CENTRUM HUMANBERUFLICHER SCHULEN DES BUNDES – VILLACH AUFNAHME 1. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen Für die Höhere Lehranstalt (5-jährig, mit Reife- und Diplomprüfung) positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in der Hauptschule, keine schlechtere Note als Gut in der 2. Leistungsgruppe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch oder positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in der Hauptschule, bei einem Befriedigend in der 2. Leistungsgruppe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik, oder Englisch ist eine positive Klassenkonferenzentscheidung über die Befähigung zum Besuch einer höheren Schule notwendig, Vermerk am Jahreszeugnis oder positiv abgeschlossene 8. Schulstufe in einer AHS, wobei in nicht weiterführenden AHS-spezifischen Gegenständen (Latein, Griechisch u.ä.) eine negative Beurteilung nicht relevant ist oder Positiv abgeschlossenes Polytechnikum Ablegen einer Aufnahmeprüfung, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind Für die 3-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (MW) alle für die Höheren Lehranstalten gültigen Kriterien oder Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe (D, E, M 1. oder 2. Leistungsgruppe) oder Ablegen einer Aufnahmeprüfung, wenn die vorhergenannten Kriterien nicht erfüllt sind. Für die 1-jährige Wirtschaftsfachschule (WF) Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe (prinzipiell keine Aufnahmeprüfung) Aufnahmeregelungen für NMS AbgängerInnen Wer in allen differenzierten Unterrichtsgegenständen "vertieft" abschließt, ist zum Übertritt in die 5-jährige HLW, HLM, HLK oder KMD berechtigt. Wer dies in einem differenzierten Gegenstand ( D / M / E ) nicht schafft, kann von der Klassenkonferenz für BHS-reif erklärt werden (Vermerk am Zeugnis). Wer in der 4. Klasse NMS in allen drei differenzierten Gegenständen (D, E, M) nach "grundlegendem Allgemeinwissen" schlechtestens mit Befriedigend bzw. in einem Gegenstand mit Genügend beurteilt wird und einen Bescheid der Klassenkonferenz erhält, darf in die Fachschule (BMS) eintreten. In allen anderen Fällen muss eine Aufnahmeprüfung für die Höhere Lehranstalten bzw. die Fachschulen abgelegt werden. CHS Villach 1 Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden? Angestrebter Schultyp (ich möchte besuchen …) 5-jährig HLW, HLM, HLK, KMD 3-jährig MW 1-jährig WF Abschluss 4. Klasse nein nein nein NMS D, E, M Abschluss „vertieft“ nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja nein nein nicht möglich ja nein nein nein nein Ausgangsschule (ich komme aus der …) AHS Hauptschule 1. Leistungsgruppe 2. Leistungsgruppe mit Noten Sehr gut und Gut 2. Leistungsgruppe mit Noten Befriedigend und Genügend 3. Leistungsgruppe Polytechnische Schule 2. Schulspezifische Aufnahmekriterien Neben den Allgemeinen Voraussetzungen müssen noch schulspezifische, entweder vom SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) beschlossene oder für den Schultyp notwendige Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein. Für die Höhere Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe (HLW) Schwerpunkt Internationale Kommunikation Sport und Ernährung Gesundheit und Soziales CHS Villach Kriterien Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen und 1. Leistungsgruppe in Deutsch und Englisch Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen und Sehr gut in Bewegung und Sport Unbedingt ein ärztliches Attest für die Unbedenklichkeit zur Sportausübung (Hausarzt) Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen 2 Für die Höhere Lehranstalt für Kommunikation und Mediendesign (KMD) 8. Schulstufe Hauptschule: M, E, D möglichst 1. Leistungsgruppe, Reihung erfolgt nach Schulerfolg 8. Schulstufe AHS: Vorliegen der allgemeinen Aufnahmebedingungen und Lust auf kreatives Gestalten und Design mit neuen Medien Für die Höhere Lehranstalt für Mode, Grafik und Design (HLM) Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen, Gefühl für Formen und Lust zum Design und handwerklichem Geschick Für die Höhere Lehranstalt für Künstlerische Gestaltung (HLK) Vorliegen der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen und erfolgreiche Feststellung des kreativen Entwicklungspotentials. Diese Feststellung besteht aus zwei Elementen: 1. Abgabe einer Werkmappe In der künstlerischen Werkmappe sollen Arbeiten aus den Bereichen Grafik, (z.B. Bleistift-, Buntstift-, Kreidezeichnungen), Malerei und eventuell Fotografie vorhanden sein. Plastische Arbeiten können fotografisch dokumentiert der Mappe beigelegt sein. Termin für die Abgabe der Werkmappe: Montag, 23. März 2015 von 8 bis 11 Uhr im 3. Stock des CHS Villach Achtung: Die Abgabe der Mappe hat unbedingt persönlich zu erfolgen, da kurze Aufnahmegespräche vorgesehen sind. (Die Raumzuteilung wird durch Aushang bekannt gegeben.) 2. Grafisch-malerische Gestaltungsaufgabe Termin: Montag, 23. März 2015 von 14 bis 17 Uhr im 3. Stock des CHS Villach Es wird ersucht, pünktlich um 14 Uhr anwesend zu sein! (Die Raumzuteilung wird durch Aushang bekannt gegeben.) Mitzubringen: 5 DinA3 Dreisternblätter, Bleistifte 2B und 5B, Radiergummi, Spitzer, Deckfarben, Pinsel, Wasserbehälter, Maltuch, Zeichenmappe als Unterlage Nach erfolgreicher Absolvierung der Gestaltungsaufgabe erfolgt die Aufnahme in die Reihungsliste, insofern die allgemeinen Voraussetzungen vorhanden sind. CHS Villach 3 3. Vorläufige Reihung Da auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Aufnahmeverfahrens die Anmeldung mit dem Semesterzeugnis erfolgen muss, die meisten Aufnahmevoraussetzungen aber erst mit dem Jahreszeugnis feststehen, wird vorerst nur eine vorläufige Reihung durchgeführt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anmeldung an der Erstschule bindend ist. Daraus resultiert, dass SchülerInnen, die an der Schule gereiht werden, aber nicht in die engere Wahl kommen (z.B. auf Grund von Erreichung der Höchstzahl pro Klasse) einen Wechsel an ihre zweite Wunschschule nur über den Landesschulrat durchführen können. (Ausnahme: Zweitwunschschule ist ebenfalls das CHS). Achtung: Vorläufige Reihung heißt aber nicht "sofort aufgenommen". Die definitive Aufnahmezusage erfolgt nach Überprüfung des Jahreszeugnisses (Überprüfung – nicht Neureihung). Erfüllt jemand die allgemeinen und speziellen Voraussetzungen bis zum Schulbeginn nicht mehr, fällt er/sie aus der Reihung. Die Ausbildungsplätze im CHS sind begrenzt, d.h. es werden maximal 28 Plätze pro Klasse vorerst gereiht vergeben, die Nachgereihten rücken bei einem Ausfall nach. 4. Termine 2015 Anmeldefrist Freitag, 6. Februar 2015 bis einschließlich Freitag, 27. Februar 2015 Anmeldeunterlagen: Die Unterlagen sind persönlich (nicht am Postweg) durch den/die Schüler/in oder Erziehungsberechtigten zu übermitteln: Originale und Kopie mitbringen Die Kopie verbleibt an der Schule. Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) Semesterzeugnis (NMS/HS: auch Jahreszeugnis der 3. Klasse ) Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Ärztliches Attest für Anmeldung Sport und Ernährung (HLW) Im Aufnahmeformular ist unbedingt die Zweit- bzw. Drittwunschschule bekannt zu geben. Dabei ist zu beachten, dass Zweit- und Drittwünsche, die sich auf das CHS beziehen, nicht durch den Landesschulrat, sondern direkt von der Direktion des CHS behandelt werden. D.h. meldet sich z.B. jemand für die HLK (Kunst) und kann dort nicht aufgenommen werden, hat aber als Zweitwunsch die HLM (Mode), kann er/sie dort, so ferne Platz ist, sofort gereiht werden. Die Anmeldung an der Erstwunschschule ist verbindlich. Die Benachrichtigung für alle Schultypen über die vorläufige Aufnahme und Reihung der Kandidatinnen erfolgt bis spätestens Montag 30. März 2015. CHS Villach 4
© Copyright 2024 ExpyDoc