Ausgabe 5/2015 - Bürgermeister Zeitung

Herausgegeben von Gerd-Volker Weege
www.buergermeisterzeitung.at | de
68. Jahrgang
5/2015
Bürgermeister
Zeitung
Unabhängige Fachzeitung für Städte und Gemeinden
vereinigt mit:
KOMMUNAL KOMMUNAL
ÖSTERREICH
DEUTSCHLAND
P.b.b. Erscheinungsort Wien 02Z032488M
money trend Verlag, Linzer Straße 449A, 1140 Wien
Kommunalpolitik • Kommunalwirtschaft • Kommunalverwaltung • Kommunalbau
D ie N u m m e r 1
re s s e
d e r K o m m u n a lp
Burgenland:
Für mehr Jobs in den Gemeinden
Ideenwettbewerb startet
Mödlhammer:
Sicherung der Fördergelder
für Wasser- und Kanalbau
AU S D E N B U N D ES L Ä N D E R N , STÄDTE N U N D G E M E I N D E N
R EC HT & G E M E I N D E | B LI C K I N D E N L Ä N D LI C H E N R AU M
2
INHALT
Impressum
AKTUELLES
MÖDLHAMMER:
Bürgermeister
Zeitung
Herausgeber und Chefredakteur:
Gerd-Volker Weege (verantwortlich)
eMail: [email protected]
Assistent des Chefredakteurs:
Stephan Hummel
eMail: [email protected]
Redaktion und Lektorat:
Christina Regen
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Redaktionelle Mitarbeiter:
Anna Maria Michenthaler
Prof. Dr. Gerhard Poschacher
Produktion:
Michael Tersch, Jan Weber
Anzeigenleitung:
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Verwaltung und Finanzen:
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Redaktionsbüro u. Verlagsvertretung:
1180 Wien, Kutschkergasse 42,
Tel.: 01/476 86, Fax: 01/476 86-21
Sitz des Verlages:
1140 Wien, Linzer Straße 449A
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money trend Verlag GmbH.
Geschäftsführer
Gerd-Volker Weege
Erscheinungsweise: monatlich
Bezugspreis pro Jahr: € 154,–
(inklusive 10% MwSt.)
Wird nur im Abonnement verkauft. Das
Abonnement läuft stets für ein Jahr weiter, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich abbestellt wird.
Bei Behinderung ist der Verlag nicht verpflichtet, die Bezugskosten zu erstatten.
Entgeltliche Einschaltungen sind mit
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6
Sicherung der Fördergelder für Wasser- und Kanalbau
„Die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft sind für die nächsten zwei Jahre gesichert“, freut sich Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer über den Beschluss
des entsprechenden Gesetzes im Nationalrat.
NEUE ÄRA FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE MILCHWIRTSCHAFT
BURGENLAND
8
Nach 37 Jahren ist die Mengenregelung für die heimische Milchproduktion Ende März
2015 ausgelaufen. Damit beginnt für die heimische Milch- und Molkereiwirtschaft und vor
allem für die rund 31.500 Milchbauern eine neue Ära mit mehr Wettbewerb und Konkurrenz auf den internationalen Märkten.
MEHR REGIONALE WERTSCHÖPFUNG MIT BIOMASSE
12
Beim Einsatz heimischer Biomasse zur Wärmeversorgung werden fossile Energieimporte
ersetzt und die regionale Beschäftigungsintensität verbessert.
UMWELTWIRTSCHAFT SCHAFFT WACHSTUMSIMPULSE
13
Einer Analyse der Statistik Austria ist zu entnehmen, dass die Umweltwirtschaft 2013 weiter an ökonomischer Bedeutung zugenommen und erhebliche Wirtschaftsimpulse ausgelöst hat.
GEFAHR DER WILDUNFÄLLE IM FRÜHJAHR AM GRÖSSTEN
19
Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch die Gefahr von Kollisionen.
Insgesamt 296 Wildunfälle mit Verletzten gab es im Jahr 2013 in Österreich.
KOMMENTARE
ÖBZ: PROF. DR. GERHARD POSCHACHER
POLITIK UND WIRTSCHAFT (5)
BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM
5
8
Schwarzer Peter
3
RECHT & GEMEINDE
24-25
von Dr. Martin Kind
FACHTHEMA
27-33
Das Finanzsystem in Deutschland
Von Dr. Michael Grimberg
DAS LÄSST AUFHORCHEN
PERSONELLES
20
26
SONDERTHEMA
WASSER/ABWASSER
21-23
„Digitale Löschwasserpläne“ im Burgenland
34-35
Das neue, Ende 2014 von Brüssel genehmigte Programm der „Ländlichen Entwicklung 2014 – 2020“ ist ein kräftiges
Signal für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion und für die Weiterentwicklung im ländlichen Raum, so Landesrat Andreas Liegenfeld und Nationalrat Erwin Preiner, die im Rahmen einer
Pressekonferenz die wesentlichen Neuerungen und wichtigsten Maßnahmen erläuterten.
KÄRNTEN
36-37
Frühe Naturerfahrung sowie die Förderung eines Umweltbewusstseins bei Kindern im Kindergartenalter sind wichtige
Bildungsziele. Erfahrungen, die Kinder
mit „Natur“ machen, haben im Erwachsenenalter direkten Einfluss auf ihre Sensibilität der Umwelt gegenüber.
NIEDERÖSTERREICH
Gemeinden und Regionen im Abseits?
ÖBZ: GERD-VOLKER WEEGE
AUS ÖSTERREICHISCHEN LÄNDERN
UND GEMEINDEN
38-41
Die Stadtgemeinde Hainburg gewinnt
den Musterpozess gegen den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) vor dem Landesgericht Wien. Das
Urteil ist für alle Krankenanstalten-Gemeinden Niederösterreichs, so auch für
St. Pölten, relevant, die offene Forderungen an den KRAZAF haben.
OBERÖSTERREICH
42-43
Weil Finanzinvestoren vermehrt Wälder,
Felder und Wiesen kaufen, haben sich
die Preise dafür verdoppelt. In Ober österreich ist deshalb eine Diskussion um
die Genehmigung derartiger Verkäufe
im Gange, berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (Ausgabe v.
9.4.). Ein Drittel der österreichischen
Agrarflächen ist bereits in nicht bäuerlichem Besitz.
SALZBURG
44
Beim 38. ordentlichen Landesparteitag
hat die Salzburger ÖVP am 10. April in
St. Johann im Pongau einstimmig ihr erstes Grundsatzprogramm beschlossen.
„Ein historischer Tag in der Geschichte
der Partei“, sagte Landesparteichef LH
Wilfried Haslauer. Rund ein Jahr lang hat
die Salzburger ÖVP, die durch ein eigenes Statut eine rechtlich eigenständige
Organisation ist, an ihrem Programm gearbeitet.
STEIERMARK
45
Bereits im ersten Quartal 2015 ist in Graz
der Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten worden. An 32 Tagen lag die
Luftqualität an der Messstelle Graz Süd
laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) über
dem Tagesgrenzwert. Das Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass an maximal 25 Tagen die Tagesbelastung höher
als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft
sein darf. Auch Leibnitz liegt mit 28 Tagen darüber.
Unseren Meldungen liegen teilweise
Berichte von APA und dpa zugrunde.
Druck und Belichtung:
agensketterl Druckerei GmbH,
3001 Mauerbach
TIROL
46-47
Im Konflikt um das neue Ärztearbeitszeitgesetz hat die Tiroler Landesregierung am 7. April die mit den Landesärzten ausverhandelte Übergangslösung für
das Jahr 2015 beschlossen.
Titelbild:
Foto: flickr.com/Felix5413
Geprüfte Auflage
1. Halbjahr 2014 6.400
Die österreichische Kommunalzeitung mit den meisten
geprüften Abonnenten.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Die Wasserversorgung des Burgenlandes wird durchwegs über öffentliche Wasserverbände,
Wassergenossenschaften, oder auch direkt durch die Gemeinden, wahrgenommen. Die Löschwasserversorgung im Brandfall stellt eine Gemeindeaufgabe dar, welche durch die Feuerwehren wahrgenommen wird. In einem beispielhaften Projekt haben nunmehr Landeshauptmann
Hans Niessl, der Landesfeuerwehrverband und die Wasserversorger des Burgenlandes, welche
in der Plattform Wasser Burgenland (PWB) vertreten sind, eine Initiative gestartet, um die Erstellung digitaler Löschwasserpläne für die Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes in effizienter Weise zu ermöglichen.
LH-Stv. Hiesl:
11,7 Mio. Euro für oberösterreichische Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte
Für 115 oberösterreichischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte hat
der österreichische Wasserwirtschaftsfonds bei der 68. Sitzung am 9. April 2015 in Wien
rund 11,7 Millionen Euro bewilligt.
VORARLBERG
48-49
Die Stadt Dornbirn wird auf dem Dach
der neuen Volksschule Edlach eine beachtliche Anlage zur Gewinnung von Solarstrom errichten.
WIEN
50
Die Stadt Wien schneidet bei einem Ranking europäischer Städte hinsichtlich der
getroffenen Maßnahmen im Verkehrsbereich für eine bessere Luftqualität hervorragend ab und liegt bereits an 3. Stelle von 23 untersuchten Städten, nur
Zürich und Kopenhagen liegen noch vor
Wien.
AKTUELLES
VORWORT
Schwarzer Peter
ist nicht nur bei Kindern ein beliebtes Spiel,
sondern seit ungezählten Jahren auch in
der Politik.
Schwer sind gegen die Betroffenen Steuerreformen
durchzusetzen. Ein unglaublicher Widerstand baut
sich auf. Selbst kleine Angestellte sind keinesfalls beeindruckt, wenn sie monatlich 40 – 60 Euro mehr bekommen, dafür
aber schwerwiegende Folgen auf sich zukommen sehen. Wenn ihre
Firma leiden muss, betrifft sie dies auch.
Damit in der Folge nicht gröbere Auswirkungen auf die Parteienlandschaft zukommen, wollen etliche Politiker den Schwarzen Peter
einsetzen. Und wer eignet sich dafür bei den Gebietskörperschaften
Bund, Länder und Gemeinden am besten? Keine Frage: Wieder einmal die Gemeinden. Wenn der Bund wieder einmal zu viel Schulden
gemacht hatte, wer musste dann sparen: Na klar: die Gemeinden.
Und damit der Wähler es den Großen in der Politik nicht heimzahlt,
wer soll als Buhmann den Kopf herhalten? Bestens dafür geeignet: Die
Gemeinden.
Die Bürgermeister sollen aus dem Finanzausgleich weniger Geld
bekommen – damit sich es lohnt – einige hundert Millionen und als
Ausgleich für das, was die große Politik in den Sand setzt Jahr für
Jahr. Die Gemeinden können sich ja auch nicht wehren, weil sie auch
hier nicht einmal am Katzentisch sitzen, sondern sogar vor der Tür
warten müssen. In der Verfassung sind sie rechtelos verankert. Es
blieb bis heute eine Gaukelei.
Dafür dürfen die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer selbst festlegen – ist in der Diskussion. Sogar die Einheitswerte festlegen – da
spart der Staat sich dazu auch noch diese Kosten. Unentgeltlich. Und
nur die Kommunalsteuer soll als „Ausgleich“ dafür reduziert werden.
Für wie dumm halten denn einige die Kommunalpolitiker? Was täten
dann die großen Herren, wenn die Idealisten vor Ort nicht wären?
Wer würde dann für sie rennen?
In über dreißig Jahren meiner Arbeit für die Bürgermeister Zeitung
habe ich es nie verstanden, weshalb 50.000 Lokalpolitiker sich das alles gefallen lassen.
Nun sollte endlich Schluss sein mit dem Ausnutzen der Gemeinden
und auch endlich Schluss sein mit der Schlechterstellung des ländlichen Raumes und auch vieler kleiner Städte. Beim Finanzausgleich
sollen Gemeindebund und Städtebund gleichberechtigte Partner auf
Augenhöhe mit den Großen sein. Der Gemeinde-Anteil sollte erhöht
werden als Ausgleich für die Arbeit, die die Kommunen für Bund und
Länder leisten.
Die Gemeinden sollen gern die Steuern für Grund und Boden einheben und diese auch moderat erhöhen, aber nicht unkalkulierbar dafür
auf Ertragsanteile verzichten. Denn diese einseitige Schlechterstellung wäre nichts anderes als eine weitere „Enteignung“ des ländlichen Raumes.
Der Schwarze Peter gehört dem, der ihn gerufen haben!
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Bürgermeister Zeitung 5/2015
3
AKTUELLES
Faymann und Häupl
würdigten ihre Partei
Bürgermeister von
Hohenems räumte Fehler
bei Wahlkarten ein
Bundeskanzler Werner Faymann und Wiens Bürgermeister
Michael Häupl haben am 14.
April in einer gemeinsamen Pressekonferenz den 70. Geburtstag
ihrer Partei gewürdigt. Betont
wurde von den Spitzen der SPÖ,
dass die Verteilungsgerechtigkeit
heute so bedeutend wie seit jeher
sei und dass man Armut und Verelendung nicht zulassen dürfe.
Für die Pressekonferenz hatte die
Partei nicht zufällig den Roten
Salon des Wiener Rathaus ausgewählt. Denn genau in diesem
Raum hatten sich vor knapp 70
Jahren Vertreter der Sozialdemokraten und der Revolutionären
Sozialisten getroffen, um gemeinsam als neue politische Kraft den
Wiederaufbau des Landes mitzugestalten.
Gelungen ist dies nach Ansicht
der Parteispitze durchaus. Faymann sprach von einer Erfolgsgeschichte. Österreich biete soziale
Leistungen, wie dies nur wenige
Staaten auf der Welt könnten.
Häupl ergänzte, dass man noch
immer in einer der wohlhabendsten Länder lebe. Immerhin gebe
es die zweitniedrigste Arbeitslosenquote in der Europäischen
Union, und auch Wien stehe im
Vergleich europäischer Metropolen am Arbeitsmarkt gut da.
Der Bürgermeister von Hohenems, Richard Amann (ÖVP), hat
Fehler bei der Ausgabe von Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl am 29. März eingeräumt. Familienangehörigen seien Wahlkarten auch ohne Vollmacht ausgehändigt worden, erklärte er gegenüber ORF Radio Vorarlberg.
Man habe inzwischen die Wahlbehörde informiert. Bei den Freiheitlichen wollte man nach Bekanntwerden noch nicht vom Einbringen einer Wahlanfechtung
sprechen, dass man dafür jedoch
Vorbereitungen treffe, verhehlte
Egger auf APA-Anfrage nicht.
Amann erhielt in der Stichwahl 121
Stimmen mehr als FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger, der vor der
Auszählung der Wahlkarten noch
vorangelegen war. Gegenüber dem
Rundfunk – für die APA war
Amann vorerst nicht erreichbar –
sprach der Bürgermeister in Bezug
auf die Wahlkartenausgabe von einem Fehler. Wie viele Wahlkarten
ohne Vollmacht ausgehändigt wurden, konnte Stadtamtsdirektor
Markus Pinggera nicht sagen, das
lasse sich aufgrund der schlechten
Dokumentation nicht nachvollziehen. Es betreffe aber nur einen Teil
der etwa 900 persönlich ausgegebenen Wahlkarten.
70 Jahre SPÖ:
Foto: Apa
4
Einen kleinen Ausflug in den
Wien-Wahlkampf, der von der
SPÖ ja mit dem Versprechen neuer Gemeindewohnungen initiiert
worden war, unternahm der Bürgermeister, als er besonders den
sozialen Wohnbau hervorhob,
den zu mobilisieren schon nach
dem Krieg die wichtigste Aufgabe für die SPÖ gewesen sei. Faymann unterstrich, dass man eine
Privatisierung von Gemeindebauten oder der Wasserversorgung nicht zulassen werde.
Für 70 Jahre SPÖ hat die Partei
in einer Presse-Unterlage auch 70
Highlights zusammengebastelt,
wobei den beiden Kurzzeit-Kanzlern Viktor Klima und Alfred Gusenbauer (beide SPÖ) keine Erfolge gegönnt wurden. Denn zwischen 1997 und 2008 findet sich
kein roter Meilenstein.
EU-Kommission droht Google offen mit Milliardenstrafe
Im Streit um die Marktmacht von Google droht die EU-Kommission
dem US-Suchmaschinenbetreiber mit einer Milliardenstrafe. Die EUBehörde wirft Google nun offiziell die Benachteiligung der Konkurrenz vor und verschickte am 15. April die Beschwerdepunkte an den
US-Konzern. Damit verschärfte sie das seit 2010
laufende Verfahren. In letzter Konsequenz droht Google ein EU-Bußgeld in Milliardenhöhe.
Nach Ansicht der EU-Kommission bevorzugt Google
bei seiner Suchmaschine in
der Trefferliste die eigenen
Dienste gegenüber Konkurrenzangeboten, etwa
beim Preisvergleich im Online-Handel. Dies schade
Wettbewerbern, aber auch
Verbrauchern.
Zudem weitet die EU-Kommission das Verfahren aus
und nimmt auch die Domi-
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Aufgelistet werden etwa sozialer Wohnbau, der Beschluss des
Neutralitätsgesetzes, die Schülerfreiheit, die 40-Stunden-Woche,
die Etablierung Wiens als UNOStandort, fünf Wochen Mindesturlaub sowie aus jüngerer Zeit
die „historische Lösung des Ortstafelkonflikts“, die Einführung
der Neuen Mittelschule als Regelschule sowie der Beschluss
der „größten Steuerreform der
Zweiten Republik“.
Wie die ebenfalls angeführte
Verkürzung der Arbeitszeit mit
aktuellen Überlegungen zusammenpasse, die Dienstzeit für Lehrer im Klassenzimmer zu erhöhen,
wollte ein Journalist wissen, was
Häupl wenig beeindruckte:
„Wenn ich 22 Stunden in der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“
nanz von Googles Betriebssystem Android unter die Lupe, das auf
Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft. Dabei geht es um
die Frage, ob Google wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen
oder seine Dominanz ausgenutzt hat.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, sie habe die
Befürchtung, dass Google sich „einen unfairen Vorteil verschafft“ habe. Der Suchmaschinenbetreiber hat in Europa einen Marktanteil von
90 Prozent. Bei Android
wolle sie „sicherstellen,
dass die Märkte in diesem
Bereich sich entwickeln
können, ohne dabei von einem Unternehmen durch
wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden.“
Google hat nun zehn Wochen Zeit, zu antworten.
Eine Frist für eine Entscheidung der EU-Kommission
gibt es nicht, Experten
rechnen aber mit mindestens einem Jahr.
EU-Kommissarin Margrethe
Vestager
Foto: APA (EPA)
AKTUELLES
Laut einer Anfrage-Serie der
Freiheitlichen zu den Werbeausgaben der Ministerien haben diese im vergangenen Jahr um rund
22 Millionen Euro geworben. Den
größten Werbeaufwand habe das
Bundeskanzleramt betrieben, erklärte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl gegenüber der APA. Er
zeigte sich über die „Selbstbeweihräucherung mit Steuergeld“
verärgert.
Die Ministerien haben ihre
Ausgaben in den Beantwortungen in unterschiedlicher Weise
gemeldet, zum Teil waren es nur
die Nettobeträge. In diesen Fällen berechnete die FPÖ Werbeabgabe sowie Umsatzsteuer
selbst. Insgesamt kamen die Freiheitlichen somit auf rund 22 Mio.
Euro Werbeausgaben inklusive
Schaltungen mit einem Auftragswert unter 5.000 Euro. Die Aufwendungen erfolgten demnach
für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Informationsarbeit.
Im Bundeskanzleramt lagen
die Ausgaben gemäß den Anfrage-Beantwortungen bei 3,5 Mio.
Euro, gefolgt vom Infrastrukturministerium mit 2,8 Mio. Euro
und dem Sozialministerium mit
2,2 Mio. Euro. Im Bildungsressort
Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
Ministerien warben 2014
um über 20 Millionen Euro
und dem Agrarministerium waren es jeweils rund 2 Mio. Euro.
Rund 1,9 Mio. Euro waren es im
Außenministerium.
Rund 1,6 Mio. Euro für die Werbung gaben das Innenministerium und das Finanzministerium
aus; 1,5 Mio. Euro das Verteidigungsressort und 1,2 Mio. das
Gesundheitsministerium. Das
Wirtschaftsministerium inserierte
um 1 Mio. Euro, das Familienministerium um 771.000 Euro. Das
Kulturressort gab laut der Beantwortung nur 1.860 Euro aus und
das Justizministerium schrieb,
dass es 2014 keine medialen Einschaltungen mit Werbecharakter
getätigt habe.
„SPÖ und ÖVP betrachten die
Öffentlichkeitsarbeitsbudgets der
einzelnen Ministerien offenbar
immer noch als einen reinen Self
Service Betrieb“, kritisierte Kickl
die „Selbstbeweihräucherung“
mit Steuergeld. Die Regierung
verwende ihre Einschaltungen
„noch immer für reine Parteiwerbung“, zeigte sich der Generalsekretär verärgert.
Häupl will sich bei Lehrern nicht entschuldigen
Der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl (SPÖ) will sich
nicht für seine Aussagen zur geplanten Erhöhung der Lehrer-Unterrichtszeit entschuldigen. Denn
er habe keineswegs Pädagogen
beleidigen wollen, sondern Kritik
an der Lehrergewerkschaft geübt,
betonte er am 14. April im Gespräch mit der Apa.
„Wenn ich 22 Stunden in der
Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“ Mit dieser Aussage
hatte das Wiener Stadtoberhaupt
für gehörigen Wirbel gesorgt. Der
Vorsitzende der AHS-Gewerkschaft, Eckehard Quin, rügte etwa eine „populistische wie zynische“ Wortmeldung. Er forderte
Häupl auf, sich „öffentlich und
umgehend“ zu entschuldigen.
Seine Äußerung richte sich
nicht gegen die „vielen engagierten“ Lehrer, sondern gegen die
Gewerkschaft, von denen er seit
Jahrzehnten nichts anderes höre
als ein „Nein“, versicherte Häupl
heute. Die Gespräche zur Schulverwaltungsreform würden sich
bereits „ewig lang“ hinziehen.
Wenn Vorschläge wie etwa eine
erhöhte Anwesenheit in der Klasse kommen, würden diese von
der AHS-Gewerkschaft mit Aussagen wie „Das bedeutet Krieg“
abgelehnt. Häupl: „Eigentlich habe ich mir darüber eine öffentliche Empörung erwartet. Nicht
über meinen Spaß über meine eigene Arbeitszeit.“
Seine „Witzchen“ seien im Vergleich zur Diktion der Gewerkschaft völlig harmlos. „Ich wüsste
nicht, wofür ich mich entschuldigen soll, ich habe keine Berufsgruppe beleidigt. Ich habe mich
kritisch mit der Politik der Lehrergewerkschaft auseinandergesetzt.
Und da lass ich mir nicht den
Mund verbieten“, stellte der Bürgermeister klar: „Man muss pointiert formulieren, um auf gewisse
Dinge aufmerksam zu machen.“
Natürlich, so zeigte er sich versöhnlich, werde man auch über
eine Besoldungsreform reden
müssen. Auch Gespräche mit der
Gewerkschaft werde es geben. In
eine Diskussion zu gehen und von
vorneherein zu sagen, das gehe
nicht, sei jedoch nicht sinnvoll,
sagte Häupl.
POLITIK UND WIRTSCHAFT (5)
Die Steuerreform der Bundesregierung 2015/2016
Die Bundesregierung hat am 17. März 2015 die Steuerreform beschlossen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
wichtigsten Fakten aus dem Vortrag von Finanzminister Hans Jörg
Schelling an den Ministerrat werden nachstehend aufgezeigt und haben ein breites Echo in den Medien ausgelöst. Sie haben bereits heftige politische Diskussionen auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen ausgelöst. Als strategische Zielsetzung wird
im Vortrag an den Ministerrat festgestellt, dass es um eine spürbare
Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen geht. Die
Steuerreform 2015/2016 sieht eine Verminderung der Lohn- und Einkommenssteuer sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Ausmaß von insgesamt 4,9 Milliarden vor. Von diesen
Maßnahmen erhofft sich die SPÖ/ÖVP-Koalition, dass mehr als 6 Millionen Menschen profitieren und durch wirtschaftspolitische Initiativen
auch für die Unternehmen wichtige Impulse gesetzt werden. Die bedeutendsten Vorhaben sind:
• Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25%.
• Die Arbeitnehmerabsetzbeträge werden um 55 Euro pro Jahr erhöht
und die Sozialversicherungserstattung für Menschen mit geringem
Einkommen von derzeit 110 Euro auf maximal 400 Euro angehoben.
• Der Höchststeuersatz wird künftig ab 90.000 Euro im Jahr statt bisher 60.000 Euro wirksam.
• Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr soll ein befristeter Steuersatz von 55% zu entrichten sein.
• Durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 Euro sollen
Familien zusätzlich von 100 Millionen Euro profitieren.
www.buergermeisterzeitung.at | de
• Kleinverdiener werden mit 430 Millionen Euro entlastet, vor allem
durch die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
• Im Zuge der Steuerreform soll für Wachstum und Beschäftigung ein
Konjunkturprogramm im Ausmaß von 200 Millionen Euro realisiert
werden.
• Die Immobilienertragssteuer soll künftig 30% betragen, die Kapitalertragssteuer wird auf 27,5% ansteigen und bestimmte ermäßigte
Mehrwertsteuersätze (Hotelrechnungen, Kino- und Theaterkarten,
Saatgut, Pflanzen- oder Tiernahrung) werden von 10 auf 13% erhöht.
Die Gegenfinanzierung
Die Finanzierung dieser Steuerreform soll gemäß Vortrag an den
Ministerrat unter anderem durch eine verstärkte Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Milliarden Euro) sowie durch Anhebung der
Kaufkraft (850 Millionen Euro) sowie die Registrierkassenpflicht und
Steuerverkürzung bei Bargeschäften (900 Millionen Euro) sicher gestellt
werden. Von der Bekämpfung des Sozialbetrugs erwartet sich die Regierung 200 Millionen Euro und bei der Einsparung in der Verwaltung und
Kürzung von Förderungen 1,1 Milliarden Euro.
Die Gesamtkosten der Steuerreform einschließlich wirtschaftsbelebender Maßnahmen werden von der Bundesregierung mit 5,2 Milliarden Euro oder 1,5% des Bruttoinlandsprodukts beziffert. Das Ziel, 2016 ein
strukturelles Nulldefizit zu erreichen, bleibt aufrecht. Die Bundesregierung bekennt sich auch dazu, eine etwaige Neuregelung der Grundsteuer im Rahmen der Gespräche über den Finanzausgleich mit den Ländern
und Gemeinden zu thematisieren. Das Steuerpaket 2015/2016 wird in
den nächsten Monaten im Parlament beraten. Prof. Dr. Gerhard Poschacher
Bürgermeister Zeitung 5/2015
5
AKTUELLES
Mödlhammer:
Sicherung der Fördergelder für Wasser- und
Kanalbau
„Die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft sind für
die nächsten zwei Jahre gesichert“, freut sich GemeindebundPräsident Helmut Mödlhammer
über den Beschluss des entsprechenden Gesetzes im Nationalrat. „Wir haben lange für die Weiterführung der Förderung
gekämpft. Für Gemeinden besteht damit zumindest für die
nächsten beiden Jahre Planungssicherheit“, so Mödlhammer weiter. Da die 100 Millionen Euro,
die pro Jahr 2015 und 2016 zur
Verfügung stehen, unabhängig
von der Novellierung der Förderrichtlinien beschlossen worden
sind, können die Gelder bereits
in Kürze an die Gemeinden ausbezahlt werden.
Wichtiger Konjunkturimpuls
„Das freut nicht nur die Gemeinden, sondern es ist auch ein
wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaft“, betont Mödlhammer. Seit 1959 wurden 55 Milliarden Euro in die Wasserver- und
Abwasserentsorgung investiert.
Das entspricht durchschnittlich
einer Milliarde Euro pro Jahr.
Durch die Unsicherheiten, die bis
dato bei der Sicherung der För dergelder bestanden haben, aber
auch durch einen Investitionsrückstau, der durch die drastischen Einnahmeneinbrüche
während der Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden ist, muss
dringend nicht nur in den Erstbau, sondern auch in die Sanierung der bestehenden Leitungen
und Kanäle investiert werden. 30
Prozent der Wasserleitungen und
etwa 13 Prozent der Kanäle sind
älter als 40 Jahre und müssen damit schnellstens saniert werden.
Generelles Rauchverbot in der Gastronomie
ab Mai 2018
Seit 10. April ist es fix: Ab Mai 2018 ist das Rauchen in der Gastronomie Geschichte. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ)
und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentierten
bei einer Pressekonferenz in Wien den entsprechenden Gesetzesentwurf.
„Für mich ist es ein sehr erfreulicher Tag“, betonte die Ressortchefin.
„An der Geschichte des Nichtraucherschutzes haben sich schon viele
Minister vor mir erfolglos versucht.“ Zwar sei mit der „Deadline“
2018 eine sehr lange Übergangsfrist vorgesehen, doch Dank einer
„Nichtraucherschutz-Prämie“ würde die Mehrzahl der Betriebe
schon früher umstellen, hoffen die beiden Politiker.
Jene Gastwirte, die schon vor Juli 2016 den Qualm aus ihren Lokalen
verbannen, bekommen dafür zehn Prozent des Restbuchwerts für die
Umbaumaßnahmen zur Trennung der Gastbereiche, die noch nicht
steuerlich berücksichtigt wurden. Zudem können sie ihre Investitionen weiterhin vorzeitig abschreiben. Die geschätzten Kosten für den
Staat bewegen sich dafür zwischen fünf und 20 Millionen Euro, sagte
Mitterlehner.
„Wir müssen mit der Kritik leben“, meinte der Vizekanzler, der
glaubt, durch die lange Übergangszeit
und die Prämie einen tragbaren Kompromiss zwischen den verschiedenen
Interessen gefunden zu haben. Auch
viele Gastronomen würden eine klare
Regelung der ewigen Diskussion vorziehen. In drei Jahren wäre der Raucherbann total akzeptiert.
Oberhauser erwartet viele positive
Auswirkungen des Verbots. So würde
sich die Gesundheit der zahlreichen
Angestellten in der Gastronomie bessern, viele dem Tabak abschwören
und zahlreiche Kinder und Jugendliche erst gar nicht beginnen. Auch in
anderen Ländern hätten sich die entsprechenden Effekte schnell in den
Bürgermeister Zeitung 5/2015
ro. Die nun im Nationalrat beschlossenen
Fördergelder – 100 Millionen pro Jahr für
2015 und 2016 – werden daher eher dem
Abbau der Förderansuchen dienen und stehen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verfügung.
Vergabe nach alten
Kriterien – vorerst
Foto: Pfluegl
6
Der Investitionsbedarf liegt bei
zumindest fünf Milliarden Euro.
Investitionsrückstau abbauen
Ende 2014 gab es ca. 1.800 offene Förderansuchen mit einem
Investitionsvolumen von rund 800
Millionen Euro und einem erforderlichen Förderbarwert in Höhe
von zumindest 150 Millionen Eu-
Die vom Finanzministerium (BMF) geforderte Neuregelung der Kriterien, nach denen
die Gelder vergeben werden, ist
unabhängig von diesem Beschluss zu betrachten. Bis es eine
Einigung zwischen BMF, dem Infrastrukturministerium sowie dem
Gemeindebund und dem Städtebund gibt, werden die Förderungen nach den alten Richtlinien
vergeben.
Krankenstatistiken erfreulich bemerkbar gemacht. Die Politikerin will
dies auch noch durch zahlreiche Kampagnen unterstützen. In Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und den Krankenkassen will man
erreichen, dass „die erste Zigarette erst gar nicht geraucht wird“ –
und möglichst viele aufhören.
„Warum machen wir eine neue Regelung? Weil die alte nicht funktioniert hat“, unterstrich Mitterlehner. Egal, ob es jetzt 15.000 Anzeigen
gegen schwarze Schafe in der Gastronomie waren, die Dunkelziffer
war sicher höher. Es habe auch Beschwerden ausländischer Gäste
gegeben, die Nichtraucherschutz von zu Hause gewöhnt waren. Zudem gebe es eine klare internationale Entwicklung, der Österreich
nachgehinkt sei.
Der Raucherbann wird auch Mehrzweckhallen, Vereinslokale und
Zeltfeste betreffen. Einzige Ausnahme sind Hotels, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten dürfen, allerdings ohne Service,
auch Speisen und Getränke dürfen dorthin nicht mitgenommen werden. Das Ausweichen auf E-Zigaretten wird ebenfalls unterbunden,
da die WHO eine Gesundheitsschädlichkeit nicht ausgeschlossen habe und man mit einer Ausnahme neue Diskussionen auslösen würde.
„Alles was verdampft und vernebelt, egal ob mit oder ohne Nikotin,
fällt darunter.“
Die Strafhöhen bleiben gleich. „Man kann die Umsetzung nicht herbeistrafen“, meinte Mitterlehner, obwohl es laut Oberhauser nicht ohne
Kontrollen gehen werde. Beide Politiker glauben aber daran, dass bis zur
Umsetzung die Akzeptanz so groß
sein wird, dass es keine Probleme geben wird. „Ich hoffe, wir werden zu
einem friedfertigeren Miteinander
kommen“, sagte die Ministerin. Sie
sei vorerst mit dieser Regelung zufrieden, was weitere Maßnahmen – etwa
Rauchverbot im Auto, wenn kleine
Kinder mitfahren – betrifft, werde man
„step by step“ vorgehen.
Oberhauser und Mitterlehner präsentierten
Gesetzesentwurf
Foto: APA
AKTUELLES
Schonung für Pleitekandidaten: Weniger Firmen
insolvent
Trotz Rekordarbeitslosigkeit
und gedämpfter Konjunkturaussichten hat es im 1. Quartal 2015
weniger Firmenpleiten gegeben.
1.286 Unternehmen meldeten Insolvenz an - um 12,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
„In Zeiten einer Wirtschaftskrise
sind zahlreiche Gläubiger, insbesondere öffentliche Institutionen,
mit der Insolvenzantragsstellung
gegenüber Schuldnern zurückhaltender“, so der AKV.
Auch Banken neigten nach Fälligstellung zu außergerichtlichen
Forderungsnachlässen und Sanierungen, wie beispielsweise
der Fall des Büromöbelherstellers
Bene zeige, erklärte der Alpenländische Kreditorenverband.
Umschuldungen seien aufgrund
restriktiver Kreditvergaben kaum
mehr durchführbar. Die Firmen
selbst agierten ebenfalls abwartend bei der Insolvenzanmeldung.
Wegen der schlechten Auftrags-
Um 12,4 Prozent weniger Insolvenzen als im Vorjahreszeitraum
lage fürchteten sie nämlich die
Schließung ihres Betriebs. Die Insolvenzstatistik müsse also nicht
unbedingt die Wirtschaftslage
widerspiegeln.
In den ersten drei Monaten 2015
gingen sowohl die Schulden der
insolventen Unternehmen als
auch die Anzahl der gefährdeten
Jobs zurück. Die Gesamtpassiva
beliefen sich auf 357,7 Mio. Euro
nach 428,2 Mio. Euro im ersten
Quartal 2014. Heuer mussten
2.912 Arbeitnehmer um ihren Job
zittern, im Vorjahreszeitraum waren es 3.549 Personen gewesen.
Großinsolvenzen gab es heuer
www.buergermeisterzeitung.at | de
Foto: Apa
keine. Der oberösterreichische
Anlagenbauer GIA Austria war
mit 109 Dienstnehmern und Verbindlichkeiten von mehr als 11
Mio. Euro die größte Insolvenz,
gefolgt von der burgenländischen
Huber Warenhandel und Transportgesellschaft mit 93 Dienstnehmern. Schuldentechnisch knackten auch die VEP Fördertechnik
aus Natschbach (Niederösterreich) und das Gloriette Bekleidungswerk aus Stegersbach (Burgenland) die 10-Millionen-Marke.
Am häufigsten rutschten heuer
wieder Baufirmen in die Insolvenz (256 nach 251), gefolgt von
Handelsunternehmen (224 nach
254) und Gastronomiebetrieben
(183 nach 232).
Viel öfter als Firmen deklarierten sich Privatpersonen als pleite.
Im ersten Quartal 2015 stieg die
Zahl der Privatinsolvenzen um
1,65 Prozent auf 2.468, wobei es
in den einzelnen Bundesländern
große Unterschiede gab. In Kärnten und Salzburg wurden jeweils
zweistellige Steigerungsraten
verzeichnet (+23 bzw. +13 Prozent), in der Steiermark, in Oberösterreich und in Niederösterreich
gab es dagegen starke Rückgänge (-17, -7 Prozent bzw. -6 Prozent). Vier von zehn Schuldenregulierungsverfahren (1.002 Fälle,
+5 Prozent) entfielen auf Wien.
Etwas weniger Privatpleiten gab
es in Vorarlberg und Tirol (-3 bzw.
-2 Prozent), im Burgenland etwas
mehr (+2 Prozent).
Im Schnitt häuften die insolventen Privatpersonen Schulden
von 97.800 Euro an, im Vorjahreszeitraum waren es „nur“
91.100 Euro gewesen. Die Gesamtpassiva betrugen 213,9 Mio.
nach 195,7 Mio. Euro.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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8
AKTUELLES
BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM
Gemeinden und Regionen
im Abseits?
ie Zwangskoalition zwischen
Euro weniger als bisher vorgesehen sind. FinanzSPÖ und ÖVP hat das Steuminister Hans Jörg Schelling hat beim Bürgererpaket vorgelegt. Was die übermeistertag am 9. März 2015 in Wieselburg/Land
fälligen und bisher stets zerredeschon vorsorglich darauf hingewiesen, dass in
Von Prof. Dr. Gerhard Poschacher
ten Reformprojekte (Bildung, GeZukunft die Transferzahlungen stärker aufgabensundheit, Föderalismus, Pensionen und Verwaltung) be- orientiert erfolgen sollen und die ermüdende Diskussion, zentral oder fötrifft, agiert sie nach wie vor als Schlafmützenregierung. Bei den Landtags- deral, überholt sei. Die damit verbundene Aufgabendurchforstung ist aber
wahlen im Burgenland, Oberösterreich, in der Steiermark und in Wien wird bisher am Machterhalt der Landesfürsten gescheitert. Die Verhandlungen
sich zeigen, ob das von den Parteistrategen gelobte und mit rund 5 Milliar- über den neuen Finanzausgleich könnten zu einem politischen Ringkampf
den Euro dotierte Entlastungspaket vom Wahlvolk gewürdigt wird. Erste Ju- mit dem Bund ausarten. Gemeinden sind das Herzstück der Demokratie,
belmeldungen wurden mittlerweile durch realistische Einschätzungen er- prägen Regionen außerhalb der Städte und schaffen Heimat. Vom neu zu
gänzt. Einiges deutet darauf hin, dass der ländliche Raum, die Regionen, verhandelndem Finanzausgleich, der das Steueraufkommen ausgewogen
ins Abseits geraten. Das Bauernsterben – tägliche Realität – regt die Politi- zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufteilen soll, erwarten sich die
ker (fast) nicht mehr auf, schon eher die Vertreibung der Wirtshäuser. Eine Kommunen einen fairen Anteil.
Ursache haben beide Entwicklungen mit negativen Auswirkungen auf die Kanzler Werner Faymann und seine SPÖ sind vorerst zufrieden. Die ÖVP
Sozialkultur in ländlichen Gebieten gemeinsam: Junge Menschen haben konnte zwar Substanz- und Erbschaftssteuern weitgehend verhindern, ist
immer weniger Lust, täglich im Stall oder hinter der Theke zu stehen. Das aber mit Unzufriedenheit und Kritik ihrer Kernklientel – Bauern und Wirthängt auch damit zusammen, dass laufend Menschen in die Städte zie- schaft – konfrontiert. Während die Landwirte mit der überbordenden Verhen. Die aktuelle Bilanz der Statistik Austria enthält deutliche Fakten: In waltung schon über ausreichende Erfahrung verfügen, fühlen sich nunÖsterreich leben derzeit 8,58 Millionen Menschen, um 72.000 mehr als mehr der Tourismus und die Wirte von der Regierung bürokratisch verfolgt
2013. Allein nach Wien sind 28.000 zugezogen. Die Städte wachsen, das und veranstalten lautstarke Protestaktionen. Es gibt viele Reizworte, die
Land verliert. In 25 Jahren, wird prognostiziert, könnte nur noch ein Drittel das Wirtshaussterben beschleunigen: Rauchverbot, Registrierkassen, Allerder Österreicher in ländlichen Gebieten, zwei Drittel aber in Städten woh- genvorschriften oder barrierefreie Eingänge. Die Bauern wiederum beklanen. Von einer Lebensraumstrategie oder einem Masterplan für die Regio- gen unter anderem die Mehrwertsteuererhöhung und damit auch die Vernen, im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben, ist derzeit keine Rede. teuerung der Betriebsmittel sowie noch offene Details im Zuge der geplanAllerdings wurden in der Österreichischen Raumordnungskonferenz die Ar- ten Anhebung der Grunderwerbssteuer. Das Konzept für die Gegenfinanziebeiten für die Landnutzungserhebung bereits aufgenommen. Positiv ist rung der Steuerentlastung ist allerdings abenteuerlich zu bewerten, wenn
auch zu vermerken, dass noch heuer 300 Millionen Euro für den Breit- allein 2 Milliarden Euro im Wege der Betrugsbekämpfung aufgebracht werbandausbau, insbesondere auf dem Land, vom Infrastrukturministerium den sollen. Auf die Senkung der Lohnnebenkosten wurde verzichtet. Die
bereit gestellt werden.
angekündigte Kürzung der Ermessungsausgaben in den Ressorts könnten
auch Überraschungen für die Bürokratie zur Folge haben. Die Forderung
Umkämpfter Finanzausgleich
von Umweltgruppen, Ökosteuern zu überlegen, wurde nicht einmal ignoDas Steuerpaket hat aber zur Folge, dass für den Finanzausgleich zwi- riert. Die ÖVP hat ihre einstige Markenstrategie, die Ökosoziale Marktwirtschen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2017 um mehr als 1 Milliarde schaft, stillschweigend beerdigt.
D
Neue Ära für die österreichische
Milchwirtschaft
Nach 37 Jahren ist die Mengenregelung für
die heimische Milchproduktion Ende März 2015
ausgelaufen. Damit beginnt für die heimische
Milch- und Molkereiwirtschaft und vor allem
für die rund 31.500 Milchbauern eine neue Ära
mit mehr Wettbewerb und Konkurrenz auf den
internationalen Märkten. Die viel gelobte und
kritisierte Quotenregelung zur Begrenzung der
Milchproduktion wurde 1978 in Österreich und
1984 in der damaligen Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Was Agrarökonomen immer
kritisierten, hat sich in diesen Jahrzehnten leider als richtig erwiesen. Der Strukturwandel
konnte nicht verhindert werden, größere Betriebe wurden in ihren Wachstumschancen behindert. Allein nach dem EU-Beitritt 1995 ist die
Zahl der Milchbauern um mehr als 50.000 auf
nur mehr 31.500 zurück gegangen. In den vergangenen fünf Jahrzehnten schrumpfte das
Dauergrünland von 2,298 Millionen Hektar auf
1,440 Millionen Hektar. Die Rinder- und Milchwirtschaft sind die bedeutendsten Produktionszweige im Agrarsektor und erwirtschaften mit 2
Milliarden Euro fast 30% der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Für den ländlichen Raum,
die Gemeinden in den Alpenregionen und für
Bürgermeister Zeitung 5/2015
die Tourismuswirtschaft ist die Rinderhaltung
für die Pflege und Bewirtschaftung der Kulturlandschaft unverzichtbar. Fast 90% der bisherigen Milchquoten gehörten Betrieben in benachteiligten Regionen.
Höhere Umsätze für die Milchverarbeiter
Insgesamt war 2014 für die österreichische
Milchwirtschaft nach Angaben der Vereinigung
Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) durchaus erfolgreich. Die Umsätze stiegen um mehr
als 4% auf 2,43 Milliarden Euro und die Milchanlieferung lag erstmalig über 3 Millionen Tonnen. Die Milchbauern erzielten im Durchschnitt
43.000 Euro je Betrieb. Die Milchanlieferung je
Lieferanten hat sich seit dem EU-Beitritt um
mehr als das Dreifache auf 97,2 Tonnen erhöht.
Das Russlandembargo verursachte allerdings
den Verlust eines Absatzmarktes der EU in der
Größe von 250.000 Tonnen Käse und 30.000
Tonnen Butter, für die neue Märkte zu suchen
waren. Erfreulich gestaltete sich die Entwicklung im Außenhandel. Mit einem Exportwert
von 1,185 Milliarden Euro wurde ein neuer Rekord erzielt, die Ausfuhrquote stieg auf 48,7%.
Wichtigstes Produkt waren Käsesorten mit
125.000 Tonnen. In mehr als 100 Ländern werden heimische Molkereiprodukte verkauft, mit
Abstand die wichtigsten Märkte sind Deutsch-
land und Italien. Der Wert der Importe nahm um
12% auf 738 Millionen Euro zu, der positive
Außenhandelssaldo erreichte 2014 fast 450 Millionen Euro. Mit dem Auslaufen der Milchquote
beginnt eine neue Ära für die europäische
Milchwirtschaft. Große Hoffnungen setzen die
Molkereimanager in Österreich auf verstärkte
Exportchancen in China sowie auf die Solidarität des Lebensmittelhandels mit starker Präferenz für heimische Qualitätsprodukte. Die
flächendeckende Freiheit von Gentechnik, geprüfte Herkunftsbestimmungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung zeichnen österreichische Molkereiprodukte aus. Zur Bewältigung künftiger Herausforderungen auf den internationalen Märkten erwarten die Milchbauern einen fairen Anteil entlang der Wertschöpfungskette und die Förderung von Investitionen
zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Molkereiwirtschaft fordert entsprechende Rahmenbedingungen durch die EU, keine diskriminierenden Gesetze, die weitere Kostensteigerungen auslösen und bürokratische
Entlastungen. Die neue Ära in der Milch- und
Molkereiwirtschaft ist vom Präsidenten der
VÖM, Helmut Petschar, nur „durch die Zusammenarbeit aller konstruktiven Kräfte aus der Politik, den Interessensvertretungen sowie mit dem
Handel zu bewältigen.“ Prof. Gerhard Poschacher
AKTUELLES
John Deere Diesel-Rasentraktor mit Heckauswurf/Grasfangbehälter
gespart werden kann. Der
Grasfangbehälter lässt sich
einfach an- und abbauen. Dadurch kann der X950R auch
mit einem leicht zu montierenden, optionalen Deflektorblech eingesetzt werden.
Zur Erhöhung des Fahrkomforts ist die Maschine mit
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höhenverstellbares Lenkrad
das Ein- und Aussteigen und
sorgt gleichzeitig für eine
bequemere Armhaltung
während der Fahrt. Auch ein
verstellbarer Sitz mit hoher
Rückenlehne und PremiumPolsterung oder ein Armlehnensatz sind auf Wunsch lieferbar.
Dank Frontkraftheber und
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zahlreiche weitere Anbaugeräte, wie Frontkehrmaschine und Schneeschild. So
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die verschiedensten Arbeiten von der Rasenpflege bis
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Leistung und Laufruhe. Bei
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137 cm Arbeitsbreite sowie Grasfangbehältern mit Boden- oder
Hochentleerung verfügbar.
Verschiedene Konstruktionsmerkmale dienen der Leistungssteigerung beim Mähen und Aufnehmen des Schnittguts.
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aus Qualitätsstahl gepresst. Sie
besitzen keine brüchigen
Schweißnähte oder Unebenheiten, an denen sich das Schnittgut
ansammeln könnte. Die hohe Kapazität bewältigt auch besonders
niedriges oder hohes Gras. Dank
einem Fassungsvermögen von
570 (Bodenentleerung) bzw. 650
Litern (Hochentleerung) muss der
Grasfangbehälter seltener geleert
werden.
Die Bedienung von Mähwerk
und Grasfangbehälter erfolgt benutzerfreundlich über einen Multifunktionshebel. Der Grasfangbehälter mit Hochentleerung lässt sich in jeder Position öffnen, so
dass auch beim Entleeren Zeit
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Bürgermeister Zeitung 5/2015
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AKTUELLES
In der Causa Wiener Stadtschulrat hat der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde der FPÖ abgelehnt. Die Freiheitlichen hatten als Vizepräsidenten den Burschenschafter
Maximilian Krauss vorgeschlagen, Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) dessen Nominierung aber verweigert. Die FPÖ-Anträge
ans Höchstgericht wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen, hieß es am 8. April in
der Entscheidung.
Die Freiheitlichen wollten die Aufhebung
der Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes
zur Bestellung des Vizepräsidenten erreichen.
Denn die Regelungen, auf die sich Häupl als
Präsident des Stadtschulrates bei seiner Vorgangsweise beruft, würden einen „Eingriff in
rungsrecht der zweitstärksten Fraktion nicht
um ein Recht, sondern vielmehr um eine „Befugnis“, also eine Zuständigkeit handle, wie
der Entscheidung zu entnehmen ist. Da es
sich um kein Recht handelt, könne dieses
auch nicht vor dem VfGH geltend gemacht
werden.
Häupl hatte sich im September des vergangenen Jahres geweigert, Krauss als Kandidaten zu akzeptieren. Daraufhin brachte die
FPÖ nicht nur eine Beschwerde beim VfGH,
sondern auch Anzeige bei der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die
Ermittlungen gegen Häupl wurden bereits im
März eingestellt. Der Bürgermeister sei berechtigt gewesen, einen gewissen Kandidaten
nicht zu ernennen, hieß es damals in der Begründung.
Run auf Medizinunis:
Über 14.000 Bewerber für 1.560
Plätze
FPÖ wollte Maximilian Krauss als Vize-Stadtschulratspräsident
Foto: Apa
das Vorschlagsrecht“ der Antragsteller darstellen, so die Argumentation der FPÖ.
Der VfGH hat nun jedoch entschieden, dass
es sich bei dem Vorschlags- bzw. Nominie-
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Einen erneuten Zuwachs an Bewerbern
verzeichnen die Medizin-Unis in Wien, Graz
und Innsbruck sowie die Medizin-Fakultät an
der Uni Linz. Heuer haben sich 14.041 Personen für den am 3. Juli stattfindenden Aufnahmetest für Studienwerber angemeldet. Das ist
ein Plus von mehr als elf Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Unverändert ist dagegen die
Zahl der 1.560 zur Verfügung stehenden Studienplätze.
An der Medizin-Uni Wien haben sich 6.912
Bewerber (2014: 6.016) verbindlich zum Aufnahmetest für die 740 Plätze angemeldet, davon sind 2.841 Männer und 4.071 Frauen. In
Innsbruck gehen 3.493 Interessenten (2014:
3.483) für 400 Plätze an den Start, davon 1.456
Männer und 2.037 Frauen. In Graz gingen
3.039 Anmeldungen für 360 Plätze ein (2014:
2.765), davon 1.317 Männer und 1.722 Frauen. 597 Personen dürfen sich in Linz Hoffnungen auf einen der 60 Studienplätze machen
(2014: 342), davon sind 238 Männer und 359
Frauen.
Rechnerisch kommen damit in Linz zehn
Bewerber auf einen Platz, in Wien und Innsbruck je neun und in Graz acht. Allerdings
gehen wie bisher 75 Prozent der Studienplätze an allen Unis an Kandidaten mit österreichischem Maturazeugnis, 20 Prozent an
Bewerber aus der EU und fünf Prozent an
Studienwerber aus Drittstaaten.
Rauchverbot:
Hoteliervereinigung boxte
Raucherräume durch
In den heimischen Hotels
darf auch nach
der Einführung
des
totalen
Rauchverbots
im Mai 2018
weiterhin geraucht werden
– in eigens
dafür vorgesehenen
Raucherlounges. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßt naturgemäß die
von ihr durchgesetzte Regelung. Die Gastronomie-Vertreter fordern nun für Wirte eine
ähnliche Regelung.
Die Überwälzung der bisher bereits
getätigten Investitionen in Trennwände und
Entlüftungen auf die Branche stößt ÖHVPräsidentin Michaela Reitterer eigenen Angaben von Freitag zufolge allerdings sauer
auf: „Die Prämie von zehn Prozent des Restbuchwerts ist ein Anfang, aber die vorzeitige
Abschreibung hilft nur Betrieben mit positiven Ergebnissen“, kritisierte die Branchensprecherin. Alleine die Top-Hotellerie in
Österreich investierte einer ÖHV-Umfrage
zufolge 30 Mio. Euro in den Nichtraucherschutz.
Dass die in den Hotels eigens eingerichteten Raucherräume weiterhin benutzt werden
könnten, habe eine Reihe von Vorteilen: Die
Investitionen müssten nicht aus Steuergeldern ersetzt werden, nichtrauchende Gäste
würden vom Rauch verschont, Raucher müssten im Winter nicht ins Freie und sich dort
gesundheitlich zusätzlich belasten und es käme auch zu keiner Lärmbelästigung von Anrainern.
Foto: flickr.com/mkorsakov
VfGH lehnt StadtschulratBeschwerde der Wiener FPÖ ab
Foto: APA (Archiv/Hochmuth)
10
AKTUELLES
331 Ausflugsziele in
Niederösterreich
In Wien präsentierten Petra
Bohuslav, Tourismus-Landesrätin in Niederösterreich, und
Klaus Buchleitner, Generaldirektor der Raiffeisenholding und
Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien,
die neue NÖ-Card 2015/2016.
Viele BürgermeisterInnen freuen sich, dass ihre Gemeinden in
331 Ausflugszielen präsentiert
werden. In der abgelaufenen
Saison wurden
144.000 Tickets
verkauft, davon
90.400 wieder
verlängert.
Rund 62% der
NÖ-Card Besitzer sind im Bundesland zuhause und 34% in
Wien. Die Partnerschaft mit
der Raiffeisenorganisation hat sich bewährt
und wurde um weitere drei Jahre verlängert. Umfragen ergaben, dass 99% mit dem Besichtigungsangebot sehr zufrieden
sind. Besonders erfreulich ist das
vielfältige Angebot in Wien, das
vom Donauturm, dem neuen
Verkehrsmuseum, der Nationalbibliothek, dem Riesenrad bis
zur Schönbrunner Panorama
Bahn reicht. Mit der NÖ-Card
können sogar einige Ausflugsziele im Burgenland, in der Steiermark und in Oberösterreich
besucht werden. Höhepunkt der
vielen Besichtigungsmöglichkeiten in Niederösterreich ist natürlich die diesjährige Landesausstellung „ÖTSCHER:REICH –
die Alpen und wir“. Die 45 TopAusflugsziele sind die vielen
Stifte und Klöster, Natur- und
Erlebnisparks, die Schneebergund Raxseilbahn, die Garten
Tulln und das Landesmuseum in
St. Pölten. Neue Ausflugsziele
2015/2016 sind unter anderem
das Beethovenhaus in Baden,
das Jagdschloss Mayerling, die
Waldviertler-Erdäpfelwelt und
der Bahnengolfclub Krems. Landesrätin Petra Bohuslav zur
„Bürgermeisterzeitung“: „Die
2006 ins Leben gerufene NÖCard ist für viele Gemeinden
und Regionen ein Erfolgsprojekt
und hilft mit, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und den
Tourismus zu stärken.“ Die NÖCard kostet beim Ersterwerb 55
Euro, für Jugendliche 25 Euro.
Für die Verlängerung sind 50
bzw. 22 Euro auszugeben. Die
NÖ-Card ist in allen Raiffeisenbanken und Trafiken zu erhalten und ist vom 1. April 2015 bis
31. März 2016 gültig.
Gerhard Poschacher
ÖVP macht sich „große Sorgen“ ums Bundesheer
Die ÖVP macht sich „große Sorgen, dass das Bundesheer langsam
aber sicher an die Wand gefahren wird“. Er habe den Eindruck, „dass
die Ressortführung nichts unternimmt, damit das Bundesheer attraktiv
ist“, beklagte VP-Wehrsprecher Bernd Schönegger im APA-Gespräch.
Anlass für Schöneggers Kritik dürften die Jahresberichte 2013 und
2014 der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission sein.
Die Jahresberichte werden am Dienstag in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses diskutiert. In ihnen wurde nicht nur eine massive Steigerung der Beschwerden von 384 im Jahr 2013 auf über 500 im
vergangenen Jahr verzeichnet, sondern speziell ein hoher Anstieg von
Beschwerden von Grundwehrdienern.
Moniert wurde auch eine mangelnde Umsetzung der Wehrdienst-Reform. Bis Jahresende hätte zu dieser Reform eigentlich ein Evaluierungsbericht vorliegen sollen. Es gebe
zwar immer wieder Einzelmeldungen,
aber eine Gesamtschau fehle bis heute,
ärgert sich Schönegger. Eine Frist will er
Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ)
zwar nicht setzen, aber „je früher desto
besser“, drängt der Mandatar auf die
Vorlage der Evaluierung.
Unzufrieden ist Schönegger auch mit
Klugs Vorgangsweise in Sachen Militärmusik. Mit Sommer sollen ja die Musikermannschaften in den Bundesländern von
47 auf 20 reduziert werden. Natürlich sei
www.buergermeisterzeitung.at | de
Heinisch-Hosek gegen
Magermodels und Bildbearbeitung
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) unternimmt einen neuen Vorstoß gegen den Magerwahn in der Werbeindustrie.
Nach dem Vorbild Frankreichs und
Israels kann sie sich etwa ein Verbot von Magermodels oder eine
Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Werbefotos vorstellen. Sie
will hierzu Gespräche mit den Regierungskollegen aufnehmen, kündigte sie gegenüber der APA an.
Heinisch-Hosek sprach sich bereits wiederholt gegen viel zu dünne Models und gefakte Werbefotos
aus. Nachdem Frankreich jüngst
beschlossen hat, unterernährte
Mannequins von den Laufstegen
zu verbannen, will sie den Rückenwind für eine Regelung in Österreich nutzen.
„Ein falsches Schönheitsideal
aus der Modeindustrie kann krank
machen“, stellte die Ressortchefin
fest. Vorstellbar ist für sie etwa eine Verordnung in der Gewerbeordnung, die etwa Modelagenturen die Anstellung von Frauen und
Männer unter einem bestimmten
Body-Mass-Index (BMI) untersagt.
In Frankreich etwa würden Agenturen bestraft, die zu dünne Models beschäftigen: „Die Schuld ist
nicht beim Model, sondern bei denen, die sie anstellen, wenn sie ein
gewisses Körpergewicht unterschreiten.“
Erster Ansprechpartner hierzu
sei Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner (ÖVP), so HeinischHosek. Gespräche will sie aber mit
mehreren Ressortchefs aufnehmen, etwa auch mit dem Justizminister. Für die Gewerbeordnung
hat sie bereits einen fix fertigen
Vorschlag und will mit diesem nun
einen zweiten Anlauf unternehmen.
Was die Bildbearbeitung betrifft,
wäre es „natürlich sinnvoll“, wenn
es Vorgaben für internationale
Kampagnen gäbe. Mit Bildprogrammen bearbeitete Frauenkörper sollten gekennzeichnet werden, fordert Heinisch-Hosek: „Diese Debatte sollte man unbedingt
wieder aufnehmen.“ Die Kennzeichnung könnte entweder mit einem Ampelsystem erfolgen – ein
grüner Punkt stünde etwa für leichte Bildbearbeitung, ein roter für
grobe Veränderungen – oder einem schriftlichen Hinweis: „Dieses
Bild ist bearbeitet“.
Laut Angaben der Ressortchefin
sind 80 bis 90 Prozent der Mädchen
und Frauen unzufrieden mit ihrem
Körper. Fast die Hälfte hält sich für
übergewichtig – tatsächlich sind es
jedoch nur sechs Prozent, gab Heinisch-Hosek zu bedenken.
die Militärmusik „nicht das Wichtigste für die Landesverteidigung,
keine Frage, aber sie ist ein starkes Bindeglied zwischen Gesellschaft
und Bundesheer“, betonte Schönegger. Die Summen, um die es da gehe, seien „nachgerade lächerlich“. Aus dem Musikerbereich heiße es,
dass es mit 20 Musikern schwierig sei, die bisherige Qualität zu bieten.
SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl bezeichnete die Heeres-Kritik der
ÖVP als „aus der Luft gegriffen und in der Sache eher kontraproduktiv“. Minister Klug und das Bundesheer seien bemüht, unter schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen Reformen umzusetzen, und
das mit einigem Erfolg. Erst vor ein paar Tagen sei etwa ein Konzept
für die Aufwertung und Attraktivierung der Miliz vorgestellt worden.
Es sei aber nicht darüber hinwegzusehen, dass das Bundesheer über
so wenig Budget verfüge wie noch nie in der Zweiten Republik.
„Wenn sich die ÖVP tatsächlich so große Sorgen um das Bundesheer
macht, soll sie doch mehr Geld bei ihrem Parteikollegen Finanzminister Schelling einfordern“, so Pendl.
Dass das Verteidigungsministerium nun
vom Finanzressort einen Budget-Brief mit
„Kostendämpfungsabschlägen“ von 250
Mio. Euro bis 2019 bekommen hat, sieht
Schönegger übrigens derzeit gelassen. Er
gehe davon aus, dass es sich um ein Beamtenpapier handle, „auf politischer
Ebene wird das zu diskutieren sein“.
Vor allem Beschwerden von Grundwehrdienern haben zugenommen
Foto: APA
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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12
AKTUELLES
Wintergemüse
aus regionalem
Anbau
Im Jahre 2013
wurde das Projekt „Wintergemüsevielfalt“ als beste Kooperationsidee in Niederösterreich ausgezeichnet und seither viel in Forschungs – und Entwicklungsarbeit investiert. Petra Bohuslav,
Landesrätin für Wirtschaft und
Tourismus im größten Agrarland,
präsentierte auf dem rund 100
Hektar großen Biohof des Landwirts Gerhard Zoubek in Glinzendorf (Bezirk Gänserndorf) erste Ergebnisse der Initiative, neue
Marktchancen für heimische Lebensmittelerzeuger mit Wintergemüse aus regionalem Anbau
zu präsentieren. Die Wiederentdeckung alten Wissens in Kombination mit moderner Forschung
und Entwicklung birgt großes Innovationspotential. Die Leitung
des Projekts obliegt dem Verband
BIO AUSTRIA mit rund 13.000
Mitgliedern. Obmann Rudi Vierbauch: „Wir haben den Anspruch
und die Aufgabe, die biologische
Landwirtschaft weiter zu entwickeln. Das Projekt Wintergemüse macht deutlich, dass die
Konsumenten auch in der kalten
Jahreszeit auf heimisches Qualitätsgemüse nicht verzichten
müssen.“ Auf dem Biohof
ADAMAH mit 100 Beschäftigten aus zehn Nationen
wird das Projekt von der
Höheren Bundeslehranstalt
für Gartenbau in Wien/
Schönbrunn, der internationalen
biologischen Forschungsanstalt
(FIBL) sowie der Universität für
Bodenkultur wissenschaftlich begleitet. Es ist in die Wirtschafts agentur des Landes Niederösterreich (ECOplus) im Rahmen des
Lebensmittelclusters eingebunden, der vom Wirtschafts- und
Agrarressort in der NÖ-Landesregierung gemeinsam getragen
wird. Auf dem Biohof ADAMAH
konnte eindrucksvoll dokumentiert werden, dass in unbeheizten
Folienhäusern Salate, Spinat,
Zwiebeln, Radieschen, Kräuter
und anderes Gemüse wachsen. In
das Vorzeigeprojekt „Wintergemüse aus regionalem Anbau“
sind rund 100 Betriebe und Organisationen in den Bundesländern
NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark
und Kärnten eingebunden. Die
Projektdauer wurde vorerst von
Juni 2014 bis Ende April 2015
festgelegt. Ein Teil dieses Vorhabens wird aus Mitteln der ländlichen Entwicklung finanziert,
ebenso werden Eigenmittel von
den beteiligten Biobetrieben und
Projektpartnern aufgebracht.
Gerhard Poschacher
Schwieriges Umfeld für die Raiffeisenorganisationen
Wenig Freude hatte Klaus Buchleitner, Generaldirektor der RaiffeisenHolding und der Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien, mit den Konzernergebnissen 2014. Durch die Beteiligung von 34,7% bei der Raiffeisenzentralbank mit ihrer internationalen Tochter RBI mussten massive
Einbußen von fast 273 Millionen Euro hingenommen werden. Die Beteiligung am größten europäischen Mühlenkonzern Leipnik – Lundenburger mit einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld durch stark
schwankende Rohstoffpreise und Umsatzrückgänge wirkten sich ebenfalls negativ aus. Die Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien war aber als Regionalinstitut durchaus erfolgreich und konnte sich über ein Kreditwachstum von fast 13% auf 12,4 Milliarden Euro sowie 3000 neuen
Kunden freuen. Die RLB NÖ/Wien steigerte ihren Marktanteil auf 14%
und betreut 272.000 Kunden. Die Konzernbilanzsumme nahm auf 29,5
Milliarden Euro zu. Die Raiffeisenholding hält direkt und indirekt 550
Beteiligungen in mehreren Geschäftsfeldern, wovon der Industriebereich mit AGRANA, Mühlen, NÖM und STRABAG die bedeutendsten
sind. Der Umsatz der wichtigsten Industrieunternehmen erreichte im
abgelaufenen Jahr 23 Milliarden Euro. Auf 3600 Standorten in allen
Geschäftsfeldern werden 152.000 Mitarbeiter beschäftigt.
In Niederösterreich verfügen die Raiffeisenbanken über einen Marktanteil von 43% und 965.000 Kunden. Die Bilanzsumme der 65 Geldinstitute im größten Bundesland betrug 2014 fast 20 Milliarden Euro. In
vielen Gemeinden des Bundeslandes ist die Giebelkreuzorganisation
ein wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber mit 520 Bankstellen und
3200 Mitarbeitern. Infolge der für die Kunden enttäuschenden Sparzinsen musste bei den Einlagen ein Rückgang von 10% hingenommen
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Mehr regionale Wertschöpfung mit Biomasse
Beim Einsatz heimischer Biomasse zur Wärmeversorgung
werden fossile Energieimporte
ersetzt und die regionale Beschäftigungsintensität verbessert.
„Diese Fakten werden in einer
Studie der Österreichischen Energieagentur untermauert, wobei
konkret die Auswirkungen der
Biomassenutzung für die Klimaund Energie-Modellregion (KEM)
Hartberg in der Steiermark analysiert wurden“, betonte Josef
Plank, Präsident des Biomasseverbandes bei der Präsentation
der Ergebnisse in Wien. Obwohl
rund 53% des Heizbedarfs in der
Region durch Heizöl gedeckt werden und nur 47% durch feste Biomasse, liegt die direkte regionale
Wertschöpfung aus Wartung und
Betrieb der biogenen Anlagen
bei 3,8 Millionen Euro. Für die
fossilen Anlagen wurden nur 0,5
Millionen Euro errechnet. Der Geldabfluss aus
der Region bei fossilen
Energieträgern macht
aber 7,2 Millionen Euro
aus. Hingegen betragen
in der Energieregion
Hartberg die CO²-Emissionen durch Bioenergie
800 Tonnen, bei den fossilen Anlagen aber
31.000 Tonnen, was dem Kohlenstoffausstoß von 15.000 Autos entspricht.
Die in der Studie untersuchte
KEM-Region Hartberg zählt etwa
12.600 Personen. Diese Modellregion ist ein gutes Beispiel für andere in Österreich. Sie umfasst
die Gemeinden Hartberg/Stadt,
Hartberg/ Umgebung, Greinbach
und St. Johann in der Heide. Der
gesamte Heiz energieverbrauch
beträgt 720 Terajoule; ein TJ sind
114 Festmeter Holz. Rund 38% in
der Region sind Wald, das
Holzaufkommen könnte noch erheblich gesteigert werden. Eine
Vollabdeckung wäre aus der
Sicht von Anton Schuller, Leiter
des Referats für Umwelt und Energie in der Stadt Hartberg,
durchaus möglich, wenn es gelingt, den Wärmebedarf, etwa
durch Gebäudesanierung, einzudämmen. Wichtig für Gemeindepolitiker sind die grundsätzlichen
Vorteile fester Biomasse im Vergleich zu fossilen Energieträgern: Schaffung regionaler Wertschöpfung und Stärkung der Kaufkraft,
Erhöhung der Versorgungssicherheit und
Vermeidung des Ausstoßes von Treibhausgasen.
Gerhard Poschacher
werden. Generaldirektor Klaus Buchleitner: „Raiffeisen NÖ/Wien hat
rechtzeitig begonnen, sich auf den Umbruch in der Bankenbrache einzustellen und ist entschlossen, weiter zu wachsen, aber die Organisation zu straffen.“
Lagerhäuser prägen ländlichen Raum
Die Raiffeisenlagerhäuser sind in vielen Regionen die wichtigsten
Nahversorger. Sie entwickelten sich vor dem Hintergrund schwieriger ökonomischer Rahmenbedingungen zufriedenstellend, es war
aber mit 4,4 Milliarden Euro 2014 gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzeinbruch von fast 6% zu verkraften. Erfolgreich agieren sie vor allem auf den Sektoren Baustoffe, Garten und Energie. Während in allen anderen Bereichen Umsatzeinbußen zu beklagen waren, wurde
bei Bau und Garten mit 207,6 Millionen Euro ein Plus von 2,7% erzielt. Natürlich ist das Geschäftsfeld Agrar mit 1,2 Milliarden Euro innerhalb der Lagerhausgenossenschaften die bedeutendste Branche.
Raiffeisen Ware Austria (RWA) hat sich trotz Konjunkturschwäche
ebenfalls gut behauptet und erzielte, wie Generaldirektor Reinhard
Wolf bekannt gab, 2014 einen konsolidierten Konzernumsatz von 2,5
Milliarden Euro. Für den Rückgang von mehr als 7% waren vor allem
sinkende Agrar- und Energiepreise verantwortlich. Die RWA ist das
Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen der 90 eigenständigen regionalen Genossenschaften in Österreich. Die Lagerhäuser
sind im Eigentum der bäuerlichen Mitglieder mit mehr als 1.000
Standorten und 12.000 Mitarbeitern. Innerhalb der Bundesländer dominieren bei der Umsatzverteilung Niederösterreich mit 36%, gefolgt
von Oberösterreich mit 19% und der Steiermark mit 16%.
Gerhard Poschacher
AKTUELLES
Umweltwirtschaft schafft
Wachstumsimpulse
Einer Analyse der Statistik
Austria ist zu entnehmen, dass
die Umweltwirtschaft 2013 weiter an ökonomischer Bedeutung
zugenommen und erhebliche
Wirtschaftsimpulse ausgelöst
hat. Insgesamt waren in diesem
Sektor (Produktion und Dienstleistungen) rund 185.000 Personen beschäftigt, das waren 5%
aller Erwerbstätigen. Der von
der umweltorientierten Produktion und einschlägiger Dienstleistungen erwirtschaftete Umsatz
nahm in den vergangenen sieben Jahren um mehr als 5 Milliarden Euro auf 36,3 Milliarden
Euro 2013 zu.
Großen Einfluss auf die positive Entwicklung hat der Umweltbereich „Management der Energieressourcen“, der auch im
ländlichen Raum immer stärker
angesiedelt ist. In diesem Teil
der Umweltwirtschaft sind rund
75.000 Beschäftigte registriert,
die einen Umsatz von 18,8 Milliarden Euro erwirtschaften; das
sind 51,8% der gesamten Wirt-
schaftsleistung in der umweltorientierten Produktion, wovon fast
70% auf die erneuerbare Energie entfallen. Dieser Sektor umfasst die Erzeugung von Elektrizität und Wärme aus Erneuerbaren sowie die Produktion und Installation entsprechender Tech(GP)
nologien.
Zunahme erneuerbarer
Energien in der EU
Österreich hat sich zum Ziel
gesetzt, bis zum Jahre 2020 den
Anteil der Erneuerbaren am
Bruttoenergieverbrauch auf 34%
zu erhöhen. Gemäß aktuellster
Zahlen, die vorliegen, betrug
der gesamte Energieverbrauch
in Österreich 2013 rund 395.700
Gigawatt-Stunden (GWh) mit
leicht sinkender Tendenz gegenüber den vergangenen Jahren. Der weitere Anstieg der Erneuerbaren mit dem Ziel, die
Abhängigkeit von fossilen Quellen mit ihrer Krisenanfälligkeit
für die Volkswirtschaft zu vermindern, ist durchaus erreichbar. Allein die Nutzung des noch
vorhandenen Potentials in der
www.buergermeisterzeitung.at | de
Forstwirtschaft beträgt rund 4
Millionen Festmeter. Dazu kommen erhebliche Beschäftigungseffekte. Der Umsatz aus Investitionen und in den Betrieb von
Technologien zur Nutzung der
Erneuerbaren in Österreich liegt,
wie im neuen „Wirtschaftsbericht“ der Bundesregierung festgestellt wird, bei rund 6 Milliarden Euro.
EU-Statistiken zeigen, dass
der Beitrag der Erneuerbaren
zum gesamten Energieverbrauch
in der EU (28) von 8,3% im Jahr
2004 auf 15% (2013) gestiegen
ist. Der Zielwert für 2020 wurde
mit 20% festgelegt. Innerhalb
der Europäischen Union liegt
Österreich im Spitzenfeld. Nur
in Schweden, mit 52,1% Spitzenreiter, in Lettland (37,1%)
und in Finnland mit 36,8% haben die Erneurbaren eine noch
größere volkswirtschaftliche Bedeutung.
Den geringsten Anteil weisen
Malta (3,8%), die Niederlande
(4,5%), das Vereinigte Königreich (5,1%) und Belgien mit
7,9% auf. In Deutschland steuerten die Erneuerbaren zum Brut-
toenergieverbrauch 2013 nur
12,4% bei, der Zielwert 2020
wurde mit 18% relativ bescheiden angesetzt. Die Zielwerte haben Bulgarien (16%) und Estland mit 25% bereits erreicht, in
Schweden (49%) wurde die Marke bereits übertroffen. Absolutes
Schlusslicht ist Luxemburg mit
3,6%. In diesem Land sind besondere energiepolitische Anstrengungen notwendig, um bis
2020 den nicht allzu ehrgeizigen
Zielwert von 11% zu erreichen.
Was in Österreich für großes
Unverständnis sorgt, ist nach
wie vor die Förderung der Atomenergie durch die EU-Kommission. Erst vor kurzem wurde den
britischen Subventionsbegehrlichkeiten für die AKW-Pläne in
Hinkley Point entsprochen, kritisiert die IG Windkraft mit der
Feststellung: „Jeder Cent, der in
die Atomkraft investiert wird, ist
schlecht angelegt.“ Umweltmi nister Andrä Rupprechter unterstützt daher Initiativen, alle
Atomkraftwerke, die länger als
30 Jahre betrieben werden, zu
überprüfen.
Prof. Gerhard Poschacher
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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14
AKTUELLES
Justiz versteigert gepfändete Gegenstände im
Internet
Der Kuckuck geht online: Die
österreichische Justiz versteigert
bei Exekutionen gepfändete Gegenstände nun auch im Internet.
Vor kurzem wurde nach deutschem Vorbild eine unter der
Adresse https://www.justiz-auktion.de/?cc=AT erreichbare Plattform eingerichtet, auf der sich Interessenten anmelden und mitbieten können. Darauf machte das
Justizministerium vor kurzem in
einer Aussendung aufmerksam.
Ob gepfändete Gegenstände im
Internet versteigert werden sollen,
entscheidet der Gerichtsvollzieher. Er hat den geeigneten Versteigerungsort auszusuchen, bei
dem erwartungsgemäß der höchste Erlös zu erzielen ist und die
niedrigsten Kosten anfallen. Die
technische Abwicklung erledigt
das Kompetenzzentrum beim
Oberlandesgericht Innsbruck. Die
Gerichtsvollzieher schicken nach
der Pfändung Fotos und Daten der
Objekte, die versteigert werden
sollen, an das Kompetenzzentrum.
Besonders geeignet sind Tablets,
Handys und Laptops samt Zubehör.
In Deutschland bewähren sich
solche Online-Auktionen schon
seit 2006. Die Erfahrungen zeigen
laut Justizministerium, dass durch
die Versteigerung im Internet ein
ungleich größerer Bieterkreis erreicht wird, Preisabsprachen nicht
möglich sind und ein Mehrerlös
gegenüber den üblichen Versteigerungsformen erzielt werden
kann. Die Plattform hat bis 2013
deutschlandweit einen Umsatz
von mehr als 11,3 Millionen Euro
erzielt. 2014 sind in Deutschland
LIGUS:
Ein Bank mit unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Klassisch, modern und komfortabel, so präsentiert sich das Bankmodel LIGUS. Die vielfältige, mit dauerhaften Holzleisten gefertigte Bank
kann in FSC-zertifiziertem Kambala oder Douglasien-Holz gewählt
werden. Sie ist mit zwei Blendleisten versehen und mit oder ohne
Rückenlehne erhältlich. Die Stahlteile der Unterkonstruktion sind alle
feuerverzinkt und wahlweise zusätzlich pulverbeschichtet. Das komfortable Bankmodell, das gleichzeitig ein gelunges Beispiel für den
klassisch-modernen Stil ist, kann auch gänzlich ohne Gestell geliefert
werden: Das Spektrum der Bankauflage ist somit vielfältig – auch bei
bereits bestehenden Unterbauten. Dank ihrer großen Flexibilität eignet
sich LIGUS hervorragend dafür, Sitzinseln bzw. ganze Sitzlandschaften zu kreieren.
LIGUS als Basis: Sitzlandschaft im Universitätsklinikum Halle/Saale
Welche Anforderungen sollte eine Sitzgelegenheit in einem Klinikum erfüllen, damit sie allen „Beteiligten“ gerecht wird? Denn sowohl
Patienten, Besucher, als auch medizinisches Personal möchten, ihren
Bedürfnissen entsprechend, auf ihre Kosten kommen. Eine sprichwörtliche Insel sollte es sein, auf der man bequem und komfortabel einen
Moment lang dem Klinik-Alltag entfliehen und sich an der frischen
Luft regenerieren und entspannen kann. Die aber zeitgleich auch die
Möglichkeit zur anspruchsvollen Kommunikation oder zum ungezwungen Plaudern mit Besuchern bietet. Eine Sitzlandschaft, die nicht nur
optisch ihres gleichen sucht, ist das
vom Büro für Garten- und Freiraumplanung von Dipl.-Ing. Thomas Knebusch geplante Projekt „Universitätsklinikum Halle an der Saale“. Das
Portfolio des Planungsbüros, liegt nicht
ausschließlich bei Krankenhäusern,
obwohl man dies schon als einen
Schwerpunkt von Knebusch bezeichnen kann. Die Zusammenarbeit mit
dem schwäbischen Traditionsunternehmen NUSSER, kam durch eine
Ausschreibung zustande: Denn NUSSER STADTMÖBEL hat sich, auf Basis
der eigenen, gewachsenen und inzwischen umfassenden Erfahrung mit
Sonderanfertigungen, zum großen
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Was der
„Kuckuck“
einkassiert,
kann nun
auch online
erworben
werden
Foto: APA (dpa)
9.398 Auktionen mit einem Gesamtumsatz von mehr als drei Millionen Euro durchgeführt worden.
Neben Bekleidung, Schmuck, Uhren, Münzen, Kameras, Laptops
oder Smartphones gelangten auch
eine Trompete, Traktoren oder
Schweißgeräte zur Versteigerung
– darüber hinaus ein Fluchtauto
nach einem Raubüberfall, der gesamte Warenbestand eines Reformhauses und eine Schneefräse.
Zu einer Versteigerung kommt
es so: Bezahlt der Schuldner trotz
rechtskräftiger Gerichtsentscheidung den zugesprochenen Betrag
nicht an den Gläubiger, kann dieser einen Antrag auf (u.a. Fahrnis)Exekution (Zwangsvollstreckung)
stellen. Nachdem das Gericht diesen Antrag bewilligt hat, schaut
sich der Gerichtsvollzieher in der
Wohnung des Schuldners nach
verwertbaren Dinge um. Zum Verkauf der Gegenstände ist eine
Versteigerung anzuberaumen. Sie
kann an Ort und Stelle, in einem
Auktionshaus oder im Internet
durchgeführt werden. Der Schuldner kann die Versteigerung verhindern, wenn er bis zur Abgabe
des ersten Gebots alle Forderungen bezahlt.
2014 hat österreichweit 818.607
Anträge auf Fahrnisexekution gegeben, 2013 waren es 837.205.
Zahlen über Erledigungen dieser
Anträge liegen im Justizministerium nicht vor.
(Branchen-)Spezialisten in Deutschland entwickelt – allen voran in Sachen Bänke und Bankauflagen. Das Produktprogramm von NUSSER
bietet eine ideale Basis für vielfältige Lösungen, die nicht nur optisch
sondern auch wirtschaftlich Hand und Fuß haben. Und dementsprechend wundert es nicht, dass alle am Projekt „Klinikum Halle/Saale“
Beteiligten mit der Qualität und Termintreue von NUSSER STADTMÖBEL sehr zufrieden waren.
Handwerkliches Know-how macht Passgenauigkeit erst möglich!
„Die Herausforderung bei diesem Projekt“, so NUSSER Vertriebsleiter und Prokurist, Alexander Beyer, „bestand vor allem in der passgenauen Herstellung der Bankauflagen, zu den bauseitigen, bereits vorhandenen Betonfertigteilen.“ Auf Basis der Produktserie LIGUS, bei
der teilweise Rückenlehnen in die Bankauflagen integriert wurden,
entstanden Sitzinseln, bei denen die schwäbische Ideenschmiede ihr
handwerkliches Know-how wieder einmal unter Beweis stellen konnte: Anhand der perfekt aufeinander abgestimmten Fugenverläufe, erkennt man wie hervorragend die Umsetzung gelungen ist. Im Zuge der
Neugestaltung des Klinikums Halle/Saale entstand eine Sitzlandschaft,
die in jeder Hinsicht ein optisches Highlight ist – modern und anspruchsvoll im Design, trotz allem komfortabel und alltagstauglich. Die
verwendete Holzart der Bankauflage ist FSC-zertifiziertes, strapazierfähiges und dauerhaftes Hartholz Kambala (Iroko), welches 2-fach offenporig lasiert wurde – ein Eyecatcher der ganz besonderen Art, der
auch durch seine Langlebigkeit besticht.
Um das Klinikum-Projekt ausstattungstechnisch perfekt abzurunden,
wurden BECK Abfallbehälter aus der
Serie PROFIrund A1 dazu kombiniert.
Wer sich einen Gesamteindruck über
die Produkte von NUSSER nebst seinen
Schwesterfirmen BECK und ODM verschaffen möchte, kann dazu entweder
die hochwertig produzierten und gedruckten Katalogbücher anfordern oder
sich durchs „World Wide Web“ führen
lassen: Online liefert ein cleverer Produktnavigator den Planern wichtige Informationen. Besonders schnell gelangt
man via QR-Code auf die Stadtmöbel
Homepage (www.stadtmoebel.de) – auch
zu der jüngst hinzugekommenen Schwesterfirma STAUSBERG STADTMÖBEL,
mit Firmensitz in Österreich.
AKTUELLES
Die Österreicher und Österreicherinnen sind in der EU die neue
Nummer 1 beim Bahnfahren.
Österreich hat 2013 im Personenverkehr Frankreich überholt, geht
Kilometer. Als Dritter ebenfalls
am Podest landeten die Dänen
mit im Schnitt 1.257 Kilometern.
Die Deutschen fuhren statistisch
gesehen 1.124 Kilometer mit dem
Zug und sind damit in dem Ranking hinter Schweden mit 1.235
Kilometern die Nummer 5. Im
Vergleich zum europäischen
Durchschnitt von 978 Kilometern
Bahnfahren ist hierzulande günstiger als im EU-Schnitt
aus dem dritten Monitoring-Bericht der europäischen Schienenregulierungsbehörden (IRG-Rail)
hervor. In Österreich wurden
2013 mit der Bahn 1.425 Kilometer je Einwohner zurückgelegt –
das sind um 94 Kilometer mehr
als im Jahr davor.
Bahnfahren ist hierzulande
günstiger als im EU-Schnitt. Die
durchschnittlichen Reisekosten
lagen in Österreich 2013 bei 5,9
Cent pro Kilometer, in Deutschland bei 8,9 Cent, in Spanien bei
8,2 Cent und in Großbritannien
gar bei 15,6 Cent. Untersucht
wurden 19 europäische Länder,
der nach Ländergröße gewichtete
Durchschnitt liegt bei 10 Cent pro
Bahnkilometer. Am günstigsten
ist Bahnfahren im Kosovo und in
Bulgarien, wo die durchschnittlichen Reisekosten bei nur 1,6 Cent
pro Kilometer liegen. Auch Ungarn und Polen sind mit 3,3 bzw.
3,8 Cent vergleichsweise günstig.
Die Unterschiede begründete die
Chefin der Schienen-Control, Maria-Theresia Röhsler, auch mit
den Wechselkursen und dem jeweiligen Preisniveau in den einzelnen Ländern.
In Österreich wurden 2013 mit
der Bahn 1.425 Kilometer je Einwohner zurückgelegt – das sind
um 94 Kilometer mehr als im Jahr
davor. In Frankreich gab es hingegen einen Rückgang auf 1.367
lich größeren Ländern Deutschland, Polen und Großbritannien
mehr Bahnanbieter. Im Personenverkehr stieg der Marktanteil der ÖBB-Konkurrenten 2013
von 9 auf 12 Prozent. Wie viel
davon auf den schärfsten Rivalen, die Westbahn, entfällt, gibt
die Behörde nicht bekannt. Der
Anstieg sei aber vor allem auf
die Westbahn zurückzuführen,
die 2013 mit einer Fahrplanverdichtung rund 25 Prozent des
Fernverkehrsangebotes zwischen Wien und Salzburg erbracht hat.
Nur in Polen und Großbritannien ist die Liberalisierung weiter
fortgeschritten. In Vereinigten
Königreich hat die Staatsbahn einen Marktanteil von nur noch einem Prozent, in Polen halten sich
die Marktanteile von Staatsbahn
und Mitbewerbern die Waage. In
Bulgarien, Spanien, Finnland,
Griechenland, Kroatien, dem Kosovo und Slowenien gibt es noch
keinen Wettbewerb im Personenbahnverkehr.
Österreicher brauchen
40 Prozent ihres Einkommens zum Wohnen
Die Wohnkosten in Relation zum
Einkommen liegen in Österreich
im EU-Schnitt, sind aber höher als
in Deutschland. Besonders viel fürs
Wohnen müssen die Bürger der
Krisenländer Spanien und Griechenland aufwenden, geht aus der
aktuellen Umfrage (Sample: 8.000)
des Immobilienmaklers Remax hervor. Österreicher, Tschechen und
Slowaken geben demnach 40 Prozent für das Dach über dem Kopf
aus. Italiener liegen bei 39 Prozent,
die Deutschen bei 35 Prozent und
die Schweizer bei 30 Prozent. Bei
den Griechen und Spaniern sind
es 50 Prozent. Die Österreicher
wohnen zu knapp zwei Drittel mit
ihrem Partner, zu einem Drittel mit
den Kindern, zu einem Fünftel alleine und zu einem Sechstel mit
Eltern/Geschwistern/Freunden
und anderen Verwandten (Mehrfachnennungen waren möglich).
Foto: APA
pro Fahrgast und Jahr fuhren die
Österreicherinnen und Österreicher sogar um 45 Prozent mehr
mit der Bahn. Nicht erfasst in der
Statistik ist das Bahnland
Schweiz. Die Schweizer fahren
laut den Schweizer Bundesbahnen (SBB) 2.430 Kilometer im Jahr
und sind damit europaweit unangefochten an der Spitze.
Tel. 07724 / 2107-0
www.mauch.at
Mauch präsentiert neues
“light“-Modell für Österreich.
Kürzere Fahrzeiten auf der Westbahnstrecke
Dass Österreich Frankreich
überholt hat, erklärt sich Röhsler
mit dem Ausbau der Westbahnstrecke. Durch die kürzeren Fahrzeiten zwischen Wien, St. Pölten,
Linz und Salzburg sei die Bahn
gegenüber dem Auto deutlich
konkurrenzfähiger geworden.
Der Trend sei auch 2014 laut vorläufigen Zahlen weitergegangen,
so Röhsler. Einen Rückgang wegen des eingebrochenen Ölpreises, der Autofahren zuletzt wieder günstiger machte, sieht die
Behördenchefin nicht. Röhsler erwartet, dass der Marktanteil der
ÖBB-Konkurrenz 2014 weiter gestiegen ist, genaue Zahlen zum
Vorjahr sollen im Sommer vorliegen.
2013 zählte die Schienen-Control 33 aktive Eisenbahnunternehmen, mit Ausnahme der Slowakei gibt es nur in den deut-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Änderungen vorbehalten!
Österreich beim Bahnfahren neue Nummer 1 in
der EU
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Symbolfoto
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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AKTUELLES
Mehr regionale Wertschöpfung dank Biomasse
Der Einsatz von Biomasse schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der
Region. Wie groß diese Effekte tatsächlich sind, wurde in einer Studie am
Beispiel der steirischen Klima- und Energie-Modellregion Hartberg untersucht.
Der Ortskern von Hartberg mit dem Ringkogel im Hintergrund in der Klima- und Energie-Modellregion Hartberg.
Feste Biomasse liefert einen
wesentlichen Beitrag zur Versorgung Österreichs mit nachhaltig
und klimaschonend produzierter
Energie – insbesondere im Wärmesektor. Zu den wichtigsten
Vorteilen fester Biomasse im Vergleich zu fossilen Energieträgern
zählen:
• die Schaffung regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung,
• die Stärkung regionaler Kaufkraft,
• die Erhöhung der Versorgungssicherheit,
• die Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Beim Einsatz von Biomasse
können Energieimporte mit relativ geringer regionaler Beschäftigungsintensität durch regional
verfügbare Rohstoffe mit relativ
hoher regionaler Beschäftigungsintensität ersetzt werden.
Dies führt zu deutlich positiven
gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten im regionalen Umfeld.
Eine aktuelle Studie der Österreichischen Energieagentur im
Auftrag des Österreichischen Klima- und Energiefonds zeigt erstmals auf, wie hoch die direkten
regionalen Beschäftigungseffekte
Bürgermeister Zeitung 5/2015
aus der Biomassenutzung für die
Wärmeproduktion im Vergleich
zu den regionalen Beschäftigungseffekten aus der Nutzung
fossiler Energieträger sind.
Wo die Wertschöpfung passiert
Was die direkte regionale Wertschöpfung betrifft, so liegt der
größte Unterschied zwischen fossilen Energieträgern und der Bioenergie darin, dass bei der Bioenergienutzung die gesamte Brennstoffkette – von der Waldpflege
über den Holztransport, die Produktion von Scheitholz und Hackgut bis vor den Ofen oder Heizkessel – im Idealfall regional beschäftigungswirksam ist. Eine bestimmte biogene Energiemenge
(Berechnungsbasis 1 Terajoul
[TJ], das entspricht 114 Festmetereinheiten), bewegt sich durch
die Region, und zwar von der
Waldpflege bis zur Endnutzung
im Kessel oder Ofen. Auf ihrem
Weg schafft sie regionale Beschäftigung, bzw. ist umgekehrt
regionale Beschäftigung notwendig, um diese biogene Energiemenge aus dem Wald über das
Sägewerk oder den regionalen
Biomassehof bis zum Endverbraucher zu bewegen, sie entlang die-
Foto: Schuller
ses Weges zu verändern, zu veredeln und sie in einen nutzbaren
Brennstoff für den Endverbraucher zu verwandeln.
Auch um fossile Energieträger
– beispielsweise von der Ölquelle
über den Öltanker, durch die Raffinerie und mit dem Tankwagen
– bis zum Endverbraucher zu
bringen, ist Beschäftigung notwendig. Diese fällt allerdings
nicht regional an, sondern auf der
Strecke zwischen dem Ursprungsland des Energieträgers
(z. B. Kasachstan, Nigeria, Russland oder Libyen), entlang des
Transportweges (Öltanker) bis
zum Ort der Verarbeitung und
Umwandlung (Raffinerie). Die
fossile Energie überschreitet die
Grenze der Region erst kurz vor
ihrer Nutzung als Endenergie
beim Endverbraucher – im Gegensatz zur Biomasse, deren
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte großteils regional
wirksam sind.
Um ein TJ Holz vom Wald über
verschiedene Zwischenschritte
(wie z. B. einen Regionalen Biomassehof) und ein Nahwärmesystem letztlich als Wärme bis zum
Nahwärmekunden zu bringen,
sind ungefähr 168 regionale Arbeitsstunden notwendig.
• Etwa 16 Arbeitsstunden werden für Waldpflege und Waldbaumaßnahmen aufgewendet.
• Weitere 68 Arbeitsstunden
kommen für das Fällen, Rücken,
die Servicierung des Maschinenparks und den Holztransport dazu.
• 17 Arbeitsstunden fallen für die
Produktion des Hackgutes und
dessen Transport zum Heizwerk an,
• für administrative Arbeiten
wie Verrechnung und Planung
kommen weitere 17 Stunden
dazu.
• 50 Stunden sind für den Betrieb des Heizwerkes und die
Wartung der Übergabestation
notwendig.
Die Arbeitsstunden variieren
nach Heizsystem und nach der
Art der dafür erforderlichen
Brennstoffbereitstellung. Für ein
TJ Brennholz, das in einem
Scheitholzkessel verbrannt wird,
sind 143 direkte regionale Arbeitsstunden notwendig, bei einem Kachelofen sind es 192 Arbeitsstunden.
Der Betreiber einer Ölheizung
sichert etwa 21 direkte regionale
Arbeitskräftestunden pro TJ, der
Betreiber einer Erdgasheizung
löst etwa zehn Arbeitskräftestunden an direkter regionaler Beschäftigung aus.
Die Klima- und Energie-Modellregion Hartberg
Die in der Studie untersuchte
Klima- und Energie-Modellregion (KEM) Hartberg liegt in der
Steiermark.
Sie umfasst die Gemeinden
Hartberg Stadt, Hartberg Umgebung, Greinbach und St. Johann in der Haide. Insgesamt
leben etwa 12.600 Personen in
der Region, der gemeinsame
Heizenergieverbrauch liegt bei
ca. 720 TJ pro Jahr. 53 Prozent
des gesamten Heizenergieverbrauchs der Region werden
durch fossile Energieträger –
der Großteil davon durch Heiz öl, und ca. 47 Prozent durch
biogene Energieträger gedeckt.
38 Prozent der Region sind mit
Wald bedeckt, das Holzaufkommen könnte noch um etwa
50 Prozent gesteigert werden.
Eine Vollabdeckung mit biogenen Energieträgern wäre mittels einer Reduktion des Wärmebedarfs (Gebäudesanierung)
oder durch Brennstoffe aus den
AKTUELLES
waldreichen Nachbargemeinden zu bewerkstelligen.
Die regionale Wertschöpfung
aus Wartung und Betrieb aller
bestehenden Heizungsanlagen
in der KEM Hartberg sowie aus
der Installation neuer Heizungsanlagen beläuft sich in Summe
auf mehr als 4 Mio. Euro pro
Jahr. Rund 86 Prozent der direkten regionalen Wertschöpfung
entstehen durch die Montage,
die Wartung und den Betrieb von
Biomassekesseln sowie die biogene Nahwärme. In Summe kann
durch die Wartung und den Betrieb der Biomassekessel/Nah wärmeanschlüsse eine um rund
1.000 Euro bzw. um das 6-fache
höhere regionale Wertschöpfung
pro Kessel/Anschluss lukriert
werden als durch Wartung und
Betrieb von fossil beschickten
Kesseln. Infolge der Montage,
Wartung und des Betriebes von
Heizungsanlagen in der KEM
Hartberg werden durchschnittlich 35 Arbeitsplätze pro Jahr
gesichert, davon 31 aufgrund
von Biomasseheizanlagen und
dem biogenen Anteil der Nah wärme.
Der jährliche Geldabfluss aus
der KEM Hartberg durch Wartung, Betrieb und Brennstoffkosten der 2.734 fossil beschickten
Kessel und des fossilen Anteils
der Fernwärme, beträgt ca. 7,25
Mio. Euro. Die CO 2 -Emissonen
der Klima- und Energie-Modellregion aufgrund der Verbren-
nung von fossilen Brennstoffen
in Heizkesseln liegen bei 31.000
Tonnen (Heizöl, Erdgas) im Jahr.
Extremwertszenarios (Was wäre
wenn…)
… 100 Prozent der Heizanlagen
in der KEM Hartberg biogen beheizt würden, und zwar in der
gleichen Verteilung zwischen
Stückholzkesseln, Pelletskesseln
usw., wie sie derzeit in der KEM
Hartberg schon vorliegt?
Für die Wartung und den Betrieb der neuen und der bestehenden Heizungsanlagen beliefe
sich die direkte regionale Wertschöpfung auf 6,5 Mio. Euro jährlich, was regionalen Wertschöpfungseffekten für Wartung und
Betrieb von durchschnittlich ca.
1.215 Euro pro Anlage und Jahr
entspricht. Werden alle diese Kessel einmal pro Jahr gewartet und
mit Brennstoff beliefert, so können dadurch 61 direkte regionale
Arbeitsplätze gesichert werden.
Die spezifische Beschäftigung pro
1.000 Heizungsanlagen liegt für
Wartung und Betrieb bei insgesamt elf Vollzeitäquivalenten pro
Jahr. Der jährliche Geldabfluss
aus der Klima- und Energie-Modellregion Hartberg durch Wartung und Betrieb verringert sich
auf 1,6 Mio. Euro, die CO2-Emissonen der Region infolge der Wärmebereitstellung sinken auf 1.600
Tonnen im Jahr.
Was wäre, wenn 100 Prozent
Die Technologien zur Verfeuerung von Biomasse stammen aus Österreich; so bleibt
auch die Wertschöpfung durch die Produktion der Anlagen im Inland.
Foto: ÖBMV
der Heizanlagen fossil beheizt
würden und das Verhältnis zwischen Öl- und Gaskesseln gleich
bliebe, wie es derzeit in der Klima- und Energie-Modellregion
Hartberg ist?
In diesem Fall würden durch
die Wartung und den Betrieb der
zusätzlichen sowie der bestehenden Kessel eine jährliche direkte
regionale Wertschöpfung in Höhe
von etwas mehr als 1,1 Mio. Euro
lukriert werden. Wie im anderen
Szenario sind die Einmaleffekte
der Kesselinstallation schon abgezogen. Werden alle bestehenden Kessel jährlich gewartet so-
wie mit Brennstoffen versorgt,
können dadurch 8,5 direkte regionale Arbeitsplätze (Vollzeit äquivalente) gesichert werden.
Pro 1.000 bestehenden fossil beschickten Anlagen könnten für
Wartung und Betrieb insgesamt 3
Vollzeitäquivalente gesichert
werden.
In beiden Fällen sind die Einmaleffekte, die aus der Installation der Heizanlagen resultieren,
bereits abgezogen. Im Szenario
mit 100 Prozent fossil beheizten
Anlagen steigt der jährliche Geldabfluss aus der KEM Hartberg infolge von Wartung und Betrieb
auf 15,1 Mio. Euro. Die CO 2 Emissonen der Region durch die
Verbrennung von fossilen Brennstoffen erhöhen sich auf 58.500
Tonnen im Jahr.
Regionale Effekte durch die Raumwärmebereitstellung in der KEM Hartberg; Energiemix 47 Prozent Biomasse.
www.buergermeisterzeitung.at | de
E.E.
Quelle: ÖBMV, AEA
Mehr Infos auf:
www.biomasseverband.at
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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AKTUELLES/BÜCHER
Katholische Kirchenmänner in
turbulenten Zeiten
Erinnerungen an Kardinal Franz König und
Bischof Reinhold Stecher
Vor elf Jahren
hat
Kardinal
Franz König, 99
Jahre alt, die
Lebensbühne
verlassen und
wurde im März
2004 in der Bischofsgruft im
Wiener Stephansdom unter
großer Anteilnahme der Bevölkerung beigesetzt.
Der
spätere Papst
Benedikt XVI.
zelebrierte als Kardinal Josef Ratzinger das
Requiem. Thomas Nagy, Unternehmensberater und Autor, folgt im Buch „König, Kaiser, Kardinal“ (Verlag Styria, 323 Seiten,
Wien 2015) den Spuren dieses Jahrhundertbischofs. Über 50 Gespräche mit kirchlichen
und politischen Zeitzeugen sowie umfassende Recherchen ließen ein Zeitdokument entstehen, das Zusammenhänge aufzeigt und
das Wirken des Wiener Erzbischofs von 1956
bis 1985 eindrucksvoll analysiert. Franz König, im „Dirndltal“ in Niederösterreich in
der Gemeinde Rabenstein am 3. August 1905
geboren und in ärmlichen bäuerlichen Verhältnissen auf dem „Steinerhof“ aufgewachsen, hatte nach dem frühen Tod des Vaters
kein gutes Verhältnis mit seinem strengen
und ungerechten Stiefvater Johann Kaiser,
der sich auch als Bauernfunktionär in der
damaligen christlich-sozialen Partei betätigte. Als Bischofkoadjutor in St. Pölten und
dann als Kardinal in Wien war er seiner Zeit
immer voraus und musste stets gegen Ängste und Widerstände ankämpfen. Besonders
spannend und informativ sind jene Kapitel
zu lesen, die sich mit dem Zeitraum von 1978
bis in die jüngste Vergangenheit beschäftigen, weil diese Jahre eine Epoche umfassen,
in denen die Katholische Kirche mit großen
Krisen konfrontiert wurde. Kardinal Franz
König studierte in Rom Theologie und Philosophie und beherrschte mehr als zehn Sprachen. Als behutsamer Brückenbauer zwischen den Religionen und dem katholischen
Glauben fernstehenden gesellschaftlichen
Gruppen wirkte Franz König weit über die
Grenzen des Landes hinaus und war immer
wieder auch als möglicher Papst im Gespräch. Historisch belegt ist die Tatsache,
dass Kardinal Franz König nicht unwesentlich dazu beitrug, den damaligen polnischen
Bischof Karol Wojtyla als Papst Johannes
Paul II. (1978 bis 2005) im Konklave durchgesetzt zu haben. Gerade deshalb ist die
schwere Kirchenkrise in den 1980er Jahren
Bürgermeister Zeitung 5/2015
in Österreich auch von einer gewissen Tragik begleitet, weil sich der polnische Papst
und der österreichische Kirchenfürst in einigen wichtigen Fragen (Zölibat, Empfängnisverhütung, Zeitgeistigkeit) entfremdeten.
Kardinal Franz König wurde auch sein zögerliches Verhalten bei der Einführung der
Fristenlösung 1975 in der Kreisky-Ära im
Vatikan angekreidet. Bei umstrittenen Bischofsernennungen (Hans Hermann Groer,
Kurt Krenn) wurde auf seinen Ratschlag in
Rom kein Wert gelegt und brachte dem Wiener Erzbischof auch im Ruhestand noch Kritik ein. Der verstorbene Kirchenfürst war ein
bedeutender Theologe und Religionswissenschaftler und ein Kardinal, der weit über
Österreichs Grenzen hinaus und bis heute
Spuren hinterließ. Er repräsentierte, wie
Bundespräsident Heinz Fischer im Buch formuliert „einen Teil der Geschichte und des
Denkens im 20. Jahrhundert.“
Volksbischof
und Bergsteiger
Reinhold Stecher, am 22. Dezember 1921 in
Mühlau
bei
Innsbruck geboren, war nach
Paulus Rusch
der zweite Bischof der 1964
gegründeten
Diözese. Er war
ein echter Tiroler, begnadeter
Aquarellmaler
und begeisterter Bergsteiger. Im Jahre 1981
empfing er im Dom St. Jakob in Innsbruck
die Bischofsweihe und stand dem Bistum bis
1997 vor. Martin Kolozs studierte Philosophie
an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck und schrieb das Buch „Bischof Reinhold Stecher – Leben und Werk“
(Verlag Styria, 203 Seiten, Wien 2015), in
dem er bisher unveröffentlichtes Quellenmaterial verwendete und eine sehr informative
Biografie über einen Kirchenmann schrieb,
der die Innsbrucker Diözese auch in den
schwierigen Jahren der Katholischen Kirche
in Österreich behutsam lenkte und hohes Ansehen genoss. Er war ein echter Volksbischof
und trat weder als lautstarker Kirchenpolitiker, noch als Autor tiefschürfender katholischer Publikationen in Erscheinung. Den promovierten Theologen (Universität Innsbruck)
prägten seine Herkunft aus einer katholischen Familie und ein fester Glaube, den er
auch während der Verfolgung in der NS-Zeit
mutig verteidigte. In tiefer Verbundenheit zu
seinem Mentor und Vorgänger Paulus Rusch
wurde er über die Grenzen der Diözese hinaus bekannt, als er gegen erheblichen Widerstand konservativer Kreise die Abschaffung
des Kults um das „Anderle von Rinn“ mit
starkem antisemitischen Charakter durchsetzte. Der von ihm kurz vor seinem Rücktritt
verfasste Brief an Papst Johannes Paul II.
„Rom hat seine Barmherzigkeit verloren“,
sorgte 1997 für erhebliche mediale Aufmerksamkeit. Dieses Schreiben löste im Zuge von
Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche
und wegen der Reformunwilligkeit in der Römischen Kurie auch heftige Diskussionen in
der Bischofskonferenz aus. Bischof Reinhold
Stecher wurde über die Grenzen Österreichs
hinaus vor allem durch einprägsame Naturschilderungen und Sendungen über seine
Bergwanderungen sowie Bücher mit von ihm
gemalten Aquarellen bekannt. Jedenfalls war
der Tiroler Diözesanbischof auch in schwierigen Jahren innerhalb der Katholischen Kirche in Österreich ein ruhender Pol. Das Buch
vermittelt sein fruchtbares Bemühen, die Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils den
Gläubigen zu vermitteln und beschreibt sehr
eindrucksvoll Leben und Werk des am 29.
Jänner 2013 verstorbenen Bischofs. Er fand in
der Krypta des Innsbrucker Doms seine letzte
Ruhestätte. Die Trauerfeierlichkeiten leitete
sein Nachfolger Alois Kothgasser, später Erzbischof von Salzburg.
Gerhard Poschacher
Hg. Christoph Twaroch/ Reinhold
Wessely
Liegenschaft und Wert
Geodaten
als
Grundlage einer
österreichweiten
Liegenschaftsbewertung mit einem
Vergleich
der
Wertermittlung von
Liegenschaften in
ausgewählten Ländern Europas.
In Österreich gibt
es derzeit keine Methode einer flächendeckenden Massenbewertung. Die Einführung eines solchen Systems kann mit seinen multiplen Funktionen eine wertvolle Entscheidungshilfe für Wirtschafts- und Sozialpolitik, für Umweltpolitik und Fiskalpolitik, für
Raum ordnung und für die Besteuerung von
Grund und Boden auf einer fairen Basis bieten.
Das Buch zeigt die Datengrundlagen, Methoden und Trends der Wertermittlung von
Liegenschaften auf und versucht, aus den
Good Practices verschiedener Länder Schlussfolgerungen für die Gestaltung eines solchen
Sys tems in Österreich darzustellen. Dabei
wird die Bedeutung von in Österreich umfangreich vorhandenen – aber nicht vollständig genutzten – Geodaten als Basis für die Bewertung von Liegenschaften unterstrichen.
Darüber hinaus liefert es auch einen Beitrag
zur aktuellen Diskussion über eine mögliche
Neuordnung der Grundsteuer.
NWV – Neuer Wissenschaftlicher Verlag,
215 Seiten, broschiert, März 2015, € 29,80,
ISBN: 978-3-7083-1023-7.
AKTUELLES
Gefahr der Wildunfälle im
Frühjahr am größten
Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch die
Gefahr von Kollisionen. Insgesamt
296 Wildunfälle mit Verletzten
gab es im Jahr 2013 in Österreich.
Dabei wurden nach Angaben des
ÖAMTC 327 Menschen verletzt
und fünf getötet. Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver, warnte
der Club kürzlich in einer Aussendung. „Wenn man z. B. mit dem
Auto im Gegenverkehr landet oder
einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier“, erklärte
Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor
der ÖAMTC Fahrtechnik. Ist ein
Zusammenstoß mit einem Wildtier
unvermeidlich, sollte man stark
bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig
reagiert, ist die Verletzungsgefahr
bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering. „Trifft man mit 50 km/h auf
einen 20 kg schweren Rehbock,
wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, sagte Frisch. 2013 gab es die
meisten folgenschweren Unfälle
mit Wildtieren mit insgesamt 104
in Niederösterreich, gefolgt von
der Steiermark mit 62, Oberösterreich mit 55 und Kärnten mit 23. In
Tirol gab es 19 Wildunfälle, in Salzburg waren es 14, im Burgenland
13, in Vorarlberg vier und in Wien
zwei. Auf Österreichs Straßen starben in der Jagdsaison 2013/2014
72.075 Wildtiere auf Österreichs
Straßen. Darunter waren 37.595
Rehe, 19.343 Hasen und 6.881 Fasane.
Am häufigsten kommt es in der
Dämmerung zu Kollisionen, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach
vorne, sondern auch die jene seitlich neben dem Fahrzeug. „Ist ein
Wildtier in Sicht, muss man die
Geschwindigkeit reduzieren, das
Fernlicht ausschalten und hupen.
Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es
weiter vorsichtig sein, da Wildtiere
meist in Gruppen flüchten“, er-
klärte Frisch. Der Pkw-Chefinstruktor warnte in diesem Zusammenhang auch vor der falschen
Blicktechnik. „Normalerweise
fährt man genau dorthin, wo man
hinschaut. Wenn also ein Wildtier
die Fahrbahn quert, schaut man
hin und lenkt automatisch in diese
Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach.“
Um Zusammenstöße zu vermeiden, sollte man im Bereich von
Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren, den
Abstand zum Vorderfahrzeug
möglichst groß halten und bremsbereit sein. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für
den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. „Wer also wegen
eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, erklärte
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
„Die Judikatur hat sich allerdings
dahin gehend entwickelt, dass bei
Am häufigsten sind Kollisionen mit Rehen
gemdat Fachmesse punktete wieder mit innovativen
Produkt-Highlights
Drei k5-Anwender im Rahmen der Veranstaltung geehrt.
Foto: gemdat Niederösterreichische Gemeinde-Datenservice GesmbH
Die traditionelle Fachmesse der gemdat Niederösterreich war mit
fast 400 Besuchern wieder ein wichtiger Impuls für Investitionen in zukunftsorientierte Verwaltungs- und E-Government-Anwendungen. Im
Rahmen der Veranstaltung wurden mit einem symbolischen Akt die
über hundert erfolgreichen Softwareumstellungen auf die neue kommunale Finanzlösung k5 gefeiert.
Foto: APA
einem Zusammenstoß mit einem
Wildschwein, Reh oder Hirsch die
Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein
Mitverschulden angelastet wird.“
Ist aufgrund der Größe des Tieres
eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein
Zusammenstoß mit dem Tier – etwa bei Kleintieren wie Hasen,
Wildvögeln und Eichhörnchen –
muss man laut Rechtsprechung
bei einem Auffahrunfall einen Teil
des Schadens selbst begleichen.
Das gilt auch dann, wenn der
nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.
Nach einem Unfall mit einem
Wildtier sollte nach Möglichkeit
an sicherer Stelle gehalten werden, die Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnweste angezogen
und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden.
Eventuell verletzte Personen müssen versorgt, auf jeden Fall der
Jagdpächter sowie eventuell die
Polizei verständigt werden, auch
wenn das Tier weiterläuft. Die sogenannte „Blaulichtsteuer“ fällt in
der Regel nicht an. Verletzte Tiere
sollten nicht berührt werden. Wer
ein verletztes oder getötetes Wild
mitnimmt, macht sich strafbar.
In Anwesenheit von GVV-Präsident LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl,
und des Generalsekretärs des Österreichischen Gemeindebundes, Dr.
Walter Leiss, holte die Geschäftsleitung der gemdat die Vertreter der Gemeinden Zöbern, Gnadendorf und Reisenberg als 99., 100. und 101. k5Anwender in Niederösterreich vor den Vorhang, um sich mit diesem
symbolischen Akt stellvertretend bei allen Kunden für den gemeinsamen
erfolgreichen Start in eine neue Software-Ära zu bedanken.
Die dreitägige Veranstaltung war wieder bestens besucht: nahezu
400 Bürgermeister, Amtsleiter und Fachbereichsleiter kamen von 24.
bis 26. März 2015 zur jährlichen Fachmesse der gemdat, dem Marktführer für kommunale IT-Lösungen in Niederösterreich. Neben einem
breitgefächerten Vortragsprogramm präsentierten die gemdat und
ihre Partner A1-Telekom, Kommunalnet, EVN GeoInfo, SynerGIS,
GISDAT, RISKommunal, SMART, HP und Canon ihre Lösungen
an gut besuchten Infoständen.
Die neue E-Government-Lösung „buergermeldungen.com“ als
Möglichkeit für Städte und Gemeinden, die Kommunikation mit
den Bürgern zu vereinfachen sowie Mängelbehebungen und das
Anliegenmanagement im öffentlichen Raum zu beschleunigen,
stieß auf ebenso großes Interesse wie ProOffice für den Baumkataster und die Dokumentation kommunaler Infrastruktur oder die
Produkt-News des gemdat-Partners für den Bildungsbereich
SMART.
Im Zentrum des Interesses standen nach wie vor alle Neuerungen in Zusammenhang mit dem neuen Österreich-Standard für
das kommunale Finanzmanagement k5.
V.l.n.r.: Präsident LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl, Klaus Christenheit,
Margit Fasching, Franz Prenner, Franz Mandl, Richard Pelzelmayer,
LAbg. Bgm. Manfred Schulz, GS Dr. Walter Leiss, Bgm. Josef Sam, Maria
Laufer, Mag. Johannes Broschek und Richard Reisenberger.
www.buergermeisterzeitung.at | de
Bürgermeister Zeitung 5/2015
19
20 AKTUELLES
DAS LÄSST AUFHORCHEN
UNO warnt vor akutem
Wassermangel
Die Vereinten Nationen befürchten eine verheerende Trinkwasserknappheit. Bis zum Jahr
2050 werde der Wasser-Bedarf
voraussichtlich um 55 Prozent
steigen, hieß es in einem UN-Bericht, der kürzlich im indischen
Neu Delhi vorgestellt wurde.
Schon jetzt gelte: „Der Planet
war noch nie so durstig.“
Und der Ausbau der Bewässerung in der Landwirtschaft, die
zunehmende Industrialisierung
sowie der Bau neuer thermischer
Kraftwerke lasse die Nachfrage
weiter ansteigen. Die Menschheit müsse lernen, weniger Wasser zu verschwenden, heißt es in
dem Bericht weiter. Viele Bauern
etwa benutzten ineffiziente Bewässerungsmethoden – da könne
die Politik mit den richtigen Subventionen nachhelfen.
Die UNO-Autoren empfehlen
auch, weniger Kohle-, Atom- und
Gaskraftwerke zu bauen, da diese sehr viel Wasser zum Kühlen
brauchten. Die Unterstützung für
erneuerbare Energien etwa aus
Sonne und Wind müsse „dramatisch ansteigen“, um den Wasserverbrauch zu reduzieren.
Ein weiterer Appell der Vereinten Nationen direkt vor dem
Weltwassertag lautet: Wasser
darf nicht verschmutzt werden.
Heute hätten 748 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Schuld seien
etwa Pestizide und Chemikalien,
die ins Grundwasser gelangen,
aber auch fehlende Kläranlagen.
Mehr als 80 Prozent des Abwassers auf der Welt werde nicht aufgefangen oder gesäubert.
In vielen Orten der Welt ist dem
Bericht zufolge außerdem ein
Problem, dass die Grundwasserreserven in zu großem Maße angezapft werden. In den nordchinesischen Ebenen sei der Grundwasserspiegel teilweise mehr als
40 Meter gefallen. „Wir müssen
die Art und Weise ändern, wie
wir diese Ressource schätzen,
managen und verwenden“, erklärte UNESCO-Generalsekretärin Irina Bokova.
Der Klimawandel verschlimmere die Wasserknappheit vielerorts noch, hieß es von den Vereinten Nationen weiter. Küstenstätte wie das indische Kolkata,
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Dhaka in Bangladesch oder das
indonesische Jakarta kämpften
mit dem Eindringen von Salzwasser in ihre Grundwasserreserven. Auf kleinen Pazifikinseln
wie Tuvalu oder Samoa müssten
die Menschen zunehmend Flaschenwasser trinken – das könnten sich aber längst nicht alle leisten.
Ein Lösungsansatz zum Wassersparen könnte es sein, Wasser
teuer zu machen. „Die derzeitigen Wasserpreise sind normalerweise viel zu niedrig, um reiche
Haushalte und Industrien davon
abzuhalten, überzogen viel Wasser zu verbrauchen“, heißt es im
Report. Das führe auch dazu, dass
es für die öffentlichen Betreiber
in vielen Regionen nicht rentabel
sei, Leitungen zu den Armen zu
legen. Diese müssten dann aus
privater Hand Wasser kaufen –
zu höheren Preisen als die Reichen.
Bürgermeister will London
zur Fahrradstadt machen
Mit dem Rad durch London: Derzeit
noch Stress pur
Foto: APA (epa)
Mit dem Fahrrad durch London zu fahren ist nichts für
schwache Nerven. Rote Doppeldeckerbusse, schwarze Taxis und
weiße Lieferwagen verstopfen
die Straßen. Radwege enden ohne erkennbaren Grund. Wartebereiche für Radler vor Ampeln
ignorieren die Motorisierten
hartnäckig. Dazu ist die Luft so
mies, dass Atemschutzmasken
weit verbreitet sind.
Eine „Fahrradstadt“ wie etwa
Kopenhagen, Amsterdam oder
Münster ist London derzeit beim
besten Willen nicht – auch wenn
der Bürgermeister das gern hätte. Boris Johnson inszeniert sich
als Radel-Politiker. Er lässt keine
Gelegenheit aus, sich auf einem
Zweirad ablichten zu lassen, und
schenkte dem einjährigen Prinz
George ein maßgeschneidertes
Dreirad. „Boris Bikes“ heißen
Mieträder, die an vielen Orten
bereitstehen.
Johnson, seit 2008 Londons
Bürgermeister, zählt das System
zu seinen Erfolgen – auf den Weg
gebracht hat sie allerdings sein
Vorgänger. Im Frühjahr 2013
kündigte Johnson an, über zehn
Jahre 913 Millionen Pfund (1,25
Mrd. Euro) in die Rad-Infrastruktur zu stecken.
Vier „Cycle Superhighways“
führen zurzeit von Randbezirken
ins Zentrum, doch sicher sind sie
nicht. Mehrere Radfahrer sind in
diesem Jahr schon ums Leben
gekommen. Rund 23.000 Unfälle
motorisierter Fahrzeuge mit Radlern gab es laut Versicherer Aviva von 2009 bis 2013 in der Stadt,
80 davon waren tödlich.
Die Innenstadt-Maut, eingeführt 2003, soll den Verkehr um
etwa zehn Prozent reduziert haben. Staus gibt es trotzdem in
vielen Ecken von frühmorgens
bis in die Nacht. In der jüngsten
Copenhagenize-Liste der 20
fahrradfreundlichsten Metropolen kommt London nicht vor.
Kein Wunder, dass Pläne für
zwei baulich getrennte, zweispurige Radwege viel Aufmerksamkeit bekommen.
Der längere der beiden soll als
29 Kilometer lange „FahrradAutobahn“ quer durchs Zentrum
den Westen mit dem Osten verbinden – durch den Hyde-Park,
am Buckingham-Palast vorbei
sowie dem Parlament mit Big
Ben. Wie man es vom charismatischen Bürgermeister erwartet
hat, eröffnete er die erste Baustelle, indem er sich selbst in den
Bagger setzte.
Bestimmte Bezirke sollen zu
„Mini-Hollands“ umgebaut werden und bekommen dafür Extrageld. Infrastruktur und Sicherheit im Verkehr sind auch Themen im derzeit tobenden Wahlkampf auf der Insel. Die politischen Parteien haben die Menschen ohne Auto als Zielgruppe
entdeckt.
Der Schatten-Verkehrsminister der Labour-Partei etwa verspricht eine Planungskommission, in der Radfahrer und Fußgänger sitzen sollen. Auch andere
Metropolen bauen Radwege aus,
etwa Paris oder New York.
Bei Londons Fahrrad-Lobbyisten, der London Cycling Cam-
paign, ist man zufrieden: „Wir
freuen uns, dass der Bürgermeister endlich sein Versprechen einlöst“, sagt Sprecherin Rosie Downes. „Bisher bestanden die
Londoner „Cycle Superhigh ways“ aus Streifen blauer Farbe,
die keinen physischen oder
rechtlichen Schutz geboten haben.“
Die geplanten beiden Wege
seien nicht perfekt, aber ein
Schritt in die richtige Richtung.
Dass Touristen und Londoner
ab Frühjahr 2016 wirklich ungefährdet quer durchs Zentrum der
Themse-Metropole radeln können, wollen viele noch nicht so
recht glauben. Unterdessen bieten schon kreativere Ideen Gesprächsstoff: Etwa unterirdische
Radrouten in ungenutzten UBahn-Tunneln, 220 Kilometer
Radstraßen auf Pfeilern hoch
über dem Auto- und Schienenverkehr oder gar schwimmende
Radwege auf der Themse. Dabei
wären die meisten radelnden
Londoner wohl schon froh, wenn
das ihnen zugedachte Stück
Straße durchgehend befahrbar
wäre.
Kinderpornos und Wiederbetätigung:
8.792 Meldungen 2014
8.792 Hinweise wegen Kinderpornografie und nationalsozialistischer Wiederbetätigung
im Internet sind bei der Meldestelle „Stopline“ im Jahr 2014
eingegangen. Tatsächlich als illegal eingestuft wurden 1.019
Inhalte – zwölf Prozent aller Meldungen. Davon betraf der Großteil (995) Kinderpornografie, 24
Meldungen entfielen auf NSWiederbetätigung, hieß es kürzlich bei einer Pressekonferenz in
Wien.
„Stopline“ ist eine nichtbehördliche Meldestelle für verbotene Inhalte (Kinderpornografie und nationalsozialistische Wiederbetätigung), erreichbar unter
http://www.stopline.at. Sie richtet
sich vor allem an User, die sich
nicht direkt bei der Polizei melden möchten. Die behördlichen
Meldestellen sind unter http://
www.bmi.gv.at/cms/bk/meldestellen/ ersichtlich. Sowohl bei
den behördlichen als auch bei
„Stopline“ erfolgt die Meldung
anonym.
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22
WASSER/ABWASSER
„Digitale Löschwasserpläne“ im Burgenland
Die Wasserversorgung des Burgenlandes
wird durchwegs über öffentliche Wasserverbände, Wassergenossenschaften, oder auch
direkt durch die Gemeinden, wahrgenommen. Die Löschwasserversorgung im Brandfall stellt eine Gemeindeaufgabe dar, welche
durch die Feuerwehren wahrgenommen wird.
In einem beispielhaften Projekt haben nunmehr Landeshauptmann Hans Niessl, der
Landesfeuerwehrverband und die Wasserversorger des Burgenlandes, welche in der Plattform Wasser Burgenland (PWB) vertreten
sind, eine Initiative gestartet, um die Erstellung digitaler Löschwasserpläne für die Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes in
effizienter Weise zu ermöglichen. Weitere
Partner in diesem zukunftsweisenden Projekt
sind auch noch die Landessicherheitszentrale
des Burgenlandes (LSZ) und die mit der Verarbeitung von Geografischen Informationen
des Landes Burgenland betraute GIS – Stelle.
Ein tolles Instrument für die Feuerwehren
des Burgenlandes
„Die Freiwilligen Feuerwehren erfüllen eine unverzichtbare und wertvolle Aufgabe für
die Gesellschaft, stehen für ein sicheres Burgenland und sind eine tragende Säule im Sicherheitssystem des Landes. Seitens des Landes versuchen wir, optimale Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit unserer Feuerwehren zu schaffen. Durch eine richtungsweisende Zusammenarbeit ist es gelungen, den 326 Feuerwehrorganisationen mit
ihren vielen Freiwilligen mit den ‚Digitalen
Löschwasserplänen‘ ein tolles Instrument zur
Verfügung zu stellen, denn über das Landes-
feuerwehrkommando und die Landessicherheitszentrale sind nämlich somit alle Möglichkeiten für optimale Schutzmaßnahmen gegeben. Mit dieser Kooperation der diversen Institutionen ist tatsächlich ein Vorzeigeprojekt
entstanden, das österreichweit als Vorbild zu
sehen ist. Diese innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger und zukunftsorientierter Schritt
in die richtige Richtung“, betonte Landeshauptmann Hans Niessl.
Optimaler Brandschutz bedeutet enormen
Aufwand für Wasserversorger
Wie bereits der Name „Digitale Löschwasserpläne“ sagt, wäre eine derartige im allseitigen öffentlichen Interesse liegende Lösung
nicht möglich, wenn nicht die erforderlichen
Grunddaten in digitaler Form vorliegen würden. Im Bereich des WLV Nördliches Burgenland, wie auch beim WV Mittleres Burgenland wurde in den letzten Jahren gemeinsam
mit der Energie Burgenland, welche das GIS
(Geografisches Informationssystem) - Gesamtsystem betreut, viel Aufwand in die Erstellung digitaler Leitungskataster gesteckt. Hier
wurden die Wasserleitungssysteme mitsamt
den Hydranten bis ins letzte Detail erfasst.
Mit den aktuellen Messungen der Hydrantenleistungen stellen sie die maßgeblichste
Grundlage für die Erstellung der Digitalen
Löschwasserpläne dar. Mittlerweilen ist auch
der Wasser- und Abwasserverband (WAV)
Lockenhaus und Umgebung voll in das System integriert. „Welcher Aufwand seitens der
Wasserversorger für den Brandschutz erforderlich ist wird klar, wenn man bedenkt, dass
alleine der WLV Nördliches Burgenland 66
Mitgliedsgemeinden mit Trink- und Nutzwasser versorgt und sich in diesen Gemeinden etwa 3500 Hydranten befinden, die im Brandfall
störungsfrei zur Verfügung stehen müssen“,
meint der Obmann der Plattform Wasser Burgenland, DI Dr. Helmut Herlicska.
Die Daten der Wasserversorger werden
hinkünftig in regelmäßigen Intervallen an die
Landessicherheitszentrale (LSZ) weitergeleitet, der die Koordination bezüglich der Datenlieferung und Datenweitergabe obliegt. Die
Landessicherheitszentrale ist die zentrale
Leitstelle der Einsatzkräfte im Burgenland
und vor allem auch eine im Katstrophenfall
maßgeblich zuständige Stelle. Von der LSZ
werden die Hydrantendaten an das Landes
GIS weitergeleitet, wo in Abstimmung mit
dem Landesfeuerwehrkommando schließlich
die Erstellung der „Digitalen Löschwasserpläne“ erfolgt. Dazu Landesfeuerwehrkommandant LBI Ing. Alois Kögl: „Die burgenländischen Feuerwehren benötigen für ihre Einsätze die bestmöglichen Informationen und aussagekräftigsten Einsatzunterlagen, denn je
besser sie sich auf ihre Einsätze vorbereiten
können, umso größer ist der Einsatzerfolg.
Deshalb werden in diesen Plänen die Standorte der Hydranten, die Leitungsdaten, aber
auch wichtige Zusatzinformationen, wie Objekte mit einem erhöhten brandschutztechnischen Risiko, Gebiete mit einem unterschiedlichen Löschwasserbedarf, die Lage von Feuerwehrhäusern, besonders brandgefährdete
Objekte, aber auch Informationen über allenfalls vorhandene sonstige Löschwasserentnahmestellen, enthalten sein.“
Die Löschwasserversorgung ist grundsätzlich eine Gemeindeaufgabe und die gesamte
erforderliche Löschwassermenge kann nicht
immer über Hydranten zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere in
solchen Fällen ist die zusätz liche Errichtung von Löschwasserteichen oder anderen
Löscheinrichtungen
zum
Brandschutz erforderlich. Das
Landesfeuerwehrkommando
stellt insgesamt die Schnittstelle zu den einzelnen Ortsfeuerwehren dar. Über die
Plattform Wasser Burgenland
wird daran gearbeitet, die Datenlieferungen von derzeit ca.
70 % möglichst auf die gesamte Landesfläche auszudehnen.
V.l.n.r.: Ing. Michael Hauser
(LFK), DI Dr. Helmut Herlicska,
Obmann Plattform Wasser Burgenland, DI Thomas Zalka, Landes
GIS, Landeshauptmann Hans
Niessl, Landesfeuerwehrkommandant LBI Ing. Alois Kögl und DI
Walter Adorjan (LSZ) präsentierten
mit den „Digitalen Löschwasserplänen“ für das Burgenland ein
österreichweites Vorzeigeprojekt
Foto: Bgld. Landesmedienservice
Bürgermeister Zeitung 5/2015
WASSER/ABWASSER
LH-Stv. Hiesl:
Neptun Wasserpreis 2015:
hend vom neuen Abwasserhebewerk beim
Dorfbachhafen wurde ein neuer Fußweg angelegt. So besteht nun die Möglichkeit, vom
See bis ins Zentrum stets in Bachnähe zu spazieren. Entlang des Weges laden beschauliche Winkel, die Kneippanlage, Ruhebänke
und Sitzstufen zum Verweilen ein. Die Gesamtkosten des Projektes waren rund 900.000
Euro, die Finanzierung übernahmen der Bund,
das Land Vorarlberg und die Gemeinde Hard.
Ein Musterprojekt, welches Ökologie und Lebensqualität in und am Wasser verbindet.
11,7 Mio. Euro für oberösterrei- Dorfbach-Renaturierung in Hard
Gemeinde Hard in Vorarlberg konnte
chische Wasserversorgungs- und mitDieihrem
Projekt „Dorfbach-Renaturierung“
Abwasserentsorgungsprojekte
beim Neptun Wasserpreis in der Kategorie
Für 115 oberösterreichischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte
hat der österreichische Wasserwirtschaftsfonds bei der 68. Sitzung am 9. April 2015 in
Wien rund 11,7 Millionen Euro bewilligt.
„Mit dieser Fördersumme, die vorwiegend
den Gemeinden zugute kommt, wird gemeinsam mit den Investitionen des Landes OÖ ein
Gesamtbauvolumen von rund 60,8 Millionen
Euro ausgelöst“, berichtet der Vorsitzende
des österreichischen Wasserwirtschaftsfonds
LH-Stv. Franz Hiesl und ergänzt, dass Oberösterreich rund ein Viertel der Gesamtförderungssumme erhalten habe.
WasserpreisGEMEINDE am 17. März die Auszeichnung für den ersten Preis entgegennehmen.
Projektbeschreibung: Die abgeschlossene
Renaturierung des Harder Dorfbachs führt zu
einer deutlichen Verbesserung des ökologi-
Bakterien im Trinkwasser von
Mattighofen im Innviertel
Damit werden in 92 Gemeinden und sieben
Verbänden rund 4.500 Haushalten mit modernsten Trinkwasser- und Abwasserentsorgungsanlagen versehen, wovon rund 13.500
Oberösterreicher/innen profitieren werden.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode
(ab Herbst 2013) wurden 543 oberösterreichische Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte mit insgesamt 35,8 Millionen Euro gefördert.
LH-Stv. Franz Hiesl, seit 2006 Vorsitzender
des Wasserwirtschaftsfonds: „Diese Investitionen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag für
sauberes Wasser und eine intakte Umwelt,
sondern auch wichtige Impulse für die heimische Bauwirtschaft. Die Gemeinden und Verbände können ihre Projekte unmittelbar nach
der Förderungszusage ausschreiben, die heimische Bauwirtschaft erhält sofort Aufträge.
Das ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Arbeitsplätze am Bau!“.
www.buergermeisterzeitung.at | de
Foto: Neptun Wasserpreis
13.500 Oberösterreicher profitieren
schen Zustandes des Gewässers und der damit zusammenhängenden Ökosysteme im
Umland. Auf einer Länge von 720 Metern
wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt. Hierfür hat man Abstürze im Bach sowie die Schlammsohle entfernt und die Gewässerbreite verschmälert, um eine künftige
Verschlammung deutlich zu verringern und
die Ansiedlung von Fischen und Kleinlebewesen wie Muscheln und Flusskrebsen zu unterstützen. Für die Bepflanzung wählte man
standortgerechte Gehölze aus.
Auch auf die Zugänglichkeit für die Bevölkerung wurde besonders Wert gelegt. Ausge-
Im Trinkwasser von Mattighofen im Innviertel in Oberösterreich ist das Umweltbakterium „Pseudomonaden“ in geringer Anzahl
festgestellt worden. Darüber informierte die
Stadtgemeinde in einer amtlichen Mitteilung
am 10. April. Sie rief die Bevölkerung auf,
Trinkwasser vor dem Genuss abzukochen.
Das Bakterium kann bei immungeschwächten
und kranken Menschen zu Infektionen führen.
Betroffen ist einer von drei Brunnen für die
öffentliche Trinkwasserversorgung. Er wurde
bereits vom Netz genommen. Die Desinfektion soll demnächst erfolgen, hieß es auf APANachfrage. Das Bakterium löst laut Fachliteratur selten schwere Erkrankungen bei gesunden Menschen aus. Jedoch sind besonders
immungeschwächte beziehungsweise durch
andere Grundleiden beeinträchtigte Personen
gegenüber Infektionen anfällig.
Das Bakterium kommt weltweit in Böden,
im Abwasser und in Oberflächengewässern
vor. Der Eintrag in Wassersysteme kann durch
Bauarbeiten am Rohrnetz oder bei der Errichtung von neuen Trinkwasser-Installationen
passieren. In Mattighofen vermutet man als
Ursache einen Pumpentausch, der zu Jahreswechsel erfolgte. Die Verunreinigung wurde
bei einer Routinekontrolle entdeckt.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
23
24 RECHT UND GEMEINDE
Genehmigung für
Semmering-Basistunnel
aufgehoben
Der Verwaltungsgerichtshof
hat überraschend die UVP-Genehmigung für den SemmeringBasistunnel aufgehoben. Das
3,1-Milliarden-Projekt ist damit
vorerst gestoppt. Die ersten Grabungsarbeiten für die beiden
400 Meter tiefen Tunnelschächte im Fröschnitzgraben zwischen
NÖ und der Steiermark sind bis
auf Weiteres eingestellt.
bedient, die die Voraussetzungen des § 31a Abs. 2 Eisenbahngesetz nicht erfüllen müssen.
Die übrigen Einwände der
Umweltorganisation teilte der
Verwaltungsgerichtshof nicht:
Die Frage der „verkehrspolitischen Notwendigkeit“ ist nicht
Gegenstand eines Verfahrens
nach dem dritten Abschnitt UVPG 2000; die Behörde hat in überzeugender Weise dargelegt, dass
die Errichtung des SBT neu im
öffentlichen Interesse liegt.
Die Beschwerde zeigt nicht
auf, dass jene Maßnahmen, die
im angefochtenen Bescheid im
Zusammenhang mit der Zurückhaltung des Bergwassers vorgeschrieben wurden, nicht dem
„Stand der Technik“ entsprechen würden, zumal auch der
Sachverständige für Hydrogeologie im UVP Gutachten festgehalten hat, dass die vorgesehenen vorauseilenden Injektionen
zur Verhinderung von Wasserzutritten, zur Schonung des
Bergwasserkörpers und aus tunnelbautechnischen Gründen wesentlich dazu beitragen, dass die
Auswirkungen auf den Grund/
Bergwasserkörper möglichst gering gehalten werden können.
Bestimmungen des Denkmalschutzgesetztes waren hier nicht
anzuwenden; aus dem UNESCO-Übereinkommen
zum
Schutz des Kultur- und Natur erbes der Welt lässt sich kein
gesetzliches Verbot ableiten, die
erteilte Bewilligung zu erlassen.
Eine „strategische Umweltprüfung“ gemäß der Richtlinie
2001/42/EG des europäischen
Parlaments und des Rates über
die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme musste hier nicht
durchgeführt werden, weil es
sich um ein einzelnes Vorhaben
handelt, welches keine Grundlage für andere Projekte bildet.
Die Beschwerde jener Betroffenen, deren landwirtschaftlicher Betrieb sich in unmittelbarere Nähe zum „Zwischenangriff (ZA) Göstritz“ (eines zusätzlichen Stollens zur Tunnelherstellung) befindet, war insofern erfolgreich, als sie sich auf
die zu erwartende Lärmbelästigung durch die Einrichtung und
den Betrieb der Baustelle berufen haben. Dazu hielt der Verwaltungsgerichtshof zunächst
fest, dass die Auswirkungen eines Vorhabens nicht nur in der
Betriebs-, sondern auch in der
Errichtungsphase zu berücksichtigen sind. Für die Beurteilung
der Lärmbelastung wurde der
falsche Ort, nämlich jener vor
den Fenstern des Wohngebäudes und nicht die näher an der
Grundstücksgrenze liegenden,
nach den Behauptungen dem
ständigen Aufenthalt der Betroffenen und ihrer Kinder dienenden Naturteiche herangezogen.
Zu Recht wurde gerügt, dass die
bestehende Lärmbelastung für
ihre Liegenschaft nicht durch
Messungen festgestellt, sondern
lediglich berechnet wurde; der
Messung ist der Vorrang vor einer Berechnung von Immissionen einzuräumen. Unberücksichtigt blieb weiters die Einwendung hinsichtlich etwaiger
Aufwachreaktionen, ausgelöst
durch Schallpegelspitzen.
Diese Betroffenen haben auch
behauptet, durch die Errichtung
des Zwischenangriffs Göstritz
werde ihre Bio Permakulturanlage über einen längeren Zeitraum
beeinträchtigt, was zu langfristigen Auswirkungen auf den Ertrag der landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft führen könne. Nach dem UVP Sachverständigen für Landwirtschaft würden
die schadensminimierenden Auflagen ausreichen, den Bestand
der deutlich mehr als 70 Meter
von der Baustelle entfernten und
höher gelegenen Permakultur
nicht zu gefährden; andererseits
hat die Sachverständige für Ökologie festgehalten, dass der Betrieb als Ganzes schwer beeinträchtigt werde und die Befürchtungen der Beschwerdeführer
nachvollziehbar seien. Eine Auseinandersetzung mit der Einwendung der Eigentumsgefährdung infolge eines Ertragsverlustes ist dem bekämpften Bescheid
nicht zu entnehmen.
Die Miteigentümer jener Liegenschaften, auf der (unter anderem) die Deponie Longsgraben zur Ablagerung des Tunnelausbruchs und der Baurestmassen errichtet werden soll, waren
mit ihrer Beschwerde insofern
erfolgreich, als die Deponie keine Eisenbahnanlage ist, weshalb
eine Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz für die Deponie
nicht zu erteilen war (Anmerkung: Für die Deponie ist eine
gesondertes abfallrechtliches
Verfahren durchzuführen).
Die erteilte Genehmigung
wurde daher vom Verwaltungsgerichtshof aus den genannten
Dr. Martin Kind
Gründen wegen Rechtwidrigkeit
ihres Inhalts und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung
von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
VwGH 19.12.2013, 2011/03/
0160, 0162, 0164, 0165
§
Sachverhalt:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erteilte der Projektwerberin
ÖBB Infrastruktur AG mit Bescheid vom 27. Mai 2011 für das
Vorhaben „Semmering Basis tunnel neu“ von km 75,651 bis
km 118,122 der ÖBB Strecke
Wien Süd Spielfeld/Straß die
Genehmigung nach dem dritten
Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000
(UVP G 2000).
Gegen diesen Bescheid richteten sich 4 Beschwerden, nämlich
eine Beschwerde der „Alliance
for Nature“, einer eingetragenen
Umweltorganisation, und drei
Beschwerden von Anrainern, die
einerseits durch die Errichtung
des gegenständlichen Tunnelbauwerkes, andererseits durch
die Errichtung einer Deponie
zur Ablagerung von Tunnelausbruch und Baurestmassen betroffen sind.
Aus der Begründung:
Erfolgreich war die Beschwerde der „Alliance for Nature“ insofern, als zumindest bei einem
der von der Behörde beigezogenen Sachverständigen in Zweifel
steht, ob er die Kriterien des §
31a Abs. 2 Eisenbahngesetz erfüllt, also ob er für die Erstattung
von Gutachten der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet ist. In den vorgelegten Verwaltungsakten findet sich kein
Nachweis, wonach der Gutachter dafür beeidet wäre; ein solcher Nachweis kann durch die
bloße Behauptung der Projektwerberin nicht ersetzt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof
sieht es als unzulässig an, dass
der Projektwerber zwar einen
geeigneten Sachverständigen
beauftragt, dieser Sachverständige sich aber weiterer Personen
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Forstliches Betretungsverbot befreit nicht von
jagdlichen Schutzpflichten
Das Betretungsverbot nach §
34 Abs 2 lit b ForstG dient nicht
dazu, Jagdgäste bei Ausübung
der Jagd von den ihnen (hier:)
durch § 96 nö JagdG auferlegten Pflichten zu entbinden.
Sachverhalt:
Am 10.1 2007 gegen 8:00 Uhr
morgens ereignete sich ein Jagdunfall, bei dem eine Forstarbeiterin durch einen vom Beklagten
auf ein Wildschwein abgegebenen Schuss schwer verletzt wurde. Die Klägerin erbrachte nach
Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall aus der gesetzlichen
Unfallversicherung an die Forstarbeiterin Sach- und Geldleis tungen. Mit der vorliegenden
Klage begehrt sie unter anderem die Zahlung von 96.743,35
EUR.
Aus der Begründung:
Gemäß § 1 erster Halbsatz NÖ
JagdG umfasst das Jagdrecht ua
die Befugnis, dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen
und sich anzueignen. Nach § 1
Abs 2 NÖ JagdG unterliegt das
Jagdrecht den Beschränkungen
nach diesem Gesetz. Im Abschnitt V des NÖ JagdG „Vorschriften für die Jagdbetriebsführung, jagdliche Verbote“ findet sich neben verschiedenen
Verboten ua die mit „Örtliche
Beschränkungen bei der Aus übung der Jagd“ übertitelte Regelung des § 96 NÖ JadgG.
Nach deren Absatz 1 darf an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder
Sicherheit stören oder das Leben
von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden. Gemäß
§ 96 Abs 2 NÖ JagdG darf das
Wild in der nächsten Umgebung
von Ortschaften, von Heil- und
Erholungsstätten und von ein-
RECHT UND GEMEINDE
zelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden zwar aufgesucht und
getrieben, aber nicht beschossen
werden.
Bei der Bestimmung des § 96
NÖ JagdG handelt es sich somit
um eine Vorschrift, die nicht die
Durchsetzung jagdlicher Grundsätze bei der Jagd zum Gegenstand hat, sondern um eine
Norm, die nach ihrem erklärten
Zweck dem Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie
dem Schutz von Menschen vor
Gefährdung ihrer körperlichen
Sicherheit dient. Verboten wird
jede sorglose oder das Leben anderer Menschen auch nur abstrakt gefährdende jagdliche
Tätigkeit. Es wird die Jagdaus übung auf Flächen untersagt,
auf denen sie an sich erlaubt wäre, nach den Umständen des einzelnen Falles aber deshalb unzulässig ist, weil zum Zeitpunkt
der beabsichtigten Jagdaus übung die Sicherheit von Menschen gefährdet würde. § 96 Abs
1 NÖ JagdG stellt somit an den
Einzelnen die Aufgabe, die Voraussetzungen der Jagdausübung
zu prüfen. Er darf die Jagd ortsbezogen bei der Gefährdung von
Menschenleben als auch bei
Störung der öffentlichen Ruhe,
Ordnung oder Sicherheit nicht
ausüben. Das Verbot betrifft
auch jene Örtlichkeiten, an denen eine Gefährdung von Menschen nicht mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann,
etwa wenn der Schütze aufgrund
der Unübersichtlichkeit des
Geländes oder dessen Beschaffenheit (steiniger Untergrund)
nicht auszuschließen vermag,
dass der Schuss bei Nichtauftreffen auf dem Wildkörper mangels eines Kugelfangs oder nach
Durchdringung des Wildkörpers
abgelenkt wird und dabei Menschen gefährdet. Je nach den
Umständen ist die Vorschrift geeignet – und dann dazu bestimmt – die Gefährdung von
Menschen nicht nur durch abirrende Geschosse, sondern durch
ihre Verwechslung mit Wild zu
verhindern, so etwa wenn bei
ungeeignetem Licht gejagt wird
oder bei einer Schussabgabe
pflichtwidrig ein unsicherer Kugelfang gewählt wird.
Bei § 96 Abs 1 NÖ JagdG handelt es sich somit um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311
ABGB, das als abstraktes Gefährdungsverbot dazu bestimmt
ist, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung
von Rechtsgütern zu schützen. §
96 NÖ JagdG ist demnach nicht
unter Heranziehung jagdlicher
Erwägungen darüber auszulegen, wie die Gefährdung von
Menschen vermieden werden
kann, ohne die Erfolgsaussichten
der Jagd zu beeinträchtigen, sondern allein unter Bedachtnahme
auf den Schutzzweck.
Dies führt zu dem Ergebnis,
dass § 96 Abs 1 NÖ JagdG nicht
der vom Revisionswerber gewünschten einschränkenden
Auslegung in dem Sinne zugänglich ist, dass ein Abgehen
des Reviers das Wild verscheuchen würde und deshalb trotz
der Anwesenheit anderer Personen im Jagdgebiet ein Büchsenschuss (generell) schon immer
dann abgegeben werden darf,
wenn ein geeigneter Kugelfang
vorhanden ist und sich kein Hindernis in Zielrichtung befindet.
Ebensowenig ist die einschränkende Auslegung zulässig, eine örtliche Beschränkung iSd §
96 Abs 1 NÖ JagdG wäre ausschließlich an Orten mit „erhöhtem Menschenaufkommen“
gegeben, wie etwa beim Stattfinden öffentlicher Veranstaltungen, Prozessionen, oder Umzügen oder bei der Spargeloder Weinernte. Vielmehr ist
auch die abstrakte Gefährdung
eines einzelnen Menschen vom
Schutz zweck des § 96 NÖ
JagdG umfasst. Der Jagdaus übungsberechtigte (Jagdgast)
muss sich in jedem einzelnen
Fall entscheiden und sich vor allem davon überzeugen, ob er die
Jagd nach den gerade gegebenen konkreten Umständen des
Einzelfalls ausüben oder sich
der Jagd enthalten muss.
Der Beklagte hat im vorliegenden Fall § 96 Abs 1 NÖ JagdG
durch die von den Vorinstanzen
festgestellte Verhaltensweise
eindeutig zuwidergehandelt. Er
war darüber informiert, dass sich
Forstarbeiter im weiteren Gefahrenbereich befanden. Nach
den Feststellungen wusste er,
dass in deren Nähe abgegebene
Schüsse zu Gefährdungen
führen können. Obwohl er wegen der Uneinsehbarkeit des
Geländes den Aufenthaltsort der
Forstarbeiter auch mittels Feldstecher nicht lokalisieren konnte, hat er vor Schussabgabe keine geeigneten bzw ausreichenden weiteren Überprüfungen
bzw Nachforschungen angestellt. Derartige Nachforschungen wären ihm aber durchaus
zumutbar gewesen. So hätte
nach den im vorliegenden Fall
gegebenen Umständen nicht nur
das weitere Abgehen des Reviers Aufschluss bringen können, sondern auch eine Anfrage
beim Forstrevierleiter über Ort
und Zeitraum der forstbetrieblichen Arbeiten (siehe Punkt 5 des
Abschussvertrags) mittels Mobiltelefons. Dadurch, dass der
Beklagte die erforderlichen
Nachforschungen unterließ, hat
er gegen die Schutznorm des §
96 Abs 1 NÖ JagdG verstoßen.
Bei Verletzung einer Schutznorm muss sich das Verschulden
nicht auf die Zufügung des Schadens, sondern bloß auf die Übertretung der Schutznorm beziehen. Der Beklagte haftet daher
auch dann, wenn ihm der konkrete Schadenseintritt nicht voraussehbar war. Selbst wenn die
Verletzung durch einen Abpraller (Geller) entstanden sein sollte, könnte es sich im Übrigen
nicht um einen (reinen) Zufall
im Sinn einer „Verkettung absolut unvorhersehbarer und unwahrscheinlicher Umstände“
handeln, ist doch die Gellerwirkung eines abgeschossenen Projektils eine naturgesetzliche Folge des abgegebenen Schusses.
Sie liegt damit nicht außerhalb
der allgemeinen menschlichen
Erfahrung.
Nach § 34 Abs 1 ForstG darf
der Wald unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs 2
ForstG von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs 2) oder
dauernd (Abs 3) ausgenommen
werden (Sperre). Befristete Sperren sind ua für Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle auf
die Dauer der Holzerntearbeiten
zulässig (§ 34 Abs 2 lit b ForstG).
Der Zweck dieser Norm liegt
darin, dem Waldeigentümer die
Möglichkeit einzuräumen, zum
Schutz Erholungssuchender vor
Gefährdungen durch Holzfällungs- und Holzbringungsarbeiten befristete Betretungsverbote
zu verhängen. Eine Verpflichtung des Waldeigentümers bei
Durchführung von Forstarbeiten
(welcher Art auch immer) in jedem Fall ein Betretungsverbot
zu verhängen, lässt sich aus § 34
Abs 2 lit b ForstG nicht entnehmen. Entgegen der Ansicht des
Revisionswerbers kann diese Bestimmung somit nicht dazu dienen, Jagdgäste bei Ausübung
der Jagd von den ihnen durch §
96 NÖ JagdG auferlegten Pflichten zu entbinden. Zudem ist es
nach den Feststellungen üblich,
dass die Jagd neben Forstarbeiten ausgeübt wird.
OGH 25.2.2014, 10 Ob 55/13f
§
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Kein Pflegegeld-Export
nach Thailand
Auch wenn ein Pflegebedürftiger krankheitsbedingt seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in
Thailand hat, kommt ein Export
des Pflegegeldes nach Thailand
nicht in Betracht.
Sachverhalt:
Der Kläger, der eine befristete
Pension von der Pensionsversicherungsanstalt bezieht, verlegte im Februar 2011 seinen Wohnsitz nach Thailand und hält sich
jedenfalls seit 1. 5. 2011 durchgehend in Thailand auf. Der Antrag des Klägers vom 13. 5. 2012
auf Gewährung des Pflegegeldes wurde von der beklagten
Pensionsversicherungsanstalt
abgelehnt. Die Vorinstanzen
wiesen die vom Kläger dagegen
erhobene Klage ab. Der Oberste
Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Klägers
zurück.
Aus der Begründung:
Er verwies darauf, dass der Anspruch sowohl auf Pflegegeld sowohl nach § 3 Abs 1 als auch
nach § 3a Abs 1 BPGG den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegebedürftigen im Inland voraussetze. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person bestimme sich
ausschließlich nach tatsächlichen Umständen; er hänge weder von der Erlaubtheit des Aufenthalts noch von der allfälligen
Motivation für den Aufenthalt
ab. Nur vorübergehende bzw
kurzfristige Auslandsaufenthalte
beeinträchtigten den Anspruch
auf Pflegegeld nicht. Der Umstand, dass der Kläger nach seinem Vorbringen krankheitsbedingt zu einer Rückkehr nach
Österreich nicht in der Lage sei,
könne nichts daran ändern, dass
der Kläger jedenfalls seit seiner
Antragstellung auf Pflegegeld
keinen gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland mehr gehabt habe.
OGH 28. 1. 2014, 10 ObS 191/
13f
Bürgermeister Zeitung 5/2015
25
PERSONELLES
26
Foto: APA (dpa)
Erwin Wurm erhielt
Auszeichnung des
Landes Niederösterreich
Erwin Wurm ist mit dem
„Silbernen Komturkreuz“ des
Landes Niederösterreich ausgezeichnet worden. „Von Europa über Amerika und Australien bis nach Japan – Erwin
Wurm ist überall tätig und hat
überall einen klingenden Namen“, sagte Pröll laut einer
Aussendung. Er würdigte Wurm als künstlerische
Größe, geprägt von Innovationskraft, ebenso wie dessen menschliche Größe. Er fühle sich in Niederösterreich wohl und arbeite sehr gerne hier, so Wurm in seinen Dankesworten.
Erwin Wurm wurde 1954 in Bruck an der Mur (Steiermark) geboren und gehört zu den international erfolgreichsten Künstlern Österreichs. Er lebt und arbeitet in
Wien und Limberg in Niederösterreich. Mit seinem Namen untrennbar verbunden sei die „Erweiterung des
Skulpturenbegriffes“, hieß es im Landespressedienst. Er
spiele mit dem Grenzbereich zwischen Skulptur, Aktion
und Performance und habe das Feld der Bildhauerei um
entscheidende Akzente erweitert.
Neuer Vorsitzender bei Messen Austria
Wieselburgs
Messedirektor Ing.
Werner Roher
(links) übernahm
für die Funktionsperiode 2015/2016
den Vorsitz von
Messen Austria.
Vorgänger war
Johann Jungreithmair (rechts), Reed
Exhibitions Messe
Wien.
Im Rahmen der Generalversammlung der „Arbeitsgemeinschaft Messen Austria“ wurde der turnusmäßige
Wechsel des Vorsitzes für die Funktionsperiode
2015/2016 beschlossen. Neuer Vorsitzender wurde Dir.
Ing. Werner Roher (52) von der Messe Wieselburg/Erlauf. Er ist seit 30 Jahren in dieser Organisation tätig
und hat wesentlich zur imposanten Aufwärtsentwicklung der niederösterreichischen Messe- und Braustadt
beigetragen. Zu den herausragenden Leistungen zählt
vor allem die gute Entwicklung der AB HOF, die seit
zwanzig Jahren durchgeführt wird, sowie die Organisation kleinerer Messeveranstaltungen und vor allem die
Positionierung der INTERAGRAR im Rahmen des nationalen und internationalen Ausstellungswesens. Der
Vereinigung Messen Austria gehören elf österreichische
und eine italienische Gesellschaft an. Dazu zählen: Burgenlandmesse Oberwart, Dornbirner Messe, Grazerund Innsbruckermesse; die großen Ausstellungsorganisationen in Klagenfurt, Ried und Wels, das Messezentrum Salzburg, Wieselburg und als kooptiertes Mitglied
die Messe Bozen. Außerdem sind in der Dachorganisation auch noch die Exhibitions Messen Salzburg und
(GP)
Wien vertreten.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Rupert Dworak mit 97,6% als SPÖ-GVV-NÖ-Präsident wiedergewählt
218 Delegierte (Wahlberechtigte) und
rund 100 Gäste trafen sich am Abend des
27. März am Campus der Fachhochschule Krems zur 28. Ordentlichen Vollversammlung des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in
Niederösterreich. Dabei wurde der Ternitzer Bürgermeister LAbg. Rupert Dwor-
ak mit 97,6% der Stimmen als Präsident
wiedergewählt.
„Leistbares Leben – Unsere Gemeinden machen es möglich“ war das Motto,
unter dem der GVV-Verbandstag stand.
Gastredner waren Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler und Zukunftsforscher Günther Ogris.
V.li.: Die SPÖ-GVV-NÖ-Spitzen: Vizepräsident Bgm. Matthias Stadler, Vizepräsident Bgm. Herbert Goldinger, Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Vizepräsidentin Bgm.in Kerstin Suchan,
Vizepräsident KO Bgm. Alfredo Rosenmaier, Direktor StR Ewald Buschenreiter, Vizepräsident
LT-Präsident Bgm. Franz Garnter.
Fotos: Werner Jäger/SPÖ-GVV-NÖ
Mank:
Matthias Pölzer und ÖÖAB Vorstand einstimmig gewählt
V.li.: Gerhard Zeiss, Franz Streimetweger, Andreas Hanger, Rudolf Langeneder, Christian Fohringer,
Friedrich Punz, Herbert Permoser, Harald Hollensteiner, Matthias Pölzer, Martin Leonhardsberger, Elisabeth Zuser, Josef Kozisnik, Lisa König, Otmar Garschall, Brigitte Hiesberger und Karl Kalteis Foto: z.Vfg.
Bei der Neuwahl des Manker ÖAAB
am 9. April im Gasthaus Riedl-Schöner
wurde Obmann Matthias Pölzer einstimmig bestätigt.
Rund 40 Mitglieder folgten der Einladung, bei der Obmann Pölzer über die
erfolgreiche Gemeinderatswahl und die
laufenden Aktivitäten, wie Flohmarkt,
Ausflug und Schulsponsorings berichtete. Kassier Franz Streimetweger konnte
einen positiven Finanzbericht abliefern,
Teilbezirks-Obmann Josef Kozisnik leite-
te die Neuwahl. VP-Obmann Martin
Leonhardsberger lobte das Engagement
des Obmanns und freute sich über viele
neue Gesichter im Vorstand.
Dank gab es für die verdienten Funktionäre und langjährigen Mitglieder im
Rahmen der Ehrungen. Nationalrat Andreas Hanger berichtete von der Steuerreform und lud zur Landesausstellung „Ötscherreich“ ein. Im Zuge der Diskussion
wurden die Ergebnisse der Steuerreform
beleuchtet.
FACHTHEMA
Das Finanzsystem in Deutschland
1.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.4.1.
2.4.2.
2.5.
3.
3.1.
3.2.
4.
4.1.
4.2.
5.
5.1.
5.1.1.
5.1.2.
5.2.
5.2.1.
5.2.2.
5.2.3.
5.2.4.
5.3.
Konnexitätsprinzip
Finanzausgleich
Finanzausgleich Bund – Länder
Finanzausgleich Länder – Länder
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Kommunaler Finanzausgleich
Allgemeine Zuweisungen
Zweckgebundene Zuweisungen
Zwischengemeindlicher Finanzausgleich
Steuererhebung und Steuereinteilung
Ertragskompetenz
Gesetzgebungskompetenz
Kommunaler Steueranteil an Gemeinschaftsteuern
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Kommunale Steuern
Realsteuern
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Zweitwohnungssteuer
Jagdsteuer
Kommunales Steuerfindungsrecht
D
ie grundlegenden Vorschriften des Finanzwesens in Deutschland
sind im zehnten Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland dargelegt. In den Art. 104 a ff. des Grundgesetzes (GG)
werden die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bund
und den Ländern im Sinne des föderalistischen Staatsaufbaus in
Deutschland geregelt. Die in Art 106 GG vorgenommene Verteilung
des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden reicht allein
nicht aus, um die Leistungsfähigkeit dieser Gebietskörperschaften zu
gewährleisten und sie in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Es sind zusätzliche Regelungen erforderlich, um die
unterschiedliche Finanzkraft der Körperschaften auszugleichen. Dies
erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern,
den Ländern untereinander und den Ländern mit den jeweiligen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
1. Konnexitätsprinzip
Nach Art. 104 a Abs.1 GG gilt grundsätzlich das Konnexitätsprinzip.
Dies bedeutet, dass der Bund und die Länder gesondert die Ausgaben
tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit
das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Es gilt also das Prinzip, dass
Aufgabenverantwortung und Ausgabenverantwortung jeweils in einer
Hand liegen. Dies trifft auch für die Gemeinden zu, da sie Teile der
Länder sind.
Die wichtigsten Ausnahmen vom Konnexitätsprinzip sind in den Artikeln 104 a Abs.2 und 3, 104 b Abs.1, 91 a und 91 b des Grundgesetzes dargelegt. Der Art. 104 a Abs.2 GG bestimmt abwei chend vom
Konnexitätsprinzip, dass im Rahmen der Bundesauftragsangelegenheiten der Bund die Ausgaben trägt, wenn die Länder im Auftrage des
Bundes handeln. Das kann auch nach Art. 104 a Abs.3 GG für die Bundesgesetze gelten, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern
ausgeführt werden. Hier kann das entsprechende Gesetz bestimmen,
dass die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Nach Art. 104 b Abs.1 GG kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemein-
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Von Dr. Michael Grimberg
den bzw. Gemeindeverbände gewähren, die
• zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
• zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet
oder
• zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
• erforderlich sind.
Abweichend zum Konnexitätsprinzip trägt der Bund nach Art. 91 a
Abs.3 GG die Hälfte bzw. mindestens die Hälfte der Ausgaben in jedem Land für die sogenannten Gemeinschaftsaufgaben. Bei diesen
Gemeinschaftsaufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind und
für die die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist, handelt es sich nach Art. 91 a Abs.1 GG um
Aufgaben
• zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und
• zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Der Bund und die Länder können zudem nach Art. 91 b Abs.1 GG
aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei
der Förderung von
• Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen,
• Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und
• Forschungsbauten an Hochschulen
zusammenwirken. Die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen
dem Bund und den Ländern besteht nach Art. 91 b Abs.2 GG zudem
zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen. Die Aufteilung der Kosten zwischen diesen Gebietskörperschaften wird in der jeweiligen Vereinbarung geregelt.
2. Finanzausgleich
Da die nach dem Grundgesetz vorgenommene Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden allein nicht ausreicht, um die Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften zu gewährleisten und die unterschiedliche Finanzkraft der Körperschaften
auszugleichen, ist in Deutschland das Finanzausgleichssystem zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden
eingeführt worden. Der Finanzausgleich umfasst die Gesamtheit der finanziellen Beziehungen zwischen den verschiedenen Trägern der öffentlichen Finanzwirtschaft, den Gebietskörperschaften. Aufgabe des
Finanzausgleichs ist es, die Finanzautonomie zu erhalten und einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu gewähren. Gegenstand des Finanzausgleichs ist die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs der unterschiedlichen Finanzkraft der einzelnen Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft. Es wird zwischen horizontalem
und vertikalem Finanzausgleich unterschieden. Beim horizontalen Finanzausgleich handelt es sich um Zuweisungen an gleichgeordnete
Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft. Beim vertikalen Finanzausgleich erfolgen die Zuweisungen eines übergeordneten Trägers der öffentlichen Finanzwirtschaft an einen nachgeordneten Träger (Dotationen) oder umgekehrt (Matrikularbeiträge).
2.1. Finanzausgleich Bund – Länder
Die grundsätzliche Verteilung des Steueraufkommens auf Bund,
Länder und Gemeinden ist in Art. 106 GG geregelt. In den Absätzen 1
und 2 erfolgt die Aufzählung der Steuern, deren Aufkommen dem
Bund und den Ländern zusteht. In Art. 106 Abs.3 GG sind Regelungen
zu den Gemeinschaftsteuern festgesetzt. Danach steht das Aufkommen
der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer
dem Bund und den Ländern gemeinsam zu, soweit das Aufkommen
Bürgermeister Zeitung 5/2015
27
28
FACHTHEMA
der Einkommensteuer nicht nach Art. 106 Abs.5 GG und das Aufkommen der Umsatzsteuer nicht nach Art. 106 Abs.5 a GG den Gemeinden
zugewiesen wird. Der Bund und die Länder sind am Aufkommen der
Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt.
Die Verteilung des Steueraufkommens im Rahmen des Finanzausgleichs erfolgt zunächst nach dem Prinzip der örtlichen Vereinnahmung bzw. des örtlichen Aufkommens. Nach Art. 107 Abs.1 GG steht
das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen
Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden in ihrem
Gebiet vereinnahmt werden. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind für die Körperschaftsteuer und die
Lohnsteuer nähere Bestimmungen über die Abgrenzung sowie über
Art und Umfang der Zerlegung des örtlichen Aufkommens zu treffen.
Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer werden
durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
festgesetzt. Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:
• Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Dabei ist der Umfang der Ausgaben unter Berücksichtigung einer mehrjährigen Finanzplanung zu ermitteln.
• Die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.
• Das Bundesgesetz, das die Anteile von Bund und Ländern an der
Umsatzsteuer festlegt, ist das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern.
Vom Aufkommen der Umsatzsteuer steht dem Bund 4,45 vom Hundert des Umsatzsteueraufkommens als Ausgleich für die Belastungen
aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zu. Zudem erhält der Bund am Aufkommen der Umsatzsteuer
5,05 vom Hundert des Umsatzsteueraufkommens als Ausgleich für die
Belastungen aufgrund eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Vom verbleibenden Aufkommen erhalten die Gemeinden 2,2 vom Hundert. Vom Restbetrag des Aufkommens der Umsatzsteuer stehen dem Bund 50,5 vom
Hundert und den Ländern vom Hundert zu. Die Anteile von Bund und
Ländern an der Umsatzsteuer sind nach Art. 106 Abs.4 GG neu
festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und
Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt.
Der Länderanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer steht nach
Art. 107 Abs.1 Satz 4 GG den einzelnen Ländern nach Maßgabe ihrer
Einwohnerzahl zu. Für einen Teil, höchstens jedoch für ein Viertel dieses Länderanteils, können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung
des Bundesrates bedarf, Ergänzungsanteile für die Länder vorgesehen
werden, deren Einnahmen aus den Landessteuern, aus der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je Einwohner unter dem Durchschnitt der Länder liegen.
Durch das Gesetz ist entsprechend Art. 107 Abs.2 GG sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der
Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zu berücksichtigen. Das Gesetz
kann auch bestimmen, dass der Bund Ergänzungszuweisungen gewährt. Dabei handelt es sich um Zuweisungen des Bundes, die er leistungsschwachen Ländern zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs gewährt.
2.2. Finanzausgleich Länder – Länder
Um die unterschiedliche Steuer- und Wirtschaftskraft der Bundesländer auszugleichen und einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu gewähren, bedarf es eines zusätzlichen Finanzausgleichs zwischen überdurchschnittlich und unterdurchschnittlich finanzstarken Län dern. Dieser Länderfinanzausgleich ist in Art. 107
Abs.2 GG geregelt. Danach ist durch Gesetz sicherzustellen, dass die
unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen
wird, wobei die Finanzkraft und der Fi nanzbedarf der Gemeinden
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bzw. Gemeindeverbände zu berücksichtigen sind. Die Vorausset zungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen
Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen
sind in dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bestimmt.
Das unter den Bundesländern geltende Prinzip des bündischen Einstehens füreinander erfordert keinen völligen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede, da dies die Eigenstaatlichkeit und finanzielle Eigenverantwortlichkeit der Bundesländer beeinträchtigen würde. Ziel des
Länderfinanzausgleichs ist vielmehr die Verringerung der im Rahmen
auf die bundesstaatliche Solidargemeinschaft als unangemessen empfundenen Unterschiede in der Finanzkraft der Länder, soweit die Umsatzsteuerverteilung diese Finanzkraftunterschiede nicht bereits abgebaut hat.
Darüber hinaus ist im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen
Bund und Ländern auch festgelegt, dass der Bund aus seinen Mitteln
leistungsschwachen Ländern Ergänzungszuweisungen, also Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfes,
gewährt. Über diese Bundesergänzungszuweisungen können die leistungsschwachen Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie frei
verfügen.
Da ein gesamtdeutscher Finanzausgleich nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund der erheblichen Unterschiede der Steuerstruktur der westdeutschen und ostdeutschen Bundesländer nicht
möglich war, wurde der Fonds „Deutsche Einheit“ eingerichtet. Die
Leistungen aus dem Fonds traten an die Stelle noch fehlender Steuereinnahmen und wurden den ostdeutschen Bundesländern im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl gewährt. Die Fondsmittel wurden mehrfach
aufgestockt, um dem gestiegenen Finanzbedarf der ostdeutschen Länder gerecht zu werden.
2.3. Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Der bundesstaatliche Finanzausgleich ab 1995 wurde im Rahmen
des Gesetzes zur Umset zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms festgesetzt. Das neue Finanzausgleichssystem entsprach in
seiner Grundstruktur dem bisherigen System. Die Neuordnung sah eine vollständige und gleichberechtigte Einbeziehung der ostdeutschen
Bundesländer einschließlich Gesamtberlins in einen gesamtdeutschen
Finanzausgleich mit erheblichen zusätzlichen Bundesleistungen an die
ostdeutschen wie auch an die westdeutschen Länder vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1999 aufgrund der Normenkontrollanträge dreier Bundesländer gegen das Gesetz über den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern entschieden, dass das Finanzausgleichsgesetz als Übergangsrecht längstens bis Ende 2004
weitergilt.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich daraufhin
auf einen Kompromiss für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Dabei sind neben Neuregelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auch Entscheidungen über den Solidarpakt II in den Jahren 2005 bis 2019, die künftige Lastentragung beim
Fonds Deutsche Einheit sowie die Verteilung der Finanzierungslasten
infolge einer Kindergelderhöhung gefallen.
Der Bund und die Länder haben sich im Jahr 2009 grundsätzlich verständigt, von 2020 an keine neuen Schulden mehr zu machen. Nach
Art. 109 Abs.3, Art. 143 d i.V.m. Art. 115 Abs.2 GG sind die jährlichen
Haushalte des Bundes und der Länder so aufzustellen, dass sie in Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten
auszugleichen sind. Diesem Grundsatz wird beim Bund entsprochen,
wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis
zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschritten werden. Im
Haushaltsjahr 2016 soll dann die Vorgabe der Schuldenfreiheit erfüllt
sein.
Die Haushalte der Länder sind nach Art. 109 Abs.3 i.V.m. Art. 115
Abs.2 GG so aufzustellen, dass die Bundesländer im Jahr 2020 schuldenfrei sind. Die Schuldenbremse ist für die Länder so angelegt, dass
sie auch von ärmeren Ländern eingehalten werden kann. Als Hilfe zur
Einhaltung dieser Vorgabe werden bestimmten finanzschwachen Bun-
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desländern für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen aus
dem Haushalt des Bundes gewährt. Die Gewährung der Hilfen setzt einen vollständigen Abbau der Finanzierungsdefizite dieser Bundesländer bis zum Jahresende 2020 voraus.
Eine große verfassungspolitische Herausforderung der nächsten Jahre ist derzeit die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, da bis Ende
2019 die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt sein müssen.
Da zu diesem Zeitpunkt der Solidarpakt ausläuft, der vor allem die Finanzierung der ostdeutschen Länder gesichert hat und der bundesstaatliche Finanzausgleich daran gekoppelt ist, müssen die Bund-Länder-Finanzen neu verhandelt werden. Da die Interessen und Absichten
des Bundes und auch der Länder untereinander recht unterschiedlich
sind, wird in den nächsten Jahren mit schwierigen Verhandlungen gerechnet.
einzelne Gemeinde ist die Ermittlung der Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl der jeweiligen Gemeinde. Bei
der Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl werden je nach Bundesland neben der maßgeblichen Einwohnerzahl ein Schüler-, ein Soziallastenund ein Flächenansatz berücksichtigt. Die Steuerkraftmesszahl wird
berechnet, indem die einzelnen Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuern, der Gewerbesteuer und der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer addiert werden. In einigen Bundesländern wird die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuerumlage von dem ermittelten Betrag subtrahiert.
Die einzelne Gemeinde erhält dann allgemeine Zuweisungen, wenn
die Steuerkraftmesszahl hinter der maßgeblichen Bedarfs- bzw. Ausgangsmesszahl zurückbleibt. Dieser Unterschiedsbetrag wird in den
Bundesländern mit einem unterschiedlichen Prozentsatz, der bis zu
90 vom Hundert betragen kann, ausgeglichen.
2.4. Kommunaler Finanzausgleich
2.4.2. Zweckgebundene Zuweisungen
Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und Gemeinden wird
auch kommunaler Finanzausgleich genannt und ist weitgehend in den
Finanzausgleichsgesetzen und Gemeindefinanzierungsgesetzen der
einzelnen Bundesländer geregelt. Der kommunale Finanzausgleich
soll die eigenen Einnahmequellen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände ergänzen. Das Grundgesetz bestimmt in Deutschland nach
Art. 106 Abs.7, dass den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden von
dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern
insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zufließt. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob
und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden
bzw. Gemeindeverbänden zufließt. Die Festsetzung in Art. 106 Abs.7
GG entspricht den Gesetzesformulierungen in den Verfassungen der
Länder, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen aufgrund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist.
In den Finanzausgleichsgesetzen und Gemeindefinanzierungsgesetzen der einzelnen Bundesländer können Jahr für Jahr Änderungen
eintreten, da sich das jeweilige Land einerseits nach der eigenen Finanzlage richten muss und andererseits mit Hilfe dieser Gesetze jährlich wech selnde politische und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt
werden. Mit den Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen verfolgt der jeweilige Landesgesetzgeber im Wesentlichen
drei Ziele:
• mit einer „Mindestausstattung“ sollen die Gemeinden ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen,
• bei allen Gemeinden soll ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis
zwischen Ausgabebedarf und Einnahmemöglichkeiten erreicht werden,
• die Durchsetzung landesplanerischer Ziele.
Grundsätzlich tragen die Gemeinden und Landkreise die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten aufgrund der Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetze im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zur Finanzierung dieser Leistungen stellen die Bundesländer eine im Rahmen ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit ausreichend bemessene allgemeine Finanzaus gleichsmasse in ihre Haushaltspläne ein.
2.4.1. Allgemeine Zuweisungen
Die allgemeinen Zuweisungen, die auch oftmals als Schlüsselzuweisungen bezeichnet werden, dienen der Aufgabenfinanzierung und der
Stärkung der eigenen Finanzkraft der Kom munen. Sie werden den
Kommunen zur freien Verwendung zugewiesen und stellen pauschale
Deckungsmittel der laufenden ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit dar. Die Aufteilung der
Teilmasse der allgemeinen Zuweisungen erfolgt prozentual auf die
Gemeindeverbände und Gemeinden.
Grundlage zur Berechnung der allgemeinen Zuweisungen für die
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Nach den Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen
der Bundesländer werden zweckgebundene Zuweisungen für die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche der Kommunen gewährt. Dabei
kann es sich um Straßenbaulastzuweisungen handeln, die die Landkreise als Baulastträger für die Kreisstraßen erhalten, um ihre Aufgaben als Träger der Straßenbaulast erfüllen zur können. Des Weiteren
können Investitionspauschalen zur Förderung investiver Maßnahmen
von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur gewährt werden.
Eine Schul- bzw. Bildungspauschale kann zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung gewährt
werden. Die zugewiesenen Mittel können dann für den Neu-, Um- und
Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von
Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Eine Sportpauschale kann zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich bewilligt werden. Die Zuwendungen sind dann von den Gemeinden zweckgebunden für den Neu-,
Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, sowie für die Neuanlagen,
Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für
die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten einzusetzen.
2.4. Zwischengemeindlicher Finanzausgleich
Da die Landkreise als Gemeindeverbände keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen besitzen, haben die Landkreise nach den
Kommunalverfassungen bzw. Landkreisordnungen und Finanzausgleichs- bzw. Gemeindefinanzierungsgesetzen das Recht, Kreisumlagen von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben, soweit die
sonstigen Einnahmen den Finanzbedarf der Kreise nicht decken. Diese
Finanzbeziehungen zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden werden auch als zwischengemeindlicher Finanzausgleich bezeichnet.
Die Festsetzung der Höhe der Kreisumlage erfolgt in der Haushaltssatzung des Landkreises für jedes Haushaltsjahr. Die Umlage wird in
der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der Umlagegrundlage bemessen. Umlagegrundlage sind in den meisten Bundesländern die
Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden sowie die allgemeinen Zuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden.
Auch die Gemeindeverbände der Verbands-, Samtgemeinden oder
Verwaltungsgemeinschaften, die nach den Kommunalverfassungsgesetzen bzw. Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern
möglich sind, erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit die eigenen Finanzmittel nicht
ausreichen. In den meisten Fällen wird die Umlage zumindest nach
dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Bemessung der Umlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl bezweckt, dass dieser Schlüssel eine angemessene Teilnahme der
Mitgliedsgemeinden sowohl an den Vorteilen als auch an den Lasten
des Gemeindeverbandes ausdrückt.
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3. Steuererhebung und Steuereinteilung
Die öffentlich-rechtlichen Abgaben werden aufgeteilt in Steuern,
Gebühren und Beiträge. Die Steuereinnahmen umfassen den
Hauptanteil der Finanzierung öffentlicher Haushalte. Während
Steuern Zwangsabgaben ohne den Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung darstellen, werden die Gebühren für Leistungen der
Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben. Beispiele für Verwaltungsgebühren sind die Reisepass-,
Führerschein- und Baugebühren, für Benutzungsgebühren die Abfallbeseitigungs-, Kanalentwässerungs- und Straßenreinigungs gebühren. Die Beiträge werden von Grundstückseigentümern bzw.
Erbbauberechtigten als Gegenleis tung dafür erhoben, dass ihnen
durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Beispiele für Beiträge sind u.a. die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge.
Nach der Rechtsvorschrift des § 3 Abs.1 der Abgabenordnung sind
Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, an den
das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen
kann Nebenzweck sein. Auch Zölle und Abschöpfungen sind Steuern
im Sinne der Abgabenordnung. Die Einteilung der Steuern kann nach
unterschiedlichen Kriterien vorgenommen werden. Eine mögliche Unterscheidung ist die Einteilung der Steuern nach der Ertrags- bzw. Gesetzgebungskompetenz.
Zu den in Art. 106 Abs.3 GG aufgeführten Gemeinschaftssteuern gehören:
• Einkommensteuer,
• Körperschaftsteuer,
• Umsatzsteuer.
3.2. Gesetzgebungskompetenz
Der Bund hat nach Art. 105 Abs.1 und 2 GG die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole und die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Art. 72 Abs.2 GG vorliegen. Der Bund hat danach das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung
besteht, weil
• die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
oder
• die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert.
Die Länder haben nach Art. 105 Abs.2 a GG die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und
soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.
Die gemeindliche Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aufgrund
des im Grundgesetz und in den Landesverfassungen festgelegten
Selbstverwaltungsrechtes der Kommunen. Die Gemeinden setzen die
eigenen Realsteuersätze fest und erlassen, sofern Bundes- oder
Landesgesetzgeber nicht vorrangig tätig geworden sind, eigene Steuersatzungen für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern.
3.1. Ertragskompetenz
Bei der Ertragskompetenz werden die Steuern danach eingeteilt,
welche Körperschaft Anspruch auf die Einnahme hat. Das Grundgesetz sieht in Art. 106 einige Steuerarten vor, die getrennt dem Bund,
den Ländern und den Gemeinden zustehen und Steuerarten, deren
Aufkommen den Körperschaften gemeinsam zugeordnet werden. Bundeseigene Steuern nach dem ersten Absatz des Artikels sind:
• Zölle,
• Verbrauchsteuern, soweit sie nicht den Ländern, Bund und Ländern
gemeinsam oder den Gemeinden zustehen,
• Straßengüterverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf
motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern,
• Kapitalverkehrsteuern, Versicherungssteuer und Wechselsteuer,
• einmalige Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,
• Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer,
• Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften.
Die Erhebung der Straßengüterverkehrsteuer, der einmaligen Vermögensabgaben, der zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben und der Ergänzungsabgabe zur Einkommenund Körperschaftsteuer wurde vor Jahren aufgehoben.
Zu den landeseigenen Steuern nach dem zweiten Absatz des Artikels 106 des Grundgesetzes gehören:
• Vermögensteuer,
• Erbschaftsteuer,
• Verkehrsteuern, soweit sie nicht dem Bund oder Bund und Ländern
gemeinsam zustehen,
• Biersteuer,
• Abgabe von Spielbanken.
Die Erhebung der Vermögensteuer ist derzeit aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland nicht mehr
möglich.
Die gemeindeeigenen Steuern sind in dem sechsten Absatz des Artikels 106 des Grundgesetzes aufgeführt:
• Realsteuern: Grund-, Gewerbesteuer,
• Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern: Vergnügungs-, Hunde-,
Zweitwohnungssteuer etc.
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4. Kommunaler Steueranteil an Gemeinschaftsteuern
Zu den Gemeinschaftssteuern nach Art. 106 Abs.3 GG gehören die
Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Während am Aufkommen der Körperschaftsteuer der Bund und die Länder
je zur Hälfte beteiligt sind, erhalten die Gemeinden prozentuale Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.
4.1. Einkommensteuer
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen
Personen. Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus der Landund Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbständiger und
nichtselbständiger Arbeit, aus dem Kapitalvermögen, aus der Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte wie z.B. aus Rentenzahlungen oder Einkünften aus Spekulationsgeschäften. Das Aufkommen
der Einkommensteuer steht nach Art. 106 Abs.3 GG dem Bund und den
Ländern je zur Hälfte zu, soweit das Aufkommen der Einkommensteuer
nicht nach Absatz 5 den Gemeinden zugewiesen wird. Den Anteil, den
die Gemeinden an dem Aufkommen der Einkommensteuer erhalten,
wird durch ein Bundesgesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dieses Gemeindefinanzreformgesetz legt den Gemeindeanteil in § 1 mit 15 vom Hundert fest. Demnach stehen dem Bund und
den Ländern jeweils 42,5 vom Hundert an der Einkommensteuer zu.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist von den Ländern
an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten. Dazu erlassen die Bundesländer
Rechtsverordnungen über die Aufteilung und Auszahlung des Ge meindeanteils an der Einkommensteuer. Der Anteil dieser Steuerart
wird nach einem bestimmten Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt,
der von den Ländern aufgrund der Bundesstatistiken über die Einkommensteuer nach dem Steuerstatistikgesetz ermittelt wird.
4.2. Umsatzsteuer
Das Aufkommen der Umsatzsteuer, die in Deutschland im Jahr 1918
eingeführt und im Jahr 1968 zur Mehrwertsteuer umgewandelt wurde,
steht nach Art. 106 Abs.3 GG dem Bund und den Ländern zu, soweit
das Aufkommen an der Umsatzsteuer nach Absatz 5 a nicht der Ge-
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meinden zugewiesen wird. Die Anteile von Bund und den Länder an
der Umsatzsteuer werden durch das Gesetz über den Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, festgesetzt.
Die Gemeinden erhalten nach Art. 106 Abs.5 a GG seit dem 1. Januar 1998 für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer einen Anteil am
Aufkommen der Umsatzsteuer. Im Gesetz über den Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern ist der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer auf 2,2 vom Hundert des Gesamtaufkommens festgelegt.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird von den Ländern auf
der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels an ihre
Gemeinden weitergeleitet. Der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil ist in § 5 c des Gemeindefinanzreformgesetzes festgelegt.
Demnach setzt sich der bundeseinheitliche Verteilungsschlüssel für die
einzelnen Jahre aus prozentualen Schlüsselmerkmalen zusammen, die
sich in den einzelnen Gemeinden aus dem Gewerbesteueraufkommen,
aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am
Arbeitsort und aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am
Arbeitsort vergangener Jahre ergeben.
5. Kommunale Steuern
5.1. Realsteuern
Das Grundgesetz bestimmt nach Art. 106 Abs.6 GG, dass das Aufkommen der Realsteuern den Gemeinden zusteht. Zu den Realsteuern
gehören nach § 3 Abs.2 der Abgabenordnung die Grundsteuer und die
Gewerbesteuer.
5.1.1. Grundsteuer
Die Grundsteuer, die über Jahrhunderte eine wichtige Steuereinnahme des Staates war, ist seit der preußischen Realsteuerreform eine reine Gemeindesteuer. Aufgrund des Grundsteuerge setzes bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ih rem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand der
Grundsteuer ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Besteuert werden
• die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
• die Betriebsgrundstücke als Teile des Betriebsvermögens und sonstigen Grundstücke, und zwar unbebaute und bebaute Grundstücke
(Grundsteuer B).
Der Grundsteuerbefreiung unterliegt u.a. der
• Grundbesitz einer inländischen juristischen Person des öffentlichen
Rechts für die Nutzung des öffentlichen Dienstes oder Gebrauches,
• Grundbesitz der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke genutzt wird,
• Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. von inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem
Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige
oder mildtätige Zwecke benutzt wird,
• Grundbesitz der Religionsgemeinschaften.
Die Bemessung der Grundsteuer erfolgt zunächst vom zuständigen
Finanzamt, indem der Grundsteuermessbetrag ermittelt wird. Hierzu
wird der Einheitswert des Grundbesitzes mit einer Steuermesszahl
multipliziert, wobei die Messzahl generell 6 vom Tausend für Betriebe
der Land- und Forstwirtschaft und 3,5 vom Tausend für sonstige
Grundstücke beträgt. Ausnahmen bei der Steuermesszahl gelten für
Einfamilienhäuser mit einem Steuersatz von 2,6 vom Tausend für die
ersten 38.346,89 Euro des Einheitswertes und für Zweifamilienhäuser
mit einem Steuersatz von 3,1 vom Tausend.
Das Finanzamt setzt den Einheitswert gegenüber dem Grundstückseigentümer durch Verwaltungsakt fest und teilt der zuständigen Gemeinde die Höhe des Grundsteuermessbetrages mit. Gegen den
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Grundsteuermessbescheid kann der Grundstückseigentümer Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Die zuständige Gemeinde setzt aufgrund der Festsetzung des Finanzamtes den Grundsteuerbescheid fest:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde
für land- und forstwirtschaftlich Betriebe
(Grundsteuer A)
für die sonstigen Grundstücke
(Grundsteuer B)
Die Gemeinde bestimmt nach Art. 106 Abs.6 Satz 2 GG i.V.m. dem
Grundsteuergesetz, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages
(Hebesatz) die Grundsteuer zu erheben ist. Der Beschluss über die
Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.
Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des
Hebesatzes nur gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch Verwaltungsakt kann der Steuerpflichtige Widerspruch
bei der zuständigen Gemeinde einlegen.
5.1.2. Gewerbesteuer
Nach dem Gewerbesteuergesetz erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder
stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter
dem Begriff Gewerbebetrieb ist dabei ein gewerbliches Unternehmen
im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Nach dem Einkommensteuergesetz ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen
Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Landund Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Ein Gewerbebetrieb
liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen ge geben sind, auch
dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.
Neben den in der Begriffsdefinition festgelegten Steuerbefreiungen für die Ausübung von Land- und Forstwirtschaft und der Ausübung der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Schriftsteller sind u.a. das Bundeseisenbahnvermögen, die
Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und öffentlichrechtliche Versicherungs-, Versorgungseinrichtungen, Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen.
Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer waren bis zum 31. Dezember 1997 der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde für die Gewerbekapitalsteuer der Einheitswert
des gewerblichen Betriebes zugrunde gelegt. Für den Wegfall dieser
Steuerart erhalten die Gemeinden seit dem 01. Januar 1998 nach
Art. 106 Abs.3 i.V.m. Abs.5 a GG einen Anteil an der Umsatzsteuer.
Der Messbetrag nach dem Gewerbeertrag errechnet sich nach dem
Gewerbesteuergesetz grundsätzlich wie folgt:
Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
- Freibeträge
= verbleibender Gewerbeertrag
x Steuermesszahl
= Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag
§ 8 GewStG
§ 9 GewStG
§ 11 Abs.1 GewStG
§ 11 Abs.2 GewStG
Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird durch das Finanzamt für den
Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt, wobei der Erhebungszeitraum das Kalenderjahr ist. Der Messbetrag wird dem Gewerbetreibenden durch einen Verwaltungsakt, den Ge werbesteuer Bürgermeister Zeitung 5/2015
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messbescheid, bekannt gegeben. Die zuständige Gemeinde erhält vom
Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag mitgeteilt und multipliziert
diesen Messbetrag mit einem Hebesatz. Dabei bestimmt die Gemeinde
nach Art. 106 Abs.6 Satz 2 GG i.V.m. dem Gewerbesteuergesetz, mit
welchem Hundertsatz des einheitlichen Steuermessbetrages (Hebesatz) die Gewerbesteuer zu erheben ist.
Nach dem Gewerbesteuergesetz ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach
diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten
Festsetzung nicht überschreitet. Der Gewerbesteuerpflichtige hat die
Möglichkeit, gegen den Verwaltungsakt des Finanzamtes mit Hilfe des
Einspruches, gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde mit
Hilfe des Widerspruches vorzugehen.
Von dem Aufkommen an der Gewerbesteuer müssen die Gemeinden nach dem Gemeindefinanzreformgesetz eine Umlage an das für
sie zuständige Finanzamt abführen. Die Gewerbesteuerumlage wird in
der Weise ermittelt, dass das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im
Erhebungszeitraum durch den von der Gemeinde für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit einem Vervielfältiger
multipliziert wird.
5.2. Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Aufgrund des Rechtes der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 28 Abs.2 GG i.V.m. den
Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer besitzen diese die Finanzhoheit einschließlich des Rechtes der Einnahmebeschaffung. Gemeindeverbände und Gemeinden sind nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder aber nur dann berechtigt kommunale Steuern zu
erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Neben den bereits angeführten Steuerarten der Grundsteuer- und
Gewerbesteuer können die Gemeinden und Gemeindeverbände darüber hinaus nur die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern nach
dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes erheben.
Generell steht das Recht der Gesetzgebung im Bereich der örtlichen
Verbrauch- und Aufwandsteuern nach Art. 105 Abs.2 a GG den Ländern zu, die davon in der Regel keinen Gebrauch machen, so dass die
sonstigen kommunalen Steuern aufgrund gemeindlicher Satzungen erhoben werden. Zu den wichtigsten örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern gehören Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer.
5.2.1. Hundesteuer
Mit der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des
Art. 105 Abs.2 a GG soll die in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden. Ordnungspolitische Gründe wie die Verringerung der Hundezahl und die
damit zusammenhängende Eindämmung der Verschmutzung stellen
einen Nebeneffekt dar. In der Praxis wird auf die Erhebung der Hundesteuer durch die Gemeinden nur in Ausnahmefällen verzichtet.
Die Steuer wird aufgrund einer gemeindlichen Satzung, der
Hundesteuersatzung, erhoben, wobei Steuergegenstand das Halten eines Hundes ist. Steuerbefreiungen enthalten die meisten gemeindlichen Hundesteuersatzungen. So werden z.B. Diensthunde von Polizei
und Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit. Steuerermäßigungen sind oftmals für Wach- und Jagdhunde vorgesehen. Steuersatz ist
der Betrag, der für die Hundehaltung festgesetzt wird, wobei die
Pauschbeträge für das Halten von mehreren Hunden progressiv steigen. Die Hundesteuer wird durch Verwaltungsakt, dem Hundesteuerbescheid, für ein Kalenderjahr festgesetzt.
5.2.2. Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist wie die Hundesteuer unter finanz- und
ordnungspolitischen Aspekten eine örtliche Aufwandsteuer.
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Die Steuergegenstände werden in den jeweiligen Vergnügungssteuersatzungen der Gemeinden festgelegt. Zu Vergnügungen gehören alle Veranstaltungen, Darbietungen und Vorführungen, die dazu geeignet sind, der Erholung, Freizeitgestaltung und Entspannung zu dienen.
Hierzu zählen u.a. Tanz- und karnevalistische Veranstaltungen gewerblicher Art, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art, Filmveranstaltungen, der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsgeräten, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspielen als Geldspiel- oder Unterhaltungsgeräte.
Von der Steuer befreit sind oftmals Veranstaltungen, die von kulturellen Organisationen oder Filmclubs durchgeführt werden, wenn der
Zweck der Veranstaltung ausschließlich in der Darstellung kultureller,
wissenschaftlicher oder künstlerischer Bildungsfragen besteht oder bei
Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen Zwecken verwandt wird. An Steuerformen sind in den meisten
gemeindlichen Satzungen die Karten- und die Pauschsteuer festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird überwiegend als Pauschsteuer
festgesetzt, und zwar bei Veranstaltungen ohne Eintrittsentgelt, wenn
keine hinreichende Überwachung der Kartensteuer möglich ist oder
wenn die Pauschsteuer höher als die Kartensteuer ist.
Die Vergnügungssteuer wird aufgrund der gemeindlichen Vergnügungssteuersatzung als Verwaltungsakt, dem Vergnügungssteuerbescheid, festgesetzt. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung, wobei als Unternehmer der Veranstaltung auch der Inhaber
der Räume oder der Grundstücke gelten kann, in denen die Veranstaltung stattfindet.
5.2.3. Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer besteuert
das Innehaben einer weiteren Wohnung als Zweit- bzw. Nebenwohnung neben einer Hauptwohnung. Für die Kommunen besteht nach
den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer keine Erhebungspflicht. Die Gemeinden bestimmen eigenverantwortlich, ob
und in welchem Umfang sie unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Finanzmittelbeschaffung die Zweitwohnungssteuer erheben wollen.
Die Zweitwohnungssteuer erfasst den über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwand für das Vorhalten einer weiteren
Wohnung neben der Hauptwohnung. Daneben soll die Zweitwohnungssteuer einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung der Infrastruktur am Nebenwohnsitz schaffen, weil die Einkommensteueranteile an die Stadt des Hauptwohnsitzes gehen und der Nebenwohnungsinhaber bei den allgemeinen Zuweisungen des Landes nicht am Nebenwohnsitz, sondern am Ort des Hauptwohnsitzes berücksichtigt
wird. Der Steuermaßstab bei der Zweitwohnungssteuer ist die aufgrund des Mietvertrages im Erhebungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete.
5.2.4. Jagdsteuer
In einigen Bundesländern wird von Landkreisen und kreis freien
Städten eine Jagdsteuer erhoben, wobei Steuergegenstand der Jagdsteuer die Ausübung des Jagdrechtes ist. Steuerbemessungsgrundlage
für die Jagdsteuer ist der Jagdwert, der sich bei verpachteten Jagden
aus dem zu entrichtenden Pachtgeld zuzüglich der vereinbarten
Nebenleistungen ergibt.
Eine Abschaffung der Jagdsteuer in einigen Bundesländern wurde
damit begründet, dass sich in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für die Erhebung dieser Aufwandsteuer erheblich verschoben haben, so dass die Erhebung dieser Steuerart gegenüber anderen
Freizeitbetätigungen wie z.B. Pferdesport, Motorsport, Golf, Flugsport
und Extremsport nicht mehr gerechtfertigt sei. Die Hege und Pflege
des Waldes, die nicht nur viel Zeit und Engagement, sondern auch
Geld koste, trete mehr und mehr gegenüber der eigentlichen Jagdausübung in den Vordergrund. Da der Verwaltungsaufwand in keinem
Verhältnis zu nur geringfügigen Einnahmen stehe, sollten die Finanzmittel den Jagdpächtern besser für die Hege und Pflege des Waldes
überlassen bleiben.
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5.3. Kommunales Steuerfindungsrecht
Aufgrund der schlechten Finanzlage der Kommunen machen die
Landkreise und Gemeinden von ihrem Steuerfindungsrecht Gebrauch
und überdenken die Erhebung weiterer Steuerarten. Dabei haben die
Kommunen folgende Grundsätze zu beachten:
• Gesetzgebungskompetenz
Landkreise und Gemeinde sind berechtigt, Steuern zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.
• Gebot einer rein örtlichen Steuer
Die Steuer muss sich auf das Gemeindegebiet beschränken und es
darf zu keinen wirtschaftlichen Störungen kommen, wenn in einer
Nachbargemeinde diese Steuer nicht erhoben wird.
• Gleichartigkeitsverbot
Die neue Steuerart darf nur eingeführt werden, wenn Steuergegenstand und Steuermaßstab nicht mit anderen Steuern übereinstimmen.
Aufgrund dieses Steuerfindungsrechtes wird auf kommunaler Ebene
die Erhebung von Steu ern, wie Getränke-, Verpackungs-, Pferde-,
Übernachtung- bzw. Bettensteuer diskutiert und beschlossen. Dabei ist
zu beachten, dass die Besteuerung desselben Steuergegenstandes
durch eine kreisangehörige Gemeinde und den Landkreis nach den
Kommunalabgabengesetzen der Länder unzulässig ist.
Dr. Michael Grimberg, Hochschule Harz/Fb Verwaltungswissenschaften
Internationales Magazin für Münzen und Papiergeld
Seite 1
Internationales Ma
gazin für Münzen
und Papiergeld
200
Seiten
05
05
47. Jahrgang
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Mai
2015
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Die Münzen
der DDR –
Spezielles und
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BURGENLAND | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Eisenstadt:
Wohneinrichtung für
behinderte Menschen
wird gebaut
In Eisenstadt wird eine Wohneinrichtung für (schwer)behinderte Menschen errichtet. Geplant ist eine Einrichtung mit
sechs stationären Plätzen und
sechs Tagesbetreuungsplätzen.
Angesichts des großen Bedarfs
suche man schon seit geraumer
Zeit nach Möglichkeiten, so ein
Projekt in der Landeshauptstadt
Eisenstadt umzusetzen, so Rezar.
Vor allem die Suche nach einem
geeigneten Grundstück hat sich
als schwierig erwiesen. „Mit dem
Grundstück am Krautgartenweg
haben wir nun einen geeigneten
Platz gefunden. Von hier aus ist
man rasch im Stadtzentrum. Die
Stadt wird den Grund erwerben
und für das Projekt zur Verfü-
gung stellen“, erklärt Steiner. Er
ist davon überzeugt, dass das Projekt für Eltern behinderter Kinder
eine große Entlastung bedeutet.
„Das Land wird das Projekt
über die Wohnbauförderung und
in Folge über entsprechende
Tagsätze mitfinanzieren“, erläutert Rezar. Neben Land und Bund
wird auch eine private Geldgeberin die Realisierung des Projektes
unterstützen. Die großzügige Eisenstädterin will namentlich nicht
genannt werden.
Bis Jahresende sollen die Planungen abgeschlossen sein, so
Rainer Wallner von der OSG. Die
Gesamtkosten beziffert Wallner
mit 2,5 Millionen Euro. „Das Projekt wird der nächste sozialpolitische Meilenstein“, freut sich Walter Paulhart, Generalsekretär Rettet das Kind Österreich.
Start der Generalerneuerung A 4 Neusiedl
bis Nickelsdorf
A 4 Spatenstich – vlnr. ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl, Landeshauptmann NÖ Erwin Pröll, Landehauptmann Bgld. Hans Niessl, ASFINAG Vorstand
Alois Schedl.
Foto: Asfinag
Seit 14. April 2015 ist die ASFINAG mit der Generalerneuerung
der burgenländischen A 4 zwischen Neusiedl und dem Grenzübergang Nickelsdorf beschäftigt. In diese Sanierung investiert
die ASFINAG 52 Millionen Euro.
Die A 4 Ost Autobahn zählt zu
den klassischen Pendlerstrecken.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer verbinden die A 4 mit täg-
lichen Unfällen, gefährlichen Situationen, Behinderungen und
Staus. Die ASFINAG und die Länder Niederösterreich und Burgenland haben daher ein gemeinsames Ziel: zehntausende Pendlerinnen und Pendler aus Nieder österreich und dem Burgenland
möglichst ohne Behinderungen
und sicher an ihr Ziel zu bringen.
Bis 2017 saniert die ASFINAG
Kräftiges Signal für Weiterentwicklung im ländlichen
Raum
Das neue, Ende 2014 von Brüssel genehmigte Programm der „Ländlichen Entwicklung 2014 – 2020“ ist ein kräftiges Signal für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion und für die Weiterentwicklung
im ländlichen Raum, so Landesrat Andreas Liegenfeld und Nationalrat Erwin Preiner, die im Rahmen einer Pressekonferenz die wesentlichen Neuerungen und wichtigsten
Maßnahmen erläuterten. „Das Burgenland ist und bleibt als viertstärkstes Agrarland ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Agrarleis tung. Ich sehe das neue Programm
zur ‚Ländlichen Entwicklung 20142020‘ als große Chance mit bedeutenden Impulsen für unseren ländlichen Raum. Rund 441 Millionen Euro an Förderungen fließen in den
kommenden fünf Jahren aus diesem
EU-Topf ins Burgenland. Neben der
Ausrichtung auf Umweltaspekte und
den Schutz der natürlichen Ressourcen sind Schwerpunkte wie Investitionsförderung, Jungunternehmerförderung und Bildungsmaßnahmen
von besonderer Bedeutung. Neu ge-
Bürgermeister Zeitung 5/2015
den 22 Kilometer langen Abschnitt der burgenländischen A 4
Ost Autobahn. Aufgeteilt sind die
Arbeiten in drei große Phasen
und den Anfang macht der Bereich von Neusiedl bis Gols/Weiden. 2016 folgt dann Gols/Weiden bis Nickelsdorf und den Abschluss macht 2017 die Strecke
von Nickelsdorf bis zur Staatsgrenze.
schaffen wurden Fördermöglichkeiten für den Bereich „Soziale
Dienste“. „Damit stehen Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen oder von Angeboten im Pflegebereich für bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Tagesstättenbetreuung, bereit. Bis 2020 stehen dafür 13 Millionen Euro im Burgenland,
bundesweit 240 Millionen Euro, inklusive nationaler Kofinanzierung,
zur Verfügung“, erläutert Preiner und betont, dass es gelungen sei,
die Fördermöglichkeiten für kleine landwirtschaftliche Betriebe und
für Nebenerwerbslandwirte zu verbessern. „Bewirtschaftete Fläche ab
einer Größe von 1,5 Hektar sind bereits förderbar. Burgenländische Betriebe profitieren davon besonders.
Im Burgenland sind 61 Prozent der
Landwirte im Nebenerwerb tätig.
Ziel ist, die bäuerlichen Familienbetriebe und so die Regionalität zu erhalten und auszubauen. Regionalität
schafft und sichert Arbeitsplätze in
strukturschwachen ländlichen Regionen, Wertschöpfung bleibt in der Region.“
Setzen sich gemeinsam für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes ein:
Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld und
NR Erwin Preiner Foto: Bgld. Landesmedienservice
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | BURGENLAND
Für mehr Jobs in den Gemeinden – Ideenwettbewerb startet
Vor Kurzem hat Soziallandesrat
Dr. Peter Rezar gemeinsam mit
dem ÖIR-Projekthaus in Zusammenarbeit mit der PROSPECT Unternehmensberatung die Ergebnisse einer raumstrukturellen
Analyse des Burgenlandes vorgestellt. Diese Studie wird nun als
Grundlage dafür herangezogen,
einen Ideenwettbewerb „171
Ideen“ im Rahmen der Initiative
“Jobs im Dorf“ zu starten. „Der
Ideenwettbewerb soll neue und
innovative Beschäftigungsideen
fördern. Wir laden alle Gemeinden des Burgenlands ein, konkrete Vorschläge für Projekte zur
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen einzureichen“, so Rezar. Das Projekt richtet sich an alle 171 Gemeinden. Diese können
Ideen bis 29.4. einreichen, DetailInformationen dazu erhalten alle
burgenländischen Ortschefs auf
dem Postweg. Alle eingereichten
Ideen können im Rahmen einer
Abschlussveranstaltung von den
einreichenden Gemeinden Mitte
Mai öffentlich präsentiert werden.
„Die fünf besten Projekte werden
prämiert und in Folge bis zur Umsetzung von uns begleitet. Wir
stehen natürlich schon während
der Einreichphase beratend zur
Seite“, so Mag.a Cornelia Krajasits vom ÖIR-Projekthaus. „Ich
bin überzeugt, dass es in den mei-
sten burgenländischen Gemeinden sehr gute Ideen für Projekte
gibt, die auf lokaler Ebene Beschäftigung schaffen können.
Manche dieser Vorschläge liegen
vielleicht schon seit Jahren in
Schubladen, weil der entscheidende Anstoß für die Umsetzung
fehlt“, so Rezar. Wenn damit
nachhaltige Beschäftigung geschaffen werden könne, dann sollen diese Ideen auch realisiert
werden. Wichtig ist, dass bei der
Entwicklung einer Idee die jeweilige Gemeinde mit im Boot ist.
„Ist das der Fall, dann sind sie
auch in das Gemeindeleben integriert, sie haben entsprechende
Unterstützung und damit auch eine bessere Chance auf nachhaltigen Erfolg. Wir werden gemeinsam mit den Gemeinden Arbeit
für unsere Mitbürgerinnen und
Mitbürger schaffen. Kreativität ist
unsere Antwort auf die globale
Krise “, erklärt der Soziallandesrat.
„Die Projekte sollen sich sehr
stark am Bedarf der Gemeinden
sowie der Region und natürlich
auch der Betroffenen orientieren.
Kriterien sind Innovationsgehalt,
Beschäftigungseffekt und Nachhaltigkeit sowie Marktpotential
und Kundennutzen“, erklärt Krajasits. Vorstellbar seien Ideen in
vielen Bereichen, zum Beispiel
„Unter 7 – Über 70“ in Raiding
Im September 2014 startete im Pflege-Zentrum in Raiding ein Projekt
der besonderen Art. Einmal pro Woche kommen die Vorschulkinder
des Kindergartens Raiding gemeinsam mit einer Kindergartenpädagogin in das Pflege-Zentrum, um mit den Senioren eine gemeinsame Stunde zu verbringen. Im Mittelpunkt dieses wöchentlichen
Zusammentreffens, das von Julia Wikström, einer Lehrerin an der
Zentralmusikschule (ZMS) Oberpullendorf geleitet wird, steht das gemeinsame Musizieren sowie
das Kennen- und Verstehenlernen der jeweils anderen Generation, spielerisch ermöglicht durch die Musik.
Die Generationen lernen Lieder voneinander, musizieren
und tanzen gemeinsam, durch
themenbezogenen Erfahrungsaustausch stellen sich
die Generationen einander vor
und in jeder Stunde wird das
Thema „Früher“ und „Heute“
anhand konkreter Beispiele
miteinander verknüpft. Die
Senioren werden durch das
Projekt altersgerecht gefördert
und in eine Gemeinschaft in-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Soziales und Betreuung,
Umwelt und Recycling,
private Dienstleistungen oder Sport und Freizeit. „Es muss nicht eine Gemeinde alleine
sein, die eine Idee einbringt. Auch Kooperationen zwischen mehreren Gemeinden oder einer Gemeinde mit einem Verein
sind können bei der Entwicklung
von Projekten ihrer Kreativität
freien Lauf lassen“, so Krajasits.
Neues Förderprogramm für
ältere Arbeitskräfte in den
Gemeinden seit März
Bereits Anfang März wurde,
ein Förderprogramm – ebenfalls
im Rahmen der Initiative “Jobs
im Dorf“ – für die zusätzliche,
längerfristige Beschäftigung älterer Arbeitskräfte in den Gemeinden gestartet. „Wir fördern hier
bewusst in jenen Bereichen, die
das AMS – offenbar aus budgetären Gründen – nicht finanziert. Das heißt die längerfristige
Beschäftigung von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern
durch die Gemeinden, unabhängig davon, ob sie in die Richtlinien des AMS passen oder nicht“,
erläutert Rezar. Der bisherige Erfolg belege, dass man mit dem
Startschuss für Ideenwettbewerb: Landesrat Dr. Peter Rezar mit Mag.a Cornelia Krajasits vom ÖIR-Projekthaus
Foto: Bgld. Landesmedienservice
Förderprogramm richtig liege.
„Die zahlreichen Rückmeldungen der Gemeinden belegen die
Richtigkeit unseres Ansatzes. Wir
erwarten uns von dieser Maßnahme zumindest 200 zusätzliche Arbeitsplätze allein in den nächsten
zwei Monaten“, zeigt sich Rezar
optimistisch.
Es sei für ihn eine der wichtigsten Herausforderungen, Beschäftigung für jene Personengruppen schaffen, denen die
Wirtschaft keine Chance gibt, so
Rezar weiter. „Gerade weil die
Arbeitsmarktzahlen belegen, dass
das Burgenland hier deutlich besser agiert als der Rest Österreichs
haben wir die Chance, aber auch
die Verantwortung, uns auf diese
Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren.“
tegriert, ihr Wohlbefinden wird durch gute Erinnerungen an früher
gesteigert. Die Kinder werden in ihrer sozialen und emotionalen
Kompetenz gefördert, ihr Selbstbewusstsein wird gestärkt und durch
das aktive Musizieren bekommen sie einen Zugang zur Welt der Musik.
Die perfekte Kooperation zwischen dem Pflege-Zentrum Drescher,
dem Kindergarten Raiding, der ZMS Oberpullendorf sowie der
Marktgemeinde Raiding ermöglicht eine reibungslose Umsetzung
des Projektes, wodurch es zu einer Bereicherung aller Beteiligter
wird.
Am Bild u.a.: Julia Wikström, Lehrerin Zentralmusikschule Oberpullendorf; MMag. Dr. Julia HorvathWieder, Direktorin Zentralmusikschule Oberpullendorf; Franz Drescher, Geschäftsführer Pflegezentrum Raiding; Alexandra Pekovits,
Leiterin des Raidinger Kindergartens; Dipl.-Ing. (FH) Markus Landauer, Bürgermeister Marktgemeinde Raiding; Lisi Huszar,
Beschäftigungstherapeutin Pflegezentrum Raiding sowie Kindergartenkinder und Pflegezentrumsbewohner
Foto: z.Vfg.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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KÄRNTEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Rot-schwarz-grüne
Koalition in Klagenfurter
Stadtregierung
Klagenfurt bekommt wie das
Land Kärnten eine Koalition aus
SPÖ, ÖVP und Grünen. Am 1.
April wurde die Arbeitsvereinbarung unterzeichnet.
Die neue Bürgermeisterin Mathiaschitz
freut sich auf ihre Aufgabe
Foto: APA
Oberste Priorität hat für Mathiaschitz die Sanierung der Finanzen. Spätestens 2019 soll das Budget die Maastricht-Defizitvorgaben erfüllen, ab 2020 soll es überhaupt ausgeglichen sein. Strafzahlungen stehen somit auch in
den kommenden Jahren im Raum,
sollten die anderen Kärntner Gemeinden das Ausmaß des Klagenfurter Defizits nicht durch Überschüsse ausgleichen. Außerdem
will sich die „Reformpartnerschaft“ einer Aufgabenreform
widmen, neue Arbeitsplätze schaffen und „Bürgerforen“ abhalten.
Mathiaschitz will das Finanz ressort selbst übernehmen, dazu
noch die Kultur. Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (SPÖ) wird für
die Agenden Soziales, Personal,
Gesundheit, Sport und Märkte
verantwortlich. Der bisherige Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (FPÖ) wird 2. Vizebürgermeister und übernimmt
die Ressorts Feuerwehr, Friedhöfe und Straßenbau.
Die weiteren Stadträte sind
Wolfgang Germ (FPÖ; Entsorgung und Wasserschutz), Ruth
Feistritzer (SPÖ; Bildung, Familie
und Integration), Frank Frey
(Grüne; Umwelt, Nahverkehr,
Energie, Stadtgarten und Wohnungswesen) und Otto Umlauft
(ÖVP; Stadtplanung, Wirtschaft
und Tourismus, Land- und Forstwirtschaft).
Günther Albel als neuer Villacher Bürgermeister
angelobt
Nach der Wahl am 1. März wurde das Villacher Stadtparlament am
Freitag, 10. April, mit der konstituierenden Gemeinderatssitzung bis
2021 neu bestellt. Bürgermeister Günther Albel wurde von Landeshauptmann Peter Kaiser auf die Bundes- und Landesverfassung vereidigt, ebenso legten die Mitglieder unseres Stadtsenates ihr Gelöbnis in die Hand des Landeshauptmannes ab.
LH Peter Kaiser sagte, dass die neu gewählten Mandatare ihre politische
Funktion in einer für Kärnten sehr
schwierigen Zeit übernehmen: „Nur gemeinsam kann man erfolgreich sein, es
ist letztendlich egal, welchen Grundwerten wir uns verpflichtet fühlen, es
steht immer der Mensch im Mittelpunkt.“ Er wünschte den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
viel Weisheit bei ihren Entscheidungen,
denn „nicht immer die schnellste, sondern die überlegteste Entscheidung
wird die beste sein.“
Großes Dankeschön an Manzenreiter
Für den langjährigen Bürgermeister
Helmut Manzenreiter gab es vom Lan-
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Kindergarten-Aktionswochen im Nationalparkzentrum Mallnitz
Frühe Naturerfahrung sowie
die Förderung eines Umweltbewusstseins bei Kindern im Kindergartenalter sind wichtige Bildungsziele. Erfahrungen, die
Kinder mit „Natur“ machen, haben im Erwachsenenalter direkten Einfluss auf ihre Sensibilität
der Umwelt gegenüber. Um dies
zu fördern, hat der Nationalpark
Hohe Tauern Kärnten in Kooperation mit den ÖBB die Kindergarten-Aktionswochen „Kindergartenkinder besuchen den Nationalpark“ ins Leben gerufen.
„Bereits seit 2006 finden nun
schon die Aktionswochen im
Nationalparkzentrum Mallnitz
statt – und das mit großem Erfolg. So haben allein letztes Jahr
788 Kindergartenkinder aus
ganz Kärnten von diesem Bildungsangebot Gebrauch gemacht“, informiert kürzlich Nationalparkreferent LR Christian
Ragger.
Der Zugang zu Bildung solle
für alle leistbar sein – durch die
enge Kooperation mit den ÖBB
sei es für Kindergartenkinder
möglich, zu einem günstigen
Einheitspreis aus ganz Kärnten
nach Mallnitz zu reisen. „Für
viele ist es überhaupt der erste
Kontakt bzw. die erste Reise mit
dem Zug“, so Ragger.
Vom Bahnhof Mallnitz werden die Kleinen mit einem Bummelzug direkt zum Nationalparkzentrum gebracht. Egal ob
„Anni die Ameise“, „Stoni der
Steinbock“ oder „Walli die
Waldfee“ – die Kinder sind begeistert, wenn sie vom Bummelzug aus das jeweilige Maskottchen sehen. 2015 ist es
„Hoppl der Schneehase“, der
die Kinder willkommen heißen
und spielerisch ins heurige Thema – Tiere und Pflanzen im Nationalpark Hohe Tauern – einführen wird.
Warum haben Schneehasen
und der Hermelin im Winter ein
weißes Fell oder welche speziellen Anpassungsstrategien haben
Tiere und Pflanzen im Laufe der
Zeit entwickelt, um den eisig kalten Winter zu überleben? An verschiedenen Stationen können die
kleinen Entdecker in Kleingruppen ihre Neugier befriedigen,
sich einen eigenen Kräutertee zusammenmischen und einem ausgewachsenen, lebensgroßen
Bären mutig gegenübertreten.
Das Nationalparkzentrum Mallnitz ist wieder für Besucherinnen
und Besucher von 20. April bis 4.
Oktober 2015 täglich von 10.00
bis 18.00 Uhr geöffnet. Nähere
Informationen unter www.hohetauern.at/bios
deshauptmann ein ganz besonderes Dankeschön und ein Zitat von
Literaturnobelpreisträger Elias Canetti: „Es ist vorbei, aber es ist nicht
vorüber.“ Kaiser dankte außerdem allen Stadtpolitikern, die in der
letzten Legislaturperiode mitgewirkt haben und wünschte allen für
die neue Periode viel Kraft.
Albel dankte für enormes Vertrauen
Bürgermeister Günther Albel dankte für das enorme Vertrauen, das
ihm und seiner Gesinnungsgemeinschaft von der Bevölkerung entgegengebracht wurde. „Und das in Zeiten
wo gerade diese stabilen und starken
Mehrheiten anderswo abgewählt worden und zur Minderheit geworden sind,
haben die Villacherinnen und Villacher
entgegen diesem Trend ein besonders
starkes Zeichen und Votum gegeben.
Ich möchte mich ganz herzlich und ganz
persönlich für das große Vertrauen bedanken, mit dem mich die Wähler als
Bürgermeister schon im ersten Wahlgang ausgestattet haben, aber auch
ganz herzlich für das große Vertrauen
für mein Team und die SPÖ Villach!“
Angelobung des neuen Villacher Bürgermeisters Günther Alber durch LH Peter Kaiser
Foto: honorarfrei/Oskar Höher
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | KÄRNTEN
Naturpark Dobratsch mit
abwechslungsreichem
Sommerprogramm
Der Naturpark Dobratsch hat
sich zu einem ganzjährigen Naturerlebnis im Herzen von Kärnten entwickelt. Die schöne Aussicht entlang der Villacher Alpenstraße, der Alpengarten Villacher Alpe und die Hütten sprechen schon für sich.
Das diesjährige Sommerprogramm des Naturparks bietet neben beliebten „Hits“ heuer aber
einige Neuerungen, die es zu entdecken gilt. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz präsentierten Naturparkreferent LR Christian Ragger und Villachs Vizebürgermeistern Petra Oberrauner als neue
Vorsitzende die Eckpunkte.Ragger unterstrich dabei die Wichtigkeit der Internationalisierung des
Naturpark Dobratsch. „Wir müssen die Chance nutzen, grenzüberschreitende Projekte zu entwickeln und so EU-Fördergelder
für Kärnten abholen“, betonte
Ragger. „Wandern am beliebten
Dobratsch Rundwanderweg, den
Dobratschgipfel erleben, Schmetterlingen bei Tag und bei Nacht
erforschen, auf sagenumwobenen
Spuren in Heiligengeist wandern
und Geschichten und Geschichte
der Gegend erfahren. Das Alles
und noch viel mehr bietet das neue
Sommerprogramm im Naturpark
Dobratsch“, fasst Vizebürgermeisterin Petra Oberrauner nur einige
Attraktionen zusammen. Die Erfolgsstory des Dobratsch Rundwanderweges ist noch kein Jahr
alt. Und dennoch hat er sich schon
zur „festen Größe“ im Wanderbereich der Region Villach entwickelt. Täglich erkunden zahlreiche Gäste und Einheimische das
Gebiet „rund um den Dobratsch“
und sind von den vielen versteckten Sehenswürdigkeiten fasziniert.
Team Kärnten/Köfer/Prasch:
„Österreich braucht eine
einheitliche Pflegefinanzierung!“
Landesrat Gerhard Köfer und
LAbg. Hartmut Prasch, Obmann
der TS-IG im Kärntner Landtag,
warnen angesichts aktueller Entwicklungen einmal mehr vor einem Pflegekollaps: „In Anbetracht der Bevölkerungsdaten ist
der sensible Bereich der Pflege
eine der zentralsten Herausforderungen unserer Zeit. Knapp 20
Prozent der Bevölkerung ist derzeit 65 Jahre alt oder älter. 2030
wird jeder Vierte dieser Altersgruppe angehören, im Jahr 2060
schon jeder Dritte: Diese unverrückbaren Zahlen und Fakten der
Statistik Austria bedeuten einen
klaren politischen Handlungsauf-
Reise in die Vergangenheit
Am 11. April luden Isabella und Alexander Marx zur Eröffnung der
Wachszieher- und Lebzelter-Museumswerkstatt in den alten Getreidespeicher im Friesacher Fürstenhof. Neben Bürgermeister Josef
Kronlechner und zahlreichen weiteren Vertretern der Stadtgemeinde
machten sich auch LAbg. Bgm. Klaus Köchl, Hermann Schnitzler von
der Hirter Brauerei, „Fürst“ Max Koschitz (Obmann vom Verein Mittelalterliches Friesach), ARGE „Erlebnis Friesach“ Sprecherin und
Amtsleiterin, Dr. Irmgard Lechner, mehrere ARGE-Mitglieder, die
Hoteliers Erika und Otto Wunsch aus der Partnerstadt Bad Griesbach,
Abordnungen der Trachtenfrauen Zeltschach, St. Salvator und Liebenfels sowie Hermann Kropfreiter mit Tochter
(er stellte der Familie Marx Exponate
aus der ehemaligen Wachszieherei und
Lebzelterei Kropfreiter in St. Veit zur
Verfügung) ein Bild von dem neuen
Museum samt Werkstatt.
Familiensache
Mehrere Monate lang wurde am Museum gearbeitet. „Unterstützt wurden
mein Mann und ich vor allem von meinen Eltern Theresia und Gottfried Kornberger sowie den Kindern“, freut sich
Isabella Marx über die Hilfe. „Mein
www.buergermeisterzeitung.at | de
trag. Die steigenden Pflegekosten
sind ein Thema, das endlich einer
nachhaltigen Lösung zugeführt
werden muss. Dabei muss auch
auf die Sorgen der Gemeinden
Rücksicht genommen werden.“
Das Team Kärnten spricht sich
weiter offensiv für eine bundeseinheitliche Pflegefinanzierung
und die Einführung einer Pflegeversicherung aus. Ob diese Form
der Versicherung privat, öffentlich oder als „Mischform“ strukturiert werden soll, möchte Köfer
umgehend in einem „ergebnisoffenen Prozess zwischen Bund und
Ländern“ geregelt haben. „Aufgrund der riesigen Finanzierungslücken im Pflegebereich ist jetzt
rasches Handeln gefordert. Die
Finanzierung der Pflege darf kein
reines Landesthema mehr sein,
sondern muss bundeseinheitlich
geregelt werden. Alle Bundesländer stehen vor den gleichen Problemen“, so Köfer.
Abschließend pochen Köfer und
Prasch auch auf die Einführung
einer Pflegelehre: „Die demographische Entwicklung ist ein Faktum und ein unüberhörbarer Hinweis dafür, dass wir in Zukunft
wesentlich mehr bestens ausgebildete Pflegekräfte benötigen.
Die Pflegelehre wäre ein Schritt,
um einem Fachkräftemangel wirkungsvoll entgegenzuwirken und
würde gleichzeitig neue Jobchancen für Jugendliche eröffnen.“
„BürgermeisterInnenkonferenz 2015“ im Zeichen
der Erneuerungen
Rund 150 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
sowie Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter
trafen sich am 17. April im Casineum Velden. Um 9.00 Uhr startete die „BürgermeisterInnenkonferenz 2015“ auf Einladung
von Gemeindereferentin LHStv.in
Gaby Schaunig. Im Mittelpunkt
der Konferenz standen die Herausforderungen der Gemeindepolitik in diesem Jahr und die
Vorhaben der Gemeindereferentin. Themen der Vorträge und
Diskussionen waren unter anderem: Initiativen zur Ortskernbelebung, Umsetzung des neuen
Gemeindeplanungsgesetzes,
Neuerungen bei den Kärntner
Bauvorschriften, Transparenz bei
den Transferbeziehungen zwischen dem Land Kärnten und den
Gemeinden sowie neue Vergaberichtlinien für Gemeinden.
Den Kärntner Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von denen einige seit März neu im Amt
sind, wurde bei der Konferenz
die Möglichkeit geboten, sich
über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, darüber zu
diskutieren und sich auszutauschen.
Dank gilt nicht nur ihnen, sondern auch den Vertretern der Stadtgemeinde, die uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben.“
Die Welt des Wachses
Auf einer Reise in die Vergangenheit können die Besucher Wissenswertes rund um das traditionelle Handwerk des Wachsziehers und
Lebzelters erfahren. Die Kerzenproduktion von damals wird veranschaulicht, Interessantes über die Biene und die Verarbeitung der
Rohstoffe näher gebracht. Außerdem können die Gäste bei der Herstellung einer gezogenen Kerze mithelfen. „Unser Ziel ist es, vielen
Menschen, vor allem aber Kindern, die Tradition des Lebzelters und
Wachsziehers lebendig näher zu bringen“, erklärt die Inhaberin. „Außerdem
ist es mir ein Anliegen, dass die besondere Kerze, der Wachsstock, nicht in
Vergessenheit gerät.“
1.000 Exponate, davon 500 Kerzen und
Wachsarbeiten aus der Privatsammlung
von Nahid Alivandi, einer Wienerin mit
persischen Wurzeln, können im Museum begutachtet werden. In der Künstlerwerkstatt präsentieren sich jedes
Jahre andere Kunsthandwerker. Im
heurigen Jahr ist das der Volkskunstkreis Kärnten.
Info: www.wachsstube-friesach.at
Foto: KK
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Erstes Urteil im KRAZAF
Streit
Die Stadtgemeinde Hainburg
gewinnt den Musterpozess gegen den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF)
vor dem Landesgericht Wien. Das
Urteil ist für alle Krankenanstalten-Gemeinden Niederösterreichs, so auch für St. Pölten, relevant, die offene Forderungen
an den KRAZAF haben.
Das Landesgericht für ZRS
Wien fällte ein richtungsweisendes Urteil. Kurz zusammengefasst bedeutet es: Der KRAZAF muss
der Stadt Hainburg den eingeklagten Betrag überweisen. Die
Zinsen können für die letzten
drei Jahre geltend gemacht werden und der KRAZAF muss die
Prozesskosten tragen. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt geht es um ein Volumen von rund 100 Mio. Euro
(ohne Zinsen) die der KRAZAF
den Niederösterreichischen
Krankenhaus-Trägergemeinden
seit zwanzig Jahren schuldig ist.
St. Pölten fehlen über 20 Mio.
Euro (ohne Zinsen) aus diesem
Fonds.
„Ich bin froh, dass in diesen
Rechtsstreit zur Krankenhaus-Finanzierung nun endlich Bewegung gekommen ist. Vor zwanzig Jahren wurde ein den Krankenhaus-Gemeinden Nieder österreichs zustehender Finanzierungsbeitrag vom KRAZAF
nicht ausbezahlt. Die betroffenen
Gemeinden haben sich daraufhin
zusammengetan und, unterstützt
durch den Österreichischen Städtebund, versucht durch einen
Musterprozess eine Klärung dieser strittigen Rechtsfrage zur Finanzierung der Krankenhäuser
durchzusetzen. Nach einem regelrechten Spießrutenlauf durch
den österreichischen Zuständigkeits-Dschungel gibt es nun ein
erstes Urteil in dem ein Gericht
die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen anerkennt. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig. Dem
KRAZAF bzw. dem Bund stehen
noch Rechtsmittel in die 2. Instanz zur Verfügung. Trotzdem
ist der Richterspruch ein klares
Signal, dass die Bevölkerung in
den betroffenen Gemeinden, und
damit auch die St. Pöltnerinnen
und St. Pöltner, mit der Erstat-
Neue Richtlinien der NÖ Wohnbauförderung
vorgestellt
Im Rahmen einer Pressekonferenz informierte LandeshauptmannStellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka über die neuen Richtlinien der
NÖ Wohnbauförderung. Die Änderungen seien notwendig, „um
näher an den Bedürfnissen der Bürger und schneller zur Sache zu
sein“, so Sobotka. „71 Prozent aller Niederösterreicher leben im Eigentum“. Verglichen mit dem Bundesdurschnitt von 57 Prozent, seien
das in Niederösterreich um 14 Prozent mehr. „Eigentum ist wichtig
für die Altersvorsorge, denn Eigentum schützt vor Altersarmut“, so
Sobotka.
Es gibt fünf wesentliche Änderungen
bei der NÖ Wohnbauförderung: „Wir
wollen bessere Förderanreize schaffen“,
so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Das betreffe zum einen Junges Wohnen.
Dabei seien die Quadratmeter von 55
auf 60 erhöht worden, der maximale Finanzierungsbeitrag bleibe mit 4.000 Euro unverändert. Die Förderaktion werde
bis 31.12.2016 verlängert. „Junges Wohnen ist ein hervorragendes Beispiel, wie
wir junge Leute im Land halten können“, so Sobotka. Zum anderen gehe es
darum, beim Betreuten Wohnen einen
Anreiz für Gemeinschaftsräume zu
Bürgermeister Zeitung 5/2014
tung der Gelder aus dem KRAZAF in Millionenhöhe rechnen
dürfen. Nach einem positiven
Abschluss des Musterprozesses
für Hainburg könnten nämlich
alle betroffenen Gemeinden ihre
Forderungen einklagen, weil die
Rechtslage ident ist. Bestärkt
durch dieses erstinstanzliche Urteil werde ich mich, auch in meiner Funktion als Vorsitzender
der Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes, weiterhin vehement
für die Überweisung der Gelder
aus dem KRAZAF einsetzen“,
stellt Bürgermeister Mag. Matthias Stadler in einer ersten Reaktion fest.
Groß-Siegharts,
Dietmanns:
Ortsdurchfahrten werden
neu gestaltet
Kanalbau- und Leitungsverlegungsarbeiten
sowie
der
schlechte Gesamtzustand der
Fahrbahn sind Auslöser für die
Neugestaltung der Ortsdurchfahrten von Groß-Siegharts und
Dietmanns (Bezirk Waidhofen an
der Thaya) im Zuge der Landesstraße L 60. Die Arbeiten für den
2,1 Kilometer langen Straßenabschnitt werden in zwei Etappen
umgesetzt und konnten kürzlich
beginnen.
Im heurigen Jahr werden die
Bauarbeiten von der Kreuzung
der L 60 mit der Rudolf Hohenberg-Gasse bis zur Kreuzung der
L 60 mit der Windmühlengasse
auf einer Gesamtlänge von rund
1,2 Kilometern durchgeführt. Die
neue Fahrbahn wird bis zu acht
Meter breit sein und mit zugehörigen Gehsteigen, Parkplätzen, Grünflächen etc. ausgestattet. Die Arbeiten für den rund
900 Meter langen zweiten Abschnitt in Dietmanns werden im
Jahr 2016 durchgeführt.
Die Gesamtbaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf
900.000 Euro, wobei rund
500.000 Euro auf das Land Niederösterreich und rund 400.000
Euro auf die Gemeinden GroßSiegharts und Dietmanns sowie
die EVN entfallen. Die Arbeiten
werden von der Straßenmeisterei
Waidhofen an der Thaya in Zusammenarbeit mit Baufirmen aus
der Region durchgeführt. Mit der
Fertigstellung des ersten Abschnittes ist Ende September zu
rechnen.
Für die Fräs- und Asphaltierungsarbeiten im Sommer ist für
die Dauer von rund zwei Wochen
eine Totalsperre mit einer entsprechenden Umleitungsstrecke
erforderlich. Die Arbeiten an den
Nebenflächen werden unter
halbseitiger Sperre der Landesstraße L 60 durchgeführt.
schaffen. Die Mehrkosten werden den Bauträgern durch zehn zusätzliche Förderpunkte ersetzt.
Eine weitere Neuerung seien die Erleichterungen beim Einkommen.
So wurden die Einkommensgrenzen im Eigentum erhöht: bei einer
Person statt bisher 35.000 nunmehr 40.000 Euro, bei zwei Personen
statt bisher 55.000 nunmehr 60.000 Euro und bei jeder weiteren Person statt bisher 7.000 nunmehr 8.000 Euro. 20 Prozent mehr Förderung bekomme eine Wohnbaugenossenschaft in der Stadt bzw. im
Zentrum, wenn sie eine Baulücke schließe oder revitalisiere. In Zukunft werde es außerdem möglich sein, die volle Förderhöhe von 100
Punkten auch ohne einer kontrollierten Wohnraumlüftung zu erreichen. Auch eine Biogasbeimischung werde gefördert. „Wir wollen die Verwaltungsvereinfachung vorantreiben“, so
Sobotka. Insbesondere der Behördenaufwand solle vereinfacht werden. In Zukunft werde für den Baubeginn eine Förderbewilligung ausreichen, früher sei der
entsprechende Fördervertrag abzuwarten gewesen.
Präsentation der neuen Richtlinien der NÖ
Wohnbauförderung in Pyhra: Bauunternehmer
Markus Fraiss, Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und gbv-Landesgruppenobmann Ing. Alfred Graf. (v.l.n.r.)
Foto: © NÖ Landespressedienst/Filzwieser
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH 39
Die Stadt Wiener
Neustadt hat ab sofort
ein neues Logo
Das alte Logo der Stadt war
rund zwei Jahrzehnte „im Dienst“
und somit schon etwas in die Jahre gekommen. Deshalb hat die
Kultur Marketing Event Wiener
Neustadt GmbH im Auftrag von
Bürgermeister Mag. Klaus
Schneeberger eine neue WortBild-Marke für die Stadt entworfen.
„Wiener Neustadt ist eine pulsierende, innovative Stadt. Das
wollen wir auch mit unserem neuen Logo unterstreichen. Gemeinsam mit meiner bunten Stadtre-
gierung will ich Wiener Neustadt
neu gestalten. Auch das soll dieses Logo mit der Hervorhebung
des Wortes ‘neu’ zum Ausdruck
bringen.
Dabei lege ich aber Wert darauf, dass sich nicht nur Wählerinnen und Wähler der bunten Stadtregierung angesprochen fühlen
sollen. Das neue Logo der Stadt
Wiener Neustadt steht für Überparteilichkeit, Offenheit und Gemeinsamkeit. Ich freue mich,
wenn sich viele Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädter
damit identifizieren“, so Schneeberger.
Die Umsetzung in allen
Drucksorten wird nun Schritt für
Schritt vonstatten gehen.
Niederösterreicher haben
die stärkste Kaufkraft
Bürgermeister Klaus Schneeberger
und Magistratsdirektor Hofrat DDr.
Gerhard Stickler präsentieren das neue
„Wiener Neustadt“-Logo.
Foto: z.Vfg.
Rein statistisch gesehen verfügt
jeder Österreicher heuer im
Schnitt über 22.067 Euro, die er
oder sie für Konsum, Miete oder
Lebenserhaltungskosten ausgeben kann. Die Kaufkraft der
Österreicher ist damit höher als
die der Deutschen, denen im
Schnitt 21.449 Euro im Jahr zur
Verfügung stehen. Innerhalb
Österreichs können sich die Niederösterreicher am meisten leisten, die Tiroler am wenigsten.
Zu diesem Ergebnis kommen
die GfK-Marktforscher, die die
Spatenstich für P&R-Anlage
in St. Andrä-Wördern
„In Niederösterreich haben wir mit
rund 36.000 Pkw- und rund 23.000
Zweirad-Stellplätzen mehr P&RPlätze als alle anderen acht Bundesländer zusammen. Der Ausbau
schreitet voran, wie heute auch in
St. Andrä-Wördern sichtbar wird,
wo wir gemeinsam mit den ÖBB die
bestehende Anlage um 81 Stellplätze erweitern. Unser Ziel ist es, bis
2025 auf rund 50.000 Pkw-Stellplätze in ganz Niederösterreich zu erhöhen – und zwar weiterhin kostenlos für Pendlerinnen und Pendler“,
informierte Verkehrs-Landesrat
Mag. Karl Wilfing anlässlich des
Spatenstichs der neuen Anlage in
St. Andrä-Wördern.
Zu den aktuell 95 Pkw- und rund
200 Zweirad-Stellplätzen in St. Andrä-Wördern kommen durch die Erweiterung nun zusätzlich 81 Stellplätze hinzu. Ebenso werden zwei
neue, überdachte Abstellanlagen er-
www.buergermeisterzeitung.at | de
regionale Verteilung der Kaufkraft in Österreich untersucht haben. Die Kaufkraft misst das verfügbare Nettoeinkommen der Bevölkerung zusätzlich staatlicher
Leistungen wie Arbeitslosenoder Kindergeld sowie Pensionen.
In Niederösterreich liegt die
Kaufkraft um rund 4 Prozent über
dem österreichischen Durchschnitt und ist damit am höchs ten. Es folgen die Bundesländer
Wien, Vorarlberg, Salzburg und
Oberösterreich. Die niedrigste
Kaufkraft haben demnach die Tiroler und Kärntner.
Das kaufkraftstärkste Pflaster
ist der 1. Bezirk in Wien. Jedem
Bewohner stehen dort im
Schnitt 41.115 Euro pro Jahr
zur Verfügung, um 86 Prozent
mehr als dem österreichischen
Durchschnitt. Am zweitmeisten
leisten können sich die Hietzinger (13. Wiener Bezirk) – dort
liegt die Kaufkraft bei rund
30.136 Euro pro Kopf. Den Einwohnern in Mödling (NÖ) stehen im Jahr 28.617 Euro zur
Verfügung.
Misst man die Kaufkraft je
Haushalt und nicht je Person,
schaut das Ranking komplett anders aus. Zwar ist auch hier
Niederösterreich an erster Stelle,
Wien belegt aber aufgrund der
vielen Einpersonen-Haushalte
den letzten Platz.
Krems:
Fußgängerzone öffnet
sich für Radfahrer
Die Diskussion dauerte Jahre,
nun gibt es endlich eine Lösung:
Seit 1. April müssen Radfahrer in
den Abend- und Nachtstunden ihr
Rad nicht mehr durch die Kremser
Altstadt schieben. „Das Fahrrad
wird als Verkehrsmittel für tägliche Wege immer interessanter.
Radfahren im Stadtgebiet stellt
zum Autoverkehr eine umweltfreundliche und kostengünstige
Alternative dar“, freut sich Verkehrsstadtrat Alfred Scheichel über
die neue Verkehrslösung. Radfahrer dürfen in den Abendstunden –
von 19 Uhr abends bis 7 Uhr früh –
durch die Kremser Fußgängerzone
fahren, aus Sicherheitsgründen jedoch ausschließlich in „Schrittgeschwindigkeit“. Als Fußgängerzone sind die Obere und Untere
Landstraße, Kirchengasse, Marktgasse, Täglicher Markt, Dreifaltigkeitsplatz, Schumachergasse,
Spänglergasse, Sparkassengasse,
Gaheisgasse, Stiebargasse und
Schwedengasse definiert. Die Regelung basiert auf fachlichen Expertenkenntnissen und positiven
Erfahrungen in anderen Städten.
Die Stadt kommt damit dem lang
gehegten Wunsch der Radlobby
Krems und der Arbeitsgruppe Alltagsradfahrern nach einer „Mobilität „der kurzen Wege“ nach.
richtet. Die P&R-Erweiterung
schließt direkt an den Bestand an.
Die neuen Fahrradabstellanlagen
sind in unmittelbarer Nähe des
Bahnhofsgebäudes und der Bahnsteigzugänge jeweils links und
rechts der Bahn zentral situiert. Die
Gesamtkosten für die Erweiterung
belaufen sich auf rund 738.000 Euro,
von denen auf das Land Nieder österreich 45 Prozent, auf die Stadtgemeinde fünf Prozent und auf die
ÖBB 50 Prozent entfallen.
„Seit Herbst 2012 haben wir damit
in Summe bereits rund 3.600 P&RStellplätze neu geschaffen und setzen diese Initiative weiter fort. Damit unterstützen wir die Pendlerinnen und Pendler und fördern zugleich den öffentlichen Verkehr“, so
Wilfing abschließend.
V.l.: ÖBB-Infrastruktur Vorstand Franz
Bauer, Landesrat Karl Wilfing, Bürgermeister Maximilian Titz
Foto: NÖ Landespressedienst/Reinberger
Bürgermeister Zeitung 5/2015
40 NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Neulengbach:
Gemeinderat lehnt geplantes Quartier für minderjährige Flüchtlinge ab
Auf Grund diverser Hinweise
zur beabsichtigten Unterbringung
von Flüchtlingen im ehemaligen
Blindenheim Harmonie in Unterdambach hat der Bürgermeister
der Stadtgemeinde Neulengbach
nach Einholung von Information
bei Frau LR Kaufmann-Bruckberger den Gemeinderat über die aktuelle Situation informiert. Nach
eingehender Debatte, bei der auch
viele Zuhörer aus dem Ort Unterdambach bei der Sitzung anwesend waren, hat der Gemeinderat
einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen, die an die Landesräte Ing. Maurice Androsch,
Elisabeth Kaufmann-Bruckberger
und Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll weitergeleitet wird:
Stellungnahme zu den Überlegungen des Landes Niederösterreich zur Implementierung einer
Einrichtung der NÖ Kinder- und
Jugendwohlfahrt (Quartier für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) des Gemeinderates der
Stadtgemeinde Neulengbach
Es wird festgehalten, dass sich
der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neulengbach der Verantwortung für eine entsprechende Asylund Flüchtlingspolitik bewusst ist.
Der Gemeinderat weist aber
grundsätzlich darauf hin, dass die
rechtzeitige Einbindung der Vertreter der Gemeinde und der unmittelbar betroffenen anrainenden
Wohnbevölkerung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Akzeptanz und Integration sein muss.
Die soziale Verträglichkeit im
lokalen Umfeld ist am in Rede stehenden Standort nicht gewährleistet, da die Bevölkerungszahl von
Unterdambach derart gering ist,
um die zur Betreuung vorgesehenen Flüchtlinge auch sozial zu
verkraften.
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 24. März 2015 beschlossen, dass die Einrichtung eines Massenquartiers für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
und einer damit einhergehenden
Ghettobildung am zur Diskussion
stehenden Standort in Unterdambach aus den nachfolgenden
Gründen abgelehnt wird:
NÖ Landesausstellung 2015
Vom 25. April bis 1. November wird das Mostviertel ganz im Zeichen
der Niederösterreichischen Landesausstellung 2015 mit dem Titel
„ÖTSCHER:REICH – Die Alpen und wir“ stehen: Die Ausstellungsorte Neubruck und Frankenfels-Laubenbachmühle sowie das neue Naturparkzentrum Ötscher-Basis in Wienerbruck werden einen tiefen
Einblick in die Geschichte und Geschichten der Ötscherregion und
der Alpen geben.
Von Seiten des Landes Nieder österreich seien rund 20 Millionen Euro in die Grundstruktur
der Landesausstellung investiert
worden, bilanzierte Landeshauptmann Pröll. Rund 1,6 Millionen
Euro seien in Laubenbachmühle
investiert worden, rund 9,3 Millionen in Neubruck (etwa in die
Sanierung des Töpperschlosses),
4,8 Millionen Euro in Wienerbruck. Der Rest auf die rund 20
Millionen Euro seien in Begleitprojekte geflossen. Im Zusammenhang mit der Mariazellerbahn, die „eine ganz zentrale Rolle“ einnehmen werde, verwies
Pröll auch auf Investitionen von
Bürgermeister Zeitung 5/2014
1. Eine entsprechende Einrichtung
widerspricht am derzeit in Rede
stehenden Standort dem derzeit
gültigen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Neulengbach.
2. Die Stadtgemeinde Neulengbach verfügt in den Schulen
nicht über die erforderlichen
Raumkapazitäten zur pädagogischen Betreuung der Jugendlichen.
3. Die topografische Lage und
auch die Ausstattungen des öffentlichen Verkehrs innerhalb
der Stadtgemeinde Neulengbach sind nicht geeignet, um
die erforderliche Verkehrsinfrastruktur anbieten zu können.
Schwechat:
Neue Wohnungen für
junge Familien
Hauptsächlich junge Menschen
fanden sich am Mittwoch, den 8.
April in der Enfieldgasse ein. Dort
fand die Schlüsselübergabe für
17 neue Wohnungen statt. Bauträger war die NÖ Wohnbaugruppe/Austria, die Wohnungen wurden vom Land Niederösterreich
gefördert. Bürgermeisterin Karin
Baier grüßte die neuen MieterInnen und wünschte ihnen viel
Freude mit den neuen Wohnungen. Diese verfügen über einen
Eigengarten oder eine Loggia; eine Tiefgarage sorgt für den notwendigen Parkraum.
Reichhaltige Infrastruktur
In der Frauenfeldsiedlung finden die neuen MieterInnen eine
reichhaltige Infrastruktur vor. Es
gibt dort eine Kinderkrippe, einen Kindergarten sowie eine
Neue Mittelschule. Ergänzt wird
das Angebot durch Kinder- und
Jugendspielplätze, einen Supermarkt und eine Trafik sowie Buslinien. Darüber hinaus stehen ein
Sozialmarkt und das Büro eines
Sozialvereins zur Verfügung.
Weiters liegt das Frauenfeld in unmittelbarer
Nachbarschaft
zum
Schwechater Freizeit zentrum.
V.l.nr.: Herr Bernhard
Schaffer gemeinsam mit
Bürgermeisterin Karin Baier und LandeshauptmannStellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka
Foto: z.Vfg.
117 Millionen Euro, mit denen die Mariazellerbahn „zu neuem Leben
erweckt“ worden sei. „Diese Landesausstellung wird etwas Besonderes“, freute sich Kurt Farasin, Leiter der NÖ Landesausstellungen. Er
berichtete von 174 Regionspartnern, die sich zwei Jahre auf die Landesausstellung vorbereitet haben. Mit der Landesausstellung 2015
wolle man die Besucherinnen und Besucher „aus der Vitrinenlandschaft hinaus in die Landschaft entführen“, so Farasin. Die Landesausstellungen würden sich als „Impuls für die Zukunft“ verstehen,
betonte er: „Ein Impuls, der nicht von außen kommt, sondern mit der
Region erarbeitet wird.“
Die Ausstellung ist vom 25. April
bis 1. November täglich von 9 bis
18 Uhr geöffnet. Im Ausstellungseintritt inbegriffen sind die Bergfahrt mit der Mariazellerbahn und
erstmals auch der eigene Ausstellungsshuttle.
Vorschau auf die NÖ Landesausstellung 2015: Superintendent Mag. Paul
Weiland, Kultur-Abteilungsleiter Mag.
Hermann Dikowitsch, LH Dr. Erwin
Pröll, der Leiter der NÖ Landesausstellungen Kurt Farasin sowie die
Ausstellungsgestalter Beat Gugger
und Gerhard Proksch (v. l. n. r.)
Foto: NÖ Landespressedienst/Pfeiffer
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 1. April im Universitätsklinikum St. Pölten informierten
Landesrat Mag. Karl Wilfing, Dr.
Thomas Gamsjäger, MSc, Vorsitzender der Ärztlichen Direktoren
in Niederösterreich und Ärztlicher
Direktor des Landesklinikums St.
Pölten-Lilienfeld, über das Thema
„Jungärzte-Gewinnung“.
In Niederösterreich habe man
bereits 2012 ein neues Spitalsärztegesetz beschlossen, damit seien
die Arbeitszeiten der Ärzte in Niederösterreich EU-konform, so
Landesrat Wilfing zu den Diskussionen über die Ärztearbeitszeit
in den anderen Bundesländern.
„Die Jungärzte-Gewinnung steht
weiter im Mittelpunkt“, so Wilfing, denn die „Ressource Arzt“
werde in Zukunft noch stärker
nachgefragt werden. „Wir müssen daher jetzt schon Vorsorge
treffen, damit auch in Zukunft
höchstes medizinisches Niveau
gewährleistet bleibt“, so der Landesrat. Das bedeute auch, dass
man die Ärztinnen und Ärzte organisatorisch und administrativ
entlasten werde. „Tätigkeiten,
die nicht direkt der ärztlichen Expertise unterliegen, sollen künftig
vom diplomierten Pflegepersonal
Foto: Techniker Krankenkasse
LR Wilfing zur JungärzteGewinnung in Niederösterreich
durchgeführt werden“, denn es
sei wichtig, „dass sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können“,
so der Landesrat.
2006 habe es allein am Standort
Wien 2.000 Studierende in der
Humanmedizin gegeben, heute
gebe es österreichweit gedeckelt
1.500 Studienplätze. Zudem gebe
es auch einen großen Abgang ins
Ausland. Das bedeute, „dass wir
viele Maßnahmen setzen müssen,
um die Absolventen in Österreich
zu halten“, so Wilfing. In Niederösterreich setze man solche Maßnahmen, „um junge Menschen
von der Attraktivität des Arztberufs in Niederösterreich zu überzeugen“. So werde ganz bewusst
an die Schulen herangetreten und
die Schülerinnen und Schüler in
die Kliniken eingeladen. Für die
Aufnahmeprüfung zum Medizinstudium werden von der NÖ Landeskliniken-Holding Vorbereitungskurse angeboten und anschließend die Kurskosten ersetzt. So
würden die Studenten von An-
Die Geburtsstätte von Ternitz im Blickpunkt
1923 wurden die damals selbständigen Gemeinden St. Johann, Rohrbach und Dunkelstein zur Gemeinde Ternitz zusammengeschlossen.
Damit wurde der Grundstein für die einwohnerstärkste Stadt des Bezirkes, Ternitz, gelegt. Der Museumsverein Ternitz unter der Leitung
von Frau Mag. Gabriele Haiden hat es sich zur Aufgabe
gemacht, alle Ortsteile und
deren Geschichte in Ausstellungen zu präsentieren. Am
Samstag, den 11. April 2015
stand die Urgemeinde St. Johann im Fokus. Die zahlreichen Besucher des Stahlstadtmuseums konnten an diesem
Tag durch die Geschichte des
Ortsteiles St. Johann spazieren. Fotos, bewegende Lebensgeschichten und Erinnerungen standen dabei im Mittelpunkt.
Kulturstadtrat KommR Peter
Spicker: „Nur wer seine Wurzeln kennt, kann seine Zukunft bestimmen. Deshalb ist
es uns wichtig, die Geschich-
www.buergermeisterzeitung.at | de
fang an von der Holding begleitet
werden. „Das klinisch-praktische
Jahr, das im Studium neu ist, gibt
die Gelegenheit, die in den vorangegangenen fünf Jahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen“, so Wilfing.
238 Plätze stehen dafür in Niederösterreich zur Verfügung.
Eine dritte Maßnahme sei die
Gründung der Karl-LandsteinerPrivatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems, so Wilfing. Dort werde „eine neue Generation von Ärzten und Gesundheitswissenschaftern“ ausgebildet. Zusammengearbeitet werde
mit den Kliniken in St. Pölten,
Krems und Tulln. Im Oktober 2013
sei die KLPU mit 27 Studenten in
Betrieb gegangen, im Vorjahr seien es 54 gewesen und ab Oktober
2017 sollen es im Vollausbau 75
Studierende sein.
Ein besonderer Schwerpunkt
liege auf der Turnusarzt-Ausbildung. „Im Landesklinikum lernen
die Turnusärzte die Strukturen
und Kollegen kennen und binden
sich auch über einen gewissen
Zeitraum an das Klinikum“, so
Wilfing, der weiters betonte: „Der
Turnusarzt von heute ist der Spitalsarzt von morgen.“ „Aktuell
haben wir 551 Turnusärzte an den
NÖ Landeskliniken in Ausbildung, pro Jahr sind es etwa 200,
die neu einsteigen“, so der Landesrat. Zwei Drittel der Turnusärz-
te könnten in Niederösterreich gehalten werden: „2010 waren es
118, 2011 142, 2012 150, 2013 149
und 2014 160, Tendenz steigend.“
Mit Foldern und Plakaten sowie
dem Slogan „Turnus mit Herz“
wolle man auf Berufsmessen
Jungärzte ansprechen. Es werde
auch einen eigenen Internetauftritt und einen Imagefilm geben.
Mehr Sicherheit für
Radwege
Innerhalb der nächsten sechs
Monate werden drei problematische Stellen entlang des Donauradwegs und der Kamp-ThayaMarch-Radroute (KTM-Radweg)
in den Gemeinden Weißenkirchen, Mautern und Zwettl beseitigt. Mit diesen Bauaktivitäten
trägt das Land Niederösterreich
wesentlich zur Sicherheit aller
Radler bei, wodurch noch mehr
Radsportbegeisterte auf die niederösterreichischen Radwege gebracht werden sollen.
Im Zuge der Baumaßnahmen
wird am nördlichen Donauradweg auf dem Gemeindegebiet
Weißenkirchen ein Felsvorsprung
abgetragen, um den derzeitigen
Radweg zu verbreitern. Weiters
wird am südlichen Donauradweg
im Gemeindegebiet Mautern eine eigenständige Radwegtrasse
sowie eine Brücke über den Mauternbach gebaut.
te unserer Heimatstadt und deren Stadtteile aufzuarbeiten und der
jüngeren Generation zugängig zu machen. Die Eigenständigkeit unserer Stadtteile ist uns dabei besonders wichtig“.
Geöffnet ist das Museum den ganzen Sommer über jeden Samstag
von 14.00 bis 17.00 Uhr, gegen Voranmeldung unter 0676/6509176
sind auch Führungen möglich. „Herzlichen Dank allen Mitgliedern
und Förderern unseres Museumsvereins, die für die Aufarbeitung der bewegten Geschichte unserer Stadt unverzichtbare Arbeit leisten“, sagte Bürgermeister LAbg. Rupert Dworak.
Von links: Stadtrat Karl Pölzelbauer, Stadträtin Martina Klengl,
Mag. Gabi Haiden, Karl Fallenbüchl, Isolde Spitzenberger,
KommR. Stadtrat Peter Spicker,
Stadtrat a.D. Johann Fuchs, Gemeinderätin Kordula Womser, Josef Schwarzer, Elfi Gruber, Prok.
Meletios Kujumtzoglu und Prok.
Martin Maurer von der Raiffeisenbank Neunkirchen bzw. Ternitz, Mimi Peters und Alois Lind.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
41
42 OBERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Parkanlagen und Spielplätze Wels
Die im Rahmen des Budgets genehmigten Mittel von € 180.000,geben der Stadt Wels heuer die
Möglichkeit, einige Änderungen,
Neuerungen und Evaluierungen
umzusetzen. Konkret werden im
heurigen Jahr unter anderem folgende Projekte realisiert:
Traunuferblick: Dieser Teil zwischen alter Traunbrücke und Museumssteg wird komplett neu gestaltet. Hier wird mit Betonliegen,
Sitzgelegenheiten bzw. einem
Sitzrohr (gestaltet von Herrn Arno Jungreithmeier) und einer
Neubepflanzung eine neue Welser Wohlfühlzone gestaltet. Die
Sträucher nehmen Bezug zum
Projekt „Essbare Stadt“. Dank diverser Sponsoren kann dieses
Projekt zügig umgesetzt werden.
Reinberg: Im Zusammenschluss
mit der Marktgemeinde Thalheim
„Gemeinde-Jugendexpert/innen“ erhalten Lehrgangszertifikat
Das JugendReferat des Landes OÖ hat auch heuer wieder den Lehrgang „Gemeinde-Jugendexpert/in“ angeboten. In diesem Lehrgang
wird das nötige Know-how vermittelt, um Jugendliche in den Gemeinden bestmöglich miteinzubeziehen. Dabei erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen praxisbezogene Tipps für
nachhaltige Jugendarbeit auf Gemeindeebene bis hin zu Tipps, wie man in der Gemeinde
jugendgerechte Events plant. Am Freitag, 13.
April 2015 wurden durch Jugend-Landesrätin
Mag.a Doris Hummer die Zertifikate verliehen.
In dem Lehrgang, bestehend aus einem Basisseminar und drei themenspezifischen Seminaren, erhalten die Teilnehmer/innen neben
konkreten Ideen für eine nachhaltige Jugendarbeit auf Gemeindeebene, auch zahlreiche
praxisbezogene Tipps zur Umsetzung. Der
Lehrgang richtet sich an Personen, die in den
Gemeinden für Jugendarbeit verantwortlich
sind, v.a. Bürgermeister/innen, Jugendausschuss-Obleute, Gemeinde-Jugendreferent/
innen, Amtsleiter/innen oder Mitarbeiter/innen.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
LR Anschober:
Überparteiliche Initiative
für mehr Ernährungsbildung an den Schulen
Grafik: z.Vfg.
wird die Parkanlage im unteren
Bereich bei der Kapelle wieder
aktiviert. Neben gärtnerischen
Gestaltungsarbeiten und neuen
Sitzgelegenheiten wird auch der
Brunnen wieder installiert. Die
Sanierung und die Wartung des
Brunnens liegen bei der Marktgemeinde Thalheim. Der Reinberg ist ein wichtiger Naherholungsbereich für Welserinnen und
Welser und soll daher wieder attraktiviert werden.
Spielplatz Eschenbachstraße/
Wildgansstraße: Nach den beiden
Parkwerkstätten im letzten Jahr,
an denen sich Welser Bürgerinnen und Bürger beteiligen konnten, sind die Pläne nun ausgereift. Die Fertigstellung beider
Spielplätze soll heuer im Sommer
erfolgen.
Spielplatz für Kinder mit Beeinträchtigung: In der Dragonerstraße soll ein Spielplatz für Kinder mit Beeinträchtigung entstehen. Spezielle Spielgeräte, die
auch von rollstuhlfahrenden Kindern benützt werden können, sollen hier angeschafft werden. Gewählt wurde dieser Standort unter anderem auf Grund der guten
Parkmöglichkeiten neben der
Straße und der daher kurzen Erreichbarkeit.
Nichtraucherschutz auf Spielplätzen: Das Sujet steht bereits
und derzeit an der Ausarbeitung
der Beschilderung gearbeitet.
Versuchsweise werden diese
Schilder vorerst nur auf sechs
ausgewählten Spielplätzen aufgestellt (Laahenerstraße, Holterstraße, Robert-Koch-Straße, Am
Rosenhag, Eibenstraße und Sandwirtstraße). Sollte die Umsetzung
der Maßnahme gut greifen, wird
die Beschilderung auch auf andere Spielplätze ausgeweitet.
Albrechtgrube: Dieser Teil der
Freizeitanlage soll in Zukunft einer noch eher unbekannten
Sportart, dem „Disc-Golf“ dienen. Hier werden auf einem Parcours, der zu Fuß zu bewältigen
ist, Frisbeescheiben in Körben
versenkt. Auf Grund des unterschiedlichen Geländes ist dies
der perfekte Standort für diese
seit 2014 in den PSV eingegliederte Sektion. Der Parcours wird
öffentlich zugänglich sein, dient
jedoch auch aktiven Turnierspielern als Trainingsmöglichkeit.
Heuer soll auch hier noch eine
Parkwerkstatt stattfinden, an der
sich Bürgerinnen und Bürger bei
der Konzeptionierung einbringen
können.
„105.000-mal essen wir im Lauf
unseres Lebens. Mit unserer Ernährung entscheiden wir ganz wesentlich über unsere Gesundheit, über
Umwelt, Böden, Grundwasser und
Klima, über die Struktur und die Zukunftschancen der Landwirtschaft,
über gerechten Handel und vieles
andere mehr. Viele Ernährungsexpert/innen, Gastronom/innen und
Pädagog/innen üben Kritik an zu
wenig Information für Kinder und
Jugendliche in Österreichs Schulen
über Ernährung, Konsument/innenschutz und Kochen. Das stimmt nur
zum Teil: Vielfach engagieren sich
Pädagog/ innen und Eltern sehr und
die Kids sind mit großem Interesse
bei der Sache. Aber dieses Engagement braucht mehr Unterstützung,
mehr Platz und einen besseren Stellenwert“, fordert Oberösterreichs
Konsument/innenschutz-Landesrat
Rudi Anschober. Die vielen Vorschläge einer stärkeren Verankerung der Ernährungsbildung in den
Schulen möchte Anschober nun mit
einer breiten Bürgerinitiative bündeln, die sich an den Nationalrat
wenden soll und unter anderem von
Gastronom/innen, Pädagog/innen
und Ernährungsexpert/innen getragen werden wird.
„Eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde ist, dass die Jugend mitgestalten und mitbestimmen kann.
Von einer gelungenen Jugendarbeit profitieren also nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auf vielfältige Weise auch die Gemeinde!“, zeigt sich Jugend-Landesrätin Hummer überzeugt.
Dieser Lehrgang setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: Modul 1: Basisseminar –
Start frei zur Jungen Gemeinde; Modul 2: Bild
– Botschaft – Beziehung; Modul 3: Jugendgerechte Veranstaltungen; Modul 4: Jugend und
Abenteuer.
Das Zertifikat haben beim diesjährigen Lehrgang erhalten: Reni Balarev Marktgemeinde Mauthausen
(Bezirk Perg), Mag. Leo Füreder Gemeinde Lichtenberg (Bezirk Urfahr-Umgebung), Nicole Furtner
Marktgemeinde Asten (Bezirk Linz-Land), Katharina
Ginthör Marktgemeinde Saxen (Bezirk Perg), Gerlinde Grill Gemeinde Roßleithen (Bezirk Kirchdorf),
Lisa Gruber Marktgemeinde Kronstorf (Bezirk LinzLand), Claudia Gstöttenmayr Gemeinde Engerwitzdorf (Bezirk Urfahr-Umgebung), Brigitte Oberndorfer
Gemeinde Bachmanning (Bezirk Wels-Land), Brigitte Platzer Stadtgemeinde Bad Ischl (Bezirk Gmunden), Margit Straßer Gemeinde St.Ulrich bei Steyr
(Bezirk Steyr-Land)
Foto: Land OÖ/Dedl
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | OBERÖSTERREICH 43
Investoren kaufen
Agrarflächen:
die Auflagen nicht eingehalten
haben, wurden von der Behörde veranlasst, ihre Grundstücke
Preise in OÖ verdoppelt
wieder zu verkaufen“.
Weil Finanzinvestoren verDas Grundverkehrsgesetz sei
mehrt Wälder, Felder und Wienicht zahnlos, stellte Peterseil
sen kaufen, haben sich die Preifest. Wie Agrarlandesrat Max
se dafür verdoppelt. In Ober Hiegelsberger (ÖVP) betont er
österreich ist deshalb eine Disaber, dass man nicht alles verkussion um die Genehmigung
hindern könne und solle.
derartiger Verkäufe im Gange,
„Wenn ein Privater schon
berichteten die „OberösterWaldflächen besitzt, kann man
reichischen Nachrichten“ (Ausihm per Gesetz nicht verbieten,
gabe v. 9.4.). Ein Drittel der
weiteren Wald zu kaufen“, sagt
österreichischen Agrarflächen
Hiegelsberger. Bei Neueinsteiist bereits in nicht bäuerlichem
gern müsse aber genau hingeBesitz.
Ein Drittel der Agrarflächen nicht mehr in schaut werden. Um doch GrenDas treibt die Preise: Im bäuerlichem Besitz
zen zu setzen, wurde das EdikFoto: APA (dpa)DE
oberösterreichischen Zentraltalverfahren eingeführt: Will
raum kostete 2005 landwirtschaftein Investor nicht selbst bewirttretungen. Einflussreiche Unterlicher Nutzgrund mit guter Boschaften, muss die Behörde den
nehmer und Investoren könnten
nität bis zu 7 Euro, derzeit sind es
Grund vorher ausschreiben. Ist
es sich richten und dabei schöne
mitunter 15 Euro und mehr, rechein Bauer interessiert, bekommt
Renditen erzielen.
net die Zeitung vor. Wer Agrardieser den Zuschlag.
Laut Gemeindebund-Präsident
flächen erwerben will, muss dieJohann Hingsamer arbeiten die
se laut Grundverkehrsgesetz ordfür die Genehmigung zuständiInvestitionsförderung NEU:
nungsgemäß bewirtschaften köngen GrundverkehrskommissioInteresse
an Info-Tour
nen. Dazu braucht es eine landnen aber gewissenhaft. Besetzt
ungebrochen
wirtschaftliche Fachausbildung
sind diese offiziell weisungsfreien
Das Interesse an der Info-Tour
oder Praxis-Kenntnisse. Seit 2006
Gremien mit Beamten, Fachleuzur „Investitionsförderung NEU“
genügt es, dass der Käufer eine
ten und Interessenvertretern. Joist ungebrochen. Rund 200 Besuordnungsgemäße Bewirtschafsef Peterseil, der Geschäftsführer
cherinnen und Besucher konnten
tung garantieren müsse, die auch
des Siedlungsfonds des Landes,
bei der Veranstaltung in der
eine Verpachtung ermöglicht.
der Landwirte und Kauf-InteresHBLA St. Florian bei Linz begrüßt
Vor allem in der Bauernschaft,
senten berät und neben den
werden.
wird aber Kritik laut, wonach bei
Grundverkehrsbehörden sicher„Die neue InvestitionsfördeGrundverkehrsgeschäften „beide
stellen soll, dass Agrarland vorrung für den Zeitraum 2014 - 2020
Augen zugedrückt“ würden – von
rangig Bauern zukommt, berichbringt Schubkraft für die LandPolitik, Behörden, Interessenvertet sogar: „Manche Private, die
Oö. Gesundheitsförderungspreis 2015:
Der Sieg geht an Roßleithen
Zum 17. Mal wurde heuer der mit rund 9.500 Euro dotierte Gesundheitsförderungspreis des Landes Oberösterreich im Rahmen des
„Netzwerkes Gesunde Gemeinde“ vergeben. Unter den 36 eingereichten Projekten holte sich die kleine Gemeinde Roßleithen im Bezirk Kirchdorf den Siegerscheck in der Höhe von 2.000
Euro.
Der zweite Platz mit 1.500
Euro Preisgeld ging an Hargelsberg (Bezirk Linz-Land),
die beiden dritten Plätze, mit
jeweils 1.000 Euro dotiert, an
die Gesunden Gemeinden
Kirchham (Bezirk Gmunden)
und Kronstorf (Bezirk LinzLand). Elf Gemeinden wurden mit Sonderpreisen und
jeweils 350 Euro bedacht.
Das Siegerprojekt „Demenz
geht uns alle an – Roßleithen
am Weg zur demenzgerechten Gemeinde“ hat sich zum
Ziel gesetzt, zu bewegen, zu
öffnen und zu verändern. In
www.buergermeisterzeitung.at | de
wirtschaft und stabile Rahmenbedingungen für alle Betriebe, die
investieren wollen“, betont Hiegelsberger. Betriebsführerinnen
und Betriebsführer konnten bereits seit vergangenem Jahr Anträge einreichen, eine Bearbeitung war aber wegen offener Förderdetails vorerst nicht möglich.
Seit Februar herrscht Klarheit.
„Höfe, die modernisieren und investieren wollen, müssen wir in
ihrem Investitionsbedarf unterstützen und zukunftsfit machen",
so der Agrar-Landesrat, der auch
auf den Nutzen für die gesamte
Wirtschaft und damit den Standort Oberösterreich verweist.
In der Periode 2007 bis 2013
wurden in 24.890 Förderfällen
insgesamt Investitions-Förderungen in der Höhe von mehr als 200
Mio. Euro ausgeschüttet. Damit
wurden Investitionen in der Höhe
von fast 1,3 Milliarden Euro ausgelöst. Das heißt, jeder FörderEuro geht mehr als sechs Mal
zurück in die regionale Wirtschaft.
Eine kostenlose Broschüre mit
allen wesentlichen Fakten kann
bei der Abteilung Land- und
Forstwirtschaft des Landes
Oberösterreich bestellt werden.
Ab sofort steht die Broschüre auch
auf der Homepage des Landes
OÖ unter dem Pfad Startseite >
Service > Medienservice > Publikationen zum Download bereit.
Anbetracht der bereits hohen Anzahl an Erkrankten und der zukünftigen demographischen Entwicklung war es dem Arbeitskreis der
Gesunden Gemeinde ein Anliegen, Demenz in der eigenen Gemeinde in den Mittelpunkt zu stellen und die gesamte Bevölkerung mit einem breit aufgestellten Programm dafür zu sensibilisieren. Dazu
gehörten etwa Vorträge und Workshops, ein „Roßleithner Demenztag“ mit Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder ein
Theaterstück („Ich erinnere
mich genau“). Die Präsenz
des Themas auch in den umliegenden Gemeinden führte
zur erfolgreichen Einführung
eines weiteren „Stammtisches für Pflegende Angehörige“ in der Pyhrn-Priel-Region durch Kooperation
von neun Gemeinden.
V.l.: Mag. Karl Lehner, Mag.ª
Monika Aichberger, LH Dr. Josef
Pühringer, Dr. Heinrich Gmeiner, Dr. Margit Scholta, Dipl.
Ing. Josef Stummer, Eva Rieser,
Helga Schoiswohl, Anneliese
Brandstetter, Vizebürgermeister
Kurt Pawluk
Foto: Land OÖ/Kauder
Bürgermeister Zeitung 5/2015
44 SALZBURG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Beim 38. ordentlichen Landesparteitag hat die Salzburger ÖVP
am 10. April in St. Johann im Pongau einstimmig ihr erstes Grundsatzprogramm beschlossen. „Ein
historischer Tag in der Geschichte
der Partei“, sagte Landesparteichef LH Wilfried Haslauer. Rund
ein Jahr lang hat die Salzburger
ÖVP, die durch ein eigenes Statut
eine rechtlich eigenständige Organisation ist, an ihrem Programm
gearbeitet.
„Wir sind eine bürgerliche Partei“, bekräftigte Haslauer in seiner Grundsatzrede und sprach
von „standpunkttreuer Toleranz“
als Leitmotiv. Werte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit, Freiheit und Verantwortung prägten
das Programm. Eigenverantwor-
Mittersill holt sich Wander-WM 2016
Die größte Wanderveranstaltung Europas für Genusswanderer, Leistungssportler und Vereine gastiert im kommenden Jahr im Oberpinzgau. Kürzlich wählte der Österreichische Volkssportverband (ÖVV)
die Stadtgemeinde Mittersill als Austragungsort der 14. WanderWeltmeisterschaften von 22. bis 24. September 2016. Damit setzte
sich die Nationalparkgemeinde gegen eine starke internationale
Konkurrenz durch und brachte die Großveranstaltung des Internationalen Volkssportverbands (IVV) in das Bundesland Salzburg. Erwartet werden in Mittersill mehr als 1.000 wanderbegeisterte Teilnehmer
aus mehr als 20 Nationen.
Veranstaltung für Jedermann
Die Wander-Weltmeisterschaft ist eine Veranstaltung für Jedermann und
richtet sich an alle Wanderbeigeisterten − vom Genusswanderer bis zum
ambitionierten Leistungssportler.
„Täglich können die Wanderer von
Mittersill aus drei unterschiedlich
schwere und lange Routen wählen
und zu den schönsten Plätzen und
Berggipfeln im Nationalpark Hohe
Tauern wandern. Auf besonders
fleißige Kilometersammler wartet der
‘Hohe Tauern Wandermarathon’ mit
Bürgermeister Zeitung 5/2015
die von Wien auf die Länder und
Gemeinden zukommen, sind unerträglich“, klagte ein Bürgermeister. Die ÖVP rühme sich, die Erbschaftssteuer verhindert zu haben.
Aber über den Verkehrswert würde diese durch die Hintertür eingeführt. Haslauer verwies im Zusammenhang mit der Steuerreform auf
Gespräche mit dem Wirtschaftsund Finanzminister. Er sei zuversichtlich, dass es zu Nachbesserungen in dieser Frage komme.
Ländlicher Raum lebt von
guter Infrastruktur
In den kommenden Monaten
werden voraussichtlich rund zehn
Millionen Euro in das ländliche
Wegenetz im Land Salzburg investiert. Für das Jahr 2015 ist ein
ambitioniertes Sanierungsprogramm beschlossen worden. Insgesamt werden rund 1.000 Kilometer Wegenetz gewartet, und
um 1,8 Millionen Euro werden
Foto: LMZ/Franz Wieser
Salzburger ÖVP beschloss
ihr erstes Grundsatzprogramm
tung und Leistung hätten einen
hohen Stellenwert, betonte der
Parteichef. Das Programm sei „eine Geisteshaltung, die die Volkspartei ausstrahlt“, sagte Haslauer.
Man dürfe den Menschen nicht
vorschreiben, wie sie individuell
zu leben hätten. Der „erhobene
Zeigefinger“ gehöre zu den sieben Todsünden der ÖVP, betonte
Haslauer. Er erteilte auch Zentralismus, der Behinderung unternehmerischen Handelns, dem Erschweren von Eigentumsbildung,
dem Schuldenmachen, der
Schwächung des ländlichen
Raums und antieuropäischem
Denken eine Absage.
Die Diskussion unter den Delegierten beherrschte nicht nur das
Parteiprogramm, sondern auch
die geplante Steuerreform. Ein
Funktionär aus dem Flachgau kritisierte die Performance der Bundespartei in den vergangenen
Wochen. „Die Belastungen für die
Betriebe sind nicht unangenehm,
sondern eine Frechheit“, erklärte
der Funktionär und erhielt viel
Applaus.
Der Schutz des Eigentums stehe
zwar im Programm, mit der Steuerreform passiere aber das Gegenteil, wetterte ein Pinzgauer. Die
Berechnung nach dem Verkehrswert bei der Grunderwerbssteuer
vernichte Eigentum, familiengeführte Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht. „Die Belastungen,
Teilstrecken komplett erneuert.
Wir erhalten ein Straßennetz im
Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro mit einem jährlichen
Budget von rund zehn Millionen
Euro – also nur einem Prozent des
Gesamtwerts. Die laufende Wartung ist wichtig, um Schäden zeitgerecht zu reparieren und so sicherzustellen, dass nicht die gesamte Weganlage Schaden
nimmt, was in weiterer Folge eine Vervielfachung der Kosten
verursachen würde“, sagte kürzlich Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef
Schwaiger.
In Zahlen ausgedrückt werden
heuer rund 50 Brücken saniert und
zirka 1.000 Fahrbahnkilometer in
insgesamt 58 Gemeinden überprüft.
Im Detail sieht das Jahresprogramm
2015 vor, dass 4,7 Millionen Euro in
Wegsanierungen, 2,3 Millionen Euro in Begleitprojekte (Entwässerungen, Stützbauwerke usw.), eine
Million Euro in Brückensanierungen und -neubauten, 0,2 Millionen
Euro in die Schneeräumung und 1,8 Millionen
Euro in Erneuerung von
Wegstrecken investiert
werden.
LAbg. Ernst Rothenwänder,
Obm. Bgm. Josef Schwarzenbacher, Landesrat DI Dr.
Josef Schwaiger, Hofrat DI
Reinhold Göschl und Bgm.
Hansjörg Obinger
25,6 Kilometern Länge und 1.000 Höhenmetern“, so Mag. Christian
Wörister, Geschäftsführer der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern und des Nationalparkzentrum Mittersill, zum Zuschlag für die
Wander-WM 2016.
Wer an den drei Tagen der Wander-WM insgesamt am meisten Kilometer erwandert, darf sich „Wander-Weltmeister“ nennen. Gekürt
werden die Weltmeister der Damen und Herren in der Einzel- sowie
die Team-Weltmeister in der Gruppenwertung. Jeder Teilnehmer,
der drei Routen bewältigt, erhält zudem eine Wander-WeltmeisterUrkunde. Die besten Einzelleistungen werden bei rund 200 Kilometern liegen. Zusammen werden die WM-Teilnehmer rund 50.000 Kilometer zurücklegen.
Für Erholung zwischen den Wandertouren werden die zertifizierten Wanderbetriebe in der Region Mittersill
sorgen. Die WM-Teilnehmer finden
in den zertifizierten Betrieben auch
Wanderinfotheken, Kartenmaterial,
ausgewählte Bücher zum Thema
Wandern sowie Wasch- und Trockenräume, Rucksäcke, Wanderstöcke,
Trinkflaschen und vieles mehr.
Dr. Wolfgang Viertler, Franz Kirchweger,
Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer,
Mag. Christian Wörister und Leo Bauernberger
Foto: LMZ/Neumayr/MMV
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | STEIERMARK 45
Feinstaub-Jahresgrenzwert in Graz bereits
überschritten
Landtagswahl:
Gemeindeinitiative
kandidiert nicht
Um allen Spekulationen vorzubeugen, erklären die Vertreter
der Gemeindeinitiative ausdrücklich, dass die Gemeindeinitiative bei der bevorstehenden
Steirischen Landtagswahl nicht
kandidieren wird! Aus Pressemitteilungen der letzten Tage, war
zu entnehmen, dass unter Umständen einige ehemalige Mitglieder der Gemeindeinitiative
beabsichtigen zu kandidieren.
Das ist aber ausschließlich deren
Entscheidung und wird nicht von
der Gemeindeinitiative mitgetragen.
Die Gemeindeinitiative hat mit
31.12.2014 bzw. mit in Kraft treten des Gemeindestrukturreformgesetzes am 01.01.2015 ihre
Tätigkeit eingestellt, zumal sich
diese Initiative ausschließlich
Bereits im ersten Quartal 2015
ist in Graz der Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten worden.
An 32 Tagen lag die Luftqualität
an der Messstelle Graz Süd laut
Verkehrsclub Österreich (VCÖ)
über dem Tagesgrenzwert. Das
Immissionsschutzgesetz schreibt
vor, dass an maximal 25 Tagen
die Tagesbelastung höher als 50
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft
sein darf. Auch Leibnitz liegt mit
28 Tagen darüber.
Überschritten wurde der Wert
von 25 Tagen bereits auch an
den Messstellen Graz Don Bosco
(31 Tage) und Graz Ost (28 Tage). Köflach liegt mit 17 Tagen
noch darunter. Bei Graz und
Leibnitz besteht die Gefahr, dass
heuer auch der EU-Grenzwert
von maximal 35 Tagen mit zu hoher Feinstaubbelastung überschritten wird, machte der VCÖ
aufmerksam.
In den anderen Bundesländern
war die Feinstaubbelastung in
Foto: Diözese Graz-Seckau
Ministerrat stimmte Krautwaschl als neuem Grazer
Bischof zu
Wilhelm Krautwaschl wird neuer Bischof der Diözese Graz-Seckau.
Der Ministerrat nahm
am 14. April den entsprechenden
Vorschlag aus Rom an, erklärten Bundeskanzler
Werner
Faymann
(SPÖ) und Vizekanzler
Reinhold Mitterlehner
(ÖVP). Zugestimmt habe man auch dem Vorschlag für den neuen
Militärbischof, Werner
Freistetter. Verteidigungsminister Gerald
Klug (SPÖ) erklärte,
dazu gebe es keine
Einwände.
Mit Freude ist unterdessen die Ernennung
von Krautwaschl zum
neuen Bischof der Diözese Graz-Seckau auch
in der Steiermark auf-
www.buergermeisterzeitung.at | de
den ersten drei
Monaten vergleichsweise gering, informierte
der VCÖ. Außerhalb der Steiermark weist Kittsee im Burgenland die höchste
Feinstaubbelas tung auf. Hier
war an 13 Tagen
zu viel Feinstaub
in der Luft, in
Linz-Römerberg,
Wien-Taborstraße sowie in
St. Andrä im La- Verkehr ist einer der Hauptverursacher von Feinstaub
vanttal wurde an
Feinstaub, berichtete der Club.
zwölf Tagen der Grenzwert überBeim Verkehr enthalten neben
schritten. Die stärkste Feinstaubden Dieselabgasen, die von der
belastung in Niederösterreich
Weltgesundheitsorganisation
gab es in Klosterneuburg (elf TaWHO als krebserregend eingege), die höchste des Bundeslands
stuft werden, auch Abgase von
Salzburg in der Landeshauptstadt
Benzin-Pkw mit Direkteinspritam Rudolfsplatz (zehn Tage).
zung Feinstaub. Zusätzlich trägt
Zu viel Feinstaub in der Luft
der Verkehr durch die Aufwirist gesundheitsschädlich. „Je
belung des Straßenstaubs (Rei kleiner die Partikel sind, umso
fen abrieb, Split usw.) zur Feingefährlicher sind sie. Kleinststaubbelastung bei.
partikel können in die LungenIm Unterschied zu Industrieanbläschen und den Blutkreislauf
lagen, die in der Regel außerhalb
eindringen und so zu Krebs,
der Wohngebiete sind, gelangt
Atemwegs- und auch Herzder vom Verkehr verursachte
Kreislauferkrankungen führen“,
Feinstaub meist dort in die Luft,
erklärte VCÖ-Expertin Bettina
wo Menschen wohnen oder unUrbanek. Neben dem Heizen
terwegs sind. Die direkte Gesundund der Industrie ist der Verheitsbelastung ist damit höher.
kehr ein großer Verursacher von
Foto: APA (dpa)
darauf bezog Zwangsfusionierungen zu verhindern. Die Anliegen der Gemeindeinitiative, die
steirischen Gemeinden bestmöglich zu vertreten, werden nahtlos
im Forum St. Lambrecht weiter
verfolgt.
genommen worden. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) gefiel besonders, dass die Wahl auf einen Steirer gefallen war. Sein Vize Hermann Schützenhöfer (ÖVP) meinte, er kenne und schätze den gebürtigen Gleisdorfer sehr. In Krautwaschls Heimat Gleisdorf (Bezirk
Weiz) war die Freude
laut Regierungskommissär Christoph Stark
(ÖVP) „wirklich riesengroß: „Uns allen ging
das Herz auf, als wir
das gehört haben. So
ein schöner Moment.“
Stark kenne den neuen Bischof seit seiner
Jugend, denn der 52Jährige habe seine
Schulzeit in Gleisdorf
verbracht und dort seine ersten kirchlichen
Aufgaben als Minis trant wahrgenommen.
„Eine Stadt freut sich“,
fasste Stark zusammen
und versprach, auf die
erwartete offizielle Entscheidung „adäquat“
zu reagieren.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
46 TIROL | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
werde die „Reise in diese Richtung gehen“, zeigte sich Platter
optimistisch. Das Rektorat der
Universität und der Betriebsrat
hatten sich zuletzt auf eine Gehaltserhöhung verständigt. Nähere Details der Einigung, die noch
vom Ministerium abgesegnet
werden muss, wurden vorerst
nicht bekannt gegeben.
Im Gehaltskonflikt mit den Ärzten an den Bezirksspitälern wer-
Tirol beschloss Gehaltsanpassung für Spitalsärzte
Im Konflikt um das neue Ärztearbeitszeitgesetz hat die Tiroler
Landesregierung am 7. April die
mit den Landesärzten ausverhandelte Übergangslösung für das
Jahr 2015 beschlossen. Das „Gehalts- und Maßnahmenpaket“
beinhaltet 11,2 Millionen Euro,
die dem Landeskrankenhauserhalter Tilak für staffelweise Gehaltsnachbesserungen zur Verfügung gestellt werden.
Mit dieser Lösung sei „Ruhe
eingekehrt“, sagte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Bei
den Mediziner-Gehältern sei man
in Tirol österreichweit „im unteren Drittel“ gelegen. Der Landeshauptmann erklärte zudem, dass
es nun Verhandlungen über eine
gänzlich neue Arbeitszeit-Regelung geben werde.
Auch bei den Bundesärzten
Jetzt ist
„Ruhe eingekehrt“, so
Platter
Foto: APA (Archiv/
Fohringer)
de es eine weitere Verhandlungsrunde geben, kündigte der Landeschef an. Die Gemeindeverbände als Träger der Bezirksspitäler hatten ihren Medizinern
Ende März ebenfalls ein Angebot
über 3,7 Millionen Euro für eine
Übergangslösung für das Jahr
2015 vorgelegt, das eine Gehaltserhöhung beinhaltet. Die Hälfte
davon werde das Land beisteuern, sagte Platter. Die Ärztevertreter hatten jedoch daraufhin
ablehnend reagiert und Forderungen in der Höhe von sieben
bis acht Millionen Euro erhoben.
Leistbares Wohnen in Tirol
Über Leistungen im geförderten Wohnbau sowie aktuelle Vorhaben
informierte Wohnbaulandesrat Johannes Tratter kürzlich bei einer gemeinsamen PK mit dem Vorsitzenden der Tiroler Gemeinnützigen
Bauvereinigungen, Klaus Lugger. Leistbare Wohnungen sind das Resultat eines gelungenen Zusammenspiels dreier Faktoren: Die Widmung geeigneter Flächen für den sozialen Wohnbau durch die jeweilige Gemeinde, die Errichtung eines Objekts durch einen kompetenten
Bauträger und die Bereitstellung von Mitteln der Wohnbauförderung
durch das Land Tirol. „Alles zusammen führt zum Ziel, sogar in der
Sperre Arlbergtunnel ab
21. April 2015
Der Arlbergtunnel ist in der Zeit
von 21. April bis 14. November
2015 aufgrund von Sanierungsarbeiten gesperrt. Das Land Tirol
hat gemeinsam mit dem Land
Vorarlberg, den Wirtschaftskammern und den Behörden ein Verkehrskonzept erarbeitet. Die Umleitungen für den Schwerverkehr
führen über die ArlbergpassStraße und großräumig über die
Schweiz oder Deutschland. „Das
Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen am Fernpass bleibt. Dieses
Fahrverbot ist ein Herzstück der
Tiroler Transitvermeidungspolitik“, bekräftigt Tirols Verkehrsreferentin LHStvin Ingrid Felipe.
Für eine entsprechende Flüssigkeit des Verkehrs auf der ArlbergPassstrecke sollen bereits erfolgte
Maßnahmen wie Fahrbahnverbreiterungen an neuralgischen
Stellen sorgen. Um die Belastung
für die AnrainerInnen möglichst
gering zu halten, gilt für Kraftwagenzüge und Sattelkraftfahrzeuge
auf der Arlbergpass-Straße ein
Fahrverbot. Für bestimmte Regionen ist ein Gütertausch im Rahmen des Ziel- und Quellverkehrs
aber möglich. „Speziell in den ersten Wochen wird es intensive polizeiliche Kontrollen geben, um
den Verkehrsfluss auf der überlasteten Strecke aufrecht zu erhalten.
Unberechtigte Fahrzeuge müssen
umkehren“, informiert Bernhard
Knapp, Leiter der Abteilung Verkehrsrecht. Einschränkungen gibt
es auch für RadfahrerInnen. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung der Strecke wird
bergwärts ein Radfahrverbot erlassen. Für bergwärts fahrende
RadfahrerInnen wird ein eigener
Shuttledienst zur Verfügung gestellt, der von der Gemeinde St.
Anton organisiert wird.
Neuer Steinschlagschutz
für Gerlosstraße
Auf rund 200 Metern Länge
zwischen dem Gasthof Waldheim
und dem Salzsilo wird um 270.000
Euro ein Steinschlagschutznetz
errichtet. Die Bauarbeiten beginnen bereits in diesen Tagen und
sollen im Mai 2015 abgeschlossen sein. „Im März 2014 hat ein
Bergsturz auf der Gerlosstraße im
Abschnitt der Gemeinde Zell am
Ziller aufgezeigt, dass eine zusätzliche Sicherung für die B 165
notwendig wird. Als Lösung wird
nunmehr raschestmöglich ein
Steinschlagschutznetz errichtet“,
erklärt Sicherheitsreferent LHStv
Josef Geisler. „Mit der kurzen
Bauzeit von wenigen Wochen soll
gleich nach der Schneeschmelze
die bestmögliche Sicherheit auf
dieser Straße wiederhergestellt
sein.“
Landeshauptstadt Innsbruck“, verweist LR Tratter auf ein aktuelles
Wohnprojekt der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) in der Sebastian-Scheel-Straße, das mit einem Mietpreis von 7,50 Euro pro m²
weit unter dem Durchschnittswert des freien Wohnungsmarktes liegt.
Wohnbauförderung: Gestärkt mit steigenden Budgets
Ein Dreijahresvergleich zeigt die Zuwächse des WBF-Budgets von
281,2 Millionen Euro (2014) auf 299,1 Millionen Euro (2015) und rund
300 Millionen Euro (2016). Bei der konkreten Umsetzung erfüllen die
Gemeinnützigen Bauvereinigungen in Tirol eine zentrale Rolle.
Im Jahr 2014 errichteten die Tiroler Gemeinnützigen insgesamt 1297
Miet- und Eigentumswohnungen, 2015 folgen weitere 1470. Das entspricht einer Steigerung um 13,34 Prozent. Die Höhe der vom Land
gewährten Kredite für die objektgeförderten Wohnungen betrug
2014 insgesamt 87,6 Millionen Euro, das sind durchschnittlich 68.260
Euro Wohnbauförderungsmittel pro Wohnung. Das entspricht rund 63
Prozent des Neubau-Förderungsvolumens.
Im Zuge der aktuellen Stellplatzverordnung sollen künftig bereits im
Vorfeld deutliche Baukosten gespart und somit Wohnen leistbarer
werden, kündigt LR Tratter eine wichtige Reform an. Er sieht bei einem durchschnittlichen Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten ein
Sparpotenzial von bis zu 200.000 Euro.
Informierten gemeinsam über Leistungen im geförderten Wohnbau:
V. re. Klaus Lugger (Vorsitzender der Tiroler Gemeinnützigen Bauvereinigungen), Wohnbaulandesrat Johannes Tratter und Otto Flatscher (Vorstand der
Abteilung Wohnbauförderung).
Foto: Land Tirol
Bürgermeister Zeitung 5/2015
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | TIROL 47
Landesfinanzen weiter
stabil – wieder Nulldefizit
Tirol verzeichnet 2014 zum dritten Mal in Folge ein Nulldefizit.
„Wir haben unser Ziel eines ausgeglichenen Haushalts wieder erreicht. Wir setzten alles daran, auf
diesem Pfad, keine neuen Schulden zu machen, zu bleiben Gleichzeitig haben wir finanzielle Vorsorge für einige konjunkturell
wirksame Großprojekte und
Großveranstaltungen getroffen“,
präsentiert Finanzreferent LH
Günther Platter den Rechnungsabschluss für das Jahr 2014. Ausgaben von 3,5 Milliarden Euro
steht der gleiche Betrag an Einnahmen gegenüber. Die Pro-KopfVerschuldung sinkt von 382 auf
379 Euro. Der Schuldenstand des
Landes Tirol beläuft sich auf 271
Millionen Euro und konnte gegenüber 2013 um 790.000 Euro
verringert werden. Einsparungen
im Personal- und Pensionsbereich
des Landes sowie beim Amtssachund Betriebsaufwand haben ebenso zum Nulldefizit beigetragen
wie die erwartete Entwicklung der
Ertragsanteile aus dem gemeinsamen Steuertopf und die Zinsen.
Einsparungsbedarf durch Steuerreform
„Mit dem neuerlichen Nulldefizit haben wir den 2012 eingeschlagenen Weg konsequent fort-
sorgen die ausgeglichenen Abschlüsse und die kommende Verwaltungsreform“, betont LHStvin
Ingrid Felipe.
Ungekürzte Investitionsausgaben
Die Tiroler Landesregierung.
Foto: Land Tirol/Berger
gesetzt. Diesen Weg wollen wir
auch weitergehen, wenngleich
uns die Steuerreform, die Mehrkosten im Gesundheitswesen sowie die Ausgabensteigerungen
in der Daseinsvorsorge vor zusätzliche Herausforderungen
stellen“, blickt LH Platter in die
Zukunft. „Deshalb habe ich den
Auftrag zu einer umfassenden
Verwaltungs- und Aufgabenreform erteilt und erwarte mir einen weiteren Bürokratieabbau
sowie eine weitere Beschleunigung der Verfahren.“ Etwa 55
Millionen Euro müssen allein aufgrund der Steuerreform eingespart werden.
„Mir liegt sehr viel daran, dass
wir mit einer vorausschauenden
Finanzplanung das gute soziale
Netz in diesem Land aufrecht erhalten und an entscheidenden
Stellen wie bei den Mobilitätskosten mit Anreizen das Leben für
die Tirolerinnen und Tiroler leistbarer machen können. Dass diese
Spielräume gegeben sind, dafür
Spatenstich in Hall:
Sammlungs- und Forschungszentrum der Tiroler
Landesmuseen
Die Tiroler Landesmuseen verwalten Kunstgegenstände, die auf
mehr als eine Milliarde Euro geschätzt werden. Ein Großteil des mehrere Millionen Objekte umfassenden Sammlungsbestandes lagert
derzeit an acht verschiedenen Standorten. Mit dem Bau des Sammlungs- und Forschungszentrums der Landesmuseen in Hall soll nun
ein zentrales Depot entstehen.
„Tirols Kunstschätze finden endlich eine Heimat, in der optimale
konservatorische und sicherheitstechnische Bedingungen herrschen
werden“, freuten sich LR.in Zoller-Frischauf, die auch für die Hochbauagenden des Landes zuständig ist,
sowie LR.in Palfrader. Rund 24 Millionen
Euro wird der Bau kosten, der auf einem landeseigenen Grundstück in Hall
entsteht. Die Investition wird aus Mitteln des Landeshochbaus, der Landesgedächtnisstiftung sowie aus Verkaufserlösen bisheriger Depotstandorte
bestritten.
Das neue Zentrum vereint neben dem
Depot auch Arbeitsräume, Forschungslabors und Werkstätten für die Restaurierung.
„Als im Jahr 1477 Sigismund der Münz-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Stolz ist Platter, dass die Investitionsausgaben des Landes trotz
strenger Budgetdisziplin ungekürzt bleiben und Vorsorge für
Zukunftsprojekte getroffen wurde: „Wir haben 2014 den finanziellen Grundstein für den Neubau
des MCI, das Haus der Hospiz,
den Bau diverser Sportstätten sowie Großveranstaltungen wie die
Nordische Ski-WM in Seefeld gelegt. Damit leisten wir in den
nächsten Jahren einen wesentlichen Beitrag für Arbeit und Beschäftigung in unserem Land.“
Ebenso wurden im Rechnungsjahr 2014 die Projekte Campus
Neustift und Congress Alpbach
finanziell abgesichert. Investitionsrücklagen wurden auch für
das Haus der Musik, die Regionalbahn oder das Herz-Kinderzentrum am Landeskrankenhaus
Innsbruck gebildet.
Schwerpunkte 2014
Wie auch im Doppelbudget
2015/2016 wurden 2014 deutliche
Schwerpunkte gesetzt. „Die Investitionen in die Kinderbetreuung wurden seit dem Jahr 2008
verdoppelt. Die Unterstützung für
Wohnen sowie für Wissenschaft
und Forschung sind um die Hälfte gestiegen. Und auch für Arbeit
und Beschäftigung und beim
Nahverkehr haben wir deutliche
Akzente gesetzt“, bilanziert LH
Platter.
Sturm Niklas verursachte
Waldschäden in Millionenhöhe
Das Sturmtief Niklas hat Anfang April empfindliche Schäden
auch am Wald in Tirol hinterlassen. In vielen Gemeinden hat der
Sturm Schneisen in den Wald geschlagen. Umgestürzte Stämme
liegen verstreut im Wald herum.
Das Land Tirol ruft WaldbesitzerInnen auf, die Schadhölzer rasch
aufzuarbeiten, um Brutstätten für
den Borkenkäfer zu verhindern.
Der Landesforstdienst unterstützt
die Aufräumarbeiten.
„Insgesamt sind in Tirol rund
80.000 Kubikmeter Schadhölzer
angefallen, was einer finanziellen
Schadenshöhe von rund 2,5 Millionen Euro entspricht“, bilanziert LHStv Josef Geisler. Und
ruft alle WaldbesitzerInnen auf,
die Schadhölzer wegen der Gefahr von Borkenkäfern möglichst
rasch aufzuarbeiten: „Das vorhergesagte warme Wetter der
nächsten Tage bringt erstmals
den Borkenkäfer zum Schwärmen. Dieser findet im Schadholz
eine ideale Brutstätte.“
reiche die Münze von Meran nach Hall verlegte, war das eine ausgezeichnete Idee. Ich denke, Hall hat diese Chance bestmöglich
genützt und die Münzprägung äußerst innovativ weiter entwickelt.
Nun erhält Hall wieder eine wertvolle Einrichtung des Landes“, sagte
Bgm.in Posch. „Wir sind ganz besonders stolz darauf, mit diesem Gebäude – für das wir heute den Spatenstich setzen können – einen
weiteren Schmuckstein in der breiten Infrastruktur unserer Stadt zu
bekommen: Immerhin ist es das kulturelle Gedächtnis des Landes Tirol, das in unserer Stadt Hall seinen Standort finden wird und als wissenschaftliche und hoch angesehene Einrichtung nachhaltig wirken
wird.“
Über den Bau: Der Entwurf der Wiener Architekten Robert Diem und
Erwin Stättner sieht einen flachen quadratischen Baukörper mit einem zentralen Atrium vor. Bezugsfertig
wird der dreigeschossige Bau mit einer
Nutzfläche von 14.500 m2 und einer Kubatur von 69.000 m3 im Jahr 2018 sein.
Beim Spatenstich in Hall (v.li): Aufsichtsratsvorsitzender Franz Fischler, Direktor
Wolfang Meighörner, Bgm.in Eva-Maria
Posch, Wirtschaftslandesrätin Patrizia ZollerFrischauf, Kulturlandesrätin Beate Palfrader,
Architekt Erwin Stättner und der Vorstand
der Abteilung Hochbau des Landes, Dieter
Probst.
Foto: Land Tirol
Bürgermeister Zeitung 5/2015
48 VORARLBERG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
ÖVP-Bürgermeister
behaupteten sich in
Vorarlberg-Stichwahlen
Bei den Bürgermeister-Stichwahlen in Vorarlberg haben sich
am 29. März die drei Amtsinhaber der ÖVP durchgesetzt. Richard Amann (Hohenems), Mandi
Katzenmayer (Bludenz) und Karl
Hehle (Hörbranz) wurden in ihren
Positionen bestätigt – vorbehaltlich einer möglichen Wahlanfechtung, die in Bludenz folgen könnte. Dort lagen die Kandidaten nur
um 27 Stimmen auseinander, in
Hohenems um 121 Stimmen.
In Hohenems konnte Amann –
auch dank Wahlempfehlung der
Grünen, der SPÖ und der Liste
„Emsige“ – seinen Rückstand von
691 Stimmen gegenüber FPÖLandesparteichef Dieter Egger
von vor zwei Wochen aufholen,
letztlich gaben die Wahlkarten
den Ausschlag. Sowohl für
Amann als auch für Egger war
der Wahlsonntag ein Wechselbad
der Gefühle. Zunächst hatte Egger wie der Sieger ausgesehen,
am Ende aber triumphierte
Amann. In nackten Zahlen hieß
das: 3.711 zu 3.590 Stimmen
(50,83 Prozent gegenüber 49,17
Prozent). Die Wahlbeteiligung
lag bei 64,44 Prozent (Erster
Wahlgang: 61,57 Prozent).
Für Egger bedeutet dies, dass
er als Klubobmann im Landtag
und als Parteichef weitermachen
wird. Aber auch in die Hohenemser Stadtvertretung will er sich
einbringen, wenn möglich als Vizebürgermeister. Das sei „eine
Frage der Fairness“, immerhin
vertrete er die stimmenstärkste
Partei in Hohenems. Zudem will
er ein von vielen lange erwartetes Zeichen setzen und sich öffentlich bei Hanno Loewy, dem
Direktor des Jüdischen Museums
in Hohenems, für seinen „Judensager“ im Landtagswahlkampf
2009 entschuldigen. Amann hingegen war sehr erleichtert und
kommentierte das Wahlergebnis
mit „Toll, toll!“.
Noch knapper als in Hohenems
war das Wahlergebnis in Bludenz
– SPÖ-Herausforderer Mario Leiter trennten nur 27 Stimmen von
Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP). Für Katzenmayer
stimmten 3.292 Wähler, für Leiter
Großes Verdienstzeichen des Landes an Bildsteins
Alt-Bürgermeister
Der Bildsteiner Alt-Bürgermeister Egon Troy erhielt am Samstag, 11.
April 2015, für seine langjährige engagierte Arbeit das Große Verdienstzeichen des Landes. Landtagspräsident Harald Sonderegger
überreichte die Auszeichnung und hob insbesondere Troys umsichtiges Agieren, sein großes Verantwortungsbewusstsein und seinen
selbstlosen Einsatz für seine
Heimatgemeinde hervor.
Egon Troys politische Laufbahn begann vor 25 Jahren als
Ersatzmitglied in der Gemeindevertretung. Ab 1995 war er
Gemeinderat von Bildstein,
1998 wurde er zum Bürgermeister gewählt. Hauptberuflich arbeitete er zeitgleich als
Geschäftsführer einer Bregenzerwälder Abfallentsorgungsfirma.
Landtagspräsident Sonderegger, selbst ehemaliger Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident, hielt fest:
„Unsere Gesellschaft ist nach
wie vor auf Menschen wie
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Stichwahl in drei Gemeinden
Foto: Apa
3.265 (50,21 Prozent gegenüber
49,79 Prozent; Wahlbeteiligung:
63,75 Prozent – Erster Wahlgang:
64,23 Prozent). Im ersten Wahlgang war das „Match“ zwischen
dem 64-jährigen Bürgermeister
und seinem 49 Jahre alten Herausforderer noch mit 2.600 zu
2.471 Stimmen (42,21 Prozent zu
40,12 Prozent) ausgegangen. Ob
das Ergebnis der Stichwahl so
bestehen bleibt, steht jedoch noch
nicht fest. Die Stadt-ÖVP hatte
Bludenzer Bürgern ohne Vollmachten Wahlkarten als Service
nach Hause zugestellt.
Leiter und die SPÖ denken deshalb über eine Wahlanfechtung
nach. „Sollten wir zum Ergebnis
kommen, dass alles rechtens gelaufen ist, okay“, sagte Leiter. Im
anderen Fall werde man die Wahl
anfechten. Katzenmayer zeigte
sich zunächst „erleichtert“. Es
gelte abzuwarten, wie sich die
SPÖ entscheide. Leiter wäre der
erste SPÖ-Bürgermeister einer
Vorarlberger Stadt seit 20 Jahren
geworden. In Bludenz stellten die
Genossen das Stadtoberhaupt
von 1970 bis 1995.
Für ein diskussionsloses Wahlergebnis sorgten hingegen die
Wähler in Hörbranz (Bezirk Bregenz). Karl Hehle (ÖVP) setzte
sich in der Stichwahl klar gegen
seinen Herausforderer Josef Siebmacher (FPÖ) durch. Für Hehle
sprachen sich 56,25 Prozent der
Wahlberechtigten aus, für Siebmacher 43,75 Prozent. Bei 3.076
abgegebenen Stimmen betrug
die Differenz zwischen den beiden Kandidaten 378 Stimmen.
Die Wahlbeteiligung lag bei 61,07
Prozent (Erster Wahlgang: 58,98
Prozent). Bereits in der Direktwahl am 15. März hatte Hehle –
der seit 2004 Gemeindeoberhaupt
ist – mit 1.108 Stimmen (43,03
Prozent) die Nase vorne gehabt.
Egon Troy angewiesen, die über die tägliche Pflichterfüllung hinaus
eigene Interessen zurückstellen, um sich dem Gemeinwohl zu widmen. Auf Menschen, die sich engagieren und die sich tatkräftig einsetzen. Die Ergebnisse seiner Arbeit über all die Jahre haben sich im
Gedächtnis der Bildsteinerinnen und Bildsteiner festgesetzt.“
In Troys 16-jähriger Amtszeit als Bürgermeister fielen die Erstellung
eines Wanderweg- und eines räumlichen Entwicklungskonzeptes,
der Anbau für die Volksschule, die Errichtung eines Bauhofs mit Biomasseheizwerk, der Umbau
des Vereinshauses zu einem
Mehrzweckhaus und die Anschaffung von zeitgemäßen
Mannschaftsfahrzeugen sowie
adäquater Bekleidung für die
Ortsfeuerwehr. Als größtes
Einzelprojekt in der Geschichte der Gemeinde Bildstein war
die Errichtung der Trink- und
Löschwasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet ein
Meilenstein.
Landtagspräsident Harald Sonderegger, Erna Troy und Alt-Bürgermeister Egon Troy
Foto: Vorarlberger Landtag/Oliver Sigismondi
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | VORARLBERG 49
1,8 Millionen fließen an
Gemeinden für Schutz vor
Naturgefahren
Weil die Umsetzung von Projekten zum Schutz von Siedlungen und Straßen kleinere Gemeinden in Vorarlbergs Gebirgstälern vor ungleich größere Herausforderungen stellt, werden sie
bei den anfallenden Interessentenbeiträgen für Wildbach- und
Lawinenverbauungen sowie
Hochwasserschutzmaßnahmen
vom Land alljährlich finanziell
entlastet. Auf Beschluss der Landesregierung sind kürzlich erneut
mehr als 1,8 Millionen Euro freigegeben worden. Darüber hinaus
hat das Land den Gemeinden die
Zinskosten für die von ihnen vorfinanzierten Bundesmittel für den
Hochwasserschutz in Höhe von
knapp 30.000 Euro größtenteils
ersetzt, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Erich Schwärzler.
Die Unterstützung des Landes
kommt kleineren Vorarlberger
Gemeinden mit weniger als
10.000 Einwohnern zugute. Die
Interessentenbeiträge, die sie für
Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie Hochwasserschutzmaßnahmen aufzubringen haben, sind durch die Hilfestellung,
die von Landesseite kommt, leichter zu schultern. Im Vordergrund
stehe, die Gemeinden zu entlasten und für die Bevölkerung ein
möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, erklärt
Landeshauptmann Wallner.
Land als starker und verlässlicher Partner
Die Ausgaben in den Bereichen
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Hochwasserschutz sind
für Wasserlandesrat Erich
Schwärzler unverzichtbar, weil
sie helfen, bestehende Risiken so
gut es geht zu minimieren. „Sicherheit ist einerseits ein menschliches Grundbedürfnis. Auf der
anderen Seite ist Sicherheit aber
auch Ausdruck der Lebensqualität in einer Region“, so der Landesrat. Notwendige Schutzmaßnahmen dürften nicht am Finanziellen scheitern, macht der Landesrat deutlich.
Umfangreiche Maßnahmen
Die Zahl an jährlich durchgeführten Verbauungsprojekten
zum Schutz der Bevölkerung und
zur Sicherung der Infrastruktur ist
beträchtlich. So erstreckt sich die
kürzlich für die Ausgaben der Gemeinden im Jahr 2014 bewilligte
Förderung von insgesamt mehr
als 1,8 Millionen Euro zum einen
auf 94 Projekte der Wildbach- und
Lawinenverbauung, bei denen 43
Sonnenkraftwerk auf der Volkschule Edlach
Foto: z.Vfg.
Die Stadt Dornbirn wird auf dem Dach der neuen Volksschule Edlach eine beachtliche Anlage zur Gewinnung von Solarstrom errichten. Mit rund 63 kWp können rund 60.000 kW an umweltfreundlicher Energie gewonnen werden. Das entspricht dem Strombedarf
von 15 Haushalten. Mit dieser Anlage kommt die Stadt dem Ziel, die
öffentlichen Gebäude immer mehr mit erneuerbarer Energie zu versorgen einen Schritt näher. Der Beschluss zur Errichtung des Sonnenkraftwerks wurde vom Stadtrat im Rahmen seiner jüngsten Sitzung gefasst.
www.buergermeisterzeitung.at | de
Gemeinden mit Interessentenbeiträgen beteiligt sind. Das Land
hat dafür rund 1,4 Millionen Euro
bereitgestellt. Zudem hat das
Land 17 Gemeinden bei der Finanzierung von 16 schutzwasserbaulichen Projekten mit knapp
400.000 Euro unterstützt. Bei der
Umsetzung von Projekten wirken
größtenteils regionale Bau- und
Transportfirmen mit. Wallner:
„Das schafft Wertschöpfung und
Beschäftigung und im Ernstfall
kann rasch auf Ressourcen aus
der Nähe zugegriffen werden –
ein ebenfalls entscheidender Faktor für die Sicherheit.“
Land Vorarlberg baut
schulische Ganztagsangebote aus
Das Land Vorarlberg setzt weiter auf den konsequenten Ausbau
ganztägiger Schulformen, sagten
Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Bernadette
Mennel im Pressefoyer am 14.
April. Im laufenden Schuljahr
nützt schon fast ein Drittel der
rund 31.000 Pflichtschulkinder in
Vorarlberg die Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder den verschränkten Ganztagesunterricht.
Ein neuer Informationsfolder für
Eltern zeigt die Möglichkeiten
und Vorteile der schulischen
Ganztagsformen auf. „Ganztägige
Betreuungsangebote sind zum ei-
nen eine bessere Unterstützung
für berufstätige Eltern, insbesondere für Alleinerziehende hinsichtlich der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Zum anderen
bringen sie eine verbesserte Bildungsqualität, mehr Förderung
und damit mehr Zukunftschancen
für die Schülerinnen und Schüler,
vor allem für solche aus bildungsfernen Familien“, erläuterte Landeshauptmann Wallner. Das im
Regierungsprogramm angepeilte
Ziel, eine Verdoppelung der verschränkten Ganztagsklassen innerhalb von drei Jahren, sei durchaus realistisch.
Im Jahr 2014 hat das Land Vorarlberg rund zwei Millionen Euro
in den Ausbau der ganztägigen
Schulformen investiert, heuer
sind es schon 2,5 Millionen Euro.
Der Bund steuerte aus Mitteln
der 15a-Bund-Länder-Vereinbarung 2,2 Millionen Euro im Jahr
2014 und 3,8 Millionen Euro im
laufenden Jahr bei.
Landesrätin Mennel fügte hinzu, dass bei den ganztägigen Angeboten neben dem Lernen auch
Freizeit und Bewegungseinheiten
nicht zu kurz kommen: „In verschränkten Ganztagesklassen
verteilen sich diese Phasen sinnvoll über den Tag. Unterricht,
Freizeit, Bewegung, Ruhezeit,
Lernen, Musik und anderes
fließen optimal in den Lernrhythmus hinein.“
Die Dachflächen der Volksschule Edlach werden als Flachdächer
ausgeführt und eignen sich deshalb hervorragend für eine Photovoltaikanlage. Die Errichtung dieser Anlage im Zuge der Neuerrichtung
des Gebäudes ist aus technischer Sicht ideal, weil dadurch keine späteren Änderungen und Eingriffe in das Dach (Blitzschutzanlagen,
Personenabsturzsicherungen, etc). mehr notwendig sind. Gleichzeitig
werden durch diese Maßnahme auch zusätzliche Punkte nach den
Kriterien des Kommunalgebäudeausweises erzielt, was die möglichen Förderbeträge durch das Land erhöhen wird.
Die Stadt Dornbirn bekennt sich zum strategischen Ziel eines energieautonomen Vorarlberg. Im dafür erstellten Energieprogramm
der Stadt Dornbirn sind
Maßnahmen für die Jahre
2013 bis 2020 zu einzelnen
Handlungsfeldern aufgelistet. Neben der Sanierung
von Gebäuden und der Förderung der sanften Mobilität sind auch Maßnahmen
für die Erzeugung von erneuerbarer Energie vorgesehen. Für die Stadt Dornbirn bieten sich dabei insbesondere die zur Verfügung stehenden Dachflächen zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen an.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
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WIEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Koalitionskrise in Wien –
Vassilakou bittet Häupl
um Termin
Nach den heftigen Auseinandersetzung zwischen den rot-grünen Regierungspartnern in Wien
vor Ostern ist die grüne Spitzenkandidatin Maria Vassilakou nun
Der Haussegen hängt schief
Foto: APA
um eine Glättung der Wogen
bemüht. Sie habe einen Brief an
Bürgermeister Michael Häupl
(SPÖ) geschrieben und um einen
Gesprächstermin gebeten, hieß
es am 8. April aus dem Büro der
Vizebürgermeisterin zur APA.
Bei dem Termin soll besprochen werden, wie die Regierungsarbeit fortgesetzt bzw. wie der
modus operandi für die nächsten
Monate bis zur Wien-Wahl am
11. Oktober aussehen wird. Das
Gesprächsklima war vor allem
nach dem Wechsel des grünen
Mandatars Senol Akkilic zur SPÖ
und der damit einhergehenden
Blockade des neuen Wahlrechts
angeknackst gewesen.
Dennoch hatten sich die Spitzen der Wiener Grünen für eine
Fortführung der Koalition ausgesprochen. Das wurde nun auch
bei einer eigens einberufenen
Sonderlandeskonferenz abgenickt. „Die Landeskonferenz hat
den Kurs des grünen Klubs und
von Maria Vassilakou mit eindeutiger Mehrheit bestätigt“, so
Landessprecher Georg Prack.
Bürgermeister Zeitung 5/2015
Konkret haben sich 21 Delegierte
für die Fortführung ausgesprochen, zwei stimmten dagegen
und sechs enthielten sich der
Stimme.
Man wolle nun vor allem weiterarbeiten – auf der Agenda stehen nicht nur die Fertigstellung
des Umbaus der Mariahilfer
Straße zur Begegnungszone, sondern auch 4.000 Wohnungswidmungen, die den Gemeinderat
noch vor dem Sommer passieren
sollen. Außerdem auf der grünen
To-Do-Liste: Die Neugestaltung
des Schwedenplatzes und ein
großes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Verkehrsberuhigung in
den Ortskernen der Donaustadt.
Erste Fußwegekarte für
Wien
Erstmals gibt es einen Stadtplan
mit empfohlenen Fußwegen durch
Wien. Flaniermeilen, FußgängerInnenzonen und Durchgänge
sind darin genauso eingezeichnet
wie Märkte, Einkaufsstraßen und
öffentliche WC-Anlagen. Die
Fußwegekarte wurde im Zuge des
heurigen Jahres des Zu-Fuß-Gehens entwickelt. Sie ist kostenlos
und kann bei der Mobilitätsagentur Wien bestellt werden. Sie wird
außerdem an öffentlichen Stellen,
wie Bürgerdiensten und Stadtinfo,
erhältlich sein.
Öffentliche WCs, Trinkbrunnen,
Kunst im öffentlichen Raum und
auch Wiens Schuhmacher finden
sich in der ersten Wiener Fußwegekarte. Finden Sie Schleichwege
und Durchgänge, durch die Sie
nur als FußgängerIn gehen können. Dabei lassen sich versteckte
Innenhöfe entdecken und gleichzeitig Zeit sparen. Denn manchmal ist man tatsächlich zu Fuß am
schnellsten am Ziel.
Wien bei EU-Ranking zur
Luftqualität auf Platz 3
Die Stadt Wien schneidet bei
einem Ranking europäischer
Städte hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen im Verkehrsbereich für eine bessere Luftqualität hervorragend ab und liegt
bereits an 3. Stelle von 23 untersuchten Städten, nur Zürich und
Kopenhagen liegen noch vor Wien. Im Vergleich zur Untersuchung von vor vier Jahren konnte sich Wien vom vierten auf den
dritten Platz verbessern. Untersucht wurde, was die Städte gegen Feinstaub- und Stickstoffbe-
lastung unternommen haben. Die
internationale Studie lobt Wien
ausdrücklich für die getroffenen
Maßnahmen in den vergangenen
vier Jahren: Investitionen in den
öffentlichen Verkehr, Vergünstigung der Jahreskarte auf 365 Euro pro Jahr, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und die
Einrichtung verkehrsberuhigter
Bereiche in der Innenstadt wie
beispielsweise die Mariahilfer
Straße.
Straßenbau und Sanierung 2015
Der Sommer ist aufgrund der
Witterung die Zeit, um die notwendigen Sanierungen und Baumaßnahmen im Wiener Straßennetz durchzuführen. Zusätzlich
geht in der Ferienzeit die Verkehrsbelastung um bis zu 20 Prozent zurück. Deshalb werden die
wesentlichen, verkehrsrelevanten Bauvorhaben im öffentlichen
Straßenraum während der Monate Juli und August durchgeführt.
Im heurigen Jahr werden 12.386
Baustellen abgewickelt, 707 davon sind im höherrangigen
Straßennetz situiert, als relevant
für den Verkehrsfluss werden
387 Baustellen eingestuft. Die
voraussichtlichen Gesamtinvestitionen ins Wiener Straßennetz
belaufen sich heuer auf rund 172
Mio. EUR.
Highlights des heurigen Baustellensommers
Die umfangreichsten „Baustellen-Highlights“ sind heuer der
Umbau der Brünner Straße im 21.
Bezirk, die weitere Erschließung
des Hauptbahnhofgeländes und
die Finalisierung der Instandsetzung der Gürtelbrücke im 9. Bezirk. Die Erneuerung des Wasserrohrnetzes wird auch heuer fortgesetzt, 2015 werden die Rohre
am inneren Neubau- und Lerchenfeldergürtel im 7. und 8. Bezirk erneuert. Aber auch im öffentlichen Straßenbahnnetz sind
Instandsetzungen notwendig geworden. Neben der Ring-Gleisbaustelle, die von den Wiener Linien bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, werden in den
Sommermonaten unter anderem
in der Linzer Straße (Linie 49), an
der Kreuzung Nußdorfer Straße/
Spitalgasse und in der Hinteren
Zollamtsstraße (Linien 1 und O)
umfassende Gleiserneuerungen
durchgeführt.
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51
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16, 17
Esch-Technik
51
Fritz Friedrich Ges.m.b.H
51
Gartentech
7
Gris
23
Hauer Franz GmbH & Co. KG
51
Hinke
51
Kalbacher
51
Katz & Klumpp Ges.m.b.H.
51
Mauch
15, 51
Meindl
51
M-U-T
13
Morgenroth
51
Pipelife
21
Riess GmbH & Co. KG
51
RKM
9, 51
Springer Kommunaltechnik
51
Stausberg
51
STS Funtrain
Sturmbauer
10, 51
51
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