24.05. - 31.05.2015 Die Stewa 2015 führt uns an einen ganz besonderen Ort. Wir werden in Schwangau auf einem wunderschönen Zeltplatz sein, mit Aussicht auf das Schloss Neuschwanstein. Auch auf die Wanderung dürft ihr gespannt sein. Es wird bergauf und bergab gehen, aber in einer überwältigenden Landschaft aus Tälern und Bergen. Das Thema auf der Stewa ist: Licht in der Dunkelheit. Dazu gibt es wieder ein Theaterstück. Zudem wird es ein Seifenkistenrennen als Lagerchallenge geben, und auch sonst dürft ihr euch auf eine Menge Spaß vor einer Atemberaubenden Kulisse freuen. Start der Wanderung: Sonntag den 24.05.2015. Treffpunkt um 8:00Uhr am Würzburger Bahnhof. Startbereit zum Wandern mit Lunchpaket. Abreise: Sonntag den 31.05.2015. Die Kinder können ca. gegen 17:15Uhr wieder am Würzburger Bahnhof abgeholt werden. Falls wir uns verspäten, melden wir uns per Handy und sagen Bescheid. Kosten: Die gesamten Lagergebühren setzten sich wie folgt zusammen: Lagergebühr Verpflegung Fahrt-/Transportkosten: Ausflüge Gesamt 50€ 20€ 30€ 10€ 110€ Bitte überweist den Betrag bis zum 12.04.2015 auf das folgende Konto. Patricia Doberschütz Knr: 43197482 BLZ: 79050000 Verwendungszweck: Stewa 2015 + Name des Kindes Seite 1 von 6 Wichtig: Bitte beachtet, dass wir nur die Kinder mitnehmen können, deren Anmeldung und Überweisung, bis zum 12.04.2015 bei uns eingegangen sind. Wir sind unter folgenden Nummern im Notfall zu erreichen. Falls keiner rangehen sollte, einfach auf die Mailbox sprechen und wir rufen zurück. Stefan Preuss: 017663120932 Sarah Grießhammer: 017662480650 Sebastian Wolz: 01716970828 Adresse des Zeltplatzes: Das Falkencampin Schwangau. http://www.falkencamp-schwangau.de/ AmLuss 1, 87645 Schwangau Seite 2 von 6 Packliste Wir haben grob zusammen getragen, welche Sachen wichtig für die Stewa sind. Natürlich kann bei Bedarf aufgestockt werden. Alle ab 14 Jahren tragen ihr ganzes Gepäck für die Woche. Einzige Ausnahme, Schlafsack und Isomatte, die kommen in den Hänger. Alle jüngeren tragen einen Tagesrucksack und können ihre Tasche mit dem restlichen Gepäck ins Auto tun. Tagesrucksack: Regenjacke Trinkflasche (mind. 1 Liter) Brotzeitbox Essgeschirr und Besteck Allgemein: Wanderrucksack (wenig Sachen die außen "rumbaumeln", das strengt an!!) Trinkflasche (mind. 1 Liter) Brotzeitbox Schlafsack Isomatte Schlafanzug Unterwäsche Strümpfe (wichtig fürs Wandern) Hosen T-Shirts Pullover Kluft und Tuch !!!! Wanderschuhe (Pflicht!!, da wir im Gebirge unterwegs sein werden.) Ersatzschuhe (Turnschuhe, Sandalen...) Zahnputzsachen und Hygieneartikel Handtuch und Shampoo (Ja, auch auf Lager kann man duschen!!!) Regenjacke Taschenlampe Taschenmesser Krankenkassenkarte !!! Geschirr und Besteck (In einem Stoffbeutel, den man auch aufhängen kann) Schreibzeug / Bibel Taschengeld bitte nicht mehr als 20€ PS: Denkt dran, auf die lange Strecke macht sich jeder Gramm bemerkbar^^ Seite 3 von 6 Anmeldung Stewa 2015 Hiermit melde ich mein Kind verbindlich für die Stewa 2015 vom 24.05. - 31.05.2015 an. Für diese Zeit übertrage ich die Aufsichtspflicht und Verantwortung auf die Gruppenleiter Stefan Preuss, Sarah Grießhammer und Sebastian Wolz. Falls wir auf besondere Dinge achten sollen, wie Medikamente oder Allergien bitte hier eintragen: Notfallnummer : Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Höchberger Kracken bin ich damit einverstanden, dass ausgewähltes Foto- und Videomaterial dieser Veranstaltung (auf denen das Kind sichtbar ist) auf unseren Webseiten und Printmedien veröffentlicht werden dürfen. Ich habe die Reisebedingungen gelesen und akzeptiere sie. Datum / Unterschrift des Erziehungsberechtigten Seite 4 von 6 Reisebedingungen 1 Vertragsschluss Die Anmeldung ist die verbindliche Erklärung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, auf Grundlage der Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an der Maßnahme teilnehmen zu wollen. Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Bei Minderjährigen nur durch alle sorgeberechtigten Personen. Wird die Anmeldung nur von einer sorgeberechtigten Person abgegeben, ist damit zugleich die Erklärung verbunden, weitere sorgeberechtigte Personen (soweit vorhanden) zu vertreten. Ausschlaggebend für die Minderjährigkeit ist das Alter des Reisenden zum Zeitpunkt der Anmeldung. 2 Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin Ein Reiserücktritt durch den Teilnehmer /die Teilnehmerin erfolgt durch schriftliche Erklärung oder Nichterscheinen zum Reiseantritt. Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In jedem Fall bleibt es dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verantwortet gültige Reisedokumente, ansonsten ist der Teilnehmerbetrag in voller Höhe zu leisten. 3 Rücktritt des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Rücktrittsrecht, bei Vorbehalt aufgrund Nichterreichen der Mindestzahl zum Anmeldeschluss oder höherer Gewalt, vor. In diesem Fall wird der Reisepreis erstattet. 4 Aufsicht Die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernehmen die Reiseleiter ab Beginn der Maßnahme und bis zur Übergabe an die Sorgeberechtigten. Während der Freizeitmaßnahme kann den Teilnehmern festgelegte Zeit für selbständige Unternehmungen eingeräumt werden, die sie ohne Aufsicht in einem angewiesenen und angemessenen Rahmen gestalten dürfen (Freizeit im Objekt etc.). 5 Verhalten während der Maßnahme Der Veranstalter gestaltet die Maßnahme entsprechend seiner Satzung mit christlichen Inhalten und Lebensformen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verzichtet deswegen auf die Mitnahme und den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln und auf die Vornahme von sexuellen Handlungen. 6 Pflichtverletzung Verletzt der Teilnehmer / die Teilnehmerin seine / ihre vertraglichen Pflichten und/oder werden Anordnungen nicht befolgt, kann es zum Ausschluss des Reisenden durch den Veranstalter kommen. Der Veranstalter ist berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Bei Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten. Im Falle eines Ausschlusses von der Maßnahme, obliegt es den Sorgeberechtigten, den Minderjährigen / die Minderjährige zeitnah und auf eigene Kosten von der Maßnahme abzuholen. Bei Maßnahmen im Inland hat dies innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden nach Ausschluss zu erfolgen, bei einer Maßnahme im Ausland innerhalb einer Zeitspanne von 48 Stunden nach Ausschluss. Seite 5 von 6 7 Verwahrung Nicht erwünschte oder gefährliche Gegenstände, wie in der Teilnahmebestätigung aufgeführt, können vom Veranstalter für die Zeit der Maßnahme in Verwahrung genommen werden. 8 Haftung Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er für die Durchführung der Fremdleistung nicht selbst, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung von Fremdleistung hingewiesen wurde. 9 Bildaufnahmen Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Maßnahme Bildaufnahmen auch von ihm gemacht werden und dass diese für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden können. Sollte ein berechtigtes Interesse daran bestehen, dass Bilder nicht veröffentlicht werden, muss dies schriftlich vor Beginn der Maßnahme dem Veranstalter mittgeteilt werden. 10 Teilnehmerliste Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer in Form einer Teilnehmerliste allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt werden. Seite 6 von 6
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