Informationsblatt - HBLVA Rosensteingasse

Höhere Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt für chem. Industrie
Rosensteingasse 79
1170 Wien
01/486 14 80, Fax. 01/489 03 59
www.hblva17.ac.at, [email protected]
Informationsblatt Aufnahmeverfahren 2015/16
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
sie erhalten mit diesem Informationsblatt alle wichtigen Termine und die weitere Vorgehensweise für eine er folgreiche Anmeldung an unserer Schule. Die Direktion bittet Sie, alle auf diesem Informationsblatt angegebenen Termine genauestens zu beachten und einzuhalten und bedankt sich für das Interesse und Vertrauen,
welches Sie unserer Schule entgegenbringen.
1.
Anmeldung
Die Anmeldung wird vom 09.02. bis 20.02.2015 jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
und von 13:00 bis 14:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung mit
Fr. Kientzl (01/486 14 80 - 423) durchgeführt. Sie finden Frau Kientzl im Erdgeschoß in der Chemikalienver waltung im Raum 023. AufnahmebewerberInnen, die sich innerhalb dieses Zeitraums anmelden, werden im
1. Reihungsverfahren berücksichtigt.
Weitere Anmeldung bis zum Schuljahresende sind möglich, eine Aufnahme erfolgt nach Maßgabe von
freien Schulplätzen in einem weiteren Reihungsverfahren.
Bei der Anmeldung bitte mitbringen:
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2.
Anmeldebogen (liegt an der Schule auf bzw. ist von der Homepage downloadbar)
Schulnachricht im Original
Original und Kopie des Jahreszeugnisses der 7. Schulstufe
SchülerInnen, welche bereits die 8. Schulstufe abgeschlossen haben, legen das Jahres zeugnis der 8.
Schulstufe im Original und in Kopie vor
Zwei Euro für Portogebühren
Aufnahmsvoraussetzungen
siehe eigenes Blatt
3.
Aufnahme (1. Reihung)
Aufgrund der Leistungen im Jahreszeugnis der 7. Schulstufe und der Schulnachricht der 8. Schulstufe
werden die AufnahmewerberInnen gereiht. Nach Maßgabe der verfügbaren Plätze wird Ihnen entsprechend
dieser Reihung bis spätestens Montag, den 23.03.2015, ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang in der Schule bzw. durch Veröffentlichung auf der Schulhomepage.
Zusätzlich erhalten alle AufnahmebewerberInnen eine schriftliche Verständigung, welche bei einer vorläufi gen Zusage zwei Formulare enthält.
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Annahme des zugesicherten Ausbildungsplatzes
Nachweis des Schulerfolgs
Das Formular für die "Annahme des zugesicherten Ausbildungsplatzes" muss bis spätestens Freitag,
den 10.04.2015, in der HBLVA17 eingelangt sein (Abgabe, eingeschrieben per Post, Fax mit Bestätigung
oder e-Mail an [email protected]). Sollte dies nicht zeitgerecht erfolgen, wird der Platz an die
nächst gereihten BewerberInnen vergeben.
Seitens der Schule ist die Zusage des Ausbildungsplatzes nach Erhalt des Formulars verbindlich, sofern bei
der Klasseneröffnung im September alle gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt sind (z.B. positives Abschlusszeugnisses der 8. Schulstufe). Falls eine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, kann der Schulplatz erst nach deren erfolgreicher Ablegung verbindlich zugesagt werden.
V1.1
Höhere Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt für chem. Industrie
Rosensteingasse 79
1170 Wien
01/486 14 80, Fax. 01/489 03 59
www.hblva17.ac.at, [email protected]
SchülerInnen, denen kein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte, haben die Möglichkeit sich bei
der Hotline für die Zentrallehranstalten
HBLVA Wien 5 – Spengergasse
HGBLVA Wien 14 – Leyserstraße
HTBLVA Wien 20 – Wexstraße)
unter der Nummer 01/53120 – 4486 (Herr Koch - BMBF) über freie Plätze zu informieren.
4.
Schulerfolgsbestätigung
Erfolgte eine fristgerechte Abgabe des Formulars "Annahme des zugesicherten Ausbildungsplatzes", benötigen wir darüber hinaus noch den Nachweis des Schulerfolgs. Das bereits im ersten Schreiben übermittel te Formular für die Schulerfolgsbestätigung muss bis spätestens Montag, den 29.06.2015, in der HBLVA17
eingelangt sein.
Die Schulerfolgsbestätigung (vorläufiges Jahreszeugnis mit allen Beurteilungen, Schulstempel und Unterschrift) wird von der der bisherigen Schule nach der Abschlusskonferenz ausgestellt.
5.
Aufnahmsprüfungen
Werden die Voraussetzungen von BewerberInnen aus Neuen Mittelschulen bzw. Hauptschulen für eine Auf nahme bezüglich der Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Englisch oder Mathematik nicht erfüllt, so
ist im jeweiligen Gegenstand bzw. in den Gegenständen eine Prüfung abzulegen.
Prüfungsumfang: Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, wobei die mündliche Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
Termin der schriftlichen Prüfung: Dienstag, 30.06.2015
Finden Sie sich bitte um 07:45 Uhr in der HBLVA17 ein, Prüfungsbeginn ist um 08:00. Die mündliche Prüfung erfolgt am gleichen Tag, der genaue Zeitpunkt wird nach der schriftlichen Prüfung vereinbart.
6.
Aufnahme (2. Reihung)
Die Bekanntgabe der restlichen Ausbildungsplätze erfolgt spätestens Donnerstag, den 02.07.2015, durch
Aushang in der Schule bzw. durch Veröffentlichung auf der Schulhomepage.
AufnahmebewerberInnen, welche in der 2. Reihung berücksichtigt wurden, erhalten eine Verständigung mit
dem Formular „Annahme des zugesicherten Ausbildungsplatzes“. Dieses muss bis spätestens Freitag,
den 10.07.2015, in der HBLVA17 eingelangt sein (Abgabe, eingeschrieben per Post, Fax mit Bestätigung
oder e-Mail an [email protected]).
Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang auf die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht hinzuweisen.
Sollten Sie keinen weiterführenden Schulplatz finden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Polytechnische Schule.
7.
Auskünfte
Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Fr. Kientzl (EG, Chemikalienverwaltung, R023) persön lich oder telefonisch (01/486 14 80 - 423) Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr und von 13:00 – 16:00
Uhr in Verbindung.
Wien, im Oktober 2014
V1.1
Dr. Annemarie Karglmayer
Direktorin