Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de Flüchtlingspolitische Nachrichten März 2015 1. Flüchtlingspolitik Köln und Region 1.1 Statistischer Jahresbericht der Kölner Ausländerbehörde 2014 Nach dem Statistischen Jahresbericht der Ausländerbehörde 2014 lebten zum Stichtag 31.12.2014 203.730 AusländerInnen (2013: 193.446) in Köln. Davon gehörten 74.778 (2013: 68.259) einem EU-Mitgliedstaat an. Von den 128.952 (2013: 125.187) Drittstaatsangehörigen waren 42.912 (2013. 40.686) Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, 82.685 (2013: 81.735) Personen im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels und 3.355 (2013: 2.786) Personen im Besitz einer Duldung. Im Jahr 2014 wurden 19.767 Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt (2013: 19.915), davon 3.598 aus humanitären Gründen (2013: 2.995), 9.548 aus familiären Gründen (2013: 9.136), 2.228 zum Zwecke der Arbeitsaufnahme (2013: 1.713) und 4.393 aus sonstigen Gründen (2013: 6.071). Mit Stand Dezember 2014 waren in Köln 2.480 AsylantragstellerInnen der Stadt Köln zugewiesen (Dezember 2013: 1.361). Im Jahr 2014 haben sich 2.930 unerlaubt eingereiste Personen bei der Kölner Ausländerbehörde gemeldet (2013: 1.253). Der Statistische Jahresbericht ist im Ratsinformationsdienst der Stadt Köln eingestellt (z.B. zur Integrationsratssitzung am 27.04.2015). 1.2 Aktuelle Unterbringungszahlen Nach Mitteilung des Amtes für Wohnungswesen für die Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln am 20.03.2015 wurden am 28.02.2015 insgesamt 5.781 Flüchtlinge untergebracht, darunter 4.946 der Stadt zugewiesene Flüchtlinge. Von den zugewiesenen Flüchtlingen lebten 1.920 in sog. Hotelbetrieben, 671 in Notunterkünften und 2.355 in „Wohngebäuden“. 1.3 Neue Unterkünfte für Flüchtlinge In einer Presseerklärung der Stadt Köln vom 02.03.2015 heißt es u.a.: „Im Zuge einer weiteren Notmaßnahme hat die Stadt Köln heute, Montag, 2. März 2015, damit begonnen, Flüchtlinge im Hotel Brücker Sport Park (Stadtteil Brück) unterzubringen. Das Hotel bietet Unterbringungsmöglichkeiten für 93 Flüchtlinge. Die Betreuung der Bewohner vor Ort wird von Sozialarbeitern des Amts für Wohnungswesen der Stadt Köln übernommen. 1 Ab der kommenden Woche, Montag, 9. März 2015, wird die Stadt Köln die Einrichtung für Flüchtlinge an der Ottostraße (ehemals Zusestraße) in Köln-Lövenich mit 62 allein-stehenden Männern belegen. Die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der Menschen vor Ort wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) sichergestellt. Ebenfalls in der kommenden Woche, ab Dienstag, 10. März 2015, wird die Stadt Köln in einem Gebäudetrakt eines angemieteten Appartmentwohnhauses an der Ostmerheimer Straße in Köln-Merheim etwa 30 Flüchtlinge unterbringen. Diese werden vor Ort durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen betreut. Außerhalb der Dienstzeiten der Sozialarbeiter dient in Lövenich und Merheim ein Haus-meister- und Sicherheitsdienst als direkter Ansprechpartner für Bewohner und die Anwohnerschaft. Derzeit leben mehr als 5.700 Flüchtlinge in Einrichtungen der Stadt Köln. Für die Stadt besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um die Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren.“ 2. Berichte 2.1 Familiennachzug von Syrer- und IrakerInnen RA Sascha Kellmann (Köln) erläuterte in der Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates am 11.03.2015 umfassend die rechtliche und aktuelle Lage des Familiennachzuges von Syrer- und IrakerInnen. Zu dem Thema eine Email von Merle Neubauer (Anwaltskanzlei Globus Law, Ankara, http://globushukuk.com/en/index.php) vom 09.03.2015: „Seit August 2014 unterstütze ich SyrerInnen und IrakerInnen bei der Visabeantragung in Ankara auf freiwilliger Basis. Viele Flüchtlinge in Deutschland versuchen ihre Familien aus Syrien und dem Irak, aber auch aus anderen Ländern über die Türkei nach Deutschland zu holen und stehen oftmals vor dem Problem, von Deutschland aus telefonisch keinen Termin bei der Botschaft in Ankara bekommen zu können. Deshalb biete ich Ihnen hiermit an, dies für sie unentgeltlich zu übernehmen. Dafür benötige ich lediglich Kopien der Reisepässe der Familienangehörigen (falls kein Reisepass vorhanden, Auszug aus dem Familienregister, Geburtsurkunde oder Familienbuch), Informationen zu dem Verwandtschaftsgrad zur in Deutschland lebenden Person, eine erreichbare E-MailAdresse und eine erreichbare Telefonnummer (die Termine erhält man generell per Mail). Zudem nimmt das iDATA Büro eine Termingebühr von 5 ¤ pro Person. Bitte beachten Sie folgende Punkte:- derzeit gibt es bei der Botschaft in Ankara eine Wartezeit von 9 Monaten für die Familienzusammenführung --> es bietet sich also an, einen Termin zu vereinbaren, bevor man als Flüchtling gemäß 25 AufenthG anerkannt worden ist.- Antragsteller aus Syrien müssen Ihre legalen Dokumente zunächst bei der Deutschen Botschaft im Libanon legalisieren lassen (dies kann auch über den Postweg erfolgen) - Antragsteller aus dem Irak (ohne Wohnsitz im kurdischen Autonomiegebiet) sollen generell bei der Deutschen Botschaft in Amman einen Antrag stellen --> diese Botschaft ist weitaus weniger überlastest, weshalb die Familienzusammenführung schneller erfolgen kann. Die Deutsche Botschaft Ankara erwartet von irakischen Antragstellern bei Antragstellung in Ankara, einen Nachweis, dass eine Antragstel- Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de 2 lung in Jordanien unmöglich war (z.B. durch einen abgewiesenen Visaantrag für Jordanien; ich nehme an, dass der Nachweis über den sehr hohen Ticketpreis für einen Flug nach Amman aber auch ausreichend ist). Falls ich Ihnen bei Familienzusammenführungen helfen kann, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Die Beantragung eines Termins und die Überprüfung der Antragsdokumente auf Vollständigkeit mache ich völlig freiwillig und unentgeltlich. Falls Sie weitere Anliegen haben, kann unsere Anwaltskanzlei Globus Law jederzeit taetig werden. Unsere Schwerpunkte liegen u.a. im Flüchtlingsrecht und Migrationsrecht.“ tung des Einreise- und Aufenthaltsverbots faktisch konterkariert werden. 2.2 Scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung Hinzu kommt: Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereiste junge Erwachsene werden in der Regel kein Bleiberecht nach dem neuen Gesetz beantragen können, selbst wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Denn die meisten von ihnen werden mit 21 Jahren noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Bleiberechts. Eine Antragsmöglichkeit auch für junge Erwachsene bis 27 Jahre - wie in früheren Entwürfen vorgesehen - wäre stattdessen folgerichtig und sachgerecht. Dies würde auch der Tatsache Rechnung tragen, dass Industrie- und Arbeitgeberverbände wie auch verschiedene Ministerpräsidenten derzeit einen sicheren Aufenthalt für Jugendliche in Ausbildung fordern. In einer Presseerklärung von PRO ASYL und Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband) vom 05.03.2015 heißt es u.a.: „Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, der morgen im Bundestag beraten wird, stößt auf erhebliche Bedenken. PRO ASYL, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern grundlegende Nachbesserungen im nun beginnenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Auf scharfe Kritik der Verbände stoßen insbesondere die geplanten Regelungen zur Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender und des Einreise- und Aufenthaltsverbots, das die geplante Bleiberechtsregelung konterkariert. Zudem seien wesentliche Forderungen bisher unberücksichtigt, etwa die notwendige Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und die dringend erforderliche Streichung der Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug. Drohende Ausweitung von Inhaftierungen Die Organisationen befürchten, dass die Neuregelung zu einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender führt. Zudem ist das neu geschaffene Instrument des Ausreisegewahrsams, das ermöglicht, Abzuschiebende bis zu vier Tage zu inhaftieren, inakzeptabel. Der Gesetzentwurf schafft die rechtliche Möglichkeit, Asylsuchende allein aus dem Grund zu inhaftieren, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind. Künftig soll die Dublin-Haft möglich sein, ‚wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat...‘. Dies würde dazu führen, dass die Mehrheit der Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, in Haft genommen werden können. Dies ist nicht akzeptabel. Flucht ist kein Verbrechen! Bleiberechtsregelung droht konterkariert zu werden Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL begrüßen die Intention, endlich eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung zu schaffen. Allerdings besteht die Sorge, dass die Regelungen zum Bleiberecht durch die vorgesehene Auswei- Gegen wen ein Aufenthaltsverbot erteilt wurde, zum Beispiel weil er nicht ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu bestand, soll vom Bleiberecht ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber ermöglicht damit den Behörden, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder anzuwenden oder nicht. Dies nehme der Bleiberechtsregelung ihre humanitäre Kraft, öffnete der Willkür Tür und Tor und dürfe daher keinesfalls Wirklichkeit werden, warnen die Organisationen. Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL fordern zudem die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende, Geduldete sowie Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln sowie die Abschaffung des Nachweises der Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug. Dies ist auch nach EU-Recht zwingend geboten.“ 2.3 Quotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge In einer Presseerklärung des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. und PRO ASYL vom 25.02.2015 heißt es u.a.: „Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - wie Erwachsene - über eine Quotenregelung bundesweit zu verteilen. Bisher gilt das Prinzip der Unterbringung am Ankunftsort. Am 24. Februar wurden im Familienministerium (BMFSFJ) die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes präsentiert. Durch die Neuregelung erhofft man sich eine Entlastung für Großstädte - die Leidtragenden wären die Flüchtlingskinder. Anstatt Flüchtlingskinder deutschlandweit umherzuschieben, sollte ein Aufnahmekonzept mit tragfähigem Finanzausgleich geschaffen werden um Jugendlichen und Kommunen gerecht zu werden, kritisiert Thomas Berthold vom BUMF. UMFs sollten dort untergebracht werden, wo sie eine bedarfsgerechte Infrastruktur vorfinden (Therapeutische Einrichtungen, Beschulungsangebote, Beratung etc.). Hierzu muss der Vorrang des Kindeswohls Anwendung finden. ‚Die Berücksichtigung der individuellen Situation eines jeden einzelnen Jugendlichen darf nicht hinter die Erfüllung einer statistischen Quote zurücktreten,‘ erklärt Marei Pelzer von PRO ASYL. Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de Der Aufbau pädagogisch geeigneter Hilfsstrukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat dort, wo es sie heute gibt, Jahre gedauert. Es besteht kein Grund zur Hoffnung, dass sie andernorts allein deshalb in kürzester Zeit aus dem Boden gestampft werden, weil eine Quotenzuweisung erfolgt. Vor allem braucht es daher ein Aufnahmekonzept, in dem der Gesetzgeber festlegt, wie unbegleitete Minderjährige untergebracht, betreut und versorgt werden, damit Jugendliche deutschlandweit gute Aufnahmebedingungen finden. Die bisherige Flickschusterei und die unterschiedliche Aufnahmequalität führen dazu, dass unbegleitete Minderjährige nur an wenigen Orten in Deutschland verbleiben und einzelne Kommunen am Rande ihrer Kapazitäten sind. Dieses Problem lässt sich jedoch nicht über Quoten, sondern nur über einheitliche Standards und bundesgesetzliche Vorgaben lösen. Besonders problematisch ist, dass keine Regelung vorgesehen ist, die garantiert, dass die jungen Menschen unmittelbar nach der Einreise tatsächlich einen rechtlichen Beistand oder Vormund erhalten. Dies wird dazu führen, dass die Interessen der Jugendlichen nicht wirkungsvoll vertreten werden und dass es keine unabhängige Vertrauensperson gibt. Zudem ist vorgesehen, dass eine Verteilung zwischen zwei Wochen und zwei Monaten dauern kann. In der Praxis wird dies bedeuten, dass die Jugendlichen wochenlang im Transit festhängen. Ein Ankommen in Deutschland wird so erheblich erschwert, die Unsicherheit über eine zukünftige Perspektive dauert länger als nötig. Auch das Asylverfahren und die psychosoziale Versorgung werden zukünftig erst nach einer Verteilung möglich sein.“ 2.4 Schutz minderjähriger Flüchtlinge „Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz Regelungen zu verankern, die den in der UNKinderrechtskonvention vorgesehenen Vorrang des Kindeswohls verbindlich festlegen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/4185) spricht sie sich zudem dafür aus, die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre heraufzusetzen, Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Altersfestlegung durch Behörden zu schaffen und medizinisch umstrittene Verfahren der Altersfeststellung auszuschließen. Die Altersfestsetzung müsse beim zuständigen Vormundschaftsbeziehungsweise Familiengericht angesiedelt werden. Nach dem Willen der Linksfraktion soll darüber analog zur Dublin-III-Verordnung im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht ein erweiterter Familienbegriff verankert werden, so dass bei Entscheidungen zu Vormundschaften im Sinne des Kindeswohls und der Familieneinheit auch die Beziehungen zu erwachsenen Geschwistern oder anderen Verwandten gewahrt werden. Nach Ansicht der Linksfraktion werden unbegleitete Flüchtlingskinder in Deutschland nicht immer gemäß der UN-Kinderrechtskonvention aufgenommen, geschützt, betreut und gefördert. So würden die Altersangaben von Flüchtlingen trotz Vorlage amtlicher Dokumente oft angezweifelt und Jugendliche zu Erwachsenen erklärt. Dabei würden immer wieder umstrittene Altersfeststellungsver- 3 fahren angewendet“ (aus: Heute im Bundestag Nr. 121 vom 05.03.2015). 2.5 Asylbewerber/innen aus dem Kosovo „Mit dem Andrang von Asylbewerbern aus dem Kosovo hat sich am Mittwochvormittag der Innenausschuss befasst. Dabei berichtete das Bundesinnenministerium (BMI) über die priorisierten Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei solchen Asylbewerbern sowie über Maßnahmen zur verstärkten Aufklärungsarbeit des Bundes im Kosovo und die Unterstützung der Transitländer Serbien und Ungarn bei Grenzkontrollen. Ein Ministeriumsvertreter verwies darauf, dass die Schutzquote bei kosovarischen Asylbewerbern lediglich bei 0,2 Prozent liege. Bei den priorisierten Asylverfahren solle innerhalb von zwei Wochen entschieden werden. Im Anschluss an die beschleunigten Verfahren sei eine konsequente Rückführung geplant. Zudem habe das Auswärtige Amt Maßnahmen zur Aufklärung der kosovarischen Bevölkerung über die Rechtslage in Europa ergriffen. Ferner seien 20 Bundespolizisten an der serbischungarischen Grenze zur Unterstützung des dortigen Grenzmanagements im Einsatz. In jüngster Zeit war die Zahl neuer Asylbewerber aus dem Kosovo dem BMIVertreter zufolge rückläufig. Es bleibe abzuwarten, wie die Entwicklung weiter geht. Die CDU/CSU-Fraktion plädierte dafür, finanzielle Anreize für Asylbewerber aus dem Kosovo zu streichen. Es sei human und richtig, die Menschen davon abzuhalten, im Kosovo ihr Hab und Gut zu verkaufen, um nach Deutschland zu kommen, argumentierte sie. Auch würde sie begrüßen, wenn im Bundesrat eine Gesetzesinitiative Bayerns eine Mehrheit fände, das Kosovo asylrechtlich als sicheren Herkunftsstaat einzuordnen. Die SPD-Fraktion warf die Frage auf, warum gerade jetzt so viele Menschen aus dem Kosovo in Deutschland Asyl beantragen und welche Intention diese Antragsteller haben. Zudem erkundigte sie sich nach den Planungen für die weitere Aufklärungsarbeit im Kosovo. Auch wollte sie wissen, ob es Hinweise gibt, wie die im Kosovo tätigen Schlepperbanden strukturiert sind. Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass es im Kosovo ‚elende Lebensbedingungen‘ gebe. Zugleich fragte die Fraktion, wie das BAMF innerhalb von zwei Wochen faire Asylverfahren abschließen wolle. Auch erkundigte sie sich danach, was die priorisierten Verfahren bei Asylbewerbern aus dem Kosovo für Antragsteller aus anderen Ländern bedeuten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, welche Auswirkungen die priorisierten Verfahren auf andere unerledigte Asylverfahren haben. Darüber hinaus stellte sie die Frage nach den rechtlichen Grundlagen der priorisierten Verfahren. Ferner erkundigte sie sich danach, was vor Ort im Kosovo zur Verbesserung der Lebenssituation getan wird“ (aus: heute im Bundestag Nr. 115 vom 04.03.2015). 2.6 Flüchtlinge sollen Konto eröffnen Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de 4 Aus dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: „Alle Fraktionen sind sich einig, dass Flüchtlinge und Asylbewerber die Möglichkeit haben sollen, ein Bankkonto zu eröffnen. Dies wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch bei der Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/905) mit dem Titel ‚Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen‘ deutlich. Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet sei, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange. Daher müssten Anträge auf Kontoeröffnungen von den Banken abgelehnt werden. In dem Antrag heißt es: ‚Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig.‘ Die Fraktion verlangt den Erlass einer Rechtsverordnung, dass Duldungsbescheinigungen ‚geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind‘. Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag und wies darauf hin, dass es bereits eine EU-Richtlinie gebe, die den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspreche. Diese Richtlinie müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte: ‚Das Schicksal der Flüchtlinge berührt uns alle‘. Er kündigte eine zeitnahe Lösung an, so dass die Betroffenen ein ‚Jedermann-Konto‘ bei der Bank bekommen könnten. Das Thema liege der CDU/CSU-Fraktion am Herzen. Die SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für Änderungen aus. Ein Konto sei für die Menschen von grundlegender Bedeutung. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten müssten geschaffen werden. Der Sprecher der SPD-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Lösungsweg aus rechtlichen Gründen nicht funktioniere. Daher werde man den Antrag ablehnen. Neben Bündnis 90/Die Grünen votierte auch die Linksfraktion für den Antrag, der mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass ein Referentenentwurf für ein Zahlungskontengesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor der Sommerpause vorgelegt werden solle. Der Kabinettsbeschluss sei für September vorgesehen. Für die Umsetzung der Richtlinie sei bis Herbst 2016 Zeit. Für die Betroffenen seien inzwischen unbürokratische Lösungen in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt worden. Die Oppositionsfraktionen regten eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens an“ (aus: heute im Bundestag vom 25.02.2015 Nr. 098). 2.7 EU-Innenminister: Geisterdebatte über „Lager in Afrika“. PRO ASYL fordert Seenotrettung und konzertierte Flüchtlingsaufnahme In einer Presseerklärung von PRO ASYL vom 12.03.2015 heißt es u.a.: „Die Innenminister verschiedener EU-Staaten, darunter der deutsche Innenminister Thomas de Maizière, schlagen anlässlich des heutigen EU-Innenministertreffens die Einrichtung von Asylzentren in Nordafrika vor. Flüchtlinge sollen bereits im Transit in EU-Lagern von der Überfahrt über das Mittelmeer abgehalten werden – angeblich um Tote zu verhindern. Seit Monaten überlagert die Debatte über sogenannte ‚Willkommenszentren‘ bzw. ‚Flüchtlingslager in Nordafrika‘ die europäische Flüchtlingsdebatte. Der Evergreen ‚Asylzentren irgendwo in Afrika‘ wird revitalisiert zu einer Zeit, in der Europa die Seenotrettung bewusst zurückgefahren hat und damit die Todesrate im Mittelmeer noch weiter steigen lässt – über 400 Flüchtlinge sind bereits in den letzten Wochen auf dem Weg nach Europa gestorben – über 4.000 im letzten Jahr. ‚Diese Debatten sind zynisch, realitätsfern und geschwätziges Blendwerk, um Europas völlige Tatenlosigkeit angesichts des Massensterbens im Mittelmeer und des Flüchtlingselends auf der anderen Seite des Mittelmeers zu verdecken‘, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Europäische Kakophonie, völlige Tatenlosigkeit angesichts des Massensterbens Der italienische Innenminister Alfano kündigt im Vorfeld des heutigen EU-Innenminister-treffens an, dass Italien in Tunesien, Niger und dem Sudan internationale ‚Aufnahmeeinrichtungen‘ für Flüchtlinge schaffen möchte. Dort solle ‚gescreent‘ werden, wer Flüchtling ist. Diese werden dann innerhalb von Europa verteilt. Die ‚NichtSchutzbedürftigen‘ sollen zurückgeführt werden. Der EUKommissar Avramopoulos schwadroniert, dass EUBotschaften Anlaufpunkte für Schutzsuchende sein könnten, um dort ihr Schutzgesuch zu prüfen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière rühmt sich, diese Debatte über ‚Willkommenszentren‘ initiiert zu haben. Vorher hat er sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die italienische Seenotrettungsoperation Mare Nostrum beendet wurde, weil sie sich zu einer ‚Brücke nach Europa‘ entwickelt habe. Ginge es darum, das Leid der Flüchtlinge zu mindern, wie in allen Beiträgen behauptet, dann wäre die fatale Frontex-Operation Triton längst beendet, eine europäische Seenotrettung installiert und gleichzeitig ein großzügiges Flüchtlingsaufnahmeprogramm auf EUEbene aufgelegt.“ 2.8 Todesopfer unter Flüchtlingen „Um Todesopfer unter Flüchtlingen in die Europäische Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3906). Darin verwiesen die Abgeordneten darauf, dass im vergangenen Jahr nach einer Zählung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) im Mittelmeer 3.419 Bootsflüchtlinge ums Leben gekommen seien und damit ‚ein Großteil der 4.270 ertrunkenen oder anders auf See ums Leben gekommenen Bootsflüchtlinge‘. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bedauert sie ‚jeden Einzelfall, bei dem Personen im Rahmen legaler oder irregulärer Migration zu Tode kommen oder anderweitig Schaden nehmen‘. Zugleich weist sie darauf Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de 5 hin, ‚dass neben der Verantwortung für das eigene Schicksal gerade auch Schleuserorganisationen bewusst die Notlage von Personen in ihren Heimatländern aus reinem Profitstreben und zur Gewinnmaximierung ausnutzen und Schleusungshandlungen unter menschenverachtenden Bedingungen‘ anbieten und durchführen. ‚Sie trieben gerade im Jahr 2014 bedenkenlos Flüchtlinge in großer Zahl auf Boote im Mittelmeer‘, schreibt die Regierung weiter. Todesfälle durch den Untergang der wenig seetauglichen Boote oder das Ersticken in geschlossenen Schiffsräumen seien billigend in Kauf genommen worden. Die Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU träten der Schleusungskriminalität daher konsequent entgegen. resmonat (17.835 Entscheidungen) ist die Zahl der Entscheidungen nahezu gleich geblieben. Im Vergleich zum Vorjahreswert (Februar 2014: 11.908 Entscheidungen) hat sich die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge um 47,6 Prozent erhöht. Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Migrationslage insbesondere seit Mitte des Jahres 2014 deutlich angespannt habe. Mit der Erhöhung der Flüchtlingszahlen seien auch die zu beklagenden Opferzahlen gestiegen. Ihr lägen für das Jahr 2014 keine amtlichen Erkenntnisse über weltweite Opferzahlen vor, führt die Bundesregierung ferner aus. Entsprechende Statistiken würden nicht geführt. Selbstverständlich nehme sie Veröffentlichungen anderer Stellen und der Medien zur Kenntnis. Inwieweit diese Veröffentlichungen vollständig und valide sind, könne abschließend nicht beurteilt werden. Im Verantwortungsbereich der Bundesregierung werde jeder Einzelfall rückhaltlos aufgeklärt und auf notwendige Konsequenzen geprüft. Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer bei 37,9 Prozent Darüber hinaus setze sie sich ‚insbesondere mit Blick auf die tragischen Ereignisse im Mittelmeer dafür ein, die Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu beseitigen‘, heißt es in der Antwort der Bundesregierung“ (aus: Heute im Bundestag vom 25.02.2015 Nr. 096). 2.9 22.775 Asylerstanträge im Februar 2015 Aus einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12.03.2015: „Mit 6.913 Erstanträgen war im Februar erstmals der Kosovo Hauptherkunftsland und verwies Syrien (4.023 Erstanträgen) auf Rang zwei, Serbien (1.871 Erstanträgen) steht weiterhin an dritter Stelle. Im Monat Februar nahm das Bundesamt 22.775 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 9.828 Erstanträge, was einen deutlichen Anstieg von 131,7 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Februar gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 137,6 Prozent auf 3.308 Folgeanträge. Damit gingen im vergangenen Monat insgesamt 26.083 Asylanträge beim Bundesamt ein. Im bisherigen Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt 51.938 Asylanträge vom Bundesamt entgegen genommen. Davon waren 45.173 Erstanträge und 6.765 Folgeanträge. Dies stellt gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 99,1 Prozent bzw. 100,3 Prozent dar. Gestiegene Anzahl an Entscheidungen und Anhörungen Insgesamt wurden 17.580 Erst- und Folgeanträge im Monat Februar entschieden. Im Vergleich zum Vorjah- In diesem Jahr wurden insgesamt 10.239 Personen angehört. Damit fanden 3,4 Prozent mehr Anhörungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (9.898 Anhörungen) statt. Im aktuellen Berichtsmonat wurden insgesamt 6.074 Personen beim Bundesamt angehört. Damit fanden 45,9 Prozent mehr Anhörungen gegenüber dem Vormonat (4.164 Anhörungen) statt. Im Berichtsmonat Februar 2015 konnte bei 6.668 von 17.580 entschiedenen Verfahren den Antragstellern ein Schutzstatus gewährt werden. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt bei 37,9 Prozent. Der Vergleich der Entscheidungszahlen unter den TopTen-Herkunftsländern im bisherigen Jahr 2015 zeigt einen überproportional hohen Anteil an positiven Entscheidungen (Anerkennungen als Asylberechtigte, Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylVfG, Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) beim Irak (94,0 Prozent), Syrien (86,2 Prozent) und Eritrea (75,0 Prozent). Anhängige Verfahren Am 28. Februar 2015 waren Erstverfahren von 167.749 Personen noch nicht vom Bundesamt entschieden. Insgesamt stieg die Zahl der anhängigen Asylverfahren deutlich auf 188.435 an. Im Vergleich zum Vorjahr (99.875 anhängige Verfahren) erhöhte sich die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 88,7 Prozent.“ 3.Termine · 24./25.04.2015, Rechtsseminar für Frauen: „Beratung von Flüchtlingsfrauen – Asylverfahren und Bleibeperspektiven“, Veranstalter: Heinricht Böll Stiftung NRW in Kooperation mit agisra e.V., Ort: Bürgerzentrum „Mütze“, Köln, Anmeldung bis zum 13.04.2015 über den Veranstaltungskalender unter www.boell-nrw.de, weitere Kontaktmöglichkeiten: [email protected], Tel: 0211/9365080, Fax: 0211/93650825 · 28.05.2015, 19:30 Uhr, Domforum, Kölner Hearing: „Bildungschancen im Schul- und KiTa - Alltag für junge Flüchtlinge“ · 19./20.05.2015, 25. Behördentagung, „25 Jahre Dialog. Es bleibt alles anders als gedacht!“, Veranstalter: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Zentrale Ausländerbehörde Dortmund, Kommunale Ausländerbehörde Düsseldorf, Ort: „Die Wolfsburg“,45478 Mülheim/Ruhr, Anmeldung: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Geschäftsbereich Soziales und Integration, Herrn Stefan Horn (Veranstaltungskoordination), Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf, Tel.: 0211/6398-375, Fax 0211/6398-299, E-Mail [email protected]
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