Anmeldung zur Stewa 2015

24.05. - 31.05.2015
Die Stewa 2015 führt uns an einen ganz besonderen Ort. Wir werden in Schwangau auf einem
wunderschönen Zeltplatz sein, mit Aussicht auf das Schloss Neuschwanstein. Auch auf die
Wanderung dürft ihr gespannt sein. Es wird bergauf und bergab gehen, aber in einer
überwältigenden Landschaft aus Tälern und Bergen. Das Thema auf der Stewa ist: Licht in der
Dunkelheit. Dazu gibt es wieder ein Theaterstück. Zudem wird es ein Seifenkistenrennen als
Lagerchallenge geben, und auch sonst dürft ihr euch auf eine Menge Spaß vor einer
Atemberaubenden Kulisse freuen.
Start der Wanderung:
Sonntag den 24.05.2015. Treffpunkt um 8:00Uhr am Würzburger Bahnhof. Startbereit zum Wandern
mit Lunchpaket.
Abreise:
Sonntag den 31.05.2015. Die Kinder können ca. gegen 17:15Uhr wieder am Würzburger Bahnhof
abgeholt werden. Falls wir uns verspäten, melden wir uns per Handy und sagen Bescheid.
Kosten:
Die gesamten Lagergebühren setzten sich wie folgt zusammen:
Lagergebühr
Verpflegung
Fahrt-/Transportkosten:
Ausflüge
Gesamt
50€
20€
30€
10€
110€
Bitte überweist den Betrag bis zum 12.04.2015 auf das folgende Konto.
Patricia Doberschütz
Knr: 43197482
BLZ: 79050000
Verwendungszweck: Stewa 2015 + Name des Kindes
Seite 1 von 6
Wichtig:
Bitte beachtet, dass wir nur die Kinder mitnehmen können, deren Anmeldung und Überweisung, bis
zum 12.04.2015 bei uns eingegangen sind.
Wir sind unter folgenden Nummern im Notfall zu erreichen. Falls keiner rangehen sollte, einfach auf
die Mailbox sprechen und wir rufen zurück.
Stefan Preuss: 017663120932
Sarah Grießhammer: 017662480650
Sebastian Wolz: 01716970828
Adresse des Zeltplatzes:
Das Falkencampin Schwangau.
http://www.falkencamp-schwangau.de/
AmLuss 1, 87645 Schwangau
Seite 2 von 6
Packliste
Wir haben grob zusammen getragen, welche Sachen wichtig für die Stewa sind. Natürlich kann bei
Bedarf aufgestockt werden.
Alle ab 14 Jahren tragen ihr ganzes Gepäck für die Woche. Einzige Ausnahme, Schlafsack und
Isomatte, die kommen in den Hänger. Alle jüngeren tragen einen Tagesrucksack und können ihre
Tasche mit dem restlichen Gepäck ins Auto tun.
Tagesrucksack:
 Regenjacke
 Trinkflasche (mind. 1 Liter)
 Brotzeitbox
 Essgeschirr und Besteck
Allgemein:
 Wanderrucksack (wenig Sachen die außen "rumbaumeln", das strengt an!!)
 Trinkflasche (mind. 1 Liter)
 Brotzeitbox
 Schlafsack
 Isomatte
 Schlafanzug
 Unterwäsche
 Strümpfe (wichtig fürs Wandern)
 Hosen
 T-Shirts
 Pullover
 Kluft und Tuch !!!!
 Wanderschuhe (Pflicht!!, da wir im Gebirge unterwegs sein werden.)
 Ersatzschuhe (Turnschuhe, Sandalen...)
 Zahnputzsachen und Hygieneartikel
 Handtuch und Shampoo (Ja, auch auf Lager kann man duschen!!!)
 Regenjacke
 Taschenlampe
 Taschenmesser
 Krankenkassenkarte !!!
 Geschirr und Besteck (In einem Stoffbeutel, den man auch aufhängen kann)
 Schreibzeug / Bibel
 Taschengeld bitte nicht mehr als 20€
PS: Denkt dran, auf die lange Strecke macht sich jeder Gramm bemerkbar^^
Seite 3 von 6
Anmeldung Stewa 2015
Hiermit melde ich mein Kind
verbindlich für die
Stewa 2015 vom 24.05. - 31.05.2015 an. Für diese Zeit übertrage ich die Aufsichtspflicht und
Verantwortung auf die Gruppenleiter Stefan Preuss, Sarah Grießhammer und Sebastian Wolz.
Falls wir auf besondere Dinge achten sollen, wie Medikamente oder Allergien bitte hier eintragen:
Notfallnummer :
 Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Höchberger Kracken bin ich damit
einverstanden, dass ausgewähltes Foto- und Videomaterial dieser Veranstaltung (auf
denen das Kind sichtbar ist) auf unseren Webseiten und Printmedien veröffentlicht
werden dürfen.
 Ich habe die Reisebedingungen gelesen und akzeptiere sie.
Datum / Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Seite 4 von 6
Reisebedingungen
1 Vertragsschluss
Die Anmeldung ist die verbindliche Erklärung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, auf Grundlage der
Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an der Maßnahme teilnehmen zu wollen. Eine
Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Bei Minderjährigen nur durch alle sorgeberechtigten Personen.
Wird die Anmeldung nur von einer sorgeberechtigten Person abgegeben, ist damit zugleich die
Erklärung verbunden, weitere sorgeberechtigte Personen (soweit vorhanden) zu vertreten.
Ausschlaggebend für die Minderjährigkeit ist das Alter des Reisenden zum Zeitpunkt der Anmeldung.
2 Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Ein Reiserücktritt durch den Teilnehmer /die Teilnehmerin erfolgt durch schriftliche Erklärung oder
Nichterscheinen zum Reiseantritt. Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des
Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen
Verwendungen der Reiseleistungen.
In jedem Fall bleibt es dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass dem Veranstalter keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verantwortet gültige Reisedokumente, ansonsten ist der
Teilnehmerbetrag in voller Höhe zu leisten.
3 Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Rücktrittsrecht, bei Vorbehalt aufgrund Nichterreichen der
Mindestzahl zum Anmeldeschluss oder höherer Gewalt, vor. In diesem Fall wird der Reisepreis
erstattet.
4 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernehmen die Reiseleiter ab Beginn der Maßnahme und bis
zur Übergabe an die Sorgeberechtigten. Während der Freizeitmaßnahme kann den Teilnehmern
festgelegte Zeit für selbständige Unternehmungen eingeräumt werden, die sie ohne Aufsicht in
einem angewiesenen und angemessenen Rahmen gestalten dürfen (Freizeit im Objekt etc.).
5 Verhalten während der Maßnahme
Der Veranstalter gestaltet die Maßnahme entsprechend seiner Satzung mit christlichen Inhalten und
Lebensformen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verzichtet deswegen auf die Mitnahme und den
Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln und auf die Vornahme von sexuellen
Handlungen.
6 Pflichtverletzung
Verletzt der Teilnehmer / die Teilnehmerin seine / ihre vertraglichen Pflichten und/oder werden
Anordnungen nicht befolgt, kann es zum Ausschluss des Reisenden durch den Veranstalter kommen.
Der Veranstalter ist berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Bei
Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten.
Im Falle eines Ausschlusses von der Maßnahme, obliegt es den Sorgeberechtigten, den
Minderjährigen / die Minderjährige zeitnah und auf eigene Kosten von der Maßnahme abzuholen.
Bei Maßnahmen im Inland hat dies innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden nach Ausschluss zu
erfolgen, bei einer Maßnahme im Ausland innerhalb einer Zeitspanne von 48 Stunden nach
Ausschluss.
Seite 5 von 6
7 Verwahrung
Nicht erwünschte oder gefährliche Gegenstände, wie in der Teilnahmebestätigung aufgeführt,
können vom Veranstalter für die Zeit der Maßnahme in Verwahrung genommen werden.
8 Haftung
Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine
Haftung. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er für die
Durchführung der Fremdleistung nicht selbst, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung von
Fremdleistung hingewiesen wurde.
9 Bildaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit
einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Maßnahme Bildaufnahmen auch von ihm gemacht
werden und dass diese für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden können. Sollte
ein berechtigtes Interesse daran bestehen, dass Bilder nicht veröffentlicht werden, muss dies
schriftlich vor Beginn der Maßnahme dem Veranstalter mittgeteilt werden.
10 Teilnehmerliste
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit
einverstanden, dass Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer in Form einer Teilnehmerliste allen
Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt werden.
Seite 6 von 6