Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen

Planung und Genehmigung
kleiner Gülle-Biogasanlagen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nördlingen
FNR-Tagung am 15. April 2015
Präsentationstitel
Fachberater für Landtechnik und erneuerbare Energien
H. Geitner
/
AELF Nördlingen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nördlingen
Hannes Geitner
Fachberater für Landtechnik und erneuerbare Energien
Oskar-Mayer-Str. 51
86720 Nördlingen
Tel.: 09081/2106-31
E-Mail: [email protected]
Beratungsgebiet Landkreise:
 Aichach/Friedberg
 Augsburg
 Donau-Ries
Dillingen
 Günzburg
 Neu-Ulm
15.04.2015 H. Geitner
Planung und Genehmigung kleiner Gülle-Biogasanlagen
Beratungsschwerpunkte:
 reg. Energien
 Biogas
Gliederung
Was muss genehmigt werden?
Genehmigungsverfahren bei kleinen Biogasanlagen
Genehmigungsfähigkeit / Auflagen / Gutachten
Anforderung an das Anlagenkonzept
Schritte von der ersten Überlegung bis zum Bau
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Was muss genehmigt werden?
• Grundsätzlich alles!
• BHKW mit Gebäude
• Nutzungsänderung bestehender Gebäude
• Zubau Behälter
• Fahrsiloanlagen
• Gebäude für Gasspeicher
• Abdeckung bestehender Behälter
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Grenzen im Genehmigungsverfahren
Baurechtlich genehmigungsfähige
Anlagen
 Max. 1,2 Mio. Nm³ Biogas
 Max. 1 MW installierte Feuerungswärmeleistung
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Genehmigungsverfahren
Baurechtlich genehmigungspflichtige
Anlagen
 Mitteilung bei der Behörde wenn
Änderung an BHKW-Anlage
 ggf. Baugenehmigung beantragen
wenn bauliche Änderungen
(Container / BHKW-Raum / Gasspeicher)
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Privilegierung
Biogasanlagen sind nicht privilegiert im
Außenbereich!
• Privilegiert nur bei räumlich-funktionalem
Zusammenhang mit betrieblichem Schwerpunkt im
Außenbereich (Stall, große Maschinenhalle)
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Genehmigung
von Biogasanlagen
Wo darf
eine Biogasanlage
gebaut
werden?
Grundsätzlich gibt es keine Abstandsauflagen für Biogasanlagen gegenüber
Wohnbebauung, Wald oder umweltsensible Flächen!
Genehmigungspraxis der Landratsämter:
Absicherung durch Gutachten
(Lärm, Geruch, Umweltverträglichkeit..)
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Technische Anforderungen
an Biogasanlagen
• ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der
Biogaserzeugung muss technisch gasdicht abgedeckt sein
• Hydraulische Verweilzeit im gasdichten System 150 Tage
Die Anforderung gilt nicht, wenn zur Erzeugung des
Biogases ausschließlich Gülle im Sinne des
Düngegesetzes eingesetzt wird.
• Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von
Biogas (z.B. Gasfackel)
Reserve BHKW nicht ausreichend
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Fachberatung
Forsten Nördlingen
Landtechnik
Technische Anforderungen beim Bau von
Biogasanlagen
Weitere Anforderungen an das Anlagenkonzept
- Fermenter: keine Mindestgrößen vorgeschrieben
- Endlagerkapazität: 6 Monate + ?
- Fahrsilos (genehmigungspflichtig, ausreichende
Lagerkapazität)
- Gasspeicher: keine Mindestgrößen vorgeschrieben
(Empfehlung: mind. 4h Speicherkapazität)
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Technische Anforderungen an
Gärsubstratlager (nach Biogas-Handbuch Bayern)
Leckageerkennung,
Überfüllsicherung u. Umwallung
Außnahmeregelung für Güllebehälter BJ 1992-2012
- mindestens 80% Gülleanteil in der Biogasanlage
- Güllebehälter erfüllt wasserrechtliche
Anforderungen im Genehmigungsbescheid
- fugenlose Bodenplatte ohne Rohrdurchführung
Dichtigkeitsprüfung nach VAWS + wiederkehrend alle 5 Jahre
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Der Weg zur kleinen Gülle-Biogasanlage
 Entscheidungsphase
 Planungsphase
 Genehmigungsphase
 Bauphase
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Entscheidungsphase
 Beratung: Wirtschaftlichkeit,
Anlagenkonzept, Standort
 Netzanfrage
 - Anlagenhersteller kontaktieren,
- Kostenvoranschläge erstellen lassen
- Anlagen besichtigen
 Mit Bank und Steuerberater
Investition besprechen
 Investition mit Familie besprechen!
- zusätzliche Arbeitsbelastung
- wird es von allen mitgetragen? ....
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Planungsphase
 Planer / Biogasfirma beauftragen
 Eingabeplan erstellen
 Anwohner informieren
 Vorgespräch/Information Gemeinde
 Vorgespräch Landratsamt
- was wird gefordert
- kritische Punkte besprechen
- geforderte Gutachten ggf. in
Auftrag geben
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Bei der Planung beachten:
 Räumliche Nähe / kurze Wege
- Stromanschluss
- Fahrsilos – Fütterung
- Gülleeinbringung / Anlieferung
- Misteinbringung
- Wärmenutzung
 Umwallung möglich?
 eigenständige Zufahrt möglich?
 Weiterentwicklung des Betriebes
 Anliegen bzw. Schutz der
Anwohner ernst nehmen
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Überlegungen zum Schutz der Anwohner:
 BHWK-Gebäude
- Positionierung
- Anordnung und Dimensionierung
Notkühler,
- Anordnung Abgaskamine, Ansaug- u.
Abluftöffnungen
 Immissionsschutz von Anfang an
einplanen (Lärm + ggf. Geruch)
 Ggf. Sichtschutz
 An- und Abfahrt zur Anlage
Konfrontation vermeiden!!!
15.04.2015 H. Geitner
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Genehmigungsphase
 Mit dem Landratsamt in Kontakt
bleiben:
- ist der Bauplan vollständig?
- was muss ggf. noch nachgereicht
werden?
- Details besprechen (Eingrünung,
Ausgleichsflächen…)
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Bauphase
Auflagen
im
Genehmigungsbescheid
genau lesen
und
beachten!!!
15.04.2015 H. Geitner
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Vielen Dank
für die
Aufmerksamkeit !!
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
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Weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne!
Fachberater für Landtechnik und erneuerbare
Energien
Hannes Geitner
Landwirtschaftsamt Nördlingen
Oskar-Mayer-Straße 51
86720 Nördlingen
Tel:
09081 2106-31
Fax:
09081 2106-55
E-Mail: [email protected]
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