Nr. 8 vom 5. Juni 2015

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48. Jahrgang
Nr. 8
5. Juni 2015
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Buchhaltung / Steuerbezug Tel. 061 906 98 05
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Werkhof, Hammerstr. 10 Tel. 061 906 98 13
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Vormittag
09.30 – 11.30 Uhr
Mo-, Di-, Do-, Fr-Nachmittag 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag
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E-Mail Adressen:
Bereich Dienste:
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Leiter: [email protected]
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Einwohnerdienste / IT-Support
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Gemeindepolizei / FW-Kommandant
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Info / Amtsblatt
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Lernende
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Bereich Finanzen:
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AHV-Zweigstelle / Steuern /
Bestattungswesen
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Zivilschutzstelle Altenberg
Gemeindezentrum Frenkendorf Tel. 061 906 10 46
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Besprechungen
mit dem Gemeindepräsidenten:
nach Vereinbarung
Tel. 061 906 98 03
E-Mail: [email protected]
Friedensrichteramt Kreis 11
Liselotte Groeflin
Tel. 061 901 18 44
Kabelfernsehen:
Störungsmeldung EBLTelecom Tel. 061 926 16 16
Schulleitungen:
– Kindergarten und
Tel. 061 901 10 10
Primarschule:
Fax 061 903 02 68
Schulhaus Schönthal
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Sekretariatszeiten:
Mo – Do
08.00 – 11.00 Uhr
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Erwachsenenschutzbehörde): Tel. 061 599 85 00
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Dienstag
09.00 – 11.00 und 15.00 – 19.00 Uhr
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Gemeinde Füllinsdorf
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Amtliche
Publikationen
Erscheinungsdaten Amtsblatt in
den Sommermonaten
Bitte beachten Sie die nächsten AusgabeDaten:
Freitag,
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19.
10.
31.
21.
Juni 2015
Juli 2015
Juli 2015
August 2015
Inseratenschluss ist jeweils Montag
vor Erscheinungsdatum, 17.00 Uhr
Dankeschön betreffend Festwirtschaft
am Banntag
Dieses Jahr war der Verschönerungs Verein für die Bewirtschaftung am Banntag
verantwortlich. Für die sehr gut organisierte und leckere Verpflegung sowie die
dadurch ausgelöste vergnügliche Stimmung sprechen wir allen Helferinnen und
Helfern unseren Dank aus. Ebenfalls haben das schöne Wetter und alle Besucherinnen und Besucher dieses Anlasses, aber
auch die musikalischen Beiträge der BB
Musikgesellschaft, zu dieser guten Atmosphäre beigetragen. Der Banntag ermöglicht es immer wieder, in ungezwungenem
Rahmen interessante Gespräche zu führen, bestehende oder neue Freundschaften zu pflegen sowie einfach das Fest und
die Natur zu geniessen. Für all dies danken
wir allen Beteiligten ganz herzlich!
Fahrplanvernehmlassung
Das Tiefbauamt führt dieses Jahr wieder
eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab
26. Mai bis 14. Juni 2015 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für
den Fahrplan 2016 (gültig ab Dezember
2015) im Internet unter www.bl.ch/fahrplan
publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu
nehmen. Hierzu ist ab 26. Mai 2014 unter
www.bl.ch/fahrplan ein entsprechendes
Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen
oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2016 oder für die
weitere Planung aufgenommen.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in
unserer Region.
Ärztlicher Notfalldienst
Der ärztliche Notfalldienst, der Notfallzahnarzt sowie die Notfall-Apotheke sind
über die medizinische Notrufzentrale,
Telefon 061 261 15 15, erreichbar.
Für lebensbedrohende Notfälle wählen
Sie die Nr. 144.
INSERATENSCHLUSS für das nächste
Amtsblatt:
Montag, 15. Juni 2015, 17.00 Uhr
IMPRESSUM
Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Verantwortlich für den
Textteil ist die Gemeindeverwaltung.
Inseratenannahme und Druck:
Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal
Telefon 061 921 12 74, Telefax 061 921 12 89, E-Mail: [email protected], www.regiodruck.ch
Spedition: Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Erscheint 2015 in der Regel alle 3 Wochen.
Insertionspreise (exkl. MWST): 1⁄1 Seite Fr. 268.–, 1⁄2 Seite Fr. 145.–, 1⁄4 Seite Fr. 86.–, 1⁄8 Seite Fr. 59.–
3
Anwohner-Information
Werkleitungssanierungen und Strassenbau an der Mühlemattstrasse
am Donnerstag, 18. Juni 2015,
19.00 Uhr in der Turnhalle Dorf
Verschiedene Ausführungsvarianten zum
oben genannten Projekt liegen nun vor.
Der Gemeinderat und die Bauverwaltung
möchten Ihnen die möglichen Sanierungsvarianten vorstellen und Sie über
den weiteren Projektablauf informieren.
Der Gemeinderat und die Verwaltung befassen sich demnächst mit der Erstellung
des
Budgets 2016
Die Bevölkerung sowie die Vereine und
Institutionen haben ebenfalls die Möglichkeit, Wünsche und Begehren einzureichen.
Damit solche Eingaben berücksichtigt werden können, sind sie schriftlich und begründet, wenn möglich mit Angabe des
Betrages, bis spätestens am 30. Juni
2015 dem Gemeinderat einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass es dem Gemeinderat obliegt, Wünsche und Begehren in der Budgetvorlage
zu berücksichtigen. Bei einer Ablehnung
besteht selbstverständlich die Möglichkeit, ein Begehren als Antrag direkt an der
Budget-Gemeindeversammlung im Dezember 2015 nochmals vorzutragen.
com einen Vertrag hat, hat die Swisscom
festgestellt, dass diese nur noch relativ
wenig frequentiert werden und eine Kabine ausreichend wäre, zumal sich beide in
unmittelbarer Nähe befinden.
Aus diesem Grund hat die Swisscom die
Aufhebung der Telefonkabine beim Spielplatz in Auftrag gegeben und die Ausführung ist bereits Anfang Mai erfolgt.
Zurückschneiden
von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Wir bitten die Hauseigentümer, bzw. die
Hauswarte, ihre Hecken, Sträucher und
Bäume entlang der Strassen und Fusswege
bis auf die Strassenlinie, bzw. Eigentumsgrenze, zurückzuschneiden. Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu
halten, dass gute Übersicht gewährleistet
bleibt. Gemäss Art. 4.8 unseres Strassenreglementes dürfen Pflanzungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen sie die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Strassensignale,
Strassentafeln und Hausnummern nicht behindern. Hecken, Sträucher und Bäume
haben über Trottoirs und Fusswegen ein
3 m hohes Lichtraumprofil offen zu halten,
über Fahrbahnen ein solches von 4,5 m.
Aufhebung Telefonkabine beim MigrosSpielplatz Schönthal
Im Zusammenhang mit der Sanierung der
Fussgängerbrücke Schönthal hat die Swisscom festgestellt, dass eine Zuleitung zur
Telefonkabine temporär ausser Betrieb
genommen und nach der Sanierung der
Brücke wieder neu angeschlossen werden
müsste. Bei der Überprüfung der zwei Kabinen beim Einkaufszentrum Schönthal,
für welche die Gemeinde mit der Swiss4
Bitte achten Sie das Ruhebedürfnis
Ihrer Nachbarn
Die wunderbare Frühlingszeit lockt uns alle
vermehrt ins Freie, weshalb wir zur Förderung eines guten nachbarlichen Verhältnisses auf die folgenden Bestimmungen im
Polizeireglement vom 17. 4. 2002 hinweisen:
§ 5 Nachtruhe, Haus- und Gartenarbeiten, Apparate und Musikinstrumente
1
Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen
22.00 und 06.00 Uhr.
2
Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen,
welche Drittpersonen in ihrer Ruhe
stören, untersagt.
3
Lärmige Haus- und Gartenarbeiten,
wie z.B. Rasenmähen, Hämmern,
Fräsen, Benützen von Hochdruckreinigern, maschinelles Häckseln
etc. sowie die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen sind nur
an Werktagen von 08.00 bis 12.00
Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr und am
Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr, gestattet.
4
Für Industrie- und Gewerbelärm gelten die Vorschriften des Bundesrechts
(Lärmschutzverordnung). Eine Mittagsruhe zwischen 12.00 bis 13.00 Uhr
ist einzuhalten.
5
Radio-, Fernsehapparate, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur
so benützt werden, dass sie auf die
Nachbarschaft nicht störend wirken.
§ 6 Sirenen, Signalgeräte, Rufanlagen
Die Verwendung von Sirenen, Signalgeräten sowie ähnlichen Vorrichtungen ist verboten. Ausgenommen sind
fachmännisch installierte Alarmanlagen (Einbruch, Feuer, Diebstahl).
§ 8 Lautsprecher im Freien
Jegliche Verwendung von Lautsprechern und Tonverstärkern im Freien
ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates zulässig.
§ 9 Spiele und Sport
Lärmige Spiele und Sport sind im
Freien generell täglich zwischen 08.00
und 22.00 Uhr gestattet, in Hallen
zwischen 07.00 und 22.00 Uhr. Für Turniere und Meisterschaften können
vom Gemeinderat Ausnahmen bewilligt werden.
Baugesuche
Die Einsprachefrist richtet sich nach der
Publikation im Kantonalen Amtsblatt
Die öffentliche Planauflage ist angeordnet worden für folgende Bauvorhaben:
– Aerni Regula und Maurice, Füllinsdorf,
Balkonvergrösserung
auf Parz. 1135
Mühlemattstrasse 65
– Jud-Cimino Josef und Guiseppa,
Füllinsdorf,
Balkonverglasung
auf Parz. 2589
Ergolzstrasse 33
– Niederhauser Rolf, Füllinsdorf,
Autounterstand
auf Parz. 2597
Arsidörferstrasse 29
– Röthlisberger Priska und Peter,
Füllinsdorf,
Aussentreppe
auf Parz. 3428
Giebenacherstrasse 45
– Sunrise Communications AG, Zürich,
Richtfunkverbindung Schönthaltunnel
Zentrale Nord
auf Parz. 666
Uferstrasse
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
s Steigende Sozialhilfekosten; Forderung eines innerkantonalen Lastenausgleichs
Die Gemeinde Füllinsdorf hat in den
letzten Jahren steigende Fallzahlen von
Sozialhilfebezügern sowie daraus folgende höhere Sozialhilfekosten zu verzeichnen. Dadurch wird die Gemeinde
finanziell sehr stark belastet. Im letzten
Jahr verzeichnete die Gemeinde für die
Sozialhilfe und das Asylwesen Nettokos5
ten von rund CHF 1,7 Mio., wofür ca.
11 Gemeindesteuerprozente aufgewendet werden mussten. Im Kanton sind die
Gemeinden aufgrund ihrer Wohnlage
sehr unterschiedlich durch Sozialhilfekosten belastet. Der Gemeinderat hat
nun die Absicht, das Thema «Ausgleich
der Sozialhilfekosten» unter den BLGemeinden (innerkantonalen Lastenausgleich) auf politischer Ebene zu thematisieren. Andere Kantone wie Bern,
Solothurn, Waadt, Jura, Fribourg, Graubünden, Aargau, Thurgau, St. Gallen arbeiten bereits mit einem innerkantonalen Lastenausgleich für die Sozialhilfe.
Auch die Gemeinde Grellingen fordert
einen innerkantonalen Lastenausgleich
der Sozialhilfe und hat nun die Gemeinden, mit einer hohen Pro-Kopfbelastung
durch die Sozialhilfe, für eine Besprechung zu diesem Thema eingeladen.
s Probeweise Erweiterung des Angebots Mittagstisch
Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird jeweils freitags ein Mittagstisch durchgeführt. Das Angebot wird sehr gut genutzt. Aus diesem Grund hat der
Gemeinderat beschlossen, das Angebot
ab dem Schuljahr 2015/2016 probeweise
bis Ende Jahr 2015 um einen zusätzlichen Tag (montags) zu erweitern. Für
die Mehrkosten beansprucht der Gemeinderat seine Finanzkompetenz.
s Interkommunales Schulgeldabkommen ersetzt den Kreisschulvertrag
mit der Gemeinde Frenkendorf
Aufgrund Veränderungen im Schulbereich im Zusammenhang mit Lehrplan
21 und Harmos soll der Kreisschulvertrag per Ende 2015 aufgelöst werden
und durch ein interkommunales Schulgeldabkommen ersetzt werden.
Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Mai 2015
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Wahlen und Abstimmungen
Am Wochenende vom 14. Juni 2015 werden folgende eidgenössischen und kantonalen
Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössisch:
– Bundesbeschluss vom 12. Dezember
2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
– Volksinitiative vom 20. Januar 2012
«Stipendieninitiative»
– Volksinitiative vom 15. Februar 2013
«Millionen-Erbschaften besteuern
für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
– Änderung vom 26. September 2014 des
Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Kantonal:
– formulierte Verfassungsinitiative vom
9. August 2012 «Für eine wirkungsvolle Kooperation in der Region
(Regio-Kooperationsinitiative)»
– Änderung vom 5. März 2015 des Gesetzes der politischen Rechte
Die Stimmunterlagen sind Mitte Mai der Post übergeben worden. Stimmberechtigte,
welche bis jetzt keine oder unvollständige Unterlagen erhalten haben, werden gebeten,
sich bis am 9. Juni 2015 bei den Einwohnerdiensten, Tel. 061 906 98 11, zu melden. In
den Stimm- und Wahllokalen erhalten Sie keine Unterlagen.
Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Das Verfahren ist auf der Rückseite des
Abstimmungs-Couverts beschrieben. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe
nicht, Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite zu unterzeichnen und in das Abstimmungs-Couvert zu legen. Bitte verwenden Sie nur das offizielle AbstimmungsCouvert. Das Abstimmungs-Couvert muss bis Samstag, 13. Juni 2015, 17.00 Uhr, bei
der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Die Urnen in den Wahllokalen «Gemeindehaus» und «Schulhaus Schönthal» sind am
Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind
innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten
Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt, dem Regierungsrat einzureichen. In der Beschwerde ist glaubhaft zu machen, dass die Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.
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06.06.15
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Veranstaltung
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Cantas Chor Frenkendorf-Füllinsdorf
Jahreskonzert «Night of the Musicals», Wilden
Mann, 20.00 Uhr
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Seniorenverein
Ganztagesreise, 8.00 Uhr
Reformierte Kirchgemeinde
Orgical, das etwas andere Orgelkonzert, reformierte
Kirche Frenkendorf, 18.00 Uhr
Gemeinde Füllinsdorf
Bürgergemeindeversammlung, Gemeindehaus
Reformierte Kirchgemeinde
ordentliche Kirchgemeindeversammlung, Kirchgemeindehaus Niederschönthal, 20.00 Uhr
Pfarrei Dreikönig
Lehrhausveranstaltung, 19.00 Uhr
Tennisclub Füllinsdorf
1. Grümpeliturnier Doppel mit Clubabend, Tennisanlage
Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf Unsere Bienen, Besuch beim Bienenzüchter-Verein
Liestal, Kreuzfeldhof (Fam. Kellerhals), 9.30 Uhr
Gemeinde Füllinsdorf
Einwohnergemeindeversammlung, Turnhalle Dorf
Pfarrei Dreikönig
Kirchgemeindeversammlung (Rechnung 2014)
Schiesssport Rauschenbächlein
Eidgenössisches Schützenfest Wallis
Pfarrei Dreikönig
Kleines Sommerfest anschliessend an Gottesdienst,
Pfarreizentrum Dreikönig, ca. 18.00 Uhr
Rössli-Bier
Brauereifest, Ob. Hofackerstrasse, mit Brass Band
Musikgesellschaft Füllinsdorf, 18.00 Uhr
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Schiesssport
Rauschenbächlein
4414 Füllinsdorf
10
Sportamt Baselland
Freie Plätze
in den Sommer-Sportwochen
Pratteln. cr. Das Sportamt Baselland organisiert während den Schul-Sommferien diverse Sportwochen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren. Während einige Lager
bereits ausgebucht sind, hat es in anderen
Sportwochen noch freie Plätze. Entgegengenommen werden noch Anmeldungen
für die polysportiven Spiel- und Sportwochen, das Reitlager, das Zirkus- und Polysportlager, das Tennis- und Polysportlager, das Kletterlager, das Unihockeylager
sowie die Badminton/ Multisportwoche.
Einige Lager werden mit Übernachtung zu
Hause durchgeführt, die anderen mit auswärtiger Übernachtung. Die Lagerkosten
schwanken von 100 bis 350 Franken für die
ganze Woche. Weitere Detailinformationen und die Online-Anmeldung sind unter
www.bl.ch/sportamt zu finden. Gerne
nimmt das Sportamt Baselland weitere
Anmeldungen entgegen.
Auskunft:
Basil Gygax, Leiter Sportwochen,
Sportamt Baselland, Telefon: 061 552 14 09,
E-Mail: [email protected].
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11
EINLADUNG
Bürgergemeindeversammlung
Mittwoch, 17. Juni 2015, 20.00 Uhr,
im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Stock
Geschäfte:
Juni · Juin · Giugno
17
Mittwoch · Mercredi · Mercoledì
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung
vom 2. Dezember 2014
2. Jahresrechnung 2014
3. Projekt der EBL für eine Windkraftanlage auf dem Gemeindebann Füllinsdorf: Grundsatzentscheid der Bürgergemeinde
und Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung des Standortvertrages und eines späteren, allfälligen Baurechtsvertrages
4. Einbürgerungen
5. Diverses
Die Bürgergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen
werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen.
Die Broschüre «Jahresrechnung 2014» kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Zudem ist sie auf der Homepage der Gemeinde Füllinsdorf unter «Bürgergemeindeversammlung» aufgeschaltet.
1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 kann
während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An
der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen.
2. Jahresrechnung 2014
Bericht (Beträge auf CHF 100 gerundet)
Die Rechnung 2014 der Bürgergemeinde Füllinsdorf weist einen Ertragsüberschuss von
CHF 78'500 aus (Budget 2014: Ertragsüberschuss von CHF 16'400). Gemäss der Bilanz per
31.12.2014 besteht ein Guthaben von CHF 1'821'300 gegenüber der Einwohnergemeinde Füllinsdorf. Die Abnahme im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 beträgt
CHF 31'400. Das Eigenkapital erhöht sich mit dem Ertragsüberschuss von CHF 78'500 auf
CHF 1'898'700. Im 2014 sind brutto CHF 15'000 Kapital- und Zinserträge erwirtschaftet
12
worden. Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals beträgt per Ende 2014 nur CHF 38'100
oder 1,97%.
Übersicht
Laufende Rechnung
Rechnung
Budget
Differenz
Aufwand (in CHF)
178'800
158'100
20'700
Ertrag (in CHF)
257'300
174'500
– 82'800
Ertragsüberschuss
78'500
16'400
Allgemeine Verwaltung
Die Minderaufwendungen von CHF 4'300 sind durch Einsparungen im übrigen Personalaufwand und beim übrigen Sachaufwand entstanden. Anschaffungen für Büromaterial
und Gerätschaften wurden nicht getätigt. Zudem sind weniger Beitragszahlungen (Defizitbeitrag Weihnachtsmarkt) angefallen. Hingegen musste für Arbeitsstunden der
Kirschbaumkommission und zusätzliches Bäume schneiden mehr ausgegeben werden.
Die Nettoaufwendungen für die Kirschbaumanlage sind leicht über Budget. Die Mehrerträge resultieren aus den Gebühreneinnahmen von Einbürgerungen.
Bürgerrechnung
Rechnung
Budget
Differenz
Aufwand (in CHF)
25'100
29'400
– 4'300
Ertrag (in CHF)
13'900
7'200
– 6'700
11'200
22'200
Aufwandüberschuss
Volkswirtschaft
Für den Waldwegunterhalt des Elbisstutz wurden CHF 3'000 mehr als budgetiert ausgegeben. Für Waldarbeiten sind jedoch ca. CHF 10'000 weniger Kosten für Holzernte und
Traktor angefallen (Kosten für Holzernte Uhuweg wurden von der Einwohnergemeinde
übernommen). Der Waldbewirtschaftungsaufwand des Revierforstverbandes reduzierte
sich im Vergleich zum Vorjahr, so dass für die Gemeinde ebenfalls ca. CHF 8'000 Franken
weniger Kostenanteil entstand. Die Einwohnergemeinde hat der Bürgergemeinde einen
Beitrag von CHF 17'800 an die Forstmassnahmen Uhuweg geleistet. Aus dem Betrieb der
Deponie Elbisgraben hat die Bürgergemeinde einen Ertrag von CHF 79'900 (Budget:
CHF 60'000) erhalten.
Forstwirtschaft, sonstige Betriebe
Rechnung
Budget
Differenz
Aufwand (in CHF)
112'600
128'700
– 16'100
Ertrag (in CHF)
171'000
138'800
– 32'200
Ertragsüberschuss
58'400
10'100
13
Finanzen, Finanzvermögen
Für die 200 Namenaktien der Raurica Wald AG wurde eine Dividende von CHF 3'000
ausgeschüttet, welche nicht budgetiert war. Der Schadenersatzbeitrag von CHF 41'200
der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung wurde an die Einwohnergemeinde
(Kostenträger der Forstmassnahmen Uhuweg) überwiesen.
Finanzen
Rechnung
Budget
Differenz
Aufwand (in CHF)
41'200
0
41'200
Ertrag (in CHF)
72'500
28'500
-44'000
31'300
28'500
Ertragsüberschuss
Verwendung des Ertragsüberschusses
Gemäss Bürgergemeinderechnungsverordnung ist die Verwendung des Ertragsüberschusses offen auszuweisen. Folgende Verwendung wird vorgeschlagen:
Ertragsüberschuss vor Abschluss
./. keine zusätzliche Verwendung
CHF 78'537.47
CHF
0.00
= ausgewiesener Ertragsüberschuss/
Einlage ins Eigenkapital
CHF 78'537.47
Antrag
Der Bürgerrat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2014
mit einem Ertragsüberschuss von CHF 78'537.47 zu genehmigen.
* * * * *
Bericht der Rechnungsprüfungskommission (RPK) an die Bürgergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Prüfung der Rechnung 2014
Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die Rechnung 2014 geprüft. Der Bürgerrat (Gemeinderat) ist für die Aufstellung der Jahresrechnung sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Wir haben die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen mit
angemessener Sicherheit erkannt wurden. Wir nahmen analytische Prüfungshandlungen vor, befragten die mit der Erstellung der Rechnung betrauten Personen und führten
Detailprüfungen durch. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende
Grundlage für unser Urteil bildet.
Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung 2014
den gesetzlichen Grundlagen und den reglementarischen Vorschriften.
Die RPK empfiehlt der Bürgergemeindeversammlung, die vorliegende Rechnung zu genehmigen.
Füllinsdorf, 13. Mai 2015
14
Der Präsident:
Ein Mitglied:
Peter Jänchen
Silvia Tschudin
3. Projekt der EBL für eine Windkraftanlage auf dem Gemeindebann Füllinsdorf: Grundsatzentscheid der Bürgergemeinde und Kompetenzerteilung an
den Gemeinderat zur Unterzeichnung des Standortvertrages und eines späteren, allfälligen Baurechtsvertrages
Bericht
Ausgangslage
Der Kanton Basel-Landschaft hat in seinem Richtplan verschiedene Standorte für Windkraftanlagen ausgeschieden. Gemäss heutigem Planungsstand befindet sich eine der insgesamt 7 zu prüfenden Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Füllinsdorf
resp. auf dem Grundstück Nr. 990 der Bürgergemeinde Füllinsdorf auf dem Elbisberg
(nahe der Deponie Elbisgraben).
Mit der Elektra Baselland (EBL) als potentieller Erstellerin und Betreiberin von Windkraftanlagen bestehen seit geraumer Zeit Kontakte betreffend der Projektentwicklung
eines möglichen Windparks. An diesen Gesprächen nehmen jeweils auch Vertreter der
übrigen betroffenen Bürgergemeinden Lausen, Arisdorf, Liestal und Sissach teil.
Um Aufschluss darüber zu erhalten, ob sich der Höhenzug zwischen Liestal und Sissach
überhaupt für einen rentablen Betrieb von Windkraftanlagen eignet, haben die Bürgergemeinden der EBL die Bewilligung erteilt, auf ihren Arealen erste Infrarot-Windmessungen, sogenannte LIDAR-Messungen, vorzunehmen. Aufgrund der bisherigen Messergebnisse können derzeit noch keine abschliessenden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
des Windparks gemacht werden. Die LIDAR-Messungen werden mit anderen vergleichbaren Messstellen, rückwirkend über eine längere Zeit verglichen, um so zu aufschlussreichen Zahlen zu kommen. Werden sich die abgeglichenen Zahlen im wirtschaftlichen
Rahmen bewegen, werden weitere noch genauere Windmessungen mittels fest installierten Messmasten erfolgen.
a) Standortvertrag
Die EBL hat klar signalisiert, dass sie die Realisierung der Windkraftanlagen nur vorantreiben wird, wenn die vorgesehenen Windmessungen mit den Messmasten einen rentablen Betrieb versprechen. Sollten die später ermittelten Werte zu knapp sein, wird die
EBL darauf verzichten.
Solche Windmessungen mittels Messmasten sind kostenaufwändig. Aus diesem Grunde
will sich die EBL nur engagieren, wenn sie im Hinblick auf die spätere Realisierung auch
die Gewissheit hat, dass sie als Erstellerin und Betreiberin einer solchen Anlage Vertragspartnerin der Bürgergemeinden ist. Zu diesem Zweck schlägt die EBL vor, mit den einzelnen Grundeigentümerinnen, d.h. den Bürgergemeinden, sogenannte Standortverträge
abzuschliessen. Sie sollen einerseits die rechtliche Grundlage für die Durchführung der
Windmessungen mittels Messmasten sichern, haben aber zudem bereits den möglichen
späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages zum Ziel.
Inhalt des Standortvertrages
– Zurverfügungstellung des Grundstücks, resp. des entsprechenden Abschnitts für
Windmessungen und Reservation dieses Grundstücks im Hinblick auf die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen und ihrer Erschliessung im Baurecht. Der Vertrag
hält die Grundzüge eines allfälligen späteren Baurechtsvertrages fest. Die Landeigentümerin verpflichtet sich mit diesem Vertrag zum Abschluss eines entsprechenden
15
–
–
–
–
–
Baurechtsvertrages und zur Begründung eines selbständigen und dauernden Baurechts.
Die EBL und deren Beauftragte sind berechtigt, auf den Parzellen Windmessmasten zu
errichten und haben zu Jederzeit ein Zutrittsrecht. Die Landeigentümerin räumt der
EBL und deren Beauftragten das ausschliessliche Recht zur Projektentwicklung (inkl.
Einreichen des Baugesuches) und Windmessung auf diesen Grundstücken ein. Die gesammelten Daten sind Eigentum der EBL. Sie trägt die Kosten für die Standortentwicklung.
Die Entschädigung beläuft sich auf CHF 500.00 pro Parzelle und Jahr.
Der Standortvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und endet mit dem Abschluss
des Baurechtsvertrages, spätestens aber nach einer Laufzeit von 30 Jahren.
Die EBL kann das Projekt jederzeit aufgeben und den Vertrag mit einer Frist von drei
Monaten auf ein Monatsende kündigen, ohne Kostenfolge für die Landeigentümerin.
Für die Landeigentümerin ist der Vertrag während der Vertragsdauer nicht kündbar.
Bei Projektabbruch entfernt die EBL sämtliche Bauten auf eigene Kosten und verpflichtet sich, den ursprünglichen Zustand der benutzten Fläche wiederherzustellen.
Die Standortverträge haben für alle beteiligten Bürgergemeinden den gleichen Wortlaut und die gleichen Bedingungen. Entsprechend werden keine separaten Verhandlungen geführt.
b) Projektablauf
¾ Stimmt die Bürgergemeindeversammlung der Erstellung von Windkraftanlagen auf
ihrem Grundstück grundsätzlich zu, wird bei wirtschaftlich tragfähigen Ergebnissen
der aktuellen Windmessungen (LIDAR) der Standortvertrag unterzeichnet und es sind
die folgenden Arbeitsschritte vorgesehen:
¾ Öffentlichkeitsarbeit in der Bürgergemeinde
¾ LIDAR-Messungen zeigen Wirtschaftlichkeit an
¾ Unterzeichnung der Baurechtsverträge
s (ERBST
¾ Erarbeitung Baugesuch Windmessmasten zur detaillierten Windmessung
¾ Optimierung des Windparklayouts anhand der detaillierten Windmessergebnisse
¾ Detailabklärungen für Transport, Logistik, Netzanschluss
¾ Beginn der Untersuchungen für die Umzonung mit den am Projekt beteiligten Gemeinden
¾ Wiederkehrende Information der Gemeinden über den Projektfortschritt (Begleitgruppensitzungen)
¾ Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden
¾ Gespräche mit Umweltschutzorganisationen
¾ Abstimmung über Zonenplanänderung durch die Einwohnergemeinden
Bei positivem Votum aller Gemeinden:
¾ Erstellen der Anträge für Bau- und Rodungsbewilligung
¾ Gegebenenfalls Einspracheverhandlungen
¾ Erhalt der Bau- und Rodungsbewilligung
¾ Gründung Projektgesellschaft und des Energiefonds
¾ Vertragsverhandlungen mit Anlagenlieferant
¾ Ausschreibung der diversen Arbeiten am Projekt
¾ Bau der Infrastruktur
¾ Aufbau der geplanten Anlagen und Projektabschluss
16
Ein Projekt dieser Grössenordnung benötigt erfahrungsgemäss im schweizerischen
Durchschnitt rund 8 Jahre Zeit (ohne Einsprachen) bis zum Erreichen der Baubewilligung. Die Bearbeitungszeit der einzelnen genannten Punkte in der Planungs- und Genehmigungsphase sind projektspezifisch und daher zeitlich nicht vorhersehbar.
c) Grundzüge des Baurechtsvertrages
Wie bereits unter Punkt a) «Standortvertrag» festgehalten, beinhaltet der Abschluss des
Standortvertrages auch bereits die Sicherung eines möglichen späteren Baurechtsvertrages. Nach erfolgter Baubewilligung und Erhalt der weiteren nötigen Bewilligungen wird
die EBL oder die Betreibergesellschaft die Windenergieanlagen im Baurecht erstellen
und betreiben. Die Parteien verpflichten sich bei Abschluss des Standortvertrages bereits, dafür ein selbständiges und dauerndes Baurecht mit mindestens den folgenden
Konditionen zu errichten:
s $ER"AURECHTSVERTRAGWIRDMITDER%",ODEREINERNOCHZUGRàNDENDEN"ETREIBERGEsellschaft abgeschlossen.
s $ER"AURECHTSVERTRAGWIRDFàRDIE$AUERVON*AHRENMITEINSEITIGER6ERLËNGERUNGSoption zu Gunsten EBL von weiteren 20 – 25 Jahren abgeschlossen.
s $AS"AURECHTWIRDIM'RUNDBUCHEINGETRAGENUNDISTàBERTRAGBAR
s $IE%",KANNDIE2ECHTEUND0FLICHTENAUSDIESEM6ERTRAGNURMITDEM%INVERSTËNDNIS
des Landeigentümers auf Dritte übertragen. Nicht als Dritte gelten Gesellschaften innerhalb der EBL-Gruppe.
s $ASGESETZLICHE6ORKAUFSRECHTDES,ANDEIGENTàMERSAM"AURECHTUNDDER%",ANDEN
mit dem Baurecht belasteten Grundstücken wird gegenseitig wegbedungen.
s $ER%",WERDENALLENÚTIGEN2ECHTEFàRDIE:UFAHRTDEN"AUUND"ETRIEBVON7INDenergieanlagen auf den Grundstücken eingeräumt.
s $IE%",TRËGTSËMTLICHE+OSTENFàRDEN"AUUNDDEN"ETRIEBDER7INDENERGIEANLAGEN
sowie für den spezifischen Neubau und die Erweiterung der Zugangsstrassen und deren nutzungsbedingten Unterhalt.
s $IE%",VERPFLICHTETSICHZUR"EZAHLUNGEINES%NTGELTESFàRDIE"ENUTZUNGDES"ODENS
und als Ersatz für entgangene Erlöse, wie folgt:
¾
Gesamtentgelt: 1,5% des Jahres-Netto-Umsatzes (Stromerlös), welcher mit den auf
den Grundstücken errichteten Windenergieanlagen erwirtschaftet wird; mindestens jedoch CHF 8'000.00 pro Windkraftanlage und Jahr (garantierter Fixanteil).
s $IE!USSCHàTTUNGDES'ESAMTENTGELTSERFOLGTNACH-ASSGABEEINES&LËCHENPACHTMOdells. Dieses sieht folgende Modalitäten vor:
¾
60% des Entgelts wird an die Eigentümer der Standortparzellen der Windenergie
anlage ausgeschüttet.
¾
40% des Entgelts wird flächenanteilig an die Besitzer aller Parzellen im Radius von
150 Meter um die Windenergieanlage ausgeschüttet.
s $ER&LËCHENBEDARFFàRDIE7INDENERGIEANLAGENSOWIEFàRDIEBENÚTIGTEN.EBENINSTALlationen wird während dem Bau und Betrieb auf ein Minimum beschränkt.
s !UFDENNICHTàBERBAUTEN&LËCHENKÚNNENALLELANDUNDFORSTWIRTSCHAFTLICHEN!KTIVItäten weiterbetrieben werden, sofern der Betrieb der Windenergieanlagen nicht gefährdet wird.
s "EI "EENDIGUNG DES "AURECHTSVERTRAGES VERPFLICHTET SICH DIE %", AUF EIGENE +OSTEN
sämtliche Bauten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Flächen wieder
herzustellen.
17
d) Wirkung des Standortvertrages
Der Standortvertrag sowie der allfällige spätere Baurechtsvertrag werden ausschliesslich
zwischen der EBL und der Bürgergemeinde Füllinsdorf abgeschlossen. Auf diesen Vertragsabschluss hat die Einwohnergemeinde keinen Einfluss.
Sollten die Windkraftanlagen jedoch realisiert werden, so hat dies zwingend auch eine
Änderung des Zonenplanes Landschaft zur Folge. Die Genehmigung des Zonenplanes
Landschaft liegt in der Hoheit der Einwohnergemeinde. Das heisst, dass auch die Stimmberechtigen der Einwohnergemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zum Projekt von
Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Füllinsdorf ein Mitspracherecht haben.
e) Spätere finanzielle Beteiligung
Es ist vorgesehen, dass sich die Gemeinden bei einer Realisierung des Windparks Nr. 7
auf dem Höhenzug zwischen Füllinsdorf und Sissach finanziell beteiligen können. Vorgesehen ist seitens der EBL, den Gemeinden eine Beteiligung in der Höhe von 10% des
Investitionsvolumens anzubieten.
Der Entscheid über eine finanzielle Beteiligung liegt dann wieder bei der Bürgergemeindeversammlung.
f) Abstimmungsprozedere
In einer ersten Abstimmung anlässlich der Bürgergemeindeversammlung geht es darum,
einen Grundsatzentscheid für oder gegen Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Bürgergemeinde Füllinsdorf zu fällen.
Bei einem NEIN zum Projekt von Windkraftanlagen auf dem Gemeindebann von Füllinsdorf erübrigt sich die nachfolgende Abstimmung über den Standortvertrag. Gleichzeitig
ist das Projekt gemäss Aussage der EBL aber auch für die übrigen Gemeinden erledigt,
da die EBL den Windpark Nr. 7 nur weiterverfolgen wird, wenn alle Bürgergemeinden
zustimmen.
Bei einem JA zum Projekt von Windkraftanlagen hat die Bürgergemeindeversammlung
darüber zu entscheiden, ob sie dem vorliegenden Standortvertrag zustimmen will. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Zustimmung gleichzeitig die Kompetenzerteilung
an den Gemeinderat beinhaltet, zum späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages gemäss den oben genannten Eckwerten beinhaltet.
Erwägungen
Aufgrund der Schweizer Energiepolitik soll in Zukunft der Energiebedarf vermehrt durch
erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gemeinde- bzw. Bürgerrat unterstützt im
Grundsatz diese Forderung und somit auch das Projekt der EBL für Windkraftanlagen
(Windpark 7).
Für die Erstellung einer Windkraftanlage auf dem Gemeindegebiet Füllinsdorf, muss im
Landschaftsplan eine Spezialzone «Windkraftanlage» ausgeschieden werden. Die Einrichtung dieser Spezialzone benötigt einen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung. Somit hat die Bevölkerung dann die Möglichkeit sich in die Entscheidungsfindung
einzubringen.
Der vorliegende Standortvertrag regelt die Planung und Erstellung von Windenergieanlagen im Perimeter 7 des kantonalen Richtplans zwischen den Landeigentümern (Bürgergemeinde) und der EBL. Dieser Standortvertrag wird als ausgewogen und gut taxiert.
18
Die Bürgergemeinden können bei einer allfälligen Realisierung mit zusätzlichen Einnahmen rechnen.
Antrag
Der Gemeinderat bzw. Bürgerrat beantragt der Bürgergemeindeversammlung als Beschluss:
1. Die Bürgergemeinde Füllinsdorf ist mit der Projektierung sowie der allfälligen Einrichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage auf ihrem Grundstück Nr. 990 einverstanden.
2. Dem Bürger- bzw. Gemeinderat wird die Kompetenz zum Abschluss eines Standortvertrages mit der EBL erteilt. Dieser beinhaltet die Kompetenzerteilung an den Bürger- bzw. Gemeinderat zum späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages gemäss den
in dieser Vorlage genannten Eckwerten.
4. Die EinbürgerungskandidatInnen sind:
D e r v i s e v i c Sejla, 1998
von Bosnien und Herzegowina
in Füllinsdorf seit 1. September 2009
F a r d a d Nasser, 1963, mit Ehefrau Fardad geb. Abbasi Fahimeh, 1969
von Iran
in Füllinsdorf seit 1. Juli 2009
G a n e s h a t h a s Kirthana, 1995
von Sri Lanka
in Füllinsdorf seit 1. Mai 1996
H e i l b r u n n e r Jörg, 1960
von Deutschland
in Füllinsdorf seit 1. Februar 2005
L u o n g o Nicola, 1963
von Italien
in Füllinsdorf seit 1. Oktober 1998
T u n a j Daniel, 1999
von Kosovo
in Füllinsdorf seit 1. März 2001
T u n a j David, 1997
von Kosovo
in Füllinsdorf seit 1. März 2001
Y i l d i z Cumhur, 1974, mit Ehefrau Yildiz geb. Yildiz Sare, 1976,
und den Kindern Meryem Rana, 2004, und Mâlik Emre, 2006
von der Türkei
in Füllinsdorf seit 1. September 1999
19
EINLADUNG
Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 22. Juni 2015, 20.00 Uhr,
in der Turnhalle Dorf
Geschäfte:
Juni · Juin · Giugno
22
Montag · Lundi · Lunedì
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 8. Dezember 2014
2. Jahresrechnung 2014
3. Ersatz Fussgängerbrücke Schönthal
4. Änderungen Gemeindeordnung
5. Diverses
Die Einwohnergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen.
Die Kurzfassung «Rechnung 2014» und die abgeänderte Version der Gemeindeverordnung können auf der Gemeindeverwaltung bezogen sowie auf unserer Homepage
unter «Gemeindeversammlung» eingesehen werden. Die detaillierte Broschüre der
Rechnung 2014 kann zudem bestellt werden und ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet.
1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014
kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen.
2. Jahresrechnung 2014
Bericht (in Kurzzahlen d.h. TCHF = tausend Schweizer Franken)
Die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde Füllinsdorf weist bei einem Aufwand von
TCHF 17'879 (Budget: TCHF 17’961) und einem Ertrag von TCHF 19'147 (Budget:
TCHF 17'706) einen Ertragsüberschuss von TCHF 1'268 (Budget: Aufwandüberschuss von
TCHF 255) aus, welcher ein besseres Rechnungsergebnis von TCHF 1'523 darstellt. Die
Abschreibungen des Verwaltungsvermögens und der Investitionsbeiträge der Einwohnergemeinde betragen TCHF 611. Es sind Fondseinlagen von TCHF 18 resp. Fondsentnahmen von TCHF 583 erfolgt. Im Jahr 2014 sind in der Einwohnerrechnung (steuerfinan20
zierter Bereich) für Investitionen netto TCHF 665 (Budget: TCHF 2'475) ausgegeben
worden. Die Nettoverschuldung im steuerfinanzierten Bereich konnte erfreulicherweise
reduziert werden.
Kurzüberblick – Wertung des Ergebnisses
Ohne die Auflösung des Fonds für Nachtparking von TCHF 583 zu Gunsten der Erfolgsrechnung und die erstmaligen Steuerabgrenzungen von TCHF 878 der zu erwartenden
kumulierten Steuererträge des Steuerjahres 2014 würde folgendes Ergebnis resultieren:
Beträge in TCHF
Ertragsüberschuss (effektiv)
Auflösung Nachtparkfonds
Steuerabgrenzungen
1'268
– 583
– 878
Aufwandüberschuss (ohne zwei Sonderfaktoren)
– 193
Dem Ziel des Gemeinderates, sich im Budgetrahmen zu bewegen (Aufwandüberschuss
TCHF 255), wurde somit auch ohne die beiden erwähnten Sonderfaktoren entsprochen.
Als weiteren Grund für den positiven Jahresabschluss ist u.a. das Kostenbewusstsein der
Behörden und des Personals zu erwähnen; es sind gegenüber dem Budget netto TCHF
534 (ohne Entnahme von TCHF 583 aus dem Nachtparkfonds) weniger ausgegeben worden. Dass das nötig gewesen ist, zeigt die Tatsache, dass die Erträge beim Finanzausgleich um TCHF 539 geringer als erwartet ausgefallen sind. In den Bereichen Gesundheit
und Soziale Sicherheit gab es Mehraufwendungen und tendenziell ist in diesen beiden
Bereichen leider weiterhin mit steigenden Aufwendungen zu rechnen. Das Verwaltungspersonal leistet gute Arbeit, konnte doch eine hohe Rücklaufquote an Erträgen an die
Bruttokosten der Sozialhilfe erreicht werden. Die Gemeinde Füllinsdorf ist der Meinung,
dass inskünftig die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz solidarisch auf die Gemeinden
aufgeteilt werden sollen.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Darlehen) haben erfreulicherweise nur um
TCHF 500 auf TCHF 5'500 zugenommen. Aufgrund der Ausfinanzierung der Deckungs
lücke bei der Pensionskasse per 31.12.2014 von TCHF 4'623 konnte dies nicht erwartet
werden. Die relativ geringe Neuverschuldung wurde möglich, da sich einige Investitionen verzögert und die Debitoren (Guthaben gegenüber der Einwohnerschaft, Firmen
etc.) reduziert haben, bei den beiden Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hohe Einnahmen an Anschlussgebühren erzielt werden konnten und
wie schon erwähnt, prinzipiell weniger ausgegeben worden ist, musste bislang nur wenig zusätzliches Fremdkapital beansprucht werden.
Übergangsbilanz
Die Rechnungsmodelle der Kantone und Gemeinden in der Schweiz müssen einander
angeglichen werden. Die Gemeinden im Kanton BL müssen bereits per 1.1.2014 auf das
neue «Harmonisierte Rechnungsmodell 2» (HRM2) umstellen. Somit erfährt die Rechnung 2014 gegenüber den Vorjahresrechnungen diverse Anpassungen und ist erstmalig
nach diesem Modell dargestellt. Deshalb fehlt auch zu Vergleichszwecken die Rechnung
2013, da diese dafür eigens hätte umgeschrieben werden müssen; analog zu den meisten anderen Gemeinden hat die Einwohnergemeinde Füllinsdorf auf diesen unverhältnismässig hohen Ressourcenaufwand verzichtet.
21
Mit dem Modellwechsel musste die Bilanz per 31.12.2013 umgeschrieben und das Finanzvermögen neu bewertet werden. Aus dieser Bewertung resultierte ein Neubewertungsgewinn von TCHF 1'880, welcher vollumfänglich mit der zu erwartenden Deckungslücke der Pensionskasse verrechnet werden musste. Den Gemeinden mit genügend
Eigenkapital steht in der Übergangsbilanz die Option offen, einen Teilbetrag oder sogar
die Restsumme der Deckungslücke mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Dies muss aber
an der Einwohnergemeindeversammlung mit der Rechnung 2014 genehmigt werden.
Da in der Übergangsbilanz der Pensionskassenfehlbetrag eingebucht und die Neubewertungsreserven verrechnet werden mussten, ist es aufgrund der Übersichtlichkeit
sinnvoll das genügend vorhandene Eigenkapital für die Ausbuchung des Bilanzfehlbetrages «Pensionskasse» zu verwenden. Somit kann das Thema Deckungslücke buchhalterisch abgeschlossen werden. Zukünftig werden die Rechnungen mit der Abschreibung
der Deckungslücke entlastet und wir müssen uns «nur» noch mit den Zinsen und der
Rückzahlung der Darlehenssumme befassen.
Beträge in TCHF
Einbuchung Deckungslücke
Abzug Neubewertungsreserve
Restbetrag Deckungslücke
Eigenkapital per 31.12.2013
Restausbuchung Deckungslücke
Total Bilanzwerte per 31.12.2013
Deckungslücke
4'623
– 1'880
2'743
Eigenkapital
– 2'743
4'702
– 2'743
0
1'959
Somit ist die Einwohnergemeinde Füllinsdorf per 01.01.2014 mit einem Eigenkapital von
TCHF 1'959 gestartet, welches sich aufgrund des Ertragsüberschusses von TCHF 1'268 auf
CHF 3'227 erhöht hat.
Im Detail sehen die Nettoerträge 2014 wie folgt aus:
9RONVZLUWVFKDIW
)LQDQ]HQXQG6WHXHUQ
5HFKQXQJ
%XGJHW
0LQGHU
0HKU
HLQQDKPHQ HLQQDKPHQ
Im Bereich Finanzen und Steuern sind gegenüber dem Budget netto TCHF 406 mehr
Erträge erzielt worden. Grössere Abweichungen können wie folgt begründet werden:
Steuern
Rechnung
2014
Budget
2014
Natürliche Personen aktuelles Jahr
Natürliche Personen Vorjahre
Quellensteuern
Steuerabschreibungen/Wertber.
9'302
739
270
– 111
8'500
600
250
– 50
Total Steuern natürliche Personen
Abweichung zur Rechnung 2014
10'200
9'300
900
22
Erstmalig sind Steuerabgrenzungen der zu erwartenden kumulierten Steuererträge des
Steuerjahres 2014 der natürlichen Personen von TCHF 929 sowie der juristischen Personen von TCHF -51 enthalten. Die Erträge der Steuerabgrenzungen basieren auf dem
Steuerjahr 2012, bei welchem das Berechnungsmodell des Kantons mit den durchschnittlichen Wachstumsraten im Kanton berücksichtigt worden sind. Die Genauigkeit ist sehr
schwer bezifferbar, da in die Berechnung einige Annahmen einfliessen. Somit kann die
Abgrenzung der Steuererträge zu hoch bzw. zu tief sein. Bei den Steuern der natürlichen Personen resultieren nun netto TCHF 900 Mehrerträge. Ab der Rechnung 2015 sind
zukünftig gegenüber dem Budget nicht mehr so grosse Abweichungen zu erwarten, da
dieses auch auf den kumulierten Werten basiert.
Ertragssteuern jur. Pers. aktuelles Jahr
Kapitalsteuern jur. Pers. aktuelles Jahr
Ertragssteuern jur. Pers. Vorjahre
Kapitalsteuern jur. Pers. Vorjahre
Steuerabschreibungen
Total Steuern jur. Personen
Abweichung zur Rechnung 2014
Rechnung
2014
Budget
2014
915
404
269
117
–9
1’000
400
150
100
1'696
1'650
46
Der Nettoertrag der Steuern der juristischen Personen weicht gegenüber dem Budget
insgesamt nur um TCHF 46 ab. Bei den Ertrags- und Kapitalsteuern sind Mehrerträge
erzielt worden; die Ertragssteuern des aktuellen Jahres sind zwar tiefer gegenüber dem
Budget, doch die Erträge der Vorjahre haben die Differenz mehr als kompensiert.
Total Steuern
Abweichung zur Rechnung 2014
Rechnung
2014
Budget
2014
11'896
10'950
946
Aus allen Steuern (natürliche und juristische Personen) resultiert gesamthaft ein Mehrertrag von netto TCHF 946 gegenüber dem Budget, welcher mehrheitlich durch den einmaligen Effekt der Steuerabgrenzung begründet werden kann.
Finanzausgleich
Finanzierung Ausgleichsfonds
Beiträge an Kanton
Sonderlastenabgeltungen
Horizontaler Finanzausgleich
Total Finanzausgleich
Abweichung
Rechnung
2014
Budget
2014
– 78
– 117
545
99
– 78
– 118
434
750
449
988
– 539
23
Beim Budget 2014 wurde aufgrund der prognostizierten Steuererträge eine tiefere
Steuerkraft berechnet, als dann die definitiv für die Berechnung relevante Zahl. Somit
beträgt der Minderertrag beim horizontalen Finanzausgleich TCHF 651. Bei den Beiträgen für Sonderlastenabgeltungen konnten dafür TCHF 111 mehr Erträge vereinnahmt
werden.
Nettoaufwand:
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Gegenüber dem Budget 2014 sind netto TCHF 1'117 resp. TCHF 534 (ohne TCHF 583 Auflösung der Nachtparkfonds) weniger Aufwendungen entstanden.
Gründe der grösseren Abweichungen:
Bei der Allgemeinen Verwaltung gab es Minderaufwendungen von TCHF 256. Diese
sind vor allem bei den allgemeinen Diensten (Gemeindeverwaltung) entstanden und
können mit Minderaufwand beim Personal-, Dienstleistungs- und Abschreibungsaufwand sowie durch Mehrerträge (u.a. Baubewilligungsgebühren und Rückerstattung Sozialversicherungen) begründet werden.
Im Bereich der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit haben alle Bereiche unter Budget abgeschlossen.
In der Bildung sind netto TCHF 33 weniger ausgegeben worden. Zwar gab es höhere
Personalaufwendungen bei Kindergarten und Primarschule (Regelklassen). Das gleiche
gilt für die Kleinklassen, wodurch ein höherer Kostenanteil bezahlt werden musste. Hingegen der Minderaufwand beim Sachaufwand bei der Primarschule sowie der netto geringere Aufwand für die beiden Schulhäuser haben die Rechnung merklich entlastet.
Mit einem Nettoaufwand von TCHF 380 blieb die Regionale Musikschule Liestal erfreulicherweise leicht unterhalb der Budgeteingabe, obwohl nicht budgetierte Beiträge an
vorzeitige Pensionierungen geleistet werden mussten.
Im Bereich Kultur, Sport, Freizeit und Kirche ist bei einigen Positionen weniger Geld
ausgegeben worden als budgetiert und die Abweichung zum Budget beträgt TCHF 24.
Bei der Gesundheit fiel der geschätzte Aufwand an die Restpflegefinanzierung für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern höher aus als
angenommen. In den letzten drei Jahren erhöhten sich die jährlichen Kosten für die
Restpflegefinanzierung von TCHF 355 auf TCHF 662, dies entspricht einer Kostensteigerung von 86,5%.
24
Die Zunahme an unterstützungsbedürftigen Personen bewirkte höhere Unterstützungsleistungen und Mehraufwendungen bei der Sozialen Sicherheit. Die Mehrleistungen
konnten teilweise mit Mehrerträgen bei den Rückerstattungen (vorwiegend aus Versicherungsleistungen) und Kostenrückerstattung durch den Kanton kompensiert werden.
Die Nettokosten für die Sozialhilfe und das Asylwesen betragen TCHF 1'757 und beanspruchen somit ca. 11 Gemeindesteuerprozente, wobei die Tendenz weiterhin steigend
ist. Die Baselbieter Gemeinden werden sehr unterschiedlich durch die Kosten der Sozialhilfe belastet. Der Gemeinderat hat nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt um die Kostenentwicklung zu dokumentieren und allenfalls das Thema eines «Ausgleichs der Sozialhilfekosten» auf Gemeindeebene auf die politische Agenda zu bringen. In anderen
Kantonen findet bereits heute ein solcher Ausgleich der Sozialhilfekosten statt.
Im Bereich Verkehr resultiert eine Nettoabweichung von TCHF 211 (ohne die Entnahme
Nachtparkfonds von TCHF 583) gegenüber dem Budget 2014. Vor allem bewirkte der
geringere Sachaufwand und Abschreibungsbedarf Minderaufwendungen.
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Bei der Umwelt und Raumplanung gab es insgesamt Minderaufwendungen. Doch die
Gemeinde musste als ehemalige Betreiberin der Deponie Rüschgraben u.a. auf der
«Rössliparzelle» für die fachgerechte Entsorgung des Deponiematerials unerwartet
TCHF 60 bezahlen. In verschiedenen anderen Budgetpositionen sind dafür in diversen
Bereichen weniger Aufwendungen nötig gewesen, weshalb die Mehraufwendungen
mehr als ausgeglichen wurden.
>>
25
Investitionen Einwohnergemeinde
In der Rechnung 2014 betragen die Bruttoinvestitionen TCHF 1’239. Im Budget 2014 sind
Investitionen von brutto TCHF 2'475 vorgesehen gewesen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich im Rechnungsjahr 2014 auf TCHF 665.
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Die beiden geplanten Sondervorlagen (Investitionsbeitrag Seniorenzentrum Schönthal
und Elbisstrasse Abschnitt Süd) sind noch nicht spruchreif gewesen und werden somit
erst später der Einwohnerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Dafür ist im Jahr 2014 für
die Sanierung der Abwartswohnung beim Schulhaus Schönthal und für die Hangsicherungsmassnahmen am Uhuweg jeweils eine Sondervorlage von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt worden.
26
Bilanz in Kurzzahlen
Die Bilanzsumme per 31.12.2014 beträgt TCHF 22'348, wovon CHF 3'227 (14%) der Bilanzüberschuss (Eigenkapital des steuerfinanzierten Bereiches) ausmacht. Die Nettoverschuldung im steuerfinanzierten Bereich hat sich per 31.12.2014 auf TCHF 3'393 reduziert.
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Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Rechnung
Budget
Differenz
Aufwand (in TCHF)
Ertrag (in TCHF)
853
791
1'043
903
-190
112
Aufwandüberschuss
62
140
Erfreulicherweise resultiert bei der Wasserversorgung ein geringerer Aufwandüberschuss als budgetiert (TCHF 62 anstatt TCHF 140). Dies Dank Minderaufwendungen u.a.
beim baulichen Unterhalt und Dienstleistungsaufwand sowie bei den Abschreibungen.
Auf der Ertragsseite nahmen die Wassergebühren merklich ab, u.a. weil Grossbezüger
wegfielen.
Investitionen Wasserversorgung
(Beträge in TCHF)
Rechnung
Budget
Differenz
Bruttoinvestitionen
Anschlussgebühren, Beiträge
351
– 929
930
– 150
– 579
779
Total Nettoinvestitionen
– 578
780
27
Aufgrund eines Grossprojektes verzeichneten wir im Vergleich zum Budget deutlich höhere Anschlussbeiträge. U.a. mit dem Überschuss aus der Investitionsrechnung konnte
die Verschuldung im Jahr 2014 auf TCHF 1'184 abgebaut werden. Die Bilanz weist per
31.12.2014 ein Eigenkapital von TCHF 1'469 und ein Verwaltungsvermögen von TCHF
2'653 aus.
Abwasserbeseitigung
Aufwand (in TCHF)
Ertrag (in TCHF)
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Rechnung
Budget
Differenz
828
815
1’020
1’022
2
– 192
207
13
Entsprechend dem Rückgang des Wasserverbrauches resultierten Mindereinnahmen bei
den Abwassergebühren gegenüber dem Budget. Da wiederum weniger an die Abwasserreinigung des Kantons bezahlt werden musste und zusätzlich merkliche Minderaufwendungen beim Sachaufwand (u.a. Dienstleistungen und baulichen Unterhalt) sowie
bei den Abschreibungen entstanden, konnten die Mindererträge beinahe ausgeglichen
werden.
Investitionen Abwasserbeseitigung
(Beträge in TCHF)
Bruttoinvestitionen
Anschlussgebühren, Beiträge
Total Nettoinvestitionen
Rechnung
Budget
Differenz
502
– 1’315
930
– 150
– 428
1165
– 813
780
Aufgrund eines Grossprojektes verzeichneten wir im Vergleich zum Budget deutlich
höhere Anschlussbeiträge. In der Investitionsrechnung der Abwasserbeseitigung ist ein
Investitionsüberschuss von TCHF 813 erzielt worden. Mit Abschreibungen von TCHF 237
sowie einem Aufwandüberschuss von TCHF 13 hat sich das Guthaben gegenüber der
Einwohnergemeinde um TCHF 916 auf TCHF 1’953 erhöht. Bei einem Verwaltungsvermögen von TCHF 1'917 beträgt das Eigenkapital praktisch unverändert TCHF 3'870.
Abfallbeseitigung
Aufwand (in TCHF)
Ertrag (in TCHF)
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Rechnung
Budget
Differenz
287
364
325
323
-38
41
77
2
Mit höheren Erträgen durch den Verkauf von Kehrichtgebühren und Minderaufwendungen entstand bei der Abfallbeseitigung ein Ertragsüberschuss von TCHF 77. Durch
28
dieses Resultat erhöht sich das Eigenkapital auf TCHF 346 sowie das Guthaben gegenüber der Einwohnergemeinde auf TCHF 297. Obwohl wir die Gebührenansätze reduziert
haben, hat sich der Gebührenertrag erhöht. Dies wird damit begründet, dass aufgrund
der angekündigten Gebührenreduktion der Einkauf von Gebührenmarken, wenn möglich vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 verschoben wurde.
Investitionen Abfallbeseitigung
Es sind keine Investitionen im 2014 notwendig gewesen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Jahresrechnung
2014 inkl. Spezialfinanzierungen mit den erforderlichen Nachtragskrediten zu genehmigen.
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Restausbuchung
des PK-Finanzfehlbetrages von TCHF 2'734 zu Lasten des Eigenkapitals zu genehmigen.
* * * * *
Bericht der Rechnungsprüfungskommission (RPK) an die Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Prüfung der Rechnung 2014
Die Rechnungsprüfungskommission hat veranlasst, dass die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde von den Wirtschaftsprüfern der BDO AG geprüft wurde.
Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Die Prüfung wurde von den Wirtschaftsprüfern der BDO in Übereinstimmung mit den
Schweizer Prüfstandards vorgenommen und so geplant und durchgeführt, dass wesentliche falsche Angaben mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Dabei wurden analytische Prüfungshandlungen und Detailprüfungen durchgeführt sowie die mit der Erstellung der Rechnung betrauten Personen befragt.
Neben der Verkehrsprüfung wurde bereits im Dezember 2014 eine Vertiefungsprüfung
im Bereich Umstellung HRM2 / Mitternachtsbilanz durchgeführt.
Bei der Abschlussbesprechung und mit dem Bericht über die Revision wurde der RPK von
der BDO bestätigt, dass die Buchführung und die Jahresrechnung 2014 den gesetzlichen
Grundlagen und den reglementarischen Vorschriften entsprechen.
Die RPK hat die von der BDO erarbeiteten Unterlagen bewertet und ist der Ansicht,
s DASSDIEVONDER"$/DURCHGEFàHRTE0RàFUNGEINEEINWANDFREIE'RUNDLAGEFàRUNSER
eigenes Urteil bildet und
s DASSWIRUNSDER"EURTEILUNGUNEINGESCHRËNKTANSCHLIESSENKÚNNEN
Die RPK empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung, die vorliegende Rechnung zu
genehmigen.
Füllinsdorf, 13. Mai 2015
Der Präsident:
Ein Mitglied:
Peter Jänchen
Silvia Tschudin
29
3. Ersatz Fussgängerbrücke Schönthal
Bericht
Ausgangslage
In der Investitionsplanung 2016 und 2017 wurden für eine Sanierung der bestehenden
Fussgängerbrücke im Schönthal CHF 450'000.00 vorgesehen.
Das Projekt wurde jedoch bereits 2014 und 2015 soweit vorbereitet, dass es vorgezogen
werden könnte, wenn andere Projekte nicht ausführungsreif sind.
Dieser Fall ist nun eingetroffen. Die Erschliessung Elbisstrasse Süd und die erste Etappe
der Sanierung Mühlemattstrasse 2015 (Total CHF 700'000.00) werden zum geplanten
Zeitpunkt noch nicht ausführungsreif sein. Aus diesem Grund wurde beschlossen, das
bereits ausgearbeitete Projekt des Ersatzes der Fussgängerbrücke Schönthal bereits 2015
zur Ausführung zu bringen.
Im Zusammenhang mit der 1. Hauptinspektion im Jahr 2007 und 2008 sowie der 2. Hauptinspektion im Jahr 2012 wurde der Bauwerkszustand der Fussgängerbrücke Schönthal
über die Ergolz untersucht. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke wurden bereits nach der 1. Hauptinspektion im Jahr 2008 verschiedene Sofortmassnahmen durchgeführt. Die 2. Hauptinspektion empfiehlt eine Sanierung des Überbaus innerhalb der
nächsten 5 Jahre. Die bestehende Betonbrücke wurde 1972 gebaut und ist gesamthaft
betrachtet in einem schlechten Zustand.
Die vertieften Abklärungen im Zusammenhang mit einer Sanierung der Brücke haben
gezeigt, dass es kostengünstiger sein könnte die Brücke zu ersetzen, als zu sanieren.
Ziel ist es, mit der Erneuerung des Überbaus die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit
und die Dauerhaftigkeit der Fussgängerbrücke Schönthal sicherzustellen.
Aktuelles Bild der Brücke aus Sicht
Migros Schönthal
Projektbeschrieb
Aufgrund des unbefriedigenden Kosten-/Nutzen-Verhältnisses einer Sanierung hat die
Bauverwaltung mit Unterstützung der gsi Bau- und Wirtschaftsingenieure AG, Basel,
entschieden, dass eine Lösung für einen Komplettersatz anzustreben ist.
Eine Sanierung der bestehenden Struktur würde Kosten von ca. CHF 450‘000.00 exkl.
MwSt. auslösen. Dabei ist zu beachten, dass es sich auch nach der Sanierung unverändert
um eine «alte» Konstruktion mit verkürzter Lebenserwartung handelt.
30
Folglich ist vorgesehen, dass die Brückenplatte sowie der Mittelpfeiler komplett abgerissen werden sollen. Die Widerlagerbereiche sollen soweit zurückgebaut werden, dass
eine Ergänzung für die Widerlager einer neuen Brücke technisch sinnvoll vollzogen werden kann.
Die heutige Brückenkonstruktion wird durch eine komplett neue Brücke ersetzt.
Die heutigen Widerlagerbereiche sollen vorbetoniert und abgestimmt auf die neue Brückenkonstruktion ergänzt werden.
Ansicht der neuen vorgesehenen Brücke
Bauablauf nach den heutigen Erkenntnissen
Es ist vorgesehen, den Ersatz der Fussgängerbrücke Schönthal innerhalb von maximal 2
Monaten abzuwickeln. Dabei werden in einer ersten Phase Geländer und andere Aufbauten demontiert. Anschliessend werden die gesamte Brücke und der Pfeiler im ErgolzBett abgebrochen.
Nach erfolgtem Abbruch werden beidseits die bestehenden Widerlager freigelegt und
verstärkt. Die neuen Betonwiderlager werden höhengerecht vorbetoniert, bevor anschliessend in einem ganztägigen Montageablauf die neue Aluminium/Stahl-Brücke als
komplettes Bauteil antransportiert und versetzt wird.
Nach der Montage der Brücke sind ergänzend Anpassungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen und der Umgebung auszuführen sowie Geländeranschlüsse und Beleuchtung wieder herzustellen.
31
Kosten / Finanzierung
Arbeiten / Beschaffung
Abbruch, Beton- und Wasserbauarbeiten
Brückenbauarbeiten
Instandstellungsarbeiten Umgebung
Instandstellung Geländerübergänge
und Beleuchtung
Projekt und Bauleitung
Unvorhergesehenes
Total Kosten inkl. 8% MWST
Firma
Annahme
CHF inkl. MwSt.
115'500.00
142'500.00
16'200.00
8'600.00
41'000.00
26'200.00
350'000.00
Anträge
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, das Projekt Ersatz
der Fussgängerbrücke Schönthal gutzuheissen und den dafür erforderlichen Kredit von
CHF 350'000.00 (inkl. MwSt.) für die Ausführung zu bewilligen.
4. Änderung Gemeindeverordnung
Bericht
Ausgangslage
Der Anstoss, die Gemeindeordnung (GO) vom 30. Oktober 1996 zu überarbeiten ist mit
dem Ablauf der Legislaturperiode im Sommer 2016 begründet. Allfällige Änderungen
der Behördenorganisation in der GO müssen mindestens sechs Monate vor Beginn der
neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Eine Änderung der Behördenorganisation
unterliegt dem Obligatorischen Referendum gemäss § 48 Gemeindegesetz, d. h. der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung muss mittels Urnenabstimmung bestätigt
werden.
Der Gemeinderat hat auf Antrag des Ortsschulrates (OSR) am 14. April 2015 beschlossen,
die Behördenorganisation zu ändern, damit die Anzahl der Mitglieder des OSR ab der
neuen Legislaturperiode vom 1. August 2016 - 30. Juli 2020 von 7 auf neu 5 Mitglieder
reduziert werden kann. Im Weiteren wurde beschlossen, in der Behördenorganisation
ab der nächsten ordentlichen Legislaturperiode vom 1. Juli 2016 - 30. Juni 2020 neu nur
noch ein Wahlbüro mit 11 Mitgliedern zu führen.
Reduktion der Mitgliederzahl des Ortsschulrates von bisher 7 auf neu 5 Mitglieder
Der Ortsschulrat (OSR) hat den Gemeinderat informiert, dass er sich einstimmig für eine
Reduktion von 7 auf 5 Mitglieder ausspricht. Mit der in Kraftsetzung des (neuen) Bildungsgesetzes und mit der Einführung von Schulleitungen ab dem Schuljahr 2003/2004
haben viele Gemeinden die Anzahl der Mitglieder des Ortsschulrates reduziert. Der OSR
Füllinsdorf hat bereits vor vier Jahren die Reduktion des Ortsschulrates thematisiert, hat
aber aufgrund des Fristenlaufs und der bevorstehenden Arbeiten im Hinblick auf Harmos auf diese verzichtet. Der OSR ist nun aber der Auffassung, dass die Aufgaben des
Ortsschulrates in Zukunft mit fünf Personen erledigt werden können.
32
Reduktion von bisher 2 Wahlbüros mit je 7 Mitgliedern auf neu 1 Wahlbüro mit
11 Mitgliedern
Das Wahlverhalten hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer weniger Personen geben ihre Stimme persönlich in den Wahllokalen ab. Mittlerweile werden gegen
95% der Stimmen brieflich eingereicht. Daher kann das Wahlbüro seine Aufgabe mit
weniger Mitgliedern wahrnehmen. Bei sehr aufwändigen Abstimmungen / Wahlen ist es
weiterhin möglich, zusätzliche Wahlhelfer zu rekrutieren. Gleichzeitig ist es aus Sicht des
Gemeinderates nicht notwendig, in der Gemeindeordnung festzulegen, dass zwei Wahllokale geführt werden. Dabei muss erwähnt werden, dass die Reduktion auf ein Wahlbüro in der Behördenorganisation nicht automatisch eine Schliessung eines Wahlbüros
zur Folge haben wird. Wenn ein Wahllokal aber kaum mehr frequentiert wird, sollte die
Flexibilität gegeben sein, dieses nicht mehr zu führen.
Überprüfung der Gemeindeordnung, diverse Anpassungen
Da aufgrund der Änderung der Behördenorganisation die Gemeindeordnung angepasst
werden muss, wurde bei dieser Gelegenheit auch geprüft, ob noch weitere Änderungen
in der Gemeindeordnung vorgenommen werden müssen. Die Überprüfung hat ergeben,
dass aufgrund von Gesetzes- und Reglementsänderungen etliche Begriffe angepasst
und teilweise präzisiert werden müssen. Im Weiteren wurde die kommunale Vormundschaftsbehörde mit der Einführung der regionalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden per Gesetz aufgelöst und kann ersatzlos gestrichen werden. Zudem verweist die
Gemeindeordnung noch auf zwei kommunale Reglemente, welche in der Zwischenzeit
ausser Kraft gesetzt worden sind. Diese Verweise können auch aufgehoben werden.
Der Gemeinderat schlägt zudem vor, die Limite für die Sondervorlagen anzupassen.
Bisher mussten alle neuen, jährlich wiederkehrenden Ausgaben die CHF 20'000.00 pro
Jahr übersteigen, in einem gesonderten Traktandum der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt werden. Es genügte also nicht, diese im Budget aufzunehmen. Der Vergleich mit anderen mittelgrossen Gemeinden zeigt auf, dass das Limit von
CHF 20'000.00 sehr tief ist. Vergleichbare Gemeinden wie Lausen (CHF 150'000.00) und
Ettingen (CHF 100'000.00) etc. haben deutlich höhere Werte. Der Gemeinderat erachtet
eine Anpassung dieses Wertes auf neu CHF 50'000.00 als angemessen. Anzumerken ist,
dass damit keine Änderung der Ausgabenkompetenz des Gemeinderates vorgenommen
wird. Es geht lediglich darum, in welcher Form neue ungebundene Ausgaben der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt werden müssen.
Inkraftsetzung
Die vorgeschlagenen Änderungen treten auf den 1. Januar 2016 bzw. auf Beginn der
neuen Legislaturperiode per 1. Juli 2016 und per 1. August 2016 in Kraft.
Information der Stimmberechtigten
Zur Vorbereitung der Stimmberechtigten und für die Beratung im Rahmen der Einwohnergemeindeversammlung ist der Entwurf der vorgeschlagenen Gemeindeordnung auf
der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Ebenfalls ist ein Link auf der Homepage aufgeschaltet.
33
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung:
1. Die Reduktion der Mitgliederzahl des Ortsschulrates von bisher 7 auf neu 5 Mitglieder
ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2016 – 2020 gutzuheissen.
2. Die Reduktion von bisher 2 Wahlbüros mit je 7 Mitgliedern auf neu 1 Wahlbüro mit
11 Mitgliedern ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2016 – 2020 gutzuheissen.
3. Die Erhöhung des Wertes von CHF 20'000.00 auf neu CHF 50'000.00 für neue jährlich
wiederkehrende ungebundene Ausgaben mit dem Budget und somit ohne Sonderverlagen beschliessen zu lassen, gutzuheissen.
4. Die übrigen diversen Anpassungen der Gemeindeordnung gutzuheissen.
Der Beschluss für die Änderungen der Gemeindeordnung untersteht dem Obligatorischen Referendum gemäss § 48 Gemeindegesetz und muss durch eine Urnenabstimmung bestätigt werden.
Es braucht auch Ihre Stimme,
damit die Demokratie stimmt!
Atempause für pflegende Angehörige
Die regionale Tagesstätte für Betagte schenkt Zeit:
Den Angehörigen, die ihre Liebsten pflegen und sich eine
Atempause wünschen, und den Pflegebedürftigen,
die gerne einen Tag gut betreut in Gesellschaft erleben.
Regionale Tagesstätte für Betagte – Amtshausgasse 7 – Liestal –
Di–Fr 08.30–17.00 Uhr – 061 922 05 05 oder 061 926 60 90
www.spitex-regio-liestal.ch – Ein Betrieb der Spitex Regio Liestal
34
Parteien
Sozialdemokratische Partei
Frenkendorf-Füllinsdorf
Parolen für die Abstimmungen vom
14. Juni 2015
Kantonale Abstimmungen:
JA
zur Verfassungsinitiative «Für eine
wirkungsvolle Kooperation in der
Region (Regio-Kooperationsinitiative)»
JA
zur Änderung des Gesetzes über die
politischen Rechte (E-Voting)
Eidgenössische Abstimmungen:
Stimmfreigabe
zum Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur
Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
JA
zur Volksinitiative «Stipendieninitiative»
JA
zur Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere
AHV (Erbschaftssteuerreform)»
JA
zur Änderung des Bundesgesetzes
über Radio und Fernsehen (RTVG)
Standpunkt: Erbschaftssteuer-Initiative
Am 14. Juni entscheiden wir darüber, ob
wir Millionen-Erbschaften für unsere AHV
besteuern wollen oder nicht. Diese Vorlage wird zurzeit sehr heiss diskutiert. Oft
wird aber vergessen, dass die Initiative einen Freibetrag von 2 Millionen Franken
vorsieht. Das bedeutet konkret: Alle Erbschaften bis zu 2 Millionen Franken sind
zukünftig komplett steuerfrei, und von
jedem Franken über 2 Millionen kann man
80% behalten.
Die Initiative will aber nicht einfach Steuern eintreiben, die Initiative will, wie be-
reits erwähnt, etwas viel wichtigeres: Die
AHV-Kasse auffüllen! Zwei Drittel der
künftigen Steuereinnahmen werden
zweckgebunden in die AHV fliessen und
somit nicht für «irgend ä Seich» ausgegeben. Das letzte Drittel geht direkt an die
Kantone. Unser Baselbiet steht wegen der
bürgerlichen Regierung aktuell finanziell
am Abgrund, weshalb dieser Zuschuss gerade zur richtigen Zeit kommen würde.
Die grosse Mehrheit derjenigen, die am
14. Juni abstimmen werden, stimmt über
etwas ab, das sie nie betreffen wird. 98%
aller Erbschaften in der Schweiz sind kleiner als 2 Millionen Franken und somit in
Zukunft komplett steuerfrei. Die meisten
von den Abstimmenden sind wohl auch
nicht mehr ganz so jung wie die Jugendlichen, die vergangenes Wochenende das
grosse Jubel15-Schulfest mitgestaltet haben und können ihre Rente deswegen als
gesichert betrachten.
Die Jugendlichen von heute können ihre
Rente allerdings nicht als gesichert betrachten. Aufgrund der Überalterung unserer Gesellschaft, müssen immer weniger
Junge immer mehr Renten finanzieren,
was einerseits deren Privatgeldbeutel belastet und andererseits die Unternehmen
massiv gefährdet, da sich diese ja zu 50%
an den künftig steigenden AHV-Abgaben
beteiligen müssen.
Die KMUs sind gerade nicht durch die Initiative gefährdet, denn diese sieht für Unternehmen explizit ‘besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht
gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben’ vor. Die KMUs und vorallem die Jugendlichen sind enorm bedroht
durch sinkende Renten. Und weil wir auch
in ca. 50 Jahren, wenn die jetzigen SekSchülerInnen in Rente gehen, eine gute
AHV wollen, empfehlen wir am 14. Juni
ein klares JA zur Erbschaftssteuer-Initiative und somit ein klares JA zu guten Renten.
SP Frenkendorf-Füllinsdorf
35
Eidgenössische Vorlagen
Abstimmungsempfehlung für die eidg.
und kant. Abstimmung vom 14. Juni
Kantonale Vorlagen
der Bundesbeschluss vom 12. Dezember
2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
JA
Parolen
die formulierte Verfassungsinitiative vom
9. August 2012 «Für eine wirkungsvolle
Kooperation in der Region (Regio-Kooperationsinitiative)»
JA
die Änderung vom 5. März 2015 des Gesetzes über die politischen Rechte
NEIN
die Volksinitiative vom 20. Januar 2012
«Stipendieninitiative»
NEIN
die Volksinitiative vom 15. Februar 2013
Bundeserbschaftssteuer
NEIN
die Änderung vom 26. September 2014
Billag Mediensteuer
NEIN
Sonja Spitteler Praxis Ahyoka
Schädel- & Fussreflexzonen Dorn-Breuss
Australische Buschblüten-Therapie
Gesundheitszentrum Frenkendorf Bahnhofstr. 39
4402 Frenkendorf [email protected]
079 313 74 97 www.spitteler-praxisahyoka.ch
Bieli Bestattungen
Ein Familienunternehmen
seit 1886
36
Allschwil, Liestal, Birsfelden, Basel
Tel. 061 481 11 59
Wir sind 24 Stunden für Sie da.
www.bieli - bestattungen.ch
Vereine
A Night of the Musicals – Ausschnitte
aus den berühmtesten Musicals der
Welt
Der Cantas-Chor Frenkendorf-Füllinsdorf
freut sich, Sie an das Konzert am 06. Juni
2015 im «Wilden Mann, Frenkendorf» anlässlich unseres diesjährigen Projekts «A
Night of the Musicals» einladen zu dürfen.
Wer kennt sie nicht, die Hits aus Grease,
West Side Story, Cats, Lion King und dem
Phantom der Oper? Sie werden vom Cantas-Chor und der Live-Band mit Klängen
von Phil Collins, Peter Maffay, John Travolta und Balu in längst vergangene Zeiten
entführt. Musikalische Highlights, die zum
Träumen verleiten. Begleiten Sie den Chor
auf seiner Reise durch die berühmtesten
Musicals der Welt.
Türöffnung ist um 19.00 Uhr, Konzertbeginn um 20.00 Uhr. Der Eintritt zu diesem
Abend ist frei (Kollekte). Unser Barbetrieb
lädt dazu ein, den Abend gebührend abzurunden. Der Cantas-Chor freut sich auf
Ihren Besuch.
Midsommarsång
Skandinavische Chormusik zur
Mittsommerwende
Leitung: Jakob Bergsma
Rezitation + Gesang: Aina Aasland
Freitag, 19. Juni 2015, 20.00 Uhr
Ref. Kirche Frenkendorf
Sonntag, 21. Juni 2015, 11.00 Uhr
Aula Ebenrain Sissach
Matinée, anschliessend Apéro
Kollekte
www.munzacherchor.ch
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Natur- und
Vogelschutzverein
Füllinsdorf
www.nvvf.ch
Einladung zum Besuch beim Bienenzüchter-Verein Liestal
Datum
nach Gerüchen. Haarbedeckung von Vorteil, damit sich keine Biene im Haar verfängt .
Mit freundlichen Grüssen
Vorstand des NVVF und Andreas Häusler,
Bienenzüchterverein Liestal
Sonntag, 21. Juni 2015
Treffpunkt 08.30 Uhr, Kreuzenhof bei
Fam. Kellerhals, Füllinsdorf
Bitte Zeitänderung beachten
Frenkendorf Signalanlage Mc Donald, TCS
Richtung Füllinsdorf abbiegen. Nach 500 m
nach rechts abbiegen. Weg führt zum Hof.
(Wegweiser Kellerhals folgen)
Programm:
Ab 08.30 Uhr Empfang bei Kaffee und
Zopf
09.00 Uhr
Begrüssung und Vorstellung
beider Vereine und des Programms
09.20 Uhr
Standbesuche in der Umgebung
11.30 Uhr
Rückkehr der einzelnen Gruppen, Besichtigung der Ausstellung
12.00 Uhr
Mittagessen (Bratwürste, Aargauer Schweinsbraten, Salate
usw. zu moderaten Preisen,
diverse Getränke)
Anschliessend gemütliches Beisammensein
Herr Kellerhals wird uns noch über Obstund Beerenprobleme mit der Kirschenessigfliege orientieren und seine Behandlungsmethode mit Steinmehl vorstellen.
Wir hoffen auf zahlreiche Besucherinnen
und Besucher und freuen uns Sie empfangen zu dürfen!
PS. Allergiker: Bitte selber für Schutz sorgen. Wir haben sanftmütige Bienen. Es
sollte eigentlich niemand gestochen werden. Ausschliessen kann man es aber nie
ganz. Tipp: Verwenden Sie am Morgen
keine Parfums. Bienen orientieren sich
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TV Füllinsdorf
Erfreulicher Start der neuen Geräteriege!
8.5.2015 Diegter-Cup in Diegten
Die 8 Mädchen erreichten in der Gerätekombination (Schulstufenbarren- und Bodenturnen) mit einer Punktzahl von 9.18
(Maximum 10) den guten 3. Rang.
31.5.2015 Kantonale Meisterschaft in Maisprach
Nach einer hervorragenden Vorführung
mit einer Punktzahl von 9.31 belegten die
Mädchen in der Vorrunde den sehr guten
2. Rang von insgesamt 15 Vereinen.
Am Nachmittag konnten sie sich dann im
Final nochmals steigern. Für die perfekt
gelungene Aufführung erhielten sie die
Super-Note von 9.50. Mit dieser Punktzahl
überholten sie den führenden TV Wintersingen und gewannen die Gerätemeisterschaft.
Mit grosser Freude nahmen wir den Siegerpokal für den Kantonalen Meister 2015
entgegen. Herzliche Gratulation an:
Julie + Cendrine Moser, Melanie + Stefanie
Glaser, Lara Walter, Ronja Gloor, Sabrina
Pfistner und Binia Handschin
Das Leiterteam:
Julie Moser und Roland Handschin
Robilager 2015
DIE WELT DER MUSIKANTEN
Liebe Kinder und liebe Eltern
Bald ist es soweit. Habt ihr auch in diesem
Jahr Lust dabei zu sein, wenn wir den Robi
für einige Tage mit unseren Zelten bewohnen und in die Welt der Musikanten eintauchen? Wir basteln Instrumente, spielen
und hören Musik und singen zusammen.
Für die nötige Abkühlung zwischendurch,
sorgt ein Besuch im Schwimmbad.
Wir freuen uns auf euch!
E Gruess und bis bald Petra Vogt und Sascha Schweizer
Fragen?
Ruf an:
Tel. 061 901 71 77 (Robi)
oder 076 506 86 88 (privat)
Datum:
Montag, 13. Juli, bis
Freitag 17. Juli 2015
(mit Übernachtung)
Kosten:
Fr. 120.– pro Kind
(Mitglieder), Fr. 150.–
pro Kind (Andere)
Versicherung: Ist Sache der TeilnehmerInnen
ROBIFEST
2015
Nähere Infos folgen etwa 3 Wochen vor
dem Robi-Lager.
Anmeldung bis 16. Juni 2014 einsenden
an:
Robinsonspielplatz Frenkendorf
Eggrainweg 47
4402 Frenkendorf
Die Welt der Musikanten
13. Juni 2015
von 12 – 23 Uhr
auf dem Robispielplatz Frenkendorf
Tombola
Kinderschminken
Bastel- und
Spielstände
Märli
Anmeldeformular zum Ausdrucken unter:
www.robiplatz.ch oder auch direkt auf
dem Robiplatz.
17.30 Uhr
3a Klassenkonzert
ab 19 Uhr
Oli Oesch & Flo Baur
www.robiplatz.ch
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Armin Schmid Immobilien Service
NÄHKURSE
in Füllinsdorf
1. Semester 2015/2016
ALLES UNTER EINEM DACH
●
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In unseren Nähkursen
lernen Sie das Schneidern von Grund auf,
denn unsere qualifizierte
Kursleiterin steht mit Rat
und Tat zur Seite.
Unser Kurslokal ist mit modernsten Näh- und
Overlookmaschinen ausgerüstet, so dass Sie
Ihre Modewünsche optimal verwirklichen
können!
Die Nähkurse beginnen am Montag, 17.
August 2015, und dauern bis Mittwoch,
13. Januar 2016.
●
●
Verkauf von Immobilien
Immobilienbewertungen
Beratungen bei Umbauten
Finanzierungen
Buchhaltungen
Armin Schmid Immobilien Service
Hauptstrasse 11, CH-4414 Füllinsdorf
Tel.: 061 603 91 68, Fax: 061 603 91 69
Mobil: 079 278 90 34
E-Mail: [email protected]
www.as-immobilienservice.ch
Unser kleines Team betreut Sie fachkundig beim Kauf und Verkauf Ihrer Liegenschaft.
Gerne übernehmen wir auch Buchhaltungen für KMU’s.
Kurs 1
Montag
19.00 – 22.00 Uhr
Zu kaufen gesucht:
Kurs 2
Mittwoch
14.00 – 17.00 Uhr
1 Solarium
mit Gesichtsbräuner
Kurslokal:
Offerten an Tel. 061 811 40 67
Schulhaus Schönthal an der Ergolzstrasse
Telefonische Anmeldung
bis Ende Juli 2015 bei:
Esther Grieder
Mitteldorfstrasse 20
4414 Füllinsdorf
Telefon 061 901 40 00
40
Sorgentelefon
is für Kinder
Grat
0800 55 42 10
weiss Rat und hilft
SMS-Beratung 079 257 60 89
www.sorgentelefon.ch
Sorgentelefon, 3426 Aefligen
PC 34- 4900-5
Kirchliche Mitteilungen
Reformierte Kirche
Frenkendorf-Füllinsdorf
Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.15 – 11.15 Uhr
Andrea Bretschneider
Tel. 061 903 04 25
KGH Schönthal, Füllinsdorf Fax 061 903 04 26
E-Mail: [email protected]
www.ref.ch/frenkendorf-fuellinsdorf
Pfrn. Andrea Kutzarow
Tel. 061 901 49 49
Pfr. Peter Leuenberger
Tel. 061 901 14 40
Pfr. Joel Keller
Tel. 061 903 04 27
Pfr. Felix Straubinger
Tel. 061 313 50 28
Katja Meier,
Tel. 079 738 87 21
Jugendbeauftragte
Amrei Ebinger,
Tel. 061 901 39 72
Sigristin Frenkendorf
Hella Raff,
Tel. 061 901 14 77
Sigristin Füllinsdorf
Anne Jauslin. Es lädt Sie herzlich ein das
Vorbereitungsteam mit Pfr. Joel Keller
Kollekte zugunsten Onesimo
ANLÄSSE FÜR KINDER UND
JUGENDLICHE
FIIRE MIT DE CHLIINE
Sonntag, 7. Juni
09.30 Uhr, Kirche Frenkendorf
10.45 Uhr, Kirche Füllinsdorf
Gottesdienste mit Pfr. Felix Straubinger
Kollekte zugunsten HEKS Moldawien
Amtswoche: Pfr. Joel Keller
Sonntag, 14. Juni
10.45 Uhr, Kirche Füllinsdorf
Fiire mit de Chliine, «Jede Maus braucht
ein Zuhaus»
Mit Pfarrerin Andrea Kutzarow, Katechetin Steffi Frey und Julia Baumgartner
18.00 Uhr, Kirche Frenkendorf, Orgical
zum Thema: «Original und Bearbeitung,
Orgelstücke, die keine sind» mit Michael
Herrmann
Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger
Freitag, 19. Juni
FEIERABENDGOTTESDIENST
19.30 Uhr, Kirche Füllinsdorf mit dem Thema: «Ich lobe meinen Gott». Tanz mit
Sonntag, 14. Juni 2015, 10.45 Uhr in der
Kirche Füllinsdorf
Nach einer Fabel von Martin Luther
mit Steffi Frey, Andrea Kutzarow und
Julia Baumgartner zusammen mit der
Sonntagschule Füllinsdorf
Eigentlich ging es Jeremias ja gut. Er lebte
gemütlich in einer alten Mühle. Dort gab
es Korn in Hülle und Fülle und auch die
Vorratskammer des Müllers war immer gut
gefüllt. Einen Kater gab es zwar auch, doch
der war in die Katze des Pastors verliebt
und deshalb lebte Jeremias, die Landmaus,
wie im Schlaraffenland. Wenn er nicht
schlief, frass er. Wenn er nicht frass, schlief
er. Das ging solange gut, bis eine fremde
Maus aus der grossen Stadt auftauchte…
Ein Fiire mit de Chliine für kleine und
grosse Landmäuse und Stadtmäuse und
ihre Eltern und Grosseltern und Geschwister und Tanten und Onkels und …
Bitte Malschürze mitnehmen. Wir gestalten zusammen ein Spielhäuschen.
Herzlich laden ein: Kath. Pfarrei und Ref.
Kirchgemeinde
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Sonntagsschule Frenkendorf-Füllinsdorf, für 4 – 10-jährige Kinder
Sonntag, 7., 14. & 21. Juni, 10.45 – 11.45 Uhr,
UG Kirche Füllinsdorf. Mit Laila Dannenhauer & Gabriel Beck
Kindergottesdienst mit Zvieri. Freitag,
5, 12. & 19. Juni
In Füllinsdorf: von 15.45 – 17.00 Uhr, UG
der Kirche, Pfrn. Andrea Kutzarow
In Frenkendorf: 16.00 – 17.10 Uhr, in der
Kirche, Pfrn. Barbara Jansen
Samschtigs-Kitaki, für Kinder von 4 – 10
Jahren. 20. Juni, 9.30 – 12 Uhr, in der ref.
Kirche Füllinsdorf. Geschichten, Lieder,
Znüni, Spielen und Basten zum Thema
«Traum und Mut». Unter der Leitung von
Julia und Anna Verena Baumgartner und
Aline Guillod. Für Sie entstehen keine Kosten. Infos und Anmeldung bis zum 15. Juni
bei Andrea Kutzarow, Tel. 061 901 49 49
Kids-Treff für 1. – 5.-Klässler aus Frenkendorf und Füllinsdorf
Mittwoch, 10. Juni, 14.00 – 16.30 Uhr im
Elefantehuus
Basteln, Spielen, Geschichten hören und
vieles mehr, mit Katja Maier
TeeNagerTreff
Montag, 8. & 15. Juni, 18.00 –
19.00 Uhr im Elefantehuus Füllinsdorf
Der explosive Treff für 12 – 15-jährige Teenager aus Frenkendorf und Füllinsdorf mit Katja Maier
Ladiesnight
Freitag, 12. Juni, 18 – 21.30 Uhr im
Elefantehuus, mit Abendessen
Ein Angebot für Mädchen zwischen 13 & 17 Jahren aus Frenkendorf und Füllinsdorf, mit Katja Maier.
Die nächste Ladiesnight steht unter dem
Motto Tanzen. Komm und lass dich überraschen… Anmeldung per E-Mail an
[email protected] oder SMS/Anruf
an 079 738 87 21
42
Zum den nächsten Cevi-Familiennachmittag, bist du herzlich
eingeladen. Wir treffen uns am
Samstag, 13. Juni um 13.00 Uhr.
Weitere Infos findest du unter www.cevifrenkendorf.ch. Bis am Samstag, Katja und
Alex
WEITERE ANLÄSSE
Mittagsclub
Dienstag, 9. & 16. Juni, 12 Uhr
UG Kirche Füllinsdorf
Donnerstag, 11. & 18. Juni
12 Uhr KGH, Kirchacker,
Frenkendorf
Orgical, 14. Juni, 18.00 Uhr in der Kirche
Frenkendorf
Bei jeder Gelegenheit erklingen sie: Die
«Hits» für Orgel, Stücke, die man als Orgelliebhaber einfach kennen muss. Doch
meistens sind diese Werke ursprünglich
nicht für Orgel komponiert, sondern für
andere Instrumente. In seinem nächsten
«Orgical» nimmt Organist Michael Herrmann diese Verbindungen zwischen Original und Bearbeitung auf – natürlich werden diese Stücke auch auf der Orgel
erklingen. Ein fröhliches «Wiederhören»
mit den Highlights für Orgel also, das man
sich nicht entgehen lassen sollte.
Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 17. Juni 2015, 20 Uhr
im Elefantehuus Füllinsdorf
Traktanden
1. Wahl des Stimmenzählers
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Protokoll der ordentlichen
Kirchgemeindeversammlung vom
17. Dezember 2015
4. Rechnung 2014
5. Bericht des Präsidenten
6. Neue Pfarrstelle
a) Bestätigung Wahlvorschlag
b) Bestimmung Wahlverfahren
7. Mitteilungen und Diverses
Die Rechnung und das Protokoll liegen
zur Einsicht ab dem 5. Juni, in den reformierten Kirchen und Gemeindehäusern
von Frenkendorf und Füllinsdorf sowie im
Sekretariat der ref. Kirchgemeinde auf.
Auf Ihre Teilnahme freuen wir uns!
Für die Kirchenpflege:
Hanspeter Thommen, Präsident
Voranzeige Montagswanderungen
Nächste Montags-Wanderungen:
Montag, 6. Juli 2015
Montag, 3. August 2015, Grosse Montagswanderung: Steckborn, Mammern,
Stein am Rhein, Untersee.
MUSIKALISCH IN DEN SOMMER, mit
dem Cantas-Chor und dem Kammerchor
Munzach
a night of the musicals, Ausschnitte aus
den berühmtesten Musicals der Welt
Der Cantas-Chor Frenkendorf- Füllinsdorf
freut sich, Sie an das Konzert im «Wilde
Mann, Frenkendorf» anlässlich unseres
diesjährigen Projektes «A Night oft he
Musicals» einladen zu dürfen. Wer kennt
sie nicht, die Hits aus Grease, West Side
Story, Cats, Lion King und dem Phantom
der Oper? Sie werden vom Cantas-Chor in
vergangene Zeiten entführt. Musikalische
Highlights, die zum Träumen verleiten. Begleiten sie den Chor auf seiner Reise durch
die berühmtesten Musicals der Welt.
Samstag, 6. Juni, Türöffnung um 19 Uhr,
Konzertbeginn 20 Uhr. Der Eintritt ist frei
(Kollekte). Unser Barbetrieb lädt dazu ein,
den Abend gebührend abzurunden. Der
Cantas-Chor freut sich auf Ihren Besuch.
Der Kammerchor Munzach lädt Sie herzlich zu einem Ausflug in die nordische
Sommerwelt ein. Freitag, 19. Juni, um
20 Uhr in der reformierten Kirche Frenkendorf und Sonntag, 21. Juni, 11 Uhr (Matinée) im Ebenrain Sissach. Am Sonntag anschliessend Apéro mit skandinavischen
Spezialitäten. Freier Eintritt (Kollekte)
Midsommarsång, Skandinavische Chormusik und Poesie zur Mittsommerwende
Der skandinavische Winter ist lang und oft
hart. Im Erleben des nordischen Menschen
steht der Beginn des Sommers, wenn die
Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat,
deshalb in besonders grossem Kontrast zu
ihm. Gross ist die Freude über den sich ankündenden Sommer, was seinen Ausdruck
im Spielen, Tanzen und Singen in der auflebenden Natur hat. Dieses Erleben hat
seinen Vorlauf im Frühling, wenn der
Schnee schmilzt, das Eis bricht und die
Pflanzen- und Wasserwelt wieder spriessen und glucksen darf. So besingen wir zu
Beginn die belebenden Vårvindar friska
(frische Frühlingswinde) und ziehen einen
weiten Bogen bis zum längsten Tag des
Jahres, der in seiner bezaubernden, zeitlos
scheinenden Dämmerung Anlass zu einer
Würdigung der hellen skandinavischen
Sommarnatt (Sommernacht) gibt. Aina
Aasland, die ihre Wurzeln zugleich in Norwegen und Finnland hat, bereichert die
Klänge des Chores um das poetische Wort
und wird selbst auch in den einen oder anderen Ton einstimmen.
Jakob Bergsmaa, Chorleiter
RÜCKBLICK
Reise nach Varna
Liebe Varnafreunde
Am 14. Mai war es endlich soweit. Ein bisschen aufgeregt, da ich weder bulgarisch
noch russisch spreche, trat ich zusammen
mit meiner 17-jährigen Tochter die Reise
nach Bulgarien an. Auf dem Flughafen in
Varna angekommen, wurden wir herzlich
von Simeon empfangen.
Am Freitagmorgen besuchten wir die Schule. Wir wurden von der Vize-Rektorin und
der Englischlehrerin herzlich begrüsst. Bei
den Erstklässlern konnte ich sehen, welche
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Fortschritte in den letzten sieben Monaten
gemacht wurden. Sie waren gerade dabei,
die Jahreszeiten zu besprechen.
Im Musikzimmer zeigten sie uns ihre neuste Anschaffung: ein flexibles «Klavier»
und «Schlagzeug». Diese können
problemlos in jedes Unterrichtszimmer gebracht werden. Die Schüler demonstrierten uns den Gebrauch. Musik ist ein
wichtiger Bestandteil der Förderung. Es
regt die vorhandenen Sinne an. Dieser
Neuerwerb verdanken sie Ihren Spenden
und dafür sind sie sehr dankbar.
Nachdem wir noch die Maturanden und
die Zeichenstunde besucht haben, konnten wir wieder einen Blick in die Werkstatt
werfen. Auch dieses Mal bestaunten wir
die Ideenvielfalt der Lehrerinnen, sowie
deren Geduld mit den Schwerbehinderten. Das Bastelmaterial wird sehr sorgfältig behandelt und es entstehen immer
wieder wunderschöne Kunstwerke.
Man merkt den SchülerInnen an, dass sie
in dieser Schule gut aufgehoben sind. Sie
strahlen eine Zufriedenheit und Freude
aus, ebenso wie die Lehrpersonen Geduld
und Dankbarkeit zeigen. Im Wissen, dass
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sich Simeon darum kümmert, dass Ihre
Spendengelder sinnvoll eingesetzt werden, bin ich froh, dass ich in diesem Projekt auch meinen Beitrag leisten darf. Lieber Simeon, vielen Dank für Dein grossartiges Engagement für die Schule.
Ihnen, liebe Spenderinnen und Spender,
danke ich auch im Namen der Schülerinnen und Schüler der Schule für Blinde,
seh- und mehrfachbehinderte Kinder in
Varna und deren Lehrpersonen. Dank Ihren Spenden können bei medizinischen
Notfällen unbürokratisch Hilfe gegeben
werden, Bastelmaterialien und für den
Unterricht dringend benötigtes Material
besorgt werden.
Ich freue mich, dass ich an der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 im
Elefantenhaus noch mehr Bilder zeigen
und berichten kann. Vielleicht sehen wir
uns da und ich kann auch noch die Gesichter zu unserer «Spenderliste» kennen lernen.
Meiner lieben Kollegin Eva und unserer
«Vorgängerin» Doris danke ich für die
stets wertvolle Unterstützung und Zusammenarbeit.
Herzlich grüsst Sie Priska Dürr
AMTSHANDLUNGEN
Konfirmationen am 10. Mai 2015
Konfirmiert wurden von Pfrn. Andrea
Kutzarow in Füllinsdorf, aus Frenkendorf,
Füllinsdorf und Liestal:
David Alt, Joël Amsler, Oliver Eschbach,
Stefan Friedli, Melanie Glaser, Timo Helbing, Noémie Hugenschmidt, Lars Kistler,
Julie Moser, Nina Eigenmann, Lara Zeugin
Taufe
Sebastian Pierre Wolfram Müller, in der
Kirche Füllinsdorf
Denn bei dir ist die Quelle des Lebens und
in deinem Lichte sehen wir das Licht.
Psalm 36.10
Bestattungen
Emil Meister, 1929, Basel
Marie Dieffenbach, 1929, La Sange
Margareta Bürgi, 1917, Frenkendorf
Walter Frei, 1940, Frenkendorf
Lina Gysin, 1920, Füllinsdorf
Die Liebe hört niemals auf.
1 Kor. 8 1 Joh 4,16b
Aus Frenkendorf wurden in Frenkendorf
durch Pfr. Joel Keller konfirmiert:
Ramon Eichenberger, Samuel Eichenberger,
Sara Hägler, Simon Kraft, Selina Muggli,
Shanon Luzola, Sheryl Riegert, Vanessa
Sansone, Mirko Schell, Jana Stierli, Timon
Suter, Jan Zeugin
Gemeinsame
Mitteilungen
Pfr. Peter Leuenberger konfirmierte in
Frenkendorf, aus Füllinsdorf und Frenkendorf:
Mirja Leuenberger, Ania Zihlmann, Pascal
Herrmann, Yanik Baumann, Lara Napoletano, Fabio Scharowski, Joelle Sacker,
Ronja Leuenberger, Rafael Spinnler, Ella
Weisshaar, Tim Schlageter, Joram Ebinger
Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so
werdet ihr finden; klopfet an, so wird
euch aufgetan. Mat. 7,7
Wir wünschen den Konfirmierten alles
Gute und Gottes Segen.
45
Ökumenische Gottesdienste im Seniorenzentrum Schönthal
Mittwoch, 10. Juni, 16.45 Uhr
(Joel Keller)
Mittwoch, 17. Juni, 16.45 Uhr
(Kerstin Rödiger)
Mittwoch, 24. Juni, 16.45 Uhr
(Andrea Kutzarow) Abendmahl
«Eine Familiengeschichte. Meine Familiengeschichte.» – Unter diesem Titel fanden
im Rahmen des Programms zur Ausstellung «Der gelbe Stern» zwei Abende statt,
an denen Billy Meyer als Kind von Überlebenden des Holocuast Impulse setzte, die
auch zu einer Auseinandersetzung mit der
eigenen Familiengeschichte einluden.
Kerstin Rödiger, die als Theologin in der
Pfarrei Dreikönig arbeitet, gestaltete zusammen mit Billy Meyer die von zahlreichen Teilnehmern/innen besuchten Abende. Billy Meyer bietet hauptberuflich
unter dem Titel «sprachraum» Begleitung,
Schreiben, Supervision, Auseinandersetzung mit eigener Biografie etc. an:
www.sprachraummeyer.ch.
46
Begeisterten Beifall gab es für Gabriele Fischer und das Mazeltov-Quartett am Ende
eines musikalischen Abends anlässlich der
Finissage der Ausstellung «Der gelbe
Stern». Klezmermusik, anrührende und
fröhliche Lieder wurden geboten – als ein
«Ausblick auf Leben». Eingeleitet wurde
der Abend mit Gedichten und Texten jüdischer Frauen und Männer. Nochmals sei
allen gedankt, die sich rund um Ausstellung und Begleitprogramm engagiert haben, und allen, die gekommen sind und
ein mitfühlendes und bewegendes Interesse gezeigt haben.
Finissage «Gelber Stern»: Gabriele Fischer
singt jüdische Lieder.
Ausstellung «Der gelbe Stern» –
Ein Wort des Dankes
Die Ausstellung «Der gelbe Stern» und das
Programm dazu waren hochaktuell: Einerseits gab es im Fernsehen zeitlich parallel
Berichte über die bewegenden Gedenkfeiern zur 70-jährigen Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslager, andererseits sind tagtäglich die Bilder von
Flüchtlingen zu sehen, an deren Schicksal
die reichen Staaten und deren multinationalen Konzerne wesentlich beteiligt sind.
Menschen stehen wie vor 70 Jahren vor
einer Mauer aus Ignoranz, Ablehnung, Bürokratie, Zynismus und tödlicher Zurückweisung. Jedes Engagement und Bekenntnis von Menschen für eine alternative
Politik, für Toleranz, offene Grenzen und
eine Kultur des Willkommens, jeder konkrete humane Einsatz können nicht hoch
genug geschätzt werden.
Zu diesen Menschen zählen auch alle Engagierten, die Ausstellung und Programm
möglich machten, alle Gäste, die Zeugnis
gaben, die Helferinnen und Helfer, die
von ihrer Zeit gaben, die Musiker, alle Interessierten, die gekommen sind, Jugendliche und ihre Lehrer/innen, Trägerorganisationen und Sponsoren und nicht zuletzt
die Frauen und Männer der Berliner Friedensbibliothek, die schon zu DDR-Zeiten
mit der Erarbeitung ihrer Ausstellung Zivilcourage zeigten. Es gab viele berührende Gespräche, Begegnungen und Worte,
die Mut machten, im Kampf für eine andere, gerechtere Welt nicht nachzulassen.
Ihnen allen sei ganz herzlich gedankt.
Merci beaucoup!
Für das OK: Peter Bernd
11.00 Versöhnungsfeier der 4.-Klässler/innen – für alle
Kollekte: Diözesane Aufgaben
Mittwoch, 10. Juni
09.00 Wortgottesdienst; anschliessend Morgenkaffee
Sonntag, 14. Juni
11.30 Wortgottesdienst
Monika Fraefel, Theologin aus Liestal, wird der Feier vorstehen. Herzlich willkommen!
Kollekte: Sophie-Blocher-Haus Frenkendorf
Dienstag, 16. Juni
11.30 Vorstand Pastoralkonferenz
(bis 16.00)
Mittwoch, 17. Juni
Katholische Pfarrei
Frenkendorf-Füllinsdorf
Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.00 – 11.30 Uhr
Claudia Fux
Tel. 061 901 55 06
Fax/061 901 55 19
[email protected]
www.pfarrei-dreikoenig.ch
Pfarreiteam:
Peter Bernd,
Gemeindeleiter und Pfarrer
Dr. Kerstin Rödiger,
Theologin BE
Juan Rodriguez,
Jugendarbeit
Claudia Christen, Katechese
Stefanie Huber, Sozialdienst
Sonntag, 7. Juni
Tel. 061 901 55 06
Tel. 061 901 55 06
Tel. 061 901 55 06
Tel. 061 901 50 82
Tel. 061 901 55 06
09.00 Kein Gottesdienst
09.00 Teamsupervision (bis 12.00)
17.00 Fraktionssitzung der PK-Synodalen
in Therwil
Donnerstag, 18. Juni
10.00 Vorstand Kongo espoir in Gelterkinden
19.00 Lehrhaus «Mehr als ich selbst»
Sonntag, 21. Juni – Flüchtlingstag
11.00 Eucharistie mit Taufe von Nelio
Romeo Bolt
Kollekte: Anlaufstelle Asyl und Migration BL
Sprechstunden: nach Vereinbarung
Sozialfonds:
PC 60-399429-5
Montag, 22. Juni
19.00 Infoabend Berlinreise 2015
AGENDA
Freitag, 5. Juni
11.30 Hochzeit Yves Mauersberger
Magdalena Miller
Kollekte: Sozialfonds
Dienstag, 23. Juni
&
10.00 Regionale Konferenz der Dekanatsleitenden in Liestal
20.00 Pfarreirat
47
Mittwoch, 24. Juni
09.00 Wortgottesdienst; anschliessend Morgenkaffee
10.15 Teamsitzung
12.30 Treffen der Minis: Essen, Spielen,
Proben…
20.15 Kirchgemeindeversammlung
Kleines Sommerfest
Samstag, 27. Juni
18.00 Eucharistie mit dem Gospelchor,
Fahrzeugsegnung, Aufnahme der
Neuminis
Kollekte: Soziale Aufgaben (Pfarreizentrum)
19.00 Beginn der kleinen Sommerfestes:
Salat- und Kuchenspenden erbeten. Herzlich willkommen!
MITTEILUNGEN
Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.15 Uhr
im Pfarreizentrum Dreikönig.
Traktanden:
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2014
2. Abnahme der Jahresrechnung 2014
2.1. Erläuterungen
2.2. Bericht der Rechnungsrevisoren
2.3. Genehmigung
3. Diverses
Die Jahresrechnung 2014 kann ab dem
9. Juni 2015 im Pfarreisekretariat eingesehen oder abgeholt werden. Im Anschluss
an die Versammlung ist Gelegenheit zum
Austausch bei einem Getränk aus der Clubwirtschaft. Alle Kirchgemeindemitglieder
ab 16 Jahren und alle Interessierten sind
herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum demokratischen Diskutieren
und Mitbestimmen in Ihrer Kirche.
Giuseppe Paone
Kirchgemeindepräsident
Sommerfest – Salat- und Kuchenspenden erbeten
Am Samstag, 27. Juni, steigt wieder ab
19.00 Uhr das kleine Sommerfest, das mit
einem Gottesdienst um 18.00 Uhr eröffnet
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wird, den der Gospelchor musikalisch gestaltet.
Über Salatspenden oder anderes «Salziges», Kuchen- und Dessertspenden freuen
sich alle. Diese können vor oder nach dem
Gottesdienst mitgebracht werden (oder
am Vormittag von 11.00 –12.00 Uhr). Eine
kurze Mitteilung, wer was mitbringt, ist
hilfreich, aber nicht notwendig.
Grillwürste, Bier, Wein, Getränke werden
vor Ort sein. Es gibt alles gratis, eine Geldspende gemäss den eigenen Möglichkeiten in die Spendensäule ist natürlich super. Schon jetzt herzliche Einladung!
Pfarreirat – Kirchgemeinderat – Prüfungskommission – Synode: Engagierte gesucht
Frauen, Männer, Jugendliche ab 16 … Im
Leben einer Pfarrei sind alle willkommen
und werden viele Ideen und Hände gebraucht. «Wer es macht, hat die Macht»,
hat ein Engagierter aus Köln einmal gesagt und das positiv gemeint: Wer etwas
macht, bekommt Schlüssel und Mittel an
die Hand, er oder sie soll sich frei entfalten
können. Das heisst: Wer etwas initiieren
möchte, kann dies in Dreikönig immer tun.
Im Moment sind auch Menschen gesucht,
die Lust haben, es sich überlegen können
und wollen, Impulse zu setzen und Möglichkeiten für sich und andere zu eröffnen
durch ein Engagement im Pfarreirat, in
dem es auf Herz und Hand ankommt, in
dem Leben in der Pfarrei im Mittelpunkt
steht. Oder im Kirchgemeinderat, in dem
die Kirchsteuergelder als Ermöglichungsquelle angeschaut und eingesetzt werden,
im Erstellen von Budget, Rechnung, in der
Sorge für Gebäude und Infrastruktur; oder
in der Prüfungskommission, die schaut, dass
alles in Ordnung ist; oder in einer Ersatzdelegation für eine Vertretung in der Synode,
dem landeskirchlichen Parlament, wenn
mal jemand der Delegierten nicht kann.
Interessierte können sich einfach melden:
Persönlich oder per Telefon oder per E-Mail.
Egal ob es um neue Ideen geht oder um
einer der genannten Gremien.
Kontakt:
Pfarrei Dreikönig, Tel. 061 901 55 06,
E-Mail: [email protected].
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