Flüchtlingspolitische Nachrichten

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Flüchtlingspolitische Nachrichten
März 2015
1. Flüchtlingspolitik Köln und Region
1.1 Statistischer Jahresbericht der Kölner
Ausländerbehörde 2014
Nach dem Statistischen Jahresbericht der Ausländerbehörde 2014 lebten zum Stichtag 31.12.2014 203.730
AusländerInnen (2013: 193.446) in Köln. Davon gehörten
74.778 (2013: 68.259) einem EU-Mitgliedstaat an. Von
den 128.952 (2013: 125.187) Drittstaatsangehörigen
waren 42.912 (2013. 40.686) Personen im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, 82.685
(2013: 81.735) Personen im Besitz eines unbefristeten
Aufenthaltstitels und 3.355 (2013: 2.786) Personen im
Besitz einer Duldung.
Im Jahr 2014 wurden 19.767 Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt (2013: 19.915), davon 3.598 aus humanitären
Gründen (2013: 2.995), 9.548 aus familiären Gründen
(2013: 9.136), 2.228 zum Zwecke der Arbeitsaufnahme
(2013: 1.713) und 4.393 aus sonstigen Gründen (2013:
6.071).
Mit Stand Dezember 2014 waren in Köln 2.480 AsylantragstellerInnen der Stadt Köln zugewiesen (Dezember
2013: 1.361).
Im Jahr 2014 haben sich 2.930 unerlaubt eingereiste
Personen bei der Kölner Ausländerbehörde gemeldet
(2013: 1.253).
Der Statistische Jahresbericht ist im Ratsinformationsdienst der Stadt Köln eingestellt (z.B. zur Integrationsratssitzung am 27.04.2015).
1.2 Aktuelle Unterbringungszahlen
Nach Mitteilung des Amtes für Wohnungswesen für die
Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der
Stadt Köln am 20.03.2015 wurden am 28.02.2015 insgesamt 5.781 Flüchtlinge untergebracht, darunter 4.946 der
Stadt zugewiesene Flüchtlinge.
Von den zugewiesenen Flüchtlingen lebten 1.920 in sog.
Hotelbetrieben, 671 in Notunterkünften und 2.355 in
„Wohngebäuden“.
1.3 Neue Unterkünfte für Flüchtlinge
In einer Presseerklärung der Stadt Köln vom 02.03.2015
heißt es u.a.:
„Im Zuge einer weiteren Notmaßnahme hat die Stadt
Köln heute, Montag, 2. März 2015, damit begonnen,
Flüchtlinge im Hotel Brücker Sport Park (Stadtteil Brück)
unterzubringen. Das Hotel bietet Unterbringungsmöglichkeiten für 93 Flüchtlinge. Die Betreuung der Bewohner
vor Ort wird von Sozialarbeitern des Amts für Wohnungswesen der Stadt Köln übernommen.
1
Ab der kommenden Woche, Montag, 9. März 2015, wird
die Stadt Köln die Einrichtung für Flüchtlinge an der Ottostraße (ehemals Zusestraße) in Köln-Lövenich mit 62
allein-stehenden Männern belegen. Die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der Menschen vor Ort wird
vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) sichergestellt.
Ebenfalls in der kommenden Woche, ab Dienstag, 10.
März 2015, wird die Stadt Köln in einem Gebäudetrakt
eines angemieteten Appartmentwohnhauses an der Ostmerheimer Straße in Köln-Merheim etwa 30 Flüchtlinge
unterbringen. Diese werden vor Ort durch den Sozialen
Dienst des Amtes für Wohnungswesen betreut.
Außerhalb der Dienstzeiten der Sozialarbeiter dient in
Lövenich und Merheim ein Haus-meister- und Sicherheitsdienst als direkter Ansprechpartner für Bewohner
und die Anwohnerschaft. Derzeit leben mehr als 5.700
Flüchtlinge in Einrichtungen der Stadt Köln. Für die Stadt
besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um
die Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren.“
2. Berichte
2.1 Familiennachzug von Syrer- und IrakerInnen
RA Sascha Kellmann (Köln) erläuterte in der Sitzung des
Kölner Flüchtlingsrates am 11.03.2015 umfassend die
rechtliche und aktuelle Lage des Familiennachzuges von
Syrer- und IrakerInnen.
Zu dem Thema eine Email von Merle Neubauer (Anwaltskanzlei
Globus
Law,
Ankara,
http://globushukuk.com/en/index.php) vom 09.03.2015:
„Seit August 2014 unterstütze ich SyrerInnen und IrakerInnen bei der Visabeantragung in Ankara auf freiwilliger
Basis. Viele Flüchtlinge in Deutschland versuchen ihre
Familien aus Syrien und dem Irak, aber auch aus anderen
Ländern über die Türkei nach Deutschland zu holen und
stehen oftmals vor dem Problem, von Deutschland aus
telefonisch keinen Termin bei der Botschaft in Ankara
bekommen zu können. Deshalb biete ich Ihnen hiermit
an, dies für sie unentgeltlich zu übernehmen. Dafür benötige ich lediglich Kopien der Reisepässe der Familienangehörigen (falls kein Reisepass vorhanden, Auszug aus
dem Familienregister, Geburtsurkunde oder Familienbuch), Informationen zu dem Verwandtschaftsgrad zur in
Deutschland lebenden Person, eine erreichbare E-MailAdresse und eine erreichbare Telefonnummer (die Termine erhält man generell per Mail). Zudem nimmt das
iDATA Büro eine Termingebühr von 5 ¤ pro Person. Bitte
beachten Sie folgende Punkte:- derzeit gibt es bei der
Botschaft in Ankara eine Wartezeit von 9 Monaten für die
Familienzusammenführung --> es bietet sich also an,
einen Termin zu vereinbaren, bevor man als Flüchtling
gemäß 25 AufenthG anerkannt worden ist.- Antragsteller
aus Syrien müssen Ihre legalen Dokumente zunächst bei
der Deutschen Botschaft im Libanon legalisieren lassen
(dies kann auch über den Postweg erfolgen) - Antragsteller aus dem Irak (ohne Wohnsitz im kurdischen Autonomiegebiet) sollen generell bei der Deutschen Botschaft in
Amman einen Antrag stellen --> diese Botschaft ist weitaus weniger überlastest, weshalb die Familienzusammenführung schneller erfolgen kann. Die Deutsche Botschaft
Ankara erwartet von irakischen Antragstellern bei Antragstellung in Ankara, einen Nachweis, dass eine Antragstel-
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lung in Jordanien unmöglich war (z.B. durch einen abgewiesenen Visaantrag für Jordanien; ich nehme an, dass
der Nachweis über den sehr hohen Ticketpreis für einen
Flug nach Amman aber auch ausreichend ist).
Falls ich Ihnen bei Familienzusammenführungen helfen
kann, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Die
Beantragung eines Termins und die Überprüfung der
Antragsdokumente auf Vollständigkeit mache ich völlig
freiwillig und unentgeltlich. Falls Sie weitere Anliegen
haben, kann unsere Anwaltskanzlei Globus Law jederzeit
taetig werden. Unsere Schwerpunkte liegen u.a. im
Flüchtlingsrecht und Migrationsrecht.“
tung des Einreise- und Aufenthaltsverbots faktisch konterkariert werden.
2.2 Scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum
Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung
Hinzu kommt: Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
eingereiste junge Erwachsene werden in der Regel kein
Bleiberecht nach dem neuen Gesetz beantragen können,
selbst wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Denn die meisten von ihnen werden mit 21 Jahren
noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für
den Erhalt des Bleiberechts. Eine Antragsmöglichkeit
auch für junge Erwachsene bis 27 Jahre - wie in früheren
Entwürfen vorgesehen - wäre stattdessen folgerichtig und
sachgerecht. Dies würde auch der Tatsache Rechnung
tragen, dass Industrie- und Arbeitgeberverbände wie auch
verschiedene Ministerpräsidenten derzeit einen sicheren
Aufenthalt für Jugendliche in Ausbildung fordern.
In einer Presseerklärung von PRO ASYL und Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer
Wohlfahrtsverband) vom 05.03.2015 heißt es u.a.:
„Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, der morgen im
Bundestag beraten wird, stößt auf erhebliche Bedenken.
PRO ASYL, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern
grundlegende Nachbesserungen im nun beginnenden
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Auf scharfe Kritik der Verbände stoßen insbesondere die
geplanten Regelungen zur Ausweitung der Inhaftierung
Asylsuchender und des Einreise- und Aufenthaltsverbots,
das die geplante Bleiberechtsregelung konterkariert. Zudem seien wesentliche Forderungen bisher unberücksichtigt, etwa die notwendige Öffnung der Integrationskurse
für Asylsuchende und die dringend erforderliche Streichung der Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug.
Drohende Ausweitung von Inhaftierungen
Die Organisationen befürchten, dass die Neuregelung zu
einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender führt. Zudem ist das neu geschaffene Instrument
des Ausreisegewahrsams, das ermöglicht, Abzuschiebende bis zu vier Tage zu inhaftieren, inakzeptabel.
Der Gesetzentwurf schafft die rechtliche Möglichkeit,
Asylsuchende allein aus dem Grund zu inhaftieren, weil
sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind.
Künftig soll die Dublin-Haft möglich sein, ‚wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur
Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat...‘. Dies würde dazu führen, dass die Mehrheit der
Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, in
Haft genommen werden können. Dies ist nicht akzeptabel. Flucht ist kein Verbrechen!
Bleiberechtsregelung droht konterkariert zu werden
Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL begrüßen die
Intention, endlich eine
stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung zu
schaffen. Allerdings besteht die Sorge, dass die Regelungen zum Bleiberecht durch die vorgesehene Auswei-
Gegen wen ein Aufenthaltsverbot erteilt wurde, zum Beispiel weil er nicht ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu
bestand, soll vom Bleiberecht ausgeschlossen werden
können. Der Gesetzgeber ermöglicht damit den Behörden, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder
anzuwenden oder nicht. Dies nehme der Bleiberechtsregelung ihre humanitäre Kraft, öffnete der Willkür Tür und
Tor und dürfe daher keinesfalls Wirklichkeit werden, warnen die Organisationen.
Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL fordern zudem
die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende, Geduldete sowie Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln
sowie die Abschaffung des Nachweises der Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug. Dies ist auch nach
EU-Recht zwingend geboten.“
2.3 Quotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
In einer Presseerklärung des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. und PRO ASYL
vom 25.02.2015 heißt es u.a.:
„Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - wie Erwachsene - über eine Quotenregelung
bundesweit zu verteilen. Bisher gilt das Prinzip der Unterbringung am Ankunftsort. Am 24. Februar wurden im
Familienministerium (BMFSFJ) die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes präsentiert. Durch die Neuregelung erhofft man sich eine Entlastung für Großstädte - die
Leidtragenden wären die Flüchtlingskinder.
Anstatt Flüchtlingskinder deutschlandweit umherzuschieben, sollte ein Aufnahmekonzept mit tragfähigem Finanzausgleich geschaffen werden um Jugendlichen und
Kommunen gerecht zu werden, kritisiert Thomas Berthold
vom BUMF. UMFs sollten dort untergebracht werden, wo
sie eine bedarfsgerechte Infrastruktur vorfinden (Therapeutische Einrichtungen, Beschulungsangebote, Beratung
etc.). Hierzu muss der Vorrang des Kindeswohls Anwendung finden.
‚Die Berücksichtigung der individuellen Situation eines
jeden einzelnen Jugendlichen darf nicht hinter die Erfüllung einer statistischen Quote zurücktreten,‘ erklärt Marei
Pelzer von PRO ASYL.
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Der Aufbau pädagogisch geeigneter Hilfsstrukturen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat dort, wo es sie
heute gibt, Jahre gedauert. Es besteht kein Grund zur
Hoffnung, dass sie andernorts allein deshalb in kürzester
Zeit aus dem Boden gestampft werden, weil eine Quotenzuweisung erfolgt.
Vor allem braucht es daher ein Aufnahmekonzept, in dem
der Gesetzgeber festlegt, wie unbegleitete Minderjährige
untergebracht, betreut und versorgt werden, damit Jugendliche deutschlandweit gute Aufnahmebedingungen
finden.
Die bisherige Flickschusterei und die unterschiedliche
Aufnahmequalität führen dazu, dass unbegleitete Minderjährige nur an wenigen Orten in Deutschland verbleiben
und einzelne Kommunen am Rande ihrer Kapazitäten
sind. Dieses Problem lässt sich jedoch nicht über Quoten,
sondern nur über einheitliche Standards und bundesgesetzliche Vorgaben lösen.
Besonders problematisch ist, dass keine Regelung vorgesehen ist, die garantiert, dass die jungen Menschen
unmittelbar nach der Einreise tatsächlich einen rechtlichen
Beistand oder Vormund erhalten. Dies wird dazu führen,
dass die Interessen der Jugendlichen nicht wirkungsvoll
vertreten werden und dass es keine unabhängige Vertrauensperson gibt. Zudem ist vorgesehen, dass eine
Verteilung zwischen zwei Wochen und zwei Monaten
dauern kann. In der Praxis wird dies bedeuten, dass die
Jugendlichen wochenlang im Transit festhängen. Ein
Ankommen in Deutschland wird so erheblich erschwert,
die Unsicherheit über eine zukünftige Perspektive dauert
länger als nötig. Auch das Asylverfahren und die psychosoziale Versorgung werden zukünftig erst nach einer
Verteilung möglich sein.“
2.4 Schutz minderjähriger Flüchtlinge
„Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf,
im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz Regelungen zu verankern, die den in der UNKinderrechtskonvention vorgesehenen Vorrang des Kindeswohls verbindlich festlegen. In ihrem entsprechenden
Antrag (18/4185) spricht sie sich zudem dafür aus, die
Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen
Angelegenheiten auf 18 Jahre heraufzusetzen, Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Altersfestlegung durch
Behörden zu schaffen und medizinisch umstrittene Verfahren der Altersfeststellung auszuschließen. Die Altersfestsetzung müsse beim zuständigen Vormundschaftsbeziehungsweise Familiengericht angesiedelt werden.
Nach dem Willen der Linksfraktion soll darüber analog
zur Dublin-III-Verordnung im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht ein erweiterter Familienbegriff verankert werden, so dass bei Entscheidungen zu Vormundschaften im
Sinne des Kindeswohls und der Familieneinheit auch die
Beziehungen zu erwachsenen Geschwistern oder anderen Verwandten gewahrt werden.
Nach Ansicht der Linksfraktion werden unbegleitete
Flüchtlingskinder in Deutschland nicht immer gemäß der
UN-Kinderrechtskonvention aufgenommen, geschützt,
betreut und gefördert. So würden die Altersangaben von
Flüchtlingen trotz Vorlage amtlicher Dokumente oft angezweifelt und Jugendliche zu Erwachsenen erklärt. Dabei
würden immer wieder umstrittene Altersfeststellungsver-
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fahren angewendet“ (aus: Heute im Bundestag Nr. 121
vom 05.03.2015).
2.5 Asylbewerber/innen aus dem Kosovo
„Mit dem Andrang von Asylbewerbern aus dem Kosovo
hat sich am Mittwochvormittag der Innenausschuss befasst. Dabei berichtete das Bundesinnenministerium
(BMI) über die priorisierten Verfahren beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei solchen Asylbewerbern sowie über Maßnahmen zur verstärkten Aufklärungsarbeit des Bundes im Kosovo und die Unterstützung
der Transitländer Serbien und Ungarn bei Grenzkontrollen.
Ein Ministeriumsvertreter verwies darauf, dass die
Schutzquote bei kosovarischen Asylbewerbern lediglich
bei 0,2 Prozent liege. Bei den priorisierten Asylverfahren
solle innerhalb von zwei Wochen entschieden werden. Im
Anschluss an die beschleunigten Verfahren sei eine konsequente Rückführung geplant. Zudem habe das Auswärtige Amt Maßnahmen zur Aufklärung der kosovarischen Bevölkerung über die Rechtslage in Europa ergriffen. Ferner seien 20 Bundespolizisten an der serbischungarischen Grenze zur Unterstützung des dortigen
Grenzmanagements im Einsatz. In jüngster Zeit war die
Zahl neuer Asylbewerber aus dem Kosovo dem BMIVertreter zufolge rückläufig. Es bleibe abzuwarten, wie
die Entwicklung weiter geht.
Die CDU/CSU-Fraktion plädierte dafür, finanzielle Anreize für Asylbewerber aus dem Kosovo zu streichen. Es sei
human und richtig, die Menschen davon abzuhalten, im
Kosovo ihr Hab und Gut zu verkaufen, um nach Deutschland zu kommen, argumentierte sie. Auch würde sie begrüßen, wenn im Bundesrat eine Gesetzesinitiative Bayerns eine Mehrheit fände, das Kosovo asylrechtlich als
sicheren Herkunftsstaat einzuordnen.
Die SPD-Fraktion warf die Frage auf, warum gerade jetzt
so viele Menschen aus dem Kosovo in Deutschland Asyl
beantragen und welche Intention diese Antragsteller haben. Zudem erkundigte sie sich nach den Planungen für
die weitere Aufklärungsarbeit im Kosovo. Auch wollte sie
wissen, ob es Hinweise gibt, wie die im Kosovo tätigen
Schlepperbanden strukturiert sind.
Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass es im Kosovo
‚elende Lebensbedingungen‘ gebe. Zugleich fragte die
Fraktion, wie das BAMF innerhalb von zwei Wochen faire
Asylverfahren abschließen wolle. Auch erkundigte sie sich
danach, was die priorisierten Verfahren bei Asylbewerbern aus dem Kosovo für Antragsteller aus anderen Ländern bedeuten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, welche Auswirkungen die priorisierten Verfahren auf andere
unerledigte Asylverfahren haben. Darüber hinaus stellte
sie die Frage nach den rechtlichen Grundlagen der priorisierten Verfahren. Ferner erkundigte sie sich danach, was
vor Ort im Kosovo zur Verbesserung der Lebenssituation
getan wird“ (aus: heute im Bundestag Nr. 115 vom
04.03.2015).
2.6 Flüchtlinge sollen Konto eröffnen
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Aus dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:
„Alle Fraktionen sind sich einig, dass Flüchtlinge und
Asylbewerber die Möglichkeit haben sollen, ein Bankkonto zu eröffnen. Dies wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch bei der Beratung des Antrages der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/905) mit dem Titel
‚Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen‘ deutlich.
Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren
Aufenthalt in Deutschland geduldet sei, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten Geduldeten könnten
ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit
Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG)
verlange. Daher müssten Anträge auf Kontoeröffnungen
von den Banken abgelehnt werden. In dem Antrag heißt
es: ‚Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig.‘ Die Fraktion
verlangt den Erlass einer Rechtsverordnung, dass Duldungsbescheinigungen ‚geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind‘.
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag und wies
darauf hin, dass es bereits eine EU-Richtlinie gebe, die
den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
entspreche. Diese Richtlinie müsse in nationales Recht
umgesetzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
erklärte: ‚Das Schicksal der Flüchtlinge berührt uns alle‘.
Er kündigte eine zeitnahe Lösung an, so dass die Betroffenen ein ‚Jedermann-Konto‘ bei der Bank bekommen
könnten. Das Thema liege der CDU/CSU-Fraktion am
Herzen. Die SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für Änderungen aus. Ein Konto sei für die Menschen von grundlegender Bedeutung. Die rechtlichen und tatsächlichen
Möglichkeiten müssten geschaffen werden. Der Sprecher
der SPD-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass der von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene
Lösungsweg aus rechtlichen Gründen nicht funktioniere.
Daher werde man den Antrag ablehnen. Neben Bündnis
90/Die Grünen votierte auch die Linksfraktion für den
Antrag, der mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde.
Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass ein
Referentenentwurf für ein Zahlungskontengesetz zur
Umsetzung der EU-Richtlinie vor der Sommerpause
vorgelegt werden solle. Der Kabinettsbeschluss sei für
September vorgesehen. Für die Umsetzung der Richtlinie
sei bis Herbst 2016 Zeit. Für die Betroffenen seien inzwischen unbürokratische Lösungen in Zusammenarbeit mit
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt worden. Die Oppositionsfraktionen regten
eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens an“
(aus: heute im Bundestag vom 25.02.2015 Nr. 098).
2.7 EU-Innenminister: Geisterdebatte über
„Lager in Afrika“. PRO ASYL fordert
Seenotrettung und konzertierte Flüchtlingsaufnahme
In einer Presseerklärung von PRO ASYL vom 12.03.2015
heißt es u.a.:
„Die Innenminister verschiedener EU-Staaten, darunter
der deutsche Innenminister Thomas de Maizière, schlagen anlässlich des heutigen EU-Innenministertreffens die
Einrichtung von Asylzentren in Nordafrika vor.
Flüchtlinge sollen bereits im Transit in EU-Lagern von der
Überfahrt über das Mittelmeer abgehalten werden – angeblich um Tote zu verhindern. Seit Monaten überlagert
die Debatte über sogenannte ‚Willkommenszentren‘ bzw.
‚Flüchtlingslager in Nordafrika‘ die europäische Flüchtlingsdebatte. Der Evergreen ‚Asylzentren irgendwo in
Afrika‘ wird revitalisiert zu einer Zeit, in der Europa die
Seenotrettung bewusst zurückgefahren hat und damit die
Todesrate im Mittelmeer noch weiter steigen lässt – über
400 Flüchtlinge sind bereits in den letzten Wochen auf
dem Weg nach Europa gestorben – über 4.000 im letzten
Jahr.
‚Diese Debatten sind zynisch, realitätsfern und geschwätziges Blendwerk, um Europas völlige Tatenlosigkeit angesichts des Massensterbens im Mittelmeer und des
Flüchtlingselends auf der anderen Seite des Mittelmeers
zu verdecken‘, so Karl Kopp, Europareferent von PRO
ASYL.
Europäische Kakophonie, völlige Tatenlosigkeit angesichts des Massensterbens
Der italienische Innenminister Alfano kündigt im Vorfeld
des heutigen EU-Innenminister-treffens an, dass Italien in
Tunesien, Niger und dem Sudan internationale ‚Aufnahmeeinrichtungen‘ für Flüchtlinge schaffen möchte. Dort
solle ‚gescreent‘ werden, wer Flüchtling ist. Diese werden
dann innerhalb von Europa verteilt. Die ‚NichtSchutzbedürftigen‘ sollen zurückgeführt werden. Der EUKommissar Avramopoulos schwadroniert, dass EUBotschaften Anlaufpunkte für Schutzsuchende sein könnten, um dort ihr Schutzgesuch zu prüfen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière rühmt sich,
diese Debatte über ‚Willkommenszentren‘ initiiert zu haben. Vorher hat er sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass
die italienische Seenotrettungsoperation Mare Nostrum
beendet wurde, weil sie sich zu einer ‚Brücke nach Europa‘ entwickelt habe. Ginge es darum, das Leid der Flüchtlinge zu mindern, wie in allen Beiträgen behauptet, dann
wäre die fatale Frontex-Operation Triton längst beendet,
eine europäische Seenotrettung installiert und gleichzeitig
ein großzügiges Flüchtlingsaufnahmeprogramm auf EUEbene aufgelegt.“
2.8 Todesopfer unter Flüchtlingen
„Um Todesopfer unter Flüchtlingen in die Europäische
Union geht es in der Antwort der Bundesregierung
(18/4032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
(18/3906). Darin verwiesen die Abgeordneten darauf,
dass im vergangenen Jahr nach einer Zählung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) im Mittelmeer 3.419 Bootsflüchtlinge ums Leben
gekommen seien und damit ‚ein Großteil der 4.270 ertrunkenen oder anders auf See ums Leben gekommenen
Bootsflüchtlinge‘.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bedauert sie ‚jeden Einzelfall, bei dem Personen im Rahmen
legaler oder irregulärer Migration zu Tode kommen oder
anderweitig Schaden nehmen‘. Zugleich weist sie darauf
Mehr Informationen und Neuigkeiten unter www.koelner-fluechtlingsrat.de
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hin, ‚dass neben der Verantwortung für das eigene
Schicksal gerade auch Schleuserorganisationen bewusst
die Notlage von Personen in ihren Heimatländern aus
reinem Profitstreben und zur Gewinnmaximierung ausnutzen und Schleusungshandlungen unter menschenverachtenden Bedingungen‘ anbieten und durchführen. ‚Sie
trieben gerade im Jahr 2014 bedenkenlos Flüchtlinge in
großer Zahl auf Boote im Mittelmeer‘, schreibt die Regierung weiter. Todesfälle durch den Untergang der wenig
seetauglichen Boote oder das Ersticken in geschlossenen
Schiffsräumen seien billigend in Kauf genommen worden.
Die Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU träten der
Schleusungskriminalität daher konsequent entgegen.
resmonat (17.835 Entscheidungen) ist die Zahl der Entscheidungen nahezu gleich geblieben. Im Vergleich zum
Vorjahreswert (Februar 2014: 11.908 Entscheidungen)
hat sich die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge
um 47,6 Prozent erhöht.
Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich
die Migrationslage insbesondere seit Mitte des Jahres
2014 deutlich angespannt habe. Mit der Erhöhung der
Flüchtlingszahlen seien auch die zu beklagenden Opferzahlen gestiegen. Ihr lägen für das Jahr 2014 keine amtlichen Erkenntnisse über weltweite Opferzahlen vor, führt
die Bundesregierung ferner aus. Entsprechende Statistiken würden nicht geführt. Selbstverständlich nehme sie
Veröffentlichungen anderer Stellen und der Medien zur
Kenntnis. Inwieweit diese Veröffentlichungen vollständig
und valide sind, könne abschließend nicht beurteilt werden. Im Verantwortungsbereich der Bundesregierung
werde jeder Einzelfall rückhaltlos aufgeklärt und auf notwendige Konsequenzen geprüft.
Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer bei 37,9
Prozent
Darüber hinaus setze sie sich ‚insbesondere mit Blick auf
die tragischen Ereignisse im Mittelmeer dafür ein, die
Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu beseitigen‘,
heißt es in der Antwort der Bundesregierung“ (aus: Heute
im Bundestag vom 25.02.2015 Nr. 096).
2.9 22.775 Asylerstanträge im Februar 2015
Aus einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12.03.2015:
„Mit 6.913 Erstanträgen war im Februar erstmals der
Kosovo Hauptherkunftsland und verwies Syrien (4.023
Erstanträgen) auf Rang zwei, Serbien (1.871 Erstanträgen) steht weiterhin an dritter Stelle. Im Monat Februar
nahm das Bundesamt 22.775 Asylerstanträge entgegen.
Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 9.828 Erstanträge, was einen deutlichen Anstieg von 131,7 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im
Februar gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert
um 137,6 Prozent auf 3.308 Folgeanträge. Damit gingen
im vergangenen Monat insgesamt 26.083 Asylanträge
beim Bundesamt ein.
Im bisherigen Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt
51.938 Asylanträge vom Bundesamt entgegen genommen. Davon waren 45.173 Erstanträge und 6.765 Folgeanträge. Dies stellt gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 99,1 Prozent bzw.
100,3 Prozent dar.
Gestiegene Anzahl an Entscheidungen und Anhörungen
Insgesamt wurden 17.580 Erst- und Folgeanträge im
Monat Februar entschieden. Im Vergleich zum Vorjah-
In diesem Jahr wurden insgesamt 10.239 Personen angehört. Damit fanden 3,4 Prozent mehr Anhörungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (9.898
Anhörungen) statt. Im aktuellen Berichtsmonat wurden
insgesamt 6.074 Personen beim Bundesamt angehört.
Damit fanden 45,9 Prozent mehr Anhörungen gegenüber
dem Vormonat (4.164 Anhörungen) statt.
Im Berichtsmonat Februar 2015 konnte bei 6.668 von
17.580 entschiedenen Verfahren den Antragstellern ein
Schutzstatus gewährt werden. Die Gesamtschutzquote
für alle Herkunftsländer liegt bei 37,9 Prozent.
Der Vergleich der Entscheidungszahlen unter den TopTen-Herkunftsländern im bisherigen Jahr 2015 zeigt einen
überproportional hohen Anteil an positiven Entscheidungen (Anerkennungen als Asylberechtigte, Anerkennungen
als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylVfG, Gewährung von
subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7
AufenthG) beim Irak (94,0 Prozent), Syrien (86,2 Prozent) und Eritrea (75,0 Prozent).
Anhängige Verfahren
Am 28. Februar 2015 waren Erstverfahren von 167.749
Personen noch nicht vom Bundesamt entschieden. Insgesamt stieg die Zahl der anhängigen Asylverfahren deutlich auf 188.435 an. Im Vergleich zum Vorjahr (99.875
anhängige Verfahren) erhöhte sich die Zahl der beim
Bundesamt anhängigen Verfahren um 88,7 Prozent.“
3.Termine
· 24./25.04.2015, Rechtsseminar für Frauen: „Beratung von
Flüchtlingsfrauen – Asylverfahren und Bleibeperspektiven“, Veranstalter: Heinricht Böll Stiftung NRW in Kooperation mit agisra e.V., Ort: Bürgerzentrum „Mütze“, Köln,
Anmeldung
bis
zum
13.04.2015
über den Veranstaltungskalender unter www.boell-nrw.de,
weitere
Kontaktmöglichkeiten:
[email protected],
Tel:
0211/9365080,
Fax:
0211/93650825
· 28.05.2015, 19:30 Uhr, Domforum, Kölner Hearing: „Bildungschancen im Schul- und KiTa - Alltag für junge
Flüchtlinge“
· 19./20.05.2015, 25. Behördentagung, „25 Jahre Dialog. Es
bleibt alles anders als gedacht!“, Veranstalter: Diakonie
Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Zentrale Ausländerbehörde Dortmund, Kommunale Ausländerbehörde Düsseldorf,
Ort: „Die Wolfsburg“,45478 Mülheim/Ruhr, Anmeldung: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Geschäftsbereich
Soziales und Integration, Herrn Stefan Horn (Veranstaltungskoordination), Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf,
Tel.: 0211/6398-375, Fax 0211/6398-299, E-Mail
[email protected]