F AMTSBLATT Ü L L I N S D O R F Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Füllinsdorf Tel. 061 906 98 11, Fax 061 906 98 00 www.fuellinsdorf.ch 48. Jahrgang Nr. 8 5. Juni 2015 Glas ist unser Metier! n*TPCBMF*TPMJFSHMBT n(MBTIBOEFM n(MBTCFBSCFJUVOHT$FOUFS Bächliackerweg 14 n4JDIFSIFJUTHM¬TFS CH-4402 Frenkendorf n(MBT.POUBHF Tel. 061 906 85 85 n(MBT3FQBSBUVSFO Fax 061 906 85 89 www.glasbauwolfgang.ch n&JOCSVDITIFNNFOEF [email protected] VFSHMBTVOHFO E'>/E' (OHNWUR ůĞŬƚƌŽƚĞĐŚŶŝƐĐŚĞhŶƚĞƌŶĞŚŵƵŶŐ 'ƺƚĞƌƐƚƌĂƐƐĞϭϬϰϰϬϮ&ƌĞŶŬĞŶĚŽƌĨ &ŽŶϬϲϭϵϬϭϮϲϮϲ &ĂdžϬϲϭϵϬϭϮϲϲϲ ǁǁǁ͘ĞůĞŬƚƌŽͲŶĂĞŐĞůŝŶ͘ĐŚ ůĞŬƚƌŽEĂĞŐĞůŝŶ'ďŝĞƚĞƚǀŽŶĚĞƌWůĂŶƵŶŐďŝƐnjƵƌ ƵƐĨƺŚƌƵŶŐƐćŵƚůŝĐŚĞůĞŬƚƌŽŝŶƐƚĂůůĂƚŝŽŶĞŶŝŶEĞƵͲ ƵŶĚhŵďĂƵƚĞŶƐŽǁŝĞ^ĞƌǀŝĐĞƵŶĚhŶƚĞƌŚĂůƚĂŶ͘ t/FVCBVUFO t6NCBVUFO t)FJ[VOHTTBOJFSVOHFO t)FJ[VOHTSFQBSBUVSFO t#PJMFSSFJOJHVOHFO R R R R R R R R Hauptstrasse 14 | 4133 Pratteln 061 901 31 44 | [email protected] R KOMPETENT IN SACHEN HEIZUNGEN Ihr zuverlässiger Partner für Unterhalt und Umänderungen ^ƚĂƌŬͲƵŶĚ^ĐŚǁĂĐŚƐƚƌŽŵ dĞůĞŬŽŵŵƵŶŝŬĂƚŝŽŶ EĞƚnjǁĞƌŬ;sͿ ^ĂƚĞůŝƚĞŶͲƵŶĚdsͲŶůĂŐĞŶ /ŶƚĞƌŶĞƚĂŶƐĐŚůƺƐƐĞ ĞůĞƵĐŚƚƵŶŐƐŬŽŶnjĞƉƚĞ ůĂƌŵͲƵŶĚsŝĚĞŽƺďĞƌǁĂĐŚƵŶŐƐƐLJƚĞŵĞ ,ĂƵƐŚĂůƚŐĞƌćƚĞ ƵƚŽŵĂƚŝƐĐŚĞZĂƐĞŶƉĨůĞŐĞ www.doetsch-cso.ch M. MURER Gartenbau GmbH 4402 Frenkendorf Telefon 061 901 24 13 Natel 079 428 00 34 Sanitär · Heizung · Badezimmergestaltung 061 902 18 03 · buetzberger-ht.ch Dorothea Dötsch-Jermann Craniosacrale Therapeutin, Dipl. MPA Im Mättli 7 · 4414 Füllinsdorf · Tel. 061 901 72 31 Mobil 076 509 79 75 · [email protected] Krankenkassen EMR, ASCA und EGK anerkannt Neu- und Umbauten Badezimmer-Sanierung Heizungs-Sanierung Boilerentkalkung Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten Exklusive Ausstellung Gemeindeverwaltung: Mitteldorfstrasse 4 Tel. 061 906 98 11 Fax 061 906 98 00 Bauverwaltung Tel. 061 906 98 12 Bestattungswesen Tel. 061 906 98 06 Tel. 061 906 98 15 Buchhaltung / Steuerbezug Tel. 061 906 98 05 Gemeindepolizei Tel. 061 906 98 17 Sozialberatung Tel. 061 906 98 14 Steuern / Tel. 061 906 98 06 AHV-Zweigstelle Tel. 061 906 98 15 Wasserversorgung Tel. 061 901 42 10 Werkhof, Hammerstr. 10 Tel. 061 906 98 13 Schalterstunden: Vormittag 09.30 – 11.30 Uhr Mo-, Di-, Do-, Fr-Nachmittag 14.00 – 16.00 Uhr Mittwochnachmittag 14.00 – 18.15 Uhr E-Mail Adressen: Bereich Dienste: Gemeindeverwalter/-rat [email protected] Einwohnerdienste Leiter: [email protected] [email protected] Einwohnerdienste / IT-Support [email protected] Gemeindepolizei / FW-Kommandant [email protected] Info / Amtsblatt [email protected] Lernende [email protected] [email protected] Sekretariat / Verw.-Stv. [email protected] Sekretariat [email protected] Sozialdienst Leiter: [email protected] SozialarbeiterIn: [email protected] [email protected] Sekretariat: arlette.pfi[email protected] [email protected] Bereich Bau: Bauverwalter [email protected] Hochbau, Bauverwalter-Stv. [email protected] Bausekretariat [email protected] Werkhof [email protected] Bereich Finanzen: Finanzverwalter [email protected] Buchhaltung / Steuerbezug / Lehrlingswesen [email protected] AHV-Zweigstelle / Steuern / Bestattungswesen [email protected] Zivilschutzstelle Altenberg Gemeindezentrum Frenkendorf Tel. 061 906 10 46 [email protected] Besprechungen mit dem Gemeindepräsidenten: nach Vereinbarung Tel. 061 906 98 03 E-Mail: [email protected] Friedensrichteramt Kreis 11 Liselotte Groeflin Tel. 061 901 18 44 Kabelfernsehen: Störungsmeldung EBLTelecom Tel. 061 926 16 16 Schulleitungen: – Kindergarten und Tel. 061 901 10 10 Primarschule: Fax 061 903 02 68 Schulhaus Schönthal E-Mail: [email protected] Sekretariatszeiten: Mo – Do 08.00 – 11.00 Uhr Termine mit der Schulleitung n. Vereinbarung Schulsozialarbeit Natel 079 937 67 14 Kindergarten und Primarschule E-Mail: [email protected] – Sekundarschule Tel. 061 906 22 40 Frenkendorf: Fax 061 906 22 49 E-Mail: [email protected] Sekretariatszeiten: Mo – Fr 08.30 – 11.30, Di + Do 14.00 – 16.00 Uhr Schulsozialdienst für Sekundarstufe I Natel 079 643 01 11 (6. bis 9. Schuljahr) Büro 061 903 92 60 Seniorenzentrum Schönthal Tel. 061 905 15 00 Spitex Regio Liestal: Schützenstrasse 10, Liestal Tel. 061 926 60 90 Mo – Fr: 08.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr Tel. 061 922 05 05 Tagesstätte für Betagte Spitex à la carte Tel. 061 921 07 00 Soziale Dienste: KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde): Tel. 061 599 85 00 Mütter- und Väterberatung: Telefonische Beratung: Tel. 079 939 71 38 Montag – Freitag von 08.00 – 10.00 Uhr Beratungsnachmittage: 2. und 4. Dienstag im Monat, 13.30 – 16.30 Uhr auf Voranmeldung im kath. Pfarreizentrum Dreikönig, Mühlemattstrasse 2, Füllinsdorf SOS-Fahrdienst: Tel. 061 901 24 52 Tel. 061 901 41 69 Tagesfamilien Oberes Baselbiet: Rathausstr. 49, 4410 Liestal Tel. 061 902 00 40 Bürozeiten gem. Telefonbeantworter Gemeindebibliothek: Mühlerainstrasse 24 Tel. 061 901 84 80 Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 – 11.00 und 15.00 – 19.00 Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag 15.00 – 18.00 Uhr Samstag 10.00 – 12.00 Uhr 1 Gemeinde Füllinsdorf Die Gemeinde Füllinsdorf sucht per 01.07.2015 oder per Vereinbarung ein Haus oder grössere Wohnungen für die Unterbringung der betreuten Asylbewerber. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen unser Leiter Sozialdienst, Simon Sayer, Tel. 061 906 98 19, gerne zur Verfügung. Carrosserie & Spritzwerk Zeller AG Schreinerarbeiten · Fenster- und Türenservice · Glasbruch · Reparaturen · Innenausbau/-Umbau · Parkett 4414 Füllinsdorf · Telefon 061 901 32 29 www.kellerhals-schreinerei.ch 2 Rosenstr. 35 4410 Liestal Tel. 061 921 04 67 Ausbeularbeiten Lackierungen Scheibenservice Ersatzwagen [email protected] Amtliche Publikationen Erscheinungsdaten Amtsblatt in den Sommermonaten Bitte beachten Sie die nächsten AusgabeDaten: Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 19. 10. 31. 21. Juni 2015 Juli 2015 Juli 2015 August 2015 Inseratenschluss ist jeweils Montag vor Erscheinungsdatum, 17.00 Uhr Dankeschön betreffend Festwirtschaft am Banntag Dieses Jahr war der Verschönerungs Verein für die Bewirtschaftung am Banntag verantwortlich. Für die sehr gut organisierte und leckere Verpflegung sowie die dadurch ausgelöste vergnügliche Stimmung sprechen wir allen Helferinnen und Helfern unseren Dank aus. Ebenfalls haben das schöne Wetter und alle Besucherinnen und Besucher dieses Anlasses, aber auch die musikalischen Beiträge der BB Musikgesellschaft, zu dieser guten Atmosphäre beigetragen. Der Banntag ermöglicht es immer wieder, in ungezwungenem Rahmen interessante Gespräche zu führen, bestehende oder neue Freundschaften zu pflegen sowie einfach das Fest und die Natur zu geniessen. Für all dies danken wir allen Beteiligten ganz herzlich! Fahrplanvernehmlassung Das Tiefbauamt führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab 26. Mai bis 14. Juni 2015 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2016 (gültig ab Dezember 2015) im Internet unter www.bl.ch/fahrplan publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 26. Mai 2014 unter www.bl.ch/fahrplan ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2016 oder für die weitere Planung aufgenommen. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region. Ärztlicher Notfalldienst Der ärztliche Notfalldienst, der Notfallzahnarzt sowie die Notfall-Apotheke sind über die medizinische Notrufzentrale, Telefon 061 261 15 15, erreichbar. Für lebensbedrohende Notfälle wählen Sie die Nr. 144. INSERATENSCHLUSS für das nächste Amtsblatt: Montag, 15. Juni 2015, 17.00 Uhr IMPRESSUM Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Verantwortlich für den Textteil ist die Gemeindeverwaltung. Inseratenannahme und Druck: Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal Telefon 061 921 12 74, Telefax 061 921 12 89, E-Mail: [email protected], www.regiodruck.ch Spedition: Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Erscheint 2015 in der Regel alle 3 Wochen. Insertionspreise (exkl. MWST): 1⁄1 Seite Fr. 268.–, 1⁄2 Seite Fr. 145.–, 1⁄4 Seite Fr. 86.–, 1⁄8 Seite Fr. 59.– 3 Anwohner-Information Werkleitungssanierungen und Strassenbau an der Mühlemattstrasse am Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.00 Uhr in der Turnhalle Dorf Verschiedene Ausführungsvarianten zum oben genannten Projekt liegen nun vor. Der Gemeinderat und die Bauverwaltung möchten Ihnen die möglichen Sanierungsvarianten vorstellen und Sie über den weiteren Projektablauf informieren. Der Gemeinderat und die Verwaltung befassen sich demnächst mit der Erstellung des Budgets 2016 Die Bevölkerung sowie die Vereine und Institutionen haben ebenfalls die Möglichkeit, Wünsche und Begehren einzureichen. Damit solche Eingaben berücksichtigt werden können, sind sie schriftlich und begründet, wenn möglich mit Angabe des Betrages, bis spätestens am 30. Juni 2015 dem Gemeinderat einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Gemeinderat obliegt, Wünsche und Begehren in der Budgetvorlage zu berücksichtigen. Bei einer Ablehnung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, ein Begehren als Antrag direkt an der Budget-Gemeindeversammlung im Dezember 2015 nochmals vorzutragen. com einen Vertrag hat, hat die Swisscom festgestellt, dass diese nur noch relativ wenig frequentiert werden und eine Kabine ausreichend wäre, zumal sich beide in unmittelbarer Nähe befinden. Aus diesem Grund hat die Swisscom die Aufhebung der Telefonkabine beim Spielplatz in Auftrag gegeben und die Ausführung ist bereits Anfang Mai erfolgt. Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen Wir bitten die Hauseigentümer, bzw. die Hauswarte, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie, bzw. Eigentumsgrenze, zurückzuschneiden. Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass gute Übersicht gewährleistet bleibt. Gemäss Art. 4.8 unseres Strassenreglementes dürfen Pflanzungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen sie die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht behindern. Hecken, Sträucher und Bäume haben über Trottoirs und Fusswegen ein 3 m hohes Lichtraumprofil offen zu halten, über Fahrbahnen ein solches von 4,5 m. Aufhebung Telefonkabine beim MigrosSpielplatz Schönthal Im Zusammenhang mit der Sanierung der Fussgängerbrücke Schönthal hat die Swisscom festgestellt, dass eine Zuleitung zur Telefonkabine temporär ausser Betrieb genommen und nach der Sanierung der Brücke wieder neu angeschlossen werden müsste. Bei der Überprüfung der zwei Kabinen beim Einkaufszentrum Schönthal, für welche die Gemeinde mit der Swiss4 Bitte achten Sie das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn Die wunderbare Frühlingszeit lockt uns alle vermehrt ins Freie, weshalb wir zur Förderung eines guten nachbarlichen Verhältnisses auf die folgenden Bestimmungen im Polizeireglement vom 17. 4. 2002 hinweisen: § 5 Nachtruhe, Haus- und Gartenarbeiten, Apparate und Musikinstrumente 1 Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. 2 Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen, welche Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. 3 Lärmige Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Benützen von Hochdruckreinigern, maschinelles Häckseln etc. sowie die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen sind nur an Werktagen von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, gestattet. 4 Für Industrie- und Gewerbelärm gelten die Vorschriften des Bundesrechts (Lärmschutzverordnung). Eine Mittagsruhe zwischen 12.00 bis 13.00 Uhr ist einzuhalten. 5 Radio-, Fernsehapparate, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft nicht störend wirken. § 6 Sirenen, Signalgeräte, Rufanlagen Die Verwendung von Sirenen, Signalgeräten sowie ähnlichen Vorrichtungen ist verboten. Ausgenommen sind fachmännisch installierte Alarmanlagen (Einbruch, Feuer, Diebstahl). § 8 Lautsprecher im Freien Jegliche Verwendung von Lautsprechern und Tonverstärkern im Freien ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates zulässig. § 9 Spiele und Sport Lärmige Spiele und Sport sind im Freien generell täglich zwischen 08.00 und 22.00 Uhr gestattet, in Hallen zwischen 07.00 und 22.00 Uhr. Für Turniere und Meisterschaften können vom Gemeinderat Ausnahmen bewilligt werden. Baugesuche Die Einsprachefrist richtet sich nach der Publikation im Kantonalen Amtsblatt Die öffentliche Planauflage ist angeordnet worden für folgende Bauvorhaben: – Aerni Regula und Maurice, Füllinsdorf, Balkonvergrösserung auf Parz. 1135 Mühlemattstrasse 65 – Jud-Cimino Josef und Guiseppa, Füllinsdorf, Balkonverglasung auf Parz. 2589 Ergolzstrasse 33 – Niederhauser Rolf, Füllinsdorf, Autounterstand auf Parz. 2597 Arsidörferstrasse 29 – Röthlisberger Priska und Peter, Füllinsdorf, Aussentreppe auf Parz. 3428 Giebenacherstrasse 45 – Sunrise Communications AG, Zürich, Richtfunkverbindung Schönthaltunnel Zentrale Nord auf Parz. 666 Uferstrasse Aus den Verhandlungen des Gemeinderates s Steigende Sozialhilfekosten; Forderung eines innerkantonalen Lastenausgleichs Die Gemeinde Füllinsdorf hat in den letzten Jahren steigende Fallzahlen von Sozialhilfebezügern sowie daraus folgende höhere Sozialhilfekosten zu verzeichnen. Dadurch wird die Gemeinde finanziell sehr stark belastet. Im letzten Jahr verzeichnete die Gemeinde für die Sozialhilfe und das Asylwesen Nettokos5 ten von rund CHF 1,7 Mio., wofür ca. 11 Gemeindesteuerprozente aufgewendet werden mussten. Im Kanton sind die Gemeinden aufgrund ihrer Wohnlage sehr unterschiedlich durch Sozialhilfekosten belastet. Der Gemeinderat hat nun die Absicht, das Thema «Ausgleich der Sozialhilfekosten» unter den BLGemeinden (innerkantonalen Lastenausgleich) auf politischer Ebene zu thematisieren. Andere Kantone wie Bern, Solothurn, Waadt, Jura, Fribourg, Graubünden, Aargau, Thurgau, St. Gallen arbeiten bereits mit einem innerkantonalen Lastenausgleich für die Sozialhilfe. Auch die Gemeinde Grellingen fordert einen innerkantonalen Lastenausgleich der Sozialhilfe und hat nun die Gemeinden, mit einer hohen Pro-Kopfbelastung durch die Sozialhilfe, für eine Besprechung zu diesem Thema eingeladen. s Probeweise Erweiterung des Angebots Mittagstisch Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird jeweils freitags ein Mittagstisch durchgeführt. Das Angebot wird sehr gut genutzt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, das Angebot ab dem Schuljahr 2015/2016 probeweise bis Ende Jahr 2015 um einen zusätzlichen Tag (montags) zu erweitern. Für die Mehrkosten beansprucht der Gemeinderat seine Finanzkompetenz. s Interkommunales Schulgeldabkommen ersetzt den Kreisschulvertrag mit der Gemeinde Frenkendorf Aufgrund Veränderungen im Schulbereich im Zusammenhang mit Lehrplan 21 und Harmos soll der Kreisschulvertrag per Ende 2015 aufgelöst werden und durch ein interkommunales Schulgeldabkommen ersetzt werden. Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Mai 2015 'DWXP 2UWVFKDIW 6WUDVVH )DKUWULFKWXQJ 9PD[ NPK .RQWUROO]HLWUDXP $Q])= $Q]DKO LQ *LHEHQDFKHUVWUDVVH *LHEHQDFK_ /LHVWDO )OOLQVGRUI +DXSWVWUDVVH *LHEHQDFK_ /LHVWDO )OOLQVGRUI 0KOHUDLQVWUDVVH )OOLQVGRUI =HQWUXP_ )UHQNHQGRUI )OOLQVGRUI 5KHLQVWUDVVH /LHVWDO_3UDWWHOQ BEAT Das grosse Kleinunternehmen plant, projektiert und führt aus: – Umbauten – Anbauten – Renovationen – Unterhalt + Bauservice 6 ELV hEHUWUHWXQJHQ )OOLQVGRUI .RQWUROOVWXQGHQ YRQ WENGER BAUGESCHÄFT 35 Talstrasse 5 4402 Frenkendorf Telefon 061 901 29 81 Telefax 061 901 29 49 Natel 079 311 57 36 [email protected] Wahlen und Abstimmungen Am Wochenende vom 14. Juni 2015 werden folgende eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: Eidgenössisch: – Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich – Volksinitiative vom 20. Januar 2012 «Stipendieninitiative» – Volksinitiative vom 15. Februar 2013 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» – Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen Kantonal: – formulierte Verfassungsinitiative vom 9. August 2012 «Für eine wirkungsvolle Kooperation in der Region (Regio-Kooperationsinitiative)» – Änderung vom 5. März 2015 des Gesetzes der politischen Rechte Die Stimmunterlagen sind Mitte Mai der Post übergeben worden. Stimmberechtigte, welche bis jetzt keine oder unvollständige Unterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis am 9. Juni 2015 bei den Einwohnerdiensten, Tel. 061 906 98 11, zu melden. In den Stimm- und Wahllokalen erhalten Sie keine Unterlagen. Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Das Verfahren ist auf der Rückseite des Abstimmungs-Couverts beschrieben. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe nicht, Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite zu unterzeichnen und in das Abstimmungs-Couvert zu legen. Bitte verwenden Sie nur das offizielle AbstimmungsCouvert. Das Abstimmungs-Couvert muss bis Samstag, 13. Juni 2015, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Urnen in den Wahllokalen «Gemeindehaus» und «Schulhaus Schönthal» sind am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Beschwerden Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt, dem Regierungsrat einzureichen. In der Beschwerde ist glaubhaft zu machen, dass die Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen. 7 Heb Sorg zur Umwält! VORANZEIGE: Die nächste Altpapier-Sammlung findet am Samstag, 27. Juni 2015, statt und wird vom Tennisclub durchgeführt. Ihren Füssen zuliebe FUSSPFLEGE Nicole Lüscher-Maeder Dipl. Kosm. Fusspflegerin Lehmattweg 5 4414 Füllinsdorf Natel 079 811 74 50 Fusspflege und French-Gel für Füsse ab lindenapotheke ag hauptstrasse 2 4414 füllinsdorf füllinsdorf 061 901 72 32 [email protected] www.lindenapo.ch Täglich schliessen wir 14 400 Mal unsere Augenlieder. Wir nehmen uns mehr als nur einen Augenblick Zeit für Sie. Individuelle Beratung | kostenloser Hauslieferdienst | Hautpflege und Kosmetik | Wochendosiersysteme | Vermietung medizinischer Geräte | Blutdruckmessungen 8 Veranstaltungskalender Juni 2015 Datum von Verein/Institution 05.06.15 06.06.15 06.06.15 07.06.15 11.06.15 14.06.15 17.06.15 17.06.15 18.06.15 20.06.15 21.06.15 22.06.15 24.06.15 26.06.15 27.06.15 27.06.15 27.06.15 (ohne Gewähr) Veranstaltung Schiesssport Rauschenbächlein Eidgenössisches Feldschiessen Gewehr/Pistole, Schiessanlage Sichtern Liestal Cantas Chor Frenkendorf-Füllinsdorf Jahreskonzert «Night of the Musicals», Wilden Mann, 20.00 Uhr Schiesssport Rauschenbächlein Eidgenössisches Feldschiessen Gewehr/Pistole, Schiessanlage Sichtern Liestal Schiesssport Rauschenbächlein Eidgenössisches Feldschiessen Gewehr/Pistole, Schiessanlage Sichtern Liestal Seniorenverein Ganztagesreise, 8.00 Uhr Reformierte Kirchgemeinde Orgical, das etwas andere Orgelkonzert, reformierte Kirche Frenkendorf, 18.00 Uhr Gemeinde Füllinsdorf Bürgergemeindeversammlung, Gemeindehaus Reformierte Kirchgemeinde ordentliche Kirchgemeindeversammlung, Kirchgemeindehaus Niederschönthal, 20.00 Uhr Pfarrei Dreikönig Lehrhausveranstaltung, 19.00 Uhr Tennisclub Füllinsdorf 1. Grümpeliturnier Doppel mit Clubabend, Tennisanlage Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf Unsere Bienen, Besuch beim Bienenzüchter-Verein Liestal, Kreuzfeldhof (Fam. Kellerhals), 9.30 Uhr Gemeinde Füllinsdorf Einwohnergemeindeversammlung, Turnhalle Dorf Pfarrei Dreikönig Kirchgemeindeversammlung (Rechnung 2014) Schiesssport Rauschenbächlein Eidgenössisches Schützenfest Wallis Pfarrei Dreikönig Kleines Sommerfest anschliessend an Gottesdienst, Pfarreizentrum Dreikönig, ca. 18.00 Uhr Rössli-Bier Brauereifest, Ob. Hofackerstrasse, mit Brass Band Musikgesellschaft Füllinsdorf, 18.00 Uhr Schiesssport Rauschenbächlein Eidgenössisches Schützenfest Wallis Bitte Änderungen oder Ergänzungen der Veranstaltungen an [email protected] melden. Zimmerei – Schreinerei – Bedachung – Parkett – Küchenbau Schreinerei und Küchenbau Manfred Bürgin Geschäftsführer und Mitinhaber Zimmerei, Bedachung und Parkett Hauptstrasse 82, 4411 Seltisberg www.buergin-holzbau.ch Leo Di Matteo Abteilungsleiter Zimmerei 9 Schiesssport Rauschenbächlein 4414 Füllinsdorf (LGJHQ|VVLVFKHV)HOGVFKLHVVHQ P*HZHKUP3LVWROH )UHLWDJ-XQL 6DPVWDJ-XQL6RQQWDJ-XQL 6FKLHVVSODW]6LFKWHUQ/LHVWDO ÄVµ)lOGVFKLHVVHHPRGlUQL7UDGLWLRQÄ GDVJU|VVWHVSRUWOLFKH6FKW]HQIHVWGHU:HOW 6FKLHVV]HLWHQP )UHLWDJ 6DPVWDJ 6RQQWDJ -XQL -XQL -XQL ±8KU ±8KU ±8KU ±8KU 'DV7HDP6FKLHVVVSRUW5DXVFKHQElFKOHLQHUZDUWHW6LH x PLWIDFKNXQGLJHQ,QVWUXNWRUHQ x GLYHUVH/HLKJHZHKUHXQG3LVWROHQVWHKHQ]XU9HUIJXQJ x 'DPHQVLQGDP)HOGVFKLHVVHQEHVRQGHUVKHU]OLFKZLOONRPPHQ x ZHQQµVJHOLQJWPLWGHUVFK|QHQ.UDQ]DXV]HLFKQXQJ :LUZQVFKHQDOOHQ6FKW]LQQHQXQG6FKW]HQJXW6FKXVVXQGGDQNHQIU GLH7HLOQDKPH Schiesssport Rauschenbächlein 4414 Füllinsdorf 10 Sportamt Baselland Freie Plätze in den Sommer-Sportwochen Pratteln. cr. Das Sportamt Baselland organisiert während den Schul-Sommferien diverse Sportwochen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren. Während einige Lager bereits ausgebucht sind, hat es in anderen Sportwochen noch freie Plätze. Entgegengenommen werden noch Anmeldungen für die polysportiven Spiel- und Sportwochen, das Reitlager, das Zirkus- und Polysportlager, das Tennis- und Polysportlager, das Kletterlager, das Unihockeylager sowie die Badminton/ Multisportwoche. Einige Lager werden mit Übernachtung zu Hause durchgeführt, die anderen mit auswärtiger Übernachtung. Die Lagerkosten schwanken von 100 bis 350 Franken für die ganze Woche. Weitere Detailinformationen und die Online-Anmeldung sind unter www.bl.ch/sportamt zu finden. Gerne nimmt das Sportamt Baselland weitere Anmeldungen entgegen. Auskunft: Basil Gygax, Leiter Sportwochen, Sportamt Baselland, Telefon: 061 552 14 09, E-Mail: [email protected]. ĞŶƂƚŝŐĞŶ^ŝĞ,ŝůĨĞƵŶĚhŶƚĞƌƐƚƺƚnjƵŶŐŝŶ ĚĞƌĞƚƌĞƵƵŶŐ/ŚƌĞƌŶŐĞŚƂƌŝŐĞŶ͍ tŝƌďŝĞƚĞŶ>ĂŶŐnjĞŝƚͲƵŶĚ&ĞƌŝĞŶďĞƚƚĞŶ ĨƺƌŝŚƌĞ>ŝĞďĞŶ͘ ďĞŶnjĞƌ͕&ĞƌŝĞŶŵŝƚƵƐƐŝĐŚƚ ĞŶƚƌĂůĞнϰϭ;ϬͿϲϭϵϬϲϭϵϬϬ ǁǁǁ͘ĞďĞŶͲĞnjĞƌ͘ĐŚ 11 EINLADUNG Bürgergemeindeversammlung Mittwoch, 17. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Stock Geschäfte: Juni · Juin · Giugno 17 Mittwoch · Mercredi · Mercoledì 1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 2. Jahresrechnung 2014 3. Projekt der EBL für eine Windkraftanlage auf dem Gemeindebann Füllinsdorf: Grundsatzentscheid der Bürgergemeinde und Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung des Standortvertrages und eines späteren, allfälligen Baurechtsvertrages 4. Einbürgerungen 5. Diverses Die Bürgergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen. Die Broschüre «Jahresrechnung 2014» kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Zudem ist sie auf der Homepage der Gemeinde Füllinsdorf unter «Bürgergemeindeversammlung» aufgeschaltet. 1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 2. Jahresrechnung 2014 Bericht (Beträge auf CHF 100 gerundet) Die Rechnung 2014 der Bürgergemeinde Füllinsdorf weist einen Ertragsüberschuss von CHF 78'500 aus (Budget 2014: Ertragsüberschuss von CHF 16'400). Gemäss der Bilanz per 31.12.2014 besteht ein Guthaben von CHF 1'821'300 gegenüber der Einwohnergemeinde Füllinsdorf. Die Abnahme im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 beträgt CHF 31'400. Das Eigenkapital erhöht sich mit dem Ertragsüberschuss von CHF 78'500 auf CHF 1'898'700. Im 2014 sind brutto CHF 15'000 Kapital- und Zinserträge erwirtschaftet 12 worden. Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals beträgt per Ende 2014 nur CHF 38'100 oder 1,97%. Übersicht Laufende Rechnung Rechnung Budget Differenz Aufwand (in CHF) 178'800 158'100 20'700 Ertrag (in CHF) 257'300 174'500 – 82'800 Ertragsüberschuss 78'500 16'400 Allgemeine Verwaltung Die Minderaufwendungen von CHF 4'300 sind durch Einsparungen im übrigen Personalaufwand und beim übrigen Sachaufwand entstanden. Anschaffungen für Büromaterial und Gerätschaften wurden nicht getätigt. Zudem sind weniger Beitragszahlungen (Defizitbeitrag Weihnachtsmarkt) angefallen. Hingegen musste für Arbeitsstunden der Kirschbaumkommission und zusätzliches Bäume schneiden mehr ausgegeben werden. Die Nettoaufwendungen für die Kirschbaumanlage sind leicht über Budget. Die Mehrerträge resultieren aus den Gebühreneinnahmen von Einbürgerungen. Bürgerrechnung Rechnung Budget Differenz Aufwand (in CHF) 25'100 29'400 – 4'300 Ertrag (in CHF) 13'900 7'200 – 6'700 11'200 22'200 Aufwandüberschuss Volkswirtschaft Für den Waldwegunterhalt des Elbisstutz wurden CHF 3'000 mehr als budgetiert ausgegeben. Für Waldarbeiten sind jedoch ca. CHF 10'000 weniger Kosten für Holzernte und Traktor angefallen (Kosten für Holzernte Uhuweg wurden von der Einwohnergemeinde übernommen). Der Waldbewirtschaftungsaufwand des Revierforstverbandes reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr, so dass für die Gemeinde ebenfalls ca. CHF 8'000 Franken weniger Kostenanteil entstand. Die Einwohnergemeinde hat der Bürgergemeinde einen Beitrag von CHF 17'800 an die Forstmassnahmen Uhuweg geleistet. Aus dem Betrieb der Deponie Elbisgraben hat die Bürgergemeinde einen Ertrag von CHF 79'900 (Budget: CHF 60'000) erhalten. Forstwirtschaft, sonstige Betriebe Rechnung Budget Differenz Aufwand (in CHF) 112'600 128'700 – 16'100 Ertrag (in CHF) 171'000 138'800 – 32'200 Ertragsüberschuss 58'400 10'100 13 Finanzen, Finanzvermögen Für die 200 Namenaktien der Raurica Wald AG wurde eine Dividende von CHF 3'000 ausgeschüttet, welche nicht budgetiert war. Der Schadenersatzbeitrag von CHF 41'200 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung wurde an die Einwohnergemeinde (Kostenträger der Forstmassnahmen Uhuweg) überwiesen. Finanzen Rechnung Budget Differenz Aufwand (in CHF) 41'200 0 41'200 Ertrag (in CHF) 72'500 28'500 -44'000 31'300 28'500 Ertragsüberschuss Verwendung des Ertragsüberschusses Gemäss Bürgergemeinderechnungsverordnung ist die Verwendung des Ertragsüberschusses offen auszuweisen. Folgende Verwendung wird vorgeschlagen: Ertragsüberschuss vor Abschluss ./. keine zusätzliche Verwendung CHF 78'537.47 CHF 0.00 = ausgewiesener Ertragsüberschuss/ Einlage ins Eigenkapital CHF 78'537.47 Antrag Der Bürgerrat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 78'537.47 zu genehmigen. * * * * * Bericht der Rechnungsprüfungskommission (RPK) an die Bürgergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Prüfung der Rechnung 2014 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die Rechnung 2014 geprüft. Der Bürgerrat (Gemeinderat) ist für die Aufstellung der Jahresrechnung sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Wir haben die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Wir nahmen analytische Prüfungshandlungen vor, befragten die mit der Erstellung der Rechnung betrauten Personen und führten Detailprüfungen durch. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung 2014 den gesetzlichen Grundlagen und den reglementarischen Vorschriften. Die RPK empfiehlt der Bürgergemeindeversammlung, die vorliegende Rechnung zu genehmigen. Füllinsdorf, 13. Mai 2015 14 Der Präsident: Ein Mitglied: Peter Jänchen Silvia Tschudin 3. Projekt der EBL für eine Windkraftanlage auf dem Gemeindebann Füllinsdorf: Grundsatzentscheid der Bürgergemeinde und Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung des Standortvertrages und eines späteren, allfälligen Baurechtsvertrages Bericht Ausgangslage Der Kanton Basel-Landschaft hat in seinem Richtplan verschiedene Standorte für Windkraftanlagen ausgeschieden. Gemäss heutigem Planungsstand befindet sich eine der insgesamt 7 zu prüfenden Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Füllinsdorf resp. auf dem Grundstück Nr. 990 der Bürgergemeinde Füllinsdorf auf dem Elbisberg (nahe der Deponie Elbisgraben). Mit der Elektra Baselland (EBL) als potentieller Erstellerin und Betreiberin von Windkraftanlagen bestehen seit geraumer Zeit Kontakte betreffend der Projektentwicklung eines möglichen Windparks. An diesen Gesprächen nehmen jeweils auch Vertreter der übrigen betroffenen Bürgergemeinden Lausen, Arisdorf, Liestal und Sissach teil. Um Aufschluss darüber zu erhalten, ob sich der Höhenzug zwischen Liestal und Sissach überhaupt für einen rentablen Betrieb von Windkraftanlagen eignet, haben die Bürgergemeinden der EBL die Bewilligung erteilt, auf ihren Arealen erste Infrarot-Windmessungen, sogenannte LIDAR-Messungen, vorzunehmen. Aufgrund der bisherigen Messergebnisse können derzeit noch keine abschliessenden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Windparks gemacht werden. Die LIDAR-Messungen werden mit anderen vergleichbaren Messstellen, rückwirkend über eine längere Zeit verglichen, um so zu aufschlussreichen Zahlen zu kommen. Werden sich die abgeglichenen Zahlen im wirtschaftlichen Rahmen bewegen, werden weitere noch genauere Windmessungen mittels fest installierten Messmasten erfolgen. a) Standortvertrag Die EBL hat klar signalisiert, dass sie die Realisierung der Windkraftanlagen nur vorantreiben wird, wenn die vorgesehenen Windmessungen mit den Messmasten einen rentablen Betrieb versprechen. Sollten die später ermittelten Werte zu knapp sein, wird die EBL darauf verzichten. Solche Windmessungen mittels Messmasten sind kostenaufwändig. Aus diesem Grunde will sich die EBL nur engagieren, wenn sie im Hinblick auf die spätere Realisierung auch die Gewissheit hat, dass sie als Erstellerin und Betreiberin einer solchen Anlage Vertragspartnerin der Bürgergemeinden ist. Zu diesem Zweck schlägt die EBL vor, mit den einzelnen Grundeigentümerinnen, d.h. den Bürgergemeinden, sogenannte Standortverträge abzuschliessen. Sie sollen einerseits die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Windmessungen mittels Messmasten sichern, haben aber zudem bereits den möglichen späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages zum Ziel. Inhalt des Standortvertrages – Zurverfügungstellung des Grundstücks, resp. des entsprechenden Abschnitts für Windmessungen und Reservation dieses Grundstücks im Hinblick auf die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen und ihrer Erschliessung im Baurecht. Der Vertrag hält die Grundzüge eines allfälligen späteren Baurechtsvertrages fest. Die Landeigentümerin verpflichtet sich mit diesem Vertrag zum Abschluss eines entsprechenden 15 – – – – – Baurechtsvertrages und zur Begründung eines selbständigen und dauernden Baurechts. Die EBL und deren Beauftragte sind berechtigt, auf den Parzellen Windmessmasten zu errichten und haben zu Jederzeit ein Zutrittsrecht. Die Landeigentümerin räumt der EBL und deren Beauftragten das ausschliessliche Recht zur Projektentwicklung (inkl. Einreichen des Baugesuches) und Windmessung auf diesen Grundstücken ein. Die gesammelten Daten sind Eigentum der EBL. Sie trägt die Kosten für die Standortentwicklung. Die Entschädigung beläuft sich auf CHF 500.00 pro Parzelle und Jahr. Der Standortvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und endet mit dem Abschluss des Baurechtsvertrages, spätestens aber nach einer Laufzeit von 30 Jahren. Die EBL kann das Projekt jederzeit aufgeben und den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende kündigen, ohne Kostenfolge für die Landeigentümerin. Für die Landeigentümerin ist der Vertrag während der Vertragsdauer nicht kündbar. Bei Projektabbruch entfernt die EBL sämtliche Bauten auf eigene Kosten und verpflichtet sich, den ursprünglichen Zustand der benutzten Fläche wiederherzustellen. Die Standortverträge haben für alle beteiligten Bürgergemeinden den gleichen Wortlaut und die gleichen Bedingungen. Entsprechend werden keine separaten Verhandlungen geführt. b) Projektablauf ¾ Stimmt die Bürgergemeindeversammlung der Erstellung von Windkraftanlagen auf ihrem Grundstück grundsätzlich zu, wird bei wirtschaftlich tragfähigen Ergebnissen der aktuellen Windmessungen (LIDAR) der Standortvertrag unterzeichnet und es sind die folgenden Arbeitsschritte vorgesehen: ¾ Öffentlichkeitsarbeit in der Bürgergemeinde ¾ LIDAR-Messungen zeigen Wirtschaftlichkeit an ¾ Unterzeichnung der Baurechtsverträge s (ERBST ¾ Erarbeitung Baugesuch Windmessmasten zur detaillierten Windmessung ¾ Optimierung des Windparklayouts anhand der detaillierten Windmessergebnisse ¾ Detailabklärungen für Transport, Logistik, Netzanschluss ¾ Beginn der Untersuchungen für die Umzonung mit den am Projekt beteiligten Gemeinden ¾ Wiederkehrende Information der Gemeinden über den Projektfortschritt (Begleitgruppensitzungen) ¾ Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden ¾ Gespräche mit Umweltschutzorganisationen ¾ Abstimmung über Zonenplanänderung durch die Einwohnergemeinden Bei positivem Votum aller Gemeinden: ¾ Erstellen der Anträge für Bau- und Rodungsbewilligung ¾ Gegebenenfalls Einspracheverhandlungen ¾ Erhalt der Bau- und Rodungsbewilligung ¾ Gründung Projektgesellschaft und des Energiefonds ¾ Vertragsverhandlungen mit Anlagenlieferant ¾ Ausschreibung der diversen Arbeiten am Projekt ¾ Bau der Infrastruktur ¾ Aufbau der geplanten Anlagen und Projektabschluss 16 Ein Projekt dieser Grössenordnung benötigt erfahrungsgemäss im schweizerischen Durchschnitt rund 8 Jahre Zeit (ohne Einsprachen) bis zum Erreichen der Baubewilligung. Die Bearbeitungszeit der einzelnen genannten Punkte in der Planungs- und Genehmigungsphase sind projektspezifisch und daher zeitlich nicht vorhersehbar. c) Grundzüge des Baurechtsvertrages Wie bereits unter Punkt a) «Standortvertrag» festgehalten, beinhaltet der Abschluss des Standortvertrages auch bereits die Sicherung eines möglichen späteren Baurechtsvertrages. Nach erfolgter Baubewilligung und Erhalt der weiteren nötigen Bewilligungen wird die EBL oder die Betreibergesellschaft die Windenergieanlagen im Baurecht erstellen und betreiben. Die Parteien verpflichten sich bei Abschluss des Standortvertrages bereits, dafür ein selbständiges und dauerndes Baurecht mit mindestens den folgenden Konditionen zu errichten: s $ER"AURECHTSVERTRAGWIRDMITDER%",ODEREINERNOCHZUGRàNDENDEN"ETREIBERGEsellschaft abgeschlossen. s $ER"AURECHTSVERTRAGWIRDFàRDIE$AUERVON*AHRENMITEINSEITIGER6ERLËNGERUNGSoption zu Gunsten EBL von weiteren 20 – 25 Jahren abgeschlossen. s $AS"AURECHTWIRDIM'RUNDBUCHEINGETRAGENUNDISTàBERTRAGBAR s $IE%",KANNDIE2ECHTEUND0FLICHTENAUSDIESEM6ERTRAGNURMITDEM%INVERSTËNDNIS des Landeigentümers auf Dritte übertragen. Nicht als Dritte gelten Gesellschaften innerhalb der EBL-Gruppe. s $ASGESETZLICHE6ORKAUFSRECHTDES,ANDEIGENTàMERSAM"AURECHTUNDDER%",ANDEN mit dem Baurecht belasteten Grundstücken wird gegenseitig wegbedungen. s $ER%",WERDENALLENÚTIGEN2ECHTEFàRDIE:UFAHRTDEN"AUUND"ETRIEBVON7INDenergieanlagen auf den Grundstücken eingeräumt. s $IE%",TRËGTSËMTLICHE+OSTENFàRDEN"AUUNDDEN"ETRIEBDER7INDENERGIEANLAGEN sowie für den spezifischen Neubau und die Erweiterung der Zugangsstrassen und deren nutzungsbedingten Unterhalt. s $IE%",VERPFLICHTETSICHZUR"EZAHLUNGEINES%NTGELTESFàRDIE"ENUTZUNGDES"ODENS und als Ersatz für entgangene Erlöse, wie folgt: ¾ Gesamtentgelt: 1,5% des Jahres-Netto-Umsatzes (Stromerlös), welcher mit den auf den Grundstücken errichteten Windenergieanlagen erwirtschaftet wird; mindestens jedoch CHF 8'000.00 pro Windkraftanlage und Jahr (garantierter Fixanteil). s $IE!USSCHàTTUNGDES'ESAMTENTGELTSERFOLGTNACH-ASSGABEEINES&LËCHENPACHTMOdells. Dieses sieht folgende Modalitäten vor: ¾ 60% des Entgelts wird an die Eigentümer der Standortparzellen der Windenergie anlage ausgeschüttet. ¾ 40% des Entgelts wird flächenanteilig an die Besitzer aller Parzellen im Radius von 150 Meter um die Windenergieanlage ausgeschüttet. s $ER&LËCHENBEDARFFàRDIE7INDENERGIEANLAGENSOWIEFàRDIEBENÚTIGTEN.EBENINSTALlationen wird während dem Bau und Betrieb auf ein Minimum beschränkt. s !UFDENNICHTàBERBAUTEN&LËCHENKÚNNENALLELANDUNDFORSTWIRTSCHAFTLICHEN!KTIVItäten weiterbetrieben werden, sofern der Betrieb der Windenergieanlagen nicht gefährdet wird. s "EI "EENDIGUNG DES "AURECHTSVERTRAGES VERPFLICHTET SICH DIE %", AUF EIGENE +OSTEN sämtliche Bauten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Flächen wieder herzustellen. 17 d) Wirkung des Standortvertrages Der Standortvertrag sowie der allfällige spätere Baurechtsvertrag werden ausschliesslich zwischen der EBL und der Bürgergemeinde Füllinsdorf abgeschlossen. Auf diesen Vertragsabschluss hat die Einwohnergemeinde keinen Einfluss. Sollten die Windkraftanlagen jedoch realisiert werden, so hat dies zwingend auch eine Änderung des Zonenplanes Landschaft zur Folge. Die Genehmigung des Zonenplanes Landschaft liegt in der Hoheit der Einwohnergemeinde. Das heisst, dass auch die Stimmberechtigen der Einwohnergemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zum Projekt von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Füllinsdorf ein Mitspracherecht haben. e) Spätere finanzielle Beteiligung Es ist vorgesehen, dass sich die Gemeinden bei einer Realisierung des Windparks Nr. 7 auf dem Höhenzug zwischen Füllinsdorf und Sissach finanziell beteiligen können. Vorgesehen ist seitens der EBL, den Gemeinden eine Beteiligung in der Höhe von 10% des Investitionsvolumens anzubieten. Der Entscheid über eine finanzielle Beteiligung liegt dann wieder bei der Bürgergemeindeversammlung. f) Abstimmungsprozedere In einer ersten Abstimmung anlässlich der Bürgergemeindeversammlung geht es darum, einen Grundsatzentscheid für oder gegen Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Bürgergemeinde Füllinsdorf zu fällen. Bei einem NEIN zum Projekt von Windkraftanlagen auf dem Gemeindebann von Füllinsdorf erübrigt sich die nachfolgende Abstimmung über den Standortvertrag. Gleichzeitig ist das Projekt gemäss Aussage der EBL aber auch für die übrigen Gemeinden erledigt, da die EBL den Windpark Nr. 7 nur weiterverfolgen wird, wenn alle Bürgergemeinden zustimmen. Bei einem JA zum Projekt von Windkraftanlagen hat die Bürgergemeindeversammlung darüber zu entscheiden, ob sie dem vorliegenden Standortvertrag zustimmen will. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Zustimmung gleichzeitig die Kompetenzerteilung an den Gemeinderat beinhaltet, zum späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages gemäss den oben genannten Eckwerten beinhaltet. Erwägungen Aufgrund der Schweizer Energiepolitik soll in Zukunft der Energiebedarf vermehrt durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gemeinde- bzw. Bürgerrat unterstützt im Grundsatz diese Forderung und somit auch das Projekt der EBL für Windkraftanlagen (Windpark 7). Für die Erstellung einer Windkraftanlage auf dem Gemeindegebiet Füllinsdorf, muss im Landschaftsplan eine Spezialzone «Windkraftanlage» ausgeschieden werden. Die Einrichtung dieser Spezialzone benötigt einen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung. Somit hat die Bevölkerung dann die Möglichkeit sich in die Entscheidungsfindung einzubringen. Der vorliegende Standortvertrag regelt die Planung und Erstellung von Windenergieanlagen im Perimeter 7 des kantonalen Richtplans zwischen den Landeigentümern (Bürgergemeinde) und der EBL. Dieser Standortvertrag wird als ausgewogen und gut taxiert. 18 Die Bürgergemeinden können bei einer allfälligen Realisierung mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. Antrag Der Gemeinderat bzw. Bürgerrat beantragt der Bürgergemeindeversammlung als Beschluss: 1. Die Bürgergemeinde Füllinsdorf ist mit der Projektierung sowie der allfälligen Einrichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage auf ihrem Grundstück Nr. 990 einverstanden. 2. Dem Bürger- bzw. Gemeinderat wird die Kompetenz zum Abschluss eines Standortvertrages mit der EBL erteilt. Dieser beinhaltet die Kompetenzerteilung an den Bürger- bzw. Gemeinderat zum späteren Abschluss eines Baurechtsvertrages gemäss den in dieser Vorlage genannten Eckwerten. 4. Die EinbürgerungskandidatInnen sind: D e r v i s e v i c Sejla, 1998 von Bosnien und Herzegowina in Füllinsdorf seit 1. September 2009 F a r d a d Nasser, 1963, mit Ehefrau Fardad geb. Abbasi Fahimeh, 1969 von Iran in Füllinsdorf seit 1. Juli 2009 G a n e s h a t h a s Kirthana, 1995 von Sri Lanka in Füllinsdorf seit 1. Mai 1996 H e i l b r u n n e r Jörg, 1960 von Deutschland in Füllinsdorf seit 1. Februar 2005 L u o n g o Nicola, 1963 von Italien in Füllinsdorf seit 1. Oktober 1998 T u n a j Daniel, 1999 von Kosovo in Füllinsdorf seit 1. März 2001 T u n a j David, 1997 von Kosovo in Füllinsdorf seit 1. März 2001 Y i l d i z Cumhur, 1974, mit Ehefrau Yildiz geb. Yildiz Sare, 1976, und den Kindern Meryem Rana, 2004, und Mâlik Emre, 2006 von der Türkei in Füllinsdorf seit 1. September 1999 19 EINLADUNG Einwohnergemeindeversammlung Montag, 22. Juni 2015, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dorf Geschäfte: Juni · Juin · Giugno 22 Montag · Lundi · Lunedì 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 2. Jahresrechnung 2014 3. Ersatz Fussgängerbrücke Schönthal 4. Änderungen Gemeindeordnung 5. Diverses Die Einwohnergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen. Die Kurzfassung «Rechnung 2014» und die abgeänderte Version der Gemeindeverordnung können auf der Gemeindeverwaltung bezogen sowie auf unserer Homepage unter «Gemeindeversammlung» eingesehen werden. Die detaillierte Broschüre der Rechnung 2014 kann zudem bestellt werden und ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet. 1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 2. Jahresrechnung 2014 Bericht (in Kurzzahlen d.h. TCHF = tausend Schweizer Franken) Die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde Füllinsdorf weist bei einem Aufwand von TCHF 17'879 (Budget: TCHF 17’961) und einem Ertrag von TCHF 19'147 (Budget: TCHF 17'706) einen Ertragsüberschuss von TCHF 1'268 (Budget: Aufwandüberschuss von TCHF 255) aus, welcher ein besseres Rechnungsergebnis von TCHF 1'523 darstellt. Die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens und der Investitionsbeiträge der Einwohnergemeinde betragen TCHF 611. Es sind Fondseinlagen von TCHF 18 resp. Fondsentnahmen von TCHF 583 erfolgt. Im Jahr 2014 sind in der Einwohnerrechnung (steuerfinan20 zierter Bereich) für Investitionen netto TCHF 665 (Budget: TCHF 2'475) ausgegeben worden. Die Nettoverschuldung im steuerfinanzierten Bereich konnte erfreulicherweise reduziert werden. Kurzüberblick – Wertung des Ergebnisses Ohne die Auflösung des Fonds für Nachtparking von TCHF 583 zu Gunsten der Erfolgsrechnung und die erstmaligen Steuerabgrenzungen von TCHF 878 der zu erwartenden kumulierten Steuererträge des Steuerjahres 2014 würde folgendes Ergebnis resultieren: Beträge in TCHF Ertragsüberschuss (effektiv) Auflösung Nachtparkfonds Steuerabgrenzungen 1'268 – 583 – 878 Aufwandüberschuss (ohne zwei Sonderfaktoren) – 193 Dem Ziel des Gemeinderates, sich im Budgetrahmen zu bewegen (Aufwandüberschuss TCHF 255), wurde somit auch ohne die beiden erwähnten Sonderfaktoren entsprochen. Als weiteren Grund für den positiven Jahresabschluss ist u.a. das Kostenbewusstsein der Behörden und des Personals zu erwähnen; es sind gegenüber dem Budget netto TCHF 534 (ohne Entnahme von TCHF 583 aus dem Nachtparkfonds) weniger ausgegeben worden. Dass das nötig gewesen ist, zeigt die Tatsache, dass die Erträge beim Finanzausgleich um TCHF 539 geringer als erwartet ausgefallen sind. In den Bereichen Gesundheit und Soziale Sicherheit gab es Mehraufwendungen und tendenziell ist in diesen beiden Bereichen leider weiterhin mit steigenden Aufwendungen zu rechnen. Das Verwaltungspersonal leistet gute Arbeit, konnte doch eine hohe Rücklaufquote an Erträgen an die Bruttokosten der Sozialhilfe erreicht werden. Die Gemeinde Füllinsdorf ist der Meinung, dass inskünftig die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz solidarisch auf die Gemeinden aufgeteilt werden sollen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Darlehen) haben erfreulicherweise nur um TCHF 500 auf TCHF 5'500 zugenommen. Aufgrund der Ausfinanzierung der Deckungs lücke bei der Pensionskasse per 31.12.2014 von TCHF 4'623 konnte dies nicht erwartet werden. Die relativ geringe Neuverschuldung wurde möglich, da sich einige Investitionen verzögert und die Debitoren (Guthaben gegenüber der Einwohnerschaft, Firmen etc.) reduziert haben, bei den beiden Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hohe Einnahmen an Anschlussgebühren erzielt werden konnten und wie schon erwähnt, prinzipiell weniger ausgegeben worden ist, musste bislang nur wenig zusätzliches Fremdkapital beansprucht werden. Übergangsbilanz Die Rechnungsmodelle der Kantone und Gemeinden in der Schweiz müssen einander angeglichen werden. Die Gemeinden im Kanton BL müssen bereits per 1.1.2014 auf das neue «Harmonisierte Rechnungsmodell 2» (HRM2) umstellen. Somit erfährt die Rechnung 2014 gegenüber den Vorjahresrechnungen diverse Anpassungen und ist erstmalig nach diesem Modell dargestellt. Deshalb fehlt auch zu Vergleichszwecken die Rechnung 2013, da diese dafür eigens hätte umgeschrieben werden müssen; analog zu den meisten anderen Gemeinden hat die Einwohnergemeinde Füllinsdorf auf diesen unverhältnismässig hohen Ressourcenaufwand verzichtet. 21 Mit dem Modellwechsel musste die Bilanz per 31.12.2013 umgeschrieben und das Finanzvermögen neu bewertet werden. Aus dieser Bewertung resultierte ein Neubewertungsgewinn von TCHF 1'880, welcher vollumfänglich mit der zu erwartenden Deckungslücke der Pensionskasse verrechnet werden musste. Den Gemeinden mit genügend Eigenkapital steht in der Übergangsbilanz die Option offen, einen Teilbetrag oder sogar die Restsumme der Deckungslücke mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Dies muss aber an der Einwohnergemeindeversammlung mit der Rechnung 2014 genehmigt werden. Da in der Übergangsbilanz der Pensionskassenfehlbetrag eingebucht und die Neubewertungsreserven verrechnet werden mussten, ist es aufgrund der Übersichtlichkeit sinnvoll das genügend vorhandene Eigenkapital für die Ausbuchung des Bilanzfehlbetrages «Pensionskasse» zu verwenden. Somit kann das Thema Deckungslücke buchhalterisch abgeschlossen werden. Zukünftig werden die Rechnungen mit der Abschreibung der Deckungslücke entlastet und wir müssen uns «nur» noch mit den Zinsen und der Rückzahlung der Darlehenssumme befassen. Beträge in TCHF Einbuchung Deckungslücke Abzug Neubewertungsreserve Restbetrag Deckungslücke Eigenkapital per 31.12.2013 Restausbuchung Deckungslücke Total Bilanzwerte per 31.12.2013 Deckungslücke 4'623 – 1'880 2'743 Eigenkapital – 2'743 4'702 – 2'743 0 1'959 Somit ist die Einwohnergemeinde Füllinsdorf per 01.01.2014 mit einem Eigenkapital von TCHF 1'959 gestartet, welches sich aufgrund des Ertragsüberschusses von TCHF 1'268 auf CHF 3'227 erhöht hat. Im Detail sehen die Nettoerträge 2014 wie folgt aus: 9RONVZLUWVFKDIW )LQDQ]HQXQG6WHXHUQ 5HFKQXQJ %XGJHW 0LQGHU 0HKU HLQQDKPHQ HLQQDKPHQ Im Bereich Finanzen und Steuern sind gegenüber dem Budget netto TCHF 406 mehr Erträge erzielt worden. Grössere Abweichungen können wie folgt begründet werden: Steuern Rechnung 2014 Budget 2014 Natürliche Personen aktuelles Jahr Natürliche Personen Vorjahre Quellensteuern Steuerabschreibungen/Wertber. 9'302 739 270 – 111 8'500 600 250 – 50 Total Steuern natürliche Personen Abweichung zur Rechnung 2014 10'200 9'300 900 22 Erstmalig sind Steuerabgrenzungen der zu erwartenden kumulierten Steuererträge des Steuerjahres 2014 der natürlichen Personen von TCHF 929 sowie der juristischen Personen von TCHF -51 enthalten. Die Erträge der Steuerabgrenzungen basieren auf dem Steuerjahr 2012, bei welchem das Berechnungsmodell des Kantons mit den durchschnittlichen Wachstumsraten im Kanton berücksichtigt worden sind. Die Genauigkeit ist sehr schwer bezifferbar, da in die Berechnung einige Annahmen einfliessen. Somit kann die Abgrenzung der Steuererträge zu hoch bzw. zu tief sein. Bei den Steuern der natürlichen Personen resultieren nun netto TCHF 900 Mehrerträge. Ab der Rechnung 2015 sind zukünftig gegenüber dem Budget nicht mehr so grosse Abweichungen zu erwarten, da dieses auch auf den kumulierten Werten basiert. Ertragssteuern jur. Pers. aktuelles Jahr Kapitalsteuern jur. Pers. aktuelles Jahr Ertragssteuern jur. Pers. Vorjahre Kapitalsteuern jur. Pers. Vorjahre Steuerabschreibungen Total Steuern jur. Personen Abweichung zur Rechnung 2014 Rechnung 2014 Budget 2014 915 404 269 117 –9 1’000 400 150 100 1'696 1'650 46 Der Nettoertrag der Steuern der juristischen Personen weicht gegenüber dem Budget insgesamt nur um TCHF 46 ab. Bei den Ertrags- und Kapitalsteuern sind Mehrerträge erzielt worden; die Ertragssteuern des aktuellen Jahres sind zwar tiefer gegenüber dem Budget, doch die Erträge der Vorjahre haben die Differenz mehr als kompensiert. Total Steuern Abweichung zur Rechnung 2014 Rechnung 2014 Budget 2014 11'896 10'950 946 Aus allen Steuern (natürliche und juristische Personen) resultiert gesamthaft ein Mehrertrag von netto TCHF 946 gegenüber dem Budget, welcher mehrheitlich durch den einmaligen Effekt der Steuerabgrenzung begründet werden kann. Finanzausgleich Finanzierung Ausgleichsfonds Beiträge an Kanton Sonderlastenabgeltungen Horizontaler Finanzausgleich Total Finanzausgleich Abweichung Rechnung 2014 Budget 2014 – 78 – 117 545 99 – 78 – 118 434 750 449 988 – 539 23 Beim Budget 2014 wurde aufgrund der prognostizierten Steuererträge eine tiefere Steuerkraft berechnet, als dann die definitiv für die Berechnung relevante Zahl. Somit beträgt der Minderertrag beim horizontalen Finanzausgleich TCHF 651. Bei den Beiträgen für Sonderlastenabgeltungen konnten dafür TCHF 111 mehr Erträge vereinnahmt werden. Nettoaufwand: $OOJHPHLQH9HUZDOWXQJ gIIHQWO2UGQXQJX6LFKHUKHLW %LOGXQJ .XOWXU6SRUW)UHL]HLW.LUFKH *HVXQGKHLW 6R]LDOH6LFKHUKHLW 9HUNHKU 8PZHOWVFKXW]X5DXPRUGQXQJ 5HFKQXQJ %XGJHW 0LQGHU 0HKU DXVJDEHQ DXVJDEHQ Gegenüber dem Budget 2014 sind netto TCHF 1'117 resp. TCHF 534 (ohne TCHF 583 Auflösung der Nachtparkfonds) weniger Aufwendungen entstanden. Gründe der grösseren Abweichungen: Bei der Allgemeinen Verwaltung gab es Minderaufwendungen von TCHF 256. Diese sind vor allem bei den allgemeinen Diensten (Gemeindeverwaltung) entstanden und können mit Minderaufwand beim Personal-, Dienstleistungs- und Abschreibungsaufwand sowie durch Mehrerträge (u.a. Baubewilligungsgebühren und Rückerstattung Sozialversicherungen) begründet werden. Im Bereich der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit haben alle Bereiche unter Budget abgeschlossen. In der Bildung sind netto TCHF 33 weniger ausgegeben worden. Zwar gab es höhere Personalaufwendungen bei Kindergarten und Primarschule (Regelklassen). Das gleiche gilt für die Kleinklassen, wodurch ein höherer Kostenanteil bezahlt werden musste. Hingegen der Minderaufwand beim Sachaufwand bei der Primarschule sowie der netto geringere Aufwand für die beiden Schulhäuser haben die Rechnung merklich entlastet. Mit einem Nettoaufwand von TCHF 380 blieb die Regionale Musikschule Liestal erfreulicherweise leicht unterhalb der Budgeteingabe, obwohl nicht budgetierte Beiträge an vorzeitige Pensionierungen geleistet werden mussten. Im Bereich Kultur, Sport, Freizeit und Kirche ist bei einigen Positionen weniger Geld ausgegeben worden als budgetiert und die Abweichung zum Budget beträgt TCHF 24. Bei der Gesundheit fiel der geschätzte Aufwand an die Restpflegefinanzierung für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern höher aus als angenommen. In den letzten drei Jahren erhöhten sich die jährlichen Kosten für die Restpflegefinanzierung von TCHF 355 auf TCHF 662, dies entspricht einer Kostensteigerung von 86,5%. 24 Die Zunahme an unterstützungsbedürftigen Personen bewirkte höhere Unterstützungsleistungen und Mehraufwendungen bei der Sozialen Sicherheit. Die Mehrleistungen konnten teilweise mit Mehrerträgen bei den Rückerstattungen (vorwiegend aus Versicherungsleistungen) und Kostenrückerstattung durch den Kanton kompensiert werden. Die Nettokosten für die Sozialhilfe und das Asylwesen betragen TCHF 1'757 und beanspruchen somit ca. 11 Gemeindesteuerprozente, wobei die Tendenz weiterhin steigend ist. Die Baselbieter Gemeinden werden sehr unterschiedlich durch die Kosten der Sozialhilfe belastet. Der Gemeinderat hat nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt um die Kostenentwicklung zu dokumentieren und allenfalls das Thema eines «Ausgleichs der Sozialhilfekosten» auf Gemeindeebene auf die politische Agenda zu bringen. In anderen Kantonen findet bereits heute ein solcher Ausgleich der Sozialhilfekosten statt. Im Bereich Verkehr resultiert eine Nettoabweichung von TCHF 211 (ohne die Entnahme Nachtparkfonds von TCHF 583) gegenüber dem Budget 2014. Vor allem bewirkte der geringere Sachaufwand und Abschreibungsbedarf Minderaufwendungen. lässt Sie nicht im Stich www.regiodruck.ch Bei der Umwelt und Raumplanung gab es insgesamt Minderaufwendungen. Doch die Gemeinde musste als ehemalige Betreiberin der Deponie Rüschgraben u.a. auf der «Rössliparzelle» für die fachgerechte Entsorgung des Deponiematerials unerwartet TCHF 60 bezahlen. In verschiedenen anderen Budgetpositionen sind dafür in diversen Bereichen weniger Aufwendungen nötig gewesen, weshalb die Mehraufwendungen mehr als ausgeglichen wurden. >> 25 Investitionen Einwohnergemeinde In der Rechnung 2014 betragen die Bruttoinvestitionen TCHF 1’239. Im Budget 2014 sind Investitionen von brutto TCHF 2'475 vorgesehen gewesen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich im Rechnungsjahr 2014 auf TCHF 665. ,QYHVWLWLRQHQ(LQZRKQHUJHPHLQGH 5HFKQXQJ %XGJHW 'LII 1HWWREHWUlJHLQ7&+) ,7,QIUDVWUXNWXU3ULPDUVFKXOH 6FKXOKDXV6FK|QWKDO3URM6FKXOUDXPDQSDVVXQJ 6FKXOKDXV'RUI3URM6FKXOUDXPDQSDVVXQJHQ 6FKXOKDXV'RUI6SLHOSODW] (OELVVWUDVVH3URMHNW$EVFKQLWW6G )XVVJlQJHUEUFNH6FK|QWKDO3URMHNW 8IHUVWUDVVH6DQLHUXQJ.UHGLW .RPPXQDOIDKU]HXJ 0LWGHP%XGJHWDOV6RQGHUYRUODJH JHQHKPLJW 6FKXOKDXV6FK|QWKDO$EZDUWVKDXV )XVVZHJ%RGHQDFKHU /LQGHQZHJ5KHLQVSUXQJ 7HPSR 6FKXOVWUDVVH +DQJVLFKHUXQJVPDVVQDKPHQ8KXZHJ $OV6RQGHUYRUODJHQRFKQLFKWJHQHKPLJW $3+6FK|QWKDO,QYHVWLWLRQVEHLWUDJ6DQLHUXQJ (OELVVWUDVVH$EVFKQLWW6G.UHGLW7&+) 7RWDODOOHU,QYHVWLWLRQHQ (UVFKOLHVVXQJVEHLWUlJH ,QYHVWLWLRQVEHLWUlJH8KXZHJ 7RWDO1HWWRLQYHVWLWLRQHQ Die beiden geplanten Sondervorlagen (Investitionsbeitrag Seniorenzentrum Schönthal und Elbisstrasse Abschnitt Süd) sind noch nicht spruchreif gewesen und werden somit erst später der Einwohnerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Dafür ist im Jahr 2014 für die Sanierung der Abwartswohnung beim Schulhaus Schönthal und für die Hangsicherungsmassnahmen am Uhuweg jeweils eine Sondervorlage von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt worden. 26 Bilanz in Kurzzahlen Die Bilanzsumme per 31.12.2014 beträgt TCHF 22'348, wovon CHF 3'227 (14%) der Bilanzüberschuss (Eigenkapital des steuerfinanzierten Bereiches) ausmacht. Die Nettoverschuldung im steuerfinanzierten Bereich hat sich per 31.12.2014 auf TCHF 3'393 reduziert. %LODQ]SHULQ7&+) )OVVLJH0LWWHOXNIU*HOGDQO /IG9HUELQGOLFKNHLWHQ )RUGHUXQJHQ .IU)LQDQ]YHUELQGOLFKNHLWHQ $NWLYH 5HFKQXQJVDEJUHQ]XQJHQ 3DVVLYH5HFKQXQJVDEJUHQ]XQJHQ )LQDQ]DQODJHQ .IU5FNVWHOOXQJHQ 6DFKDQODJHQ)9 /IU)LQDQ]YHUELQGOLFKNHLWHQ 6DFKDQODJHQ99 /IU5FNVWHOOXQJHQ 'DUOHKHQ )RQGVLP)UHPGNDSLWDO %HWHLOLJXQJHQ 9HUSIO9RUVFKVVH6SH])LQ ,QYHVWLWLRQVEHLWUlJH )RQGVLP(LJHQNDSLWDO 5XQGXQJ 5XQGXQJ %LODQ]EHUVFKXVV 7RWDO$NWLYHQ 7RWDO3DVVLYHQ Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Rechnung Budget Differenz Aufwand (in TCHF) Ertrag (in TCHF) 853 791 1'043 903 -190 112 Aufwandüberschuss 62 140 Erfreulicherweise resultiert bei der Wasserversorgung ein geringerer Aufwandüberschuss als budgetiert (TCHF 62 anstatt TCHF 140). Dies Dank Minderaufwendungen u.a. beim baulichen Unterhalt und Dienstleistungsaufwand sowie bei den Abschreibungen. Auf der Ertragsseite nahmen die Wassergebühren merklich ab, u.a. weil Grossbezüger wegfielen. Investitionen Wasserversorgung (Beträge in TCHF) Rechnung Budget Differenz Bruttoinvestitionen Anschlussgebühren, Beiträge 351 – 929 930 – 150 – 579 779 Total Nettoinvestitionen – 578 780 27 Aufgrund eines Grossprojektes verzeichneten wir im Vergleich zum Budget deutlich höhere Anschlussbeiträge. U.a. mit dem Überschuss aus der Investitionsrechnung konnte die Verschuldung im Jahr 2014 auf TCHF 1'184 abgebaut werden. Die Bilanz weist per 31.12.2014 ein Eigenkapital von TCHF 1'469 und ein Verwaltungsvermögen von TCHF 2'653 aus. Abwasserbeseitigung Aufwand (in TCHF) Ertrag (in TCHF) Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Rechnung Budget Differenz 828 815 1’020 1’022 2 – 192 207 13 Entsprechend dem Rückgang des Wasserverbrauches resultierten Mindereinnahmen bei den Abwassergebühren gegenüber dem Budget. Da wiederum weniger an die Abwasserreinigung des Kantons bezahlt werden musste und zusätzlich merkliche Minderaufwendungen beim Sachaufwand (u.a. Dienstleistungen und baulichen Unterhalt) sowie bei den Abschreibungen entstanden, konnten die Mindererträge beinahe ausgeglichen werden. Investitionen Abwasserbeseitigung (Beträge in TCHF) Bruttoinvestitionen Anschlussgebühren, Beiträge Total Nettoinvestitionen Rechnung Budget Differenz 502 – 1’315 930 – 150 – 428 1165 – 813 780 Aufgrund eines Grossprojektes verzeichneten wir im Vergleich zum Budget deutlich höhere Anschlussbeiträge. In der Investitionsrechnung der Abwasserbeseitigung ist ein Investitionsüberschuss von TCHF 813 erzielt worden. Mit Abschreibungen von TCHF 237 sowie einem Aufwandüberschuss von TCHF 13 hat sich das Guthaben gegenüber der Einwohnergemeinde um TCHF 916 auf TCHF 1’953 erhöht. Bei einem Verwaltungsvermögen von TCHF 1'917 beträgt das Eigenkapital praktisch unverändert TCHF 3'870. Abfallbeseitigung Aufwand (in TCHF) Ertrag (in TCHF) Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Rechnung Budget Differenz 287 364 325 323 -38 41 77 2 Mit höheren Erträgen durch den Verkauf von Kehrichtgebühren und Minderaufwendungen entstand bei der Abfallbeseitigung ein Ertragsüberschuss von TCHF 77. Durch 28 dieses Resultat erhöht sich das Eigenkapital auf TCHF 346 sowie das Guthaben gegenüber der Einwohnergemeinde auf TCHF 297. Obwohl wir die Gebührenansätze reduziert haben, hat sich der Gebührenertrag erhöht. Dies wird damit begründet, dass aufgrund der angekündigten Gebührenreduktion der Einkauf von Gebührenmarken, wenn möglich vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 verschoben wurde. Investitionen Abfallbeseitigung Es sind keine Investitionen im 2014 notwendig gewesen. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2014 inkl. Spezialfinanzierungen mit den erforderlichen Nachtragskrediten zu genehmigen. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Restausbuchung des PK-Finanzfehlbetrages von TCHF 2'734 zu Lasten des Eigenkapitals zu genehmigen. * * * * * Bericht der Rechnungsprüfungskommission (RPK) an die Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Prüfung der Rechnung 2014 Die Rechnungsprüfungskommission hat veranlasst, dass die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde von den Wirtschaftsprüfern der BDO AG geprüft wurde. Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die Prüfung wurde von den Wirtschaftsprüfern der BDO in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfstandards vorgenommen und so geplant und durchgeführt, dass wesentliche falsche Angaben mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Dabei wurden analytische Prüfungshandlungen und Detailprüfungen durchgeführt sowie die mit der Erstellung der Rechnung betrauten Personen befragt. Neben der Verkehrsprüfung wurde bereits im Dezember 2014 eine Vertiefungsprüfung im Bereich Umstellung HRM2 / Mitternachtsbilanz durchgeführt. Bei der Abschlussbesprechung und mit dem Bericht über die Revision wurde der RPK von der BDO bestätigt, dass die Buchführung und die Jahresrechnung 2014 den gesetzlichen Grundlagen und den reglementarischen Vorschriften entsprechen. Die RPK hat die von der BDO erarbeiteten Unterlagen bewertet und ist der Ansicht, s DASSDIEVONDER"$/DURCHGEFàHRTE0RàFUNGEINEEINWANDFREIE'RUNDLAGEFàRUNSER eigenes Urteil bildet und s DASSWIRUNSDER"EURTEILUNGUNEINGESCHRËNKTANSCHLIESSENKÚNNEN Die RPK empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung, die vorliegende Rechnung zu genehmigen. Füllinsdorf, 13. Mai 2015 Der Präsident: Ein Mitglied: Peter Jänchen Silvia Tschudin 29 3. Ersatz Fussgängerbrücke Schönthal Bericht Ausgangslage In der Investitionsplanung 2016 und 2017 wurden für eine Sanierung der bestehenden Fussgängerbrücke im Schönthal CHF 450'000.00 vorgesehen. Das Projekt wurde jedoch bereits 2014 und 2015 soweit vorbereitet, dass es vorgezogen werden könnte, wenn andere Projekte nicht ausführungsreif sind. Dieser Fall ist nun eingetroffen. Die Erschliessung Elbisstrasse Süd und die erste Etappe der Sanierung Mühlemattstrasse 2015 (Total CHF 700'000.00) werden zum geplanten Zeitpunkt noch nicht ausführungsreif sein. Aus diesem Grund wurde beschlossen, das bereits ausgearbeitete Projekt des Ersatzes der Fussgängerbrücke Schönthal bereits 2015 zur Ausführung zu bringen. Im Zusammenhang mit der 1. Hauptinspektion im Jahr 2007 und 2008 sowie der 2. Hauptinspektion im Jahr 2012 wurde der Bauwerkszustand der Fussgängerbrücke Schönthal über die Ergolz untersucht. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke wurden bereits nach der 1. Hauptinspektion im Jahr 2008 verschiedene Sofortmassnahmen durchgeführt. Die 2. Hauptinspektion empfiehlt eine Sanierung des Überbaus innerhalb der nächsten 5 Jahre. Die bestehende Betonbrücke wurde 1972 gebaut und ist gesamthaft betrachtet in einem schlechten Zustand. Die vertieften Abklärungen im Zusammenhang mit einer Sanierung der Brücke haben gezeigt, dass es kostengünstiger sein könnte die Brücke zu ersetzen, als zu sanieren. Ziel ist es, mit der Erneuerung des Überbaus die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit der Fussgängerbrücke Schönthal sicherzustellen. Aktuelles Bild der Brücke aus Sicht Migros Schönthal Projektbeschrieb Aufgrund des unbefriedigenden Kosten-/Nutzen-Verhältnisses einer Sanierung hat die Bauverwaltung mit Unterstützung der gsi Bau- und Wirtschaftsingenieure AG, Basel, entschieden, dass eine Lösung für einen Komplettersatz anzustreben ist. Eine Sanierung der bestehenden Struktur würde Kosten von ca. CHF 450‘000.00 exkl. MwSt. auslösen. Dabei ist zu beachten, dass es sich auch nach der Sanierung unverändert um eine «alte» Konstruktion mit verkürzter Lebenserwartung handelt. 30 Folglich ist vorgesehen, dass die Brückenplatte sowie der Mittelpfeiler komplett abgerissen werden sollen. Die Widerlagerbereiche sollen soweit zurückgebaut werden, dass eine Ergänzung für die Widerlager einer neuen Brücke technisch sinnvoll vollzogen werden kann. Die heutige Brückenkonstruktion wird durch eine komplett neue Brücke ersetzt. Die heutigen Widerlagerbereiche sollen vorbetoniert und abgestimmt auf die neue Brückenkonstruktion ergänzt werden. Ansicht der neuen vorgesehenen Brücke Bauablauf nach den heutigen Erkenntnissen Es ist vorgesehen, den Ersatz der Fussgängerbrücke Schönthal innerhalb von maximal 2 Monaten abzuwickeln. Dabei werden in einer ersten Phase Geländer und andere Aufbauten demontiert. Anschliessend werden die gesamte Brücke und der Pfeiler im ErgolzBett abgebrochen. Nach erfolgtem Abbruch werden beidseits die bestehenden Widerlager freigelegt und verstärkt. Die neuen Betonwiderlager werden höhengerecht vorbetoniert, bevor anschliessend in einem ganztägigen Montageablauf die neue Aluminium/Stahl-Brücke als komplettes Bauteil antransportiert und versetzt wird. Nach der Montage der Brücke sind ergänzend Anpassungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen und der Umgebung auszuführen sowie Geländeranschlüsse und Beleuchtung wieder herzustellen. 31 Kosten / Finanzierung Arbeiten / Beschaffung Abbruch, Beton- und Wasserbauarbeiten Brückenbauarbeiten Instandstellungsarbeiten Umgebung Instandstellung Geländerübergänge und Beleuchtung Projekt und Bauleitung Unvorhergesehenes Total Kosten inkl. 8% MWST Firma Annahme CHF inkl. MwSt. 115'500.00 142'500.00 16'200.00 8'600.00 41'000.00 26'200.00 350'000.00 Anträge Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, das Projekt Ersatz der Fussgängerbrücke Schönthal gutzuheissen und den dafür erforderlichen Kredit von CHF 350'000.00 (inkl. MwSt.) für die Ausführung zu bewilligen. 4. Änderung Gemeindeverordnung Bericht Ausgangslage Der Anstoss, die Gemeindeordnung (GO) vom 30. Oktober 1996 zu überarbeiten ist mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Sommer 2016 begründet. Allfällige Änderungen der Behördenorganisation in der GO müssen mindestens sechs Monate vor Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Eine Änderung der Behördenorganisation unterliegt dem Obligatorischen Referendum gemäss § 48 Gemeindegesetz, d. h. der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung muss mittels Urnenabstimmung bestätigt werden. Der Gemeinderat hat auf Antrag des Ortsschulrates (OSR) am 14. April 2015 beschlossen, die Behördenorganisation zu ändern, damit die Anzahl der Mitglieder des OSR ab der neuen Legislaturperiode vom 1. August 2016 - 30. Juli 2020 von 7 auf neu 5 Mitglieder reduziert werden kann. Im Weiteren wurde beschlossen, in der Behördenorganisation ab der nächsten ordentlichen Legislaturperiode vom 1. Juli 2016 - 30. Juni 2020 neu nur noch ein Wahlbüro mit 11 Mitgliedern zu führen. Reduktion der Mitgliederzahl des Ortsschulrates von bisher 7 auf neu 5 Mitglieder Der Ortsschulrat (OSR) hat den Gemeinderat informiert, dass er sich einstimmig für eine Reduktion von 7 auf 5 Mitglieder ausspricht. Mit der in Kraftsetzung des (neuen) Bildungsgesetzes und mit der Einführung von Schulleitungen ab dem Schuljahr 2003/2004 haben viele Gemeinden die Anzahl der Mitglieder des Ortsschulrates reduziert. Der OSR Füllinsdorf hat bereits vor vier Jahren die Reduktion des Ortsschulrates thematisiert, hat aber aufgrund des Fristenlaufs und der bevorstehenden Arbeiten im Hinblick auf Harmos auf diese verzichtet. Der OSR ist nun aber der Auffassung, dass die Aufgaben des Ortsschulrates in Zukunft mit fünf Personen erledigt werden können. 32 Reduktion von bisher 2 Wahlbüros mit je 7 Mitgliedern auf neu 1 Wahlbüro mit 11 Mitgliedern Das Wahlverhalten hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer weniger Personen geben ihre Stimme persönlich in den Wahllokalen ab. Mittlerweile werden gegen 95% der Stimmen brieflich eingereicht. Daher kann das Wahlbüro seine Aufgabe mit weniger Mitgliedern wahrnehmen. Bei sehr aufwändigen Abstimmungen / Wahlen ist es weiterhin möglich, zusätzliche Wahlhelfer zu rekrutieren. Gleichzeitig ist es aus Sicht des Gemeinderates nicht notwendig, in der Gemeindeordnung festzulegen, dass zwei Wahllokale geführt werden. Dabei muss erwähnt werden, dass die Reduktion auf ein Wahlbüro in der Behördenorganisation nicht automatisch eine Schliessung eines Wahlbüros zur Folge haben wird. Wenn ein Wahllokal aber kaum mehr frequentiert wird, sollte die Flexibilität gegeben sein, dieses nicht mehr zu führen. Überprüfung der Gemeindeordnung, diverse Anpassungen Da aufgrund der Änderung der Behördenorganisation die Gemeindeordnung angepasst werden muss, wurde bei dieser Gelegenheit auch geprüft, ob noch weitere Änderungen in der Gemeindeordnung vorgenommen werden müssen. Die Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund von Gesetzes- und Reglementsänderungen etliche Begriffe angepasst und teilweise präzisiert werden müssen. Im Weiteren wurde die kommunale Vormundschaftsbehörde mit der Einführung der regionalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden per Gesetz aufgelöst und kann ersatzlos gestrichen werden. Zudem verweist die Gemeindeordnung noch auf zwei kommunale Reglemente, welche in der Zwischenzeit ausser Kraft gesetzt worden sind. Diese Verweise können auch aufgehoben werden. Der Gemeinderat schlägt zudem vor, die Limite für die Sondervorlagen anzupassen. Bisher mussten alle neuen, jährlich wiederkehrenden Ausgaben die CHF 20'000.00 pro Jahr übersteigen, in einem gesonderten Traktandum der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt werden. Es genügte also nicht, diese im Budget aufzunehmen. Der Vergleich mit anderen mittelgrossen Gemeinden zeigt auf, dass das Limit von CHF 20'000.00 sehr tief ist. Vergleichbare Gemeinden wie Lausen (CHF 150'000.00) und Ettingen (CHF 100'000.00) etc. haben deutlich höhere Werte. Der Gemeinderat erachtet eine Anpassung dieses Wertes auf neu CHF 50'000.00 als angemessen. Anzumerken ist, dass damit keine Änderung der Ausgabenkompetenz des Gemeinderates vorgenommen wird. Es geht lediglich darum, in welcher Form neue ungebundene Ausgaben der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt werden müssen. Inkraftsetzung Die vorgeschlagenen Änderungen treten auf den 1. Januar 2016 bzw. auf Beginn der neuen Legislaturperiode per 1. Juli 2016 und per 1. August 2016 in Kraft. Information der Stimmberechtigten Zur Vorbereitung der Stimmberechtigten und für die Beratung im Rahmen der Einwohnergemeindeversammlung ist der Entwurf der vorgeschlagenen Gemeindeordnung auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Ebenfalls ist ein Link auf der Homepage aufgeschaltet. 33 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung: 1. Die Reduktion der Mitgliederzahl des Ortsschulrates von bisher 7 auf neu 5 Mitglieder ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2016 – 2020 gutzuheissen. 2. Die Reduktion von bisher 2 Wahlbüros mit je 7 Mitgliedern auf neu 1 Wahlbüro mit 11 Mitgliedern ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2016 – 2020 gutzuheissen. 3. Die Erhöhung des Wertes von CHF 20'000.00 auf neu CHF 50'000.00 für neue jährlich wiederkehrende ungebundene Ausgaben mit dem Budget und somit ohne Sonderverlagen beschliessen zu lassen, gutzuheissen. 4. Die übrigen diversen Anpassungen der Gemeindeordnung gutzuheissen. Der Beschluss für die Änderungen der Gemeindeordnung untersteht dem Obligatorischen Referendum gemäss § 48 Gemeindegesetz und muss durch eine Urnenabstimmung bestätigt werden. Es braucht auch Ihre Stimme, damit die Demokratie stimmt! Atempause für pflegende Angehörige Die regionale Tagesstätte für Betagte schenkt Zeit: Den Angehörigen, die ihre Liebsten pflegen und sich eine Atempause wünschen, und den Pflegebedürftigen, die gerne einen Tag gut betreut in Gesellschaft erleben. Regionale Tagesstätte für Betagte – Amtshausgasse 7 – Liestal – Di–Fr 08.30–17.00 Uhr – 061 922 05 05 oder 061 926 60 90 www.spitex-regio-liestal.ch – Ein Betrieb der Spitex Regio Liestal 34 Parteien Sozialdemokratische Partei Frenkendorf-Füllinsdorf Parolen für die Abstimmungen vom 14. Juni 2015 Kantonale Abstimmungen: JA zur Verfassungsinitiative «Für eine wirkungsvolle Kooperation in der Region (Regio-Kooperationsinitiative)» JA zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (E-Voting) Eidgenössische Abstimmungen: Stimmfreigabe zum Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich JA zur Volksinitiative «Stipendieninitiative» JA zur Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» JA zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) Standpunkt: Erbschaftssteuer-Initiative Am 14. Juni entscheiden wir darüber, ob wir Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern wollen oder nicht. Diese Vorlage wird zurzeit sehr heiss diskutiert. Oft wird aber vergessen, dass die Initiative einen Freibetrag von 2 Millionen Franken vorsieht. Das bedeutet konkret: Alle Erbschaften bis zu 2 Millionen Franken sind zukünftig komplett steuerfrei, und von jedem Franken über 2 Millionen kann man 80% behalten. Die Initiative will aber nicht einfach Steuern eintreiben, die Initiative will, wie be- reits erwähnt, etwas viel wichtigeres: Die AHV-Kasse auffüllen! Zwei Drittel der künftigen Steuereinnahmen werden zweckgebunden in die AHV fliessen und somit nicht für «irgend ä Seich» ausgegeben. Das letzte Drittel geht direkt an die Kantone. Unser Baselbiet steht wegen der bürgerlichen Regierung aktuell finanziell am Abgrund, weshalb dieser Zuschuss gerade zur richtigen Zeit kommen würde. Die grosse Mehrheit derjenigen, die am 14. Juni abstimmen werden, stimmt über etwas ab, das sie nie betreffen wird. 98% aller Erbschaften in der Schweiz sind kleiner als 2 Millionen Franken und somit in Zukunft komplett steuerfrei. Die meisten von den Abstimmenden sind wohl auch nicht mehr ganz so jung wie die Jugendlichen, die vergangenes Wochenende das grosse Jubel15-Schulfest mitgestaltet haben und können ihre Rente deswegen als gesichert betrachten. Die Jugendlichen von heute können ihre Rente allerdings nicht als gesichert betrachten. Aufgrund der Überalterung unserer Gesellschaft, müssen immer weniger Junge immer mehr Renten finanzieren, was einerseits deren Privatgeldbeutel belastet und andererseits die Unternehmen massiv gefährdet, da sich diese ja zu 50% an den künftig steigenden AHV-Abgaben beteiligen müssen. Die KMUs sind gerade nicht durch die Initiative gefährdet, denn diese sieht für Unternehmen explizit ‘besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben’ vor. Die KMUs und vorallem die Jugendlichen sind enorm bedroht durch sinkende Renten. Und weil wir auch in ca. 50 Jahren, wenn die jetzigen SekSchülerInnen in Rente gehen, eine gute AHV wollen, empfehlen wir am 14. Juni ein klares JA zur Erbschaftssteuer-Initiative und somit ein klares JA zu guten Renten. SP Frenkendorf-Füllinsdorf 35 Eidgenössische Vorlagen Abstimmungsempfehlung für die eidg. und kant. Abstimmung vom 14. Juni Kantonale Vorlagen der Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich JA Parolen die formulierte Verfassungsinitiative vom 9. August 2012 «Für eine wirkungsvolle Kooperation in der Region (Regio-Kooperationsinitiative)» JA die Änderung vom 5. März 2015 des Gesetzes über die politischen Rechte NEIN die Volksinitiative vom 20. Januar 2012 «Stipendieninitiative» NEIN die Volksinitiative vom 15. Februar 2013 Bundeserbschaftssteuer NEIN die Änderung vom 26. September 2014 Billag Mediensteuer NEIN Sonja Spitteler Praxis Ahyoka Schädel- & Fussreflexzonen Dorn-Breuss Australische Buschblüten-Therapie Gesundheitszentrum Frenkendorf Bahnhofstr. 39 4402 Frenkendorf [email protected] 079 313 74 97 www.spitteler-praxisahyoka.ch Bieli Bestattungen Ein Familienunternehmen seit 1886 36 Allschwil, Liestal, Birsfelden, Basel Tel. 061 481 11 59 Wir sind 24 Stunden für Sie da. www.bieli - bestattungen.ch Vereine A Night of the Musicals – Ausschnitte aus den berühmtesten Musicals der Welt Der Cantas-Chor Frenkendorf-Füllinsdorf freut sich, Sie an das Konzert am 06. Juni 2015 im «Wilden Mann, Frenkendorf» anlässlich unseres diesjährigen Projekts «A Night of the Musicals» einladen zu dürfen. Wer kennt sie nicht, die Hits aus Grease, West Side Story, Cats, Lion King und dem Phantom der Oper? Sie werden vom Cantas-Chor und der Live-Band mit Klängen von Phil Collins, Peter Maffay, John Travolta und Balu in längst vergangene Zeiten entführt. Musikalische Highlights, die zum Träumen verleiten. Begleiten Sie den Chor auf seiner Reise durch die berühmtesten Musicals der Welt. Türöffnung ist um 19.00 Uhr, Konzertbeginn um 20.00 Uhr. Der Eintritt zu diesem Abend ist frei (Kollekte). Unser Barbetrieb lädt dazu ein, den Abend gebührend abzurunden. Der Cantas-Chor freut sich auf Ihren Besuch. Midsommarsång Skandinavische Chormusik zur Mittsommerwende Leitung: Jakob Bergsma Rezitation + Gesang: Aina Aasland Freitag, 19. Juni 2015, 20.00 Uhr Ref. Kirche Frenkendorf Sonntag, 21. Juni 2015, 11.00 Uhr Aula Ebenrain Sissach Matinée, anschliessend Apéro Kollekte www.munzacherchor.ch 37 Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf www.nvvf.ch Einladung zum Besuch beim Bienenzüchter-Verein Liestal Datum nach Gerüchen. Haarbedeckung von Vorteil, damit sich keine Biene im Haar verfängt . Mit freundlichen Grüssen Vorstand des NVVF und Andreas Häusler, Bienenzüchterverein Liestal Sonntag, 21. Juni 2015 Treffpunkt 08.30 Uhr, Kreuzenhof bei Fam. Kellerhals, Füllinsdorf Bitte Zeitänderung beachten Frenkendorf Signalanlage Mc Donald, TCS Richtung Füllinsdorf abbiegen. Nach 500 m nach rechts abbiegen. Weg führt zum Hof. (Wegweiser Kellerhals folgen) Programm: Ab 08.30 Uhr Empfang bei Kaffee und Zopf 09.00 Uhr Begrüssung und Vorstellung beider Vereine und des Programms 09.20 Uhr Standbesuche in der Umgebung 11.30 Uhr Rückkehr der einzelnen Gruppen, Besichtigung der Ausstellung 12.00 Uhr Mittagessen (Bratwürste, Aargauer Schweinsbraten, Salate usw. zu moderaten Preisen, diverse Getränke) Anschliessend gemütliches Beisammensein Herr Kellerhals wird uns noch über Obstund Beerenprobleme mit der Kirschenessigfliege orientieren und seine Behandlungsmethode mit Steinmehl vorstellen. Wir hoffen auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher und freuen uns Sie empfangen zu dürfen! PS. Allergiker: Bitte selber für Schutz sorgen. Wir haben sanftmütige Bienen. Es sollte eigentlich niemand gestochen werden. Ausschliessen kann man es aber nie ganz. Tipp: Verwenden Sie am Morgen keine Parfums. Bienen orientieren sich 38 TV Füllinsdorf Erfreulicher Start der neuen Geräteriege! 8.5.2015 Diegter-Cup in Diegten Die 8 Mädchen erreichten in der Gerätekombination (Schulstufenbarren- und Bodenturnen) mit einer Punktzahl von 9.18 (Maximum 10) den guten 3. Rang. 31.5.2015 Kantonale Meisterschaft in Maisprach Nach einer hervorragenden Vorführung mit einer Punktzahl von 9.31 belegten die Mädchen in der Vorrunde den sehr guten 2. Rang von insgesamt 15 Vereinen. Am Nachmittag konnten sie sich dann im Final nochmals steigern. Für die perfekt gelungene Aufführung erhielten sie die Super-Note von 9.50. Mit dieser Punktzahl überholten sie den führenden TV Wintersingen und gewannen die Gerätemeisterschaft. Mit grosser Freude nahmen wir den Siegerpokal für den Kantonalen Meister 2015 entgegen. Herzliche Gratulation an: Julie + Cendrine Moser, Melanie + Stefanie Glaser, Lara Walter, Ronja Gloor, Sabrina Pfistner und Binia Handschin Das Leiterteam: Julie Moser und Roland Handschin Robilager 2015 DIE WELT DER MUSIKANTEN Liebe Kinder und liebe Eltern Bald ist es soweit. Habt ihr auch in diesem Jahr Lust dabei zu sein, wenn wir den Robi für einige Tage mit unseren Zelten bewohnen und in die Welt der Musikanten eintauchen? Wir basteln Instrumente, spielen und hören Musik und singen zusammen. Für die nötige Abkühlung zwischendurch, sorgt ein Besuch im Schwimmbad. Wir freuen uns auf euch! E Gruess und bis bald Petra Vogt und Sascha Schweizer Fragen? Ruf an: Tel. 061 901 71 77 (Robi) oder 076 506 86 88 (privat) Datum: Montag, 13. Juli, bis Freitag 17. Juli 2015 (mit Übernachtung) Kosten: Fr. 120.– pro Kind (Mitglieder), Fr. 150.– pro Kind (Andere) Versicherung: Ist Sache der TeilnehmerInnen ROBIFEST 2015 Nähere Infos folgen etwa 3 Wochen vor dem Robi-Lager. Anmeldung bis 16. Juni 2014 einsenden an: Robinsonspielplatz Frenkendorf Eggrainweg 47 4402 Frenkendorf Die Welt der Musikanten 13. Juni 2015 von 12 – 23 Uhr auf dem Robispielplatz Frenkendorf Tombola Kinderschminken Bastel- und Spielstände Märli Anmeldeformular zum Ausdrucken unter: www.robiplatz.ch oder auch direkt auf dem Robiplatz. 17.30 Uhr 3a Klassenkonzert ab 19 Uhr Oli Oesch & Flo Baur www.robiplatz.ch 39 Armin Schmid Immobilien Service NÄHKURSE in Füllinsdorf 1. Semester 2015/2016 ALLES UNTER EINEM DACH ● ● ● In unseren Nähkursen lernen Sie das Schneidern von Grund auf, denn unsere qualifizierte Kursleiterin steht mit Rat und Tat zur Seite. Unser Kurslokal ist mit modernsten Näh- und Overlookmaschinen ausgerüstet, so dass Sie Ihre Modewünsche optimal verwirklichen können! Die Nähkurse beginnen am Montag, 17. August 2015, und dauern bis Mittwoch, 13. Januar 2016. ● ● Verkauf von Immobilien Immobilienbewertungen Beratungen bei Umbauten Finanzierungen Buchhaltungen Armin Schmid Immobilien Service Hauptstrasse 11, CH-4414 Füllinsdorf Tel.: 061 603 91 68, Fax: 061 603 91 69 Mobil: 079 278 90 34 E-Mail: [email protected] www.as-immobilienservice.ch Unser kleines Team betreut Sie fachkundig beim Kauf und Verkauf Ihrer Liegenschaft. Gerne übernehmen wir auch Buchhaltungen für KMU’s. Kurs 1 Montag 19.00 – 22.00 Uhr Zu kaufen gesucht: Kurs 2 Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr 1 Solarium mit Gesichtsbräuner Kurslokal: Offerten an Tel. 061 811 40 67 Schulhaus Schönthal an der Ergolzstrasse Telefonische Anmeldung bis Ende Juli 2015 bei: Esther Grieder Mitteldorfstrasse 20 4414 Füllinsdorf Telefon 061 901 40 00 40 Sorgentelefon is für Kinder Grat 0800 55 42 10 weiss Rat und hilft SMS-Beratung 079 257 60 89 www.sorgentelefon.ch Sorgentelefon, 3426 Aefligen PC 34- 4900-5 Kirchliche Mitteilungen Reformierte Kirche Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.15 – 11.15 Uhr Andrea Bretschneider Tel. 061 903 04 25 KGH Schönthal, Füllinsdorf Fax 061 903 04 26 E-Mail: [email protected] www.ref.ch/frenkendorf-fuellinsdorf Pfrn. Andrea Kutzarow Tel. 061 901 49 49 Pfr. Peter Leuenberger Tel. 061 901 14 40 Pfr. Joel Keller Tel. 061 903 04 27 Pfr. Felix Straubinger Tel. 061 313 50 28 Katja Meier, Tel. 079 738 87 21 Jugendbeauftragte Amrei Ebinger, Tel. 061 901 39 72 Sigristin Frenkendorf Hella Raff, Tel. 061 901 14 77 Sigristin Füllinsdorf Anne Jauslin. Es lädt Sie herzlich ein das Vorbereitungsteam mit Pfr. Joel Keller Kollekte zugunsten Onesimo ANLÄSSE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE FIIRE MIT DE CHLIINE Sonntag, 7. Juni 09.30 Uhr, Kirche Frenkendorf 10.45 Uhr, Kirche Füllinsdorf Gottesdienste mit Pfr. Felix Straubinger Kollekte zugunsten HEKS Moldawien Amtswoche: Pfr. Joel Keller Sonntag, 14. Juni 10.45 Uhr, Kirche Füllinsdorf Fiire mit de Chliine, «Jede Maus braucht ein Zuhaus» Mit Pfarrerin Andrea Kutzarow, Katechetin Steffi Frey und Julia Baumgartner 18.00 Uhr, Kirche Frenkendorf, Orgical zum Thema: «Original und Bearbeitung, Orgelstücke, die keine sind» mit Michael Herrmann Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger Freitag, 19. Juni FEIERABENDGOTTESDIENST 19.30 Uhr, Kirche Füllinsdorf mit dem Thema: «Ich lobe meinen Gott». Tanz mit Sonntag, 14. Juni 2015, 10.45 Uhr in der Kirche Füllinsdorf Nach einer Fabel von Martin Luther mit Steffi Frey, Andrea Kutzarow und Julia Baumgartner zusammen mit der Sonntagschule Füllinsdorf Eigentlich ging es Jeremias ja gut. Er lebte gemütlich in einer alten Mühle. Dort gab es Korn in Hülle und Fülle und auch die Vorratskammer des Müllers war immer gut gefüllt. Einen Kater gab es zwar auch, doch der war in die Katze des Pastors verliebt und deshalb lebte Jeremias, die Landmaus, wie im Schlaraffenland. Wenn er nicht schlief, frass er. Wenn er nicht frass, schlief er. Das ging solange gut, bis eine fremde Maus aus der grossen Stadt auftauchte… Ein Fiire mit de Chliine für kleine und grosse Landmäuse und Stadtmäuse und ihre Eltern und Grosseltern und Geschwister und Tanten und Onkels und … Bitte Malschürze mitnehmen. Wir gestalten zusammen ein Spielhäuschen. Herzlich laden ein: Kath. Pfarrei und Ref. Kirchgemeinde 41 Sonntagsschule Frenkendorf-Füllinsdorf, für 4 – 10-jährige Kinder Sonntag, 7., 14. & 21. Juni, 10.45 – 11.45 Uhr, UG Kirche Füllinsdorf. Mit Laila Dannenhauer & Gabriel Beck Kindergottesdienst mit Zvieri. Freitag, 5, 12. & 19. Juni In Füllinsdorf: von 15.45 – 17.00 Uhr, UG der Kirche, Pfrn. Andrea Kutzarow In Frenkendorf: 16.00 – 17.10 Uhr, in der Kirche, Pfrn. Barbara Jansen Samschtigs-Kitaki, für Kinder von 4 – 10 Jahren. 20. Juni, 9.30 – 12 Uhr, in der ref. Kirche Füllinsdorf. Geschichten, Lieder, Znüni, Spielen und Basten zum Thema «Traum und Mut». Unter der Leitung von Julia und Anna Verena Baumgartner und Aline Guillod. Für Sie entstehen keine Kosten. Infos und Anmeldung bis zum 15. Juni bei Andrea Kutzarow, Tel. 061 901 49 49 Kids-Treff für 1. – 5.-Klässler aus Frenkendorf und Füllinsdorf Mittwoch, 10. Juni, 14.00 – 16.30 Uhr im Elefantehuus Basteln, Spielen, Geschichten hören und vieles mehr, mit Katja Maier TeeNagerTreff Montag, 8. & 15. Juni, 18.00 – 19.00 Uhr im Elefantehuus Füllinsdorf Der explosive Treff für 12 – 15-jährige Teenager aus Frenkendorf und Füllinsdorf mit Katja Maier Ladiesnight Freitag, 12. Juni, 18 – 21.30 Uhr im Elefantehuus, mit Abendessen Ein Angebot für Mädchen zwischen 13 & 17 Jahren aus Frenkendorf und Füllinsdorf, mit Katja Maier. Die nächste Ladiesnight steht unter dem Motto Tanzen. Komm und lass dich überraschen… Anmeldung per E-Mail an [email protected] oder SMS/Anruf an 079 738 87 21 42 Zum den nächsten Cevi-Familiennachmittag, bist du herzlich eingeladen. Wir treffen uns am Samstag, 13. Juni um 13.00 Uhr. Weitere Infos findest du unter www.cevifrenkendorf.ch. Bis am Samstag, Katja und Alex WEITERE ANLÄSSE Mittagsclub Dienstag, 9. & 16. Juni, 12 Uhr UG Kirche Füllinsdorf Donnerstag, 11. & 18. Juni 12 Uhr KGH, Kirchacker, Frenkendorf Orgical, 14. Juni, 18.00 Uhr in der Kirche Frenkendorf Bei jeder Gelegenheit erklingen sie: Die «Hits» für Orgel, Stücke, die man als Orgelliebhaber einfach kennen muss. Doch meistens sind diese Werke ursprünglich nicht für Orgel komponiert, sondern für andere Instrumente. In seinem nächsten «Orgical» nimmt Organist Michael Herrmann diese Verbindungen zwischen Original und Bearbeitung auf – natürlich werden diese Stücke auch auf der Orgel erklingen. Ein fröhliches «Wiederhören» mit den Highlights für Orgel also, das man sich nicht entgehen lassen sollte. Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 17. Juni 2015, 20 Uhr im Elefantehuus Füllinsdorf Traktanden 1. Wahl des Stimmenzählers 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. Dezember 2015 4. Rechnung 2014 5. Bericht des Präsidenten 6. Neue Pfarrstelle a) Bestätigung Wahlvorschlag b) Bestimmung Wahlverfahren 7. Mitteilungen und Diverses Die Rechnung und das Protokoll liegen zur Einsicht ab dem 5. Juni, in den reformierten Kirchen und Gemeindehäusern von Frenkendorf und Füllinsdorf sowie im Sekretariat der ref. Kirchgemeinde auf. Auf Ihre Teilnahme freuen wir uns! Für die Kirchenpflege: Hanspeter Thommen, Präsident Voranzeige Montagswanderungen Nächste Montags-Wanderungen: Montag, 6. Juli 2015 Montag, 3. August 2015, Grosse Montagswanderung: Steckborn, Mammern, Stein am Rhein, Untersee. MUSIKALISCH IN DEN SOMMER, mit dem Cantas-Chor und dem Kammerchor Munzach a night of the musicals, Ausschnitte aus den berühmtesten Musicals der Welt Der Cantas-Chor Frenkendorf- Füllinsdorf freut sich, Sie an das Konzert im «Wilde Mann, Frenkendorf» anlässlich unseres diesjährigen Projektes «A Night oft he Musicals» einladen zu dürfen. Wer kennt sie nicht, die Hits aus Grease, West Side Story, Cats, Lion King und dem Phantom der Oper? Sie werden vom Cantas-Chor in vergangene Zeiten entführt. Musikalische Highlights, die zum Träumen verleiten. Begleiten sie den Chor auf seiner Reise durch die berühmtesten Musicals der Welt. Samstag, 6. Juni, Türöffnung um 19 Uhr, Konzertbeginn 20 Uhr. Der Eintritt ist frei (Kollekte). Unser Barbetrieb lädt dazu ein, den Abend gebührend abzurunden. Der Cantas-Chor freut sich auf Ihren Besuch. Der Kammerchor Munzach lädt Sie herzlich zu einem Ausflug in die nordische Sommerwelt ein. Freitag, 19. Juni, um 20 Uhr in der reformierten Kirche Frenkendorf und Sonntag, 21. Juni, 11 Uhr (Matinée) im Ebenrain Sissach. Am Sonntag anschliessend Apéro mit skandinavischen Spezialitäten. Freier Eintritt (Kollekte) Midsommarsång, Skandinavische Chormusik und Poesie zur Mittsommerwende Der skandinavische Winter ist lang und oft hart. Im Erleben des nordischen Menschen steht der Beginn des Sommers, wenn die Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat, deshalb in besonders grossem Kontrast zu ihm. Gross ist die Freude über den sich ankündenden Sommer, was seinen Ausdruck im Spielen, Tanzen und Singen in der auflebenden Natur hat. Dieses Erleben hat seinen Vorlauf im Frühling, wenn der Schnee schmilzt, das Eis bricht und die Pflanzen- und Wasserwelt wieder spriessen und glucksen darf. So besingen wir zu Beginn die belebenden Vårvindar friska (frische Frühlingswinde) und ziehen einen weiten Bogen bis zum längsten Tag des Jahres, der in seiner bezaubernden, zeitlos scheinenden Dämmerung Anlass zu einer Würdigung der hellen skandinavischen Sommarnatt (Sommernacht) gibt. Aina Aasland, die ihre Wurzeln zugleich in Norwegen und Finnland hat, bereichert die Klänge des Chores um das poetische Wort und wird selbst auch in den einen oder anderen Ton einstimmen. Jakob Bergsmaa, Chorleiter RÜCKBLICK Reise nach Varna Liebe Varnafreunde Am 14. Mai war es endlich soweit. Ein bisschen aufgeregt, da ich weder bulgarisch noch russisch spreche, trat ich zusammen mit meiner 17-jährigen Tochter die Reise nach Bulgarien an. Auf dem Flughafen in Varna angekommen, wurden wir herzlich von Simeon empfangen. Am Freitagmorgen besuchten wir die Schule. Wir wurden von der Vize-Rektorin und der Englischlehrerin herzlich begrüsst. Bei den Erstklässlern konnte ich sehen, welche 43 Fortschritte in den letzten sieben Monaten gemacht wurden. Sie waren gerade dabei, die Jahreszeiten zu besprechen. Im Musikzimmer zeigten sie uns ihre neuste Anschaffung: ein flexibles «Klavier» und «Schlagzeug». Diese können problemlos in jedes Unterrichtszimmer gebracht werden. Die Schüler demonstrierten uns den Gebrauch. Musik ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung. Es regt die vorhandenen Sinne an. Dieser Neuerwerb verdanken sie Ihren Spenden und dafür sind sie sehr dankbar. Nachdem wir noch die Maturanden und die Zeichenstunde besucht haben, konnten wir wieder einen Blick in die Werkstatt werfen. Auch dieses Mal bestaunten wir die Ideenvielfalt der Lehrerinnen, sowie deren Geduld mit den Schwerbehinderten. Das Bastelmaterial wird sehr sorgfältig behandelt und es entstehen immer wieder wunderschöne Kunstwerke. Man merkt den SchülerInnen an, dass sie in dieser Schule gut aufgehoben sind. Sie strahlen eine Zufriedenheit und Freude aus, ebenso wie die Lehrpersonen Geduld und Dankbarkeit zeigen. Im Wissen, dass 44 sich Simeon darum kümmert, dass Ihre Spendengelder sinnvoll eingesetzt werden, bin ich froh, dass ich in diesem Projekt auch meinen Beitrag leisten darf. Lieber Simeon, vielen Dank für Dein grossartiges Engagement für die Schule. Ihnen, liebe Spenderinnen und Spender, danke ich auch im Namen der Schülerinnen und Schüler der Schule für Blinde, seh- und mehrfachbehinderte Kinder in Varna und deren Lehrpersonen. Dank Ihren Spenden können bei medizinischen Notfällen unbürokratisch Hilfe gegeben werden, Bastelmaterialien und für den Unterricht dringend benötigtes Material besorgt werden. Ich freue mich, dass ich an der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 im Elefantenhaus noch mehr Bilder zeigen und berichten kann. Vielleicht sehen wir uns da und ich kann auch noch die Gesichter zu unserer «Spenderliste» kennen lernen. Meiner lieben Kollegin Eva und unserer «Vorgängerin» Doris danke ich für die stets wertvolle Unterstützung und Zusammenarbeit. Herzlich grüsst Sie Priska Dürr AMTSHANDLUNGEN Konfirmationen am 10. Mai 2015 Konfirmiert wurden von Pfrn. Andrea Kutzarow in Füllinsdorf, aus Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal: David Alt, Joël Amsler, Oliver Eschbach, Stefan Friedli, Melanie Glaser, Timo Helbing, Noémie Hugenschmidt, Lars Kistler, Julie Moser, Nina Eigenmann, Lara Zeugin Taufe Sebastian Pierre Wolfram Müller, in der Kirche Füllinsdorf Denn bei dir ist die Quelle des Lebens und in deinem Lichte sehen wir das Licht. Psalm 36.10 Bestattungen Emil Meister, 1929, Basel Marie Dieffenbach, 1929, La Sange Margareta Bürgi, 1917, Frenkendorf Walter Frei, 1940, Frenkendorf Lina Gysin, 1920, Füllinsdorf Die Liebe hört niemals auf. 1 Kor. 8 1 Joh 4,16b Aus Frenkendorf wurden in Frenkendorf durch Pfr. Joel Keller konfirmiert: Ramon Eichenberger, Samuel Eichenberger, Sara Hägler, Simon Kraft, Selina Muggli, Shanon Luzola, Sheryl Riegert, Vanessa Sansone, Mirko Schell, Jana Stierli, Timon Suter, Jan Zeugin Gemeinsame Mitteilungen Pfr. Peter Leuenberger konfirmierte in Frenkendorf, aus Füllinsdorf und Frenkendorf: Mirja Leuenberger, Ania Zihlmann, Pascal Herrmann, Yanik Baumann, Lara Napoletano, Fabio Scharowski, Joelle Sacker, Ronja Leuenberger, Rafael Spinnler, Ella Weisshaar, Tim Schlageter, Joram Ebinger Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan. Mat. 7,7 Wir wünschen den Konfirmierten alles Gute und Gottes Segen. 45 Ökumenische Gottesdienste im Seniorenzentrum Schönthal Mittwoch, 10. Juni, 16.45 Uhr (Joel Keller) Mittwoch, 17. Juni, 16.45 Uhr (Kerstin Rödiger) Mittwoch, 24. Juni, 16.45 Uhr (Andrea Kutzarow) Abendmahl «Eine Familiengeschichte. Meine Familiengeschichte.» – Unter diesem Titel fanden im Rahmen des Programms zur Ausstellung «Der gelbe Stern» zwei Abende statt, an denen Billy Meyer als Kind von Überlebenden des Holocuast Impulse setzte, die auch zu einer Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte einluden. Kerstin Rödiger, die als Theologin in der Pfarrei Dreikönig arbeitet, gestaltete zusammen mit Billy Meyer die von zahlreichen Teilnehmern/innen besuchten Abende. Billy Meyer bietet hauptberuflich unter dem Titel «sprachraum» Begleitung, Schreiben, Supervision, Auseinandersetzung mit eigener Biografie etc. an: www.sprachraummeyer.ch. 46 Begeisterten Beifall gab es für Gabriele Fischer und das Mazeltov-Quartett am Ende eines musikalischen Abends anlässlich der Finissage der Ausstellung «Der gelbe Stern». Klezmermusik, anrührende und fröhliche Lieder wurden geboten – als ein «Ausblick auf Leben». Eingeleitet wurde der Abend mit Gedichten und Texten jüdischer Frauen und Männer. Nochmals sei allen gedankt, die sich rund um Ausstellung und Begleitprogramm engagiert haben, und allen, die gekommen sind und ein mitfühlendes und bewegendes Interesse gezeigt haben. Finissage «Gelber Stern»: Gabriele Fischer singt jüdische Lieder. Ausstellung «Der gelbe Stern» – Ein Wort des Dankes Die Ausstellung «Der gelbe Stern» und das Programm dazu waren hochaktuell: Einerseits gab es im Fernsehen zeitlich parallel Berichte über die bewegenden Gedenkfeiern zur 70-jährigen Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslager, andererseits sind tagtäglich die Bilder von Flüchtlingen zu sehen, an deren Schicksal die reichen Staaten und deren multinationalen Konzerne wesentlich beteiligt sind. Menschen stehen wie vor 70 Jahren vor einer Mauer aus Ignoranz, Ablehnung, Bürokratie, Zynismus und tödlicher Zurückweisung. Jedes Engagement und Bekenntnis von Menschen für eine alternative Politik, für Toleranz, offene Grenzen und eine Kultur des Willkommens, jeder konkrete humane Einsatz können nicht hoch genug geschätzt werden. Zu diesen Menschen zählen auch alle Engagierten, die Ausstellung und Programm möglich machten, alle Gäste, die Zeugnis gaben, die Helferinnen und Helfer, die von ihrer Zeit gaben, die Musiker, alle Interessierten, die gekommen sind, Jugendliche und ihre Lehrer/innen, Trägerorganisationen und Sponsoren und nicht zuletzt die Frauen und Männer der Berliner Friedensbibliothek, die schon zu DDR-Zeiten mit der Erarbeitung ihrer Ausstellung Zivilcourage zeigten. Es gab viele berührende Gespräche, Begegnungen und Worte, die Mut machten, im Kampf für eine andere, gerechtere Welt nicht nachzulassen. Ihnen allen sei ganz herzlich gedankt. Merci beaucoup! Für das OK: Peter Bernd 11.00 Versöhnungsfeier der 4.-Klässler/innen – für alle Kollekte: Diözesane Aufgaben Mittwoch, 10. Juni 09.00 Wortgottesdienst; anschliessend Morgenkaffee Sonntag, 14. Juni 11.30 Wortgottesdienst Monika Fraefel, Theologin aus Liestal, wird der Feier vorstehen. Herzlich willkommen! Kollekte: Sophie-Blocher-Haus Frenkendorf Dienstag, 16. Juni 11.30 Vorstand Pastoralkonferenz (bis 16.00) Mittwoch, 17. Juni Katholische Pfarrei Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.00 – 11.30 Uhr Claudia Fux Tel. 061 901 55 06 Fax/061 901 55 19 [email protected] www.pfarrei-dreikoenig.ch Pfarreiteam: Peter Bernd, Gemeindeleiter und Pfarrer Dr. Kerstin Rödiger, Theologin BE Juan Rodriguez, Jugendarbeit Claudia Christen, Katechese Stefanie Huber, Sozialdienst Sonntag, 7. Juni Tel. 061 901 55 06 Tel. 061 901 55 06 Tel. 061 901 55 06 Tel. 061 901 50 82 Tel. 061 901 55 06 09.00 Kein Gottesdienst 09.00 Teamsupervision (bis 12.00) 17.00 Fraktionssitzung der PK-Synodalen in Therwil Donnerstag, 18. Juni 10.00 Vorstand Kongo espoir in Gelterkinden 19.00 Lehrhaus «Mehr als ich selbst» Sonntag, 21. Juni – Flüchtlingstag 11.00 Eucharistie mit Taufe von Nelio Romeo Bolt Kollekte: Anlaufstelle Asyl und Migration BL Sprechstunden: nach Vereinbarung Sozialfonds: PC 60-399429-5 Montag, 22. Juni 19.00 Infoabend Berlinreise 2015 AGENDA Freitag, 5. Juni 11.30 Hochzeit Yves Mauersberger Magdalena Miller Kollekte: Sozialfonds Dienstag, 23. Juni & 10.00 Regionale Konferenz der Dekanatsleitenden in Liestal 20.00 Pfarreirat 47 Mittwoch, 24. Juni 09.00 Wortgottesdienst; anschliessend Morgenkaffee 10.15 Teamsitzung 12.30 Treffen der Minis: Essen, Spielen, Proben… 20.15 Kirchgemeindeversammlung Kleines Sommerfest Samstag, 27. Juni 18.00 Eucharistie mit dem Gospelchor, Fahrzeugsegnung, Aufnahme der Neuminis Kollekte: Soziale Aufgaben (Pfarreizentrum) 19.00 Beginn der kleinen Sommerfestes: Salat- und Kuchenspenden erbeten. Herzlich willkommen! MITTEILUNGEN Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.15 Uhr im Pfarreizentrum Dreikönig. Traktanden: 1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2014 2. Abnahme der Jahresrechnung 2014 2.1. Erläuterungen 2.2. Bericht der Rechnungsrevisoren 2.3. Genehmigung 3. Diverses Die Jahresrechnung 2014 kann ab dem 9. Juni 2015 im Pfarreisekretariat eingesehen oder abgeholt werden. Im Anschluss an die Versammlung ist Gelegenheit zum Austausch bei einem Getränk aus der Clubwirtschaft. Alle Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren und alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum demokratischen Diskutieren und Mitbestimmen in Ihrer Kirche. Giuseppe Paone Kirchgemeindepräsident Sommerfest – Salat- und Kuchenspenden erbeten Am Samstag, 27. Juni, steigt wieder ab 19.00 Uhr das kleine Sommerfest, das mit einem Gottesdienst um 18.00 Uhr eröffnet 48 wird, den der Gospelchor musikalisch gestaltet. Über Salatspenden oder anderes «Salziges», Kuchen- und Dessertspenden freuen sich alle. Diese können vor oder nach dem Gottesdienst mitgebracht werden (oder am Vormittag von 11.00 –12.00 Uhr). Eine kurze Mitteilung, wer was mitbringt, ist hilfreich, aber nicht notwendig. Grillwürste, Bier, Wein, Getränke werden vor Ort sein. Es gibt alles gratis, eine Geldspende gemäss den eigenen Möglichkeiten in die Spendensäule ist natürlich super. Schon jetzt herzliche Einladung! Pfarreirat – Kirchgemeinderat – Prüfungskommission – Synode: Engagierte gesucht Frauen, Männer, Jugendliche ab 16 … Im Leben einer Pfarrei sind alle willkommen und werden viele Ideen und Hände gebraucht. «Wer es macht, hat die Macht», hat ein Engagierter aus Köln einmal gesagt und das positiv gemeint: Wer etwas macht, bekommt Schlüssel und Mittel an die Hand, er oder sie soll sich frei entfalten können. Das heisst: Wer etwas initiieren möchte, kann dies in Dreikönig immer tun. Im Moment sind auch Menschen gesucht, die Lust haben, es sich überlegen können und wollen, Impulse zu setzen und Möglichkeiten für sich und andere zu eröffnen durch ein Engagement im Pfarreirat, in dem es auf Herz und Hand ankommt, in dem Leben in der Pfarrei im Mittelpunkt steht. Oder im Kirchgemeinderat, in dem die Kirchsteuergelder als Ermöglichungsquelle angeschaut und eingesetzt werden, im Erstellen von Budget, Rechnung, in der Sorge für Gebäude und Infrastruktur; oder in der Prüfungskommission, die schaut, dass alles in Ordnung ist; oder in einer Ersatzdelegation für eine Vertretung in der Synode, dem landeskirchlichen Parlament, wenn mal jemand der Delegierten nicht kann. Interessierte können sich einfach melden: Persönlich oder per Telefon oder per E-Mail. Egal ob es um neue Ideen geht oder um einer der genannten Gremien. Kontakt: Pfarrei Dreikönig, Tel. 061 901 55 06, E-Mail: [email protected]. IT Beratung und Training *5#FSBUVOHVOE5SBJOJOH .JDSPTPGU4ZTUFN&OHJOFFS ,PNQFUFOUGSFVOEMJDIVOEFGGJ[JFOU www.regiodruck.ch PC Friendly Gürber · Hans W. Gürber · Drosselstrasse 5 4414 Füllinsdorf · Tel. 061 901 41 59 · www.pcfriendly.ch AZA 4414 Füllinsdorf Burkhalter Sanitär-Anlagen Haldenrainstrasse 12 · 4402 Frenkendorf Telefon 061 901 68 88 Natel 079 215 72 82 Telefax 061 901 68 10 allg. Reparaturen · Boilerentkalkung Servicearbeiten · Neu- und Umbauten Spenglerei · Ablaufreinigung Schwimmbad · SSIV-Mitglied GARTEN-TEAM BUSER AG 4410 Liestal Gartenpflege Gartenplanung Gartenänderung 061 903 20 25 [email protected] Abnehmen — aber richtig! Wir haben das Know-how, Sie den Erfolg. Jasmin Räbmatter ist 32 kg leichter und hält ihr Gewicht seit zwei Jahren problemlos Erstgespräch kostenlos Rufen Sie uns jetzt an Telefon 061 902 02 20 Sie können nur gewinnen! ParaMediForm Liestal Helen Rey und Rita Holdener Burgstrasse 20 | 4410 Liestal 061 902 02 20 — [email protected] — www.vitalive.ch
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