirtschaft sind rund 75.000 Beschäftigte registriert, die einen Umsatz von 18,8 Milliarden Euro erwirtschaften; das sind 51,8% der gesamten Wirt- schaftsleistung in der umweltorientierten Produktion, wovon fast 70% auf die erneuerbare Energie entfallen. Dieser Sektor umfasst die Erzeugung von Elektrizität und Wärme aus Erneuerbaren sowie die Produktion und Installation entsprechender Tech(GP) nologien. Zunahme erneuerbarer Energien in der EU Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2020 den Anteil der Erneuerbaren am Bruttoenergieverbrauch auf 34% zu erhöhen. Gemäß aktuellster Zahlen, die vorliegen, betrug der gesamte Energieverbrauch in Österreich 2013 rund 395.700 Gigawatt-Stunden (GWh) mit leicht sinkender Tendenz gegenüber den vergangenen Jahren. Der weitere Anstieg der Erneuerbaren mit dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Quellen mit ihrer Krisenanfälligkeit für die Volkswirtschaft zu vermindern, ist durchaus erreichbar. Allein die Nutzung des noch vorhandenen Potentials in der www.buergermeisterzeitung.at | de Forstwirtschaft beträgt rund 4 Millionen Festmeter. Dazu kommen erhebliche Beschäftigungseffekte. Der Umsatz aus Investitionen und in den Betrieb von Technologien zur Nutzung der Erneuerbaren in Österreich liegt, wie im neuen „Wirtschaftsbericht“ der Bundesregierung festgestellt wird, bei rund 6 Milliarden Euro. EU-Statistiken zeigen, dass der Beitrag der Erneuerbaren zum gesamten Energieverbrauch in der EU (28) von 8,3% im Jahr 2004 auf 15% (2013) gestiegen ist. Der Zielwert für 2020 wurde mit 20% festgelegt. Innerhalb der Europäischen Union liegt Österreich im Spitzenfeld. Nur in Schweden, mit 52,1% Spitzenreiter, in Lettland (37,1%) und in Finnland mit 36,8% haben die Erneurbaren eine noch größere volkswirtschaftliche Bedeutung. Den geringsten Anteil weisen Malta (3,8%), die Niederlande (4,5%), das Vereinigte Königreich (5,1%) und Belgien mit 7,9% auf. In Deutschland steuerten die Erneuerbaren zum Brut- toenergieverbrauch 2013 nur 12,4% bei, der Zielwert 2020 wurde mit 18% relativ bescheiden angesetzt. Die Zielwerte haben Bulgarien (16%) und Estland mit 25% bereits erreicht, in Schweden (49%) wurde die Marke bereits übertroffen. Absolutes Schlusslicht ist Luxemburg mit 3,6%. In diesem Land sind besondere energiepolitische Anstrengungen notwendig, um bis 2020 den nicht allzu ehrgeizigen Zielwert von 11% zu erreichen. Was in Österreich für großes Unverständnis sorgt, ist nach wie vor die Förderung der Atomenergie durch die EU-Kommission. Erst vor kurzem wurde den britischen Subventionsbegehrlichkeiten für die AKW-Pläne in Hinkley Point entsprochen, kritisiert die IG Windkraft mit der Feststellung: „Jeder Cent, der in die Atomkraft investiert wird, ist schlecht angelegt.“ Umweltmi nister Andrä Rupprechter unterstützt daher Initiativen, alle Atomkraftwerke, die länger als 30 Jahre betrieben werden, zu überprüfen. Prof. Gerhard Poschacher Bürgermeister Zeitung 5/2015 13 14 AKTUELLES Justiz versteigert gepfändete Gegenstände im Internet Der Kuckuck geht online: Die österreichische Justiz versteigert bei Exekutionen gepfändete Gegenstände nun auch im Internet. Vor kurzem wurde nach deutschem Vorbild eine unter der Adresse https://www.justiz-auktion.de/?cc=AT erreichbare Plattform eingerichtet, auf der sich Interessenten anmelden und mitbieten können. Darauf machte das Justizministerium vor kurzem in einer Aussendung aufmerksam. Ob gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden sollen, entscheidet der Gerichtsvollzieher. Er hat den geeigneten Versteigerungsort auszusuchen, bei dem erwartungsgemäß der höchste Erlös zu erzielen ist und die niedrigsten Kosten anfallen. Die technische Abwicklung erledigt das Kompetenzzentrum beim Oberlandesgericht Innsbruck. Die Gerichtsvollzieher schicken nach der Pfändung Fotos und Daten der Objekte, die versteigert werden sollen, an das Kompetenzzentrum. Besonders geeignet sind Tablets, Handys und Laptops samt Zubehör. In Deutschland bewähren sich solche Online-Auktionen schon seit 2006. Die Erfahrungen zeigen laut Justizministerium, dass durch die Versteigerung im Internet ein ungleich größerer Bieterkreis erreicht wird, Preisabsprachen nicht möglich sind und ein Mehrerlös gegenüber den üblichen Versteigerungsformen erzielt werden kann. Die Plattform hat bis 2013 deutschlandweit einen Umsatz von mehr als 11,3 Millionen Euro erzielt. 2014 sind in Deutschland LIGUS: Ein Bank mit unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten Klassisch, modern und komfortabel, so präsentiert sich das Bankmodel LIGUS. Die vielfältige, mit dauerhaften Holzleisten gefertigte Bank kann in FSC-zertifiziertem Kambala oder Douglasien-Holz gewählt werden. Sie ist mit zwei Blendleisten versehen und mit oder ohne Rückenlehne erhältlich. Die Stahlteile der Unterkonstruktion sind alle feuerverzinkt und wahlweise zusätzlich pulverbeschichtet. Das komfortable Bankmodell, das gleichzeitig ein gelunges Beispiel für den klassisch-modernen Stil ist, kann auch gänzlich ohne Gestell geliefert werden: Das Spektrum der Bankauflage ist somit vielfältig – auch bei bereits bestehenden Unterbauten. Dank ihrer großen Flexibilität eignet sich LIGUS hervorragend dafür, Sitzinseln bzw. ganze Sitzlandschaften zu kreieren. LIGUS als Basis: Sitzlandschaft im Universitätsklinikum Halle/Saale Welche Anforderungen sollte eine Sitzgelegenheit in einem Klinikum erfüllen, damit sie allen „Beteiligten“ gerecht wird? Denn sowohl Patienten, Besucher, als auch medizinisches Personal möchten, ihren Bedürfnissen entsprechend, auf ihre Kosten kommen. Eine sprichwörtliche Insel sollte es sein, auf der man bequem und komfortabel einen Moment lang dem Klinik-Alltag entfliehen und sich an der frischen Luft regenerieren und entspannen kann. Die aber zeitgleich auch die Möglichkeit zur anspruchsvollen Kommunikation oder zum ungezwungen Plaudern mit Besuchern bietet. Eine Sitzlandschaft, die nicht nur optisch ihres gleichen sucht, ist das vom Büro für Garten- und Freiraumplanung von Dipl.-Ing. Thomas Knebusch geplante Projekt „Universitätsklinikum Halle an der Saale“. Das Portfolio des Planungsbüros, liegt nicht ausschließlich bei Krankenhäusern, obwohl man dies schon als einen Schwerpunkt von Knebusch bezeichnen kann. Die Zusammenarbeit mit dem schwäbischen Traditionsunternehmen NUSSER, kam durch eine Ausschreibung zustande: Denn NUSSER STADTMÖBEL hat sich, auf Basis der eigenen, gewachsenen und inzwischen umfassenden Erfahrung mit Sonderanfertigungen, zum großen Bürgermeister Zeitung 5/2015 Was der „Kuckuck“ einkassiert, kann nun auch online erworben werden Foto: APA (dpa) 9.398 Auktionen mit einem Gesamtumsatz von mehr als drei Millionen Euro durchgeführt worden. Neben Bekleidung, Schmuck, Uhren, Münzen, Kameras, Laptops oder Smartphones gelangten auch eine Trompete, Traktoren oder Schweißgeräte zur Versteigerung – darüber hinaus ein Fluchtauto nach einem Raubüberfall, der gesamte Warenbestand eines Reformhauses und eine Schneefräse. Zu einer Versteigerung kommt es so: Bezahlt der Schuldner trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidung den zugesprochenen Betrag nicht an den Gläubiger, kann dieser einen Antrag auf (u.a. Fahrnis)Exekution (Zwangsvollstreckung) stellen. Nachdem das Gericht diesen Antrag bewilligt hat, schaut sich der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Schuldners nach verwertbaren Dinge um. Zum Verkauf der Gegenstände ist eine Versteigerung anzuberaumen. Sie kann an Ort und Stelle, in einem Auktionshaus oder im Internet durchgeführt werden. Der Schuldner kann die Versteigerung verhindern, wenn er bis zur Abgabe des ersten Gebots alle Forderungen bezahlt. 2014 hat österreichweit 818.607 Anträge auf Fahrnisexekution gegeben, 2013 waren es 837.205. Zahlen über Erledigungen dieser Anträge liegen im Justizministerium nicht vor. (Branchen-)Spezialisten in Deutschland entwickelt – allen voran in Sachen Bänke und Bankauflagen. Das Produktprogramm von NUSSER bietet eine ideale Basis für vielfältige Lösungen, die nicht nur optisch sondern auch wirtschaftlich Hand und Fuß haben. Und dementsprechend wundert es nicht, dass alle am Projekt „Klinikum Halle/Saale“ Beteiligten mit der Qualität und Termintreue von NUSSER STADTMÖBEL sehr zufrieden waren. Handwerkliches Know-how macht Passgenauigkeit erst möglich! „Die Herausforderung bei diesem Projekt“, so NUSSER Vertriebsleiter und Prokurist, Alexander Beyer, „bestand vor allem in der passgenauen Herstellung der Bankauflagen, zu den bauseitigen, bereits vorhandenen Betonfertigteilen.“ Auf Basis der Produktserie LIGUS, bei der teilweise Rückenlehnen in die Bankauflagen integriert wurden, entstanden Sitzinseln, bei denen die schwäbische Ideenschmiede ihr handwerkliches Know-how wieder einmal unter Beweis stellen konnte: Anhand der perfekt aufeinander abgestimmten Fugenverläufe, erkennt man wie hervorragend die Umsetzung gelungen ist. Im Zuge der Neugestaltung des Klinikums Halle/Saale entstand eine Sitzlandschaft, die in jeder Hinsicht ein optisches Highlight ist – modern und anspruchsvoll im Design, trotz allem komfortabel und alltagstauglich. Die verwendete Holzart der Bankauflage ist FSC-zertifiziertes, strapazierfähiges und dauerhaftes Hartholz Kambala (Iroko), welches 2-fach offenporig lasiert wurde – ein Eyecatcher der ganz besonderen Art, der auch durch seine Langlebigkeit besticht. Um das Klinikum-Projekt ausstattungstechnisch perfekt abzurunden, wurden BECK Abfallbehälter aus der Serie PROFIrund A1 dazu kombiniert. Wer sich einen Gesamteindruck über die Produkte von NUSSER nebst seinen Schwesterfirmen BECK und ODM verschaffen möchte, kann dazu entweder die hochwertig produzierten und gedruckten Katalogbücher anfordern oder sich durchs „World Wide Web“ führen lassen: Online liefert ein cleverer Produktnavigator den Planern wichtige Informationen. Besonders schnell gelangt man via QR-Code auf die Stadtmöbel Homepage (www.stadtmoebel.de) – auch zu der jüngst hinzugekommenen Schwesterfirma STAUSBERG STADTMÖBEL, mit Firmensitz in Österreich. AKTUELLES Die Österreicher und Österreicherinnen sind in der EU die neue Nummer 1 beim Bahnfahren. Österreich hat 2013 im Personenverkehr Frankreich überholt, geht Kilometer. Als Dritter ebenfalls am Podest landeten die Dänen mit im Schnitt 1.257 Kilometern. Die Deutschen fuhren statistisch gesehen 1.124 Kilometer mit dem Zug und sind damit in dem Ranking hinter Schweden mit 1.235 Kilometern die Nummer 5. Im Vergleich zum europäischen Durchschnitt von 978 Kilometern Bahnfahren ist hierzulande günstiger als im EU-Schnitt aus dem dritten Monitoring-Bericht der europäischen Schienenregulierungsbehörden (IRG-Rail) hervor. In Österreich wurden 2013 mit der Bahn 1.425 Kilometer je Einwohner zurückgelegt – das sind um 94 Kilometer mehr als im Jahr davor. Bahnfahren ist hierzulande günstiger als im EU-Schnitt. Die durchschnittlichen Reisekosten lagen in Österreich 2013 bei 5,9 Cent pro Kilometer, in Deutschland bei 8,9 Cent, in Spanien bei 8,2 Cent und in Großbritannien gar bei 15,6 Cent. Untersucht wurden 19 europäische Länder, der nach Ländergröße gewichtete Durchschnitt liegt bei 10 Cent pro Bahnkilometer. Am günstigsten ist Bahnfahren im Kosovo und in Bulgarien, wo die durchschnittlichen Reisekosten bei nur 1,6 Cent pro Kilometer liegen. Auch Ungarn und Polen sind mit 3,3 bzw. 3,8 Cent vergleichsweise günstig. Die Unterschiede begründete die Chefin der Schienen-Control, Maria-Theresia Röhsler, auch mit den Wechselkursen und dem jeweiligen Preisniveau in den einzelnen Ländern. In Österreich wurden 2013 mit der Bahn 1.425 Kilometer je Einwohner zurückgelegt – das sind um 94 Kilometer mehr als im Jahr davor. In Frankreich gab es hingegen einen Rückgang auf 1.367 lich größeren Ländern Deutschland, Polen und Großbritannien mehr Bahnanbieter. Im Personenverkehr stieg der Marktanteil der ÖBB-Konkurrenten 2013 von 9 auf 12 Prozent. Wie viel davon auf den schärfsten Rivalen, die Westbahn, entfällt, gibt die Behörde nicht bekannt. Der Anstieg sei aber vor allem auf die Westbahn zurückzuführen, die 2013 mit einer Fahrplanverdichtung rund 25 Prozent des Fernverkehrsangebotes zwischen Wien und Salzburg erbracht hat. Nur in Polen und Großbritannien ist die Liberalisierung weiter fortgeschritten. In Vereinigten Königreich hat die Staatsbahn einen Marktanteil von nur noch einem Prozent, in Polen halten sich die Marktanteile von Staatsbahn und Mitbewerbern die Waage. In Bulgarien, Spanien, Finnland, Griechenland, Kroatien, dem Kosovo und Slowenien gibt es noch keinen Wettbewerb im Personenbahnverkehr. Österreicher brauchen 40 Prozent ihres Einkommens zum Wohnen Die Wohnkosten in Relation zum Einkommen liegen in Österreich im EU-Schnitt, sind aber höher als in Deutschland. Besonders viel fürs Wohnen müssen die Bürger der Krisenländer Spanien und Griechenland aufwenden, geht aus der aktuellen Umfrage (Sample: 8.000) des Immobilienmaklers Remax hervor. Österreicher, Tschechen und Slowaken geben demnach 40 Prozent für das Dach über dem Kopf aus. Italiener liegen bei 39 Prozent, die Deutschen bei 35 Prozent und die Schweizer bei 30 Prozent. Bei den Griechen und Spaniern sind es 50 Prozent. Die Österreicher wohnen zu knapp zwei Drittel mit ihrem Partner, zu einem Drittel mit den Kindern, zu einem Fünftel alleine und zu einem Sechstel mit Eltern/Geschwistern/Freunden und anderen Verwandten (Mehrfachnennungen waren möglich). Foto: APA pro Fahrgast und Jahr fuhren die Österreicherinnen und Österreicher sogar um 45 Prozent mehr mit der Bahn. Nicht erfasst in der Statistik ist das Bahnland Schweiz. Die Schweizer fahren laut den Schweizer Bundesbahnen (SBB) 2.430 Kilometer im Jahr und sind damit europaweit unangefochten an der Spitze. Tel. 07724 / 2107-0 www.mauch.at Mauch präsentiert neues “light“-Modell für Österreich. Kürzere Fahrzeiten auf der Westbahnstrecke Dass Österreich Frankreich überholt hat, erklärt sich Röhsler mit dem Ausbau der Westbahnstrecke. Durch die kürzeren Fahrzeiten zwischen Wien, St. Pölten, Linz und Salzburg sei die Bahn gegenüber dem Auto deutlich konkurrenzfähiger geworden. Der Trend sei auch 2014 laut vorläufigen Zahlen weitergegangen, so Röhsler. Einen Rückgang wegen des eingebrochenen Ölpreises, der Autofahren zuletzt wieder günstiger machte, sieht die Behördenchefin nicht. Röhsler erwartet, dass der Marktanteil der ÖBB-Konkurrenz 2014 weiter gestiegen ist, genaue Zahlen zum Vorjahr sollen im Sommer vorliegen. 2013 zählte die Schienen-Control 33 aktive Eisenbahnunternehmen, mit Ausnahme der Slowakei gibt es nur in den deut- www.buergermeisterzeitung.at | de Änderungen vorbehalten! Österreich beim Bahnfahren neue Nummer 1 in der EU ab ,€ 17.4w0S0 t. inkl. M Symbolfoto Bürgermeister Zeitung 5/2015 15 16 AKTUELLES Mehr regionale Wertschöpfung dank Biomasse Der Einsatz von Biomasse schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region. Wie groß diese Effekte tatsächlich sind, wurde in einer Studie am Beispiel der steirischen Klima- und Energie-Modellregion Hartberg untersucht. Der Ortskern von Hartberg mit dem Ringkogel im Hintergrund in der Klima- und Energie-Modellregion Hartberg. Feste Biomasse liefert einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung Österreichs mit nachhaltig und klimaschonend produzierter Energie – insbesondere im Wärmesektor. Zu den wichtigsten Vorteilen fester Biomasse im Vergleich zu fossilen Energieträgern zählen: • die Schaffung regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung, • die Stärkung regionaler Kaufkraft, • die Erhöhung der Versorgungssicherheit, • die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Beim Einsatz von Biomasse können Energieimporte mit relativ geringer regionaler Beschäftigungsintensität durch regional verfügbare Rohstoffe mit relativ hoher regionaler Beschäftigungsintensität ersetzt werden. Dies führt zu deutlich positiven gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten im regionalen Umfeld. Eine aktuelle Studie der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Österreichischen Klima- und Energiefonds zeigt erstmals auf, wie hoch die direkten regionalen Beschäftigungseffekte Bürgermeister Zeitung 5/2015 aus der Biomassenutzung für die Wärmeproduktion im Vergleich zu den regionalen Beschäftigungseffekten aus der Nutzung fossiler Energieträger sind. Wo die Wertschöpfung passiert Was die direkte regionale Wertschöpfung betrifft, so liegt der größte Unterschied zwischen fossilen Energieträgern und der Bioenergie darin, dass bei der Bioenergienutzung die gesamte Brennstoffkette – von der Waldpflege über den Holztransport, die Produktion von Scheitholz und Hackgut bis vor den Ofen oder Heizkessel – im Idealfall regional beschäftigungswirksam ist. Eine bestimmte biogene Energiemenge (Berechnungsbasis 1 Terajoul [TJ], das entspricht 114 Festmetereinheiten), bewegt sich durch die Region, und zwar von der Waldpflege bis zur Endnutzung im Kessel oder Ofen. Auf ihrem Weg schafft sie regionale Beschäftigung, bzw. ist umgekehrt regionale Beschäftigung notwendig, um diese biogene Energiemenge aus dem Wald über das Sägewerk oder den regionalen Biomassehof bis zum Endverbraucher zu bewegen, sie entlang die- Foto: Schuller ses Weges zu verändern, zu veredeln und sie in einen nutzbaren Brennstoff für den Endverbraucher zu verwandeln. Auch um fossile Energieträger – beispielsweise von der Ölquelle über den Öltanker, durch die Raffinerie und mit dem Tankwagen – bis zum Endverbraucher zu bringen, ist Beschäftigung notwendig. Diese fällt allerdings nicht regional an, sondern auf der Strecke zwischen dem Ursprungsland des Energieträgers (z. B. Kasachstan, Nigeria, Russland oder Libyen), entlang des Transportweges (Öltanker) bis zum Ort der Verarbeitung und Umwandlung (Raffinerie). Die fossile Energie überschreitet die Grenze der Region erst kurz vor ihrer Nutzung als Endenergie beim Endverbraucher – im Gegensatz zur Biomasse, deren Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte großteils regional wirksam sind. Um ein TJ Holz vom Wald über verschiedene Zwischenschritte (wie z. B. einen Regionalen Biomassehof) und ein Nahwärmesystem letztlich als Wärme bis zum Nahwärmekunden zu bringen, sind ungefähr 168 regionale Arbeitsstunden notwendig. • Etwa 16 Arbeitsstunden werden für Waldpflege und Waldbaumaßnahmen aufgewendet. • Weitere 68 Arbeitsstunden kommen für das Fällen, Rücken, die Servicierung des Maschinenparks und den Holztransport dazu. • 17 Arbeitsstunden fallen für die Produktion des Hackgutes und dessen Transport zum Heizwerk an, • für administrative Arbeiten wie Verrechnung und Planung kommen weitere 17 Stunden dazu. • 50 Stunden sind für den Betrieb des Heizwerkes und die Wartung der Übergabestation notwendig. Die Arbeitsstunden variieren nach Heizsystem und nach der Art der dafür erforderlichen Brennstoffbereitstellung. Für ein TJ Brennholz, das in einem Scheitholzkessel verbrannt wird, sind 143 direkte regionale Arbeitsstunden notwendig, bei einem Kachelofen sind es 192 Arbeitsstunden. Der Betreiber einer Ölheizung sichert etwa 21 direkte regionale Arbeitskräftestunden pro TJ, der Betreiber einer Erdgasheizung löst etwa zehn Arbeitskräftestunden an direkter regionaler Beschäftigung aus. Die Klima- und Energie-Modellregion Hartberg Die in der Studie untersuchte Klima- und Energie-Modellregion (KEM) Hartberg liegt in der Steiermark. Sie umfasst die Gemeinden Hartberg Stadt, Hartberg Umgebung, Greinbach und St. Johann in der Haide. Insgesamt leben etwa 12.600 Personen in der Region, der gemeinsame Heizenergieverbrauch liegt bei ca. 720 TJ pro Jahr. 53 Prozent des gesamten Heizenergieverbrauchs der Region werden durch fossile Energieträger – der Großteil davon durch Heiz öl, und ca. 47 Prozent durch biogene Energieträger gedeckt. 38 Prozent der Region sind mit Wald bedeckt, das Holzaufkommen könnte noch um etwa 50 Prozent gesteigert werden. Eine Vollabdeckung mit biogenen Energieträgern wäre mittels einer Reduktion des Wärmebedarfs (Gebäudesanierung) oder durch Brennstoffe aus den AKTUELLES waldreichen Nachbargemeinden zu bewerkstelligen. Die regionale Wertschöpfung aus Wartung und Betrieb aller bestehenden Heizungsanlagen in der KEM Hartberg sowie aus der Installation neuer Heizungsanlagen beläuft sich in Summe auf mehr als 4 Mio. Euro pro Jahr. Rund 86 Prozent der direkten regionalen Wertschöpfung entstehen durch die Montage, die Wartung und den Betrieb von Biomassekesseln sowie die biogene Nahwärme. In Summe kann durch die Wartung und den Betrieb der Biomassekessel/Nah wärmeanschlüsse eine um rund 1.000 Euro bzw. um das 6-fache höhere regionale Wertschöpfung pro Kessel/Anschluss lukriert werden als durch Wartung und Betrieb von fossil beschickten Kesseln. Infolge der Montage, Wartung und des Betriebes von Heizungsanlagen in der KEM Hartberg werden durchschnittlich 35 Arbeitsplätze pro Jahr gesichert, davon 31 aufgrund von Biomasseheizanlagen und dem biogenen Anteil der Nah wärme. Der jährliche Geldabfluss aus der KEM Hartberg durch Wartung, Betrieb und Brennstoffkosten der 2.734 fossil beschickten Kessel und des fossilen Anteils der Fernwärme, beträgt ca. 7,25 Mio. Euro. Die CO 2 -Emissonen der Klima- und Energie-Modellregion aufgrund der Verbren- nung von fossilen Brennstoffen in Heizkesseln liegen bei 31.000 Tonnen (Heizöl, Erdgas) im Jahr. Extremwertszenarios (Was wäre wenn…) … 100 Prozent der Heizanlagen in der KEM Hartberg biogen beheizt würden, und zwar in der gleichen Verteilung zwischen Stückholzkesseln, Pelletskesseln usw., wie sie derzeit in der KEM Hartberg schon vorliegt? Für die Wartung und den Betrieb der neuen und der bestehenden Heizungsanlagen beliefe sich die direkte regionale Wertschöpfung auf 6,5 Mio. Euro jährlich, was regionalen Wertschöpfungseffekten für Wartung und Betrieb von durchschnittlich ca. 1.215 Euro pro Anlage und Jahr entspricht. Werden alle diese Kessel einmal pro Jahr gewartet und mit Brennstoff beliefert, so können dadurch 61 direkte regionale Arbeitsplätze gesichert werden. Die spezifische Beschäftigung pro 1.000 Heizungsanlagen liegt für Wartung und Betrieb bei insgesamt elf Vollzeitäquivalenten pro Jahr. Der jährliche Geldabfluss aus der Klima- und Energie-Modellregion Hartberg durch Wartung und Betrieb verringert sich auf 1,6 Mio. Euro, die CO2-Emissonen der Region infolge der Wärmebereitstellung sinken auf 1.600 Tonnen im Jahr. Was wäre, wenn 100 Prozent Die Technologien zur Verfeuerung von Biomasse stammen aus Österreich; so bleibt auch die Wertschöpfung durch die Produktion der Anlagen im Inland. Foto: ÖBMV der Heizanlagen fossil beheizt würden und das Verhältnis zwischen Öl- und Gaskesseln gleich bliebe, wie es derzeit in der Klima- und Energie-Modellregion Hartberg ist? In diesem Fall würden durch die Wartung und den Betrieb der zusätzlichen sowie der bestehenden Kessel eine jährliche direkte regionale Wertschöpfung in Höhe von etwas mehr als 1,1 Mio. Euro lukriert werden. Wie im anderen Szenario sind die Einmaleffekte der Kesselinstallation schon abgezogen. Werden alle bestehenden Kessel jährlich gewartet so- wie mit Brennstoffen versorgt, können dadurch 8,5 direkte regionale Arbeitsplätze (Vollzeit äquivalente) gesichert werden. Pro 1.000 bestehenden fossil beschickten Anlagen könnten für Wartung und Betrieb insgesamt 3 Vollzeitäquivalente gesichert werden. In beiden Fällen sind die Einmaleffekte, die aus der Installation der Heizanlagen resultieren, bereits abgezogen. Im Szenario mit 100 Prozent fossil beheizten Anlagen steigt der jährliche Geldabfluss aus der KEM Hartberg infolge von Wartung und Betrieb auf 15,1 Mio. Euro. Die CO 2 Emissonen der Region durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen erhöhen sich auf 58.500 Tonnen im Jahr. Regionale Effekte durch die Raumwärmebereitstellung in der KEM Hartberg; Energiemix 47 Prozent Biomasse. www.buergermeisterzeitung.at | de E.E. Quelle: ÖBMV, AEA Mehr Infos auf: www.biomasseverband.at Bürgermeister Zeitung 5/2015 17 18 AKTUELLES/BÜCHER Katholische Kirchenmänner in turbulenten Zeiten Erinnerungen an Kardinal Franz König und Bischof Reinhold Stecher Vor elf Jahren hat Kardinal Franz König, 99 Jahre alt, die Lebensbühne verlassen und wurde im März 2004 in der Bischofsgruft im Wiener Stephansdom unter großer Anteilnahme der Bevölkerung beigesetzt. Der spätere Papst Benedikt XVI. zelebrierte als Kardinal Josef Ratzinger das Requiem. Thomas Nagy, Unternehmensberater und Autor, folgt im Buch „König, Kaiser, Kardinal“ (Verlag Styria, 323 Seiten, Wien 2015) den Spuren dieses Jahrhundertbischofs. Über 50 Gespräche mit kirchlichen und politischen Zeitzeugen sowie umfassende Recherchen ließen ein Zeitdokument entstehen, das Zusammenhänge aufzeigt und das Wirken des Wiener Erzbischofs von 1956 bis 1985 eindrucksvoll analysiert. Franz König, im „Dirndltal“ in Niederösterreich in der Gemeinde Rabenstein am 3. August 1905 geboren und in ärmlichen bäuerlichen Verhältnissen auf dem „Steinerhof“ aufgewachsen, hatte nach dem frühen Tod des Vaters kein gutes Verhältnis mit seinem strengen und ungerechten Stiefvater Johann Kaiser, der sich auch als Bauernfunktionär in der damaligen christlich-sozialen Partei betätigte. Als Bischofkoadjutor in St. Pölten und dann als Kardinal in Wien war er seiner Zeit immer voraus und musste stets gegen Ängste und Widerstände ankämpfen. Besonders spannend und informativ sind jene Kapitel zu lesen, die sich mit dem Zeitraum von 1978 bis in die jüngste Vergangenheit beschäftigen, weil diese Jahre eine Epoche umfassen, in denen die Katholische Kirche mit großen Krisen konfrontiert wurde. Kardinal Franz König studierte in Rom Theologie und Philosophie und beherrschte mehr als zehn Sprachen. Als behutsamer Brückenbauer zwischen den Religionen und dem katholischen Glauben fernstehenden gesellschaftlichen Gruppen wirkte Franz König weit über die Grenzen des Landes hinaus und war immer wieder auch als möglicher Papst im Gespräch. Historisch belegt ist die Tatsache, dass Kardinal Franz König nicht unwesentlich dazu beitrug, den damaligen polnischen Bischof Karol Wojtyla als Papst Johannes Paul II. (1978 bis 2005) im Konklave durchgesetzt zu haben. Gerade deshalb ist die schwere Kirchenkrise in den 1980er Jahren Bürgermeister Zeitung 5/2015 in Österreich auch von einer gewissen Tragik begleitet, weil sich der polnische Papst und der österreichische Kirchenfürst in einigen wichtigen Fragen (Zölibat, Empfängnisverhütung, Zeitgeistigkeit) entfremdeten. Kardinal Franz König wurde auch sein zögerliches Verhalten bei der Einführung der Fristenlösung 1975 in der Kreisky-Ära im Vatikan angekreidet. Bei umstrittenen Bischofsernennungen (Hans Hermann Groer, Kurt Krenn) wurde auf seinen Ratschlag in Rom kein Wert gelegt und brachte dem Wiener Erzbischof auch im Ruhestand noch Kritik ein. Der verstorbene Kirchenfürst war ein bedeutender Theologe und Religionswissenschaftler und ein Kardinal, der weit über Österreichs Grenzen hinaus und bis heute Spuren hinterließ. Er repräsentierte, wie Bundespräsident Heinz Fischer im Buch formuliert „einen Teil der Geschichte und des Denkens im 20. Jahrhundert.“ Volksbischof und Bergsteiger Reinhold Stecher, am 22. Dezember 1921 in Mühlau bei Innsbruck geboren, war nach Paulus Rusch der zweite Bischof der 1964 gegründeten Diözese. Er war ein echter Tiroler, begnadeter Aquarellmaler und begeisterter Bergsteiger. Im Jahre 1981 empfing er im Dom St. Jakob in Innsbruck die Bischofsweihe und stand dem Bistum bis 1997 vor. Martin Kolozs studierte Philosophie an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck und schrieb das Buch „Bischof Reinhold Stecher – Leben und Werk“ (Verlag Styria, 203 Seiten, Wien 2015), in dem er bisher unveröffentlichtes Quellenmaterial verwendete und eine sehr informative Biografie über einen Kirchenmann schrieb, der die Innsbrucker Diözese auch in den schwierigen Jahren der Katholischen Kirche in Österreich behutsam lenkte und hohes Ansehen genoss. Er war ein echter Volksbischof und trat weder als lautstarker Kirchenpolitiker, noch als Autor tiefschürfender katholischer Publikationen in Erscheinung. Den promovierten Theologen (Universität Innsbruck) prägten seine Herkunft aus einer katholischen Familie und ein fester Glaube, den er auch während der Verfolgung in der NS-Zeit mutig verteidigte. In tiefer Verbundenheit zu seinem Mentor und Vorgänger Paulus Rusch wurde er über die Grenzen der Diözese hinaus bekannt, als er gegen erheblichen Widerstand konservativer Kreise die Abschaffung des Kults um das „Anderle von Rinn“ mit starkem antisemitischen Charakter durchsetzte. Der von ihm kurz vor seinem Rücktritt verfasste Brief an Papst Johannes Paul II. „Rom hat seine Barmherzigkeit verloren“, sorgte 1997 für erhebliche mediale Aufmerksamkeit. Dieses Schreiben löste im Zuge von Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche und wegen der Reformunwilligkeit in der Römischen Kurie auch heftige Diskussionen in der Bischofskonferenz aus. Bischof Reinhold Stecher wurde über die Grenzen Österreichs hinaus vor allem durch einprägsame Naturschilderungen und Sendungen über seine Bergwanderungen sowie Bücher mit von ihm gemalten Aquarellen bekannt. Jedenfalls war der Tiroler Diözesanbischof auch in schwierigen Jahren innerhalb der Katholischen Kirche in Österreich ein ruhender Pol. Das Buch vermittelt sein fruchtbares Bemühen, die Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils den Gläubigen zu vermitteln und beschreibt sehr eindrucksvoll Leben und Werk des am 29. Jänner 2013 verstorbenen Bischofs. Er fand in der Krypta des Innsbrucker Doms seine letzte Ruhestätte. Die Trauerfeierlichkeiten leitete sein Nachfolger Alois Kothgasser, später Erzbischof von Salzburg. Gerhard Poschacher Hg. Christoph Twaroch/ Reinhold Wessely Liegenschaft und Wert Geodaten als Grundlage einer österreichweiten Liegenschaftsbewertung mit einem Vergleich der Wertermittlung von Liegenschaften in ausgewählten Ländern Europas. In Österreich gibt es derzeit keine Methode einer flächendeckenden Massenbewertung. Die Einführung eines solchen Systems kann mit seinen multiplen Funktionen eine wertvolle Entscheidungshilfe für Wirtschafts- und Sozialpolitik, für Umweltpolitik und Fiskalpolitik, für Raum ordnung und für die Besteuerung von Grund und Boden auf einer fairen Basis bieten. Das Buch zeigt die Datengrundlagen, Methoden und Trends der Wertermittlung von Liegenschaften auf und versucht, aus den Good Practices verschiedener Länder Schlussfolgerungen für die Gestaltung eines solchen Sys tems in Österreich darzustellen. Dabei wird die Bedeutung von in Österreich umfangreich vorhandenen – aber nicht vollständig genutzten – Geodaten als Basis für die Bewertung von Liegenschaften unterstrichen. Darüber hinaus liefert es auch einen Beitrag zur aktuellen Diskussion über eine mögliche Neuordnung der Grundsteuer. NWV – Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 215 Seiten, broschiert, März 2015, € 29,80, ISBN: 978-3-7083-1023-7. AKTUELLES Gefahr der Wildunfälle im Frühjahr am größten Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch die Gefahr von Kollisionen. Insgesamt 296 Wildunfälle mit Verletzten gab es im Jahr 2013 in Österreich. Dabei wurden nach Angaben des ÖAMTC 327 Menschen verletzt und fünf getötet. Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver, warnte der Club kürzlich in einer Aussendung. „Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier“, erklärte Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering. „Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, sagte Frisch. 2013 gab es die meisten folgenschweren Unfälle mit Wildtieren mit insgesamt 104 in Niederösterreich, gefolgt von der Steiermark mit 62, Oberösterreich mit 55 und Kärnten mit 23. In Tirol gab es 19 Wildunfälle, in Salzburg waren es 14, im Burgenland 13, in Vorarlberg vier und in Wien zwei. Auf Österreichs Straßen starben in der Jagdsaison 2013/2014 72.075 Wildtiere auf Österreichs Straßen. Darunter waren 37.595 Rehe, 19.343 Hasen und 6.881 Fasane. Am häufigsten kommt es in der Dämmerung zu Kollisionen, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die jene seitlich neben dem Fahrzeug. „Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen flüchten“, er- klärte Frisch. Der Pkw-Chefinstruktor warnte in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik. „Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach.“ Um Zusammenstöße zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten und bremsbereit sein. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. „Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Die Judikatur hat sich allerdings dahin gehend entwickelt, dass bei Am häufigsten sind Kollisionen mit Rehen gemdat Fachmesse punktete wieder mit innovativen Produkt-Highlights Drei k5-Anwender im Rahmen der Veranstaltung geehrt. Foto: gemdat Niederösterreichische Gemeinde-Datenservice GesmbH Die traditionelle Fachmesse der gemdat Niederösterreich war mit fast 400 Besuchern wieder ein wichtiger Impuls für Investitionen in zukunftsorientierte Verwaltungs- und E-Government-Anwendungen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden mit einem symbolischen Akt die über hundert erfolgreichen Softwareumstellungen auf die neue kommunale Finanzlösung k5 gefeiert. Foto: APA einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.“ Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier – etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen – muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen. Das gilt auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat. Nach einem Unfall mit einem Wildtier sollte nach Möglichkeit an sicherer Stelle gehalten werden, die Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen müssen versorgt, auf jeden Fall der Jagdpächter sowie eventuell die Polizei verständigt werden, auch wenn das Tier weiterläuft. Die sogenannte „Blaulichtsteuer“ fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere sollten nicht berührt werden. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich strafbar. In Anwesenheit von GVV-Präsident LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl, und des Generalsekretärs des Österreichischen Gemeindebundes, Dr. Walter Leiss, holte die Geschäftsleitung der gemdat die Vertreter der Gemeinden Zöbern, Gnadendorf und Reisenberg als 99., 100. und 101. k5Anwender in Niederösterreich vor den Vorhang, um sich mit diesem symbolischen Akt stellvertretend bei allen Kunden für den gemeinsamen erfolgreichen Start in eine neue Software-Ära zu bedanken. Die dreitägige Veranstaltung war wieder bestens besucht: nahezu 400 Bürgermeister, Amtsleiter und Fachbereichsleiter kamen von 24. bis 26. März 2015 zur jährlichen Fachmesse der gemdat, dem Marktführer für kommunale IT-Lösungen in Niederösterreich. Neben einem breitgefächerten Vortragsprogramm präsentierten die gemdat und ihre Partner A1-Telekom, Kommunalnet, EVN GeoInfo, SynerGIS, GISDAT, RISKommunal, SMART, HP und Canon ihre Lösungen an gut besuchten Infoständen. Die neue E-Government-Lösung „buergermeldungen.com“ als Möglichkeit für Städte und Gemeinden, die Kommunikation mit den Bürgern zu vereinfachen sowie Mängelbehebungen und das Anliegenmanagement im öffentlichen Raum zu beschleunigen, stieß auf ebenso großes Interesse wie ProOffice für den Baumkataster und die Dokumentation kommunaler Infrastruktur oder die Produkt-News des gemdat-Partners für den Bildungsbereich SMART. Im Zentrum des Interesses standen nach wie vor alle Neuerungen in Zusammenhang mit dem neuen Österreich-Standard für das kommunale Finanzmanagement k5. V.l.n.r.: Präsident LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl, Klaus Christenheit, Margit Fasching, Franz Prenner, Franz Mandl, Richard Pelzelmayer, LAbg. Bgm. Manfred Schulz, GS Dr. Walter Leiss, Bgm. Josef Sam, Maria Laufer, Mag. Johannes Broschek und Richard Reisenberger. www.buergermeisterzeitung.at | de Bürgermeister Zeitung 5/2015 19 20 AKTUELLES DAS LÄSST AUFHORCHEN UNO warnt vor akutem Wassermangel Die Vereinten Nationen befürchten eine verheerende Trinkwasserknappheit. Bis zum Jahr 2050 werde der Wasser-Bedarf voraussichtlich um 55 Prozent steigen, hieß es in einem UN-Bericht, der kürzlich im indischen Neu Delhi vorgestellt wurde. Schon jetzt gelte: „Der Planet war noch nie so durstig.“ Und der Ausbau der Bewässerung in der Landwirtschaft, die zunehmende Industrialisierung sowie der Bau neuer thermischer Kraftwerke lasse die Nachfrage weiter ansteigen. Die Menschheit müsse lernen, weniger Wasser zu verschwenden, heißt es in dem Bericht weiter. Viele Bauern etwa benutzten ineffiziente Bewässerungsmethoden – da könne die Politik mit den richtigen Subventionen nachhelfen. Die UNO-Autoren empfehlen auch, weniger Kohle-, Atom- und Gaskraftwerke zu bauen, da diese sehr viel Wasser zum Kühlen brauchten. Die Unterstützung für erneuerbare Energien etwa aus Sonne und Wind müsse „dramatisch ansteigen“, um den Wasserverbrauch zu reduzieren. Ein weiterer Appell der Vereinten Nationen direkt vor dem Weltwassertag lautet: Wasser darf nicht verschmutzt werden. Heute hätten 748 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Schuld seien etwa Pestizide und Chemikalien, die ins Grundwasser gelangen, aber auch fehlende Kläranlagen. Mehr als 80 Prozent des Abwassers auf der Welt werde nicht aufgefangen oder gesäubert. In vielen Orten der Welt ist dem Bericht zufolge außerdem ein Problem, dass die Grundwasserreserven in zu großem Maße angezapft werden. In den nordchinesischen Ebenen sei der Grundwasserspiegel teilweise mehr als 40 Meter gefallen. „Wir müssen die Art und Weise ändern, wie wir diese Ressource schätzen, managen und verwenden“, erklärte UNESCO-Generalsekretärin Irina Bokova. Der Klimawandel verschlimmere die Wasserknappheit vielerorts noch, hieß es von den Vereinten Nationen weiter. Küstenstätte wie das indische Kolkata, Bürgermeister Zeitung 5/2015 Dhaka in Bangladesch oder das indonesische Jakarta kämpften mit dem Eindringen von Salzwasser in ihre Grundwasserreserven. Auf kleinen Pazifikinseln wie Tuvalu oder Samoa müssten die Menschen zunehmend Flaschenwasser trinken – das könnten sich aber längst nicht alle leisten. Ein Lösungsansatz zum Wassersparen könnte es sein, Wasser teuer zu machen. „Die derzeitigen Wasserpreise sind normalerweise viel zu niedrig, um reiche Haushalte und Industrien davon abzuhalten, überzogen viel Wasser zu verbrauchen“, heißt es im Report. Das führe auch dazu, dass es für die öffentlichen Betreiber in vielen Regionen nicht rentabel sei, Leitungen zu den Armen zu legen. Diese müssten dann aus privater Hand Wasser kaufen – zu höheren Preisen als die Reichen. Bürgermeister will London zur Fahrradstadt machen Mit dem Rad durch London: Derzeit noch Stress pur Foto: APA (epa) Mit dem Fahrrad durch London zu fahren ist nichts für schwache Nerven. Rote Doppeldeckerbusse, schwarze Taxis und weiße Lieferwagen verstopfen die Straßen. Radwege enden ohne erkennbaren Grund. Wartebereiche für Radler vor Ampeln ignorieren die Motorisierten hartnäckig. Dazu ist die Luft so mies, dass Atemschutzmasken weit verbreitet sind. Eine „Fahrradstadt“ wie etwa Kopenhagen, Amsterdam oder Münster ist London derzeit beim besten Willen nicht – auch wenn der Bürgermeister das gern hätte. Boris Johnson inszeniert sich als Radel-Politiker. Er lässt keine Gelegenheit aus, sich auf einem Zweirad ablichten zu lassen, und schenkte dem einjährigen Prinz George ein maßgeschneidertes Dreirad. „Boris Bikes“ heißen Mieträder, die an vielen Orten bereitstehen. Johnson, seit 2008 Londons Bürgermeister, zählt das System zu seinen Erfolgen – auf den Weg gebracht hat sie allerdings sein Vorgänger. Im Frühjahr 2013 kündigte Johnson an, über zehn Jahre 913 Millionen Pfund (1,25 Mrd. Euro) in die Rad-Infrastruktur zu stecken. Vier „Cycle Superhighways“ führen zurzeit von Randbezirken ins Zentrum, doch sicher sind sie nicht. Mehrere Radfahrer sind in diesem Jahr schon ums Leben gekommen. Rund 23.000 Unfälle motorisierter Fahrzeuge mit Radlern gab es laut Versicherer Aviva von 2009 bis 2013 in der Stadt, 80 davon waren tödlich. Die Innenstadt-Maut, eingeführt 2003, soll den Verkehr um etwa zehn Prozent reduziert haben. Staus gibt es trotzdem in vielen Ecken von frühmorgens bis in die Nacht. In der jüngsten Copenhagenize-Liste der 20 fahrradfreundlichsten Metropolen kommt London nicht vor. Kein Wunder, dass Pläne für zwei baulich getrennte, zweispurige Radwege viel Aufmerksamkeit bekommen. Der längere der beiden soll als 29 Kilometer lange „FahrradAutobahn“ quer durchs Zentrum den Westen mit dem Osten verbinden – durch den Hyde-Park, am Buckingham-Palast vorbei sowie dem Parlament mit Big Ben. Wie man es vom charismatischen Bürgermeister erwartet hat, eröffnete er die erste Baustelle, indem er sich selbst in den Bagger setzte. Bestimmte Bezirke sollen zu „Mini-Hollands“ umgebaut werden und bekommen dafür Extrageld. Infrastruktur und Sicherheit im Verkehr sind auch Themen im derzeit tobenden Wahlkampf auf der Insel. Die politischen Parteien haben die Menschen ohne Auto als Zielgruppe entdeckt. Der Schatten-Verkehrsminister der Labour-Partei etwa verspricht eine Planungskommission, in der Radfahrer und Fußgänger sitzen sollen. Auch andere Metropolen bauen Radwege aus, etwa Paris oder New York. Bei Londons Fahrrad-Lobbyisten, der London Cycling Cam- paign, ist man zufrieden: „Wir freuen uns, dass der Bürgermeister endlich sein Versprechen einlöst“, sagt Sprecherin Rosie Downes. „Bisher bestanden die Londoner „Cycle Superhigh ways“ aus Streifen blauer Farbe, die keinen physischen oder rechtlichen Schutz geboten haben.“ Die geplanten beiden Wege seien nicht perfekt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Dass Touristen und Londoner ab Frühjahr 2016 wirklich ungefährdet quer durchs Zentrum der Themse-Metropole radeln können, wollen viele noch nicht so recht glauben. Unterdessen bieten schon kreativere Ideen Gesprächsstoff: Etwa unterirdische Radrouten in ungenutzten UBahn-Tunneln, 220 Kilometer Radstraßen auf Pfeilern hoch über dem Auto- und Schienenverkehr oder gar schwimmende Radwege auf der Themse. Dabei wären die meisten radelnden Londoner wohl schon froh, wenn das ihnen zugedachte Stück Straße durchgehend befahrbar wäre. Kinderpornos und Wiederbetätigung: 8.792 Meldungen 2014 8.792 Hinweise wegen Kinderpornografie und nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet sind bei der Meldestelle „Stopline“ im Jahr 2014 eingegangen. Tatsächlich als illegal eingestuft wurden 1.019 Inhalte – zwölf Prozent aller Meldungen. Davon betraf der Großteil (995) Kinderpornografie, 24 Meldungen entfielen auf NSWiederbetätigung, hieß es kürzlich bei einer Pressekonferenz in Wien. „Stopline“ ist eine nichtbehördliche Meldestelle für verbotene Inhalte (Kinderpornografie und nationalsozialistische Wiederbetätigung), erreichbar unter http://www.stopline.at. Sie richtet sich vor allem an User, die sich nicht direkt bei der Polizei melden möchten. Die behördlichen Meldestellen sind unter http:// www.bmi.gv.at/cms/bk/meldestellen/ ersichtlich. Sowohl bei den behördlichen als auch bei „Stopline“ erfolgt die Meldung anonym. © Österreich Werbung / Pigneter PIPES FOR LIFE e or gu ng s sy ste m i Tr nk w a s s e r v ers Ka na PIPELIFE-ROHRSYSTEME. DIE UNSICHTBAREN VERSORGUNGSNETZWERKE. ls y s t eme on t ro i ns talla Pipelife Austria GmbH & Co KG · 2355 Wr. Neudorf · Postfach 54 · IZ NÖ-Süd · Straße 1 · Objekt 27 Tel. 02236 / 67 02- 0 · Fax DW - 670 · [email protected] · www.pipelife.at ti e te m wä ys s t e me ssy me te ek El ls c h u tzs ys Be Ka be sserungs s ss Ga Flä sv ch enheizung yst eme se Ka rs y än er sor gung e Dr st e me st Ha em e Jeder braucht sie. Jeder nutzt sie. Keiner sieht sie. Die unsichtbaren Rohrsysteme für eine sichere Versorgung mit Wasser und Energie und für eine saubere Umwelt. Und Pipelife produziert sie. Spitzenprodukte, die höchste Qualitätsnormen erfüllen. us a b f l u s s- Sy Technisch ausgereifte Rohrsysteme, die gemeinsam mit der Pipelife-Beratungskompetenz zu dem werden, was unser Land braucht: Starke Lebensadern, die den lebenswichtigen Kreislauf von Ver- und Entsorgung sicherstellen. Rund um die Uhr und an jedem Ort. lt/ Wa r m w a s Gut, dass es Pipelife gibt. ag esy ste m 22 WASSER/ABWASSER „Digitale Löschwasserpläne“ im Burgenland Die Wasserversorgung des Burgenlandes wird durchwegs über öffentliche Wasserverbände, Wassergenossenschaften, oder auch direkt durch die Gemeinden, wahrgenommen. Die Löschwasserversorgung im Brandfall stellt eine Gemeindeaufgabe dar, welche durch die Feuerwehren wahrgenommen wird. In einem beispielhaften Projekt haben nunmehr Landeshauptmann Hans Niessl, der Landesfeuerwehrverband und die Wasserversorger des Burgenlandes, welche in der Plattform Wasser Burgenland (PWB) vertreten sind, eine Initiative gestartet, um die Erstellung digitaler Löschwasserpläne für die Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes in effizienter Weise zu ermöglichen. Weitere Partner in diesem zukunftsweisenden Projekt sind auch noch die Landessicherheitszentrale des Burgenlandes (LSZ) und die mit der Verarbeitung von Geografischen Informationen des Landes Burgenland betraute GIS – Stelle. Ein tolles Instrument für die Feuerwehren des Burgenlandes „Die Freiwilligen Feuerwehren erfüllen eine unverzichtbare und wertvolle Aufgabe für die Gesellschaft, stehen für ein sicheres Burgenland und sind eine tragende Säule im Sicherheitssystem des Landes. Seitens des Landes versuchen wir, optimale Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit unserer Feuerwehren zu schaffen. Durch eine richtungsweisende Zusammenarbeit ist es gelungen, den 326 Feuerwehrorganisationen mit ihren vielen Freiwilligen mit den ‚Digitalen Löschwasserplänen‘ ein tolles Instrument zur Verfügung zu stellen, denn über das Landes- feuerwehrkommando und die Landessicherheitszentrale sind nämlich somit alle Möglichkeiten für optimale Schutzmaßnahmen gegeben. Mit dieser Kooperation der diversen Institutionen ist tatsächlich ein Vorzeigeprojekt entstanden, das österreichweit als Vorbild zu sehen ist. Diese innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger und zukunftsorientierter Schritt in die richtige Richtung“, betonte Landeshauptmann Hans Niessl. Optimaler Brandschutz bedeutet enormen Aufwand für Wasserversorger Wie bereits der Name „Digitale Löschwasserpläne“ sagt, wäre eine derartige im allseitigen öffentlichen Interesse liegende Lösung nicht möglich, wenn nicht die erforderlichen Grunddaten in digitaler Form vorliegen würden. Im Bereich des WLV Nördliches Burgenland, wie auch beim WV Mittleres Burgenland wurde in den letzten Jahren gemeinsam mit der Energie Burgenland, welche das GIS (Geografisches Informationssystem) - Gesamtsystem betreut, viel Aufwand in die Erstellung digitaler Leitungskataster gesteckt. Hier wurden die Wasserleitungssysteme mitsamt den Hydranten bis ins letzte Detail erfasst. Mit den aktuellen Messungen der Hydrantenleistungen stellen sie die maßgeblichste Grundlage für die Erstellung der Digitalen Löschwasserpläne dar. Mittlerweilen ist auch der Wasser- und Abwasserverband (WAV) Lockenhaus und Umgebung voll in das System integriert. „Welcher Aufwand seitens der Wasserversorger für den Brandschutz erforderlich ist wird klar, wenn man bedenkt, dass alleine der WLV Nördliches Burgenland 66 Mitgliedsgemeinden mit Trink- und Nutzwasser versorgt und sich in diesen Gemeinden etwa 3500 Hydranten befinden, die im Brandfall störungsfrei zur Verfügung stehen müssen“, meint der Obmann der Plattform Wasser Burgenland, DI Dr. Helmut Herlicska. Die Daten der Wasserversorger werden hinkünftig in regelmäßigen Intervallen an die Landessicherheitszentrale (LSZ) weitergeleitet, der die Koordination bezüglich der Datenlieferung und Datenweitergabe obliegt. Die Landessicherheitszentrale ist die zentrale Leitstelle der Einsatzkräfte im Burgenland und vor allem auch eine im Katstrophenfall maßgeblich zuständige Stelle. Von der LSZ werden die Hydrantendaten an das Landes GIS weitergeleitet, wo in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrkommando schließlich die Erstellung der „Digitalen Löschwasserpläne“ erfolgt. Dazu Landesfeuerwehrkommandant LBI Ing. Alois Kögl: „Die burgenländischen Feuerwehren benötigen für ihre Einsätze die bestmöglichen Informationen und aussagekräftigsten Einsatzunterlagen, denn je besser sie sich auf ihre Einsätze vorbereiten können, umso größer ist der Einsatzerfolg. Deshalb werden in diesen Plänen die Standorte der Hydranten, die Leitungsdaten, aber auch wichtige Zusatzinformationen, wie Objekte mit einem erhöhten brandschutztechnischen Risiko, Gebiete mit einem unterschiedlichen Löschwasserbedarf, die Lage von Feuerwehrhäusern, besonders brandgefährdete Objekte, aber auch Informationen über allenfalls vorhandene sonstige Löschwasserentnahmestellen, enthalten sein.“ Die Löschwasserversorgung ist grundsätzlich eine Gemeindeaufgabe und die gesamte erforderliche Löschwassermenge kann nicht immer über Hydranten zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere in solchen Fällen ist die zusätz liche Errichtung von Löschwasserteichen oder anderen Löscheinrichtungen zum Brandschutz erforderlich. Das Landesfeuerwehrkommando stellt insgesamt die Schnittstelle zu den einzelnen Ortsfeuerwehren dar. Über die Plattform Wasser Burgenland wird daran gearbeitet, die Datenlieferungen von derzeit ca. 70 % möglichst auf die gesamte Landesfläche auszudehnen. V.l.n.r.: Ing. Michael Hauser (LFK), DI Dr. Helmut Herlicska, Obmann Plattform Wasser Burgenland, DI Thomas Zalka, Landes GIS, Landeshauptmann Hans Niessl, Landesfeuerwehrkommandant LBI Ing. Alois Kögl und DI Walter Adorjan (LSZ) präsentierten mit den „Digitalen Löschwasserplänen“ für das Burgenland ein österreichweites Vorzeigeprojekt Foto: Bgld. Landesmedienservice Bürgermeister Zeitung 5/2015 WASSER/ABWASSER LH-Stv. Hiesl: Neptun Wasserpreis 2015: hend vom neuen Abwasserhebewerk beim Dorfbachhafen wurde ein neuer Fußweg angelegt. So besteht nun die Möglichkeit, vom See bis ins Zentrum stets in Bachnähe zu spazieren. Entlang des Weges laden beschauliche Winkel, die Kneippanlage, Ruhebänke und Sitzstufen zum Verweilen ein. Die Gesamtkosten des Projektes waren rund 900.000 Euro, die Finanzierung übernahmen der Bund, das Land Vorarlberg und die Gemeinde Hard. Ein Musterprojekt, welches Ökologie und Lebensqualität in und am Wasser verbindet. 11,7 Mio. Euro für oberösterrei- Dorfbach-Renaturierung in Hard Gemeinde Hard in Vorarlberg konnte chische Wasserversorgungs- und mitDieihrem Projekt „Dorfbach-Renaturierung“ Abwasserentsorgungsprojekte beim Neptun Wasserpreis in der Kategorie Für 115 oberösterreichischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte hat der österreichische Wasserwirtschaftsfonds bei der 68. Sitzung am 9. April 2015 in Wien rund 11,7 Millionen Euro bewilligt. „Mit dieser Fördersumme, die vorwiegend den Gemeinden zugute kommt, wird gemeinsam mit den Investitionen des Landes OÖ ein Gesamtbauvolumen von rund 60,8 Millionen Euro ausgelöst“, berichtet der Vorsitzende des österreichischen Wasserwirtschaftsfonds LH-Stv. Franz Hiesl und ergänzt, dass Oberösterreich rund ein Viertel der Gesamtförderungssumme erhalten habe. WasserpreisGEMEINDE am 17. März die Auszeichnung für den ersten Preis entgegennehmen. Projektbeschreibung: Die abgeschlossene Renaturierung des Harder Dorfbachs führt zu einer deutlichen Verbesserung des ökologi- Bakterien im Trinkwasser von Mattighofen im Innviertel Damit werden in 92 Gemeinden und sieben Verbänden rund 4.500 Haushalten mit modernsten Trinkwasser- und Abwasserentsorgungsanlagen versehen, wovon rund 13.500 Oberösterreicher/innen profitieren werden. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode (ab Herbst 2013) wurden 543 oberösterreichische Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte mit insgesamt 35,8 Millionen Euro gefördert. LH-Stv. Franz Hiesl, seit 2006 Vorsitzender des Wasserwirtschaftsfonds: „Diese Investitionen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag für sauberes Wasser und eine intakte Umwelt, sondern auch wichtige Impulse für die heimische Bauwirtschaft. Die Gemeinden und Verbände können ihre Projekte unmittelbar nach der Förderungszusage ausschreiben, die heimische Bauwirtschaft erhält sofort Aufträge. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Arbeitsplätze am Bau!“. www.buergermeisterzeitung.at | de Foto: Neptun Wasserpreis 13.500 Oberösterreicher profitieren schen Zustandes des Gewässers und der damit zusammenhängenden Ökosysteme im Umland. Auf einer Länge von 720 Metern wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt. Hierfür hat man Abstürze im Bach sowie die Schlammsohle entfernt und die Gewässerbreite verschmälert, um eine künftige Verschlammung deutlich zu verringern und die Ansiedlung von Fischen und Kleinlebewesen wie Muscheln und Flusskrebsen zu unterstützen. Für die Bepflanzung wählte man standortgerechte Gehölze aus. Auch auf die Zugänglichkeit für die Bevölkerung wurde besonders Wert gelegt. Ausge- Im Trinkwasser von Mattighofen im Innviertel in Oberösterreich ist das Umweltbakterium „Pseudomonaden“ in geringer Anzahl festgestellt worden. Darüber informierte die Stadtgemeinde in einer amtlichen Mitteilung am 10. April. Sie rief die Bevölkerung auf, Trinkwasser vor dem Genuss abzukochen. Das Bakterium kann bei immungeschwächten und kranken Menschen zu Infektionen führen. Betroffen ist einer von drei Brunnen für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Er wurde bereits vom Netz genommen. Die Desinfektion soll demnächst erfolgen, hieß es auf APANachfrage. Das Bakterium löst laut Fachliteratur selten schwere Erkrankungen bei gesunden Menschen aus. Jedoch sind besonders immungeschwächte beziehungsweise durch andere Grundleiden beeinträchtigte Personen gegenüber Infektionen anfällig. Das Bakterium kommt weltweit in Böden, im Abwasser und in Oberflächengewässern vor. Der Eintrag in Wassersysteme kann durch Bauarbeiten am Rohrnetz oder bei der Errichtung von neuen Trinkwasser-Installationen passieren. In Mattighofen vermutet man als Ursache einen Pumpentausch, der zu Jahreswechsel erfolgte. Die Verunreinigung wurde bei einer Routinekontrolle entdeckt. Bürgermeister Zeitung 5/2015 23 24 RECHT UND GEMEINDE Genehmigung für Semmering-Basistunnel aufgehoben Der Verwaltungsgerichtshof hat überraschend die UVP-Genehmigung für den SemmeringBasistunnel aufgehoben. Das 3,1-Milliarden-Projekt ist damit vorerst gestoppt. Die ersten Grabungsarbeiten für die beiden 400 Meter tiefen Tunnelschächte im Fröschnitzgraben zwischen NÖ und der Steiermark sind bis auf Weiteres eingestellt. bedient, die die Voraussetzungen des § 31a Abs. 2 Eisenbahngesetz nicht erfüllen müssen. Die übrigen Einwände der Umweltorganisation teilte der Verwaltungsgerichtshof nicht: Die Frage der „verkehrspolitischen Notwendigkeit“ ist nicht Gegenstand eines Verfahrens nach dem dritten Abschnitt UVPG 2000; die Behörde hat in überzeugender Weise dargelegt, dass die Errichtung des SBT neu im öffentlichen Interesse liegt. Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass jene Maßnahmen, die im angefochtenen Bescheid im Zusammenhang mit der Zurückhaltung des Bergwassers vorgeschrieben wurden, nicht dem „Stand der Technik“ entsprechen würden, zumal auch der Sachverständige für Hydrogeologie im UVP Gutachten festgehalten hat, dass die vorgesehenen vorauseilenden Injektionen zur Verhinderung von Wasserzutritten, zur Schonung des Bergwasserkörpers und aus tunnelbautechnischen Gründen wesentlich dazu beitragen, dass die Auswirkungen auf den Grund/ Bergwasserkörper möglichst gering gehalten werden können. Bestimmungen des Denkmalschutzgesetztes waren hier nicht anzuwenden; aus dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Natur erbes der Welt lässt sich kein gesetzliches Verbot ableiten, die erteilte Bewilligung zu erlassen. Eine „strategische Umweltprüfung“ gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme musste hier nicht durchgeführt werden, weil es sich um ein einzelnes Vorhaben handelt, welches keine Grundlage für andere Projekte bildet. Die Beschwerde jener Betroffenen, deren landwirtschaftlicher Betrieb sich in unmittelbarere Nähe zum „Zwischenangriff (ZA) Göstritz“ (eines zusätzlichen Stollens zur Tunnelherstellung) befindet, war insofern erfolgreich, als sie sich auf die zu erwartende Lärmbelästigung durch die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle berufen haben. Dazu hielt der Verwaltungsgerichtshof zunächst fest, dass die Auswirkungen eines Vorhabens nicht nur in der Betriebs-, sondern auch in der Errichtungsphase zu berücksichtigen sind. Für die Beurteilung der Lärmbelastung wurde der falsche Ort, nämlich jener vor den Fenstern des Wohngebäudes und nicht die näher an der Grundstücksgrenze liegenden, nach den Behauptungen dem ständigen Aufenthalt der Betroffenen und ihrer Kinder dienenden Naturteiche herangezogen. Zu Recht wurde gerügt, dass die bestehende Lärmbelastung für ihre Liegenschaft nicht durch Messungen festgestellt, sondern lediglich berechnet wurde; der Messung ist der Vorrang vor einer Berechnung von Immissionen einzuräumen. Unberücksichtigt blieb weiters die Einwendung hinsichtlich etwaiger Aufwachreaktionen, ausgelöst durch Schallpegelspitzen. Diese Betroffenen haben auch behauptet, durch die Errichtung des Zwischenangriffs Göstritz werde ihre Bio Permakulturanlage über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt, was zu langfristigen Auswirkungen auf den Ertrag der landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft führen könne. Nach dem UVP Sachverständigen für Landwirtschaft würden die schadensminimierenden Auflagen ausreichen, den Bestand der deutlich mehr als 70 Meter von der Baustelle entfernten und höher gelegenen Permakultur nicht zu gefährden; andererseits hat die Sachverständige für Ökologie festgehalten, dass der Betrieb als Ganzes schwer beeinträchtigt werde und die Befürchtungen der Beschwerdeführer nachvollziehbar seien. Eine Auseinandersetzung mit der Einwendung der Eigentumsgefährdung infolge eines Ertragsverlustes ist dem bekämpften Bescheid nicht zu entnehmen. Die Miteigentümer jener Liegenschaften, auf der (unter anderem) die Deponie Longsgraben zur Ablagerung des Tunnelausbruchs und der Baurestmassen errichtet werden soll, waren mit ihrer Beschwerde insofern erfolgreich, als die Deponie keine Eisenbahnanlage ist, weshalb eine Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz für die Deponie nicht zu erteilen war (Anmerkung: Für die Deponie ist eine gesondertes abfallrechtliches Verfahren durchzuführen). Die erteilte Genehmigung wurde daher vom Verwaltungsgerichtshof aus den genannten Dr. Martin Kind Gründen wegen Rechtwidrigkeit ihres Inhalts und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. VwGH 19.12.2013, 2011/03/ 0160, 0162, 0164, 0165 § Sachverhalt: Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erteilte der Projektwerberin ÖBB Infrastruktur AG mit Bescheid vom 27. Mai 2011 für das Vorhaben „Semmering Basis tunnel neu“ von km 75,651 bis km 118,122 der ÖBB Strecke Wien Süd Spielfeld/Straß die Genehmigung nach dem dritten Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP G 2000). Gegen diesen Bescheid richteten sich 4 Beschwerden, nämlich eine Beschwerde der „Alliance for Nature“, einer eingetragenen Umweltorganisation, und drei Beschwerden von Anrainern, die einerseits durch die Errichtung des gegenständlichen Tunnelbauwerkes, andererseits durch die Errichtung einer Deponie zur Ablagerung von Tunnelausbruch und Baurestmassen betroffen sind. Aus der Begründung: Erfolgreich war die Beschwerde der „Alliance for Nature“ insofern, als zumindest bei einem der von der Behörde beigezogenen Sachverständigen in Zweifel steht, ob er die Kriterien des § 31a Abs. 2 Eisenbahngesetz erfüllt, also ob er für die Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet ist. In den vorgelegten Verwaltungsakten findet sich kein Nachweis, wonach der Gutachter dafür beeidet wäre; ein solcher Nachweis kann durch die bloße Behauptung der Projektwerberin nicht ersetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof sieht es als unzulässig an, dass der Projektwerber zwar einen geeigneten Sachverständigen beauftragt, dieser Sachverständige sich aber weiterer Personen Bürgermeister Zeitung 5/2015 Forstliches Betretungsverbot befreit nicht von jagdlichen Schutzpflichten Das Betretungsverbot nach § 34 Abs 2 lit b ForstG dient nicht dazu, Jagdgäste bei Ausübung der Jagd von den ihnen (hier:) durch § 96 nö JagdG auferlegten Pflichten zu entbinden. Sachverhalt: Am 10.1 2007 gegen 8:00 Uhr morgens ereignete sich ein Jagdunfall, bei dem eine Forstarbeiterin durch einen vom Beklagten auf ein Wildschwein abgegebenen Schuss schwer verletzt wurde. Die Klägerin erbrachte nach Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung an die Forstarbeiterin Sach- und Geldleis tungen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie unter anderem die Zahlung von 96.743,35 EUR. Aus der Begründung: Gemäß § 1 erster Halbsatz NÖ JagdG umfasst das Jagdrecht ua die Befugnis, dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen. Nach § 1 Abs 2 NÖ JagdG unterliegt das Jagdrecht den Beschränkungen nach diesem Gesetz. Im Abschnitt V des NÖ JagdG „Vorschriften für die Jagdbetriebsführung, jagdliche Verbote“ findet sich neben verschiedenen Verboten ua die mit „Örtliche Beschränkungen bei der Aus übung der Jagd“ übertitelte Regelung des § 96 NÖ JadgG. Nach deren Absatz 1 darf an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden. Gemäß § 96 Abs 2 NÖ JagdG darf das Wild in der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und Erholungsstätten und von ein- RECHT UND GEMEINDE zelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht beschossen werden. Bei der Bestimmung des § 96 NÖ JagdG handelt es sich somit um eine Vorschrift, die nicht die Durchsetzung jagdlicher Grundsätze bei der Jagd zum Gegenstand hat, sondern um eine Norm, die nach ihrem erklärten Zweck dem Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie dem Schutz von Menschen vor Gefährdung ihrer körperlichen Sicherheit dient. Verboten wird jede sorglose oder das Leben anderer Menschen auch nur abstrakt gefährdende jagdliche Tätigkeit. Es wird die Jagdaus übung auf Flächen untersagt, auf denen sie an sich erlaubt wäre, nach den Umständen des einzelnen Falles aber deshalb unzulässig ist, weil zum Zeitpunkt der beabsichtigten Jagdaus übung die Sicherheit von Menschen gefährdet würde. § 96 Abs 1 NÖ JagdG stellt somit an den Einzelnen die Aufgabe, die Voraussetzungen der Jagdausübung zu prüfen. Er darf die Jagd ortsbezogen bei der Gefährdung von Menschenleben als auch bei Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit nicht ausüben. Das Verbot betrifft auch jene Örtlichkeiten, an denen eine Gefährdung von Menschen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, etwa wenn der Schütze aufgrund der Unübersichtlichkeit des Geländes oder dessen Beschaffenheit (steiniger Untergrund) nicht auszuschließen vermag, dass der Schuss bei Nichtauftreffen auf dem Wildkörper mangels eines Kugelfangs oder nach Durchdringung des Wildkörpers abgelenkt wird und dabei Menschen gefährdet. Je nach den Umständen ist die Vorschrift geeignet – und dann dazu bestimmt – die Gefährdung von Menschen nicht nur durch abirrende Geschosse, sondern durch ihre Verwechslung mit Wild zu verhindern, so etwa wenn bei ungeeignetem Licht gejagt wird oder bei einer Schussabgabe pflichtwidrig ein unsicherer Kugelfang gewählt wird. Bei § 96 Abs 1 NÖ JagdG handelt es sich somit um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, das als abstraktes Gefährdungsverbot dazu bestimmt ist, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung von Rechtsgütern zu schützen. § 96 NÖ JagdG ist demnach nicht unter Heranziehung jagdlicher Erwägungen darüber auszulegen, wie die Gefährdung von Menschen vermieden werden kann, ohne die Erfolgsaussichten der Jagd zu beeinträchtigen, sondern allein unter Bedachtnahme auf den Schutzzweck. Dies führt zu dem Ergebnis, dass § 96 Abs 1 NÖ JagdG nicht der vom Revisionswerber gewünschten einschränkenden Auslegung in dem Sinne zugänglich ist, dass ein Abgehen des Reviers das Wild verscheuchen würde und deshalb trotz der Anwesenheit anderer Personen im Jagdgebiet ein Büchsenschuss (generell) schon immer dann abgegeben werden darf, wenn ein geeigneter Kugelfang vorhanden ist und sich kein Hindernis in Zielrichtung befindet. Ebensowenig ist die einschränkende Auslegung zulässig, eine örtliche Beschränkung iSd § 96 Abs 1 NÖ JagdG wäre ausschließlich an Orten mit „erhöhtem Menschenaufkommen“ gegeben, wie etwa beim Stattfinden öffentlicher Veranstaltungen, Prozessionen, oder Umzügen oder bei der Spargeloder Weinernte. Vielmehr ist auch die abstrakte Gefährdung eines einzelnen Menschen vom Schutz zweck des § 96 NÖ JagdG umfasst. Der Jagdaus übungsberechtigte (Jagdgast) muss sich in jedem einzelnen Fall entscheiden und sich vor allem davon überzeugen, ob er die Jagd nach den gerade gegebenen konkreten Umständen des Einzelfalls ausüben oder sich der Jagd enthalten muss. Der Beklagte hat im vorliegenden Fall § 96 Abs 1 NÖ JagdG durch die von den Vorinstanzen festgestellte Verhaltensweise eindeutig zuwidergehandelt. Er war darüber informiert, dass sich Forstarbeiter im weiteren Gefahrenbereich befanden. Nach den Feststellungen wusste er, dass in deren Nähe abgegebene Schüsse zu Gefährdungen führen können. Obwohl er wegen der Uneinsehbarkeit des Geländes den Aufenthaltsort der Forstarbeiter auch mittels Feldstecher nicht lokalisieren konnte, hat er vor Schussabgabe keine geeigneten bzw ausreichenden weiteren Überprüfungen bzw Nachforschungen angestellt. Derartige Nachforschungen wären ihm aber durchaus zumutbar gewesen. So hätte nach den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen nicht nur das weitere Abgehen des Reviers Aufschluss bringen können, sondern auch eine Anfrage beim Forstrevierleiter über Ort und Zeitraum der forstbetrieblichen Arbeiten (siehe Punkt 5 des Abschussvertrags) mittels Mobiltelefons. Dadurch, dass der Beklagte die erforderlichen Nachforschungen unterließ, hat er gegen die Schutznorm des § 96 Abs 1 NÖ JagdG verstoßen. Bei Verletzung einer Schutznorm muss sich das Verschulden nicht auf die Zufügung des Schadens, sondern bloß auf die Übertretung der Schutznorm beziehen. Der Beklagte haftet daher auch dann, wenn ihm der konkrete Schadenseintritt nicht voraussehbar war. Selbst wenn die Verletzung durch einen Abpraller (Geller) entstanden sein sollte, könnte es sich im Übrigen nicht um einen (reinen) Zufall im Sinn einer „Verkettung absolut unvorhersehbarer und unwahrscheinlicher Umstände“ handeln, ist doch die Gellerwirkung eines abgeschossenen Projektils eine naturgesetzliche Folge des abgegebenen Schusses. Sie liegt damit nicht außerhalb der allgemeinen menschlichen Erfahrung. Nach § 34 Abs 1 ForstG darf der Wald unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs 2 ForstG von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs 2) oder dauernd (Abs 3) ausgenommen werden (Sperre). Befristete Sperren sind ua für Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle auf die Dauer der Holzerntearbeiten zulässig (§ 34 Abs 2 lit b ForstG). Der Zweck dieser Norm liegt darin, dem Waldeigentümer die Möglichkeit einzuräumen, zum Schutz Erholungssuchender vor Gefährdungen durch Holzfällungs- und Holzbringungsarbeiten befristete Betretungsverbote zu verhängen. Eine Verpflichtung des Waldeigentümers bei Durchführung von Forstarbeiten (welcher Art auch immer) in jedem Fall ein Betretungsverbot zu verhängen, lässt sich aus § 34 Abs 2 lit b ForstG nicht entnehmen. Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers kann diese Bestimmung somit nicht dazu dienen, Jagdgäste bei Ausübung der Jagd von den ihnen durch § 96 NÖ JagdG auferlegten Pflichten zu entbinden. Zudem ist es nach den Feststellungen üblich, dass die Jagd neben Forstarbeiten ausgeübt wird. OGH 25.2.2014, 10 Ob 55/13f § www.buergermeisterzeitung.at | de Kein Pflegegeld-Export nach Thailand Auch wenn ein Pflegebedürftiger krankheitsbedingt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, kommt ein Export des Pflegegeldes nach Thailand nicht in Betracht. Sachverhalt: Der Kläger, der eine befristete Pension von der Pensionsversicherungsanstalt bezieht, verlegte im Februar 2011 seinen Wohnsitz nach Thailand und hält sich jedenfalls seit 1. 5. 2011 durchgehend in Thailand auf. Der Antrag des Klägers vom 13. 5. 2012 auf Gewährung des Pflegegeldes wurde von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Die Vorinstanzen wiesen die vom Kläger dagegen erhobene Klage ab. Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Klägers zurück. Aus der Begründung: Er verwies darauf, dass der Anspruch sowohl auf Pflegegeld sowohl nach § 3 Abs 1 als auch nach § 3a Abs 1 BPGG den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegebedürftigen im Inland voraussetze. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person bestimme sich ausschließlich nach tatsächlichen Umständen; er hänge weder von der Erlaubtheit des Aufenthalts noch von der allfälligen Motivation für den Aufenthalt ab. Nur vorübergehende bzw kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinträchtigten den Anspruch auf Pflegegeld nicht. Der Umstand, dass der Kläger nach seinem Vorbringen krankheitsbedingt zu einer Rückkehr nach Österreich nicht in der Lage sei, könne nichts daran ändern, dass der Kläger jedenfalls seit seiner Antragstellung auf Pflegegeld keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mehr gehabt habe. OGH 28. 1. 2014, 10 ObS 191/ 13f Bürgermeister Zeitung 5/2015 25 PERSONELLES 26 Foto: APA (dpa) Erwin Wurm erhielt Auszeichnung des Landes Niederösterreich Erwin Wurm ist mit dem „Silbernen Komturkreuz“ des Landes Niederösterreich ausgezeichnet worden. „Von Europa über Amerika und Australien bis nach Japan – Erwin Wurm ist überall tätig und hat überall einen klingenden Namen“, sagte Pröll laut einer Aussendung. Er würdigte Wurm als künstlerische Größe, geprägt von Innovationskraft, ebenso wie dessen menschliche Größe. Er fühle sich in Niederösterreich wohl und arbeite sehr gerne hier, so Wurm in seinen Dankesworten. Erwin Wurm wurde 1954 in Bruck an der Mur (Steiermark) geboren und gehört zu den international erfolgreichsten Künstlern Österreichs. Er lebt und arbeitet in Wien und Limberg in Niederösterreich. Mit seinem Namen untrennbar verbunden sei die „Erweiterung des Skulpturenbegriffes“, hieß es im Landespressedienst. Er spiele mit dem Grenzbereich zwischen Skulptur, Aktion und Performance und habe das Feld der Bildhauerei um entscheidende Akzente erweitert. Neuer Vorsitzender bei Messen Austria Wieselburgs Messedirektor Ing. Werner Roher (links) übernahm für die Funktionsperiode 2015/2016 den Vorsitz von Messen Austria. Vorgänger war Johann Jungreithmair (rechts), Reed Exhibitions Messe Wien. Im Rahmen der Generalversammlung der „Arbeitsgemeinschaft Messen Austria“ wurde der turnusmäßige Wechsel des Vorsitzes für die Funktionsperiode 2015/2016 beschlossen. Neuer Vorsitzender wurde Dir. Ing. Werner Roher (52) von der Messe Wieselburg/Erlauf. Er ist seit 30 Jahren in dieser Organisation tätig und hat wesentlich zur imposanten Aufwärtsentwicklung der niederösterreichischen Messe- und Braustadt beigetragen. Zu den herausragenden Leistungen zählt vor allem die gute Entwicklung der AB HOF, die seit zwanzig Jahren durchgeführt wird, sowie die Organisation kleinerer Messeveranstaltungen und vor allem die Positionierung der INTERAGRAR im Rahmen des nationalen und internationalen Ausstellungswesens. Der Vereinigung Messen Austria gehören elf österreichische und eine italienische Gesellschaft an. Dazu zählen: Burgenlandmesse Oberwart, Dornbirner Messe, Grazerund Innsbruckermesse; die großen Ausstellungsorganisationen in Klagenfurt, Ried und Wels, das Messezentrum Salzburg, Wieselburg und als kooptiertes Mitglied die Messe Bozen. Außerdem sind in der Dachorganisation auch noch die Exhibitions Messen Salzburg und (GP) Wien vertreten. Bürgermeister Zeitung 5/2015 Rupert Dworak mit 97,6% als SPÖ-GVV-NÖ-Präsident wiedergewählt 218 Delegierte (Wahlberechtigte) und rund 100 Gäste trafen sich am Abend des 27. März am Campus der Fachhochschule Krems zur 28. Ordentlichen Vollversammlung des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich. Dabei wurde der Ternitzer Bürgermeister LAbg. Rupert Dwor- ak mit 97,6% der Stimmen als Präsident wiedergewählt. „Leistbares Leben – Unsere Gemeinden machen es möglich“ war das Motto, unter dem der GVV-Verbandstag stand. Gastredner waren Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler und Zukunftsforscher Günther Ogris. V.li.: Die SPÖ-GVV-NÖ-Spitzen: Vizepräsident Bgm. Matthias Stadler, Vizepräsident Bgm. Herbert Goldinger, Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Vizepräsidentin Bgm.in Kerstin Suchan, Vizepräsident KO Bgm. Alfredo Rosenmaier, Direktor StR Ewald Buschenreiter, Vizepräsident LT-Präsident Bgm. Franz Garnter. Fotos: Werner Jäger/SPÖ-GVV-NÖ Mank: Matthias Pölzer und ÖÖAB Vorstand einstimmig gewählt V.li.: Gerhard Zeiss, Franz Streimetweger, Andreas Hanger, Rudolf Langeneder, Christian Fohringer, Friedrich Punz, Herbert Permoser, Harald Hollensteiner, Matthias Pölzer, Martin Leonhardsberger, Elisabeth Zuser, Josef Kozisnik, Lisa König, Otmar Garschall, Brigitte Hiesberger und Karl Kalteis Foto: z.Vfg. Bei der Neuwahl des Manker ÖAAB am 9. April im Gasthaus Riedl-Schöner wurde Obmann Matthias Pölzer einstimmig bestätigt. Rund 40 Mitglieder folgten der Einladung, bei der Obmann Pölzer über die erfolgreiche Gemeinderatswahl und die laufenden Aktivitäten, wie Flohmarkt, Ausflug und Schulsponsorings berichtete. Kassier Franz Streimetweger konnte einen positiven Finanzbericht abliefern, Teilbezirks-Obmann Josef Kozisnik leite- te die Neuwahl. VP-Obmann Martin Leonhardsberger lobte das Engagement des Obmanns und freute sich über viele neue Gesichter im Vorstand. Dank gab es für die verdienten Funktionäre und langjährigen Mitglieder im Rahmen der Ehrungen. Nationalrat Andreas Hanger berichtete von der Steuerreform und lud zur Landesausstellung „Ötscherreich“ ein. Im Zuge der Diskussion wurden die Ergebnisse der Steuerreform beleuchtet. FACHTHEMA Das Finanzsystem in Deutschland 1. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.4.1. 2.4.2. 2.5. 3. 3.1. 3.2. 4. 4.1. 4.2. 5. 5.1. 5.1.1. 5.1.2. 5.2. 5.2.1. 5.2.2. 5.2.3. 5.2.4. 5.3. Konnexitätsprinzip Finanzausgleich Finanzausgleich Bund – Länder Finanzausgleich Länder – Länder Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Kommunaler Finanzausgleich Allgemeine Zuweisungen Zweckgebundene Zuweisungen Zwischengemeindlicher Finanzausgleich Steuererhebung und Steuereinteilung Ertragskompetenz Gesetzgebungskompetenz Kommunaler Steueranteil an Gemeinschaftsteuern Einkommensteuer Umsatzsteuer Kommunale Steuern Realsteuern Grundsteuer Gewerbesteuer Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern Hundesteuer Vergnügungssteuer Zweitwohnungssteuer Jagdsteuer Kommunales Steuerfindungsrecht D ie grundlegenden Vorschriften des Finanzwesens in Deutschland sind im zehnten Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland dargelegt. In den Art. 104 a ff. des Grundgesetzes (GG) werden die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern im Sinne des föderalistischen Staatsaufbaus in Deutschland geregelt. Die in Art 106 GG vorgenommene Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden reicht allein nicht aus, um die Leistungsfähigkeit dieser Gebietskörperschaften zu gewährleisten und sie in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Es sind zusätzliche Regelungen erforderlich, um die unterschiedliche Finanzkraft der Körperschaften auszugleichen. Dies erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, den Ländern untereinander und den Ländern mit den jeweiligen Gemeinden und Gemeindeverbänden. 1. Konnexitätsprinzip Nach Art. 104 a Abs.1 GG gilt grundsätzlich das Konnexitätsprinzip. Dies bedeutet, dass der Bund und die Länder gesondert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Es gilt also das Prinzip, dass Aufgabenverantwortung und Ausgabenverantwortung jeweils in einer Hand liegen. Dies trifft auch für die Gemeinden zu, da sie Teile der Länder sind. Die wichtigsten Ausnahmen vom Konnexitätsprinzip sind in den Artikeln 104 a Abs.2 und 3, 104 b Abs.1, 91 a und 91 b des Grundgesetzes dargelegt. Der Art. 104 a Abs.2 GG bestimmt abwei chend vom Konnexitätsprinzip, dass im Rahmen der Bundesauftragsangelegenheiten der Bund die Ausgaben trägt, wenn die Länder im Auftrage des Bundes handeln. Das kann auch nach Art. 104 a Abs.3 GG für die Bundesgesetze gelten, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern ausgeführt werden. Hier kann das entsprechende Gesetz bestimmen, dass die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Nach Art. 104 b Abs.1 GG kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemein- www.buergermeisterzeitung.at | de Von Dr. Michael Grimberg den bzw. Gemeindeverbände gewähren, die • zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder • zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder • zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums • erforderlich sind. Abweichend zum Konnexitätsprinzip trägt der Bund nach Art. 91 a Abs.3 GG die Hälfte bzw. mindestens die Hälfte der Ausgaben in jedem Land für die sogenannten Gemeinschaftsaufgaben. Bei diesen Gemeinschaftsaufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind und für die die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist, handelt es sich nach Art. 91 a Abs.1 GG um Aufgaben • zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und • zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Der Bund und die Länder können zudem nach Art. 91 b Abs.1 GG aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von • Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, • Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und • Forschungsbauten an Hochschulen zusammenwirken. Die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern besteht nach Art. 91 b Abs.2 GG zudem zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen. Die Aufteilung der Kosten zwischen diesen Gebietskörperschaften wird in der jeweiligen Vereinbarung geregelt. 2. Finanzausgleich Da die nach dem Grundgesetz vorgenommene Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden allein nicht ausreicht, um die Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften zu gewährleisten und die unterschiedliche Finanzkraft der Körperschaften auszugleichen, ist in Deutschland das Finanzausgleichssystem zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden eingeführt worden. Der Finanzausgleich umfasst die Gesamtheit der finanziellen Beziehungen zwischen den verschiedenen Trägern der öffentlichen Finanzwirtschaft, den Gebietskörperschaften. Aufgabe des Finanzausgleichs ist es, die Finanzautonomie zu erhalten und einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu gewähren. Gegenstand des Finanzausgleichs ist die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs der unterschiedlichen Finanzkraft der einzelnen Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft. Es wird zwischen horizontalem und vertikalem Finanzausgleich unterschieden. Beim horizontalen Finanzausgleich handelt es sich um Zuweisungen an gleichgeordnete Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft. Beim vertikalen Finanzausgleich erfolgen die Zuweisungen eines übergeordneten Trägers der öffentlichen Finanzwirtschaft an einen nachgeordneten Träger (Dotationen) oder umgekehrt (Matrikularbeiträge). 2.1. Finanzausgleich Bund – Länder Die grundsätzliche Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden ist in Art. 106 GG geregelt. In den Absätzen 1 und 2 erfolgt die Aufzählung der Steuern, deren Aufkommen dem Bund und den Ländern zusteht. In Art. 106 Abs.3 GG sind Regelungen zu den Gemeinschaftsteuern festgesetzt. Danach steht das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam zu, soweit das Aufkommen Bürgermeister Zeitung 5/2015 27 28 FACHTHEMA der Einkommensteuer nicht nach Art. 106 Abs.5 GG und das Aufkommen der Umsatzsteuer nicht nach Art. 106 Abs.5 a GG den Gemeinden zugewiesen wird. Der Bund und die Länder sind am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt. Die Verteilung des Steueraufkommens im Rahmen des Finanzausgleichs erfolgt zunächst nach dem Prinzip der örtlichen Vereinnahmung bzw. des örtlichen Aufkommens. Nach Art. 107 Abs.1 GG steht das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind für die Körperschaftsteuer und die Lohnsteuer nähere Bestimmungen über die Abgrenzung sowie über Art und Umfang der Zerlegung des örtlichen Aufkommens zu treffen. Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer werden durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: • Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Dabei ist der Umfang der Ausgaben unter Berücksichtigung einer mehrjährigen Finanzplanung zu ermitteln. • Die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird. • Das Bundesgesetz, das die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer festlegt, ist das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Vom Aufkommen der Umsatzsteuer steht dem Bund 4,45 vom Hundert des Umsatzsteueraufkommens als Ausgleich für die Belastungen aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zu. Zudem erhält der Bund am Aufkommen der Umsatzsteuer 5,05 vom Hundert des Umsatzsteueraufkommens als Ausgleich für die Belastungen aufgrund eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Vom verbleibenden Aufkommen erhalten die Gemeinden 2,2 vom Hundert. Vom Restbetrag des Aufkommens der Umsatzsteuer stehen dem Bund 50,5 vom Hundert und den Ländern vom Hundert zu. Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind nach Art. 106 Abs.4 GG neu festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt. Der Länderanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer steht nach Art. 107 Abs.1 Satz 4 GG den einzelnen Ländern nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl zu. Für einen Teil, höchstens jedoch für ein Viertel dieses Länderanteils, können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ergänzungsanteile für die Länder vorgesehen werden, deren Einnahmen aus den Landessteuern, aus der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je Einwohner unter dem Durchschnitt der Länder liegen. Durch das Gesetz ist entsprechend Art. 107 Abs.2 GG sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zu berücksichtigen. Das Gesetz kann auch bestimmen, dass der Bund Ergänzungszuweisungen gewährt. Dabei handelt es sich um Zuweisungen des Bundes, die er leistungsschwachen Ländern zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs gewährt. 2.2. Finanzausgleich Länder – Länder Um die unterschiedliche Steuer- und Wirtschaftskraft der Bundesländer auszugleichen und einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu gewähren, bedarf es eines zusätzlichen Finanzausgleichs zwischen überdurchschnittlich und unterdurchschnittlich finanzstarken Län dern. Dieser Länderfinanzausgleich ist in Art. 107 Abs.2 GG geregelt. Danach ist durch Gesetz sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird, wobei die Finanzkraft und der Fi nanzbedarf der Gemeinden Bürgermeister Zeitung 5/2015 bzw. Gemeindeverbände zu berücksichtigen sind. Die Vorausset zungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen sind in dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bestimmt. Das unter den Bundesländern geltende Prinzip des bündischen Einstehens füreinander erfordert keinen völligen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede, da dies die Eigenstaatlichkeit und finanzielle Eigenverantwortlichkeit der Bundesländer beeinträchtigen würde. Ziel des Länderfinanzausgleichs ist vielmehr die Verringerung der im Rahmen auf die bundesstaatliche Solidargemeinschaft als unangemessen empfundenen Unterschiede in der Finanzkraft der Länder, soweit die Umsatzsteuerverteilung diese Finanzkraftunterschiede nicht bereits abgebaut hat. Darüber hinaus ist im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern auch festgelegt, dass der Bund aus seinen Mitteln leistungsschwachen Ländern Ergänzungszuweisungen, also Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfes, gewährt. Über diese Bundesergänzungszuweisungen können die leistungsschwachen Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie frei verfügen. Da ein gesamtdeutscher Finanzausgleich nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund der erheblichen Unterschiede der Steuerstruktur der westdeutschen und ostdeutschen Bundesländer nicht möglich war, wurde der Fonds „Deutsche Einheit“ eingerichtet. Die Leistungen aus dem Fonds traten an die Stelle noch fehlender Steuereinnahmen und wurden den ostdeutschen Bundesländern im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl gewährt. Die Fondsmittel wurden mehrfach aufgestockt, um dem gestiegenen Finanzbedarf der ostdeutschen Länder gerecht zu werden. 2.3. Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Der bundesstaatliche Finanzausgleich ab 1995 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umset zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms festgesetzt. Das neue Finanzausgleichssystem entsprach in seiner Grundstruktur dem bisherigen System. Die Neuordnung sah eine vollständige und gleichberechtigte Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer einschließlich Gesamtberlins in einen gesamtdeutschen Finanzausgleich mit erheblichen zusätzlichen Bundesleistungen an die ostdeutschen wie auch an die westdeutschen Länder vor. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1999 aufgrund der Normenkontrollanträge dreier Bundesländer gegen das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern entschieden, dass das Finanzausgleichsgesetz als Übergangsrecht längstens bis Ende 2004 weitergilt. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich daraufhin auf einen Kompromiss für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Dabei sind neben Neuregelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auch Entscheidungen über den Solidarpakt II in den Jahren 2005 bis 2019, die künftige Lastentragung beim Fonds Deutsche Einheit sowie die Verteilung der Finanzierungslasten infolge einer Kindergelderhöhung gefallen. Der Bund und die Länder haben sich im Jahr 2009 grundsätzlich verständigt, von 2020 an keine neuen Schulden mehr zu machen. Nach Art. 109 Abs.3, Art. 143 d i.V.m. Art. 115 Abs.2 GG sind die jährlichen Haushalte des Bundes und der Länder so aufzustellen, dass sie in Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Diesem Grundsatz wird beim Bund entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschritten werden. Im Haushaltsjahr 2016 soll dann die Vorgabe der Schuldenfreiheit erfüllt sein. Die Haushalte der Länder sind nach Art. 109 Abs.3 i.V.m. Art. 115 Abs.2 GG so aufzustellen, dass die Bundesländer im Jahr 2020 schuldenfrei sind. Die Schuldenbremse ist für die Länder so angelegt, dass sie auch von ärmeren Ländern eingehalten werden kann. Als Hilfe zur Einhaltung dieser Vorgabe werden bestimmten finanzschwachen Bun- FACHTHEMA desländern für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen aus dem Haushalt des Bundes gewährt. Die Gewährung der Hilfen setzt einen vollständigen Abbau der Finanzierungsdefizite dieser Bundesländer bis zum Jahresende 2020 voraus. Eine große verfassungspolitische Herausforderung der nächsten Jahre ist derzeit die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, da bis Ende 2019 die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt sein müssen. Da zu diesem Zeitpunkt der Solidarpakt ausläuft, der vor allem die Finanzierung der ostdeutschen Länder gesichert hat und der bundesstaatliche Finanzausgleich daran gekoppelt ist, müssen die Bund-Länder-Finanzen neu verhandelt werden. Da die Interessen und Absichten des Bundes und auch der Länder untereinander recht unterschiedlich sind, wird in den nächsten Jahren mit schwierigen Verhandlungen gerechnet. einzelne Gemeinde ist die Ermittlung der Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl der jeweiligen Gemeinde. Bei der Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl werden je nach Bundesland neben der maßgeblichen Einwohnerzahl ein Schüler-, ein Soziallastenund ein Flächenansatz berücksichtigt. Die Steuerkraftmesszahl wird berechnet, indem die einzelnen Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuern, der Gewerbesteuer und der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer addiert werden. In einigen Bundesländern wird die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuerumlage von dem ermittelten Betrag subtrahiert. Die einzelne Gemeinde erhält dann allgemeine Zuweisungen, wenn die Steuerkraftmesszahl hinter der maßgeblichen Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl zurückbleibt. Dieser Unterschiedsbetrag wird in den Bundesländern mit einem unterschiedlichen Prozentsatz, der bis zu 90 vom Hundert betragen kann, ausgeglichen. 2.4. Kommunaler Finanzausgleich 2.4.2. Zweckgebundene Zuweisungen Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und Gemeinden wird auch kommunaler Finanzausgleich genannt und ist weitgehend in den Finanzausgleichsgesetzen und Gemeindefinanzierungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Der kommunale Finanzausgleich soll die eigenen Einnahmequellen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände ergänzen. Das Grundgesetz bestimmt in Deutschland nach Art. 106 Abs.7, dass den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zufließt. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden zufließt. Die Festsetzung in Art. 106 Abs.7 GG entspricht den Gesetzesformulierungen in den Verfassungen der Länder, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen aufgrund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist. In den Finanzausgleichsgesetzen und Gemeindefinanzierungsgesetzen der einzelnen Bundesländer können Jahr für Jahr Änderungen eintreten, da sich das jeweilige Land einerseits nach der eigenen Finanzlage richten muss und andererseits mit Hilfe dieser Gesetze jährlich wech selnde politische und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt werden. Mit den Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen verfolgt der jeweilige Landesgesetzgeber im Wesentlichen drei Ziele: • mit einer „Mindestausstattung“ sollen die Gemeinden ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen, • bei allen Gemeinden soll ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ausgabebedarf und Einnahmemöglichkeiten erreicht werden, • die Durchsetzung landesplanerischer Ziele. Grundsätzlich tragen die Gemeinden und Landkreise die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten aufgrund der Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetze im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zur Finanzierung dieser Leistungen stellen die Bundesländer eine im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichend bemessene allgemeine Finanzaus gleichsmasse in ihre Haushaltspläne ein. 2.4.1. Allgemeine Zuweisungen Die allgemeinen Zuweisungen, die auch oftmals als Schlüsselzuweisungen bezeichnet werden, dienen der Aufgabenfinanzierung und der Stärkung der eigenen Finanzkraft der Kom munen. Sie werden den Kommunen zur freien Verwendung zugewiesen und stellen pauschale Deckungsmittel der laufenden ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit dar. Die Aufteilung der Teilmasse der allgemeinen Zuweisungen erfolgt prozentual auf die Gemeindeverbände und Gemeinden. Grundlage zur Berechnung der allgemeinen Zuweisungen für die www.buergermeisterzeitung.at | de Nach den Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen der Bundesländer werden zweckgebundene Zuweisungen für die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche der Kommunen gewährt. Dabei kann es sich um Straßenbaulastzuweisungen handeln, die die Landkreise als Baulastträger für die Kreisstraßen erhalten, um ihre Aufgaben als Träger der Straßenbaulast erfüllen zur können. Des Weiteren können Investitionspauschalen zur Förderung investiver Maßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur gewährt werden. Eine Schul- bzw. Bildungspauschale kann zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung gewährt werden. Die zugewiesenen Mittel können dann für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Eine Sportpauschale kann zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich bewilligt werden. Die Zuwendungen sind dann von den Gemeinden zweckgebunden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten einzusetzen. 2.4. Zwischengemeindlicher Finanzausgleich Da die Landkreise als Gemeindeverbände keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen besitzen, haben die Landkreise nach den Kommunalverfassungen bzw. Landkreisordnungen und Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen das Recht, Kreisumlagen von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben, soweit die sonstigen Einnahmen den Finanzbedarf der Kreise nicht decken. Diese Finanzbeziehungen zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden werden auch als zwischengemeindlicher Finanzausgleich bezeichnet. Die Festsetzung der Höhe der Kreisumlage erfolgt in der Haushaltssatzung des Landkreises für jedes Haushaltsjahr. Die Umlage wird in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der Umlagegrundlage bemessen. Umlagegrundlage sind in den meisten Bundesländern die Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden sowie die allgemeinen Zuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden. Auch die Gemeindeverbände der Verbands-, Samtgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften, die nach den Kommunalverfassungsgesetzen bzw. Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern möglich sind, erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit die eigenen Finanzmittel nicht ausreichen. In den meisten Fällen wird die Umlage zumindest nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Bemessung der Umlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl bezweckt, dass dieser Schlüssel eine angemessene Teilnahme der Mitgliedsgemeinden sowohl an den Vorteilen als auch an den Lasten des Gemeindeverbandes ausdrückt. Bürgermeister Zeitung 5/2015 29 30 FACHTHEMA 3. Steuererhebung und Steuereinteilung Die öffentlich-rechtlichen Abgaben werden aufgeteilt in Steuern, Gebühren und Beiträge. Die Steuereinnahmen umfassen den Hauptanteil der Finanzierung öffentlicher Haushalte. Während Steuern Zwangsabgaben ohne den Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung darstellen, werden die Gebühren für Leistungen der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben. Beispiele für Verwaltungsgebühren sind die Reisepass-, Führerschein- und Baugebühren, für Benutzungsgebühren die Abfallbeseitigungs-, Kanalentwässerungs- und Straßenreinigungs gebühren. Die Beiträge werden von Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten als Gegenleis tung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Beispiele für Beiträge sind u.a. die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge. Nach der Rechtsvorschrift des § 3 Abs.1 der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Auch Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Die Einteilung der Steuern kann nach unterschiedlichen Kriterien vorgenommen werden. Eine mögliche Unterscheidung ist die Einteilung der Steuern nach der Ertrags- bzw. Gesetzgebungskompetenz. Zu den in Art. 106 Abs.3 GG aufgeführten Gemeinschaftssteuern gehören: • Einkommensteuer, • Körperschaftsteuer, • Umsatzsteuer. 3.2. Gesetzgebungskompetenz Der Bund hat nach Art. 105 Abs.1 und 2 GG die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole und die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Art. 72 Abs.2 GG vorliegen. Der Bund hat danach das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, weil • die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder • die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert. Die Länder haben nach Art. 105 Abs.2 a GG die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Die gemeindliche Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aufgrund des im Grundgesetz und in den Landesverfassungen festgelegten Selbstverwaltungsrechtes der Kommunen. Die Gemeinden setzen die eigenen Realsteuersätze fest und erlassen, sofern Bundes- oder Landesgesetzgeber nicht vorrangig tätig geworden sind, eigene Steuersatzungen für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. 3.1. Ertragskompetenz Bei der Ertragskompetenz werden die Steuern danach eingeteilt, welche Körperschaft Anspruch auf die Einnahme hat. Das Grundgesetz sieht in Art. 106 einige Steuerarten vor, die getrennt dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zustehen und Steuerarten, deren Aufkommen den Körperschaften gemeinsam zugeordnet werden. Bundeseigene Steuern nach dem ersten Absatz des Artikels sind: • Zölle, • Verbrauchsteuern, soweit sie nicht den Ländern, Bund und Ländern gemeinsam oder den Gemeinden zustehen, • Straßengüterverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern, • Kapitalverkehrsteuern, Versicherungssteuer und Wechselsteuer, • einmalige Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, • Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, • Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften. Die Erhebung der Straßengüterverkehrsteuer, der einmaligen Vermögensabgaben, der zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben und der Ergänzungsabgabe zur Einkommenund Körperschaftsteuer wurde vor Jahren aufgehoben. Zu den landeseigenen Steuern nach dem zweiten Absatz des Artikels 106 des Grundgesetzes gehören: • Vermögensteuer, • Erbschaftsteuer, • Verkehrsteuern, soweit sie nicht dem Bund oder Bund und Ländern gemeinsam zustehen, • Biersteuer, • Abgabe von Spielbanken. Die Erhebung der Vermögensteuer ist derzeit aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland nicht mehr möglich. Die gemeindeeigenen Steuern sind in dem sechsten Absatz des Artikels 106 des Grundgesetzes aufgeführt: • Realsteuern: Grund-, Gewerbesteuer, • Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern: Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer etc. Bürgermeister Zeitung 5/2015 4. Kommunaler Steueranteil an Gemeinschaftsteuern Zu den Gemeinschaftssteuern nach Art. 106 Abs.3 GG gehören die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Während am Aufkommen der Körperschaftsteuer der Bund und die Länder je zur Hälfte beteiligt sind, erhalten die Gemeinden prozentuale Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. 4.1. Einkommensteuer Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen. Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus der Landund Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, aus dem Kapitalvermögen, aus der Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte wie z.B. aus Rentenzahlungen oder Einkünften aus Spekulationsgeschäften. Das Aufkommen der Einkommensteuer steht nach Art. 106 Abs.3 GG dem Bund und den Ländern je zur Hälfte zu, soweit das Aufkommen der Einkommensteuer nicht nach Absatz 5 den Gemeinden zugewiesen wird. Den Anteil, den die Gemeinden an dem Aufkommen der Einkommensteuer erhalten, wird durch ein Bundesgesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dieses Gemeindefinanzreformgesetz legt den Gemeindeanteil in § 1 mit 15 vom Hundert fest. Demnach stehen dem Bund und den Ländern jeweils 42,5 vom Hundert an der Einkommensteuer zu. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten. Dazu erlassen die Bundesländer Rechtsverordnungen über die Aufteilung und Auszahlung des Ge meindeanteils an der Einkommensteuer. Der Anteil dieser Steuerart wird nach einem bestimmten Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern aufgrund der Bundesstatistiken über die Einkommensteuer nach dem Steuerstatistikgesetz ermittelt wird. 4.2. Umsatzsteuer Das Aufkommen der Umsatzsteuer, die in Deutschland im Jahr 1918 eingeführt und im Jahr 1968 zur Mehrwertsteuer umgewandelt wurde, steht nach Art. 106 Abs.3 GG dem Bund und den Ländern zu, soweit das Aufkommen an der Umsatzsteuer nach Absatz 5 a nicht der Ge- FACHTHEMA meinden zugewiesen wird. Die Anteile von Bund und den Länder an der Umsatzsteuer werden durch das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Die Gemeinden erhalten nach Art. 106 Abs.5 a GG seit dem 1. Januar 1998 für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer einen Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer. Im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer auf 2,2 vom Hundert des Gesamtaufkommens festgelegt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird von den Ländern auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels an ihre Gemeinden weitergeleitet. Der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil ist in § 5 c des Gemeindefinanzreformgesetzes festgelegt. Demnach setzt sich der bundeseinheitliche Verteilungsschlüssel für die einzelnen Jahre aus prozentualen Schlüsselmerkmalen zusammen, die sich in den einzelnen Gemeinden aus dem Gewerbesteueraufkommen, aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort und aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort vergangener Jahre ergeben. 5. Kommunale Steuern 5.1. Realsteuern Das Grundgesetz bestimmt nach Art. 106 Abs.6 GG, dass das Aufkommen der Realsteuern den Gemeinden zusteht. Zu den Realsteuern gehören nach § 3 Abs.2 der Abgabenordnung die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. 5.1.1. Grundsteuer Die Grundsteuer, die über Jahrhunderte eine wichtige Steuereinnahme des Staates war, ist seit der preußischen Realsteuerreform eine reine Gemeindesteuer. Aufgrund des Grundsteuerge setzes bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ih rem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Besteuert werden • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), • die Betriebsgrundstücke als Teile des Betriebsvermögens und sonstigen Grundstücke, und zwar unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B). Der Grundsteuerbefreiung unterliegt u.a. der • Grundbesitz einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Nutzung des öffentlichen Dienstes oder Gebrauches, • Grundbesitz der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke genutzt wird, • Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. von inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird, • Grundbesitz der Religionsgemeinschaften. Die Bemessung der Grundsteuer erfolgt zunächst vom zuständigen Finanzamt, indem der Grundsteuermessbetrag ermittelt wird. Hierzu wird der Einheitswert des Grundbesitzes mit einer Steuermesszahl multipliziert, wobei die Messzahl generell 6 vom Tausend für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und 3,5 vom Tausend für sonstige Grundstücke beträgt. Ausnahmen bei der Steuermesszahl gelten für Einfamilienhäuser mit einem Steuersatz von 2,6 vom Tausend für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswertes und für Zweifamilienhäuser mit einem Steuersatz von 3,1 vom Tausend. Das Finanzamt setzt den Einheitswert gegenüber dem Grundstückseigentümer durch Verwaltungsakt fest und teilt der zuständigen Gemeinde die Höhe des Grundsteuermessbetrages mit. Gegen den www.buergermeisterzeitung.at | de Grundsteuermessbescheid kann der Grundstückseigentümer Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Die zuständige Gemeinde setzt aufgrund der Festsetzung des Finanzamtes den Grundsteuerbescheid fest: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde für land- und forstwirtschaftlich Betriebe (Grundsteuer A) für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) Die Gemeinde bestimmt nach Art. 106 Abs.6 Satz 2 GG i.V.m. dem Grundsteuergesetz, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages (Hebesatz) die Grundsteuer zu erheben ist. Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch Verwaltungsakt kann der Steuerpflichtige Widerspruch bei der zuständigen Gemeinde einlegen. 5.1.2. Gewerbesteuer Nach dem Gewerbesteuergesetz erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter dem Begriff Gewerbebetrieb ist dabei ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Nach dem Einkommensteuergesetz ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Landund Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen ge geben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden. Neben den in der Begriffsdefinition festgelegten Steuerbefreiungen für die Ausübung von Land- und Forstwirtschaft und der Ausübung der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Schriftsteller sind u.a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und öffentlichrechtliche Versicherungs-, Versorgungseinrichtungen, Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer waren bis zum 31. Dezember 1997 der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde für die Gewerbekapitalsteuer der Einheitswert des gewerblichen Betriebes zugrunde gelegt. Für den Wegfall dieser Steuerart erhalten die Gemeinden seit dem 01. Januar 1998 nach Art. 106 Abs.3 i.V.m. Abs.5 a GG einen Anteil an der Umsatzsteuer. Der Messbetrag nach dem Gewerbeertrag errechnet sich nach dem Gewerbesteuergesetz grundsätzlich wie folgt: Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen - Kürzungen - Freibeträge = verbleibender Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag § 8 GewStG § 9 GewStG § 11 Abs.1 GewStG § 11 Abs.2 GewStG Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird durch das Finanzamt für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt, wobei der Erhebungszeitraum das Kalenderjahr ist. Der Messbetrag wird dem Gewerbetreibenden durch einen Verwaltungsakt, den Ge werbesteuer Bürgermeister Zeitung 5/2015 31 32 FACHTHEMA messbescheid, bekannt gegeben. Die zuständige Gemeinde erhält vom Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag mitgeteilt und multipliziert diesen Messbetrag mit einem Hebesatz. Dabei bestimmt die Gemeinde nach Art. 106 Abs.6 Satz 2 GG i.V.m. dem Gewerbesteuergesetz, mit welchem Hundertsatz des einheitlichen Steuermessbetrages (Hebesatz) die Gewerbesteuer zu erheben ist. Nach dem Gewerbesteuergesetz ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Der Gewerbesteuerpflichtige hat die Möglichkeit, gegen den Verwaltungsakt des Finanzamtes mit Hilfe des Einspruches, gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde mit Hilfe des Widerspruches vorzugehen. Von dem Aufkommen an der Gewerbesteuer müssen die Gemeinden nach dem Gemeindefinanzreformgesetz eine Umlage an das für sie zuständige Finanzamt abführen. Die Gewerbesteuerumlage wird in der Weise ermittelt, dass das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum durch den von der Gemeinde für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit einem Vervielfältiger multipliziert wird. 5.2. Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern Aufgrund des Rechtes der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 28 Abs.2 GG i.V.m. den Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer besitzen diese die Finanzhoheit einschließlich des Rechtes der Einnahmebeschaffung. Gemeindeverbände und Gemeinden sind nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder aber nur dann berechtigt kommunale Steuern zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Neben den bereits angeführten Steuerarten der Grundsteuer- und Gewerbesteuer können die Gemeinden und Gemeindeverbände darüber hinaus nur die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern nach dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes erheben. Generell steht das Recht der Gesetzgebung im Bereich der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern nach Art. 105 Abs.2 a GG den Ländern zu, die davon in der Regel keinen Gebrauch machen, so dass die sonstigen kommunalen Steuern aufgrund gemeindlicher Satzungen erhoben werden. Zu den wichtigsten örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern gehören Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer. 5.2.1. Hundesteuer Mit der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs.2 a GG soll die in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden. Ordnungspolitische Gründe wie die Verringerung der Hundezahl und die damit zusammenhängende Eindämmung der Verschmutzung stellen einen Nebeneffekt dar. In der Praxis wird auf die Erhebung der Hundesteuer durch die Gemeinden nur in Ausnahmefällen verzichtet. Die Steuer wird aufgrund einer gemeindlichen Satzung, der Hundesteuersatzung, erhoben, wobei Steuergegenstand das Halten eines Hundes ist. Steuerbefreiungen enthalten die meisten gemeindlichen Hundesteuersatzungen. So werden z.B. Diensthunde von Polizei und Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit. Steuerermäßigungen sind oftmals für Wach- und Jagdhunde vorgesehen. Steuersatz ist der Betrag, der für die Hundehaltung festgesetzt wird, wobei die Pauschbeträge für das Halten von mehreren Hunden progressiv steigen. Die Hundesteuer wird durch Verwaltungsakt, dem Hundesteuerbescheid, für ein Kalenderjahr festgesetzt. 5.2.2. Vergnügungssteuer Die Vergnügungssteuer ist wie die Hundesteuer unter finanz- und ordnungspolitischen Aspekten eine örtliche Aufwandsteuer. Bürgermeister Zeitung 5/2015 Die Steuergegenstände werden in den jeweiligen Vergnügungssteuersatzungen der Gemeinden festgelegt. Zu Vergnügungen gehören alle Veranstaltungen, Darbietungen und Vorführungen, die dazu geeignet sind, der Erholung, Freizeitgestaltung und Entspannung zu dienen. Hierzu zählen u.a. Tanz- und karnevalistische Veranstaltungen gewerblicher Art, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art, Filmveranstaltungen, der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsgeräten, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspielen als Geldspiel- oder Unterhaltungsgeräte. Von der Steuer befreit sind oftmals Veranstaltungen, die von kulturellen Organisationen oder Filmclubs durchgeführt werden, wenn der Zweck der Veranstaltung ausschließlich in der Darstellung kultureller, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bildungsfragen besteht oder bei Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen Zwecken verwandt wird. An Steuerformen sind in den meisten gemeindlichen Satzungen die Karten- und die Pauschsteuer festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird überwiegend als Pauschsteuer festgesetzt, und zwar bei Veranstaltungen ohne Eintrittsentgelt, wenn keine hinreichende Überwachung der Kartensteuer möglich ist oder wenn die Pauschsteuer höher als die Kartensteuer ist. Die Vergnügungssteuer wird aufgrund der gemeindlichen Vergnügungssteuersatzung als Verwaltungsakt, dem Vergnügungssteuerbescheid, festgesetzt. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung, wobei als Unternehmer der Veranstaltung auch der Inhaber der Räume oder der Grundstücke gelten kann, in denen die Veranstaltung stattfindet. 5.2.3. Zweitwohnungssteuer Die Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung als Zweit- bzw. Nebenwohnung neben einer Hauptwohnung. Für die Kommunen besteht nach den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer keine Erhebungspflicht. Die Gemeinden bestimmen eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Finanzmittelbeschaffung die Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Die Zweitwohnungssteuer erfasst den über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwand für das Vorhalten einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Daneben soll die Zweitwohnungssteuer einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung der Infrastruktur am Nebenwohnsitz schaffen, weil die Einkommensteueranteile an die Stadt des Hauptwohnsitzes gehen und der Nebenwohnungsinhaber bei den allgemeinen Zuweisungen des Landes nicht am Nebenwohnsitz, sondern am Ort des Hauptwohnsitzes berücksichtigt wird. Der Steuermaßstab bei der Zweitwohnungssteuer ist die aufgrund des Mietvertrages im Erhebungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete. 5.2.4. Jagdsteuer In einigen Bundesländern wird von Landkreisen und kreis freien Städten eine Jagdsteuer erhoben, wobei Steuergegenstand der Jagdsteuer die Ausübung des Jagdrechtes ist. Steuerbemessungsgrundlage für die Jagdsteuer ist der Jagdwert, der sich bei verpachteten Jagden aus dem zu entrichtenden Pachtgeld zuzüglich der vereinbarten Nebenleistungen ergibt. Eine Abschaffung der Jagdsteuer in einigen Bundesländern wurde damit begründet, dass sich in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für die Erhebung dieser Aufwandsteuer erheblich verschoben haben, so dass die Erhebung dieser Steuerart gegenüber anderen Freizeitbetätigungen wie z.B. Pferdesport, Motorsport, Golf, Flugsport und Extremsport nicht mehr gerechtfertigt sei. Die Hege und Pflege des Waldes, die nicht nur viel Zeit und Engagement, sondern auch Geld koste, trete mehr und mehr gegenüber der eigentlichen Jagdausübung in den Vordergrund. Da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu nur geringfügigen Einnahmen stehe, sollten die Finanzmittel den Jagdpächtern besser für die Hege und Pflege des Waldes überlassen bleiben. FACHTHEMA 5.3. Kommunales Steuerfindungsrecht Aufgrund der schlechten Finanzlage der Kommunen machen die Landkreise und Gemeinden von ihrem Steuerfindungsrecht Gebrauch und überdenken die Erhebung weiterer Steuerarten. Dabei haben die Kommunen folgende Grundsätze zu beachten: • Gesetzgebungskompetenz Landkreise und Gemeinde sind berechtigt, Steuern zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. • Gebot einer rein örtlichen Steuer Die Steuer muss sich auf das Gemeindegebiet beschränken und es darf zu keinen wirtschaftlichen Störungen kommen, wenn in einer Nachbargemeinde diese Steuer nicht erhoben wird. • Gleichartigkeitsverbot Die neue Steuerart darf nur eingeführt werden, wenn Steuergegenstand und Steuermaßstab nicht mit anderen Steuern übereinstimmen. Aufgrund dieses Steuerfindungsrechtes wird auf kommunaler Ebene die Erhebung von Steu ern, wie Getränke-, Verpackungs-, Pferde-, Übernachtung- bzw. Bettensteuer diskutiert und beschlossen. Dabei ist zu beachten, dass die Besteuerung desselben Steuergegenstandes durch eine kreisangehörige Gemeinde und den Landkreis nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder unzulässig ist. Dr. Michael Grimberg, Hochschule Harz/Fb Verwaltungswissenschaften Internationales Magazin für Münzen und Papiergeld Seite 1 Internationales Ma gazin für Münzen und Papiergeld 200 Seiten 05 05 47. Jahrgang 194475 Heftpreis: € 12,- 712004 Mai 2015 4 money trend 5 2015 P.b.b. Erscheinungs ort Wien, 02Z0330 25M money trend Verlag Linzer Straße 449A, 1140 Wien PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, Y44757 www.moneytrend.at | de | info Umfang Regensburg Die Sammelgebie te und Themen die ser Ausgabe: Mittelalter Helmut Caspar Das internationale Münzenmagazin mit großem Geschichtshintergrund Dr. Manfred Miller NDW-Spezial Udo Lindner – Städt emünzen – Regensbu rg Gastgeber des „ewigen Reichstags “ Regensburger Münz en sind gut an den gekreuzten Schlüsseln zu erken nen Deutsche Lande: Mün zen des Mittelalters (1000 1500) und darüber hinaus bis ins Jahr 1600 · Teil 13: Magdeburg – Main z NDW-Spezial Udo Lindner – Die Kurs- und Sondermünzen DDR der DDR Mittelalter Numiscontrol Der tägliche Umgang mit Geld war in der DDR nicht immer einfach Ein Beitrag zur Währ ungsunion vor 25 Jahren Kommentar, Leserbriefe, Aktuelles, Auktionen, Preislisten, Neuheiten, Termine, Bewertungen und Fachartikel Die Münzen der DDR – Spezielles und Wissenswertes Univ.-Prof. Dr. Wolfg ang Hahn Grundzüge der Altba ierischen Münz- und Geld geschichte · Teil 25: Die Regensburger Münz prägu in der 2. Regierung des ng Herzogs Heinrich V. (1018 -1026) Neuheiten In jedem Heft 2 - 3 Spezials Australien, Frankrei ch, Griechenland, Öst erreich Palau, Ungarn Umfassende Abhandlung eines Themas oder Serien wie zum Beispiel der Katalog Münzen des 19. Jahrhunderts oder Euro-Serie usw. Bewertungen Deutsches Kaiserr eich, DDR, BRD, Österreich Das beste Autorenteam der Welt bei einem Münzen-Magazin. Verbreitung: Deutschland, Österreich, Schweiz: Münzhandel, Bahnhofsbuchhandel, Kioske. Sowie auf Messen und Börsen und natürlich im Abonnement in über 50 Ländern der Welt! BESTELLUNG Ich bestelle ein money trend 1-Jahres Abonnement zum Preis von 132,- € Das Abonnement läuft stets in altem Umfang weiter, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf abbestellt wird. In allen Abonnements sind die Leistungen der NDW (Numismatische Datenbank Wien) enthalten. Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 10 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an die money trend Verlags GmbH. Die Frist beginnt mit der Absendung dieser Bestellung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel) des Widerrufs an: money trend Verlags GmbH, Redaktion, Kutschkergasse 42, 1180 Wien Name: _______________________________________________________________ eMail: ___________________________________________ Anschrift: ______________________________________________________________________________________________________________ Datum: ____________________________ Unterschrift/Firmenstempel: _____________________________________________________________ Faxen, senden an: money trend Verlag · A-1180 Wien · Kutschkergasse 42, Tel. 0043/1/476 86 · Fax 0043/1/476 86-21 · eMail: [email protected] · www.moneytrend.info 33 34 BURGENLAND | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Eisenstadt: Wohneinrichtung für behinderte Menschen wird gebaut In Eisenstadt wird eine Wohneinrichtung für (schwer)behinderte Menschen errichtet. Geplant ist eine Einrichtung mit sechs stationären Plätzen und sechs Tagesbetreuungsplätzen. Angesichts des großen Bedarfs suche man schon seit geraumer Zeit nach Möglichkeiten, so ein Projekt in der Landeshauptstadt Eisenstadt umzusetzen, so Rezar. Vor allem die Suche nach einem geeigneten Grundstück hat sich als schwierig erwiesen. „Mit dem Grundstück am Krautgartenweg haben wir nun einen geeigneten Platz gefunden. Von hier aus ist man rasch im Stadtzentrum. Die Stadt wird den Grund erwerben und für das Projekt zur Verfü- gung stellen“, erklärt Steiner. Er ist davon überzeugt, dass das Projekt für Eltern behinderter Kinder eine große Entlastung bedeutet. „Das Land wird das Projekt über die Wohnbauförderung und in Folge über entsprechende Tagsätze mitfinanzieren“, erläutert Rezar. Neben Land und Bund wird auch eine private Geldgeberin die Realisierung des Projektes unterstützen. Die großzügige Eisenstädterin will namentlich nicht genannt werden. Bis Jahresende sollen die Planungen abgeschlossen sein, so Rainer Wallner von der OSG. Die Gesamtkosten beziffert Wallner mit 2,5 Millionen Euro. „Das Projekt wird der nächste sozialpolitische Meilenstein“, freut sich Walter Paulhart, Generalsekretär Rettet das Kind Österreich. Start der Generalerneuerung A 4 Neusiedl bis Nickelsdorf A 4 Spatenstich – vlnr. ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl, Landeshauptmann NÖ Erwin Pröll, Landehauptmann Bgld. Hans Niessl, ASFINAG Vorstand Alois Schedl. Foto: Asfinag Seit 14. April 2015 ist die ASFINAG mit der Generalerneuerung der burgenländischen A 4 zwischen Neusiedl und dem Grenzübergang Nickelsdorf beschäftigt. In diese Sanierung investiert die ASFINAG 52 Millionen Euro. Die A 4 Ost Autobahn zählt zu den klassischen Pendlerstrecken. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer verbinden die A 4 mit täg- lichen Unfällen, gefährlichen Situationen, Behinderungen und Staus. Die ASFINAG und die Länder Niederösterreich und Burgenland haben daher ein gemeinsames Ziel: zehntausende Pendlerinnen und Pendler aus Nieder österreich und dem Burgenland möglichst ohne Behinderungen und sicher an ihr Ziel zu bringen. Bis 2017 saniert die ASFINAG Kräftiges Signal für Weiterentwicklung im ländlichen Raum Das neue, Ende 2014 von Brüssel genehmigte Programm der „Ländlichen Entwicklung 2014 – 2020“ ist ein kräftiges Signal für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion und für die Weiterentwicklung im ländlichen Raum, so Landesrat Andreas Liegenfeld und Nationalrat Erwin Preiner, die im Rahmen einer Pressekonferenz die wesentlichen Neuerungen und wichtigsten Maßnahmen erläuterten. „Das Burgenland ist und bleibt als viertstärkstes Agrarland ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Agrarleis tung. Ich sehe das neue Programm zur ‚Ländlichen Entwicklung 20142020‘ als große Chance mit bedeutenden Impulsen für unseren ländlichen Raum. Rund 441 Millionen Euro an Förderungen fließen in den kommenden fünf Jahren aus diesem EU-Topf ins Burgenland. Neben der Ausrichtung auf Umweltaspekte und den Schutz der natürlichen Ressourcen sind Schwerpunkte wie Investitionsförderung, Jungunternehmerförderung und Bildungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Neu ge- Bürgermeister Zeitung 5/2015 den 22 Kilometer langen Abschnitt der burgenländischen A 4 Ost Autobahn. Aufgeteilt sind die Arbeiten in drei große Phasen und den Anfang macht der Bereich von Neusiedl bis Gols/Weiden. 2016 folgt dann Gols/Weiden bis Nickelsdorf und den Abschluss macht 2017 die Strecke von Nickelsdorf bis zur Staatsgrenze. schaffen wurden Fördermöglichkeiten für den Bereich „Soziale Dienste“. „Damit stehen Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen oder von Angeboten im Pflegebereich für bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Tagesstättenbetreuung, bereit. Bis 2020 stehen dafür 13 Millionen Euro im Burgenland, bundesweit 240 Millionen Euro, inklusive nationaler Kofinanzierung, zur Verfügung“, erläutert Preiner und betont, dass es gelungen sei, die Fördermöglichkeiten für kleine landwirtschaftliche Betriebe und für Nebenerwerbslandwirte zu verbessern. „Bewirtschaftete Fläche ab einer Größe von 1,5 Hektar sind bereits förderbar. Burgenländische Betriebe profitieren davon besonders. Im Burgenland sind 61 Prozent der Landwirte im Nebenerwerb tätig. Ziel ist, die bäuerlichen Familienbetriebe und so die Regionalität zu erhalten und auszubauen. Regionalität schafft und sichert Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen, Wertschöpfung bleibt in der Region.“ Setzen sich gemeinsam für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes ein: Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld und NR Erwin Preiner Foto: Bgld. Landesmedienservice AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | BURGENLAND Für mehr Jobs in den Gemeinden – Ideenwettbewerb startet Vor Kurzem hat Soziallandesrat Dr. Peter Rezar gemeinsam mit dem ÖIR-Projekthaus in Zusammenarbeit mit der PROSPECT Unternehmensberatung die Ergebnisse einer raumstrukturellen Analyse des Burgenlandes vorgestellt. Diese Studie wird nun als Grundlage dafür herangezogen, einen Ideenwettbewerb „171 Ideen“ im Rahmen der Initiative “Jobs im Dorf“ zu starten. „Der Ideenwettbewerb soll neue und innovative Beschäftigungsideen fördern. Wir laden alle Gemeinden des Burgenlands ein, konkrete Vorschläge für Projekte zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen einzureichen“, so Rezar. Das Projekt richtet sich an alle 171 Gemeinden. Diese können Ideen bis 29.4. einreichen, DetailInformationen dazu erhalten alle burgenländischen Ortschefs auf dem Postweg. Alle eingereichten Ideen können im Rahmen einer Abschlussveranstaltung von den einreichenden Gemeinden Mitte Mai öffentlich präsentiert werden. „Die fünf besten Projekte werden prämiert und in Folge bis zur Umsetzung von uns begleitet. Wir stehen natürlich schon während der Einreichphase beratend zur Seite“, so Mag.a Cornelia Krajasits vom ÖIR-Projekthaus. „Ich bin überzeugt, dass es in den mei- sten burgenländischen Gemeinden sehr gute Ideen für Projekte gibt, die auf lokaler Ebene Beschäftigung schaffen können. Manche dieser Vorschläge liegen vielleicht schon seit Jahren in Schubladen, weil der entscheidende Anstoß für die Umsetzung fehlt“, so Rezar. Wenn damit nachhaltige Beschäftigung geschaffen werden könne, dann sollen diese Ideen auch realisiert werden. Wichtig ist, dass bei der Entwicklung einer Idee die jeweilige Gemeinde mit im Boot ist. „Ist das der Fall, dann sind sie auch in das Gemeindeleben integriert, sie haben entsprechende Unterstützung und damit auch eine bessere Chance auf nachhaltigen Erfolg. Wir werden gemeinsam mit den Gemeinden Arbeit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schaffen. Kreativität ist unsere Antwort auf die globale Krise “, erklärt der Soziallandesrat. „Die Projekte sollen sich sehr stark am Bedarf der Gemeinden sowie der Region und natürlich auch der Betroffenen orientieren. Kriterien sind Innovationsgehalt, Beschäftigungseffekt und Nachhaltigkeit sowie Marktpotential und Kundennutzen“, erklärt Krajasits. Vorstellbar seien Ideen in vielen Bereichen, zum Beispiel „Unter 7 – Über 70“ in Raiding Im September 2014 startete im Pflege-Zentrum in Raiding ein Projekt der besonderen Art. Einmal pro Woche kommen die Vorschulkinder des Kindergartens Raiding gemeinsam mit einer Kindergartenpädagogin in das Pflege-Zentrum, um mit den Senioren eine gemeinsame Stunde zu verbringen. Im Mittelpunkt dieses wöchentlichen Zusammentreffens, das von Julia Wikström, einer Lehrerin an der Zentralmusikschule (ZMS) Oberpullendorf geleitet wird, steht das gemeinsame Musizieren sowie das Kennen- und Verstehenlernen der jeweils anderen Generation, spielerisch ermöglicht durch die Musik. Die Generationen lernen Lieder voneinander, musizieren und tanzen gemeinsam, durch themenbezogenen Erfahrungsaustausch stellen sich die Generationen einander vor und in jeder Stunde wird das Thema „Früher“ und „Heute“ anhand konkreter Beispiele miteinander verknüpft. Die Senioren werden durch das Projekt altersgerecht gefördert und in eine Gemeinschaft in- www.buergermeisterzeitung.at | de Soziales und Betreuung, Umwelt und Recycling, private Dienstleistungen oder Sport und Freizeit. „Es muss nicht eine Gemeinde alleine sein, die eine Idee einbringt. Auch Kooperationen zwischen mehreren Gemeinden oder einer Gemeinde mit einem Verein sind können bei der Entwicklung von Projekten ihrer Kreativität freien Lauf lassen“, so Krajasits. Neues Förderprogramm für ältere Arbeitskräfte in den Gemeinden seit März Bereits Anfang März wurde, ein Förderprogramm – ebenfalls im Rahmen der Initiative “Jobs im Dorf“ – für die zusätzliche, längerfristige Beschäftigung älterer Arbeitskräfte in den Gemeinden gestartet. „Wir fördern hier bewusst in jenen Bereichen, die das AMS – offenbar aus budgetären Gründen – nicht finanziert. Das heißt die längerfristige Beschäftigung von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern durch die Gemeinden, unabhängig davon, ob sie in die Richtlinien des AMS passen oder nicht“, erläutert Rezar. Der bisherige Erfolg belege, dass man mit dem Startschuss für Ideenwettbewerb: Landesrat Dr. Peter Rezar mit Mag.a Cornelia Krajasits vom ÖIR-Projekthaus Foto: Bgld. Landesmedienservice Förderprogramm richtig liege. „Die zahlreichen Rückmeldungen der Gemeinden belegen die Richtigkeit unseres Ansatzes. Wir erwarten uns von dieser Maßnahme zumindest 200 zusätzliche Arbeitsplätze allein in den nächsten zwei Monaten“, zeigt sich Rezar optimistisch. Es sei für ihn eine der wichtigsten Herausforderungen, Beschäftigung für jene Personengruppen schaffen, denen die Wirtschaft keine Chance gibt, so Rezar weiter. „Gerade weil die Arbeitsmarktzahlen belegen, dass das Burgenland hier deutlich besser agiert als der Rest Österreichs haben wir die Chance, aber auch die Verantwortung, uns auf diese Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren.“ tegriert, ihr Wohlbefinden wird durch gute Erinnerungen an früher gesteigert. Die Kinder werden in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz gefördert, ihr Selbstbewusstsein wird gestärkt und durch das aktive Musizieren bekommen sie einen Zugang zur Welt der Musik. Die perfekte Kooperation zwischen dem Pflege-Zentrum Drescher, dem Kindergarten Raiding, der ZMS Oberpullendorf sowie der Marktgemeinde Raiding ermöglicht eine reibungslose Umsetzung des Projektes, wodurch es zu einer Bereicherung aller Beteiligter wird. Am Bild u.a.: Julia Wikström, Lehrerin Zentralmusikschule Oberpullendorf; MMag. Dr. Julia HorvathWieder, Direktorin Zentralmusikschule Oberpullendorf; Franz Drescher, Geschäftsführer Pflegezentrum Raiding; Alexandra Pekovits, Leiterin des Raidinger Kindergartens; Dipl.-Ing. (FH) Markus Landauer, Bürgermeister Marktgemeinde Raiding; Lisi Huszar, Beschäftigungstherapeutin Pflegezentrum Raiding sowie Kindergartenkinder und Pflegezentrumsbewohner Foto: z.Vfg. Bürgermeister Zeitung 5/2015 35 36 KÄRNTEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Rot-schwarz-grüne Koalition in Klagenfurter Stadtregierung Klagenfurt bekommt wie das Land Kärnten eine Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen. Am 1. April wurde die Arbeitsvereinbarung unterzeichnet. Die neue Bürgermeisterin Mathiaschitz freut sich auf ihre Aufgabe Foto: APA Oberste Priorität hat für Mathiaschitz die Sanierung der Finanzen. Spätestens 2019 soll das Budget die Maastricht-Defizitvorgaben erfüllen, ab 2020 soll es überhaupt ausgeglichen sein. Strafzahlungen stehen somit auch in den kommenden Jahren im Raum, sollten die anderen Kärntner Gemeinden das Ausmaß des Klagenfurter Defizits nicht durch Überschüsse ausgleichen. Außerdem will sich die „Reformpartnerschaft“ einer Aufgabenreform widmen, neue Arbeitsplätze schaffen und „Bürgerforen“ abhalten. Mathiaschitz will das Finanz ressort selbst übernehmen, dazu noch die Kultur. Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (SPÖ) wird für die Agenden Soziales, Personal, Gesundheit, Sport und Märkte verantwortlich. Der bisherige Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (FPÖ) wird 2. Vizebürgermeister und übernimmt die Ressorts Feuerwehr, Friedhöfe und Straßenbau. Die weiteren Stadträte sind Wolfgang Germ (FPÖ; Entsorgung und Wasserschutz), Ruth Feistritzer (SPÖ; Bildung, Familie und Integration), Frank Frey (Grüne; Umwelt, Nahverkehr, Energie, Stadtgarten und Wohnungswesen) und Otto Umlauft (ÖVP; Stadtplanung, Wirtschaft und Tourismus, Land- und Forstwirtschaft). Günther Albel als neuer Villacher Bürgermeister angelobt Nach der Wahl am 1. März wurde das Villacher Stadtparlament am Freitag, 10. April, mit der konstituierenden Gemeinderatssitzung bis 2021 neu bestellt. Bürgermeister Günther Albel wurde von Landeshauptmann Peter Kaiser auf die Bundes- und Landesverfassung vereidigt, ebenso legten die Mitglieder unseres Stadtsenates ihr Gelöbnis in die Hand des Landeshauptmannes ab. LH Peter Kaiser sagte, dass die neu gewählten Mandatare ihre politische Funktion in einer für Kärnten sehr schwierigen Zeit übernehmen: „Nur gemeinsam kann man erfolgreich sein, es ist letztendlich egal, welchen Grundwerten wir uns verpflichtet fühlen, es steht immer der Mensch im Mittelpunkt.“ Er wünschte den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten viel Weisheit bei ihren Entscheidungen, denn „nicht immer die schnellste, sondern die überlegteste Entscheidung wird die beste sein.“ Großes Dankeschön an Manzenreiter Für den langjährigen Bürgermeister Helmut Manzenreiter gab es vom Lan- Bürgermeister Zeitung 5/2015 Kindergarten-Aktionswochen im Nationalparkzentrum Mallnitz Frühe Naturerfahrung sowie die Förderung eines Umweltbewusstseins bei Kindern im Kindergartenalter sind wichtige Bildungsziele. Erfahrungen, die Kinder mit „Natur“ machen, haben im Erwachsenenalter direkten Einfluss auf ihre Sensibilität der Umwelt gegenüber. Um dies zu fördern, hat der Nationalpark Hohe Tauern Kärnten in Kooperation mit den ÖBB die Kindergarten-Aktionswochen „Kindergartenkinder besuchen den Nationalpark“ ins Leben gerufen. „Bereits seit 2006 finden nun schon die Aktionswochen im Nationalparkzentrum Mallnitz statt – und das mit großem Erfolg. So haben allein letztes Jahr 788 Kindergartenkinder aus ganz Kärnten von diesem Bildungsangebot Gebrauch gemacht“, informiert kürzlich Nationalparkreferent LR Christian Ragger. Der Zugang zu Bildung solle für alle leistbar sein – durch die enge Kooperation mit den ÖBB sei es für Kindergartenkinder möglich, zu einem günstigen Einheitspreis aus ganz Kärnten nach Mallnitz zu reisen. „Für viele ist es überhaupt der erste Kontakt bzw. die erste Reise mit dem Zug“, so Ragger. Vom Bahnhof Mallnitz werden die Kleinen mit einem Bummelzug direkt zum Nationalparkzentrum gebracht. Egal ob „Anni die Ameise“, „Stoni der Steinbock“ oder „Walli die Waldfee“ – die Kinder sind begeistert, wenn sie vom Bummelzug aus das jeweilige Maskottchen sehen. 2015 ist es „Hoppl der Schneehase“, der die Kinder willkommen heißen und spielerisch ins heurige Thema – Tiere und Pflanzen im Nationalpark Hohe Tauern – einführen wird. Warum haben Schneehasen und der Hermelin im Winter ein weißes Fell oder welche speziellen Anpassungsstrategien haben Tiere und Pflanzen im Laufe der Zeit entwickelt, um den eisig kalten Winter zu überleben? An verschiedenen Stationen können die kleinen Entdecker in Kleingruppen ihre Neugier befriedigen, sich einen eigenen Kräutertee zusammenmischen und einem ausgewachsenen, lebensgroßen Bären mutig gegenübertreten. Das Nationalparkzentrum Mallnitz ist wieder für Besucherinnen und Besucher von 20. April bis 4. Oktober 2015 täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nähere Informationen unter www.hohetauern.at/bios deshauptmann ein ganz besonderes Dankeschön und ein Zitat von Literaturnobelpreisträger Elias Canetti: „Es ist vorbei, aber es ist nicht vorüber.“ Kaiser dankte außerdem allen Stadtpolitikern, die in der letzten Legislaturperiode mitgewirkt haben und wünschte allen für die neue Periode viel Kraft. Albel dankte für enormes Vertrauen Bürgermeister Günther Albel dankte für das enorme Vertrauen, das ihm und seiner Gesinnungsgemeinschaft von der Bevölkerung entgegengebracht wurde. „Und das in Zeiten wo gerade diese stabilen und starken Mehrheiten anderswo abgewählt worden und zur Minderheit geworden sind, haben die Villacherinnen und Villacher entgegen diesem Trend ein besonders starkes Zeichen und Votum gegeben. Ich möchte mich ganz herzlich und ganz persönlich für das große Vertrauen bedanken, mit dem mich die Wähler als Bürgermeister schon im ersten Wahlgang ausgestattet haben, aber auch ganz herzlich für das große Vertrauen für mein Team und die SPÖ Villach!“ Angelobung des neuen Villacher Bürgermeisters Günther Alber durch LH Peter Kaiser Foto: honorarfrei/Oskar Höher AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | KÄRNTEN Naturpark Dobratsch mit abwechslungsreichem Sommerprogramm Der Naturpark Dobratsch hat sich zu einem ganzjährigen Naturerlebnis im Herzen von Kärnten entwickelt. Die schöne Aussicht entlang der Villacher Alpenstraße, der Alpengarten Villacher Alpe und die Hütten sprechen schon für sich. Das diesjährige Sommerprogramm des Naturparks bietet neben beliebten „Hits“ heuer aber einige Neuerungen, die es zu entdecken gilt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten Naturparkreferent LR Christian Ragger und Villachs Vizebürgermeistern Petra Oberrauner als neue Vorsitzende die Eckpunkte.Ragger unterstrich dabei die Wichtigkeit der Internationalisierung des Naturpark Dobratsch. „Wir müssen die Chance nutzen, grenzüberschreitende Projekte zu entwickeln und so EU-Fördergelder für Kärnten abholen“, betonte Ragger. „Wandern am beliebten Dobratsch Rundwanderweg, den Dobratschgipfel erleben, Schmetterlingen bei Tag und bei Nacht erforschen, auf sagenumwobenen Spuren in Heiligengeist wandern und Geschichten und Geschichte der Gegend erfahren. Das Alles und noch viel mehr bietet das neue Sommerprogramm im Naturpark Dobratsch“, fasst Vizebürgermeisterin Petra Oberrauner nur einige Attraktionen zusammen. Die Erfolgsstory des Dobratsch Rundwanderweges ist noch kein Jahr alt. Und dennoch hat er sich schon zur „festen Größe“ im Wanderbereich der Region Villach entwickelt. Täglich erkunden zahlreiche Gäste und Einheimische das Gebiet „rund um den Dobratsch“ und sind von den vielen versteckten Sehenswürdigkeiten fasziniert. Team Kärnten/Köfer/Prasch: „Österreich braucht eine einheitliche Pflegefinanzierung!“ Landesrat Gerhard Köfer und LAbg. Hartmut Prasch, Obmann der TS-IG im Kärntner Landtag, warnen angesichts aktueller Entwicklungen einmal mehr vor einem Pflegekollaps: „In Anbetracht der Bevölkerungsdaten ist der sensible Bereich der Pflege eine der zentralsten Herausforderungen unserer Zeit. Knapp 20 Prozent der Bevölkerung ist derzeit 65 Jahre alt oder älter. 2030 wird jeder Vierte dieser Altersgruppe angehören, im Jahr 2060 schon jeder Dritte: Diese unverrückbaren Zahlen und Fakten der Statistik Austria bedeuten einen klaren politischen Handlungsauf- Reise in die Vergangenheit Am 11. April luden Isabella und Alexander Marx zur Eröffnung der Wachszieher- und Lebzelter-Museumswerkstatt in den alten Getreidespeicher im Friesacher Fürstenhof. Neben Bürgermeister Josef Kronlechner und zahlreichen weiteren Vertretern der Stadtgemeinde machten sich auch LAbg. Bgm. Klaus Köchl, Hermann Schnitzler von der Hirter Brauerei, „Fürst“ Max Koschitz (Obmann vom Verein Mittelalterliches Friesach), ARGE „Erlebnis Friesach“ Sprecherin und Amtsleiterin, Dr. Irmgard Lechner, mehrere ARGE-Mitglieder, die Hoteliers Erika und Otto Wunsch aus der Partnerstadt Bad Griesbach, Abordnungen der Trachtenfrauen Zeltschach, St. Salvator und Liebenfels sowie Hermann Kropfreiter mit Tochter (er stellte der Familie Marx Exponate aus der ehemaligen Wachszieherei und Lebzelterei Kropfreiter in St. Veit zur Verfügung) ein Bild von dem neuen Museum samt Werkstatt. Familiensache Mehrere Monate lang wurde am Museum gearbeitet. „Unterstützt wurden mein Mann und ich vor allem von meinen Eltern Theresia und Gottfried Kornberger sowie den Kindern“, freut sich Isabella Marx über die Hilfe. „Mein www.buergermeisterzeitung.at | de trag. Die steigenden Pflegekosten sind ein Thema, das endlich einer nachhaltigen Lösung zugeführt werden muss. Dabei muss auch auf die Sorgen der Gemeinden Rücksicht genommen werden.“ Das Team Kärnten spricht sich weiter offensiv für eine bundeseinheitliche Pflegefinanzierung und die Einführung einer Pflegeversicherung aus. Ob diese Form der Versicherung privat, öffentlich oder als „Mischform“ strukturiert werden soll, möchte Köfer umgehend in einem „ergebnisoffenen Prozess zwischen Bund und Ländern“ geregelt haben. „Aufgrund der riesigen Finanzierungslücken im Pflegebereich ist jetzt rasches Handeln gefordert. Die Finanzierung der Pflege darf kein reines Landesthema mehr sein, sondern muss bundeseinheitlich geregelt werden. Alle Bundesländer stehen vor den gleichen Problemen“, so Köfer. Abschließend pochen Köfer und Prasch auch auf die Einführung einer Pflegelehre: „Die demographische Entwicklung ist ein Faktum und ein unüberhörbarer Hinweis dafür, dass wir in Zukunft wesentlich mehr bestens ausgebildete Pflegekräfte benötigen. Die Pflegelehre wäre ein Schritt, um einem Fachkräftemangel wirkungsvoll entgegenzuwirken und würde gleichzeitig neue Jobchancen für Jugendliche eröffnen.“ „BürgermeisterInnenkonferenz 2015“ im Zeichen der Erneuerungen Rund 150 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter trafen sich am 17. April im Casineum Velden. Um 9.00 Uhr startete die „BürgermeisterInnenkonferenz 2015“ auf Einladung von Gemeindereferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Herausforderungen der Gemeindepolitik in diesem Jahr und die Vorhaben der Gemeindereferentin. Themen der Vorträge und Diskussionen waren unter anderem: Initiativen zur Ortskernbelebung, Umsetzung des neuen Gemeindeplanungsgesetzes, Neuerungen bei den Kärntner Bauvorschriften, Transparenz bei den Transferbeziehungen zwischen dem Land Kärnten und den Gemeinden sowie neue Vergaberichtlinien für Gemeinden. Den Kärntner Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von denen einige seit März neu im Amt sind, wurde bei der Konferenz die Möglichkeit geboten, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, darüber zu diskutieren und sich auszutauschen. Dank gilt nicht nur ihnen, sondern auch den Vertretern der Stadtgemeinde, die uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben.“ Die Welt des Wachses Auf einer Reise in die Vergangenheit können die Besucher Wissenswertes rund um das traditionelle Handwerk des Wachsziehers und Lebzelters erfahren. Die Kerzenproduktion von damals wird veranschaulicht, Interessantes über die Biene und die Verarbeitung der Rohstoffe näher gebracht. Außerdem können die Gäste bei der Herstellung einer gezogenen Kerze mithelfen. „Unser Ziel ist es, vielen Menschen, vor allem aber Kindern, die Tradition des Lebzelters und Wachsziehers lebendig näher zu bringen“, erklärt die Inhaberin. „Außerdem ist es mir ein Anliegen, dass die besondere Kerze, der Wachsstock, nicht in Vergessenheit gerät.“ 1.000 Exponate, davon 500 Kerzen und Wachsarbeiten aus der Privatsammlung von Nahid Alivandi, einer Wienerin mit persischen Wurzeln, können im Museum begutachtet werden. In der Künstlerwerkstatt präsentieren sich jedes Jahre andere Kunsthandwerker. Im heurigen Jahr ist das der Volkskunstkreis Kärnten. Info: www.wachsstube-friesach.at Foto: KK Bürgermeister Zeitung 5/2015 37 38 NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Erstes Urteil im KRAZAF Streit Die Stadtgemeinde Hainburg gewinnt den Musterpozess gegen den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) vor dem Landesgericht Wien. Das Urteil ist für alle Krankenanstalten-Gemeinden Niederösterreichs, so auch für St. Pölten, relevant, die offene Forderungen an den KRAZAF haben. Das Landesgericht für ZRS Wien fällte ein richtungsweisendes Urteil. Kurz zusammengefasst bedeutet es: Der KRAZAF muss der Stadt Hainburg den eingeklagten Betrag überweisen. Die Zinsen können für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden und der KRAZAF muss die Prozesskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insgesamt geht es um ein Volumen von rund 100 Mio. Euro (ohne Zinsen) die der KRAZAF den Niederösterreichischen Krankenhaus-Trägergemeinden seit zwanzig Jahren schuldig ist. St. Pölten fehlen über 20 Mio. Euro (ohne Zinsen) aus diesem Fonds. „Ich bin froh, dass in diesen Rechtsstreit zur Krankenhaus-Finanzierung nun endlich Bewegung gekommen ist. Vor zwanzig Jahren wurde ein den Krankenhaus-Gemeinden Nieder österreichs zustehender Finanzierungsbeitrag vom KRAZAF nicht ausbezahlt. Die betroffenen Gemeinden haben sich daraufhin zusammengetan und, unterstützt durch den Österreichischen Städtebund, versucht durch einen Musterprozess eine Klärung dieser strittigen Rechtsfrage zur Finanzierung der Krankenhäuser durchzusetzen. Nach einem regelrechten Spießrutenlauf durch den österreichischen Zuständigkeits-Dschungel gibt es nun ein erstes Urteil in dem ein Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen anerkennt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem KRAZAF bzw. dem Bund stehen noch Rechtsmittel in die 2. Instanz zur Verfügung. Trotzdem ist der Richterspruch ein klares Signal, dass die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden, und damit auch die St. Pöltnerinnen und St. Pöltner, mit der Erstat- Neue Richtlinien der NÖ Wohnbauförderung vorgestellt Im Rahmen einer Pressekonferenz informierte LandeshauptmannStellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka über die neuen Richtlinien der NÖ Wohnbauförderung. Die Änderungen seien notwendig, „um näher an den Bedürfnissen der Bürger und schneller zur Sache zu sein“, so Sobotka. „71 Prozent aller Niederösterreicher leben im Eigentum“. Verglichen mit dem Bundesdurschnitt von 57 Prozent, seien das in Niederösterreich um 14 Prozent mehr. „Eigentum ist wichtig für die Altersvorsorge, denn Eigentum schützt vor Altersarmut“, so Sobotka. Es gibt fünf wesentliche Änderungen bei der NÖ Wohnbauförderung: „Wir wollen bessere Förderanreize schaffen“, so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Das betreffe zum einen Junges Wohnen. Dabei seien die Quadratmeter von 55 auf 60 erhöht worden, der maximale Finanzierungsbeitrag bleibe mit 4.000 Euro unverändert. Die Förderaktion werde bis 31.12.2016 verlängert. „Junges Wohnen ist ein hervorragendes Beispiel, wie wir junge Leute im Land halten können“, so Sobotka. Zum anderen gehe es darum, beim Betreuten Wohnen einen Anreiz für Gemeinschaftsräume zu Bürgermeister Zeitung 5/2014 tung der Gelder aus dem KRAZAF in Millionenhöhe rechnen dürfen. Nach einem positiven Abschluss des Musterprozesses für Hainburg könnten nämlich alle betroffenen Gemeinden ihre Forderungen einklagen, weil die Rechtslage ident ist. Bestärkt durch dieses erstinstanzliche Urteil werde ich mich, auch in meiner Funktion als Vorsitzender der Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes, weiterhin vehement für die Überweisung der Gelder aus dem KRAZAF einsetzen“, stellt Bürgermeister Mag. Matthias Stadler in einer ersten Reaktion fest. Groß-Siegharts, Dietmanns: Ortsdurchfahrten werden neu gestaltet Kanalbau- und Leitungsverlegungsarbeiten sowie der schlechte Gesamtzustand der Fahrbahn sind Auslöser für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrten von Groß-Siegharts und Dietmanns (Bezirk Waidhofen an der Thaya) im Zuge der Landesstraße L 60. Die Arbeiten für den 2,1 Kilometer langen Straßenabschnitt werden in zwei Etappen umgesetzt und konnten kürzlich beginnen. Im heurigen Jahr werden die Bauarbeiten von der Kreuzung der L 60 mit der Rudolf Hohenberg-Gasse bis zur Kreuzung der L 60 mit der Windmühlengasse auf einer Gesamtlänge von rund 1,2 Kilometern durchgeführt. Die neue Fahrbahn wird bis zu acht Meter breit sein und mit zugehörigen Gehsteigen, Parkplätzen, Grünflächen etc. ausgestattet. Die Arbeiten für den rund 900 Meter langen zweiten Abschnitt in Dietmanns werden im Jahr 2016 durchgeführt. Die Gesamtbaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf 900.000 Euro, wobei rund 500.000 Euro auf das Land Niederösterreich und rund 400.000 Euro auf die Gemeinden GroßSiegharts und Dietmanns sowie die EVN entfallen. Die Arbeiten werden von der Straßenmeisterei Waidhofen an der Thaya in Zusammenarbeit mit Baufirmen aus der Region durchgeführt. Mit der Fertigstellung des ersten Abschnittes ist Ende September zu rechnen. Für die Fräs- und Asphaltierungsarbeiten im Sommer ist für die Dauer von rund zwei Wochen eine Totalsperre mit einer entsprechenden Umleitungsstrecke erforderlich. Die Arbeiten an den Nebenflächen werden unter halbseitiger Sperre der Landesstraße L 60 durchgeführt. schaffen. Die Mehrkosten werden den Bauträgern durch zehn zusätzliche Förderpunkte ersetzt. Eine weitere Neuerung seien die Erleichterungen beim Einkommen. So wurden die Einkommensgrenzen im Eigentum erhöht: bei einer Person statt bisher 35.000 nunmehr 40.000 Euro, bei zwei Personen statt bisher 55.000 nunmehr 60.000 Euro und bei jeder weiteren Person statt bisher 7.000 nunmehr 8.000 Euro. 20 Prozent mehr Förderung bekomme eine Wohnbaugenossenschaft in der Stadt bzw. im Zentrum, wenn sie eine Baulücke schließe oder revitalisiere. In Zukunft werde es außerdem möglich sein, die volle Förderhöhe von 100 Punkten auch ohne einer kontrollierten Wohnraumlüftung zu erreichen. Auch eine Biogasbeimischung werde gefördert. „Wir wollen die Verwaltungsvereinfachung vorantreiben“, so Sobotka. Insbesondere der Behördenaufwand solle vereinfacht werden. In Zukunft werde für den Baubeginn eine Förderbewilligung ausreichen, früher sei der entsprechende Fördervertrag abzuwarten gewesen. Präsentation der neuen Richtlinien der NÖ Wohnbauförderung in Pyhra: Bauunternehmer Markus Fraiss, Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und gbv-Landesgruppenobmann Ing. Alfred Graf. (v.l.n.r.) Foto: © NÖ Landespressedienst/Filzwieser AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH 39 Die Stadt Wiener Neustadt hat ab sofort ein neues Logo Das alte Logo der Stadt war rund zwei Jahrzehnte „im Dienst“ und somit schon etwas in die Jahre gekommen. Deshalb hat die Kultur Marketing Event Wiener Neustadt GmbH im Auftrag von Bürgermeister Mag. Klaus Schneeberger eine neue WortBild-Marke für die Stadt entworfen. „Wiener Neustadt ist eine pulsierende, innovative Stadt. Das wollen wir auch mit unserem neuen Logo unterstreichen. Gemeinsam mit meiner bunten Stadtre- gierung will ich Wiener Neustadt neu gestalten. Auch das soll dieses Logo mit der Hervorhebung des Wortes ‘neu’ zum Ausdruck bringen. Dabei lege ich aber Wert darauf, dass sich nicht nur Wählerinnen und Wähler der bunten Stadtregierung angesprochen fühlen sollen. Das neue Logo der Stadt Wiener Neustadt steht für Überparteilichkeit, Offenheit und Gemeinsamkeit. Ich freue mich, wenn sich viele Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädter damit identifizieren“, so Schneeberger. Die Umsetzung in allen Drucksorten wird nun Schritt für Schritt vonstatten gehen. Niederösterreicher haben die stärkste Kaufkraft Bürgermeister Klaus Schneeberger und Magistratsdirektor Hofrat DDr. Gerhard Stickler präsentieren das neue „Wiener Neustadt“-Logo. Foto: z.Vfg. Rein statistisch gesehen verfügt jeder Österreicher heuer im Schnitt über 22.067 Euro, die er oder sie für Konsum, Miete oder Lebenserhaltungskosten ausgeben kann. Die Kaufkraft der Österreicher ist damit höher als die der Deutschen, denen im Schnitt 21.449 Euro im Jahr zur Verfügung stehen. Innerhalb Österreichs können sich die Niederösterreicher am meisten leisten, die Tiroler am wenigsten. Zu diesem Ergebnis kommen die GfK-Marktforscher, die die Spatenstich für P&R-Anlage in St. Andrä-Wördern „In Niederösterreich haben wir mit rund 36.000 Pkw- und rund 23.000 Zweirad-Stellplätzen mehr P&RPlätze als alle anderen acht Bundesländer zusammen. Der Ausbau schreitet voran, wie heute auch in St. Andrä-Wördern sichtbar wird, wo wir gemeinsam mit den ÖBB die bestehende Anlage um 81 Stellplätze erweitern. Unser Ziel ist es, bis 2025 auf rund 50.000 Pkw-Stellplätze in ganz Niederösterreich zu erhöhen – und zwar weiterhin kostenlos für Pendlerinnen und Pendler“, informierte Verkehrs-Landesrat Mag. Karl Wilfing anlässlich des Spatenstichs der neuen Anlage in St. Andrä-Wördern. Zu den aktuell 95 Pkw- und rund 200 Zweirad-Stellplätzen in St. Andrä-Wördern kommen durch die Erweiterung nun zusätzlich 81 Stellplätze hinzu. Ebenso werden zwei neue, überdachte Abstellanlagen er- www.buergermeisterzeitung.at | de regionale Verteilung der Kaufkraft in Österreich untersucht haben. Die Kaufkraft misst das verfügbare Nettoeinkommen der Bevölkerung zusätzlich staatlicher Leistungen wie Arbeitslosenoder Kindergeld sowie Pensionen. In Niederösterreich liegt die Kaufkraft um rund 4 Prozent über dem österreichischen Durchschnitt und ist damit am höchs ten. Es folgen die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich. Die niedrigste Kaufkraft haben demnach die Tiroler und Kärntner. Das kaufkraftstärkste Pflaster ist der 1. Bezirk in Wien. Jedem Bewohner stehen dort im Schnitt 41.115 Euro pro Jahr zur Verfügung, um 86 Prozent mehr als dem österreichischen Durchschnitt. Am zweitmeisten leisten können sich die Hietzinger (13. Wiener Bezirk) – dort liegt die Kaufkraft bei rund 30.136 Euro pro Kopf. Den Einwohnern in Mödling (NÖ) stehen im Jahr 28.617 Euro zur Verfügung. Misst man die Kaufkraft je Haushalt und nicht je Person, schaut das Ranking komplett anders aus. Zwar ist auch hier Niederösterreich an erster Stelle, Wien belegt aber aufgrund der vielen Einpersonen-Haushalte den letzten Platz. Krems: Fußgängerzone öffnet sich für Radfahrer Die Diskussion dauerte Jahre, nun gibt es endlich eine Lösung: Seit 1. April müssen Radfahrer in den Abend- und Nachtstunden ihr Rad nicht mehr durch die Kremser Altstadt schieben. „Das Fahrrad wird als Verkehrsmittel für tägliche Wege immer interessanter. Radfahren im Stadtgebiet stellt zum Autoverkehr eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative dar“, freut sich Verkehrsstadtrat Alfred Scheichel über die neue Verkehrslösung. Radfahrer dürfen in den Abendstunden – von 19 Uhr abends bis 7 Uhr früh – durch die Kremser Fußgängerzone fahren, aus Sicherheitsgründen jedoch ausschließlich in „Schrittgeschwindigkeit“. Als Fußgängerzone sind die Obere und Untere Landstraße, Kirchengasse, Marktgasse, Täglicher Markt, Dreifaltigkeitsplatz, Schumachergasse, Spänglergasse, Sparkassengasse, Gaheisgasse, Stiebargasse und Schwedengasse definiert. Die Regelung basiert auf fachlichen Expertenkenntnissen und positiven Erfahrungen in anderen Städten. Die Stadt kommt damit dem lang gehegten Wunsch der Radlobby Krems und der Arbeitsgruppe Alltagsradfahrern nach einer „Mobilität „der kurzen Wege“ nach. richtet. Die P&R-Erweiterung schließt direkt an den Bestand an. Die neuen Fahrradabstellanlagen sind in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsgebäudes und der Bahnsteigzugänge jeweils links und rechts der Bahn zentral situiert. Die Gesamtkosten für die Erweiterung belaufen sich auf rund 738.000 Euro, von denen auf das Land Nieder österreich 45 Prozent, auf die Stadtgemeinde fünf Prozent und auf die ÖBB 50 Prozent entfallen. „Seit Herbst 2012 haben wir damit in Summe bereits rund 3.600 P&RStellplätze neu geschaffen und setzen diese Initiative weiter fort. Damit unterstützen wir die Pendlerinnen und Pendler und fördern zugleich den öffentlichen Verkehr“, so Wilfing abschließend. V.l.: ÖBB-Infrastruktur Vorstand Franz Bauer, Landesrat Karl Wilfing, Bürgermeister Maximilian Titz Foto: NÖ Landespressedienst/Reinberger Bürgermeister Zeitung 5/2015 40 NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Neulengbach: Gemeinderat lehnt geplantes Quartier für minderjährige Flüchtlinge ab Auf Grund diverser Hinweise zur beabsichtigten Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Blindenheim Harmonie in Unterdambach hat der Bürgermeister der Stadtgemeinde Neulengbach nach Einholung von Information bei Frau LR Kaufmann-Bruckberger den Gemeinderat über die aktuelle Situation informiert. Nach eingehender Debatte, bei der auch viele Zuhörer aus dem Ort Unterdambach bei der Sitzung anwesend waren, hat der Gemeinderat einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen, die an die Landesräte Ing. Maurice Androsch, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll weitergeleitet wird: Stellungnahme zu den Überlegungen des Landes Niederösterreich zur Implementierung einer Einrichtung der NÖ Kinder- und Jugendwohlfahrt (Quartier für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neulengbach Es wird festgehalten, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neulengbach der Verantwortung für eine entsprechende Asylund Flüchtlingspolitik bewusst ist. Der Gemeinderat weist aber grundsätzlich darauf hin, dass die rechtzeitige Einbindung der Vertreter der Gemeinde und der unmittelbar betroffenen anrainenden Wohnbevölkerung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Akzeptanz und Integration sein muss. Die soziale Verträglichkeit im lokalen Umfeld ist am in Rede stehenden Standort nicht gewährleistet, da die Bevölkerungszahl von Unterdambach derart gering ist, um die zur Betreuung vorgesehenen Flüchtlinge auch sozial zu verkraften. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 beschlossen, dass die Einrichtung eines Massenquartiers für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und einer damit einhergehenden Ghettobildung am zur Diskussion stehenden Standort in Unterdambach aus den nachfolgenden Gründen abgelehnt wird: NÖ Landesausstellung 2015 Vom 25. April bis 1. November wird das Mostviertel ganz im Zeichen der Niederösterreichischen Landesausstellung 2015 mit dem Titel „ÖTSCHER:REICH – Die Alpen und wir“ stehen: Die Ausstellungsorte Neubruck und Frankenfels-Laubenbachmühle sowie das neue Naturparkzentrum Ötscher-Basis in Wienerbruck werden einen tiefen Einblick in die Geschichte und Geschichten der Ötscherregion und der Alpen geben. Von Seiten des Landes Nieder österreich seien rund 20 Millionen Euro in die Grundstruktur der Landesausstellung investiert worden, bilanzierte Landeshauptmann Pröll. Rund 1,6 Millionen Euro seien in Laubenbachmühle investiert worden, rund 9,3 Millionen in Neubruck (etwa in die Sanierung des Töpperschlosses), 4,8 Millionen Euro in Wienerbruck. Der Rest auf die rund 20 Millionen Euro seien in Begleitprojekte geflossen. Im Zusammenhang mit der Mariazellerbahn, die „eine ganz zentrale Rolle“ einnehmen werde, verwies Pröll auch auf Investitionen von Bürgermeister Zeitung 5/2014 1. Eine entsprechende Einrichtung widerspricht am derzeit in Rede stehenden Standort dem derzeit gültigen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Neulengbach. 2. Die Stadtgemeinde Neulengbach verfügt in den Schulen nicht über die erforderlichen Raumkapazitäten zur pädagogischen Betreuung der Jugendlichen. 3. Die topografische Lage und auch die Ausstattungen des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Stadtgemeinde Neulengbach sind nicht geeignet, um die erforderliche Verkehrsinfrastruktur anbieten zu können. Schwechat: Neue Wohnungen für junge Familien Hauptsächlich junge Menschen fanden sich am Mittwoch, den 8. April in der Enfieldgasse ein. Dort fand die Schlüsselübergabe für 17 neue Wohnungen statt. Bauträger war die NÖ Wohnbaugruppe/Austria, die Wohnungen wurden vom Land Niederösterreich gefördert. Bürgermeisterin Karin Baier grüßte die neuen MieterInnen und wünschte ihnen viel Freude mit den neuen Wohnungen. Diese verfügen über einen Eigengarten oder eine Loggia; eine Tiefgarage sorgt für den notwendigen Parkraum. Reichhaltige Infrastruktur In der Frauenfeldsiedlung finden die neuen MieterInnen eine reichhaltige Infrastruktur vor. Es gibt dort eine Kinderkrippe, einen Kindergarten sowie eine Neue Mittelschule. Ergänzt wird das Angebot durch Kinder- und Jugendspielplätze, einen Supermarkt und eine Trafik sowie Buslinien. Darüber hinaus stehen ein Sozialmarkt und das Büro eines Sozialvereins zur Verfügung. Weiters liegt das Frauenfeld in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schwechater Freizeit zentrum. V.l.nr.: Herr Bernhard Schaffer gemeinsam mit Bürgermeisterin Karin Baier und LandeshauptmannStellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka Foto: z.Vfg. 117 Millionen Euro, mit denen die Mariazellerbahn „zu neuem Leben erweckt“ worden sei. „Diese Landesausstellung wird etwas Besonderes“, freute sich Kurt Farasin, Leiter der NÖ Landesausstellungen. Er berichtete von 174 Regionspartnern, die sich zwei Jahre auf die Landesausstellung vorbereitet haben. Mit der Landesausstellung 2015 wolle man die Besucherinnen und Besucher „aus der Vitrinenlandschaft hinaus in die Landschaft entführen“, so Farasin. Die Landesausstellungen würden sich als „Impuls für die Zukunft“ verstehen, betonte er: „Ein Impuls, der nicht von außen kommt, sondern mit der Region erarbeitet wird.“ Die Ausstellung ist vom 25. April bis 1. November täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Im Ausstellungseintritt inbegriffen sind die Bergfahrt mit der Mariazellerbahn und erstmals auch der eigene Ausstellungsshuttle. Vorschau auf die NÖ Landesausstellung 2015: Superintendent Mag. Paul Weiland, Kultur-Abteilungsleiter Mag. Hermann Dikowitsch, LH Dr. Erwin Pröll, der Leiter der NÖ Landesausstellungen Kurt Farasin sowie die Ausstellungsgestalter Beat Gugger und Gerhard Proksch (v. l. n. r.) Foto: NÖ Landespressedienst/Pfeiffer AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH Im Rahmen einer Pressekonferenz am 1. April im Universitätsklinikum St. Pölten informierten Landesrat Mag. Karl Wilfing, Dr. Thomas Gamsjäger, MSc, Vorsitzender der Ärztlichen Direktoren in Niederösterreich und Ärztlicher Direktor des Landesklinikums St. Pölten-Lilienfeld, über das Thema „Jungärzte-Gewinnung“. In Niederösterreich habe man bereits 2012 ein neues Spitalsärztegesetz beschlossen, damit seien die Arbeitszeiten der Ärzte in Niederösterreich EU-konform, so Landesrat Wilfing zu den Diskussionen über die Ärztearbeitszeit in den anderen Bundesländern. „Die Jungärzte-Gewinnung steht weiter im Mittelpunkt“, so Wilfing, denn die „Ressource Arzt“ werde in Zukunft noch stärker nachgefragt werden. „Wir müssen daher jetzt schon Vorsorge treffen, damit auch in Zukunft höchstes medizinisches Niveau gewährleistet bleibt“, so der Landesrat. Das bedeute auch, dass man die Ärztinnen und Ärzte organisatorisch und administrativ entlasten werde. „Tätigkeiten, die nicht direkt der ärztlichen Expertise unterliegen, sollen künftig vom diplomierten Pflegepersonal Foto: Techniker Krankenkasse LR Wilfing zur JungärzteGewinnung in Niederösterreich durchgeführt werden“, denn es sei wichtig, „dass sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können“, so der Landesrat. 2006 habe es allein am Standort Wien 2.000 Studierende in der Humanmedizin gegeben, heute gebe es österreichweit gedeckelt 1.500 Studienplätze. Zudem gebe es auch einen großen Abgang ins Ausland. Das bedeute, „dass wir viele Maßnahmen setzen müssen, um die Absolventen in Österreich zu halten“, so Wilfing. In Niederösterreich setze man solche Maßnahmen, „um junge Menschen von der Attraktivität des Arztberufs in Niederösterreich zu überzeugen“. So werde ganz bewusst an die Schulen herangetreten und die Schülerinnen und Schüler in die Kliniken eingeladen. Für die Aufnahmeprüfung zum Medizinstudium werden von der NÖ Landeskliniken-Holding Vorbereitungskurse angeboten und anschließend die Kurskosten ersetzt. So würden die Studenten von An- Die Geburtsstätte von Ternitz im Blickpunkt 1923 wurden die damals selbständigen Gemeinden St. Johann, Rohrbach und Dunkelstein zur Gemeinde Ternitz zusammengeschlossen. Damit wurde der Grundstein für die einwohnerstärkste Stadt des Bezirkes, Ternitz, gelegt. Der Museumsverein Ternitz unter der Leitung von Frau Mag. Gabriele Haiden hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle Ortsteile und deren Geschichte in Ausstellungen zu präsentieren. Am Samstag, den 11. April 2015 stand die Urgemeinde St. Johann im Fokus. Die zahlreichen Besucher des Stahlstadtmuseums konnten an diesem Tag durch die Geschichte des Ortsteiles St. Johann spazieren. Fotos, bewegende Lebensgeschichten und Erinnerungen standen dabei im Mittelpunkt. Kulturstadtrat KommR Peter Spicker: „Nur wer seine Wurzeln kennt, kann seine Zukunft bestimmen. Deshalb ist es uns wichtig, die Geschich- www.buergermeisterzeitung.at | de fang an von der Holding begleitet werden. „Das klinisch-praktische Jahr, das im Studium neu ist, gibt die Gelegenheit, die in den vorangegangenen fünf Jahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen“, so Wilfing. 238 Plätze stehen dafür in Niederösterreich zur Verfügung. Eine dritte Maßnahme sei die Gründung der Karl-LandsteinerPrivatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems, so Wilfing. Dort werde „eine neue Generation von Ärzten und Gesundheitswissenschaftern“ ausgebildet. Zusammengearbeitet werde mit den Kliniken in St. Pölten, Krems und Tulln. Im Oktober 2013 sei die KLPU mit 27 Studenten in Betrieb gegangen, im Vorjahr seien es 54 gewesen und ab Oktober 2017 sollen es im Vollausbau 75 Studierende sein. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Turnusarzt-Ausbildung. „Im Landesklinikum lernen die Turnusärzte die Strukturen und Kollegen kennen und binden sich auch über einen gewissen Zeitraum an das Klinikum“, so Wilfing, der weiters betonte: „Der Turnusarzt von heute ist der Spitalsarzt von morgen.“ „Aktuell haben wir 551 Turnusärzte an den NÖ Landeskliniken in Ausbildung, pro Jahr sind es etwa 200, die neu einsteigen“, so der Landesrat. Zwei Drittel der Turnusärz- te könnten in Niederösterreich gehalten werden: „2010 waren es 118, 2011 142, 2012 150, 2013 149 und 2014 160, Tendenz steigend.“ Mit Foldern und Plakaten sowie dem Slogan „Turnus mit Herz“ wolle man auf Berufsmessen Jungärzte ansprechen. Es werde auch einen eigenen Internetauftritt und einen Imagefilm geben. Mehr Sicherheit für Radwege Innerhalb der nächsten sechs Monate werden drei problematische Stellen entlang des Donauradwegs und der Kamp-ThayaMarch-Radroute (KTM-Radweg) in den Gemeinden Weißenkirchen, Mautern und Zwettl beseitigt. Mit diesen Bauaktivitäten trägt das Land Niederösterreich wesentlich zur Sicherheit aller Radler bei, wodurch noch mehr Radsportbegeisterte auf die niederösterreichischen Radwege gebracht werden sollen. Im Zuge der Baumaßnahmen wird am nördlichen Donauradweg auf dem Gemeindegebiet Weißenkirchen ein Felsvorsprung abgetragen, um den derzeitigen Radweg zu verbreitern. Weiters wird am südlichen Donauradweg im Gemeindegebiet Mautern eine eigenständige Radwegtrasse sowie eine Brücke über den Mauternbach gebaut. te unserer Heimatstadt und deren Stadtteile aufzuarbeiten und der jüngeren Generation zugängig zu machen. Die Eigenständigkeit unserer Stadtteile ist uns dabei besonders wichtig“. Geöffnet ist das Museum den ganzen Sommer über jeden Samstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, gegen Voranmeldung unter 0676/6509176 sind auch Führungen möglich. „Herzlichen Dank allen Mitgliedern und Förderern unseres Museumsvereins, die für die Aufarbeitung der bewegten Geschichte unserer Stadt unverzichtbare Arbeit leisten“, sagte Bürgermeister LAbg. Rupert Dworak. Von links: Stadtrat Karl Pölzelbauer, Stadträtin Martina Klengl, Mag. Gabi Haiden, Karl Fallenbüchl, Isolde Spitzenberger, KommR. Stadtrat Peter Spicker, Stadtrat a.D. Johann Fuchs, Gemeinderätin Kordula Womser, Josef Schwarzer, Elfi Gruber, Prok. Meletios Kujumtzoglu und Prok. Martin Maurer von der Raiffeisenbank Neunkirchen bzw. Ternitz, Mimi Peters und Alois Lind. Bürgermeister Zeitung 5/2015 41 42 OBERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Parkanlagen und Spielplätze Wels Die im Rahmen des Budgets genehmigten Mittel von € 180.000,geben der Stadt Wels heuer die Möglichkeit, einige Änderungen, Neuerungen und Evaluierungen umzusetzen. Konkret werden im heurigen Jahr unter anderem folgende Projekte realisiert: Traunuferblick: Dieser Teil zwischen alter Traunbrücke und Museumssteg wird komplett neu gestaltet. Hier wird mit Betonliegen, Sitzgelegenheiten bzw. einem Sitzrohr (gestaltet von Herrn Arno Jungreithmeier) und einer Neubepflanzung eine neue Welser Wohlfühlzone gestaltet. Die Sträucher nehmen Bezug zum Projekt „Essbare Stadt“. Dank diverser Sponsoren kann dieses Projekt zügig umgesetzt werden. Reinberg: Im Zusammenschluss mit der Marktgemeinde Thalheim „Gemeinde-Jugendexpert/innen“ erhalten Lehrgangszertifikat Das JugendReferat des Landes OÖ hat auch heuer wieder den Lehrgang „Gemeinde-Jugendexpert/in“ angeboten. In diesem Lehrgang wird das nötige Know-how vermittelt, um Jugendliche in den Gemeinden bestmöglich miteinzubeziehen. Dabei erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen praxisbezogene Tipps für nachhaltige Jugendarbeit auf Gemeindeebene bis hin zu Tipps, wie man in der Gemeinde jugendgerechte Events plant. Am Freitag, 13. April 2015 wurden durch Jugend-Landesrätin Mag.a Doris Hummer die Zertifikate verliehen. In dem Lehrgang, bestehend aus einem Basisseminar und drei themenspezifischen Seminaren, erhalten die Teilnehmer/innen neben konkreten Ideen für eine nachhaltige Jugendarbeit auf Gemeindeebene, auch zahlreiche praxisbezogene Tipps zur Umsetzung. Der Lehrgang richtet sich an Personen, die in den Gemeinden für Jugendarbeit verantwortlich sind, v.a. Bürgermeister/innen, Jugendausschuss-Obleute, Gemeinde-Jugendreferent/ innen, Amtsleiter/innen oder Mitarbeiter/innen. Bürgermeister Zeitung 5/2015 LR Anschober: Überparteiliche Initiative für mehr Ernährungsbildung an den Schulen Grafik: z.Vfg. wird die Parkanlage im unteren Bereich bei der Kapelle wieder aktiviert. Neben gärtnerischen Gestaltungsarbeiten und neuen Sitzgelegenheiten wird auch der Brunnen wieder installiert. Die Sanierung und die Wartung des Brunnens liegen bei der Marktgemeinde Thalheim. Der Reinberg ist ein wichtiger Naherholungsbereich für Welserinnen und Welser und soll daher wieder attraktiviert werden. Spielplatz Eschenbachstraße/ Wildgansstraße: Nach den beiden Parkwerkstätten im letzten Jahr, an denen sich Welser Bürgerinnen und Bürger beteiligen konnten, sind die Pläne nun ausgereift. Die Fertigstellung beider Spielplätze soll heuer im Sommer erfolgen. Spielplatz für Kinder mit Beeinträchtigung: In der Dragonerstraße soll ein Spielplatz für Kinder mit Beeinträchtigung entstehen. Spezielle Spielgeräte, die auch von rollstuhlfahrenden Kindern benützt werden können, sollen hier angeschafft werden. Gewählt wurde dieser Standort unter anderem auf Grund der guten Parkmöglichkeiten neben der Straße und der daher kurzen Erreichbarkeit. Nichtraucherschutz auf Spielplätzen: Das Sujet steht bereits und derzeit an der Ausarbeitung der Beschilderung gearbeitet. Versuchsweise werden diese Schilder vorerst nur auf sechs ausgewählten Spielplätzen aufgestellt (Laahenerstraße, Holterstraße, Robert-Koch-Straße, Am Rosenhag, Eibenstraße und Sandwirtstraße). Sollte die Umsetzung der Maßnahme gut greifen, wird die Beschilderung auch auf andere Spielplätze ausgeweitet. Albrechtgrube: Dieser Teil der Freizeitanlage soll in Zukunft einer noch eher unbekannten Sportart, dem „Disc-Golf“ dienen. Hier werden auf einem Parcours, der zu Fuß zu bewältigen ist, Frisbeescheiben in Körben versenkt. Auf Grund des unterschiedlichen Geländes ist dies der perfekte Standort für diese seit 2014 in den PSV eingegliederte Sektion. Der Parcours wird öffentlich zugänglich sein, dient jedoch auch aktiven Turnierspielern als Trainingsmöglichkeit. Heuer soll auch hier noch eine Parkwerkstatt stattfinden, an der sich Bürgerinnen und Bürger bei der Konzeptionierung einbringen können. „105.000-mal essen wir im Lauf unseres Lebens. Mit unserer Ernährung entscheiden wir ganz wesentlich über unsere Gesundheit, über Umwelt, Böden, Grundwasser und Klima, über die Struktur und die Zukunftschancen der Landwirtschaft, über gerechten Handel und vieles andere mehr. Viele Ernährungsexpert/innen, Gastronom/innen und Pädagog/innen üben Kritik an zu wenig Information für Kinder und Jugendliche in Österreichs Schulen über Ernährung, Konsument/innenschutz und Kochen. Das stimmt nur zum Teil: Vielfach engagieren sich Pädagog/ innen und Eltern sehr und die Kids sind mit großem Interesse bei der Sache. Aber dieses Engagement braucht mehr Unterstützung, mehr Platz und einen besseren Stellenwert“, fordert Oberösterreichs Konsument/innenschutz-Landesrat Rudi Anschober. Die vielen Vorschläge einer stärkeren Verankerung der Ernährungsbildung in den Schulen möchte Anschober nun mit einer breiten Bürgerinitiative bündeln, die sich an den Nationalrat wenden soll und unter anderem von Gastronom/innen, Pädagog/innen und Ernährungsexpert/innen getragen werden wird. „Eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde ist, dass die Jugend mitgestalten und mitbestimmen kann. Von einer gelungenen Jugendarbeit profitieren also nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auf vielfältige Weise auch die Gemeinde!“, zeigt sich Jugend-Landesrätin Hummer überzeugt. Dieser Lehrgang setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: Modul 1: Basisseminar – Start frei zur Jungen Gemeinde; Modul 2: Bild – Botschaft – Beziehung; Modul 3: Jugendgerechte Veranstaltungen; Modul 4: Jugend und Abenteuer. Das Zertifikat haben beim diesjährigen Lehrgang erhalten: Reni Balarev Marktgemeinde Mauthausen (Bezirk Perg), Mag. Leo Füreder Gemeinde Lichtenberg (Bezirk Urfahr-Umgebung), Nicole Furtner Marktgemeinde Asten (Bezirk Linz-Land), Katharina Ginthör Marktgemeinde Saxen (Bezirk Perg), Gerlinde Grill Gemeinde Roßleithen (Bezirk Kirchdorf), Lisa Gruber Marktgemeinde Kronstorf (Bezirk LinzLand), Claudia Gstöttenmayr Gemeinde Engerwitzdorf (Bezirk Urfahr-Umgebung), Brigitte Oberndorfer Gemeinde Bachmanning (Bezirk Wels-Land), Brigitte Platzer Stadtgemeinde Bad Ischl (Bezirk Gmunden), Margit Straßer Gemeinde St.Ulrich bei Steyr (Bezirk Steyr-Land) Foto: Land OÖ/Dedl AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | OBERÖSTERREICH 43 Investoren kaufen Agrarflächen: die Auflagen nicht eingehalten haben, wurden von der Behörde veranlasst, ihre Grundstücke Preise in OÖ verdoppelt wieder zu verkaufen“. Weil Finanzinvestoren verDas Grundverkehrsgesetz sei mehrt Wälder, Felder und Wienicht zahnlos, stellte Peterseil sen kaufen, haben sich die Preifest. Wie Agrarlandesrat Max se dafür verdoppelt. In Ober Hiegelsberger (ÖVP) betont er österreich ist deshalb eine Disaber, dass man nicht alles verkussion um die Genehmigung hindern könne und solle. derartiger Verkäufe im Gange, „Wenn ein Privater schon berichteten die „OberösterWaldflächen besitzt, kann man reichischen Nachrichten“ (Ausihm per Gesetz nicht verbieten, gabe v. 9.4.). Ein Drittel der weiteren Wald zu kaufen“, sagt österreichischen Agrarflächen Hiegelsberger. Bei Neueinsteiist bereits in nicht bäuerlichem gern müsse aber genau hingeBesitz. Ein Drittel der Agrarflächen nicht mehr in schaut werden. Um doch GrenDas treibt die Preise: Im bäuerlichem Besitz zen zu setzen, wurde das EdikFoto: APA (dpa)DE oberösterreichischen Zentraltalverfahren eingeführt: Will raum kostete 2005 landwirtschaftein Investor nicht selbst bewirttretungen. Einflussreiche Unterlicher Nutzgrund mit guter Boschaften, muss die Behörde den nehmer und Investoren könnten nität bis zu 7 Euro, derzeit sind es Grund vorher ausschreiben. Ist es sich richten und dabei schöne mitunter 15 Euro und mehr, rechein Bauer interessiert, bekommt Renditen erzielen. net die Zeitung vor. Wer Agrardieser den Zuschlag. Laut Gemeindebund-Präsident flächen erwerben will, muss dieJohann Hingsamer arbeiten die se laut Grundverkehrsgesetz ordfür die Genehmigung zuständiInvestitionsförderung NEU: nungsgemäß bewirtschaften köngen GrundverkehrskommissioInteresse an Info-Tour nen. Dazu braucht es eine landnen aber gewissenhaft. Besetzt ungebrochen wirtschaftliche Fachausbildung sind diese offiziell weisungsfreien Das Interesse an der Info-Tour oder Praxis-Kenntnisse. Seit 2006 Gremien mit Beamten, Fachleuzur „Investitionsförderung NEU“ genügt es, dass der Käufer eine ten und Interessenvertretern. Joist ungebrochen. Rund 200 Besuordnungsgemäße Bewirtschafsef Peterseil, der Geschäftsführer cherinnen und Besucher konnten tung garantieren müsse, die auch des Siedlungsfonds des Landes, bei der Veranstaltung in der eine Verpachtung ermöglicht. der Landwirte und Kauf-InteresHBLA St. Florian bei Linz begrüßt Vor allem in der Bauernschaft, senten berät und neben den werden. wird aber Kritik laut, wonach bei Grundverkehrsbehörden sicher„Die neue InvestitionsfördeGrundverkehrsgeschäften „beide stellen soll, dass Agrarland vorrung für den Zeitraum 2014 - 2020 Augen zugedrückt“ würden – von rangig Bauern zukommt, berichbringt Schubkraft für die LandPolitik, Behörden, Interessenvertet sogar: „Manche Private, die Oö. Gesundheitsförderungspreis 2015: Der Sieg geht an Roßleithen Zum 17. Mal wurde heuer der mit rund 9.500 Euro dotierte Gesundheitsförderungspreis des Landes Oberösterreich im Rahmen des „Netzwerkes Gesunde Gemeinde“ vergeben. Unter den 36 eingereichten Projekten holte sich die kleine Gemeinde Roßleithen im Bezirk Kirchdorf den Siegerscheck in der Höhe von 2.000 Euro. Der zweite Platz mit 1.500 Euro Preisgeld ging an Hargelsberg (Bezirk Linz-Land), die beiden dritten Plätze, mit jeweils 1.000 Euro dotiert, an die Gesunden Gemeinden Kirchham (Bezirk Gmunden) und Kronstorf (Bezirk LinzLand). Elf Gemeinden wurden mit Sonderpreisen und jeweils 350 Euro bedacht. Das Siegerprojekt „Demenz geht uns alle an – Roßleithen am Weg zur demenzgerechten Gemeinde“ hat sich zum Ziel gesetzt, zu bewegen, zu öffnen und zu verändern. In www.buergermeisterzeitung.at | de wirtschaft und stabile Rahmenbedingungen für alle Betriebe, die investieren wollen“, betont Hiegelsberger. Betriebsführerinnen und Betriebsführer konnten bereits seit vergangenem Jahr Anträge einreichen, eine Bearbeitung war aber wegen offener Förderdetails vorerst nicht möglich. Seit Februar herrscht Klarheit. „Höfe, die modernisieren und investieren wollen, müssen wir in ihrem Investitionsbedarf unterstützen und zukunftsfit machen", so der Agrar-Landesrat, der auch auf den Nutzen für die gesamte Wirtschaft und damit den Standort Oberösterreich verweist. In der Periode 2007 bis 2013 wurden in 24.890 Förderfällen insgesamt Investitions-Förderungen in der Höhe von mehr als 200 Mio. Euro ausgeschüttet. Damit wurden Investitionen in der Höhe von fast 1,3 Milliarden Euro ausgelöst. Das heißt, jeder FörderEuro geht mehr als sechs Mal zurück in die regionale Wirtschaft. Eine kostenlose Broschüre mit allen wesentlichen Fakten kann bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich bestellt werden. Ab sofort steht die Broschüre auch auf der Homepage des Landes OÖ unter dem Pfad Startseite > Service > Medienservice > Publikationen zum Download bereit. Anbetracht der bereits hohen Anzahl an Erkrankten und der zukünftigen demographischen Entwicklung war es dem Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde ein Anliegen, Demenz in der eigenen Gemeinde in den Mittelpunkt zu stellen und die gesamte Bevölkerung mit einem breit aufgestellten Programm dafür zu sensibilisieren. Dazu gehörten etwa Vorträge und Workshops, ein „Roßleithner Demenztag“ mit Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder ein Theaterstück („Ich erinnere mich genau“). Die Präsenz des Themas auch in den umliegenden Gemeinden führte zur erfolgreichen Einführung eines weiteren „Stammtisches für Pflegende Angehörige“ in der Pyhrn-Priel-Region durch Kooperation von neun Gemeinden. V.l.: Mag. Karl Lehner, Mag.ª Monika Aichberger, LH Dr. Josef Pühringer, Dr. Heinrich Gmeiner, Dr. Margit Scholta, Dipl. Ing. Josef Stummer, Eva Rieser, Helga Schoiswohl, Anneliese Brandstetter, Vizebürgermeister Kurt Pawluk Foto: Land OÖ/Kauder Bürgermeister Zeitung 5/2015 44 SALZBURG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Beim 38. ordentlichen Landesparteitag hat die Salzburger ÖVP am 10. April in St. Johann im Pongau einstimmig ihr erstes Grundsatzprogramm beschlossen. „Ein historischer Tag in der Geschichte der Partei“, sagte Landesparteichef LH Wilfried Haslauer. Rund ein Jahr lang hat die Salzburger ÖVP, die durch ein eigenes Statut eine rechtlich eigenständige Organisation ist, an ihrem Programm gearbeitet. „Wir sind eine bürgerliche Partei“, bekräftigte Haslauer in seiner Grundsatzrede und sprach von „standpunkttreuer Toleranz“ als Leitmotiv. Werte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit, Freiheit und Verantwortung prägten das Programm. Eigenverantwor- Mittersill holt sich Wander-WM 2016 Die größte Wanderveranstaltung Europas für Genusswanderer, Leistungssportler und Vereine gastiert im kommenden Jahr im Oberpinzgau. Kürzlich wählte der Österreichische Volkssportverband (ÖVV) die Stadtgemeinde Mittersill als Austragungsort der 14. WanderWeltmeisterschaften von 22. bis 24. September 2016. Damit setzte sich die Nationalparkgemeinde gegen eine starke internationale Konkurrenz durch und brachte die Großveranstaltung des Internationalen Volkssportverbands (IVV) in das Bundesland Salzburg. Erwartet werden in Mittersill mehr als 1.000 wanderbegeisterte Teilnehmer aus mehr als 20 Nationen. Veranstaltung für Jedermann Die Wander-Weltmeisterschaft ist eine Veranstaltung für Jedermann und richtet sich an alle Wanderbeigeisterten − vom Genusswanderer bis zum ambitionierten Leistungssportler. „Täglich können die Wanderer von Mittersill aus drei unterschiedlich schwere und lange Routen wählen und zu den schönsten Plätzen und Berggipfeln im Nationalpark Hohe Tauern wandern. Auf besonders fleißige Kilometersammler wartet der ‘Hohe Tauern Wandermarathon’ mit Bürgermeister Zeitung 5/2015 die von Wien auf die Länder und Gemeinden zukommen, sind unerträglich“, klagte ein Bürgermeister. Die ÖVP rühme sich, die Erbschaftssteuer verhindert zu haben. Aber über den Verkehrswert würde diese durch die Hintertür eingeführt. Haslauer verwies im Zusammenhang mit der Steuerreform auf Gespräche mit dem Wirtschaftsund Finanzminister. Er sei zuversichtlich, dass es zu Nachbesserungen in dieser Frage komme. Ländlicher Raum lebt von guter Infrastruktur In den kommenden Monaten werden voraussichtlich rund zehn Millionen Euro in das ländliche Wegenetz im Land Salzburg investiert. Für das Jahr 2015 ist ein ambitioniertes Sanierungsprogramm beschlossen worden. Insgesamt werden rund 1.000 Kilometer Wegenetz gewartet, und um 1,8 Millionen Euro werden Foto: LMZ/Franz Wieser Salzburger ÖVP beschloss ihr erstes Grundsatzprogramm tung und Leistung hätten einen hohen Stellenwert, betonte der Parteichef. Das Programm sei „eine Geisteshaltung, die die Volkspartei ausstrahlt“, sagte Haslauer. Man dürfe den Menschen nicht vorschreiben, wie sie individuell zu leben hätten. Der „erhobene Zeigefinger“ gehöre zu den sieben Todsünden der ÖVP, betonte Haslauer. Er erteilte auch Zentralismus, der Behinderung unternehmerischen Handelns, dem Erschweren von Eigentumsbildung, dem Schuldenmachen, der Schwächung des ländlichen Raums und antieuropäischem Denken eine Absage. Die Diskussion unter den Delegierten beherrschte nicht nur das Parteiprogramm, sondern auch die geplante Steuerreform. Ein Funktionär aus dem Flachgau kritisierte die Performance der Bundespartei in den vergangenen Wochen. „Die Belastungen für die Betriebe sind nicht unangenehm, sondern eine Frechheit“, erklärte der Funktionär und erhielt viel Applaus. Der Schutz des Eigentums stehe zwar im Programm, mit der Steuerreform passiere aber das Gegenteil, wetterte ein Pinzgauer. Die Berechnung nach dem Verkehrswert bei der Grunderwerbssteuer vernichte Eigentum, familiengeführte Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht. „Die Belastungen, Teilstrecken komplett erneuert. Wir erhalten ein Straßennetz im Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro mit einem jährlichen Budget von rund zehn Millionen Euro – also nur einem Prozent des Gesamtwerts. Die laufende Wartung ist wichtig, um Schäden zeitgerecht zu reparieren und so sicherzustellen, dass nicht die gesamte Weganlage Schaden nimmt, was in weiterer Folge eine Vervielfachung der Kosten verursachen würde“, sagte kürzlich Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger. In Zahlen ausgedrückt werden heuer rund 50 Brücken saniert und zirka 1.000 Fahrbahnkilometer in insgesamt 58 Gemeinden überprüft. Im Detail sieht das Jahresprogramm 2015 vor, dass 4,7 Millionen Euro in Wegsanierungen, 2,3 Millionen Euro in Begleitprojekte (Entwässerungen, Stützbauwerke usw.), eine Million Euro in Brückensanierungen und -neubauten, 0,2 Millionen Euro in die Schneeräumung und 1,8 Millionen Euro in Erneuerung von Wegstrecken investiert werden. LAbg. Ernst Rothenwänder, Obm. Bgm. Josef Schwarzenbacher, Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger, Hofrat DI Reinhold Göschl und Bgm. Hansjörg Obinger 25,6 Kilometern Länge und 1.000 Höhenmetern“, so Mag. Christian Wörister, Geschäftsführer der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern und des Nationalparkzentrum Mittersill, zum Zuschlag für die Wander-WM 2016. Wer an den drei Tagen der Wander-WM insgesamt am meisten Kilometer erwandert, darf sich „Wander-Weltmeister“ nennen. Gekürt werden die Weltmeister der Damen und Herren in der Einzel- sowie die Team-Weltmeister in der Gruppenwertung. Jeder Teilnehmer, der drei Routen bewältigt, erhält zudem eine Wander-WeltmeisterUrkunde. Die besten Einzelleistungen werden bei rund 200 Kilometern liegen. Zusammen werden die WM-Teilnehmer rund 50.000 Kilometer zurücklegen. Für Erholung zwischen den Wandertouren werden die zertifizierten Wanderbetriebe in der Region Mittersill sorgen. Die WM-Teilnehmer finden in den zertifizierten Betrieben auch Wanderinfotheken, Kartenmaterial, ausgewählte Bücher zum Thema Wandern sowie Wasch- und Trockenräume, Rucksäcke, Wanderstöcke, Trinkflaschen und vieles mehr. Dr. Wolfgang Viertler, Franz Kirchweger, Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, Mag. Christian Wörister und Leo Bauernberger Foto: LMZ/Neumayr/MMV AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | STEIERMARK 45 Feinstaub-Jahresgrenzwert in Graz bereits überschritten Landtagswahl: Gemeindeinitiative kandidiert nicht Um allen Spekulationen vorzubeugen, erklären die Vertreter der Gemeindeinitiative ausdrücklich, dass die Gemeindeinitiative bei der bevorstehenden Steirischen Landtagswahl nicht kandidieren wird! Aus Pressemitteilungen der letzten Tage, war zu entnehmen, dass unter Umständen einige ehemalige Mitglieder der Gemeindeinitiative beabsichtigen zu kandidieren. Das ist aber ausschließlich deren Entscheidung und wird nicht von der Gemeindeinitiative mitgetragen. Die Gemeindeinitiative hat mit 31.12.2014 bzw. mit in Kraft treten des Gemeindestrukturreformgesetzes am 01.01.2015 ihre Tätigkeit eingestellt, zumal sich diese Initiative ausschließlich Bereits im ersten Quartal 2015 ist in Graz der Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten worden. An 32 Tagen lag die Luftqualität an der Messstelle Graz Süd laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) über dem Tagesgrenzwert. Das Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass an maximal 25 Tagen die Tagesbelastung höher als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein darf. Auch Leibnitz liegt mit 28 Tagen darüber. Überschritten wurde der Wert von 25 Tagen bereits auch an den Messstellen Graz Don Bosco (31 Tage) und Graz Ost (28 Tage). Köflach liegt mit 17 Tagen noch darunter. Bei Graz und Leibnitz besteht die Gefahr, dass heuer auch der EU-Grenzwert von maximal 35 Tagen mit zu hoher Feinstaubbelastung überschritten wird, machte der VCÖ aufmerksam. In den anderen Bundesländern war die Feinstaubbelastung in Foto: Diözese Graz-Seckau Ministerrat stimmte Krautwaschl als neuem Grazer Bischof zu Wilhelm Krautwaschl wird neuer Bischof der Diözese Graz-Seckau. Der Ministerrat nahm am 14. April den entsprechenden Vorschlag aus Rom an, erklärten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Zugestimmt habe man auch dem Vorschlag für den neuen Militärbischof, Werner Freistetter. Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) erklärte, dazu gebe es keine Einwände. Mit Freude ist unterdessen die Ernennung von Krautwaschl zum neuen Bischof der Diözese Graz-Seckau auch in der Steiermark auf- www.buergermeisterzeitung.at | de den ersten drei Monaten vergleichsweise gering, informierte der VCÖ. Außerhalb der Steiermark weist Kittsee im Burgenland die höchste Feinstaubbelas tung auf. Hier war an 13 Tagen zu viel Feinstaub in der Luft, in Linz-Römerberg, Wien-Taborstraße sowie in St. Andrä im La- Verkehr ist einer der Hauptverursacher von Feinstaub vanttal wurde an Feinstaub, berichtete der Club. zwölf Tagen der Grenzwert überBeim Verkehr enthalten neben schritten. Die stärkste Feinstaubden Dieselabgasen, die von der belastung in Niederösterreich Weltgesundheitsorganisation gab es in Klosterneuburg (elf TaWHO als krebserregend eingege), die höchste des Bundeslands stuft werden, auch Abgase von Salzburg in der Landeshauptstadt Benzin-Pkw mit Direkteinspritam Rudolfsplatz (zehn Tage). zung Feinstaub. Zusätzlich trägt Zu viel Feinstaub in der Luft der Verkehr durch die Aufwirist gesundheitsschädlich. „Je belung des Straßenstaubs (Rei kleiner die Partikel sind, umso fen abrieb, Split usw.) zur Feingefährlicher sind sie. Kleinststaubbelastung bei. partikel können in die LungenIm Unterschied zu Industrieanbläschen und den Blutkreislauf lagen, die in der Regel außerhalb eindringen und so zu Krebs, der Wohngebiete sind, gelangt Atemwegs- und auch Herzder vom Verkehr verursachte Kreislauferkrankungen führen“, Feinstaub meist dort in die Luft, erklärte VCÖ-Expertin Bettina wo Menschen wohnen oder unUrbanek. Neben dem Heizen terwegs sind. Die direkte Gesundund der Industrie ist der Verheitsbelastung ist damit höher. kehr ein großer Verursacher von Foto: APA (dpa) darauf bezog Zwangsfusionierungen zu verhindern. Die Anliegen der Gemeindeinitiative, die steirischen Gemeinden bestmöglich zu vertreten, werden nahtlos im Forum St. Lambrecht weiter verfolgt. genommen worden. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) gefiel besonders, dass die Wahl auf einen Steirer gefallen war. Sein Vize Hermann Schützenhöfer (ÖVP) meinte, er kenne und schätze den gebürtigen Gleisdorfer sehr. In Krautwaschls Heimat Gleisdorf (Bezirk Weiz) war die Freude laut Regierungskommissär Christoph Stark (ÖVP) „wirklich riesengroß: „Uns allen ging das Herz auf, als wir das gehört haben. So ein schöner Moment.“ Stark kenne den neuen Bischof seit seiner Jugend, denn der 52Jährige habe seine Schulzeit in Gleisdorf verbracht und dort seine ersten kirchlichen Aufgaben als Minis trant wahrgenommen. „Eine Stadt freut sich“, fasste Stark zusammen und versprach, auf die erwartete offizielle Entscheidung „adäquat“ zu reagieren. Bürgermeister Zeitung 5/2015 46 TIROL | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN werde die „Reise in diese Richtung gehen“, zeigte sich Platter optimistisch. Das Rektorat der Universität und der Betriebsrat hatten sich zuletzt auf eine Gehaltserhöhung verständigt. Nähere Details der Einigung, die noch vom Ministerium abgesegnet werden muss, wurden vorerst nicht bekannt gegeben. Im Gehaltskonflikt mit den Ärzten an den Bezirksspitälern wer- Tirol beschloss Gehaltsanpassung für Spitalsärzte Im Konflikt um das neue Ärztearbeitszeitgesetz hat die Tiroler Landesregierung am 7. April die mit den Landesärzten ausverhandelte Übergangslösung für das Jahr 2015 beschlossen. Das „Gehalts- und Maßnahmenpaket“ beinhaltet 11,2 Millionen Euro, die dem Landeskrankenhauserhalter Tilak für staffelweise Gehaltsnachbesserungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Lösung sei „Ruhe eingekehrt“, sagte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Bei den Mediziner-Gehältern sei man in Tirol österreichweit „im unteren Drittel“ gelegen. Der Landeshauptmann erklärte zudem, dass es nun Verhandlungen über eine gänzlich neue Arbeitszeit-Regelung geben werde. Auch bei den Bundesärzten Jetzt ist „Ruhe eingekehrt“, so Platter Foto: APA (Archiv/ Fohringer) de es eine weitere Verhandlungsrunde geben, kündigte der Landeschef an. Die Gemeindeverbände als Träger der Bezirksspitäler hatten ihren Medizinern Ende März ebenfalls ein Angebot über 3,7 Millionen Euro für eine Übergangslösung für das Jahr 2015 vorgelegt, das eine Gehaltserhöhung beinhaltet. Die Hälfte davon werde das Land beisteuern, sagte Platter. Die Ärztevertreter hatten jedoch daraufhin ablehnend reagiert und Forderungen in der Höhe von sieben bis acht Millionen Euro erhoben. Leistbares Wohnen in Tirol Über Leistungen im geförderten Wohnbau sowie aktuelle Vorhaben informierte Wohnbaulandesrat Johannes Tratter kürzlich bei einer gemeinsamen PK mit dem Vorsitzenden der Tiroler Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Klaus Lugger. Leistbare Wohnungen sind das Resultat eines gelungenen Zusammenspiels dreier Faktoren: Die Widmung geeigneter Flächen für den sozialen Wohnbau durch die jeweilige Gemeinde, die Errichtung eines Objekts durch einen kompetenten Bauträger und die Bereitstellung von Mitteln der Wohnbauförderung durch das Land Tirol. „Alles zusammen führt zum Ziel, sogar in der Sperre Arlbergtunnel ab 21. April 2015 Der Arlbergtunnel ist in der Zeit von 21. April bis 14. November 2015 aufgrund von Sanierungsarbeiten gesperrt. Das Land Tirol hat gemeinsam mit dem Land Vorarlberg, den Wirtschaftskammern und den Behörden ein Verkehrskonzept erarbeitet. Die Umleitungen für den Schwerverkehr führen über die ArlbergpassStraße und großräumig über die Schweiz oder Deutschland. „Das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen am Fernpass bleibt. Dieses Fahrverbot ist ein Herzstück der Tiroler Transitvermeidungspolitik“, bekräftigt Tirols Verkehrsreferentin LHStvin Ingrid Felipe. Für eine entsprechende Flüssigkeit des Verkehrs auf der ArlbergPassstrecke sollen bereits erfolgte Maßnahmen wie Fahrbahnverbreiterungen an neuralgischen Stellen sorgen. Um die Belastung für die AnrainerInnen möglichst gering zu halten, gilt für Kraftwagenzüge und Sattelkraftfahrzeuge auf der Arlbergpass-Straße ein Fahrverbot. Für bestimmte Regionen ist ein Gütertausch im Rahmen des Ziel- und Quellverkehrs aber möglich. „Speziell in den ersten Wochen wird es intensive polizeiliche Kontrollen geben, um den Verkehrsfluss auf der überlasteten Strecke aufrecht zu erhalten. Unberechtigte Fahrzeuge müssen umkehren“, informiert Bernhard Knapp, Leiter der Abteilung Verkehrsrecht. Einschränkungen gibt es auch für RadfahrerInnen. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung der Strecke wird bergwärts ein Radfahrverbot erlassen. Für bergwärts fahrende RadfahrerInnen wird ein eigener Shuttledienst zur Verfügung gestellt, der von der Gemeinde St. Anton organisiert wird. Neuer Steinschlagschutz für Gerlosstraße Auf rund 200 Metern Länge zwischen dem Gasthof Waldheim und dem Salzsilo wird um 270.000 Euro ein Steinschlagschutznetz errichtet. Die Bauarbeiten beginnen bereits in diesen Tagen und sollen im Mai 2015 abgeschlossen sein. „Im März 2014 hat ein Bergsturz auf der Gerlosstraße im Abschnitt der Gemeinde Zell am Ziller aufgezeigt, dass eine zusätzliche Sicherung für die B 165 notwendig wird. Als Lösung wird nunmehr raschestmöglich ein Steinschlagschutznetz errichtet“, erklärt Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler. „Mit der kurzen Bauzeit von wenigen Wochen soll gleich nach der Schneeschmelze die bestmögliche Sicherheit auf dieser Straße wiederhergestellt sein.“ Landeshauptstadt Innsbruck“, verweist LR Tratter auf ein aktuelles Wohnprojekt der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) in der Sebastian-Scheel-Straße, das mit einem Mietpreis von 7,50 Euro pro m² weit unter dem Durchschnittswert des freien Wohnungsmarktes liegt. Wohnbauförderung: Gestärkt mit steigenden Budgets Ein Dreijahresvergleich zeigt die Zuwächse des WBF-Budgets von 281,2 Millionen Euro (2014) auf 299,1 Millionen Euro (2015) und rund 300 Millionen Euro (2016). Bei der konkreten Umsetzung erfüllen die Gemeinnützigen Bauvereinigungen in Tirol eine zentrale Rolle. Im Jahr 2014 errichteten die Tiroler Gemeinnützigen insgesamt 1297 Miet- und Eigentumswohnungen, 2015 folgen weitere 1470. Das entspricht einer Steigerung um 13,34 Prozent. Die Höhe der vom Land gewährten Kredite für die objektgeförderten Wohnungen betrug 2014 insgesamt 87,6 Millionen Euro, das sind durchschnittlich 68.260 Euro Wohnbauförderungsmittel pro Wohnung. Das entspricht rund 63 Prozent des Neubau-Förderungsvolumens. Im Zuge der aktuellen Stellplatzverordnung sollen künftig bereits im Vorfeld deutliche Baukosten gespart und somit Wohnen leistbarer werden, kündigt LR Tratter eine wichtige Reform an. Er sieht bei einem durchschnittlichen Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten ein Sparpotenzial von bis zu 200.000 Euro. Informierten gemeinsam über Leistungen im geförderten Wohnbau: V. re. Klaus Lugger (Vorsitzender der Tiroler Gemeinnützigen Bauvereinigungen), Wohnbaulandesrat Johannes Tratter und Otto Flatscher (Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung). Foto: Land Tirol Bürgermeister Zeitung 5/2015 AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | TIROL 47 Landesfinanzen weiter stabil – wieder Nulldefizit Tirol verzeichnet 2014 zum dritten Mal in Folge ein Nulldefizit. „Wir haben unser Ziel eines ausgeglichenen Haushalts wieder erreicht. Wir setzten alles daran, auf diesem Pfad, keine neuen Schulden zu machen, zu bleiben Gleichzeitig haben wir finanzielle Vorsorge für einige konjunkturell wirksame Großprojekte und Großveranstaltungen getroffen“, präsentiert Finanzreferent LH Günther Platter den Rechnungsabschluss für das Jahr 2014. Ausgaben von 3,5 Milliarden Euro steht der gleiche Betrag an Einnahmen gegenüber. Die Pro-KopfVerschuldung sinkt von 382 auf 379 Euro. Der Schuldenstand des Landes Tirol beläuft sich auf 271 Millionen Euro und konnte gegenüber 2013 um 790.000 Euro verringert werden. Einsparungen im Personal- und Pensionsbereich des Landes sowie beim Amtssachund Betriebsaufwand haben ebenso zum Nulldefizit beigetragen wie die erwartete Entwicklung der Ertragsanteile aus dem gemeinsamen Steuertopf und die Zinsen. Einsparungsbedarf durch Steuerreform „Mit dem neuerlichen Nulldefizit haben wir den 2012 eingeschlagenen Weg konsequent fort- sorgen die ausgeglichenen Abschlüsse und die kommende Verwaltungsreform“, betont LHStvin Ingrid Felipe. Ungekürzte Investitionsausgaben Die Tiroler Landesregierung. Foto: Land Tirol/Berger gesetzt. Diesen Weg wollen wir auch weitergehen, wenngleich uns die Steuerreform, die Mehrkosten im Gesundheitswesen sowie die Ausgabensteigerungen in der Daseinsvorsorge vor zusätzliche Herausforderungen stellen“, blickt LH Platter in die Zukunft. „Deshalb habe ich den Auftrag zu einer umfassenden Verwaltungs- und Aufgabenreform erteilt und erwarte mir einen weiteren Bürokratieabbau sowie eine weitere Beschleunigung der Verfahren.“ Etwa 55 Millionen Euro müssen allein aufgrund der Steuerreform eingespart werden. „Mir liegt sehr viel daran, dass wir mit einer vorausschauenden Finanzplanung das gute soziale Netz in diesem Land aufrecht erhalten und an entscheidenden Stellen wie bei den Mobilitätskosten mit Anreizen das Leben für die Tirolerinnen und Tiroler leistbarer machen können. Dass diese Spielräume gegeben sind, dafür Spatenstich in Hall: Sammlungs- und Forschungszentrum der Tiroler Landesmuseen Die Tiroler Landesmuseen verwalten Kunstgegenstände, die auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt werden. Ein Großteil des mehrere Millionen Objekte umfassenden Sammlungsbestandes lagert derzeit an acht verschiedenen Standorten. Mit dem Bau des Sammlungs- und Forschungszentrums der Landesmuseen in Hall soll nun ein zentrales Depot entstehen. „Tirols Kunstschätze finden endlich eine Heimat, in der optimale konservatorische und sicherheitstechnische Bedingungen herrschen werden“, freuten sich LR.in Zoller-Frischauf, die auch für die Hochbauagenden des Landes zuständig ist, sowie LR.in Palfrader. Rund 24 Millionen Euro wird der Bau kosten, der auf einem landeseigenen Grundstück in Hall entsteht. Die Investition wird aus Mitteln des Landeshochbaus, der Landesgedächtnisstiftung sowie aus Verkaufserlösen bisheriger Depotstandorte bestritten. Das neue Zentrum vereint neben dem Depot auch Arbeitsräume, Forschungslabors und Werkstätten für die Restaurierung. „Als im Jahr 1477 Sigismund der Münz- www.buergermeisterzeitung.at | de Stolz ist Platter, dass die Investitionsausgaben des Landes trotz strenger Budgetdisziplin ungekürzt bleiben und Vorsorge für Zukunftsprojekte getroffen wurde: „Wir haben 2014 den finanziellen Grundstein für den Neubau des MCI, das Haus der Hospiz, den Bau diverser Sportstätten sowie Großveranstaltungen wie die Nordische Ski-WM in Seefeld gelegt. Damit leisten wir in den nächsten Jahren einen wesentlichen Beitrag für Arbeit und Beschäftigung in unserem Land.“ Ebenso wurden im Rechnungsjahr 2014 die Projekte Campus Neustift und Congress Alpbach finanziell abgesichert. Investitionsrücklagen wurden auch für das Haus der Musik, die Regionalbahn oder das Herz-Kinderzentrum am Landeskrankenhaus Innsbruck gebildet. Schwerpunkte 2014 Wie auch im Doppelbudget 2015/2016 wurden 2014 deutliche Schwerpunkte gesetzt. „Die Investitionen in die Kinderbetreuung wurden seit dem Jahr 2008 verdoppelt. Die Unterstützung für Wohnen sowie für Wissenschaft und Forschung sind um die Hälfte gestiegen. Und auch für Arbeit und Beschäftigung und beim Nahverkehr haben wir deutliche Akzente gesetzt“, bilanziert LH Platter. Sturm Niklas verursachte Waldschäden in Millionenhöhe Das Sturmtief Niklas hat Anfang April empfindliche Schäden auch am Wald in Tirol hinterlassen. In vielen Gemeinden hat der Sturm Schneisen in den Wald geschlagen. Umgestürzte Stämme liegen verstreut im Wald herum. Das Land Tirol ruft WaldbesitzerInnen auf, die Schadhölzer rasch aufzuarbeiten, um Brutstätten für den Borkenkäfer zu verhindern. Der Landesforstdienst unterstützt die Aufräumarbeiten. „Insgesamt sind in Tirol rund 80.000 Kubikmeter Schadhölzer angefallen, was einer finanziellen Schadenshöhe von rund 2,5 Millionen Euro entspricht“, bilanziert LHStv Josef Geisler. Und ruft alle WaldbesitzerInnen auf, die Schadhölzer wegen der Gefahr von Borkenkäfern möglichst rasch aufzuarbeiten: „Das vorhergesagte warme Wetter der nächsten Tage bringt erstmals den Borkenkäfer zum Schwärmen. Dieser findet im Schadholz eine ideale Brutstätte.“ reiche die Münze von Meran nach Hall verlegte, war das eine ausgezeichnete Idee. Ich denke, Hall hat diese Chance bestmöglich genützt und die Münzprägung äußerst innovativ weiter entwickelt. Nun erhält Hall wieder eine wertvolle Einrichtung des Landes“, sagte Bgm.in Posch. „Wir sind ganz besonders stolz darauf, mit diesem Gebäude – für das wir heute den Spatenstich setzen können – einen weiteren Schmuckstein in der breiten Infrastruktur unserer Stadt zu bekommen: Immerhin ist es das kulturelle Gedächtnis des Landes Tirol, das in unserer Stadt Hall seinen Standort finden wird und als wissenschaftliche und hoch angesehene Einrichtung nachhaltig wirken wird.“ Über den Bau: Der Entwurf der Wiener Architekten Robert Diem und Erwin Stättner sieht einen flachen quadratischen Baukörper mit einem zentralen Atrium vor. Bezugsfertig wird der dreigeschossige Bau mit einer Nutzfläche von 14.500 m2 und einer Kubatur von 69.000 m3 im Jahr 2018 sein. Beim Spatenstich in Hall (v.li): Aufsichtsratsvorsitzender Franz Fischler, Direktor Wolfang Meighörner, Bgm.in Eva-Maria Posch, Wirtschaftslandesrätin Patrizia ZollerFrischauf, Kulturlandesrätin Beate Palfrader, Architekt Erwin Stättner und der Vorstand der Abteilung Hochbau des Landes, Dieter Probst. Foto: Land Tirol Bürgermeister Zeitung 5/2015 48 VORARLBERG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN ÖVP-Bürgermeister behaupteten sich in Vorarlberg-Stichwahlen Bei den Bürgermeister-Stichwahlen in Vorarlberg haben sich am 29. März die drei Amtsinhaber der ÖVP durchgesetzt. Richard Amann (Hohenems), Mandi Katzenmayer (Bludenz) und Karl Hehle (Hörbranz) wurden in ihren Positionen bestätigt – vorbehaltlich einer möglichen Wahlanfechtung, die in Bludenz folgen könnte. Dort lagen die Kandidaten nur um 27 Stimmen auseinander, in Hohenems um 121 Stimmen. In Hohenems konnte Amann – auch dank Wahlempfehlung der Grünen, der SPÖ und der Liste „Emsige“ – seinen Rückstand von 691 Stimmen gegenüber FPÖLandesparteichef Dieter Egger von vor zwei Wochen aufholen, letztlich gaben die Wahlkarten den Ausschlag. Sowohl für Amann als auch für Egger war der Wahlsonntag ein Wechselbad der Gefühle. Zunächst hatte Egger wie der Sieger ausgesehen, am Ende aber triumphierte Amann. In nackten Zahlen hieß das: 3.711 zu 3.590 Stimmen (50,83 Prozent gegenüber 49,17 Prozent). Die Wahlbeteiligung lag bei 64,44 Prozent (Erster Wahlgang: 61,57 Prozent). Für Egger bedeutet dies, dass er als Klubobmann im Landtag und als Parteichef weitermachen wird. Aber auch in die Hohenemser Stadtvertretung will er sich einbringen, wenn möglich als Vizebürgermeister. Das sei „eine Frage der Fairness“, immerhin vertrete er die stimmenstärkste Partei in Hohenems. Zudem will er ein von vielen lange erwartetes Zeichen setzen und sich öffentlich bei Hanno Loewy, dem Direktor des Jüdischen Museums in Hohenems, für seinen „Judensager“ im Landtagswahlkampf 2009 entschuldigen. Amann hingegen war sehr erleichtert und kommentierte das Wahlergebnis mit „Toll, toll!“. Noch knapper als in Hohenems war das Wahlergebnis in Bludenz – SPÖ-Herausforderer Mario Leiter trennten nur 27 Stimmen von Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP). Für Katzenmayer stimmten 3.292 Wähler, für Leiter Großes Verdienstzeichen des Landes an Bildsteins Alt-Bürgermeister Der Bildsteiner Alt-Bürgermeister Egon Troy erhielt am Samstag, 11. April 2015, für seine langjährige engagierte Arbeit das Große Verdienstzeichen des Landes. Landtagspräsident Harald Sonderegger überreichte die Auszeichnung und hob insbesondere Troys umsichtiges Agieren, sein großes Verantwortungsbewusstsein und seinen selbstlosen Einsatz für seine Heimatgemeinde hervor. Egon Troys politische Laufbahn begann vor 25 Jahren als Ersatzmitglied in der Gemeindevertretung. Ab 1995 war er Gemeinderat von Bildstein, 1998 wurde er zum Bürgermeister gewählt. Hauptberuflich arbeitete er zeitgleich als Geschäftsführer einer Bregenzerwälder Abfallentsorgungsfirma. Landtagspräsident Sonderegger, selbst ehemaliger Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident, hielt fest: „Unsere Gesellschaft ist nach wie vor auf Menschen wie Bürgermeister Zeitung 5/2015 Stichwahl in drei Gemeinden Foto: Apa 3.265 (50,21 Prozent gegenüber 49,79 Prozent; Wahlbeteiligung: 63,75 Prozent – Erster Wahlgang: 64,23 Prozent). Im ersten Wahlgang war das „Match“ zwischen dem 64-jährigen Bürgermeister und seinem 49 Jahre alten Herausforderer noch mit 2.600 zu 2.471 Stimmen (42,21 Prozent zu 40,12 Prozent) ausgegangen. Ob das Ergebnis der Stichwahl so bestehen bleibt, steht jedoch noch nicht fest. Die Stadt-ÖVP hatte Bludenzer Bürgern ohne Vollmachten Wahlkarten als Service nach Hause zugestellt. Leiter und die SPÖ denken deshalb über eine Wahlanfechtung nach. „Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass alles rechtens gelaufen ist, okay“, sagte Leiter. Im anderen Fall werde man die Wahl anfechten. Katzenmayer zeigte sich zunächst „erleichtert“. Es gelte abzuwarten, wie sich die SPÖ entscheide. Leiter wäre der erste SPÖ-Bürgermeister einer Vorarlberger Stadt seit 20 Jahren geworden. In Bludenz stellten die Genossen das Stadtoberhaupt von 1970 bis 1995. Für ein diskussionsloses Wahlergebnis sorgten hingegen die Wähler in Hörbranz (Bezirk Bregenz). Karl Hehle (ÖVP) setzte sich in der Stichwahl klar gegen seinen Herausforderer Josef Siebmacher (FPÖ) durch. Für Hehle sprachen sich 56,25 Prozent der Wahlberechtigten aus, für Siebmacher 43,75 Prozent. Bei 3.076 abgegebenen Stimmen betrug die Differenz zwischen den beiden Kandidaten 378 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,07 Prozent (Erster Wahlgang: 58,98 Prozent). Bereits in der Direktwahl am 15. März hatte Hehle – der seit 2004 Gemeindeoberhaupt ist – mit 1.108 Stimmen (43,03 Prozent) die Nase vorne gehabt. Egon Troy angewiesen, die über die tägliche Pflichterfüllung hinaus eigene Interessen zurückstellen, um sich dem Gemeinwohl zu widmen. Auf Menschen, die sich engagieren und die sich tatkräftig einsetzen. Die Ergebnisse seiner Arbeit über all die Jahre haben sich im Gedächtnis der Bildsteinerinnen und Bildsteiner festgesetzt.“ In Troys 16-jähriger Amtszeit als Bürgermeister fielen die Erstellung eines Wanderweg- und eines räumlichen Entwicklungskonzeptes, der Anbau für die Volksschule, die Errichtung eines Bauhofs mit Biomasseheizwerk, der Umbau des Vereinshauses zu einem Mehrzweckhaus und die Anschaffung von zeitgemäßen Mannschaftsfahrzeugen sowie adäquater Bekleidung für die Ortsfeuerwehr. Als größtes Einzelprojekt in der Geschichte der Gemeinde Bildstein war die Errichtung der Trink- und Löschwasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet ein Meilenstein. Landtagspräsident Harald Sonderegger, Erna Troy und Alt-Bürgermeister Egon Troy Foto: Vorarlberger Landtag/Oliver Sigismondi AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | VORARLBERG 49 1,8 Millionen fließen an Gemeinden für Schutz vor Naturgefahren Weil die Umsetzung von Projekten zum Schutz von Siedlungen und Straßen kleinere Gemeinden in Vorarlbergs Gebirgstälern vor ungleich größere Herausforderungen stellt, werden sie bei den anfallenden Interessentenbeiträgen für Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie Hochwasserschutzmaßnahmen vom Land alljährlich finanziell entlastet. Auf Beschluss der Landesregierung sind kürzlich erneut mehr als 1,8 Millionen Euro freigegeben worden. Darüber hinaus hat das Land den Gemeinden die Zinskosten für die von ihnen vorfinanzierten Bundesmittel für den Hochwasserschutz in Höhe von knapp 30.000 Euro größtenteils ersetzt, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Erich Schwärzler. Die Unterstützung des Landes kommt kleineren Vorarlberger Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zugute. Die Interessentenbeiträge, die sie für Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie Hochwasserschutzmaßnahmen aufzubringen haben, sind durch die Hilfestellung, die von Landesseite kommt, leichter zu schultern. Im Vordergrund stehe, die Gemeinden zu entlasten und für die Bevölkerung ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, erklärt Landeshauptmann Wallner. Land als starker und verlässlicher Partner Die Ausgaben in den Bereichen Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Hochwasserschutz sind für Wasserlandesrat Erich Schwärzler unverzichtbar, weil sie helfen, bestehende Risiken so gut es geht zu minimieren. „Sicherheit ist einerseits ein menschliches Grundbedürfnis. Auf der anderen Seite ist Sicherheit aber auch Ausdruck der Lebensqualität in einer Region“, so der Landesrat. Notwendige Schutzmaßnahmen dürften nicht am Finanziellen scheitern, macht der Landesrat deutlich. Umfangreiche Maßnahmen Die Zahl an jährlich durchgeführten Verbauungsprojekten zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherung der Infrastruktur ist beträchtlich. So erstreckt sich die kürzlich für die Ausgaben der Gemeinden im Jahr 2014 bewilligte Förderung von insgesamt mehr als 1,8 Millionen Euro zum einen auf 94 Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung, bei denen 43 Sonnenkraftwerk auf der Volkschule Edlach Foto: z.Vfg. Die Stadt Dornbirn wird auf dem Dach der neuen Volksschule Edlach eine beachtliche Anlage zur Gewinnung von Solarstrom errichten. Mit rund 63 kWp können rund 60.000 kW an umweltfreundlicher Energie gewonnen werden. Das entspricht dem Strombedarf von 15 Haushalten. Mit dieser Anlage kommt die Stadt dem Ziel, die öffentlichen Gebäude immer mehr mit erneuerbarer Energie zu versorgen einen Schritt näher. Der Beschluss zur Errichtung des Sonnenkraftwerks wurde vom Stadtrat im Rahmen seiner jüngsten Sitzung gefasst. www.buergermeisterzeitung.at | de Gemeinden mit Interessentenbeiträgen beteiligt sind. Das Land hat dafür rund 1,4 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem hat das Land 17 Gemeinden bei der Finanzierung von 16 schutzwasserbaulichen Projekten mit knapp 400.000 Euro unterstützt. Bei der Umsetzung von Projekten wirken größtenteils regionale Bau- und Transportfirmen mit. Wallner: „Das schafft Wertschöpfung und Beschäftigung und im Ernstfall kann rasch auf Ressourcen aus der Nähe zugegriffen werden – ein ebenfalls entscheidender Faktor für die Sicherheit.“ Land Vorarlberg baut schulische Ganztagsangebote aus Das Land Vorarlberg setzt weiter auf den konsequenten Ausbau ganztägiger Schulformen, sagten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Bernadette Mennel im Pressefoyer am 14. April. Im laufenden Schuljahr nützt schon fast ein Drittel der rund 31.000 Pflichtschulkinder in Vorarlberg die Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder den verschränkten Ganztagesunterricht. Ein neuer Informationsfolder für Eltern zeigt die Möglichkeiten und Vorteile der schulischen Ganztagsformen auf. „Ganztägige Betreuungsangebote sind zum ei- nen eine bessere Unterstützung für berufstätige Eltern, insbesondere für Alleinerziehende hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum anderen bringen sie eine verbesserte Bildungsqualität, mehr Förderung und damit mehr Zukunftschancen für die Schülerinnen und Schüler, vor allem für solche aus bildungsfernen Familien“, erläuterte Landeshauptmann Wallner. Das im Regierungsprogramm angepeilte Ziel, eine Verdoppelung der verschränkten Ganztagsklassen innerhalb von drei Jahren, sei durchaus realistisch. Im Jahr 2014 hat das Land Vorarlberg rund zwei Millionen Euro in den Ausbau der ganztägigen Schulformen investiert, heuer sind es schon 2,5 Millionen Euro. Der Bund steuerte aus Mitteln der 15a-Bund-Länder-Vereinbarung 2,2 Millionen Euro im Jahr 2014 und 3,8 Millionen Euro im laufenden Jahr bei. Landesrätin Mennel fügte hinzu, dass bei den ganztägigen Angeboten neben dem Lernen auch Freizeit und Bewegungseinheiten nicht zu kurz kommen: „In verschränkten Ganztagesklassen verteilen sich diese Phasen sinnvoll über den Tag. Unterricht, Freizeit, Bewegung, Ruhezeit, Lernen, Musik und anderes fließen optimal in den Lernrhythmus hinein.“ Die Dachflächen der Volksschule Edlach werden als Flachdächer ausgeführt und eignen sich deshalb hervorragend für eine Photovoltaikanlage. Die Errichtung dieser Anlage im Zuge der Neuerrichtung des Gebäudes ist aus technischer Sicht ideal, weil dadurch keine späteren Änderungen und Eingriffe in das Dach (Blitzschutzanlagen, Personenabsturzsicherungen, etc). mehr notwendig sind. Gleichzeitig werden durch diese Maßnahme auch zusätzliche Punkte nach den Kriterien des Kommunalgebäudeausweises erzielt, was die möglichen Förderbeträge durch das Land erhöhen wird. Die Stadt Dornbirn bekennt sich zum strategischen Ziel eines energieautonomen Vorarlberg. Im dafür erstellten Energieprogramm der Stadt Dornbirn sind Maßnahmen für die Jahre 2013 bis 2020 zu einzelnen Handlungsfeldern aufgelistet. Neben der Sanierung von Gebäuden und der Förderung der sanften Mobilität sind auch Maßnahmen für die Erzeugung von erneuerbarer Energie vorgesehen. Für die Stadt Dornbirn bieten sich dabei insbesondere die zur Verfügung stehenden Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen an. Bürgermeister Zeitung 5/2015 50 WIEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN Koalitionskrise in Wien – Vassilakou bittet Häupl um Termin Nach den heftigen Auseinandersetzung zwischen den rot-grünen Regierungspartnern in Wien vor Ostern ist die grüne Spitzenkandidatin Maria Vassilakou nun Der Haussegen hängt schief Foto: APA um eine Glättung der Wogen bemüht. Sie habe einen Brief an Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) geschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten, hieß es am 8. April aus dem Büro der Vizebürgermeisterin zur APA. Bei dem Termin soll besprochen werden, wie die Regierungsarbeit fortgesetzt bzw. wie der modus operandi für die nächsten Monate bis zur Wien-Wahl am 11. Oktober aussehen wird. Das Gesprächsklima war vor allem nach dem Wechsel des grünen Mandatars Senol Akkilic zur SPÖ und der damit einhergehenden Blockade des neuen Wahlrechts angeknackst gewesen. Dennoch hatten sich die Spitzen der Wiener Grünen für eine Fortführung der Koalition ausgesprochen. Das wurde nun auch bei einer eigens einberufenen Sonderlandeskonferenz abgenickt. „Die Landeskonferenz hat den Kurs des grünen Klubs und von Maria Vassilakou mit eindeutiger Mehrheit bestätigt“, so Landessprecher Georg Prack. Bürgermeister Zeitung 5/2015 Konkret haben sich 21 Delegierte für die Fortführung ausgesprochen, zwei stimmten dagegen und sechs enthielten sich der Stimme. Man wolle nun vor allem weiterarbeiten – auf der Agenda stehen nicht nur die Fertigstellung des Umbaus der Mariahilfer Straße zur Begegnungszone, sondern auch 4.000 Wohnungswidmungen, die den Gemeinderat noch vor dem Sommer passieren sollen. Außerdem auf der grünen To-Do-Liste: Die Neugestaltung des Schwedenplatzes und ein großes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Verkehrsberuhigung in den Ortskernen der Donaustadt. Erste Fußwegekarte für Wien Erstmals gibt es einen Stadtplan mit empfohlenen Fußwegen durch Wien. Flaniermeilen, FußgängerInnenzonen und Durchgänge sind darin genauso eingezeichnet wie Märkte, Einkaufsstraßen und öffentliche WC-Anlagen. Die Fußwegekarte wurde im Zuge des heurigen Jahres des Zu-Fuß-Gehens entwickelt. Sie ist kostenlos und kann bei der Mobilitätsagentur Wien bestellt werden. Sie wird außerdem an öffentlichen Stellen, wie Bürgerdiensten und Stadtinfo, erhältlich sein. Öffentliche WCs, Trinkbrunnen, Kunst im öffentlichen Raum und auch Wiens Schuhmacher finden sich in der ersten Wiener Fußwegekarte. Finden Sie Schleichwege und Durchgänge, durch die Sie nur als FußgängerIn gehen können. Dabei lassen sich versteckte Innenhöfe entdecken und gleichzeitig Zeit sparen. Denn manchmal ist man tatsächlich zu Fuß am schnellsten am Ziel. Wien bei EU-Ranking zur Luftqualität auf Platz 3 Die Stadt Wien schneidet bei einem Ranking europäischer Städte hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen im Verkehrsbereich für eine bessere Luftqualität hervorragend ab und liegt bereits an 3. Stelle von 23 untersuchten Städten, nur Zürich und Kopenhagen liegen noch vor Wien. Im Vergleich zur Untersuchung von vor vier Jahren konnte sich Wien vom vierten auf den dritten Platz verbessern. Untersucht wurde, was die Städte gegen Feinstaub- und Stickstoffbe- lastung unternommen haben. Die internationale Studie lobt Wien ausdrücklich für die getroffenen Maßnahmen in den vergangenen vier Jahren: Investitionen in den öffentlichen Verkehr, Vergünstigung der Jahreskarte auf 365 Euro pro Jahr, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in der Innenstadt wie beispielsweise die Mariahilfer Straße. Straßenbau und Sanierung 2015 Der Sommer ist aufgrund der Witterung die Zeit, um die notwendigen Sanierungen und Baumaßnahmen im Wiener Straßennetz durchzuführen. Zusätzlich geht in der Ferienzeit die Verkehrsbelastung um bis zu 20 Prozent zurück. Deshalb werden die wesentlichen, verkehrsrelevanten Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum während der Monate Juli und August durchgeführt. Im heurigen Jahr werden 12.386 Baustellen abgewickelt, 707 davon sind im höherrangigen Straßennetz situiert, als relevant für den Verkehrsfluss werden 387 Baustellen eingestuft. Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionen ins Wiener Straßennetz belaufen sich heuer auf rund 172 Mio. EUR. Highlights des heurigen Baustellensommers Die umfangreichsten „Baustellen-Highlights“ sind heuer der Umbau der Brünner Straße im 21. Bezirk, die weitere Erschließung des Hauptbahnhofgeländes und die Finalisierung der Instandsetzung der Gürtelbrücke im 9. Bezirk. Die Erneuerung des Wasserrohrnetzes wird auch heuer fortgesetzt, 2015 werden die Rohre am inneren Neubau- und Lerchenfeldergürtel im 7. und 8. Bezirk erneuert. Aber auch im öffentlichen Straßenbahnnetz sind Instandsetzungen notwendig geworden. Neben der Ring-Gleisbaustelle, die von den Wiener Linien bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, werden in den Sommermonaten unter anderem in der Linzer Straße (Linie 49), an der Kreuzung Nußdorfer Straße/ Spitalgasse und in der Hinteren Zollamtsstraße (Linien 1 und O) umfassende Gleiserneuerungen durchgeführt. INSERENTENVERZEICHNIS Atzwanger 51 AZ-Tech 51 Österr. Biomasse-Verband 16, 17 Esch-Technik 51 Fritz Friedrich Ges.m.b.H 51 Gartentech 7 Gris 23 Hauer Franz GmbH & Co. KG 51 Hinke 51 Kalbacher 51 Katz & Klumpp Ges.m.b.H. 51 Mauch 15, 51 Meindl 51 M-U-T 13 Morgenroth 51 Pipelife 21 Riess GmbH & Co. KG 51 RKM 9, 51 Springer Kommunaltechnik 51 Stausberg 51 STS Funtrain Sturmbauer 10, 51 51 BEZUGSQUELLENREGISTER Jeden Monat aktuell: Österreichs größtes kommunales Bezugsquellen-Register Anlagen- und Bäderbau, Wassertechnik Bummelzüge Kinderspielplatz und Fallschutz-Komplettprogramm Kommunaltechnik Kommunaltraktoren Kommunaltraktore von John Deere KK HOLZ für GARTEN, PARK und SPIEL BUMMELZÜGE ERZEUGUNG A-9020 Klagenfurt Tel. 0043-463-46622 Fax +15 A-5020 Salzburg · Fürbergstraße 27 Telefon 0 66 2/64 18 69 · Fax 0 66 2/64 22 45 E-Mail: [email protected] http://www.atzwanger.net Bädertechnik, Schwimmbecken Email: [email protected] Homepage: www.funtrain.at Katz & Klumpp GesmbH Wirtschaftlicher geht‘s nicht! 9586 Fürnitz/Villach 04257 2131-0* 04257 2131-75 [email protected] VORSPRUNG DURCH QUALITÄT www.springer.eu www.spielanlagen.at Kommunaltechnik, Winterdienst Hallenboden-Schutzbelag Kommunalfahrzeuge und Kommunaltechnik RKM-Infotelefon Kompakttraktore: 02782/83 222 LTC-Infotelefon Großtraktore: 02262/712 60 0 www.johndeere.at Rasen- und Grundstückspflegemaschinen www.hsb.eu IDEEN WERDEN WIRKLICHKEIT SCHWIMMBECKEN AUS EDELSTAHL Kommunaltraktoren Schwimmbecken aus Edelstahl hinke schwimmbad österreich gmbh Dr. Scheiber-Str. 28 // A-4870 Vöcklamarkt Telefon: +43 (0)7682-2831 // [email protected] Ballenpressen, Container Schilder u. Emailschilder Kanal-Service komplett, Entsorgung IHR KOMMUNALAUSSTATTER Tel. 07724/2107-0 www.mauch.at Das ÖBZ-Bezugsquellenregister: Österreichs Kommunalwirtschaft auf einen Blick. Stadtmobiliar Kommunaltechnik Bezugsquellenregister und Werbepaket mit Kinderspielplatz und Fallschutz-Komplettprogramm ÖBZ und www.oebz.info franz hauer gmbh & cokg Kein Problem! a-3125 statzendorf, werksstraße 6 tel.: +43/(0)2786/7104-0 | fax dw -15 email: [email protected] Tel.: 01/47 686-27 www.buergermeisterzeitung.at | de frontlader fronthubwerke schneeräumgeräte heckplaniergeräte ... technik, die bewegt Bestens ausgeSTADTet Stausberg Stadtmöbel GmbH · 07258/5711 www.hfl.co.at www.stausberg.at Bürgermeister Zeitung 5/2015 51 Was kann deutlicher die Verbundenheit mit der Heimatgemeinde zeigen, als das Gemeindewappen mit Gemeindenamen auf dem Auto? Mindestbestellmenge 500 Stück In zwei Größen erhältlich Stück € 500 1,25 1000 0,97 2000 0,67 3000 0,60 6000 0,55 per Stück A252500 Kirchberg-Thening Fragen Sie an bei: Horowitz & Weege Marktgemeinde Günselsdorf 1180 Wien, Kutschkergasse 42 Tel.: 01478 18 88, Fax: 01478 18 88-52 [email protected] | www.horowitz-weege.at Der Ortsbildspezialist für Österreich/Deutschland Stück € 500 1,10 1000 0,87 2000 0,60 3000 0,54 6000 0,49 per Stück Bestellungen an: Horowitz & Weege, 1180 Wien, Gentzgasse 17, Tel.: 0043 1 478 18 88, FAX 0043 1 478 18 88-52 eMail: [email protected] | [email protected] Hiermit bestellt die Gemeinde: großes Wappen___ Stück / kleines Wappen ___ Stück ___________________________________________________________________________________________ Als Vorlage maile ich Ihnen unser Gemeindewappen zu. Wir bitten um Anruf zwecks Beratung. Datum: _____________ Unterschrift:__________________________________________________________
© Copyright 2024 ExpyDoc