Amtsblatt Woche 21 - Ortenberg

ORTENBERG Blick
im
AMTSBLATT
DER GEMEINDE ORTENBERG
61. Jahrgang
FREITAG, 22. Mai 2015
Nummer 21
Zweisprachiges Kindertheater
heute 22. Mai, 14:00 Uhr
Seit Jahrzehnten besuchen sich die Kinder der beiden Grundschulen aus dem elsässischen
Stotzheim und Ortenberg einmal im Jahr. In diesem Jahr steht der Besuch der Stotzheimer
Kinder in Ortenberg ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens der Gemeindepartnerschaft.
Allen Kindern soll daher etwas Besonderes geboten werden, wenn die Stotzheimer heute in
Ortenberg sind. Um 14 Uhr gastiert das zweisprachige Theater BAAL Novo in der Schlossberghalle mit dem mehrfach ausgezeichneten Kindertheaterstück "Ein Schaf fürs Leben". Der
Eintritt ist für alle Kinder und deren Begleitpersonen frei, denn die Theatervorstellung wird von
der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung finanziert.
BAAL novo erzählt die Geschichte einer zu Herzen gehenden Freundschaft. Selbstverständlich ist die Geschichte von Wolf und Schaf auch ohne Fremdsprachenkenntnisse problemlos
verständlich. "Ein Schaf fürs Leben" wurde vielfach ausgezeichnet u.a. mit dem deutschen
Jugendliteraturpreis 2004.
Anmeldungen für Selbstfahrer bitte an
[email protected]
oder auf dem Rathaus unter
0781- 9 33 50
Verantwortlich für die Titelseite ist die Gemeinde Ortenberg
Herausgeber: Gemeinde Ortenberg, Tel. 07 81 / 93 35-13, Fax 07 81 / 93 35-40
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Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen: Bürgermeister Markus Vollmer
Öffnungszeiten Bürgermeisteramt:
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Mittwoch 14 - 19 Uhr
VERLAG und private ANZEIGEN
ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
Tel. 0781 / 504-14 55, Fax 0781 / 504-1469
E-Mail: [email protected]
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Das Wein‐Präsent zum Jubiläum
50 Jahre Stotzheim/Ortenberg – zur
Erinnerung an dieses Jubiläum wird
in wenigen Wochen die Festschrift
erscheinen und
ab sofort ein passendes
Souvenir angeboten:
Ein „geWEINsames“ Präsent
der Winzergenossenschaften
unserer beiden Gemeinden
aus badischem Spätburgunder
Rotwein – dem Ortenberger
Stifterwein ‐ und elsässischem
Grauburgunder in einer
Weinglas:
2,50 €
eigens dafür entworfenen
Tragetasche.
Dazu passend gibt es stilvolle Gläser
mit dem Jubiläums‐Motiv.
Diese Artikel können Sie im Rathaus
und bei den Jubiläums‐Veranstaltungen
erwerben.
Wein‐Präsent: 17,50 €
Dorfhelferinnenstation Ortenberg
25.05.29
Joggerst Franz,
Offenburger Str. 6
26.05.23
Wagner Frieda geb. Erhardt,
Kleine Gasse 2
92 Jahre
27.05.42
Herp Rudolf,
Bühlweg 27
86 Jahre
73 Jahre
DER NOTFALL IST LÖSBAR
...... Sie sind als Hausfrau oder Hausmann verantwortlich für
Kinder und Haushalt und sind krank?
...... Sie müssen wegen Risikoschwangerschaft liegen?
...... Sie sollen ins Krankenhaus, wissen aber nicht wohin mit
den Kindern?
...... Sie kommen gerade aus der Klinik, fühlen sich aber noch
schwach?
...... Ihr Partner schafft es nicht Ihre Aufgaben in Haus und
Hof zu übernehmen, während Sie krank sind?
...... Sie würden gerne zur Kur gehen, aber Ihre Kinder sind
noch unter 12 Jahre?
Dann sollten Sie jetzt mit Ihrem Arzt sprechen. Sie brauchen
eine Hilfe für Ihre Familie und Sie können sie auch bekommen.
Ihr Arzt stellt eine Krankmeldung aus, die Sie anschließend
der Krankenkasse vorlegen. Gibt die Krankenversicherung
grünes Licht und übernimmt die Kosten, wenden Sie sich an
die Einsatzleiterin Frau Stecher-Bartscher, Ohlsbach Tel.
07803/969912 oder 07803/6933.
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Sprechtag des BLHV
Der nächste Sprechtag des BLHV findet am Dienstag, 16.06.
von 9:00-12:00 Uhr in Offenburg, Landwirtschaftsamt, PrinzEugen-Str. 2 statt.
Geänderter Redaktionsschluss
Wegen des Feiertags „Fronleichnam“ am 04.06.2015 verschiebt sich in KW 23 der Redaktionsschluss für das
Amtsblatt auf Dienstag, 02.06.2015, 10:30 Uhr.
Wir bitten um rechtzeitige Abgabe der Mitteilungen.
Notrufe
Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst / Notarzt
Ärztlicher Notfalldienst
Zahnärztlicher Notruf
Giftnotruf (Uni-Klinik FR)
110
112
112
01805 - 19 29 2 - 460
0180 - 32 22 55 51 1
0761 - 27 04 - 361
Notfallnummern
Wasserversorgung
Wassermeister Alfred Braun
Stell. Wassermeister Klaus Riehle
Abwasserbeseitigung
Abwasserzweckverband
0781 - 24414
Krankenhaus
Die Gemeindeverwaltung sucht zur Anmietung für die
Unterbringung von Flüchtlingen Wohnraum für 4 bis
7 Personen, Tel. 9335-0.
„Älter werden in Ortenberg“
Haben Sie den Fragebogen zur Bürgerbefragung schon ausgefüllt und abgegeben?
Alle Personen ab 40 Jahren erhielten vor einigen Wochen einen Fragebogen. Noch bis zum 5. Juni 2015 können Sie diesen
Fragebogen an das Ortenberger Rathaus zurücksenden.
Bitte machen Sie mit an dieser Form der Bürgerbeteiligung!
Reinigen von Reb- und Wirtschaftswegen
Die Bewirtschafter von Rebgrundstücken und Obstanlagen
werden gebeten, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege von Mulchgras und anderen
Verunreinigungen frei zu halten.
Außerdem sollten befestigte Regenrinnen von Überwuchs
und Ablagerungen gereinigt und freigehalten werden. Da dadurch z. B. bei Starkregen die Einlaufschächte nicht verdeckt
werden, kann die Gefahr von Überflutungen deutlich reduziert werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai
2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße I“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs.
8 BauGB aufzustellen zu ändern und den Bebauungsplan in
„Ortenberg-Süd“ umzubenennen.
0781 - 47 2 - 0
Apotheken-Bereitschaftsdienst
22.05.2015 Abtsberg, Lerchenbergweg 1, Offenburg,
Tel: 0781/33332
23.05.2015 Stadt, Hauptstraße 43, Offenburg, Tel: 0800/248 7700
24.05.2015 Haaß, Ortenberger Str. 13, Offenburg,
Tel. 0781/91933500
25.05.2015 Schwarzwald, Hauptstraße 19, Offenbug,
Tel: 0781/26503
26.05.2015 Staufenberg, Kirchplatz 2, Durbach, Tel. 0781/93390
27.05.2015 Sonnen, Im Kaufland, Offenburg, Tel: 0781/68620
28.05.2015 Ebertplatz am Klinikum, Ebertplatz 12, Offenburg,
Tel. 0781/9197436
Gemeindeverwaltung Ortenberg
Zentrale
Sekretariat des Bürgermeisters
Hauptamt/Bauamt/Personalamt
Rechnungsamt
Standesamt/Grundbuchamt/Rentenversicherung
Bürgerbüro
Gemeindekasse
Telefax
e-Mail
Internet
Förster Stefan Grimm
0781 - 93 35 - 0
0781 - 93 35 - 25
0781 - 93 35 - 23
0781 - 93 35 - 24
0781 - 93 35 - 14
0781 - 93 35 - 11
0781 - 93 35 - 13
0781 - 93 35 - 12
0781 - 93 35 - 40
[email protected]
www.ortenberg.de
07803 - 966 - 00
0162 - 2535729
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag – Freitag
Mittwoch
Schule
Von-Berckholtz-Schule
Hausmeister
Kindergarten
Kindergarten St. Elisabeth
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss eines
Bebauungsplanes für den Bereich
„Ortenberg-Süd“ in der Fassung
der 1. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8
BauGB
0170 - 34 09 90 4
0171 - 95 15 87 6
Kirche
Katholisches Pfarramt St. Bartholomäus
Ev. Pfarramt Auferstehungsgemeinde
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 19:00 Uhr
0781 - 33 06 7
0160 - 97935269
0781 - 31 37 6
0781 - 32 17 3
0781 - 31 10 9
Soziales
Dorfhelferinnenstation Einsatzleitung:
Monika Stecher-Bartscher
SoNO, Werner Kolb
07803 - 96 99 12
07803 - 69 33
0781 - 94869438
Abfallabfuhr
Hotline für Abfallgebühren und
Behälterbestellungen
Infotelefon
Dienstag, 26.05.2015
Freitag, 29.05.2015
Kork- und Batteriesammelstelle
0781/805-6000
0781 - 80 59 60 0
graue Tonne
grüne Tonne
Rathaus
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Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke
131/1, 133 (Teilfläche), 164 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 155/1
(Teilfläche), 153/2 (Teilfläche), 54, 55, 59, 60, 153/1, 146 (Teilfläche), 145 (Teilfläche), 144 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 61
(Teilfläche), 140 (Teilfläche), 102 (Teilfläche), 101/3, 77/1 (Teilfläche), 77/2, 77/3, 77/4 (Teilfläche), 76, 75, 73 (Teilfläche), 72,
63/2, 63/1, 64, 65/4 (Teilfläche), 66/1, 70 (Teilfläche), 71,
6028/2, 6189/7, 6189/6, 6189/5, 88/3 (Teilfläche), 90/1 (Teilfläche), 90/3 (Teilfläche), 91/2 (Teilfläche), 91/3 (Teilfläche),
6189/3, 6189 (Teilfläche), 6189/1, 6189/2,
Öffentliche Bekanntmachung
Änderungs-Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich
„Offenburgerstraße/Bühlweg“ in der
Fassung der 3. Änderung gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai
2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße I“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs.
8 BauGB aufzustellen zu ändern und den Bebauungsplan in
„Offenburger Straße / Bühlweg“ umzubenennen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke
Flst.Nr. 1150, 1150/1, 1150/2, 1150/3, 1149 (Teilfläche), 1147
(Teilfläche), 5406 (Teilfläche), 5408 (Teilfläche), 5410 (Teilfläche), 5411 (Teilfläche), 5413 (Teilfläche), 1138, 1139, 1139/1,
1140, 1141, 1142, 1143, 1145, 1146, 1146/1, 1146/2, 8150,
5150/2 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 1125, 1124, 1122,
1227/5,1227/14, 1227/13, 1227/12, 1227/4, 1227/11, 1227/6,
1227/7, 1227/8, 1227/9, 1227/10, 1228/1 (Teilfläche), 1228
(Teilfläche), 1434 (Teilfläche), 1446, 1434/8, 1445, 1440 (Teilfläche), 1434/10, 1444, 1443/2, 1442, 7021 (Teilfläche),
7021/1, 1436, 1435/1, 1435/2, 1659/1, 1747 (Teilfläche),
1434/11, 4891/1 (Teilfläche), 7947/1 (Teilfläche)
Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende
städtebauliche Ziele umgesetzt:
- Klärung und Festsetzung der Bauweise,
- Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung,
- Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit.
Ortenberg, 19. Mai 2015
Markus Vollmer
Bürgermeister
Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende
städtebauliche Ziele umgesetzt:
Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen:
Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen:
ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69
E-Mail: [email protected]
Frau Silke Wickert
Telefon: 07 81 / 5 04-14 52
Telefax: 07 81 / 5 04-14 69
E-Mail: [email protected]
Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr
Zustellprobleme und Aboservice:
08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected]
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- Klärung und Festsetzung der Bauweise
- Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung,
- Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit.
Ortenberg, 19. Mai 2015
Markus Vollmer
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes
für den Bereich „Ortsmitte“ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai
2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich
„Ortsmitte“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke
Flst.Nr. 62 (Teilfläche), 105 (Teilfläche), 1215, 1216, 1217,
1218, 1220, 1221, 1222/6 (Teilfläche), 200/1 (Teilfläche),
1214/1, 1194/3, 1194/4, 1194/6, 1194, 200/2 (Teilfläche), 202
(Teilfläche), 203 (Teilfläche), 204 (Teilfläche), 205 (Teilfläche),
206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche), 209 (Teilfläche), 5746, 1195/1, 1195/2, 1190/1, 1191, 1192, 1193, 1171,
1172, 1173, 1194/7, 1170, 1169, 1168, 1167/1, 1167/2, 1166,
1167/3, 1163/2, 1165, 1164, 1163, 1163/1, 1162, 1161, 1160/1,
1154 (Teilfläche), 1151, 1152, 1222/3, 1224, 1225, 1226,
1227/2, 1227/1, 1228/1 (Teilfläche), 1434 (Teilfläche), 1434/9
(Teilfläche), 1126, 1127, 1128, 1129, 1136, 1137, 198, 196
(Teilfläche), 188/2, 188/3 (Teilfläche), 188/1 (Teilfläche), 106/1,
111, 112 (Teilfläche), 117 (Teilfläche), 118, 119, 185, 120 (Teilfläche), 185/1, 185/3, 184/4, 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 181/1
(Teilfläche), 126 (Teilfläche), 129 (Teilfläche), 180, 180/1,
180/2, 173, 130, 131, 165.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende
städtebauliche Ziele umgesetzt:
- Klärung und Festsetzung der Bauweise
- Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung,
- Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit.
Ortenberg, 19. Mai 2015
Markus Vollmer
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
– Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai
2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Käfersbergweg“, die örtlichen Bauvorschriften und Übersichtskarte in der Fassung vom 11. Mai 2015 nach § 10 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit § 74 LBO sowie § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der zeichnerische
Teil des Bebauungsplanes vom 11. Mai 2015:
Der Bebauungsplan „Käfersbergweg“ und die örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten mit dieser
ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeinde Ortenberg, 77799
Ortenberg, Dorfplatz 1, Zimmer 23, während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den
Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft
verlangen.
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Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle
der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird
hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs.
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB bei der Änderung dieses Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sind nach
§ 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ortenberg geltend gemacht
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, sofern sie unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind, 1 Jahr nach dieser
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1.
2.
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung verletzt worden sind,
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat, oder wenn innerhalb eines Jahrs seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Ortenberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Ortenberg, den 19. Mai 2015
Markus Vollmer, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes " Ortsmitte "
Auf Grund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber.
698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S.
793) m.W.v. 01.01.2011, hat der Gemeinderat der Gemeinde
Ortenberg in seiner Sitzung am 11.05.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen
städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser
Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 10,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als
Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
"Ortsmitte".
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus
dem Lageplan der STEG Stadteentwicklung GmbH mit Datum vom 20.03.2015 (Originalmaßstab M 1:2000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile
innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ortenberg von jedermann
eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser
Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff.
BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§
143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf den
neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen.
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis
156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt.
§3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs.
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB bei der Änderung dieses Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sind nach
§ 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ortenberg geltend gemacht
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dar-zulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, sofern sie unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind, 1 Jahr nach dieser
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
7
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntma-chung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung verletzt worden
sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit wi-dersprochen hat,
oder wenn innerhalb eines Jahrs seit dieser Bekanntmachung die Rechts-aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Ortenberg unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Ortskernsanierung:
Förderung Privater Erneuerungsmaßnahmen
Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 % bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind
die berücksichtigungsfähigen Kosten gem. Städtebauförderungsrichtlinie. Der Zuschuss wird in der Regel auf max.
25.000 € je Maßnahme begrenzt. Für historisch, künstlerisch
oder städtebaulich bedeutende Gebäude insbesondere Kulturdenkmale ist eine Erhöhung der Förderquote auf 35 %
möglich. Die Maximalförderung wird entsprechend auf
35.000 € je Maßnahme angepasst.
Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter
sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards
anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
Abweichungen bei der Förderquote oder der Maximalförderung sind im begründeten Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.
Bitte wenden Sie sich ggf. an die Gemeindeverwaltung.
Ortskernsanierung: Förderung Privater
Ordnungsmaßnahmen
Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von 100 % erstattet. Bemessungsgrundlage sind die
berücksichtigungsfähigen Kosten gem. Städtebauförderungsrichtlinie. Der Zuschuss wird in der Regel auf max.
25.000 € je Maßnahme begrenzt. Eine Erstattung des Substanzverlusts wird nicht vorgesehen. Abweichungen sind im
Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.
Bitte wenden Sie sich ggf. an die Gemeindeverwaltung.
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung
vom 11. Mai 2015 der Gemeinde Ortenberg
über die allgemeine Erteilung der
sanierungsrechtlichen Genehmigung (§144
Abs. 3 BauGB) für das förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet „Ortsmitte“
Auf der Grundlage des § 144 Abs. 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit §§ 35 und 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs nach Maßgabe des § 49 VwVfG für das mit Satzung vom 11. Mai 2015
festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ die sanierungsrechtliche Genehmigung für Vereinbarungen, durch die ein
schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch
oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
allgemein erteilt. Auf den Lageplan in der öffentlichen Bekanntmachung am 22.05.2015 der Satzung über das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" wird verwiesen.
Die Allgemeinverfügung und der Lageplan können während
der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ortenberg von jedermann eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
8
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Gemeinde Ortenberg, Dorfplatz 1,
77799 Ortenberg oder beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Ausgefertigt:
Gemeinde Ortenberg, den 19. Mai 2015
Markus Vollmer
Bürgermeister
Hinweis:
Nach Maßgabe des §145 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 6
BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten über
das Vorliegen der allgemeinen Genehmigung ein Zeugnis zu
erteilen, das der Genehmigung gleichsteht („Negativzeugnis“).
Gemeinde Ortenberg
Ortenaukreis
Schutz der Bienen bei der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Durch unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
entstehen immer wieder erhebliche Bienenschäden. Wir bitten daher, bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen die Bestimmungen der Bienenschutzverordnung zu
beachten.
Die Bienenschutzverordnung besagt, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende Kulturpflanzen
und blühende Unterkulturen gelangen dürfen. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Anwendungsverbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel bei der Blattlausbekämpfung in Christbaumkulturen, wenn nicht blühende
Pflanzen von Bienen beflogen werden, z.B. wegen Honigtau
von Blattläusen oder wegen frischer Nektarien bei Kirschbäumen.
Von Bienen beflogene Pflanzen dürfen auch nicht durch Abdrift getroffen werden.
Wenn durch unsachgemäße Pflanzenschutzmaßnahmen
Bienenschäden verursacht werden, können daraus für den
Verursacher empfindliche Schadensersatzansprüche entstehen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Mitteilungen
Landratsamt Ortenaukreis
Tularämie bei einem Feldhasen in Mahlberg
In der Gemeinde Mahlberg wurde bei einem verendeten
Feldhasen die Tularämie (Hasenpest) festgestellt.
Bei der Tularämie handelt es sich um eine ansteckende, sporadisch vorkommende bakterielle Erkrankung vorrangig der
Nagetiere, die aber auch auf andere Tiere (z. B. Reh, Fuchs,
Haustiere) übertragbar ist. Die Krankheit kann auch auf Menschen und auf Hunde übertragen werden.
Vor allem beim direkten Kontakt zu infizierten Tieren (Anfassen infizierter Tiere ohne Schutzhandschuhe, Einatmen erre-
gerhaltiger Aerosole beim Zerlegen) können schwere Infektionen entstehen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch
ist nicht bekannt.
Kranke oder tot aufgefundene Wildtiere sollte man gerade
auch im Hinblick auf die Tularämie keinesfalls anfassen,
sondern den Jagdrevierinhaber (z.B. über die örtliche Polizei) informieren.
Für Spaziergänger ohne direkten Kontakt zu infizierten Tieren besteht keine Gefahr.
Hunde sollten generell nicht außerhalb des unmittelbaren
Einflussbereichs des Halters laufen, um zu vermeiden, dass
sie Kontakt mit Wildtieren haben.
Ergänzende Informationen finden Sie unter:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_
ID=8&ID=791&Pdf=No
Donnerstags in der Ortenau –
Genuss mit allen Sinnen
Der „Donnerstag in der Ortenau“ ist der beliebte Event-Tag
im Kreisgebiet, der in diesem Jahr bereits in die fünfte Runde
geht! Die vielfältigen Veranstaltungen von April-Dezember
laden dazu ein, die kulinarischen und kulturellen Besonderheiten der Region zu entdecken.
Den aktuellen Veranstaltungskalender sowie weitere Informationen gibt es unter www.dort-ortenau.de.
Am 28. Mai finden folgende Veranstaltungen statt:
Köstliches aus der Brennerei mit unserer Edelbrandsommelière
Spritzige Cocktails mit Bränden und Likären aus eigener
Brennerei. Ebenso alkoholfreie mit eigenen Säften. Selbst
mixen und ausprobieren. Rezepte und Brennereiführung inklusive. Treffpunkt: 19:00 Uhr, Heidenbühl Hof, Heidenbühl 2
in Nordrach. Die Teilnahme kostet 15 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bis 27.05. unter 07838/663 oder an
[email protected].
Feierabendhock mit Musik von „Felix Huber“
Entspannter Abend mit dem Musiker „Felix Huber“! Für Ihr
leibliches Wohl sorgt das Gasthaus „Fässle“ aus Sasbachwalden und die Alde Gut Winzer eG. Treffpunkt: 19:00 Uhr,
Alde Gott Winzer eG, Talstraße 2 in Sasbachwalden. Die Teilnahme ist frei. Infos unter 07841/20290 bei der Alde Gott
Winzer eG.
Der Dichter und die Flasche – eine literarische Weinprobe
Eine literarische Weinprobe von und mit Jean-Michel Räber.
Spritzig, süffig, kabarettistisch, berauschend. BAAL novo
präsentiert eine literarische Weinprobe für Auge, Ohr und
Gaumen! Treffpunkt: 20:00 Uhr, Foyer Storchenturm in Zell
am Harmersbach. Die Teilnahme kostet im VVK 15 Euro / AK
18 Euro. Infos und VVK in der Tourist-Info Zell unter
07835/636947 oder an [email protected]
Pflegeeltern – Zukunftschancen für Kinder
Wir - das Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis, suchen
Sie:
• wenn Sie bereit sind, Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Vollzeitpflege vorübergehend oder auf Dauer eine neue Heimat und eine Chance zu geben
• wenn Sie Zeit und Geduld haben, belastbar, offen und tolerant sind
• wenn Sie Erfahrung in der Erziehung mitbringen
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• wenn Sie ein schöne Aufgabe suchen und sich Herausforderungen stellen können
Sie fühlen sich angesprochen - dann bewerben Sie sich.
Wir bereiten Sie als Pflegeeltern mit Seminaren auf Ihre neuen Aufgaben vor und begleiten und unterstützen Sie und das
Kind in Ihrer Familie.
Haben Sie Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes
und möchten noch mehr Informationen, so wenden Sie sich
an den Pflegestellenkoordinator des Landratsamtes Ortenaukreis, Markus Gertis, Badstr. 20, 77652 Offenburg unter
der Telefonnummer 0781 805 1373 oder per E-Mail an:
[email protected].
Eine neue Runde
zum Erwerb der Jugend-Leiter-Card beginnt!
Fortbildung & Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit im Ortenaukreis
Warum eine Juleica-Schulung?
Viele Jugendliche und Erwachsene sind in der Jugendarbeit
ehrenamtlich aktiv. Jugendarbeit verlangt von den Beteiligten eine Menge Wissen bzw. Know-how. Mit dieser Fortbildungs- und Qualifizierungsreihe möchte der Ortenaukreis in
Kooperation mit dem Kreisjugendring Ehrenamtliche unterstützen.
Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme kann die Juleica,
eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card, erworben werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist die Teilnahme an
allen Bausteinen (evtl. Nachhol-Termin möglich) und ein aktueller 1. Hilfekurs. Neben dem praktischen Wissen aus der
Schulung sind über 1000 Vergünstigungen ein weiterer Grund
für den Juleica-Erwerb.
In Baden-Württemberg ist dies u.a.:
- 1x freier Eintritt im Europa-Park
- 26,- Euro Rabatt auf alle Bahn Cards
- kostenlose Mitgliedschaft im DJH
- viele weitere Gründe auf www.juleica.de
Inhalte vom Jugendleiterkurs
1. Pädagogik und Gruppenarbeit
2. Rechtliche Grundlagen
3. Kultur der Grenzachtung (Schutz vor sexuellem Missbrauch)
4. Methodenkompetenz und Projektplanung
5. Finanzen
6. Öffentlichkeitsarbeit
7. Interkulturelle Arbeit
8. Suchtprävention
Die Bausteine finden an drei Abenden und an drei Samstagen statt.
Die Seminare können natürlich von allen ehrenamtlichen Jugendarbeiter/innen besucht werden, auch wenn keine Juleica angestrebt wird. Die Anmeldung kann formlos erfolgen.
Bei Minderjährigen bitte an die Unterschrift des Erziehungsberechtigten denken.
Wichtige Infos zu den Veranstaltungen
Wer kann teilnehmen:
Alle ehrenamtlich Aktiven in der Jugendarbeit im Ortenaukreis
Bezahlung:
Der Kostenbeitrag für die Fortbildungsreihe beträgt 30 Euro.
Häufig lohnt es sich bei Vereinen, Verbänden oder der Wohnortgemeinde nach einem Zuschuss zu fragen.
Termine:
09.10. (abends) + 10.10. (ganztags)
22.10. (abends) + 24.10. (ganztags)
04.11. (abends)
07.11. (ganztags)
Weitere Informationen:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ausführliche Informationen zum Veranstaltungsort.
Anmeldung:
Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt
Badstraße 20, 77652 Offenburg
[email protected]
Tel. 0781 805 9765
Veranstalter:
Kreisjugendring Ortenaukreis e. V.
Landratsamt Ortenaukreis- Jugendförderung
1 Feuerzeug mit Initialen (Rebberg)
1 Schlüssel mit Lederanhänger (Friedhof)
Kindergarten, Schule
und Weiterbildung
Brüder Grimm Schule Lahr
Bundes-Freiwilligen-Dienst
Die Brüder Grimm Schule in Lahr, eine Schule für Sprachbehinderte, sucht für das Schuljahr 2015 / 2016 noch Interessenten für eine Bufdi-Stelle.
Der Bundes-Freiwilligen-Dienst ist für Menschen jeden Alters, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ab einem Mindestalter von 16 Jahren möglich. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Schulausbildung und Interesse an Kindern,
die ein besonderes Entwicklungsrisiko haben.
Ihre Aufgabe ist es, im Unterricht und der Ganztagsbetreuung begleitend zu helfen. Sie erhalten Einblick in sonderpädagogische Arbeitsweisen, Sprachtherapie und Unterricht.
Diese Stelle ist auch geeignet für die Vorbereitung auf ein
Studium der Sonderpädagogik oder Sozialpädagogik oder
auf eine logopädische Ausbildung.
Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf:
07821/983513 oder senden Sie eine Mail an: [email protected]
Gewerbe Akademie Offenburg
Fit in Bürokommunikation
Das Fachwissen in MS-Office wird mit der modularen Qualifizierung zum Assistent Bürokommunikation ab dem 15. Juni an der Gewerbe Akademie Offenburg kontinuierlich aufge-
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baut. Es beginnt mit MS-Windows zu Desktop, Datenmanagement, Ordnerstruktur und Datensicherung. In einem zweiten Teil dreht sich alles ums Internet. Im dritten Teil wird
Grundwissen des modernen Schriftverkehrs mit MS-Word in
Kombination mit MS-Excel vermittelt und geübt. Da geht es
unter anderem um das Drucken von Dokumenten, um Serienbriefe und Tabellenkalkulation mit Excel. Teil vier, MS-Outlook, befasst sich mit der Verwaltung von Terminen und Kontakten. In einem fünften Modul wird die Präsentation mit
Power Point erläutert und angewendet. Der Lehrgang läuft
als Tages- und als Abendkurs.
Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst
werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Offenburg, Telefon 0781 793 111 oder im Internet unter
www.wissen-hoch-drei.de
Lehrlinge üben Auftritt beim Kunden
Wer Auszubildende in seinem Betrieb hat, will auch, dass sie
die Firma nach außen gut repräsentieren. Das beginnt mit
dem professionellen Auftritt beim Kunden. Freundlich, hilfsbereit, kompetent und engagiert sollen die Lehrlinge gegenüber dem Kunden sein. In einem Seminar können junge Menschen diesen Auftritt beim Kunden lernen. Dazu bietet die
Gewerbe Akademie Offenburg am Freitag, 12. Juni von 13
bis 18 Uhr den Kurs „Souverän und professionell – Ihr Lehrling beim Kunden“ an. Dieser vermittelt den Jugendlichen
anhand vieler Beispiele, worauf es beim Kunden ankommt.
Es werden typische Situationen beim Kunden geübt und gemeinsam analysiert. Durch Rollenspiele werden die Lehrlinge auf einen souveränen Auftritt beim Kunden vorbereitet.
So geht es um Handschlag und Begrüßung sowie um die
Bedeutung von Firmenkleidung. Auch die Reaktion bei Reklamationen wird einstudiert, ebenso der souveräne Umgang mit fachlichen Grenzen, denn schließlich sind es ja
Auszubildende, die selbst noch lernen. Betriebe können umgehend ihre Lehrlinge für dieses Seminar anmelden. Die Gebühr beträgt nur 75 Euro.
Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Offenburg, Telefon 0781 793 105 oder im Internet unter
-www.wissen-hoch-drei.de
Vereinsmitteilungen
Soziales Netzwerk Ortenberg e.V.
Fahrwünsche richten Sie bitte an Ilona Sundermann,
Tel. 20 55 36 56.
Wenn es um Begleitung und Unterstützung in den häuslichen Alltagstätigkeiten geht, wenden Sie sich bitte an die
Projektleiterin Christine Danner-Reichle, Tel. 9489594.
Helfen kann SoNO auch bei Fragen, die mit Einstufungen
in eine Pflegestufe oder sonstigen finanziellen Leistungen
zu tun haben.
Mehr Informationen bietet unsere Homepage:
www.sono-ortenberg.de
Kontakt:
Werner Kolb
Wannengasse 2
77799 Ortenberg
Tel: 0781/94 86 94 38
E-Mail: [email protected]
Sportverein Ortenberg
www.svortenberg.de
Spielpaarungen:
Freitag, 22.05.2015
19.00 Uhr, Herren, SV Oberwolfach 3 – SV Ortenberg 2
Samstag, 23.05.2015
12.00 Uhr, C1, SG Elzach-Yach – SG Ortenberg
Spielergebnisse:
E1: SV Ortenberg 1 – SV Bad Peterstal 9:0
(Torschützen: 4 x Maximilian Nickert, 2 x David Heizmann,
Nico Riehle, Lennart Baumann und Marcel Treiber)
D1: SV Ortenberg 1 – FC Wolfach 1:1
C2: SG Zusenhofen 2 – SG Ortenberg 2 1:3
C1: SG Ortenberg – Offenburger FV 1:2
B2: SG Griesheim – SG Elgersweier 2 4:0
B1: SG Reichenbach/G. – SG Elgersweier 3:6
A2: SG Elgersweier 2 – SG Friesenheim 10:0
A1: Kehler FV – SG Elgersweier 3:2
Skytime:
Samstag, 23.05.2015
15.30 Uhr, Bundesliga Konferenz
Besuchen Sie auch unsere Hompage www.svortenberg.de
www.sono-ortenberg.de
Am Mittoch, 27.05.2015 sind alle Alltagsbegleiterinnen um
14:00 Uhr herzlich eingeladen zur Team-Besprechung im
alten Rathaus.
Für die in diesen Wochen laufende Bürgerbefragung bitten
wir Sie herzlich um Unterstützung in der Form, dass Sie sich
die Zeit zur Ausfüllung nehmen und den ausgefüllten Fragebogen im Rücksendeumschlag - natürlich ohne Namen
als Absender – in den Rathausbriefkasten einwerfen. Ein
herzliches Dankeschön an alle, die dies schon getan haben!
Das Erzähl-Café öffnet seine Türen am Mittwoch um 15 Uhr.
Da gibt es Kaffee und Kuchen, Tischspiele, Leichte Gymnastik, Gedächtnistraining, Volkslieder-Singen und natürlich Zeit
zum Schwätzen mit alten Bekannten. Projektleiterin: Gerda
Link, Tel. 35458.
Schützengesellschaft Ortenberg
www.sg-ortenberg.de
Termine – alles auf einen Blick:
Sa. 23.05.2015 – Landesmeisterschaft in Hüfingen (Vorderlader)
Do. 28.05.2015 – Bogen-Vereinsmeisterschaft im Freien
Sa. 30.05.2015 – Landesmeisterschaft in Müllheim
(Auflage)
So. 07.06.2015 – Landesmeisterschaft in Müllheim (FP)
Do. 11.06.2015 – 18 Uhr Grundeinweisung der Firma Meyton für die elektronischen Messrahmen
So. 14.06.2015 – Volksradfahren „Rund um Ortenberg“
(bitte Termin freihalten und Fahrräder
warten).
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Sa. 20.06.2015
So. 21.06.2015
So. 28.06.2015
Sa. 04.07.2015
– Landesmeisterschaft in Müllheim (LG,
KK-SP)
– Landesmeisterschaft in Müllheim (LP,
KK-SP)
– Landesmeisterschaft in Buchholz (LG)
– Landesmeisterschaft in Hüfingen (KK-3Stellung)
GUT SCHUSS und ALLE INS GOLD
Weitere Informationen im Internet unter
www.sg-ortenberg.de
Gesangverein
Gengenbacher Winzer e.G.
Liebe Winzerinnen und Winzer,
Info zum Bustransfer zur diesjährigen Weingala in der Winzergenossenschaft Gengenbach:
Die Abfahrt zur Weingala ist am 29.05.2015 um 18.15 Uhr.
Die Rückfahrt wird gegen 0.30 Uhr sein.
Zusteigemöglichkeit ist wie auch im letzten Jahr am Vogtskeller und an der Volksbank.
Anmeldungen zur Busfahrt sind möglich bei Kilian Herp unter der Tel.Nr.: 9482770
Handwerker- und Gewerbeverein Ortenberg
Für die zahlreichen Besucher am vergangenen Vatertagshock vom Gesangverein und die reichlichen Kuchenspenden
der Sänger und Sängerinnen sowie die Mithilfe der Freunde
und Gönner des Vereines, bedankt sich die Vorstandschaft
ganz herzlich.
Familientag
Am Donnerstag, 4. Juni findet wieder unser Familientag im
Anglerheim am Ortenberger Baggersee statt. Zusammen mit
Groß und Klein, Jung und Alt wollen wir bei hoffentlich schönem Wetter ein paar gemütliche Stunden miteinander verbringen. Beginn ist um 12.00 Uhr. Für das leibliche Wohl und
für Unterhaltung wird bestens gesorgt sein.
Die nächste Probe am 27.05.2015 findet in der Backstube
von Hermann Herp statt. Uhrzeit 19:30 Uhr.
Auf eine große Teilnahme freut sich die
Vorstandschaft
Dingeli-Spättle-Zunft Ortenberg e.V.
www.narrenzunft-ortenberg.de
Pfingsten 2015
Wir wünschen allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern der
Zunft, sowie der gesamten Einwohnerschaft erholsame und
erlebnisreiche Pfingstferien.
Termine:
Voranzeige :
14.6.15
– Volksradfahren FFW Ortenberg
20.6.15
– Sommerfest der Vogteijugend in Schutterwald
Unsere Narrenfreunde der Pflumedrucker in Schutterwald
sind Ausrichter des Kinder-und Jugendtages der Vogtei Ortenau.
Los geht´s um 10.30 Uhr am Pflumedrucker Hiesli in Schutterwald
Es wird wieder jede Menge Spaß für den Narresume geboten.
Motto: Geisterjäger, Spürnasen und Entdecker….
Ende ca. 16 Uhr.
Damit wir planen können bitte ab sofort – bis spätestens
15.5.15 bei Spättlemeister G.Seckinger, 0172-813 8307 oder
[email protected] anmelden.
Bitte gebt auch Eure T-Shirt Größe an, da wir wieder ein gemeinsames T-Shirt kreieren wollen. Eure Eltern dürfen natürlich auch als Begleiter mitgehen.
27.6.15
– Museumsputzen – Narrenschau Kenzingen
4. & 5.7.15 – 5. Mittelalterliches Marktspektakulum zu
Schloss Ortenberg
Weitere Termine, Bilder und Info´s gibt’s wie gewohnt unter:
www.narrenzunft-ortenberg.de !
Frauen- und Mädchengesundheitszentrum
Offenburg e. V.
Jin Shin Jyutsu – Japanisches Heilströmen
Die Harmonisierungskunst des Jin Shin Jyutsu basiert auf
dem Sich-selbst-Kennen und Helfen-Lernen. Durch einfaches Berühren verschiedener Energieschlösser werden Blockaden gelöst bzw. harmonisiert. Die Lebensenergie kann
wieder frei fließen. Dies ist ein Workshop für Frauen.
Ort: fmgz Offenburg, Hindenburgstr. 28
Termin: Samstag, 30. Mai 2015 von 14 - 19 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen für interessierte Frauen unter Telefon: 07843 / 99 45 62
Die Kraft der Vergebung Vergebungsritual Ho`oponopono
In diesem Workshop für Frauen, geht es um das Vergebungsritual Ho`oponopono. Dies ist eine geistige- spirituelle Reinigungsmethode, eine Reinigung von Ängsten und Sorgen,
von destruktiven Verhaltensmustern, alten Glaubenssätzen,
die der persönlichen und spirituellen Entwicklung entgegenstehen. In diesem Workshop werden wir durch ein wunderschönes Ritual unser Leben klären. Altlasten abschütteln,
uns selber und Anderen verzeihen. Unser Leben wird dadurch befreiter, glücklicher und voller Lebensfreude.
Ort: fmgz Offenburg, Hindenburgstr. 28
Termin: Mittwoch, 03. Juni 2015 von 19.30 – 22 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen unter Telefon:
0781/ 6 30 08 29
Schwarzwaldverein Offenburg
Der Name bürgt u.a. für geführtes Wandern, ein betreutes
Wegenetz in der Vorbergzone des Schwarzwaldes, und Naturschutz insbesondere; ausgebildete und teils zertifizierte
Wanderführer begleiten Sie auf ihren Wegen ! – Erleben Sie
Natur, Landschaft und Kameradschaft !
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Am Samstag, den 30.05., sind die Senioren in der Gauchachschlucht unterwegs und streifen die Wutachschlucht..
auch Wanderer, die gerne wieder „einsteigen“ wollen, sind
Willkommen! - (ca. 10 – 12 km bergab) – „Nun wollen wir
die schöne Schlucht besuchen / vielleicht gibt`s bei den Naturfreunden auch Kaffee und Kuchen / diese Schlucht hat
ihren besonderen Reiz / diesen gibt’s ansonsten nur in der
Schweiz. / Komm mit, und Du wirst seh`n / bei uns im
Schwarzwald ist es auch schön!“. – Rucksackvesper + evtl.
Einkehr geplant – Treffpunkt 8.10 Uhr Schalterhalle des BHFs
Offenburg (wir fahren mit der Rheintal-, Höllental- und
Schwarzwaldbahn) – Wanderführer: Horst Killius (Tel.
9707395) + Ewald Küsters (Tel. 41869).
Am Sonntag, den 31.05., wandern wir vom Kinzigtal in das
Oberprechtal, d.h. von Haslach über die Heidburg und Oberprechtal nach Hornberg - herrlich abwechselungsreiche
Aussichten; Wald, Wiesen und Felsen wechseln sich ab –
Wanderzeit ca. 6 Std., ca. 17 km, 250 HM auf / 380 HM ab
mittelschwer / gute Kondition / für geübte Wanderer –Rucksackvesper – Treffpunkt: 8.40 Uhr Schalterhalle des BHFs
Offenburg – Führung: Mechtilde Mauritz (Tel. 77808).
Am Sonntag, den 31.05., ist die Sternenhütte, die am
Wolfspfad zu finden ist, d.h. zwischen der Schönstattkapelle
und der Kreuzebene von 14.30 – 17.30 Uhr geöffnet – Mitglieder, Wanderer und Freunde sind Willkommen – Kaffee, Kuchen und mehr werden gereicht – Hüttendienst: Elli + Winfried Kellmann.
Jeden Mittwoch, 9.00 Uhr, treffen sich die 2 Nordic-Walking-Gruppen am Sportplatz Rammerweier (Durbacher Str.),
d.h. eine Tour für sportliche Teilnehmer, die etwas schneller
gehen, und gleichzeitig eine weitere Gruppe, die gerne wandert – jeweils 90 Minuten – Und sollte es einmal regnen, sind
wir trotzdem mit Regenschirmen unterwegs - Führung: Sophie Küsters (Tel. 41869) + Jürgen Klemm (Tel. 33477). – Teilnahme kostenlos !
Schwarzwaldverein Zell-Weierbach
Kinderwandern und Naturerleben beim Schwarzwaldverein
Am 23.05.15 veranstaltet der Schwarzwaldverein Zell-Weierbach unter der erfahrenen Leitung von Michaela Ortlepp eine
Wanderung für Kinder ab 6 Jahren bis 11 Jahren. Wir werden
die Natur mit allen Sinnen erleben zum Beispiel durch Schnitzen, bauen mit Naturmaterialien und den Bach entdecken.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Beginn der Wanderung um
09:00 Uhr, Dauer etwa 4 Stunden. Wir treffen uns an der
"Walensteinhütte", direkt beim "Zeller Barfußpfad". Mitzubringen sind: witterungsgeeignete Kleidung, ein kleines Vesper und Getränke. Anmeldungen werden von Michaela Ortlepp: email: [email protected] entgegengenommen.
Alle Kinder der Mitglieder, Neubürger der Offenburger Reblandgemeinden und Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen.
Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Vereinsheim geöffnet
Das Vereinsheim des Schwarzwaldvereins Zell-Weierbach
„Walensteinhütte“, direkt beim „Zeller Barfußpfad“ und
„Riedle-Waldparkplatz“ in Zell-Weierbach ist am Sonntag,
den 31.05.2015 ab 14 Uhr für unsere Mitglieder, jeden Wanderer, Mountainbiker und Gäste geöffnet. Unser ehrenamtliches Hüttenteam bietet Kaffee, selbstgebackenen Kuchen,
Vesper, Weine aus den Offenburger Rebland-Gemeinden
und zünftige Badische Biere an. Alle Mitglieder, Neubürger
der Offenburger Reblandgemeinden und Gäste sind herzlich
eingeladen und willkommen.
Wetterfähnlefest 2015
Voranzeige: pünktlich zur „Sommer-Sonnen-Wende“ veranstaltet der „Schwarzwaldverein e.V. Zell-Weierbach“ am
Samstag, den 20.06.2015 ab 18 Uhr, nur bei gutem Wetter, in
Zell-Weierbach bei der „Wetterfahne, Am oberen Stein“ das
im Offenburger Rebland bekannte „Wetterfähnlefest 2015“.
Alle Mitglieder, Wander-Freunde, Schlepper-Fahrer, Mountainbiker, Neubürger der Offenburger Reblandgemeinden
und Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen. Bitte
merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen folgen.
Mehr: www.zell-weierbach.de
Unser Motto: Mitglieder gewinnen, Zukunft im Schwarzwaldverein Zell-Weierbach gestalten. Neue und alte Freunde
treffen! Mach mit, bleib fit!
Mehr: www.zell-weierbach.de
Veranstaltungen der
Kath. Landfrauenbewegung Freiburg
Besinnungswochenende, 26. – 28. Juni 2015, „Dem Leben trauen“ Ermutigungen für den Alltag von Teresa von
Avila
Pilgerwanderung „In allen Wetterlagen für das Leben
lernen“ im Elztal vom 07. – 08. August 2015
Achtsam pilgern, Natur erleben, den Augenblick genießen.
Mit meditativen Elementen und Impulsen für den Alltag.
Auszeit für Frauen und Kinder vom 31.08. – 04.09.15 im
Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) „Ich und das Kind
– das Kind und ich“. Viele Anregungen ermöglichen neue
Lebensfreude und erschließen neue Kraftquellen. Meditation
und Natur, Gebet, Kreativität und Gemeinschaft sind ebenfalls wichtige Elemente dieser Auszeit. Kinderbetreuung wird
angeboten.
„LandLeben“ erleben für Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren
Anpacken statt rumsitzen, mit Tieren zusammen sein, draußen auf dem Feld, im Garten oder im Stall mithelfen, nette
Leute ken-nen lernen. Das ist möglich im Projekt „LandLeben“. Vom Schwarzwald bis an den Bodensee werden passende Bauernhöfe vermittelt. (Gefördert von der Landwirtschaftl. Rentenbank.)
Infos und Anmeldung:
Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Tel. 0761 5144-243, [email protected]
Deutscher Verein für Gesundheitspflege
Kräuterspaziergang mit anschließendem Wildkräuterimbiss
Am Sonntag, 31. Mai lädt der Deutsche Verein für Gesundheitspflege e.V. zum Kräuterspaziergang ein.
Die Kräuterspaziergänge sind lehrreiche Spaziergänge, auf
denen viele bekannte und weniger bekannte Kräuter und
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Heilpflanzen entdeckt und auch gesammelt werden. Allerlei
Wissenswertes rund um die Anwendung der Heilpflanzen
sowohl gesundheitlich als auch für die Küche wird während
der Kräuterexkursion erklärt. Im Anschluss an die 1,5 – 2
stündige Kräuterexkursion lädt ein Wildkräuterimbiss zur
Stärkung ein.
Treffpunkt ist um 15.00 Uhr der Pferdehof Wagner, Ortenaustraße 28 in Willstätt – Hesselhurst.
Unkostenbetrag für die Kräuterexkursion einschl. ausführlichem Skript, Rezepten und Imbiss: 10,-- Euro / Person
Infos und Anmeldungen unter 0781/9703379 (Esther Busch)
„Klassische Leuchten, moderne Strahler, weiße oder farbige,
große oder kleine Lampenschirme, ein wildes Durcheinander
soll es sein“, so die Vorstellung der jungen BAAL novo Regisseurin Nina Wolf, die das Geschehen ihres Regie-Debüts
KÖNIG IN DER PFÜTZE in einen verrückten SecondhandLaden verlegt. Damit die Ware möglichst authentisch wirkt,
wendet sie sich mit einem Aufruf an die Ortenauer Bürger:
Wer eine funktionstüchtige nicht zu schwere (kein Stahl)
Hängeleuchte aussortiert hat, kann diese ab sofort bis spätestens Ende Mai in der Produktionsstätte von BAAL novo
(Im Unteren Angel 29b) abgeben. Für jede Deckenlampe, die
im Bühnenbild zu KÖNIG IN DER PFÜTZE Verwendung findet, bekommen die großzügigen Spender zum Dank eine
Freikarte.
Allg. Blinden- und Sehbindertenhilfe e.V.
Premiere des Kinder-Mitmach-Stückes (ab 5 Jahre) ist am
So., 7. Juni 2015 im Theaterzelt Im Unteren Angel 29b in
Offenburg. Es folgen weitere Termine in Offenburg, Hausach
und Kehl.
Seheinschränkung durch diabetesbedingte Netzhautkomplikationen
Informationsveranstaltung der Allg. Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. - Regionalgruppe Baden - am 06.06.2015
in Karlsruhe
Wie in jedem Jahr wird am 06.06. der „Tag der Menschen mit
Sehbehinderung“ begangen.
Eine Seheinschränkung und sogar Erblindung kann durch
diabetesbedingte Netzhautkomplikationen hervorgerufen
werden. Deshalb haben wir zum diesjährigen Sehbehindertentag als Referentinnen zum Thema „Diabetische Retinopathie“ Frau Dr. med. Vera Schmit-Eilenberger von der Städtischen Augenklinik Karlsruhe sowie die staatl. anerkannte
Diätassistentin Frau Jenny Janzer von der AOK eingeladen.
Frau Janzer zeigt Ernährungstipps und Tipps zum allgemeinen Verhalten bei Diabetes auf.
Am 06. Juni 2015 haben Sie in der Zeit von 15 bis 18 Uhr
Gelegenheit sich bei den kompetenten Referentinnen im
Schlosshotel, Bahnhofplatz 2,76137 Karlsruhe zu informieren und auch Fragen zu stellen.
Durch die Seheinschränkung ist die Bewältigung des Alltags
um ein vielfaches komplizierter. Deshalb ist es äußerst wichtig zu erfahren, wer wie helfen kann, wohin der alltägliche,
aber auch berufliche Weg weitergeht etc. Auch der Austausch untereinander ist ein wesentlicher Baustein zu einer
notwendigen Krankheitsbewältigung und kann vieles wieder
einfacher machen. Für dies alles sind wir als ABSH e.V. für
Sie da, beraten Sie und führen als Rechtsbeistand für Sie
Verfahren zur Wahrung Ihrer rechtlich berechtigten Interessen durch. Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten badischen Raum sind herzlich eingeladen, selbstverständlich mit Angehörigen und Freunden.
Kommen Sie unverbindlich zu dieser Informationsveranstaltung. Gerne können Sie auch vorher mit mir in Kontakt treten, um Fragen im Vorfeld zu klären oder sich anzumelden.
Ihr Harald Frase, Leiter der Regionalgruppe
Telefon: 0 7 21 – 13 29 699, E-Mail: [email protected],
Internet: www.abs-hilfe.de
Baal Novo
Lampen aus zweiter Hand für Bühnenbild gesucht!
Lampenspender werden vom Theater BAAL novo mit einer
Freikarte belohnt
Von der Decke eines Ramschladens sollen viele ganz verschiedene Lampen das Bühnengeschehen bescheinen.
Fragen zur Aktion:
BAAL novo - Tel: 0781-6393943 –
[email protected]
Zum Stück:
Tänzerinnen, Sänger, Gaukler und Schlangenbeschwörer
sind in Aufruhr: Es ist der erste Freitag im Monat und der
böse König fordert von seinen Bürgern wie jede Woche ein
neues Kunststück – sonst werden sie ohne zu zögern um
einen Kopf kürzer gemacht. Doch weder der Tänzerin, dem
Sänger, dem Gaukler noch dem Schlangenbeschwörer fällt
noch etwas Originelles ein.
„Da muss es doch noch was geben?“ Und ob!
Der König in der Pfütze ist ein echtes Mitmachstück, bei dem
die Kinder die Ereignisse aktiv mit gestalten. Sie schlüpfen
in die Rolle der Marktplatzbesucher und helfen den Künstlern dabei neue Kunststücke für den König zu erfinden.
Termine KÖNIG IN DER PFÜTZE:
Familienvorstellungen:
OFFENBURG: PREMIERE So., 7.6.2015 um 16 Uhr im Theaterzelt (Im Unteren Angel 29b)
HAUSACH: So., 14.6.2015 um 16 Uhr im Theaterzelt am Badepark (Schanze 3)
KEHL: So., 28.6.2015 um 16 Uhr in der Feldscheune
(Schwimmbadstr. 16)
Vormittagsvorstellungen für Schulen und Kindergärten:
OFFENBURG: Mo., 8.6.- Mi., 10.6.2015 je 9:30 Uhr im Theaterzelt (Im Unteren Angel 29b)
HAUSACH: Mo., 15.6. – Mi., 17.6.2015 je 9:30 Uhr im Theaterzelt am Badepark (Schanze 3)
KEHL: Mo., 29.6. – Di., 30.6.2015 je 9:30 Uhr in der Feldscheune (Schwimmbadstr. 16)
Kartenvorverkauf für Familienvorstellungen:
Bürgerbüro Offenburg, Mittelbadische Presse,
www.reservix.de
Gruppenreservierungen von Schulen und Kindergärten:
BAAL novo - Tel: 0781-6393943 –
[email protected]
Nähere Informationen zum Stück/ Fotos:
www.baalnovo.com
Email: [email protected]
Tel: 0781-6393943
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SKM-Gruppe Gengenbach
www.skm-ortenau.de
www.kath-vorderes-kinzigtal.de
Rechtliche Betreuung, das ist persönliche Vertretung und
Hilfe bei kranken und pflegebedürftigen Menschen, bestellt
durch das Amtsgericht.
Freiwillig- und sozialengagierte Menschen sind im SKM-Ortenau e.V. aktiv. Sie stehen kranken und pflegebedürftigen
Menschen bei.
Sie möchten mehr darüber erfahren?
Fragen Sie an bei Herrn Heribert Frei, SKM Gengenbach, Tel.
07803/5868 und bei der Geschäftsstelle des SKM-Ortenau
e.V. in Offenburg unter Tel.: 0781/25020, Frau Stahlhoff oder
Frau Schorpp.
FWE Spoleto e.V.
Angebote im Haus La Verna auf dem Abtsberg in Gengenbach:
Zum „etwas anderen Sonntagskaffee“ am 31. Mai 2015 von
14:30 Uhr bis 16:30 Uhr laden wir herzlich in das Haus „Bethanien“ ein. Das „Kaiserstühler-Dreiklang-Trio“ wird die Heimbewohner und Gäste mit vielen schönen Liedern unterhalten.
Im Marien-Monat Mai wird an jedem Sonntag um 15:00 Uhr
in der Portiunkula - Kapelle am Waldesrand eine Andacht
gefeiert. Zum Mitfeiern sind Sie herzlich willkommen.
Vorschau:
Am Dienstag, 02.06.2015 ist wieder unsere monatliche Auszeit: „Der Nachmittag für mich“. Er beginnt um 15:30 Uhr mit
Kaffee und Kuchen und wird mit verschiedenen geistlichen
Impulsen weitergeführt, Leitung: Christel Bengel und Sr. Stefanie Oehler. Um 17:30 Uhr feiern wir in der Assisi-Hauskapelle eine gestaltete Anbetung, anschließend um 18:30 Uhr
die Hl. Eucharistie. Ab 19:45 Uhr ist „Cantiamo“ - Chorprobe,
neue Sänger und Sängerinnen sind willkommen.
Freitag, 05.06. (18:00 Uhr) bis Sonntag, 07.06.2015 (13:00
Uhr) laden wir ein zum Seminar: „Leiden ohne zu leiden“ –
mit Gedanken v. Meister Eckhart und Einsichten aus der Psychotherapie. Leitung: Siegfried Rombach und Dr.phil. Dr.
med. Boris Wandruszka.
Ebenso findet am Freitag, 05.06.2015 von 20:00 bis 21:00
Uhr eine gestaltete Anbetung in der Assisi-Hauskapelle statt.
Wir laden ein.
Auskunft und Anmeldung an:
Haus La Verna, Spoleto e. V., Auf dem Abtsberg 4a,
77723 Gengenbach, Tel. 07803/601445
E-Mail: [email protected],
Internet: www.spoleto-gengenbach.de
Jehovas Zeugen
Versammlung Offenburg-Ost in Ortenberg, Ellenriederstr. 5
Sonntag, 18:00 Uhr:
Öffentlicher Vortrag:
„Den „furchteinflößenden Tag“ fest
im Sinn behalten!“
Freitag, 19:00 Uhr:
Bibelkurs für öffentliches Lehren.
Thema u.a.: „Was sagt die Bibel
zum Thema Arbeit?“
Versammlung Offenburg-Russisch in Ortenberg,
Ellenriederstr. 5
Sonntag, 10:30 Uhr:
Öffentlicher Vortrag in russischer
Sprache: “Wirst du die letzten Tage
überleben?”
Donnerstag, 19:00 Uhr: Bibelkurs für öffentliches Lehren.
Das simultane „Wachtturm-Bibelstudium“ am Sonntag trägt
das Thema: „Aus dem Gleichnis von den Talenten lernen“
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Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Ortenberg
Gottesdienstordnung für die Zeit vom 23.05. bis 31.05.2015
Sonntagvorabend, 23. Mai - Pfingsten - RENOVABIS-Kollekte
Apg 2,1-11 - Gal 5,16-25 od. 1 Kor 12,3b-7.12-13 - Joh 20,1923
18.15 Eucharistiefeier, Ortenau-Klinikum OG Gengenbach
18.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg
mit Gedenken an
Maria u. Gottfried Braun - Franz Bürkle u. verst. Ang.
d. Fam. Bürkle u. Stürtzel - Peter Kiefer u. Ang. - Maria
Freudemann, Heinrich u. Regina Klass - Josef Kiefer
u. Ang. - Franz u. Anna Buchert u. Ang. d. Fam. Busam
- Wilhelm Wernet u. Elisabeth Frey u. Ang. - Hermann
Braun u. Ang. - Franz Scheuerer u. Ang. - Hermann
Schwall u. Karolina u. Peter Düren – Fritz u. Gero
Herr
18.30 Eucharistiefeier, St. Martin Gengenbach
mit Liedern aus dem Liederbuch “Kreuzungen” bzw.
Gotteslob
Sonntag, 24. Mai
8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach
9.00 Eucharistiefeier, Hl. Dreifaltigkeit Ohlsbach
mitgestaltet vom Kirchenchor
10.30 Ökumenischer Kindergottesdienst, Gemeindehaus St. Elisabeth
10.30 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten
mitgestaltet vom Kirchenchor
10.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach
mitgestaltet vom Chor St. Marien
14.30 Rosenkranzgebet, Bühlweg-Kirche Ortenberg
19.00 Feierl. Vesper, St. Bartholomäus Ortenberg
Montag, 25. Mai - Pfingstmontag
8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach
9.00 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten
10.00 Ökumenischer Gottesdienst, evangelische Kirche
Gengenbach
Bitte beachten Sie, dass die Gottesdienste in Ohlsbach und Gengenbach entfallen
10.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg
Dienstag, 26. Mai - Hl. Philipp Neri
18.30 Rosenkranzgebet, St. Bartholomäus Ortenberg
19.00 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg,
mit Abschluss der Maiandachten
Donnerstag, 28. Mai
14.30 Rosenkranzgebet, St. Bartholomäus Ortenberg
15.00 Seniorengottesdienst, St. Bartholomäus Ortenberg
mit Gedenken an
Alfons Decker u. Ang. - Helga u. Herbert Dresel
Sonntagvorabend, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag
Dtn 4,32-34.39-40 - Röm 8,14-17 - Mt 28,16-20
18.15 Eucharistiefeier, Ortenau-Klinikum OG Gengenbach
18.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg
mit Gedenken an
Anna End u. Sohn Engelbert - Franz u. Elisabeth Riehle - Hubert Vollmer u. Ang. - Rudolf u. Elsa Siebert Helmut u. Klara Schrempp geb. Siebert - Gabriele
Herp, Franz u. Elise Bühler - Gerhard Füller u. Berti
Bögle - Gottfried u. Rosa Herp - Irma Luchner u.
Ang.
18.30 Eucharistiefeier, St. Martin Gengenbach
Sonntag, 31. Mai
8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach
9.30 Patroziniumsgottesdienst, Hl. Dreifaltigkeit Ohlsbach,
mitgestaltet vom Kirchenchor, anschl. Prozession
10.30 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten
10.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach
14.30 Rosenkranzgebet, Bühlweg-Kirche Ortenberg
Aus dem Leben der Pfarrgemeinde
Zeltlager der Jugend aus Ohlsbach und Ortenberg:
Wir wünschen den Ministranten/Innen, den KJG´lern und der
Singruppe aus Ohlsbach und Ortenberg zusammen mit ihren
Freunden mit einem Handicap eine tolle Abenteuerwoche
auf dem Schlegelsberg bei Elzach-Biederbach und vor allem
diesmal schönes Wetter.
Ökumenischer Kindergottesdienst
Am Pfingstsonntag, 24. Mai, laden wir um 10.30 Uhr wieder
zu einem Kindergottesdienst in das Gemeindehaus St. Elisabeth ein.
Wir freuen uns auf viele Kinder.
Goldenes Priesterjubiläum von Pfarrer Hansjörg Klinger
Am Pfingstsonntag, 24. Mai, feiert Herr Pfarrer Hansjörg
Klinger um 10.00 Uhr im Festgottesdienst in Hl. Kreuz, Offenburg, das Goldene Priesterjubiläum.
Pfarrer Klinger wurde am 30. Mai 1965 durch Erzbischof Hermann Schäufele zum Priester geweiht. Es folgten Kaplansjahre in Bonndorf und Mannheim und von 1968 bis 1971 in
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Gengenbach. Danach war er vier Jahre Pfarrer in Rheinfelden-Nollingen und gleichzeitig Bezirksseelsorger der KAB
und CAJ. Anschließend war er elf Jahre Militärseelsorger in
Stetten am kalten Markt sowie acht Jahre Pfarrer in Wertheim, St. Elisabeth, und von 1994 bis 2006 Pfarrer von Hl.
Kreuz, Offenburg, und Leiter der Seelsorgeeinheit OffenburgOst, anschließend war er von 2006-2010 als Kooperator in
dieser Seelsorgeeinheit tätig.
Von 2010 bis 2011 wirkte er dankenswerterweise in unserer
Seelsorgeeinheit als Kooperator. Wir freuen uns, dass Herr
Pfarrer Klinger immer wieder bereit ist, in unserer Kirchengemeinde Gottesdienste zu feiern, danken ihm sehr herzlich für
seine Dienste und wünschen ihm gute Gesundheit und Gottes Segen.
Minis
Der neue Miniplan für Juni kann in der Kirche am Schriftenstand mitgenommen oder auf der Homepage unter
www.kath-vorderes-kinzigtal.de abgerufen werden. Wenn
ihr nicht in Urlaub seid, kommt gerne zum Ministrieren, auch
wenn ihr nicht eingeteilt seid.
Vielen Dank.
Firmvorbereitung
Für die Firmgruppen, bei denen unsere Jugendlichen, die
sich zur Firmung 2015 angemeldet haben, suchen wir noch
Gesprächspartner, die eine Gruppe von Jugendlichen leiten.
Gerne kann man diese Aufgabe auch zu zweit oder zu dritt
durchführen.
Am Montag, 29. Juni, treffen sich alle Begleiter/innen um
20.00 h im Bruder-Klausen-Haus Ohlsbach (neben der Kirche) zu einem Planungsgespräch.
Wir bitten Eltern der Firmanden, ältere oder ehemalige Jugendgruppenleiter/innen oder Ministranten/innen, oder Gemeindemitglieder zu überlegen, ob eine Mitarbeit bei dieser
Aufgabe möglich wäre. Unterstützung für diese Aufgabe gibt
es durch das Pastoralteam und in den drei weiteren Vorbereitungstreffen der Mitarbeiter/innen.
Die Jugendlichen sollen sich dazu nach den Sommerferien
6 x ca. 1,5 Stunden mit der/dem Firmbegleiter/innen treffen.
Die Treffen können auch auf ein Wochenende konzentriert
werden oder auch in den Ferien angeboten werden.
Nähere Infos und Rückmeldung bitte an Gemeindereferent
Achim Schell Tel. 07803-3311 oder
[email protected]
Seniorengottesdienst
Am Donnerstag, 28. Mai, laden wir um 15.00 Uhr zu einem
Seniorengottesdienst in die Pfarrkirche ein. Das Rosenkranzgebet beginnt um 14.30 Uhr.
Fronleichnam am 04. Juni
Der Festgottesdienst beginnt um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche
und die anschließende Prozession geht den gewohnten Weg
(Hauptstraße, Bühlweg, Wannengasse, Obere Matt, Freudental, Hauptstraße und zurück zur Kirche). Wir laden die
Anwohner herzlich ein, den Prozessionsweg zu schmücken.
Herzlichen Dank. Gelb-weiße Fähnchen liegen in der Kirche
auf.
Kommunionkinder
Wir laden die Kommunionkinder ganz herzlich zur Teilnahme
und zur Mitfeier des Fronleichnamsfestes in Festkleidung
aber ohne Kerzen ein. Bei der Prozession folgen die Kinder
dem „Himmel“, dem Allerheiligsten. Es wäre eine Hilfe, wenn
noch einige Gruppenleiterinnen die Kinder begleiten würden.
Prozessionsordnung
Kreuz und Fahnen, Musikkapelle, Sakramentsgruppe, Kommunionkinder, Gemeinde.
Umtrunk nach dem Gottesdienst
Im Anschluss an den Gottesdienst und die Prozession lädt
das Gemeindeteam ganz herzlich zu einem Umtrunk bei der
Pfarrkirche ein.
„LEICHTFÜSSIG“ – Frauen beGEHEN den Sommer
Sommerzeit – Zeit zum draußen sein, Zeit für Leichtigkeit
und Fröhlichkeit; Zeit, miteinander unterwegs zu sein, Sonnenlicht und Grünkraft zu tanken.
Das Frauenreferat der Kath. Regionalstelle lädt in Zusammenarbeit mit der kfd Ringsheim Frauen dazu ein, miteinander den Sommeranfang zu beGEHEN.
Wir werden miteinander ein gutes Stück Weg gehen, immer
wieder Station machen und - begleitet von Impulsen - mit
allen Sinnen dem Sommer in der Natur und in uns selbst
nachspüren.
Gehzeit mit Stationen ca. 2,5-3 Std, die Wegstrecke beinhaltet eine leichte Steigung.
Bitte mitbringen: gutes Schuhwerk, ggf. Walkingstöcke,
nach eigenem Bedarf etwas zu trinken.
Leitung: Brigitte Stertz + Christine Kraft-Hillebrandt, Kath.
Regionalstelle Ortenau, Birgitta Käfer, Vorsitzende kfd Ringsheim
Termin: Freitag, 12. Juni 2015, 17.30 Uhr
Treffpunkt: 77975 Ringsheim, Johanniskapelle an der B3
Telefonische Anmeldung: 0781/9250-0 oder E-Mail:
[email protected]
Kostenbeitrag: 5,- Euro
Pfarrbüro: Offenburgerstr. 13
Telefon: Nr. 0781/32173 FAX Nr. 0781/9483509
e-mail: [email protected]
www.kath-vorderes-kinzigtal.de
Dr. Christian Würtz, Pfarrer - Tel. 07803/2274 –
E-Mail: [email protected]
Kaplan P. Josef Mandy, Tel. 07803 / 966 96 21 E-Mail: [email protected]
Gemeindereferent Achim Schell, Tel. 07803/3311 E-Mail: [email protected]
Pastoralreferentin Sonja Lang, Tel. 07803 / 922 790 E-Mail: [email protected]
Gemeindereferentin Brigitte Stertz, Tel. Tel. 0781 / 925012 E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 9.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr.
Am Mittwoch und Freitag ist das Pfarrbüro geschlossen.
Evang. Pfarramt der Auferstehungsgemeinde
Freitag, den 22.05.2015
16:15 Uhr Flötenkreis
Pfingstsonntag, den 24.05.2015
10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in der Auferstehungskirche (Pfr. Schmid-Hornisch)
Pfingstmontag, den 25.05.2015
11.15 Uhr Gottesdienst mit Taufen in der Bühlwegkirche
(Pfr. Schmid-Hornisch)
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Sonntag, den 31.05.2015
10:00 Uhr Gottesdienst in der Auferstehungskirche (Schuldekan i.R. Schubert)
Ev. Pfarramt der Auferstehungsgemeinde
Weingartenstraße 38
77654 Offenburg
Tel.: 0781 31109
Fax: 0781 9481035
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.auferstehung-og.de