Aufnahmebedingungen

CENTRUM HUMANBERUFLICHER SCHULEN DES BUNDES – VILLACH
AUFNAHME
1. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Für die Höhere Lehranstalt (5-jährig, mit Reife- und Diplomprüfung)
 positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in der Hauptschule, keine schlechtere Note
als Gut in der 2. Leistungsgruppe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik,
Englisch oder
 positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in der Hauptschule, bei einem Befriedigend
in der 2. Leistungsgruppe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik, oder
Englisch ist eine positive Klassenkonferenzentscheidung über die Befähigung
zum Besuch einer höheren Schule notwendig, Vermerk am Jahreszeugnis oder
 positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in einer AHS, wobei in nicht
weiterführenden AHS-spezifischen Gegenständen (Latein, Griechisch u.ä.) eine
negative Beurteilung nicht relevant ist oder
 Positiv abgeschlossenes Polytechnikum
 Ablegen einer Aufnahmeprüfung, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt
sind
Für die 3-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (MW)
 alle für die Höheren Lehranstalten gültigen Kriterien oder
 Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
 (D, E, M 1. oder 2. Leistungsgruppe) oder
 Ablegen einer Aufnahmeprüfung, wenn die vorhergenannten Kriterien nicht erfüllt
sind.
Für die 1-jährige Wirtschaftsfachschule (WF)
 Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
(prinzipiell keine Aufnahmeprüfung)
Aufnahmeregelungen für NMS AbgängerInnen
Wer in allen differenzierten Unterrichtsgegenständen "vertieft" abschließt, ist zum
Übertritt in die 5-jährige HLW, HLM, HLK oder KMD berechtigt. Wer dies in einem
differenzierten Gegenstand ( D / M / E ) nicht schafft, kann von der
Klassenkonferenz für BHS-reif erklärt werden (Vermerk am Zeugnis).
Wer in der 4. Klasse NMS in allen drei differenzierten Gegenständen (D, E, M) nach
"grundlegendem Allgemeinwissen" schlechtestens mit Befriedigend bzw. in
einem Gegenstand mit Genügend beurteilt wird und einen Bescheid der
Klassenkonferenz erhält, darf in die Fachschule (BMS) eintreten.
In allen anderen Fällen muss eine Aufnahmeprüfung für die Höhere Lehranstalten
bzw. die Fachschulen abgelegt werden.
CHS Villach
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Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden?
Angestrebter Schultyp
(ich möchte besuchen …)
5-jährig
HLW, HLM,
HLK, KMD
3-jährig
MW
1-jährig
WF
Abschluss 4. Klasse
nein
nein
nein
NMS
D, E, M Abschluss „vertieft“
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nicht möglich
ja
nein
nein
nein
nein
Ausgangsschule
(ich komme aus der …)
AHS
Hauptschule
1. Leistungsgruppe
2. Leistungsgruppe mit
Noten Sehr gut und Gut
2. Leistungsgruppe mit
Noten Befriedigend und
Genügend
3. Leistungsgruppe
Polytechnische Schule
2. Schulspezifische Aufnahmekriterien
Neben den Allgemeinen Voraussetzungen müssen noch schulspezifische, entweder
vom SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) beschlossene oder für den Schultyp
notwendige Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein.

Für die Höhere Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe (HLW)
Schwerpunkt
Internationale Kommunikation
Sport und Ernährung
Gesundheit und Soziales
CHS Villach
Kriterien
Vorliegen der allgemeinen
Aufnahmevoraussetzungen und
1. Leistungsgruppe in Deutsch und
Englisch
Vorliegen der allgemeinen
Aufnahmevoraussetzungen und
Sehr gut in Bewegung und Sport
Unbedingt ein ärztliches Attest für die
Unbedenklichkeit zur Sportausübung
(Hausarzt)
Vorliegen der allgemeinen
Aufnahmevoraussetzungen
2

Für die Höhere Lehranstalt für Kommunikation und Mediendesign (KMD)
8. Schulstufe Hauptschule: M, E, D möglichst 1. Leistungsgruppe, Reihung
erfolgt nach Schulerfolg
8. Schulstufe AHS: Vorliegen der allgemeinen Aufnahmebedingungen und Lust
auf kreatives Gestalten und Design mit neuen Medien

Für die Höhere Lehranstalt für Mode, Grafik und Design (HLM)
Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen, Gefühl für Formen und
Lust zum Design und handwerklichem Geschick

Für die Höhere Lehranstalt für Künstlerische Gestaltung (HLK)
Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen und erfolgreiche
Feststellung des kreativen Entwicklungspotentials. Diese Feststellung besteht
aus zwei Elementen:
1. Abgabe einer Werkmappe
In der künstlerischen Werkmappe sollen Arbeiten aus den Bereichen Grafik,
(z.B. Bleistift-, Buntstift-, Kreidezeichnungen), Malerei und eventuell
Fotografie vorhanden sein. Plastische Arbeiten können fotografisch
dokumentiert der Mappe beigelegt sein.
Termin für die Abgabe der Werkmappe:
Montag, 23. März 2015 von 8 bis 11 Uhr im 3. Stock des CHS Villach
Achtung: Die Abgabe der Mappe hat unbedingt persönlich zu erfolgen, da
kurze Aufnahmegespräche vorgesehen sind.
(Die Raumzuteilung wird durch Aushang bekannt gegeben.)
2. Grafisch-malerische Gestaltungsaufgabe
Termin:
Montag, 23. März 2015 von 14 bis 17 Uhr im 3. Stock
des CHS Villach
Es wird ersucht, pünktlich um 14 Uhr anwesend zu sein!
(Die Raumzuteilung wird durch Aushang bekannt gegeben.)
Mitzubringen:
5 DinA3 Dreisternblätter, Bleistifte 2B und 5B, Radiergummi, Spitzer,
Deckfarben, Pinsel, Wasserbehälter, Maltuch, Zeichenmappe als Unterlage
Nach erfolgreicher Absolvierung der Gestaltungsaufgabe erfolgt die
Aufnahme in die Reihungsliste, insofern die allgemeinen Voraussetzungen
vorhanden sind.
CHS Villach
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3. Vorläufige Reihung
Da auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Aufnahmeverfahrens die
Anmeldung mit dem Semesterzeugnis erfolgen muss, die meisten Aufnahmevoraussetzungen aber erst mit dem Jahreszeugnis feststehen, wird vorerst nur eine
vorläufige Reihung durchgeführt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
Anmeldung an der Erstschule bindend ist. Daraus resultiert, dass SchülerInnen, die an
der Schule gereiht werden, aber nicht in die engere Wahl kommen (z.B. auf Grund von
Erreichung der Höchstzahl pro Klasse) einen Wechsel an ihre zweite Wunschschule
nur über den Landesschulrat durchführen können.
(Ausnahme: Zweitwunschschule ist ebenfalls das CHS).
Achtung: Vorläufige Reihung heißt aber nicht "sofort aufgenommen". Die definitive
Aufnahmezusage erfolgt nach Überprüfung des Jahreszeugnisses (Überprüfung – nicht
Neureihung). Erfüllt jemand die allgemeinen und speziellen Voraussetzungen bis zum
Schulbeginn nicht mehr, fällt er/sie aus der Reihung.
Die Ausbildungsplätze im CHS sind begrenzt, d.h. es werden maximal 28 Plätze pro
Klasse vorerst gereiht vergeben, die Nachgereihten rücken bei einem Ausfall nach.
4. Termine 2015
Anmeldefrist
Freitag, 6. Februar 2015 bis einschließlich Freitag, 27. Februar 2015
Anmeldeunterlagen:
Die Unterlagen sind persönlich (nicht am Postweg) durch den/die Schüler/in oder
Erziehungsberechtigten zu übermitteln:
Originale und Kopie mitbringen Die Kopie verbleibt an der Schule.

Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

Semesterzeugnis (NMS/HS: auch Jahreszeugnis der 3. Klasse )

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

Ärztliches Attest für Anmeldung Sport und Ernährung (HLW)
Im Aufnahmeformular ist unbedingt die Zweit- bzw. Drittwunschschule bekannt zu
geben. Dabei ist zu beachten, dass Zweit- und Drittwünsche, die sich auf das CHS
beziehen, nicht durch den Landesschulrat, sondern direkt von der Direktion des CHS
behandelt werden. D.h. meldet sich z.B. jemand für die HLK (Kunst) und kann dort nicht
aufgenommen werden, hat aber als Zweitwunsch die HLM (Mode), kann er/sie dort, so
ferne Platz ist, sofort gereiht werden.
Die Anmeldung an der Erstwunschschule ist verbindlich.
Die Benachrichtigung für alle Schultypen über die vorläufige Aufnahme und Reihung
der Kandidatinnen erfolgt bis spätestens Montag 30. März 2015.
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