ORTENBERG Blick im AMTSBLATT DER GEMEINDE ORTENBERG 61. Jahrgang FREITAG, 22. Mai 2015 Nummer 21 Zweisprachiges Kindertheater heute 22. Mai, 14:00 Uhr Seit Jahrzehnten besuchen sich die Kinder der beiden Grundschulen aus dem elsässischen Stotzheim und Ortenberg einmal im Jahr. In diesem Jahr steht der Besuch der Stotzheimer Kinder in Ortenberg ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens der Gemeindepartnerschaft. Allen Kindern soll daher etwas Besonderes geboten werden, wenn die Stotzheimer heute in Ortenberg sind. Um 14 Uhr gastiert das zweisprachige Theater BAAL Novo in der Schlossberghalle mit dem mehrfach ausgezeichneten Kindertheaterstück "Ein Schaf fürs Leben". Der Eintritt ist für alle Kinder und deren Begleitpersonen frei, denn die Theatervorstellung wird von der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung finanziert. BAAL novo erzählt die Geschichte einer zu Herzen gehenden Freundschaft. Selbstverständlich ist die Geschichte von Wolf und Schaf auch ohne Fremdsprachenkenntnisse problemlos verständlich. "Ein Schaf fürs Leben" wurde vielfach ausgezeichnet u.a. mit dem deutschen Jugendliteraturpreis 2004. Anmeldungen für Selbstfahrer bitte an [email protected] oder auf dem Rathaus unter 0781- 9 33 50 Verantwortlich für die Titelseite ist die Gemeinde Ortenberg Herausgeber: Gemeinde Ortenberg, Tel. 07 81 / 93 35-13, Fax 07 81 / 93 35-40 [email protected] Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen: Bürgermeister Markus Vollmer Öffnungszeiten Bürgermeisteramt: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Mittwoch 14 - 19 Uhr VERLAG und private ANZEIGEN ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH Marlener Str. 9, 77656 Offenburg Tel. 0781 / 504-14 55, Fax 0781 / 504-1469 E-Mail: [email protected] 2 Das Wein‐Präsent zum Jubiläum 50 Jahre Stotzheim/Ortenberg – zur Erinnerung an dieses Jubiläum wird in wenigen Wochen die Festschrift erscheinen und ab sofort ein passendes Souvenir angeboten: Ein „geWEINsames“ Präsent der Winzergenossenschaften unserer beiden Gemeinden aus badischem Spätburgunder Rotwein – dem Ortenberger Stifterwein ‐ und elsässischem Grauburgunder in einer Weinglas: 2,50 € eigens dafür entworfenen Tragetasche. Dazu passend gibt es stilvolle Gläser mit dem Jubiläums‐Motiv. Diese Artikel können Sie im Rathaus und bei den Jubiläums‐Veranstaltungen erwerben. Wein‐Präsent: 17,50 € Dorfhelferinnenstation Ortenberg 25.05.29 Joggerst Franz, Offenburger Str. 6 26.05.23 Wagner Frieda geb. Erhardt, Kleine Gasse 2 92 Jahre 27.05.42 Herp Rudolf, Bühlweg 27 86 Jahre 73 Jahre DER NOTFALL IST LÖSBAR ...... Sie sind als Hausfrau oder Hausmann verantwortlich für Kinder und Haushalt und sind krank? ...... Sie müssen wegen Risikoschwangerschaft liegen? ...... Sie sollen ins Krankenhaus, wissen aber nicht wohin mit den Kindern? ...... Sie kommen gerade aus der Klinik, fühlen sich aber noch schwach? ...... Ihr Partner schafft es nicht Ihre Aufgaben in Haus und Hof zu übernehmen, während Sie krank sind? ...... Sie würden gerne zur Kur gehen, aber Ihre Kinder sind noch unter 12 Jahre? Dann sollten Sie jetzt mit Ihrem Arzt sprechen. Sie brauchen eine Hilfe für Ihre Familie und Sie können sie auch bekommen. Ihr Arzt stellt eine Krankmeldung aus, die Sie anschließend der Krankenkasse vorlegen. Gibt die Krankenversicherung grünes Licht und übernimmt die Kosten, wenden Sie sich an die Einsatzleiterin Frau Stecher-Bartscher, Ohlsbach Tel. 07803/969912 oder 07803/6933. 3 Sprechtag des BLHV Der nächste Sprechtag des BLHV findet am Dienstag, 16.06. von 9:00-12:00 Uhr in Offenburg, Landwirtschaftsamt, PrinzEugen-Str. 2 statt. Geänderter Redaktionsschluss Wegen des Feiertags „Fronleichnam“ am 04.06.2015 verschiebt sich in KW 23 der Redaktionsschluss für das Amtsblatt auf Dienstag, 02.06.2015, 10:30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitige Abgabe der Mitteilungen. Notrufe Polizei Feuerwehr Rettungsdienst / Notarzt Ärztlicher Notfalldienst Zahnärztlicher Notruf Giftnotruf (Uni-Klinik FR) 110 112 112 01805 - 19 29 2 - 460 0180 - 32 22 55 51 1 0761 - 27 04 - 361 Notfallnummern Wasserversorgung Wassermeister Alfred Braun Stell. Wassermeister Klaus Riehle Abwasserbeseitigung Abwasserzweckverband 0781 - 24414 Krankenhaus Die Gemeindeverwaltung sucht zur Anmietung für die Unterbringung von Flüchtlingen Wohnraum für 4 bis 7 Personen, Tel. 9335-0. „Älter werden in Ortenberg“ Haben Sie den Fragebogen zur Bürgerbefragung schon ausgefüllt und abgegeben? Alle Personen ab 40 Jahren erhielten vor einigen Wochen einen Fragebogen. Noch bis zum 5. Juni 2015 können Sie diesen Fragebogen an das Ortenberger Rathaus zurücksenden. Bitte machen Sie mit an dieser Form der Bürgerbeteiligung! Reinigen von Reb- und Wirtschaftswegen Die Bewirtschafter von Rebgrundstücken und Obstanlagen werden gebeten, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege von Mulchgras und anderen Verunreinigungen frei zu halten. Außerdem sollten befestigte Regenrinnen von Überwuchs und Ablagerungen gereinigt und freigehalten werden. Da dadurch z. B. bei Starkregen die Einlaufschächte nicht verdeckt werden, kann die Gefahr von Überflutungen deutlich reduziert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße I“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen zu ändern und den Bebauungsplan in „Ortenberg-Süd“ umzubenennen. 0781 - 47 2 - 0 Apotheken-Bereitschaftsdienst 22.05.2015 Abtsberg, Lerchenbergweg 1, Offenburg, Tel: 0781/33332 23.05.2015 Stadt, Hauptstraße 43, Offenburg, Tel: 0800/248 7700 24.05.2015 Haaß, Ortenberger Str. 13, Offenburg, Tel. 0781/91933500 25.05.2015 Schwarzwald, Hauptstraße 19, Offenbug, Tel: 0781/26503 26.05.2015 Staufenberg, Kirchplatz 2, Durbach, Tel. 0781/93390 27.05.2015 Sonnen, Im Kaufland, Offenburg, Tel: 0781/68620 28.05.2015 Ebertplatz am Klinikum, Ebertplatz 12, Offenburg, Tel. 0781/9197436 Gemeindeverwaltung Ortenberg Zentrale Sekretariat des Bürgermeisters Hauptamt/Bauamt/Personalamt Rechnungsamt Standesamt/Grundbuchamt/Rentenversicherung Bürgerbüro Gemeindekasse Telefax e-Mail Internet Förster Stefan Grimm 0781 - 93 35 - 0 0781 - 93 35 - 25 0781 - 93 35 - 23 0781 - 93 35 - 24 0781 - 93 35 - 14 0781 - 93 35 - 11 0781 - 93 35 - 13 0781 - 93 35 - 12 0781 - 93 35 - 40 [email protected] www.ortenberg.de 07803 - 966 - 00 0162 - 2535729 Allgemeine Öffnungszeiten Montag – Freitag Mittwoch Schule Von-Berckholtz-Schule Hausmeister Kindergarten Kindergarten St. Elisabeth Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ortenberg-Süd“ in der Fassung der 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB 0170 - 34 09 90 4 0171 - 95 15 87 6 Kirche Katholisches Pfarramt St. Bartholomäus Ev. Pfarramt Auferstehungsgemeinde 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 19:00 Uhr 0781 - 33 06 7 0160 - 97935269 0781 - 31 37 6 0781 - 32 17 3 0781 - 31 10 9 Soziales Dorfhelferinnenstation Einsatzleitung: Monika Stecher-Bartscher SoNO, Werner Kolb 07803 - 96 99 12 07803 - 69 33 0781 - 94869438 Abfallabfuhr Hotline für Abfallgebühren und Behälterbestellungen Infotelefon Dienstag, 26.05.2015 Freitag, 29.05.2015 Kork- und Batteriesammelstelle 0781/805-6000 0781 - 80 59 60 0 graue Tonne grüne Tonne Rathaus 4 Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke 131/1, 133 (Teilfläche), 164 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 155/1 (Teilfläche), 153/2 (Teilfläche), 54, 55, 59, 60, 153/1, 146 (Teilfläche), 145 (Teilfläche), 144 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 61 (Teilfläche), 140 (Teilfläche), 102 (Teilfläche), 101/3, 77/1 (Teilfläche), 77/2, 77/3, 77/4 (Teilfläche), 76, 75, 73 (Teilfläche), 72, 63/2, 63/1, 64, 65/4 (Teilfläche), 66/1, 70 (Teilfläche), 71, 6028/2, 6189/7, 6189/6, 6189/5, 88/3 (Teilfläche), 90/1 (Teilfläche), 90/3 (Teilfläche), 91/2 (Teilfläche), 91/3 (Teilfläche), 6189/3, 6189 (Teilfläche), 6189/1, 6189/2, Öffentliche Bekanntmachung Änderungs-Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Offenburgerstraße/Bühlweg“ in der Fassung der 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße I“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen zu ändern und den Bebauungsplan in „Offenburger Straße / Bühlweg“ umzubenennen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke Flst.Nr. 1150, 1150/1, 1150/2, 1150/3, 1149 (Teilfläche), 1147 (Teilfläche), 5406 (Teilfläche), 5408 (Teilfläche), 5410 (Teilfläche), 5411 (Teilfläche), 5413 (Teilfläche), 1138, 1139, 1139/1, 1140, 1141, 1142, 1143, 1145, 1146, 1146/1, 1146/2, 8150, 5150/2 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 1125, 1124, 1122, 1227/5,1227/14, 1227/13, 1227/12, 1227/4, 1227/11, 1227/6, 1227/7, 1227/8, 1227/9, 1227/10, 1228/1 (Teilfläche), 1228 (Teilfläche), 1434 (Teilfläche), 1446, 1434/8, 1445, 1440 (Teilfläche), 1434/10, 1444, 1443/2, 1442, 7021 (Teilfläche), 7021/1, 1436, 1435/1, 1435/2, 1659/1, 1747 (Teilfläche), 1434/11, 4891/1 (Teilfläche), 7947/1 (Teilfläche) Ziele und Zwecke der Planung Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende städtebauliche Ziele umgesetzt: - Klärung und Festsetzung der Bauweise, - Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, - Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit. Ortenberg, 19. Mai 2015 Markus Vollmer Bürgermeister Ziele und Zwecke der Planung Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende städtebauliche Ziele umgesetzt: Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen: Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 E-Mail: [email protected] Frau Silke Wickert Telefon: 07 81 / 5 04-14 52 Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 E-Mail: [email protected] Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr Zustellprobleme und Aboservice: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected] 5 - Klärung und Festsetzung der Bauweise - Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, - Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit. Ortenberg, 19. Mai 2015 Markus Vollmer Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ortsmitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Ortsmitte“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke Flst.Nr. 62 (Teilfläche), 105 (Teilfläche), 1215, 1216, 1217, 1218, 1220, 1221, 1222/6 (Teilfläche), 200/1 (Teilfläche), 1214/1, 1194/3, 1194/4, 1194/6, 1194, 200/2 (Teilfläche), 202 (Teilfläche), 203 (Teilfläche), 204 (Teilfläche), 205 (Teilfläche), 206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche), 209 (Teilfläche), 5746, 1195/1, 1195/2, 1190/1, 1191, 1192, 1193, 1171, 1172, 1173, 1194/7, 1170, 1169, 1168, 1167/1, 1167/2, 1166, 1167/3, 1163/2, 1165, 1164, 1163, 1163/1, 1162, 1161, 1160/1, 1154 (Teilfläche), 1151, 1152, 1222/3, 1224, 1225, 1226, 1227/2, 1227/1, 1228/1 (Teilfläche), 1434 (Teilfläche), 1434/9 (Teilfläche), 1126, 1127, 1128, 1129, 1136, 1137, 198, 196 (Teilfläche), 188/2, 188/3 (Teilfläche), 188/1 (Teilfläche), 106/1, 111, 112 (Teilfläche), 117 (Teilfläche), 118, 119, 185, 120 (Teilfläche), 185/1, 185/3, 184/4, 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 181/1 (Teilfläche), 126 (Teilfläche), 129 (Teilfläche), 180, 180/1, 180/2, 173, 130, 131, 165. Ziele und Zwecke der Planung Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden folgende städtebauliche Ziele umgesetzt: - Klärung und Festsetzung der Bauweise - Klärung und Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, - Erhöhung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit. Ortenberg, 19. Mai 2015 Markus Vollmer Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung – Inkrafttreten Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 11. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Käfersbergweg“, die örtlichen Bauvorschriften und Übersichtskarte in der Fassung vom 11. Mai 2015 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO sowie § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes vom 11. Mai 2015: Der Bebauungsplan „Käfersbergweg“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeinde Ortenberg, 77799 Ortenberg, Dorfplatz 1, Zimmer 23, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 6 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei der Änderung dieses Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ortenberg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind, 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahrs seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Ortenberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ortenberg, den 19. Mai 2015 Markus Vollmer, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes " Ortsmitte " Auf Grund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793) m.W.v. 01.01.2011, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg in seiner Sitzung am 11.05.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 10,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Ortsmitte". Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadteentwicklung GmbH mit Datum vom 20.03.2015 (Originalmaßstab M 1:2000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ortenberg von jedermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf den neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen. §2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. §4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei der Änderung dieses Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ortenberg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dar-zulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind, 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 7 Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma-chung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit wi-dersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahrs seit dieser Bekanntmachung die Rechts-aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Ortenberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ortskernsanierung: Förderung Privater Erneuerungsmaßnahmen Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 % bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten gem. Städtebauförderungsrichtlinie. Der Zuschuss wird in der Regel auf max. 25.000 € je Maßnahme begrenzt. Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude insbesondere Kulturdenkmale ist eine Erhöhung der Förderquote auf 35 % möglich. Die Maximalförderung wird entsprechend auf 35.000 € je Maßnahme angepasst. Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten. Abweichungen bei der Förderquote oder der Maximalförderung sind im begründeten Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Gemeindeverwaltung. Ortskernsanierung: Förderung Privater Ordnungsmaßnahmen Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von 100 % erstattet. Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten gem. Städtebauförderungsrichtlinie. Der Zuschuss wird in der Regel auf max. 25.000 € je Maßnahme begrenzt. Eine Erstattung des Substanzverlusts wird nicht vorgesehen. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Gemeindeverwaltung. Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 11. Mai 2015 der Gemeinde Ortenberg über die allgemeine Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung (§144 Abs. 3 BauGB) für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ Auf der Grundlage des § 144 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §§ 35 und 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs nach Maßgabe des § 49 VwVfG für das mit Satzung vom 11. Mai 2015 festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ die sanierungsrechtliche Genehmigung für Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) allgemein erteilt. Auf den Lageplan in der öffentlichen Bekanntmachung am 22.05.2015 der Satzung über das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" wird verwiesen. Die Allgemeinverfügung und der Lageplan können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ortenberg von jedermann eingesehen werden. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 8 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Ortenberg, Dorfplatz 1, 77799 Ortenberg oder beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Ausgefertigt: Gemeinde Ortenberg, den 19. Mai 2015 Markus Vollmer Bürgermeister Hinweis: Nach Maßgabe des §145 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 6 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten über das Vorliegen der allgemeinen Genehmigung ein Zeugnis zu erteilen, das der Genehmigung gleichsteht („Negativzeugnis“). Gemeinde Ortenberg Ortenaukreis Schutz der Bienen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Durch unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entstehen immer wieder erhebliche Bienenschäden. Wir bitten daher, bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen die Bestimmungen der Bienenschutzverordnung zu beachten. Die Bienenschutzverordnung besagt, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende Kulturpflanzen und blühende Unterkulturen gelangen dürfen. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Anwendungsverbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel bei der Blattlausbekämpfung in Christbaumkulturen, wenn nicht blühende Pflanzen von Bienen beflogen werden, z.B. wegen Honigtau von Blattläusen oder wegen frischer Nektarien bei Kirschbäumen. Von Bienen beflogene Pflanzen dürfen auch nicht durch Abdrift getroffen werden. Wenn durch unsachgemäße Pflanzenschutzmaßnahmen Bienenschäden verursacht werden, können daraus für den Verursacher empfindliche Schadensersatzansprüche entstehen. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Mitteilungen Landratsamt Ortenaukreis Tularämie bei einem Feldhasen in Mahlberg In der Gemeinde Mahlberg wurde bei einem verendeten Feldhasen die Tularämie (Hasenpest) festgestellt. Bei der Tularämie handelt es sich um eine ansteckende, sporadisch vorkommende bakterielle Erkrankung vorrangig der Nagetiere, die aber auch auf andere Tiere (z. B. Reh, Fuchs, Haustiere) übertragbar ist. Die Krankheit kann auch auf Menschen und auf Hunde übertragen werden. Vor allem beim direkten Kontakt zu infizierten Tieren (Anfassen infizierter Tiere ohne Schutzhandschuhe, Einatmen erre- gerhaltiger Aerosole beim Zerlegen) können schwere Infektionen entstehen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Kranke oder tot aufgefundene Wildtiere sollte man gerade auch im Hinblick auf die Tularämie keinesfalls anfassen, sondern den Jagdrevierinhaber (z.B. über die örtliche Polizei) informieren. Für Spaziergänger ohne direkten Kontakt zu infizierten Tieren besteht keine Gefahr. Hunde sollten generell nicht außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Halters laufen, um zu vermeiden, dass sie Kontakt mit Wildtieren haben. Ergänzende Informationen finden Sie unter: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ ID=8&ID=791&Pdf=No Donnerstags in der Ortenau – Genuss mit allen Sinnen Der „Donnerstag in der Ortenau“ ist der beliebte Event-Tag im Kreisgebiet, der in diesem Jahr bereits in die fünfte Runde geht! Die vielfältigen Veranstaltungen von April-Dezember laden dazu ein, die kulinarischen und kulturellen Besonderheiten der Region zu entdecken. Den aktuellen Veranstaltungskalender sowie weitere Informationen gibt es unter www.dort-ortenau.de. Am 28. Mai finden folgende Veranstaltungen statt: Köstliches aus der Brennerei mit unserer Edelbrandsommelière Spritzige Cocktails mit Bränden und Likären aus eigener Brennerei. Ebenso alkoholfreie mit eigenen Säften. Selbst mixen und ausprobieren. Rezepte und Brennereiführung inklusive. Treffpunkt: 19:00 Uhr, Heidenbühl Hof, Heidenbühl 2 in Nordrach. Die Teilnahme kostet 15 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bis 27.05. unter 07838/663 oder an [email protected]. Feierabendhock mit Musik von „Felix Huber“ Entspannter Abend mit dem Musiker „Felix Huber“! Für Ihr leibliches Wohl sorgt das Gasthaus „Fässle“ aus Sasbachwalden und die Alde Gut Winzer eG. Treffpunkt: 19:00 Uhr, Alde Gott Winzer eG, Talstraße 2 in Sasbachwalden. Die Teilnahme ist frei. Infos unter 07841/20290 bei der Alde Gott Winzer eG. Der Dichter und die Flasche – eine literarische Weinprobe Eine literarische Weinprobe von und mit Jean-Michel Räber. Spritzig, süffig, kabarettistisch, berauschend. BAAL novo präsentiert eine literarische Weinprobe für Auge, Ohr und Gaumen! Treffpunkt: 20:00 Uhr, Foyer Storchenturm in Zell am Harmersbach. Die Teilnahme kostet im VVK 15 Euro / AK 18 Euro. Infos und VVK in der Tourist-Info Zell unter 07835/636947 oder an [email protected] Pflegeeltern – Zukunftschancen für Kinder Wir - das Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis, suchen Sie: • wenn Sie bereit sind, Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Vollzeitpflege vorübergehend oder auf Dauer eine neue Heimat und eine Chance zu geben • wenn Sie Zeit und Geduld haben, belastbar, offen und tolerant sind • wenn Sie Erfahrung in der Erziehung mitbringen 9 • wenn Sie ein schöne Aufgabe suchen und sich Herausforderungen stellen können Sie fühlen sich angesprochen - dann bewerben Sie sich. Wir bereiten Sie als Pflegeeltern mit Seminaren auf Ihre neuen Aufgaben vor und begleiten und unterstützen Sie und das Kind in Ihrer Familie. Haben Sie Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes und möchten noch mehr Informationen, so wenden Sie sich an den Pflegestellenkoordinator des Landratsamtes Ortenaukreis, Markus Gertis, Badstr. 20, 77652 Offenburg unter der Telefonnummer 0781 805 1373 oder per E-Mail an: [email protected]. Eine neue Runde zum Erwerb der Jugend-Leiter-Card beginnt! Fortbildung & Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit im Ortenaukreis Warum eine Juleica-Schulung? Viele Jugendliche und Erwachsene sind in der Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv. Jugendarbeit verlangt von den Beteiligten eine Menge Wissen bzw. Know-how. Mit dieser Fortbildungs- und Qualifizierungsreihe möchte der Ortenaukreis in Kooperation mit dem Kreisjugendring Ehrenamtliche unterstützen. Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme kann die Juleica, eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card, erworben werden. Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist die Teilnahme an allen Bausteinen (evtl. Nachhol-Termin möglich) und ein aktueller 1. Hilfekurs. Neben dem praktischen Wissen aus der Schulung sind über 1000 Vergünstigungen ein weiterer Grund für den Juleica-Erwerb. In Baden-Württemberg ist dies u.a.: - 1x freier Eintritt im Europa-Park - 26,- Euro Rabatt auf alle Bahn Cards - kostenlose Mitgliedschaft im DJH - viele weitere Gründe auf www.juleica.de Inhalte vom Jugendleiterkurs 1. Pädagogik und Gruppenarbeit 2. Rechtliche Grundlagen 3. Kultur der Grenzachtung (Schutz vor sexuellem Missbrauch) 4. Methodenkompetenz und Projektplanung 5. Finanzen 6. Öffentlichkeitsarbeit 7. Interkulturelle Arbeit 8. Suchtprävention Die Bausteine finden an drei Abenden und an drei Samstagen statt. Die Seminare können natürlich von allen ehrenamtlichen Jugendarbeiter/innen besucht werden, auch wenn keine Juleica angestrebt wird. Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Bei Minderjährigen bitte an die Unterschrift des Erziehungsberechtigten denken. Wichtige Infos zu den Veranstaltungen Wer kann teilnehmen: Alle ehrenamtlich Aktiven in der Jugendarbeit im Ortenaukreis Bezahlung: Der Kostenbeitrag für die Fortbildungsreihe beträgt 30 Euro. Häufig lohnt es sich bei Vereinen, Verbänden oder der Wohnortgemeinde nach einem Zuschuss zu fragen. Termine: 09.10. (abends) + 10.10. (ganztags) 22.10. (abends) + 24.10. (ganztags) 04.11. (abends) 07.11. (ganztags) Weitere Informationen: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ausführliche Informationen zum Veranstaltungsort. Anmeldung: Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt Badstraße 20, 77652 Offenburg [email protected] Tel. 0781 805 9765 Veranstalter: Kreisjugendring Ortenaukreis e. V. Landratsamt Ortenaukreis- Jugendförderung 1 Feuerzeug mit Initialen (Rebberg) 1 Schlüssel mit Lederanhänger (Friedhof) Kindergarten, Schule und Weiterbildung Brüder Grimm Schule Lahr Bundes-Freiwilligen-Dienst Die Brüder Grimm Schule in Lahr, eine Schule für Sprachbehinderte, sucht für das Schuljahr 2015 / 2016 noch Interessenten für eine Bufdi-Stelle. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst ist für Menschen jeden Alters, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ab einem Mindestalter von 16 Jahren möglich. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Schulausbildung und Interesse an Kindern, die ein besonderes Entwicklungsrisiko haben. Ihre Aufgabe ist es, im Unterricht und der Ganztagsbetreuung begleitend zu helfen. Sie erhalten Einblick in sonderpädagogische Arbeitsweisen, Sprachtherapie und Unterricht. Diese Stelle ist auch geeignet für die Vorbereitung auf ein Studium der Sonderpädagogik oder Sozialpädagogik oder auf eine logopädische Ausbildung. Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf: 07821/983513 oder senden Sie eine Mail an: [email protected] Gewerbe Akademie Offenburg Fit in Bürokommunikation Das Fachwissen in MS-Office wird mit der modularen Qualifizierung zum Assistent Bürokommunikation ab dem 15. Juni an der Gewerbe Akademie Offenburg kontinuierlich aufge- 10 baut. Es beginnt mit MS-Windows zu Desktop, Datenmanagement, Ordnerstruktur und Datensicherung. In einem zweiten Teil dreht sich alles ums Internet. Im dritten Teil wird Grundwissen des modernen Schriftverkehrs mit MS-Word in Kombination mit MS-Excel vermittelt und geübt. Da geht es unter anderem um das Drucken von Dokumenten, um Serienbriefe und Tabellenkalkulation mit Excel. Teil vier, MS-Outlook, befasst sich mit der Verwaltung von Terminen und Kontakten. In einem fünften Modul wird die Präsentation mit Power Point erläutert und angewendet. Der Lehrgang läuft als Tages- und als Abendkurs. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Offenburg, Telefon 0781 793 111 oder im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de Lehrlinge üben Auftritt beim Kunden Wer Auszubildende in seinem Betrieb hat, will auch, dass sie die Firma nach außen gut repräsentieren. Das beginnt mit dem professionellen Auftritt beim Kunden. Freundlich, hilfsbereit, kompetent und engagiert sollen die Lehrlinge gegenüber dem Kunden sein. In einem Seminar können junge Menschen diesen Auftritt beim Kunden lernen. Dazu bietet die Gewerbe Akademie Offenburg am Freitag, 12. Juni von 13 bis 18 Uhr den Kurs „Souverän und professionell – Ihr Lehrling beim Kunden“ an. Dieser vermittelt den Jugendlichen anhand vieler Beispiele, worauf es beim Kunden ankommt. Es werden typische Situationen beim Kunden geübt und gemeinsam analysiert. Durch Rollenspiele werden die Lehrlinge auf einen souveränen Auftritt beim Kunden vorbereitet. So geht es um Handschlag und Begrüßung sowie um die Bedeutung von Firmenkleidung. Auch die Reaktion bei Reklamationen wird einstudiert, ebenso der souveräne Umgang mit fachlichen Grenzen, denn schließlich sind es ja Auszubildende, die selbst noch lernen. Betriebe können umgehend ihre Lehrlinge für dieses Seminar anmelden. Die Gebühr beträgt nur 75 Euro. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Offenburg, Telefon 0781 793 105 oder im Internet unter -www.wissen-hoch-drei.de Vereinsmitteilungen Soziales Netzwerk Ortenberg e.V. Fahrwünsche richten Sie bitte an Ilona Sundermann, Tel. 20 55 36 56. Wenn es um Begleitung und Unterstützung in den häuslichen Alltagstätigkeiten geht, wenden Sie sich bitte an die Projektleiterin Christine Danner-Reichle, Tel. 9489594. Helfen kann SoNO auch bei Fragen, die mit Einstufungen in eine Pflegestufe oder sonstigen finanziellen Leistungen zu tun haben. Mehr Informationen bietet unsere Homepage: www.sono-ortenberg.de Kontakt: Werner Kolb Wannengasse 2 77799 Ortenberg Tel: 0781/94 86 94 38 E-Mail: [email protected] Sportverein Ortenberg www.svortenberg.de Spielpaarungen: Freitag, 22.05.2015 19.00 Uhr, Herren, SV Oberwolfach 3 – SV Ortenberg 2 Samstag, 23.05.2015 12.00 Uhr, C1, SG Elzach-Yach – SG Ortenberg Spielergebnisse: E1: SV Ortenberg 1 – SV Bad Peterstal 9:0 (Torschützen: 4 x Maximilian Nickert, 2 x David Heizmann, Nico Riehle, Lennart Baumann und Marcel Treiber) D1: SV Ortenberg 1 – FC Wolfach 1:1 C2: SG Zusenhofen 2 – SG Ortenberg 2 1:3 C1: SG Ortenberg – Offenburger FV 1:2 B2: SG Griesheim – SG Elgersweier 2 4:0 B1: SG Reichenbach/G. – SG Elgersweier 3:6 A2: SG Elgersweier 2 – SG Friesenheim 10:0 A1: Kehler FV – SG Elgersweier 3:2 Skytime: Samstag, 23.05.2015 15.30 Uhr, Bundesliga Konferenz Besuchen Sie auch unsere Hompage www.svortenberg.de www.sono-ortenberg.de Am Mittoch, 27.05.2015 sind alle Alltagsbegleiterinnen um 14:00 Uhr herzlich eingeladen zur Team-Besprechung im alten Rathaus. Für die in diesen Wochen laufende Bürgerbefragung bitten wir Sie herzlich um Unterstützung in der Form, dass Sie sich die Zeit zur Ausfüllung nehmen und den ausgefüllten Fragebogen im Rücksendeumschlag - natürlich ohne Namen als Absender – in den Rathausbriefkasten einwerfen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dies schon getan haben! Das Erzähl-Café öffnet seine Türen am Mittwoch um 15 Uhr. Da gibt es Kaffee und Kuchen, Tischspiele, Leichte Gymnastik, Gedächtnistraining, Volkslieder-Singen und natürlich Zeit zum Schwätzen mit alten Bekannten. Projektleiterin: Gerda Link, Tel. 35458. Schützengesellschaft Ortenberg www.sg-ortenberg.de Termine – alles auf einen Blick: Sa. 23.05.2015 – Landesmeisterschaft in Hüfingen (Vorderlader) Do. 28.05.2015 – Bogen-Vereinsmeisterschaft im Freien Sa. 30.05.2015 – Landesmeisterschaft in Müllheim (Auflage) So. 07.06.2015 – Landesmeisterschaft in Müllheim (FP) Do. 11.06.2015 – 18 Uhr Grundeinweisung der Firma Meyton für die elektronischen Messrahmen So. 14.06.2015 – Volksradfahren „Rund um Ortenberg“ (bitte Termin freihalten und Fahrräder warten). 11 Sa. 20.06.2015 So. 21.06.2015 So. 28.06.2015 Sa. 04.07.2015 – Landesmeisterschaft in Müllheim (LG, KK-SP) – Landesmeisterschaft in Müllheim (LP, KK-SP) – Landesmeisterschaft in Buchholz (LG) – Landesmeisterschaft in Hüfingen (KK-3Stellung) GUT SCHUSS und ALLE INS GOLD Weitere Informationen im Internet unter www.sg-ortenberg.de Gesangverein Gengenbacher Winzer e.G. Liebe Winzerinnen und Winzer, Info zum Bustransfer zur diesjährigen Weingala in der Winzergenossenschaft Gengenbach: Die Abfahrt zur Weingala ist am 29.05.2015 um 18.15 Uhr. Die Rückfahrt wird gegen 0.30 Uhr sein. Zusteigemöglichkeit ist wie auch im letzten Jahr am Vogtskeller und an der Volksbank. Anmeldungen zur Busfahrt sind möglich bei Kilian Herp unter der Tel.Nr.: 9482770 Handwerker- und Gewerbeverein Ortenberg Für die zahlreichen Besucher am vergangenen Vatertagshock vom Gesangverein und die reichlichen Kuchenspenden der Sänger und Sängerinnen sowie die Mithilfe der Freunde und Gönner des Vereines, bedankt sich die Vorstandschaft ganz herzlich. Familientag Am Donnerstag, 4. Juni findet wieder unser Familientag im Anglerheim am Ortenberger Baggersee statt. Zusammen mit Groß und Klein, Jung und Alt wollen wir bei hoffentlich schönem Wetter ein paar gemütliche Stunden miteinander verbringen. Beginn ist um 12.00 Uhr. Für das leibliche Wohl und für Unterhaltung wird bestens gesorgt sein. Die nächste Probe am 27.05.2015 findet in der Backstube von Hermann Herp statt. Uhrzeit 19:30 Uhr. Auf eine große Teilnahme freut sich die Vorstandschaft Dingeli-Spättle-Zunft Ortenberg e.V. www.narrenzunft-ortenberg.de Pfingsten 2015 Wir wünschen allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern der Zunft, sowie der gesamten Einwohnerschaft erholsame und erlebnisreiche Pfingstferien. Termine: Voranzeige : 14.6.15 – Volksradfahren FFW Ortenberg 20.6.15 – Sommerfest der Vogteijugend in Schutterwald Unsere Narrenfreunde der Pflumedrucker in Schutterwald sind Ausrichter des Kinder-und Jugendtages der Vogtei Ortenau. Los geht´s um 10.30 Uhr am Pflumedrucker Hiesli in Schutterwald Es wird wieder jede Menge Spaß für den Narresume geboten. Motto: Geisterjäger, Spürnasen und Entdecker…. Ende ca. 16 Uhr. Damit wir planen können bitte ab sofort – bis spätestens 15.5.15 bei Spättlemeister G.Seckinger, 0172-813 8307 oder [email protected] anmelden. Bitte gebt auch Eure T-Shirt Größe an, da wir wieder ein gemeinsames T-Shirt kreieren wollen. Eure Eltern dürfen natürlich auch als Begleiter mitgehen. 27.6.15 – Museumsputzen – Narrenschau Kenzingen 4. & 5.7.15 – 5. Mittelalterliches Marktspektakulum zu Schloss Ortenberg Weitere Termine, Bilder und Info´s gibt’s wie gewohnt unter: www.narrenzunft-ortenberg.de ! Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Offenburg e. V. Jin Shin Jyutsu – Japanisches Heilströmen Die Harmonisierungskunst des Jin Shin Jyutsu basiert auf dem Sich-selbst-Kennen und Helfen-Lernen. Durch einfaches Berühren verschiedener Energieschlösser werden Blockaden gelöst bzw. harmonisiert. Die Lebensenergie kann wieder frei fließen. Dies ist ein Workshop für Frauen. Ort: fmgz Offenburg, Hindenburgstr. 28 Termin: Samstag, 30. Mai 2015 von 14 - 19 Uhr Anmeldung und weitere Informationen für interessierte Frauen unter Telefon: 07843 / 99 45 62 Die Kraft der Vergebung Vergebungsritual Ho`oponopono In diesem Workshop für Frauen, geht es um das Vergebungsritual Ho`oponopono. Dies ist eine geistige- spirituelle Reinigungsmethode, eine Reinigung von Ängsten und Sorgen, von destruktiven Verhaltensmustern, alten Glaubenssätzen, die der persönlichen und spirituellen Entwicklung entgegenstehen. In diesem Workshop werden wir durch ein wunderschönes Ritual unser Leben klären. Altlasten abschütteln, uns selber und Anderen verzeihen. Unser Leben wird dadurch befreiter, glücklicher und voller Lebensfreude. Ort: fmgz Offenburg, Hindenburgstr. 28 Termin: Mittwoch, 03. Juni 2015 von 19.30 – 22 Uhr Anmeldung und weitere Informationen unter Telefon: 0781/ 6 30 08 29 Schwarzwaldverein Offenburg Der Name bürgt u.a. für geführtes Wandern, ein betreutes Wegenetz in der Vorbergzone des Schwarzwaldes, und Naturschutz insbesondere; ausgebildete und teils zertifizierte Wanderführer begleiten Sie auf ihren Wegen ! – Erleben Sie Natur, Landschaft und Kameradschaft ! 12 Am Samstag, den 30.05., sind die Senioren in der Gauchachschlucht unterwegs und streifen die Wutachschlucht.. auch Wanderer, die gerne wieder „einsteigen“ wollen, sind Willkommen! - (ca. 10 – 12 km bergab) – „Nun wollen wir die schöne Schlucht besuchen / vielleicht gibt`s bei den Naturfreunden auch Kaffee und Kuchen / diese Schlucht hat ihren besonderen Reiz / diesen gibt’s ansonsten nur in der Schweiz. / Komm mit, und Du wirst seh`n / bei uns im Schwarzwald ist es auch schön!“. – Rucksackvesper + evtl. Einkehr geplant – Treffpunkt 8.10 Uhr Schalterhalle des BHFs Offenburg (wir fahren mit der Rheintal-, Höllental- und Schwarzwaldbahn) – Wanderführer: Horst Killius (Tel. 9707395) + Ewald Küsters (Tel. 41869). Am Sonntag, den 31.05., wandern wir vom Kinzigtal in das Oberprechtal, d.h. von Haslach über die Heidburg und Oberprechtal nach Hornberg - herrlich abwechselungsreiche Aussichten; Wald, Wiesen und Felsen wechseln sich ab – Wanderzeit ca. 6 Std., ca. 17 km, 250 HM auf / 380 HM ab mittelschwer / gute Kondition / für geübte Wanderer –Rucksackvesper – Treffpunkt: 8.40 Uhr Schalterhalle des BHFs Offenburg – Führung: Mechtilde Mauritz (Tel. 77808). Am Sonntag, den 31.05., ist die Sternenhütte, die am Wolfspfad zu finden ist, d.h. zwischen der Schönstattkapelle und der Kreuzebene von 14.30 – 17.30 Uhr geöffnet – Mitglieder, Wanderer und Freunde sind Willkommen – Kaffee, Kuchen und mehr werden gereicht – Hüttendienst: Elli + Winfried Kellmann. Jeden Mittwoch, 9.00 Uhr, treffen sich die 2 Nordic-Walking-Gruppen am Sportplatz Rammerweier (Durbacher Str.), d.h. eine Tour für sportliche Teilnehmer, die etwas schneller gehen, und gleichzeitig eine weitere Gruppe, die gerne wandert – jeweils 90 Minuten – Und sollte es einmal regnen, sind wir trotzdem mit Regenschirmen unterwegs - Führung: Sophie Küsters (Tel. 41869) + Jürgen Klemm (Tel. 33477). – Teilnahme kostenlos ! Schwarzwaldverein Zell-Weierbach Kinderwandern und Naturerleben beim Schwarzwaldverein Am 23.05.15 veranstaltet der Schwarzwaldverein Zell-Weierbach unter der erfahrenen Leitung von Michaela Ortlepp eine Wanderung für Kinder ab 6 Jahren bis 11 Jahren. Wir werden die Natur mit allen Sinnen erleben zum Beispiel durch Schnitzen, bauen mit Naturmaterialien und den Bach entdecken. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Beginn der Wanderung um 09:00 Uhr, Dauer etwa 4 Stunden. Wir treffen uns an der "Walensteinhütte", direkt beim "Zeller Barfußpfad". Mitzubringen sind: witterungsgeeignete Kleidung, ein kleines Vesper und Getränke. Anmeldungen werden von Michaela Ortlepp: email: [email protected] entgegengenommen. Alle Kinder der Mitglieder, Neubürger der Offenburger Reblandgemeinden und Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen. Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Vereinsheim geöffnet Das Vereinsheim des Schwarzwaldvereins Zell-Weierbach „Walensteinhütte“, direkt beim „Zeller Barfußpfad“ und „Riedle-Waldparkplatz“ in Zell-Weierbach ist am Sonntag, den 31.05.2015 ab 14 Uhr für unsere Mitglieder, jeden Wanderer, Mountainbiker und Gäste geöffnet. Unser ehrenamtliches Hüttenteam bietet Kaffee, selbstgebackenen Kuchen, Vesper, Weine aus den Offenburger Rebland-Gemeinden und zünftige Badische Biere an. Alle Mitglieder, Neubürger der Offenburger Reblandgemeinden und Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen. Wetterfähnlefest 2015 Voranzeige: pünktlich zur „Sommer-Sonnen-Wende“ veranstaltet der „Schwarzwaldverein e.V. Zell-Weierbach“ am Samstag, den 20.06.2015 ab 18 Uhr, nur bei gutem Wetter, in Zell-Weierbach bei der „Wetterfahne, Am oberen Stein“ das im Offenburger Rebland bekannte „Wetterfähnlefest 2015“. Alle Mitglieder, Wander-Freunde, Schlepper-Fahrer, Mountainbiker, Neubürger der Offenburger Reblandgemeinden und Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen folgen. Mehr: www.zell-weierbach.de Unser Motto: Mitglieder gewinnen, Zukunft im Schwarzwaldverein Zell-Weierbach gestalten. Neue und alte Freunde treffen! Mach mit, bleib fit! Mehr: www.zell-weierbach.de Veranstaltungen der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg Besinnungswochenende, 26. – 28. Juni 2015, „Dem Leben trauen“ Ermutigungen für den Alltag von Teresa von Avila Pilgerwanderung „In allen Wetterlagen für das Leben lernen“ im Elztal vom 07. – 08. August 2015 Achtsam pilgern, Natur erleben, den Augenblick genießen. Mit meditativen Elementen und Impulsen für den Alltag. Auszeit für Frauen und Kinder vom 31.08. – 04.09.15 im Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) „Ich und das Kind – das Kind und ich“. Viele Anregungen ermöglichen neue Lebensfreude und erschließen neue Kraftquellen. Meditation und Natur, Gebet, Kreativität und Gemeinschaft sind ebenfalls wichtige Elemente dieser Auszeit. Kinderbetreuung wird angeboten. „LandLeben“ erleben für Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren Anpacken statt rumsitzen, mit Tieren zusammen sein, draußen auf dem Feld, im Garten oder im Stall mithelfen, nette Leute ken-nen lernen. Das ist möglich im Projekt „LandLeben“. Vom Schwarzwald bis an den Bodensee werden passende Bauernhöfe vermittelt. (Gefördert von der Landwirtschaftl. Rentenbank.) Infos und Anmeldung: Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 Freiburg Tel. 0761 5144-243, [email protected] Deutscher Verein für Gesundheitspflege Kräuterspaziergang mit anschließendem Wildkräuterimbiss Am Sonntag, 31. Mai lädt der Deutsche Verein für Gesundheitspflege e.V. zum Kräuterspaziergang ein. Die Kräuterspaziergänge sind lehrreiche Spaziergänge, auf denen viele bekannte und weniger bekannte Kräuter und 13 Heilpflanzen entdeckt und auch gesammelt werden. Allerlei Wissenswertes rund um die Anwendung der Heilpflanzen sowohl gesundheitlich als auch für die Küche wird während der Kräuterexkursion erklärt. Im Anschluss an die 1,5 – 2 stündige Kräuterexkursion lädt ein Wildkräuterimbiss zur Stärkung ein. Treffpunkt ist um 15.00 Uhr der Pferdehof Wagner, Ortenaustraße 28 in Willstätt – Hesselhurst. Unkostenbetrag für die Kräuterexkursion einschl. ausführlichem Skript, Rezepten und Imbiss: 10,-- Euro / Person Infos und Anmeldungen unter 0781/9703379 (Esther Busch) „Klassische Leuchten, moderne Strahler, weiße oder farbige, große oder kleine Lampenschirme, ein wildes Durcheinander soll es sein“, so die Vorstellung der jungen BAAL novo Regisseurin Nina Wolf, die das Geschehen ihres Regie-Debüts KÖNIG IN DER PFÜTZE in einen verrückten SecondhandLaden verlegt. Damit die Ware möglichst authentisch wirkt, wendet sie sich mit einem Aufruf an die Ortenauer Bürger: Wer eine funktionstüchtige nicht zu schwere (kein Stahl) Hängeleuchte aussortiert hat, kann diese ab sofort bis spätestens Ende Mai in der Produktionsstätte von BAAL novo (Im Unteren Angel 29b) abgeben. Für jede Deckenlampe, die im Bühnenbild zu KÖNIG IN DER PFÜTZE Verwendung findet, bekommen die großzügigen Spender zum Dank eine Freikarte. Allg. Blinden- und Sehbindertenhilfe e.V. Premiere des Kinder-Mitmach-Stückes (ab 5 Jahre) ist am So., 7. Juni 2015 im Theaterzelt Im Unteren Angel 29b in Offenburg. Es folgen weitere Termine in Offenburg, Hausach und Kehl. Seheinschränkung durch diabetesbedingte Netzhautkomplikationen Informationsveranstaltung der Allg. Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. - Regionalgruppe Baden - am 06.06.2015 in Karlsruhe Wie in jedem Jahr wird am 06.06. der „Tag der Menschen mit Sehbehinderung“ begangen. Eine Seheinschränkung und sogar Erblindung kann durch diabetesbedingte Netzhautkomplikationen hervorgerufen werden. Deshalb haben wir zum diesjährigen Sehbehindertentag als Referentinnen zum Thema „Diabetische Retinopathie“ Frau Dr. med. Vera Schmit-Eilenberger von der Städtischen Augenklinik Karlsruhe sowie die staatl. anerkannte Diätassistentin Frau Jenny Janzer von der AOK eingeladen. Frau Janzer zeigt Ernährungstipps und Tipps zum allgemeinen Verhalten bei Diabetes auf. Am 06. Juni 2015 haben Sie in der Zeit von 15 bis 18 Uhr Gelegenheit sich bei den kompetenten Referentinnen im Schlosshotel, Bahnhofplatz 2,76137 Karlsruhe zu informieren und auch Fragen zu stellen. Durch die Seheinschränkung ist die Bewältigung des Alltags um ein vielfaches komplizierter. Deshalb ist es äußerst wichtig zu erfahren, wer wie helfen kann, wohin der alltägliche, aber auch berufliche Weg weitergeht etc. Auch der Austausch untereinander ist ein wesentlicher Baustein zu einer notwendigen Krankheitsbewältigung und kann vieles wieder einfacher machen. Für dies alles sind wir als ABSH e.V. für Sie da, beraten Sie und führen als Rechtsbeistand für Sie Verfahren zur Wahrung Ihrer rechtlich berechtigten Interessen durch. Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten badischen Raum sind herzlich eingeladen, selbstverständlich mit Angehörigen und Freunden. Kommen Sie unverbindlich zu dieser Informationsveranstaltung. Gerne können Sie auch vorher mit mir in Kontakt treten, um Fragen im Vorfeld zu klären oder sich anzumelden. Ihr Harald Frase, Leiter der Regionalgruppe Telefon: 0 7 21 – 13 29 699, E-Mail: [email protected], Internet: www.abs-hilfe.de Baal Novo Lampen aus zweiter Hand für Bühnenbild gesucht! Lampenspender werden vom Theater BAAL novo mit einer Freikarte belohnt Von der Decke eines Ramschladens sollen viele ganz verschiedene Lampen das Bühnengeschehen bescheinen. Fragen zur Aktion: BAAL novo - Tel: 0781-6393943 – [email protected] Zum Stück: Tänzerinnen, Sänger, Gaukler und Schlangenbeschwörer sind in Aufruhr: Es ist der erste Freitag im Monat und der böse König fordert von seinen Bürgern wie jede Woche ein neues Kunststück – sonst werden sie ohne zu zögern um einen Kopf kürzer gemacht. Doch weder der Tänzerin, dem Sänger, dem Gaukler noch dem Schlangenbeschwörer fällt noch etwas Originelles ein. „Da muss es doch noch was geben?“ Und ob! Der König in der Pfütze ist ein echtes Mitmachstück, bei dem die Kinder die Ereignisse aktiv mit gestalten. Sie schlüpfen in die Rolle der Marktplatzbesucher und helfen den Künstlern dabei neue Kunststücke für den König zu erfinden. Termine KÖNIG IN DER PFÜTZE: Familienvorstellungen: OFFENBURG: PREMIERE So., 7.6.2015 um 16 Uhr im Theaterzelt (Im Unteren Angel 29b) HAUSACH: So., 14.6.2015 um 16 Uhr im Theaterzelt am Badepark (Schanze 3) KEHL: So., 28.6.2015 um 16 Uhr in der Feldscheune (Schwimmbadstr. 16) Vormittagsvorstellungen für Schulen und Kindergärten: OFFENBURG: Mo., 8.6.- Mi., 10.6.2015 je 9:30 Uhr im Theaterzelt (Im Unteren Angel 29b) HAUSACH: Mo., 15.6. – Mi., 17.6.2015 je 9:30 Uhr im Theaterzelt am Badepark (Schanze 3) KEHL: Mo., 29.6. – Di., 30.6.2015 je 9:30 Uhr in der Feldscheune (Schwimmbadstr. 16) Kartenvorverkauf für Familienvorstellungen: Bürgerbüro Offenburg, Mittelbadische Presse, www.reservix.de Gruppenreservierungen von Schulen und Kindergärten: BAAL novo - Tel: 0781-6393943 – [email protected] Nähere Informationen zum Stück/ Fotos: www.baalnovo.com Email: [email protected] Tel: 0781-6393943 14 SKM-Gruppe Gengenbach www.skm-ortenau.de www.kath-vorderes-kinzigtal.de Rechtliche Betreuung, das ist persönliche Vertretung und Hilfe bei kranken und pflegebedürftigen Menschen, bestellt durch das Amtsgericht. Freiwillig- und sozialengagierte Menschen sind im SKM-Ortenau e.V. aktiv. Sie stehen kranken und pflegebedürftigen Menschen bei. Sie möchten mehr darüber erfahren? Fragen Sie an bei Herrn Heribert Frei, SKM Gengenbach, Tel. 07803/5868 und bei der Geschäftsstelle des SKM-Ortenau e.V. in Offenburg unter Tel.: 0781/25020, Frau Stahlhoff oder Frau Schorpp. FWE Spoleto e.V. Angebote im Haus La Verna auf dem Abtsberg in Gengenbach: Zum „etwas anderen Sonntagskaffee“ am 31. Mai 2015 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr laden wir herzlich in das Haus „Bethanien“ ein. Das „Kaiserstühler-Dreiklang-Trio“ wird die Heimbewohner und Gäste mit vielen schönen Liedern unterhalten. Im Marien-Monat Mai wird an jedem Sonntag um 15:00 Uhr in der Portiunkula - Kapelle am Waldesrand eine Andacht gefeiert. Zum Mitfeiern sind Sie herzlich willkommen. Vorschau: Am Dienstag, 02.06.2015 ist wieder unsere monatliche Auszeit: „Der Nachmittag für mich“. Er beginnt um 15:30 Uhr mit Kaffee und Kuchen und wird mit verschiedenen geistlichen Impulsen weitergeführt, Leitung: Christel Bengel und Sr. Stefanie Oehler. Um 17:30 Uhr feiern wir in der Assisi-Hauskapelle eine gestaltete Anbetung, anschließend um 18:30 Uhr die Hl. Eucharistie. Ab 19:45 Uhr ist „Cantiamo“ - Chorprobe, neue Sänger und Sängerinnen sind willkommen. Freitag, 05.06. (18:00 Uhr) bis Sonntag, 07.06.2015 (13:00 Uhr) laden wir ein zum Seminar: „Leiden ohne zu leiden“ – mit Gedanken v. Meister Eckhart und Einsichten aus der Psychotherapie. Leitung: Siegfried Rombach und Dr.phil. Dr. med. Boris Wandruszka. Ebenso findet am Freitag, 05.06.2015 von 20:00 bis 21:00 Uhr eine gestaltete Anbetung in der Assisi-Hauskapelle statt. Wir laden ein. Auskunft und Anmeldung an: Haus La Verna, Spoleto e. V., Auf dem Abtsberg 4a, 77723 Gengenbach, Tel. 07803/601445 E-Mail: [email protected], Internet: www.spoleto-gengenbach.de Jehovas Zeugen Versammlung Offenburg-Ost in Ortenberg, Ellenriederstr. 5 Sonntag, 18:00 Uhr: Öffentlicher Vortrag: „Den „furchteinflößenden Tag“ fest im Sinn behalten!“ Freitag, 19:00 Uhr: Bibelkurs für öffentliches Lehren. Thema u.a.: „Was sagt die Bibel zum Thema Arbeit?“ Versammlung Offenburg-Russisch in Ortenberg, Ellenriederstr. 5 Sonntag, 10:30 Uhr: Öffentlicher Vortrag in russischer Sprache: “Wirst du die letzten Tage überleben?” Donnerstag, 19:00 Uhr: Bibelkurs für öffentliches Lehren. Das simultane „Wachtturm-Bibelstudium“ am Sonntag trägt das Thema: „Aus dem Gleichnis von den Talenten lernen“ 15 Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Ortenberg Gottesdienstordnung für die Zeit vom 23.05. bis 31.05.2015 Sonntagvorabend, 23. Mai - Pfingsten - RENOVABIS-Kollekte Apg 2,1-11 - Gal 5,16-25 od. 1 Kor 12,3b-7.12-13 - Joh 20,1923 18.15 Eucharistiefeier, Ortenau-Klinikum OG Gengenbach 18.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg mit Gedenken an Maria u. Gottfried Braun - Franz Bürkle u. verst. Ang. d. Fam. Bürkle u. Stürtzel - Peter Kiefer u. Ang. - Maria Freudemann, Heinrich u. Regina Klass - Josef Kiefer u. Ang. - Franz u. Anna Buchert u. Ang. d. Fam. Busam - Wilhelm Wernet u. Elisabeth Frey u. Ang. - Hermann Braun u. Ang. - Franz Scheuerer u. Ang. - Hermann Schwall u. Karolina u. Peter Düren – Fritz u. Gero Herr 18.30 Eucharistiefeier, St. Martin Gengenbach mit Liedern aus dem Liederbuch “Kreuzungen” bzw. Gotteslob Sonntag, 24. Mai 8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach 9.00 Eucharistiefeier, Hl. Dreifaltigkeit Ohlsbach mitgestaltet vom Kirchenchor 10.30 Ökumenischer Kindergottesdienst, Gemeindehaus St. Elisabeth 10.30 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten mitgestaltet vom Kirchenchor 10.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach mitgestaltet vom Chor St. Marien 14.30 Rosenkranzgebet, Bühlweg-Kirche Ortenberg 19.00 Feierl. Vesper, St. Bartholomäus Ortenberg Montag, 25. Mai - Pfingstmontag 8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach 9.00 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten 10.00 Ökumenischer Gottesdienst, evangelische Kirche Gengenbach Bitte beachten Sie, dass die Gottesdienste in Ohlsbach und Gengenbach entfallen 10.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg Dienstag, 26. Mai - Hl. Philipp Neri 18.30 Rosenkranzgebet, St. Bartholomäus Ortenberg 19.00 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg, mit Abschluss der Maiandachten Donnerstag, 28. Mai 14.30 Rosenkranzgebet, St. Bartholomäus Ortenberg 15.00 Seniorengottesdienst, St. Bartholomäus Ortenberg mit Gedenken an Alfons Decker u. Ang. - Helga u. Herbert Dresel Sonntagvorabend, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag Dtn 4,32-34.39-40 - Röm 8,14-17 - Mt 28,16-20 18.15 Eucharistiefeier, Ortenau-Klinikum OG Gengenbach 18.30 Eucharistiefeier, St. Bartholomäus Ortenberg mit Gedenken an Anna End u. Sohn Engelbert - Franz u. Elisabeth Riehle - Hubert Vollmer u. Ang. - Rudolf u. Elsa Siebert Helmut u. Klara Schrempp geb. Siebert - Gabriele Herp, Franz u. Elise Bühler - Gerhard Füller u. Berti Bögle - Gottfried u. Rosa Herp - Irma Luchner u. Ang. 18.30 Eucharistiefeier, St. Martin Gengenbach Sonntag, 31. Mai 8.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach 9.30 Patroziniumsgottesdienst, Hl. Dreifaltigkeit Ohlsbach, mitgestaltet vom Kirchenchor, anschl. Prozession 10.30 Eucharistiefeier, St. Georg Berghaupten 10.30 Eucharistiefeier, St. Marien Gengenbach 14.30 Rosenkranzgebet, Bühlweg-Kirche Ortenberg Aus dem Leben der Pfarrgemeinde Zeltlager der Jugend aus Ohlsbach und Ortenberg: Wir wünschen den Ministranten/Innen, den KJG´lern und der Singruppe aus Ohlsbach und Ortenberg zusammen mit ihren Freunden mit einem Handicap eine tolle Abenteuerwoche auf dem Schlegelsberg bei Elzach-Biederbach und vor allem diesmal schönes Wetter. Ökumenischer Kindergottesdienst Am Pfingstsonntag, 24. Mai, laden wir um 10.30 Uhr wieder zu einem Kindergottesdienst in das Gemeindehaus St. Elisabeth ein. Wir freuen uns auf viele Kinder. Goldenes Priesterjubiläum von Pfarrer Hansjörg Klinger Am Pfingstsonntag, 24. Mai, feiert Herr Pfarrer Hansjörg Klinger um 10.00 Uhr im Festgottesdienst in Hl. Kreuz, Offenburg, das Goldene Priesterjubiläum. Pfarrer Klinger wurde am 30. Mai 1965 durch Erzbischof Hermann Schäufele zum Priester geweiht. Es folgten Kaplansjahre in Bonndorf und Mannheim und von 1968 bis 1971 in 16 Gengenbach. Danach war er vier Jahre Pfarrer in Rheinfelden-Nollingen und gleichzeitig Bezirksseelsorger der KAB und CAJ. Anschließend war er elf Jahre Militärseelsorger in Stetten am kalten Markt sowie acht Jahre Pfarrer in Wertheim, St. Elisabeth, und von 1994 bis 2006 Pfarrer von Hl. Kreuz, Offenburg, und Leiter der Seelsorgeeinheit OffenburgOst, anschließend war er von 2006-2010 als Kooperator in dieser Seelsorgeeinheit tätig. Von 2010 bis 2011 wirkte er dankenswerterweise in unserer Seelsorgeeinheit als Kooperator. Wir freuen uns, dass Herr Pfarrer Klinger immer wieder bereit ist, in unserer Kirchengemeinde Gottesdienste zu feiern, danken ihm sehr herzlich für seine Dienste und wünschen ihm gute Gesundheit und Gottes Segen. Minis Der neue Miniplan für Juni kann in der Kirche am Schriftenstand mitgenommen oder auf der Homepage unter www.kath-vorderes-kinzigtal.de abgerufen werden. Wenn ihr nicht in Urlaub seid, kommt gerne zum Ministrieren, auch wenn ihr nicht eingeteilt seid. Vielen Dank. Firmvorbereitung Für die Firmgruppen, bei denen unsere Jugendlichen, die sich zur Firmung 2015 angemeldet haben, suchen wir noch Gesprächspartner, die eine Gruppe von Jugendlichen leiten. Gerne kann man diese Aufgabe auch zu zweit oder zu dritt durchführen. Am Montag, 29. Juni, treffen sich alle Begleiter/innen um 20.00 h im Bruder-Klausen-Haus Ohlsbach (neben der Kirche) zu einem Planungsgespräch. Wir bitten Eltern der Firmanden, ältere oder ehemalige Jugendgruppenleiter/innen oder Ministranten/innen, oder Gemeindemitglieder zu überlegen, ob eine Mitarbeit bei dieser Aufgabe möglich wäre. Unterstützung für diese Aufgabe gibt es durch das Pastoralteam und in den drei weiteren Vorbereitungstreffen der Mitarbeiter/innen. Die Jugendlichen sollen sich dazu nach den Sommerferien 6 x ca. 1,5 Stunden mit der/dem Firmbegleiter/innen treffen. Die Treffen können auch auf ein Wochenende konzentriert werden oder auch in den Ferien angeboten werden. Nähere Infos und Rückmeldung bitte an Gemeindereferent Achim Schell Tel. 07803-3311 oder [email protected] Seniorengottesdienst Am Donnerstag, 28. Mai, laden wir um 15.00 Uhr zu einem Seniorengottesdienst in die Pfarrkirche ein. Das Rosenkranzgebet beginnt um 14.30 Uhr. Fronleichnam am 04. Juni Der Festgottesdienst beginnt um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche und die anschließende Prozession geht den gewohnten Weg (Hauptstraße, Bühlweg, Wannengasse, Obere Matt, Freudental, Hauptstraße und zurück zur Kirche). Wir laden die Anwohner herzlich ein, den Prozessionsweg zu schmücken. Herzlichen Dank. Gelb-weiße Fähnchen liegen in der Kirche auf. Kommunionkinder Wir laden die Kommunionkinder ganz herzlich zur Teilnahme und zur Mitfeier des Fronleichnamsfestes in Festkleidung aber ohne Kerzen ein. Bei der Prozession folgen die Kinder dem „Himmel“, dem Allerheiligsten. Es wäre eine Hilfe, wenn noch einige Gruppenleiterinnen die Kinder begleiten würden. Prozessionsordnung Kreuz und Fahnen, Musikkapelle, Sakramentsgruppe, Kommunionkinder, Gemeinde. Umtrunk nach dem Gottesdienst Im Anschluss an den Gottesdienst und die Prozession lädt das Gemeindeteam ganz herzlich zu einem Umtrunk bei der Pfarrkirche ein. „LEICHTFÜSSIG“ – Frauen beGEHEN den Sommer Sommerzeit – Zeit zum draußen sein, Zeit für Leichtigkeit und Fröhlichkeit; Zeit, miteinander unterwegs zu sein, Sonnenlicht und Grünkraft zu tanken. Das Frauenreferat der Kath. Regionalstelle lädt in Zusammenarbeit mit der kfd Ringsheim Frauen dazu ein, miteinander den Sommeranfang zu beGEHEN. Wir werden miteinander ein gutes Stück Weg gehen, immer wieder Station machen und - begleitet von Impulsen - mit allen Sinnen dem Sommer in der Natur und in uns selbst nachspüren. Gehzeit mit Stationen ca. 2,5-3 Std, die Wegstrecke beinhaltet eine leichte Steigung. Bitte mitbringen: gutes Schuhwerk, ggf. Walkingstöcke, nach eigenem Bedarf etwas zu trinken. Leitung: Brigitte Stertz + Christine Kraft-Hillebrandt, Kath. Regionalstelle Ortenau, Birgitta Käfer, Vorsitzende kfd Ringsheim Termin: Freitag, 12. Juni 2015, 17.30 Uhr Treffpunkt: 77975 Ringsheim, Johanniskapelle an der B3 Telefonische Anmeldung: 0781/9250-0 oder E-Mail: [email protected] Kostenbeitrag: 5,- Euro Pfarrbüro: Offenburgerstr. 13 Telefon: Nr. 0781/32173 FAX Nr. 0781/9483509 e-mail: [email protected] www.kath-vorderes-kinzigtal.de Dr. Christian Würtz, Pfarrer - Tel. 07803/2274 – E-Mail: [email protected] Kaplan P. Josef Mandy, Tel. 07803 / 966 96 21 E-Mail: [email protected] Gemeindereferent Achim Schell, Tel. 07803/3311 E-Mail: [email protected] Pastoralreferentin Sonja Lang, Tel. 07803 / 922 790 E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Brigitte Stertz, Tel. Tel. 0781 / 925012 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 9.00 – 11.00 Uhr Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr. Am Mittwoch und Freitag ist das Pfarrbüro geschlossen. Evang. Pfarramt der Auferstehungsgemeinde Freitag, den 22.05.2015 16:15 Uhr Flötenkreis Pfingstsonntag, den 24.05.2015 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in der Auferstehungskirche (Pfr. Schmid-Hornisch) Pfingstmontag, den 25.05.2015 11.15 Uhr Gottesdienst mit Taufen in der Bühlwegkirche (Pfr. Schmid-Hornisch) 17 Sonntag, den 31.05.2015 10:00 Uhr Gottesdienst in der Auferstehungskirche (Schuldekan i.R. Schubert) Ev. Pfarramt der Auferstehungsgemeinde Weingartenstraße 38 77654 Offenburg Tel.: 0781 31109 Fax: 0781 9481035 E-Mail: [email protected] Homepage: www.auferstehung-og.de
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