Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen FNR-Tagung am 15. April 2015 Präsentationstitel Fachberater für Landtechnik und erneuerbare Energien H. Geitner / AELF Nördlingen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Hannes Geitner Fachberater für Landtechnik und erneuerbare Energien Oskar-Mayer-Str. 51 86720 Nördlingen Tel.: 09081/2106-31 E-Mail: [email protected] Beratungsgebiet Landkreise: Aichach/Friedberg Augsburg Donau-Ries Dillingen Günzburg Neu-Ulm 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Beratungsschwerpunkte: reg. Energien Biogas Gliederung Was muss genehmigt werden? Genehmigungsverfahren bei kleinen Biogasanlagen Genehmigungsfähigkeit / Auflagen / Gutachten Anforderung an das Anlagenkonzept Schritte von der ersten Überlegung bis zum Bau 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Was muss genehmigt werden? • Grundsätzlich alles! • BHKW mit Gebäude • Nutzungsänderung bestehender Gebäude • Zubau Behälter • Fahrsiloanlagen • Gebäude für Gasspeicher • Abdeckung bestehender Behälter 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Grenzen im Genehmigungsverfahren Baurechtlich genehmigungsfähige Anlagen Max. 1,2 Mio. Nm³ Biogas Max. 1 MW installierte Feuerungswärmeleistung 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Genehmigungsverfahren Baurechtlich genehmigungspflichtige Anlagen Mitteilung bei der Behörde wenn Änderung an BHKW-Anlage ggf. Baugenehmigung beantragen wenn bauliche Änderungen (Container / BHKW-Raum / Gasspeicher) 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Privilegierung Biogasanlagen sind nicht privilegiert im Außenbereich! • Privilegiert nur bei räumlich-funktionalem Zusammenhang mit betrieblichem Schwerpunkt im Außenbereich (Stall, große Maschinenhalle) 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Genehmigung von Biogasanlagen Wo darf eine Biogasanlage gebaut werden? Grundsätzlich gibt es keine Abstandsauflagen für Biogasanlagen gegenüber Wohnbebauung, Wald oder umweltsensible Flächen! Genehmigungspraxis der Landratsämter: Absicherung durch Gutachten (Lärm, Geruch, Umweltverträglichkeit..) 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Technische Anforderungen an Biogasanlagen • ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der Biogaserzeugung muss technisch gasdicht abgedeckt sein • Hydraulische Verweilzeit im gasdichten System 150 Tage Die Anforderung gilt nicht, wenn zur Erzeugung des Biogases ausschließlich Gülle im Sinne des Düngegesetzes eingesetzt wird. • Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas (z.B. Gasfackel) Reserve BHKW nicht ausreichend 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fachberatung Forsten Nördlingen Landtechnik Technische Anforderungen beim Bau von Biogasanlagen Weitere Anforderungen an das Anlagenkonzept - Fermenter: keine Mindestgrößen vorgeschrieben - Endlagerkapazität: 6 Monate + ? - Fahrsilos (genehmigungspflichtig, ausreichende Lagerkapazität) - Gasspeicher: keine Mindestgrößen vorgeschrieben (Empfehlung: mind. 4h Speicherkapazität) 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Technische Anforderungen an Gärsubstratlager (nach Biogas-Handbuch Bayern) Leckageerkennung, Überfüllsicherung u. Umwallung Außnahmeregelung für Güllebehälter BJ 1992-2012 - mindestens 80% Gülleanteil in der Biogasanlage - Güllebehälter erfüllt wasserrechtliche Anforderungen im Genehmigungsbescheid - fugenlose Bodenplatte ohne Rohrdurchführung Dichtigkeitsprüfung nach VAWS + wiederkehrend alle 5 Jahre 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Der Weg zur kleinen Gülle-Biogasanlage Entscheidungsphase Planungsphase Genehmigungsphase Bauphase 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Entscheidungsphase Beratung: Wirtschaftlichkeit, Anlagenkonzept, Standort Netzanfrage - Anlagenhersteller kontaktieren, - Kostenvoranschläge erstellen lassen - Anlagen besichtigen Mit Bank und Steuerberater Investition besprechen Investition mit Familie besprechen! - zusätzliche Arbeitsbelastung - wird es von allen mitgetragen? .... 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Planungsphase Planer / Biogasfirma beauftragen Eingabeplan erstellen Anwohner informieren Vorgespräch/Information Gemeinde Vorgespräch Landratsamt - was wird gefordert - kritische Punkte besprechen - geforderte Gutachten ggf. in Auftrag geben 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Bei der Planung beachten: Räumliche Nähe / kurze Wege - Stromanschluss - Fahrsilos – Fütterung - Gülleeinbringung / Anlieferung - Misteinbringung - Wärmenutzung Umwallung möglich? eigenständige Zufahrt möglich? Weiterentwicklung des Betriebes Anliegen bzw. Schutz der Anwohner ernst nehmen 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Überlegungen zum Schutz der Anwohner: BHWK-Gebäude - Positionierung - Anordnung und Dimensionierung Notkühler, - Anordnung Abgaskamine, Ansaug- u. Abluftöffnungen Immissionsschutz von Anfang an einplanen (Lärm + ggf. Geruch) Ggf. Sichtschutz An- und Abfahrt zur Anlage Konfrontation vermeiden!!! 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Genehmigungsphase Mit dem Landratsamt in Kontakt bleiben: - ist der Bauplan vollständig? - was muss ggf. noch nachgereicht werden? - Details besprechen (Eingrünung, Ausgleichsflächen…) 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Bauphase Auflagen im Genehmigungsbescheid genau lesen und beachten!!! 15.04.2015 H. Geitner Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !! Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Fachberater für Landtechnik und erneuerbare Energien Hannes Geitner Landwirtschaftsamt Nördlingen Oskar-Mayer-Straße 51 86720 Nördlingen Tel: 09081 2106-31 Fax: 09081 2106-55 E-Mail: [email protected] Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen
© Copyright 2024 ExpyDoc